Středa 2. března 1864

Stenographische Berichte

des

böhmischen Landtages.

Dritte Jahressession I864.

Stenografické zprávy

sněmu Českého.

Třetí zasedání 1864.

Prag, 1864.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei.


Stenografická zpráva

I. sezení třetího ročního zasedání sněmu

českého od roku 1861, dne 2. března 1864.

Předseda; Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi.

Počátek sezení o 11 hod. 15 min.

Stenographischer Bericht

über die

I. Sitzung der dritten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

2. März 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellver-treter Dr. W. Bělsky und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-halterei-Leiter Richard Graf Belcredi.

Beginn der Sitzung 11 Uhr 15 Min.

Náměstek místodržícího hrabě Be-lecredi představuje pány nejvyššího maršálka zemského a jeho náměstka.

1. Jeho Veličenství císař pán a král nejvyšším rozhodnutím od 9tého listopadu minulého roku na místo Jeho Excellenci odstouplého hraběte Nostice, Jeho Excellenci hraběte Rothkircha nejvyšším maršálkem království českého, a nejvyšším rozhodnutím od 15. ledna t. roku na místo dosavadního náměstka maršálkova Vaňky, který se rovněž hodnosti své vzdal, dra. Bělského, purkmistra hlavního města země, náměstkem maršálkovým jmenovati ráčil. Mám tedy čest, ty pány sl. shromáždění představiti, a vyzývám je, aby se ujali míst, jim náležejících, a v podotknutých hodnostech účinkovati začali.

Oberstlandmarschall: Meine Herren, durchdrungen von dem Ernste der Aufgabe, welche Seine k. l. Apostolische Majestät mir durch meine Ernennung zum Oberstlandmarschall des Königreichs Böhmen zu übertragen geruhte, übernehme ich die mir anvertrauten Funktionen. Es wird mir eine heilige Pflicht sein, alle meine Kräfte, so ungenügend sie auch sein mögen, der glücklichen Lösung dieser Aufgabe zu widmen.

Ich trete an Sie heran mit dem entschiedenen Willen, die Obliegenheit meines Amtes treu und gewissenhaft zu erfüllen, die mir übertragenen Rechte mit strenger Unparteilichkeit zu üben und zu wahren, und im steten Einklang mit dieser hohen Versammlung kräftigst mitzuwirken in dem uns allen gemeinsamen Streben nach Befestigung und Entwicklung unseres Verfassungslebens, zum Wohle und Gedeihen unseres theueren Vaterlandes, zur Förderung der Macht und Ehre eines großen, weil einigen Oesterreich (Bravo). Ich verkenne nicht die Schwierigkeit der Aufgabe, eine so große parlamentarische Versammlung, wie der böhmische Landtag ist, mit entsprechendem Erfolge zu leiten, und lebhaft fühle ich, wie sehr ich hierbei der nachsichtsvollen Beur-theilung und loyalen Unterstützung der h. Versamm-lung bedarf. Ich bitte Sie daher, meine Herren, mir dieses freundlichst zu gewähren.

K těmto obtížím naleží také, upřímně to vyznávám, ona, že nejsem úplně mocen české řeči, a že tedy nemohu v té řeči se súčastniti u poradách sněmu tak, jak bych si toho přál. Doufám ale pevně, že se mé neustálé a vytrvalé snaze podaří, časem přemoci i tuto překážku. (Výborně!)

Ein reichliches Material ist vorbereitet und wird die volle und angestrengteste Thätigkeit des hohen Hauses in Anspruch nehmen. Lassen Sie uns, meine Herren, eintreten in unsere Berathungen mit weiser Benutzung der Zeit, in brüderlicher Gintracht und mit jener, praktischen Resultaten zugewendeten, segensreichen Thätigkeit, welche das Land und unser Alleranädigster Kaiser und König von den Vertretern des Landes, welche er in seinen Rath berufen hat, mit Recht erwartet.

Indem ich hiemit die 3. Session des böhmischen Landtages für eröffnet erkläre, bin ich über. zeugt, nur den patriotischen Gefühlen, welche die ganze Versammlung durchdringen, Ausdruck und dem Beginne unserer Berathungen die rechte Weihe zu geben, indem ich Sie, meine Herren, einlade, in den Ruf einzustimmen: "Hoch unser Allergnädigster Kaiser und König Franz Josef der Erste. Hoch!" (Die ganze Versammlung stimmt in dreimaliges, begeistertes Hoch ein.)

Náměstek předsedy: dr. pr. V. Běl-ský: Proniknut hlubokou vděčností za milost Jeho Veličenství vznešeného císaře a krále našeho, že jsem byl jmenován náměstkem nejvyššího maršálka v království českém, považuji za přední povinnost, prositi Vaši Excellenci, abyste sobě

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nerazil obtěžovati za milost tu nejvřelejší díky k trůnu Jeho Veličenství položiti; a však jsem dalek považovati milost takovou za uznání skromných vlastností svých. Jsem přesvědčen naopak, že milost ta platí spíše národu Českému, z něhož pocházím, a jemuž jsem vždy věren byl. Přičítám i dále milost tu hlavnímu městu, jež ve dvojím spůsobu zastupovati jsem poctěn: staroslavné Praze naší, ana — což pevně doufám — v dobách dobrých i zlých setrvá ve věrnosti a lásce k nejvznešenějšímu rodu císařskému (výborně.)

Hohes Haus! Es ist mir eine schwere Aufgabe zu Theil geworden. Als Neuling trete ich in ihre Mitte. Die meisten Landtagsmitglieder haben die Kenntniß des Materiales voraus.

Diese Schwierigkeit habe ich erst zu überwinden; indeß bringe ich den einsten und redlichsten Willen mit, um meinem Berufe nach Kräften zu genügen. Ich bin zwar mit warmem Gefühle der Nationalität zugethan, der ich durch meine Geburt und meine politische Ueberzeugung angehöre. Doch bin ich frei von Vorurtheilen, frei von jeder Leidenschaft gegen die andere Nationalität und könnte daher weder an der einen, noch an der andern eine Ungerechtigkeit begehen (Bravo). Ja, meine Herren, Gerechtigkeit! Gerechtigkeit nicht bloß gegen Einzelne, sondern auch gegen Parteien soll stets mein Leitstern sein, wenn ich, in Verhinderung Sr. Ercellenz des Hrn. Oberstlandmarschalls, berufen werden sollte, Ihre schwierigen Berathungen zu leiten (Bravo! výborně!) Ich habe die hochgeehrten Herren zu bitten, um Ihr Vertrauen und ihre Nachsicht (Bravo).

