Středa 18. března 1863

Stenografická zpráva

XXXIII. sezení druhého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 18. března 1863.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Albert hrabě z Nostic.

Přítomní: Poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: Náměstek místodržícího, Arnošt svobodný pán z Kellerspergfů, pak c. k. místodržitelšti radové Vilém rytíř z Bachů a Jan Neubauer.

Počátek sezení o 9. hod. 30 minut.

Stenografischer Gericht

über die

XXXIII. Sitzungder zweiten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 18. März 1863.

Vorsitz: Der Oberstlandmaischall Albert Graf . von Nostitz.

Gegenwärtig: Die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei- -Vicepräsident, Ernst Freiherr v. Kellersperg, dann die k. l. Statthaltereirathe Wilhelm Ritter von Bach und Johann Neubauer.

Beginn der Sitzung um 9 Uhr 30 Min.,

Oberstlandmarschall: Der Abg. Žák hat wegen einer Erkrankung in seiner Familie um einen 8tägigen Urlaub ersucht, den ich ihm auch ertheilt habe. Der Abgeordnete Dr. Brauner ist krank gemeldet. In Druck sind heute vertheilt worden:

Antrag des Abgeordneten Schulrath Maresch, betreffend die Unterstützung der Volksschullehrer im nördlichen Böhmen; Landesausschußbericht über die Eingabe der Stadtgemeinde Mies um Bewilligung zur EinHebung eines Bierkreuzers; ferner sind von der Direktion der privilegirten österreichischen Staatsbank 60 Exemplare eines Berichtes über die am 24. und 25. Februar l. I. abgehaltene Generalversammlung dem Präsidium des Landtags zugekommen; ich bringe dieß mit dem Beisatze zur Kenntniß, daß diejenigen Herren, die dieser Bericht interessiren sollte, sich ein Exemplar in der Landtagskanzlei erheben können. Bitte den Einlauf zu lesen., Aktuar Kuchynka liest den Einlauf.

Einlauf vom

16. März 1863.

Nr. 772.

Abgb. Leidl überreicht ein Gesuch der Gemeinden des Plattner Bezirkes um Bewilligung der Auszahlung der Arzneikosten für die Armen des Plattner Bezirkes aus dem Landesfonde.

Nr. 773.

Abg. G. Tetzner überreicht die Petition des westböhmischen evangelischen Seniorats-Ausschußes A,. c. in Haber um Vertretung der evangelischen Kirche beider Bekenntnisse im hohen Landtage.

Nr. 774.

Abgd. Dr. Uher überreicht Petition der Fleisch-Hauelgenossenschaft der Stadt Landskron, Chrudimer Kreises in Böhmen um Entschädigung ihrer Realgewerbsrechte.

Nr. 775.

Abgd. Leeber überreicht Eingabe der Wirthschaftsbesther des Bezirkes Eger um Abänderung der Dienstboten'Ordnung vom Jahre 1857.

Nr. 778.

Die Commission für Berathung des Straßenbau-

Spisy došlé

na sněmovní kancelář 16. března 1863.

Č. 772.

Poslanec Leidl podává žádost obcí Blatenského okresu o povoleni k výplatě za léky pro chudé onoho okresu z důchodů zemských.

Č. 773.

Posl. Tetzner podává petici evang. seniorátního výboru A. C. v Haberu, by evangelická církev obojího vyznání na sněmu zemském zastoupena byla.

Č. 774.

Posl. Dr. Uher podává žádost řeznického společenstva města Landškrona, Chrudimského kraje o náhradu za reální živnostníčka práva. '

Č. 775.

Posl. Leeder podává žádost statkářů okresů Chebského o upravení řádu čeledního od roku 1857.

Č. 778.

Komise ku poradě o zákonu týkající se

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Concurrenzgesetzes erstattet den Bericht mit einem Gesetzentwurf und zwei Minoritätsberichten.

Nr. 779.

Landesausschuß erstattet Bericht über die Eingabe der Gemeinde Wosečan (Visučan) wegen Abverkauf eines Gemeindegrundes.

Nr. 780.

Landesausschuß erstattet Bericht über die Eingabe der Gemeinde Mies um Bewilligung zur EinHebung einer Bierumlage.

17. března.

Č. 781.

Posl. prof. Zeithammer, podává žádost mlynářů: Ant. Liebezeita z Čellechovic, Franť. Procházky z Červeného a Karla Neumanna z Pilského mlýna o vyvážení mlýnů emfiteutských na rybnících položených.

Č. 782.

Posl. prof. Zeithammer podává žádost občanů obce Mrtníku okr. Manetínského o vy-vazení naturálních dávek k faře a škole Bělské.

Č. 783.

Posl. JUDr. Svátek podává žádost obce Záboře v okr. Vodňanském o vyloučení obce Těšinovské od Zábořšké školy a přivtělení k . farni škole Protivinské.

Č. 784.

Posl. Jos. Zikmund podává žádost občanů Golčového Jeníkova o upravení obecního jmění.

Č. 786.

Posl. V. Kratochvíl podává žádost obce Vraškovu v okresu Roudnickém za vybavení desátku ke škole Račinovské.

Č. 787.

Posl. Dr. Klaudy podává žádost obce Lužanské v okresu Jičínském za povolení k odprodeji domku obecního (čís. 52) s dílcem obecního pozemku.

konkurenci na stavbu silnic podává její zprávu s návrhem zákona, pak- dvě zprávy menšiny.

Č. 779.

Zemský výbor podává zprávu k předloze obce Vysočan o odprodeji obecního pozemku.

Č. 780.

Zemský výbor podává zprávu města Stříbra o povolení k vybírání příplatku z piva.

17. März. Nr. 781.

Abgd. Prof. Zeithammer überreicht Gesuch der Mühlbesitzer Anton Liebezeit aus Čellechowitz Franz Prochaska aus Rothmühle um Ablösung ih-rer an Teichen gelegenen emsiteutischen Mühlen.

Nr. 782.

Abgd. Prof. Zeithammer überreicht Eingabe der Gemeindeinsassen der Gemeinde Mrtnik (Bez. Manetin) um Naturalzehentsablösung zur Pfarre und Schule in Běla.

Nr. 783.

Abgd. Dr. Svatek überreicht Gesuch der Gemeinde Zaboŕ (Bez. Wodňan) um Ausscheidung der Gemeinde Teschinow von der zabořer Schule und um Zutheilung zur Pfarrschule Protiwin.

Nr. 784.

Abg. Jos. Zikmund überreicht Gesuch der Ge-meindeinsassen von Goltsch-Jenikan um Regelung des Gemeindevermögens.

Nr. 786.

Abgb. W. Kratochwil überreicht Gesuch der Gemeinde Vraškow (Bez. Raudnitz) um Natural-Zehents ablösung zur Schule in Račinowes.

Nr. 787.

Abgd. Dr. Klaudy überreicht Gesuch der Gemeinde Lužan um Bewilligung zum Abverkaufeeines Gemeinde Häuschens Nr. 52 und mit dem da-zu gehörigen Gemeindegrundstücke.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Der erste Punkt der Tagesordnung ist: Regierungsvorlage einer Bauord-nung. Ich bitte die Regierungsvorlage vorzulesen.

Aktuar Kuchynka liest den Eingang.

Oberstlandmarschall: Wünschen die Herren, daß das Gesetz vorgelesen werde.

(Rufe: Nein! nein!)

Pftroß: Meine Herren! das Bedürfniß einer neuen Bauordnung glaube ich, ist ein allgemein anerkanntes. Alle Herren, die in dem hohen Hause

sitzen und die es mit irgend einem Baue zu thun gehabt haben, werden gewiß dieses anerkennen und für diejenigen, die mit einem Baue nichts zu thun haben, dürfte es genügen, wenn ich bloß darauf hinweise, daß die Bauordnung namentlich für die Hauptstadt unseres Landes, für Prag aus dem Jahre 1815 datirt.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir den Herrn Abgeordneten zu bitten, nicht in eine meritorische Debatte einzugehen, und nur über die formelle Behandlung zu sprechen.


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Pstroß: Ich wollte nur das bemerkt haben, um hinzuweisen, baß der Gegenstand dieser Vorlage höchst wichtig ist.

Der hohe Landtag wolle daher beschließen: es möge zur Berathung dieses Gesetzentwurfes eine Commission, bestehend aus 9 Mitgliedern, welche von den 3 Curien ans dem gesammten Landtage zu wählen sind, niedergesetzt werden. Ich habe nur diese wenigen Worte zu sagen.

Dr. Stamm: Ich schließe mich dem Antrage des Hrn. Vorredners in Beziehung der Wahl der Commission an. Ich würde aber wünschen, daß die Commission nach den Curien aus je 5 Mitgliedern, im ganzen daher aus 15 Mitgliedern bestehe, damit über dieses Gesetz, welches durch die Gemeinde-Vorsteher einmal nach allen Richtungen hin Praktisch und verständlich werden muß, und Fachmänner nach allen Richtungen,' nach allen Vertretungen darin ihr Gutachten abgeben; - ich will also 15 Mitglieder.

Oberstlandmarschall: Hr. Abgeordneter Pstroß haben 9 Mitglieder beantragt.

Pstroß: Aber ich bitte vorerst den Antrag deS Abg. Stamm zur Abstimmung zu bringen, der auf 15 Mitglieder lautet, sollte der nicht angenommen werden, bann bitte ich erst meinen Antrag auf 9 Mitglieder lautend zur Abstimmung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich werde also den gestellten Antrag zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, baß eine Commission aus 15 Mitgliedern durch die Curien aus dem ganzen Landtage gewählt werde, die Hand aufzuheben. Ich bitte die Hand oben zu lassen. (Majorität).

Also werde ich die Curien ersuchen, gleich nach Schluß der heutigen Sitzung die Wahl und zwar aus jeder Curie je 5 Mitglieder vorzunehmen in den bereits bekannten Localitäten.

Der 2. Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetcommission über das Grundent-lastungsbudget. Ich bitte den Hrn. Berichterstatter, das Wort zu nehmen.

Dr. Schrott: Ich bitte das h. Haus von der Ablesung des Berichtes der Budget-Commission über den Grundentlastungsfonds-Voranschlag Umgang nehmen zu wollen, aus dem Grunde, weil die Positionen der Budgets ohnehin vor der Debatte und zwar einzeln in beiden Landessprachen vorgelesen werben müssen. Es würde daher, wenn wir letzt den ganzen Bericht ablesen lassen, jede einzelne der Budgetpositionen zweimal gelesen; die erste Lefung würde zu keinem Ziele führen, weil nach der Natur der Sache es hier vorzugsweise auf eine lange Reihe von Ziffern ankommt, wo nicht einmal das Gedächtniß unterstützt wird, wenn man sie von Anfang bis zum Ende ununterbrochen fortlieft.

Oberstlandmarschall: Ist das Haus einverstanden, die Vorlesung des Berichtes zu unterlassen? Ich bitte jene Herren, welche damit einverstanden find, die Hand , aufzuheben. - (Wird angenommen.)

Dr. Schrott: Der Voranschlag beginnt nach dem Vorgange des Landesausschnßes mit den Erfordernissen, (liest.):

"Das Erforderniß des Grundentlastungsfondes theilt sich in 6 Hauptrubriken. Die erste Rubrik sind die Regieauslagen. Diese zerfallen in 3 Unterabtheilungen :

1. Allgemeine RegieausIagen mit 31918 fl. diese bestehen:

a) aus dem Beitrage des Grundentlastungsfondes pr. 29218 fl. an den Landesfond, welcher den Personal- und Kanzleiaufwand für die verschiedenen Verwaltungszweige des Landes bestreuet, und dafür aus den betreffenden Fonden auf Grund einer Percentual-Ausmittlung nach Maßgabe des Geschäftsumfanges und der Personalverwendung durch Beiträge entschädigt wird; für den Grundentlastungsfond wurde der Beitrag mit 17 pCt. des Gesammtaufwandes bemessen, was nach den vorgelegten Ausweisen zu hoch gegriffen ist; hier sehe ich einen Druckfehler, es soll heißen: "nicht zu hoch gegriffen ist."

b) aus Druckkosten und einigen kleineren Auslagen, welche im Voranschlage genügend gerechtfertigt sind.

2. Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs-Landescommission

7334 fl.

3. Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs-Localcommissionen

14066 fl. welche Erfordernißbeträge auf dem that-sächlichen Personal- und Arbeitsstande

dieser Commissionen beruhen. _________________

Summa der Rubrik I. 53,318 fl.

Landtagsaktuar Kuchynka liest:

Potřeba fondu vyvazovaciho rozpadá v šestero hlavních rubrik:

I. Výlohy správní.

Tato rubrika obsahuje tří oddělení vedlejších, totiž:

1. Všeobecné výlohy správní 31.918 zl. záležející:

a) z příspěvku 29.218 zl., z něhož jest zavázán fond vyvazovaci fondu zemskému, který platy úřednictvu a služebnictvu, pak náklad na kanceláře pro rozličná odvětví správy zemské zapravuje a jemuž se za to z fondů, jichž se týče, na základě vyšetření úroků, dle objemu prácí úředních a dle upotřebení osobního poskytuje náhradu skrze příspěvky; pro fond vyvazovaci vyměřen příspěvek 17 proc. z nákladu úhrnkového, kterýž výměr dle výkazů předložených není přiliš vysokým ;

b). z výloh tiskových a z některých výloh menších, které v předchozím rozpočtu dostatečně jsou odůvodněny:

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2. Zemská komise k vykoupení a spořádáni pozemních břemen

7.334 zl.

3. Místní komise k vykoupení a spořádáni pozemních břemen

14.066 zl. kteréž potřebné sumy zakládají se na skutečném stavu osobnictva a prácí těchto komisi.

Rubrika I. úhrnem

53.318 zl.

Dr. Schrott: Die Eintheilung der ersten Rubrik: Regieauslagen in 3 Unterabtheilungen, zeigt in der ersten Abtheilung allgemeine Auslagen 31,918 fl. wofür das Detail in dem Voranschlag in der Sub-Beilage Seite 18 enthalten ist. Dort steht der erste Posten der Gesammtauslagen unter dem Tilel: "Beittagsleistungen." Diese Auslage erscheint im Grundentlastungsfonde seit seinem Bestehen das erstemal. Die Ursache dieser Auslage unter dem Titel Beiträge rührt daher, daß die allgemeinen Verwaltungsauslagen d, h. der Personal- und Realaufwand der einzelnen Abtheilungen der Landesverwaltung, insoweit er nicht gerade eine solche Abtheilung ausschließend und allein betrifft, aus dem allgemeinen Landesfonde bestritten wird.

So beispielsweise die Besoldung für das ge-sammte Landesausschuß-Conceptspersonale, Hilfs-ämter u. dgl. Man hat keinen bestimmten Maßstab, wie viel von jeder Besoldung auf die Agenda des Domestikalfondes, des Findlfondes, des Gebär-fondes, des Grundentlastungsfondes u. s. w. fällt. Es werden daher sämmtliche Auslagen factisch qezahlt aus dem Landesfonde, treffen aber ihrer Natur nach verschiedene Fonde. Es ist daher billig, daß die einzelnen Fonde einen Veittag an den Landesfond bezahlen, damit die Erfordernisse der einzelnen Fonde gehörig ausgewiesen werden. Es ist hier gesagt, daß dieser Betrag von 29.218 fi. nicht zu hoch gegriffen ist. Nach einem vorgelegten Ausweise hat der Landesausschuß eine Ausmittlung von der Landesbuchhaltung verfassen lassen über die gesammten Kosten, die aus dem Landesfonde bestritten werden. Aus diesem Ausweise ist zu entnehmen, daß man die Auslagen für den Grundentlastungsfond mit 17 pCt. des Gesammtaufwandes berechnet hat; daß dieses gewiß nicht zu hoch gegriffen ist will ich mit zwei Beispielen belegen. Den bedeutendsten Theil des Aufwandes, der sich mit 29.000 fl.

ausmittelt, verursachen die Rechnungs-und Controllgeschäfte. Es sind für die

Landescasse allein

4.300 fl.

für die Buchhaltung

9.032 fl.

ausgesetzt, welche bloß die Personälbezüge solcher Beamten sind, die ausschließlich nur dem Grundentlastungsfonde dienen und das erschöpft schon mehr als die Hälfte des Betrages, es ist also gewiß gerechtfertigt, daß 17 pCt. nicht zu hoch gegriffen find. Der Aufwand für die Buchhaltung und die Cassa ist auch nicht zu bedeutend; es ergibt sich dies aus dem bedeutenden Umfange der Grundentlastungsgeschäfte, wie sie gegenwärtig noch bestehen. Ich will beispielsweise nur anführen, daß der Buch-Haltung Jahr für Jahr an nahezu 3000 Journale zur Censur zugewiesen werden, daß in denselben mehr als 200.000 Posten der Censur unterzogen werden, daß in den Creditbüchern derselben allein über 18.000 Obligationen individuell vorgeschrieben sind und daher mit ihrer halbjährigen Verzinsung doppelt verbucht und censurirt werden müssen. Der übrige Betrag ist zu unbedeutend, um ihn, wenn nicht eine besondere Anfrage im Hause geschieht, des Näheren zu entwickeln und daher trägt die Commission auf die Bewilligung dieser ersten. Unterrubrik mit 31.918 st. an.

Oberstlandmarschall: Hat Jemand etwas zu bemerken? (Niemand meldet sich.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so ersuche ich diejenigen Herren, welche dem Antrage der Commission auf die Gutheißung dieser angesetzten Zifferrubrik beistimmen, die Hand aufzuheben. (Majorität.)

Berichterst. Dr. Schrott: Die zweite Unterrubrik seht die Kosten der Grundlastenablösungs-und Regulirungs-Landes-Commission mit 7.334 st. an, wogegen die Bubgetcommission Nichtseinzuwenden hat. Es findet sich nichts gegen diesen Ansatz einzuwenden, da die Beträge auf Grundlage eines von der hohen Statthalterei herabgelangten Ausweises eingestellt sind, der die systemisirten Besoldungen und Kanzleiausgaben dieses Bureaus betrifft. Die Commission trägt daher auf Genehmigung dieser Post und zwar unverändert an.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche der Commission beitreten, die Hand zu erheben. (Majorität.)

Berichterstatter Schrott: In der dritten Unterabtheilung, welche im Voranschlage auf Seite 3 mit 14.002 st. enthalten ist, ist eine Aenderung vorgenommen worden; nämlich die Budgetcommission hat den Betrag auf 14.066 gestellt; die Ursache hievon liegt darin, daß seit Aufstellung des Voranschlages, wie derselbe vom Landesausschuße vorgelegt worden ist, sich eine Aenderung in dem Zustande einer der Localregulirunugs-Commissionen ergeben hat.

Der Landesausschuß hat nämlich auf Grundlage der von der hohen Statthalterei erhaltenen Akten die Bezüge für die Beamten der Smichower Localregulirungscommission so gestellt, daß sie berechnet waren auf die Dauer von 9 Monaten, indem man glaubte, diese Commission werde bis dahin ihre Geschäfte beendet haben können. Nun hat seitdem die h. Statthalterei einen neuen Alt dem Landesausschuße zugesendet, der der Budgetcommission gleich überwiesen wurde, in welchem erläutert ist, daß die Smichover Localregulirungscommission mit Ablauf von 9 Monaten nicht mit ihren Arbeiten zu Stande kommen werde, weil sich das Personale vermindert hat. Nämlich das Personale bestand aus einem Leiter und einem Adjunkten und jeber von ihnen hatte einen Schriftführer. Nun


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ist der Adjunkt bereits mit Ende Dezember ans dem Dienste getreten und (Rufe links: Laut!) es konnte diese Dienststelle aus den von der Statthat-terei (Rufe links: Laut! Laut!) angeführten Gründen nicht wiederbesetzt weiden. Es wird also die Commission mit dem veränderten Personale wohl über ein Jahr zu arbeiten haben; demnach fällt die Besoldung des abgetretenen Adjunkten und das Diurnium des ihm beigegebenen Schriftführers weg; dagegen wächst die Besoldung des Leiters und seines Schriftführers für die 3 Monate zu; die Differenz beträgt eben 64 fl., um welche das Budget erhöht werden mußte. Die Commission beantragt daher auch die Genehmigung dieses Erfordernißan-satzes. —

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche mit dem Antrage der Commission einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Majorität.)

Prof. Schrott lieft:

II. Capitals-Rückzahlung.

1. Durch Verlosung 655.200 fl.

Der Ansah beruht auf dem mit der Kundmachung vom 24. März 1856 im Landesgesetzblatte veröffentlichten Tilgungsplane. Zur weiteren Durch, führung des Tilgungsplanes wurde vom Landesausschuße eine eigene Verlosungs-Commission bestellt, welche aber dem Fonde keine Auslagen verursacht.

2. Durch Obligations-Einlösung 900.000 fl.

Diese Summe zeigt sich aus der Vergleichung der gesammten Bedeckung 3,891.888 fl. mit dem eigentlichen Erfordernisse von 2,983.438 fl. zu dem a. h. genehmigten Obligations-Ankaufe verfügbar, dessen Effektnirung, wie in diesem Berichte bereits erwähnt wurde, die günstige Folge einer Abkürzung der Verlosungsperiode und hiemit die frühere Beendigung des ganzen Fondesgeschäftes nach sich zieht.

Summa der Rubrik II. 1,555.200 fl.

Aktuar Kuchynka čte:

II. Pláceni kapitála.

1.. Slosovaním 655.200 zl.

Položka tato zakládá se na plánu splacovacím, dne 24. března 1856 v zákonníku zemském vyhlášeném. K dalšímu provedení plánu splacovaciho ustanovil zemský výbor zvláštní komisi slosováni, která však fondu nijakých výloh nepůsobí.

2. Skupováním dlužních listů 900.000 zl.

Tato položka vyplývá z porovnáni veškeré úhrady 3,891.888 zl.,s vlastní potřebou 2,983.438 zl již se má vynaložiti k nejvýše schválenému skupování obligací, které skupování, jak již ve zprávě této připomenuto, má za prospěšný následek zkráceni doby slosovací a tudíž také rychlejší ukončení veškerých prácí fondu se týkajících.

Rubrika II. úhrnem 1,555.200 zl.

Prof.Schrott: Der erste Absatz dieser Rubrik betrifft die Zahlung der in die Verlosung fallenden Obligationen ; der Betrag bestimmt sich aus dem veröffentlichten Tilgungsplane und dieser Plan zeigt als zur Verlosung im Jahre 1863 kommend 2mal 312,000 fl., das ist in Conv. M. weil der Tilgungsplan veröffentlicht wurde im Jahre 1855 — zusammen sind das 624,000 fl. und das macht auf Oest. W. umgerechnet richtig die in der Vorlage eingestellte Summe von 655,200 st.

Gegen diese Position kann nichts eingewendet werden, weil sie nach dem Tilgungsplane zur Verlosung und Auszahlung kommt. Der 2. Theil der Rubrick sind jene 900000 fl., welche zum Kaufe von Obligationen verwendet werden sollen. ES ist nämlich mit demselben Erlaß, mit dem der Tilgungsplan bekannt gegeben wurde, erklärt worden, daß Seine Majestät zu genehmigen geruht hat, daß die Capitalszahlungen der Verpflichteten, soweit sie nicht benützt werden müssen zur Rückzahlung an die Berechtigten, zum börsenmäßigen Einkauf der Grundentlastungs-Obligationen verwendet werden dürfen. Diese Verwendung bringt dem Fonde den Vortheil, daß der Tilgungsplan, nicht wie ursprünglich berechnet ist, bis zum Schluß von 1895 dauem muß, sondern in dem Maße abgekürzt werben kann, als es gelingt Obligationen mit dem Ueberschuß einzukaufen. Der Gesammtüberschuß, wie er sich hier zeigt, mit 900,000 fl. ist eine einfache Berechnung aus den Bedeckungs-Summen, und die übrige Erforderniß-Summe mit Ausnahme der zum Obligationsanlauf verwendeten; es ist das ein einfaches Rechenexempel und da kommt heraus, daß 900,000 Gulden verfügbar find. Die Einlösung ist genehmigt, sie ist zuleich dem Fond von Nutzen; ich glaube daher, es kann kein Anstand sein, daß die Position als zu dem Erfordernisse gehörig von dem hohen Hause genehmigt wird; — die Commission trägt daraus an.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für die Genehmigung der beiden eben besprochenen Positionen find, und zwar der gesetzlich zur Verlosung mit 655,200 fl. und der zur Obligationseinlösung mit 900,000 fl. angesetzten, die Hand aufzuheben. (Genehmigt)

Prof. Schrott liest:

III. Capitalsausgleichungs-Betrige.

Der geringe Ansah von 840 fl. schließt sich an den Erfolg der Vorjahre an.

Landtagsaktuar Kuchynka:

III.Zaplacení kapitálu v hotovosti.

Malá sem náležjící suma 840 zl. vyplýva z úspěchu předešlých let.

Prof. Schrott: Die Capltalausgleichungs-


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betrüge kommen nur noch vor, wenn bei der Ausmittlung neuer Entschädigungs-Capitalien, das was über die runde Summe hinausgeht, an die Berechtigten factisch zurückgezahlt wird.

Daraus erklärt sich der geringe Betrag in zweifacher Beziehung, einmal dadurch, weil es nur Beträge sind, die über die runde Summe gehen, und anderseits dadurch, weil dieses neue Ausmiltlungen sind, welche nur äußerst selten noch vor-kommen; und wofür man daher auch keinen- Anhaltspunkt zur sicheren Position hat. Daher hat man sich gehalten an den Erfolg des vorigen Jahres. Die Commission trägt auf Bewilligung an.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dem Antrage der Commission beistimmen, die Hand aufzuheben. (Majorität.)

Berichterstatter Schrott liest: IV. Zinsen an die

Berechtigten

2,207.631

Rent n an die Berechtigten

13.227

Zusammen

2,220.858 st.

sind die berechneten Jahresgebühren an Interessen von den im Verkehre befindlichen Grundentlastungs-Fonds-Obligationen und von den noch nicht mit Obligationen bedeckten Entschädigungs-Capitalien der Berechtigen.

