Úterý 14. dubna 1863

Stenografischer Bericht

über die

XLVI. Sitzung der zweiten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1861,

am 14. April 1863.

Vorsitz.: der Oberstlandmarschall Albert Graf

von Nostitz.

Gegenwärtig:der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Waňka, dann die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: der k. k. Statthatterei-Vicepräsident, Ernst Freiherr v. Kellersverg., dann die k. k. Statthaltereiräche: Wilhelm Ritter v. Bach und Johann Neubauer.

Beginn der Sitzung: 10 Uhr 30 Minuten.

Stenografická zpráva

XLVI. sezení druhého ročního zasedání

sněmu českého od roku 1861,

dne 14. dubna 1863.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Albert hrabě Nostic.

Přítomní:, Náměstek nejvyššího maršálka dr. Vaňka, a poslanci v počtu k platnému uza-vírání dostatečném.

Od vlády: Náměstek c. k. místodržícího-Arnošt svobodný pán z Kellerspergů, pak c. k-místodržitelští radové: Vilém rytíř z Bachů a. Jan Neubauer.

Počátek sezení o 10 hod. 30 min.

Oberstlandmarschall: Die Geschäftsprotokolle der 43. Sitzung vom 10. April sind durch drei Tage in der Landtagslanzlei aufgellen. Ich stelle die umfrage, ob Jemand gegen diese Protokolle etwas einzuwenden hat?

(Niemand meldet sich.)

Wenn Niemand etwas zu bemerken hat, so erkläre ich diese Protokolle für agnoszirt.

Lithografirt ist heute vertheilt worden: der Bericht des Landesausschusses über verschiedene Gemein-

deumlagen und zwar über solche, welche erst in der letzten Zeit eingegangen sind, wo daher die Berichte nicht mehr gedruckt und vertheilt werden tonnten. Im Verlauf der Sitzung wird noch weiter vertheilt werden: der Bericht der Kommission zur Erledigung der Kontributionsfonde.

Ich bitte den Einlauf zu lesen.

Landtagsaktuar Seidl lieft den Einlauf.

Landtagssekretär Schmidt dann eine Interpellation des Abgeordneten Zelený und 59 Genossen.

Došlé spisy

dne 13. dubna 1863. Nr. 1083.

Lanbes-Ausschuß überreicht 28 Einngaben Verschiedener Gemeinden wegen Gemeinde-Umlagen.

Č. 1084.

Posl. dr. Škarda podává žádost občanů z Kozince v okresu Smíchovském za oddělení od obce Turské.

Č. 1085.

Posl. P. Kulda podává žádost občanů z Bez-tahova, Jestřebic, Srbic a Středitova v okresu Votickém za úplné provedení vyvázení pozemků a za zrušeni ještě nevykoupeného desátku.

Č. 1086.

Posl. V. Tomek podává žádost představenstva obce Mačkovské, aby tato obec uznána byla za samostatnou obec místní.

Einlauf am 13. April 1863.

Č. 1083.

Zemský výbor podává zprávu o žádostech 28 obcí za povolení k vybírání obecních poplatků.

Nr. 1084.

Abgeordneter Dr. Škarda überreicht das Gesuch der Gemeinde-Insassen der Gemeinde Kozinec, Bezirk Smichow, um Ausscheidung aus dem Gemeinde-Ver-bande mit der Gemeinde Tursko.

Nr. 1085.

Abgeordneter P. Kulda überreicht das Gesuch der Gemeinde-Insassen von Beztahow. Jestřebic, Srbic und Střelitow, Bezirk Wotic, um vollständige Durchführung der Grundentlastung und Ablösung des noch bestehenden Zehents.

Nr. 1086.

Abgeordneter W. Tomek überreicht das Gesuch der Gemeindevertretung von Mackow um Erklärung dieser Gemeinde für selbstständig.

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Nr. 1087.

Belicht des Landes-Ausschusses in Bezug der Bewilligung von Gnadengaben an die Waisen nach dem ehemaligen ständischen Sekretär Kraner.

Nr. 1088. .

Abgeordneter Dr. Wenisch überreicht das Gesuch der Stadtgemeinde Wilonic wegen Fortsetzung des Proiektirten Duppau-Radonitzer Straßenzuges.

Nr. 1089.

Abgeordneter Laufberger überreicht. das Gesuch der österreichischen Thierschutz-Vereins-Filiale zu Neustadtl, Bezirk Friedland, um Erlassung eines Thierschutzgesetzes.

Nr. 1090.

Antrag des Abgeordneten von Läml und Genossen gegen Errichtung einer Fonds- und Wechsel-börse in Prag.

Interpellace k J. Exc. p. nejvyššímu maršálkovi zemskému.

Č. 1087.

Zpráva zemského výboru tykající se povolení podpory pro sirotky po bývalém stavovském sekretáři Kraneru.

Č. 1088.

Posl. dr. Wenisch podává žádosť městské obce Vilonic, jíž prosí, aby se navržená silnice z Duppov do Radonic dále stavěla.

Č. 1089.

Posl. Laufberger podává žádost sborů Neu-stadtlského pro ochranu zvířat za vydání zákona k ochraně zvířat.

Č. 1090.

Návrh posl. z Lämlů se soudruhy za zřízení směneční bursy v Praze.

Interpellace

k J. Exc. p. nejvyššímu maršálkovi zemskému.

V zasedání snému českého, odbývaném r. 1861 učiněny jsou dva návrhy v provedení rovného práva obou jazyků zemských, a sice od poslance Wenziga, co se týče škol a od poslance Seidla, co se týče úřadův. Návrhy tyto, nebyvše tehdy pro krátkost času vyřízeny, odevzdány jsou usnesením sněmu výboru zemskému, aby o nich příštímu sněmu podal zprávu.. Co se s návrhem poslance Seidla stalo, není posud známo; o návrhu poslance Wenziga podána sice již před nějakým časem zevrubná zpráva výboru zemského, ale ani ta nebyla posud postavena na denní pořádek. A předce veškeren národ jazyka českého s netrpělivostí čeká na vyřízení těchto důležitých návrhů. Nebo až po tu dobu nešetří se práva jazyka českého v úřadech i ve školách tou měrou, jak toho žádá starý zákon, a opětně vyslovená vůle Jeho Vel. císaře a krále našeho. Až posud nevyšlo ani jediné nařízení, které by směřovalo ku provedení základní této zásady v úřadech; až posud se stává, že se do krajin pouze českých posílají ůřadnici jazyka českého buď docela neznali neb tak nedokonale znalí, že ho ani slovem ani písmem neumějí užívati tak správně, jak se toho u vzdělaných lidí vyhledává, až posud nešetří se vždycky jazyka českého ani v písemním stýkání se úřadů se stranami, ježto na př. výtahy z kněh pozeraných stranám českým na-

Interpellation

an Seine Excellenz den Herrn Oberstlandmarschall.

In der Landtagssession vom Jahre 186l wurden zwei Anträge betreffend die Durchführung der Gleich-berechtigung der beiden Landessprachen gestellt, und zwar von dem Abgeordneten Wenzig ein Antrag bezüglich des Gebrauches der beiden Landessprachen in der Schule, von dem Abgeordneten Seidel bezüglich der Amtssprache. Die beiden Anträge, die damals wegen der Kürze der Session unerledigt blieben, wurden durch Beschluß des Landtages dem Landesausschusse zugewiesen, damit derselbe in der nächsten Landtagssession über dieselben Bericht erstatte. Die weiteren Schicksale des Seidel'schen Antrages sind nicht bekannt; über den Antrag des Abgeordneten Wenzig wurde zwar bereits vor einiger Zeit ein ausführlicher Bericht des Landesausschusses vorgelegt, aber bisher nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Und doch sieht das gesammte Volk böhmischer Zunge mit Ungeduld der Erledigung dieser wichtigen Anträge entgegen. Denn bis auf den jetzigen Augenblick nimmt die böhmische Sprache in Amt und Schule nicht diejenige Stellung ein, die ihr nach alten Landesgesehen und nach dem wiederholt ausgesprochenen Willen Sr. Majestät des Kaisers und Königs gebührt; bisher erschien leine Verordnung, die auf die Durchführung jenes wichtigen Grund-Prinzips im Amte hinzielt; es kommen immer Fälle vor, daß in rein böhmischen Gegenden Beamte anť gestellt werden, die der böhmischen Sprache entweder ganz unkundig oder wenigstens nicht so weit kundig sind, um sich derselben in Wort und Schrift so korrekt zu bedienen, wie dieß von Männern von Bildung gefordert wird; bisher kommt es noch häusig vor, daß die böhmische Sprache selbst in dem schriftlichen Verkehr mit böhmischen Parteien keine Anwendung findet, indem z. V. Grundbuchsertrakte


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mnoze německým jazykem se vydávají; až posud drží se c. k. vrchní soud zemský obyčejů právu jazyka českého se příčícího, vydávaje všeliká vyřízení českých spisů, i taková, ježto se stranám českým samým doručiti mají, toliko jazykem německým a zpěčuje se i přes výslovní žádosti českých stran dávati vyřízeni česká.

Neméně žádá nynější stav jazyka českého ve školách rychlé pomoci. Nehledíc ani ke školám národním, kdežto zastaralý zvyk posud namnoze nedá vzniku lepšímu snažení, ani k universitě, na které mimo nepatrné změny posud nestalo se opravdového kroku ku provedeni práva jazyka českého; jest zvláště nynější zřízení gymnasií na ujmu jazyku českému i prospěchu české mládeže. Mohl by ovšem, kdo by dle slov soudil, viděti snad v tom, že z 23 gymnasií v Čechách prohlášeno jest 10 za česká, 8 za německá a 5 za paritétická, jakési provedení rovného práva obou jazyků zemských; ale uvá-ží-li se, že gymnasia českými jmenovaná jsou vlastně polo-německá, že na tak zvaných gymnasiích paritétických dle slov samého pana státního ministra jazyk německý považovati se má za jediný jazyk vyučovací, a že se na nich jenom jakýs takýs zřetel obraceti má k žákům národnosti české; že dle toho tedy v Čechách 10 gymnasii poločeských a ostatních 13 německých; uváži-li se, že i mezi gymnasiemi za pouze německá prohlášenými jsou taková, ježto mají rozhodnou věčšinu žákův českých, jako: Budějovické, Broumovské; uváží-li se, že dle ůřad-ních zpráv v časopise "Zeitschrift fůr öfterr. Gy-mnasien" uveřejněných bylo r. 1862 na všech gymnasiích v Čechách 4370 žáků národnosti české a 2531 německé, a že jenom na šesti gymnasiích v Čechách jest věčšina žáků německých: nebude se zajisté moci zapírati, že se jazyku českému na gymnasiích neděje po právu a spravedlnosti.

Z uvedených tuto okolnosti jest zajisté patrno, že se jazyku českému nedostalo ani v úřadech ani ve školách mista, ježto mu dle práva i dle stupně vzdělání náleží, vysvitá z nich patrně, že stav takový toho mocně vyhledává, aby se co nejdříve platně napravil. Poněvadž pak návrhy

böhmischen Parteien häusig in deutscher Sprache ausgegeben werden; bisher folgt das l. k. Oberlandes-gericht der das Recht der böhmischen Sprache verletzenden Uebung, daß es die sämmtlichen Erledigungen der in böhmischer Sprache eingebrachten Akte und zwar auch solche, die böhmischen Parteien selbst eingehändigt werden sollen, nur in deutscher Sprache-hinausgibt und böhmische Erledigungen selbst dann, wenn es die betreffenden Parteien ausdrücklich fordern, verweigert. Ebenso verlangt der gegenwärtige Zustand der böhmischen Sprache in der Schule eine schnelle Abhilfe.

Ohne auf die Volksschule, wo eine veraltete Praris bessere Bestrebungen noch vielfach hemmt, und auf die Universität, wo bisher, von einzelnen unbedeutenden Aenderungen abgesehen, zur Durchführung des Rechtes der böhmischen Sprache lein ernstlichem Schritt geschah, näher einzugehen, ist namentlich die bisherige Einrichtung der Gymnasien sowohl dem Rechte der böhmischen Sprache als auch dem Fortschritt der böhmischen Jugend abträglich. Wohl könnte man bei dem Umstände, daß von den 23 Gymnasien Böhmens 10 für böhmische, 8 für deutsche und 5 für paritätische Lehranstalten erklärt sind, eine gewisse Durchführung des Rechtes der böhmischen Sprache erblicken; doch wenn man erwägt, daß die für böhmisch erklärten Gymnasien faktisch halbdeutsche Lehranstalten sind, daß an den sogenannten paritätischen Gymnasien — nach den eigenen Worten des Herrn Staatsministers — die deutsche Sprache — der Regel nach — als alleinige Unterrichtssprache anzusehen ist, und baß man an diesen Anstalten nur eine gewisse, übrigens ganz precäre Rücksicht auf die böhmischen Schüler zu nehmen hat; daß dem zufolge in Böhmen 10 halbdeutsche und 13 überwiegend deutsche Gymnasien bestehen; wenn man erwäg, daß unter den 8 für rein deutsch erklärten Gymnasien auch solche sich befinden, deren Schüler der Mehrzahl nach der böhmischen Nationalität angehören, wie die Gymnasien zu Budweis und Braunau; wenn man erwägt, daß nach den in der "Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien" veröffentlichten, ämtlichen Daten im Jahre 1862 an den sämmtlichen Gymnasien Böhmens 4370 Schüler böhmischer und 2531 Schüler deutscher Zunge gezählt wurden, und daß nur an 6 Gymnasien Böh-mens die deutschen Schüler die Mehrzahl bildeten: wird man gewiß nicht läugnen können, daß die gegenwärtige Einrichtung der Gymnasien Böhmens der böhmischen Sprache nicht die gebührende Rechnung trägt.

Aus den hier angeführten Umständen geht klar hervor, daß der böhmischen Sprache bisher weder im Amte noch in der Schule die Stellung eingeräumt wurde, die sie nach dem Gesetze und der Stufe ihrer Ausbildung beansprucht; es geht daraus klar hervor, daß ein derartiger Zustand dringend der Abhilfe bedarf. Da nun die oben angeführten Anträge eine

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svrchu dotčené k tomu konci směřují, tážeme se J. Excellenci pana nejvyššího maršálka:

1. Co učinil výbor zemský s návrhem r. 1861 od poslance Seidla podaným, a mohl-li by výbor zemský ještě v tomto zasedání podati o něm zprávu?

2. Zda-li by zpráva výboru zemského o návrhu poslance Wenziga nemohla ještě za tohoto zasedání sněmu položena býti na denní pořádek?

V Praze, dne 12. dubna 1863.

Zelený.

solche Abhilfe bezwecken, erlauben wir uns an Se. Ercellenz den Herrn Oberftlandmarschall die Frage:

1. Was veranlaßte der Landesausschuß bezüglich des im Jahre 1861 gestellten Antrages des Abgeordneten Seidel, und wäre der Landesausschuß nicht in der Lage, über denselben noch im Lause dieser Session Bericht zu erstatten?

2. Könnte der Bericht des Landesausschusses über den Antrag des Abgeordneten Wenzig nicht noch in der gegenwärtigen Session in Berathung gezogen werden?

Prag, am 12. April 1863.

W. Zelený mit 59 Genossen.

Dr. Sicha. Dr. Šlechta. Jos. Macháček. Pour. Fr. Palacký. V. V. Tomek. Jos. Benoní. F. J. Řezáč. Kar. Ptačovsky. Daněk. Kulda. Dr. Milner. A. Šembera. Dr. Kralert. Dr. K. To-míček. K. Sladkovský. A. Žeithammer. Skuherský., V. Kratochvyl. Em. Tonner. Jos. Zikmund. Dr. Schovánek. Dr. Wiese. Dr. Hamerník. Dr. Čupr. Dr. Klaudy. P. Pštrosa. Dr. Jos. Přič. Dr. Trojan. Skrejšovský. Jirsík. Mayersbach. Mastný. Dr. Lambl. Dr. Podlipský. K. Zap. Dr. Kodym. Wenzig. Jakub Jindra. Jan Krejčí. Platzer. JUD. K. Roth. Krouský. Purkyně. Sadil. Staněk. Jan Kratochvíle. Dr. Ed. Grógr. J. K. Rojek. A. Matoušoyský. Dvořák. Král. Dr. Gabriel. V. Berger. Zátko. Štěpán Pollach. Dr. V. Svátek. Dr. J. Škarda. Kar. Paber.

Oberstlandmarschall: Ich habe die Ehre, diese Interpellation in nachstehendem zu beantworten: ad 1. Der Antrag des Abgeordneten Seidel ist vom Landesausschuß in Verhandlung genommen worden, er hat Anlaß zu Korrespendenzen mit verschiedenen Behörden gegeben, wurde jedoch im Schoße des Gremiums nicht berathen und kann daher in den wenigen noch übrig bleibenden Landtagsseffionen nicht zur Vorlage kommen. In der nächsten Session wird der dießfällige Landesausschußbericht gleich im Beginne vorgelegt werden.

ad 2. Nachdem noch viele zum Theil bringende

Regierungsverlangen vorliegen, so kann der Landesausschußbericht über den Antrag des Herrn Abgeordneten Wenzig in den wenigen Tagen, welche die Session noch dauert, nicht vorgelegt werden, und würde auch, da der Antrag auf Niederseßung einer Kommission lautet, ohnehin zu einem endgiltigen Resultate nicht führen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über.

Statthalterstellvertreter Freiherr von Kellers-perg lieft deutsch, Statthaltereirath J.Neubauer böhmisch die Antwort auf die Interpellation des Dr. Skarda.

In der Landtagssitzung vom 26. März d. I. wurde von dem Abgeordneten J. U. Dr. Jakob Skarda und Genossen nachstehende Interpellation an mich gerichtet.

(Leg. Interpellation, vide Stenograf. Bericht über die 39. Sitzung.)

Ich habe die Ehre, dem hohen Hause hierauf Folgendes zu eröffnen:

ad 1. Von dem Erlasse des Präsidiums der l. k. Finanzlandesdirektion vom 17. März 1863 Z. 914 hat die Regierung Kenntniß und billigt denselben.

Dieser Erlaß enthält keineswegs, wie die Herren Interpellanten irrthümlich vorauszusetzen scheinen, eine neue Norm, sondern bezicht sich auf schon bestehende Instruktionen und Bestimmungen, nach welchen die Steuerämter nicht berechtigt sind, aus den ämtlichen Aufschreibungen, Büchern, Katastralakten u. dgl. Auskünfte, Daten oder Auszüge, Abschriften u. s. w. an Personen zu ertheilen,

V sezeni zemského sněmu odbytém dne 26. března t. r. podali mně pan JUDr. Škarda a soudruhové tuto interpellaci.

(Leg. interpellace, viz stenografickou zprávu o 39. sezení.)

Mám za čest slavnému sněmu oznámiti takto:

ad. 1. Co presidium c. k. finančního ředitelství zemského vynesením daným dne 17. března 1863 č. 914 nařídilo, o tom vláda ví a schvaluje to.

Vynešení to nezavírá v sobě nižádného nového nařízení — ač se zdá, jakoby páni interpellanti omylné za to měli, nýbrž vztahuje se k starším platným instrukcím a opatřením, podle kterých berniční úřadové nemají z úřadních seznamů knih, katastrálních spisů podávati zpráv, poznamenání neb výtahů, přepisů a t. d., leč osobám, jež jim bylo c. k.


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die ihnen nicht von der k. l. Finanzlandesdirektion oder dem Präsidium derselben zu dem erwähnten Zwecke ausdrücklich benannt worden sind.

Den Steuerämtern sind nun allerdings Personen benannt worden, rücksichtlich deren eine ausnahmsweise Behandlung einzutreten hat. In den Verordnungen der k. k. Finanzlandesdirektion vom 11. Mai 1854 Z. 4503 und 20. August 1860 Z. 33870 werden als solche namentlich die Steuerträger aufgeführt und die Steuerämter verpflichtet, den Kon-tribuenten auf ihr Ansuchen und gegen Entrichtung der tarifmäßigen Gebühren, Auszugsbögen aus den Josefinischen Fassionsbüchern und die individuellen Grundertragsbögen nach dem neuen stabilen Kataster, ferner Abschriften ihrer Katastralgrundbesitz- und Ertragsbögen, dann Katastralmappen- und Parzellen-protokollsabschriften zu erfolgen.

Diese Verordnungen, worin übrigens auf das Interesse der Staatsverwaltung, daß die Kontri-buenten sich in der genauen Kenntniß ihres Besitz-standes halten, geradezu hingewiesend wird, haben noch heute volle Geltung und wurden durch den in Rede stehenden Präsidialerlaß weder geändert, noch aufgehoben. Letzterer bahnt vielmehr eine Er-weiterung der bestehenden Ausnahmen an. Um nämlich auch Personen, welche zwar nicht wie die Steuerträger ein direktes Interesse an den Katastral-akten haben, denen jedoch die Erlangung von derlei Auskünften doch wünschenswerth sein könnte, die Erfüllung ihres Wunsches zu ermöglichen und den Weg, wie dies zu erlangen, zu bezeichnen, wird in dem erwähnten Präsidialerlasse weiter bestimmt, daß in solchen, bisher nicht vorgesehenen Fällen das Ein-schreiten an die l. l. Finanzlandesdirektion ober deren Präsidium zu richten sei, um nach Zulaß der Gesetze den Wünschen der Bevölkerung thunlichst Rechnung zu tragen.

Das Hinausgeben von Katastralapparaten an Parteien, damit sie sich selbst Auszüge und Abschriften daraus machen, ist von jeher untersagt.

ad 2. Nach dem ad 1 Gesagten kann von einer Gefährdung des Kredits und etwaiger Interessen der landwirthschaftlichen Bevölkerung durch jenen Erlaß offenbar leine Rede sein.

Ich finde nur beizufügen, daß das k. k. Finanz-Ministerium mit Verordnung vom 1. d. M. den Ver. lauf von Mappen und Parzellenprotokollen (gegen Entrichtung der tarifmäßigen Gebühren) an Jeder-mann freigegeben hat, also dermal Jedermann, nicht bloß der Steuerträger, sich diese Abschriften und Mappenkopien verschaffen kann.

finanční ředitelství zemské aneb presidium toho ředitelství k tomu konci zvláště jmenovalo.

A v skutku byly berničným úřadům osoby jmenovány, v příčině kterých se před se má jíti podle této výjimky. Nařízení vydaná od c. k. fin. ředitelství zem. dne 11. května 1854 č. 4503 a 20. srpna 1860 č. 33870 uvádějí zejména poplatníky (kontribuenty), za takové osoby a ukládají berničným úřadům povinnost, aby po-platníkům, budou-li za to žádati a zaplatí-li poplatky podle tarify náležité, vydávaly výtahy z Josefinských knih fasijních (přiznávacích) a individuální archy o výnosu pozemním podle nového stálého katastru, také přepisy archů katastrálních o držebnosti a výnosu pozemků, pak mapy katastrální a přepisy parcelních protokolů.

Nařízeni tato, která přímo k tomu ukazuji, že správě státní na tom záleží, aby poplatníci dobrou známost měli o svých držebnostech, mají posud plnou platnost, a řečené vynešení vydané od presidium fin. řed. zem. v nich ničeno nezměnilo, ani nezrušilo. Nařízeni to spíše směřuje k tomu, aby výjimky nyní platné byly rozšířeny. Jsou totiž i osoby takové, které nemají sice jako poplatnici přímého prospěchu v tom, aby znaly knihy katastrální, přece snad budou žádati, aby se jim takových zpráv dostalo; těm aby se poskytla možnost a poznamenal spůsob, kterak by přání svého došli, ustanovuje podotknuté vynešení presidialní, aby se v případech takových, jichž předvídati nelze, podala žádost k c. k. finančnímu ředitelství zemskému aneb k presidium téhož ředitelství, by mohlo vyhověti žádostem obyvatelstva, pokud toho zákon dovoluje a pokud se činiti dá.

Vydávati někomu operáty katastrální, aby z nich sám udělal výtahy a přepisy, bývalo již vždy zakázáno.

ad 2. Podle toho, co se ad 1. připomenulo, jest na bíledni, že nelze pomysliti na to, jakby ono vynešení úvěr aneb jinési prospěchy obyvatelstva rolnického v nebezpečí vydávalo.

Vidí se mně toliko dodati, že c. k. ministerium finanční nařízením daným dne 1. t. m. svolilo, aby se za poplatky dle tarify náležité prodávaly mapy a parcelní protokoly komukoliv, tak že nyní, nejen poplatník, než i kdokoliv jiný může sobě opatřiti takové přepisy a kopie (otisky) map.

