Úterý 15. bøezna 1864

Stenografická zpráva

VII. sezení tøetího roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 15. bøezna 1864.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Richard hrabì Belcredi a c. k. rada místodržitelství Karel rytíø z Neubauer.

Poèátek sezení o 10. hod. 40 min.

Stenographischer Bericht

über die

VII. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

15. März 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Beleredi und der k. k. Statthaltereirath Karl Ritter von Neubauer. Beginn der Sitzung 10 Uhr 40 Min.

Oberstlandmarschall: Nachdem die zur Beschlußfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern vorhanden ist, erkläre ich die Sitzung für eröffnet.

Das Geschäftsprotokoll der 5. Sitzung ist in der Landtagskanzlei die vorschriftsmäßige Zeit zur Einsicht aufgelegen.

Ich stelle die Frage, ob in dieser Beziehung Jemand etwas zu erinnern wünscht. Wenn dieses nicht der Fall ist, so erkläre ich das Protokoll für richtig gestellt.

Die Kommission für den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Herbst, betreffend die Steuerzahlung von Aktienunternehmungen hat sich konstituirt und hat zum Obmann Se. Durchlaucht Fürst Max von Fürstenberg, ObmannStellvertreter Dr. Bìlský, als Schriftführer Dr. Daubek, zum Berichterstatter Professor Herbst erwählt. Das Lokale der Kommission ist das Bureau des Archivars.

Die Petitionskonimission hat sich konstituirt und zum Obmann Se. Durchlaucht Fürst Johann Adolf Schwarzenberg, als Obmann-Stellvertreter Seine Durchlaucht Fürst Moriz Lobkowitz, als Schriftführer Abgeordneten Dr. Seidel und Herrn Anton Wojáèek gewählt. Das Lokale ist das Bureau des Landesausschußbeisitzers Dr. Görner. Die Petitionskommission wird auch eingeladen am Schliche der heutigen Sitzung sich in dem bezeichneten Lokale zu einer Sitzung zu versammeln.

In die Kommission für das Gemeindegesetz wurden gewählt: Durch die Kurie der Großgrundbesitzer die Herren Abgeordneten: Se. Excellenz Graf Albert Nostitz, Graf Haltig, Graf Clam-Martinitz, Hofrath Dr. Taschek und Graf Jaromir Cernin. Durch die Kurie der Städte wurden gewählt die Herren Abgeordneten: Taschek, Professor Herbst, Wolfrum, Pfeifer und Ehrlich.

Von der Kurie der Landgemeinden die Abgeordneten: Dr. Brauner, Hawelka, Gabriel, Trojan und Krouský.

Hofrath Dr. Taschek ist also in zwei Kurien gewählt und es tritt die Nothwendigkeit ein, daß er für eine derselben optire. Wie er mir mitgetheilt hat, optirt er für die Kurie des Großgrundbesitzes. Es werden also die Kurien der Städte und Industrialorte eingeladen, nach Schluß der heutigen Sitzung in die Kommission noch ein Mitglied zu wählen.

Ich ersuche die gewählten Mitglieder nach Schluß der Sitzung sich zu konstituiren, und als Lokale für diese Kommission bestimme ich den Siz-zungssaal des Landesausschußes.

Das von den Kurien der Städte und Industrialorte noch nachträglich gewählte eine Mitglied wolle sich dann zur Konstituirung dieser Kommission in das bezeichnete Lokale verfügen.

In die Kommission für die Theilbarkeit der Grundstücke wurden durch die Kurie des Großgrundbesitzes gewählt die Herren Abgeordneten: Graf Leo Thun, Fürst Karl Auersperg, Abt Rotter, Fürstl und Fürst Taxis.

Durch, die Kurie der Städte und Industrial-orte wurden gewählt die Herren Abgeordneten: Freiherr von Wucherer, Dr. Schmatz, Kreuziger, von Zeileisen und Bachofen von Echt.

Durch die Kurie der Landgemeinden wurden gewählt die Herren Abgeordneten: Dr. Brauner, Dr. Klaudy, Lambl, Skrejšowský und Krouský).

Als Lokale der Versammlung dieser Kommission bestimme ich das Bureau des Herrn Landes-außschußbeisitzers v. Peche und ich ersuche die Mitglieder der Kommission nach Schluß der heutiges Sitzung sich zu konstituiren.

Der Abgeordnete Se. Excellenz Ritter von Schmerling entschuldigt sein Ausbleiben durch Dienst-

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VII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

gefchäfte und ersucht um einen Urlaub bis Ende bieses Monats.

Ich stelle an das hohe Haus die Frage, ob der Urlaub bewilligt wird und ich ersuche diejenigen Herren, welche für die Bewilligung sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Der Altgraf Franz Salm entschuldigt sein Ausbleiben durch Erkrankung. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Unter dem Einlaufe befindet sich, die Eingabe an den Landtag, Nummer 10 des Landesausschußberichtes bezüglich der gemeinschaftlichen Verrechnung des Gebär- und Findelfondstammvermögens. Ich habe dieselbe an die Budgetkommission geleitet.

Ferner Landesausschußbericht über die Eingabe der Gemeinde Karolinenthal wegen Regelung des Patronatsverhältnisses.

Ich habe auch diesen Bericht an die Schul-patronatskommission geleitet. Ich bitte den hohen Landtag auch dies zur Kenntniß nehmen zu wollen.

Vertheilt wurde in der heutigen Sitzung: Landesausschußbericht betreffs Erhaltung der Straßen, Landesausschußbericht über die Eingabe der Gemeinde Petersdorf um Nachsicht und Abschreibung eines restlichen Vorschußes pr, 773 fl. 59 kr.

Der Antrag des Abgeordneten Zeileisen betreffs der Bemauthung der Straßen und Brücken und endlich der Bericht der Budgetkommission rücksichtlich der Behandlung des Budgets für das Jahr 1865.

Soeben wird mir noch mitgetheilt, daß der Abgeordnete Edler von Stark erkrankt und dadurch verhindert ist, den Sitzungen beizuwohnen. Ich bitte das hohe Haus dies zur Kenntniß zu nehmen.

Ich ersuche die eingelaufenen Petitionen vorzulesen.

Snemovní sekretáø Schmidt ète: Poslanec pan Dr. Klaudy podává žádost úèastníkù kont. obilní sýpky v Bìlohradì, okr. Novopackém, o samosprávu budoucí penìžité záložny.

Abgeordneter Herr Dr. Klaudy überreicht das Gesuch der Kontributions-Getreidefonds-Theilnehmer zu Bìlohrad, Bez. Neupaka, um Errichtung einer selbstständigen Vorschußkassa.

Oberstlandmarschall: Wurde an die Kommission für Vorschußkassen geleitet.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Herr Anton Wojaèek überreicht eine Petition des Gymnasiallehrkörpers von Neuhaus um Erwirkung der Einreihung in die zweite Gehaltsklasse.

Poslanec pan Antonín Vojáèek podává žádost uèitelského sboru gymnasia Jindøichohradeckého, aby se proò vymohlo vøadìní do druhé tøídy, co se týèe platu.

Oberstlandmarschall: Wird an die Petitionskommission geleitet.

Snìmovní sekretáø Schmidt ète: Poslanec pan Dr. Svatek podává žádost zástupcù obcí byv. panství Protivína, Netolic a Libìjic, ohlednì zaøízení penìžitých záložen.

Abgeordneter Herr Dr. Swatek überreicht das Gesuch der Gemeindevertreter der ehemaligen Herrschaften Protivin, Netolic und Libìjic in Angelegen heit der Errichtung von Vorschußkassen.

Oberstlandmarschall: Wird an die Kommission für Vorschußkassen geleitet.

Snìm. sekretáø Schrnidt ète: Poslanec pan Macháèek Jos. podává žádost obce Litnì, o povolení ku prodeji jednoho dílu obecního pozemku k vystavìní domku.

Abgeordneter Herr Jos. Macháèek überreicht das Gesuch der Gemeinde Litten um Bewilligung zum Verkaufe einer Gemeindeparzelle zum Behufe eines Hausbaues.

Oberstlandmarschall: Wird an den Landesausschuß geleitet.

Snem. sekretáø Schmidt ète: Poslanec pan Dr. Friè Jos. podává žádost zastupitelstva obce Berounské o povolení k vybírání 1 kr. z každého v této obci spotøebovaného mázu piva ku stavbì nové školy.

Abgeordneter Herr Dr. Josef Friè überreicht das Gesuch der Berauner Gemeindevertretung um Bewilligung zur Ginhebung eines Zuschlages pr. 1 kr. von jeder daselbst zum Ausschank kommenden Maß Bier zum Behufe eines neuen Schulbaues.

Oberstlandmarsch all: Wird an den Landesausschuh geleitet.

Ich erlaube mir ferner die Herren Obmänner der bisher bestehenden Kommissionen zu ersuchen, in jenen Fällen, wo die Kommissionseinladungen im Landtage nicht vorgetragen werden können, jedesmal vorher, in der Landtagskanzlei die betreffenden Sitzungen anzuzeigen, damit die Lokalitäten für dieselben gehörig vorgerichtet werden können.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Es ist in der letzten Sitzung eine Interpellation vom Herrn Dr. Klier und Genossen eingebracht worden, welche ich Sr. Excellenz dem Herrn Statthalterei-Vice-Präsidenten mitgetheilt habe.

Statthalterei-Leiter Graf Belcredi: Die an mich gerichtete Interpellation des Herrn Dr. Klier und Genossen lautet:

Interpellation an Se. Excellenz den Herrn Grafen Richard Belcredi, Leiter der k. k. Statthaltern zu Prag.