Aktuar Kuchyňka: IV. Uroky

oprávněncům

2,207,631 zl.

výroční platy

13.227 zl.

úhrnem

2,220.858 zl.

jsou roční platy, co úroky z dlužních listů vyvazovacího fondu, v oběhu se nacházejících, a co úroky z kapitálů náhradních obligacemi za-hražených. —

Berichterstatter Schrott: Gegen die erste Position läßt sich füglich nichts einwenden, weil das eben nichts anderes ist. als die Berechnung der Obligations-Interessen, welche nach gesetzlichem Zinsfuß von den wirklich bereits hinausgegebenen und im Umlauft befindlichen Grundentlastungsfondes-Schuldverschreibungen abfallen, also nothwendiger Weise immer bezahlt werden müssen. —

Der zweite Absatz über die Rente an die Berechtigten mit 13,227 fl. findet seine Erläuterung im Voranschlag auf der Seite 19 und 20. Diese Renten sind eben auch Zinsen von den Entschädigungs-Capitalien an die Berechtigten; aber von solchen Entschädigungs-Capitalien, wofür die Berechtigten noch nicht Obligationen erhalten haben; diese Capitalien können der Natur der Sache nach nur wenige sein und nur solche, wo für die endgiltige Ausmittlung der Entschädigungs-Capitale noch einige Anstände obwalten. Es sind auch laut Seite 19 des Voranschlages, solche Reste nur noch vorhanden im Betrage von 365,393 fl. Nun, es ist wiederholt der Auftrag an die Ablösungstommission gegeben worden, die Austragung der Anstünde möglichst zu beschleunigen, damit diese mit Obligationen nicht gedeckten Capitalien ihr Ende finden, und die Obligationen hinausgegeben werben, und

da glaubt der Lanbesausschuß, daß es ihm durch erhöhte Thätigkeit gelingen wird, im Laufe dieses Jahres noch 200,000 fl. zur Austragung zu bringen; so daß nur noch ein unbedecktes Capital von 163,000 fl. übrigbleiben wird, und von denen entfallen eben die hier berechneten Interessen. Die Commission trägt demnach auf die Genehmigung dieser Position an.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dein Antrage der Commission beistimmen, die Hand aufzuheben (Majorität.)

Schrott liest Rub. V. Passiv-Interessen an das Aesar 15.208 fl. sind die vom zweiten Semester des Jahres 1862 rückständigen 5 pCt. Interessen von einem an das Aerar haftenden Vorschußreste von 608,330 fl.

Aktuar Kuchyňka čte rubr. V. Povinné úroky eráru 15.208 jsou úroky pěti percentové za druhé půlletí roku 1862 splatné, z nedoplatku vysokému eráru dlužné zúročitelné zálohy 608.330 zl. vyplývající.

Ber. Erst. Prof. Schrott: Der Vorschuß, von welchem hier die Rede ist, wird sogleich in der Nachfolgenden Rubrik näher erörtert. — Von diesem Vorschuße, den der Grundentlastungsfond an das Aerar schuldet, entfallen 5 pCt. Zinsen. Allein über Verhandlung zwischen dem Landesausschuße und der Finanzverwaltung des Reiches sind diese Interessen vom Schluße des 2. Semester 1862 sistirt worden, es bleiben daher zur Auszahlung fällig nur jene, welche im 2. Semester 1862 hätten gezahlt werden sollen, aber nicht gezahlt worden sind. Nachdem im Laufe dieses Jahres die Verhandlung ausgetragen werden wird zwischen dem Landesausschuße und dem Aerar, werden auch diese rückständigen Zinsen zur Auszahlung kommen, daher sie in das Erforderriß nothwendigerweise aufgenommen werben mußten, und gegen deren Bewilligung kein Anstand erhoben werden kann. Die Budgetcommission trägt daher auf ihre Bewilligung an.

Lämmel: Ich glaube, daß darüber erst abgestimmt werden kann, bis dieser zweite Theil besprochen und berathen ist.

Berichterstatter Schrott: Hier handelt es sich noch nicht um den Vorschuß selbst, sondern um die Interessen, das kommt erst in der Rubrik VI.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. beantragt, diese beiden Rubriken gemeinschaftlich zu behandeln und zur Abstimmung zu bringen. Nicht wahr?

Lämmel: Ja, Erc., ich glaube weil sie ganz in Verbindung sind.

Berichterstatter Schrott: Ich muß sagen, daß ich gar keinen Grund dafür finde; denn die Zahlung der rückständigen Passivinteressen vom I. 1862 hängt durchaus nicht mit dem zusammen, auf welche Weise, und ob der Vorschußrückersatz an das Aerar geleistet werden wird, ob diese Rückersatzlei-stung im Laufe des. heurigen Jahres geschieht oder


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nicht geschieht, ob sie auf die hier proponirte Weise ober auf eine andere geschieht, das ist durchwegs einerlei, und hat keinen Bezug auf die Zahlung der Passivinteressen.

Diese Passivzinsen rühren aus den Rückständen vom vorigen Jahre her, und werden heuer jedenfalls zur Auszahlung kommen

Ritter v. Lämmel: Sie haben nicht den Ausdruck "Passiv.Zinsen", sonderť laufende Zinsen, und das wäre etwas anderes; ich überlasse es der Entscheidung des hohen Hauses. —

Oberstlandmarschall: Ich bitte, ist das Haus dafür, daß diese beiden Posten zusammengezogen und gemeinschaftlich in Berathung gezogen werden. Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. (Wird nicht genügend unterstützt).

Ich bitte also die Herren, die für den Antrag sub V. der Commission sind, die Passivinteressen mit 15.208 fl. in das Erforderniß aufzunehmen, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Dr. Schrott: VI. Vorschuß - Rückersätze an den Staat (Provisorische Annuitäten-Rate)..... 38.014 fl.

Rit. v. Lämmel: Excellenz, das ist der Gegenstand, den ich genehmigt haben wollte. Ich bitte Excellenz um Verzeihung, es bezieht sich nicht auf die Post per 15.000, sondern auf 38.000 fl.

Oberstlandmarschall: Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Dr. Schrott: Die Sachlage bezüglich dieser Vorschußrückzahlung, die in dein Voranschlage eine provisorische Annuitäten-Rate genannt wird, ist folgende:

Bis zum Schluße des Jahres 1861, daher bis dahin, wo die Grundeutlastung in die Verwaltung des Landesausschußes überging, waren es die Staatscassen unter sich allein, welche qegenseitig die Empfänge und Ausgaben des Fondes vollzogen und monatlich Abrechnungen machten. Von dem Augenblick, als die Verwaltung in die Hände des Landesausschußes überging und als das Revirement der Zahlung der Hauptsache nach im Grunde meist in der Landeskassa vereinigt wurde, mußte die Landescassa mit Geldmitteln ausgerüstet sein, um die gleich Anfangs des Jahres in hohen Summen fälligen Zahlungen bestreiten zu können. Es konnte daher nicht gefordert werden, daß die Abrechnung mit Ende des Jahres 1861 gerade so vor sich gebe wie früher, weil die Staatscassen mit den nöthigen Geldmitteln für die einzelnen Monate stets versehen waren. Es mußte daher das Aerar mit Schluß des Jahres 1861 zwar die Auslage des Grundentlastungsfondes noch bezahlen, sie aber nicht von den Einnahmen abrechnen, damit die Landescassa in die Lage käme, Geldmittel zu haben, und aus dieser Schlußabrechnung hat sich ergeben, daß die positiven Ausgaben der Staatsverwaltung über die Einnahmen der letzten Monate um 608033, fl. mehr betrugen. Eigentlich waren es 1,250.000 fl. später ist dieser Vorschuß kleiner geworden, nachdem davon zurückbezahlt worden ist. Nun, dieser Vorschußrest soll nach der Ansicht des Landesansschußes in 33 Annuitäten getilgt werden. Der Landesausschuß stützt seine Ansicht darauf, daß die hohe Staatsregierung das Anerbieten gestellt hat, daß die Schuld des Aerars aus den früheren Jahren, welche 16 und 1/2 Millionen beträgt, an den Grundentlastungsfond in 33 Annuitäten zu bezahlen sei. Nun hielt es der Landesausschuß für zweckmäßig, ebenso, wie dem Grundentlastungsfonde seine Forderung gezahlt wird, solle auch der Grundentlastungs - Fond seine Schuld an das Aerar zahlen, also in 33 Annuitäten. Die Budget - Commission wird zwar dem Hause einen anderen Vorschlag machen als den gegenwärtigen; nämlich nicht auf die 33 Annuitäten einzugehen, das wird bei der betreffenden Bedeckung der Rubrik vorgenommen werŤ den. Gleichwohl aber glaubte man, daß die Ziffersätze in dem Budget, wie sie bort eingestellt sind, bleiben können, nämlich der Antraa der Budgetkommission wird dahin lauten, daß das hohe Haus verlangen möge, es soll der ganze Vorschuß per 608.000 fl. auf einmal sogleich von der Schuld des Aerars durch Compensation in Abzug gebracht werden. Kommt nun dieses Uebereinkommen zwischen der Regierung und dem Landesausschuße zu Stande, dann werden auf diese Rubrik:" "Rückzahlung von Vorschüssen," gar keine Beträge nöthig sein. —

ES wird dann effectiv nichts zurückgezahlt, es würde im Erforderniß die Rubrik mit 38.000 fl. wegbleiben. — Aber so wird auch die Rückzahlung der Schuld des Staates an den Grundentlastungsfond nothwendig um dieselben 38.000 fl. vermindert bei der Bedeckung der Rubrik; das läuft also der Wirkung nach aufs Nämliche heraus, ob der Landesausschuß in dem Erfordernisse die Rubrik 38.000 fl., und dafür in einer gegenüberstehenden Bedeckungsrubrik eben so viel mehr hat als sonst, es ist also wirklich das Nämliche, ob und wie wir die vom Landesausschuße gestellten Beträge lassen oder nicht. —

Weil wir nicht wissen, welches Resultat zwischen dem Landesausschuße und der Regierung vereinbart werden wird, so ist es besser für beide Fälle gleichzeitig zu sorgen und hier im Erfordernisse die 38.000 st. stehen zu lassen, dagegen in der Nedeckungsrubrik sie ebenfalls nicht in Abrechnung zu bringen und die Commission trägt daher an, diese Position unverändert zu lassen.

Aktuar sněmovní Kuchyňka čte:

VI. Zálohy eráru navrácené (prozatímní částka annuitní) 38014 zl.

Ze závěrečného zúčtování vyvazovacího fondu českého se si. erárem na správní rok 1861, jest týž fond eráru zavázán ještě ze zbytku zálohy 608.330 zl. 14 1/2 kr. r. č.

Poněvadž si. c. k. státní vláda učinila podání, že chce dluh erární, činící 16,597.173 zl.


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37 kr. fondu v 33 annuitách spláceti, též zemský výbor, prohlížeje k tomu, že tímže spůsobem má býti splacea v 33 anuitách také zbytek zálohy téhož fondu, vzal vypadající první roční částku 38.014 zl. v předchozí rozpočet. Komise, v příčině předchozího rozpočtu zvolená učiní sice, až se bude jednati o rubrikách úhradních VI. a VII. slavné sněmovně návrh, aby se u státní vlády požádalo za srážku celého zbytku zálohy tohoto fondu od sumy dluhu erámího; proto však muže se tato položka potřeby zde podržeti, poněvadž, kdyby se tato sama zde vyškrtla, musela by se zmenšiti také suma, kterou činiti bude splaceni kapitálu, jehož se od eráru očekává, a sice zmenšiti by se musela o tutéž částku, a tak by v jednom i druhém případu tentýž resultát vyšel na jevo.

Ritter v. Lämmel: Rücksichtlich der Zahl der Compensationen habe ich nichts dagegen zu bemerken; aber ich glaube, daß wir durch diesen Beisatz oder durch diese Berechnung quasi moralisch einräumen, daß wir in die 33jährigen Raten eingeben und das steht im Widersprüche mit den vom Abgeordneten Herin Prof. Herbst in einer der letzten Sitzungen gemachten Vorschlägen oder Erinnerungen wegen dieser Rubrik. Ich glaube, wie der Herr Referent selbst sagt, es macht in der Wesenheit in der Bebeckungssumme keinen Unterschied, ob dieser ganze Ansah von 38.014 fi. mit der Schlußbemerkung in dem Ersorderniß ausdrücklich angeführt wird.

Ich würde daher antragen, diesen ganz aus-zulassen: denn es hätte keinen Zweck lücksichtlich der Geld- Gebahrung, aber es hätte einen moralischen Eindruck, well wir quasi erklären, wir gehen in die 33jährigen Raten ein. Da ich sehe, baß Herr Professor Herbst anwesend ist, so würbe ich dieß in Zusammenhang bringen mit dem von ihm gestellten Antrag. Einen Nachtheil kann es nicht bringen, wenn wir dieß auslassen und ich trage daher darauf an, daß die Zahlung, der sechste Punkt, Vorschußrückersähe an den Staat pr. 38.000 fl. mit der weiteren Bemerkung, ganz fallen gelassen werde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nur den Antrag schriftlich zu formuliren und ihn mir zu übergeben. — (Es geschieht.)

Oberstlandmarschall: Ich werbeben Antrag des Herrn von Lämmel vorlesen lassen und ihn bann zur Unterstützung bringen.

Landtags-Secretär Schmidt liest:

Der hohe Landtag wolle beschließen, Abtheilung VI. Vorschuß-Rückersütze an den Staat bis zum Schluße des §. ist auszulassen.

Slávny sněm račiž uzavříti, aby se vynechalo oddelení VI. o zálohách eráru navrácené až ku konci §.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen, aufzustehen (zählt 21). Ist hinreichend unterstützt.

Pollach: So wie die Position hier ist. ist sie rechnungsrichtig vollkommen gut. — Denn man weiß ja noch nicht, ob der Antrag der h. Regierung vom hohen Hause angenommen wird. Wenn wir jetzt hier diese Position auslassen, so müßte man in dem Falle, wenn der Antrag der Regierung, die Annuitäten in 33 Jahren zu bezahlen, angenommen werden sollte, es wieder hineinsetzen. Ich trage daher an, diese Abtheilung in suspeuso zu lassen, aber ihn nicht ganz zu streichen, well im Falle der Antrag der Regierung, die Annuitäten in 33 Jahren zu bezahlen, angenommen werden sollte, die Position so, wie sie hier ist, bleiben müßte.

Berichterstatter Dr. Schrott: Ob darüber gegenwärtig ....

Oberstlandmarschall- Herr v. Lämmel wünscht noch ....

Ritter v. Lämmel: Ich habe dagegen nichts zu bemerken, daß es ganz richtig ist, wenn das beschlössen wird. — Wenn der Antrag auf 33 Jahre angenommen wird, wirb es sich ohnedem nach diesen weiteren Zahlungen um die Berechnung von 38.000 fl. handeln: ich habe mir erlaubt zu beantragen, diesen Nachsah ganz auszulassen. Wenn wir uns für die Annahme der 33 Jahre erklären, es ist kann die Rechnung richtig, ich habe dagegen nichts zu sagen.

Oberstlandmarschall: Also Herr von Lämmel schließen sich dem Antrage an, es möge vorläufig in suspenso belassen werden?

Ritter v. Lämmes: Bis zur Entscheidung.

Oberstlandmarschall: Ich bitte also, den Antrag zu formuliren. Herr Graf Leo Thun..

Graf Leo Thun: Ich würde mir den Antrag erlauben, das h. Haus wolle vorerst in die Verathung der Commissionsanträge eingehen, über die Frage der Auseinandersetzung des Grundentlastungs-Fondes mit der Regierung bezüglich der beim Staats-ärate aushastenden Uiberschüße und erst nachdem über diesen Antrag beschlossen sein wird, zurückzukommen auf die Positionen des Voranschlages, welche sich zum Theile auf diese Gegenstände beziehen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag zu formuliren.

Prof. Herbst: Ich bitte ums Wort,

Oberstlandmarschall: Ich bitte . .

Prof. Herbst: Ich theile ganz die Ansicht, welche Se. Excellenz Herr Graf Leo Thun entwickelt hat; denn es scheint mir wirklich in der Natur der Sache gelegen, daß vorerst über diejenigen Positionen verhandelt und abgestimmt werbe, welche offenbar Vorfragen über einzelne Positionen des Erfordernisses so wie des Bedeckungs-Stats bilden. Das tritt nun allerdings nicht ein bezüglich der Passivinteressen, aber hier scheint es offenbar am Platze zu sein; denn diese Vorschußrückersätze mit 38 Tausend Gulden gründen sich auf die Voraus-


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setzung, daß eben die 33jährigen Annuitäten beiderseits angenommen werben, und nach dem zu fassenden Beschluße wird wenigstens die Möglichkeit einer Abminderung oder Erhöhung dieser Positionen eintreten. Damit wir nicht vielleicht spater genöthigt sind noch einmal darauf zurückkommen zu müssen, wird es am zweckmäßigsten sein, dem Antrage Sr. Excellenz des Herrn Grafen Thun beizutreten.

Ritter v. Lämmel: Was Se. Excellenz Herr Graf Thun gesagt und beantragt hat, ist nur eine Erläuterung dessen, was Herr Pollach gesagt hat; ich theile ganz diese Ansicht.

Berichterstatter Dr. Schrott: Gegen die frühere Behandlung der Anträge der Regierung über die Rückzahlung ihrer Schuld ist füglich nichts einzuwenden. Ich finde es ebenfalls für zweckmäßiger, baß man sich früher vielleicht darüber einigt, was über diese Anträge vom Hause geschehen soll, und ich schließe mich daher dem Antrage des Hrn Grafen Thun an.

Oberstlandmarschall: Nachdem sich der Herr Berichterstatter mit dem Antrage Sr. Excell. des Grafen Leo Thun vereinigt hat, und so viel ich entnommen habe, die beiden früheren Antrüge von demselben — als in ihrem Sinne gelegen — sich nicht viel unterscheiden.....

Pollach (einfallend): Nachdem Se. Excell. Herr Graf Leo Thun im Wesen dasselbe beantragt, habe ich nichts dagegen einzuwenden.

Oberstlandmarsch all: Sobald der Antrag formulirt ist, werbe ich ihn zur Unterstützung und Abstimmung bringen; oder vielmehr er braucht gar nicht zur Unterstützungsfrage zu gelangen, insofern sich der Herr Berichterstatter mit demselben conformirt und nichts dagegen einwendet.

Berichterstatter Dr. Schrott: Ja, ich conformire mich.

Oberstlandmarschall: Der Antrag des Grafen Thun wird vorgelesen.

Secretär Schmidt liest:

Der h. Landtag wolle beschließen, vorerst die Antrüge der Commission über die Auseinandersetzung bezüglich der bei dem Staatsärare ausstehenden Uiberschüße des Grundentlastungsfondes in die Berathung ziehen und erst nachher auf die Positionen des Voranschlages zurückzukommen.

Slavný sněm račiž uzavřití, aby se prvé rokovalo o návrzích komise týkajících se spůsobu, jakým se dluhy eráru, jenž povstaly z příbytku vyvazovacího fondu v poradu vzal a potom teprv, aby se přešlo k poradě o této položce návrhu komise.

Oberstlandmarschall: Ich bringe den Antrag nicht zur Unterstützung, weil der Berichterstatter ihn zu seinem Antrage gemacht hat, und werde ihn sogleich abstimmen lassen.

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hände aufzuheben.

(Ist angenommen.)

Wir werden also zur Position VII übergehen.

Prof. Schrott lieft Rubrik VII deutsch und Actuar Kuchynka böhmisch.

VII. Zurückerhaltene Activcapitalien vom Staate

zusammen mittelst Jahresraten, u. z. für das Iaht 1863 die erste Rate per 1,037.158 fl.

Die hohe k. t. Staatsregierung hat mit dem l. t. Staatsministerial-Erlasse vom 5. August 1862, Z. 13885 das Anerbieten gestellt, die gegen 5% Verzinsung beim Aerar anliegenden Ueberschüsse des böhmischen Grundentlastungsfondes im Ganzen pr. 16,597.173 fl. 37 kr. öft. W. in 33 Annuitäten vou je 1,037.154 fl. (rectius 1,037.158 fl.) ö. W. an diesen Fond zurückzahlen zu wollen.

Die Budgetcommission glaubt, dem hohen Landtage zu einer unbedingten Annahme dieses Anerbietens nicht rathen zu können. Die Forderung des böhmischen Grundentlastungsfondes an das Aerar ist dadurch entstanden, daß seit dem Beginne der Grundentlastungs-Geldgebarungen bis zum Schluße des Jahres 1861 d. i. durch die ganze Zeit, während welcher diese Gebarungen ausschließlich von den Cassen des Staates vollzogen wurden, die Ueberschüsse der Einnahmen des Fondes über seine Ausgaben stets für das Aerar zurückbehalten worden sind. Die zurückbehaltenen Uebelschüsse wurden übrigens und werden noch jetzt dem Fonde fortwährend und regelmäßig mit 5 Percent verzinset. Das Zurücklassen dieser Uiberschüsse beim Aerar war auf Seiten des Landes natürlich ein unfreiwilliges, da bis dahin der Fond ausschließlich in der Verwaltung der Regierungsorgane stand. Die Forderung des Fondes ist daher bereits gegenwärtig in ihrem vollen Betrage fällig, und der Landesvertretung steht unzweifelhaft das Recht zu, selbst die unverzügliche Berichtigung der ganzen Forderung des Fondes zu verlangen; um so mehr also das Recht, sich günstigere Rückzahlungsmodalitäten zu bedingen als die von der hohen Staatsregierung angebotenen.

Zwei Gründe sind es, welche — nach der Meinung der Commission — den hohen Landtag bestimmen sollten, günstigere Rückzahlungsmobalitäten zu verlangen.

Das Anerbieten der hohen Staatsregierung, die Schuld des Aerars an den Fond in 33 Annuitäten zurückzuzahlen, schließt sich an den seit 1856 in Wirksamkeit gesetzten, auf vierzig Jahre berechneten Tilgungsplan der Grundentlastungsfonds-Obligationen an, welcher mit dem Jahre 1895 schließt, also vom Jahre 1863 an bis zu seiner endlichen Abwicklung noch 33 Jahre vor sich hat. Se. k. k. apostolische Majestät haben jedoch mit der a. h. Entschließung vom 20. Februar 1856 zu genemigen geruht, daß die Capitalseinzahlungen der Verpflichteten, so weit sich bet denselben ein Uiberschuß über das nach dem Tilgungsplane für die nächste Verlosung entfallende Erforderniß ergibt, und in so lange dies mit Vortheil für den Grund-

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entlastungsfond geschehen kann, zum börsenmäßigen Einkaufe der Grundentlastungsfonds-Schuldverschrei-bungen verwendet werden dürfen, und es wurde diese Genehmigung ausdrücklich zu dem Zwecke ertheilt, um dadurch die Einlösung (durch Verlosung) auch innerhalb eines kürzeren als vierzigjährigen Zeitraumes zu ermöglichen. Auf Grund dieser Ermächtigung hat nun der böhmische Grundentlastungsfond bis zum Schluße des Verwaltungsjahres 1862 bereits 6,000.000 fl. in Grundentlastungsfonds-Obligationen börsenmäßig eingelöst, und wird nach einer sorgfältig angestellten Borausberechnung bis zum Schluße des Jahres 1873, bis zu welchem Zeitpunkte die jährlichen Einzahlungen der Verpflichteten fortdauern, noch beiläufig 8,000.000 st einlösen können. Es werben also bis dahin ungefähr 14.000.000 fl. Fondsobligationen durch den börsenmüßigen Einkauf aus dem Verkehre gezogen und getilgt sein; daher wird die Verlosung der nach dem Tilgungsplane auf die Jahre 1891 bis 1895 entfallenden Summen von 12,792.000 fl. C. M. oder 13,431.600 fl. ö. W. nicht mehr Platz greifen, sondern es wirb der Tilgungsplan bereits mit dem Jahre 1890 seinem Ende zugeführt fein, mithin vom Jahre 1863 an nur noch 28 Jahre vor sich haben. Der Fond muß aber offenbar in dem nämlichen Zeitraume, in welchem er seine Lasten abzutragen hat, auch die Deckungsmittel dazu vollständig erhalten; er kann letztere nicht über diesen Zeitraum hinausschieben lassen. Das ist der eine Grund, aus welchem dem Anerbieten der h. Staatsregierung, die Schuld des Aerars an den Fond in 33 Annuitäten zurückzuzahlen — nach der Meinung der Commission — nicht zugestimmt werden kann.

Der zweite Grund gegen die Annahme der eben erwähnten Rückzahlungsmobalität liegt in der gesetzlich bestimmten Vertheilung der Einnahmen des Fondes und seiner Ausgaben. Die Ausgaben des Fondes an Capitalsauszahlung und Verzinsung an die Berechtigten vertheilen sich nach dem Verlosungsplane auf vierzig Jahre; die Einnahme dagegen nur, insoweit sie auf den Grundentlastungsfonds-Zuschlägen zu den birceten Steuern beruhen, auf den nämlichen Zeitraum, insoweit sie aber in der Capitalseinzahlung und Verzinsung von Seite der Verpflichteten bestehen, nur auf zwanzig Jahre. Daraus ergibt sich von selbst, baß die Fondseinnahmen so lange über die Fondsansgaben hinausreichen, als die Einzahlungen der Verpflichteten dauern, mit dem Aufhören dieser Einzahlungen aber unter die Ausgaben herabsinken. Diese Einzahlungen haben, hauptsächlich mit dem Jahre 1854, d. i. sogleich nach der Beendigung der Grundentlastung begonnen, und werden daher im Allgemeinen mit dem Schluße des Jahres 1873 aufhören. Vom Jahre 1874 angefangen, würde der Fond bei einer Annuität von 1,037.154 fl., wie dieselbe von der h. Staatsregierung angeboten worden ist, nicht mehr das Auslangen finden, es würden sich Jahr für Jahr Abgänge zeigen; die Landesvertretung kann aber nicht geneigt sein, solche Zustände aufkommen zu lassen.