Statthalterei-Vicepräsident Freiherr von Kellersperg liest:

In der 37. Landtagssitzung wurde von dem Herrn Abgeordneten Dr. Emil Theumer und Genossen an mich die Interpellation gerichtet, ob die Regierung geneigt sei, die im Jahre 1856 vom Saazer l. l. Kreisamte erlassene Verfügung, der

Místodržitelský rada Neubauer čte:

V sezení 37. sněmu zemského učinili pan poslanec Dr. Emil Theumer a soudruhové ku mně interpellaci, zda-li by vláda nechtěla zrušiti opatřeni, učiněné v r. 1856 od c. k. krajského úřadu v Žatci, že lékaři nemocné do ne-


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gemäß die ärztliche Behandlung der im Brürer Krankenhause untergebrachten Kranken nur nach den Grundsätzen der allopathischen Heilmechode Statt zu finden hat, zu beheben und den behandelnden Aerzten an diesem Krankenhause die freie Auswahl der Heilmethode innerhalb der Gränzen der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu gestatten.

Ich habe die Ehre, dem hohen Hause diesfalls Folgendes mitzutheilen:

Wie die Herren Interpellanten selbst erwähnten, ist die berührte kreisämtliche Verfügung im Jahre 1857 von der Statthaltern und von dem bestandenen l. t. Ministerium des Inneren bestätigt worden.

Diese Entscheidungen sind weder mit den be-stehenden Verordnungen noch mit der angeblichen Uebung in anderen Kronländern Oesterreichs im Widersprüche. Die Brüxer Krankenanstalt steht ver-möge ihrer Errichtung und des geltend gemachten Anspruches auf den Ersatz der uneinbringlichen Ver-pflegskosten aus dem Landesfonde, in der Kategorie der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten, und wurde mit dem hohen Ministerialerlasse vom 16. August 1859 für eine solche erklärť.

Alle Spitäler dieser Art sind von den politischen Behörden zu überwachen.

Die Ueberwachung in Bezug auf die Zweckmäßigkeit der Krankenbehandlung aber ist namentlich bei dem Abgange einer Bereitungsvorschrift für ho-möopathische Arzneien unausführbar, und könnte selbst auch bei dem Bestande einer derlei Vorschrift immer nur von einem in der Homöopathie erfahrenen Individuum geübt werden.

Der Kreisarzt, welcher zunächst diese Kontrole zu führen hat, vermag nicht — falls er nicht selbst Homöopath ist — sich die nöthige Ueberzeugung zu verschaffen.

Uebrigens ist die Beiziehung eines Kollegiums homöopathischer Autoritäten — bei der geringen Anzahl der, der Homöopathie huldigenden Aerzte auf dem Lande — nie und nur in größeren Städten, und selbst da nur in einzelnen Fällen ausführbar.

Hiernach ist in einer homöopathischen Krankenanstalt die angeordnete Kontrole der ärztlichen Behandlung unmöglich.

Durch die im Jahre 1837 erfolgte Aufhebung des früheren Verbotes der Ausübung der Homöopathie wurde noch keineswegs ausgesprochen, die ho-möopachische Behandlungsweise fei nur allgemein oder vorzugsweise in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten einzuführen; dieser Einführung steht insbesondere entgegen, daß diese Kurmethode aus dem Lande wenig Eingang gefunden hat, und sonach in den öffentlichen Heilanstalten eine derlei Behandlung der Kranken nicht aufgedrungen werden kann und den Sanitätsbedürfnissen der Landbevölkerung nicht entsprochen würde.

Die Hinweisung der Herren Interpellanten endlich auf den Bestand behördlich bewilligter homöo-pathischer Heilanstalten in anderen Kronländern Oesterreichs verliert ihr Gewicht, wenn erwogen

mocníce Mostecké přijaté nemají jinače léčiti, než dle pravidel spůsobu allopatického a zdali by vláda nechtěla dovoliti, aby lékařové v této nemocnici ošetřující směli y mezích předpisů zákonem vůbec daných voliti, dle kterého spůsobu budou léčiti.

Mám čest slavnému sněmu toto oznámiti:

Páni interpellanti sami podotkli, že dotčené opatření krajského úřadu bylo v r. 1857 od místodržitelství a od někdejšího kr. ministerium vnitřních záležitostí ztvrzeno.

Co v rozhodnutích těch jest obsaženo, není na odpor ani posavade platným nařízením, ani domělé zvyklosti v jiných korunních zemích Rakouských. Co se týče zřízení nemocnice v Mostě a práva jejího k náhradě nedobytného nákladu ošetřovacího z fondu zemského, tak nemocnice ta nalezá se v kategorii obecných nemocnic veřejných, byvši uznána za obecný ústav veřejný vys. vynešením ministerium dne 16. srpna 1859.

Ku všem nemocnicím toho druhu mají političtí úřadové přihlížeti.

K tomu ale, zdali nemocní jsou příhodně ošetřováni, nelze přihlížeti zejmena za tou příčinou, že žádného předpisu není, kterak jest připravovati léky homeopatické, avšak i kdyby svrchu řečeného předpisu bylo, nemohl by při-hlídky nikdo jiný odbývati, než ten, kdo se v homeopatii zná.

Krajský lékař, který předkem a nejprve má k nemocnici přihlížeti, nemůže tedy nabyti náležitého přesvědčení, leč jest-li snad sám jest homeopatem.

S druhé strany lze sbor homeopatických autorit přivzíti jenom ve věčších městech a i tu jen v té aneb oné pří pádnosti; na venkově toho učiniti ani nelze, proto že lékařů homeopatii oddaných jest po skrovnu.

Podle toho tedy není ani možno v homeopatické nemocnici podle nařízeni přihlížeti k tomu, jak lékaři nemocné ošetřují.

Tím, že se zrušila roku 1837 zápověd, dle níž homeopatii vykonávati nebylo dovoleno, nevyneslo se ještě nikoliv, že se má způsob léčeni homeopatického vůbec aneb zvláště v obecných nemocnicích veřejných uváděti. Uvedení takovému příčí se zejména to, že se podle toko spůsobu na venkově málo léčí, a že by se tím ani nevyhovělo potřebám zdravotním venkovského obyvatelstva, ježto nemocným u-veřejných nemocnicích vnucovati se nemůže, aby ale toho spůsobu byli ošetřováni.

Ukazují-li páni interpellanti k tomu, že v jiných korunních zemích Rakouska jsou nemocnice homeopatické od úřadu dovolené, přestane námitka ta býti důležitou, uváží-li se, že ne-


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wild, daß diese Anstalten nur als Privatinstitute existiren, und keinesfalls in die Kategorie der öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten eingereiht find.

Soll also das Brüxer Krankenhaus als eine allgemeine öffentliche Krankenanstalt noch weiter gelten, so kann von der Einführung der homöopathischen Kurmethode daselbst nicht die Rede sein.

Auch habe ich allen Grund anzunehmen, das hohe Staatsministerium werde über eine an selbes diesfalls eingebrachte Vorstellung in gleichem Sinne entscheiden.

mocnice ty jsou pouze ústavy soukromé, a nejsou vřaděny v kategorii obecných nemocnic veřejných.

Má-li tedy nemocnice Mostecká zůstati i déle obecnou nemocnicí veřejnou, nelze tam způsob léčení homeopatického uvesti.

Ostatek mám za to, že vysoké státní ministerium ke stížnosti v té příčině rozhodne rovným způsobem.

Statthalt.-Vicepräs. Freiherr v.Kellersperg:

In der 34. Sitzung des hohen Landtages wurde von dem Herrn Abgeordneten Tetzner und Genossen an mich die Frage gerichtet, ob die Staatsverwaltung nicht die Absicht und die Mittel habe, die Aufsig-Teplitzer Eisenbahngesellschaft zur Fortsetzung ihrer Bahn in der Richtung nach Dur, Brüx und Kommotan, und wenn diese auch nur in successiven Abschnitten ausgeführt würde, — zu veranlassen.

Ich habe die Ehre, diese Frage in Folgendem zu beantworten:

Nach der bloß auf die Strecken Aussig-Teplitz lautenden, somit bereits von der Gesellschaft ausgenützten Konzession vom 2. August 1856 steht der Staatsverwaltung ein gesetzliches Mittel, die Ge-sellschaft zur Fortsetzung der Bahn zu verhalten, nicht zu Gebote. Gleich den Herren Interpellanten wünscht die Staatsverwaltung lebhaft die Fortsetzung der Bahn in der angedeuteten Richtung, und hat eben aus diesem Grunde die angeführten Terminsverlängerungen für die Vorarbeiten bewilligt.

Diese Bewilligungen geben jedoch nach dem Eisenbahnkonzessionsgesetze weder ein ausschließliches, noch ein Vorrecht, und stehen demnach der Fortsetzung der Bahn durch andere, mit den nöthigen Mitteln versehene Unternehmer, welche der Regierung sehr willkommen wären, nicht im Wege.

C. k. místodržitelský rada Neubauer čte: V 34. sezení slavného sněmu učiněna od p. posl. Tetznera a soudruhův ke mně otázka, zdali státní správa nemá úmyslu a spolu i prostředků, aby přiměla společnost Ústsko-Teplické železné dráhy k tomu, by stavěla dráhu svou dále směrem k Duchcovu, Mostu a Chomútovu, byt i stavba se předsevzala částkou po částce.

Mám za čest k otázce této odpovědíti takto:

Podle koncese dané dne 2. srpna 1856, která svědčí toliko na dráhu z Ústí do Teplic, a které společnost tedy již úplně užila, nemá správa státní žádného prostředku zákonem poskytnutého, aby společnost přiměla k tomu, by dráhu dále stavěla. Jak páni interpellanti tak také správa státní zajisté vřele sobě toho přeje, aby byla dráha směrem připomenutým dále vedena a právě za tou příčinou povolila, aby lhůty k přípravným pracím byly prodlužovány, jak se za to žádalo.

Povolení k takovým pracím nedává ale podle zákona o koncesích železničných ani výhradního práva, ani práva předního a nepřekáží tomu, aby jiní potřebnými prostředky opatření podnikatelé, kteří by vládě byli velmi vítáni, dráhu dále stavěli.

Oberstlandmarschall: Wir schreiten nun zur Tagesordnung, nämlich zum Bericht der Kommission über die Voranschläge. Wenn es dem Hause genehm wäre, würde ich den Borgang vorschlagen, daß wir die einzelnen Fonde vornehmen, und jede einzelne Einnahms- und Ausgabe-Rubrik vorgetragen werde, und daß insofern bei einer solchen weder von der Kommission eine Bemerkung gemacht wird, noch von Jemand das Wort ergriffen wird, ich ohne wieder die ermüdende Abstimmung durch Händeaushebung einzuleiten, vom Hause ermächtigt werde, diese Posten als angenommen zu erklären. Jeder Posten wird vorgelesen, die Kommission wird ihren Antrag machen, wenn ein Mitglied über diesen Antrag das Wort ergreifen will, so kann es sich zum Worte melden; geschieht weder das eine noch das andere, so glaube ich, wird es den Fortgang der Berathung beschleunigen, wenn in einem solchen Falle das Haus mich ermächtigt, zu erklären, dieser Posten sei genehmigt. Ich bitte daher das Haus durch Händeaufheben zu erklären, ob es mit dem von mir vorgeschlagenen Vorgang einverstanden ist. (Angenommen.)

Ich bitte also....

Taschek: Den Entwurf der erledigten Posten anlangend, so sind die ersten fünf Artikel Resultate der Bestimmungen bezüglich sowohl der Ausgaben als der Empfänge. Die können daher erst, nachdem die einzelnen Posten abgestimmt worden sind, als Resultat derselben dem h. Hause zur Abstimmung


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unterlegt werden. Es betrifft daher den Domestikal-fond als den ersten! Seite 9: (liest deutsch:) "Erfordernisse des böhmischen Domestikalfondes. Polytechnikum, Realschule und Exercitienanstalten 60142 fl. 60 kr"

Sekretär Schmidt liest böhmisch: Polytechnika, realka a zemské cvičné ústavy 60142 zI. 60 kr.

Die Kommission hat bezüglich derjenigen Ansätze und Posten, welche durch die vom Landesausschuß im gedruckten Voranschlage beigesetzten Bemerkungen, oder aus sich selbst vollständig berechtigt waren, zur Vermeidung von Wiederholungen keinen weiteren Grund angegeben, sondern nur, wo solche Abänderungen beantragt waren, dieselben aufgenommen. Bezüglich dieser Posten werden von der Kommission folgende zwei Bemerkungen in abgesonderten Para-grafen beantragt, nämlich §. 1, Seite 2 des Entwurfes (liest):

"Zur Kompletirung des physikalischen Kabinets an der technischen Lehranstalt wird für das Schuljahr 1863 ausnahmsweise eine Dotation von 1000 fl. ö. W. bewilligt, der diesfällige bisher mit 315 fl. ö. W. bemessene jährliche Pauschalbetrag auf 800 fl. ö. W. erhöht und für das Lehrfach der Physik zur Bestreitung der minderen Schulauslagen ein Betrag von 12 fl. 60 kr. zugestanden."

K doplnění fysikálního kabinetu na technice povoluje se na školní rok 1863 výminečně dotace 1000 zl. r. č.; sem náležející plat úhrnkový, posud s 315 zl. r. č. ročně vyměřený, zvyšuje se na 800 zl. r. č. a pro přednášky o fysice povoluje se 12 zl. 60 kr. k zapravení menších výloh školních.

Die Gründe für diesen Antrag sind auf der zweiten Seite des Berichtes enthalten und gehen dabin (liest):

"Ueber Einschreiten des Docenten der Physik G. Zenger hat der Landesausschuß unterm 4. November 1862 Z. 13400 auf die Bewilligung einer ausnahmsweisen Dotation von 1000 fl. zur Kompletirung des physikalischen Kabinetes und auf die Erhöhung des fälligen, bisher mit 300 fl. EM. bemessenen jährlichen Pauschalbetrages von 300 fl. CM. oder 315 fl. ö. W. auf 800 fl. öfterr.W. angetragen.

Im Interesse der Lehranstalt und des öffentlichen Unterrichtes ist die Kommission diesem, nach dem gegenwärtigen Stande des gedachten Kabinets begründeten Antrage beigetreten, und hat die dies-fälligen Beträge mit 1000 fl. und 485 fl. in das Erforderniß aufgenommen, letzteren Betrag nur mit 485 fl., weil die weiteren 315 fl. bereits in der pag. 36, Post 6 erscheinenden Pauschalsumme von 3083 fl. begriffen sind.

Zur Deckung der anderen Schulauslagen für die Lehrfächer der mechanischen Technologie und der Physik trägt der Landesausschuß für jedes 12 fl. 60 kr. an. Der für das erste Lehrfach bestimmte Antrag ist bereits in der pag. 36, Post 8 erscheinenden Summe von 228 fl. 90 kr. enthalten, wornach nur mehr der für das Lehrfach der Physik erforder-liche Betrag zu bewilligen wäre.

Durch diese Mehlbewilligungen von 1000 fl., 485 fl. und 12 fl. 60 kr. erwächst eine Mehrausgabe von 1497 fl. 60 kr., wodurch sich der pag. 37 eingestellte Aufwand für die Schulerfordernisse der technischen Lehranstalt von 8045 fl. 86 kr. auf 9513 fl. 46 kr. erhöht."

Oberstlandmarschall: Ich bitte den An-trag böhmisch zu lesen.

Sekr. Schmidt čte totéž česky:

K žádosti docenta fysiky V. Zengera po-navrhl výbor zemský dne 4. listopadu 1862 5. 13400, aby se povolila výminkou dotace 1000 zl. na doplnění fysikálního kabinetu a aby se zvýšila posavadní roční úhrnková suma 300 zl. ve stř. neb 315 zl. r. č. na 800 zl. r. č.

Ku prospěchu učiliště a veřejného vyučováni přisvědčila komise k tomuto návrhu odůvodněnému nynějším stavem řečeného kabinetu, a vřadila ony sumy s 1000 zl. a 485 zl. mezi potřebu, a to sumu poslez uvedenou jen s 485 zl. z té příčiny, poněvadž dalších 315 zl. zahrnuto jest v úhrnkové sumě 3083 zl., uvedené na str. 36 v položce 6.

Aby se uhradily menší výlohy školní v předmětech vyučovacích mechanické technologie a fysiky, navrhuje výbor zemský pro každý předmět 12 zl. 60 kr.

Suma určená pro prvnější předmět obsažena jest již v sumě 228 zl. 90 kr. uvedené na str. 36. v pol. 8 a tudíž třeba jen povoliti částku potřebnou pro učební předmět fysiky.

Povolení těchto 1000 zl., 485 zl. a 12 zl. 60 kr. povstává zvěčšené vydání 1497 zl. 60 kr., čímž se náklad na školní potřeby technického ústavu uvedené na str. 37 s 8015 zl. 86 kr. zvyšuje na 9513 zl. 46 kr.

Oberstlandmarschall: Hat Jemand gegen diesen Antrag der Kommission etwas zu bemerken? Wenn Niemand etwas zu bemerken hat, so bitte ich die Herren, die mit dem Antrage der Kommission einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Berichterstatter Taschel liest: "§. 2. Die Lanexercitienanstalten (Landesreitschule, Fechtschule, Tanzunterricht und Turnlehranstalt) erfordern pag. 28 einen Aufwand von 4132 fl. Unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen dürfte die Beibehaltung dieser Anstalten kaum mehr als ein wahres Bedürfniß angesehen werden. Selbst bann, wenn aus allenfälligen Stiftungen ein Anspruch auf den Unterricht in denselben zu Recht bestehen sollte, könnte dieser Verpflichtung durch unmittelhare Zahlung bei solchen dermal bereits in größerer Auswahl bestehenden Privatlehrern und Anstalten für die einzelnen Stift-linge nachgekommen und doch ein nicht unbedeutendes Ersparniß für das Land erziehlt werden. Eine besondere Erwägung dieser Angelegenheit erscheint daher ganz angezeigt."


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Dem zu Folge erlaubt sich die Kommission einen Antrag zum §. 2. (liest:)

"Es wird dem Landesausschusse aufgetragen, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Landesexercitien-Anftalten (Landesreilschule, Fechtschule, Tanzunterricht- und Turnlehranstalt) gänzlich aufgelassen werden könnten, in Erwägung zu nehmen, die erforderlichen Erhebungen zu pflegen und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten, beziehungsweise die erforderlichen Anträge zu stellen."

Sekr. S ch m i d t čte totéž česky:

Zemskému výboru se ukládá, aby proskoumal otázku, zdali a pod jakými výminkami mohly by docela zrušeny býti zemské ústavy pro tělesné cviky (zemská jízdárna, šermovna, tancovna a tělocvična), aby potřebné u věci té proskoumání činil i aby o tom sněmu v nejblíže příštím zasedáni podal zprávu, a pokud náleži, aby učinil potřebné návrhy.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die mit dem Antrage der Kommission einverstanden sind, die Hand aufzuheben.

Das sind die beiden Anträge, die zu der ersten Post des Domestikalfondes, des Polytechnikums, der Realschulen und Exercitienanstalten gemacht worden sind. Wenn sonst Niemand etwas zu bemerken hat, wäre mit der Annahme dieser beiden Anträge dieses Erforderniß mit 60.142 fl. 60 kr. richtig gestellt.

Berichterstatter Taschek liest deutsch: Deutsches und böhmisches Landestheater 93362 fl.

Sekretář Schmidt čte:

Německé a české divadlo 93362 zI.

Hofrath Taschek liest §. 3, Seite 3 des Ent-wurfes: Bei der Bewilligung der für das böhmische Landestheater veranschlagten Beträge, insbesondere des pag. 49 u. 61 erscheinenden außerordentlichen Bauaufwandes von 39.400 fl. und der kontraktmäßigen Remuneration für den Bauunternehmer pag.. 56 mit 4900 fl. wird die Entscheidung über den in dieser Angelegenheit von dem Landesausschusse zu erstattenden Bericht und die Erledigung der für das Ver-waltungsjahr 1862 gelegten Rechnung ausdrücklich vorbehalten.

Sekr. Schmidt čte:

Při povolení sum, pro české prozatímní divadlo rozpočtených, zvláště pak při povolení mimořádného nákladu stavebního 39.400 zl., na stránce 49 a 61 navrženého, a smluvné odměny 4900 zl. podnikateli stavby, na stránce 56 navržené, vyhrazuje se výslovně rozhodnutí v pří-čině zprávy, kterou má zemský výbor v záležitosti této podati, jakož také se výslovně vyhražuje vyřízení účtů, za správní rok 1862 složených.

Berichterstatter Taschek: Zu diesem Vorbehalt sah sich die Kommission genöthigt, weil es ihr nicht möglich war, zu derselben Zeit den erstatteten Bericht und die Jahresrechnung in Erledigung zu bringen, und zu dieser Erledigung hat die Kommission im Sinne, eine Sitzung heute Abends anzutragen. Um nun allen Uebelständen zu begegnen, muß die Bewilligung angenommen, jedoch die Entscheidung dem h. Hause für diese Post vorbehalten werden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, wenn Niemand das Wort ergreift, über diesen Antrag der Kommission abzustimmen und die Herren, die dafür sind, daß in dieser Art die Erledigung dieser Post erfolge, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Hofrath Taschek (liest): §. 4. Wird der Landes-ausschuß angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß bei dem nächsten Abschlusse eines weiteren Pachtkontraktes über das deutsche Landestheater die Loge für den Theaterintendanten unentgeltlich ausbedungen werde.

Sekr. Schmidt čte:

Zemskému výboru se ukládá, přihlížeti k tomu, aby při nejblíže příštím uzavření další smlouvy nájemní strany německého zemského divadla pro intendanta divadelního bezplatně jedna lóže se vymínila.

Zu diesem Antrage sah sich die Kommission veranlaßt, weil derselbe Vorgang bei dem böhmischen Theater beachtet worden ist, es also gar kein Grund wäre, warum nicht derselbe Vorgang zur Ersparung dieser Auslagen auf Seite des deutschen Theaters stattfinden könnte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die mit diesem Antrag des Ausschusses einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.) Diese Post wird also, wenn Niemand sonst das Wort darüber ergreist, mit der von der Kommission ver-anschlagten Summe von 93362 fl. eingestellt.

Berichterstatter Taschek liest §. 5 deutsch: Die paß. 62 Postn. 4 aufgenommene Dotation des Bu-benčer Fondes pr. 4000 fl. wird hier als eine blos durchlaufende Post ausgeschieden, weil der dießfällige Bedarf in das Erforderniß des Bubencer Fondes und zwar mit der dort veranschlagten Ziffer von 3948 st. aufgenommen wurde.

Sekr. Schmidt čte:

Dotace Bubenečskému fondu v sumě 4000 zl. na stránce 62 pod číslem položky 4 uvedená, vyloučí se zde jakožto položka pouze průběžná, a to proto, poněvadž náležející sem potřeba uvedena byla v potřebě fondu Bubenečského, a to sumou 3948 zl. tam rozpočtenou.

Oberstlandmarschall: Bitte die Herren, die mit dem Antrage einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Berichterstatter Taschek (liest): Post 4. Militärstistungen 16608 fl.

Sekretář Schmidt čte: Vojenská nadání 16608 zl.

Oberstlandmarschall: Also mit dem vorgetragenen Betrage angenommen.

Berichterstatter Taschek (liest): Post 5. Bau-herstellung im Landhause 10972 fl.

Sekretář Schmidt čte: Správky stavební v zemském domě 10972 zI.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek (liest Post 6, und dazu ß. 6 deutsch): "Post 6. Steuern und Gaben vom

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Landhause und Fondseinkommen 3887 fl. §. 6. Die pag. 65 mit 4197 st. eingestellten Steuern und Gaben vom Landesgebäude und Fondseinkommen werden auf 3887 fl. herabgesetzt," und zwar aus dem Grunde, weil die Einkommensteuer von den Coupons bei dieser Dost auf 2 Seiten, mit 310 fl. doppelt in Anrechnung gebracht worden ist, folglich die eine Post entfällt, und um diesen Betrag der Post geringer geworden ist.

Sekretář Schmidt čte: "Daně a dávky ze zemského domu a zvláštních příjmů fondu 3887 zl. §. 6. Na stránce 65 s 4197 zl. navržené daně a dávky ze zemského domu a z příjmů fondu sníženy jsou na 3887 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas bemerkt, so ist diese Post mit der vorgetragenen Summe von 3887 fl. eingestellt.

Berichterstatter Taschek liest Post 7 deutsch: Diäten und Reisekosten 20 fl.