Am 13. März 1863 wurde von JUDr. Klier und 57 Genossen der Antrag wegen Herstellung eines Landungs- und Zollmanipulationsplatzes am Elbeufer zu Tetschen und Erlangung einer k. sächf. Zollexpositur für den Elbverkehr in Tetschen dem h. Landtage überreicht, es wurde dieser Antrag in der Landtagssitzung vom 19. März 1863 begründet, dem Landesausschuh als dringlich zur beschleunigten Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen, gelangte zwar wegen inzwischen stattgefundenen Landtagsschlusses nicht mehr zur Verhandlung, wurde aber unter jene Gegenstände eingereihet, bezüglich welcher der Landesausschuß vom h. Landtage ermächtigt und beauftragt wurde, dieselben der hohen


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VII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Regierung als dringlich zur Kenntniß zu bringen, und zur Erledigung anzuempfehlen.

Der Landesausschuß hat diesen Auftrag auch erfüllt, es ist jedoch unseres Wissens von Seite der h. k. k. Regierung noch gar nichts geschehen, was die Realisirung jener, die wichtigsten Landesinteressen berührenden Sache in Aussicht stellt, indem eine hierauf bezügliche Position in das Reichsbudget für das Jahr 1864 nicht aufgenommen wurde und auch sonst nichts zu Tage trat, was auf eine baldige Ausführung schließen läßt, ja indem überhaupt keinerlei Erledigung an den Landesausschuh gelangte.

Im Interesse der böhmischen Elbeschifffahrt und der zahlreichen damit verknüpften sonstigen Interessen, erlauben sich die Gefertigten, an die h. k. k. Regierung die Anfrage zu stellen:

1) Ob und was bisher in dieser dringlichen Angelegenheit durch die h. k. k. Regierung veranlaßt worden ist?

2) Ob die h. k. k. Regierung gewillt sei, die Kosten der Herstellung des nöthigen Landungs- und Zollmanipulationsplatzes zu Tetschen in das Reichsbudget für das nächste Jahr aufzunehmen, oder auf andere Weise die Ausführung dieses Baues zu ermöglichen.

JUDr. Franz Klier.

Dr. Taschek.

Dr. A. Görner.

Dr. Tedesco.

Dr. Herbst.

Dr. Weidele.

Dr. Seidel.

Wolfrum.

Ed. Nedlhammer.

I. Schindler.

Hardtmuth.

August Conrad.

Dr. Bìlský.

Zeileisen.

Wucherer.

Jelinek.

Huscher.

Johann Liebig.

Pinkas.

Karl Brosche.

Peter Steffens.

Kopetz.

Leeder.

Dr. Hanisch.

I. M. Schary.

Gust. Hoffmann.

Bachofen.

Schrott.

Dr. Gschier.

Dr. Haß mann.

D. Kuh. Grohmann.

Eigm.

Stickel.

Kreuziger.

Dr. Schoeder.

Richard Dotzauer.

Laufberger.

Leopold Thomas.

Pankraz.

Ant. Gust.

Trenkler.

Franz Neradt.

Fr. Schmidt.

Dr. Stöhr.

Adl. Eyssert

A. Rösler.

Adam.

Pfeiffer.

Herrmann.

Dr. Theumer.

Sträruwitz.

Schmeykal.

Wenisch.

Grüner.

Eduard Klaudi.

Johann Maresch.

Lill.

Dr. Limbeck.

Franz Thun.

Wokoun.

Karl Ritter v. Limbek.

Dr. Volkelt.

Hille.

Seifert.

Dr. Worowka.

Dr. Brinz.

Ich beehre mich folgende Antwort auf diese Interpellation zu geben. Es sind zwei Gegenstände angeregt, welche verschiedene Verwaltungs-Ressorts berühren, die jedoch mit einander ihrer Natur nach

im innigen Zusammenhange stehen; 1) handelt es sich um Errichtung eines Landungs-PIatzes am recht! ten Elbe-Ufer; 2) um Erbauung von Zollstätten und zwar, was von größter Wichtigkeit ist, um die örtliche Vereinigung der Zoll-Manipulation von östern! reichischer und sächsischer Seite. Die kaiserliche Regierung hat die Wichtigkeit dieses Objektes vollkom-men anerkannt und war stets bemüht die der Realisirung entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen. Bereits als die Anregung dieses Wunsches durch die Prager Dampf- und Segelschifffahrtsgesellschaft er-folgte, wurde von Seite der Behörde nichts unterlassen, was zur Verwirklichung führen konnte. Was die Anlage und Erbauung der Landungs- und Zollmanipulationsräüme anbelangt, wurde das Baupro-jekt im kommissionellen Wege vereinbart, in Folge dessen zwei von einander getrennte Landungsplätze zu errichten wären, der eine unterhalb der Kettenbrücke vor dem Zollamte sammt Krahnvorrichtun-zu, Nevisions- und Niederlagshallen für zollämtliche Bedürfnisse und der zweite an demselben rechten Elbeufer oberhalb der Kettenbrücke für die einheimische Schifffahrt. Dieses Bauprojekt weist einen Kostenaufwand nach von beiläufig 45.000 Gulden für den unteren, 25.000 st. für den oberen Lan-dunasplatz, und 20.000 fl. für den Bau der Revisionshalle und der Zollmagazine, im Ganzen sonach ein Aufwand von 90.000 fl. Dieser jedenfalls sehr bedeutende Aufwand kann nur dann seinen Zweck vollständig erreichen, wenn die Schiffer nicht weiter genöthigt werden, sich sowohl in Tetschen als auch in Schandau einer Zollmanipulation zu unterziehen.

Diese Hindernisse zu beseitigen, war die Staatsverwaltung stets eifrig bestrebt; allein erst mit der im Jahre 1863 gelungenen Negulirung des Elbezolles ist ein Wendepunkt eingetreten, der zu der Hoffnung berechtigt, daß die königlichsächsische Regierung, welche bisher auf die über wiederholte Verwendung der Statthaltern und Finanz-Landes-Direktion erfolgten Anträge der kaiserlichen Regierung, ablehnend geantwortet hat, es nunmehr auch in ihrem Interesse finden wird, einem Beschluße beizutreten, wodurch das Hinderuiß einer zweifachen Zollmanipulation durch die Errichtung einer königlichsächsischen Zollerpositur in Tetschen beseitigt wird. Der Herr Vizepräsident der böhmischen Finimz-Landes-Direktion, Ritter von Savenau hat deßhalb im Jänner 1864 abermals beim Finanzministerium Schritte gethan, damit in der angedeu teten Richtung die Verhandlung mit der königlichsächsischen Regierung zu einem gedeihlichen Ende geführt werde. Es wurde auch der Antrag gestellt, einen Betrag von wenigstens 30.000 Gulden für die Tetschner Zollbauten in das Präliminare von 1865 anfzunehmeu. Gleiche Schritte sind auch von der Statthaltern in anderer Richtung, belangend nämlich den Bau der Landungsplätze, geschehen, und

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VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

ebenfalls der Antrag gestellt worden, bezüglich des nöthigen Aufwandes die erforderlichen Positionen in das Budget für 1865 aufzunehmen. Hieraus wolle entnommen werden, was alles geschehen und angebahnt wurde, um den Bau, sobald als thunlich und in so weit die nöthigen Mittel bewilligt sein werden, beginnen zu können. Eine Inanspruchnahme der Wasserbaudotation des Jahres 1864 aber ist absolut unthunlich, da die knapp zugemessenen Geldmittel kaum zureichen, jene Herstellungen zu bestrei-ten, für welche sie bestimmt sind, und welche an Dringlichkeit den früher erwähnten nicht nachstehen. Als solche erlaube ich mir anzuführen:

"Die Baggerung des Nosawitzer Winterhafens mit 20.000 Gulden, die Baggerung der Elbe oberhalb Tetschen mit 6.000 fl., die Beendigung der Flußregulirung bei Leitmeritz mit 24.790 fl., sodann das Theilungswerk bei Klinzenberg mit 9.820 fl,, die Restzahlung für die im Interesse der Floßfahrt auf der oberen Moldau hergestellte Hohenfurter Straße mit 13.720 Gulden, mit welchen Beträgen die außerordentliche Wasserbau-Dotation für 1864 mit 74.330 Gulden vollständig erschöpft ist. Daß aus der kurrenten Dotation wegen ihrer andenweitigen Bestimmung und Unzulänglichkeit kein Betrag entnommen werden kann, wird Niemand bezweifeln, da die Ausdehnung der Wasserbauten an den Neichsslüssen Böhmens und die Dringlichkeit des Bedürfnisses bekannt sind. Die Statthalterei hat nichts verabsänmt, um die nöthigen Mittel für die in der Interpellation angeregten Baulichkeiten zu erlangen; sie muß jedoch bemerken, daß im Jahre 1865 noch andere zahlreiche und kostspielige Bauten in Ausführung zu kommen haben, welche theils im Grundsätze bereits genehmigt, theils im Projekte zur Genehmigung vorgelegt sind, und im Präliminare für außerordentliche Wasserbauten für 1865 in dem namhaften Gesammtbetrag von 205.545 Gulden eingestellt werden mußten. Hieher gehören nebst einigen minder ausgedehnten, aber ebenso unausschiebbaren Wasserbauten, als jenen bei Hohenfurt, dann unterhalb der Weltruser Insel, sowie der Elberegulirung bei Èernowitz, der Verlängerung des Bodenbacher Leitdammes zum Winterhafen in dem Gesammtiostenbetrage von 29.000 fl., auch noch die bedeutenderen Negulirungsbauten der Elbe oberhalb und unterhalb Naudnis mit 45.000 fl., die Fortsehung der Flußbettreinigung in der nächsten Umgebung des Nojawitzer Hafens, Fortsetzung der Hafenräumung daselbst, und mit der Nestzahlung auf dieselbe, mit 52.825 fl. und die Herstellung eines Landungsplatzes auf dem linken Elbeuser bei Bodenbach mit 9.500 fl., da dort noch kein anderer besteht und für die gegenseitige Verladung von den Schiffen zur Bahn, ein wahres Bedürfniß der Schifffahrt ist.