Schien der Budgetcommission das von der h. Staatsregierung gestellte Anerbieten hiernach nicht unbedingt annehmbar, so waren doch alle Mitglieder der Commission — in der treuen Ueberzeugung, daß wenn Reich und Land ihre gegenseitigen Bedürfnisse und Mittel in freundlicher und wohlwollender Berücksichtigung erwägen, Reich und Land am besten gedeihen — anderseits darin einig, daß der hohe Landtag nicht die Rückzahlung der ganzen Schuld des Aerars in der kürzesten Frist fordern, sondern auf angemessene Abschlagzahlungen eingehen solle.

In Erwägung der bedrängten Finanzlage des Reiches; in Erwägung, daß eine Mehrforderung des Königreiches Böhmen ohne Zweifel ähnliche Forderungen von Seite anderer Länder nach sich ziehen würde; in Erwägung, daß das Aerar den auf solche Art gesteigerten Anforderungen nicht anders als durch Aufnahme neuer Staatsanlehen gerecht werden könnte; und in Erwägung daß die hiedurch gesteigerte Last doch wieder auf die Bewohner des ganzen Reiches, also auch auf die Bewohner Böhmens zurückfiele: glaubt die Budget, comission, der h. Landtag solle das Forderungsrecht des Grundentlastungsfonds zwar, wie natürlich, vollständig geltend machen, aber der h. Staatsregierung zur Rückzahlung der Schuld des Aerars keine schwereren Bedingungen stellen, als welche von den Bedürfnissen des Fondes und mit Rücksicht auf die allerhöchst genehmigte Verwendung der in den ersten Jahren der Verlosungsperiode auf, kommenden Fondsüberschüsse zur börsenmüßigen Einlösung der Grundentlastungsfonds-Schuldverschreibungen geboten erscheinen. Die Commission glaubt ins esondere, es wäre zu fordern, daß der auf dem böhmischen Grundentlastungsfonde haftende Vor, schußrest an das Aerar pr. 608.330 fl. 14 1/2 kr. öft, W. von der Schuld des Aerars im Wege der Compensation in Abzug gebracht werde, weil ohne diese Compensation die börsenmäßige Einlösung der Grundentlastungsfonds - Schuldverschreibungen eine Störung erleiden müßte; ferner daß an den Fond, sobald es das Bedürfniß erheischt, jedenfalls aber vom Jahre 1874 angefangen, mit welchem Jahre die Einzahlungen der Verpflichteten aufgehört haben werden, größere Abschlagszahlungen, und zwar bis zur vollen Bedeckung des Erfordernisses geleistet werden. Inzwischen aber wäre die Rückzahlung der Schuld des Aerars in den angebotenen Jahresraten anzunehmen, und daher der Voranschlagssatz mit 1,037,158 fl. ö. W. genehm zu halten.

VII. Aktivní kapitály, od eráru nazpět obdržené spolu s úroky z nich a to na r. 1863 první částka 1,037.158. zl.

Slavná c. k. státní vláda učinila výnosem c. k. ministeria státního, dne 5. srpna 1862 č. 13885 podání, že chce přebytky vyvazovacím


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fondem českým pod 5% úroky v erárni pokladnici v sumě 16,597.173 zl. 37 kr. r. č. uložené, témuž fondu nazpět zaplatiti v 33 ročních částkách po 1,037.154 zlatých (či vlastně 1,037.158 zl.) r. č.

Komise o rozpočtu rokující nemůže si. sněmu raditi, aby podání toto přijal bez výminky.

Požadavek českého fondu vyvazovaciho za erárem povstal tím, že od toho času, kdy se začalo spravování peněz vyvažovačích, až do konce roku 1861, t. j. po celý ten čas, v' němžto peníze tyto spravovaly výhradně pokladnice statni, přebytky z příjmů tohoto fondu po zapravení jeho vydání zadrženy byly vždy pro erár. Z přebytků zadržených placeno bylo a platí se vždycky ještě fondu pravidelně 5 úroků ze sta. Přebytků těch neponechala země eráru dobrovolně, ježto až do toho času fond nacházel se výhradně ve správě orgánů vládních. Požadavek fondu toho jest tedy nyní již úplně prošlý, a zastupitelstvu zemskému přísluší beze vší pochybnosti právo, požadovati, aby erár celý ten požadavek fondu bez prodlení zapravil; tím více pak oprávněno jest zastupitelstvo zemské k vy mínění si prospěšnějšího spůsobu splácení nežli jest spůsob, jaký si. vláda státní podává.

Dle mínění komise měl by se si. sněm ze dvou důvodů viděti pohnuta, požadovati prospěšnějšího spůsobu splácení.

Podání slavné státní vlády, že chce tuto náležitost erárni splatiti fondu v 33 annuitách, řadí se k plánu, od roku 1856 uskutečněnému, dle něhož skupování obligací fondu vyvazovacího vypočteno jest na čtyrycet roků, a plán ten ukončí se rokem 1895, tak že pořízeni této věci od tohoto roku 1863 v 33 letech přivedeno bude ku konci.

Jeho c. k. apošt. Veličenstvo však ráčil nejvyšším rozhodnutím, daným 20. února 1856 schváliti, že se za částky kapitálu, povinniky splacené, pokud se při nich udá přebytek nad potřebu, dle plánu splacovacího pro nejblíže příští slosování vyplývající, a pokud se to může státí s prospěchem pro fond vyvažovači, — smí skupovati dlužních úpisů fondu vyvazovacího dle měny bursovní; a schválení to uděleno výslovně k tomu účelu, aby se tím usnadnilo skupování (slosováním) také dříve nežli v době Čtyryceti let. Na základě tohoto zmocnění skoupil dle bursovní měny český fond vyvazovaci až do konce správního roku 1862 obligací fondu vyvazovacího již za 6,000.000 zl., a bude moci dle pečlivého předpočtu až ke konci roku 1873, až do kterého času roční spláceni povinníků trvá, skoupiti ještě obligací asi za 8,000.000 zl.

Tím spůsobeni tedy, skupováním totiž dle bursovní měny, vzato bude z oběhu a skoupeno bude obligací téhož fondu asi za 14,000.000 zl., slosování sum 12,792.000 zlatých stř. čili 13,431.600 zl. r. č. dle plánu splacovacího na roky 1891 až 1895 připadající, nepořídí se tedy více dle tohoto plánu, nýbrž plán splacovací bude již rokem 1890 ku konci přiveden, bude tudíž k jeho provedení od r. 1863 zbývati ještě jenom 28 roků.

Fondu musí se ale také, jak patrno , v témž čase, v kterém potřeby své má zapravovatí, úplně dostávati k tomu prostředků úhradních; nemůžeť k tomu připustiti, aby se s dodáváním jemu prostředků těch odkládalo.

To jest jeden z důvodů, proč se — dle zdání komise — nemůže přijmouti podání si. státní vlády, splatiti totiž fondu náležitost eráru v 33 annuitácb.

Druhý důvod proti přijmutí spůsobu splácení, právě připomenutého, zakládá se v zákoně ustanoveném rozdělení příjmů a vydání fondu. Vydání fondu, totiž vyplácení kapitálu a úroků oprávněncům rozvržena jsou dle. plánu slosovacího na čtyrycet let; příjmy naproti tomu, pokud totiž zakládají se na přirážkách k daním přímým pro fond vyvazovaci, rozvrženy jsou rovněž na dobu tuto; pokud se ale zakládají na splácení kapitálu a úroků ze strany povinníků, rozvrženy jsou jenom na dvacet let. Z toho samo sebou vychází najevo, že příjmy fondu dotud vydání fondu přesahují, dokud splácení povinníků trvá, že však příjmy ty budou menší nežli vydáni, jakmile splácení povinníků přestane. Toto splácení započalo hlavně rokem 1854, t. j. hned potom, když vyvažováni pozemků bylo ukončeno, a přestane tedy vůbec koncem roku 1873. Od roku 1873 počínajíc, neměl by již fond při annuitě 1,037.154 zl., jak ji sl. státní vláda podává, příjmů dostatečných a objevovaly by se rok za rokem nedochodky; zastupitelstvo zemské nemůže však připustiti, aby stav takovýto vzešel.

Vidělo-li se komisi o rozpočtu, že dle toho nemůže podání sl. státní vládou učiněné bezvýminečně přijmouti, tož všichni členové komise — u věrném přesvědčení, že říše a země jen tehdy zdárně prospívají, když říše i země ku vzájemným potřebám a prostředkům svým v přátelství a ve shodě přihlížejí — usjednotili se s druhé strany na tom, že by slavný sněm neměl požadovati splácení celé náležitosti eráru ve lhůtě nejkratší, nýbrž že by měl přivoliti ku splácení po částkách přiměřených.

Komise o rozpočtu — prohlížejíc ku stísněným financím" říšským; prohlížejíc k tomu, že by větší požadování království Českého beze vší pochybnosti přitáhlo za sebou také podobného požadování ze strany jiných zemí; prohlížejíc k tomu, že by nemohl erár těmto takovým spůsobem zvýšeným požadavkům vyhověti jinače, nežli učiněním nových státních půjček; a prohlížejíc konečně k tomu, že by břímě takto rozmnožené přece opět na obyva-

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telstvo celé říše a tudíž také na obyvatelstvo země české nazpět připadlo — jest toho mínění, že by měl sl. sněm sice právo, fondu vyvazovaciho k svému požadavku, jak se samo sebou rozumí, k úplné platnosti přivésti, že by ale neměl státní vládě ku splácení náležitosti erární žádných obtížnějších výminek klásti, nežli jakých nevyhnutelně vymáhají potřeby fondu, jakož i to, že se dle nejnovějšího schválení upotřebiti má přebytků fondu, v prvních letech doby slosovací vyplývajících, k skupování dlužních listů fondu vyvazovaciho dlé měny bursovní. Komise má zvláště za to, že by měl sl. sněm požadovati, aby záložní zbytek v sumě 608.430 zl. 14 1/2 kr. r. č., z něhož jest vyvazovaci fond český eráru zavázán, od náležitosti eráru cestou kompensace byl odražen, poněvadž by bez této kompensace vykupování dlužních listů fondu vyvazovaciho dle měny bursovní utrpělo přerušení; dále že by měl sl. sněm požadovati, aby se, jakmile toho potřeba bude vyhledávati, na všecken spůsob ale rokem 1874 počínajíc, kdy totiž přestane splácení povinníku, dělo splácení po větších částkách, a to až k úplnému uhrazení potřeby. Mezitím ale mělo by se spláceni náležitosti erární po ročních částkách, jak je vláda podává, přijmouti a tudíž měla by se položka 1,037.158 zl. r. č., v předchozím rozpočtu uvedená schváliti.

Prof. Tonner: Poněvadž ....

(Se. Erc. Baron Kellersperg erhebt sich.)

Oberstlandmarschall: Der Herr Regierungscommissär hat das Wort — der Regierungs-Commissär hat nach der Geschäftsordnung jederzeit das Recht zu sprechen.

Se. Grc. Baron Kellersperg: Wenn der Herr Tonner zu sprechen wünscht . . .

Oberstlandmarschall (zum Prof. Tonner): Ich bitte, in dem Augenblicke, wo ich Ihnen das Wort ertheilt habe, ist auch Se. Excellenz aufgestanden. Sie sind nicht unterbrochen worden.

Prof. Tonner: Já chci jenom přednésti kratičkou prosbu, poněvadž ten ministerský výnos od 5. srpna 1862 číslo 13885 jest základ celé této záležitosti, o které se jedná, tedy bych si dovolil prosbu, aby jeho Excellence nejvyšší pan maršálek ráčil dáti předčísti tento výnos ministerský v celém znění.

Oberstlandmarschall: Es ist hier der Antrag gestellt, die betreffende Statthalterei-Intimation, wo eben die Zahlungsmodalitäten von der hohen Regierung ausgesprochen sind, vorlesen zu lassen. Nach der Geschäftsordnung hat das Haus zu entscheiden, ob Acten und Bellagen vorzulesen find.

Lämmel: Ich bitte ums Wort:

Oberstlandmaischall: Ich werde Ihnen dann das Wort ertheilen. Wünscht das Haus die Vorlesung, so bitte ich diejenigen Herren, die dafür sind, die Hände aufzuheben. (Gin Theil erhebt die Hände.) Ich kann nicht unterscheiden, meine Herren, nach dem Hänbeaufheben. Ich bitte Diejenigen, die dafür sind, aufzustehen.

(Es ist die Majorität.)

Landtags-Aktuar Kuchynka liest: NE. 42.620 der Statthaltern.

Mit Beziehung auf die geschätzte Note vom 11. März l. I. Zahl 2038 hat man die Ehre dem hochlöblichen böhmischen Landesausschuße zu eröffnen, daß das h. k. k. Staatsministerium zufolge Erlasses vom 5. August l. I. Zahl 13.885 rücksichtlich der Anforderungen der Grundentlastungsfonde an den Staatsschatz für das Jahr 1863 mit dem k. l. Finanzministerium in Bezug auf die Kapitalsrückzahlung sich dahin vereinbart hat, daß den activen Grundentlastungsfonden für das Verwaltungsjahr 1863 —selbstverständlich mit dem Vorbehalte der verfassungsmässigen Behandlung durch die Reichsvertretung — die von ihrem gesammten, bet der Staatsdepositenkasse erliegenden Activum nach 33 jähriger Annuität entfallende Kapitals- u. Interessen-Quote zur Verfügung gestellt werden.

Durch diesen Modus erscheint das Interesse der Fonde gewahrt, da dieser Vorgang weder der regelmäßigen Abwicklung der Fondesoperattonen in der noch übrigen Tilgungsperiode hinderlich in den Weg tritt, noch den Fall ausschließt, daß den Fonden bet den gebesserten Finanzverhältnissen in den kommenden Jahren größere Kapitalsbeträge zurückgezahlt werden. Zugleich ist dieser Modus geeignet, den Fondsverwaltungen über die Sorge der Regierung eine möglichst gleichmäßige und unbevorzugte Vehandlung der sämmtlichen Grundentlastungsfonde eintreten zu lassen, die volle Ueberzeugung zu verschaffen.

Der erwähnten Vereinbarung zufolge hat das k. k. Finanzministerium die von der k. k. Staatskredits- und Central-Hofbuchhaltung auf der Basis der mit Ende September vorigen Jahres verbliebenen Fondsüberschüße von 16,597.173 fl. 3? kr. berechnete 33 jährige Annuität per 1,037.154 fl., wovon an Interessen 829.859 fl. und auf Kapitalsrückzahlungen 207.295 fl. entfallen, in den Staatsvoranschlag für 1863 aufgenommen.

Ueber das von dem hochlöblichen böhmischen Landesausschuße gestellte Ansinnen ans Sistirung der Vorschuß-Rückzahlung wird zufolge obigen Ministerialerlasses die Entscheidung bei Gelegenheit der Schlußabrechnung von Seite des k. t. Finanzministeriums erfolgen.

Schließlich beehrt man sich auf Grund des mehrerwähnten Ministerialerlasses dem hochlöblichen böhmischen Landesausschuße noch bekannt zu geben, daß mit obigen Bestimmungen zugleich eine für die ganze Tilgungsperiode annehmbare Norm bezüglich der Rückzahlung der Aktiv-Kapitalien gegeben sei, und daß von Seite der Regierung dermal keine größere Tilgungsquote präliminirt werden könne.

Prag, 14. Aug. 1862. Der Vicepräsident

Kellersperg m. p.


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Frecher von Kellersperg: Die gerade vor, gelesene Note der Statthatterei enthebt mich, in der Erklärung weitläufig ,u sein, welchen Standpunkt die Regierung einnehme gegenüber den Forderungen der einzelnen Königreiche und Länder aus einer allen Manipulation mit den Grundentlastungsgeldern an Seiten der Staatsverwaltung. Daß das Ueberein kommen, welches nun mit der Staatsverwaltung zu treffen sein wird, von der Zustimmung der Reichsvertretung abhängt, das versteht sich wohl von selbst. Die Regierung ist durchaus nicht entgegen, auch günstigere als 33 jährige Annuitäten zuzugestehen, jedoch wie die Reichsmittel jetzt sind, glaubt die Regierung, eine bessere Annuität in diesem Augenblicke der Reichsvertretung nicht bevorworten zu können. Ich glaube übrigens, daß diese Angelegenheit bei der Reichsvertretung selbst sich mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Landet in ziemlich guten Händen befindet; denn viele Königreiche und Länder find in ganz analoger Position mit dem Königreiche Böhmen.

Sie haben nämlich Forderungen aus der Grundentlastung an die Staatsverwaltung.

Es wird daher in dieser Beziehung gewiß ein Compromiß zu Stande kommen, welches den In-teressen des Landes nach Möglichkeit entspricht. —

Was den Vorschußrest von 608.330 fl. betrifft, so ist derselbe, wie bereits vorgetragen wurde, da-durch entstanden, daß die Staatsverwaltung in dem Moment, als der Landesausschuß die Verwaltung des Grundenlastungsfondes übernahm, denselben auch mit den nöthigen Mitteln unverzüglich dotiren mußte, damit er den Verpflichtungen der Verlosung u. s. w., welche gerade in den Beginn des Verwaltungsjahres fallen, nachkomme.

Wenn ich nicht irre, hat der damalige Vorschuß über eine Million betragen; er hat sich auf 608.330 st. vermindert und es wird nun angetragen, diesen Betrag mit der Schuld der Staats-verwaltung zu compenstiren.

Nachdem, was mir diesfalls bekannt ist, glaubt die Finanzverwaltung in die beantragte Compensirung der 608.330 st. nicht eingehen zu können. Deswegen steht es aber dem Landtage immerhin frei, seine Anforderungen zu stellen, und — wie gesagt — auch in dieser Beziehung glaube ich wird ein Uebereinkommen, ein Vertrag zwischen dem Reiche und dem Lande in gleichem Interesse beider wohl leicht zu Stande zu bringen sein.

Oberstlandmarschall: Ich werde, bevor die Debatte weiter geht, die beiden Minoritäts-Anträge vielleicht vorlesen lassen, und zwar nur die beiden Schlußanträge, weil 2 Minoritätsvota sind; und bann werde ich den Herren Berichterstattern der Minorität das Wort zur Begründung ertheilen; und sodann werde ich die Redner, die vorgemerkt sind, sprechen lassen. —

Ist das Haus mit diesem Vorgange einverstanden?

(Rufe: Ja.)

Ich bitte also die Schluß-Anträge der beiden Minoritätsvota vorzulesen. -

Landtags-Actuar Kuchynka liest den Schlußantrag. des 1. Minoritätsvotums:

Nachdem übrigens der Majoritätsbericht zugibt, daß die Zuflüße des Grundentlastungsfondes nur noch bis zum Jahre 1874 die gleichzeitigen Ausgaben des Fondes decken, vorausgesetzt, daß auch noch die von der Staatsverwaltung angetragene Annuität pr. 1,037.154 jährlich einstießt, daß aber nach diesem Zeiträume die Grundentlastungsfondseinnahmen sammt der Annuität zur Bedeckung der Tilgungsquoten des Fondes nicht hinreichen, so erlaubt sich die Minorität der Budgetcommission den Antrag zu stellen, der hohe Landtag möge im Interesse des Grundentlastungsfondes und des für die Verpflichteten desselben haftenden Königreiches Böhmen das mit dem Ministerialerlasse vom 5. August 1862 Z. 13885 gestellte Anerbieten zur Zurückzahlung der beim Aerar anliegenden Ueberschüsse des böhmischen Grundentlastungsfondes pr. 16,597.173 fl. 37 kr. österr. W. mittelst 33jähriger Annuitäten ablehnen, hingegen den Landesausschuß ermächtigen, auf die Rückzahlung dieser Ueberschüsse in 10jährigen Annuitäten, d. 1. bis zum Jahre 1874 einzugehen.

Jelikož, jak zpráva většiny připouští, vyvažovači fond pouze do roku 1874 svá vydání ze současných příbytků a stou výminkou jestli statni správa nabízené roční lhůty 1,037.154 zl. dodrží, zapravovati v stavu bude; po tomto čase ale příjmy vyvazovacího fondu i oné roční lhůty v to počítaje k zapravování potřeb fondovídch nedostačují: dovoluje sobě menšina budžetní komise podati návrh, vysoký sněm račiž ve prospěch vyvazovacího fondu a království Českého ručícího za závazky. tohoto fondu ministeriálním nařízením od 5. srpna 1862 č. 13885 podané nabídnutí, aby stát českému vyvazovacímu fondu dluhující část 16,597.173 zl. 37 kr. rak. měn. ve 33 ročních lhůtách splatiti smél, - zamítnouti, a zemský výbor plnou mocí opatřiti, aby splácení těchto přebytků v 10 ročních lhůtách t. j. až do roku 1874 přijmouti mohl.

Hierauf lieft Landtags-Actuar Kuchynka den Schlußantrag des 2. Minoritätsvotums vor:

Aus diesen Gründen glaubt die Minorität statt der in dem Majoritätsgutachten unter 3 und 4 enthaltenen Anträge die nachstehenden Anträge stellen zu sollen:

3. Der h. Landtag wolle aussprechen:

a) das mit dem k. k. Staatsministerialerlasse vom 5. August 1862 Z. 13885 gemachte Anerbieten, auf die bei dem Staatsärare gegen 5 % Verzinsung noch befindlichen Ueberschüsse des Grundentlastungsfondes, welche durch die eben erwähnte Compensation auf 15,988.843 fl. 22 1/2 kr. herabsinken, im Verwaltungsjahre


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1863 eine Abschlagszahlung von 1,037.154 fl. zu leisten, werde angenommen;

b) das weitere Anerbieten der Staatsverwaltung, die erwähnten Uiberschüße fernerhin mittelst weiterer 32 Annuitäten pr. 1,037.154 fl. zurückzuzahlen, könne aber nicht angenommen werden, weil diese angebotenen Annuitäten nicht hinreichen würden, um den Grundentlastungsfond die Erfüllung der Verpflichtungen, welche ihm ans dem von der k. k. Grundentlastungsfonds-Direction unterm 24. März 1856, Z. 1660 veröffentlichten Tilgungsplane erwachsen, namentlich von jenem Zeitpunkte an, in welchem die Capitalszahlungen der Verpflichteten aufhören, d. i. mit Ende des Jahres 1873, zu ermöglichen, ohne baß zu einer Erhöhung der gegenwärtig zur allmälichen Einbringung des Landesdrittels ausgeschriebener Umlage geschritten würde; der Landtag aber weder dazu mitwirken kann, daß die schwere Benachtheiligung der Grundentlastungsobligationsbesiher, welche dadurch bewirkt worden ist, daß die Uiberschüße des Grundentlastungsfondes nicht in Gemäßheil der in dem erwähnten Erlasse der Grundentlastungsfonds-Dircktion vom 24. März 1856 kundgemachten Zulage zur Gänze zur Einlösung von Obligationen verwendet, sondern zum größten Theile bei dem Staatsärare deponirt worden sind, durch Nichteinhaltung des Tilgungsplanes noch gesteigert werde, — noch auch eine Erhöhung der dennaligen Umlage für den Grundentlastungsfond zu dem Zwecke, um dem Fonde die durch jene Deponirung entzogenen Mittel zur Bestreitung seiner currenten Auslagen zu ersetzen, bewilligen kann, zumal ohnehin, — ungeachtet des Umstandes, daß seit dem Jahre 1861 der Zuschlag auf den Steuergülden gegenüber der Ausschreibung für die Jahre 1859 und 1860 um 1 kr. erhöht ist. — u it Schluß des Jahres 1863 von den bis dahin fälligen Capitalsraten des Landesdrittels noch 3,742.370 fl, 48 1/2 kr. rückständig sein werden.

c) Der Landtag sei jedoch nm Rücksicht auf die gegenwänige Lage des Staatsschatzes bereitwillig, darauf, daß die von dem Staarsärare übernommenen Uiberschüße des Grundentlastungsfondes auch fernerhin nur in Jahresraten zurückgezahlt werden, unter der Bedingung einzugehen, daß

1) der Grundentlastungsfond durch diese Raten fortwährend in die Lage versetzt werde, sowohl die aus dem Tilgungsplane erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, als auch die Rückstände bereits an fälligen Capitalsraten des Landesdrittels einzuheben, ohne daß der dermalige Steuerzuschlag von 6 1/2 kr. pr. Steuergulden erhöht werbe, daß

2) wenn dem Grundentlastungsfonde eines anderen Landes günstigere Rückzahlungsmodalitäten gewährt werden sollten, dieselben auch dem böhmischen Grundentlastungsfonde in gleichem Maaße zu Theil werden, und daß endlich

3) überhaupt in dem Maaße, als eine Besserung der Finanzlage es in der Zukunft gestatten sollte, die Rückzahlung des dem Grundentlastungsfonde entzogenen Betrages thunlichst beschleuniget werde.

4. Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, auf Grundlage der voranstehenden Erklärungen mit der k. k. Staatsverwaltung wegen Rückzahlung der bei dem Staatsärare befindlichen Uiberschüsse des Grundentlastungsfondes in Verhandlung zu treten und darüber seiner Zeit dem Landtage zu berichten.

Graf Leo Thun m. p.

Berichterstatter der Minorität.

