Sobota 18. dubna 1863

Stenografischer Gericht

über die

L. Sitzung der zweiten Jahres - Session

des böhmischen Landtages vom Jahre 1861,

am 18. April 1863.

Vorsitz: Oberstlandmarschall Albert Graf von Nostitz.

Gegenwärtig: Der Oberstlandmarschall-Stell-vertreter J. U. Dr. Wanka und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der l. l. Statthalterei-Viceprästdent, Ernst Freihr. von Kellersperg, dann die k. k. Statthaltereiräthe Wilhelm Ritter von Nach und Joh. Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Ein-lauf zu lesen. l

Došlé spisy.

dne 18. dubna 1863. Č. 1137.

Poslanec J. Kratochvíle podává žádost Karla IIraše, měšťana ve Vesely, aby nadaci Jana Hraše v kapli sv. Floriana v Mezimostí náležitě byla vykonávána.

Č. 1138.

Poslanec Rudolf Skuherský podává žádost účastníků sýpky kontribučenské býv. panství Chrasteckého a Rosicského o samosprávu sýpký a peněžního fondu obilního.

Č. 1139.

Poslanec P. Kulda podává žádost občanů z Bučovic, Košovic, Martinic, Nezdic a Vranova (okr. Votický) za úplné provedení vyvážení pozemků.

Č. 1140.

Posl. J. Kratochvile podává žádost osadníků obci Radostovic a Blatnic o vykoupení desátku.

Nr. 1141.

Abg. Fr.. Herrmann überreicht das Gefuch des Joseph Schrener,, Schullehrers aus Oberprausnic wegen Abstellung des Glöcknersdienstes bei Pfarr-kirchen.

Č. 1142.

Posl. J. Wenzig podává žádost obyvatelů obci Malšovic, Náhona a Zámostu za urovnání

Nr. 1144.

Abg. Fr. Herrmann überreicht das Gesuch des Joseph Schreyer, Schullehrers aus Oberprausnic wegen Abstellung des Glöcknersdienstes bei Pfarrkirchen.

Č. 1142.

Posl. J. Wenzig podává žádost obyvatelů obci Malšovic, Náhona a Zámostu za urovnáni

Stenografická zpráva

o

L. sezení druhého ročního zasedání

sněmu českého od roku 1861, dne 18.

dubna 1863.

Předseda: Nejvyšší zem. maršálek Albert hrabě Nostic.

Přítomni: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. Vaňka a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: Náměstek c. k. mistodržícího, Arnošt svob. p. z Kellerspergů a c. k. místodr-žitelšti radové: Vilém rytíř z Bachů a Jan Neubauer.

Počátek sezeni o 10. hod. 30 min.

Actuar Seidl lieft den Einlauf.

Einlauf

am 18. April 1863. Nr. 1137.

Abg. J. Kratochwile überreicht die Eingabe des Karl Hraš, womit die von Joh. Hraš der Capelle zu St. Florian in Mezimost gewidmete Stiftung gehörig verwendet werde.

Nr. 1138

Abg. Rud. Skuherský überreicht die Eingabe der Theilhaber an dem Contrlbutions- Schüttboden der ehem. Herrschaft Chraft und Rosic, um Selbstverwaltung dieses Schüttbodens und des Getreide-geldfondes.

Nr. 1139.

Abg. r. Kulda überreicht die Eingabe der Insassen von Bučowic, Kosowic.Martinic, Nezdic und Wránow (Bezirk Wotic) um gänzliche Ablösung der Grundbelastung.

Nr. 1140.

Abg. Joh. Kratochwile überreicht die Eingabe der Gemeindeinsassen von Rabostowic und Blatnic um Zehentsablösung.

Č. 1141,

Poslanec F. Herrmann podává žádost Jos. Schreyera, učitele v Horní Brusnici, za odstranění služby zvonické u farních kostelů.

Nr. 1142.

Abg. J. Wenzig überreicht die Eingabe der Gemeindeinfassen von Malšowic, Nahon und Zá-

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sporu mezi nimi a městskou obci Králové-Hradeckou, vzniklých o jmění obecním.

Nr. 1143.

Bericht des Petittonsausschußes sammt Pro-tocoll über die am 15. April 1863 abgehaltene Sitzung.

Nr. 1145.

Abg. Seifert überreicht die Petition des Mates und Anna Wuchierl, dann Simon Jirsik (Bez. Bischosteinic), um Unterstützung zur Behebung der Vormundschaft der Anna Wuchterl durch Joseph Felix aus Wostrašjn.

Oberstlandmarschall: Meine Herren! Ich habe Ihnen noch mitzutheilen, daß mir ein Schrei-ben von der Gemeinde Nochlih zur Kenntniß gekommen ist, welches an den Landtag gerichtet ist, und dem Landtage den Dank ausspricht für die zum Ausbau der Jserthalstraße von Rochiltz bis Neudorf gewährte Aushilfe, in welcher die Gemeinde ein Wert sieht, welches für die künftige Wohlfahrt die ganze Gegend wesentlich beitragen wird. —

Ich bitte insosein die Herren dieses Dank-

Slavný sněme!

Zemský výbor, předkládaje dodatkem k zprávě ode dne 14. února b. r. č. 665 přiložený návrh instrukce slavnému sněmu k pro-skoumáni a schváleni, dovoluje sobě při této příležitosti vzhledem k náměstníkům za přísedící výboru zemského promluviti o poměrech, které při nynějším zařízeni nemohou se míti za prospěšné a užitečné pro úřední působení zemského výboru.

Čl. 13. zák. zemského ustanovuje, co se týče náměstků:

"Za každého přísedicího výboru zemsk. zvolí se náměstnik tím spůsobem, íak uvedeno v §. 12.

Sejde-li smrtí některý přísedící výboru zemského, když sněm není shromážděn, vy-stoupí-li z výboru, nebo nemůželi po delší čas záležitosti výboru pro nějakou překážku spravovati, nastoupí na jeho místo náměstnik, kterýž byl k tomu konci zvolen, aby jej zastupoval."

Zkušenost učila, že, ačkoliv stává náměst-miků, zastupování v prácech nicméně z té příčiny díti se nemohlo, protože právě v stejné době ani přísedícího výboru zemského ani ná-městníka po ruce nebylo, ano událo se i během posledního roku, v kterém přisedící výboru zemského a náměstnici v říšské radě zasedali,

most, wegen Regelung der zwischen ihnen und der Stadtgemeinde Königgrätz bestehenden Verhältnisse mit dem Gemeindevermögen.

Č. 1143.

Zpráva petičního výboru s protokolem ze sezení na 15. dubna 1863 odbývaném.

Č. 1145.

Posl. Seifert podává petici Matěje a Anny Wuchterle a Šimona Jirsika v okr. Hrochov-Tejnickém o podporu, by poručenstvo Anny Wuchterlové v osobě Josefa Felixe z Vostra-šína zrušeno bylo.

schreiben zur Kenntniß nehmen zu wollen, die Hand aufzuheben.

(Alle erheben die Hand.)

Ich werde es den Landtagsacten beilegen.

Wir gehen nun zur Tagesordnung über; zum Ausschußbericht bezüglich einer Instruction für den Landesausschuß. Ich bitte den Herrn Referenten.

Ritter v. Bohusch (von der Tribune) — (liest den Bericht des Landesausschußes deutsch-, — Secretär Schmidt böhmisch.) — %

Hoher Landtag!

Indem der Landesausschuß nachträglich zu seinem erstatteten Berichte vom 14. Februar l. J., Z. 665, dem h. Landtage im Anschluße den Entwurf einer Instruction zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet, erlaubt er sich bei diesem Anlasse in Bezug auf das Institut der Landesausschuß-El-satzmänner jene Umstände zur Sprache zu bringen, welche nach dessen gegenwärtigem Bestände nicht als fördernd und nutzbringend für die Geschäftsthätig-keit des Landesausschußes bezeichnet werben können.

Der §. 13 der L. O. bestimmt in Bezug auf die Ersatzmänner Folgendes:

"Für jeden Ausschußbeisitzer wird nach dem Wahlmodus des §. 12 der L. O. ein Ersatzmann gewählt.

Wenn ein Ausschußbeisitzer, während der Landtag nicht versammelt ist, mit Tod abgeht, austritt, oder auf längere Zeit an der Besorgung der Amts-Geschäfte gehindert ist, tritt der Ersatzmann ein, welcher zur Seillvertretung jenes Ausschußbeisitzers gewählt worden ist."

Die Erfahrung hat es gelehrt, daß ungeachtet der vorhandenen Ersahmänner Geschäftsvertretungen aus dem Grunde unterbleiben mußten, weil gerade in einer und derselben Periode, weder der Landes-ansschußbeisitzer noch der für denselben gewählte Ersatzmann zur Disposition standen, ja es sind sogar in dem letzten Jahre Fälle vorgekommen, wo durch


že v případech, když- se zároveň členům výboru zemského a jich náhradníkům nahodily překážky, ani tolik údů nebylo, aby se mohlo platně uzavírati.

Tomuto nedostatku dalo by se jen tenkráte úplně odpomoci, kdyžby nejvyšší maršálek zemský zvolené náměstníky k obstarávání záležitostí za přísedící výboru zemského, kterým jakás překážka se nahodila,' povolati mohl, anižby zastupování obmezeno bylo na určitou osobu, a zajisté dalo by se od nejvyššího maršálka zemského očekávati, že by vždy toho šetřil, aby náměstníci přiměřené se vystřídali a co nejmožněji stejný podíl na prácech brali.

A však nedá se upírati, kdyby nejvyššímu maršálkovi zemskému ponecháno bylo právo, neobmezěně voliti náměstníky k zastupování přísedících výboru zemského, že by tím ujmu utrpěti mohla zásada zastupování zájmů dle skupenin, která sněmu za základ slouží a stejným spůsobem pro výbor zemský platnosti má. ano by se mohlo nahoditi, že by za přísedícího výboru zemského z třídy držitelů velkých statků povolán byl náměstník ze skupeniny měst aneb venkovských obcí, neb naopak, čímž by skráceno býti mohlo zastupování té neb oné skupeniny ve výboru zemském.

Tento možný případ dal by se ale předejíti a zastupování přísedících zemského výboru, kteří pro nějakou překážku záležitosti spravovati nemohou, dalo by se usnadniti, kdyby nejvyššímu maršálku zemskému zůstaveno bylo, aby k zastupovaní přísedícího výboru zemského mohl voliti mezi oběma náměstniky, kteří zvoleni byli z oné skupeniny, z niž přísedící volen jest, jenž úřad zastávati nemůže; že by pak výbor zemský neúplným byl aneb i platně uzavírati nemohl, nahoditi by se mohlo jen tenkráte, kdyby dva přísedící výboru zemského, kteří z jedné skupeniny zvoleni byli, taktéž i jejich náměstníci zaneprázdněni býti měli, který případ by zajisté tak často možným nebyl, jako se to stává za posavadních ustanovení zákonních.

Pročež dovoluje sobě podepsaný výbor činiti návrh: Slavný sněm, hledě k článku 38. z. z. a očekávaje nejvyšší schváleni J. c. k. Apošt. Veličenství, račiž uzavříti:

Na začátku zprávy uvedený čl. 13. z. z. má zníti:

Za každého přísedícího výboru zemského zvolí se náměstník tím spůsobem jak uvedeno v §. 12.

Sejdeli smrtí některý přísedící výboru

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die Abwesenheit von Landesausschuß-Beisitzern und Ersatzmännern in der Eigenschaft als Reichstage-Abgeordnete, aus Ursache der gleichzeitig eingetretenen zufälligen Verhinderung von Gremialmitgliedern des Landesausschußes, aus deren Ersatzmänner die Beschlußfähigkeit der Corporation alterirt worden ist.

Eine vollkommene Beseitigung dieses Uibelstan-des ließe sich freilich nur dadurch erzielen, wenn die gewühlten Ersatzmänner ohne beschränkter Vertre-tung einer bestimmten Persönlichkeit vom Oberst-landmarschall zur Dienstleistung in Verhinderungs-fällen der Landesausschußbeisitzer einberufen werden könnten, zumal ohnehin von der Diskretion des Oberstlandmarschalls ein geeigneter Wechsel in der Person des Einzuberufenden, zur nächsten Sicherung einer gleichmäßigen Anspruchnahme der Ersatzmänner erwartet werden könnte.

Allein es kann nicht geleugnet werden, daß durch die dem Oberstlandmarschall offen zu haltende unbeschränkte Wahl der Ersatzmänner zur Vertretung von Landesausschuß-Beisitzern, das für den Landtag aufgestellte und gleichmäßig im Landesaus-schuße in Anwendung gebrachte Princip der Inter-essenvertretung nach Curien alterirt werden könnte; indem zufällig für einen aus der Wahlcurie des Großgrundbesitzes gewählten Landesansschuß-Beisitzer ein Ersatzmann, welcher aus der Wahlcurie der Städte oder Landgemeinden hervorgegangen ist, oder auch umgesehrt, einberufen, und hierdurch die grundsätzliche Vertretung eines oder des anderen Wahlkörpers im Landesausschuße verkürzt werden könnte.

Dieser Eventualität könnte aber vorgebeugt, und die Vertretung verhinderter Landesausschuß-Beisitzer erleichtert werden, wenn dem Oberstland-marschall die Wahl zwischen beiden aus einem Wahl-körper hervorgegangenen Ersatzmännern zur Vertretung eines verhinderten, von demselben Wahlkörper gewählten Landesausschuß.Beisihers frei stünde, wo der Fall einer Unvollständigkeit, eventuell Beschluß-Unfähigkeit des Landesausschußes nur bei der Ber-hinderung zweier aus demselben Wahlkörper her-vorgegangener Landesansschuß - Beisitzer und deren Ersatzmänner in Aussicht stünde, daher jedenfalls weiter als unter den seitherigen gesetzlichen Bestimmungen gerückt wäre.

Der gefertigte Landesausschuß erlaubt sich daher den Antrag: Ein hoher Landtag wolle, unter Beobachtung der im §. 38 der L. O. festgesetzten Bestimmungen und unter Vorbehalt der a. h. Sane-tion Sr. k. k. apost. Majestät beschließen:

Der im Eingange des vorliegenden Berichtes citirte §. 13 der L. O. habe zu lauten:

Für jeden Ausschußbeisitzer wird nach dem Wahlmobus des vorigen §. ein Ersatzmann gewühlt.

Wenn ein Ausschußbeisitzer, während der Land-

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zemského, když sněm není shromážděn, vystoupili z výboru, nebo nemůželi po delší čas záležitosti výboru pro nějakou překážku spravovati, nastoupl na jeho místo jeden z dvou ná-městníků, kteří onou skupeninou voleni byli, jež volila přísedícího výboru zemského, který zastupován býti má.

Co se týče náhrady náměstníkům za jejich práce u výboru zemského, uzavřel slav. sněm dnem 20. dubna 1861, že náměstníci za čas úřadování dostávati mají ůřadovné přísedících výboru zemského, které zastupuji.

Zdá se, že by se zařízení to v praxi s tíží dalo provésti.

Náhrada 2100 zl. r. č. za rok, přiřčena ze zemského fondu přísedícím výboru zemského, jest platem ročním a dala by se rozděliti s tíží na jednotlivé týdny, a snad i na dny; přísedící výboru zemského berou ji v měsíčních lhůtách předběžných, měla-li by se pak tímtéž spůsobem k vyplácení poukázati dle předpisů pro kasu platných náměstku povolanému a snad mezi dobou měsíční nastupujícímu, a mělo-li by se vyplácení tomu, kdo ji vlastně bráti má, stejným spůsobem zastaviti, pak ale kdyby opět se v úřad uvázal, s náhradou tou opačným spůsobem naložiti, tu by manipulace taková vedla pro nepatrnou často částku, o niž by běželo, k rozsáhlému a nezodpovidatelnému dopisováni, kteréž by zajisté kase práci neusnadňovalo a za následek mělo mýlky v účtování a dosazování toho, co se přebralo.

Přenechati však-přísedícímu výboru zemského, kterýž byl nemohl úřad svůj konati, aby se soukromě s náměstkem svým co do platu za funkci vyrovnal, k tomu nemůže výbor zemský raditi z té příčiny, poněvadž to odporuje důstojnosti země, odkazovati náměstka, co zemského poslance, jemuž má země za zastupováni v úřadu dávati náhradu, s nárokem jeho k tomu, aby pohledanosti své nabyl soukromým vyrovnáním.

Nejdůležitější důvod, který si dovoluje výbor zemský klásti na váhu proti tomu usneseni, aby se pro možný případ rozdělila roční náhrada mezi .přísedícího, výboru zemského a náměstka jeho, jest důvod ten, že přísedící výboru zemského k náhradě oprávněný nejen kolkem na kvitance, nýbrž i daní z příjmů z roční náhrady rovněž jako z jiných důchodů, patřících do druhé třídy daně z příjmů, celoroční daň platí a že by sotva byl s to, poměrnou část daně odpočísti od částek náhrady, jež by mu bylo postoupiti.

Uváži-li se ještě dále, že příjmy na funkci přísedícího výboru zemského jsou vlastně jen

tag nicht versammelt ist, mit Tod abgeht, austritt, ober auf längere Zeit an der Besorgung der Geschäfte gehindert ist, tritt Einer von jenen beiden Ersatzmännern ein, welcher durch denselben Wahl-körper gewählt ist, aus dessen Wahl der zu vertretende Landesausschußbeisitzer hervorgegangen war.

In Betreff der den Ersutzmännern für ihre Function im Landesausschuße gebührenden Entschädigung hat Ein hoher Landtag unter dem 20. April 1861 beschlossen: daß die Ersatzmänner für die Dauer ihrer Amtsführung die Functionsbezüge der verhinderten Landesansschuß - Beisitzer zu genießen haben.

Diese Maßregel erscheint in der Praxis schwer ausführbar.

Die den Landesausschutzbeisitzern aus dem Lan-desfonde votirte Entschädigung jährlicher 2100 fl. ö. W. ist eine Jahresgebühr, und läßt sich schwer auf einzelne Wochen möglicherweise auf Tage ab-theilen; dieselbe wird von den Landesausschuß-Bei-sitzern in Monatsraten anticipato bezogen, soll nun selbe in gleicher Art dem einberufenen, möglicherweise im Laufe des Monats eintretenden Ersatzmann cassamäßig flüssig gemacht und dem eigentlichen Per-cipienten in gleicher Weise eingestellt, bei dem Wiedereintritte des Letzteren in den Dienst wieder in umgekehrter Ordnung behandelt werden, so wird diese Manipulation zu weitwendigen, wegen des häufig in Frage stehenden, nur geringen Betrags kaum zu rechtfertigenden Schreibereien führen, welche eben nicht geeignet wären, das Cassageschäft zu erleichtern, und Rechnungsbeirrungen und Ersätze leicht zur Folge haben könnten.