Endlich muß ich aber auch insbesondere hervorheben die Nothwendigkeit der Herstellung eines zweiten Landungsplatzes an der Elbe oberhalb der Bielamündung bei Aussig, eines Winterhafens in Aussig und die gleichzeitige Regulirung des Flusses in einer Strecke von 1000 Klaftern Länge. Diese ein dringendes Bedürfniß der Elbeschissfahrt und des Handels bildende und bereits genehmigte Anlage erfordert einen Kostenaufwand von 198.662 Gulden. Dieselbe wird heuer, und zwar sofort in Angriff genommen und sind die nöthigen Verfügungen und Ginleitungen bereits getroffen. Sie wird in diesem Jahre allerdings mit denjenigen Mitteln in Ausführung gebracht werden, welche durch Privatkonkurrenz sichergestellt wurden, und sich auf eine Summe von 85.999 Gulden belaufen. Der Rest des Erfordernisses per 112.667 Gulden belastet aber den Staatsschatz und muß in den nächsten Jahren 1865 und 1866 ins Präliminare eingestellt werden. Da nun die Feststellung des Reichspräliminars im verfassungsmäßigen Wege vor sich geht, und es nicht allein in den Händen der Regierung liegt, die vorgebrachten Wünsche zur vollständigen Verwirklichung zu bringen, so erlaube ich mir nur auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und beizufügen, daß von Seite der Behörden gewiß nichts unterlassen werden wird, um den an sich jedenfalls hochwichtigen Gegenstand möglichst zu fördern. (Bravo, Bravo.)

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete von Zeileisen hat einen Antrag gestellt auf Modifizirung des gegenwärtig bestehenden Mauthsystems, der heute an die Herren Abgeordneten vertheilt worden ist. Ich stelle an den Abgeordneten die Frage, wann er wünscht, zur näheren Begründung dieses Antrags zu schreiten.

Miesl von Zeileisen: Wenn Excellenz erlauben, würde ich mir vielleicht in einer der nächsten Sitziungen nach Ostern das Wort erbitten.

Oberstland marschall: Ich werde dem Wunsche des Herrn Abgeordneten entsprechen und den Antrag in einer der nächsten Sitzungen nach Ostern auf die Tagesordnung sehen.

Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die Regierungsvorlage, betreffend die Herstellung und Erhaltung der nicht ärarialen öffentlichen Straßen. Der Herr Abgeordnete Laufberger hat das Wort.

Abg Laufberger: Diese Regierungsvorlag lag bereits in der vorjährigen Landtagssession vo und wurde an eine Kommission überwiesen, welche auch Bericht erstattet hat. Dieser Bericht gelangte heute in unsere Hände, mit dem Antrage des Landesausschusses, entweder sofort in Vollberathung einzugehen, oder aber denselben wieder einer Kommission zu überweisen. Die Vollberathung dürfte kaum möglich sein, weil der Kommissionsbericht erst heute in die Hände der Herren Abgeordneten gelangt und das Gesetz ein so umfangreiches ist, daß es nicht in einer oder zwei Sitzungen beendet werden würde. Das dürfte vor Ostern kaum möglich fein. Abgesehen von diesem Umstände, glaube ich aber dennoch, daß wir die Berathung neuerlich einer Kommission zuweisen sollen; denn wie der Kommissionsbericht nachweist, sind die Meinungen sehr auseinander ge-


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gangen, und es dürfte nothwendig, sein, die Sache noch einmal, der gründlichen Berathung, einer Kommission zu unterziehen und auch eine neuerliche Vorlage zu machen.

Ich beantrage sonach, daß eine Commission von 13 Mitgliedern, wie im vorigen Jahre, von den Kurien aus dem ganzen Hause gewählt werde, und ich habe noch einen Grund dafür, weil in dem Kommissionsbericht ein neues Gesetz in Aussicht gestellt wird über die Art und Weise der Konstruktion der, Kommunication. Freilich ist die Vorlage noch nicht geschehen; es ist aber möglich, daß während dieser Session der Landesausschuh eine Vorlage dem hohen Hause macht. Dann dürfte es gut sein gemeinschaftlich diese beiden Gesetze in Berathung zu nehmen, umsomehr als sie in untrennbarem Zusammenhange stehen.

Oberstandmarschall: Dei Herr Abgeordnete Laufberger beantragt, daß zur Vorberathung über die Regierungsvorlage eine Kommission von 15 Mitgliedern bestellt werde, die von den Kurien des ganzen Hauses und zwar je fünf von jeder Kurie zu wählen sind.

Námìstek maršálkuv dr. Bìlský: Pan poslanec Laufberger ponavrhuje, aby tato vládn, pøedloha byla odevzdána komisí skládající se z 15 údù, kterých by volila každá kurie 5 z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Da dies nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte jene Herren, die für den Antrag sind, die Hand zu erheben. Ist angenommen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über den Status der Be-amten des Landesausschusses und der Regulirung desselben. Wünscht Jemand das Wort?

Ritter von Bohusch liest:

Hoher Landtag!

In dem Berichte vom 14. Februar 1863 hat der gefertigte Landesausschuh die durchgeführte Organisirung seines Beamtenkörpers angezeigt und gleichzeitig den Antrag gestellt, womit es, bei dem Umstande, wo eine Rechtfertigung dieser Organisirung auf theoretischem Wege schwer zu leisten ist, Einem hohen Landtage gefallen möge, durch eine gewählte Kommission die Agenda des Landesausschusses und seiner Hilfsämter, sowie das Verhältniß des Geschäftsmaterials zu den vorhandenen Arbeitskräften prüfen zu lassen und die Landesausschuß-Referenten zu beauftragen, dieser Kommission bei Erfüllung ihres Mandats instruirend zur Seite zu stehen.

Ueber Bericht der Budgetkommission hat Gin hoher Landtag bei der Erledigung der Landes-Fondserfordernisse für 1864 sub §. 1

1. den Aufwand für den vom Landesausschuß projektirten Beamtenstatus genehmigt;

2. den Landesausschuß angewiesen, den Organi-sirungsbericht mit den, durch die mittlerweile gewonnenen Erfahrungen gebotenen Veränderungen beim Beginn der nächsten Session zu dem Zwecke wieder vorzulegen, damit eine Kommission zur genauen Prüfung und Beurtheilung des vorgeschlagenen Beamtenstatus niedergesetzt werde, über deren Anträge sich der Landtag vorbehält, seine Beschlüsse über die Systemifirung der Dienftposten zu fassen; gleichzeitig wurden die provisorisch angestellten Beamten für definitiv angestellt anerkannt.

Dieser Weisung entsprechend unterbreitet der Landesausschuh den unerledigt gebliebenen Organisirungsbericht mit dem Bemerken, daß die mittlerweile gewonnenen Erfahrungen den bereits gestellten Systemisirungsantrag aus dem Grunde vollkommen rechtfertigen, weil nicht nur keine Verminderung, als vielmehr eine Vermehrung der Geschäfte im Laufe des Jahres 1863 stattgefunden hat und voraussichtlich auch in der Folge in Aussicht steht; denn während der Geschäftseinlauf des Jahres 1862 von 16370 Exhibiten der von der Budgetkommission getroffenen Vertheilung des Einlaufs auf die vorhandenen Arbeitskräfte zum Grunde lag, weiset das Exhibitenprotokoll des Jahres 1863 einen Einlauf von 20546 Erhibiten nach, ungeachtet alle Instruenzien von Buchhaltung und Kassa sine Nr. abgeforbert werden, daher in Katastral- und größtentheils auch in Kassaangelegenheiten die ursprüngliche Eingabe sammt der Aeußerung des betreffenden Hilfsamtes unter einer und derselben Zahl erledigt wird.

Wenn nun der Landesausschuh bei der Geschäftsbehandlung im Jahre 1863 keinen Anlaß fand, eine Verminderung seiner konzeptiven Kräfte für möglich zu halten, so begründet der Beginn der Geschäktsagenda des Jahres 1864 und der seither stattgefundene Eihibiteneinlauf die Nothwendigkeit des beantragten Beamtenstatus, welcher durch die erfolgte Resignazion des Konzipisten Schenek, dessen Nemplacement der h. oben zitirte Landtagsbeschluß hinderte, ohnehin im Jahre 1863 unvollzählig gehalten werden muhte, um so sicherer, als erfahmnasmäßig die Verminderung des Geschäftsumfanges eines an die Kollegialbehandlung verwiesenen behördlichen Organs unqeachtet aller vorsorglichen Verfügungen zum Zwecke der Geschäftsvereinfachung und Beseitigung bureaukratischer Vielschreiberei zum großen Theile stets frommer Wunsch bleibt.

Der Landes-Außschuh gibt sich der Uiberzeugung hin, daß eine genaue Prüfung seiner Geschäftsagenda und eine Vergleichung des zu bewältigenden Arbeitsmaterials mit den disponiblen Kräften für den gestellten Systemisirungs-Antrag die vollgiltigsten Beweise liefern werde.

Bei den untergeordneten Aemtern des Landesausschusses, als bei der Landesbuchhaltung und Landeskassa unterwaltet eben so wenig wie beim Landes-Ausschusse ein Mißverhältniß der Arbeitskräfte zu der vorgeschriebenen Agenda, gegentheilig werden Klagen des Buchhalters darüber laut, daß das Grundentlastungsgeschäft in Anbetracht seines nicht im Abnehmen besindlichen Umfangs mit den für selbes syste-


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VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

misirten Arbeitskräften kaum noch zu bewältigen sei; die in den Akten liegenden Berichte des Buchhalters und des Kassendirektors liefern ein getreues Bild des Umfangs und der Vertheilung der bestehenden Geschäftsagenda an die disponiblen Arbeitskräfte dieser beiden Hilfsämter.

Da die Organisirung des Baudepartements wegen der in dem Berichte vom 14. Februar 1863 berührten noch ungelösten Vorfrage noch nicht erfolgen konnte, so werden einstweilen die Baugeschäfte des Landes von dem Bauinspektor Brust und den beiden Landesingenieuren Gallas und Schwarz geleitet.