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir, meine Herren, noch einen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Die Waffenthaten unserer ruhmreichen Armee haben stets und jederzeit in guten und schlimmen Tagen die lebhafteste und kräftigste Theilnahme in Böhmen wachgerufen, die Blätter der Geschichte wie die jüngsten Ereignisse, sind hiefür die sprechendsten Zeugen. Die siegreichen Erfolge jener tapferen Schaaren, welche im fremden Lande neue Lorbeeren dem alten Waffenruhme Oesterreichs zuť fügten, haben gewiß jedes österreichische Herz mit stolzer Freude erfüllt. Ich glaube nicht zu fehlen, wenn ich in dem Augenblicke, wo die Landesvertretung sich wieder versammelt, dem hohen Landtage wieder Gelegenheit biete, seine Sympathie für den Waffenruhm der österreichischen Armee, zugleich auch der Trauer über die im Kampfe ruhmvoll Gefallenen Ausdruck zu geben, indem ich ein Hoch ausbringe der tapferen österreichischen Armee und ihren heldenmüthigen Führern! (Dreimalige begeisterte Hoch-Rufe.)

Die Natur des Gegenstandes, welche ich berühre, möge mich entschuldigen, wenn ich unmittel-bar anknüpfe an die eben jetzt laut gewordenen patriotischen Kundgebungen für die k. t. Armee, einen Gegenstand, der sich auf der Tagesordnung befindet,

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sofort zur Sprache bringe und im Namen des Landesausschusses selbst das Wort ergreife. Angesichts der siegreichen Erfolge und des Heldenmuthes jener tapferen Schaar, welche in Schleswig kämpft, angesichts der in allen Schichten und Kreisen der Bevölkerung für die kämpfenden und blutenden Oesterreicher kundgegebenen und im ebenso reichlichen Maße bestätigten Sympathie erachtete es der Landesausschuh für seine Pflicht, zu einer Zeit, wo der hohe Landtag nicht versammelt war, wo über dessen früheres oder späteres Zusammentreten keine Bestimmung vorlag, im Namen des Königreiches Böhmen der k. k. Armee seine Sympathie kund zu thun, und die Widmung eines Betrages von 10000 fl. Silber in einer des Königreiches würdigen Weise und im ganz rechten Momente, das ist rasch und ohne Zögern zu bethätigen. Von diesen 10000 fl. wurden 5000 fl. den Combattanten und 5000 fl. den Verwundeten gewidmet und wurde erstere Summe sofort über Verlangen des k. k. Armeekommandcan-ten in Schleswig, Freiherrn von Gablenz, durch das hohe k. k. Landes-General-Kommando seiner Bestimmung entgegengeführt. Ueber Mittheilung des diesfälligen Beschlusses von Seite des Landesaus-schusses ist ein Schreiben des erwähnten Herren Armee-Kommandanten eingelaufen, dessen Inhalt ich mir im Originaltexte dem hohen Landtage zur Kenntniß zu bringen erlaube:

"An den hohen Laudesausschuß des Königreiches Böhmen in Prag!

Der menschenfreundliche und echt patriotische Entschluß des hohen Landesausschusses, durch das geehrte Schreiben vom 15. d. M., wie bekannt gegeben, für die wackere Mannschaft des mir unterstehenden 6. Armeekorps die namhafte Summe von 10,000 fl. österr. W. in Silber widmen, und mir zur Verfügung stellen zu wollen, begründet nicht nur aufs Neue die schöne Wahrheit, daß Böhmen da, wo es gilt, hochherzige Werke zu üben, eine stets offene Hand hat. und in unserer Armee die Verkörperung der Zusammengehörigkeit des weiteren herrlichen Gesammtvaterlandes erblickt; diese Entschließung rührt auch mich persönlich als Führer und Vater so vieler Braven auf das Tiefste, und begründet den Beweis, daß mein aus dem Herzen kommender Aufruf auch zu den Herzen gedrungen ist. Möge der hohe Landesausschuh in den Früchten, die eine so reiche Gabe bringen wird, seinen Lohn finden.

Um sie am wirksamsten und ganz im Geiste der Spender und im Sinne des bezüglichen Telegrammes zu verwenden, halte ich es für zweckmäßig, folgende Dispositionen mit der gedachten Summe vorzuschlagen. Sie wolle in zwei gleiche Theile, jeder zu 5000 fl. geschieden werden, wovon der eine in Händen des h. Landesausschusses verbleibt und bis zur definitiven Verwendung fruchtbringend angelegt werden könnte. Ich beabsichtige mit ihr jene verdiente Krieger mit größeren Beträgen behufs Gründung eines bescheidenen Erwerbes zu betheilen, di


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vor dem Feinde blessirt, in Folge dessen Krüppel geworden, ihren Lebensunterhalt nur aufs Dürftigste oder gar nicht in Zukunft fristen können. Die zweite Hälfte, bestehend in 5000 fl., wolle der h. Landesausschuß auf geeignetem Wege an das 6. Armee-corpscommando übermitteln lassen. Hievon habe ich bereits bei der stattgefundenen Medaillenveriheilung im Voraus einen Betrag verausgabt, um jener von ihren betreffenden Regimentern und Corps zur öffentlichen Belobung vorgeschlagenen Mannschaft, welche wegen der zu großen Anzahl der Tapfern mit Medaillen nicht betheilt werden konnte, sich jedoch hel-denmüthig hervorthat, eine klingende Anerkennung zu spenden; ferner ein Geschenk von 500 fl. an die beiden braven Compagnien des 18. Jägerbataillons der Brigade Gondrecourt bestimmt, die im Gefechte bei Oberfelck die erste gezogene Kanone den Dänen abnahmen, und endlich ist ein Beitrag zum Grabdenkmale, das am Friedhofe zu Schleswig zur Erinnerung der sowohl auf den Schlachtfeldern als in den Spitälern ihren Blessuren erlegenen Kameraden errichtet werden soll, geleistet worden.

Es werden ferner die im Felde stehenden Mannschaften so berücksichtigt werden, daß die vielen leicht Verwundeten, die zu kampflustig sind, um auch nur auf kurze Zeit ihre Reihen zu verlassen, besonders bedacht werden, um sich bei der nunmehr eingetretenen kurzen Waffenruhe nach Kräften pflegen zu können.

Indem ich mich zum Dolmetsch der Dankbarkeit aller derer mache, die durch den hohen Sinn der Spende Grquickung in der Gegenwart finden oder einer gesicherten Zukunft sorgenfrei entgegensehen dürfen, erlaube ich mir noch schließlich die Versicherung auszusprechen, daß auch Jene, die in der glücklichen Lage sind, momentan keiner Hilfe zu bedürfen, die Gabe Böhmens, die uns alle mit dem erhebenden Gefühle erfüllt, in der Heimach warme Herzen zu besitzen, die mit den Brüdern im Sol-datenkleide sympathisiren, die da berufen sind, in fernen Landen den Fahnen unseres erhabenen und geliebten Kaisers und Kriegsherrn mannhaft zu folgen und die Ehre des theueren Gesammtvaterlandes zu wahren.