Die Zuweisung der zwischen dem verhinderten Landesausschuß-Beisitzer und dem Ersatzmanne zu pflegenden Functionsausgleichung an das privative Uibereinkommen beider unter einander, kann aber der Landesausschuß aus dem Grunde nicht befür-worten, weil es der Würbe des Landes widerstreitet, das Bezugsrecht des für seine Stellvertretung vom Lande zu honorirenden Ersatzmannes als Landtagsabgeordneten, auf den Weg einer Privatforde-rung zu verweisen.

Der wichtigste Grund, den der gefertigte Lan-desausschuß gegen die beschlossene eventuelle Theilung der Jahresentschädigung zwischen dem Landesausschußbeisitzer und den für ihn fungirenden Ersatzmann in die Wagschale zu werfen sich erlaubt, ist der Umstand, baß der zum Bezuge berechtigte Landesausschuß-Beisitzer seine Jahres-Entschädigung nicht nur durch die Quittungsstempel, sondern auch im Wege der Einkommensteuer unter Einem mit seinem übrigen der II. Einkommensteuerclasse unterliegenden Bezügen ganzjährig versteuert und sich kaum in der Lage befände, die Steuertangente von den abzugebenden aliquoten Entschädigungsbeträgen in Aufrechnung bringen zu können.

Wenn nun noch weiter erwogen wirb, daß die Functionsbezüge die Landesausschußbeisitzer eigent-


náhradou za stálé bydleni v hlavním městě, uložené řečeným funkcionářům §. 15. zř. z., jehož se tito, byli-li by nemocí neb poměry ro-dinými zdrženi od konáni úřadu svého, vzdáti nemohou, tož se musí mít za ospravedlněný návrh, jejž činí výbor zemský: Slavný sněm račiž se usnesti: Pro budoucnost budiž upuštěno od toho, aby se přikazovala poměrná část platu přísedícího výboru zemského, zašlo-li ho něco u vykonáni úřadu, náměstku na jeho místo povolanému a budiž výboru zemskému u-, loženo, aby dal vypláceti ze zemského fondu náměstku ku konáni úřadu povolanému na čas této služby diety, ustanovené pro poslance zemské.

Aby se však usnadnilo pro výbor zemský povoláváni náměstků a aby se nemohlo státi, že by výbor zemský v případech náhlících a neodkladných pro okamžik platně uzavírati nemohl, jakož aby se fondu zemskému uspořily útraty za cestu náměstka mimo město bydlícího, jest výbor zemský toho míněni, že se má přenésti závazek, uložený voleným přísedícím výboru zemského §. 15 zř. z., bydleti v Praze, důsledně i na náměstky, z čehož by přirozeně vyplývalo, že by nebyl nižádný náměstek volen, který by v Praze nebydlil, aniž by třeba bylo, porušiti pasivní právo volby poslanců sněmovních, což by se očividně stalo, kdyby se určila zásada, že musí v Praze bydleti, kdo za náměstka volen býti má.

Výbor zemský dovoluje si tedy konečně navrhnouti: Slavný sněm račiž se usnésti o dodavku k §. 15 zř. z., šetře při tom ustanoveni, obsažených v §. 38 zř. z., a ponechávaje schválení Jeho cis. král. Veličenství: "Též volení náměstkové buďtež povinni, bydleti stále v Praze."

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß es das Zweckmäßigste sein wirb, weil es sich hier um eine Abänderung der Landesordnung, der diesfällige §., der in dieser Beziehung hier einzutreten hat, handelt, diesen Gegenstand, nämlich diesen Antrag wegen Abänderung der Landesordnung zuerst zu behandeln und zur Abstimmung zu bringen, dann erst zur weiteren Behandlung der Instruction zu übergehen, wo nur die gewöhnliche Majorität nothwendig ist. Um nun zu constatiren, ob die nach der Landesordnung nothwendige Anzahl von 3/4 der Mitglieder anwesend seien, muß ich die Zählung durch den Namensaufruf vornehmen lassen. Ich bitte daher die Namen aufzurufen und die betreffenden Herren vernemlich sich zu melden.

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lich nur als eine Entschädigung für das im §. 15 der L. O. den genannten Functionären zur Pflicht gemachte Domicill in der Hauptstadt angesehen werden können, letzteres jedoch wegen einer zeitweiligen, durch Krankheit ober durch Familienverhältnisse eingetretener Verhinderung nicht aufgegeben werden kann, so dürfte sich der Antrag des Landesausschus-ses rechtfertigen. Ein hoher Landtag wolle beschließen: Es sei in Hinkunft von der Zuweisung einer Tangente des Gehaltes eines verhinderten Landes-ausfchußbeisitzers an den statt desselben fungirenden Ersatzmann Umgang zu nehmen, und es sei der Landesausschuß zu beauftragen, den zur Dienstleistung beim Landesausschuße einberufenen Ersatzmann für die Dauer dieser Dienstleistung, die für einen Landtagabgeordneten systemistrten Diäten aus dem Landesfonde zu erfolgen.

Um jedoch die Einberufung der Ersatzmänner zur Dienstleistung beim Landesausschuße zu erleichtern und um einer augenblicklichen Beschlußunfähigkeit des Landesausschußes bei bringenden, keinen Aufschub zulässigen Fragen sicher begegnen zu können, so wie auch um dem Landesfonde den Ersah der Reisekosten eines außerhalb der Hauptstadt do-micillirenden Ersatzmannes zu ersparen, ist der Landesausschuß der Ansicht, daß die den gewählten Lan-desausschußbeisitzern im §. 15 der L. O. auferlegte Verpflichtung, ihren Aufenthalt in Prag zu nehmen, in consequenter Weise auch auf die Ersatzmänner ausgedehnt werden sollte, was die natürliche Folge mit sich brächte, daß kein Ersatzmann gewählt würde, den nicht in Prag bomlcillirte, ohne daß das passive Wahlrecht der Landtagsabgeordneten gestört zu werden braucht, was offenbar geschehe, wenn grundsätzlich der Aufenthalt in Prag als Bedingung der Wahl eines Ersatzmannes aufgstellt würbe.

Der Landesausschuß erlaubt sich daher noch den Schlußantrag: Ein hoher Landtag geruhe unter Beobachtung der Bestimmungen des §. 38 der L. O. und Vorbehalt der allerhöchsten Sanction Sr. k. k. apoft. Majestät den Zusah zu §. 15 der L.O. beschließen: "Auch die gewählten Ersatzmänner sind verpflichtet, ihren Aufenthalt in Prag zu nehmen.

Secretär Schmiedt (liest die Namen).

Oberstlandmarschall: Ohne die Herren, die sich noch nachträglich gemeldet haben, sind 185 anwesend, also auf jeden Fall die nothwendige Anzahl. Ich werde jetzt die beiden sich auf Abänderung der Landesordnung, beziehenden Anträge des Landes-ausfchußes noch einmal vorlesen lassen —

Ritter von Bohusch (liest): der §. 13 der. Landesorbnung habe zu lauten: "Einem jeden Aus-schußbeisitzer wird nach dem Wählmodus des vorigen §. ein Ersatzmann gewählt.,,

Wenn ein Ausschußbeisitzer, während der Landtag nicht versammelt ist, mit Tod abgeht, austritt oder längere Zeit an der Besorgung der Geschäfte'gehin-dert ist, tritt Einer von jenen beiden Ersatzmännern ein,


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welcher durch denselben Wahlkörper gewühlt ist, ans dessen Wahl der zu vertretende Landesansschußbeisitzer helvorgegangen war." —

Sekr. Schmidt čte: Článek 13. zř. z. má zníti: "Za každého přísedícího výboru zemsk. zvolí se náměstnik tim způsobem, jak uvedeno v §. 12.

Sejde-li smrtí některý přísedící výboru zemského, když sněm není shromážděn, vy-stoupi-li z výboru, nebo nemůže-li po delší Čas záležitosti výboru pro nějakou překážku spravovati, nastoupí na jeho místo jeden z dvou náměstníků, kteří onou skupeninou voleni byli, jež volila přísedícího výboru zemského, který zastupován býti má.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand daß Wort über diesen Antrag zu ergreifen? — Wenn Niemand sich hiezu meldet —

Dr. Trojan: Ich beantrage, die Mitglieder des Landesausschußes als solche zu nennen "Mitglieder", nicht bloß Beisitzer.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, wir werden uns wohl an die Landesordnung halten, wie diese sie nennt, und soviel mir bekannt, werden sie in der Landesordnung als "Beisitzer" bezeichnet; sie weiden mitunter auch Mitglieder genannt, aber der eigentliche verfassungsmäßige Titel, der ihnen urkundlich gegeben wird, ist "Beisitzer." Es wäre das ein Abänderungsantrag zur Landesordnung, über den ein eigener Beschluß gefaßt werden müßte.

Dr. Hanisch: Ich glaube, daß wir am letzten Tage unseres Beisammenseins wohl nicht in der Lage sind, auf Abänderungen der Landesordnung einzugehen und erlaube mir deshalb, ohne erst den Antrag weiter zumotiviren,ihn dahin zu fornuliren, es möge b!e Verhandlung über diese vom Landesaus-schuß gestellte Anträge bis zur nächsten Session vertagt und sofort auf die Instruction eingegangen werden.

Graf Leo Thun: Mir scheinen diese Antrüge sehr einfacher Natur, und der Umstand, daß sie mit der Landesordnung dermal nicht übereinstimmen, keinen Grund zu enthalten, warum das Haus sich nicht sogleich darüber aussprechen könnte. Die Verschiebung scheint mir deshalb nicht zweckmäßig, weil von Seite des Landesausschußes darauf hingedeutet wird, baß gewisse practische Bedürfnisse der Geschäftsführung dazu genölhigt haben und es mir nicht angemessen scheint, diese Schwierigkeiten noch länger bestehen zu lassen. —

Ritter Bohusch v.Ottoschütz: Graf Thun hat eben das gesagt, was ich mir vorbehalten habe, dem hohen Hause zur Erwägung mitzutheilen, daß es eben die Dringlichkeit ist und der Wunsch, die Beschlußunfähigkeit des Landesausschußes unmöglich zu machen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir nur als Präsident des Landesausschußes, da also mir die Schwierigkeiten, die in der Berufung der Er-satzmänner liegen, am meisten bekannt sind, das Haus aufmerksam zu macheu, daß es für mich

außerordentlich schwielig ist, immer für jeden Aus-schußmann gerade den Ersatzmann einzuberufen, der-für ihn bestimmt ist. Die Fälle, wo eine Verhinderung sowohl des Ausschußbeifihers als des Ersatzmannes zufällig zugleich eintritt, sind nicht selten und ich sehe mich dann in die Unmöglichkeit gesetzt, die Stelle des betreffenden Landesauschußbeisihers durch einen anderen auszufüllen. Ich halte es also wirklich für eine so dringende Nothwendigkeit, mich in die Lage zu sehen, und mir die Möglichkeit zu geben, in jedem Falle, wo dem Landesausschuße nicht nur eine Kraft entgeht, wo auch durch eine längere Zeit ihm die Gefahr droht, daß bei seinen Sitzungen nicht die beschlußfähige Anzahl beisam-men ist, daß ich zwischen zwei Ersatzmännern wählen kann und zwar zwischen den zweien, welche aus derselben Gruppe durch dieselben Gruppen gewühlt sind; aus den Wählern, durchweiche der betreffende Landesausschußbeisitzer gewählt worden ist. —

Dr. Trojan: Ich erlaube mir, auch diesen Antrag zu unterstützen; er scheint mir an-sich so einleuchtend zweckmäßig, daß nicht zu begreifen ist, warum die bisherige Beschränkung aufrecht erhalten werden sollte. Wir haben nur einen oder gar zwei Fälle, wo beide, sowohl das Mitglied, das Haupt-mitglied des Landesauschußes, als auch die Ersatzmänner Reichsräthe find. Dann ist keiner zu haben; er ist auf diese Art nicht zu ersetzen. Wir sind dann in der Wahl der Reichsräthe beschränkt. Ich unterstütze den Antrag ganz unbedingt und glaube, daß da kein Grund ist, warum wir es aufschieben möchten.

(Rufe: Schluß!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (.Mehrheit.)

Ich werde daher zur Abstimmung schreiten und sowie wir es auch in früheren Fällen gethan haben, zuerst durch Aufstehen und nur, wenn durch das Aufstehen nicht die vollkommen überwiegende Majori-tät hergestellt wirb, durch namentliche Abstimmung. Vor allem muß ich den Antrag des Dr. Hanlsch zur Abstimmung bringen, da er ein vertagender ist. Ich werde ihn daher jetzt noch einmal vortragen lassen und bann zur Unterstützungsfrage und zur Abstimmung bringen. —

Landtagssecretär Schmidt (liest): "Die von dem Landesausschuße gestellten Anträge auf Abänderung der Landesordnung bis zur nächsten Ses-sion zu vertagen und sofort zur Behandlung der Inftruction überzugehen."

"Návrhy zemským výborem podané čelící na změnu zemského zřízeni ať se odloží k nejblíže příštímu zasedání, a ať se přejde k pojednání o instrukci."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Unterstützt.) Nun werde ich bitten, die Herren, die für diesen Antrag stimmen, aufzustehen (geschieht.) — Auf jeden Fall die Minorität.


Ich werde nun den Antrag des Landesaus-schußes, wie er vorgelesen worden ist, zur Abstim-mung bringen und bitte die Herren, die für diesen Antrag des Ausschußes sind, durch Aufstehen dies zu erkennen zu geben. ES müssen 121 Mitglieder dafür sein. (Zählt). Es ist die Ueberzahl, also glaube ich mit voller Beruhigung den Antrag als angenommen erklären zu können. —

Referent Ritter v. Bohusch: Der Landes-ansschuß erlaubt sich, den zweiten Antrag dem h. Hause vorzulegen: Dasselbe als Zusah zum §. 15 der Landesordnung beschließen: "Auch die gewähl-ten Ersatzmänner sind verpflichtet, ihren Aufenhalt in Prag zu nehmen".

Sekr. Schmidt čte: Slavný sněm račiž co dodavek k čl. 15. zř. z. uzavříti: "Též volení náměstkové buďtež povinni bydleti stále v Praze."

Dr. Taschek: Ich kann mich mit diesem Antrage nicht befreunden und zwar aus doppelten Gründen. Einerseits scheint er nun den Ersatz-männern gegenüber zu hart; denn es ist keine Kleinigkeit, den Wohnsitz in einer bestimmten Stadt zu nehmen ohne alles Entgelt auf die Störungen, die durch einen solchen Beschluß im Schoße der Familienangelegenheiten des Gewählten hervorgebracht werden. ES ist richtig, daß der Landesausschuß eine Art Entlohnung, ein Entgelt für diese Verpflichtung beantragt, aber das ist so ungewiß, das man dieses Opfer damit in gar kein Verhältniß bringen kann. Andererseits würde, wenn mau dieser

daß das Wahlrecht gewissermaßen beinahe gänzlich vereitelt würbe; das sind die materiellen Bedenken, die mich bestimmen, gegen den Autrag zu sprechen.

Ich habe aber auch formelle Gründe. Es ist wohl nothwendig, daß die Majorität der Landes-ansschußbelsitzer sich zu einer Sitzung versammeln muß — Da wir 8 Ausschußbeisitzer haben, so ist doch nicht leicht zu denken, daß durch die abgängigen die Zahl so vermindert würde, daß eine Sitzung nicht möglich wäre, — Sollte aber eine längere Dauer die Verhinderung eines oder des anderen in dem Landesausschuße sich herausstellen, so würde dann Sr. Ercellenz dem Herrn Oberstlandmarschall das Recht zustehen, in diesem Falle den Ersatzmann einzuberufen, denn dies Recht ist nicht darauf beschränkt, wenn die Zahl so vermindert würde, daß die Sitzung nicht zu Stande kommen sollte, solidem läßt es dem Ermessen Sr. Ercellenz dem Herrn Oberstlandmalschall offen, z. B. wenn von den 8 einer oder zwei verhindert sein sollten, die Ersatzmänner einzuberufen. Ich glaube, baß auch in formeller Beziehung dieser Antrag, die Beschlußfähigkeit des Landesauschußes aufrecht zu erhalten, nicht nothwendig sei, und werde daher gegen denselben stimmen. —

Referent Ritter v. Bohusch: Der Landes-ausschuß hat geglaubt, diesen Autrag dem hohen Hause zur Annahme empfehlen zu könneť und empfehlen zu müssen, aus dem Grunde, weil er sich

1803

selbst wiederholt die Ueberzeugung verschafft hat, daß es nicht möglich war, in bringen Fällen durch Einberufung von Ersatzmännern den Landesauschuß beschlußfähig zu machen, sondern weil viele Fälle vorgekommen sind, wo die Sitzung über gewisse wichtige Gegenstände unterbleiben mußten. weil es nicht möglich war, Ersatzmänner einzuberufen; und deßwegen hat der Landesausschuß geglaubt, den Ersatzmännern ebenso die Verpflichtung eines bleibenden Tomiclllis aufzulegen, um ihre Einberufung schnell für den Augenblick möglich zu machen.

Prof. Herbst: Darf ich um's Wort bitten, Excellenz?