Es erübrigt dem Landes-Ausschusse nur noch den wiederholten Antrag zu stellen: Ein hoher Landtag geruhe durch eine aufzustellende Kommission den Beamtenstatus des Landesausschusses und seiner Hilfsämter, den Umfang des zu bewältigenden Geschäftsmaterials und die Vertheilung desselben an die disponiblen Arbeitskräfte prüfen zu lassen, und auf Grundlage der auf diese Weise gewonnenen Resultate den definitiven Stand der Beamten des Landesausschusses festzustellen.

Slavný snìm raèiž dáti komisi, jež by se k tomu cíli zøídila, proskoumati poèet úøednictva výboru zemského a pomocných jeho úøadù, rozsáhlost prací, jež se podstoupiti musí, a rozvržení prací tìch mezi pøikázané síly pracovní, a øaèiž pak na základì výsledkù tímto spùsobem získaných koneènì ustanoviti poèet skuteèného úøednictva výboru zemského.

Obestlandmarschall: Münscht Jemand das Wort? Der Landesausschuß hat im ersten diesfalls im vorigen Jahre erstatteten Berichte den Antrag gestellt, es möchte der Bericht der Budgetkommission vorgelegt werden; der gegenwärtige Antrag geht dahin, es sei dieser Bericht an einen Ausschuß zu verweisen. Es würde sich dann die Frage ergeben, ob ein eigener Ausschuß für die Prüfung dieses Berichtes zu bestellen sei, oder ob er an die Budgetkommission zu leiten sei.

Dr. Hanisch: Ich bitte ums Wort! Wenn ich den Beschluß des Landtags vom vorigen Jahre, der im Berichte citirt ist, recht verstehe, so ist allerdings eine eigene Kommission gemeint; es würde aber dessenungeachtet keinem Anstand unterliegen, diese Frage der Budgetkommission vorzulegen, denn auch diese ist eine Kommission. Allein ich glaube den Beschluß des Landtags so verstehen zu müssen, daß eine eigene Kommission gemeint ist, weil sonst die Verweisung an die seinerzeitige Budgetkommission beschlossen worden wäre. Zudem ist die Budgetkommission bedeutend überlastet, und ich würde mir daher den Antrag erlauben, auf Niedersetzung einer eigenen Kommission, und zwar aus 9 Mitaliedern bestehend, von denen jede der 3 Kurien aus dem ganzen Landtage 3 Mitglieder zu wählen hat

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Dr. Hanisch trägt an, daß zur Prüfung des Berichtes eine Kommission von 9 Mitgliedern von den Kurien aus dem ganzen Landtage bestellt wird.

Nám. marš. Dr. Bìlský. Pan poslanec Hanisch Èiní návrh, aby tato pøedloha zem. výboru stran zøízení úøednictva byla odevzdána komisí skládající se z 9 údùv, kterých každá kurie má voliti 3 z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte jene Herren, die für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht; die Abstimmung ist zweifelhaft, Rufe: Gegenprobe.) Die Abstimmung ist zweifelhaft; ich kitte also die Herren, die für den Antrag sind, aufzustehen. (Geschieht.)

Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach der Zählung.) Die Zählung hat ergeben: 86 für, 83 gegen den Antrag, es ist somit die Majorität für den Antrag des Abgeordneten Hanisch.

Der dritte Gegenstand ist der Landesausschuß-Bericht betreffs des Entwurfes eines Armengesetzes.

Der Herr Abgeordnete Leidl hat das Wort begehrt.

Abgeordneter Leidl: Meine Herren, bereits im Jahre 1861, in der ersten Landtagssession, wurde von mir und mehreren Abgeordneten der Antrag an den hohen Landtag gestellt, zu berathen über ein zu verfassendes Armengesetz, ein allgemeines Armengesetz, ein Armengesetz für das Königreich Böhmen, mit besonderer Rücksicht auf das Erz- und Riesengebirge. Damit wurde ein zweiter Antrag in Verbindung geseht, dahin gehend: Kommissionen einzusehen, um zu erforschen die Ursachen der Verarmung des Erz- und Riesengebirges und Quellen aufzufinden, wodurch die Erwerbsfähigkeit gehoben werbe; und in letzter Beziehung wurde besonders von Seite des hohen Landesausschusses das Centralkomité für das Erz- und Riesengebirge aufgefordert, seine besonderen Anträge zu stellen. Dies genannte Centralkomité hat nun auch, wie wir neulich aus dem Munde Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschalls vernommen haben, dem hohen Landesausschusse ein umfassendes Elaborat vorgelegt. Die Bevölkerung des Erz - und Riesengebirges gibt sich der Hoffnung hin, daß diese Frage zu ihrem Besten werde gelöst werden. Was aber den ersten Antrag, den Antrag auf Verfassung eines allgemeinen Armengesetzes für das Königreich Böhmen betrifft, so hat der hohe Landesausschuß nach der ersten Sitzung, nach Einvernahme der Sachverständigen, beziehungsweise nach Abhaltung einer Enquete-Kommission, einen Gesetzentwurf verfaßt, der schon im vorigen Jahre und abermals heuer vorliegt. Wir hatten in diesem Zeitraume Muße genug, um dieses Armengesetz sowohl im Allgemeinen, als auch nach seinen Bestandtheilen und §§. zu beurtheilen und zu prüfen, und obwohl ich sehr bedauern muß, daß, wie dieser vorliegende Bericht selbst zugesteht, das von mir in reichlichem Maße gelieferte Material nur in geringerem Maße benutzt weiden konnte, als ich wünschte, so muß ich doch heute darauf anlachen


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VII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

und betonen, daß es der hohen Versammlung belieben möge, sogleich in Berathung des vorliegenden Armengesetzes einzugehen, und zwar aus folgenden Gründen, nämlich:

1. Weil in dem vorliegenden Armengesetze die Autonomie der Unter- Ober- und Landesgemeinden gewahrt ist.

2. Weil es ja eben dem hohen Landtage, beziehungsweise seinen einzelnen Mitgliedern, immerhin unbenommen bleibt, sowohl bei einer Generaldebatte als auch bei der Spezialdebatte bei jedem einzelnen §. Amendements zu stellen, Verbesserungen zu beantragen und somit das Fehlende zu ergänzen.

3. Endlich aber besonders deshalb, weil in dem Armengesetz die in Aussicht stehende Berathung des hohen Landesausschusses über die Erzgebirgsfrage ihren Stützpunkt findet, und weil, wenn wir die Berathung über das Armengesetz vielleicht erst durch Kommissionen auf lange Zeit hinausziehen, auch diese Frage, nämlich die Frage über das Erzgebirge, auf noch längere Zeit hinausgezogen werden würde. Ich beantrage daher Folgendes: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. daß der Entwurf des Armengesetzes für das Königreich Böhmen sogleich ohne weitere Kommission in Berathung gezogen werde; 2. daß über diesen Entwurf entweder sogleich nach Schluß der Berathung über die Gegenstände der heutigen Tagesordnung oder in der nächstfolgenden Sitzung zur Generaldebatte geschritten werde.

Nejvyšší maršálek zemsky: P. poslanec Leidl navrhuje: Sl. snìm raèiž uzavøíti, aby osnova zákona o zaopatøení chudých pro království èeské — se vzala hned do porady bez komise dálší, i aby o této vìci, buï hned po ukonèení dnešního poøádku denního, anebo v nejbližším pøíštím sezení zaèala debata.

Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hände zu erheben. Der Antrag ist unterstützt. Der Herr Abgeordnete Zeithammer hat das Wort.

Prof. Zeithammer: Nepopírám, pánové, že návrh, který nám byl zemským výborem podán o této záležitosti, vypracován je neobyèejnou dùkladností. Bylo nám v zprávì, která pøidána jest tomuto návrhu, øeèeno, že poslanec Leidl podal obšírný o tom návrh, pak že byl odevzdán návrh enquetní komisi, pak že se vzal v poradu zemským výborem. Tedy myslím, že nikdo z èlenù tohoto vysokého shromáždìní o tom pochybovati nebude, že záležitost tato byla pøedsevzata velmi dùkladnì. Na druhé stranì nechci popírati, že zásady, na kterých zákon zosnován jest, srovnávají se s výsledky vìdeckého bádání o tomto pøedmìtu, a že jsou zdravé, tak že si pøáti musím, aby se nám dostalo zákonu v této záležitosti, který právì na tìchto zásadách se zakládá. Nic ménì probereme-li jednotlivé èásti tohoto návrhu, zdá se mi, že se setkáme s nìkterými, které jakousi nesrovnalost 8 tìmito zásadami, které v druhém paragrafu vysloveny byly, již zde ukazují, a možno by bylo, že v tìch §§. v kterých se od tìchto zásad uchyluje, mohla se rozpøíšti rozsáhlá a velká debata v této snìmovnì, kdežto bychom na druhé stranì, kdyby to bylo odkázáno komisi, snad tomuto pøedejíti mohli. Možná, že se mýlím, avšak i možná že dùminka ta podstatu má. Je nìkolik takových paragrafù, pøi kterých se to stát mohlo, a právì z ohledu toho, abychom ušetøili èasu, a v komisní zprávì snad paragrafy ty vynechány budou, tak že nebude pøíležitost podána, aby opìt v rokování vzaty byly; navrhují tedy, aby sl. snìm uzavøíti ráèil, aby se návrh pøedložený nevzal v plnou poradu dnes, nýbrž aby se vyvolila komise sestavená z 9ti údù vyvolena kuriemi z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete trägt also an, daß der Bericht einer vorläufigen Kommission zur Vorberathung übergeben werde, bestehend aus 9 Mitgliedern, welche von den Kurien aus dem ganzen Landtage gewählt werden. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hände zu erheben. Es ist hinreichend unterstützt.