Hadersleben. am 23. Februar 1864.

Gablenz m. p. FML."

Oberstlandmarschall: Ueberzeugt in dieser Angelegenheit und unter dem gegebenen Umstande, wohl nur im Sinne des hohen Landtages und den patriotischen Intentionen desselben gemäß gehandelt zu haben, erlaubt sich demnach der Landesausschuß die Bitte an das hohe Haus zu stellen, den von ihm gefaßten Beschluß zu genehmigen. Ich bitte, wünscht Jemand das Wort zu ergreifen und zu sprechen?

Abgeordneter Sadil: Bitte ums Wort.

Obwohl ich die Sympathie für die brave Armee theile, und die gehörten Gründe anerkenne, glaube ich, es wäre im Interesse des Landes und der Würde des Landtags selbst nicht angemessen,

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den Gegenstand en bloc, ohne daß wir einen Bericht in Händen hätten, abzuthun. Ich trage daher darauf an, daß der Bericht gedruckt, vertheilt und aus die nächste Tagesordnung gesetzt, und dann, der Dringlichkeit der Sache wegen, ohne einer Kommis-sion zugewiesen zu werdeil, sogleich in Vollberathung genommen werde.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir dem Redner zu bemerken, daß nach Bestimmung unserer Geschäftsordnung Berichte des Landesausschusses in administrativen Angelegenheiten auch ohne Drucklegung sofort zur Sprache gebracht werden.

Sadil: Ohne Drucklegung? Das ist mir nicht bekannt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir den Antrag schriftlich zu überreichen.

(Der Antragsteller überreicht seinen Antrag.)

Ich werde sofort die Unterstützungsfrage zum Antrage stellen. Ich bitte ihn zu diesem Ende noch einmal zu verlesen.

Ldtgs.-Sekrt. Schmidt (liest): Herr Abgeord-neter Sadil beantragt: Den Bericht des Landesausschusses über die Unterstützung für die in Schleswig-Holstein kämpfende Armee von 10,000 Gulden in Druck legen zu lassen und cm die Mitglieder des Landtages zu vertheilen, und sodann auf die nächste Tagesordnung zu sehen, wo er sogleich in Vollberathung genommen werden soll (dasselbe verliest er auch böhmisch).

Pan poslanec Sadil navrhuje, aby zprava zemského výboru o daru 10.000 zlatých, ze zemského fondu pro vojíny ve Šlesvik-Holštýnu byla dána do tisku, aby se rozdělila mezi údy slavného sněmu, a postavil se návrh na nejblíže příští denní pořádek, kdeby se potom hned do porady vzal.

Dr. Trojan žádá za slovo.

Oberstlandmarschall: Ich bitte.....

(Dr. Trojan fällt ihm ins Wort: Žádam o slovo.)

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst die Unterstützungsfrage stellen und bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, auszustehen. (Sadil erhebt sich allein.) Er ist nicht hinreichend unter-stützt. Herr Dr. Troian hat das Wort.

Poslanec dr. Trojan: Výbor zemský měl nepochybně velmi důležité příčiny i nutné, když se viděl pohnuta, opětně překročiti meze jemu ústavou položené i instrukce zvláštní v předešlém sezení jemu dané. Já bych si tedy přál, aby se v sezení důvody úplně mohly oznámiti, zda-li jednal úplně dle nutnosti a potřeb. Jest při tom, tuším, želeti, a že nepopřála příležitost, abychom mohli z vlastní moci iniciativu učinit. Zajisté mezi námi nebude nikdo, kdoby nelitoval vojínů do vzdálených krajin, nevíme proč, vyslaných a tolik trpících; kdo by neměl soucitu s jejich utrpením? Doufám, že výbor zemský hlavně hleděl k té stránce, že to povolil z útrpnosti zvláště ku krajanům našim a s té strany myslím, že jim to přejeme ze srdce,

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a že přejeme, aby se tím sloužilo zvláštně trpícím k utěšení a posílení duševnímu i tělesnému.

Ale přejeme si, abychom se přesvědčili, že jednání výboru bylo konsequencí nutnosti politické, které tím méně na místě bylo, an lze bylo očekávati brzké zasedání sněmu. Právě proto jest to otázka k naší informací a žádám ředitelstvo, aby nám udalo, stalo-li se to v zemském výboru jednohlasně aneb jakým spůsobem; aby nám byl přečtěn celý protokol o té věci mimořádní. Když chcete imunitu od nás, ať se předloží celé konání !

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete hat an mich, so viel ich verstanden habe, die Frage gestellt, ob der Beschluß des Landesausschusses einstimmig gefaßt worden sei oder nicht.

Dr. Trojan: Ich bitte um die Vorlegung des Protokolls, um alle Gründe und Umstände würdigen zu können, da es sich um die Immunität handelt, welche eine solche außerordentliche Maßregel rechtfertigt.

Oberstland marschall: Die Frage hätte ich beantwortet, der zweite Theil ist aber, ein Antrag, und diesen muß ich zur Abstimmung bringen. Der Herr Abgeordnete trägt an, daß das Sitzungspro-tokoll auf den Tisch des hohen Hauses niedergelegt werde.

Dr. Trojan: Kürzer: "vorgelegt".

Oberstlandmarschall: Ich bringe diesen Antrag zur Unterstützungsfrage. er ist so kurz und betrifft nur die formelle Geschäftsbehandlung. Ich bitte die Herren, die den Antrag, daß das Sitzungs-protokoll des Landesausschusses auf den Tisch des Hohen Hauses niedergelegt werde, unterstützen, dieses durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Unterstützt im Centrum.) Er ist hinreichend unterstützt.

Die an mich gestellte Frage muß ich dahin beantworten, daß der Beschluß des Landesausschusses durch die Majorität festgestellt worden ist. Ich werde sofort den Antrag zur Abstimmung bringen, ich bitte, ich werde ihn noch einmal wiederholen.

Der Herr Abgeordnete Trojan trägt an, daß das Sitzungsprotokoll des Landesausschusses, in welchem jener Beschluß gefaßt worden ist, auf den Tisch des hohen Hauses niedergelegt werde (verbessert "vorgelegt werde"). Ich bitte, es in böhmischer Sprache zu wiederholen.

Náměstek maršálkův: Pánové, prosím, jedná se o to: dr. Trojan ponavrhl, aby protokol zemského výboru, v kterém jest usnesení sepsáno stran povolení této částky, o kterou se zde jedná, byl přinesen a přečten, z čeho by pánové mohli vědět všecky důvody, které v tom usnesení panovaly.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, dieses durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Das Centrum und die äußerste Linke erheben sich.)

Ist die Minorität. Graf Leo Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Der hohe Landesausschuh

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hat einen Antrag gestellt, welcher hervorgegangen ist aus Gefühlen, welche gewiß vom ganzen Hause getheilt werden.