Mir scheint auch in der That, daß die Aufnahme dieser Stelle in die Landesordnung geradezu eine Unmöglichkeit sei. Sie soll nämlich lauten: "Auch die gewählten Ersatzmänner sind verpflichtet, ihren Aufenthalt in Prag zu nehmen." Was soll das heißen? Soll es heißen, daß Jemand, auf dem die ehrenvolle Wahl zum Ersatzmann fällt, nothwendig in Prag wohnen müsse, so würde ihm gar keine freie Wahl zustehen, die auf ihn fallende Wahl anzunehmen, sondern er würde verpflichtet sein, seinen Aufenthalt in Prag zu nehmen. Das ist gerade unmöglich, daß mau Jemandem diese Verpflichtung auflegt; oder soll es heißen, es stehe ihm frei, ob er feinen Aufenthalt in Prag nehmen will, was nach dem Wortlaute nicht der Fall wäre; - da sehe ich also nicht ein, wie man behaupten kann, daß dadurch das passive Wahlrecht nicht beschränkt würde, denn Niemand würde in der LagŤ sein, bei der auf ihn gefallenen Wahl zum Ersatzmann, diese Verpflichtung zum Aufenthalt in Prag auf sich zu nehmen. Es würde das passive Wahl-recht doch nur auf jene beschränkt, die in Prag domicilliren, und da wäre es besser, man würbe nur solche wählen, die diese Verpflichtung auf sich nehmen, was aber aus anderen Gründen unthunlich ist. — Mir scheint, man. solle überhaupt den Grund weg-ränmen, wodurch das unmöglich ist, daß die Mitglieder vollzählig beisammen wären, und dieser Grund wäre, weil die Cumulirung der Stelle eines Reichsrathes mit der eines Landesausschußbeisitzers regelmäßig die Anwesenheit dann unmöglich macht, wenn sowohl der Landesausschußbeisitzer selbst, als auch der Ersatzmann im Reichsrathe sind; das ist der Grund dafür, daß dadurch Schwierigkeiten ent-standen sind und wenn man in eine Abänderung eingeht, was nur nach sorgfältiger Erwägung geschehen soll, so soll nan wohl diese Frage in Er-wägung ziehen, ob eine solche Cumulirung zuläßig sein soll; weil nun diese Bestimmung, wie sie vorgeschlagen worden ist, gar keine Abhilfe schafft, und weil ich das, worin Abhilfe gesucht wird, gar nicht finde, so muß ich nur die Ansicht, welche auf der Gegenseite vorgebracht wurde, beistimmen, und werbe daher liegen den Vorschlag einer Abänderung stimmen. —

Dr. Kieger: Myslím, že návrh, který podán jest od zemského výboru, chce-li se mu rozumět, nemůže nic jiného obsahovat, než


1810

to, že ten, který byl zvolen co náhradník zemského výboru, chce-li jinak volbu přijmout, musí se zároveň odhodlat bydleti v Praze. Pánové, tak zemský výbor myslil. Ovšem ale uznávám, že námitky, které se proti tomu činí, mají důvodů podstatných, a zvláště mi tane na mysli ta okolnost, že to uzavřeni, kdyby se dnes státi mělo, dle mého zdání nemůže působiti nazpět, jak dle obecného pravidla žádný zákon nepůsobí nazpět. Poněvadž ale jsou 2 náhradníci ze zemského výboru na říšské radě, byli by, když jejich oby dlí není v Praze, přinuceni úřad svůj složiti, pak-li že by to platit mělo, aby to působilo nazpět. Pánové! co povídá pan prof. Herbst vzhledem kumu-lece úřadu, jsou ovšem obtíže dosti nepříjemné, ale pánové, v té věci se nedá rozkazovat, jestli že si. sněm a jednotlivé kurie, jimžto právo ku volbě náleží, právě v tom neb v onom ohledu dává jednotlivci zvláštní důvěry; avšak mám za to, že není skutečně té opravy, kterou zemský výbor navrhuje, v té míře potřebí, když se to zřídí takovým spůsobem, aby náhradník zemského výboru, byť by i na kratší čas povolán k úřadování, dostal diety, které se platí každému poslanci zemskému, když to bude, nebudou pletky, o kterých pan referent mluvil, stranu rozdělováni služného, a může se pokládati za dodré, že náhradník takový skutečně jest jako poslanec zemský, a že je považován za takového, o tom svědčí, že jest dietami odměněn.

Když se to stane, pak myslím že to obtíže nejsou, a bude moci maršálek zemský v každé době povolat poslance, aby na krátký čas, neb na několik dní, úřad zastával, když výbor zemský sám je zaneprázněn.

Graf Leo Thun: Ich gestehe, daß ich mich auch mit dem Antrage des Landesausschußes nicht ganz einverstanden erklären kann, und glaube, daß die von beiden Rednern vorgebrachten Gründe entscheidend sein dürfen, um so mehr, als, wie ich glaube, daß wohl die Verlegenheiten, welche sich voriges Jahr ergeben haben, aus noch anderen besonderen Umständen hervorgegangen sind, nämlich daß wir eine 20monatliche Reichssession hatten. Ich glaube, alle Welt ist darüber einig, daß dieses nur ausnahmsweise stattfand. Wenn die Dinge sich aber im regelmäßigen Geleise bewegen und die Sitzungen des Reichsrathes nicht so lange dauern, so dürf-ten die Schwierigkeiten selbst beim Fortbestände einer Eumulation des Amtes eines Reichsrachsab-geordneten und eines Landesausschußbeisitzers nicht so bedeutend sein, als sie im vorigen Jahre waren, und es dürfte das Aushilfsmittel, welches bereits getroffen worden ist, wohl auch hinreichen, die Schwierigkeiten zu überwinden.

(Rufe: Schluß!)

Herbst: Ich möchte mir nur in dieser Be-zlehung auf eine Bemerkung, die gemacht wurde,

etwas einzuwenden erlauben; nämlich, daß gesagt worden ist, ein Beschluß könnte in irgend einer Richtung nicht zurückwirken. Wenn es aber hier im Vorschlage des Landesausschußes heißt, auch die gewählten Ersatzmänner sind verpflichtet, ihre Wohnung in Prag zu nehmen, so hat eben der Landes-auschuß einen Beschluß beantragt, der offenbar rückwirkende Kraft hat; denn es heißt nicht "in Zukunft zu wählenden" sondern "die gewählten" und diese Rückwirkung wäre gewiß die allerunge-rechteste, während, wenn das, was ich schon früher andeutungsweise erwähnt habe, mit rückwirkender Kraft beschlossen werben sollte, nichts Unbilliges, nichts Ungerechtes wäre, sondern im Interesse des Landes liegen würbe.

Berichterstatter Ritter v. Bohusch: Ich er-laube mir den Antrag des Landesausschußes noch damit zu unterstützen, daß es ohne hin für den Oberstlandmarschall sehr schwer ist, bei Verhandlungen in Landesausschußsitzungen den betreffenden Er-satzmann einzuberufen, umsomehr, wenn es auch früher schwerer war, als es jetzt nach dem Beschluße geworden ist. Aber jetzt hat er nur das Wahl zwischen den 2 Ersatzmännern für einen Auschußbeisitzer, wenn sie daher nicht disponidel sind, wenn sie z.B. weit entfernt sind, so kann, wie ich mir schon früher dem hohen Hause zu bemerken erlaubt habe, der Fall der Be-schlußunfähigkeit des Landesausschußes sehr leicht eintreten, und deshalb hat der hohe Landesauschuß geglaubt, diese Bedingung im §. 15 anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Niemand mehr da Wort zu ergreifen?

Es wurde schon Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte jene Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Ich werde daher jetzt den Antrag des Landes-ausschußes, da kein Gegenantrag gestellt worden ist, zur Abstimmung bringen und bitte jene Herren, die für diesen Beisatz find, aufzustehen. (Minorität.)

Berichterstatter Ritter v. Bohusch: Der 3te Antrag, den der Landesauschuß sich hier erlaubt, ist: (liest.)

Der h. Landtag wolle beschließen:

"Es sei in Hinkunft von der Zuweisung, einer Tangente des Gehaltes eines verhinderten Landes-ausschußbeisitzers an den statt desselben fungirenden Ersatzmann Umgang zu nehmen, und es sei der Landesausschuß zu beauftragen, den zur Dienstleistung beim Landesausschuße einberufenen Ersatzmann für die Dauer dieser Dienstleistung, die für einen Landtagsabgeordneten systemisirten Diäten aus dem Landesfonde zu erfolgen."

Sekretář Schmidt (čte): Slavný sněm ra-čiž uzavříti: "Pro budoucnost budiž upuštěno od toho, aby se přikazovala poměrná část platů přísedícího výboru zemského, zašlo-li ho něco u vykonáváni úřadu, náměstku na jeho místo povolanému, a budiž výboru zemskému-uloženo, aby dal vypláceti ze zemského fondu.


náměstku ku konáni úřadu povolanému načas této služby diety, ustanovené pro poslance zemské."

Oberstlandmarschall: Es handelt sich hier nicht um Abänderung der Landesordnung, sondern nur um Abänderung eines vom Landtag selbst gefaßten Beschlußes; nämlich der Landtag hat in seiner vorigen Session beschlossen, dem Landesausschuß-beisitzer-Stellvertreter eine Tantiéme des Gehaltes des Landesausschußbeisitzers zuzuweisen. — Bitte Herr Brosche.

Brosche: Wenn ich bedenke, daß bei jeder Gelegenheit, wo es möglich war, dem Lande eine Ersparniß zuzuweisen, es auch geschehen ist, so muß mir bei dieser Veranlassung auffallend scheinen, daß hier dem Lande eine neue Last aufgelegt werden soll. (Oho im Centrum.) Ich weiß nicht, wie es kommt, daß außerdem, wenn ein Landesauschußmit-glied durch seinen Stellvertreter, wie es bis jetzt der Fall war, sich über die Dienstleistung, die er in seiner Abwesenheit gethan hat, mit ihm selbst verrechnet, dies aufhören soll und er nun die Diäten von 5 st. per Tag bekommen soll.

Ich glaube daß das Hinderniß, welches hier angegeben worden ist, daß es schwierig sei, bei der Einkommensteuer, welche nur 22 st. und etliche Kreuzer beträgt, wohl kein Grund sein kann und ich habe gedacht, daß es sehr leicht möglich ist, daß auch fürder sich der Stellvertreter mit dem Lan-desausschußbeisitzer so weit verständigen kann, wenn er für ihn eine Pflicht erfüllt, wenn er verhindert ist durch seine Abwesenheit im Reichsrathe. Ich weiß nicht ob dieser Antrag angenommen wird, aber ich werbe jedenfalls dagegen stimmen. —

Berichterstatter Ritter v. Bohusch: Betreffs der vom Hrn. Vonebner befürworteten privativen Ausgleichung zwischen dem Landeausschußbeisitzer und sei-nem einberufenen Ersatzmann, erlaube ich mir zu bemerken, (Rufe: laut!) daß es der Würde des Landtages mit derstreitet, das Honorar einem Land-tagsabgeordneten aus dem Wege einer Privatforderung vorzuweisen.

Dr. Herbst: Ich kann mich auch nur für die Ansicht des Hrn. Brosche erklären, es wäre wohl zu wünschen gewesen, baß die ganze Angelegenheit nach meinem Gefühle wenigstens gar nicht vor das Haus gebracht worden wäre, aber, nachdem es schon geschehen ist, halte ich auch den Standpunkt fest, daß dem Lande keine neuen ungerecht-fertigten Lasten aufgelegt werden sollen. —

Daß eine Schwierigkeit der Ausgleichung da ist, ist wohl kein, Grund, welcher dem Lande eine Verpflichtung auferlegen solle, die doch an sich nicht gerechtfertigt ist; so ähnliche Ausgleichungen finden bei anderen derartigen Substitutionen jeden Tag statt. Das ist zu unbedeutend, als daß das ein Punkt sein sollte.

Anderseits aber ist es gewiß wünschenswerth, daß Verhinderungen der Laudesausschußbeisitzer so selten eintreten als möglich, was ja auch im In-

1811

tereffe des Ersatzmannes liegt; denn wie kann man es als Ersatz für den Stellvertreter betrachten, baß er vielleicht einen Ersatz von 5 st. für ein oder mehrere Tage bezieht, während dieser Tage aber genöthigt ist, hier seinen Aufenthalt zu nehmen; bei einer kurz dauernden Reichsrathsverhandlung wird es nicht stattfinden. —

Wenn aber die Verhandlung ganze Monate Zeit in Anspruch nimmt, dann ist es einerseits eine Last, die dem Lande auferlegt wird, anderseits aber unterliegt eben deshalb in einem solchen Falle die Ausgleichung den mindesten Schwierigkeiten und würde durch die Abänderung dieses Antrags vollkommen gerechtfertigt sein, umsomehr gerechtfertigt sein, als ich glaube, daß solche Fragen, wie die gegenwärtige, bei denen mancherlei nicht ohne Berathung durch einen Ausschuß, welcher die Frage ganz unbefangen und im Plenum berathen wird, wenn sie überhaupt noch vorkommen sollte, am besten in der nächsten Landtagssession nach vorangegangener Vorberathung durch eine Commission entschieden werden würden. Ich aber sehe keinen inneren Grund dafür ein, es gleich zu thun und auch aus den Gründen, die, ich früher angegeben habe, werde ich daher mit dem Abgeordneten Brosche gegen den Antrag stimmen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschloffen und werde zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag des Landesausschußes sind, aufzustehen. (Die Minorität.)

Wir schreiten nun zur Berathung der GeschäftsŤ instruction und ich werde vor allem einen Antrag zur Abstimmung bringen, der mir in dieser Richtung übergeben wurde. Es ist mir nämlich folgender Antrag vom Prof. Herbst und 48 Genossen übergeben worden.

Secretär Schmidt liest:

Der hohe Landtag wolle beschließen: der vom Landesausschuß vorgebrachte Entwurf einer Instruction für den Landesausschuß des Königreiches Böhmen wird als ganzes mit provisorischer Geltung bis zur nächsten Session des Landtags angenommen. Dr. Herbst und 48 Genossen.

Slavný sněm račiž uzavříti, zemským výborem předložený návrh instrukce pro zemský výbor v království českém přijímá se v celosti a platí prozatímně do nejblíže příštího zasedání sněmu.

Oberstlandmarschall: Nachdem der Antrag von 48 Mitgliedern eingebracht worden ist, braucht er nicht mehr zur Unterstützungsfrage zu gelangen und ich werbe ihn daher als einen die allgemeine Behandlung betreffenden Antrag, bevor wir in die Detailbehandlung eingehen, zur Abstimmung bringen.

Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag stimmen, aufzustehen. (Angenommen.) Also ist die Landesausschußinstruction provisorisch bis zur nächsten Session angenommen. Nun gehen wir zum

130d


1812

Commissionsbericht über den Antrag des Abgeordneten Strache in Beziehung auf die Eisenbahnen über.

Ich bitte den Herren Steffens, der für ihn daß Referat übernommen hat, da der Herr Strache plötzlich abberufen wurde, sich herauf zu bemühen.

Berichterstatter Steffens: Wenn es das h. Haus nicht ausdrücklich wünscht, glaube ich, könnte von der Lesung des ganzen Berichtes abgesehen werden. Ich würde mir demnach erlauben mit ein paar einleitenden Worten die Anträge Ihrer Commission vorzutragen. Den Ausschuß, den Sie in der Sitzung vom 9. März zur Berathung des Strache'schen Antrages gewählt haben hat die Frage in mehreren Sitzungen gründlich erörtert und sich auch bereits über mehrere Grundsätze, welche dahin einschlagen, geeinigt. Die Zeit langte jedoch nicht aus, um dem h. Landtage endgiltige Vorschlüge machen zu können und einen Bericht zu erstatten, der dahin. gezielt hatte, daß der h. Landtag Be-schlüße in dieser wichtigen Frage schon hätte fassen können. Die Resultate ihrer Berathung bieten aber jedenfalls ein neues, schätzbares Material und eine Basis für die Fortsetzung der Berathung über die Eisenbahnfrage. Ein Mitglied der Commission ist ohnedem auch ein Mitglied des Landesausschußes und es ist auch die Möglichkeit vorhanden, daß das Mitglied der Commission, in eine vielleicht zu wühlende Enqetcommission, dievon dem Landesausschuße einberufen würde, wieder gewählt würde und von dieser Ansichtausgehend, stellt nun die Commission folgenden Antrag: "der Landesausschuß ist ermächtigt und beauftragt die über den Bau der Eisenbahnen sowohl vor ihm selbst als auch von dem h. Landtag eingeleiteten Berathungen fortzusetzen und sich zu diesem Behufe der Hilfe eines Comités von Fachmännern, sei es aus der vom Landtage zur Prüfung des Antrages über die Herstellung neuer Eisenbahnen in Böhmen ernannten Commission, sei es aus anderen Kennern der Verkehrs- und Creditverhältnisse des Landes zu bedienen.

Damit nun dem Landtage eine vollständig erschöpfende Vorlage gemacht werden könne, wozu nach ihrer Ansicht das Intervall bis zur nächsten Einberufung des Landtages, das doch mindestens 6 Monate betragen wird, ausreichen dürfte, damit auch die Local- und Privatinteressen Zeit haben sich bei dieser Commission geltend zu machen, und bamit sie gehört und gewürdigt werden können, damit auch einzelnen Unternehmern von Bahnobjecten die Möglichkeit gestattet werde, Unterhandlungen anzu knüpfen, stellt die Commission einen 2. Antrag dahin,:

"Der Landesausschuß wird ferner beauftragt, dem Landtag bereits in der nächsten Session Vor-schlage über die Durchführung eines böhm. Schienen-ntzes zu machen, und er wird ermächtigt, nicht allein darauf bezügliche allenfällige Anträge von Unternehmern entgegenzunehmen, sondern auch dar-über, jedoch nur in ganz unverbindlicher Weise, zu unterhandeln, zu berathen, und die gewonnenen Er-

gebnisse dem Landtage in der nächsten Session zur Beschlußfassung zu unterbreiten.

Damit endlich auch mögliche Anstünde, welche die Regierung erheben könnte, beseitigt werden- können, um Gelegenheit zu, Unterhandlungen zu geben, welche zwischen dem Landtag und der Regierung schwieriger zu Ende geführt werben könnten, da sie eine längere Zeit in Anspruch nehmen, beantragt die Commission drittens: "Der Landesausschuß wird ferner beauftragt und ermächtigt, mit der h. Staatsverwaltung Betreffs der Modalitäten, unter welchen Eisenbahnen in Böhmen mit Subvention ans Landesmitteln durchgeführt werden können, in Verhandlung zu treten; so wie auch bei derselben seinen Einfluß dahin zu verwenden, daß die Conces-stonirung jener für Böhmen besonders wichtigen Bahnen, von welchen angenommen wirb, daß sie, zum Theil mit Reichssubvention, zum Theil auch ohne alle Subvention zur Duchführung gelangen dürften, mit möglichster Beschleunigung ertheilt werde."

Dr. Karel Roth: Musím se vyznati, že ačkoli jsem návrh páně Strachův s radostí u-vítal . . .

Oberstlandmarschall: Ich bitte. . Ich werde früher den Antrag auch böhmisch vorlesen lassen, und werde Ihnen dann das Wort ertheilen.

Landtagssecretär Schmidt: liest den Eom-misstonsantrag böhmisch.