Sekretář Schmidt čte: Diety a cestovné 20 zI.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest Post 8: Rechtsanwaltschaft 840 fl.

Sekretář Schmidt čte: Právní zastupitel-ství 840 zI.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest Post 9: Geschichte Böhmens und Archív český 4336 fl.

Sekretář Schmidt čte: Dějepis a archív český 4336 zI.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest Post 10: Passiv-Interessen 11.079 fl.

Sekretář Schmidt čte: Úroky pasivní 11079 2i.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest Post 11: Pensionen für Beamte und Diener 20.667 fl.

Sekretář Schmidt čte: Výslužne úřadní-kům a sluhům 20667 zI.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest Post 12: Pensionen für Witwen 6685 fl.

Sekretář Schmidt čte: Výslužne vdovám 6685 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest Post 13: Erzie-hungsbeiträge für Kinder 673 fl.

Sekretář Schmidt čte: Příspěvky na vy-chování dítek 673 zI.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest Post 14: Provisionen 466 fl.

Sekr. Schmidt čte: Provise 466 zI.

Berichterstatter Taschek liest Post 15 und §. 7 (§. 6 ist ein Druckfehler): "Post 15. Gnadengaben 4971 fl. 38 kr. §. 7. Die pag. 81 für Franciska Geyer eingestellte Gnadengabe jährlicher 52 fl. 50 kr. wir auf 100 fl. ö. W. erhöht", und zwar in Folge des von dem Landesausschusse unterm 5. Oktober 1861 erstatteten Antrages. Die Gründe sind das hohe Alter der Bittstellerin und die Verdienste, die sich ihr Vater durch seine früheren Dienstleistungen erworben hat.

Landtagssekretär Schmidt liest Post 15 und 8. 7 böhmisch:

15. Dary z milosti 4971 zl. 38 kr. "§. 7. Dar z milosti ročních 52 zl. 50 kr. pro Františku Geyerovu na str. 81 navržený, zvyšuje se na 100 zl. r. č.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die mit diesem Antrage der Kommission einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Berichterstatter Taschek liest Post 16 deutsch: Verschiedene andere Auslagen 563 st.

Sekretář Schmidt čte: Rozličné jiné vylohy 563 zI.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterstatter Taschek liest §. 8 des Entwurfes: "Die pag. 3 Post 18 und pag. 86 in das Erforderniß aufgenommene Abfuhr des Domestikal-fonds-Ueberschusses pr. 27.020 fl. wird als eine durchlaufende Post sowohl hier als in dem Landesfonde, wo selbe pag. 2 Post 11 in die Bedeckung aufgenommen erscheint, ausgeschieden." Diese Ausscheidungen erfolgen, weil die Kommission von der Ansicht ausgegangen ist, die einzelnen Fonde in ihrer gesammten Darstellung als ein Ganzes anzunehmen, und die allfälligen Abfuhren als in den Landesfond eingehend, als Abgang aber aus dem Landesfond berichtigt und getilgt werden müssen, es daher der Kommission ersprießlich erschien, die einzelnen Fonde als ein Ganzes zu behandeln, dem Bestande aber der Fonde, beziehungsweise dem Verzeichnisse ihres eigenthümlichen Vermögens dadurch nicht im mindesten präjudicirt wird, indem solche unbeschadet bleiben, folglich aus der Aufzählung in diesem Verzeichnisse ersichtlich wird, worin das Vermögen jedes einzelnen Fondes besteht.

Landtagssekretär Schmidt liest §. 8 des Ent-wurfes böhmisch:

Suma 27.020 zl. co odvedený přebytek fondu domestikálního na str. 3 v položce 18 a na str. 86 v "potřebě" navržená vylučuje se co položka průběžná jak zde tak také při rozpočtu fondu zemského, kde na str. 2 co položka 11 uvedena iest v rubrice "uhrazení".

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für diesen Antrag der Kommission sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Berichterstatter Dr. Taschek: Das Erforderniß des böhmischen Domeftikal-Fondes beträgt daher 239.579 fl. 98 kr.

Sekretář Schmidt čte: Potřeba, českého domestikálního fondu obnáší 239,579 zl. 98 kr.

Oberstlandmarschall: Das Gesammterfor-derniß ist in diesem Betrage angenommen.

Abgeordneter Skrejšowský: Ich bitte um's Wort. In dem Voranschlage des böhmischen Land-domestikalfondes ist auf Seite 54 unter Beilage 5 eine Subvention von 10.500 fl. für den Theater-Pächter des deutschen Theaters und eine Subvention


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von 10.500 fl. für den Pächter des böhmischen Theaters bestimmt. Nachdem das Land auf diese Art die beiden Theaterunternehmungen mit 21.000 fl. fähr-lich subventionirt, so glaube ich, dürfte das Land auch das Recht haben, eine entsprechende Verwendung dieser Dotation zu beanspruchen. Es ist nicht meine Absicht, vielleicht zur Begründung dieses Antrages die Theaterverhältnisse zu schildern, oder weit und breit zu begründen oder zu behaupten, daß vielleicht die Subvention gegenwärtig nicht auf diejenige Art verwendet wird, wie sie hätte verwendet werden sollen, oder daß sie nicht dasjenige Resultat gehabt habe, wie man erwarten sollte; alle diese Verhältnisse sind den einzelnen Mitgliedern des h. Hauses bekannt; ich will nur bei diesem Anlasse den Antrag stellen, der hohe Landtag wolle dem Landesaus-schusse gegenüber den Wunsch aussprechen, es sei bei der künftigen Verpachtung der Theaterunternehmung auf eine würdige Kunstleistung streng Bedacht zu nehmen, und zwar nur in Berücksichtigung dessen, daß das Land aus dem Domestikalfonde eine bedeutende Subvention für den Theaterunternehmer bewilligt.

Bohusch v. Ottoschütz: Ich muß sehr bedauern, daß die Kommission, die vom hohen Hause ernannt worden ist, es nicht für angemessen gefunden hat, eine Aufklärung in Bezug auf Theaterverhältnisse von dem betreffenden Referenten zu verlangen. Es wirb ja diese Subvention dem Direktor nicht unbedingt ertheilt, sondern als Subvention nachhinein in einhalbjährigen Raten nach vorhergegangener Prüfung desjenigen, was der Direktor geleistet hat, im Einverständniß mit den Logenbesitzern, er hat aber keinen unbedingten Anspruch, kein jus quaesitum darauf, sondern es wird ihm die Subvention ertheilt, nachdem seine Leistung geprüft worden ist, und von Termin zu Termin votirt.

Skrejšowský: Ich glaube, daß die Aufklärung des Herrn Theaterintendanten in dieser Beziehung nichts ändert, ich habe nicht beantragt, daß vielleicht untersucht werde, wie diese Subvention ausgezahlt wird oder welche Modalitäten dabei angewendet werden. Ich glaube, wenn die Theaterdirektion nicht dasjenige leisten würde, was sie zu leisten hat, so wäre es um so schlimmer, daß man diese Subvention dennoch erfolgt; allein ich glaube, es kann nicht schaden, wenn bei der künftigen Verpachtung der Theaterunternehmung für die Folge darauf Bedacht genommen wird.

Rieger: Ich glaube nicht erst erwähnen zu müssen, daß die Verleihung des Theaters an die gegenwärtige Direktion sich aus früherer Zeit datirt als die Amtirung des gegenwärtigen Landesausschusses; wenn also das Publikum ober der eine oder andere von den Herren Abgeordneten Veranlassung gefunden hat mit der gegenwärtigen Leitung des Theaters unzufrieden zu sein, so kann nicht der gegenwärtige Landesausschuß dafür verantwortlich gemacht werden. Ich glaube, es ist das, was Abgeordneter Skrej-šowký verlangt, selbstverständlich, daß der Landesť ausschuß bei Vergebung des Theaters an eine,neue Direktion dabei es für seine Pflicht halten wird, mit größtmöglichster Vorsicht und Umsicht vorzugehen und nur denjenigen Mann mit dieser Stelle zu be-trauen, von dem er voraussetzen kann, daß er das Theater in einer des Landes und der Kunst würdigen Weise leiten wird. — Aber, meine Herren, das Theater ist eine ganz eigene Sache, da hat man es mit Faktoren zu thun, die sich hundert- und tausendfach der Kontrole entziehen. Die Faktoren, mit denen man hier eine Summe zu ziehen hat, sind eben Menschen und, meine Herren! mit Menschen kann man nicht rechnen wie mit Zahlen. Wie gesagt, sie entziehen sich eben der strengen Berechnung und man muß da in vielen Beziehungen Nachsicht üben, muß die Verhältnisse und die Umstände betrachten, und so geschieht es manchmal, daß das Resultat kein solches ist, wie man es wohl zu haben wünschte. Auch das Hoftheater, welches vielleicht zehnmal so gut dotirt ist, wie das hiesige Theater, entspricht nicht in jeder Beziehung den Anforderungen der Kunst und des Publikums. Wir haben es erlebt, daß im Hoftheater in Wien mitunter sehr schwache Vorstellungen gegeben worden sind. Wir haben es erlebt, daß die wichtigsten Fächer sehr schwach und mangelhaft besetzt waren, weil eben die Sachen nicht in der Hand der Intendanz selbst, nicht in der Hand der Direktion sind. Und selbst, wenn man unmenschliche Mittel darauf verwenden wollte, so bliebe man doch von dem guten Willen der Mitglieder abhängig, die dabei zu wirken haben. Ich glaube, der hohe Landtage könne versichert sein, daß der Landesausschuß alles thun wird, was er wird thun können, und daß eine-solche Ermahnung oder Erinnerung gar nicht noth-wendig ist.

Dr. Trojan: Ich erlaube mir nur eine Anfrage, wann nämlich der Pacht des gegenwärtigen Theaterdirektors zu Ende geht? und wenn es bald geschieht, ich glaube in einem Jahre, ob schon jetzt Anstalten getroffen sind, eine neue Verpachtung ein-zuleiten. Ich hoffe dabei, daß die Unternehmung nach beiden Sprachen getrennt hintangegeben werden wird.

Oberstlandmarschall: Die Einleitungen zur Verpachtung sind bereits getroffen, und unmittelbar darnach, als der Landtag auseinandergegangen und dem Landesausschusse wieder mehr Luft in seiner Agenda gegeben sein wird, wird er gleich diese Frage in Erwägung ziehen, wobei es sich nicht allein darum handeln wird, an wen und unter welchen Bedingungen die beiden Theater vergeben werden, sondern es wird auch die Frage in Erwägung gezogen werden, ob es nun unumgänglich nothwendig ist, die beiden Unternehmungen in Betreff der Person des Unternehmers von einander zu trennen. (Bravo.)

Taschek: Die Kommission hat sich betreffs dieses Absatzes, bezüglich der Subvention daran ge-halten, daß solche durch die Pachtkontrakte Vertrags-mäßig bestimmt seien und dagegen, gegen die Bestimmung derselben kein Anstand erhoben werden könnte. Was die speciellen Bemerkungen und Andeutungen erforderten, glaubte dieselbe, wie bereits vom hohen Hause auch anerkannt und beschlossen worden

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ist durch die Bemerkung bezüglich der Loge im deutschen Theater vom Standpunkte des Budgetausschusses vollständig berücksichtigt zu haben. Weitere Anträge, insbesondere bezüglich der Frage der Verpachtung und der Personen, konnte von Seite der Kommission nicht aus Anlaß des Budgets in Berathung genommen und ein dießfälliger Antrag dem hohen Hause vorgelegt werden. Dieselben haben sich die Erledigung dieser Frage bei dem Berichte über die Uebergabe der Fonde und Anstalten vorbehalten und bei diesem Gegenstand auch bereits einen Beschluß gefaßt, welcher demnächst dem hohen Landtage vorgelegt werden wird.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so werde ich den vom Abgeordneten Herrn Skrejšowský gestellten Antrag zur Un-terstützungsfrage und zur Abstimmung bringen.

Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle den Wunsch aussprechen, es sei bei der künftigen Verpachtung der Unternehmung auf eine würdige Kunst-leilung strenge bedacht zu sein.

Sl. sněme račiž vysloviti, že je žádoucno, aby při budoucím pronajmutí podnikatelstvo divadelní přísně zřetel vzalo na důstojné umělecké jeho vedení.

Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Ist hinreichend unterstützt. So werde ich ihn zur Abstimmung bringen und bitte diejenigen Herren, die für den Antrag des Abg. Herrn Strejšowský sind, auf-zustehen. 67. Ich bitte sich niederzusetzen, und bitte jene Herren, die gegen den Antrag sind, aufzustehen. (Majorität ist gegen den Antrag.) Nachdem also dieser Antrag erledigt ist, so ist der gesammte böhm. Domestikalfond mit 239.597 fl 98 kr. genehmigt. Es folgt nun der Bubenčer Fond.

Taschek: Ich werde mir erlauben zuerst die Gründe vorzutragen, die die Kommission zu dem Beschlusse im Artikel des Entwurfes 7 —

Oberstlandmarschall: Römisch II.

Taschek: Römisch II bestimmt haben. An den einzelnen Posten selbst hat die Kommission nichts zu ändern befunden.

"Die Realitäten, welche mittelst des Bubenčer Fondes verwaltet werden, sind der ehemalige Thier-und Baumgarten in Bubenč. Dieselben erscheinen in der königlichen böhm. Landtafel Hptb. S. Tom. XL. pag. 49. Thiergarten in Bubentsch possedirt l. Kammer unter Verwaltung der böhm. Herren-Stände; dann pag. 65 Thiergarten in Stern, sammt Baum garten und Kaisermühle in Bubentsch possedirt k. l. Kammer, dermal unter Verwaltung des k. t. Hofbauamtes.

Der Landesausschuß hat in dem Berichte vom 12. December 1862 Nr. 247 Landt, die zwischen demselben und dem l. l. Statthalterei-Präsidium ent-standenen Differenzen über die Benützung des Bu-benčer Schlosses, die zur Behebung derselben an das k. l. Ministerium unterm 2. December 1862 NE. 35. präs. gerichtete Rechtsverwahrung angezeigt, und den Antrag dahin gestellt: Hoher Landtag wolle die von ihm zur Wahrung des Dispositionsrechtes über das Bubenčer Schloß eingeleiteten Maßnahmen und getroffenen Verfügungen nachträglich gut heißen und genehmigen, und ihn in vertrauensvoller Erwartung einer befriedigenden Lösung der Frage über dieses Dispositionsrecht ausdrücklich ermächtigen, die Auslagen für den vereinigten Baum- und Thiergarten, inclus. der in demselben gelegenen Gebäude m derselben Weise, wie sie früher von dem gewesenen ständischen Ausschusse bestritten wurden, d. i. insoweit der Bub. Thiergartenfond hiezu nicht zureicht, auf Landeskosten auch ferner zu präliminiren und zu bestreiten, wogegen es sich der Landesausschuß vorbehält, dem hohen Landtage in dem allerdings gewiß nicht zu befürchtenden Falle einer ungünstigen Schlußentscheidung über das genannte Dispositionsrecht, bezüglich des Schlosses, die dann etwa nothwendig werdenden weiteren Anträge neuerdings zu unterbreiten.

Dieser Bericht wurde in der Sitzung vom 4. März der Budgetkommission zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Aus diesem Bericht und den demselben zu Grunde liegenden Akten, insbesondere der mit Hofkanzleidekret vom 6. Mai 1845 Z. 15474 herabgelangten a. h. Ent-schließung vom 3. Mai d. J. geht hervor, daß der Bubenčer Baumgarten mit dem Bubenčer Thiergarten vereinigt, und die Verwaltung und Nutznießung den böhmischen Ständen unter der Bedingung überlassen worden sind, daß die vereinigten Gärten zu einem Erholungsorte für das Prager Publikum verwendet, aus dem Erträgnisse derselben, d. i. dem Bubenčer Fonde, und so weit dieses nicht zureicht, aus dem Domefti-kalfonde erhalten werden, das Eigenthum derselben, sowie die freie Disposition hierüber aber Sr. Majestät als dem Könige von Böhmen vorbehalten bleibe.

Das Einkommen des Fondes beschränkt sich beinahe ausschließlich auf den Ertrag der diesfälligen Realitäten und ist für das Jahr 1863 mit 6176 fl. präliminirt.

Die oben angedeutete Lösung ist nach dem der Kommission in der Sitzung vom 10. März zugewiesenen Berichte des Landesausschusses vom 4. März l.J. Nr. 2773 mittelst der a. h. Entschließung vom 17. Februar l. I. erfolgt. Dieselbe lautet: "Ich behalte Mir, so lange der vereinigte Bubenčer Thier-und Baumgarten in der Verwaltung der böhmischen Landesvertretung bleibt, nebst der unbedingten Reservirung der jederzeitigen Benützung des Bubenčer Jagdschlosses für Meinen Hof die Bewilligung des temporären längern oder kürzern Genusses dieses Schlosses über von Fall zu Fall zu erstattenden Antrag Meines Staatsministeriums vor, wovon der böhmische Oberstlandmarschall in geeigneter Weise zu verständigen ist."

In Folge dieser a. h. Entschließung hat der Lan-desausschuß unter einem das k. k. Obersthofmeisteramt um Festsetzung der zur ordnungsmäßigen Uebergabe des Bubenčer Jagdschlosses sammt den zum Genusse des jeweiligen Bewohners desselben bestimmten Gar-tenantheilen und Glashäusern an das k. k. Hofärar


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resp. an das mit der künftigen Verwaltung desselben zu beauftagende Organ — abzuordnenden Kommission ersucht.

Es fällt vor Allem auf, wie sich der Landesausschuß in einer so wichtigen Angelegenheit wäh-rend der Anwesenheit des h. Landtags bestimmt finden konnte, ohne vorläufige Einholung seiner Entscheidung einen solchen Schritt zu thun. Da jedoch zugleich die getroffene Einleitung den jetzt waltenden Verhältnissen entspricht und die Außerachtlassung der vorläufigen Einholung der landtäglichen Entscheidung nur in dem Bestreben, dem a. h. Befehl auf das Schleunigste nachzukommen, gelegen sein kann, so wäre hierüber hinauszugehen.

Es ist übrigens eine selbstverständliche Folge der Uebergabe des Bubenčer Jagdschlosses sammt Appertinentien, daß hiemit auch die Bestreitung des mit der Erhaltung desselben verbundenen Auswan-des von Seiten des Domestikalfondes erlösche und jener Theil des Erträgnisses des Bubenčer Fon-des, welcher nach Deckung des Aufwandes für die Erhaltung des übrigen Theiles des dem Publikum gewidmeten Gartens erübrigen sollte, dem k. k. Hofsrar beziehungsweise dem k. k. Obersthofmeisteramte durch die k. k. Statthalterei zur Disposition zu stel-len sein werde.

Hiedurch dürfte der in dieser Richtung gestellte Antrag seine Begründung erhalten haben."

"Reality, jež se spravují prostředkem rondu Bubenečského, jsou bývalá obora a Stromovka v Bubenči. Ony vyznamenány jsou v král. česk. deskách zemských: hl. kn. 8. Tom. XL., pag. 10 obora v Bubenči, majetek kr. komory pod správou pánů stavů českých, pak pag. 65 obora ve Hvězdě i se Stromovkou a mlýnem císařským v Bubenči, majetek cis. kr. komory, tenkrát pod správou c. k. úřadu stavitelského.

Výbor zemský oznámil zprávou danou dne 12. prosince 1862 č. sněm. 247 diference vzniklé mezi ním a presidiem c. k. místodržitelství za příčinou užívání Bubenečského zámku, i ohrazení, které k cíli vyrovnání podal k c. k. ministerium dne 2. prosince 1862 č. 35 praes. a učinil návrh: "Slavný sněm račiž zařízení a opatření, k hájení práva disposičního se zámkem Bubenečským učiněná potomně schváliti a zemský výbor v důvěrném očekávání uspokojujícího rozluštění otázky o tomto právu dispo-sičním výslovně zmocniti, aby výlohy na spojenou Stromovku a oboru spolu s budovami tam se nacházejícími v témž spůsobu, jako je dříve bývalý výbor stavovský spravoval, t. j. pokud k tomu fond Bubenečské obory nepostačuje, na náklad zemský také dále preliminoval a zapra-voval, při čemž si výbor zemský vyhrazuje, v té případnosti, že by konečné rozhodnutí v příčině dotčeného práva disposičního, co se týče zámku, vypadlo nepříznivě — čehož se zajisté netřeba obávati, — dalši návrhy potom snad potřebné znovu předložiti."

Tato zpráva přikázána byla k dalšímu vyřízení budgetní komisi v sezení odbývaném dne 4. března.

Z této zprávy a z akt, na nichž se zakládá, zvláště však z nejvyššího rozhodnutí ze dne 3. května 1845, došlého dekretem dvorní kanceláře daným dne 6. května 1845, vychází najevo, že Bubenečská Stromovka spojena byla s Bubenečskou oborou a že správa a užívání přenecháno bylo stavům Českým pod tou výminkou, že se spojené tyto zahrady mají věnovati k zotavení obyvatelstvu Pražskému, že z výtěžku jejich, t. j. z Bubenečského fondu, a pokud by J ten nestačil, z fondu domestikálního chovány býti máji, že však vlasíhictví jejich i volná s nimi disposice ponechána jest Jeho Veličenství co králi Českému.

Příjem fondu obmezen jest výhradně na výnos těchto realit a navržen jest na rok 1863 v sumě 6176 zl.

Rozluštění ono výše podotknuté stalo se dle zprávy výboru zemského ze dne 4. března b. r. č. 2773, přikázané komisi v sezení odbývaném dne 10. března, nejvyšším rozhodnutím ze dne 17. února b; r. Ono zní: Zůstavuji Sobě, pokud spojená Bubenečská obora se Stromovkou zůstanou ve správě českého zastupitelstva zemského, mimo oezvýminečné reservace, užívati Bubenečského lovčího zámku pro Svůj dvůr každého času, dáti povolení k dočasnému, delšímu neb kratšímu užívání tohoto zámku k návrhu Mého ministra pro každou případnost zvláště podanému, o čemž buď přiměřeným spůso-bem zpraven český nejvyšší maršálek zemský.

Za příčinou tohoto nejvyššího rozhodnutí požádal zároveň výbor zemský nejvyšší hofmi-sterský úřad, aby zřízena byla komise, která by řádně odevzdala Bubenečský zámek lovči i s částkami zahrad a sklenníky, užívanými jedním každým obyvatelem zámku, cís. kr. dvornímu eráru, potahmo onomu orgánu, jemuž má býti správa zámku svěřena.

Především jest nápadné, kterak se výbor zemský mohl vidět pohnuta v tak důležité záležitostí za zasedání slavného sněmu takovýto krok učiniti, aniž byl sněm za rozhodnutí požádal.

Poněvadž však zařízení toto se srovnává s poměry nynějšími a opomenutí ono, že výbor zemský nepožádal především sněmu za rozhodnutí, příčiny své míti může jen ve snaze výboru zemského, aby co možná nejrychleji vyplnil rozkaz nejvyšší, má komise za to, aby se na opomenuti to ohledu nevzalo.

Ostatně jest následek přirozeně z odevzdáni Bubenečského zámku lovčího i s příslušenstvím vyplývající, že tím odpadá též náklad, vedený z domestikálního fondu na chování jeho, a že onen díl výnosu fondu Bubenečského, který by zbýval po zapravení nákladu na chování ostatní části zahrady věnované zábavě obyvatelstva, má býti dán k disposici cis. král. eráru dvoř-


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nímu, potahmo c, k. nejvyššímu úřadu hofmisterskému prostřednictvím cis. král. místodržitelství.

Tímto byl by návrh v tomto směru učiněný dostatečně odůvodněn.

(Nach der Vorlesung.)

Aus diesen Gründen sieht sich die Kommission veranlaßt, folgenden Antrag zu stellen. (Liest:) "Art VII. II. Bubenčer Fond-Erforderniß.

Die mit Bericht vom 4. März 1863 Nr. Exh. 2773 angezeigte, in Folge a. h. Entschließung vom 17. Februar 1863 getroffene Einleitung zur ordnungsmäßigen Uebergabe des Bubenčer Jagdschlosses sammt den zum Genusse des jeweiligen Be-wohners desselben bestimmten Gartenantheilen und Glashäusern an das t. k. Hofärar wird zur Kenntniß genommen, und nachträglich mit dem genehmigt, daß alle auf die zu übergebenden Objekte und deren In-standhaltung Bezug nehmenden, in dem genehmigten Voranschlage enthaltenen Auslagen so weit dieses mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit noch mög-lich ist, eingestellt, die Erträgnisse des Bubenčer Fondes zur Erhaltung des übrigen Theiles dieser Gärten in der bisherigen Weise und innerhalb des Prä-liminars zu verwenden, der sich allenfalls Herausstellende Ueberfluß aber dem k. l. Hofärar zur Disposition gestellt, in dem Voranschlage für das nächste Verwaltungsjahr aber auf die eingetretene Veränderung bereits die entsprechende Rücksicht genommen werde."