Wenn die beiden Anträge, welche bisher gestellt worden sind, vielleicht die Bedeutung haben, daß der außerordentliche Vorgang ein solcher sei, welcher doch eine gewisse Beachtung und Würdigung- in diesem Hause zu finden habe, so will ich diesem Gedanken nicht unbedingt entgegentreten. Ich bin selbst der Meinung: es sind allerdings Fragen mit enthalten, Fragen formeller Natur, welche gewiß der Beachtung des hohen Hauses würdig sind. und ich meine, sie sollen die Beachtung auch finden; allein dazu wird es eine andere Gelegenheit geben. Die Gelegenheit wird sich uns noch bieten, wenn der Voranschlag und die Rechnungsangelegenheiten des Landesausschusses zur Besprechung kommen werden und wir werden m der Lage sein, über solche formelle Fragen, abgesondert von den Punkten, zu sprechen, welche heute die Gefühle dieses Hauses berührt, die gewiß Niemand von uns in irgend einer Weise beeinträchtigt wird wissen wollen. (Bravo.)

Ich glaube, wenn der Landtag die beiden bisher gestellten Anträge nicht angenommen hat, so liegt diesem Beschlusse der Gedanke zu Grunde, daß, wir heute nicht weiter eingehen wollen in solche formelle Fragen, sondern daß wir den Gefühlen, welche den Landesausschuß zu seinem Antrage bestimmt haben, auch durch eine schnelle, einmüthige Beschlußfassung über den Antrag Ausdruck geben.

Die Gefühle des hohen Hauses werden gewiß die gleichen sein (Bravo) und von diesem Standpunkte aus, glaube ich den Antrag des Landesausschusses unbedingt zu unterstützen und nur insofern, als es doch bei allen Dingen nothwendig ist, die Formen der Geschäftsordnung zu wahren, glaube ich, daß zunächst eine Abstimmung erforderlich ist. darüber, daß der Gegenstand als dringlicher im Sinne des §. 47 der Geschäftsordnung und nach den dort enthaltenen Formen, wie Se. Exe. der Herr Oberstlandmarschall bemerkt hat, behandelt werde und darauf erst die meritorische Beschlußfassung stattfinde. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? (Es meldet sich Niemand.) Ich muß hier bemerken, daß der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt ist und daß ich glaube, daß, da die Bestimmung des §. 47 nicht maßgebend sei, weil nach §. 50 der Geschäftsordnung die Vorträge und Berichte des Landesausschusses, die den administrativen Wirkungskreis desselben betreffen, auch ohne vorangehende Drucklegung und Pertheilung entgegengenommen werden können, und in diese Kategorie habe ich diesen Bericht des Landesaußschusses gereiht.

Graf Leo Thun: Ich möchte mir doch erť lauben zu bemerken, daß der §. 50 von Angelegenheiten minderer Wichtigkeit spricht und es scheint mir, daß der gegenwärtige Fall vielleicht nicht un-bedingt von dieser Art sei; deswegen schien mir die Vornahme einet zweifachen Abstimmung jedenfalls


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sicherer, um jede Einwendung und jedes formelle Bedenken dadurch zu beheben.

Oberstlandmarschall: Ich werde mich dem Antrage des Abgeordneten Grafen Thun fügen, und zuerst die Frage, die formelle Frage nach der Dringlichkeit des Gegenstandes und darüber, ob hier sofort die Frage an das hohe Haus gestellt werden solle, zur Abstimmung bringen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Herrn Grafen Thun beistimmen, daß in Berücksichtigung der Dringlichkeit dieses Antrages, derselbe sogleich zur Abstimmung gelange, einverstanden sind, dieses durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Das gesammte Haus erhebt sich.) Wenn Niemand weiter das Wort ergreifen will, so werde ich die Debatte über diesen Gegenstand als geschlossen erklären.

Ich bitte den Antrag des Landesausschusses noch einmal vorzulesen, um ihn sodann zur Abstim-mung zu bringen.

Lanbtags-Seíretär Schmidt verliest den An-trag: Slavný sněm račiž dodatkem své schválení uděliti usneseni zemského výboru učiněnému dne 15. února roku 1864, jímž císařské královské armádě v Šlesviku bojující se věnovala summa desíti tisíc zlatých ve stříbře. — Der hohe Landtag geruhe den vom Landesausschusse am 15. Februar 1864 gefaßten Beschlutz, durch welchen der in Schleswig kämpfenden k. k. Armee ein Betrag per zehn tausend Gulden Desterr. W. in Silber aus dem Landesfonde zugewendet worden ist, die nachträgliche Genehmigung zu ertheilen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage beistimmen, dies durch Ausstehen erkennen zu geben. (Das ganze Haus erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen.

Ich erlaube mir nunmehr zu den weiteren Mittheilungen zu schreiten. Die Geschäftsprotokolle der 47., 48., 49. und 50. Sitzung der Landtagsfession des Jahres 1863 sind durch die geschäfts-ordnungsmäßige Zeit zwar aufgelegen; es konnte jedoch deren Agnoszirung wegen Schluß des Landtages nicht mehr erfolgen. Ich stelle nunmehr an das hohe Haus die Frage, ob gegen diese Protokolle irgend eine Ginwendung erhoben wird. (Niemand meldet sich.) Da Niemand das Wort ergreift, erkläre ich hiemit die erwähnten Protokolle für richtig, für genehmigt.

Seit dem Schlusse der letzten Landtagssession haben sich im Schoße des Landtages mehrfache Veränderungen ergeben.

Zehn Abgeordnete haben ihr Mandat niedergelegt, und Zwar: Abgeordneter Vincenz Mastný, Karl Hubatka, Kulda, Se. Durchlaucht Fürst Fer-dinand Lobkowitz. Friedrich Stefan, Dr. Ernst Römheld. H. Abt zu Osseg Athanasius Bernhard. Herr Dechant Rojek, Franz Stangler, Franz Graf Mercandin.

Fünf Mitglieder sind dem Landtage durch den Tod entrissen worden. Dies sind die Herren Abge-

I. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

ordneten: Theodor Pilz, Bürgermeister Franz Pstroß, Graf Rummerskirch, Rudolf Skuherský und Ritter von Schwarzenfeld. Ich lade die hohe Versammlung ein, den Dahingeschiedenen das Zeichen des ehrenden Andenkens und ihrer Theilnahme durch Erhebung von den Sitzen kund zu geben. (Geschieht.) Die Landtags-Kanzlei besteht auch im heurigen Jahre aus den Herren Beamten, die sie im vorigen Jahre bildeten. Es sind der Herr Landesrath Schmidt als Landtagssekretär, die Herren Räthe Ansorge. Ku-chinka, Blazek und Herr Sekretär Dr. Seidel als Aktuar.