Slavný sněm račiž uzavříti:

Zemský výbor se zmocňuje, i za povinnost se mu ukládá, aby vporadách, kteréž v příčině stavby železnic dílem zemský výbor sám započal, a které dílem také slavný sněm zavedl, pokračovala k tomu účelu aby užil rady znalců a to buď členů komise, která byla zvolena ku proskoumání návrhu o zřízeni nových železnic v Čechách, neb ale aby dožádal k tomu jiných znalcův zběhlých v záležitostech spojeni obchodního a. v poměrech úvěru zemského. Zemskému výboru se dále ukládá, aby již v nejblíže příštím zasedání sněmovním předložil návrhy strany podání české sítě železničné, a zároveň se zemský výbor zmocňuje, aby náležející sem podání podnikatelů přijímal, jakož i aby o podáních takových, a vlak způsobem zcela nezávezným vyjednával, se radil i aby výsledky vyjednávání a porad těch v nejblíže příštím zasedání slavnému sněmu předložil.

Zemskému výboru se dále ukládá i zmocnění uděluje, aby se slavnou státní správou vyjednával v příčině modalit, pod kterými by se vystavení železnic v Čechách se subvencí z prostředků zemských dalo provesti, spolu má se zemský výbor také vší sílou vynasnažiti, aby co nejrychleji možná uděleno bylo povolení ku stavbě pro zem Českou, zvláště důležitých železnic, o nichž se může předpokládati, že by se stavba jejich provedla dílem se subvenci říšskou, a dílem také beze vši subvence-


Dr. Karel Roth: Návrh páně Strachův mne neuspokojil úplně, poněvadž v něm po=-hrešují trať, která k doplněni železniční sítě a k docílení úplného vzájemného obchodního spo-

jení velmi důležitá jest, myslím totiž dráhu, která by z Pardubic přes Chrudim a Německý Brod a odtud do Jihlavy vedla a Českomoravskému pohoří, jeho průmyslu a obchodu no-věho života udělila. Jak komise o návrhu p. Strachovu sestavená jednohlasně uznala, nešetřilo se při stavení železnic rakouských posud jistého systému; stavby ty konaly se bez systému, a nebral se ohled patřičný k obecným potřebám vzájemného obchodního spojení. Máli se těmto vadám vyhověti, musejí již vystavené železnice uvedeny býti v jakési systematické spojení, a to platí jmenovitě o Liberecko-Pardubické spojovací dráze. Neboť dráha tato pro své nepříznivé spojeni s Prahou a s Vidní velmi malého užitku přináší, stala by se ale kdyby se k ní přistavěla poboční dráha pres Chrudim do Jihlavy vedoucí velmi výnosnou a užitečnou celé zemi, a důležitou hlavně proto, že by takto svým časem příznivého spojeni s Vídní nabyla, a žeby tedy pro větší výnosnost té dráhy státní pokladnice byla zbavena povi-ností, kterou převzala, když se zaručila za zúročení kapitálu k stavbě železnice Liberecko-Pardubické potřebného.

Podal jsem za tou příčinou slavnému sněmu návrh, aby dráha z Pardubic do Jihlavy za důležitou uznána byla, aby se ji dostalo podpory ze zemského fondu, kdyby se stavětí měla. Poněvadž ale času nestačí, aby návrh ten přisel na denní pořádek a abych to odůvodnit mohl, a poněvadž přece velmi důležité jest, aby si. zemský výbor, až vyjednávati bude o Strachovu návrhu, také tuto dráhu v úvahu vzal, činím dodatečný návrh k návrhu komise a sice v ten smysl, aby slavný sněm ráčil uzavříti, že se má můj dotčený návrh, týkající se vystavení nové železnice z Pardubic do Jihlavy, zemskému výboru k tomu též účelu, a pod těmi též výminkami odevzdati, jak návrh p. Strachův.

Bachofen von Echt: Mit Bedauern habe ich in dem Stracheschen Eisenbahnnetze eine Bahn vermißt, die jedenfalls von großer Wichtigkeit ist, und das ist die Bahn, die von Tetschen nach Warns-dorf und Zirtan führt. Auf dem einen Ende dieser Eisenbahn sind die reichsten Kohlenwerke Böhmens, und die ganze Bahn geht bis zu ihrem Ende durch eine so industriereiche Gegend, und verbindet sehr fleißige und industrielle Orte. Man hat das Bedürfniß dieser Bahn schon längst erkannt, und es sind auch Trankungen vorgenommen worden; diese haben ergeben, daß der Bau dieser Bahn im Verhältnisse mit den übrigen Bahnen nicht höher kommt und zugleich wurde die Confumtionsfähigkeit der dortigen Gegend erhoben, und diese ergab eine so große Ziffer, daß eine Relitabilität dieser Bahn ,u

1813

erwarten ist, umsomehr, als ein großer Theil der Fabriken sich verbindlich gemacht hat, eine gewisse Menge Kohle abzunehmen. Bis jetzt mußten diese Braunkohlen über Schandau in das nördliche Böh-men eingeführt werden; sie hatten also jetzt mehrfach die Grenze zu überschreiten, und man kann sich denken, welche Nachtheile auf die Consumtion eine derartige weite Strecke machen mußte, und eben so leicht läßt sich denken, welche Vorzüge vor vielen anderen Bahnen, welche bereits projectirt find, diese Bahn haben müßte. Ich erlaube mir daher dem h. Landtage den Antrag zu stellen, den Lan-desausschuß zu beauftragen, auch diese Bahn bei der Berathung über das Eisenbahnnetz in Betracht zu ziehen.

Vojáček: Slavný sněm račiž popřáti, abych několik slov mohl vysloviti, že jest tak dobře důležitá stavba Jindřicho-Hradecká, t. j. aby od Gmündenu k Tábora dráha v skutek byla uvedena, jako každá jiná. Slavný sněm ráčil uznati, že jsou stavby železnic pro českou zem důležité, a táborská silnice čili dráha projektovaná má se táhnout od města Táboru až k Jindřichovu Hradci, v tom směru jediná jest péče Jindřicho-Hradeckých, aby tato silnice co možná u Hradce Jindřichova vedena byla. Okres Jindřicho-Hradecký, zároveň s Bystřickým jest naší ústavou za okres industríálni uznaný. Čítá oři nejmeněím 60000 obyvatelův a jeho okoli nejméně 100000 čítá, jest velmi dotknut tím, jak se povede silnice tato. V Hradci samém je 7 továrníků, 519 řemeslníků, 78 obchodníků, město to jest v jižních cechách jedno z nejznamenitějších, a proto zasluhuje stavba silnice zvláštního ohledu. Za tou příčinou a poněvadž nevyřízena jest záležitost tato veledůležitá, a poněvadž již jest na konci letošnímu sněmu, dovolil jsem si s vícero soudruhy předložiti návrh, aby ' se odkázala prosba z rady městské Jindřichohradecké zemskému výboru, a pročež mám zato, že se nenechá upírati důležitost stavby železnic vůbec, a že nechá tímto proklestiti dráha průmyslu, a že se nechá pojistiti blaho pro budoucnost. Proto netřeba důvodů šířit, pročež činím návrh, aby se s návrhem mým, který jsem včera slavnému sněmu předložil, tak jako s návrhem páně Rothovým nakládalo, totiž, aby byl k dalšímu rozbírání a řízení odkázán zemskému výboru, a ponavrhují, slavný sněm račiž uzavříti, aby se návrh týkající se stavby trati Gmiind-Taborské, rovněž jako návrh páně Rothův zemskému výboru k další poradě odkázal.

Rufe: Schluß.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Her-ren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen).

Es find noch als Redner vorgemerkt Dr. Pan-

130b*


1814

kraz, Ritter von Lämmel, Dr. Klier und Pros. Zeithammer.

Zeithammer: Já se vzdávám slova.

Oberstlandmarschall: Wenn die anderen Herren sprechen wollen, so bitte ich sie, sich über einen Redner zu einigen, oder verzichten sie vielleicht auf das Wort? (Heiterkeit.)

Dr. Klier: Ich erkläre, auf das Wort zu verzichten, nachdem der Herr Dr. Pankraz einen besonderen Antrag gestellt hat, gegen welchen Herr Lämmel sprechen will, ich aber keine andere Absicht hatte, als eben den Antrag der Commission, beziehungsweise den vom Herrn von Bachosen gestellten zu unterstützen. Ich glaube übrigens, daß die Sache nicht so nothwendig ist.

(Rufe: Schluß, Schluß.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte, nur jene Herren mögen sprechen, über welche man sich geeinigt hat.

Dr. Pankrac: Es ist aber einer für, der andere gegen.

Oberstlandmarschall: So bitte ich nur die Anträge her zu geben, denn über einen Antrag, welcher nach Schluß der Debatte eingebracht wird, ist es unmöglich eine neue Debatte einzuleiten. Übrigens kann ich aber auch nicht nachträgliche Anträge entgegennehmen. Der Herr Ritter von Lämmel will noch einen Gegenantrag einbringen?

Ritter von Lämmel: Nein, nein!

:Oberstlandmarschall: So müßte ich die Debatte wieder vom Neuen eröffnen. Meine Herren, ich kann die Anträge, die nach Schluß der Debatte eingebracht worden sind, nicht zur Abstimmung bringen, weil dann über dieselben unbedingt eine neue Debatte sich entspinnen würde. Die Herren haben bei mehreren Gelegenheiten die Erfahrung gemacht, daß nur jene Anträge zur Abstimmung gebracht weiden, welche vor dem Schluß der Debatte übergeben worden sind.

Nach Schluß der Debatte, glaube ich kann ich keinen Antrag mehr entgegennehmen, ich glaube, das Haus ist doch einverstanden. (Rufe: einverstanden.)

Ritter von Lämmel: Ich wollte nur ...

Oberstlandmarschall: Ich bitte,ich kann Ihnen das Wort nicht ertheilen, nachdem ich Ihren Antrag nicht annehmen kann.

Ritter von Lämel: Ich habe nur gegen den Antrag opponiren und nicht einen eigenen Antrag stellen wollen.

Steffens: Die Anträge, welche die Herren Dr. Roth, Herr Wojáček und Herr v. Bachofen gestellt haben, gehen alle mit jenen der Com-mission gleichlautend fort. Die Commission stellt ja den Antrag: es möge der Landesausschuß ermächtigt werden, alle möglichen derlei Antrüge entgegenzunehmen, und es unterliegt gar keinem Anstand, daß die Antrüge des Herrn Dr. Roth, des Herrn von Bachofen und des Herrn Wojáček dem Landesausschuß zugewiesen werden, damit die zu erwählende Euquette-Commission darüber berathe,

und gehörige Anträge dem hohen Landtage in der nächsten Session vorlege. Ebenso wird auch die Petition, welche die Stadt Hlinsko ebenfalls in Eisenbahnangelegenheiten eingereicht hat, dem Lan-desausschuße, resp. der später einzuberufenden En-quette-Commission zur Berathung vorgelegt werden.

Oberstlandmarschall: Es sind drei Zu-satzanträge zu dem der Commission gemacht worden. Diese ändern jedoch an letzterem nichts, sondern wünschen, daß nebst den Anträgen der Commission auch noch besondere Weisungen über einzelne Bahn-projecte an den Lanbesausschuß in der Art ertheilt werden, baß auch diese Bahnprojecte bei der Commission zur Sprache kommen. Ich werde also den Commissionsantrag, der insoferne allgemeiner lautet, weil er den Landesansschuß ermächtigt, jeden derartigen Antrag anzunehmen und in die Beurtheilung derselben einzugehen, vorerst zur Abstimmung bringen, und dann erst die speciellen Anträge, die zu diesem Antrage angehängt werben sollen.

Bitte diejenigen Herren, die für den Commis-sionsantrag stimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Majorität. Ist angenommen. Nun folgen die Zusatzanträge.

Schmidt čte: Antrag des Abgeordneten Bachofen von Echt: Ein h. Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß werde beauftragt bei Berathung zur Aufstellung eines Eisenbahnnetzes für Böhmen auf eine Nahn von Tetschen nach Warnsdorf Rücksicht zu nehmen.

Sl. sněm račiž uzavříti:

"Zemský výbor budiž poukázán, při poradě o vystavení železničně sítě pro Čechy na železnici z Děčína do Warnsdorfu ohled bráti.

Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Ist unterstützt.)

Bitte jene Herren, die für die Annahme dieses Antrages sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Sekretář Schmidt čte:

Sl. sněm račiž uzavříti:

"Aby se návrh poslancem Dr. Karlem Rothem podaný týkající se vystavení železné nové tratě přes Pardubice a Chrudim do Jihlavy vedoucí, výboru zemskému za tímtéž účelem a to pod těmitéž výminkami odevzdal, jak v návrhu posl. Strache nalezeno bylo.

Der h. Landtag wolle beschließen: es solle der vom Abgeordneten K. Roth eingereichte Antrag betreffs der Errichtung einer von Pardubic über Chrudim nach Iglau führenden Bahn dem Landes-ausschuße zu demselben Zwecke und unter denselben Bedingungen übergeben werden, wie über den Antrag des Abgeordneten Strache erkannt worden war.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir nur eine Anfrage an den Hrn. Abgeordneten Dr. Karl Roth: — ich habe es früher übersehen — es


ist im Antrage des Abgeordneten Wojáček auch be-reits der Antrag Dr. Roths aufgenommen.

Wenn es also dem Hrn. Antragsteller genehm wäre, so würde bei der Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Wojáček auch Sein Antrag zugleich mit einbezogen werden; denn der Antrag lautet:

Schmidt: "Es sei der Antrag Nr. 1128 betreffs der Eisenbahn von Gmünd über Tabor, sowie der Rothische Antrag, betreffs der Errichtung einer Eisenbahn von Iglau nach Chrudim dem Landesausschuße zur weiteren Behandlung zu übergeben."

Dr. Roth: (erklärt sein Einverständniß mit dem Antrage des Oberstlandmarschalls.)

Ritter von Lämel: Bitte, Excellenz, in zwei Theilen....

Obeistlandmarschall: Aber der Antrag geht dahin ....

Ritter v. Lämel: Es wäre doch zu wünschen, daß bei dem Commissionsantrage ....

Oberstlandmarschall: Bitte die Abstimmung kann nur über den vorliegenden Antrag erfolgen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben, (geschieht.) Er ist unterstützt.

Nun bitte ich diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Oberstlandmarschall: Wir schreiten nun zur 3. Lesung des Gesetzes über die Contributions-getreideschüttböden und bann werben wir die 3te Lesung des heute abgeänderten Landesordnungsarti-

Sněmovní sekretář Schmidt čte:

Sl. sněm račiž uzavříti:

"Aby se návrh stran stavby železnice Gmünd-Táborské, rovněž jako návrh Dr. K. Rotha č. 1128 na poradu odkázal zemskému výboru." —

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben, (geschieht.) Er ist unterstützt.

Nun bitte ich diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Oberstlandmarschall: Wir schreiten nun zur 3. Lesung des Gesetzes über die Contributions-getreibeschüttböden und bann werben wir die 3te Lesung des heute abgeänderten Landesordnungsarti-

Zákon

daný dne

pro království České,

jenžto se týče fondů kontribučenských.

S přivolením sněmu Mého království českého vidí se mi naříditi takto:

§•1.

Závazek zákonní, že se mají zachovávati tak řečené kontribučenské sýpky obilní, jakéž jsou v Čechách na základě patentu, daného dne 9. června 1788 a předpisů následujících, se zrušuje, a mají tyto obilní fondy proměniti se ve fondy peněžné, a mají se pak sloučiti s obilními fondy peněžnými.

1815

kels 13 vornehmen, welcher als ein Landesgesetz zur dritten Lesung kommen muß.

Dr. Škarda: V §. 1. změnila se poslední" věta, která nyní má zníti: "Tyto obilní fondy mají se proměniti ve fondy peněžní a mají se pak sloučiti s obilními fondy peněžnými." —

"Die Getreidefonde umzugestalten und mit den Getreidegeldfonden zu vereinigen."

K §. 3., který zůstal nezměněný návrh jest následující:

Dle tobotéž měřítka má býti vyměřen podíl účastníků na částkách výnosu záložen.

"Nach demselben Maßstabe sollen auch Antheile am baaren Reinertrag der Vorschußkassen für die Theilhaber bemessen werden."

Místo §. 10—12, jak se naložiti má s kon-tribučenskými peněžnými fondy ustanoví se zvláštním zákonem zemským.

Statt §. 10—12 nachstehende Bestimmung als §. 10: die Behandlung der Steuerfonde bleibt einem besonberen Landesgesetze vorbehalten.

Mimo to nařizuje se zemskému výboru, aby k příštímu zasedání připravil návrh zákona o zřízení záložen, které se utvořit mají z obilních fondů peněžných, pak o tom, jak bv se. naložiti mělo s kontribučenským měním.

Škarda: Zugleich würde der Landesaus-schuß beauftragt, bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf über die Getreidegeldfonde zur Errichtung von Vorschußcassen, dann über die Behandlung der Contributionsgeldfonde vorzubereiten.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nun die Herren, welche nach der Vorlesung dieser Aenderungen das Gesetz über die Contributlonsgetreibe-nnb Geldfonde seinem ganzen Inhalte nach annehmen, die Hände aufzuheben (Angenommen).

(Der Uebersichtlichkeil wegen, folgt hier das ganze Gesetz vollständig, und die Veränderungen sind durch gesperrte Schrift hervorgehoben.)

Gesetz

vom

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Contributionsfonde.

Mit Zustimmung des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde ich anzuordnen, wie folgt:

s. 1.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechthal-tung der in Böhmen zu Folge des Patentes vom 9. Juni 1788 und der nachfolgenden Vorschriften bestehenden sogenannten Contributionsgetreidefonde wird aufgehoben und sind diese Getreidefonde in Geldfonde umzugestalten, und mit den Geldfon-den zu vereinigen.


1816

§. 2.

Tyto fondy (§. 1) rozdělovati se nesmějí, a mají se z nich zříditi záložny, Šetříc při tom účelu zákonem původně jim daného.

§. 3.

Účastníky těchto fondů peněžných a záložen, jež se z nich utvořiti mají, jsou po každé držitelovo všech usedlosti, o kterých uznáno jest, že se účastnily v posavádních kontribu-čenských sýpkách obilních, při čemž měřítkem jest jejích orná půda dle Josefínské výměry Katastrální, pokud o tom po právu není žádného jiného měřítka. Dle toho též měřítka má býti vyměřen podíl účastníků na částkách výnosu záložen.

§• 4.