Z těchto důvodů jest menšina toho mínění, že jí přísluší na místo návrhů 3ho a 4ho ve zdání většiny, učiniti návrhy jak následují:

3) Slavný sněm račiž vysloviti:

a) Přijímá se podání c. k. ministeria státního, učiněné přípisem dne 5. srpna 1862 č. 13885, že chce k poznenáhlému splácení přebytků, ježto má fond vyvazovaci za státním erárem pod 5% úroky, kteréžto přebytky právě připomenutým vyrovnáním dluhu dluhem na 15,988.843 zl. 22 1/2 kr. sklesnou, ve správním roce 1863 na srážku tohoto dluhu splatiti 1,037.164 zl.

b) Dalšího ale podání státní správy, aby totiž připomenuté přebytky spláceny byly dále v 32 annuitách po 1,037.154 zl., že přijmouti nelze, poněvadž by tyto podávané annuity nepostačovaly k tomu, aby pak vyvazovaci fond dostál svým závazkům, které proň vzejdou z plánu, v příčině zaplacení dluhu tohoto ohlášeného ředitelstvím vyvazovacího fondu dne 24. března 1856 č. 1660, jmenovitě ale žeby fond vyvazovaci nemohl závazkům těm dostáti od té doby, v kteréž placení jistiny povinných k tomu poplatníků přestane, totiž koncem roku 1873, leč by se přikročilo k zvýšení přirážky k ponenáhlému dosažení třetiny zemské vypsané; neb že k tomu spolupůsobiti nemůže, aby neprovedením plánu v příčině zapravení dluhu toho uveřejněného vzrostla ještě ona velká škoda, která se majetnikům vyvažovačích obligací stala tím, že se přebytků fondu vyvazovacího nepoužilo celkem k vykoupení obligací, jak by se to dle přípovědi, v připomenutém vynesení ředitelstva fondu vyvazovacího dne 24. března 1856 vyhlášené bylo státi mělo, nýbrž že přebytky ty na větším díle u státního eráru byly uloženy, též že nelze zvýšiti nynější přirážky pro fond vyvazovaci k tomu účelu, aby byly fondu vynahraženy prostředky k zapravení jeho běžných výdajů, uložením příbytků u státního eráru jemu odňaté, zvláště když se obrátí zřetel k tomu, žé kon-


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cem roku

ž prošlých až do toho času částek kapitálu třetiny zemské zbývati bude ještě suma 3,742.370 zl. 48 1/2 kr., ačkoli od roku 1861 přirážka ku každému zlatému daně v porovnáni s vypsáním daně na rok 1859 a 1860 o 1 krejcar jest zvýšena.

c) Sněm však, prohlížeje k nynějšímu stavu pokladu státního, že osvědčuje svou ochotnost, přivoliti k tomu, aby se přebytky fondu vyvazovacího, státním erárem přijaté, i nadále jenom po částkách ročních splácely, však ale jen pod tou výminkou, že

1) fondu vyvazovacímu těmito ročními částkami poskytnuta bude možnost, dostáti závazkům, z plánu na zapravení toho dluhu proň vzešlým, jakož i vybírati zbytky prošlých již částek kapitálu třetiny zemské, aniž by se nynější přirážka 6 a 1/2 kr. ku každému bernímu zlatému zvýšila, že

2) pakli by se prospěšnější spůsob spláceni zavedl pro vyvazovaci fond některé jiné země, týž lepší spůsob spláceni rovnou měrou také vyvazovacímu fondu českému se dopřeje, a že se konečně

3) co nejvíce možná urychliti má spláceni sumy, fondu vyvazovacímu odňaté, vůbec v té míře, pokud by toho zlepšení stavu financí budoucně připouštělo.

4) Slavný sněm račiž zemskému výboru uložiti, aby na základě osvědčeni tuto navržených v příčině přebytků fondu vyvazovacího, za státním erárem jsoucích pojednával s c. k. správou státní, i aby sněmu časem svým podal o tom zprávu.

Hrabě Lev Thun v. r.,

zpravodaj menšiny.

Oberstlandmarschall: Ich werbe zuerst den beiden Herren Berichterstattern der Minorität das Wort ertheilen und dann den bereits vorgemerkten Rednern. Es haben sich nämlich außer den beiden Berichterstattern der Minoritäten den Herrn Skreišovsky, Herr Graf Leo Thun noch einschreiben lassen Herr Prof. Herbst für die Majorität, Herr Lümmel und Herr Hofrath Taschek für die Minorität des Grafen Leo Thun. Bitte Herr Skrejšovsky.

Skrejšowsky. Als Berichterstatter einer Minorität von 7 Stimmen in der.Budgetcommission erlaube ich mir das Wort zu ergreifen und unsere Ansicht, die von der Anficht der Majorität verschieben ist, zu begründen. Erlauben sie mir meine Herren vor allem auf die Entstehungsgeschichte dieser Schuld, beziehungsweise der Landesforderung zurückzukommen. Ich habe vor mir eine systematische Darstellung eines in Grundentlastungs-Angelegenheiten als Autorität bekannten Mannes, nämlich des Statthaltereirathes Plaček. In dieser Darstellung kommt unter andern auch die Zusammenstellung der ermittelten Beträge des ganzen Landes und die Repar-tition an die Verpflichteten vor. Für die gesammten abgelösten Lasten wurden in Böhmen 54.000,000 an Entschädigungs-CapitaI ermittelt. Von diesen 54 Millionen entfallen auf die verpflichteten Objekte 36,750.000 fl., während 17.250.000 auf das Land entfallen, welche 17 Millionen fl. wie bekannt durch Steuerumlagen zu tilgen sind. Von den 36§ Millionen, welche die verpflichteten Objekte binnen 20 Jahren vom Jahre 1851, beziehungsweise vom Verwaltungsjahre 1852 an zu berichtigen hatten, find bedeutende Beiträge in den Landesfond eingeflossen. Unsere Realitätenbesitzer, beziehungsweise die Verpflichteten zogen es vor, nicht erst in 20 Jahren die Entschädigungsbeiträge abzuzahlen, sondern sie entweder auf einmal zu erlegen oder in einigen Jahren. Auf diese Art geschah es, meine Herren, daß in den Grundentlastungsfond Millionen von Gulden einstoßen, bevor der Verlosungsplan, welcher für die Grundentlastungs-Obligationen bestimmt war, die Verwendung solcher Summen erforderte. Hat der ganze Entlastungsfond z. B. in einem Jahre 600.000 fl. zum Ankauf von Obligationen ober Auszahlung von Renten an die Berechtigten gebraucht, so sind ihm noch bedeutende Zuflüsse von den Berechtigten, Millionen übrig geblieben, die nicht verwendet wurden, welche nach dem Verlosungsplan nicht nothwendig waren. Auf die Art sind im Grundentlastungsfonde gegen 22 Millionen Gulden bisher verrechnet, welche nicht zur Tilgung der nach dem Verlosungsplane bestimmten Beträge verwendet wurden. Diese 16.300,003 Gulden, welche von den 22 Millionen beiläufig bei der Staatskassa haften, wurden auf nachstehende Art oder in nachstehenden Raten, aus dem Grundentlastungsfonde entnommen. Bei der am 31. August 1861 vorgenommenen Scontrirung des Grundentlastungsfondes hat sich herausgestellt, baß nicht die Gelber, sondern Empfangsbestätigungen da erliegen und zwar Empfangsbestätigungen der Staatsdepostitenkassa, 8 an der Zahl; die erste ausgestellt am 1. Oktober 1854 über 4 Millionen und etliche tausend Gulden, die zweite am 1. November desselben Jahres über 3.883000 fl., die dritte am ersten August desselben Jahres 22.000 fl., die vierte am 1. Dezember desselben Jahres 755.000 fl., die fünfte am1.März 1859 von 2,323000 fl., die sechsste am 1. August 1859 von 5,254.000fl., die siebente am1I.Februar 1860 von 30.000 st. und die achte am 1. August 1860 über 6 Millionen fl. also zusammen 16 Mi-lionen 300 und soviel tausend fl.

Daraus wollen Sie meine Herren entnehmen, daß zwischen dem Landesfonde und der Staatskasse ober dem Aerar keinesfalls ein Darlehensvertrag besteht Die Staatsverwaltung hat aus derselben Machtvollkommenheit, aus welcher sie 111 Millionen fl. National-Anlehens-Obligationen gegen den Wortlaut eines kaiserlichen Manifestes in die Welt hinausschickte, auch diese 16 Millionen aus dem Fonde des Landes entlehnt. Diese 16 Millionen sind daher, nachdem ein Darlehensvertrag zwischen dem Staate und dem Lande nicht besteht, augenblicklich fällig. Es kann vom juridischen Standpunkte gar


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kein Zweifel obwalten, daß die Staatsverwaltung verpflichtet ist, das was sie unberechtigt aus der Landeskasse genommen hat, in die Landeskassa zurück zu stellen, und nicht nur die Capitalsbeträge zurückzustellen, sondern auch den Schaden, der aus dieser Entlehnung der Beträge aus der Landeskasse für das Land datirt, zu ersehen, daß der Staat ver-pflichtet ist diese 16 Millionen zurückzuerstatten, daß die Schuld im gegenwärtigen Momente füllig ist, darüber sind alle Commissions-Mitglieder einig gewesen. Die Ansichten der einzelnen Mitglieder gingen jedoch nur dort auseinander, wo es sich darum handelte, das Interesse des Landes mit dem Inte-resse des Staatsschatzes zu vereinigen und die Zahlungsmobalitäten festzustellen, welche beiden Parteien entsprechen würden. Es sei mir gestattet, dem Ideengange des Majoritäts-Antrages zu folgen und auf diese Art die abweichenden Ansichten der ersteminorität zu begründen. Die Majorität sagt in ihrem Bericht auf Seite 2: "Seine Apost. Majestät haben genehmigt, daß diese Überschüsse zum börsenmäßigen Einkaufeder vom Fonde selbst ausgestellten Obligationen verwendet werden dürfen." Durch die in Folge dieser allerhöchsten Genehmigung bereits vorgenommenen und noch fortgesetzten Einlösungen der Fondsobligationen wird sich nach Maßgabe der börsenmäßigen Einlösung die im Tilgungsplan festgesetzte Tilgungsdauer abkürzen, indem die auf die letzten Jahre fallenden Verlosungssummen bereits durch die börsemnäßige Einlösung getilgt sein werden.

Der Berlosungsplan, von welchem hier die Rede ist, war auf 40 Jahre entworfen und erstreckt sich bis zum Jahre 1895. Allein es war nicht ein "Muß" eine unbedingte Verpflichtung, daß das Geschäft des Entlastungsfondes nicht früher als in 40 Jahren abgewickelt sein dürfte. Bereits in dem Erlasse, mit welchem der Plan verlautbart wurde, hat es geheißen, daß diese Abwickelung des Geschäftes längstens binnen 40 Jahren Vollzogen werden solle. So heißt es im §. 155 der Hauptinstruktion. — Also diese 40 Jahre waren das Maximum der Tilgung. Es war keineswegs dadurch ausgeschlossen, daß nicht ein kürzerer Verlosungsplan entworfen werden, oder daß das Geschäft nicht früher abgewickelt werden dürfte, als in den 40 Jahren.

Der Umstand, daß Se. Majestät gestattete, den Ueberschuß des Fondes zum Anlaufe von Grundentlastungs-Obligationen zu verwenden, zeugt eben davon, daß es die allerhöchste Absicht war, die Grundentlastungsgeschäfte früher abzuwickeln, beziehungsweise den Tilgungsplan früher zur Abwicklung zu bringen, denn, wenn alljährlich, nehmen wir an, nur 1 Million an Ueberschüßen zum Ankaufe von Grundentlastungssbligationen verwendet wird, so ist es natürlich, daß der Tilgungsplan um ebenso viele Jahre abgekürzt wild, so viele Millionen auf die letzten Jahre entfallen und durch die Grundentlastungsmanipulation angekauft werden. Hätte man daher den Intentionen dieser allerhöchsten Entschließung gefolgt, Hütte man die Ueberschüsse, welche im böhmischen Grundentlastungsfonde waren, diese 16 Millionen nämlich zum Ankaufe von Grundentlastungsobligationen verwendet, nicht in 40 Jahren, also nicht mit dem Jahre 1895, meine Herren, wären wir mit dem Grundentlastungsgeschäfte zu Ende gekommen, nein, ich kann versichern, wie wohl ich in dieser Beziehung nicht genau nachgerechnet habe, ich kann versichern, daß wir um 15 Jahre früher fertig geworden wären, das wäre also schon im Jahre 1880. Diese 16 Millionen sind wider diese allerhöchste Entschließung nicht so verwendet worden, wie sie Hütten verwendet werben sollen, es wurde ein weit geringerer Betrag verwendet zum Ankauf von Grundentlastungs-Obligationen außer dem Tilgungsplane.

Dieser kleine Bettag beläuft sich auf beiläufig 6 Millionen Gulden, wenn ich nicht irre, und schon aus diesem Grunde iß es möglich oder wurde es ermöglicht, baß wir wenigstens nach der Berechnung der Majorität im Jahre i890 fertig sind mit der Operation des Tilgungsfondes. Ich wollte damit constatiren, daß es jedenfalls in der hohen Absicht gewesen war, die Grundentlastungsgelder dort zu verwenden, zum Besten des Landes zu verwenden, wohin sie gehören. Es ist dieß von einem großen Vortheil für das Land nicht nur, meine Herren, daß wir die Operation des Grundentlastungsfoudes in einem kürzeren Zeitraume abwickeln können, wir ersparen, meine Herren, noch alljährlich, je früher wir mit der Abwicklung des Entlastungsfondes vertig sind, jährlich so viel an Regiekosten, als wir für dieselben in dem Landesvoranschlage aufzunehmen gezwungen sind.

Aus dem Erfordernisse für den Grundentlastungsfond haben wir gleich:

Nr. 1) Regieauslagen:

Diese Rubrik begreift drei Unterabtheilungen, zusammen 31.000 fl.; diese 31.000 fl. bilden eben den Aufwand für die Leitung des Grundentlastungs-Fondes, für die sämmtlichen Auslagen nehmen wir an, die eine separate Grundentlastungs-Fondsdirektion erfordern würde. Haben sich daher die Angelegenheiten des Grundentlastungsfondes in 10 Jahren früher abgewickelt, als im Verlosungsplan bestimmt wurde, so können wir, meine Herren annehmen, daß zehnmal 31.000 fl. an Regiekosten erspart sind, weil wir dann keine Regiekosten haben, wenn die Grundentlastungsangelegenheit ihrem Ende zugeführt wirb.

Der Bericht der Majorität sagt auf Seite 3, die Capitalausgleichungs-Beträge und zwar für Zinsen an die Berechtigten 2,200.000 fl.. Diese 2,200.000 fl, zahlen wir jährlich an die Besitzer der Grundentlastungs-Obligationen. Ich frage, wären wir in der Lage, meine Herren, die 2,200.000 st. jährlich zu präliminiren und die Interessen für die Eigenthümer der Grundentlastungsobligationen zu erfolgen. Wenn wir mit dem Betrage von 16 Mill. fl. selbst an dem Eigenthum des Grundentlastungsfondes partizipiren würden — dieser Betrag von


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2,200.000 fl. müßte sich nach einer oberflächlichen Berechnung jährlich im Landespräliminare um 112.000 fl. geringer herausstellen, das ist die zweite Post, die als ein Vortheil für den Landesfond mit in Anschlag gebracht werden muß, wenn es sich um die 16 Mill. handelt und wenn es sich darum handelt zu sagen, ob das Land wirklich einen Vortheil dabei hätte, wenn die 16 Mill. in den Landescassen erliegen würden. — Man könnte mir einwenden, daß die Staatsverwaltung die 16 Mill. verzinst und zwar mit 5% was derselbe Betrag auch von einer Grundentlastungs-Obligation ist, das ist wohl wahr, mir handelt es sich hier darum zu berechnen, ob wir für die 16 Mill. baares Geld, wie mir es in die Landescassen bekommen haben, auch richtig nur 16 Mill. an Grundentlastungs-Obligationen eingekauft hätten. Der Cours dieser Obligationen, meine Herren, namentlich zu jener Zeit und zwar im Jahre 1858 und 59, wo diese Betrüge aus den Landescassen entnommen wurden, war ein so geringer, baß wir nicht aI pari, sondern, daß wir mit 70 Grundentlastungs-Obligationen angekauft hätten.

Gegenwärtig stehen die Grundentlastungs-Obligationen auf 86. Berechnen wir meine Herren den Betrag der um 16 Mill. möglicherweise anzukaufenden Grundentlastungs-Obligationen zum Cours von 86, so würden wir zum Resultate gelangen, daß wir um 16 Mill. nicht 16 Mill. sondern 18 M!U. einige 500.000 fl. an Grundentlastungs-Obligationen ankaufen könnten.

Wir wären daher in der Lage, jährlich 100.000 fl. weniger in das Landespräliminare an Interessen aufzunehmen, wenn uns diese 16 Mill. zu Gebote stehen würden. Die Budget-Commission glaubt nach dem Berichte der Majorität dem hohen Landtage zu einer unbedingten Annahme dieses Anerbietens nicht rathen zu können, die Majorität unterscheidet sich daher in ihrem Antrage von uns dadurch, baß sie nicht unbedingt zur Annahme rathen kann, während wir unbedingt widerrathen. Die Forderung des böhmischen Grundentlastungs-Fondes, heißt es hier im Bericht, "ist dadurch entstanden, daß seit dem Beginn der Grundentlastung die Geldgebahrung bis zum Schluße des J.1861."...

Meine Herren, ich habe bereits vorhin auseinandergesetzt, daß bereits mit Anfang des Jahres 1860 die gesammten 16 Millionen entnommen waren und daher dürfte es zu berichtigen sein, nicht mit Schluß des Jahres 1861, sondern schon zu An-fang 1860 waren die sämmtlichen 16 Millionen in der Staatscasse.

Die Majorität sagt in ihrem Berichte weiter, "die Forderung des Fondes ist daher bereits gegenwärtig in ihrem vollen Betrage fällig und der Landesvertretung steht das unzweifelhafte Recht zu selbst unverzüglich die Berichtigung der ganzen Forderung zu verlangen, umsomehr also das Recht sich günstigere Rückzahlungsmobalitäten zu bedingen, als die von der hohen Regierung ihr gebotenen." Auch darin stimmen wir mit der Majorität vollkommen überein, nur möchten wir die Anerkennung dieses Rechtes practisch werden lassen, wir möchten,, nachdem es allgemein anerkannt ist, daß wir uns günstigere Modalitäten ausbedingen können, von diesem Rechte einen Gebrauch machen.

Der Bericht der Majorität sagt, das Anerbieten der hohen Staatsregierung vom Aerar an den Fond in 33 jährigen Anunitäten zurückzuzahlen schließt an den feit dem Jahre 1856 in Wirksamkeit gesetzten und auf 40 Jahre berechneten Til-gungsplan der Grundentlastungs-Obligationen an, welche mit dem Jahre 1895 schließt, also vom I. 1863 bei endgiltiger Abwicklung noch 33 Jahre vor sich hat; ich habe bereits bemerkt, daß die Systemisirung auf das Jahr 1895 nur eine Fiction ist; es ist nicht gesagt worden, daß wir bis zum Jahre 1895 die Operationen ausdehnen müssen, sondern es wurde das Jahr 1895 als letzter Termin bezeichnet. Gegenwärtig, meine Herren, ohne Rücksicht auf das Anerbieten der Staatsverwaltung, ohne Rücksicht darauf, wie wir mit dem Grundentlastungsfonde stehen, hat sich dieser Plan bereits wesentlich geändert. Wir können, meine Herren, darauf nicht reflectiren, daß die Staatsverwaltung uns sagt und wie es in dem vorhin vorgelesenen Erlasse heißt, daß das Geschäft des Grundentlastungsfondes und die Abwicklung mit dem Aner-bieten des Staates nicht beirrt wird. Die Abwicklung, meine Herren, wird gänzlich beirrt, eine irrige Annahme ist es, daß man sagt, daß der Verlosungsplan auf 40 Jahre bestimmt sei, mithin es gleichgiltig sei, wann ich zahle, wenn nur Raten diese 40 Jahre eingehalten werden; eine irrige Annahme ist das aus dem Grunde meine Herren; der Verlosungsplan datirt vom Jahre 1856, berechnet daher eine 40 jährige Periode von diesem Jahre bis zum Jahre 1895.

Die Steuerarbeiträge, welche das Land für den Grundentlastungsfond zu leisten hat, haben bereits angefangen im Jahre 1851, nämlich mit der Verwaltung des Jahres 51—52 am 1. November 1851. Die allerh. Entschließung besagt, daß das Land auf 40 Jahre seine Beiträge repartiren soll und wir schließen daher, meine Herren! mit den Beiträgen des Landes für den Grundentlastungsfond, wenn wir keine Rücksicht nehmen auf die Manipulationen mit den Geldern, bereits im I. 1891. Mit dem Jahre 1891, meine Herrn, bekommen wir von dem Lande nicht einen Heller mehr für den Grundentlastungsfond; denn die verpflichteten, abgelösten Realitäten, müssen bereits in 20 Jahren abgezahlt haben, das Land, welches in 40 Jahren Beiträge zu leisten hat, hat nun angefangen mit dem Jahre 1851 und zahlt daher die letzte Rate mit dem Jahre 1891. Der Tilgungsplan stimmt daher durchaus nicht mit den Beiträgen, auf die wir für den Grundentlastungsfond hoffen können. Wenn wir daher, meine Herren, im Jahre 1891 durchaus keinen Betrag vom Lande mehr bekommen,

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so können wir auch nicht sagen, daß die Abwickelung des Ablösungsgeschäftes nicht behindert werde, wenn uns die Staatsverwaltung die Raten gibt, welche nicht hinreichen, die früher vom Lande eingeftossenen Beträge zu supponiren.

- Wir sind nicht in der Lage im Jahre 1892 mit Annuitäten von 1 Million und so viel Tausend den Verpflichtungen des Fondes nachzukommen, weil das der einzige Zufluß wäre, den die Grundentlastungskassa in diesem Jahre bekommt.

Se. Maj. hat zu dem börsemäßigen Einkaufe der Grundentlastungsschuldverschreilungen aus den Uiberschüßen die in den, Grundentlastungsfond einfließen, die Bewilligung aus dem Grunde ertheilt, um dadurch die Einlösung auch innerhalb eines kürzeren als 40 jährigen Zeitraumes zu ermöglichen; die Eröffnung des Staatsministeriums, daß wir die Operation des Grundentlastungsfondes mit dem Jahre 1895 abwickeln, steht daher in grellem Widerspruch zu der allerhöchsten Entschließung, die von der Absicht durchdrungen war, durch günstige Operationen die Angelegenheiten des Grundentlastungsfondes früher als in 40 Jahren abzuwickeln.

Der zweite Grund, welcher die Majorität zu ihrem Votum bestimmt hat, ist der: es schien der Budgetcommission das von der h. Staatsregierung gestellte Anerbieten nicht unbedingt annehmbar, weil die Commissionsglieder in der treuen Uiberzeugung, daß, wenn das Reich und das Land ihre gegenseitigen Bedürfnisse und Mittel in freundlicher und wohlwollender Berücksichtigung erwägen, das Reich und Land am besten gedeihe. Meine Herren! das ist eine reine Gefühlspolilit; erlauben Sie mir, daß ich gleichfalls mit Gefühlsgründen darauf erwidere. Ich kann nicht einsehen, Wienach man von einer freundschaftlichen wohlwollenden Berücksichtigung der Landesinteressen reden kann, wenn man 16 Millionen, die dem Lande gehören, dem Lande nimmt.

Ich würde mich, meine Herren, für diese Gefühle der Freundschaft bedanken, wenn man mir den Betrag, den ich Jemandem anvertraut habe, zu fremden Interessen verwenden würde.

Es ist dies keine besondere Freundschaft und keine besonders wohlwollende Berücksichtigung der Landesinteressen. Ich habe bereits nachgewiesen, welche Verluste alljährlich der Landesfond damit erleidet, daß er 1, durch eine lange Reihe von Jahren im Präliminar einen Betrag von soviel und Hunderttausend Gulden mehr auf Interessen für die Inhaber der Grundentlastungsfondobligationen präli-minirrn muß, die eigentlich erspart weiden könnten, wenn wir über dieses Geld verfügen würden. Ich habe weiter nachgewiesen, meine Herren, daß wir mit der Grundentlastung umsoviel und soviel Jahre früher fertig werden könnten, daß wir daher alljährlich an Regiekosten 31000 oder, nehmen wir an mehr ober weniger, ersparen würben, was in 10 Jahren eine so bedeutende Summe macht, baß sie der Berücksichtigung werth ist.

Die Majorität der Commission hat sich leiten lassen durch die Erwägung der bedrängten Finanzlage des Reiches; "in Erwägung, daß eine Mehrsorderung des Königreiches Böhmen ohne Zweifel ähnliche Forderungen von Seite anderer Länder nach sich ziehen würden; in Erwägung, daß das Aerar den auf solche Art gesteigerten Anforderungen nicht anders als durch Aufnahme neuer Staatsanlehen gerecht werden könnte."

Meine Herren, ich glaube, mit einer solchen Annahme mischen wir uns zuviel in die Obliegenheiten eines Finanzministers.

Uiberlassen wir das dem österreichischen Finanzminister, welche Operationen er anwenden wirb. Unsere Pflicht ist, glaube ich, das Interesse des Landes zu wahren.