Nachdem diese Herren bereits in der letzten Session die Angelobung geleistet haben, so glaube ich mit Hinweisung auf den von Ihnen angegebenen Diensteid lediglich sie an Ihre Angelobung der Treue in pünktlicher Erfüllung ihrer Pflichten erinnern zu können. Von den Beschlüssen des Landtages aus der letzten Landtagssession haben die allerhöchste Saction erhalten:

1. Die Landtagsgeschäftsordnung in der Modifikation der bezüglichen Zusahartitel zur Landesordnung mit Ausschluß der Artikel I, V, VII und X und so ist nach Ausschluß der diesbezüglichen Bestimmungen die Geschäftsordnung Allerhöchst sanctionirt worden.

2. Der Zusah zu dem Artikel der Landesordnung wegen Vertretung der Landesausschußbeisitzer durch den Ersatzmann.

3. Das Gesetz betreffs der Zahlung des Schulgeldes an die Volksschullehrer durch die Gemeinden.

4. Das Organisirungsstatut des polytechnischen Landesinstitutes.

5. Das Gesetz betreffs der Regelung des Con-tributionsfondes.

6. Sämmtliche Beschlüsse betreffs Gemeindeumlagen und Darlehen, endlich

7. Die Umlegung zum Landes- und Grund-entlastungsfonde.

Die allerhöchste Sanction haben nicht erlangt: Die Beschlüsse des Landtages über jene Modalitäten, unter welchen ein Abgeordneter, der Staatsbeamte ist, sich einer Neuwahl zu unterziehen hat.

Ueber nachstehende Gesetze ist noch keine allerhöchste Entscheidung herabgelangt: Betreffs der Gründung einer Landes-Hypotheken-Bank, betreffs der Bauordnung und des Gemeindegesetzes und des Gesetzes über Bezirksvertretungen. Doch glaube ich nicht unerwähnt lassen zu können, daß auf Befürwortung des hohen Landtages Se. k. k. apostolische Majestät geruhte, die Gymnasien in Leitmeritz und Königrätz von der 2. in die 3. Klasse zu versetzen. Dem Gymnasium zu Jičin wurde eine solche, gleichfalls vom Landtage bevorwortete Begünstigung nicht zu Theil. Die hohe k. k. Statthaltern erklärte, daß betreffs einer diesfälligen Bitte dem Jičiner Gymnasium ein nicht gleich wichtiges Motiv zur Seite stünde, um die Erhebung in die 2. Klasse, wie bei dem Leitmeritzer und Königrätzer Gymnasium bei dem


Staatsministerium beantragen und befürworten zu können.

In Betreff des hohen Landtagsbeschlusses der Befürwortung der Erhebung des Deutschbrodel Untergynmasiums zum Obergymnasium mit böhmischer Unterrichtssprache, ist vom k. k. Staatsmini-sterium die Erledigung dahin herabgelangt, es stehe kein begründetes Bedenken entgegen. Sobald die erforderlichen Bedingungen gezügilich der Sicherheits-stellung des Unterhaltsfondes und der Lehrkräfte für ein solches Gymnasium erfüllt und ausgewiesen sind, werde die diesbezügliche nöthige Erhebung eingeleitet weiden.

Seine Durchlaucht Fürst Vincenz Aueisperg hat mit Hinweisung auf den in seiner Eigenschaft als Oberstkämmerer in diesem Augenblicke ihm obliegenden Geschäfte und den Umstand, daß er wiederholt den Befehl Seiner Majestät Folge geben muß, die Bitte gestellt, daß ihm ein unbestimmter Urlaub gewählt werde. Ich erlaube mir, die Willfahrung dieser Bitte mit der Beschränkung in Antrag zu bringen, daß das hohe Haus geneigt sei, Seiner Durchlaucht dem Fürsten Auersperg einen sechswochentlichen Urlaub zu ertheilen.

Ich bitte jene Herren, die dafür find, die Hand zu erheben. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Wallis. Slavik und Wanka haben ihre durch Krankheit herbeigeführte Verhinderung, jetzt im Landtage zu elicheinen, angezeigt. Ich bitte das hohe Haus, die Anzeige zur Kenntniß zu nehmen. Ich bitte, das Verzeichniß der Drucksachen, die unter die Abgeordneten vertheilt werden, vorzulesen.

Landtags-Sekretär Schmidt liest das Ver-zeichniß der Drucksachen.

Zur Vertheilung sind gelangt: der Bericht des Ausschusses über die neu redigirte Geschäftsordnung.

Der Landes-Ausschuhbericht über die Regelung des böhmischen Landesarchives.

Der Landesausschußbericht wegen Theilung des Grundbesitzes.

Landesausschuhbericht über die israelitische Cultusordnung.

Spisy, došlé kanceláře sněmovní od 27. února do 1

března 1864/ Čís. 59.

Zemský výbor podává zprávu ku předloze návrhu zákona a o základech za příčinou orga-nisace záložen. Čís. 60.

Zemský výbor podává zprávu o žádosti Marie Prandlovy de Dorogh, sirotkovi po ingiossi-stovi zemské učtárny, za udělení daru z milosti.

6 1. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Landesausschuhbericht über den Antrag des Hm. Abgeordneten Dr. Limbeck wegen Durchführung der Grundentlastung über Einschreiten der Präger Stadtgemeinde um die Abschreibung des dem böhmischen Domesticalfonde zustehenden Ersatzanspruches von 47.363 fl. 72 1/2, kr. ö. W.

Belicht des Landesausschusses über den Antrag des Dr. Herbst, betreffend die in dem Passivstande der Staatsdepositenkassa angefühlte Schuld an den böhmischen Domesticalfond von 205.718 fl. ö. W. Landesausschuhbericht über den Voranschlag des böhmischen Grundentlastungsfondes pro 1864 und über den Voranschlag der übrigen Landesfonde.

Bericht des Landesausschusses über die Remuneration dos Assistenten Weselý.

Bericht über den Antrag des Herrn Abgeordneten Sadil wegen Gleichberechtigung beider Landessprachen in Aemtern.

Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Contributionsfonde.

Bericht über die Anstellung des Materialsrechnungsführers in der Gebär- und Findelanstalt. .

Bericht des Landesausschusses über die Acti-virung und Uebernahme der in die Verwaltung der Landesvertretung übergegangenen Fonde und Anstalten.

Berichterstattung wegen Uebernahme und weiterer Aufbewahrung der Šafarik'schen Bibliothek.

Regierungsvorlage betreffend die Anlegung neuer Grundbucher und Verbesserung der bestehenden.

Bericht über die Adaptirung des Salzmagazines zu einem Malersaale und zur Deponirung der Dekorationen des böhm. Interimstheaters.

Ferner die vertheilten Bestimmungen über Be-züge, Diäten und Reisetosten.