Sekr. Schmidt čte návrhy komise česky: II. Fond Bubenečský. Potřeba. Zprávou dne 4. března 1863 č. 2773 oznámené, následkem nejvyššího rozhodnutí, daného dne 17. února 1863, učiněné opatření k řádnému odevzdání cís. kr. eráru dvornímu lovčího zámku Bubenečského spolu se zahradami a sklenníky, bydliteli v zámku tom pokaždé k užívání ponechanými, bére se u vědomost a schvaluje se potomně s tím připomenutím, že všecky výlohy k předmětům odevzdánu býti majícím a k jich držení v patrnosti se vztahující, v rozpočtu schváleném obsažené, pokud tu na čas pokročilý jest ještě možným, mají býti zastaveny, výtěžku fondu Bubenečského že se má k udrženi ostatní části těchto zahrad spůsobem posavad-nim a dle výměry prelimináře užiti, přebytku ale, kterého se snad docílí, že se má c. k. eráru dvornímu k volnému upotřebení nabídnouti, konečně že se má na tuto nastalou změnu přiměřený zřetel bráti již v rozpočtu, který se bude sestavovati na správní rok nejblíže příští.

Die einzelnen Posten anlangend, so hat die Kommission bei derselben Nichts zu erinnern befunden, und erlaubt sich, auf Annahme derselben anzutragen, u. z. (liest:) Besoldung mit 982 u. s. w.

Oberstlandmarschall: Graf Thun hat das Wort.

Graf Franz Thun: Ich habe im Namen des Landesausschusses gegen den Antrag der Budgetkommission mit dem Bubenčer Fonde natürlich durchaus keine Einwendung zu mächen, nachdem dieser Antrag ganz mit dem des Landesausschusses übereinstimmt. Wohl aber muß ich als Referent in dieser Angelegenheit den Landesausschuß gegen den im Berichte der Kommission enthaltenen Vorwurf in Schuß neh-men und rechtfertigen. Der Bericht der Kommission führt die thatsächlichen Verhältnisse und historischen Vorgänge bezüglich Bubenč auf, in soweit nämlich, als der Landesausschuß sich zur Vornahme gewisser Schritte bewogen gefunden hat, welche die den früheren Landständen eingeräumt gewesenen und in Folge der Februarverfassung nunmehr der jetzigen Landesvertretung zustehenden Rechte auf die einzelnen Objekte zu schützen bestimmt waren. Der Bericht führt ferner die a. h. Entschließung auf, mit welcher Se. Majestät geruht hat, das den früheren Ständen seit 1861 den jetzigen Landesvertretern zugestandene Dispositions-recht über die Bewohnung des Bubenčer-Jagdschlosses ein für allemal zurückzunehmen und sich allerhöchst-selbst die Ausübung dieses Dispositionsrechtes vorzu-behalten. Der Beucht führt ferner auf, "daß in Folge dieser allerh. Entschließung der Landesausschuß unter Einem das k. l. Obersthofmeisteramt um Festsetzung der zur ordnungsmäßigen Uebergabe des Bubenčer Jagdschlosses sammt den zum Genusse des jeweiligen Bewohners desselben bestimmten Gartentheilen und Glashäusern an das k. k. Hofsrar, resp. an das mit der künftigen Verwaltung desselben zu beauf-tragende Organ, abzuordnenden Kommission ersucht habe." Hierauf folgt jedoch der Passus: "Es fällt vor allem auf, wie sich der Landesausschuß in einer so wichtigen Angelegenheit während der Anwesenheit des hohen Landtags bestimmt finden konnte, ohne verläufige Einholung seiner Entscheidung einen solchen Schritt zu thun."

Im Namen des Landesausschusses habe ich dem hohen Landtage zur Erwägung anheim zu geben, daß der Landesausschuß eine allerhöchste Entschließung Sr. Majestät, durch welche Allerhöchstderselbe ganz offenbar nur ein Sr. Majestät als König von Böhmen unzweifelhaft zustehendes Recht ausgeübt hat, zum Gegenstande der Diskussion im Landtage zu machen sich nicht berufen fühlen konnte, daß ferner der vom Landesausschusse dem h. Obersthofmeister-amt gegenüber eingeschlagene Schritt nichts weiter, als die nothwendige Konsequenz dieser allerhöchsten Entschließung war, wie auch die Budgetkommission selbst erkennt, indem folgender Passus ausdrücklich sagt: "Da jedoch zugleich die getroffene Einleitung den jetzt obwaltenden Verhältnissen entspricht, und die Außerachtlassung der vorläufigen Einholung der landtäglichen Entscheidung nur in dem Bestreben, dem a. h. Befehl auf das Schleunigste nachzukommen, gelegen sein kann, so wäre darüber hinauszugehen." Die Uebergabe aber ist eine selbstverständliche unerläßliche Folge der allerhöchsten Entschließung bezüglich der Disposition über das Schloß. Der Lan-desausschuß hatte also gar nichts anderes zu thun, als diesem allerhöchsten Befehl unmittelbar sich zu fügen. Denn die nothwendige Folge desselben war das Aufhören der Disposition des Landesausschusses,


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also auch die möglichst schnelle Uebergabe des Objektes, nachdem die Verlängerung der Verwaltung eines nicht mehr der Disposition der Landesvertretung unterstehenden Objektes nur die Fortdauer der Verantwortlichkeit des Landesausschusses und auch des Landtags für dies Objekt zur Folge gehabt hätte. Der Landesausschuß glaubt also durch thunlichste Beschleunigung dieser Uebergabe nicht nur seinen Wirkungskreis nicht überschritten, sondern auch vollkommen im Interesse des Landtags und des Landes gehandelt zu haben. Es war eine administrative Maßregel, die er zu veranlassen verpflichtet war, die er verpflichtet war möglichs schnell zu veranlassen, weil ja, je schneller die Uebergabe erfolgte, desto schneller auch die Ausgaben für die Erhaltung dieses Objektes aufhören. Der Landesausschuß glaubt daher,denn doch den in dem citirten Passus enthaltenen Tadel einer Ueberschreitung seiner Wirksamkeit durchaus nicht ver-dient zu haben.

Taschek: Die Kommission sah sich zu dieser Bemerkung veranlaßt, weil sie von der Ansicht aus-ging, daß das, was nicht unmittelbar eine einfache Verwaltungsangelegenheit ist, so lange der Landtag tagť, zunächst dem Landtage zur Entscheidung vorť geleat werden solle und müsse. Sie war zu dieser Ansicht um so mehr berechtigt, als von Seiten des Landesausschusses die in dem früheren Berichte eingelegte Rechtsverwahrung eingeleitet worden war, es daher jedenfalls dem Landtage zugestanden hätte, seinem Beschlusse selbst in der Sache zu folgen. Die Gründe, warum von Seiten der Kommission auf die Genehmigung der Schritte, die der Landesausschuß einge-leitet hat, angetragen wird, sind im Berichte angeführt und selbst aus diesem Antrage erfolgt, daß die Schritte, die der Landesausschuß unternommen hat, die nachträgliche Genehmigung des Landtages erheischen, denn sonst wäre es nicht an der Zeit und am Orte gewesen, auf die Genehmigung derselben anzutragen. Von dem geehrten Herrn Vorredner ist aber der Antrag der Kommission in dieser Richtung nicht bestritten worden, somit selbst zugestanden, daß die Genehmigung des Landtages an Ort und Stelle sei und ertheilt werden müsse.

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir nur darauf zu bemerken, daß die Rechtsverwahrung von Seite des Landesausschuffes keineswegs gegen das Recht Sr. Majestät, über die Benützung und Bewohnung des Schlosses allerhöchstselbst zu entscheiden, daher das diesfall der Landesvertretung früher gewährte Dispositionsrecht jederzeit zurückzunehmen, gerichtet war, sondern lediglich gegen die Einflußnahme der politischen Behörden, nachdem das Verhältniß ein Verhältniß war, welches direkt zwischen Sr. Majestät und der Lan-desvertretung respektive dem Landesausschuffe bestand. Daß der Landesausschuß übrigens alle seine Schritte, die er vornimmt, zur nachträglichen Genehmigung angezeigt, ist natürlich. Die genehmigende Kenntnißnahme ist wohl auch dort nothwendig, wo es sich eigentlich nur um eine Ersparungsmaßregel handelt, und jedenfalls war auch die Ausscheidung des Bubenčer Schlosses sammt Appertinentien aus den der Disposition der Landesvertretung unterstehenden Objekten, die eine nochwendige Folge der allerh. Entschließung war, nachträglich anzuzeigen, damit die Bugetkommission zur Kenntniß derselben und der in Folge dessen in Aussicht stehenden Verminderung des Aufwandes für dieselben gelange, wenn ich mir bei der Gelegenheit auch beizufügen erlauben muß, daß die Verminderung, welche in Folge dieser Ausschei-dung stattfinden dürfte, wohl so gering sein wird, daß von einem Ueberschuß der Einahmen über die Ausgaben des Bubenčer Baum- und Thiergartens, daher von einer Abfuhr dieses Ueberschusses an das k. l. Hofärar gewiß auch dann keine Rede sein wird, nachdem die hauptausgabsposten des Bubenčer Fondes durch die parkmäßige Erhaltung der der Benützung des Publikums gewidmeten Theile bedingt sind.

Trojan: Ist denn die Uebergabe seither schon erfolgt, oder was hat der Obersthofmeister geantwortet?

Graf Franz Thun: Die Antwort des k. k. Obersthofmeisters ist noch nicht erfolg.

Freiherr v. Kellersperg: Ich habe in dieser Angelegenheit das Wort nicht ergreifen wollen, weil es sich Hier um ein Gut der Krone handelt und ich keine Ermächtigung habe, in dieser Beziehung dem hohen Landtag irgend eine Erklärung abzugeben. Weil aber der Herr Vorredner erwähnte, daß die Rechtsverwahrung dagegen gerichtet sei, baß die Verwaltungsbehörden sich in etwas gemischt haben, was sie nicht angehe, so bin ich verpflichtet in thatsächlicher Berichtigung auszusprechen, daß die politischen Behörden in dieser Sache stets nur im hohen Auftrage gehan-delt haben. Ich bin, wie gesagt, von der Regierung nicht beauftragt, dem hohen Hause eine Bemerkung da zu machen, muß mir aber doch als Abgeordneten erlauben, zu erwähnen, daß nach meiner Ansicht der Beisatz, wie ihn die Budgetkommission hier vorschlägt: "der Bericht des Landesausschusses werde zur Kenntniß genommen und nachträglich mit dem genehmigt, daß alle auf diese zu übergebenden Objekte und deren Instandhaltung Bezug nehmenden, in dem genehmigten Voranschlage enthaltenen Auslagen u.s.w. bis... Rücksicht genommen werde" mir nicht passend erscheine. Soeben hat einer der Herren Abgeordneten gefragt, ob die Uebelgabe schon erfolgt ist? Nach meinem Wissen ist wohl ein Einschreiten des Landesausschusses an das Obersthofmeisteramt erfolgt, aber ich weiß nicht, ob dies-falls im Auftrag Sr. Majestät schon die Antwort erfolgte. Ich möchte glauben, daß man früher die Antwort abwarten und die Sache ins Reine bringen solle, bevor man noch weiter geht, als der Ausschuß zu gehen sich entschlossen hat. Für meinen Theil würde ich mit dem Ausschußantrage insofern nicht übereinstimmen, weil ich es nicht für angemessen finde, in dieser Weise eine Sistirung auszusprechen, bevor die Angelegenheit ins Reine gebracht wäre.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Berichterstatter Taschek: Ich glaube, eine Aeußerung der Kommission ist nicht mehr nothwendig, da ein der Abstimmung zu unterziehender Antrag nicht gestellt worden ist.


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Oberstlandmarschall: In Folge der Debatte würde ich die Abstimmung in der Art einleiten, daß nach den Absähen abgestimmt werde, und insofern sich in der Debatte gegen die einzelnen Absätze Jemand aussprechen würde....

Schrott meldet sich zum Worte.

Oberstlandmarschall: Also werde ich die Debatte eröffnen.

Schrott: Ich möchte nur bemerken, in Bezug auf das von Sr. Erc. dem Herrn Statthalterei-Vice-präsidenten Gesagte (Graf Clam ruft: laut!) wegen der Sistirung. Ich glaube, daß der Antrag der Kommission hier eine solche Sistirung in einer beengenden Weise durchaus nicht ausspricht; es heißt hier im Antrage der Kommission ausdrücklich, daß die im genehmigten Voranschlage enthaltenen Auslagen nur insoweit sistirt werden sollen, als dies mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit noch möglich ist, also wenn die Uebergabe nicht definitiv stattge-funden hat, die Auslagen also definitiv nicht aufhören können, so ist nach diesem Antrage selbstverständlich auch von einer Einstellung keine Rede. (Rufe: Schluß.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufŤ zuHeben. (Angenommen.)

Obertlandmarschall: Ich glaube, es wird am zweckmäßigsten sein, falls die einzelnen Mitglieder mit dem Absatze in Betreff der Sistirung nicht einverstanden sind, um ihnen die Möglichkeit zu geben, bei der Abstimmung ihre diesfällige Meinung geltend zu machen, zuerst den Absatz bis zu dem Punkte, wo von dieser Sistirung die Rede ist, zur Abstimmung zu bringen, und dann den Absatz, der von dieser Si-stirung handelt, und als 3. Alinea über den Schlußabsatz des §. 6 die Abstimmung zu veranlassen. Es wird also der erste Gegenstand der Abstimmung sein der Antrag der Kommission, bis zu den Worten: "nachträglich genehmigt." Dann kommt der Absatz über die Sistirung selbst. Ich bitte den ersten Absatz auch böhmisch zu lesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Zprávou dne 4. března 1863 č. 2773 oznámené, následkem nejvyššího rozhodnutí, daného dne 17. února 1863 učiněné opatření k řádnému odevzdání c. k. eráru dvornímu lovčího zámku Bubenečského spolu se zahradami a sklenníky, bydliteli v zámku tom pokaždé k užívání ponechanými, bére se u vědomost a schvaluje se potomně.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Absatz des Kommissions-Antrages sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Nun kommt der 2. Absatz bis ... "eingestellt werde."

Landtagssekretäi Schmidt liest:

S tím připomenutím, že všecky výlohy k předmětům odevzdánu .býti majícím a k jich drženi v patrnosti se vztahující, v rozpočtu schváleném obsažené, pokud to na čas pokročilý jest ješté možným, mají býti zastaveny.

Oberstlandtmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Absatz sind, dies durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Weitaus die Majorität.)

Ich bitte noch über den Schlußabsatz des Kom-missionsantrages abzustimmen, der noch nicht vorgetragen worden ist. Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Schlußsatz sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

So ist der ganze Antrag angenommen, und der Bedarf des Bubenčer Fondes genehmigt. Ich bitte noch über den Gesammtbetrag abzustimmen.

Dr. Taschek: Der Gesammtbetrag beträgt 10.124 fl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand gegen die einzelnen Rubriken eine Einwendung zu machen hat, so werde ich diese Frage zur Abstimmung bringen, ob die einzelnen Rubriken oder der Gesammtbedarf des Bubenčer Fondes angenommen wird. Ich bitte die Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben.

Sr. Excellenz Freiherr von Kellersperg: Ich bitte nur das zu konstatiren (Rufe: laut, laut l), daß meine Aeußerungen etwa nicht dahin ausgelegt werden können, als ob ich mit dem ersten Antrage des Kommissionsberichtes mich einverstanden erklärt hätte. Ich habe gegen denselben gestimmt; denn ich finde, daß er nicht hätte so vor dem Landesausschusse gestellt werden sollen, und erwähne, daß nun, weil man aus den Bemerkungen, die ich gegen das 2. Alinea erhoben, man glauben könnte, ich sei mit dem ersten Alinea einverstanden.

Dr. Taschek: Nun kommen wir zum dritten Fonde, nämlich zum Landesfonde. (Liest:)

"1. Post. Landtagsausgaben mit 160.000 fl."

(Oberstlandmarschall nimmt seinen Sitz als Ab-geordneter ein.)

Oberstlandmarschall -Stellvertreter: Angenommen.

Dr. Tasche! (liest):

"2. Post. Verwaltungsauslagen mit 183.439 fl."

Bezüglich der Ziffer ist von Seite der Komť Mission lein Anstand erhoben worden. Es werden die in der Post zwei bemerkten Anstände speciell in Vortrag gebracht werden; die erste Bemerkung geht dahin liest):

"Mit der Besetzung der im Konceptsfache bei der Buchhaltung und der Landeskassa erledigt werdenden Stellen ist jedoch unbeschadet der graduellen Vorrückung einstweilen inne zu halten, so daß die untersten Stellen in diesen Dienstzweigen erst nach er-folgter Genehmigung der Organisirung wieder besetzt werden können.

Eben so ist die Stelle des Direktors der Hilfsämter im Falle einer Erledigung nicht zu besetzen.

Im Falle einer Pensionirung ist aber ohne Rücksicht auf die etwa bloß provisorische Anstellung des betreffenden Beamten oder Dieners, die normal-mäßige Gebühr nach den gegenwärtigen Bezügen zu bemessen."

Die Gründe, welche die Kommission zur Stellung dieses Antrages bewogen haben, sind am Eingänge des Berichtes auf der 5. Seite angeführt, und da der Belicht bereits durch längere Zeit in den Händen,


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des h. Hauses ist, so erlaube ich mir nur wenige Worte beizufügen. Die Kommission sah sich zu diesem Antrag bemüssigt, weil nach ihrem Dafürhalten bei dem gegenwärtigen Stande der Geschäfte es ihr schien, daß das Personale, wie es gegenwärtig bestellt ist, zu groß erscheint, und zur Ersparung der Auslagen mit geringerem Personale ausgekommen werden sollte, daß jedoch durch die wettere Gestaltung der Verhältnisse sich allenfalls eine vermehrte Arbeitstraft als erforderlich herausstellen könnte, und daher in dieser Richtung bis zu der nächsten Sitzung zugewartet werden soll, um alsdann einen der Sache entsprechenden Beschluß fassen zu können. In einer Richtung aber erschien es der Kommission nothwendig, Fürsorge zu treffen, damit durch Auaschub dieser Entscheidung die einzelnen Beamten und Diener im Falle einer Pensionirung und Provisionirung nicht Schaden leiden sollten, und da erlaubt sich die Kommission die Annahme des Grundsatzes zu empfehlen, daß, wenn ein solcher Fall eintreten sollte, die gegenwärtige Stellung und die Bezüge derselben als maßgebend berücksichtigt und die normalmäßige Pension oder Provisionirung ohne Rücksicht auf den Umstand, daß einstweilen der Beamtenstatus selbst noch nicht dafür sistemisirt sei, bemessen werden soll.

Oberstlandmarschall (vom Abgeordnetensitz): Die Kommission begründet ihren vorgetragenen Antrag mit der Ansicht, daß der vom Landesausschuß angetragene Beamtenstatus ein zu zahlreicher sei. Wenn ich in dieser Angelegenheit das Wort ergreife, so geschieht es über eine mittelst Beschluß des Lan-desausschusses an mich ergangene Aufforderung, ihn in dieser Richtung zu vertreten, weil ich als Vorstand und Präsident des Gremiums mehr als jeder einzelne Referent in der Lage bin, die Gesammt-wirksamkeit und die Ausdehnung der Thätigkeit sowohl des Landesausschusses selbst, als auch der einzelnen Hilfsämter zu beurtheilen. Der Landesausschuß ist sich bewußt, daß er bei der Organisirung des Beamtenstatus mit der größten Vorsicht zu Werke gegangen ist. Er hat diese Organisation eben aus dem Grunde, weil nur eine längere Erfahrung und nur die praktische Einsicht in die Details der Geschäfte über die Nothwendigkeit von Arbeitskräften eine begründete Auskunft geben, durch viele Monate verschoben. — Er hat ein eigenes Komité niedergesetzt, dessen Mitglieder sich zu diesem Zwecke in die einzelnen Departements aller der verschiedenen Hilfsämter der Buchhaltung und Kasse begeben haben, um überall die Manipulation und die Ausdehnung des Geschäftskreises durch eigene Ansicht kennen zu lernen. Der Landesausschuß ist weit entfernt, seine diesfällig gewonnene Ansicht und Ueberzeugung als unfehlbar hinzustellen; er ist auch weit davon entfernt, in irgend einer Weise das volle Recht des hohen Hauses zu verkennen, über die Sistemisirung des ganzen Beamtenstatus endgiltig zu entscheiden. — Aber dagegen muß er sich verwahren, daß diese Entscheidung auf solche Grundlagen hin gefällt werde, wie sie uns jetzt der Kommissionsbericht bietet. — Der Landes-ausschuß, wie er selbst von der Ueberzeugung ausgegangen ist, daß eine solche Reorganisation nur nach Maßgabe der gewonnenen Erfahrung und nach Einsicht in die einzelnen Geschäftszweige wirklich zweckmäßig gegeben werden könne — muß auch die Ansicht festhalten, daß, wenn sie beurtheilt werden will, diese Beurtheilung auf der durch eine Detail-Prüfung der verschiedenen Agenten gewonnenen Einsicht allein beruhen könne. Die Kommission rechtfertigt ihre Ansicht insbesondere mit Rücksicht auf die Gesammtthätigkeit des Landesausschusses mit einer Berechnung nach Exhibitennummern. Nun, eine solche Berechnung nach Exhibitennummern ist immer eine ziemlich gewagte, um die Thätigkeit einer Behörde zu beurtheilen; denn es ist eben zwischen einzelnen Exhibitennummern ein großer Unterschied, und es ist ein Exhibit, welches in einer Viertelstunde erledigt wird, eine Nummer und z. B. die Organisation der Hypothekenbank oder dŤr Technik auch eine Nummer. (Bravo im Centrum.) Diese Nummern können doch nicht gleich gestellt werden. Um so schwieriger ist die Beurtheilung ťach Nummern bei einem Organe wie der Landesausschuß ist, dessen Wirkungskreis ein so vielseitiger ist. Bei einer Finanzbehörde, die bloß mit Finanzsachen zu thun hat, bei einer Justizbehörde, die nur mit nach bestimmten Instruktionen vorgeschriebenen Geschäften es zu thun hat, endlich bei einer politischen Behörde, bei allen diesen läßt sich der Wirkungskreis und die Ausdehnung der Agenda leichter übersehen, als bei dem Landesausschuß, der so zu sagen alle diese Zweige in sich vereinigt, der finanzielle und administrative Fragen zu behandeln hat, und der ferner in gewisser Hinsicht so häufig auch Justizgeschäfte und der endlich auch, was häufig der Fall ist, legislatorische Arbeiten zugewiesen erhält. Gleich wie der Landesausschuß sich organisirt hat, war es mein unablässiges Bestreben, die sogenannten Exhibitennummern auf das Minimum zu beschränken. Ich habe in dieser Richtung mehrere Verfügungen getroffen, die eine sehr bedeutende Er-sparniß an Exhibitennummern zur Folge halten. (Rufe: Ganz richtig.) Ich brauche nur eine dieser Verfügungen aufzuheben und wir werden statt 16.000, 30.000 Nummern haben (Bravo!), und die Berechnung nach Exhibitennummern wird ein anderes Resultat haben, als sie jetzt gehabt hat. (Rufe: Ganz richtig.) Das ist betreffs dessen, was die Kommission über die Agenda des Landesausschusses und seines Konceptfaches sagte. Der zweite Punkt, auf den die Kommission hinweist, ist, daß ihr die Stelle eines Hilfsämterdirektors überflüssig erscheint, daher sie den Landesausschuß beauftragen will, sobald diese Stelle erledigt sei, deren Besetzung einzustellen.