Wir haben, meine Herren, die bedrängte Finanzlage auch berücksichtigt. Hätten wir diese bedrängte Finanzlage nicht berücksichtigt, wir hätten den Antrag stellen müssen, daß die bereits fällige Staatsschuld sogleich gezahlt werde. Wir haben zehnjährige Raten angetragen, weil wir auch das Interesse des Staates berücksichtigt haben, welcher in 33jähligen Annuitäten mit beiläufig 35 Mill., 16 Mill. zurückzahlt. Gekündigte Schulden, meine Herren, weiden nicht immer getilgt durch Aufnahme neuer Schulden. Es ist dieß eine große Aufforderung zum Sparsystem und ich weiß nicht, meine Herren, wenn unsere Finanzen nicht so traurig gewesen wären, ob wir zu dem Mittel des Sparsystems gegriffen hätten, wie es gegenwärtig in Angriff genommen wurde. Ich glaube es ist dieß um so mehr eine größere Aufforderung an diejenigen Herren, die das Budget des Reichsrathes pro 1864 feststellen werden, eine größere Ersparung zu beantragen und auseinander zu setzen, daß der böhm. Grundentlastungsfond um 900.000 fl. mehr braucht als man vielleicht in Wien vorausseht. Ich glaube daher in dieser Beziehung sollten wir uns nicht in die Operationen des Finanzministers einmischen. Es wird seine, Sache sein entweder durch Ersparung oder durch eine Anleihe uns unsere Schuld zu zahlen. Die Majorität der Commission hat bemerkt, daß im Falle einer Aufnahme eines neuen Anlehens auch die Bewohner des Königreiches Böhmen in Anspruch genommen werden müßten, weil sie einen Theil des Ganzen bilden. Es ist vollkommen richtig, meine Herren, aber ich bitte Sie zu berücksichtigen, welche Inanspruchnahme des Landes vortheilhafter und geringer ist, ob diejenige, zu welcher das ganze Reich beiträgt oder diejenige, welche das Land allein zu tragen hat und daß das Land Böhmen, meine Herren, nie in die Lage käme, die Operation mit diesen 16 Mill. auf seine Rechnung zu schreiben. Das getraue ich mir meine Herren, nicht zu beweisen! Es ist möglich, meine Herren, daß uns die Staatsverwaltung, wie sie es gegenwärtig sagt, daß sie größere Beträge in das Prälimmareniat aufnehmen könne, vielleicht nach 15 Jahren sagt, daß gar keine Beträge aufgnommeen werben. Möglich ist


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Alles, meine Herren! Warum sollte der Staat nicht in die Noch kommen können? namentlich wenn äußere Umstände dazu treten, daß er sagt: Ich bin nicht in der Lage diese Posten zu zahlen; wir find mit unserem Grundentlastungsfond angewiesen alljährlich auf diese Annuitäten zu, rechneil, wenn uns nun die Staatsverwaltung einmal im Stiche läßt, so ist es das Land, welches die Verlegenheit, in die wir durch die Schuld des Staates gerathen sind, abtragen muß. Wir werden gezwungen sein, meine Herren! das Land doppelt in Anspruch zu nehmen und zwar für eine Forderung in Anspruch zu nehmen, welche das Land bereits längst getilgt und abgetragen hat. Ich wüßte sonst nicht, meine Herren, wie wir das Deficit des Grundentlastungsfondes anders denken sollten, als in dem wir uns an das Land wenden und dann glaube ich, meine Herren, wird das Land Böhmen allein dasjenige zu tragen haben, was Sie fürchten jetzt nach einem gewissen Percent auf das ganze Reich umzulegen. Die Majorität sagt weiter, daß sie glaubt nur solche Bedingungen zu stellen, welche von den Bedürfnissen des Fondes und mit Rücksicht auf die allerhöchst genehmigte Verwendung, die in den ersten Jahren der Verlosungsperiode aufkommenden Fondsüberschüsse zur börsenmäßigen Einlösung der Grundentlastungsfonds-Schuldverschreibungen zu verwenden, geboten erscheinen. Meine Herren, durch diese Annahme richten wir uns mit der Bewilligung der Annuitäten nicht nach den Bedürfnissen des Grundentlastungsfondes, sondern nach den Bedürfnissen der Staatskasse. Nein! nicht damit, meine Herren, haben wir für die Bedürfnisse des Grundentlastungsfondes gesorgt, indem wir gesagt haben, wenn nur 40 Jahre eingehalten werden, die zur Tilgung dieser Angelegenheit bestimmt find.

Ich habe bereits gesagt, daß es Pflicht ist, dieß Geschäft früher abzuwickeln und daß wir daher diejenige Periode für die Abwickelung der Grundentlastungsangelegenheit festsetzen, die uns die Mittel des Grundentlastungsfondes gestalten.

Hätten wir, meine Herren, diese 16 Millionen, so würde von den 40 Jahren keine Rebe sein, indem wir aber sagen, daß wir bei 40 Millionen, bleiben um der Staatskasse solche Annuitäten zu bewilligen, daß diese 40 Jahre eingehalten werden, so haben wir uns nicht accomodirt den Bedürfnissen des Gruntentlastungsfondes, sondern denen der Staatskasse.

Die Majorität sagt weiter in ihrem Antrage, daß sie sich bessere Bedingungen vorbehält, bessere Rückzahlungsmobaliläten, sobald es die gebesserten Verhältnisse des Staatsschatzes gestatten.

Meine Herren, wer soll das beurtheilen? werden wir in der Lage sein, meine Herren, im böhmischen Landtage darüber einen Beschluß zu fassen, daß heute oder übers Jahr die Finanzen Oesterreichs bereits in einem solchen Zustande sich befinden, daß wir größere Rückzahlungen oder größere Raten uns ausbedingen können? Wir sind, meine Herren, auf Gnade und Ungnade der Finanzverwaltung ergeben. Von der Finanzverwaltung wird die Solvenz des Grundentlastungsfondes abhängen, von der Finanzverwaltung wird es abhängen, welche Raten sie uns bewilligen wirb, und ob wir überhaupt an die frühere Abwicklung des Grundentlastungsgeschäftes denken können oder nicht.

Das Königreich Böhmen, meine Herren, hat nach der allerhöchsten Entscheidung im Jahre 1850 die Haftung für die Verpflichtung des böhmischen Grundentlastungsfondes übernommen, was zieht diese Haftung des Königreiches Böhmen nach sich?

Ich habe mir erlaubt darauf aufmerksam zu machen, daß die Ablösungsbeträge der einzelnen Verpflichteten zum größten Theil bereits eingezahlt sind, woraus folgt, daß wir diejenige Hypothek, meine Herren, welche durch das Gesetz für diese Ablösungsbeträge bestimmt war, verloren haben; wir haben 16 Millionen von den verpflichteten bekommen, in eben diesem Vetrage haben wir, meine Herren, die Hypothek an die Verpflichteten Realitäten verloren, und dafür haben wir Quittungen der Staatskassa bekommen, baß diese uns in 33 Jahren zahlen will.

Eine hypothezirte Forderung einzutauschen, meine Herren, für eine Hoffnung auf Zahlung, darin, meine Herren, sehe ich kein Interesse des Landes gewahrt. (Výborně.)

Es ist schwer, meine Herren, Gefühlspolitik zu treiben in Geldsachen, die wir zu vertreten haben dem Lande gegenüber. Wer bürgt uns dafür, meine Herren, daß wir in der Lage sein werden, diese 16 Millionen je für den böhm. Landesfond zu bekommen, dafür kann uns der Finanzminister keine Garantie geben, dafür können wir dem Lande keine Garantie geben; wir haben das Land, indem wir auf 33jährige Annuitäten eingegangen sind, mir haben das Land, meine Herren, um eine Hypothek bringen lassen, wir haben die Sicherheit der Steuerzahlenden gefährdet, ja meine Herren, auch die Sicherheit der Grundentlastungsobligationsbesitzer gefährdet.

Können wir, meine Herrn, auf eine Art den Besitzern der Grundentlastungs-Obligationen eine Garantie geben, baß wir je die 16 Millionen decken? baß wir sie bei der ersten besten Gelegenheit aus . Landesmitteln anweisen werden, wenn der Staat nicht in der Lage ist, zu zahlen? Meine Herren, das können wir nicht.

Ich erlaube mir nur noch mit kurzen Worten des Minoritätsvotums zu erwähnen, welches Se. Exc. Graf Leo Thun zu vertreten hat. Wir haben angetragen 10jährige Annuitäten dem Staate zu bewilligen, und ich glaube, meine Herren, daß das genug solid und redlich ist, wenn man der Staatskassa, welche augenblicklich zahlen sollte, nach dem Rechte, 10 Jahre bewilligt. Die 2. Minorität unterscheidet sich meiner Ansicht nach von der Majo-

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rität nur dadurch, daß sie ausgesprochen haben will, in welchen Jahren wir die Angelegenheit des Grundentlastungsfondes abwickeln können. Meine Herren, der Herr Referent der Majorität, hat einen ganzen Plan entworfen, er hat mit ungehenerem Fleiße berechnet, wie viel wir im J. 1865, 1866, 1867 usw. bis zum Jahre 1874 und von da angefangen bis zum Jahre 1890, wie viel als Zufluß für die Grundentlastungsfondskassa zu erwarten haben.

Das, meine Herren, schien nicht nur mir ungeeignet zu einer Controlle, es hat auch die Ansicht der zweiten Minorität veranlaßt, auf diese Berechnung nicht einzugehen, weil sie verschiedenartigen Zufällen ausgesetzt sein kann und weil man nicht berechnen kann, ob der Ablösungs- oder Tilgungsplan richtig bis zum Jahre 1891 eingehalten werden wird. Die Minorität, die Se. Exzellenz vertritt, hat daher gesagt: "Ich bedinge mir nicht Raten auf 29 Jahre, wie es die Majorität gesagt hat," sondern sie hat gesagt: ,Ich bedinge mir solche Raten, wie sie der Grundentlastungsfond brauchen wird." Es ist zwar, meine Herren, etwas anderes darin, weil hiemit die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, größere Raten in Anspruch zu nehmen, und vielleicht in 25 Jahren vom Staate das zu verlangen, was die Majorität in 29 Jahren vom Staate verlangt, und was die Regierung in 33 Jahren zahlen will, allem im Grunde genommen ist es, meine Herren, dasselbe; es ist wieder das, wovon ich früher ausgegangen bin, als ich gesagt habe: "Wir sind auf Gnade und Ungnade dem Finanzministerium übergeben."

Wenn der Finanzminister im Jahre 1870 in die Lage kömmt, sagen zu müssen, wie er gegenwärtig sagt: "Ich kann keinen größeren Betrag in das Präliminar aufnehmen, als 1 Million ober 200,000 fl. oder gar Nichts," so befinden wir uns dort, meine Herren, wie bei dem Votum der Majorität, wir werden in derselben Verlegenheit mit dem Grundentlastungsfonde sein, wir werden an das Land appelliren müssen, daß das Land noch einmal zahle, noch einmal beitrage für die Operation, welche es bereits mit seinem Antheil abgetragen hat. Ich glaube daher, meine Herren, daß wir mit gutem Gewissen und ohne, daß wir der Rücksicht zum Lande nahe treten, und ohne daß wir die Berücksichtigung, die wir "der Regierung widmen wollen, zu viel behindern, 10 jährige Annuitäten beantragen, die ich Ihnen zur Annahme empfehle. (Výborne! Bravo!)

Professor Schrott: Ich werde mir nur wenige Worte erlauben zur theilweisen Berichtigung ewiger Punkte, die mein Herr Vorredner vorgebracht hat, nämlich theils in Beziehung auf die Entstehungsgeschichte der Schuld des Aerars, theils in Beziehung auf die einigen angeblichen Berichtigungen des Majoritätsberichtes und auf den Tilgungsplan; das übrige werde ich lassen, bis zum Schluß der Debatte. Der Herr Minoritätsberichterstatter hat die Handlungsweise der Regierung gegenüber dem böhmischen Grundentlastungsfonde geschildert und darauf hingewiesen, was dem Grundentlastungsfond beziehungsweise dem Lande Böhmen dadurch Übles gethan worden ist. — Die Majorität der Commission hat die Handlungsweise der Regierung nicht mit einem Worte gebilligt; ich als Berichterstatter der Majorität dieser Commission habe nicht die Pflicht, fühle mich auch nicht berufen, diese angefochtene Handlungsweise der Regierung hier irgend wie zu vertheidigen. Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß eben diese angefochtene Handlungsweise der Regierung gegenwärtig bereits um einen Zeitraum von 6 Jahren von heute zurückgeht, nämlich die Ueberschüsse, die das Aerar aus dem Grundentlastungsfonde an sich gezogen hat, sind vom Jahre 1851 bis zum Jahre 1856 im vollen Maße eingezogen worden, im Jahre 1857 aber, das ist in dem ersten Jahre, in welchem ein Obligationsankauf möglich war, weil ja der Tilgungsplan erst vom Jahre 1856 wirksam geworden ist, in dem ersten Jahre hat die Regierung bereits nur die eine Hälfte der Ueberschüsse des Entlastungsfondes an sich gezogen, nämlich etwas mehr als 1 Million, während sie die übrigen 858,000 fl. bereits zum Einkauf von Obligationen auf der Börse verwendet hat.

In den Jahren 1858 und 1859 bis zum I. 1861 wurden die Einkäufe von Obligationen auch von der Regierung fortgesetzt und da also mit dem Jahre 1857 nur mehr schon die erste Hälfte der Ueberschüsse eingezogen worden, so ist klar, daß alles, was Unrechtes geschehen ist, auf eine vergangene Periode sich bezieht. Der Herr Berichterstatter der Minorität hat eingewendetem Majoritätsberichte sei irgendwo angefühlt, daß die Einziehung der Ueberschüsse bis 1861 gedauert hat, und es sei zu berichtigen 1860; dem ist nicht so; auch im I. 1861 wurden noch Ueberschüße des Grundentlastungsfondes an das Aerar eingezogen, aber wie sie aus der eigentlichen Abrechnung zwischen den Steuerämtern, beziehungsweise der Landeshauptcasse mit dem Cameralfonde hervorgegangen find, das sind immer sehr kleine Beträge; sie machen im J. 1861 27.000 fl. aus, und es ist also unser Zifferansah thatsächlich richtig.

Endlich will ich noch eins berichtigen. Der Berichterstatter hat gesagt, das Land sei nur verpflichtet zu zahlen mittelst des Grundsteuerzuschlages zu direkten Steuern für 40 Jahre, wenn es mit dem Jahre 1851 zu zahlen angefangen, müsse es also mit 1891 schließen und nach dem Jahre 1891 könnte man dem Lande keine Zuschläge mehr zumuthen. — Das ist in zweifacher Beziehung unrichtig: einmal hat die Zahlung des Landes nicht mit dem I. 1851 angefangen, sondern mit 1852, das wäre nun aber das kleinere.

Eine zweite Irrung liegt darin, daß der Herr Berichterstatter der Minorität meint, daß das Gesetz das Land zur Beitragleistung nur durch 40 Jahre verpflichte. Das Gesetz spricht so: die Schuld,


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welche aus gesammten Entschädigungs- Capitalien der Berechtigten sich zwischen den Entlasteten und dem Lande theilt, wird in der Art getilgt, daß die Entlasteten ihre Last binnen 20 Jahren abtragen müssen, das Land aber seine Schuld in 40 Jahren, d. h. das Land müsse seine Schuld in 40 Jahren zahlen. Wenn man nun dem Lande solche Grundentlastungsbeiträge auflegt, durch welche es wirklich in 40 Jahren die Schuld tilgt, dann stimme ich zu; allein wenn das Land Beiträge zahlt, welche die Schuld sammt den Zinsen nicht in 40 Jahren tilgen, so ist das Land auch nicht frei von der Zahlung.

Das Gesetz spricht nicht aus, das Lend habe Beitrüge zu zahlen auf 40 Jahre, sondern das Gesetz spricht aus, das Land hat die Landesschuld zu zahlen, die Landesschuld ist, wie der Herr Berichterstatter selbst sagt, 17,000.000 geworden, nach Ausmittlung der Grundentlastungsfonds - Direktion. Diese Schuld muß gezahlt werden.

(Rufe: Ja! Nein!)

Und wenn da die Beiträge Anfangs gar nicht ausgeschrieben worden waren, später in den ersten Jahren zu kleinen Beiträgen, so müßte ja ein Capital im Rückstände bleiben, da die Einzahlung durch Beiträge nicht einmal hingereicht hat, die bereits aufgelaufenen Interessen zu tilgen. Gleichwol aber wird darum die Sache nicht so werben. Es wirb in der That mit den gegenwärtigen Beiträgen und bei dem Majoritätsantrag möglich sein, daß das Land wirklich nicht länger als bis zum Jahre 90, höchstens 91 wirb zu zahlen haben; nur habe ich mich dagegen aussprechen müssen, daß das Land nicht verpflichtet wäre, längere Jahre hindurch zu zahlen, wenn die Beitrüge nicht früher das Kapital tilgen, welches das Land schuldig ist. In letzterem Falle könnte das Land auch bis zum Jahre 92 zu zahlen verhalten werden und so lange bis die Schuld getilgt ist.

Berichterstatter Graf Leo Thun: Nachdem mir gegenwärtig lediglich das Wort ertheilt wurde zur Begründung des Antrages der Minorität, deren Berichterstatter zu sein ich die Ehre habe, so werde ich mich strenge an diese Aufgabe halten, und in eine Debatte über die Sache nicht eingehen; den Antheil, den ich an dieser zu nehmen berechtigt bin, glaube ich nehmen zu dürfen, wenn mir seiner Zeit das Schlußwort als Berichterstatter ertheilt werden wirb. Ich werde demnach auch den Antrag der Minorität, soweit er in Uibereinstimmung mit dem der Majorität ist, nicht rechtfertigen. Die Gründe, die gemeinsam sind, werde ich der Vertheidigung des Berichterstatters und den Rednern der Majorität überlassen. Dasselbe findet auch statt in Beziehung auf unsere Differenzen mit jener Minorität, deren Berichterstatter so eben gesprochen hat; auch ihr gegenüber sind unsere und die Gründe der Majorität identisch; und ich lasse mich daher auf eine Bekämpfung des Berichterstatters der andern Minorität nicht ein, sondern ich werde mir nur erlauben zu erklären, welches die Unterschiede find zwischen unserem Antrage und dem der Majorität und welche Gründe es sind, die uns zu diesem Antrage bestimmt haben. Wir stimmen mit der Majorität in Beziehung auf die Frage überein, welche Modalitäten der Ausgleichung mit dem Staatsärar wünschenswerth und dem h. Hause zu empfehlen seien in meritorischer Beziehung. Die Verschiedenheit unserer Ansichten ist lediglich formaler Natur, und zwar sind wir vorerst der Meinung, wenn der Antrag der Majorität den Ausdruck gewühlt hat, daß dem Anbot der Regierung "nur unter ausdrücklichem Vorbehalte die Zustimmung" ertheilt werden kann u. s. w., dieser Ausdruck juristisch nicht ganz richtig sei. Die Regierung hat nicht etwa lediglich das Anbot gemacht, die Schulden des Aerars in Annuitäten zu zahlen, sondern sie hat den bestimmten Antrag gestellt, die Schulden in 33 gleichen Annuitäten zu entrichten. Die Commission ist einhellig zu der Ansicht gekommen, daß diese 33 Annuitäten nicht angenommen weiden können; wir glauben also, baß der Ausdruck nicht richtig sei, daß diesem Anbot der Regierung unter gewissem Vorbehalte die Zustimmung ertheilt werde.

Uns hat geschienen, der. einzig richtige Ausdruck sei der, baß erklärt werde, die Summe, welche die Regierung für das erste Jahr zur Zahlung anbietet, werbe angenommen, im übrigen aber könne der Antrag der Regierung nicht angenommen werden.

Von mehr als stylistischer Bedeutung des Ausdruckes ist die Verschiedenheit der Meinung nur in Beziehung auf die Frage, ob dem Landesausschuße die Ermächtigung ertheilt werben soll über die Verhandlung, welche fortan noch über den Gegenstand mit der Regierung zu pflegen ist, ohne weitere dem Landtage vorbehaltene Genehmigung ein definitives Uibereinkommen mit der Regierung zu schließen. Das ist der Antrag der Majorität. Die Majorität bezeichnet gewisse Gesichtspunkte, nach welchen die Verhandlung gepflogen werden soll, und ertheilt dem Landesausschuße ausdrücklich die Ermächtigung, auf dieser Grundlage ein Uebereinkommen mit der Regierung abzuschließen. Uns hat nun geschienen, daß dieser Gegenstand sowohl seiner Natur als der Größe der Summe wegen, um die es sich handelt, von solcher Bedeutung ist, daß der Landtag sich doch selbst das entscheidende Wort über den Abschluß der Verhandlung vorbehalten soll. Wir haben deshalb gemeint, es seien lediglich dem Landesausschuße die vorhin erwähnten Gesichtspunkte als Leitfaden für die Verhandlung mit der Regierung vorzuzeichnen, der Landesausschuß sei jedoch zu beauftragen, seiner Zeit das Ergebniß dieser Verhandlung zur definitiven Beschlußfassung dem Landtage vorzulegen. Dieser Mo-dus dürfte meines Erachtens um so mehr gerechtfertigt sein, wenn wie es scheint, wenig Aussicht vorhanden ist, daß die Regierung, allsogleich in die von uns vorgeschlagene Modalität eingehen wird und folglich unter allen Umständen eine weitere


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Verhandlung, die an den Landtag wird kommen müssen, zu erwarten steht. Ich erlaube mir noch aufmerksam zu machen, daß im deutschen Terte des Minoritätsvotums, welches ich zu vertreten die Ehre habe, 2 Druckfehler sich eingeschlichen haben. Der erste befindet sich auf Seite 2 des Minoritätsgutachtens 10. Zeile von unten, wo Zulage gedruckt ist; offenbar soll es heißen Zusage. Zweitens ist im Absätze c) 1. auf der 3. Seite, wo es heißt, "als auch die Rückstände bereits an fälligen Capitalsraten" sind die Worte an und bereits versetzt. Es soll nämlich heißen: "Rückstände an bereits fälligen Capitalraten."

Oberstlandmarschall: Hr. Prof. Herbst.

Dr. Herbst: Ich habe mich zum Worte gemeldet, um das Majoritätsvotum welches ick a!S das allein richtige und der Sachlage entsprechende ansehe, zu vertheidigen. Ich werde mich dabei vollständig jedes Rückblickes in die Vergangenheits enthalten. Die Vergangenheit ist eben eine abgethane Sache. Die Männer, welche jetzt am Staatsruder stehen und mit der Leitung und Verwaltung beauftragt sind, haben das, was in füheren Zeiten geschehen ist, nicht zu verantworten.

ES handelt sich also darum, was soll jetzt geschehen, was erscheint den Interessen des Landes einerseits, die hier ohne Zweifel in erster Linie stehen, und andererseits den Interessen des Reiches angemessen. Dabei muß vor allen davon ausgegangen werden, daß es sich hier um privatrechtliche Fragen handelt, um Ansprüche, welche das Land gegen das Reich hat und zwar kommen hier zwei Ansprüche in Betracht. Einerseits handelt es sich um die Rückzahlung der 16 Millionen, welche der Staat dem Lande, rücksichtlich dem Grnudentlastungsfonde schuldet und wovon ich gleich sprechen werde, und dann um die Frage der Compensation.

Was nun das Recht anbelangt, die Forderung, welche der Saat an den Grundentlastungsfond zu stellen hat, und von welcher noch ein Restbetrag von 608.000 Gulden aushaftet, durch Compensation in Abrechnung zu bringen, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß diese letzte Frage, wenn auch die Summen nicht so bedeutend sind wie die 16 Millionen, eigentlich die dringendste und für diesen Moment die wichtigste ist.

Es ist vorerst unzweifelhaft, daß nach den anerkannten Grundsätzen des Privatrechtes das Land ein gar nicht zu bestreitendes Recht hat. diese Forderung gegen den entsprechenden Betrag der Schuld des Staates an das Land zu compenstren. Die Schuld, nämlich die des Staates an das, Land ist eine vollkommen liquide, eine gleich damals wie sie entstanden, schon wieder fällig gewesene; darüber kann kein Zweifel sein. Einen stärkeren Titel kann das Aerar unmöglich haben, diese 600.000 Gulden, die das Land ihm schuldet, zurückbezahlt zu bekommen, als umgelehrt das Land bezüglich der 16 Mill. hat. Aber nach den allgemeinen Grundsätzen ist es nicht minder unzweifelhaft, baß wenn solche zwei Forderungen zusammentreffen, sie pro rata, quanti als erloschen zu betrachten sind. Nach unserem bürgerlichen Gesetzbuch tritt das sofort ein, und es muß daher die Forderung des Aerars an das Land als bereits durch Conipensation erloschen angesehen werden, und daß jeder Richter in Oesterreich so erkennen müßte, darüber kann gar kein Zweifel sein. Das Recht des Landes in dieser Beziehung steht vollkommen fest, und es ist kein Grund vorhanden, warum das Land von diesem Rechte das mindeste nachgeben sollte. Es ist um so weniger Grund vorhanden, wenn wir berücksichtigen, was müßte geschehen, wenn auf die Compensation Verzicht geleistet würde?

ES müßten die 600.000 in diesem Verwaltungsjahre auf eine andere Art für den Grundentlastungsfond aufgebracht werden. — Um aber das zu thun, müßten 4 Kreuzer mehr von jedem Steuergulden als Beitrag zum Grundentlastungsfond ausgeschrieben werden, denn jeder Kreuzer vom Steuergulden beträgt, wie aus den Daten des Budget in Beziehung auf den Grundentlastungsfond hervorgeht, ungefähr 154.000 fl. Um also diese 600.000 fl. aufzubringen, müßten 4 kr. mehr aufgerechnet werben d. h. zu 6 a 1/2 kr. müßten noch 4 kr. hinzukommen, zusammen 10 a 1/2 kr. Dafür meine Herren, dafür könnte ich wenigstens mein Vorum nicht abgeben (Bravo im Centrum.) Diese Verantwortlichkeit gegenüber dem Lande könnte ich nicht auf mich nehmen.

Ich glaube also, daß auf den Punkt, welcher ausspricht, daß diese Forderung als durch Compensation erloschen angesehen werden muß, das Land unbedingt zu beharren hat, daß dieser Punkt unter allen Verhältnissen aufrecht erhallen werden müsse. Das sind wir den Steuerpflichtigen des Landes schuldig.