Oberstlandmarschall: Es ist mir noch ein Landesausschußbericht bezüglich des Baues des Gebärhauses übergeben worden, der gleichfalls unter die Abgeordneten vertheilt wurde. Die Einlaufe bis zum 27. Feber wurden mittelst gedruckter Verzeichnisse zur Kenntniß der Herren Abgeordneten gebracht und auf den Tisch derselben niedergelegt. Ich bitte nun, die seit dem 27. Februar eingelaufenen Stücke dem hohen Landtage bekannt zu geben.

Einlauf vom 27. Feber bis 1. März 1864.

Nr. 59.

Landesausschuh erstattet Bericht zur Vorlage eines Gesetz-Entwurfes, betreffend die Grundzüge zur Organisirung von Vorschußkassen. Nr. 60.

Landesausschuß erstattet Bericht über das Bitt-gesuch der Buchhaltungs-Ingrossistens-Waise Maria Prandl de Dorogh, um Verleihung einer Gnaden-gabe.


1. sezení 3. ročního zasedáni 1884. '

Čísl. 61.

Zemský výbor se zprávou o volbě Dr. Augusta Kordiny za poslance venkovských obcí okresuNovoměstského,Náckodského,Dobrušského. Čís. 62.

Presidium místodržitelské podává dva seznamy o půjčkách a přirážkách obecních, slavnou vládou povolené. Čís. 63.

Zemský výbor podává zprávu v příčině ustanovení definitivního úřadnictva.

Oberstlandmarschall: Ueber das vom böhm. Landt. in der 26. Sitz. der letzten Session beschlossene, an die k. k. Regierung gebrachte Ansuchen, daß die Angelegenheiten der landwirthschaftlichen Vereine in Böhmen im gesetzlichen Wege erledigt und zu diesem Behufe eine Vorlage in verfassungsmäßigem Wege überreicht werde, ist uns ein Schreiben vom h. k. k. Statthaltereipräsidium zugekommen, dessen Inhalt ich dem h. Hause sofort zur Kenntniß bringe.

Sekretär Schmidt liest das betreffende Prä-sidialschreiben: Landtag Z. 422.

"Hochgeborner Graf!

Ueber das von dem böhmischen Landtage in der 26. Sitzung der letzten Session beschlossene und von dem damaligen Landtags-Präsidium mit Schreiben vom 9. Mai 1863 Nr. 422 Landtag an das Statt-halterei-Präsidium geleite Ansuchen, daß die Angelegenheiten der landwirthschaftlichen Vereine in Böhmen im gesetzlichen Wege erledigt, und zu diesenť Behufe die nöthige Vorlage im verfassungsmäßigen Wege überreicht werde, bin ich von dem h. k. k. Staatsministerium einverständlich mit dem h. k. k. Handelsministerium mit Erlaß vom 8. Dezember 1863 Nr. 4397 St. M. 1. ermächtigt worden, der hohen Landesvertretung zu eröffnen, daß die Regierung das Bedürfniß der Regelung einer so speciellen Angelegenheit im Wege der Gesetzgebung nicht anzuerkennen vermöge, daß sie aber nicht ermangeln werde, bei den sich ergebenden einzelnen Anlässen, insbesondere bei der eben in Verhandlung stehenden Statuten-Revision für die patriotisch-ökonomische Gesellschaft den im landwirthschaftlichen Interesse begründeten Wünschen volle Rücksicht angedeihen zu lassen, wozu die bestehende Gesetzgebung allen nöthigen Spielraum gewähre. Zu diesem Ende hat das hohe k. k. Staatsministerium die Beilagen des oben bezogenen Schreibens einstweilen zurückbehalten. — Ich habe die Ehre, Eure Excellenz hievon mit dem Ersuchen in die Kenntniß zu setzen, den Inhalt dieser Mittheilung dem h. Landtage gefälligst eröffnen zu wollen. —

Genehmigen Eure Excellenz den Ausdruck meiner ausgezeichnetesten Hochachtung, mit der ich verharre

Eurer Excellenz ergebenster Diener

Belcredi.

Prag. 23. Februar 1864.

An Seine des k. k. Oberstlandmarschalls Herrn Karl Grafen Rothtirch, Excellenz."

7 I. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Nr. 61.

Landesausschuß überreicht Wahlakt des Landge-meinden-Wahlbezirkes Neustadt, Náchod, Dobruška.

Abgeordneter Med. Dr. August Kordina. Nr. 62.

Statthalterei - Präsidium theilt mit zwei Verzeichnisse über von der h. Regierung bewilligte Gemeindezuschläge und Kommunalanlehen. Nr. 63.

Landesausschuß erstattet Bericht, betreffend die Feststellung des definitiven Beamtenstandes.

Oberstlandmarschall: Der Verein zur Pflege der kranken Studirenden in Wien hat mehre Parien seines zweiten Verwaltungs- und Rechenschaftsberichtes für das Jahr 1863 überreicht. Nachdem dieselben nicht in hinreichender Anzahl vorhanden sind, um sie allen Herren Abgeordneten zuzusenden, so theile ich dem h. Hause mit, daß dieselben zur Einsicht und Entgegennahme der Herren Abgeordneten in der Landtagskanzlei bereit liegen. Wir schreiten nun zum 4. Punkte des heutigen Programms, zur Vorlage der Geschäftsordnung. Ich bitte den Herrn Referenten . . .

Dr. Schmeykal als Referent liest: In der 15. Sitzung der 2. Jahressession des hohen Landtages von 1861 am 12. Februar 1863 wurde in 3. Lesung eine Geschäftsordnung des hoben Landtages beschlossen, von 88 Paragraphen und Zusatzartikel 15 an der Zahl als gesetzliche Bestimmungen in Betreff der Geschäftsordnung des h. Landtages. Was diese Zusatzartikel belangt, wurden mit allerhöchster Entschließung vom 11. Juni 1863 die Artikel II, III. IV, VI, VIII. IX und XI bis einschließlich XV allergnädigst genehmigt. Dagegen haben Se. Majestät den Artikeln I. V. VII. X die aller-höchste Genehmigung nicht zu ertheilen geruht. Die allerhöchst genehmigten Zusatzartikeln wurden über Anregung des Landesausschusses im gesetzlichen Wege kundgemacht, und nachdem die Kundmachung erfolgt war, hielt sich der Landesausschuß bei dem Umstande, daß die gleichzeitig beschlossenen 15 Zu-satzartikeln, die wortgetreue Aufnahme gefunden hat, verpflichtet, diese Geichästsordnung einer neuerlichen. Redigirung zu unterziehen, und hat die Ehre einem h. Landtage das Resultat dieser Redaktion in Folgendem vorzulegen:

I. Mit dem nicht genehmigten Zusahartikel 1 entfällt auch der gleichlautende Paragraph 1 der Geschäftsordnung, und es wurde sonach, da die übrigen, nicht sanktionirten Zusahartikeln nicht ausschlies-send dem Inhalt jener Paragraphe der Geschäftsordnung, in welche sie aufgenommen wurden, bilden, der Paragraph 2 zum §. 1, der §. 3 zum §. 2 u. s. w.. so daß die Geschäftsordnung anstatt 88 §§. nur 87 §§. zu enthalten hat.