Nun, meine Herren! die Kommission rechtfertigt dies vorzüglich damit, daß sie sagt, "die einzelnen Manipulationsämter haben ihre Vorstände, das Expedit, die Registratur u. s. w. und diese genügen." Allein der Zweck des Hilfsämterdirektors ist eben nicht, die einzelnen Manipulationsämter zu leiten, sondern das Zusammengreifen dieser Manipulationsämter im Auge zu haben und da entscheidend und helfend ein-zutreten, wo es sich um die gegenseitige Verbindung

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dieser verschiedenen Manipulationsämter handelt, und gerade in dieser gegenseitigen Verbindung liegt ein wesentliches Moment der schleunigen Geschäftsbe-handlung. Ferner bitte ich die Herren zu beachten die große Ausdehnung unseres Deconomicum. Wir haben unsere Departements, unsere Kanzleien in drei Verschiedenen Lokalitäten; in allen diesen Lokalitäten handelt es sich um die Beleuchtung, Beheizung, Kanzleierfordernisse u. s. w. Bitte ferner zu beachten das große Inventar, welches immerwährend vermehrt wird, und daß das Mobilar, das beigeschafft wird, eine Aufsicht erfordert; endlich bitte ich zu beachten die Zahl der Dienerschaft, die auch in diesen verschiedenen Lokalitäten vertheilt ist, und die doch ein Ganzes bilden muß, um sich gegenseitig auszuhelfen, also unter einer Gesammtleitung stehen muß; endlich die vielen kleineren Kommissionen, die bei den Gebäuden, die der Landesausschuß in allen den übernommenen Anstalten zu verwalten hat, die verschiedenen kleinen Baukommissionen, die Uebernahmen von einzelnen hergestellten Mobilien, die endlich doch auch irqend welche Organe in Vertretung des Landesausschusses leiten müssen. Alle diese Geschäfte müssen, wegen allgemeiner Rücksichten, in einer Hand vereinigt bleiben. Würde man dazu ein Konzeptsindividuum verwenden oder ein anderes, so wäre es für seinen eigentlichen Dienst verloren.

Endlich sagt die Kommission, es erscheine ihr, daß das Personale der Buchhaltung und der Lan-deskassa denn doch für die Geschäftsagenten zu groß ist. Ihm gegenüber kann der Landesausschuß mit demselben Ansprüche auf Glauben in der h. Versammlung hier aussprechen: Ihm scheint, daß dieser Beamtenstatus den Geschäften ein vollkommen angemessener ist und nicht vermindert werden kann; und es kann endlich der einen Behauptung oder der anderen der Glauben beigemessen werden oder nicht, aber es kann von beiden keine ein besonderes Anrecht haben, daß nur auf sie vertraut und die andere un-bedingt verworfen werde. Endlich muß ich noch auf etwas hinweisen, was, wenn es sich auch nicht in der Wesenheit begründet, der Landesausschuß denn doch beantworten und sein Vorgehen zu rechtfertigen nothwendig findet. Die Kommission bezeichnet in ihrer Begründung die Kreirung von Landesausschußräthen und besonders diesen Titel als total verunglückt. Nun, in so ferne der Zweck, den der Landesausschuß hat erreichen wollen, nämlich der Zweck: dem doch ziemlich großen Konzeptspersonale durch Schaffung höherer Stellen eine größere Anregung und Be-lohnung für längere Dienste in Aussicht zu stellen. In sofern dieser Zweck erreicht wird mit einem andern Titel, wirb der Landesausschuß auf den Titel nicht das mindeste Gewicht legen. Es ist allerdings wahr, daß ein Landesausschußrath eine andere Stellung hat, als ein Statthaltereirath, und einen andern Wirkungskreis, als ein Landesgerichtsrath, aber endlich ist der Titel Rath bei uns auch hie und da im Gebrauch, wo keine Wirksamkeit damit verbunden ist, er ist unbedingt und logisch nicht an bestimmte Wirksamkeit gebunden. Ich erinnere nur an die kaiserlichen Räthe, die als solche durchaus leine Wirkť samkeit haben und denen dieser Titel nur als Auszeichnung verleihen wird. Endlich muß ich bemerken, daß, wenn die Kommission irgend eine nähere Rück-sprache mit mir oder dem Besetzungsreferenten gepflogen hätte, ihr auch mitgetheilt worden wäre, daß doch die Landesausschußräthe eine etwas andere Stellung haben, als die Sekretäre. Ich habe nämlich, um den Herren Landesausschußbeisitzern die ermüdenden, geisttöbtenden, eigentlich sogenannten Bureaugeschäfte etwas zu erleichtern, und da ich von der Ueberzeugung ausgehe, daß mir das Haus darin beistimmen werde- da es die traurigste Folge wäre, wenn durch die Landesgeschäftsführung bei dem Landesausschusse die Landesausschußbeisitzer Bureaumänner würden, um dieses zu vermeiden und die eigentlichen Bureaugeschäfte den Landesausschußbeisitzern zu erleichtern, habe ich die Verfügung getroffen, daß solche Gegenstände, die nicht eine meritorische Erledigung enthalten, also natürlich durchaus nicht in die Sitzung kommen, daß solche nur rein formelle und sich immer gleich bleibende Erledigungen auf Grundlage von Gutachten der Buchhaltung und der Kassa, eigentliche Intimationen, von den Lan-desausschußräthen statt der Landesausschußbeisitzer im Wege der ersten Revision approbirt und dann direkt mir zur eigentlichen Schlußapprobation vorgelegt werden, der Landesausschußbeisitzer also von diesem Ballast, wenn er ihm in dem Momente zu groß wird, sich befreien kann. In dieser Richtung wäre doch in einer Art der Titel der Landesaus-schußräthe durch einen erweiternden Wirkungskreis, den die Sekretäre nicht haben, da ich immer für zwei Departements einen Landesausschußrath zu diesem Zwecke zugewiesen habe, in irgend einer Rück-sicht gerechtfertigt. Aber worauf der Landesausschuß am meisten Gewicht legt, ist das, daß über die Frage nicht gegenwärtig abgesprochen werde, daß das Haus nicht durch einen Beschluß bereits jetzt anerkennt, der Beamtenstand sei übergroß, daß überhaupt das Haus nicht durch einen Beschluß einzelne Stellen als solche bezeichnet, die ein für allemal eingehen sollen. Der Landesausschuß hat in dem Organisi-rungsberichte, der auch später der Kommission und gedruckt den einzelnen Herren mitgetheilt worden ist, am Schlusse den Antrag gestellt, es möge sich durch eine Kommission, er hat damals beantragt, durch die Budget-Kommission, von Einzelnen ihrer Mitglieder einzelne Departements in Augenschein genommen werden, damit im Detail von der Agenda die Ueberzeugung geschafft werde, bevor der hohe Landtag in die Absprechung und Beurtheilung, ob der Beamtenť stand zu groß oder zu klein sei, eingehe. Auf Grundlage aller dieser Erwägungen, die ich jetzt vorzutragen die Ehre gehabt habe, stelle ich in Vertretung des Landesausschusses den Antrag: "Statt des von der Kommission beantragten Auftrages an den Landesausschuß folgenden Auftrag an den Landesausschuß in Erledigung der Rubrik der Verwaltungs-auslagen zu erlassen: "Der hohe Landtag beschließt mit Bezug auf den im Landesfond eingestellten Auf-


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wand für das sämmtliche Beamtenpersonal und in vorläufiger Erledigung des von dem Landesausschuß sub Landtagszahl 665 über die Orgamsirung des Beamtenstandes erstatteten Bericht und beantragt, diesen Beamtenstatus zu genehmigen.

2. Den Ausschuß anzuweisen, den bezeichneten Organisirungsbericht mit den durch weitere Erfahrung gebotenen Veränderungen im Beginn der nächsten Session zu dem Zweck vorzulegen, damit die Kommission zur genauen Prüfung und Beurtheilung des Beamtenstatus niedergesetzt werde, über deren Antrag sich der Landtag vorbehält, seinen Beschluß über die Systemisirung in der nächsten Sitzung zu fassen.

3. Der Landtag beschließt die provisorisch angestellten Beamten für definitiv angestellt zu erklären."

Diesen 3. Punkt muß ich noch rechtfertigen; die Kommission hat von der Erklärung der bisher pro-visorisch angestellten Beamten als definitive Beamten nichts gesagt, sondern sie geht von der Ansicht aus, daß diese provisorische Stellung fortdauern möge; es ist nach meiner Ansicht dies ebenso schädlich für den Dienst, als auch sehr unbillig gegen die betreffenden Beamten. Dieselben sind seit November 1861, also lange über ein Jahr im Dienste des Landesausschusses; die Regierung hat ihnen allerdings den Rückweg vorbehalten, aber vorzüglich was die Beamten, die von der Branche der Finanz genommen sind, betrifft, hat sie ausdrücklich gesagt, daß sie diese Begünstigung ausdrücklich nur mit der Bedingung gebe, daß in der nächsten Session über die definitive Anstellung der Beamten entschieden werde, es ist also immer nach dieser Mittheilung des Finanzministeriums möglich, daß jetzt, wenn nicht entschieden wird, das Finanz-Ministerium sagt, ich habe den Termin bis zum Zusammentritte des Landtages nachgewartet, und von jetzt an erkläre ich, daß ich die Beamten nicht mehr zurücknehme, und dadurch diese Leute eigentlich, wenn sie später von uns nicht definitiv bestätigt werden sollten, dann gar keine Anstellung hätten, und als Quiescenten zu behandeln wären.

Es ist aber auch nachtheilig in Betreff des Dienstes, weil, wenn die definitive Bestätigung wieder auf Monate lang hinausgeschoben wird, dann vielleicht gerade die besten Beamten, wenn unterdessen Beförderungen bei den Behörden vorkommen, nothwendig die Gefahr laufen, bei den betreffenden Behörden, bei denen sie vielleicht Hoffnung haben, wieder zurückgenommen zu werden, übergangen zu werden, oder aber den Landesdienst verlassen, um sich dieser Gefahr nicht auszusetzen. Es ist aber dadurch für den Landtag und das h. Haus durchaus kein Präjudiz zu schaffen, denn ich bin überzeugt, wie auch die Kommission beantragt, daß der Landtag mit Rücksicht auf Billigkeitsrückssichten, wenn er selbst den organisirten Beamtenstatus zu groß finden würde, gewiß die Verminderung desselben so beantragen würde, wie ihn die Kommission diesmal beantragt, dadurch nämlich, daß Beförderungen in den unteren Stellen eingestellt, und die einzelnen Stellen, welche erledigt werden, nicht wieder besetzt werden sollen. Eine solche nachträgliche Reduktion ist ebenso gut möglich, wenn die Beamten schon jetzt als definitiv bestellt werden, als wenn sie als provisorisch bestellt werden; denn, wenn sie schon jetzt als definitiv bestellt werden, und der Landesausschuß einen mindern: Beamtenstatus verlangt, so ist es möglich, einzelne Stellen, die zur Besetzung kommen, nicht wieder zu besetzen, und bei den untersten Stellen, wenn Vor-rückungen stattgefunden haben, die Besetzungen nicht wieder eintreten zu lassen, und dadurch Herabmin-derung des Status herbeizuführen. Ich lege den Antrag dem h. Hause zur Beachtung vor und werdeden Präsidenten bitten, darüber abstimmen zu lassen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand noch das Wort? Wenn Niemand das Wort ergreift, so hat der Berichterstatter das Schlußwort.

Se. Excellenz Graf LeoThun: Ich habe in der Kommission die Ansicht Vertreter, es sei nicht ange-messen, einen definitiven Antrag in dieser Hinsicht zu stellen, bevor nicht eine genügende Untersuchung des Gegenstandes stattfinden kann, und aus diesem Grunde, und aus dem, was Se. Excellenz gesagt hat, erkläre ich mich mit seinem Antrage für einverstanden.

Berichterstatter Dr. Taschek: Eben der Umstand, daß es nicht gerathen erscheint, einen definitiven Antrag zu stellen, hat die Kommission zu ihrem Antrage bestimmt, denn, würde der Personalstatus definitiv angenommen, was eben angestrebt wird,, so wäre ja für immer die Sache bereits entschieden. Nach der Ansicht der Kommission und der vom Herrn Vorredner vorgeschlagenen Modalitäten sind alle Uebelstände, die besorgt werden, in vorhinein behoben, es ist gesagt: jede Vorrückung soll stattfinden, es ist ferner gesagt: in Bezug auf die Pensionirung oder sonstigen Austritt aus dem Dienste, ist jeder Einzelne so zu behandeln, als wenn er definitiv angestellt wäre, dadurch ist ihr Interesse vollkommen gewahrt; der Fall aber, daß die Stellen ohne gewonnene Erfahrung, der sowohl vom geehrten Herrn Antragsteller, als auch von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Thun unterstützt worden, besetzt werden, würde gerade auf das Gegentheil führen, denn sind einmal die Stellen sistemisirt, so würde der Landesausschuß in Folge einer Erledigung die erledigte Stelle abermals besetzen, und der Landtag wäre in der Verlegenheit, die er eben heute vermeiden will. Uebrigens sind die Besetzungen erst vor kurzer Zeit vor-genommen worden, der Zeitraum, in welchem die nächste Sitzung stattfinden wird, ist nicht so bedeutend, folglich zu erwarten, daß die definitive Organisirung wird erfolgen können, und zwar auf Grundlage der damals zu gewinnenden Erfahrung. Daß die Kommission auf den Organisirungsbericht nicht eingegangen ist, hat seinen Grund darin, weil derselbe ihr erst nach Abschluß ihrer Arbeiten zugestellt worden ist, und sie dann nicht mehr in der Lage war, noch einmal alles in Frage und dem h. Hause neue Anträge zu stellen, weil die Drucklegung ihres Berichtes und die Berathung im h. Hause verzögert worden wäre.

Was die Sache selbst anbelangt, so hat die

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Kommission, welcher der Vorwurf gemacht wird, daß sie blos auf die Nummernzahl Gewicht gelegt hat, nicht einzig und allein auf dieselbe Rücksicht genommen. Es ist eine Erfahrungssache, welche sich an meiner Person vielfach in Angelegenheiten der Verhandlung im Reichsrache bewährt hat und zugestanden worden ist, daß bei den Verwaltungsbehörden höchster Instanz, sowohl politischen als finanziellen, was der Landesausschuß in beiden Richtungen eben ist, bei den Arbeiten 1500 Nummern angenommen wurden und zwar wie die Erfahrung zeigt in einem Maße, daß man von einer Ueberbürbung der Cen-tralstellen der Monarchie durchaus nicht sprechen kann. Ist das bei den Centralstellen der Monarchie der Fall, wo ebenso große, ja noch größere Arbeiten als beim Landesausschuß vorkommen, so ist nicht abzusehen, warum derselbe Maßstab mit Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse auch in Bezug auf den Landesausschuß nicht gelten sollte. — Wie aus dem von der Kommission angeführten Berichte zu entnehmen ist, ist auf den Umstand, daß Kollegialberathungen stansinden, daß während des Land-tages sowohl der Landesausschußbeisitzer, als die Konceptsbeamten durch die Führung der Sitzungs-Protokolle in Anspruch genommen wird, daß ein Theil der Arbeiten legislativer Natur ist, was alles auch bei den Centralstellen der Monarchie in gewisser Beziehung vorkommt, Bedacht genommen, und die dort übliche Anzahl auf die Hälfte herabgesetz worden, nämlich auf KKW Nummern. Uebrigens hat sich die Kommission nicht damit begnügt, sondern durch den Berichterstatter die Geschäftprotokolle und zwar eines ganzen Monates durchgegangen und die Ueberzeugung gewonnen, daß von diesen Nummern, die im Geschäftsprotokolle angeführt sind, 1/6 gering ge-rechnet, einfacher Natur ist, und die Post einfach durch "zum Berichte, zur Kenntniß, den Akten beizulegen" oder einfach "zu bewilligen" erledigt werden kann, daß also mit gutem Gewissen von jedem Arbeiter die Erledigung von 1000 Stücken des Jahres, wie sie eben im Durchschnitte einlaufen, zu gewärti-gen ist. Es erübrigt der Kommission die Stellung zu rechtfertigen, die sie gegenüber den Herren Lan-desausschußbeisitzern eingenommen hat. In dieser Beziehung ist die Kommission von der Ansicht ausgegangen, daß die Stellung eines Landesausschuß-beisitzers eine ganz andere sei, als die eines andern Beamten des landesfürstlichen Dienstes. Er erhält nach der Anordnung der Landesordnung nur eine Entschädigung. Es ist daher nichts mehr als billig, daß von einem solchen auch nicht seine ganze Zeit in Anspruch genommen wird, sondern daß derselbe zur Besorgung seiner anderweitigen Geschäfte noch eine freie Zeit haben müsse und in dieser Richtung war es eine Schwierigkeit, das Verhältniß aus-zumitteln. Die Kommission hat sich aber gegenwärtig gehalten, daß der Landesausschuß in Landesan-gelegenheiten gewissermaßen die höchste Instanz des Landes sei; er hat demnach zu den Centralstellen der Monarchie gegriffen. Da sind nun die obersten Arbeiter entweder Hof- oder Ministerialräthe mit einem Gehalt von 4000 fl. Wenn nun die Entscheidung an einen Landesausschußbeisitzer mit 2000 fl. bewilligt ist, so hat es der Kommission billig geschienen, daß auch nur die Hälfte der Zeit von ihm in Anspruch genommen werden kann (Heiterkeit und Gelächter links) und daher die gesammte Zahl der Beisitzer nicht für 8, sondern nur für 4 Arbeiter angerechnet werden kann. Wird nun dieses Verhältniß im Auge gehalten, so ist bei der angenommenen Zahl von 6000 der Antrag der Kommission genügend begründet und es dürfte von Ueberbürdung derselben wohl nicht die Rede sein. Was die Buchhaltung und die Kassabeamten anbelangt, so ist bezüglich der letzteren von Seite der Kommission das Bedenken erhoben worden, ob die Zahl derselben nicht zu groß sei; aber eben um sich da vollständig zu sichern, ist zu der Auskunft geschritten worden, die bereits Angestellten als solche zu belassen und in allen ihren Bezügen als permanent zu betrachten; sich jedoch bis zur nächsten Erledigung und bis zur nächsten Session die Besetzung der erledigten Stellen offen zu behalten.

Endlich die Stellung des Hilfsämterdirektors anlangend, so ist die Kommission von der Ansicht ausgegangen, daß Behörden, die einen weit größeren Umfang haben, durch die Vorsteher der drei Departements mit ihren Stellvertretern allen ihren Geschäften genügend vorstehen können, und daher diese Stellen, die auch früher nicht bestanden haben, wohl entbehrt weiden können. Ich glaube also, in dieser Beziehung dürften durch den Antrag der Kommission sowohl die Interessen des Landes in Bezug auf die Vermehrung von Auslagen vollständig gewahrt erscheinen, als auch dem Interesse der Angestellten gar nicht zu nahe getreten werden.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Waňka: Wir geben nun zur Abstimmung....

Graf Clam-Martinitz: Ist denn die Debatte schon geschlossen?

Allseitige Rufe: Nein! Nein! (Unruhe.)

Oberslandmarschall-Stellvertreter Dr. Waňka (läutet): Ich bitte, meine Herren, der Herr Berichtť erstatter hat ja schon gesprochen, und ich habe früher gefragt, ob Jemand das Wort ergreifen will, und nachdem sich Niemand gemeldet hat, habe ich über die Anträge abstimmen lassen wollen.

Rufe: Der Schluß ist noch nicht ausgesprochen l — Schluß!

Graf Clam-Martinitz: Ich habe mir nur eine Anfrage zu stellen erlauben wollen für den Fall, als die Debatte noch nicht geschlossen wurde . . .

Rufe: Nein! Nein!

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Waňka: Bitte, wer das Wort ergreifen will, die Debatte ist somit noch nicht geschloffen....

(Allgemeine Heiterkeit.)

Graf Clam-Martinitz: Mich veranlassen nur einige Bemerkungen des Herrn Berichterstatters zu einer Erwiederung, um die Anträge, die von Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall gestellt worden sind, zu unterstützen. Der Herr Berichterstat-ter hat gesagt, eben Ťeil das Substrat noch nicht


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genügend ist, so wollte doch die Kommission keinen definitiven Antrag stellen und wollte damit gewissermaßen hinweisen, als ob durch den Antrag des Herrn Oberstlandmarschalls eine definitive Feststellung des Beamtenstatus erziehlt würde. Das scheint mir nun keine richtige Darstellung des Sachverhaltes zu sein. Die Anträge des Herrn Oberstlandmarschalls, die wir eben vernommen haben, gehen nicht dahin, ein Definitivum festzustellen, sondern die Entscheidung über das Definitivum hinauszuschieben und sie von der Sammlung von Erfahrungen abhängig zu machen.

Der dritte Punkt des Antrags, nämlich die provisorische Anstellung als definitiv zu betrachten, berührt nicht die Systemisirung des Status, sondern die persönlichen Verhältnisse der Beamten. Dadurch wird nicht der Status systemisirt. Es wird lein blei-bendes Verhältniß hergestellt. Die definitive Anstellung des einzelnen Beamten wird für den Landesfond und das Land und für die Bestimmungen des Landtags bei der nächsten Session durchaus leinen hemmenden und bindenden Einfluß ausüben.

Ich muß darauf zurückkommen, daß es nach meiner Ansicht sich darum handelt, durch die Veschluß-nahme über den Kommissionsantrag, wenn auch nicht etwas für alle Zukunft Definitives, aber doch etwas Mentales auszusprechen, auf einer Grundlage, die mir, gelinde gesagt, wenigstens nicht übermäßig gründlich erscheint.

Wenn in dem Kommissionsberichte der Status als zu groß bezeichnet wird. so scheint mir, wie er° wähnt worden ist, das doch immerhin so wenig ausť einandergesetzt, so wenig auf positive Materiale gestützt, daß mir die Aeußerung des Landesausschusses selbst und seines Vorsitzenden, daß nach genauer Erwägung des Geschäftsverkehrs dieses Erforderniß sich als nothwendig herausgestellt hat, mindestens ebenso gewichtig, und darum kann ich nicht der Ansicht beitreten, daß man auf solche Voraussetzungen hin es wagen solle, etwa den Erfolg herbeizuführen, baß der Landesausschuß mit seinem Personale in der Zeit von jetzt bis zur nächsten Session nicht aufkomme und daß vielleicht Verlegenheiten, Stockungen u. s. w. eintreten könnten. Wir können auf Grundlage der neuen Erfahrungen von jetzt bis zur nächsten Land-tagssession, dann sogleich bei Beginn der Session die Sache in die Hand nehmen und durch die Kommission den Beamtenstatus prüfen lassen; aber jetzt auf diese allgemeinen Andeutungen hin uns der Möglichkeit auszusetzen, daß vielleicht Stockungen eintreten könnten, das scheint mir durchaus nicht gerechtfertigt. Ich möchte noch, nachdem der Herr Berichterstatter in seinem Berichte so wie in seiner Rede immer auf die Erhibitnummer zurückgekommen ist und dießfalls arithmetische Berechnung vorgenommen hat, darauf hinweisen, daß ein darauf gestützter Antrag, geradezu zur Fabrikation führen würde, um die Exhibiten-Zahl zu vermehren, um dann wieder mit den eigenen Waffen den Herrn Berichterstatter zu schlagen. Es ist ferner des Hilfsamtsdirektors erwähnt und gesagt worden, es gebe auch Behörden mit größerem Umfange, welche keinen solchen Posten haben. Meine Herren, nach meiner Erfahrung hängt das nicht von dem Umfange und Range der Behörde ab, sondern von der wesentlichen Natur der Geschäfte. Wo nun weitverzweigte Manipulation ist, wo jene Umstände eintreten, welche der Herr Oberstlandmarschall angeführt hat, wo ein zahlreiches Dienstpersonale, vielfache Berührungen mit der Außenwelt, wo viele Kommis-sionirungen stattfinden, wo viele Anstalten in der Verwaltung der Behörde sind, Erforderniß an Material, an Drucksachen, Druckereiangelegenheiten eintreten, da ist eine Leitung durch einen Hilfsamtsdi-rektor nach meiner Ansicht selbst bei Behörden von minderem Umfange mehr nothwendig, als bei einer Centralstelle, die in dem gewöhnlichen Geleise, in Kollegialberathungen ihre Angelegenheit abthut und wo das Hilfspersonale gering ist.

Ich möchte mir nur noch erlauben auf das Eine hinzuweisen, daß mir, wenn man schon von verun-glückten Versuchen redet, die Bezeichnung der Herren Landesausschußbeisitzer als "halbe Arbeitskräfte" mindestens auch als eine verunglückte Bezeichnung erscheint. — Es scheint mir etwas verunglückt zu sein, aus der Frage der Remuneration und des Gehaltes das zu deduziren und auszusprechen, daß darum die Landesausschußbeisitzer nur halbe Arbeitskräfte wären. Ich glaube, wir haben die Männer unseres Ver-trauens als ganze Kräfte, als ganze Männer in den Landesausschuß gewählt und deswegen glaube ich, daß diese materielle, bloß auf Ziffern sich beschränkende Berechnung der Arbeitskräfte doch ein verunglückter Versuch sei.