Graf Albert Nostitz: Ich glaube, wenn ein Gesetz eristirt, welches in unmittelbarer und untrennbarer Verbindung und in immerwährender Wechselwirkung mit den Bestimmungen über die Gemeindevertretung und Bezirksvertretung steht, so ist es dieses. Ich halte es daher für angemessen nicht in eine Berathung dieses Gesetzes früher einzugehen, bevor nicht definitiv über die Gemeindeordnung und über die Bezirksvertretung entschieden ist. Jedes nähere Eingehen in dieses Gesetz würde zu eventuellen und provisorischen Besiimmungen führen, die immer nachträglich geändert würden. Wenn wir zugleich überlegen, welche Masse von Kommissionen wir bereits gewählt haben, welche Masse von Gegenständen bereits in Berathung ist, eine Masse, die mit Rücksicht auf ihre Wichtigkeit, glaube ich, uns Beschäftigung für die ganze Session geben werden, wenn sie auch noch so lange dauern sollte, wenn wir auch dies erwägen, so glaube ich, dürfte sich die Ueberzeugung herausstellen, daß mit der Wahl von Kommissionen und Zuweisung von Vorlagen an Kommissionen man endlich einmal skrupulöser sein dürfte, als man im Beginn und ersten Momente der Session war, vorzüglich mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz so wesentlich mit den Bestimmungen über die Gemeinde- und Bezirksvertretung zusammenhängt. Ich erlaube mir also den Antrag zu stellen, die Berathung über dieses Gesetz zu vertagen und dem Landesausschusse die Weisung zu geben, dasselbe in der nächsten Session wieder vorzulegen (Bravo).

Námìstek maršálkùv: Jeho Excellence, hrabì Nostiz, èiní návrh, aby osnova tohoto zákona se nevzala v poradu, také aby so nevolila zvláštní komise k tomu, nýbrž aby tato osnova odlo-


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VII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

žena byla a v pøíštím zasedání od zemského výboru pøedložena.

Oberstlandmarschall: S. Excellenz Graf Nostitz trägt an, die Berathung dieses Gesetzes bis zur nächsten Session zu vertagen. Ich bitte den Antrag noch einmal zu wiederholen.

Graf Albert Nostitz: Mein Antrag geht dahin, in die Vollberathung nicht einzugehen, natürlich werde ich mich auch erheben gegen den Antrag eine Kommission zu ernennen und dadurch stillschweigend das Gesetz zu vertagen auf eine spätere Session.

Professor Herbst: Darf ich ums Wort bitten?

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst die Unterstützungsfrage über diesen Antrag stellen. Der Antrag geht dabin, von der Bestellung einer Vorberathungskommission abzusehen, in die Vollberathung gleichfalls nicht einzugehen und dadurch die Verhandlung dieses Gesetzes emstweilen zu vertagen.

Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hände aufzuheben. Er ist hinreichend unterstützt.

Professor Herbst: Ich habe gegen den Antrag, der von Seite S. Excellenz gestellt wurde, nur ein geschäftsordnungsmäßiges Bedenken. Es ist ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung und zwar mit dem Beisatze, daß der Landesausschuß beauftragt werden solle, in der nächsten Session die Vorlage zu machen. Ein solcher Antrag geht über die formelle Geschäftsbehandlung hinaus. Ich halte ihn an sich allerdings für zulässig, aber offenbar kann ein solcher Antrag erst in der Debatte gestellt und am Schlusse der Generaldebatte darüber abgestimmt werden. Wir befinden uns aber noch nicht m der Generaldebatte, dazu wäre nothwendig gewesen, daß der Herr Berichterstatter den Bericht erstattet hätte, das ist aber nicht geschehen. Wir befinden uns jetzt blos in der Frage über die formelle Behandlung des vorliegenden Gegenstandes, in welcher Richtung zwei verschiedene Anträge gestellt wurden. Der eine Antrag geht dahin, sofort m die Vollberathung einzugehen, der andere aber dahin, ihn an eine Kommission zu verweisen. Der Antrag, den S. Excellenz Graf Nostitz gestellt hat, ist eigentlich der, in die Vollberathung einzugehen, in der Vollberathung aber über den Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen und daher glaube ich, daß dieser Antrag erst am Schlusse der Generaldebatte zur Abstimmung gelangen kann, weil er ein den Gegenstand selbst anlangender und nicht auf die formelle Behandlung sich beziehender Antrag ist. In der Generaldebatte aber befinden wir uns aus dem früher angeregten Grunde nicht, weil die Behandlung mit der Berichterstattung des Berichterstatters eröffnet werden muß und dies bisher nicht geschehen ist. Ick meine daher, daß der Antrag S. Excellenz des Grafen Nostitz eigentlich nur dann, wenn der Antrag des Abgeordneten Leeder angenommen sein würde, zulässig und möglich ist.

Graf Albert Nostitz: Ich bin mit dem vom Professor Herbst gegebenen Expose vollkommen einverstanden. Ich habe nur meine Ansicht in so fern jetzt entwickeln wollen, um dagegen Stimmen zu gewinnen, daß nicht auf die Ernennung einer Kommission angetragen würde. Ich selbst muß natürlich aus Konsequenz mit dem Antrage gegen die Wahl einer Kommission und für das Eingehen in die Generaldebatte sprechen und bei der Generaldebatte den Antrag, den ich jetzt schon in vorhinein deswegen formulirt habe, um Stimmen gegen die Einsetzung einer Kommission zu gewinnen, dann wiederholen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir nur auf §. 49 der Geschäftsordnung hinzuweisen, welcher sagt: "Die Vertagung einer Verhandlung kann jederzeit beantragt und beschlossen werden."

Prof. Herbst: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß dieser Paragraf von der Vertagung der Verhandlung handelt. Die Verhandlung über den Gegenstand hat noch gar nicht begonnen.

Abg. Graf Clam-Martinitz: Was die formelle Frage betrifft, so wollte ich mich eben auf den von S. Excellenz citirten Paragraf berufen. Ich glaube, daß der Vertagungsantrag heute gestellt, und darüber beschlossen werden kann. Es ist eben die Verhandlung über die Art der Vorberathung. Auch diese können wir ja vertagen. Was den Antrag S. Excellenz des Herren Grafen Albert Nostitz betrifft, so erkenne ich nicht die Triftigkeit der dafür angeführten Gründe, und den Zusammenhang mit dem Gemeindegesehe. Andererseits müssen wir aber noch ins Auge fassen, daß, wer nur einigermaßen die Verhältnisse namentlich auf dem Lande scharf beobachtet hat, der Ansicht beipflichten muß, daß die Regelung des Armenwesens zu den dringendsten Bedürfnissen gehört, und die einfache Vertagung bis zur nächsten Session deswegen nicht ganz ohne Bedenken ist. Ich wiederhole, daß ich die Triftigkeit dieser Gründe durchaus anerkenne, ebenso aber auch das Bedenkliche der neuerlichen Wahl einer Kommission. Es scheint mir nichts im Wege zu stehen, heute keinen Beschluß darüber zu fassen, die Sache bis zur nächsten Session zu vertagen. Ich kann mir denken, daß die Gemeindegesehkommission vielleicht mit ihrer Arbeit in nicht zu langer Zeit fertig wird; ich kann mir denken, daß wenn die Kommission ihren Entwurf eines Gemeindegesetzes zur Berathung gebracht hat und dieser vom Landtag beschlossen ist, die Möglichkeit vorhanden sein wird, gleich in die Vollberathung dieses Gesetzes' einzugehen. Bis dahin wird den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben sein, sich mit dem Geiste und Wortlaute des Gesetzes vertraut zu machen. Es schien mir die einfachste Erledigung einer Vertagung des Gegenstandes, wenn wir den Gegenstand einfach von der heutigen Tagesordnung absehen und Se. Excellenz ersuchen würden, daß er ihn auf die Tagesordnung bringe, wenn das Gemeindegesetz berathen sein wird. Ist dann die Dauer der Session eine hinreichend lange, sind die


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VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Umstände dazu angethan, dann können wir immer in die Vollberathung des Gesetzes eingehen, welches, ick wiederhole es, ein wichtiges und dringenden Bedürfnissen entgegenkommendes ist. Und deswegen möchte ich, nachdem es nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung in der Entscheidung S. Excellenz des Vorsitzenden Oberstlandmarschalls liegt, die Tagesordnung zu bestimmen, mich darauf beschränken, den Beschluß zu beantragen, die Vorberathung des Gegenstandes sei für heute zu vertagen und es S. Excellenz zu überlassen, seiner Zeit den Gegenstand auf die Tagesordnung zu stellen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Abgeordneter Kuh: Ich würde nur daran erinnern, daß der Antrag im Jahre 1861 eingebracht worden, daß der Entwurf viermal umgearbeitet worden ist und das Armengesetz im allgemeinen sonst immer gewissermaßen zu einer gelinden Karakterisirung der Landesgesetzgebung beitragen würde. Ich glaube, wenn wir überhaupt das Gesetz berathen wollen, wir es diesmal noch thun müssen und es nicht auf die lange Bank schieben dürfen.