II. Durch die Ablehnung der Zusatzartikeln I, V, VII und X änderten die übrigen genehmigten Zusahartikeln ihre früheren Ordnungszahlen, und es mußte diese Aenderung auch in alle Stellen der Ge-


I. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

schäftsordnung übergehen, welche eine Berufung jener

genehmigten Artikeln enthalten, und es erscheint somit

zunächst:

a) im §. 11 (früher 12) der Zusahartikel I (früher II) ;

d) im §. 12 (früher 13) der Zusahartikel II (früher III);

c) im H. 13 (früher 14) der Zusahartikel III(ftüher IV); d) im § I9 (früher 20) der Zusahartikel I V (früher VI); e) im §.40 (rüher41)derZusahartikrlV(früher VIII); f) im §. 43 (früher 44) der Zusahartickel VI (früher IX); g) im §. 44 (früher 45) der Zusahartikel V (früher VIII); d) im §. 58(früher59)der Zusahartikel VII (früherXI); i) im §. 68(früher 69)der Zusahartikel VIII (früher XII); k) im §. 73(früher 74)der Zusahartikel IX (früher XIII); l) im §. 81 (früher 82) der Zusahartitel X (früher XIV); m) im §. 87 (früher 88) der Zusahartikel XI (früher XV) berufen; im §. 16 der Geschäftsordnung waren die Ansätze II und III des Zusahartikels V und zwar der erstere in den ersten, und der letztere in den zweiten Absah des genannten §. aufgenommen worden. Wegen nicht erfolgter Genehmigung jenes Artikels V, erfolgte die Ausscheidung dieser Absähe in dem nun mit 15 bezeichneten §. der Geschäftsordnung.

Der Zusahartikel V enthielt in seinem Absatze I die Bestimmung, daß das in der Landesordnung dem Oberstlandmarschall eingeräumte Recht, die Sitzungen anzuordnen, zu schließen und die Reihenfolge der zu verhandelnden Gegenstände zu bestimmen, nur im Einvernehmen mit dem Landtage zu üben sei, und es fand dieser Absatz des Zusahartikels V als Schlußsatz des §. 23 der Geschäftsordnung entsprechende Aufnahme. In Folge der Ablehnung des Zu-sahartikelö V nun muhte der §. 23 (nun 22) im Absatze 3 auf die ursprünglichen Vorschriften der Landesordnung unter Berufung der einschlägigen §§. derselben zurückgeführt werden, so daß dieser Absah nun lautet: "Der Oberstlandmarschall schließt die Sitzung und bestimmt den Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung" (§. 33 und 36 der Landesordnung).

Der §. 35 (nun 36) der Geschäftsordnung hatte den vollen Wortlaut des Zusahartikels VII als Endabsatz aufgenommen und es ist daher wegen nicht ertheilter Genehmigung des Artikels VII der Endabsatz des §. 37 (nun 36) der redigirten Geschäftsordnung weggelassen worden.

Ein gleicher Vorgang, wie bei §. 23 (nun 22) mußte wegen Zusammenhanges mit dem ersten Absatze des nicht genehmigten Artikels V auch im §. 39 (nun 38) der Geschäftsordnung befolgt werden, welcher nach Hinweglassung der Worte: "im Einvernehmen mit dem Landtage" und nach Umänderung der Be-rufung auf den Zusahartikel V und in Berufung auf den §. 36 der Landesordnung in seinem Schluß-satze lauten soll: "Und es wird der Tag hiezu sofort vom Oberstlandmarschall festgesetzt" (§. 36 der Landesordnung).

Der §. 48 der Geschäftsordnung hatte im Ab-

8 1. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

sahe e) und f) und im Schlußsatze den vollen Inhalt des Zusatzartikels X aufgenommen.

Die Ablehnung des letzteren rechtfertigt die Auslassung der angeführten Absähe des §. 48 im §. 47 der redigirten Geschäftsordnung. Bei dieser Redigirung hat der Landesausschuß sich streng an die ihm durch die Ausscheidung der nicht genehmig-ten Zusatz-Artikel gesteckten Grenzen gehalten, (es ist die getroffene Abänderung geradezu nur eine sty-listische) und es schließt der Ausschuß seinen Bericht unter Vorlage der redigirten Geschäftsordnung mit dem Antrag, der h. Landtag wolle die unter 1 bis 7 dieses Berichtes vorgetragenen Abänderungen der in der 15. Sitzung vom 22. Februar 1863 beschlossenen Fassung der Geschäftsordnung seine Zustimmung ertheilen.

Ldtgs-Sekretär Schmidt liest böhmisch:

Slavný sneme! Nejvyšším rozhodnutím ze dne 11. června 1863 ráčil Jeho c. k. apošt. Veličenstvo z dodatečných článků k řádu zemskému, o něž se byl sl. sněm v 15tém sezení II. ročního zasedání od roku 1861, dne 12. února 1863 usnesl, nejmilostivěji schváliti články II, III,

IV, VI, VIII, IX a XI až včetně XV co zákonná ustanovení v příčině řádu jednacího; článkům I,

V, VII a X však nebylo nejv. schválení uděleno.

Když na ponuknutí zemského výboru oněch nejvýše schválených XI dodatečných článků v zákonníku pro království České na rok 1863 (kus XII. č. 56) bylo jest zákonně prohlášeno, viděl se zemský výbor za tou příčinou, poněvadž v jednací řád, slavným sněmem v 15tém sezení r. 1863 přijatý doslovně vtaženo bylo všech XV dodatečných článků, o kteréž se si. sněm zároveň usnesl, — povinna, tento jednací řád znovu upraviti a předkládá sl. sněmu o potřebných změnách řádu tohoto zprávu, jak následuje:

1. Poněvadž nebyl schválen dodatečný či. I., odpadá také stejně znějící §. I. řádu jednacího, a ježto ostatní neschválené dodatečné články nejsou výhradně obsahem oněch §§. řádu jednacího, do nichžto byly přijaty, stal se z §. 2 §. 1 — z §. 3 §. 2 atd., čímž tedy řád jednací místo 88 §§. má míti nyní 87 §§.