Graf Franz Thun: Nach dem, was Se. Excellenz der Graf Clam-Martinitz gesagt hať, bleibt mir nur sehr wenig zu erwähnen übrig. Ich habe mich vorzüglich zum Worte gemeldet, um gegen den von der Budgetkommission beliebten Maßstab der Bemessung der Arbeitskräfte der Landesausschußbei-sitzer nach ihrer Zahlung im Namen der Landesausschußbeisitzer selbst zu protestiren. Meine Herren, wir sind gewohnt, unsere Pflichten als eine Vertrauungssache anzusehen, unsere Pflichten nicht nach der Zahlung zu bemessen, die wir dafür bekommen. Wir glauben, daß gerade der Umstand, daß die Zahlung der Landesausschußbeisitzer ein Honorar und kein Gehalt ist, den Landesausschuß gegen die Ver-dächtigung, als wenn er seine Arbeitskräfte nach der Zahlung veranschlage und gegen die Einreihung der Landesausschußbeisitzer unter die Gesammtzahl der Beamten schon allein genügend verwahren sollte. Der Landesausschuß meint aber auch, — ich glaube im Namen desselben sprechen zu können und die Hoff-nung aussprechen zu dürfen, — daß der Landtag ihm doch wenigstens eine gründliche Prüfung der Frage gönnen wird, ob das von ihm für nothwendig er-klärte Arbeitspersonale den Bedürfnissen entspreche oder ob es, wie die Budgetkommission behaupteť, über dieselben hinausgehe. Se. Excellenz der Oberstland-marschall hat bereits die Mehrzahl der Gründe, die dafür sprechen, daß das Personale nicht zu groß ist, angeführt. Ich erlaube mir nebenbei nur noch auf eine Arbeit hinzuweisen, die bisher nicht erwähnt


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worden ist, das ist nämlich auf die Masse der böhmischen Uebersetzungen, die nochwendig sind, und die gewiß auch die Arbeitskräfte einer großen Anzahl des Personales in Anspruch nehmen, eine Arbeit, von der bei der Centralstelle der Regierung gar nicht die Rede ist. Ich bitte ferner zu berücksichtigen, daß während der Dauer des Landtages zur Bewältigung der dem Landesausschusse obliegenden Geschäftsmasse sehr wenig Beamtenkräfte, namentlich der höheren Kategorie disponibel bleiben, so daß die Bewältigung der laufenden Geschäfte während des Landtages eine, ich kann sagen, sehr bedeutende, oft fast über die Kräfte gehende Aufopferung der Landesausschußbeisitzer selbst erfordert. Ich glaube, daß das Personal nicht zu groß ist, daß wir im Gegentheil vielleicht bald genöthigt sein Ťerden, das Personal noch zu vermehren (Oho! links), namentlich deshalb, weil verschiedene Anstalten, die in das Ressort des Landesausschusses überzugehen haben, noch gar nicht übernommen worden sind, z. B. die ganze Administration des Krankenhauses, des Zwangsarbeitshauses. Eben so möchte ich auch die Einwendungen, die gegen den Titel "Landesausschußräthe" gemacht worden sind, denn doch in einigen Worten widerlegen. Ich bitte die Herren zu bedenken, daß wir Rechnungsräthe haben und daß es vielleicht nicht billig ist, die Konzeptsbeamten höchster Kategorie auch nur was den Titel betrifft, hinter den Rechnungsbeamten zurückzustellen. Ich selbst lege auf Titel gar kein Gewicht, aber alle Herren wissen, wie in der Beamtenkategorie denn doch Rang und Ehre zum Theil mit dem Titel verbunden ist, nach diesem bemessen wird, und wie es für eine ganze Klaffe von Landesbeamten doch höchst traurig wäre, wenn sie durch das ganze Leben über den Titel Koncipient, Koncipist nicht hinaus kommen könnten.

Brinz: Meine Herren! mir fehlt es am Einť blick in den Umfang der Aufgabe, den die Beamten des Landesausschusses haben, und ich traue mir insofern über die obschwebende Frage nicht ein Urtheil abzugeben, aber ich glaube, daß die Art dieser Hilfs-ämter immerhin im Zusammenhange steht mit der Art und Weise, wie der Landesausschuß selbst arbeitet, und da kann ich nicht umhin, um zu konsta-tiren und beizubringen, daß es eine nach meinen Erfahrungen am Lande weit verbreitete Anschauung ist, daß der Landesausschuß sich bereits, was die bureaukratischen Formen anlangt, in einer Weise in dieselben eingearbeitet hat, die alle Erwartung übertrifft. (Heiterkeit links.)

Man sagt, daß man von Seite der Behörden an Umständlichkeit und Pedanterie nicht das erfahre, was man jetzt von Seite des Landesausschusses erfahre, und ich glaube, daß, wenn der Landesausschuß in seinen Konzepten sich natürlicher Einfachheit und dessen befleißt, was hinreicht zur raschen Erledigung der Geschäfte, wahrscheinlich auch die Arbeiten der Beamten nicht so groß sein möchten, daß die bisť herige Zahl, die wir oben vernommen haben, nicht genügen würde. Uebrigens wünsche ich, daß ein Herr, der in die Bedürfnisse des Geschäftsganges einen konkreteren Einblick hat, den Herrn Vorredner von seiner Ansicht zurückbringen möchte, als ob die bisher bestehende Zahl der Landesbeamten nicht ausreiche, den Anforderungen der Geschäfte des Landesaus-schusses zu genügen.

Graf Albert Nostitz (als Abgeordneter): Was der Herr Vorredner bemerkt hat, dem muß ich doch mit einigen Worten entgegentreten.

Es ist dem Landesausschusse der Vorwurf gemacht worden, baß er sich in die bureaukratischen Formen auf eine höchst bewunderungswürdige Weise eingearbeitet hat. (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, ich bin durchaus kein Freund von solchen Formen, aber ich will die Frage einem jeden, der irgend wo, sei es jetzt die Geschäfte eines Beamten, oder in einem Vereine, oder bei einer Eisenbahn oder Aktiengesellschaft geführt hat, ob es auszuweichen ist, solche Formen einzuhalten, wenn die Geschäfte in gewisser Ordnung gehen müssen. Es ist das eine traurige Nothwendigkeit, aber es ist einmal eine Nothwendigkeit, und eine genial und ohne Einhaltung dieser Formen arbeitende Behörde würde binnen kurzer Frist in eine so totale Konfussion gerathen, daß sich alle jene, die derselben ihr Wohl und Wehe an-empfohlen haben, für ihre Genialität außerordentlich bedanken würden. (Bravo, Heiterkeit.) Was zur Verminderung solcher bureaukratischenFormen beitragen kann, werde ich jederzeit als Vorsteher der Behörden thun und habe es gethan dadurch, daß ich, wie ich bereits gesagt habe, die Exhibiten-Nummern und den ganzen Geschäftsgang so viel als möglich vereinfacht habe; aber einer gewissen Schwerfälligkeit ist nun einmal nicht auszuweichen, wo eine solche Masse von Schriften, Alten und Dingen zusammenkommen; denn es muß überall das Pünktchen auf das i ge-setzt werden, wenn nicht eine solche Konfussion ein-treten soll, daß man sich daraus endlich nicht heraus-finden kann. (Bravo, Výborně.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht noch Jemand das Wort? (Ruft: Schluß.) Ich bitte jene Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.) (Rufe: Schluß, Schluß)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Abgeordneter Pštros: Ich habe, meine Herren, nur ein paar Worte hinzuzufügen. Auch mir steht seit 2 Jahren in solcher Beziehung eine Erfahrung , zu Gebote. Meine Herren, ich glaube, wir können mit Beruhigung den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschalls annehmen. Meine Herren, die Energie Sr. Excellenz des Oberstlandmarschalls ist eine allgemein anerkannte und er hat uns jetzt auch die Beruhigung offen ausgesprochen, daß sein Be-streben dahin gerichtet sein werde, den Geschäftsgang so viel als möglich zu vereinfachen und dadurch Arbeitskräfte zu ersparen. Meine Herren, setzen Sie eine Prüfungskommission nieder, welche Monate lang den Geschäftsgang prüfen wird, sie wird einen Be-amtenstatus normiren; wenn der Vorstand der be-


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treffenden Stelle nicht derjenige ist, der die zweckdienlichen Schritte einzuleiten versteht, so glaube ich versichern zu können, daß die Arbeit überflüssig sein wird; darum erlaube ich mir es zu empfehlen: haben wir Vertrauen zu der freien und offenen Erklärung des Oberstlandmarschalls und nehmen wir seinen Antrag an.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Der Herr Berichterstatter hat noch das Wort.

Dr. Taschek: Zuerst will ich auf den Vorwurf bei der Ausmittlung der Arbeitskräfte antworten. Wenn es sich darum handelt, die Zahl der Konceptsbeamten zu ermitteln, so müsse es nothwendig auch geschehen, daß die Leistung derjenigen, die eigentlich nach der Landesordnung allem zur Erledigung berufen sind, in's Gewicht gelegt und erwogen werde, und nur zum Vortheile des Konceptspersonales hat sich die Kommission erlaubt, von dem Landes-ausschußbeisitzer nicht so viel zu verlangen, als es sonst nothwendig gewesen wäre. In dieser Beziehung glaube ich, dürfte daher diese Berechnung nicht wohl eine verunglückte sein; denn es würde sich die Zahl anders herausgestellt haben, wenn von einem Jeden eben so viel, wie von den andern verlangť würde. Was die Bemerkung bei den Ausschußräthen betrifft, so glaube ich mich auf die Worte der Landesordnung berufen zu können. Zur Erledigung der Geschäfte waren dieselben Beisitzer durch das Haus gewählt und berufen, und in dieser Beziehung dürfte es doch sonderbar erscheinen, wenn derjenige, der entscheidet, ein bloßer Beisitzer ist, der Untergeordnete aber als Rath fungirt. Endlich will ich noch her-verheben auf den Vorwurf, der der Kommission gemacht worden ist, daß sie kein Definitivum beantragt: in der 3. Zeile heißt es ausdrücklich: Einstweilen. Es ist also damit angezeigt, daß die Kommission erst die weitere Erfahrung zu erlangen wünsche, um dem Hause mit voller Beruhigung eine Entscheidung empfehlen zu können. Daß der Organisirungsbericht von der Kommission nicht berücksichtigt worden ist, darin trägt sie nicht Schuld, indem er nicht im 1. Monate, sondern erst am Schlusse des 3. Monates der Thätigkeit des Landtages zugekommen ist, wo sie ihre Arbeit bereits geschlossen hat.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Waňka: Wir gehen zur Abstimmung über, es liegt nur ein einziger Antrag und zwar ein Abänderungs°Antrag von Sr. Excellenz vor, gegenüber dem Antrage der Kommission. Ich werde ihn früher zur Unterstützung und dann, wenn er unterstützt ist, zur Abstimmung bringen, in Absätzen, wollen Sie die Güte haben.

Landtagssekretär Schmidt lieft: Der hohe Land-tag beschließe mit Bezug auf den im Landesfond eingestellten Aufwand für das sämmtliche Beamten-personal in vorläufige Erledigung des vom Lanbes-ausschuß Zahl 665 über die Organisirung des Be-amtenstatuts erstatteten Berichtes

1. Diesen Aufwand in den beantragten Beamten-ftatut zu genehmigen,

2. den Landesausschuß anzuweisen, den bezeichneten Organisirungsbericht mit den durch die weiteres Erfahrung allenfalls gebotenen Veränderungen in Beginn der nächsten Session zu dem Zwecke wieder vorzulegen, damit eine Kommission zur genauen Prüfung und Beurtheilung des Beamtenstatuts nie-dergesetzt werde, über deren Anträge sich der Landtag vorbehält, seine Beschlüsse über die Sistemisirung der Dienstposten zu fassen.

3. Sind die provisorisch angestellten Beamten für definitiv angestellt zu erklären.

Slavný sněm račiž v příčině nákladu fondu zemského pro veškeré úřadnictvo a prozatímné vyřízení zprávy stranu organisace úřadnictva zemského výboru pod sněm. čís. 665 podaným uzavříti:

1. aby se náklad ten, jakož i navržený stav úřadnictva povolil;

2. aby zemskému výboru uloženo bylo, že má dotčenou zprávu v příčině organisace se změnami, jichž nevyhnutelnou potřebu další zkušenost na jisto postaví, na začátku nejblíže příštího zasedání předložiti slavnému sněmu k tomu konci, aby zvolena byla k náležitému pro-skoumání a posouzení stavu úřadnictva komise, o jejížto návrzích zemskému sněmu vyhraženo bude stranu systemisování služebných míst učinit svá usnešení;

3. aby prozatímně jmenovaní úřadníci uznáni byli za definitivní.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird unterstützt.) Ich ersuche nun die einzelnen Absäße vorzulesen, die ich zur Abstimmung bringen werde.

Hlasy: Najednou!

Graf Clam-Martinitz: Die beiden ersten Absätze lassen sich nicht trennen. Wird der eine angenommen, so muß auch der zweite angenommen werden.

Oberstlandmarschall :Stellvertreter: Ich bitte also den ersten und. zweiten Absatz vorzulesen

Rufe: Alle, auf Einmal, všechny!

Oberstlandmarschall :Stellvertreter: Ich verstehe eigentlich nicht, was die Herrn wünschen. (Heiterkeit.)

Graf Clam-Martinitz: Ich beantrage, daß über alle Absätze zugleich abgestimmt werde.

Oberstlandmarschall :Stellvertreter: Ich bitte also die Herren, welche mit dem Antrage Sr. Excellenz des Herrn Grafen Clam-Martinitz ein-verstanden sind, die Hand aufzuheben. (Wird angenommen.) Wollen also nochmals den Antrag ganz vorlesen. damit ich ihn zur Abstimmung bringe.

Rufe: Wurde schön vorgelesenl

Není třeba,

již jsme ho slyšeli!

Oberstlandmarschall:Stellvertreter: Ich bitte also jene Herren, welche für den bereits vorgelesenen Antrag sind, aufzustehen. (Majorität.)

Ich unterbreche nun die Sitzung auf 15 Minuten.

lNach der Unterbrechung um 2 Uhr 15 Minuten:)

Dr. Taschek lieft den §. 2 Landeserfordernisse deutsch:

In der Rubrik "Verwaltungsauslagen" pag. 30 haben


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a) Die für die Remuneration zur Belohnung ver-dienstvoller Arbeiten pag. 46 angesetzten 1000 st.

b) Die in der Subrubrik für Erhaltung bestehen-der Gebäude pag. 47 als Stallum für einen Adjunkten mit 600 fl., und als Remuneration dem Personale der Baudirektion für die technische Bearbeitung der landesämtlichen Baugegen-stände mit 100 fl. veranschlagten Beträge zu entfallen.

c) Der pag. 48 für Steuern und Gaben angesetzte Betrag wird auf 6089 fl. erhöht.

d) Die pag. 50 für Möbel und andere Anschaffungen für Amtslokalitäten angesetzten 3000 fl. aber auf 1500 fl. herabgesetzt und sonach statt der pag. 3 für die Rubrik "Verwaltungsauslagen" veranschlagten 186.239 fl. nur 183.439 st. bewilligt. Landtagssekretär Schmidt böhmisch:

V rubrice: "Výlohy správní" na str. 30 odpadnouti mají:

a) suma 1000 zl., k odměnám za práce záslužné na str. 46 navržená.

b) Plat 600 zl. příručímu architekta zemského, navržený na str. 47 v podrubrice: "Zachování budov"; pak odměna 100 zl. úředníkům stavitelského ředitelství za technické práce ve věcech staveb zemských se týkajících, tamtéž v rozpočtu uvedená.

c) Suma v podrubrice: "Daně a dávky" na str. 48 navržená zvyšuje se na 6089 zl.

d) Suma 3000 zl., uvedená na str. 50 na nářadí a rozličné příslušnosti kancelářské, snižuje se na 1500 zl. a tudíž na místo sumy 186.239 zl. v rozpočtu na str. 3 v rubrice: "Výlohy správní" navržené, povoluje se ienom suma 183.439 zl.

Oberstlandmarschall: Bitte Dr. Schmey-kal hat das Wort begehrt in Vertretung des Lan-desausschusses.

Dr. Schmeykal: Die Budgetkommission hat beantragt, in der Rubrik für die Erhaltung der be-stehenden Gebäude §. 47 festgesetzte Position von 600 fl. für einen Adjunkten des Architekten entfallen zu lassen und motivirt diesen Antrag damit, daß das diesfällige Geschäft eines Landesarchitekten von keiner besonderen Bedeutung sei. Der Landesausschuß kann diese Auffassung der Budgetkommission nicht theilen, und ich erlaube mir daher dem hohem Landtage im Namen des Landesausschuffes jene Daten zur Kennt-niß zu bringen, welche denn doch darauf schließen lassen dürften, daß das Geschäft eines Landesarchs-tekten eine solche Ausdehnung hat, um die Beigebung eines Adjunkten und die Festsetzung eines Gehaltes in der Höhe von 600 fl. für denselben für gerechtfertigt zu halten. Es ist dem früheren ständischen Landesausschusse stets ein technischer Beamte beigegeben gewesen, welcher die Verpflichtung hatte, alle Baulich leiten zu überwachen und überhaupt alle jene Geschäfte zu besorgen, welche eben. in dieses Ressort gehören. Er bezog dafür einen Gehalt aus dem Domestckal-fond und von Zeit zu Zeit, je nachdem größere Bauausführungen vorkamen und wichtigere Geschäfte ihm oblagen eine besondere Remuneration. Im Jahre 1854 wurde der gegenwärtige Landesarchitekt von dem damaligen böhmischen Landesausschusse ange-stellt und man fand es damals zugleich an der Zeit, ihm eine besonders umfassende Instruktion zu geben. Ich werde mir erlauben diese Instruktion im Kurzen mitzutheilen, weil ich glaube, daß daraus der Schluß genommen werden dürfte, daß die Obliegenheiten desť selben nicht doch so gering sind. Er hat mit dieser Instruktion die Verpflichtung übernommen, sämmtliche Landesgebäude sowohl in Prag, als auch auf den Landgütern hinsichtlich ihres Bauzustandes zu über-wachen, zum Behufe deren Instandhaltung die nöthigen Konservationsherstellungen jedes Frühjahr aufzunehmen, Pläne und Kostenüberschläge hierüber zu verfassen, die Akkordverhandlungen vorzunehmen, die Ausführung zu leiten und zu überwachen, die Herstellung mit Zuziehung eines Buchhaltungsbeamten und der betreffenden Hausinspektion zu übernehmen und die Baurechnung zur hohen Genehmigung vorzulegen, ebenso über einen vorzunehmenden Neubau die Pläne und Kodtenüberschläge dem Landesausschusse zur Beurtheilung und Schlußfassung zu unter-breiten. Die Bauobjekte, welche er in seine Obhut zu nehmen hatte, bestanden aus 26 Objekten in Prag, und 27 Objekten auf den Landg ütern, nebstdem aus 23 Patronats- und Schulgebäud en. Rücksichtlich dieser Bauobjekte auf den Landgütern wurde ihm zur be-onberen Pflicht gemacht, dieselben zweimal des Jahres im Frühjahr und im Herbste zu untersuchen und über den befundenen Zustand an den Landesausschuß Bericht zu erstatten; endlich wurde er verbunden, über die 93 Bauobjekte in Prag und auf dem Lande und überdieß für die auf den Landgütern befindlichen 23 Patronatsť und Schulgebäude Lagerpläne und Gebäudeinventarien zu verfassen, welcher Verpflichtung derselbe auch wirklich durch Verfassung und Vorle-gung von 80 Plänen und 10 Inventarien nachgekommen ist. Es ist aus diesem allen wohl schon ersichtlich, daß die Arbeitskraft eines Mannes hiezu kaum ausreichen konnte, und es mußte diese Ueberzeugung auch den ständischen Lanbesausschuß um so mehr dazu führen, ihm einen Adjunkten beizugeben, als im Jahre 1859 es zum Umbau des deutschen Theaters kam. Nach diesem Umbau wurde der ihm damals eigentlich nur für diese Zeit beigegebene Adjunkt mittelst eines Dekrets vom 4. Juni 1860 bleibend angestellt. Es ist nun klar, daß, wenn schon damals, nämlich vor dem 26. Feber 1861, die Agenda des Architekten eine so umfassende war, dieselbe jetzt gewiß leine geringere geworden ist, sondern im Ge-gentheil noch bedeutend an Umfang gewonnen hat durch die Uebernahme der Landesfindel - und der Ge-bäranstalt, dann der Zwangsarbeits anstalt, durch den Ankauf von drei Realitäten, rücksichtlich welcher im Berichte der Baukommiffion auch bereits die weiteren Daten enthalten sind; sowie auch nicht zu übersehen ist, daß die Uebernahme des allegmeinen Krankenhauses gleichfalls in Aussicht steht. Es wird in der Beziehung noch von Nutzen sein, darauf hinzu-


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weisen, welche Leistungen von 1. November 1862 bis 31. März 1863 von Seiten des Landesarchitekten er-folgt sind. Es ist nämlich seine Pflicht, einen halbjährigen Verwendungsausweis vorzulegen, weil davon bisher seine Remuneration von 800 fi. abhängig gemacht war. Dieser Ausweis liegt mir vor und es enthält derselbe 70 Eingaben an den Landesausschuß über verschiedene Bauten, 20 Stück Kostenüberschläge, 18 Stück Baupläne und nebstbei den Ausweis über 24 von ihm abgehaltene weitläufige Kommissionen. Wenn nun Alles dieses in's Auge gefaßt wird, so dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß die Bei-gebung eines Adjunkten von Wesenheit sei; zumal es sich überhaupt hier eigentlich nicht mehr um die Beigebung eines Adjunkten, denn wie bereits erwähnt, ist die Anstellung des Adjunkten schon mittelst De-kret vom Juni 1860 erfolgt, sondern sich nur darum handelt, diesem Adjunkten einen Gehalt von 600 fi, zuzuweisen. Ich glaube, daß, so bald es anerkannt ist, daß der Adjunkt nothwendig ist, man sich auch zu der weiteren Folgerung verstehen müsse, daß dieser Adjunkt seine Dienste dem Lande nicht unentgeltlich leiste, und ich glaube, daß die Entlohnung von 600 Gulden gewiß nicht zu hoch gegriffen sei. Die Kommission meint allerdings, daß diese Stellung eines Adjunkten überflüssig sei, und zwar deshalb, weil das Pauschal für Kanzlei und Beleuchtung nur 17 fi. beträgt. Nun, ich glaube, daß das nicht eine ausť reichende Prämisse ist, um den Schluß auf die Ueber-fiüssigkeit der Stelle zu rechtfertigen; um so weniger, als ich versichern kann, daß der Architekt gewiß noch andere Auslagen zu bestreiten hat, die er bestreitet und nicht verrechnet und daß also diese Ziffer durchaus leine maßgebende sei. Ich würde mir daher erlauben, die von dem Landesausschusse für die Stelle eines Adjunkten, respektive die als Entlohnung in Antrag gebrachte Position von 600 fl. zur Annahme zu empfeh-len, und bitte bei der Abstimmung diesfalls dahin Rücksicht zu nehmen, daß der Absatz ad 2) in zwei getrenn-ten Absätzen zur Abstimmung gebracht werden möchte.

Wolfrum: Die Budgetkommission konnte bei der Beurtheilung auch nicht auf diejenige Zeit Rücksicht neh-men, die seit dem Jahre 1854 verflossen ist; sie konnte nur diejenigen Arbeiten in Aussicht nehmen, die für das J. 1863 präliminirt worden sind, und ich erlaube mir, das h. Haus darauf aufmersam zu machen, daß die Un-terhaltung der Bauten im Jahre 1863 in verschiedenen Fonden prälinnnirt aufgeführt steht; in dem Landesfindelhausfond mit 500 fl., im Gebärbausfond mit 1500 fl., im Domestikalfond 10890 fl., im Landesfond 750 fl., im Irreninstitut 8150 fl,, im Zwangsarbeitshaus 1050 fl.,Bubenčer Fond 1000 fl., in Summa von 23.805 fl.; hiezu kommt nun die beantragte Adaptirung der Bauten in dem Zwangsarbeitshaus 2000 fl., welche die Kommission in der Lage war vorzuschlagen; das wäre in Summa 25.805 fl., das ist die Summe der sämmtlichen Arbeiten, die im Jahre 1863 vorgenommen werden sollen. Wird nun der Gehalt des Architekten entg egen gehalten, so beträgt der Gehalt selbst 1000 fl., die Personalaushilfe 315 fl.. Zeichenpauschal 3 fl. 15 kr. Kanzleipauschale 3 fl. 60 kr., Beleuchtungspauschale 10 st. 50 kr., in Summe 1332 fl.; im Entgegenhalt sämmtlicher Bausummen macht das etwas über 5%; im gewöhnlichen Leben rechnet man auf die Aufsicht auf die Gebäude durchaus keine 5°/" das wäre im gewöhnlichen Leben sehr viel und das war die Ursache, daß die Budgetkommission darauf anzutragen in der Lage war die 600 fl. zu streichen und glaubte, daß mit 1000 fl. Gehalt und 300 fl. Personalaushilfe reichliches Mittel geboten sei, um 25.000 fl. -Bauten zu bestreiten.