Die Meinungsverschiede, heit besteht nur darin, was ist rücksichtlich der Rückzahlung der anderen, großen Forderung von 16 Mill. Rechtens? — Es ist schon zur Genüge erörtert worden, wie diese Forderung entstanden ist. Ich will, wie ich bereits im Eingange erwähnt habe, in die Entstehungsgeschichte derselben nicht weiter eingehen; daß die Forderung fällig ist, ist ganz unzweifelhaft; daß aber trotzdem nicht auf allsogleiche Rückzahlung dieser 16 Mill. bestanden werden könne und nicht bestanden werden solle, das wird von beiden Minoritätsvoten anerkannt. Wir können ja Böhmen nicht als etwas Isolirtes, als etwas außerhalb des Reiches Befindliches betrachten. Eine einfache Vorstellung zeigt, daß das dem Lande auch wenig nützen würde. Wenn Böhmen das einzige Land wäre, welches an das Aerar eine solche Forderung zu stellen hat, dann würde es im Interesse Böhmens liegen, daß das Reich, wenn gleich mit großen Opfern, dasjenige sofort aufbringe, was nöthig ist, um das Land zu befriedigen. — Allein Böhmen ist eben nicht das einzige Land in dieser Loge; 16 Millionen schuldet das Aerar Böhmen, aber es schuldet eine Summe von 50 Millionen an jene Länder, deren Grund-


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entlastungsfonde überhaupt Uiberschüße aufzuweisen haben. Dasselbe, was Böhmen ansprechen würde in Bezielung aus die Rückzahlungssrift, würben ohne Zweifel auch alle anderen Länder und das mit gleich gutem Grunde ansprechen, und es würbe bei der Forderung einer sogleichen Rückzahlung für den Staat die Nothwendigkeit vorhanden sein, die Summe von 50 Mill. aufzubringen. Unter welchen Bedingungen sie aufgebracht werden könnte, ist für sich klar und das Lästige dieser Bedingungen hätte Böhmen ebenso gut, wie andere Länder zu tragen. Man kann daher nicht sagen, baß das finanzielle Interesse des Landes von dem des Reiches als gesondert betrachtet zu werden vermöge. Es mag sein, daß das nicht bis auf einen Gulden zusammengeht; aber darauf kommt es eben im öffentichen Leben nicht so an. Das haben denn nun wohl auch die Minoritätsvota anerkannt. Beidebestehen nicht auf der Forderung, welche die strenge Consequenz fordern würde, nämlich, daß die sogleiche Rückzahlung des Ganzen verlangt wird; sie unterscheiden sich aber darin, daß das ein Minoritätsvotum eine Rückzahlung in 10 Jahren verlangt, das andere aber in einer eigentlich ich weiß nicht in welcher Frist; das ist wenigstens ans dem Minoritätsvotum nicht ersichtlich. Der Unterschied des letzteren Votums von jenem der Minorität ist auch, wie ich später auseinandersetzen weide, auf den ersten Blick ein lediglich formeller; baß und wodurch sie sich auch materiell unterscheiden, ist auf den ersten Blick nicht abzuse-hen, es ist aber wirklich ein materieller Unterschied, auf den ich noch später zurückkommen werde.

Was nun das erste Minoritätsvotum betrifft, so sagt es: in 10jährigen Annuitäten. Dafür, warum gerade in zehnjährigen Annuitäten, ist kein Grund angeführt worden; es ist allerdings bei allen Ziffer-bestimmungen immer etwas mehr oder weniger Willkürliches; aber man hat doch immer einen Anhaltspunkt. Wenn das Aerar die Rückzahlung in 33jährigen Annuitäten angeboten hat, so hat das seinen Grund darin, weil man von der Voraussetzung ausging, daß bis zum I. 1895 das ganze Grundentlastungsgeschäft abgewickelt sein wirb. Das ist freilich eine unrichtige Voraussetzung; denn das Geschäft muß früher abgewickelt sein und darin liegt eben der Grund, warum die Ziffer 33 unannehmbar erscheint, weil das Geschäft, wenn jetzt selbst nichts auf Einlösung der Grundentlastungsobligationen verwendet würde, doch schon früher als im Jahre 1895 abgewickelt wäre; denn schon vor diesem Jahre wirb keine einzige Grundentlastungsobligation mehr vorhanden sein, daher nichts mehr verlost und verzinst werden können. Und wenn das der Fall ist, würden die Raten zu spät kommen; daher sind die 33 Jahre unannehmbar. Man könnte aber vielleicht annehmen eine Frist von 28 Jahren; das hätte einen Sinn, weil bei Annahme dieser Ziffer in jener Zeit, wo das Grundentlastungsgeschäft abgewickelt sein wird, auch die letzte Annuität gezahlt sein wird. — Warum aber gerade 10 Jahre in Vorschlag gebracht werden, dafür weiß ich in der That keinen anderen Grund, als den, daß eben 10 Jahre ein kürzerer Zeitraum sind, als 28 oder 33 Jahre. (Heiterkeit und Gelächter links) Das ist aber kein Grund; vielmehr umgekehrt; die Ziffer scheint, abgesehen davon, daß sie eine kürzere Frist will, deshalb nicht glücklich gewählt, weil, wie schon nachgewiesen wurde, das größere Bedürfniß des Grund-entlastungsfondes gerade im Jahre 1874 anfangen wird, und die Forderung dieser Annuitätensumme geht dahin, baß die ganze Schuld abgezahlt werden soll, zu einer Zeit, wo sie der Grundentlastungs-fond noch am wenigsten bedarf, und daß dann, wo der Grundentlastungsfons sie am meisten brauchen wird, die Summe schon abgezahlt sein wird. Wenn man also die ganze Summe von Raten nicht als eine ganz willkürliche betrachten will, so muß ich bekennen, daß die Summe von 10 Jahren, abgesehen von dem, daß sie eine runde Zahl ist, auch eine ganz willkürliche und meines Erachtens unglücklich gegriffen ist.

Nun meine ich aber, zwischen der Majorität und den beiden Minoritätsvoten besteht folgender wesentlicher Unterschied: Das Majoritätsvotum geht in billiger Erwägung der Verhältnisse des Staates von dem aus, daß in der allernächsten Zukunft der Staat das möglichst Wenige zu zahlen haben soll; während, wenn man mit den 2 Minoritätsvoten, die Zahl der Annuitäten, die Jahresraten, von vorneherein festsetzt und daher verlangt, daß bei der kurzen Reihe von Jahresraten alle Jahre dasselbe gezahlt wird, schon in dem ersten Jahre die Leistung des Staates eine größere werden muß. Bei der Annahme von 10 Annuitäten versteht es sich von selbst und doch scheint eine Rücksicht durch Verhältnisse gegeben, dem Staate gegenüber; denn wenn auch gesagt würde, wir haben nicht den Finanzminister zu machen, das ist Sache des Finanz-ministers, wie er das Geld aufbringt, so muß ich doch darauf zurückkommen, der Finanzminister bringt das Geld auf, aber auf Kosten des Landes, und ans den Taschen der Steuerpflichtigen, mag er es in Form eines Anlehens aufbringen unter so ungünstigen Bedingungen, wie sie jetzt möglich wären, ober unter der Form einer Steuererhöhung; und wir haben hier allerdings auch ein Interesse der Steuerpflichtigen und mit diesem ein Interesse des Landes und indirect auch ein Interesse des Reiches zu wahren.

Es ist aber ganz klar, warum in der allernächsten Zukunft höhere Forderungen an den Staat so besonders drückend erscheinen. Im Laufe der nächsten vier Jahre bis zum Ende des Jahres 1866 hat der Staat an die österreichische Nationalbank 147 Mill. zurückzuzahlen; aber nicht blos dieses; in den nächsten vier Jahren hat der Staat alle Jahre 6 Millionen, ein Steuer-Anlehen zurückzuzahlen, welches erst im Jahre 66 vollständig abgewickelt ist, das macht zusammen 171 Mill., die der Staat ohnehin, wenn wir selbst voraussetzen,


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daß kein Deficit bestehen wird, nicht im anderen Wege als durch Anlehen aufzubringen im Stande ist, während andererseits die Zahlungen an die Nationalbank, und die Rückzahlung des Steuer-Anlehens bis zu Ende des Jahres 1866 bereits vollständig abgewickelt sein werden. — Darum glaube ich, fordert es die Rücksichtsnahme auf die Verhältnisse, daß wir nicht gleich in dem nächsten Jahre die Anforderung an den Staat hoch spannen; denn allen Theilen des Reiches wird dadurch wehe gethan, und die Verbindung der Theile ist eine zu innige, als daß man davon abstrahiren könnte. Das vermeidet unser Antrag, denn er begnügt sich vorderhand mit jährlichen Raten, wie sie vom Ministerium angeboten wurden; stellt aber solche Bedingungen, wie sie das Interesse des Landes zu wahren ganz vollständig geeignet sind. — Die Bedingungen find selbstverständlich: 1) daß die Compensation zugestanden werde.

Meine Herren, ich halte es für nöthig, dies ausdrücklich zu bedingen und daß dies zu erlangen überaus wichtig ist. Denn sollte das Land verhalten werben, diese 600,000 fl. zu zahlen, so würbe das Grundentlastungsgeschäft entweder in Stockung gerathen, ober man müßte höhere Beitrage ausschreiben, und verhalten kann das Land, wenn man bloß materielle Mittel braucht, sehr leicht werden, denn das Aerar hat jedes Jahr 800,000 Gulden Zinsen zu zahlen, und die Regierung ist in der Lage, von diesen die 600,000 fl. in Abrechnung zu bringen.

Ich sage, ich setze nicht voraus, daß das geschehen wird, ich kann nicht glauben, daß das Aerar das thun wird, aber es wäre doch besser, wenn besonders dem gegenüber, was wir heute gehört haben, eine ausdrückliche Erklärung des Finanzministers erwirkt würde, daß er diese Compensation auch wirklich zugesteht.

Dieß kann aber auch von der Finanzverwaltung zugestanden werben, denn ich bin in der Lage ganz positiv zu bestätigen: in dem Budget vom Iahte 63 kommt von einer solchen Zahlung von 600,000 fl., welche die Finanzverwaltung vom Königreiche Böhmen im Laufe des Jahres 63 zu gewärtigen hätte, nicht ein Wort vor; im Budget ist das ganz und gar nicht präliminirt, so wenig als die ursprüngliche Forderung von 1.000,000 st. an den böhm. Grundentlastungsfond in der Ausweisung der Staatsschuldcontrollcommission oder im Budget oder irgendwo selbst zu ersehen war.

Das Abgeordneten- und das Herrenhaus haben daher die 608,000 fl. als zu gewärtigenden Einnahmsposten nicht bewilligt, da sie davon gar nichts wußten; sie haben vielmehr den vollen Betrag der Zinsen und der Annuitäten, wie er angegeben worden ist, für den Grundentlastungsfond ohne Abzug zu verausgaben bewilligt, und es kann der Finanzminister somit dießfalls gar nicht in Verlegenheit kommen. Aber weil es wünschenswerth ist, daß die Sache feierlich anerkannt wird, ist das die erste selbstverständliche Bedingung, welche in das Ueberť einkommen aufgenommen werden muß.

Eine zweite Bedingung ist die, daß sobald der Grundentlastungsfond mehr braucht als den Betrag der Annuität, ihm das entsprechende Mehr gezahlt wird. Das versteht sich von selbst und ist doch nothwendig, um die Verlegenheit, in die das Land ohne irgend ein Verschulden von seiner Seite kommen könnte, im vorhinein zu beheben; jedenfalls würbe aber dabei zu erklären sein, vom Jahre 74 angefangen müssen unbedingt größere Summen, als die proponirten Annuitäten bezahlt werden.

Denn von diesem Jahre angefangen werben die Einzahlungen von den Verpflichteten sowohl an Kapitalien als an Renten bereits vollkommen abgewickelt sein; von da an wird das Land bloß auf die Zahlung des Aerars und auf das Landesdrittel angewiesen sein; von da an tritt die Nothwendigkeit ein, daß das Aerar eine stärkere Zahlung zu leisten haben wird; von da an wird aber auch das Aerar gewiß in größerem Maße leisten können; denn wenn im Jahre 74 noch ein Deficit besteht ober eine Verlegenheit sein sollte, solche Summen aufŤ zubringen, bann müßte man wahrhaftig an der Zukunft des Vaterlandes verzweifeln.

Eine weitere Bedingung endlich ist, daß nicht Böhmen etwa ungünstiger behandelt wird als die übrigen Länder, baß nicht das Opfer, welches unzweifelhaft Böhmen bringt, dadurch zu seinem Nachtheile gereiche, daß man nichts destoweniger anderen Königreichen und Ländern etwas Günstigeres zugesteht, und dieses günstigere Zugeständniß zur Tragung auf die Schultern Böhmen wenigstens theilweife dadurch überwälzt, weil bekanntlich Böhmen der bedeutendste Steuerzahler der öfterr. Monarchie ist. Das sind die Bedingungen, welche gleichmäßig das Interesse des Landes wie die Rücksicht auf das Reich im Auge behalten, und vom Königreiche Böhmen zugestanden werden können.

Wir glauben ganz und gar nicht, daß eine Schwierigkett vorhanden sein könnte, von Seite des Ministeriums auf diese Bedingungen einzugehen. Denn nicht die Staatsverwaltung ist es, die dabei ein Recht aufgibt, nein nur das Land Böhmen würde freiwillig sich der vollen und unbeschränkten Rechtsdurchsehung, die ihm sonst unzweifelhaft zustehen würde, begeben. Dem Aerar wäre es nur vortheilhaft, wenn dieser Vertrag abgeschlossen würde. Kommt er nicht zu Stande, dann hat Böhmen das Recht, darauf zu dringen, daß die ganzen 16 Mill. sofort gezahlt werden. Das ist ein Anspruch, der, ich wiederhole es, sich rein auf das Privatrecht gründet und nicht auf irgend einen staatsrechtlichen Titel. Er gründet sich einfach auf den Aufbewahrungs-vertrag und die Klage wäre eine Klage auf Zuhaltung des Aufbewahrungsvertrags. Jeder Richter müßte sofortige Zurückzahlung zuerkennen und wir haben in Oesterreich auch Richter, um das Aerar belangen zu können. Dieser Vertrag gereicht also dem Aerar zu wesentlichem Vortheil.


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Ich glaube daher, daß der Reichsrath nie demselben seine Zustimmung verweigern könnte und würde, so wenig, als er seine Zustimmung dazu verweigern könnte, die Mittel aufzubringen, daß einer unzweifelhaft vorhandenen Verbindlichkeit Genüge geleistet werde.

Daher ist nach dieser Richtung hin, daß wir nichts unbilliges verlangen, daß wir nichts verlangen, was nicht wirklich zugestanden werden kann, gewiß keine Besorgniß vorhanden.

Das Aerar kann ohne Zweifel auf das eingehen, und auch die Rücksicht, daß der Reichsrath nichts bewilligt hat, in dieser Beziehung fällt weg, weil ja für das laufende Jahr eben nur der Betrag der ersten Annuität in Anspruch genommen wird, unb diesen hat bereits der Reichsrath bewilligt, wie bereits auseinandergesetzt worden ist.

Nachdem ich also nach einer Seite hin die Ansicht und das Votum der Majorität vollkommen begründet zu haben glaube, und gar sehr zu erwägen bitte, daß es das Land, und nicht die Regierung ist, welche dem Lande etwas gewährt, wende ich mich gegen das zweite Minoritätsvotum, denn in Bezug auf das erste kann ich mich damit begnügen, daß kein Grund vorhanden ist, warum gerade in 10 Jahren die Rückzahlung abgewickelt sein soll, und daß, da diese Forderung schon die in der nächsten Zukunft zu leistenden Raten so bedeutend erhöhen, und ebenso die gleiche Forderung bei allen andern Kronländern nach sich ziehen, die Verlegenheit eintreten müßte, deren Vermeidung in dem Interesse Oesterreichs und der Länder gleichmäßig liegend bezeichnet wird.

Was das zweite Minoritätsvotum, jenes des Berichterstatters Graf Leo Thun betrifft, so unterscheidet es sich in formaler Beziehung darin, daß der Landtag zwar für heuer die angebotene Rate in Empfang nehmen soll, daß aber der Landtag nicht auch eventuell ein Uebereinkommen schließen, sondern vielmehr den Landesausschuß nur ermächtigen soll, in eine weitere Verhandlung mit der Finanzverwaltung zu treten, daß also mit einem Worte die Sache 1 Jahr verschoben werden soll. Ich kann mich damit nicht einverstanden erklären; einmal scheint mir es sehr wünschenswerth zu sein, daß wirklich das Uebereinkommen und zwar sobald als möglich zu Staube komme, schon aus dem Grunde, damit die Frage wegen der Kompensation, die ich früher als die dringendste und practisch wichtigste bezeichnet habe, möglichst bald ins Klare gesetzt werde, von welcher Frage der Compensation in dem Antrage der Minorität, wenigstens soviel ich sehe, mit gar keinem Worte Erwähnung gemacht worden ist. Es kommt mir bezüglich dieser offenbar wichtigsten Frage das Land in eine viel günstigere Lage, wenn es sagt: ich schließe ein Uebereinkommen, unter der Bedingung, daß die Compensation zugestanden werde, als wenn es sagt: ich schließe gar kein Uebereinkommen ab, ich warte noch 1 Jahr mit der Abschließung, ich kann daher auch die Gewährung der Compensation selbstverständlich nicht zur Bedingung machen. Das ist das eine Gebrechen, welches ich diesem Minoritätsvotum ausstelle.

Ein zweites Gebrechen liegt, scheint mir, schon in der Formfrage selbst. Das Aerar hat das Anbot gemacht, die Commission beantragt in dieser Beziehung einstimmig, daß das Angebot, sowie es gemacht wurde, nicht angenommen werden soll. Nun scheint es mir doch sehr natürlich zu sein, daß man jetzt, nachdem das Aerar gesprochen, und man darauf gesagt hat: Das nehme ich nicht an; daß man nun von der anderen Seite sagt, was man selbst anbietet, und sohin, wenn das Aerar das annimmt, was man anbietet, man den Vertrag auch wirklich abschließt; denn wozu macht man das Angebot, wenn man, sobald es wirklich angenommen wird, nicht bereit ist, den Vertrag abzuschließen? Das thut nun unser Majoritäts-Votum. Es sagt: Wir lehnen ab, was geböten wird, aber wir sind bereit, ein Uebereinkommen abzuschließen unter den nachfolgenden Bedingungen: Diese sind: das Zugeständniß der Compensation, das Zugeständniß einer größeren Zahlung, sobald das Bedürfniß des Grundentlastungsfondes es erheischt, oder sobald sich die Finanzlage bessert, so wie jedenfalls vom Jahre 1874 angefangen, oder schon früher, sobald in irgend einem anderen Lande günstigere Zahlungs-Mobalitäten gewährt werden.

Gehen wir aber auf diese Bedingungen ein, so ist kein Grund vorhanden, warum der Landesausschuß nicht im Auftrage des Landtages das betreffende Uebereinkommen vollständig rechtskräftig abzuschließen sollte berechtigt werden. Aber zu sagen: wir nehmen das Anerbieten des Aerars nicht an, das Aerar soll etwas Anderes vorschlagen, und dann soll der Landesausschuß auf Grund dieses Anderen in Verhandlung treten, und bann erst die Sache vor den Landtag kommen, das hieße meines Erachtens, in demselben Stande, in dem die Sache sich jetzt befindet, soll sie beim Beginn des nächsten Landtages wieder sein und auch bleiben, und das scheint mir in keiner Beziehung angemessen zu sein weder dem Interesse des Landes, noch auch dem Interesse des Reiches. Diese Angelegenheit soll geregelt weiden, sie gehört nicht zu den schönsten Partien der österreichischen Finanzgeschichte, (Heiterkeit) und es ist zu wünschen, daß ein Schleier über diese ganze Angelegenheit möglichst bald gezogen werbe. Man soll sie aber nicht von einer Landtags-, von einer Reichsrathssession wieder auf eine andere hin verschieben. Das glaube ich, liegt weder im Interesse des Landes noch im Interesse Oesterreichs. Das ist ein weiterer Grund gegen dieses Minoritätsvotum, aber es liegt auch noch ein dritter Grund vor, daß nämlich die Bedingungen, welche das Minoritätsvotum aufstellt, positiv unrichtig sind, nämlich es wird auf der Seite 3 unter lit. o gesagt: "Es solle der Landtag seine Bereitwilligkeit erklären, unter der Bedingung einzugehen, daß der Grundentlastungsfond durch diese Raten fortwährend in die Lage verseht werde, sowohl die aus

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dem Tilgungsplane erwachsenen Verpflichtungen zu erfüllen, als auch die Rückstände an bereits fälligen Capitaleraten des Landesdrittels einzuzahlen, ohne daß der dermalige Stenerzuschlag von 6 a 1/2 kr. pr. Steuergulden erhöht werde. Nun muß ich sagen, diese Raten, welche das Aerar zu zahlen hat, sind nicht dazu bestimmt, die Schuld des Landes, resp. des Landdlittels zu zahlen. Dazu dürfen sie gar nicht verwendet werden, es ist gar nicht möglich, daß der Grundentlastungsfond durch die Ratenzahlung in die Lage versetzt werbe, dasjenige zu zahlen, was von den fälligen Capitalsraten des Landesdrittels im Rückstand ist. Die Sache verhält sich nämlich so: Die Rückzahlung geschieht theils durch die Einzahlung der Verpflichteten theils durch das Landesdrittel. Die Einzahlungen der Verpflichteten find nicht ihrem Zwecke zugeführt, sondern gegen eine jährliche 5%tige Verzinsung vom Aerar übernommen. Nun zahlt das Aerar seine Schuld zurück, so ist dieß die Einzahlung, welche die Verpflichteten gemacht haben, und es wird dadurch nur jener Theil der Schuld vermindert, welchen die Verpflichteten zu zahlen haben. Was aber das Land resp. das Landesdrittel zu zahlen hat, wirb nicht vermindert und diese Bedingung, welche dem Aerar vorgehalten wird, ist eine juristisch ungiltige, weil unmögliche, denn nie ist es möglich, daß durch diese Rückzahlung das Landesdrittel von der Verbindlichkeit frei werde, weil die Verbindlichkeit des Landes etwas ganz anderes ist, als dasjenige für welches die Summe zur Deckung bestimmt ist. Daß endlich auch dieses Minoritätsvotum Jenes nach sich zieht, was ich im Interesse des Reiches und mithin auch des Landes zu beseitigen als wünschenswerth bezeichnet habe, daß schon in dm nächsten Jahren die Raten größer sind, liegt in der Natur der Sache; denn es soll das Land sich bereit erklären, Jahresraten anzunehmen, offenbar gleiche Jahresraten, die aber früher als in einer 33jährigen Periode abgewickelt sind. Dann würde folgen, daß zwar allerdings im Jahre 1863 das Aerar nur die ausdrücklich angegebene geringere Summe zu zahlen hat, daß es aber in den Jahren 64, 65, 66 und s. s. höhere Summen zu zahlen hat, — daß aber vermieden werde, daß nicht in den nächsten Jahren die Schuldenlast des Staates ins Unendliche sich vermehre, das erscheint so wünschenswerth, daß schon aus diesem einzigen Grunde auch schon das zweite Minoritätsvotum, abgesehen von allen übrigen Gebrechen, nicht als entsprechend erscheint.

Das Majoritätsvotum hat die Rücksichten der Billigkeit im Auge, Rücksichten, mit denen sich beide Theile, sowohl die Regierung als auch das Land zufriedenstellen kann. Denn nicht immer kommt es auf das strenge Recht auch bei privatrechtlichen Forderungen an — am allerwenigsten aber dort, wo die Rechtssubjekte nicht Privatpersonen sind, wo sie nicht Staat und Staat sind, sondern Ein Staat, der allerdings in viele selbstständige Theile zerfällt. Da dürfen wir nicht das strictum jus allein im Auge halten. Denn dadurch fügt sich derjenige, der auf seinem Scheine unter allen Umständen besteht, oft gerade selbst das größte Uebel zu. Billigkeit ist dasjenige, was angezeigt ist, aber auch Billigkeit von Seiten der Staatsverwaltung und von Seiten der Reichsvertretung. Und ich möchte demjenigen nicht ganz beitreten, was der Leiter der Statthalterei gesagt hat, wenn er meint, auf dem Reichsrathe seien ja Vertreter solcher Länder, die sich in gleicher Lage befinden, die ebenfalls Forderungen an das Aerar haben. Ich glaube sie find nicht in gleicher Lage; denn es gibt auch Länder, welche dem Aerar schuldig sind, und die machen gerade die größere Hälfte aus (Heiterkeit). Mit scheint, die Vertreter des böhmischen LandeŤ thun am Besten, wenn sie sich auf sich selbst verlassen, und das Recht ihres Landes bort aufrecht halten, wo sie eben stehen: hier im Landtage und seiner Zeit im Reichsrathe in Wien, und daher wollen wir gleich damit anfangen und vorläufig hier unsere Schuldigkeit thun. (Bravo, Bravo.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte Herr von Lämmel, die Versammlung scheint schon die Unterbrechung zu wünschen. Ich werbe also die Sitzung auf 1/2 Stunde unterbrechen, und dann werde ich den eigeschriebenen Rednern das Wort ertheilen.

(Die Sitzung wird um 2 Uhr wieder aufgenommen).

Oberstlandmarschall: Wir werden mit der Debatte fortfahren. Während der Zeit werden sich die Herren schon versammeln. Bitte Herr von Lämmel hat das Wort.

Ritter von Lämmel: Ich werde dem Antrage, den ich stellen will nur wenige Worte vorausschicken erst nach Uibergabe meines Antrags werde ich meine Motivirung geben. Ich erlaube mir nur Einiges zu bemerken; das, was ich von mehreren Rednern gehört habe, hat mich darin bestärkt, daß, wenn unsere Raten schneller eingezahlt werben, wir in sehr wenigen Jahren fertig würden. Nach dem hier vorliegenden Ausweise haben wir 2.208,580 fl. jährlich so zu zahlen, dieß macht ein Kapital, welches noch aussteht, von 44,171.600 st. es ist dazu nicht nöthig, bis anno 1895 zu zahlen, theils, weil die- Summe, die hier jährlich an Beitragsleistungen eingeht, von circa 1,200.000 fl. ist, theils, weil die über 5 1/2 Zinsen, die wir aus den Obligationen genießen, die angekauft worden sind, und endlich die Aerarschuld mehr als hinreichen. Denn ich nehme an, baß sie hoch gekauft worden sind, (namentlich jetzt steht der Curs mit 86) sie würden mit 90 gekauft, 90 heißt auch nur 85 und selbst bis zum I. 1890 rentirt das Capital mit 5 1/2%, in der Zeit, von den Jahren seit 1856 stnd,wie jetzt erwähnt worden ist, 8 Mill. angekauft worden (Oberstlandmarschall verbessert 6 Mill. nur). Diese 8 MM. allem geben schon ein bedeutendes Capital, eine bedeutende Vermehrung, sie werden noch größer mit jedem Jahre, mit jedem Zuwachs. Ich glaube


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nicht, wie der Herr Redacteur Skrejšowský gesagt hat, daß wir mit den gehörigen Einzahlungen bis 1880 fertig geworden wären, ich glaube vielmehr, wir wären mit anno 73, welches nach diesem Ausweise das letzte Jahr der allgemeinen Zahlung ist, fertig geworden, also zugleich mit den allgemeinen Leistungen der Einzahlung; es ist nicht mehr thunlich, es ist bereits geschehen und ich will nicht mehr darauf zurückkommen. Kürzer d. h. früher müssen wir fertig werden, als mit 33 Jahren, von 33 Jahren kann gar keine Rede sein; 33 Jahre würden bis anno 96 hineinführen, die Vorschrift geht aber bis anno 95 und ich bin überzeugt, baß wir im Jahre 83 nach der Berechnung, wie sie nach dem von unserem Referenten Hrn. Dr. Schrott verfaßten Ausweise vorliegt, bestimmt fertig sind, natürlich durch die Vörsenkäufe, die seit 1856 gemacht werden, und, wenn sie weiters zweckmäßig geleitet werden, mit Berücksichtigung, wenn die Sache ausgeboten, nicht wann sie gesucht wird, so muß man sie kaufen, so werden wir damit bald fertig.