Ku provedení tohoto zákona ať hned po jeho vyhlášení účastníci každého fondu nadpoloviční většinou hlasů ze sebe zvolí výbor, skládajicí-se nejméně ze šesti a nejvýše z osmnácti údů, a však v počtu sudém. Pokud možno, Śat výbor ten nejméně s polovice skládá se z takových údů, kteří nejsou dlužníky toho fondu.

Kromě toho mají účastníci fondu též ze sebe zvoliti starostu výboru, jenž nemá býti dlužníkem fondu.

§.5.

Výbor ten zvolí ze sebe výbor užší, jenž se skládá ze správce fondu a dvou- neb čtyr přísedících. Tomuto výboru užšímu uloženo íest, aby fond spravoval a usnesení širšího výboru v mezích zákona vykonával.

O kontrolu a revisi účtů starejž se výbor širší.

§. 6.

Výbor širší má především od posavádních správních orgánů kontribučenských sýpek obilních a peněžných fondů z nich povstalých veškeré jmění, jakmile bude prokázáno a na jisto postaveno, převzíti a užšímu výboru odevzdati.

Tento poslední má vydajné peníze, které na hotově jsou, bezpečně uložiti pod úroky na spůsob takový, aby v každou dobu učiniti se mohly výplatnými, také má o to pečovati, aby cenné papíry a hotové peníze ještě neuložené bezpečně se chovaly na místě náležitém. Pokud nestanou se opatření k tomu potřebná, zůstanou hotové peníze a cenné papíry v nynějším uschování při o. k. úřadech berničných.

Zpeněžení fondu (§., 1) staniž se po usne-čenich výboru širšího spůsobem tímto:

§.2.

Eine Vertheilung dieser Fonde (§. 1) findet nicht Statt, und sind dieselben unter Aufrechthaltung ihrer ursprünglichen gesetzlichen Widmung in Vorschußcassen umzuwandeln.

§.3.

Theilhaber dieser Geldfonde und der aus denselben zu errichtenden Vorschußcassen sind die jeweiligen Besitzer aller an den bisberigen Contributions-Getreidefonden anerkannt betheiligten Ansäßigkeiten im Verhältniß ihres Ackerbodens nach dem Josefi-nischen Katastralausmaße, insoweit hierüber kein anderer Maßstab zu Recht besteht. Nach demselben Maßstabe sollen auch Antheile am Reinertrage der Vorschuß-Cassen für die Theilhaber bemessen werden.

§.4.

Zur Durchführung dieses Gesetzes ist gleich nach dessen Kundmachung von den Theilhabern jedes Fondes aus ihrer Mitte mit absoluter Stimmenmehrheit ein Ausschuß von mindestens 6 und höchstens 18 Mitgliedern, jedoch in gerader Zahl zu wählen. Wo es möglich ist, hat dieser Ausschuß wenigstens zur Hälfte aus Nichtschuldnern des Fon-des zu bestehen.

Ueberdieß haben die Fondstheilhaber ebenfalls aus ihrer Mitte den Obmann des Ausschußes zu wählen, welcher nicht Schuldner des Fondes sein soll.

§.5.

Dieser Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen engeren Ausschuß, bestehend aus dem Fondsverwalter und 2 oder 4 Beisitzern. Diesem engeren Ausschuße obliegt die Verwaltung des Fondes und die Durchführung der Beschlüsse des weiteren Aus-schußes innerhalb des Gesetzes.

Für die Controlle und Revision der Rechnungen hat der weitere Ausschuß zu sorgen.

§, 6.

Der weitere Ausschuß hat vor Allem von den bisherigen Verwaltungsorganen der Contributions-Getreidefonde und Getreidegeldfonde das Vermögen nach vorhergegangener Liquidirung und dessen Constatirung zu übernehmen und an den engeren Ausschuß zu übergeben. Letzterer hat die vorhandenen disponiblen Barschaften fruchtbringend und sicher in der Art anzulegen, daß sie zu jeder Zelt flüssig gemacht werden können, und dafür zu sorgen, daß die Werthpapiere und die noch nicht angelegten Barschaften gehöngenorts sicher verwahrt werden. Insolange die hiezu erforderlichen Vorkehrun-gen nicht getroffen sind, bleiben die Barschaften und Wirthpapiere in der gegenwärtigen Nerwah-rung der k. t. Steuerämter.

s. 7.

Die Umgestaltung des Fondes (§. 1) hat nach Maßgabe der Beschlüsse des weiteren Ausschußes in folgender Art zu geschehen:


1. Zásoby obilní a rozličné náčiní buďtež prodány.

2. Nezapravené pohledávky obilní i s ná-měrky zadrželými buďtež ve výkupních cenách, jaké výbor širší ustanoviti má, na peníze převedeny, a pokud se ihned nesloží, jakožto kapitál peněžný čtyřmi zlatými ze sta zúroči-telný na držebnosti dlužníkově pojištěny, aneb kdyby dluh obilní pojištěn již byl, budiž jeho převedeni na dluh peněžný v tomtéž poradu do veřejných knih zanešeno.

3. Výkupní cena nemá se počítati ani pod katastrální ceny z roku 1824, ani nad nejnižší tržni ceny, jakéž o prvním trhu v měsíci listo-

pádu před převáděním právě minulém byly v hlavním tržišti toho kraje, v němž kontribu-čenaká sýpka obilní se nachází.

4. K zapravení kapitálu peněžného mají ' se dlužníkovi povoliti slušné lhůty.

5. Takové prošlé pohledávky obilní, o jejichž vykoupení a zapravení v penězích nedosáhne se žádného shodnuti, budtež cestou zákonitou ihned vymáhány, a obilí vymožené ať se prodá ve prospěch fonda na peníze převedeného.

6. Špejchary buďtež prodány, pokud je účastníci nevěnuji nějakému jinému účelu. Než se o tom rozhodne, aneb než se prodají, buďtež zachovávány v dobrém stavu.

§. 8.

Všechny právní závazky kontribučenských sýpek obilních přecházejí na fondy peněžné z nich utvořené, mají ale pokud možná převedeny býti na výplaty v penězích hotových.

Dávky, které jsou jen na čas nebo až do odvoláni, mají přestati jak možno nejdříve.

§. 9.

Zvláštnímu zákonu zemskému ponechává se, aby ustanovil obecné zásady základní o zřízeni záložen (§. 2). V mezích těchto zásad má širší výbor činiti usneseni o vynaloženi těchto fondů a o možném spojení jich s jinými fondy jednostejnými; aby usneseni taková nabyla platnosti, musí býti stvrzena zastupitelstvem okresním. Pokud zastupitelstva okresní nevejdou v činnost, vykonává zemský výbor práva jim tato vykázaná.

§• 10.

Jak se naložiti má s kontribučen-skými peněžnými fondy ustanov! se zvláštním zákonem zemským.

1817

1. Die Vorräthe an Körnern und die verschiedenen Geräthe sind zu verkaufen.

2 Die aushastenden Getreide-Forderungen sammt rückständigen Aufmaßlungen sind in den vom weiteren Ausschuße festzustellenden Ablösungspreisen in Gelb zu reluiren und insofern sie nicht sofort erlegt werden, als Geldcapital zu 4 pCt. verzinslich auf den Besitzstand des Schuldners sicherzustellen oder wenn die Getreideschuld hereits sichergestellt wäre, ist deren Umwandlung in eine Geldschuld in derselben Rangordnung in bücherliche Evidenz zu bringen.

3. Der Ablösungspreis soll weder unter den Katastralpreisen des Jahres 1824 angesetzt werden, noch die niedrigsten Marktpreise des ersten Markt-tages im letztverflossenen Monate November am Hauptmarkte jenes Kreises übersteigen, in welchem sich der Contributions-Getreidefond befindet.

4. Zur Rückzahlung des Geld-Capitals sind dem Schuldner billige Ratenzahlungen zu gewähren.

5. Jene fälligen Getreide-Forderungen, übeŤ deren Ablösung und Abstattung im Gelde kein Ueber-einkommen zu Stande kommt, sind sofort im gesetzlichen Wege einzubringen und die hereingebrachten Naturalien zu Handen des in Geld umgewandel-ten Fontes zu veräußern.

6. Die Schüttböden sind zu veräußern, insofern dieselben von den Theilhabern nicht einem andern Zwecke gewidmet werben. Bis zur getroffenen Perfügung oder Veräußerung sind dieselben im guten Zustande zu erhalten.

Alle Rechtsverbindlichkeiten der Contributions-Getreidefonde übergehen auf die aus ihnen gebildeten Geldfonde, sind aber soviel als möglich in baare Geldleistungen umzugestalten.

Giebigkeiten, die nur für eine Zeit oder auf Widerruf entrichtet werden, haben so bald als möglich aufzuhören.

§. 9.

Die Feststellung der allgemeinen Grundzüge über die Organistrung der Vorschußcassen (§. 2) wird einem Landesgesetze vorbehalten.

Innerhalb dieser Grundzüge hat der weitere Ausschuß über die Activirung dieser Fonde und deren allenfällige Vereinigung mit andern gleichar-tigen Fonden Beschlüße zu fassen, zu deren Giltig-keit die Bestätigung der Bezirksvertretungen erfor-derlich ist. Insolange die Bezirksvertretungen nicht in Wirksamkeit treten, werden die denselben zugewiesenen Befugnisse vom Landesausschuße ausgeübt.

§. 10.

Die Behandlung der Steuer-FondŤ bleibt einem besonderen Landesgesetze vor-behalten.


1818

Oberstlandmarschall: Bevor wir zur dritten Lesung der durch den heutigen Beschluß abgeänderten 13 §§. des Landesordnung schreiten, muß ich durch Namenaufruf die verfassungsmäßig geforderte Anzahl constatiren. Bitte daher die Namen aufzurufen.

Graf Clam-Martinic: Ich erlaube mir zu bemerken, daß nach meiner Ansicht die dritte Lesung nicht nothwendig ist in diesem Falle. Nach der Geschäftsordnung ist sie bann vorgeschrieben, wenn ein Antrag aus mehreren §§. und Artikeln besteht, hier handelt es sich nur um einen Artikel. Nach meiner Auffassung der Geschäftsordnung ist die dritte Lesung überstüßig.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Geschäfts-ordnung lautet: Die 2. Lesung des Gegenstandes wird mit der Berichterstattung eröffnet, worauf wenn der Antrag aus mehreren Theilen besteht, eine allgemeine und sofort eine specielle Debatte über die einzelnen Punkte erfolgt. Am Schluße der allgemeinen Debatte findet die Abstimmung nur insofern statt, daß ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung oder Vertagung vorliegt. §.47. Der Abstimmung über die einzelnen Theile eines An-trages folgt jedesmal "die Abstimmung über das Ganze, und zwar in der Regel in der nächsten Siz-

Návrh

zemského výboru o řízení oněch předloh,

které v nynějším zasedání sněmu vyřízeny

nebyly.

Zemský výbor se zplnoinocňuje a nařizuje se jemu:

1) Aby takové návrhy, které buď přání neb žádost k vys. vládě obsahují a již tištěny a rozdány byly, vládě k vědomosti podal.

2) Nevyřízené zprávy komisí aby předložil se svými poznámkami a návrhy v příštím zasedání.

3) Nevyřízené petice aby vyřídil po předběžné poradě na základě návrhů výboru petičního.

4) Nevyřízené žádosti o odprodejích základního jmění obecního, aby vyřídil v oboru vlastní své činnosti, však proti potomní ospravedlňující předloze ku sněmu.

V Praze dne 16. dubna 1863.

Nejvyšší maršálek: Nostic.

Herbst: Ich möchte zum Absah 1. der Lan-desausschußanträge einen Zusatz beantragen, der eigentlich nicht in Widerspruch mit den Anträgen ist, sondern nur etwas klar stellt, was vielleicht

zung, wenn nicht der Landtag anders beschließt, bei der Abstimmung über das Ganze n. s. w.

Ich muß offen gestehen, baß ich mich an die stricte Auslegung halte, da der Herr Regierungs-Commissär an mich die Aufforderung gestellt hat, die dritte Lesung vorzunehmen, ich weiß nicht, ob die Herren sich dabei beruhigen. Mir scheint es auch, daß dieser §. keinen Unterschied zwischen der Vorlage macht, sondern nur darauf basirt ist, daß das betreffende Gesetz aus einer längeren Zahl von Artikeln besteht, die zuerst im Detail berathen, und dann durch die ganze Vorlesung noch einmal in ihrer Uebereinstimmung vor das Hans gebracht, und der Abstimmung unterlegt werden sollen.

Frh. v. Kellersperg: Nachdem der zweite Artikel gefallen ist, verlange ich durchaus nicht die dritte Lesung.

Oberstlandmarschall: Also werden wir in der Tagesordnung weiter gehen. Wir kommen nun zu dem Antrage des Landesausschußes über die Behandlung der von dem Landtage nicht erledigten Gegenstände. Bitte den Antrag zu lesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: Antrag des Landesausschußes über die Behandlung der in der laufenden Session durch den Landtag nicht zur Erledigung gelangten Vorlagen.

Antrag

des Landesausschußes über die Behandlung der in

der laufenden Session nicht zur Erledigung durch

den Landtag gelangten Vorlagen.

Der Landesausschuß wird angewiesen und ermächtigt:

1. Diejenigen vorliegenden und bereits in Druck vertheilt gewesenen Anträge, welche einen Wunsch oder ein Begehren an die hohe Regierung enthalten, zur Kenntniß der Regierung zu bringen.

2. Die nicht erledigten Commissions-Berichte mit seinen allenfälligen Anträgen für die nächste Session zur Vorlage vorzubereiten.

3. Die nicht erledigten Petitionen auf Grund der Anträge der Petitionscommission und nach vorgenommener Berathung zu erledigen.

4. Die nicht erledigten Eingaben über Veräußerungen von Stammvermögen der Gemeinden jedoch gegen nachträgliche rechtfertigende Vorlage an den Landtag zu erledigen.

Prag, am 16. April 1863.

Der Oberstlandmarschall: Nostitz m,.p.

sonst zweifelhaft wäre. Nach den gestellten Anträgen scheint nämlich unterschieden zu werden zwischen Anträgen von Mitgliedern, die bereitŤ erledigt sind und noch nicht erledigten Commissionsberichten, Pe-


titionen und nicht erledigten Eingaben der Veräußerung des Srammvermögens der Gemeinde. Es scheint daher nach dem Wortlaut dieser Anträge, daß alle nicht erledigten Commissionsberichte, welcher Art immer die in denselben zu stellenden Anträge sein mögen, unter die Zahl 2 fallen würden und daß sonach dieselben immer erst in der nächsten Session und zwar durch den Landesausschuß zur Vorlage vorzubereiten wären. Nun kann es sein und ist thatsächlich der Fall, daß noch nicht erledigte Commissonsberichte in der That nichts anderes beantragen, als den Wunsch oder das Begehren, welche an die Regierung zu führen wäre, oder eine Erklärung, welche der Regierung gegenüber ausgesprochen werden soll. Und da scheint mir sollten solche Commissionsberichte ebenso wie die im §. 1 bezeichneten Anträge behandelt werden. Ich erlaube mir einen Fall besonders anzuführen, der mich speziell zur Stellung meines Antrages veranlaßt. Es ist bekannt und wie den Herrn erinnerlich sein dürfte, wurde am 12. Februar, also viel mehr als vor 2 Monaten eine Commission niedergesetzt, welcher 2 im Wesentlichen auf ein Ziel gehende Anträge zugewiesen wurden. Es war nämlich von mir und mehr als 50 Genossen und ebenso vom Dr. Klaudy und ebensoviel Genossen ein Antrag eingebracht worden, welcher eine Erklärung bezüglich der Einführung von Schwurgerichten beabsichtigt. Würden in dieser Sache eigene Commissionsberichte erstattet worden sein, würden somit die Anträge selbst vorliegen, so würbe dieser Antrag, der sich einer so zahlreichen Unterstützung erfreut, unter die Bestimmung des §. 1 fallen; denn die Anträge, welche einen Wunsch aussprechen wärm bereits im Drucke vertheilt gewesen. Nun können aber doch diese Anträge dadurch nicht schlechter behandelt werden, daß die Commission über dieselben bereits am 15. März 1863, schon vor mehr als einem Monate, einen u. z. zustimmenden Bericht erstattet. Es scheint daher schon durch die Wichtigkeit der Sache, anderseits aber auch durch die Dringlichkeit geboten zu sein, daß auch diese Com-missionsberichte respective die darin aufgenommenen Anträge des Herrn Dr. Klaudy und Genossen und des Meinigen und Genossen ebenso zur Kenntniß der Regierung gebracht werden, wie es der Fall gewesen wäre, wenn diese beiden Anträge bloß vorliegen würden, ohne baß ein Commissionsbericht erstattet worden wäre. Hauptsächlich bestimmt mich die Wichtigkeit dieser Sache zu meinem Antrage und weil ich es angemessen erachte, daß das Königreich Böhmen, dessen Landtag am längsten tagt ähnlich wie die übrigen Königreiche und Länder fast ausnahmslos, seinŤ Stimme in dieser Sache erhebe, aber wenn auch dieser Bericht mich zunächst zur Stellung meines Antrages vermocht, so ist es wohl möglich, daß auch andere ähnliche Commis-sionsberichte sind, durch welche der Regierung ein Wunsch oder Begehren ausgedrückt werben solle oder daß endlich eine Erklärung der Regierung ge-

1819

genüber abgegeben werde; und sollten insofern Be-richte vorliegen, so würden sie in den gewählten allgemeinen Ausdrücken gleichfalls mit einbegriffen sein. Ich erlaube mir demnach den Antrag zu stellen, daß im ersten Absatze nach dem Worte: "welcher einen Wunsch oder Begehren u. s. w. enthalten" eingeschaltet werden möge: sowie jene noch nicht erledigten Commissionsberichte, welche lediglich einen solchen Wunsch oder Begehren oder der Regierung gegenüber abzugebende Erklärung beantragen usw. namentlich zur Kenntniß der Regierung zu bringen.