Dr. Grünwald: Myslím, že by nebylo tøeba, abychom tento pøedmìt vymezili z dnešního poøádku, ale že se mùžeme držeti dle §. 39. øádu. V tom jest urèeno, jestliže pøijde vìc k prvnímu ètení, že se mùže považovati za zavrženou, když snìm ji nepøidìlí nižádné komisi. Kdyby se tedy stalo, že tento návrh by nebyl pøidìlen žádné komisi, tak bychom jej museli považovati za zavržený, a tak by se vyhovìlo tomu, co chtìl jeho Excellenci pan hrabì Nostitz.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so bitte ich den Herrn Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Graf Franz Thun: Im Namen des Landes-ausschusses glaube ich erklären zu sollen, daß derselbe den vorliegenden Gesetzentwurf, als zur Vollberathung vollkommen geeignet erklären muß, daß er sich namentlich gegen die Wahl einer neuen Kommission aussprechen müsse. Meine Herren! bei der Berathung des Gesetzentwurfes treten in allen Stadien dieselben prinzipiellen Fragen wieder heran; wir haben in allen Stadien, welche das Armengesetz durchgemacht hat, dieses Verfahren; wir können fest überzeugt sein, wenn heute oder im nächsten Jahre wieder eine Kommission gewählt wird, so wird dem Uebelstande doch nicht vorgebeugt werden, daß immer dieselben Hauptfragen zur Debatte im Landtage gelangen werden. Die Wahl einer neuen Kommission erscheint nur nach der viermaligen Berathung, welcher der Gesehenwurf schon durch verschiedene Organe unterworfen war, vollkommen überflüssig. Ich gestehe aufrichtig, daß ich mich gegen eine weitere Aufschiebung der Vollberathung aus dem Grunde aussprechen möchte, weil bisher das Gemeindegesetz noch nicht berathen worden ist; wir haben Gemeinden, denen das Gesetz die Armenversorgung ausdrücklich zuweist; das vom hohen Reichsrathe beschlossene, von Seiner Majestät sanktionirte Heimatsgesetz weift abermals den Gemeinden ausdrücklich die Armenversorgung zu. Wie immer die Berathung über das Gemeindegesetz im hohen Landtage ausfallen möge, so ist das doch ganz sicher, daß es weder dieser Verpflichtung der Gemeinden entgegenstehen kann, noch auch, daß der Bestand der Gemeinde niederer oder höherer Ordnung irgendwie in Frage kommen kann. Das Armengesetz wird, wie immer die Verhandlung über das Gemeindegesetz ausfällt, jederzeit praktisch durchführbar sein. Ich glaube also, daß man ganz gut in die Vollberathung des Gesetzentwurfes schon heute eingehen kann, und ich habe die volle Ueberzeugung, daß wir damit keine überflüssige Arbeit machen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte über die Vorberathung dieses Gegenstandes für geschlossen, und ich werde zur Abstimmung schreiten. Ich glaube, der vom Herrn Abg ordneten Dr. Grünwald angeführte §. 39 dürfte hier nicht volle Anwendung furden (Bravo!), weil doch auch noch ein Antrag vorliegt, nämlich der in die Vollberathung einzugehen, was bei dem Berichte des Landesausschusses, der doch eine Kommission des hohen Hauses repräsentirt, nicht füglich anwendbar ist, und es würde die Folge davon sein, daß, wenn alle diese Anträge verworfen werden, dieser Antrag selbst als abgelebnt zu betrachten wäre, und nicht mehr zur Verhandlung kommen dürfte. Ich glaube, daß der Antrag über die Vor berathung nämlich, "diesen Gegenstand, der sich auf der heutigen Tagesordnung befindet, von dieser Tagesordnung wieder abzusetzen und Seine neuerliche Stellung, auf die Tagesordnung durch den Oberstlandmarschall nach Beendigung des Gemeindegsetzes" allerdings sich eigne, daß er zur Abstimmung ge-bracht werde und ich würde über diesen Antrag, der wie ich glaube mit dem Antrage seiner Excellenz des Herrn Grafen Nostitz so ziemlich zusammenfällt (Graf Nostitz ruft: Welcher Antrag?), den Antrag diesen Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, und dem Oberstlandmarschall zu überlassen, denselben erst wieder nach Beendigung der Berathung über das Gemeindegesetz aus eine spätere Tagesordnung zu sehen (Graf Nostitz ruft, "Ja"), über diesen Antrag abstimmen lassen zu müssen. Dann käme der Antrag, eine Kommission zu bestellen und zuletzt der Antrag, in die Vollberathung dieses Gegenstandes einzugehen. Wird noch etwas erinnert gegen diese Fragestellung? Wenn dieß nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Abgeordneter Graf Nostitz mit der Modifikation des Grafen Clam tragt an: " es sei der Gegenstand von der heutigen Tagesordnung zurückzuziehen und nach Beendigung der Berathung des Gemeindegesetzes die Wiedereinsetzung auf die Tagesordnung dem Oberstlandmarschall zu überlassen.

Námìstek maršálkùv: Jeho Excellence, hr. Clam-Martinitz èiní návrh, aby osnova zákonu toho dnes z denního poøádku vylouèena byla

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VII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

aby nejvyšší zemský maršálek byl oprávnìn tento pøedmìt zase na denní poøádek dát, až porada o zákonu obecním ukonèena bude.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände zu erheben. (Zweifelhaft). — Ich bitte aufzustehen. (Nach der Zählung) 95 sind für den Antrag. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit Majorität angenommen; es sind 95 qegen 81.

Dr. Rieger: Prosím o slovo. Já bych si pøál, aby sl. snìm se nyní ještì o tom vyslovil, zdali pak, až tento návrh zákona bude položen na denní poøádek, má býti hnedle v plnou poradu vzat, anebo zdali pak se má odkázati komisi; nebo kdybychom o tom se dnes nepronesli, pak bychom stáli tam po 4—6 nedìlích, kde dnes, a hádali bysme se, máme-li odkázati jej komisi aneb v úplnou poradu vzíti.

Jest-li sl. snìm dnes se na tom ustanoví voliti komisi, bylo by lépe, aby se volila hned; aby se komise radila o tom a dohotovila referát, aby pak mohl hned vzat býti v úplnou poradu, jak mile rokování o zákonu obecním ukonèíme. Èiním návrh, aby sl. snìm uzavøel voliti komisi hnedle, aneb aby ustanovil, že se pak vezme zákon hned v úplnou poradu.

Oberstlandmarschall: Ich bedauere, daß ich auf diesen Antrag nicht eingehen kann. Der Gegenstand ist von der Tagesordnung durch Beschluß des Hauses bereits verschwunden.

Abgeordneter Rieger: Nein! ich glaube, die Wahl einer Kommission ist dadurch nicht ausgeschlossen.

(Stimmen, "ist nicht mehr auf der Tagesordnung").

Der vierte Gegenstand ist der Landesausschuß-Bericht über den Antrag des Schulrathes Maresch und Genossen, betreffend die Unterstützung der Volksschullehrer in den Manufakturbezirken des nördlichen Böhmens.

Dr. Schmeykal. In der Session des Jahres 1863 hatte der Herr Schulrath Maresch im Verein mit 39 Genossen, nachstehenden Antrag unterbreitet : " Der hohe Landtag wolle beschließen, über die Noth der Volksschullehrer in den Manufaktur-Bezirken des nördlichen Böhmens sollen Erhebungen gepflogen und der Landesausschuh ermächtigt werden, in dringenden Fällen eine Unterstützung aus dem Landesfonde zu verabreichen. Begründet wurde dieser Antrag von Seite des Herrn Schulrathes Maresch damit, daß die im Winter des Jahres 1862 auf 1863 in den nördlichen Manufakturbezirken ausgebrochene Nothlage, dringend eine Unterstützung der Volksschullebrer erheische und insbesondere auch deshalb, weil jener Erlaß des Unterrichtsministeriums vom 8. April 1854, welcher eine zu Gunsten der Schullehrer getroffene Verfügung enthält, illusorisch gemacht worden sei. Es läßt sich nicht verkennen, daß dieser von Seite des Herrn Schulrathes Maresch und Genossen überreichte Antrag eine warme und anerkennungswerthe Fürsorge für die keineswegs beneidenswerthe Lage der Volksschullehrer, namentlich in den Industriegegenden des nördlichen Böhmens hatte; allein es fand sich der Landesausschuß trotz dieser Anerkennung, die er dem Antrage zollen mußte, nicht in der Lage, die gewünschte Unterstützung aus dem Landesfonde zu gewähren und zumal deshalb nicht, weil dieser Antrag nicht einmal in das Stadium der ersten Lesung im letzten Landtage getreten war, und weil auch bei der Verhandlung und Beschlußfassung über das Praeliminare des Jahres 1863 hierauf kein Bedacht genommen worden. Allein auch heute glaubt der Landesausschuß, keinen positiven Antrag dießfalls dem hohen Hause erstatten zu können, sondern vielmehr den Uebergang zur Tagesordnung u. zw. aus nachstehenden Gründen beantragen zu müssen. Es ist zunächst nicht zu verkennen, daß der Antrag des Herrn Schulrathes Maresch seinen Ausgangspunkt in momentanen Bedürfnissen fand. Seither haben nun nach allen untrüglichen Zeichen die Verhältnisse sich gebessert, in erfreulicher Weise zum Guten sich gewendet, und es ist in dem gedruckt vorgelegten Berichte dießfalls auch des Nähern erörtert, daß jenes Hilfscomité, welches unter den Auspickn der h. Statthaltern niedergesetzt ist, zur Stunde noch über einen Unterstützungsfond in der Höhe von 20000 Gulden . W. verfügt, und daß insbesondere auch noch ein weiterer Unterstützungsbetrag von 516 st. Ö. W., welcher dem Bezirksamte Neudek aus dem Landesfonde zugeführt wurde, wenigstens im Herbste des Jahres 1363 noch keine Verwendung gefunden hatte.

Wird weiter in Erwägung gezogen, daß nach dem jüngsten Landtagsbeschlusse der Landesausschuß den strengen Auftrag erhielt, die Vorlagen lücksichtlich der definitiven Regelung der Lehrergehalte zu erstatten, und diese Anträge längstens in der nächsten Session, wenn es aber möglich und wie es seine Pflicht sein wird, noch in dieser Session zu unterbreiten; wenn weiter berücksichtigt wird, daß bis zu diesem Zeitpunkte der definitiven Regelung das in der letzten Session berathene und mit allerhöchster Sanktion versehene Landesgesetz, eine thunliche Fürsorge dahin trifft, daß die Gemeinden verpflichtet find, die Schullehrergehalte in monatlichen Anticipatraten abzuführen, so scheint der Antrag gerechtfertigt zu sein, daß in Erwägung dieser Motive über diesen Antrag des Schulrathes Maresch zur Tagesordnung übergegangen werde.