Das ist aber eine Sache, die ich nur oberflächlich berühren wollte. Ich bin der Meinung, daß man erst die Deckung unseres Bedürfnisses für den Entlastungsfond von dem Staate fordern müsse aus den Gründen, die Herr Prof. Herbst klar entwikkelt hat. Dem Staate dürfen wir aber nur freundlich entgegen kommen, wir dürfen ihn nicht drängen, denn wenn wir ihn drängen, fällt dieß auf die große Masse der Unterthanen, es wird entweder durch ein Anlehen oder durch etwas anderes gedeckt werden müssen, und jeder Oesterreicher ist ein Unterthan, ob wir Böhmen das allein zahlen oder die Monarchie, das ist alles Eins (Einzelne Bravo). Wenn wir etwa verlangen, baß die ganze Monarchie zahlen muß, so sind es doch — wenn nicht unsere Landleute, so doch unsere Milunterthanen. Ich will, daß wir sobald als möglich fertig werden, und kann mich weder bequemen eine Ztit von 10 Jahren auszusprechen, wie es hier einmal geschehen ist, noch auf eine lange Zeit ober auf das Ungewisse, daß wir nach und nach, wie es möglich ist die Einzahlung fördern. Etwas bestimmtes muß geschehen, und ich glaube, wie eine bestimmte Summe geseht wird, kann die Rechnung schon gestellt werden, indem man alljährlich von dieser Summe, die wir bekommen, Einkäufe stellen kann.

Mit den Einkäufen werden sehr viele Personen zufrieden gestellt, ja man kann sagen, sehr viele Ersparnisse erzielt werben. Denn unsere Grundentlastungs-Obligationen sind größten Theils in Händen der Großgrundbesitzer, sie haben sie nicht verlauft, weil sie nur schlechte Preise bekommen haben, sie haben sie belehnen lassen, freilich in der Bank, aber sie haben 5 1/2 bezahlt, und es thäte demnach auch dem Grundbesitzer wohl, wenn er früher zur Summe eines Geldes kommen kann, durch die Verlosung wenn sie möglich ist, — die Verlosung zahlt baar und der Besitzer bekommt sein volles Geld, denn wenn der Ankauf bevorzugt würde, erst später vielleicht im jetzigen Durchschnitte der Verlosungs-Raten kaum in 13 Jahren dazu gelangt, ich empfehle also stärkere Verlosungen, anstatt der Börsenkäufe zur Erwägung. —

Ich bemerke ferner, das was Herr Professor Herbst erwähnt hat, nämlich es könnten andere Länder, andere Provinzen dieselben Anforderungen machen, wenn wir zu viel fordern. Es hat sehr viel wahres an sich. Von den Provinzen ist nur Währen mit 10 Millionen betheiligt, und die Herzogthümer nicht mehr als mit 2—3 Millionen im Ganzen; in derselben Weise könnten sie ihre Forberungen aus gleichem Grunde an den Staat stellen. Der Staat hat aber das Princip der Ablösung von allen Seiten zu begünstigen getraditet, und hat es gethan; denn in den Provinzen, wo sie die Gelber nicht auftreiben konnten, wie z. N. in Ungarn, Bukovina, Croatien Galizien ist der Staat trotz seinen Nöthen freiwillig eingeschritten, und ist ihnen an die Hand gegangen. Wenn wir in Böhmen in derselben Lage gewesen wären, so hätte er mit noch größerer Liebe, mit noch größerem Eifer und einer noch größeren Bereitwilligkeit es gethan, weil unsere Steuerkraft eine noch größere und die Rückzahlung daher eine noch gewissere ist.

Ich habe wohl auch gefunden, — wir haben Activzinsen, welche aus dem Ueberschuße von Obligationen herrühren, die wir gekauft haben, und deren Zinsertrag über fünf ein halb pCt. betrügt also über 1/2 % mehr gibt, als wir geben, selbst wenn die Obligationen mit 90 gekauft waren, also übermäßig hoch. Darüber wird nun wahrscheinlich seiner Zeit die Commission, die das zu prüfen hat, Aufschluß geben, oder die Ersparniß finden.

Ich erlaube mir jetzt etwas zu sagen, worauf ich den Antrag, den ich zu übergeben habe, basiren werde. Wir haben nach meiner Ueberzeugung den einen Wunsch, uns zu vereinbaren mit der Regierung—und nicht sie zu drängen. Daß wir von der Regierung, wie wir durch die Rede des Herrn Baron Kellersperg gehört haben, daß er auch an die Hand gehen will, und auch unseren Ansprüchen und auch unseren Wünsche thunlichst zu entsprechen, so ist es, glaube ich, zweckmäßig, daß wir eine Commission ernennen zu dieser Vereinbarung. Zu diesen Verhandlungen mit der Regierung aber außer dem gewöhnlichen Usus erlaube ich mir zugleich anzutragen, daß diese Commission oder diese Deputation — wie sie genannt sein dürfte—nicht so gewählt wird, wie wir es jetzt üben aus 3 oder 5 Mitgliedern jeder Curie, sondern, daß wir Personen nennen, die gerade in diese Art von Geschäften eingeweiht sind und namentlich solche Personen ernennen, die sich bewährt haben, daß sie eingeweiht sind, und die bei der Regierung und dem Publicum sehr gut accreditirt stehen.

Was der Hr. Professor Herbst von circa 600,000 fl., die aufzubringen wären, gesagt hat, — betrifft, so freut es mich, baß dieser Sah ausgeblieben ist, um jetzt wie er sagt — wenn dieses nicht in Zah-

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lung zu bringen sein wird, die Compensation dieser 600,000 festzusetzen. ... Ich bin ein alter Kaufmann und habe vor Jahren das Recht der Reten-tion oder Compensation ausgeübt. — Ist mir jemand schuldig, und habe ich ihm zu zahlen, so rechnen wir ab — man nenne das eine Compensation oder wie immer, diese Summen kommen gleich in Abzug. Wir haben nicht mehr zu reden von 16 Millionen und soviel Tausend fl. sondern von 15 Millionen und dadurch ändert sich auch die eingetragene Summe der Interessen, durch 33 I. das wird auf jeden Fall dadurch geändert, die Commission, die Sie ernennen werden, erwirkt gewiß günstige und zweckmäßige Raten.

Um sie nicht weiter zu langweilen, erlaube ich mir gleich zu meinem Antrage zu schreiten, den ich mir zu stellen erlaube:

Der hohe Landtag wolle aus seiner Mitte 1) eine Commission zur Verhandlung mit dem Finanz-Ministerium bestimmen, welche die Raten der Einzahlung von 16 Millionen 597,173 fl. eigentlich weniger 683,314 mit 15 Millionen 488,843 fl. 23 kr. mit demselben nach Maßgabe des Bedarfes des Landes aber zugleich mit der höchsten Berücksichtigung der staatlichen Finanzverhältnisse vereinbaren. Daß alle unsere Bedürfnisse versorgt werden,, ohne daß wir den Staat drängen. 2) Der hohe Landtag wolle ferner diese Commission von zu erwählenden 10 Abgeordneten dieser hohen Versammlung bestimmen, aus den Mitgliedern des Finanzausschußes, die in der letzten Reichsrathssitzung gewesen sind; die Herren des Finanzausschußes haben sich bewährt, bei größte Theil von ihnen hat seine Befähigung nicht allein gegenüber den Bankactionären, sondern auch namentlich dem Finanzministerium bewiesen. Solche Männer sind aus unserer Mitte, sie werden unsere Intelessen vertreten, und sie sind fähig, unsere Interessen mit Kraft zu vertreten, das haben sie im Reichsrathe bewiesen.

Darum habe ich mir erlaubt, diesen Antrag zustellen.

Taschek: Was die Frage der Compensation, einen Posten anlangend betrifft, so muß ich erklären, daß ich vollkommen den Ansichten meines verehrten Freundes gegenüber beipflichte, die dahin gehen, daß wir auf demselben zu bestehen das Recht haben, im Interesse des Landes darauf bestehen müssen, und daß es für die Verwaltung keinen Anstand machen kann, diesem Begehren zu willfahren. Ich kann mich in der letzten Beziehung nur auf das, was mein verehrter Freund gegenüber behauptet hat, berufen, baß ich die Ehre gehabt habe der Berichterstatter des Finanzgesetzes für die Jahre 1862 und 63 im Abgeordnetenhause zu sein und als solcher erklären muß, daß weder eine Genehmigung der im November 1861 erfolgten Zahlung von 1,000.000 an den böhmischen Landesausschuß erfolgt, noch in das Präliminar vom Jahre 1863 die Zahlung der 600.000 fl. als Bedarf in die Bedeckung aufgenommen wurden. Aber eben well ich der, Ansicht vollkommen beipflichte, wünsche ich, daß solches auch im Beschluß des Landtages ausgedrückt wirb und da muß ich leider gestehen, daß in dem Antrage der Majorität geradezu das Gegentheil enthalten ist. Es wurde soviel Gewicht darauf gelegt, daß die Compensation des Vorschußrestes zu erfolgen habe. Nun lese ich aber gleich im 3ten Absah am Schluße, daß der im vorigen Punkte 2 erwähnte auf dem böhm. Grundentlastungsfonde haftende Vorschußrest per 608,330 fl. 14 1/2 kr. ö. W. von der Forderung des Fondes an das Aerar per 16,597.173 fl. 37 kr. im Wege der Compensation in Abzug gebracht werde, wodurch sich andererseits die oben mit 1,037.154 fl. ausgesprochenen Jahresraten, in so lange nicht größere Abzahlungen in Anspruch genommen werden, mit Rücksicht der verminderten Capitalschuld des Aerars um 38.014 fl. vermindern werden. Das ist keine Compensation auf einmal, sondern eine Compensation von jeder Jahresrate. Wenn wir also diesen Antrag annehmen, so wirb diese Forderung nicht heuer für die-ses Jahr, sondern erst in 33 Jahren, oder solange die Jahresraten bestehen, compensirt werden. Dieses ist selbst die Ansicht meines verehrten Freundes gegenüber nicht, er will sie auf einmal durchführen und in dieser Beziehung muß ich unbedingt dem Antrage der Minorität den Vorzug geben, denn der spricht im ersten Absah sich klar und deutlich aus darüber, baß nicht der mildeste Zweifel sein kann, indem er sagt, daß das mit dem Staatsministerium vom 5. August gemachte Anerbieten, auf die bei dem Staatsärare gegen 5% Verzinsung noch befindlichen Ueberschüße des Grundentlastungs-Fondes, welche durch die erwähnte Compensation auf 15,988.843 fl. 22 1/2 kr. herabsinken, im Verwaltungsjahre 1863 eine Abschlagzahlung von 1,037.154 st. zu leisten, angenommen werbe. Dadurch wird ausgedrückt, daß die Compensation sogleich zu erfolgen habe und die Rate dadurch nicht vermindert wird. Ich glaube in dieser Beziehung verdient die Ansicht der Minorität selbst nach der gegenüber entwickelten Ansicht unbedingt den Vorzug vor der Fassung der Majorität.

Was nun den Vorwurf anlangt, daß das Minoritätsvotum im 2ten Absah, beziehungsweise im 3. lit. o. leine bestimmten Daten enthält, wie das Uebereinkommen selbst abzuschließen sei, so kommt es in diesem Falle ganz mit dem der Majorität überein und es ist eine Täuschung, wenn man glaubt, daß der Laudesausschuß auf Grundlage dieser Ermächtigung des Majoritätsgutachtens einen bestimmten Vertrag abschließen könne. Dieser Vertrag, mittelst welchem die Zahlung erfolgen soll, muß nothwendig die Ziffer, in welcher die Zahlung zu leisten ist, enthalten. Nun sagt aber das Majoritätsvotum durchaus nicht, in welchem Vetrage die Jahresraten entrichtet werben, sondern es heißt nur "höhere Raten" Das ist ungefähr dasselbe, was das Minoritätsvotum anstrebt. In dieser Beziehung steht also die Sachlage ganz gleich. Was


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endlich den Vorwurf, der der Minorität gemacht worden ist, dadurch, daß man den 1. Absatz zu lit. c. beanständet, betrifft, muß ich bekennen, daß nach meinem Dafürhalten die Grundentlastungs- Vorschriften, beziehungsweise über die Bildung des Grundentlastungsfondes dahin gehen, daß sowohl aus den Einzahlungen der Verpflichteten als aus dem Landesdrittel die Leistungen bestritten werden, welche dem Fonde gesetzlich obliegen. Ich kann daher mir ganz wohl denken, daß ohne einer Verletzung der Rechte der Obligationsbesitzer, wenn die Vorschüsse zureichen, selbe aus dem Fonde der laufenden Verpflichtungen entfällt und wenn am Schluße noch mehrere Leistungen nöthig sein sollten, solche mittelst des Landesdrittels hereingebracht werden können. In dieser Beziehung scheint mir die Bestimmung in dem Minoritätsgutachten, es möge die Jahresrate stets so eingerichtet werben, daß der Betrag der Steuerzuschläge, den der Grundentlastungsfond benöthigt, nicht über 61/2 kr. gesteigert würde, als wesentlich. Ich glaube diese Bedingung hätte ebenfalls in dem Majoritätsvotum enthalten sein können, und da sie nicht da ist, so glaube ich, daß es zur Sicherung der Interressen des Landes dient, wenn sie angenommen wird. Was endlich den 4ten Punkt anbelangt nämlich: der Landesausschuß soll ermächtigt sein, den Vertrag definitiv abzuschließen, so muß ich gestehen, daß mir meine Ansicht darüber in den Bereich des mir von einem Herrn des Centrums zuerkannten Amtes eines Gränzberainungs-Commissärs (Heiterkeit) zu fallen scheint. Und in dieser Richtung glaube ich mir consequent bleiben zu sollen; denn es ist unstreitig eine sehr wichtige Sache, den Vertrag abzuschließen und den geschlossenen zu genehmigen oder ohne in Beziehung auf die Ziffer selbst eine Vorschrift zu haben, die Jahresraten nach eigenem Ermessen feststellen zu können.

In der Richtung stelle ich mir die Lage des Landesausschußes, wenn dieselbe nach dem Majoritätsvotum betrachtet wird, als eine viel ungünsti-gere vor, als jene, wenn sie nach dem Minoritätsvotum betrachtet wird. Es soll nämlich ein Vertrag abgeschlossen werden, und wenn wir das Majoritätsvotum annehmen, so ist der Landesausschuß dem Finanzministerium in gewisser Beziehung mit gebundenen Händen hingestellt und muß auf alle Propositionen eingehen, wie es bei dem Antrage der Minorität nicht der Fall ist. Denn wenn der Landtag sich die Genehmigung vorbehalten wird, so ist der Ausschuß immer berechtigt, bei der Verhandlung darauf zu beharren, daß bei aller Rücksicht auf den Staat doch auch solche Forderungen und solche Bedingungen gestellt werden, welche dem Land zu keinem Nachtheile und zu keinem offen-baren Abbruche gereichen (Výborně). Ich glaube in dieser Beziehung für das Minoritätsvotum des Herrn Grafen Thun mich aussprechen zu können. (Výborně).

Abgeordneter Steffens: Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für den Schuß der Debatte sind, die Hand zu erheben. (Majorität.) Dr. Klaudy hat noch das Wort.

Dr. Klaudy: Já bych se byl ke slovu nehlásil ve věci, jejíž stav přítel můj p. Skřejšovský tak důkladně vysvětlil. Však ale pří-činy, které z druhé strany p. prof. Herbst proti návrhu menšiny uvedl, nutily mně k tomu, bych žádal za slovo, abych odpověděl pánu profesorovi Herbstovi na otázku, kterou dal minoritě. Zdá se mi, že takové věci se nemohou odbývati tak docela z lehká pouhou dialektikou, a že je potřeba, abychom zkoušeli něco určitěji návrh samý. Prof. Herbst se táže, proč návrh menšiny výboru žádá desítiletou annuitu ? Já myslím, že příčiny toho jsou dosti zřejmě a zřetedlně vytknuty v návrhu menšiny samém. Tam stoji, že annuity se máji žádati až do roku 64. většina výboru podotýká ve zprávě své, že r. 74. pominou platy povinnovaných, a v tom tedy se zakládá přičina, proč menšina výboru žádá, aby do toho roku bylo zapraveno, co od povinnovaných skutečně již zaplaceno bylo. P. prof. Herbst sám naznačil, že otázka ta je otázkou práva soukromého a já přisvědčuji k" tomu úplně. Jestliže je to otázka práva soukromého a jestli se jedná o to, kdo dával a k o m u dával, tu si každý odpoví, že povinnovaný, který platil, dával k uschovaní tyto peníze státu, a že tím, že správa toho fondu přešla na zemský sněm, se nezměnily poměry; tedy sněm nemá žádat nic jiného než co zákonem zemským pověděno bylo, aby povinnovaný zaplatil v ten čas, jak zákon určil. Změna, která se stala, netýká se země, země se týká pouze poměr mezi státem a povinnovanými. Povinnov a n i jsou to, kteří musejí žádati, aby ten, který peníze vzal, kterému byly svěřeny, je opět za ně v pravý čas zaplatil, a v tom se zakládá právní poměr otázky.

Kdybych se ale obrátil k finanční stránce, tu se mi zdá, že ze zprávy většiny jde patrně, že do roku 74. je příspěvek k tomu fondu, také příspěvkem povinnovaného, který v tom roce pomine, a fond že nebude mít jiných příspěvků, nežli právě tu část, která se má nyní ještě doplnit z daní zemských na těch 17 mil., které byly rozvrženy na celou zem, nebude-li mít vyvažovači fond příspěvky, které má nyní, a musí jako pořádný hospodář správa toho ústavu starati se, aby nepadla v nějaké nebezpečenství, aby měla svůj majetek po hromadě, aby mohla dostát povinnosti, která vzala na sebe a v tom tedy zakládá"se právě druhá příčina, proč se žádá, aby to za deset roků bylo zapraveno. To není docela nic svévolného a bezprávného ani neslušného. Jestliže p. prof. Herbst na to pou-

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kazuje, že jiné žemně by také mohly žádat, aby se jim to v ten samý čas zaplatilo, že by vláda v nesnáze uvedená peníze výpůjčkou neb daněmi opatřovati musela a že by tím země naše ještě více stížená byla, tu se mi zdá, že je to dle slov p. prof. Herbsta dosti patrno, že tomu není tak. Pan prof. Herbst uvedl, že dluhuje stát jednotlivým zemim 50 mil. vyvazovacích peněz, peněz to zapravených od povinnovaných; 50 mil. jest tedy celek. - Na království české vypadá 16 mil., to je as třetina celku. Je-li pak ale království české podle poměru své rozsáhlosti a svého obyvatelstva, je-li pak tato třetina celé říše rakouské?

Říše rak. obnáší, jestli se nemýlim 12.000 čtv. mil a má 34,000.000 obyvatelů - království české má 940 mil čtver. rozsáhlosti a 5 milionů obyvatelstva. Tedy zajisté patrno, že, kdyby se musely k zapravení daně z celé říše vybírat, nebudou nikdy obyvatelé království českého tolik platit, jako musejí platit nyní právě proto, že se jim 16 mil. odejmulo. - Nenapadne mi ale, abych vykládal, kdo tu vinnen. O mrtvých nil nisi bene je staré přísloví, a popřejme tomu systému, který si takových věci dovolil, lehkého odpočinutí. Také doufáme, že vzkříšení jeho slavit nebudeme (veselost). Předce ale musím upozornit, že ta námitka, jako by to založeno jen v systému předešlém, není tak docela spravedlivá. Musím vděčně vyslovit, že děkujeme účinkování našeho zemského výboru, že se vybavil a vybavil i nás jaksi již napřed z poručenství, které si i nynější ministerstvo chtělo zachovat ve fondu vyvazovacím.

Neb finanční výbor měl podati také zprávu o věcech jiných. A v těchto věcech nalézá se též dopis státního ministerstva od 27. května 1861, č. 4334, ve kterém zvláštním důrazem se chce uchrániti toto poručenství státu nad těmito vy vazovacími fondy, a kterým ministerstvo chtělo, aby účtárně ve Vídni uloženo bylo tyto věci spravovati, aby tak, jako posud, se dělo vypláceni ouroků. Je tedy patrno, že se zdálo i nynějšímu ministerstvu pohodlno býti, aby mohlo nakládat s těmito pe-nězy beze všech obtíží, kterých se musí obávat, když je sněmům svěřena správa. Ale to jest věc jen mimotná. Když se zde mluví právě o slušnosti, pánové, toť zdá se mi, že jest povinností naší upozorniti slavný sněm na to, že jest slušností také hleděti k poměrům země, a poměry tyto skutečně vyvinuty jsou tak, Že se říci může, království české pro samou obět jest samo zabředlé. (Výborně). Ještě bych na něco a to na to nejmenší upozornil, ačkoliv jest to částka, že bychom mohli se o tohoto schodku vystavěti si techniku, pro kterou jsme si museli jiných prostředků chopit. Pánové, domestikální fond království českého subskriboval na národní půjčku 900.000 zl. Z těchto 900.000 zl. iná země 100.000 zl. škody. Máme tu ale ještě něco jiného: země dluhuje národnímu banku 17200 á spořitelně něco přes 70.000, tak že dluh jest nyní 214,000. Jestli by pak to nebylo přiměřeno a slušno, abychom hleděli kontribuenty království Českého zbaviti toho břemena, aby nemuseli 6 1/2°/o platiti k národnímu banku, aby nemuseli platiti od 3 měsíců ke 3 měsícům 145 zl. pouze jen na kolky?

Kdežto naopak, kde máme jmění své, máme si to nechati jen s 5% zúrokovat? Tu ale myslím, jestli se mluví o slušnosti zemi k říši, že to také se musí obrátit a že se musí také mluvit o slušnosti říše k zemím, a proto se mi zdá, že se může říci, návrh většiny není odůvodněn a je neslušný.

A zdá se mi, že důvody, které pan prof. Herbst uvedl, ačkoliv na oko se zdají, nejsou tak podstatné, aby se mohlo říci, že se to jen tak bez příčiny a libovolně určilo, a protož pánové myslím, že při veškeré šetrnosti, kterou máme míti k poměrům těm, že finance naše jsou v takovém stavu, předce nesmíme se dopustit toho hříchu, abychom dopomohli k tomu, aby se řeklo: "Finance království Českého ještě dále zabředly", i musíme k tomu hledět, abychom se z toho vymkli, aby domácí pořádek se docílil, a až bude domácí pořádek v zemi, přispějeme na pomoc, tam kde ji bude zapotřebí. (Výborně! výborně! v středu. Jednotlivé Bravo! v levo!)

Oberstlandmarschall. Meine Herren! ES hat mich der Berichterstatter der ersten Minorität, Herr Skrejsovský gefragt, ob er noch das Wort haben könnte. Ich muß die Herrrn auf die Geschäftsordnung aufmerksam machen; in den früheren war gesagt, daß nach Schluß der Debatte auch der Berichterstatter der Minorität noch einmal das Schlußwort ergreifen kann; in der provisorisch vom Landtage für jetzt angenommenen Geschäftsordnung ist dieses aber nicht ausdrücklich gestattet — wie im Schlußsatze §. 50 gesagt wird — wird der Antrag auf Schluß der Debatte angenommen, so können die eingeschriebenen Redner für und gegen den Antrag je einen Generakedner wählen, und das hat hier nicht platzgegriffen, weil nur ein Redner Herr Doctor Klaudy eingeschrieben war — findet keine Vereinigung statt, so entscheidet das Loos — nur diese gewählten Redner, bann der Berichterstatter der Commission — des Landesansschußes und wo leine Berichterstattung ist, der Antragsteller dürfen das Wort ergreifen.

Ich muß gestehen, baß ich nach dem Wortlaut dieser Geschäftsordnung den Berichterstattern der Minoritäten bas Wort nicht ertheilen kann — ich kann daher nur den Weg ergreifen, daß ich bas


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Haus frage, ob es den Berichterstattern der Minorität das Wort geben will. Nach der Geschäftsordnung kann ich es nicht geben. Ich bitte das Hans, sich auszusprechen, ob es noch den Bericht-erstattern der Minoritäten das Wort ertheilen will, und bitte diejenigen Herren, die dafür sind, dieses durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Wird angenommen.) ES ist die Majorität. Ich bitte also den Herrn Skrejšowský und dann den Herrn Grafen Thun das Wort zu ergreifen.