Dr. Rieger: Ich glaube, meine Herren, die Anschauung des Herrn Vorredners ist eine ganze un-richtige. Der Landesausschuß ist nicht in der Lage, jedesmal seine Baubeamten zu ändern, je nachdem er mehr oder weniger baut. Er hat z. B. in dem eben verflossenen Jahre viel mehr gebaut und er hat deshalb die Zahl der Beamten nicht vermehrt, was er hätte thun müssen, wenn er in Konsequenz des Antrages des Herrn Abg. Wolfrum hätte handeln sollen. Meine Herren! im praktischen Leben sehen wir wie die Sache ist. Jeder größere Gutsbesitzer hat seinen Bauverwalter oder seinen Baumeister, der ganz ordentlich operiren muß, dem er gewöhnliche Procenie gibt, so wie einen Gehalt, vielleicht auch ein Deputat, Holz, Wohnung, und ich weiß nicht, was für Emolumente. Das alles kann bei dem Landesarchi-tekten nicht der Fall sein, der muß seine Wohnung hier in der Stadt haben, muß sie hier zahlen und wir können ihm kein Deputat ausweisen. Nun ist der Lan-desarchitekt verpflichtet, die sämmtlichen Baulichkeiten, die das Eigenthum des Landes sind, zu inspiziren; ob etwas zu bauen ist oder nicht, ist Nebensache; die Bauten müssen inspizirt werden zu dem Zwecke, baß, wenn irgend wo ein Mangel sich herausstellt, derselbe sogleich abgestellt wird, weil es eine bekannte Thatsache ist, baß man mit kleinen Reparaturen oft große Reparaturen vermeidet und in der Regel. Läßt man kleine Reparaturen ungeschehen, so hat man in einem Jahre, in einem halben vielleicht, das Bedürfniß, eine sehr große Reparatur oder einen Neubau vorzunehmen. Darin, meine Herren, liegt der Grund, warum man eine Aufsichtsperson hat und honoriren muß. Wenn man, meine Herren! erwägt, daß der Landesbaumeister, um dessen Bestellung es sich hier handelt, nebst den dem Lande hier in der Stadt Prag gehörenden Bauobjekten auch sämmtliche dem Landesfonde gehörigen Güter zu überwachen hat, daß er zu diesem Zwecke häusig hinausgeschickt wird nach Libočan, Okrouhlic, Liboc, Hoftiwar und anderen Besitzungen des Landes, deren es hier in der Umgebung von Prag allein einige zehn gibt, mitunter ganz kleine Objekte, so werden Sie, meine Herren, einsehen, daß viele Zeit verloren geht; der Landesausschuß geht bei diesen Baulichkeiten von der Ansicht aus, daß es am zweckmäßigsten ist, derlei Baulichkeiten durch Ver-pachtungen vornehmen zu lassen, aber wo immer das geschieht, muß immer eine Bauaufsicht sein, um sich zu überzeugen, daß der Baupächter, der Bauunternehmer wirklich den Baubedingungen entsprechend baut, daß er das Material verwendet, was verwendet werden soll, daß er nach allen Stücken nach dem

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Projekte gehandelt hat. Ebenso muß der Bau auch kollaudirt, die Baurechnung revidirt werden. Meine Herren, ich bin nicht in der Lage, die Akten bei der Hand zu haben, aber die Herren würden über die Masse der aus Anlaß dieser sämmtlichen Baulichkeiten gelieferten Arbeiten in Erstaunen gesetzt werden, was alles in dieser Beziehung geleistet werden müsse; also glaube ich, ist es aufliegend, daß zwei Individuen zu diesem Zwecke nicht zu viel sind, wenn man bedenkt, daß in Prag allein einige 50 Bauobjekte dem Lande gehören; namentlich ist in Erwägung zu ziehen, daß alle diese großartigen Bauanstalten, wie namentlich das Zwangsarbeitshaus, das Irrenhaus, das Gebärhaus mit einigen Abtheilungen, daß alle diese in die Regie des Landesausschusses übergangen sind, die früher nicht in seiner Regie waren, daß sich also die Geschäfte außerordentlich vermehrten, so daß sich der Landesausschuß veranlaßt gesehen hat, für diese Zwecke und um die nöthigen Erweiterungen dieser Anstalten zu sichern, noch andere Realitäten zu aequiriren, die alle beaufsichtigt werden müssen. Schließlich ist zu erwägen, daß der Landesarchitekt der Bau-und Oekonomie-Verwalter des Landesausschusses ist. Es gibt eine Menge Herstellungen und Anschaffungen, die man nicht immer im AkkordŤ oder Lizitationswege vergeben kann, wo es sich um Paar Gulden handelt, vielleicht um 20 bis 50 fl. Da würde die Ausschreibung und Veranlassung der Tagfahrt mehr Umstände machen und mehr Kosten erheischen; und es bleibt da nichts anderes übrig, als alle Sachen in eigener Regie durchführen zu lassen und dazu ist der Baumeister da, dem man derlei Geschäfte und Herstellungen von allerhand Bauobjekten, Desen Utensilien und derlei Bedürfnissen aufträgt. Alle diese Sachen, alle diese Anschauungen, das Besprechen mit den Bau-meistern, Pächtern, endlich gegenwärtig bei dem Lan-besausschusse die Aufsicht nimmt eine Menge Zeit in Anspruch, und die Herren werden daraus sehen, daß zwei Individuen für diese ausgebreiteten Geschäfte durchaus nicht zu viel sind, daß also die Beistellung eines Assistenten durchaus nöthig erscheint.

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir den Antrag des Herrn Vorredners zu unterstützen. Ich habe in der That die Agenda des Landesbaumeisters, das Verzeichniß der von ihm im Laufe dieses Jahres erstatteten Gutachten und gemachten Ueberschläge und Pläne genau durchgesehen, und bin überzeugt, daß Ein Individuum absolut nicht genügend sei und daß wir nicht Einen Baumeister finden werden, der dem Geschäftsbedürfnisse für seine Person allein und mit einem Gehalte von nur 1000 Gulden zu genügen im Stande sein wird, die Neubauten gar nicht zu er-wähnen, zumal da die Agenda sich noch erweitern wird. So steht ja sicher der Bau eines Gebärhauses und polytechnischen Instituts bevor.

Dr. Lumbe: Ich würde mir erlauben, nur einige Worte anzuführen zur Unterstützung, daß wirk-lich der Landesarchitekt ungemein beschäftigt ist; ich habe die Verwaltung des polytechnischen Instituts und kenne das, daß es im Schulgebäude so viele Bedürfnisse gibt, die sogleich besorgt werden müssen, wenn der Unterricht nicht gestört werden soll. Da hat der Architekt mit diesem Gebäude ungemein viel zu thun, und es ist oft nicht möglich gewesen, daß, da er anderweitig mit Geschäften überbürdet war, er das machen konnte, was zum Zwecke des Unterrichtes durchaus nothwendig war, und ich glaube, daß eine Aushilfe des Landesarchitekten nothwendig ist; er muß Pläne zeichnen, Ueberschläge machen; das kann man bei den kurrenten Geschäften, die er noch zu besorgen hat, durchaus nicht verlangen, wenn nicht ein Aufschub und eine Verzögerung der nothwendigen Geschäfte eintreten soll; ich würde daher den Antrag des Dr. Rieger unterstützen.

Dr. Schmeykal: Ich schließe mich ganz den Entwicklungen des Dr. Rieger an, weil sie auf der vollen und reinen Wahrheit beruhten. Was die Bemerkung des Herrn Wolfrum betrifft, so enthält natürlich das Budget in dem Ausweise nur diejenigen Leistungen, welche sich an Geld veranschlagen lassen; allein die kurrenten Geschäfte konnten nicht aufgeschrieben werden, und sind aus der Rechnung nicht ersichtlich, und doch sollen und müssen sie besorgt werden. Ich erlaube mir daher noch einmal zu bitten, den Antrag des Landesausschusses anzunehmen, und muß wieder darauf zurückkommen, daß es sich nur um die Dotirung eines bereits im Jahre 1860 angestellten Adjunkten Handel, und daß der Landtag in der Session von 1861 es zum Beschlusse erhoben hat, alle diese Beamten des früheren ständischen Ausschusses in Dienste des Landes zu nehmen und daß man nicht verlangen kann, daß diese Dienste unentgeltlich geleistet werden.

Klaudy: Ich gehöre der Majorität des Landesausschusses an, welche den Antrag gestellt hat, wie das hohe Haus aus der Berichterstattung entnommen hat. Wenn auch, was Dr. Schmeykal gesagt hat, seine Richtigkeit haben mag, daß er 1860 anť gestellt ist, so hat das noch nicht die Bedeutung einer Anstellung als Beamten, denn ich glaube, so viel ich gehört habe, ist das nicht eine Anstellung, sondern eine Bestallung. Die Budgetkommission und insbesondere diejenigen der Herren, die sich damit beschäftigt haben, haben auch der Budgetkommission referirt über die Frage, ob der Baumeister, dessen da Erwähnung geschieht, ausschließlich im Dienste des Landes steht oder ob er sich noch nebstdem mit einem andern Dienste beschäftigt, und der Kommission wurde die Aufklärung zu Theil, daß er sich auch noch mit andern Dingen beschäftigt, woraus also die Kommission die Schlußfolgerung ziehen zu können glaubte, daß die Anstellung doch nicht seine Zeit ausschließlich in Anspruch nehme, und weil neben dem Gehalte, der ihm ursprünglich mit 1000 fl. angewiesen wurde, noch eine Remuneration von 315 fl. in Anspruch gebrachť wurde, aus Rücksicht der größeren Arbeiten. Die Kommission glaubte daher keinen Grund zu fin-den für einen Bestallten, dessen Zeit nicht ausschließlich in Anspruch genommen wird, noch einen Zweiten beizugeben, um ihm vielleicht für die Besorgung anderer Geschäfte noch mehr Zeit zu gönnen. Wenn es auch wahr ist, was Herr Dr. Schmeykal erwähnt


hat, daß Bauten an den landesherrschaftlichen Gü-tern zu übernehmen sind, so möchte ich doch glauben, daß man in allen diesen Dingen mit mehr oder minderer Sparsamkeit oder mit mehr oder minť derer Generosität vorgehen kann und daß es einem Herrschaftsbesitzer nicht darauf ankomme einen Archi-tekten anzustellen, sondern er wird sich auch fragen, ob es nothwendig ist, und nachdem man heute so ziemlich darin übereingekommen ist, daß, wie Herr Dr. Rieger gesagt hat, die Methode der Verpachtung als die zweckmäßigste und in der Regel als die wohlfeilste erkannt wird, so handelt es sich um nichts anderes als in der Bewirthschaftung für das eine oder das nächste Jahr das Präliminar derjenigen Bauten zu liefern, welche im kaufe des Jahres in Angriff genommen werden müssen, und daher in den Auslagen der Gutsverwaltung nicht anzudeuten sind. Auf der Herrschaft pflegen gewöhnlich Oekonomie-beamte zu sein. Der Herr Abgeordnete Dr. Schmey kal wird es auch bestätigen müssen, daß Wahlschein lich auch die Landesvertretung auf jenen Dominien, die in ihre Verwaltung übergangen sind, solche Beamte hat, und diese Beamten sind ihrer Ausbildung und Erfahrung nach jedenfalls geeignet für kleinere Reparaturen Vorsorge zu treffen, und es schien mir eine Verschwendung zu sein, wenn man für die einfache Herstellung eines Daches, oder wegen der Errichtung eines Stalles, des Ausbaues einer Kirche, der Einsetzung eines Ofens oder einer Thür einen Landesbaumeister auf die Herrschaft hinauszusenden sich bewogen finben würde, damit er den Bauplan vorlegt, die Genehmigung einholt, wobei die Kom-missionslosten mehr betragen dürften als der ganze Bau selbst. — In solchen Fällen wird sich der Herr-schaftsbesitzer und die Landesvertretung bewogen finden den Baumeister aufzugeben, und wo der Herrschafts-besitzer von der Verpachtung des Bauobjektes keinen Gebrauch machen will, wird er die Einleitungen zum Bau im häuslichen Wege treffen. Was endlich die Patronatsgebäude betrifft, so wird Herr Dr. Schmey-kal zugeben, daß der Herrschaftsbesitzer nicht alle Jahre wird die Patronatsgebäude besehen lassen, und daß er endlich Vorsorge treffen werde, daß die Bezirksund Kreisingenieure die Obrigkeit der herrschaftlichen Besitzer zugleich der Sorge entheben, darüber zu wachen, ob es schlecht oder gut sei, weil der Seel-sorger, theilweise auch die Ingenieure die nöthige Anregung dazu schon zu geben wissen. Dieser Grund scheint mir also auch nicht maßgebend sein zu können, und da es eben nur eine Bestallung ist und der Ausschuß sich lediglich von der Ansicht hat leiten lassen, daß, wie es scheint, bei den in Prag befindlichen 26 Objekten, die er zunächst vielleicht eben auch nur zu besichtigen hat, wenn es ihm angezeigt wirb, baß sich da oder dort Baugebrechen ergeben haben, daß diese Bestallung im ausgesetzten Maße hinreichend ist, und da der Kommission die Auskunft geworden ist, daß derjenige Herr nicht in ausschließlicher Dienstleistung des Landes stehe, sondern sich mit andern Dingen noch beschäftige, glaubte der Ausschuß, daß der Architekt nicht viel beanspruchen kann, und daß daher lein Grund vorliegt, noch eine Remuneration zu votiren, um einen Adjunkten anzustellen. (Rufe: Schluß! Schluß!)

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Taschek: Nach dem Wortlaute der Vorlage handelt es sich nicht um einen Beamten, sondern einfach, wie es in der gedruckten Vorlage pag. 47 heißt, um die Bestallung für einen Adjunkten des Landesarchitekten. Wenn ich Herrn Dr. Schmeykal richtig verstanden habe, so hat derselbe zugestanden, daß für besondere Arbeiten noch eine besondere Ver-gütung Statt findet. Es kann also dasjenige, was hier als präliminirt enthalten ist. für das Kurrente und Gewöhnliche gemeint sein; sind die Verhältnisse be-ziehungsweise die Arbeiten gestiegen, und haben sie sich vermehrt, so ist derselbe durch eine persönliche Zulage von 315 fl. berücksichtigt und in dieser Beziehung die selbe gesteigert worden. Sollen wir dem Betrage des Voranschlages, daß 600 fl. unumgänglich nothwendig sind, weil sie entsprechend sind, Glauben beimessen, so müssen wir jedenfalls dem auf derselben Seite erschienenen Posten, daß das ganze Zeichen- und Kanzleiť pauschale nur 6 fl. 75 kr. nothwendig ausmache, ebenfalls Glauben schenken. Denn es geht wohl nicht an, für eine Post die Glaubwürdigkeit zu beanspruchen, bei der anderen Post aber zu sagen, sie sei offenbar viel geringer, als der Bedarf es erheischt, und sie muß viel höher gestellt sein. Nun, wenn dieses Kanzleipauschale nicht ganz 7 fl. ausmacht, so war doch die Kommission im vollen Rechte, wenn sie den großen Umfang und die Wichtigkeit dieser Leistungen bezweifelt, und daher dem hohen Landtage die Streichung der beantragten Bestallung für einen Adjunkten beantragt hat.

Dr. Schmeykal: Excellenz! ich erbitte mir das Wort zu einer faktischen Berichtigung.

Oberstlandmarschall: Ich bitte.

Dr. Schmeykal: Der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen, als habe ich die Bemerkung fallen lassen, daß für besondere Baulichkeiten noch ein besonderes Entgeld dem Adjunkten bewilligt wird. Das ist nicht so. Es fand dieses System, wie ich bemerkt habe, nur bis zum Jahre 1854 statt.

Oberstlandmarschall: Ich werde nun zur Abstimmung schreiten, und nachdem zu dem einen Absatz ein Zusatzantrag gestellt ist, die Absätze bei der Abstimmung theilen. Ich werde also zuerst vom §. 2 den Absaß a zur Abstimmung bringen.

Landtagssekretär Schmidt liest: a Die für Re-muneration zur Belohnung verdienstvoller Arbeiten pag. 46 angesetzten 1000 fl. haben zu entfallen.

Suma 1000 zl. k odměnám za práce záslužné na str. 46 navržená má odpadnouti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Absatz stimmen, die Hände aufzuheben. Ist angenommen. Jetzt bitte ich nur bis zum Betrage von 600 fl. den Absaß zu lesen.

Sekretär Schmidt liest: b. Die in der Subrubrik für Erhaltung bestehender Gebäude pag. 47 als Stal-lum für einen Adjunkten angesetzten 600 fl. haben zu entfallen.

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b) Plat 600 zl. příručímu architekta zemského navržený na str. 47 v podrubrice k zachováni budov má odpadnouti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die damit einverstanden sind, aufzustehen. (Majorität.) Also sie sind zu streichen. Jetzt bitte ich den weiteren Absaß.

Sekretär Schmidt lieft deutsch und böhmisch: Die als Remuneration dem Personal der Baudirek-tion für technische Bearbeitung der landesämtlichen Baugegenstände mit 100 fl. veranschlagten Beträge haben zu entfallen.

Odměna 100 zl. úředníkům stavitelského ředitelství za technické práce ve věcech staveb zemských se týkajících tamtéž v rozpočtu uvedená má odpadnouti.

Prof. Schrott: Es ist ein Fehler im deutschen Terte.

Oberstlandmarschall: Statt 1000 100 fl. Es ist schon Vorgelesen worden mit 100 st. Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Absatz sind, die Hände aufzuheben. (Angenommen.)

Sekretär Schmidt liest: c. Der pag. 48 für Steuern und Gaben angesetzte Betrag wird auf 6089 fl. erhöht, d. Die pag. 50 für Meubel und andere Anschaffungen für Amtslokalitäten angesetzten 3000 fl. aber auf 1500 herabgesetzt und sonach statt der pag 3 für die Rubrik "Verwaltungsauslagen" veranschlagten 186.239 fl. nur 183.439 fl. bewilligt.

c) Summa v podrubrice daně a dávky na str. 48 navržená zvyšuje se na 6089 zl.

d) Suma 3000 zl. uvedená na str. 50 na nářadí a rozličné příslušnosti kancelářské snižuje se na 1500 zl. a tudíž na místo sumy 186.239 zl. v rozpočtu na str. 3 v rubrice "Výlohy správní" navržené, povoluje se jenom suma 183.439 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die für diese beiden Schlußsätze der Kommission stim-men, die Hände aufheben. (Majorität.) Also es ist der ganze Antrag ad 2 angenommen und daher die Gesammtsumme mit 183.439 fl. genehmigt.

Dr. Taschek (liest): "§. 3. Die Pag. 3 für die Rubriken 3, 5, 6, 7 und 8 Quiescentenge nüsse, Pensionen für Wittwen, Erziehungsbeiträge, Provisionen und Gnadengaben eventuell angesetzten Beträge von je 200 fl. werden nicht genehmigt." Diese Beträge sind nur für einen möglichen Bedarf im vorhinein aufgenommen worden. Die Kommission hat sich nicht bestimmt gefunden, auf die Bewilligung einzurathen, weil sie von der Ansicht ausging, daß, wenn ein solcher Fall eintritt, die Anweisung für die betreffenden Beträge ohnehin in den Normen, die bereits bestehen, enthalten seien und daher einer besonderen Billigung nicht bedürfen, da allenfällige Beträge für den Fond dadurch, daß möglicherweise Pensionen bewilligt werden können, entfallen, bilancirt ohnehin und ein Ueberreft über den Bedarf zu verbleiben haben wird, mithin der Landesausschuß, wenn wider Erwarten ein solcher Fall eintreten sollte, nicht in Verlegenheit über die Bewilligung kommen könnte.

Dr. Pinkas: Ich kann die Erklärung dieses Vorganges der Budgetkommission nur dadurch erklären, wenn auch keineswegs rechtfertigen, daß das Budget, während des laufenden Verwaltungsjahres, für welches dasselbe bestimmt,st, diskutirt wird. Außerdem wäre es ein offenbar der Natur des Budgets durchaus entgegenstehender Vorgang; denn in dem Budget müssen die Ausgaben präliminirt werden, welche eventuell sich ergeben können, und es muß für diese Eventualität, für ihre Deckung gesorgt werden können. Nun widerspricht sich aber wirklich die Budgetkommission, indem sie in ihrem Antrag diese Posten streicht, in ihrem Berichte uns aber die Ermächtigung ertheilt haben will, die Zahlung zu leisten. In dem Budget, wenn es rechnungsmäßig und nach richtigen buchhaltungsmäßigen Prinzipien verfasst sein soll, muß für alle Eventualitäten nach dem früheren Durchschnitte und für die Deckung aller möglichen Fälle Sorge getragen werden. Wenn nun durch die beantragte Streichung jener gewissen Posten auch die Möglichkeit des Sterbens der Beamten wirklich gestrichen würde, so würde ich dagegen nichts einzuwenden haben (Heiterkeit), aber da durch diese Streichung dem Naturgesetze kein Einhalt gethan wird, so muß wohl im Budget nothwendig für eine solche Eventualität und für eine entsprechende Be-deckung gesorgt werden. (Bravo!) Die bisher be-zogenen Pensionen gehen, weil sie unter der Regie des Landes sind, nach unseren jetzigen Pensionsnormen aus dem Landesfonde. Nun haben wir ein Heer von Beamten. Wo ist uns die Garantie geboten und wo liegt die Sicherheit, daß nicht im laufenden Jahre die Wittwen und Waisen unserer Versorgung anheim fallen? Nachdem wir jedoch in dieser Beziehung traurige Erfahrungen gemacht haben, indem wir mit bestem Gewissen und Ermessen in dieser Richtung Auslagen verfügen und selbe vor dem Hause rechtfertigen müssen, worüber wir dann eine sehr herbe Kritik einzuernten das Vergnügen haben, so muß uns daran liegen, daß für solche Eventualitäten landtagsmäßig Vorsorge getroffen werde. Ich erlaube nur also zu beantragen, es möge der §. 3 dahin geändert werden: "Die unter Pag. 3 für die Rubriken 3, 5, 6 und 7 Quieszentengenüsse, Pensionen für die Wittwen. Erziehungsbeiträge und Provisionirungen eventuell angezeigten Beiträge von je 200 fl. werden genehmigt." Ich habe in meinem Antrage die "Gnadengaben" nicht berührt, weil die Gewährung derselben von der Gnade des h. Hauses abhängt. Der Ausschuß hat sich auf das Minimum dieses Anschlages beschränkt, ohne der Form zu genügen, aber im Verlaufe der letzten Zeit ist ein jüngerer Beamte gestorben und es liegt die Nothwendigkeit vor, seine Wittwe zu versorgen. Ich glaube, dieser mein Antrag ist ganz klar.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche, mir den Antrag formulirt zu übergeben.

Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen?