2. Poněvadž zamítnutím dodatečných článků I, V, VIL a X ostatní schválené články dodatečné změnily svá dřívější čísla pořádeč-ná, musela změna tato nastoupiti také všude v jednacím řádu, kde se činí nějaké dovolávání oněch schválených článků; pročež dovoláváno se

a) v §. 11 (dříve 12) dodat. či. 1 (dříve II);

b) v §. 12 (dříve 13) dodat. či. II (dříve III);

c) v §. 13 (dříve 14) dodat. či. III (dříve IV);

d) v §. 10 (dříve 20) dodat. či. IV (dříve VI);

e) v §. 40 (dříve 41) dodat. či. V (dříve VIII);

f) v §. 43 (dříve 44) dodat. či. VI (dříve IX);

g) v §. 44 (dříve 45) dodat či. V (dříve VIII); h) v §. 58 (dříve 59) dodat. či. VII (dříve XI);


I. sezení 3. ročního zasedání 1864.

i) v §. 68 (dříve 69) dodat. či. VIII (dříve XII.); k) v §. 73 (dříve 74) dodat. či. IX (dříve XIII); 1) v §. 81 (dříve 82) dodat. či. X (dříve XIV); m) v §. 87 (dříve 88) dodat. či. XI (dříve XV).

3. V §. 16 řádu jednacího vzat byl odstavec 2. dodatečného či. V do prvního odstavce řečeného §., a odstavec. třetí dod. či. V vzat byl do 2. odstavce téhož §. Proto že onen 61. V nebyl schválen, byly odstavce tyto v jednacím řádu v §. nyní číslem 15 naznačeném vyloučeny.

4. V I odstavci dodatečného článku V bylo ustanovení, že má nejvyšší zemský maršálek udélené mu řádem zemským právo, sezení ustanovovati, zavírati jakož i určovati, jakým pořadem o věcech jednati se má, vykonávati jenom ve srozumění se sněmem, kterýž odstavec dodatečného článku V byl přiměřeně umístěn co závěrečná věta v §. 23 řádu jednacího.

• Následkem toho, že dodatečný článek V nebyl schválen, musel §. 23 (nyní 22) v 3. odstavci opět stylisován býti podlé původ-i nich předpisů řádu zemského, arci s táhnu- j tím se na §§. řádu toho, jichž se týče, tak že odstavec tento zní nyní takto: "Nejvyšší maršálek zemský zavírá sezení a ustanovuje den, hodinu a denní pořádek sezení příštího" (§§. 33 a 36 ř. z.).

5. Dodatečný článek VII byl v plném znění uveden co poslední odstavec v §. 37 (nyní 36) řádu jed. Ale že se tomuto článku VII nedostalo schválení, byl v §. 36 upraveného řádu jednacího poslední odstavec §. 37 vynechán.

6. Rovněž tak jako v §. 23 — nyní 22 — muselo se za příčinou souvislosti s 1. odstavcem neschváleného článku V určiti také v §. 39 (nyní 38) řádu jednacího, který po vynechání slov: "ve srozumění se sněmem" a potom když se odvolávání se k dodatečnému článku V znění v odvolání se k §. 36 ř. z., má ve své závěrečné větě zníti takto: "a k tomu hned ustanoví den nejvyšší maršálek." (§. 36 ř. z.)

7. Dodatečný článek X byl v plném znění obsažen v odstavcích e) a f), jakož i v závěrečné větě §. 48 řádu jednacího. Že však byl tento dodatečný článek X zamítnut, musely uvedené odstavce §. 48 v §. 47 upraveného řádu jednacího býti vynechány.

Zemský výbor držel se při tomto upravení přísně v mezích, kteréž mu byly vy-

g I. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

tknuty vyloučením neschválených článků dodatečných, předkládaje tedy takto upravený řád jednací, končí svou zprávu s návr-hemí Slavný sněm račiž schváliti uvedené v této zprávě sub 1 — 7 změny v osnově řádu jednacího, o který se si. sněm v sezení 15tém dne 12. února 1863 odbývaném usnesl.

Zemský výbor království Českého.

V Praze dne 18. ledna 1864. Nejvyšší maršálek: Rothkirch.

Dr. Schmeykal.

(Während der Verlesung des Berichtes Unruhe im Hause. Präsid. läutet).

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte über den Antrag des Landesausschusses. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? (Niemand meldet sich). Wenn das nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Schluhsatz des Antrages noch einmal zu verlesen.

Lbtgs.=Skretär Schmidt liest: Slavný sněm račiž schváliti uvedené v této zprávě sub 1—7 změny v osnově rádu jednacího, o kterém se sl sněm v sezení 15. dne 12. února 1863 odbývaném usnesl.

Der hohe Landtag wolle den unter 1—7 dieses Berichtes vorgetragenen Aenderungen der in der 15. Sitzung vom 12. Feber 1863 beschlossenen Fassung der Geschäftsordnung die Zustimmung ertheilen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag beistimmen, die Hände zu erheben. (Die Majorität erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Der hohe Landtag hätte nun noch zur Wahl des Verifikationsausschusses zu schreiten. Im vorigen Jahre wurde der Verifikationsausschuß von den drei Kurien gewählt, derart, daß jede Kurie drei Mitglieder wählte. Ich erlaube mir denselben Vorgang auch für den gegenwärtigen Fall dem hohen Landtage in Antrag zu bringen. Ich bitte, wenn die hohe Versammlung damit einverstanden ist, dies durch Handaufheben erkennen zu geben. (Es ist die Majorität.) Ich lade daher die Kurien ein. sich nach Schluß der Sitzung sofort unmittelbar in die betreffenden Lokale zu begeben, sich dort zu konsti-tuiren nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung durch die Wahl eines Obmannes, eines Stellvertreters, eines oder zweier Schriftführer, und sodann zur Wahl der Verifikatoren zu schreiten. Die gewählten Verifikatoren ersuche ich sodann, sich unmittelbar nach vollzogenen Wahlen gefälligst in mein Bureau zu verfügen, um wegen der Uebernahme ihrer Funktionen mit mir Rücksprache zu nehmen.

2


Für die verschiedenen Gruppen habe ich und zwar: für die Gruppe der Großgrundbesitzer den Sitzungssaal des Landesausschusses, für die Gruppe der Städte, Industrialorte, Handels- und Gewerbe-, kammern das Lesezimmer des Landtages bestimmt und die Gruppen der Landgemeinden bitte ich hier im Landtagssaale selbst die Wahl vorzunehmen.

Ich lade die Herren Landesausschußbesitzer ein, zu einer Sitzung des Landesausschusses auf morgen 11 Uhr. Hiemit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Als Tagesordnung für die nächste Sitzung wird bestimmt:

1. Der Bericht des Landesausschusses über die neu vorgenommenen Landtagswahlen.

I. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

2. Regierungs-Vorlage bezüglich der Grundbuchordnung.

3. Voranschlag des Grundentlastungs' und sämmtlicher übriger Landesfonde.

4. Landesansschußbericht über den Ankauf der Šafarikschen Bibliothek und die Art der Aufbe-Wahrung.

Als nächsten Sitzungstag bestimme ich Freitag den 4. d. M. 10 Uhr.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung um halb 1 Uhr).

Ritter von Reupauer

Verifikator.

Peter Steffens,

Verifikator.

Alois Matoušovský,

Verifikator.

Ans der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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