Graf Leo Thun: Wenn es in diesen oder ähnlichen Füllen den Antragstellern daran gelegen ist, ihren Wunsch der Regierung zur Kenntniß gelangen zu lassen, und zwar in dem von Herrn Prof. Herbst bezeichneten Wege, so habe ich dagegen keine Einwendung zu machen; ich glaube, es versteht sich von selbst, daß der Landesausschuß dabei eine Form beobachten müßte, daß nicht dem Beschluße des Landtags vorgegriffen sei, insofern es sich um die Anträge handelt, die lediglich an die hohe Regierung zu verweisen sind, da werben sie im Wege der administrativen Verwaltung ihre Erledigung finden, da unterliegt die Sache keinem Anstaube. Etwas anderes ist es, wo der Antrag darauf gerichtet sein wird, daß das Wort des Landtages der Regierung berichtet werde; darüber ist noch nicht gesprochen worden, und es könnte nicht die Form gewahrt werden, welche den Anschein hätte, als ob es gesprochen worden wäre. Indessen wenn es sich nur darum handelt, der Regierung die Anficht, die man im Landtage darüber ausgesprochen, wie gesagt, wenn es sich darum handelt, der Regierung die Thatsache, daß diese Anträge gemacht worden sind, und der Commissionsbericht darüber erstattet worden ist, in der vorliegenden gedruckten Weise zur Kenntniß zu brin-den, so habe ich dagegen keine Einwendung.

Dr. Rieger: Meine Herren, ich glaube, es ist unser Aller Uiberzeugung, ober doch des weitaus größeren Theiles, baß die Einführung der Geschworenengerichte in unserem Lande ein dringendes Bedürfniß ist; über diese Angelegenheit haben sich die meisten Landtage der Monarchie ausgesprochen, und wenn der Beschluß, der heute vom Abgeordneten Herbst beantragt wird, keinen anderen Sinn haben sollte, als blos das Factum zu constatiren, nämlich das Factum zu constatiren, daß der Herr Professor Herbst einen Antrag in dieser Angelegenheit und ebenso der Dr. Klaudy in dieser Angelegenheit gestellt hat, und darüber der Commissionsbericht erstattet ist, so glaube ich, wäre das auch noch nicht entsprechend. Ich glaube, es ist ein dringliches Bedürfniß das zu erklären, damit die Regierung nicht im Zweifel sei, daß das Land Böhmen durch seinen Landtag diesen Wunsch ausspricht, daß es nämlich die Einführung der Ge-schworenen - Gerichte wünsche. Ich wäre da der Ansicht, daß die Sache am besten in der Weise

131a


1820

entschieden werden könne, daß wir als Dringlich-keitsantrag den Antrag des Prof. Herbst respective den Antrag der Commission gerade zu dem Com-missionsbeschluße erheben und ich stelle diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag und bitte ihn in dieser Form zur Abstimmung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich muß dem Herrn Redner bemerken, daß ich das nicht zulassen kann, nachdem der Antrag nicht auf der Tagesordnung war. Es handelt sich um einen ganz anderen Gegenstand, um die Instruction, was der Landesausschuß mit jenen Anträgen zu machen habe, die der Landtag nicht erledigt hat, nicht aber darum, welche Anträge als Dringlichkeitsanträge zu erklären sind, welche in der heutigen Sitzung erledigt werben sollen. Ich muß die Debatte auf den Gegenstand der Vorlage, wie er in der Tagesordnung ist, beschränken, und dieser Gegenstand ist nur die Instruirung des Landesausschußes, wie er mit den von dem Landtage nicht erledigten Ge-genständen vorzugehen habe.

Herbst: Ercellenz, ich weiß nicht, ob über diesen Gegenstand in der angeregten Weise etwas gesprochen werden kann. Ich glaube aber gegen die Landesordnung wäre es, wenn ein Gegenstand ohne Vorberathung als dringlich erklärt, und hierüber beschlossen werden sollte. Aber zur Aenderung der Tagesordnung natürlich mit Zustimmung Sr. Excellenz des Oberstlandmarschalls — hat das Haus ohne weiteres das Recht, da es sich um eine Sache handelt, über welche bereits Vorberathungen stattgefunden haben. Denn der Antrag ist schon seit einem Monate vor den hohen Landtag gebracht worden.

Oberstlandmarschall: Ich muß nur den Herren bemerken, daß wenn wir hierin eingehen, ich dann Niemanden beschränken kann, Dringlichkeitsanträge über andere Gegenstände einzubringen. Und dann würde die Debatte in der heuti-gen Sitzung nicht beendet werben können. Es thut mir leid, mich dafür aussprechen zu müssen, daß ich die heutige Tagesordnung nicht ändern kann, und besonders, weil der betreffende Gegenstand von solcher Wichtigkeit ist, baß er nicht bloß so oberflächlich und seinem Zwecke entsprechend behandelt werden kann. Und ich glaube übrigens, es ist zweckentsprechend, wenn der Landesausschuß diesen Antrag der Regierung zur Kenntniß bringt, da die Regierung aus den Protocollen sich über-zeugen wird, mit welcher Majorität dieser Antrag unterstützt worden ist, wie mit diesem Antrage in der Wesenheit alle Commissionsmitglieder einverstanden sind, und das sind Momente, welche hinreichend sind, und die Ansicht des hohen Landtages gegenüber der Regierung constatiren. Ich muß aber die Herren bitten, bei der heutigen Tagesordnung zu verbleiben, und kann nicht mehr andere Gegenstände zur Berathung bringen.

Dr. Rieger: Ich glaube, das unterliegt keinem Zweifel, daß Se. Excellenz das Recht hat

die Tagesordnung festzusetzen. Doch dürfte vielleicht Se. Excellenz die Güte haben, das hohe Haus darüber zu befragen, ob es in dieser Beziehung eine Abweichung von der Tagesordnung wünscht, und ich glaube die Hoffnung aussprechen zu können, daß sich das Haus dafür aussprechen dürfte. — Ich glaube nur das bemerken zu können, daß wir heute nichts Belangreiches mehr haben, und daß, wenn es sich darum handelt, einen Gegenstand, welcher bereits von der Commission erwogen worden ist, wir in der Lage sind, diesen Gegenstand zur Berathung zu bringen, und es dürfte sich auch heute noch die Zeit dazu finden, nachdem ich voraussehe, daß Hierüber im hohen Hause kein Zwiespalt entstehen dürfte.

Ich muß dieses aussprechen, weil ich besorge, wenn der Landtag dies nicht thut, die Regierung in die Lage gesetzt werden könnte, dies zu ignoriren; denn das bloße Factum "der Antrag ist im Hause gestellt worden" spricht noch nicht aus, daß die Debatte hierüber eingeleitet, die Abstimmung vorgenommen, und der Antrag angenommen worden ist. Und das ist es, was ich wünsche, daß nicht eine Constatirung der Meinung, und nicht des Fac-tums stattfinde.

Derstlandmarschall: Wie gesagt, es thut mir sehr leid, ich kann aber den Herren nicht entsprechen (Bravo rechts). Ich muß von meinem Rechte Gebrauch machen, denn sonst würden wir mit der heutigen Sitzung nicht zu Ende kommen, und wir müssen zunächst über jene Vorlagen berathen, die noch heute beschlossen werben sollen.

Uibrigens gebe ich den Herren die Versicherung, daß der Landesausschuß gewiß das vollkommene Bild der Verhandlung der Regierung vorlegen und die betreffenden Protocolle beilegen wird. Ich glaube, baß die Regierung aus den Protocollen und der Mitgliederzahl des hohen Hauses, welche diesem Antrage beistimmten, hinreichend ersehen wirb, welches Gewicht von Seiten des Landtages hierauf gelegt wird.

Freiherr von Kellersperg: Ich wollte eben nur die Erwähnung des Herrn Vorredners objectiv constatiren, daß nach dem, was bisher im Landtage darüber geschehen und gesprochen worden ist, die Regierung wirklich unmöglich die Wünsche des hohen Landtages ignoriren könnte, und recht gerne spreche ich hier meine Uiberzeugung aus, daß ich es für durchaus nicht zweifelhaft halte, daß, wenn die Angelegenheit zur Debatte gekommen wäre, sich eine große Majorität für die Anträge der beiden Herren Dr. Klaudy und Prof. Dr. Herbst ausgesprochen hätte. (Bravo links.) In diesem Sinne werde ich die Vorlage das Landesausschußes zur Kenntniß des Ministeriums bringen. (Bravo links.)

Dr. Schmeykal: Der vom Abgeordneten Prof. Herbst angetragene Zusah entspricht so sehr dem vom Landesausschuße sich bei der Stellung dieses Antrags selbst vorgesteckten Zwecke, und es ist die dafür vorgebrachte Motivirung so gerechtfer-


tigt, daß ich mich im Namen des Landesausschußes dem gestellten Zusatzantrage nur anschließen kann. Betreffend den Zusatz des Abgeord. Herrn Grafen Thun muß ich bemerken, daß der Landesausschuß sich immer vor Augen halten wird, die Competenz des hoh. Landtages zu wahren und es dürfte dieß-falls kein Anstand und kein Bedenken und zwar um soweniger obwalten, als der Absatz I. ausdrücklich nur davon spricht: "zur Kenntniß der Regierung zu bringen."

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort begehrt, so werde ich zur Abstimmung schreiten und . . .

Dr. Klaudy: Já bych žádal k odstavci druhému za slovo. Sl. sněmu je známo, že včera bylo oznámeno, že budgetní komise podala zprávu ohledně fondů, které byly přijaty od starých stavů českých a od vlády i stran těch, které ze strany vlády odevzdány jsou nebyly. Budgetni komise navrhuje sl. sněmu k této zprávě, by se uložilo zemskému výboru připraviti všecko a vypátrati právní poměr, který stává ohledně těchto a tu se mi zdá, že sl. sněm může uzavřít, že zemskému výboru jest uloženo, připraviti věc tu k příštímu zasedáni, tak aby zemský výbor tak učinil, aby se hned meritorně mohlo pak vyjednávat.

Oberstlandmarschall: Bitte den Antrag in irgend einer Weise als Zusatzantrag zu formu-liren.

Dr. Klaudy: Já žádám ještě za slovo!

Myslím, že není ani zapotřebí, bych podal zvláštní návrh, poněvadž jest již vytknuto, aby nevyřízené zprávy komisi předložil výbor zemský se svými poznámkami. Aby toho mohl učinit, jest zapotřebí, aby také přípravy potřebné učinil.

Dr. Schmeykal: Wenn ich den Herm Dr. Klaudy recht verstanden und aufgefaßt habe, so betreffen seine Bemerkungen den Absatz 2 des Antrags. In dieser Beziehung glaube ich, ihm im Namen des Landesausschußes die Beruhigung geben zu können, daß der Landesausschuß gewiß in seinem dem hohen Landtage vorzulegenden Berichte über jene Aufträge, welche ihm werden, ganz gewiß mit aller Vollständigkeit zu Werke gehen und soserne sich diese Auftrüge auch erfüllen ließen, ganz gewiß für diese Erfüllung die wärmste Sorge tragen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort über diesen Antrag.

Prof. Herbst: Wenn die Debatte gleichzeitig auf alle 4 Punkte sich erstreckt, so würde ich mir erlauben, zum 4. Punkt noch einen Zusatzantrag zu stellen.

Der 4. Punkt sagt nämlich:

Die nicht erledigten Eingaben über Veräußerungen von Stammvermögen der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis jedoch gegen nachträgliche rechtfertigende Vorlage an den Landtag zu erledigen.

Mir scheint das vollkommen gerechtfertigt und

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zwar um so mehr gerechtfertigt, weil nach dem neuen Gemeindegesehe die Genehmigung solcher Eingaben an die Bezirksvertretung bis zur Constituirung derselben dem Landesausschuß zustehen, weil der Landesausschuß nach dem Einfühlungsgesetze über die Gemeindeordnung vorläufig die Function der Bezirksvertretung vertreten wird; also scheint es mir vollkommen gerechtfertigt, nur würde ich glauben, baß die Worte "im eigenen Wirkungskreise" besser weggelassen würden, weil sie nicht ganz im Ein-klange mit dem Folgenden zu stehen scheinen, wo eine Rechtfertigungsvorlage gefordert wird und weil sonst auch die Frage aufgeworfen werden könnte, ob der Landtag diese Functionen dem Landesausschuße im eigenen Wirkungskreise überträgt. Aber nothwendig scheint es mir eben aus dem Grunde der factischen Gesetzgebung, daß auch der Beisatz gemacht werde, so wie "die in dieser Richtung nach Schluß der Landtagssession bis zur Wirksamkeit des neuen Gemeindegesetzes weiter einlangenden Eingaben", denn sonst müßte der Landesausschuß dieß liegen lassen und nicht einmal bis zur nächsten Session, denn schon bevor diese eintritt, wird das neue Gemeindegesetz ins Leben getreten sein, das neue Gemeinť degesetz wird nicht mehr die dem Landtag vorbehal-tene Genehmigung der Verkäufe, sondern dem Lan-desausschuße vorläufig, bis die Bezirksvertretungen activirt sind, die Ermächtigung geben, die Zustimmung zu ertheilen; es würde die Folge eintreten, daß diese Eingaben unerledigt bleiben nicht bis zur nächsten Landtagssession, sondern bis zur Activirung der Gemeindeordnung, die früher eintritt. Um dem vorzubeugen, habe ich mir erlaubt, einen Zusahantrag zu stellen, so daß das Ganze jetzt so lauten würde: "Die in dieser Richtung nach Schluß der Landtagssession bis zur Wirksamkeit des neuen Ge-meindegesetzes weiter einlangenden Eingaben über Veräußerungen von Stammvermögen der Gemeinden, jedoch gegen nachträgliche rechtfertigende Vorlage an den Landtag."

Dr. Trojan: Um bei der Abstimmung des hohen Hauses in Betreff der Geschworenen-Gerichte keinem Zweifel Raum zu geben, beantrage ich einen Zusatz zum Abänderungsantrage des Prof. Herbst, nämlich eben des Commissionsantrages in dieser Beziehung ausdrücklich zu erwähnen, zu gedenken.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Dr. Tro-jan, feinen Antrag zu formuliren.

Dr. Trojan: Ja, ich formulire ihn.

Dr. Schmeykal: Was den vom Prof. Herbst zum Artikel 4 des Landesausschußantrags gestellten Antrag betrifft, läßt sich durchaus nicht verkennen, daß derselbe für die künftig einlangenden Eingaben und Gemeindeverfügungen sehr zweckmäßige Vor-sorge trifft. Ich glaube, es dürfte der Annahme dieses Zusahantrages kein Ginwand entgegen sein, zumal die Wirksamkeit des Landesausschußes in die-er Richtung sich wohl nur — wie wir hoffen dürfen — auf eine kurze Zeit erstrecken wird, da mit der Sanctionirung der neuen Gemeindeordnung

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ganz andere Competenzbestimmungen eintreten werden. Die Wahrung der bis nun geltenden Compe-tenz des hohen Landtages liegt bei dem Antrage des Prof. Herbst darin, daß die von ihm angestrebte Erledigung nur gegen nachträglich rechtfertigende Vorlage an das hohe Haus geschehen könne und es dürfte dießfalls wohl dieselbe Uibung Platz greifen, wie rücksichtlich jener Erledigungen in Gemeindeangelegenheiten, welche von der Activirung des Landesausschußes im Jahre 1861 bis zu dieser Landtagssession erfolgt sind, nämlich die Form einer Tabelle, welche dem hohen Hause unterbreitet werden wird. Ich erlaube mir daher, mich dem Antrage des Prof. Herbst anzuschließen. Was den zum Absatze 1 beziehungsweise zum Zusatzantrage des Prof. Herbst noch weiter gestellten Antrag des Dr. Trojan betrifft, so submittire ich in diesem Falle auf die Abstimmung des hohen Hauses.

Oberstlandmarschall. Wünscht noch Je-mand das Wort zu ergreifen? Wenn Niemand das Wort ergreift, werbe ich zur Abstimmung über die einzelnen Anträge des Landesausschußes schreiten. Ich bitte also den ersten Absatz vorzulesen mit dem Abänderungsantrage des Dr. Herbst, welchen der Landesausschuß auch zu dem seinigen gemacht hat.

Landtagssecretär Schmidt liest: Der Lan-desausschuß wird angewiesen und ermächtigt 1) dieť jenigen vorliegenden, bereits in Druck vertheilt gewesenen Anträge, welche einen Wunsch oder ein Begehren an die hohe Regierung enthalten, sowie jene noch nicht erledigten Commissionsberichte, welche die bezüglich solcher Wünsche ober Begehren der ho-hen Regierung gegenüber abzugebenden Erklärungen beantragen, zur Kenntniß der hohen Regierung zu bringen.

Zemský výbor se zplnomocňuje a nařizuje ze jemu 1) aby takové návrhy, které buď přáni nebo žádosti k vys. vládě obsahuji, jakož i ony nevyřízené zprávy komise, kterými se pouze nařizuje taková přáni aneb požádání, aneb vyjádřeni, která by vys. vládě v známost uvedeny býti měly, a ježto tištěné rozdány byly. vys. vládě k vědomosti se podaly.

Oberstlandmarschall: So lautet der Com-missionsbericht oder der Antrag des Landesaus-schußes mit dem Zusahantrag des Prof. Herbst, welchen der Landesausschuß zu dem seinigen ge-macht hat. Nun aber ist noch ein weiteres Amen-dement zum §. von Dr. Trojan vorgelegt worden, welches ich als Abänderung zuerst zur Abstimmung bringen werde.

Landtagssecretär Schmidt liest: "Insbesondere den Commissionsbericht vom 15. März 1863 in Betreff der Einführung der Schwurgerichte im Königreich Böhmen."

"Obzvláště pak zprávu komise od 15. bř. 1863 podanou v přičíně zavedení porotních soudů v království Českem;

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand

aufzuheben. (Unterstützt). Ich werde darüber daher abstimmen lassen und bitte die Herren, die für diesen Antrag sind, aufzustehen. (Majorität.) Nun werde ich den Antrag des Landesausschußes zur Abstimmung bringen und bitte die Herren, die für den Antrag des Landesausschußes, wie er mit der Abänderung vorgelesen worden ist, die Hand aufzuheben. (Majorität.) Also ist der Absatz 1 mit dem Zusah des Dr. Trojan angenommen.

Landtagssecretär Schmidt liest: "2) die nicht erledigten Commissionsberichte mit seinen allfälligen Anträgen für die nächste Session zur Vornahme vorzubereiten."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für die Annahme des Antrages sind, die Hand aufzuheben, — angenommen.

Lanbtagssecretär Schmidt lieft: 3) die nicht erledigten Petitionen auf Grund der Anträge der Petitionscommission und nach vorgenommener Berathung zu erledigen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die mit dem Antrage des Landesausschußes einverstanden sind, zu dem keine Abänderung vorliegt, die Hand aufzuheben. — (Angenommen.)

Nun kommen wir zu Punkt 4, bitte vor der Lesung des Artikels das Amendement des Prof. Herbst vorzulesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: "Die nicht erledigten Eingaben über Veräußerung von Stamm-vermögen, sowie die in dieser Richtung nach dem Schluße der Landtagssession bis zur Wirksamkeit des neuen Gemeindegesetzes weiter eintreffenden Ein-gaben gegen nachträgliche Rechtfertigung an den Landtag zu bringen."