Schulrath Maresch: Wenn ich mich dem Antrage des Herrn Referenten auf Uebergang zur Tagesordnung in der Frage der Unterstützung der Volksschullehrer im böhmischen Erz- und Riesengebirge und den Manufakturdistrikten, welche durch die Arbeitslosigkeit im verflossenen Jahre in ihrem Erwerb gestört worden sind, anschließe, so ist es nicht etwa deshalb, weil ich meine Uiberzeugung über die Nothwendigkeit einer derartigen Subvention geändert habe. Im Gegentheil, ich muß bekennen, daß wenn ich früher schon diese Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer Verbesserung der Lage der


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VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Volksschullehrer hatte, in jüngster Zeit diese Ueberzeugung noch mehr in mir befestigt und gekräftigt worden ist. Wenn so viele unserer Volksschullehrer keinen Anspruch gemacht haben auf eine Subvention, so wolle man nicht daraus schließen, daß sie einer Subvention nicht bedurft hätten; dann haben sie es häufig gewiß nur darum gethan, weil sie es in ihrer Schüchternheit nicht gewagt hatten eine derartige Bitte zu stellen, und in der That, weil vielleicht manchem das Geld zu der Stempelmarke gefehlt hat, mit welcher ein solches Gesuch belegt werden muß. Ich würde, wenn ich meinen Ueberzeugungen folgte und nichts anderes berücksichtigte, nicht nur den Antrag, wenn auch in anderer Form wiederholen, ich würde gewiß sogar den Antrag auf eine doppelte Subvention von der Höhe des im vorigen Landtage gestellten dem hohen Hause unterbreiten, und ich bin überzeugt, das hohe Haus würde in seiner Weisheit und in seiner Humanität gewiß nicht anstehen, in gleicher Weise wie der Landtag von Niederösterreich und wie der Landtag von Steiermark eine Subvention für dürftige Volksschullehrer zu bewilligen, nachddem der niederösterreichische Landtag eine Subvention von 50.000, der von Steiermark eine von 10.000 Gulden für dürftige Volksschullehrer bewilligt hat, und doch find diese Länder von weit geringerem Umfange und bedeutend geringerer Volkszahl als unser Böhmen. Zu meiner Ueberzeugung, dem Uebergange zur Tagesardnung beizustimmen, bin ich bestimmt worden durch den Beschluß, welchen das hohe Haus am 11. März in Angelegenheit der Volksschullehrer-Gehalte gefaßt hat. Dieser Beschluß lautet, wie bekannt ist, dahin, daß der L. A. seine Berathungen über die Regelung der Lehrergehalte fortsetze und noch im Laufe der gegenwärtigen Session einen Antrag stelle oder den Entwurf zu einem Gesetze geben solle, welcher zur verfassungsmäßigen Behandlung innerhalb des hohen Hauses gelange. Es läßt sich zwar nicht leugnen und ist uns nicht unbekannt, daß die Mitglieder des L. A. im Laufe der Session mehr in Anspruch genommen sind als außerhalb der Sessionszeit. Dessen ungeachtet zweifle ich nicht daran, der L. A. werde im Stande sein in kürzester Zeit, vielleicht noch bis zum Schluhe des gegenwärtigen Monats März einen solchen Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Behandlung dem h. Haufe zu unterbreiten. Es liegt ja vor dem L. A. ein umfangreiches Elaborat, welches der böhmische Unlerrichtsrath, d. h. die Schulkommission, welche der L. A. berufen hat, zusammengestellt und dem L. A. übergeben hat.

Dieses Elaborat bezieht sich nicht blos auf die Unterrichtsfrage im allgemeinen, sondern hat auch eine ganz besondere Rücksicht genommen auf die materiellen Verhältnisse der Volksjchullehrer und auf deren Gehalte. Es sind diese Anträge, wie ich überzeugt bin, auf einer möglichst genauen Kenntniß unseres Landes beruhend, und es wurden dieselben mit Rücksichtnahme auf die Schulgesetze in den Nachbarstaaten Oesterreichs ssefaßt und bearbeitet. Unter solchen Umständen kann ich sehr wohl von meiner Meinung abstehen, daß es zweckmäßig sei, eine Subvention den dürftigen untern Volksschullehrern zu bewilligen, und ich kann mich auch damit beruhigen, daß unsere Volksschullehrer in der Hoffnung, daß ein Gesetz sehr bald zu Stande kommen wird, wodurch ihre materielle Lage wesentlich verbessert wird, noch länger den unerquicklichen Zustand ertragen werden, in welchem sich ein sehr großer Theil gegenwärtig befindet und darum erkläre ich mich gerne für den Uebergang zur Tagesordnung.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Dr. Schmeykal: Ich glaube nur im Namen des Landesausschusses sprechen und handeln zu können, wenn ich dem Herrn Schulrath die Versicherung gebe, daß ungeachtet der Geschäfte, welche dem Landesausschusse während seiner Session noch zukommen, und ungeachtet dieser Geschäftsüberhäu-sung, der Landesausschuh im Bewußtsein der Pflicht, welche er dem hohen Hause schuldig ist, bemüht sein wird, die Vorlage bezüglich der definitiven Regelung der Lehrergehalte im Laufe dieser Session zum Abschluß zu bringen. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Schlußantrag vorzulesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: "Der hohe Landtag wolle in Erwägung dieser Gründe über denselben zur Tagesordnung übergehen."

"Slavný snìm raèiž, uváživ tyto dùvody pøejíti od návrhu toho k dennímu poøádku."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses, betreffend die angeregte Regelung eines Badesstatutes für die Kurorte. Ich bitte den Herrn Referenten Grafen Thun.

Graf Franz Thun liest:

Hoher Landtag!

Unter den während der letzten Sitzungsperiode im Jahre 1863 dem hohen Landtage zugekommenen Petitionen und Gingaben, welche nicht erledigt werden konnten, und daher dem Landesausschuße zur Erledigung, beziehungsweise zur Instruirung und Vorbereitung für die nächste Sitzungsperiode des hohen Landtages zugestellt wurden, befand sich auch die durch den Landtagsabgeordneten Herrn Johann Ritter von Limbeck überreichte Eingabe des Med. Dr. Ritter Eisenstein aus Wien, mit welcher dieser dem hohen Landtage einen Entwurf eines Badestatuts für die Kurorte Böhmens mit der Bitte unterbreitete, diesen Entwurf mit Beziehung auf die Artikel XXII, XXIII und XXIV des Reichsgesetzes vom 5. März 1862 der Würdigung und Berathung zu unterziehen.

Um dem hohen Landtage seinerzeit einen wohlmotivirten Antrag stellen zu können, hat es der

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VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Landesausschuh für seine Pflicht erachtet, vor Allem über das im Entwurf vorgelegte Statut die Stimme der Gemeinderepräsentanzen aller größeren Kurorte Böhmens zu hören, da die Bedürfnisse der einzelnen Kurorte und die Mittel zur Hebung, Verschönerung derselben wohl vorzugsweise eben diesen bekannt sein müssen und vollständig eigentlich sogar nur ihnen bekannt sein können.

Der Landesausschuß hat sich daher unter Mittheilung dieses Badestatutsentwurfs an die Gemeinderepräsentanzen der Kurorte Karlsbad, Teplitz, Marienbild und Franzensbad, Iohannisbad und Liebwerda mit dem Ersuchen um eingehende Berathung und Begutachtung, überdieß aber noch an die k. t. Statthalterei mit der Bitte gewendet, über denselben die in den größeren Kurorten Böhmens bereits bestehenden, aus Mitgliedern der Gemeinderepräsentanz, des ärztlichen Personals, der landesfürstlichen politischen und Polizeibehörde zusammengesetzten Kurkommissionen, einzuvernehmen, und deren Gutachten sowie die eigene Wohlmeinung anher bekannt zu geben.

Die Repräsentanzen der obenbemerkten Gemeinden und Kurorte, namentlich jene von Karlsbad, Teplitz, Franzensbad und Marienbad haben dieses im Entwurfe vorgelegte Badestatut durchwegs als unpraktisch und für die eigenen kurortlichen Verhältnisse ganz unpassend befunden, sich daher für die Ablehnung dieser von Dr. Ritter von Eisenstein eingebrachten Petition und des damit vorgelegten Badestatuts ausgesprochen.

Ebenso haben zufolge der von der k. k. Statthalterei mit Note vom 13. Feber l. I. Z. 72.305 anher mitgetheilten Eingaben und Berichte, auch alle von der k. k. Statthalterei einvernommenen Organe und Bebörden, als die Kurkomissionen, die betreffenden k. k. Bezirks- und Kreisbehörden, die Gemeinderepräsentanzen und ärztlichen Organe der bezüglichen Badeorte, sowie endlich die k. k. Polizeidirektion, welche in die 4 größeren Kurorte Böhmens alljährlich während der Saison — die landesfürstlichen Kurinspektionskommissäre zu entsenden hat, sich einstimmig dahin ausgesprochen, daß das vom Dr. Ritter von Eisenstein vorgelegte Statut praktisch unausführbar und den kurörtlichen Verhältnissen ganz und gar nicht angemessen sei, und daher umsoweniger zu berücksichtigen wäre, als durch das Reichsgesetz vom 5. März 1862 allen bedeutenderen Kurorten das Recht eingeräumt sei, um Erlassung eigener Gemeindestatute anzusuchen, in welchen dann auf die Verschiedenheiten der Verhältnisse in den einzelnen Kurorten am Besten Bedacht genommen werden könne.

Unter diesen Umständen kann sich der Landesausschuß der von der k. k. Statthaltern in dem Dienstschreiben vom 13. Feber l. I. Zahl 72.305 ausgesprochenen Ansicht, daß mit Rücksicht auf die in dem Gesetze vom 5. März 1862 den bedeutenderen Kurorten eingeräumte Berechtigung zur Erlangung eigener Gemeindestatute die Erörterung der von Dr. Ritter von Eisenstein angeregten Frage und des von ihm entworfenen Badestatuts gar nicht zeitgemäß sei, nur vollkommen anschließen, und erlaubt sich demgemäß den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag wolle über die von Dr. Ritter von Eisenstein eingebrachte Petition um Erlassung des im Entwurfe vorgelegten Statuts für die Kurorte Böhmens zur Tagesordnung übergehen.

Vom Landesausschuße des Königreiches Böhmen.

Prag am 19. Februar 1864.

Der Oberstlandmarschall:

Rothkirch m. p.

F. Thun m. p.

Zemský výbor si dovoluje navrhnouti: Slavný snìm raèiž od žádosti Dr. rytíøe Eisensteina, aby se vydal pro lázeòská místa v Èechách lázeòský statut, jehož osnova pøedložena byla, pøejíti k dennímu poøádku.