Prof. Schrott: Der Herr Vorredner hat erwähnt, es sei buchhalterisch richtig, daß man nach dem dreijährigen Durchschnitte Sorge trage für die


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Bedeckung auch dieser Auslagen, die hier unter dem Titel "Erziehungsbeiträge, Gnadengaben, Pensionen" u. s. w. vorkommen. Buchhalterisch richtig ist das nach den beim Staatsvoranschlag üblichen Prinzipien nicht, es wird bei allen periodisch wiederkehrenden Zahlungen, welche sich auf Dienstposten beziehen, stets präliminirt, bei den aktiven Dienstposten nach Maßgabe des sanktionirten Personalstatus, bei denen, welche sich auf Pensionirungen, Dienstenthebungen zc. beziehen, aber nach den zur Zeit der Präliminar-verfassung wirklich bereits angewiesenen Beträgen dieser Art. Der Herr Vorredner hat erwähnt, daß man durch das Streichen im Präliminar nicht den Lauf der Natur aufhalten und den betreffenden Beamten das Sterben nicht verbieten könne und deshalb müsse man einen Durchschnittsbetrag ziehen, aber wir können der Natur auch nicht verbieten, daß sie mit ihrem Hinraffen von der Welt weiter geht als unser dreijährige Durchschnitt; wenn wir nur beispielsweise die vom Landesausschusse angesetzten 200 fl. als einen solchen Durchschnitt betrachten, so werden wir nicht verhindern können, daß nicht etwa einmal die Sterbefälle größer werden, und 400 fl. nothwendig machen, wie wird es dann sein, wenn 200 fl. im Präliminar eingestellt sind, und 400 fl. nothwendig werden. Es bleibt in solchen Fällen nichts anderes übrig, als sich nach den gewöhnlichen Principien zu halten und für die Bedeckung, wie es überall üblich ist, dadurch zu sorgen, daß wir für außerordentliche Fälle entweder eine besondere Position aufstellen, oder daß man auch diese Aufstellung unterläßt, wenn entweder ein genügender Kassareft bei der Wirthschaftvorhanden ist, welcher für solche außerordentliche Fälle ausreicht, oder es kann die Position ausgelassen werden, wenn man Einnahmen an Rückständen voraussieht, die aus den vorigen Rechnungen hervorgehen. Bei unserem Landessonde tritt beides zugleich ein, wir haben zuerst einen Kassarest von 1,177.000 st. erliegen, wir haben einen aktiven Rückstand ausstehen, u. z. an Einzahlungen auf Straßenbauvorschüsse, welche Jahr für Jahr große Beträge ausmachen, und in's Präliminar unter die Einnahmen nicht aufgenommen sind; also durch alle diese Zuflüsse ist in überreichem Maße dafür gesorgt, daß, wenn der Fall eintritt, daß solche Erziehungsbeiträge, Quies-zentenbezüge, Gnadengaben unbedingt nothwendig werden, der Landesausschuß nicht gehindert ist, die nothwendigen Beiträge anzuweisen.

Herbst: Ich bitte Excellenz um's Wort. Ich muß mich nur gegen mehrere von den Ansichten, welche Dr. Pinkas entwickelt hat, aussprechen. Ein-mal hat schon der Herr Vorredner angeführt, daß es gar nicht der Natur des Präliminars entsprechend ist, daß man für künftig mögliche Ausgaben etwas aussetzt, aber nicht auch die andere Möglichkeit berücksichtigt, daß die gleichartig angesetzten Ausgaben ich vermindern. Ich bitte zu berücksichtigen, daß die keit dem neuen Voranschlage ausgesetzten Pensionen für Beamten 20.667 fl,, die Pensionen für Wittwen 6685 fl., Erziehungsbeiträge für Kinder 673 fl., Provisionen 466 fl., Gnadengaben 4971 fl, zusammen also eine Summe von weit mehr als 30.000 st. So gut es nun möglich ist, daß die Beamten, die noch in Aktivität sind, sterben, ebenso gut ist es auch möglich, ja sogar noch möglicher, daß solche Beamten sterben, die bereits mehr als 40 Jahre gedient haben und sich sonach im Bezuge einer Pension befinden. Es ist also nicht bloß möglich, sondern sehr wahr-scheinlich, daß von diesen bereits angewiesenen Pen-sionen von zusammen 32.000 fl. im Laufe des Jahres wieder eine Verminderung eintritt, und in dieser Verminderung liegt die Möglichkeit der Anweisung von 800 fl., welche hier vorausgesetzt werden. Das ist Eins. Wäre aber das richtig, daß nämlich, wenn nicht etwas präliminirt ist, man nicht eine mögliche Bedeckung hätte, so würde man auf den möglichst großen Fall denken müssen, man müßte also für jeden einzelnen Beamten ein Präliminare haben, damit, wenn er in diesem Jahre stirbt, seine Wittwe eine Pension bekomme. (Heiterkeit.) Der Betrag von 800 fl. würde nicht ausreichen, es ist aber auch die Voraussetzung nicht richtig, daß, wenn nicht in dem Präliminar ein bestimmter Betrag ausgesetzt ist, eine solche Ausgabe nicht gemacht werden könne; das Staatspräliminare weist gerade das Gegentheil davon aus. Es ist aber auch weiters die Analogie nicht richtig, welche von dem Herrn Doktor bezüglich einer bestimmten Ausgabe vorgebracht wurde, welche gerade in den letzten Tagen vorgekommen ist. Es handelt sich da um eine Ausgabe, zu welcher keine rechtliche Nothwendigkeit vorhanden war und um so weniger vorhanden war, sie schleunig zu machen, denn bis heute ist wenigstens davon gar nichts gezahlt worden. Anders ist es bei den Pensionen, Provisionen und bei Erziehungsbeiträgen bezüglich ihrer rechtlichen Nothwendigkeit; da muß das Land das Betreffende zahlen und der Landesausschuß kann nicht die Besorgniß haben, in Hinsicht dieser Sache, wenn er nachweist, daß dazu, wozu er diese Beträge hergegegeben hat, eine rechtliche Nothwendigkeit vor-handen war, und aus diesem Grunde braucht sich also der Landesausschuß nicht zu decken. Aus allen diesen Gründen, glaube ich daher, hat der Budgetausschuß Recht gethan, wenn er von diesen Ansprüchen auch Nichts in das Präliminar aufgenommen hat, und ich glaube, daß es dem richtigen Rechnungs-grund entspricht, wenn diese Posten gestrichen bleiben, wie dies vom Landesausschusse beantragt wurde.

Dr. Pinkas: Allerdings ist es nicht zweifelhaft, daß für den Fall, als mehrere von den schätzbaren Beamten mit dem Tode abgehen ... (Rufe: laut, laut!) Die ganze Verhandlung ist eine formelle Frage, das gebe ich zu, wenn aber der geehrte Herr Vorredner bemerkt, daß so viele Pensionen, Provisionen u. s. w. im Domestikalpräliminare erscheinen, so sind das die aus dem Domestikalfonde an-gewiesenen Pensionen und Provisionen. Richtige Voranschläge setzen aber voraus, daß jeder Fond für sich selbstständig präliminirt werde. Es war allerdings die Aufgabe einer buchhaltungsrichtigen Verfassung des Voranschlages, für diese Pensionirungen und Provisionsfälle Vorsorge zu treffen. Man hat


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dem genügt, indem man für jede der in Rede stehenden Positionen je 200 fl. angenommen hat; die Hinweisung des geehrten Herrn Vorredners hingegen enthält ein Prinzip, welches ich nicht billigen kann, nämlich jenes, daß der Landesausschuß das Recht haben sollte, in dem Falle, wenn er in einer Rubrik Ueberschüsse vorfindet, hieraus die Auslagen anderer Rubriken zu bestreiten. Dieß verträgt sich wohl nicht mit einer richtigen Kassagebahrung. Es ist nach richtigen Budgets- und Gebahrungs-Grundsätzen durchaus nothwendig, daß der Verwalter seine Ausgaben innerhalb der Schranken einer hiezu aus-drücklich gewidmeten Summe regulire und decke. Wenn wir in dem Domestitalfonde Ersparungen haben, so folgt daraus noch nicht, baß wir das Recht haben, Pensionen für den Landesfond zu zahlen, und darum wundert es mich sehr, daß eine Autorität, ich möchte sagen, eine Kanzelautorität des Rechnungswesens meiner Ansicht entgegengetreten ist, die ich für richtig erkennen muß. (Ruft: Schluß!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Dr. Klaudy: Ich glaube nur mit wenigen Worten dem Herrn Vorredner entgegentreten zu müssen, da es mir scheint, daß der Landesausschuß wieder zu ängstlich ist. Er war nach Schluß der letzten Session zu wenig ängstlich, und dießmal ist er zu ängstlich. Der Landesausschuß kann überzeugt sein, nachdem der Landtag durch sein Votiren bewiesen hat, daß er selbst in diesen Fällen, wo Aengst-lichkeit angezeigt gewesen wäre, ihm volle Rechnung getragen hat (Heiterkeit), daß er gewiß auch dort, wo durch Absterben eines Beamten eine normalmäßige Pension herauszuzahlen nothwendig sein wird, dem Vorgange des Landesausschusses keine Schwierigkeit entgegensetzen wird. Ich glaube, man solle sich von dem zu viel auf das allzu wenig nicht führen lassen. (Heiterkeit.)

Taschek: Wäre der Ausschuß konsequent gewesen, so hätte er ebenso die Möglichkeit bei den Einnahmen berücksichtigen müssen, und also die durch Todesfälle eventuell nach 3 Jahren durchschnittlich zu gewärtigenden Ersparnisse in Antrag bringen sollen. (Heiterkeit) Da dieses nicht geschehen ist, so ist es billig, daß die Sache in's Gleiche gebracht werde, zumal nach dem Antrag der Kommission ein Kassareft bleibt, und das Recht des Ausschusses beziehungsweise seine Pflicht, normalmäßig entfallende Pensionen und Provisionirungen zu verabfolgen, im Vericht dieses Artikels 3 ausdrücklich angenommen und an-geführt wurde.

Oberstlandmarschall: Ich werde also zur Abstimmung schreiten. Ich möchte nur noch einige Worte zur Rechtfertigung des Ausschusses sagen, daß er diese Posten präliminirt hat. — Es wird durch die gegenwärtige Budgetkommission eine ganz neue Art von Präliminirung eingeführt, die sich auf das Staatsbudget beziehť, und ich bemerke, daß man eben nur jede Post präliminirt hat, von der man mit Gewißheit oder großer Wahrscheinlichkeit vorauszusehen hat, daß sie vorkommen wird. Und in dieser Uebung ist auch die Buchhaltung und der Ausschuß beim letzten Präliminar vorgegangen. — Dieß wollte ich nur zur Rechtfertigung des Ausschusses hinzufügen. Indeß, wenn das Haus beschließt, daß in dieser Richtung eine andere Art und Weise der Präliminirung stattfinde, so wird nun diese maßgebend sein. Ich werde nun zur Abstimmung schreiten und werde den Antrag des Dr. Pinlas beziehungsweise des Ausschusses als einen abändernden zuerst zur Abstimmung bringen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Die unter Pag. 3 für die Rubriken 3, 5, 6, 7 Quiescensge-nüsse, Pensionen für die Wittwen, Erziehungsbeiträge und Provisionirungen eventuell angezeigten Beiträge von se 200 fl. werden genehmigt.

Sumy na straně 3. položkách 3, 5, 6, 7 a 8 co odpočivné, výslužné vdovám, vychovací příspěvky dětem, provise a dary z milosti vždy s 200 zl. pro možné případy navržené se schvalují.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. — Er ist unterstützt. — Ich bitte jene Herren, welche für diesen Antrag sind, aufzustehen. (50 Abgeordnete erheben sich.)

Es ist die Minorität. Der Antrag ist also ge-fallen. Ich bitte jetzt über den Antrag der Kommis-sion abzustimmen und jene Herren, die für den Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Dr. Taschek liest: ,.§. 4. In Betreff der pag. 51 mit 1782 fl. 92 kr. veranschlagten Pensionen, wird dem Landesausschuffe bemerkť, daß insoweit die angewiesenen Beträge die normalmäßige Gebühr überschreiten, vorerst die Zustimmung des Landtages hätte eingeholt werden sollen." Die Kommission sah sich zu diesem Antrage veranlaßt, weil nach den eingeholten Erfahrungen die betreffenden Beamten in jenen Fällen noch nicht das 40. Dienstjahr zurückgelegt haben, somit nicht normalmäßig auf den gan-zen Gehalt Anspruch gehabt hätten und die Zustimmung des Landtages dazu hätte eingeholt werden sollen. Nachträglich aber erlaubt sich die Kommission dießfalls keinen Anstand zu erheben, sondern den Antrag in Berücksichtigung der in den Akten enthaltenen Gründe, die für eine entsprechende Verwendung der betreffenden Beamten sprechen, und wegen der Krankheit derselben zu der Bewilligung selbst anzurathen.

Sekr. Schmidt čte:

§. 4. Co se týče výslužného úředníkům v rozpočtu na str. 51 sumou 1782 zl. 92 kr. navrženého připomíná se, že pokud poukázané výslužné přesahuje plat pravidelný, mělo se dříve vymoci schváleni sněmovního.

Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, die für den Antrag der Kommission sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Dr. Taschek: Abfertigungen und Sterbquar-tall mit 200 fl.

Sekretář Schrnidt čte: Odbytné a kvartál konduktní 200 zl.


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Oberstlandmarschall: Angenommen. Dr. Taschek: Landesarchiv und Bibliothek mit 3800 fi.

Sekr. Schmidt čte: Zemský archiv a knihovna 3800 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Dr.Taschek: Landesverordnungsblatt mit 600 fl.

Sekr. Schrnidt čte: Vydávání nařízení zemských s 600 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Dr. Taschek: §. 5. Sanitälauslagen 460.867 fl. (Liest.) "§. 5. Die 12. Rubrik Sanitätsauslagen wird hier nur mit 460.867 fl. bewilligt, weil die für den Gebär-, Findel- und Irrenfond pag. 6 veranschlagte Subvention mit 816.098 fl. durch das aufgenommene Erforderniß dieser Fonde berücksichtigt ist; übrigens wird dem Landesausschusse aufgetragen dafür Sorge zu tragen, daß die Vorschriften, nach welchen die Angehörigen und Dienstgeber verpflichtet sind, für die Kosten, welche aus der Verpflegung mittelloser Kranken in dem Krankenhause erwachsen, einzustehen, gehörig beobachtet und geltend gemacht werden." Zu diesem letzten Antrage hat sich die Kommission veranlaßt, weil nach den, von den einť zelnen Mitgliedern gemachten Bemerkungen und Erfahrungen diese Vorschriften nicht auf das Genaueste befolgt worden sind, und somit dem Landes-fonde Kosten erwachsen, die bei genauer Beobachtung dieser Vorschriften zu vermeiden wären.

Sekr. Schmidt čte:

§. 5. Rubrika 12.: "Výlohy zdravotní" povoluje se zde jenom v sumě 460.867 zl., poněvadž na subvenci 316.098 zl., pro fond porodnice, fond nalezenců a fond blázince na str. 56 rozpočtenou vzat jest zřetel uvedenou potřebou těchto fondů. Ostatně se výboru zemskému ukládá, pečovati o to, aby byly v platnost uvedeny a náležitě zachovávány předpisy, podle nichž příbuzní a davatelé služby jsou povinni, náklad za ošetřování osob nemohovitých ze svého zapravovati.

Oberstlandmarschall: H. Dr. Schmeykal.

Dr. Schmeykal: Die verehrte Kommission stellt den Antrag, es möge der Landesausschuh beauftragt werden, dafür Sorge zu tragen, daß die Vorschriften, nach welchen die Angehörigen und Dienstgeber verpflichtet sind, die Kosten, welche aus der Verpflegung mittelloser Kranken erwachsen, zu berichtigen, gehörig beobachtet und geltend gemacht werden, und motivirt diesen Auftrag damit, daß es eine notorische Thatsache sei, baß diese Vorschriften nicht strenge gehandhabt wurden, und so der Ersatz dieser Kosten, dem Landesfonde die Verpflegung derselben aufgebürdet würde. Dieser Auftrag und dessen Motivirung mußte im Landesausschusse die Besorgniß wach rufen, daß hieraus der h. Landtag den Schluß ziehen könnte, als habe sich diesfalls der Landes-ausschuß bei Handhabung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften einer Lauheit schuldig gemacht. Ich erlaube mir gegen eine solche Schlußfolgerung den Landesausschuß in Schutz zu nehmen und als Referent in diesem Departement zu versichern, daß der Landesausschuß die rücksichtlich der Kranken tosten bestehenden Vorschriften auf das genaueste erfüllt habe, ihnen auf das getreuefte nachgekommen sei. Er glaubt nicht, baß der verehrlichen Kommission irgend ein Fall des Verschuldens des Landesausschusses vorgelegen sei, um jene Motivirung und die aus dieser Moti-virung weiter gezogene Beauftragung rechtfertigen zu können. Wenn dem Landesausschusse dießfalls ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, so wäre es nur das, daß er den Landesfond gegen unberechtigte Ansprüche hinter strenge bureaukratische Formen verschanzt hat, daß er für die Vorlegung von Armuthszeugnissen, und für die Einzahlung von Verpflegegebühren Fristen festsetzte, daß er auf strenge Einhaltung dieser Fristen drang, und dann, wenn es sich um Abschreibung von Verpflegungsgebühren aus dem Landesfonde handelte, er solche Abschreibungen niemals bewilligte, wenn nicht die sorgsamsten Erhebungen vorgegangen waren und diese nicht ein solches Resultat hatten, daß er mit Beruhigung solche Abschreibungen vornehmen durfte.

Ich glaube daher an das h. Haus die Bitte richten zu dürfen, daß im §. 5 der 2. Absatz, welcher den von mir besprochenen Auftrag enthällt, entfallen möge, eben deßhalb, weil ich nicht vermuthen kann, daß ein Verschulden des Landesausschusses nachgewiesen vorliegt, weil der Landesausschuß sich der aufgetragenen Verpflichtungen bisher auf das strengste entledigt hat und ich die Versicherung beifügen kann, daß er von der Pflicht und Sorge durchdrungen ist, auf die Handhabung der gesetzlichen Vorschriften aus das genaueste zu achten.

Pštros: Ich kann diesen Antrag des Herrn Abgeordneten Schmeykal nur unterstützen und ich kann hier das Zeugniß abgeben, daß die diesfalls bestehenden gesetzlichen Bestimmungen namentlich von Seite des h. Landesausschusses, mögen Sie mir den Ausdruck verzeihen, fast mit drakonischer Härte gehandhabt werden, und ich bin fest überzeugt, daß auch Se. Excellenz der Herr Vertreter der Regieť rung es wird bestätigen können, daß wohl vielleicht Rekurse sehr häufig vorkamen gegen die Anweisungen zur Zahlung von Krankheitskosten für die dienenden und sonstigen Arbeiter. Es wäre, wie gesagt, vielleicht eher zu wünschen, daß in dieser Beziehung etwas mehr Milde gehandhabt würde.

Wolfrum: Der Budgetkommission lag es nach meiner Ansicht ganz gewiß fern, mit diesem Ausdrucke irgend welchen Tadel des Landesausschusses auszusprechen. Ich wenigstens für meine Person habe mich bei der Buchhaltung überzeugt, daß die gesetzlichen Vorschriften von Seiten des Landesaus-schusses sehr strenge gehandhabt werden. Wenn sie aber doch umgangen werden können, so liegt das nicht im Willen und in der Macht des Landesausť schusses, aber der Budgetausschuß hat geglaubt, durch diesen Passes dem Landesausschuß einen Rückhalt und eine Autorität zu geben, daß eben, wenn er diese Vorschrift strenger handhabt, er sich ausdrücklich auf den hohen Landtag beziehen kann. Daß die strenge


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Handhabungs-Vorschrift nothwendig ist, davon wer. den die Mitglieder sich überzeugen aus der enormen Höhe der Sanitätsausgaben. Der h. Landesausschuß hat auf Seite 91 über die Sanitätsauslagen zwar gesagt, daß bei diesem Ansatze der in dem mißlichen Ergebnisse der Vorjahre und in dem Umstande, daß früher die den Gemeinden obliegende Verpflichtung, die Verpflegung der Armen zu bestreiten, durch eine Ministerialverordnung dem Landesfonde zugewiesen worden ist, daß da also der Grund der hohen Sanitätsauslagen liegt. Die Kommission tonnte sich aber nicht entschließen, irgend eine Aenderung der Gesetzgebung zu beantragen, weil es aus vielen Gründen, die aufzuzählen wirklich zu weit führen würde, nicht angezeigt wäre, daß den Spitälern in der Hinsicht die Subventionirung aus dem Landes-fond entzogen werden soll, und ich kann nur nochmals wiederholen, daß es der Budgetkommission nicht in den Sinn gekommen ist, einen Tabel gegen den Ausschuß auszusprechen, sondern bloß die Autorität des Landtages seine Strenge noch zuzugeben. (Rufe: Schluß der Debatte!)

Oberstlandmarschall: Bitte die Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand auf-zuheben. (Angenommen.)

Freiherr v. Kellersperg: Ich kann wirklich, wie der Abgeordnete Herr Bürgermeister Pštros erwähnt hat, von Seite der Regierung bestätigen, baß es der Regierung sehr erwünscht wäre, wenn der Lanbesausschuß in einzelnen Fällen, wo es sich um Verpflegstosten - Einbringung von Angehörigen handelt, die oft sehr arm sind, weniger rigores wäre, als er es in der Zeit seiner Wirksamkeit gewesen ist. Die Regierung war auch strenge in dieser Beziehung, aber so strenge als der Landesausschuß, ist sie nicht gewesen.

Hofrath Taschek: Ich kann mich nur dem anschließen, was der Herr Abgeordnete Wolfrum als derjenige der Kommissionsmitglieder, die mit der Ausarbeitung dieses Gegenstandes beauftragt waren, gesagt hat. Es ist auch der Kommission nicht eingefallen, dem Landesausschusse in der Beziehung selbst eine Schuld zuzuschreiben, sondern nachdem wirkliche Erfahrungen gemacht worden sind, daß in Fällen, wo die Zahlen keinem Anstande unterlegen haben, solches unterblieb, ist bloß der Wunsch ausgesprochen, durch andere Organe, die damit beschäftigt sind, dahin zu wirken, daß sie die bestehenden Gesetze genau vor Augen behalten zur Vermeidung der Landeslasten.

Oberstlandmarschall: Ich werbe die Abstimmung nach den zwei Absätzen, welche der Paragraf enthält, einleiten, und zwar den ersten Absatz bis "berücksichtigt ist".

Landtagssekretär Schmidt liest: §. 5. Die 12. Rubrik, Sanitätsauslagen, wird hier nur mit 460.867 fl. bewilligt, weil die für den Gebär-, Findel- und Irrenfond Pag. 6 veranschlagte Subvention mit 316.098 fl. durch das aufgenommene Erforderniß dieser Fonde berücksichtigt ist.

§. 5. Rubrika 12: "Výlohy zdravotní" povoluje se zde jenom v sumě 460.867 zl., poněvadž na subvencí 316.098 zl., pro fond porodnice, fond nalezenců a fond bláznice na straně 56 rozpočtěnou vzat jest zřetel uvedenou potřebou těchto fondů.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, die für die Annahme dieses Absatzes sind, die Hand aufzuheben. (Majorität.) Bitte den zweiten Absatz zu lesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Uebrigens wird dem Landesausschusse aufgetragen, dafür Sorge zu tragen, daß die Vorschriften, nach welchen die Angehörigen und Dienstgeber verpflichtet sind, für die Kosten, welche aus der Verpflegung mittelloser Kranken im Krankenhause erwachsen, einzustehen, gehörig beobachtet und geltend gemacht werden.

Ostatně se výboru zemskému ukládá, pečovati o to, aby byly v platnost uvedeny a náležitě zachovávány předpisy, podle nichž příbuzní a davatelé služby jsou povinni, náklad za ošetřování osob nemohovitých ze svého zapravovati.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, die für die Annahme dieses Absatzes sind, die Hand aufzuheben. (Minorität.)

Oberstlandmarschall: Ich werde nun die heutige Sitzung schließen, weil die Budget-Kom-mission dringend noch Sitzung halten muß, und bereits seit 2 Tagen jedesmal die Sitzung angesagt hat, die aber niemals zu Stande kam. Die Budget-kommission wird für heute 6 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen. Nächste Sitzung ist Morgen 10 Uhr und zwar ist die Fortsetzung der heutigen Debatte; darauf wird folgen, wie ich bereits bekannt gegeben habe, der Kommissionsbericht über die Bau-ordnung, hierauf werden folgen die Landesausschuß-berichte über die Ansuchen der Gemeinden wegen Bewilligung von Umlagen und Bierkreuzern; darauf wird folgen der Kommissionsbericht über die Kon-tributions-Getreibe- und Geldfonde (Bravo), hierauf, soweit die Zeit reicht, die Instruktion für den Landesausschuß, und hierauf der Kommissionsbericht über den Antrag des Abgeordneten Strache poto. Eisenbahnen. (Bravo.) Das ist vorläufig die Geschäftsordnung für die weiteren Tage.

Schluß der Sitzung um 3 3/4 Uhr.

Jakob Jindra,

Verifikator.

Karl Ritter v. Limbeck,

Verfikator.

V. Seidl,

Verifikator.

Druck der k. k. Hofbuchbruckerei von Gottlieb Haase Söhne.


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