Nevyřízené zprávy komisí, aby předložil se svými poznámkami a návrhy v příštím zasedání.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für die Annahme des Antrages sind, die Hand aufzuheben, — angenommen.

Landtagssecretär Schmidt liest: 3) die nicht erledigten Petitionen auf Grund der Anträge der Petitionscommission und nach vorgenommener Ve-rathung zu erledigen.

3. Nevyřízené petice aby vyřídil po předběžné poradě na základě návrhů výboru pe-tičního.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die mit dem Antrage des Landesausschußes einverstanden sind, zu dem keine Abänderung vorliegt, die Hand aufzuheben. — (Angenommen.)

Nun kommen wir zu Punkt 4, bitte vor der Lesung des Artikels das Amendement des Prof. Herbst vorzulesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: "Die nicht erledigten Eingaben über Veräußerung von Stamm-vermögen, sowie die in dieser Richtung nach dem Schluße der Landtagssession bis zur Wirksamkeit des neuen Gemeindegesetzes weiter eintreffenden Ein-gaben gegen nachträgliche Rechtfertigung an den Landtag zu bringen."

"Nevyřízené žádosti o prodeji základního jmění obecniho, jakož i všechny osobné žádosti, jenž po skončeni sněmovního zasedání, až do času kde nový zákon obecní platiti započne, se naskytnou, aby vyřídil, o tom pak v zvláštní zprávě sněmu se ospravedlnil.

Eisenstein: Das Wort "Gemeinden" ist ausgelassen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte es noch einmal deutsch zu lesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: "Die nicht erledigten Eingaben der Gemeinden u. s. w."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben. — (Ist unterstützt.) Bitte die Herren, die für Annahme dieses Amendements sind, die Hand aufzuheben. — (Angenommen.)

Nun schreiten wir zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich zu den vorliegenden 3 Berichten und einer vorliegenden Petition wegen


Einreihung mehrer Gymnasien in eine höhere Kategorie.

Berichterstatter Dr. Schmeylal: Gegenstand der Verhandlung in dieser Richtung sind die Ansuchen der Gymnasien Jičín, Königgrätz und Leitme-ritz um die Einreihung dieser Lehranstalten aus der 3. in die 1. Kategorie der k. k. Gymnasien, und in Folge dessen um die kategorienmäßige Erhöhung der Lehrergehalte. Die dießfälligen Vorlagen der Lehr-körper wurden mit der Bitte vorgelegt, dieselben dem Landtage zur Schlußfassung zu unterbreiten. Die Motivirung aller dieser 3 Ansuchen ist eine gleiche und geschieht in 4 facher Richtung. Es stützen sich diese Ansuchen zuerst auf die bedeutende Frequenz der Gymnasien, und die dadurch bedingte vermehrte Leistung der Lehrkräfte.

Die Ausweise über den Bestand dieser Motive sind vollkommen genügend, und wenn auch das Leit-meritzer Gymnasium den übrigen Gymnasien gegen-über gehalten wirklich keine so überwiegende Schülerzahl ausweist, so ist doch unläugbar, daß letztere in beständiger Zunahme und im Wachsen begriffen ist, und es stieg dieselbe insbesondere im Laufe die-ses Schuljahres bis auf 270. Ein zweiter Grund beruht in den örtlichen Theuerungsverhältnissen der Städte Jičín, Königgrätz und Leitmeritz, welche notorisch ist, und ein dritter Grund auf der durch die Unterbringung der in Ungarn disponibel geworde-nen Gymnasiallehrer beeinträchtigten Vorrückung in die für die ältere Hälfte des Lehrerpersonals eines jeden Gymnasiums bestimmte, um 100 fl. höhere Gehaltsklasse, wofür es gleichfalls eines speciellen Nachweises nicht bedarf.

Der vierte Grund endlich beruht auf dem Miß-verhältnisse der Zahl der Gymnasien erster Kategorie zu der Gesammtzahl der Gymnasien in Böhmen überhaupt, und insbesondere gegenüber anderen Ländern des Reiches. Ich will in dieser Beziehung zunächst die Ziffern sprechen lassen. Was dieses Ziffern-Verhältniß betrifft, so steht Böhmen unter den sogenannten deutsch-slavischen Ländern eigentlich am letzten Platze, denn während in Böhmen von sämmtlichen 23 Gymnasien nur 2 (das Altstädter und Kleinseltner in Prag) Gymnasien erster Kategorie sind, die übrigen alle aber in die III. Kategorie gehören, sind in Mähren unter 12 Gymnasien 3 der I. Kategorie, in Schlesien unter 2 Gymnasien 1 der I. Kategorie, in Galizien sogar 5 Gymnasien der I. Kategorie. Noch ungünstiger gestaltet sich das Verhältniß Böhmens zu der südlichen Ländergrenze Oesterreichs, wo in jedem der kleinen Ländchen wenigstens ein Gymnasium der I. Kategorie vorgefunden wird, so in Salzburg, Gratz, Laibach, Görz und Trieft.

In Erwägung dieser Gründe hat der Landesť ausschuß einstimmig den Beschluß gefaßt, alle diese drei Ansuchen dem h. Landtage mit dem Antrage zu unterbreiten:

Der hohe Landtag wolle beschließen, die Gesuche der Lehrkörper der Gymnasien zu Jičín, Kö-

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niggrätz und Leitmeritz um Einreihung dieser Lehranstalten unter die Gymnasien I. Kategorie dem hohen Staatsministerium zur Berücksichtigung zu empfehlen.

Sněm. sekr. Schmidt: Slavný sněm račiž uzavříti, že se žádosti učitelských sboru při gymnasiích Jičínském, (Králové-Hradeckém, Litoměřickém za vřadění těchto učílístjmezi gymnasia I. třídy) odporučí slav. ministersterstvu, aby na ně ohled vzalo.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand daŤ Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung schrei-ten; ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage des Landesausschußes beistimmen, die Hand aufzubeben (geschieht.) Einstimmig angenommen.

Ich bitte nun gleich den Herrn Referenten die drei Rekurse von den Gemeinden vorzutragen, dann wird erst Dr. Frič die Petition, die noch wegen Erhebung eines Gymnasiums eingereicht ist, vortragen.

Dr. Schmeykal: Die Häusler der Gemeinde Blottendorf suchten unterm 17. Juli 1862, Z. 2121, bei dem Bezirksamte Handa um die Einleitung der Verhandlung mit der Gemeinde wegen eigenthümlicher Uiberlassung der angeblich seit undenklichen Zeiten ihren Häusern zugetheilten Gärten und Felder an, welches Ansuchen von dem genannten Bezirksamte unterm 23. Juli 1862 der Gemeindevertretung zur Aeußerung zugestellt wurde.

Diese Aeußerung lautet dahin, daß die Ge-meindevertretung wohl darauf eingehe, jene Gärten, welche sich unmittelbar bei den Häusern befinden, gegen einen angemessenen Preis ihren bisherigen Nutznießern zu überlassen, daß sie sich aber entschieden gegen die Uiberlassung der übrigen Grundstücke aussprechen müsse, und zwar deshalb, weil das Verhältniß der Häusler diesen Grundstücken gegenüber nur das Verhältniß eines zeitlichen Pachtes sei, und der Zins rücksichtlich dieser Grundstücke im Laufe der Zeit mehrfach, und zwar noch zuletzt im Jahre 1857 sich geändert habe. Das Bezirksamt entschied sich für eine Localerhebung, und das Resultat dieser Erhebung war die Constatirung der von der Gemeinde aufgestellten Daten, insbesondere der Umstände, daß rücksichtlich dieser Felder nur das Zeit-vachtverhältniß obwaltet. Die Erledigung des Be-zirksamtes ging nun dahin, daß die Häusler mit ihrem Ansprüche auf den Rechtsweg zu verweisen seien, gegen welche Entscheidung sie eine Eingabe an den Landesausschuß überreichten, worin sie bitten, es möge die Gemeindevertretung verhalten werden, ihnen nicht bloß die Gärten, sondern auch die Felder zu überlassen, und zwar um einen Preis, welcher das Capital des bisher gezahlten Zinses mit Einschluß eines fünfperzentigen Zuschlages darstellen würbe.

Der Landesausschuß fand sich bei der entschiedenen und motivirten Weigerung der Gemeindevertretung verflichtet, dem Begehren der Häusler nicht statt zu geben, sondern dasselbe abzuleh-


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nen. Eben so wenig konnte er diese gegen eine bezirksämtliche Entscheidung gerichtete Eingabe an die h. Statthalterei zur Amtshandlung leiten, weil es sich entschieden nur um die Veräußerung des Stammvermögens der Gemeinde handelte, und die Entscheidung hierüber nur in der Competez; des Landesausschußes, beziehungsweise der h. Landes, Vertretung liegt. Gegen diese Verfügung des Lan-desausschußes jedoch beschweren sich die Häusler; diese Beschwerde aber bringt nichts Neues, sondern sie beruft sich nur auf die früheren Ausführungen. Mit Rücksicht darauf nun beantragt der Landesaus-schuß, der hohe Landtag wolle beschließen, diese gegen den Erlaß des Landesausschußes vom 30. Oktober 1862 an ihn gerichtete Beschwerde der Häusler von Blottendorfsei zu verwerfen und dem Landesausschuße die weiteren Verständigungen derselben aufzutragen.

Schmidt: Sl. sněm račiž uzavříti, proti výnosu zemského výboru daného dne 30. října 1862 čelící stížnost domkářů Blottendorfských zamítnouti a zemský výbor má je o tom, jak se o žádosti jejich rozhodlo, patřičně uvědomiti.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung schrei-ten, und bitte jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschußes beipflichten, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Dr. Schmeykal: Hoher Landtag! In der Sitzung vom 16. August 1857 beschloß der Ge-meindeausschuß von Jechnitz neben der Erledigung anderer Angelegenheiten auch ein Gäßchen im Ausmaße von 24 O..-KI. im Licitatlonswege zu veräußern. Der Inhalt der vorgelegten Sitzungspro-tocolle wurde vom dortigen Bezirksamte zur genehmigenden Kenntniß genommen. Diese Erledigung "zur genehmigenden Kenntniß" fand die Gemeinde-Vertretung vollkommen genügend, um darauf hin zur licitatorischen Veräußerung dieses Gäßchens zu schreiten. Diese ging vor sich und ein gewisser Joseph Livka aus Jechnitz blieb mit dem Meistbote von 12 fl. Ersteher.

Es wurde auch sofort der Kaufcontract unter dem 28. Februar 1858 zwischen dem Ersteher und der Gemeindevertretung ausgefertigt. In dem Jahre 1881 schritt die Gemeindevertretung um die Bestätigung dieses Kaufcontractes ein, das Bezirksamt gab diesen Kaufcontract jedoch mit der Auffor-drüng zurück, die Gemeinde Jechnitz möge das Eiegenthumsrecht auf dieses Gäßchen nachweisen. Die Gemeindevertretung vernahm die Gebenkmän-ner hierüber, welche zwar dieses Eigenthumsrecht der Gemeinde auf dieses Gäßchen constatirten, zugleich aber erklärten, daß die Erhaltung des Gäßchens der Gemeinde aus öffentlichen Rücksichten, namentlich wegen Abwendung von Feuergefahr zu wünschen sei. Durch die Neuwahl im Jahre 1861 war die neue Gemeindevertretung activirt worden, und diese schloß sich diesem Ausspruche ber Gedenkmänner an. Auch sie war der Meinung, daß die

frühere Gemeindevertretung niemals hätte dazu schreiten sollen, dieses Gäßchen zu veräußern, und deshalb machte sie auch aus Anlaß der Vorlegung des Kaufcontractes beim Bezirksamt die Anficht dahin geltend, daß dieser Kauf nicht bestätigt werben möge. Das Bezirksamt ging gleichfalls auf diese Ansicht ein, und stellte den Contract ohne Bestätigung mit dem Auftrage zurück, daß es von demselben sein Abkommen haben möge. Joseph Livka überreichte dagegen einen Recurs, und führt gegen die Entscheidung des Bezirksamtes und der Ge-meindevertretung insbesondere den Grund an, daß er durch den mit der früheren Gemeindevertretung abgeschlossenen Kauf ein wirkliches Recht auf dieses Gäßchen erworben habe. Dieser Grund ist aber nicht stichhältig; denn der Kauf wurde ohne die gesetzliche Genehmigung, welche nur hätte von der hohen Statthalterei erfließen müssen, abgeschlossen. Eine solche gesetzliche und rechtsgiltige Genehmigung ist nirgends nachgewiesen, und da die neue Gemeindevertretung für ihre Weigerung auf den Abschluß des Abverkaufs einzugehen, vollkommen nachgewiesene und constatirte Motive anführte, so beantragt der Landesausschuß, es wolle der hohe Landtag heschließen, es sei Josef Livka mit seinem Rekurse, beziehungsweise mit seiner Bitte um die Bestätigung des bezüglichen Kaufcontractes abzuweisen und der Landesausschuß mit der weiteren Verständigung zu beauftragen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zemský výbor ra-číž žádost Jos. Livky o schválení tohoto od-prodeje zavrhnouti a zemskému výboru naříditi další vyrozuměni.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, die mit dem Antrage einverstanden sind,, die Hand zu erheben. (Majorität.) ,

Dr. Schmeykal: Im Jahre 1859 ertheilte die Bezirkshauptmannschaft Přektic der Gemeinde Kramolin im Bezirke Nepomuk die Bewilligung auf einem Theile des Gemeinde-Grundes Nro. Top. 658 eine Brettmühle zu errichten. Als, Veranlasser des Unternehmens stellt sich ein Holz-Händler Namens J.Berka dar, mit welchem die Gemeinde den Contrakt dahin abschloß, daß sich Berka verpflichtet, die ganze Anlage auf eigene Kosten herzustellen und in gutem Stande zu erhalten, wogegen er berechtigt sein soll, diese Brettmühle bis 1881 gegen den sehr mäßigen Zins pr. 10 fl. zu benützen. Nun beabsichtigt der Holzhändler Josef Berka dieses Verhältniß mit dem Verhältnisse des unwiderruflichen Eigenthumsrechtes auf das Object zu verwechseln und bietet der Gemeinde sowohl für die Brettmühle als auch für mehr als 3 Joch Felder den Kaufspreis von 400 fl. ö. W. Die Gemeindevertretung nimmt diesen Anbot an und beruft sich darauf, baß der Schätzungswerth lediglich 240 fl. betrage und also das Zinsenverhältniß von 400 fl. nämlich 20 fl. beinahe um das Doppelte größer, als der bisher von Josef Berka entrichtete Zinsbetrag von 10 fl. 50 kr. Sie spricht ferner


die Besorgniß aus, daß eine Entwerthung der Objekte deshalb zu befürchten sei, weil die Wälder ringsherum ausgeschlagen werden, und dann die Brettmühle ohne Beschäftigung dastehen werde. Allein der Landesausschuß konnte sich über die anŤ geblichen Vortheile, welche der Gemeinde aus Abschluß dieses Geschäftes hervorgehen sollen, keine Ueberzeugung verschaffen. Es ist zunächst sehr zweifelhaft, ob der von Berka gebotene Kaufpreis wirklich der entsprechende sei, denn der Schätzwerth wurde keineswegs durch Schätzleute erhoben; und was die Besorgniß vor der gänzlichen Abtreibung der Wälder betrifft, so ist dieselbe mit Rücksicht auf die vorliegenden ziffermüßigen Daten des Waldbe-stanbes und mit Rücksicht auf die für den Wiederan-bauI hestehenden strengen Bestimmungen des Forstgesetzes vollkommen unbegründet. Aus diesen Gründen und in weiterer Erwägung, daß die Gemeinde durch diese Alinnation sich auch einer gewiß nicht Unbedeutenden ganz außer Anschlag gebliebenen Wasserkraft begibt, wies der Landesausschuß die Gemeinde Kramolin mit ihrem Ansuchen um Consens zu jener Veräußerung wiederholt ab und stellt, über die bagegegen nun von ihr an den hohen Landtag ergriffene Beschwerde den ehrfurchtsvollsten Antrag auf deren Verwerfung.

Oberstlandmarschall.- Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag des Landesaus-schußes sind, die Hände aufzuheben. (Angenommen.)

Dr. Frič: Čte zprávu o žádosti obce Německého Brodu.

Č. 216. Panem poslancem Václavem Zeleným podaná petice král. města Německého Brodu, aby tamnější nižši pymnasium promně-něno bylo ve vyšší s vyučovacím jazykem českým.

Č. 161. Panem posl. Drm. Eduardem Grégrem podaná žádost městské obce Ledeč-ské téhož obsahu.

Č. 178. Panem posl. Václavem Zeleným předložena stejná žádost zastupitelství obecního města Větrného Jeníkova.

Č 192. Panem posl. svobodným panem Voithem odevzdaná žádost představenstva městečka Krucenberka téhož obsahu.

Č. 211. Panem posl. Václavem Zeleným na sněm vznešená žádost představenstva měs-tyse Vojnová Městce k témuž čelící, jakož i

č. 212. Tímtéž p. posl. odevzdaná žádost podobná městečka Ousobí.

Č. 213. Taktéž městyse Heralce.

Č. 214. Taktéž města Lipnice.

Č. 215. Taktéž dvaceti sedmi obcí okresů Německobrodského.

Č. 241. Panem posl. Josefem Zikmundem podaná žádost městské rady Chotěbořské v téže příčině;

Č. 242. Od téhož p. posl. předložená žádost rady města Golčova Jeníkova.

Č. 254. Panem posl. doktorem Františkem

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Králertem odevzdána žádost městské rady červeno Řečické.

Č. 270. Panem posl. Liborem Sadilem podaná žádost zastupitelstva města Polné ;

Č. 286. Panem posl. svobodným pánem Voithem předložená žádost obecní rady města Habrů.

Č. 355. Panem posl. prof. Václavem Zeleným odevzdaná žádost městečka Borové.

Č. 382. Panem poslancem Václavem Zeleným podaná žádost rady a měšťanstva města Humpolce, a patnácti obci okresu Humpoleckého.

Č. 439. Též od toho pana poslance předložená žádost zastupitelství města Přibislavi.

Č. 554. Panem posl. drem. Eduardem Grégrem podaná podobná žádost obce Světlé.

Č. 557. Panem posl. Dr. Eduardem Grégrem předložená stejná žádost obce Dolejních Královic.