Oberstlandmarsch all: Der Hr. Abgeordnete Brinz hat das Wort.

Abgeordneter Brinz: Es ist ungefähr ein halbes Duzend Kategorien von Sachverständigen aufgefordert worden, ihr Gutachten über das fragliche Badestatut abzugeben, und sie haben sich alle, und zwar alle unbedingt dagegen ausgesprochen. Die Repräsentanzen der betreffenden Kurorte, die Kreis-, die Bezirksbehörden, die Kurkommissionen und die Polizeidirektion, alles war der Ansicht, daß dieses Statut praktisch nicht verwendbar sei. Ich glaube, dieser Umstand für sich allein dürfte Sie bewegen, sich dem Antrage des Landesausschusses anzuschließen. Allein es kommt zu diesem materiellen innern Grunde noch ein äußerer hinzu, der diesen einen Grund verdoppelt und verstärkt. Es ist durch den Artikel 22 des Neichsgesetzes vom 5. März 1862 den bedeutendem Kurorten das Recht eingeräumt, sich um eigene Statute zu bewerben und eben dadurch ihnen die Initiative in Betreff einer Legislative von der vorliegenden Art gesichert. — Denn wenn die Badestatute auch für sich allein noch keine Gemeindestatute sind, so sind sie doch, wie gerade das vorliegende Beispiel zeigt, in sehr vielen Punkten, wo nicht in allen Beziehungen, mit der Gemeinde-Ordnung verflochten und ohne eine Alteri-rung und Modifizirung derselben sind sie gar nicht denkbar.

Es hat auch der Petitionsjteller sich auf diesen Artikel des Gemeindegesetzes bezogen. Allein, was er nach demselben zunächst hätte thun sollen, daß er sich mit den Kurorten selbst verständigt hätte, ob sie überhaupt Statute wollen oder nicht; — denn die Entscheidung ist lediglich bei ihnen selbst — das hat er unterlassen, und ich glaube und hoffe, er wird es dann mitunter vorzüglich diesem Umstande zuzuschreiben haben, daß sein Projekt nicht akceptirt wird. Es ist ungefähr ein Jahr her, daß die Gemeinde Karlsbad sich um einen Vorschuh beim h. Landesausschuß beworben hat. Der Landesausschuß und in seinem Gefolge der h. Landtag war der Ansicht, daß man sich nicht bemüssigt fühle


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VII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

in diesem Falle ein derartiges öffentliches Interesse zu finden, daß die begehrte Subvention gewährt würde. Ich habe mir erlaubt, damals hieran den Wunsch und die Bitte zu knüpfen, daß wenn man die Autonomie dieser Gemeinden in Bezug auf die Kontrahirung von Schulden — und es ist die Kontrahirung einer Schuld von 300,000 fl. nothwendig geworden — daß wenn man diese Autonomie den Gemeinden einräumt, man dasselbe auch thun werde bezüglich der Frage nach Statuten. Es war gerade um diese Zeit, daß in Wien ein Gerücht ruchbar wurde, daß man damit umginge, diesen Gemeinden ein solches Statut zu schaffen, ich glaube, ein Statut zu schaffen, ohne sie zu fragen, ohne ihre Einwilligung und Zustimmung. Was ich hier hervorgehoben habe, glaube ich, ist der Art, daß nicht leicht Jemand dazu kommen könnte, dem Antrage des Landesausschusses entgegenzustimmen, und ich gebe mich im Namen der Gemeinden und der bedachten Kurorte der Hoffnung hin, daß dieses nicht geschehen werde.

Professor Seidl: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Seidl hat das Wort.

Professor Seidl: Wenn ich mir erlaube, einige Worte in derselben Richtung, wie mein geehrter Herr Vorredner, vorzubringen, so beabsichtige ich durchaus nicht, dem vom hohen Landesausschusse gestellten Antrage entgegen zu treten. Allein ich glaube, daß der geehrte Antragsteller in Bezug auf die Erlassung eigener Statute für Badeorte nicht so sehr die Absicht hatte, die Autonomie der Gemeinden zu stören, sondern daß ihm das allgemeine Bedürfniß nach einer besondern Regulirung der Badestatute im Allgemeinen vorgeschwebt hatte. In dieser Beziehung ist es wohl allerdings richtig, daß die Eigenthümlichkeit einzelner Badeorte, daß ihre speziellen Verhältnisse nicht zulassen, wie meine Ansicht und die Ansicht vieler Fachmänner ist, ein allgemeines, für alle Badeorte giltiges Statut zu entwerfen. In dieser Beziehung muß ich mich dem Antrage des Landesausschusses auf Uebergang zur Tagesordnung vollständig anschließen, kann aber nicht umhin, den Wunsch auszusprechen, daß eben der speziellen Verhältmsse wegen, welche es in Sanitätsbeziehung nothwendig machen, geregelte Statute für jeden einzelnen Kurort zu erlassen, die Badeorte von diesem Rechte, welches ihnen zusteht, so bald als möglich Gebrauch machen, um in dieser Beziehung den Sanitätsbedürfnissen nach Kräften zu entsprechen.

Oberftlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Im Zusammenhange mit der Auseinandersetzung des Herrn Professor Brinz und zur näheren Instruirung des hohen Hauses habe ich die Ehre mitzutheilen, daß von Seite des Kurortes Karlsbad im Laufe des Monates Jänner ein besonderes Statut cm den Landesausschuß gelangt ist, daß dasselbe aber wegen weitem erforderlichen Instruirungen wieder an die Gemeinderepräsentanz zurückgeleitet wurde. Sobald es mit diesen Ergänzungen verschen wieder hieher geleitet werden wird, wird der Landesausschuß nicht verfehlen, einen weitern, Bericht und einen Antrag dem Landtage zu machen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Graf Franz Thun als Berichterstatter: Ich erlaube mir lediglich zu bemerken, daß der Landesausschuß, eben weil er das den größeren Kurorten in Böhmen mittelst Gesetz vom 27. Februar 1862 Art. 22 zuerkannte Recht, eigene Statute zu verlangen, vollkommen anerkannte, sich verpflichtet gefühlt hat, vor allem die Kurorte einzuvernehmen, ob sie mit diesen Badestatuten einverstanden sind, ohne in die Erwägung des Badestatutes selbstständig einzugehen. Wenn das Badestatut, einen allerdings gewissermaßen neuen Berathungskörper schaffen soll, so erkläre ich diesen Berathungskörper selbst für einen Hemmschuh der Autonomie den Gemeinden gegenüber. Ich habe sagen wollen, daß das Moment, welches Herr Professor Brinz angeführt hat, dem Landesausschusse nicht entgangen ist, sondern ihm vielmehr selbst dazu Veranlassung gegeben hat.

Oberstlandmarschall: Es ist kein Gegenantrag gestellt worden. Ich erkläre die Debatte für geschlossen und werde über den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung schreiten. Ich bitte ihn noch einmal vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der höhe Landtag wolle über die vom Abgeordneten Ritter v. Eisenstein eingebrachte Petition um Erlassung eines Badestatutes für die Kurorte Böhmens zur Tages ordnung übergehen.

Slavný snìm raèiž od žádosti Dr. rytíøe Eisensteina, aby se vydal pro lázeòská místa v Èechách lázeòský statut, jehož osnova pøedložena byla, pøejíti k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hände aufzuheben. Ist angenommen. Es ist nunmehr die Tagesordnung orschöpft. Die Mitglieder für die Kirchenkonkurrenz werden für heute Abends 6 Uhr zur Sitzung eingeladen, die Mitglieder der Komnission für das Schulpatronat werden für morgen, das ist Mittwoch den 16. um '/2 6 Uhr Nachmittags zur Sitzung eingeladen. Die Mitglieder der Kommission für das Landesarchiv werden zur Sitzung auf den 17. dieses Monats um 10 Uhr Vormittags eingeladen.

Die nächste Sitzung ist morgen 10 Uhr. Auf die Tagesordnung beabsichtige ich folgende Gegentände zu sehen. Es ist leider bisher der Bericht bezüglich des vorjährigen Antrags des Abgeordneten Herrn Stracke in Bezug der Eisenbahnen noch in der Drucklegung nicht vollendet. Es wäre sehr wünschenswerth daß dessenungeachtet die betreffende Kommission sich konstituiren würde, weil während der


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VII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

längeren Unterbrechung der Osterwoche die einzelnen Mitglieder Gelegenheit hätten, namentlich in das Protokoll der, Enquìktesommission Ginsicht zu nehmen und sich mit dem Gegenstand zu beschäftigen. Ich werde daher, wenn das hohe Haus dagegen nichts einzuwenden hat, auf die Tagesordnung die Wahl der Kommission für Gisenbahnangelegenheiten setzen, als nächsten Gegenstand, dann:

Den Landesausschußbericht über Eingabe der Gemeinde Petersdorf um Nachsicht und Abschreibung des restlichen Vorschußes von 773 Gulden 59 Kreuzer und dann den Bericht der Budgetkommission hinsichtlich der Behandlung des Budgets für das Jahr 1865.

Ich bitte die Kurien nach der Sitzung sich zu versammeln und die Wahl der Mitglieder für die Kommissionen vorzunehmen und zwar 15 Mitglieder für die Kommission bezüglich des Straßengesetzes und 9 Mitglieder bezüglich der Kommission für die Prüfung des Beamtenstatus und zwar für die erste 5 Mitglieder aus jeder Kurie, für die zweite 3 Mitglieder aus jeder Kurie.

Die Konstituirung der Kommission, bezüglich welcher gestern die Wahl vorgenommen worden ist, wolle heute nach der Wahl der Gruppen vorgenommen werden, die Ergänzung der Wahl für die Kurien der Städte auch.

Hiermit erkläre ich die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung 12'/4 Uhr.

Ritter Kalina,

Verifikator

Peter Steffens,

Verifikator

Alois Matoušovsky

Verifikator.

Aus der StatthaIterei-Auchdruckerei in Prag.


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