Již množství podaných těchto žádosti z celého táměř okolí Německo-Brodského a z větši části kraje Čáslavského jest důkazem, kterak všeobecně uznána jest nutná potřeba vyššího gymnasium v Německém Brodě.

Zastupitelství města toho uvádí, aby žádost svou podporovalo, následující důvody:

1. Až do roku 1850 bylo v Německém Brodě gymnasium celé šestitřídni, k jichž vydržováni klášter premonstrátský Želivský na základě smlouvy ode dne 30. března 1811, od příslušných úřadu schválené, povinen jest.

2. Obec městská usnesla se, aby mohl náklad na sedmou a osmou třídu opatřen býti, k vybírání pivního krejcaru, i žádala na příslušném místě.

4. Aby školní plat směl obrácen býti k vydržováni škol těchto; pak

4. uvádí, že jest k zařízení osmistřídního gymnasia v bývalém klášteře Augustianském místa dostatečného.

Zastupitelstvo města toho a všech měst a obcí k žádosti té se připojivších ukazuje na potřebu vůbec uznanou, zařízení gymnasia vyššího a to vyučovacím jazykem českým, poněvadž

a) nejbližší gymnasium Jihlavské, jsouc nyuí celé německé, studující mládeži, vychované a připravované po česku, jest nepřístupné.

b) že všecka gymnasia v Hradci Králové a Jindřichové pak v Lytomyšli jsou příliš vzdálená a z většího dílu přeplněná, taktéž ne- . možno v Praze dítky do gymnasia staroměstského, ač na něm třídy paralelní jsou zřízené,' dostati.

c) náklad pro takovou vzdálenost jest příliš velký a velmi mnohým nedostižitelný, a

d) že v obvodu více než 37 Q mil, a 427 katastrálních obci, kde přes 177 tisíc obyvatelů jest, žádného vyššího 'gymnasium není,


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a že i obyvatelstvo české v sousední Moravě sobě vyššího gymnasia v Německém Brodě skoro v středu ležícím obcí žádajících, toužebně přeje.

Důvody tyto uznává výbor petiční za podstatné a vážné, pročež sobě dovoluje činiti návrh:

"Slavný sněme račiž uzavřití: aby petice královského města Německého Brodu, a ji podporující podobné žádosti ostatních měst a obcí prostřednictvím vys. c. k. náměstnictví předloženy byly vysokémn státnímu ministerstvu s přímluvou, aby žádosti za povýšení gymnasia Německobrodského na osmistřídní gymnasium vyšší s vyučovacím jazykem českým milostivě vyhověti ráčilo."

Od výboru petičního v Praze, dne 11. března 1863.

Dr. Josef Fric m. p., referent.

Der hohe Landtag geruhe zu beschließen: daß die Petition der königl. Stadt Deutschbrod, und die solche unterstützenden ähnlichen Gesuche der anderen Städte und Gemeinden, im Wege der hohen k. k. Statthatterei dem hohen k. k. Staatsministerium vorwortlich zu unterbreiten seien, womit hoch dasselbe geruhe dem Ansuchen um Erhebung des Deutschbroder Gymnasiums zu einem Obergymnasium von acht Classen mit der böhm. Unterrichtssprache Hochgeneigtest zu willfahren.

Baron Voith: Ich sehe mich verpflichtet das h. Haus zu bitten, diesem Antrage des Hrn. Berichterstatters eine wohlwollende Unterstützung an-gebeihen zu lassen. Nach den vielseitigen Bezie-hungen und dem langjährigen Verkehr, in dem ich zu den Bewohnern des Čáslauer Kreises stehe, habe ich das Bedürfniß einer höheren Unterlichtsanstalt in Deutsch-Brod vielseitig kennen gelernt. Es handelt sich hier darum, einer Umgebung von mehr als 50 Quad,-M. mit einer Bevölkerung von beinahe 200—250.000 Seelen ein Obergymnasium zu verschaffen. Bisher ist der ganze südliche Theil des Čáslauer Kreises und zwar die südlichen 10 Bezirke, dann ein Theil des Taborer Kreises, ein Theil des angrenzenden Chrudimer Kreises bloß an die höheren Unterrichtsanstalten in Leitomischl, Neuhaus und Prag angewiesen. In Deutschbrod bestand bis zum Jahre 1850 ein vollständiges sechsklassiges Gymnasium; in Folge der damals erfolgten Reformen im Unterrichtswesen wurde dieses Gymnasium aufgelöst, so daß bloß ein vier-klassiges Gymnasium daselbst blieb. Von vielen Seiten wurde im letzten Jahre dieser Wunsch angeregt, eine höhere Unterrichtsanftalt in Deutschbrod zu erhalten, nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich. In den letzten Jahren, wo die dieß-fälligen Verhandlungen neuerlich zur Sprache kamen, wurden die Petitionen in diesen Angelegenheiten wiederholt und ich wurde mündlich und schriftlich von mehreren Städten und von den mei-

sten Bezirken und allen Gemeinden sowohl der Land- als Stadtgemeinden dieser Bezirke angegangen, diese Angelegenheiten beim h. Landtage zu unterstützen. Da die Nothwendigkeit einer solchen Anstalt im Berichte des Hrn. Berichterstatters umständlich nachgewiesen worden ist und ich aus eigener Ueberzeugung dem h. Landtage volle Gewähr dafür bieten kann, daß eine solche Unterrichtsan-stalt eine wahre Lebensfrage für den ganzen Čás-lauer Kreis ist, sehe ich mich zu der ehrfurchtsvollen Bitte veranlaßt: der h. Landtag wolle den Antrag des Hrn. Berichterstatters bei dem h. Ministerium die Bitte der Deutsch broder Stadtgemeinde um die Errichtung eines Obergymnasiums, daselbst auf das Angelegentlichste zu befürworten, annehmen. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für den vom Hrn. Berichterstatter vorgetragenen Antrag der Petitionscommission stimmen, die Hand aufzuheben. Angenommen.

Wir sind nun mit der Tagesordnung zu Ende. Bevor ich den Schluß der Session ausspreche, erlaube ich mir noch einige Worte an die h. Ver-sammlung zu richten. (Alle Abgeordneten erheben sich.) Bei meiner in der heurigen Session gehaltenen Eröffnungsrede habe ich mir erlaubt, die h. Versammlung darauf aufmerksam zu machen, baß große, schwierige und zahlreiche Aufgaben unsern warten.

Ich habe mir erlaubt, darauf hinzuweisen, daß es, unseres aufopfernden Fleißes und der größtmöglichsten und sparsamsten Anwendung der uns vergönnten Zeit bedürfen werde, um dieser Auf-gabe wenigstens zum großen Theil gerecht zu werden. Ich habe mir erlaubt, zugleich beizufügen, baß, wenn wir derselben, wenn auch nicht in Gänze, so doch großentheils dennoch gerecht werť den sollten, wir diesen Saal mit dem Bewußtsein werden verlassen können, unsere Pflicht aufopfernt erfüllt zu haben und der neuerwachten Institution der Landesvertretung in den Anschauungen und Gefühlen unseres Landes einen festen und neuen Boden gewonnen zu haben. Ich spreche es mi>voller Uiberzeugung, mit Genugthuung aus, ick, glaube wir können diesen Saal mit dem Bewußtsein erfüllter und aufopfernd erfüllter Pflicht verlassen. Wenn wir auf unsere Leistungen zurückblicken, so sehen mir, daß wir im Laufe diesen Session, in welcher nach Abrechnung der Sonne und Feiertage und der beiden Unterbrechungen zur Zeit der letzten Faschings-, Charwochen- und Oster-tage, daß wir in 83 Tagen 50 Sitzungen gehalt ten haben, Sitzungen, von denen viele 5, 6 auch 7 Stunden gewährt haben. Zugleich war eine große Zah unserer Mitglieder in Commissionen beschäftigt Die Commissionen haben vielleicht mehr als die doppelte Zahl dieser Sitzungen gehalten, und ick glaube, ich erfülle nur eine Pflicht, wenn ich den jenigen Herren, die in diesen Commissionen gear-bettet haben, und die mit Aufopferung gearbeite


haben, hier ein dankendes und anerkennendes Wort widme; es waren auch einige unter Ihnen, die in mehreren Commissionen beschäftigt waren, und die wirklich nur mit größter Aufopferung ihrer Pflicht im vollsten Maße erfüllt haben; aber auch, wenn wir auf die Resultate der vergangenen Session zurückblicken, brauchen wir uns dessen nicht zu schämen. Wenn ich vor Allem zurückblicke auf die Landesgesetze, welche in Folge dieser Session berathen und beschlossen nunmehr der Sanction Sr. Majestät unterbleitet werden sollen, so sind dieses vorzugsweise das Gemeindegesetz mit der Gemeinde-Wahlordnung, das Gesetz über die Bezirksvertre-tungen, das Gesetz über die Contributions-Getreide-fonde, das Gesetz über die Bauordnung für Böhmen, ein Gesetz, welches wir beantragt haben in Betreff der Sicherung des Schulgeldbezuges von Seite der Volksschullehrer, endlich das Statut über die Hypothekenbank und die Reorganisirung des polytechnischen Institutes. Indem ich diese wesentlichsten Gegenstände hervorhebe, werden sich die Herren aus der Aufzählung derselben überzeugen, daß sie in allen Richtungen in die materielle und geistige Wohlfahrt einzugreifen geeignet waren, umsomehr, wenn wir auch die nicht im eigentlichen Landesgesehwege erledigten Aufgaben betrachten. Aus der großen Anzahl dieser anderen Aufgaben, welche in den zahlreichen Wahlacten, in den so oft vorgenommenen Commissionen, welche in der Behandlung von so vieleilei Anträgen und Petitionen, in der Behandlung der verschiedenen Gemeindegesuche, endlich in den verschiedenen Geschäfts- und Finanzfragen bestanden haben; aus all dieser Masse von Gegenständen erlaube ich mir insbesondere hervorzuheben die Bewilligung von Subventionen und Vorschüßen auf den Straßenbau in denjenigen Ge-genden, welche durch die Webernoth insbesonders hart heimgesucht worden sind; ein Act des Landtags, welcher nicht nur die Unterstützung der betreffenden Gegenden, sondern auch Sicherung einer bleibenden besseren materiellen Wohlfart in diesen Gegenden erreichen wird; ich erlaube mir hinzuweisen auf die Subvention für Gewerbeschulen von Prag, auf die Verwilligung von 5000 Thaler zum Ankauf der Holár'schen Kupferstichsammlung, end-lich auf den Gegenstand, der erst in der gestrigen Sitzung beschlossen worden ist, nämlich auf den Beschluß des Landtages um Fürsorge zu treffen, die Bibliothek unseres geehrten Landsmannes Ša-fařik, seinem Vaterlande, unserem Lande Böhmen erhalten bleibe. Wenn ich dieses Alles nur im Wesentlichen zusammenfasse, so glaube ich, können wir mit dem Bewußtsein scheiden, daß auch das, was wir erreicht haben, nicht unbedeutend ist, und nicht ohne günstige Folgen für unser Land sein wird. Ich erlaube mir nunmehr nur noch mit wenigen Worten, wie ich bereits Hinlaß hatte am Schluß der letzten Session zu thun, den Dank aus-zusprechen für die freundliche Unterstützung die Sie mir, meine Herren, zu Theil werten ließen und

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wodurch sie es mir möglich gemacht haben, mit meinen schwachen Kräften meine Stelle wenigstens annähernd so auszufüllen, wie es meine Absicht und mein redlicher Wille ist. Noch erlande ich mir einen Gegenstand zur Sprache zu bringen, der sich zwar nicht unmittelbar auf unsere jetzt zu schlie-ßende Session bezieht, denn ich aber nichts desto weniger unmöglich unbesprochen lassen kann. Während gerade heute der Landtag auseinander geht, ist morgen das Geburtsfest unseres allverehrtesten Kaisers Ferdinand; wir find nicht in der Lage, da der Landtag morgen nicht mehr tagt, in dieser Beziehung von Seiten des hohen Landtages irgend einen Ausdruck unserer Gefühle zur Kenntniß Sr. Majestät zu bringen; ich glaube aber, ich werde im Namen der hohen Versammlung handeln, wenn ich morgen bei Gelegenheit meiner persönlichen Aufwartung und meines Glückwunsches auch zugleich den Glückwunsch des gesammten Landtages (Hoch, Slava!) Seiner Majestät zu Füssen lege (Slava Hoch!)

Se. Em. Fürst Erzbischof von Schwarzenberg: Ich habe um das Wort gebeten, um eine Pflicht zu erfüllen. Indem ich diese Pflicht erfülle, handle ich eigentlich nicht im Sinne der einzelnen hier Versammelten; denn ich bin überzeugt, daß es einen jeden Einzelnen von uns drängt, diese Pflicht nicht durch die Rede eines Andern, sondern durch das eigene Wort zu erfüllen. Es ist dieß die Pflicht des Dankes gegen unseren verehrten Oberstlandmalschall (Bravo!) Da es aber nun einmal unmöglich ist, daß Sie alle ihren Gefühlen Worte leihen, so werden Sie es mir nicht verübeln, wenn ich mich zu Ihrem Dolmetsch aufwerfe (Bravo!) und Ihnen die Worte von den Lippen, von dem

Herzen nehme.---------Empfangen Euer Excellenz

unseren innigsten Dank für die wohlwollende, weise und unparteiische Leitung des Landtages (Bravo!) die Sie nicht selten mit Hintansetzung der Sorge für Ihre eigene Gesundheit vollführt haben; und betrachten Sie zugleich unseren Dank als die innige Bitte, uns noch viele Jahre hindurch in der Erfüllung unserer Pflicht als Söhne des engerm Vaterlandes wie des Kaiserreiches, hier im Landtage leiten und führen zu wollen; zum Gedeihen und Aufschwung des Königreiches Böhmen! zur Machterhöhung unseres Monarchen des Kaisers von Oesterreich! (Bravo, Výborněl)

Frh. v. Kellersperg: Als ich die Ehre hatte, im Beginne dieser Session Namens der Regierung zum erstenmal vor das hohe Haus zu treten, konnte ich nicht umhin den Wünschen und der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß die Verhandlungen des Landtages einen günstigen Verlauf nehmen mögen. Freudig sehe ich heute diesen Wunsch erfüllt, diese Hoffnung realisirt, die hie und da geäußerten Befürchtungen entgegen gesetzter Art vollends widerlegt. — Mit erhebendem Bewußtsein kann das hohe Haus zurückblicken auf seine angestrengte Thätigkeit, auf die erfolgreichem

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Resultate derselben. Zwar ist unser parlamentarisches Leben noch eine junge und zarte Pflanze, doch reich an Capacitäten und Fachmännern in jedem Kreis seines Wirkens mahnt der böhmische Landtag bereits an die Reife vielerfahrener Parlamente. — Fielen auch die Ansichten und Strebungen der Regierung mit jenen des Landtages nicht immer zusammen — das Eine steht jedenfalls fest, baß gewiß beide immer nur von einem Standpunkte ausgingen, dem Lande Nützliches zu schaffen.

Nach den Erfahrungen, die wir eben gewonnen, steht weiter die Uiberzeugung fest, daß unsere Verfassung der Thätigkeit der Landesvertretung einen weiten Raum läßt, Raum genug, für wichtige Erörterungen und Schöpfungen und daß also die Besorgniß, es seien hier zu enge Grenzen gezogen, sich als eine ungegründete manifestirt. Möge die Wirksamkeit der Landesvertretung sich heilsam entwickeln! Ich aber kann von dieser Stelle nicht scheiden, ohne Ihnen, meine hochverehrten Herren, den lebhaftesten Dank zu sagen für die meiner Person bewiesene Freundlichkeit und Zuvorkommenheit. Ich nehme aus der zweiten Session des, böh-mischen Landtages nur angenehme Erinnerungen mit mir. Möge Gott Sie und das schöne, herrliche Land schützen. (Bravo, Výborně!)

OberstlandmarschalI: Ich erlaube mir nur noch einige Worte auf die freundliche Ansprache Seiner Eminenz zu erwidern. Ich habe es bereits in meiner früheren Rede angedeutet, daß ich nur durch die Unterstützung von allen Seiten dieses

hohen Hauses in Stand gesetzt war, mit meinen schwachen Kräften annähernd zu entsprechen. Das eine Bewußtsein habe ich — und das wiederhole ich den Herren — daß es mein redlichster Wille war, mein Amt mit vollster Unparteilichkeit und vollster Gerechtigkeit zu führen, (Bravo, bravo! Výborně!) und nur in dem Sinne, wie es das Wohl unseres Landes fordes, auszufülleil und zu versehen. Sr. Erc. dem Hrn. Regierungscommis-fär glaube ich nur im Namen der Versammlung und gewiß mit voller Zustimmung der Versammlung aussprechen zu dürfen, daß, wenn auch hie und da die Ansichten des Landtages, die Beschlüsse des Landtages mit denen der Regierung auseinander-gingen, wie es bei Ansichten und Meinungen nicht anders sein kann, wenn auch hie und da Se. Ex-cellenz das Wort gegen die Ansichten der Majorität des Landtages zu ergreifen genöthigt war, doch seine Person in unser Aller Herzen die vollste Achtung genießt (Bravo! Bravo! Sláva!) und ich glaube, diese Versicherung unter vollster Zusiche-rung Euer Excellenz geben zu können. Ich schließe in Befolgung des mir zu Folge allerh. Entschlie-ßung vom 25. März zugekommenen allerhöchsten Auftrages die laufende Session und zwar schließe ich mit dem Rufe, mit dem wir sie eröffnet haben, mit dem Rufe: Hoch Se. Majestät, unser aller-gnädigster Kaiser und König, dreimal hoch!

(Die ganze Versammlung bricht in dreimali-ges stürmisches "Hoch" und "Sláva" aus.

Schluß der Sitzung 3/4 2 Uhr.

JUDr. Emil Theumer

als Verificator.

JUDr. Karl Noch,

als Verificator.

Dr. Julius Hanisch.

als Verificator.

Berichtigung.

In dem stenographischen Berichte über die XXXII. Sitzung vom 17. März 1863 Seite 1019, Spalte 1, Zeile 4 von oben ist nach den Worten: "die Hände aufzuheben" . einzuschalten: "(geschieht) Minorität."

. "Es kommt nunmehr der Antrag des Landesausschußes zur Abstimmung: auf die weitere Dauer von 7 Jahren u. s. w. Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hände aufzuheben. (Geschieht.)"

Druck der k. k. Hofbuchtruckerei von Gottlieb Haase Söhne.


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