Abg. Skrejšowský: Ich werde das Haus nicht lange in Anspruch nehmen. Es handelt sich blos um einige Berichtigungen. Der Herr Berichterstatter der Majorität hat mir vorgeworfen, baß ich unrichtig angeführt habe, als ob das Land nicht über das Jahr 1891 hinaus mit Steuerumlagen für den Grundentlastungsfond belastet werden könne. In dieser Beziehung kann ich mich auf das berufen, was die allerhöchste Entschließung vom 11. April 1851 sagt, da heißt es von den Steuerverpftichteten: die nach den endgiltigen Entlastungs-Ansprüchen zu zahlenden Renten und Capitalsbeträge, deren Deckung vom 1. Nov. 1851 für längstens 40 Jahre umzulegenden Steuerzuschläge, also für die nächsten 40 Jahre, daher bis 1891. Ich finde daher nicht, auf welche Art es möglich wäre, die Steuerumlage über das Jahr 1891 zu Gunsten des Grundentlastungsfondes umzulegen. Weiter sehe ich mich bemüssigt, auf Einwendungen des Herrn Prof. Herbst zu erwidern. Herr Prof. Herbst bemerkte, daß in dem Falle, als das Finanzministerium genöthigt fein sollte, eine Anleihe zur Tilgung der an den böhmischen Grundentlastungsfond vorgeschriebenen Schuld aufzunehmen, dieses jedenfalls auch dem Königreiche Böhmen und seinen Steuerpflichtigen zur Last fallen würde — ich habe erwähnt, baß es ein großer Unterschied ist, ob wir etwas in Böhmen mit dem gesammten Staate tragen, ober ob wir etwas allein tragen — allein Hier habe ich noch eines Umstandes zu erwähnen, der mir besonders wichtig scheint. Nimmt der Staat eine Umlage auf — nehmen wir an, meine Herren! Es gelingt ihm vielleicht, eine mit 80 pCt. aufzunehmen, nun es ist immerhin ein Opfer für den ganzen Staat. Wenn wir allein die 16 Millionen tragen, so haben wir für unsere Loyalität das bene, daß wir den Staat nicht mit 80 pCt., sondern mit dem vollen Betrage von 100 geliehen haben, und die Verinteressirung doch dieselbe ist, wie dem fremden Gläubiger gegenüber, der 80 statt 100 geliehen hat. Dieser Unterschied ist also sehr bedeutend, ich glaube nicht, daß das die Logik einer guten Haltung mit sich bringt, daß derjenige, der Opfer für irgend Jemand bringt, gezwungen ist, noch größere Opfer zu bringen. Herr Prof. Herbst hat dem Minoritätsvotum ausgestellt, daß es ohne allen Grund 10jährige Annuitäten bestimmt hat, ich habe den Grund bereits im Minoritätsvotum angeführt — und wenn ich den Grund auch nicht angeführt hätte, so glaube ich, daß der Grund, der dem Herrn Prof. Herbst nicht einleuchtend ist, nämlich daß statt 33 blos 10 Jahre bestimmt werden, daß daher der Unterschied barm besteht, daß statt einer längeren eine kürzere Frist bestimmt wird, bereits hinreichend ist, sich selbst zu begründen; es ist möglich, daß Jemand dem Schuldner sagt, es ist mir gleichgiltig, ob die Schuld in 10 ober 5 Jahren getilgt wird; aber ich glaube, meine Herren, daß es dem Lande nicht gleichgiltig sein kann, ob in 33 oder 10 gezahlt wird. Ich glaube daher, daß die Bestimmung von 10 Jahren, die kürzer ist als von 33, in hinlängliches Motiv für sich selbst ist. Man hat mit besonderem Gewichte, meine Herren, auf die Compensation, nämlich auf die Compensation von 600.000 gewiesen. Ich glaube, meine Herren, die Compensation und das besondere Gewichtlegen auf dieselbe dient eigentlich nur dazu, um die Schuldentilgung der 16 Millionen zu maskiren. Was heißt das 600.000 fl. zu compensiren? Hat uns die Staatsverwaltung eine Wohlthat damit erwiesen, wenn sie uns 600.000 fl. vorgestreckt hat? Wenn die Staatsverwaltung 16. Millionen Gulden den Landescassen entnommen hat, meine Herren, so ist es ihre Pflicht, daß sie den Grundentlastungsfond zahlungsfähig erhalten, wenn sie daher 600.000 vorgestreckt hat, so ist das keine Wohlthat, sondern eine Pflicht der Staatsverwaltung. Man kann daher kein so großes Gewicht auf diese Compensation legen, sie versteht sich von selbst, und ich glaube, wenn wir sagen, wir haben erreicht, daß der Staat sich zu einer Compensation herbeigelassen hat, damit haben wir nichts erreicht. ES handelt sich um das Capital, nicht um Compensationsforderungen oder um 600.000 fl. Ich wollte nur noch darauf auftnerksam machen, meine Herren, daß ich viele Gründe habe, anzunehmen, daß das Finanzministerium weit entfernt davon ist, sich eine Compensation gefallen zu lassen, ich mache Sie darauf, meine Herren, um so mehr aufmerksam, als die Erklärung des lanbesfürstlichen Commissärs Sr. Excellenz Freiherrn von Kellersperg mich darin bestärkt hat. Ich fürchte, meine Herren, daß wir, indem wir uns hauptsächlich auf die Compensation beschränken, die Compensation nicht erreichen und die Rückzahlung der Staatsschuld nicht erreichen. Ich erlaube mir daher noch einmal, meine Herren, aus guten Gründen und im Interesse des Landes, welches für diese Schuld haften soll, Ihnen die 10jährigen Annuitäten zu empfehlen. (Bravo, Výborně,)

Graf Leo Thun: Ich habe in meiner einleitenden Rebe mir erlaubt zu bemerken, daß das Votum der Minorität, welches ich zu vertreten die Ehre habe, sich vom Volum der Majorität nur in formeller Beziehung unterscheidet. Prof. Herbst hat das in Abrede gestellt, und hat bemerkt, es sei nur scheinbar, daß der Unterschied formell sei, es liege aber ein tiefer meritorischer Unterschieb zu Grunde. Ich habe diese Bemerkung wirklich mit großem Interesse vernommen, weil ich von dem Scharfsinne


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des Herrn Professors vollkommen erwarte, daß er die Schwächen der gegnerischen Auffassung aufzudecken in der Lage sei, und ich mir wirklich gedcht habe, es könne sein, daß etwas ohne unsere Absicht in unserem Antrage stehe, was wirklich eine größere Bedeutung hat, als diejenige, deren wir uns bewußt sind. Nun hat Herr Professor Herbst auch die Güte gehabt, diesen meritorischen Unter-schied hervorzuheben, und dem hohen Haus begreiflich gemacht, daß der Antrag der Majorität deßwegen allein richtig sei, weil die Majorität darauf Rücksicht genommen hat, der Finanzverwaltung namentlich während der ersten Jahre keine größere Zahlungen aufzubürden, als diejenigen, welche sie bereits angeboten hat, während die Minorität Annuitäten verlange und zwar kürzer als 33jährige, folglich gleich im Anfang höhere Beträge in Anspruch nehme.

Der Herr Professor hat nebst vielen anderen glänzenden Eigenschaften eines parlamentarischen Kämpfers auch insbesondere die glückliche Gabe die Absichten seiner Gegner genauer zu wissen., als viele andere Leute, mitunter selbst genauer als sie selbst. (Heiterkeit). Ohne Zweifel hat er also dieser vorzüglichen Gabe seine Erklärung zu danken, denn in dem Wortlaute des Antrags ist etwas dergleichen nicht zu finden. In dem Wortlaut des Antrags wird lediglich von Jahresraten gesprochen, genau derselbe Ausspruch, welcher auch im Wortlaut des Antrags der Majorität vorkommt.

Der Antrag, welchen ich mir zu vertheidigen erlaube, rührt ursprünglich vom Herrn Hofrath Taschek her, er hat bereits in dieser Beziehung seine Meinung ausgesprochen, und dieselbe dahin erklärt, daß er nicht die Absicht hatte, im Anfange größere Zahlungen von der Staatsverwaltung zu verlangen. Auch bei mir ist das der Fall: ob um einer oder der andere der Herren, welche sich dem Minoritätsvotum anschließen, die spezielle Absicht gehabt haben, welche Herr Professor Herbst in dem Minoritätsvotum erschaut, weiß ich nicht und eine solche fremde Absicht zu vertheidigen wäre auch nicht meine Aufgabe.

Ein zweiter Vorwurf, welcher gegen das Minoritätsgutachten erhoben wurde, ist der, daß die höchst wichtige Frage der Compensation in dem Minoritätsgutachten mit keinem Worte berührt worden, Was das anlangt, so hat offenbar Herr Prof. Herbst in dem Augenblicke den Wortlaut nicht vor Augen gehabt. Herr Hofrath Taschek hat dem Hause bereits begreiflich gemacht, daß in dem Minoritätsgutachten die Frage der Compensation viel strenger und sicherer im Interesse des Landes betont und bezeichnet worden ist, als dieß in dem Majoritätsgutachten der Fall ist. Ferner ist dem Minoritätsvotnm positive Unrichtigkeit vorgeworfen worden, und zwar im Absatze c —1 nämlich in der Stelle, welche von den Einzahlungen zum Landesdrittel spricht. Unter den Bedingungen, welche von Seite des Landes gefordert werden sollen, ist nämlich auch die, daß der Grundentlastungsfond durch "diese Raten fortwährend in die Lage versetzt werde, "sowohl die ans dem Tilgungsplane erwachsenden " Verpflichtungen zu erfüllen, als auch die Rückstände an bereits fälligen Capitalsraten des Lan-"desdrittels einzuheben, ohne daß der dermalige Steuerzuschlag von 6 1/2kr. per Steuergulden erhöht werde."

Herr Professor Herbst hat dagegen eingewendet, daß die Ratenzahlung der Regierung zur Rückerstattung der Forderungsüberschüsse durchaus nicht verwendet werden dürfe zur Zahlung des Landesdrittels, und in dieser Beziehung enthalte das Minoritätsvotum eine Unrichtigkeit. Nun diese Behauptung des Prof. Herbst, daß die Ratenzahlung der Regierung nicht zur Zahlung des Landesdrittels verwendet werden dürfe, ist unzweifelhaft richtig; allein das ist es auch nicht, was in diesem Absatze des Minoritätsgutachtens gesagt werden wollte. Es heißt daselbst, es soll auf solchen Ratenzahlungen bestanden werden, daß durch dieselben der Grundentlastungsfond in der Lage sei, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ohne daß eine höhere Umlage zur Einzahlung des Landesdrittels erforderlich werde.

Ich muß mir schon erlauben, dem hohen Landtage in dieser Angelegenheit eine etwas umständlichere Aufklärung über den Zusammenhang der Sache zu geben, weil nicht zu erwarten ist, baß alle Glieder des Hauses in der Lage waren, den Gegenstand so genau zu erwägen, wie die Glieder der Commission, und weil der Umstand, daß in diesem Absatz des Minoritätsvotums überhaupt von der Umlage zur Einzahlung des Landesdrittels die Rede ist, in einem gewissen Zusammenhange mit der Begründung des ersten Antrages des Minoritäts-Gutachtens steht.

Die Sache verhält sich nämlich so: die Commission ist einhellig zu der Ueberzeugung gelangt, daß die 33 Jahresraten, welche die Regierung angeboten hat, nicht angenommen werden können, und zwar aus dem Grunde, weil sie nicht ausreichen würben, damit der Grundentlastungsfond seine Verpflichtungen regelmäßig erfüllen könnte. Uns hat nun geschienen, dieser Begründung gegenüber könnte die Einwendung erhoben werden, es werbe ja noch andere Mittel geben, durch welche der Grundentlastungsfond in die Lage gesetzt werden kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen, selbst dann, wenn die Rückzahlung der Fonds-Ueberschüsse nicht in schnelleren und größeren Raten, als die sind, welche von der Regierung angetragen werben, gefordert wird; und in der That ist auch im Schoße der Commission selbst ein Gedanke zur Sprache gekommen, welcher eine Abhilfe in dieser Beziehung schaffen könnte. Die Abhilfe könnte nämlich eine zweifache sein: der erste Modus der Abhilfe wäre folgender: daß die Grundentlastungsobligationen, welche bisher bereits angekauft sind und sich daher im Besitze der Grundentlastungsfonde befinden, von der


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tentlaftungSverwaltung zur Verlosung angemeldet werden. In diesem Falle würde ein Theil derselben wahrscheinlich wirklich verlost werden, und somit ein Theil Kapilalzahlungen, welche nach dem ursprünglichen Tilaungsplane den Fond zu leisten hat würde dem Grundentlastungsfond selbst wieder zu Gute kommen. Auf diese Weise würde er die nöthigen Geldmittel erhalten, um den ursprünglichen Tilgungsplan, welcher bis zum Jahre 1895 hinausgeht, einzuhalten, selbst im Falle, wenn die Rückzahlung der Fondsüberschüße von Seiten der Regierung nicht schneller erfolgen würden, als sie angeboten sind. Die Commission hat sich gegen diesen Vorschlag entschieden und zwar ans folgenden Gründen: Die Commission ist von der Meinung ausgegangen, daß bei der ursprünglichen Regelung des Grundentlastungsgeschäftes die Voraussetzung geholfen hat und hatte gelten müssen, daß die Personen, welche als berechtigt der Grundentlastung gegenüberstehen, das ist, welchen gewisse andere Rechte abgelöst worden sind, und zum Ersatz dieser verlorenen Rechte Grundentlastungsobligationen in die Hand gegeben wurden, daß diese Personen Anspruch hatten, den vollen Bettag des Werthes zu erhalten, welcher durch die Ablösungsoperation ausgemittelt worden ist.

Diese Beträge hätten sie wahrscheinlich auch erhalten, wenn die ganze Einzahlung sogleich zu Gunsten des Fondes verwendet wäre, d. i. wenn jene 16 Mill., welche eingezahlt worden find, bevor die Obligationen ausgegeben wurden, gleich bei der Ausgabe der Obligationen dazu verwendet worden wären, um die Obligationen wieder aufzulaufen, so wäre wahrscheinlich der Curs der Obligationen von Anfang an al pari gestanden, und das war es, was bei der ursprünglichen Erlassung der Grundentlastungspatente beabsichtigt war. So hätten die Berechtigten den vollen Ersatz bekommen, welchen sie nach Ausmittlung der Grundentlastungscommission hätten bekommen sollen. Das ist nun durch die Operationen der Einbeziehung der Grundentlastungsüberschüße in das Staatsaerar nicht in Erfüllung gegangen; wir haben nun die Uiberzeugung getheilt, welche schon von Prof. Herbst ausgesprochen worden ist, daß wir diesen der Vergangenheit angehörigen Vorgang, welchen wir in keiner Weise billigen können, eben als geschehene Sache betrachten müssen, auf die nicht mehr zurückzukommen ist, und daß unsere Lage bei Beurtheilung dessen, was die Regierung jetzt thun sollte, nur die sein könne, zu sagen: das Unrecht, das geschehen ist, kann nicht mehr gut gemacht werden.

Wir sehen die gegenwärtige Bedrängniß der Finanzverwaltung ein, und sind nicht der Meinung, daß man die Regierung drängen solle zu schnelleren Zahlungen, als zu denen, welche die Finanzverwaltung. zu leisten im Stande ist. Allein wozu sich der Landtag nicht herbeilassen kann, das wäre, das Unrecht, welches geschehen ist, noch weiter fortzusetzen und noch zu steigern; deshalb können wir nicht darauf eingehen, solche Ratenzahlungen anzunehmen, welche den Fond nicht in die Lage sehen, seine Verpflichtungen zu erfüllen, und dem Fonde dann die nöthigen Mittel dazu etwa in einem Wege zu verschaffen, welcher dem Grundentlastungsobligationen-Besitzer noch neuen Schaden zufügen wird. — Der zweite Modus, dem Grundentlastungsfonde die nöthigen Mittel zu verschaffen, wäre eine größere Ginzahlung auf das Landesdrittel. — Mit dieser Einzahlung hat es nach der Aufklärung, welche uns der Herr Berichterstatter in der Commission gegeben hat, folgende Bewandtniß. Von der ursprünglich ausgemittelten Capitalsumme der sämmtlichen Grundentlastungsentschädigungs. Objekte soll bekanntlich 1/3 vom Lande getragen werden. Dieser Ausspruch hat eine gewisse Capitalschuld des Landes gegründet, welche Capitalschuld verinteressirt werden muß, deren Interessen daher von Anfang größer sind und nach und nach nach Maßgabe der Abzahlung des Capitals kleiner werden. Wenn man das Capital berechnet für die Zeit, welche bereits verstrichen ist, so sollten 3 Mill. mehr eingehoben sein, als bisher eingehoben worden ist. — Uno wenn man die ganze Summe, welche noch einzuheben ist, sammt den davon zu entrichtenden Interessen berechnet, bis zum Ablaufe des ganzen Geschäftes, folglich auch in Beziehung auf unser Landesdrittel eine Annuitätenrechnung macht, — so ergibt sich, daß fortan mit 6 1/2 Kreuzer jährlicher Einzahlung diese Schuld getilgt wird. Das Erträgniß dieser 6 1/2 Kreuzer stellt die Annuität dessen vor, was jetzt noch vom Lande zu zahlen ist. Wenn nun in dem Zeitpunkte wo die Einzahlung der Verpflichteten aufhören wird, der Grundentlastungsfond nicht durch die Rückzahlung des Staates auf die Grundentlastungs-Ueberschüsse, in die Lage gesetzt würde, seine Verpflichtungen zu erfüllen, so wäre allerdings der Vorgang möglich, daß man vor diesem Jahre eine schnellere Einbringung des Landesdrittels veranlassen könnte.

Das ist es nun, was die Minorität geglaubt hat auch als Bedingung der Regierung gegenüber festzusetzen, daß das nicht geschehen dürfe; daß vielmehr der Landtag darauf bestehen müsse, solche Zahlungen auf die Grundentlastungsüberschüße zu erhalten, daß der Fond vermittelst derselben seine Verpflichtung erfüllen könne, ohne auf der einen Seite Maßregeln ergreifen zu müssen, welche dem Rechte der Obligationsbesitzer noch mehr nahe treten und ohne auf der anderen Seite genöthigt zu sein. zu dem Zwecke eine größere und schnellere Ausschreibung des Landesdrittels zu veranlassen. Das ist der Zusammenhang, in welchem in dem Absatze c) von diesem Gegenstande die Rebe ist, nicht aber im Sinne, als ob die Minorität geglaubt habe. es sollen die Grundentlastungsüberschüsse zur Bezahlung des Landesdrittels verwendet werden. Endlich ist gegen das Minoritätsvotum auch die Einwendung erhoben worden, es sei wünschenswerth, diese Angelegenheit bald zum Abschluß zu bringen

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und nicht dadurch, daß der h. Landtag heute noch keinen definitiven Beschluß fasse, sondern lediglich den Landesausschuß zur weiteren Verhandlung beaustrage, es dahin zu bringen, daß die ganze Angelegenheit auf dem nächsten Landtage wieder vorgebracht werden müsse. Ich bin nun nicht der Meinung, daß bei dieser Angelegenheit bloß die Frage der Verschiebung oder nicht Verschiebung maßgebend sein könne, mir scheinen die Gründe, die ich bereits in meinem einleitenden Vortrage erwähnt habe, unter allen Umständen die entscheidenden dafür zu sein, daß der h. Landtag sich die definitive Beschlußfassung vorbehalten müsse; allein wie gegenwärtig die Sachen stehen, wird wohl die nochmalige Vorlage der Angelegenheit an den Landtag auf jeden Fall statt finden müssen. Die Eröffnung, die uns von Seiten des Herrn Regierungscommissäres gemacht worden ist, läßt uns wenig Hoffnung übrig, daß sich der Landtag mit dieser An-gelegenheit nicht mehr wird beschäftigen müssen. Es ist uns mitgetheilt worden, daß die hohe Regierung sowohl gegen die Compensation als auch gegen die Ratenzahlungen entschiedene Einsprache erhebt. Ich muß allerdings gestehen, daß mir die inneren Gründe der Einsprache nicht wohl begreiflich sind. Was namentlich die Compensation anbelangt, so ist schon von verschiedenen Seiten hervorgehoben wordens daß das Land unbedingt berechtigt sei, sie zu sordern.

Ich möchte mir aber doch erlauben noch auf einen Umstand aufmerksam zu machen. Wir sprechen von Compensation einer Schuld des Landes, welche Schuld meines Erachtens gar nicht bestehen sollte und eigentlich gar nicht besteht. (Bravo im Cen-trum.) Die Uiberschüsse, welche in Händen des Staatsärars sind, sind ihm nicht im Wege eines Vertrags zugekommen. Wenn Jemand, der Geld von einer dritten Person durch zufällige Umstände in Händen hat und es zurückerstatten sollte, verhindert wäre, es zurückzuerstatten, und in Folge dessen der Gläubiger, dem er sie erstatten sollte in Verlegenheit kommt, wenn dieser Gläubiger kommt und ihm sagt: Ich bin in einer solchen Verlegenheit, weil du mir mein Geld nicht zahlst, zahle mir doch wenigstens etwas. Wenn Jener ihm Etwas von dem Betrage abzahlt, kann er da sagen, er habe ihm einen Vorschuß gegeben? (Výborně, im Centrum.)

Er hat eine Abschlagszahlung bekommen. (Bravo!) Als der Grundentlastungsfond aus der früheren Verwaltung in die des Landesausschußes übergeben wurde, hat sich herausgestellt, daß er in dem nähsten Jahre nicht im Stande sein würde, seine Verpflichtung zu erfüllen, wenn nicht ein Theil seiner beim Staatsärare befindlichen Uiberschüße ihm sofort zugewendet würde.

Damals war ein Uibereinkommen über die Rückzahlung der gesammten Schuld noch nicht getroffen, und es wurde daher vorläusig nur bestimmt, für das nächste Jahr werde dem Fonde so viel zugewiesen; ich glaube, daß man diesen Betrag nicht anders, als eine Abschlagszahlung hätte behandeln sollen und dadurch wäre die Compensation von selbst geschehen. Gegenwärtig in Abrede stellen zu wollen, daß der Landtag die Compensation zu verlangen berechtigt ist, ist mir unverständlich.

Was die Ratenzahlung anlangt, so ist nicht nur durch die heute gemachte Mittheilung, sondern schon in jener Mittheilung der Regierung, welche über Verlangen des Herrn Abgeordneten Tonner vorgelesen worden ist, "auf den selbstverständlichen Vorbehalt der Zustimmung des Reichsrathes" hingewiesen worden.

Nun, ich glaube, es ist nicht unsere Sache zu beurtheilen, ob eine solche Zustimmung nothwendig ist oder nicht. Nach meiner Auffassung kann sie nicht nothwendig sein. Ich glaube, wo die Staatsverwaltung eine rechtsverbindliche Schuld zu bezahlen hat, da kann die Frage, ob und wie sie dieselbe, bezahlen soll, an und für sich nicht Sache der Entscheidung des Reichrathes sein (Výborně) es ist das die Sache der Verständigung zwischen denjenigen, welche sich als Parteien gegenüberstehen, d. i. die Regierung und der Gläubiger, oder allenfalls die Sache gerichtlicher Entscheidung. Diesen Grundsatz hat die Finanzverwaltung auch im Verlauf des vorigen Jahres geltend gemacht. Es hat sich um eine Schuld gehandelt, die die Finanzverwaltung an die Dampf-Schifffahrtsgesellschaft zu zahlen hatte. Der Reichsrath hat diese Schuld in Abrede stellen wollen, der Finanzminister hat aber erklärt, er werde sie gegen das Votum des Reichsrathes bezahlen, weil er rechtlich verpflichtet sei, sie zu bezahlen. Ich glaube, das ist der vollkommen richtige Standpunkt. Daß die Regierung die GrundŤ entlastungsüberschüße an das Land zurückzahlen solle, daß sie sie streng genommen gleich zurückzahlentsolle, daß günstigere Bedingungen nur im Wege der Verständigung mit dem Landtag zu Stande kommen können, das, glaube ich, unterliegt keineswegs der Judi-catur des Reichsrathes. Allerdings aber, wenn, der Landtag in diser Beziehung solche Anforderungen stellen würde, daß die Staatsverwaltung nicht im Stande wäre, sie aus den ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu bestreiten, so daß die Regierung gezwungen wäre, zu dem Zwecke ein Anlehen aufzunehmen, so würde der Landtag dadurch die Frage in die Hände des Reichsraths legen, aber an und für sich liegt sie nicht in dessen Bereich. Mag nun der Herr Finanzminister in dieser Frage welcher Meinung immer sein, das glaube ich, kann uns bei der heutigen Berathung nicht berühren, wir müssen uns der Hoffnung überlassen, daß wenn wir die Gründe, welche der Ansicht des Ministers unterliegen, reislich und verständig erwogen haben, wir vielleicht in der Lage sind, diese Gründe, obwohl sie uns nicht mitgetheilt worden find, im Wege unserer Debatte zu beleuchten und zu widerlegen, und daß dann Se. Majestät der Kaiser über die vom Landtage gefaßten Beschlüße die allerhöchste Entschließung fassen, eine Ent-


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schließung, die möglicher Weise auch günstiger für uns ausfallen kann, als die Anficht des Herrn Finanzministers gegenwärtig ist (Bravo, výborně). Aus diesem Grunde glaube ich also dem hohen Landtage im ganzen genommen, den Antrag seiner Commission und in Beziehung der Modalitäten des Punktes 3 und 4 den Antrag der Minorität zu empfehlen. (Výborně.)

Schrott: Das Majoritätsvotum ist von anderen Mitgliedern der Budgetcommission im Eingange der Debatte bereits so eindringlich befürwortet worden, daß mir als Berichterstatter wirklich kaum noch Raum bleibt, irgend etwas hinzuzugeben, wenn ich nicht etwa eine kleine ziffermäßige Zugabe dahin rechnen will.

Ich werbe mich daher zunächst darauf beschränken, die Entgegnungen zu beleuchten, welche von anderer Seite dem Majoritätsvotum gegenüber gestellt worden sind. Der Berichterstatter des ersten Minoritätsvotums hat sich in seinen Entgegnungen gehalten an den Ideengang des Majoritätsvotums. Es möge mir daher gestattet sein, denselben Ideengang in dem Minoritätsvotum zu verfolgen, und da finde ich zuerst, daß der Budgetcommission vorgehalten wird, die Majorität der Budgetkommission ist zwar auf den Antrag der Regierung, ihre Schuld in 33jährigen Annuitäten zurückzuzahlen nicht ein-gegangen, aber dennoch eingegangen. — Wie man auf einen Antrag nicht eingeht aber dennoch eingeht, d. h. wie man einen und den nämlichen An-trag ablehnen und dennoch annehmen kann, das ist ein logisches Curiosum, (Unruhe) das ich zu fassen nicht im Stande bin. Mir scheint, dazu gehörte ein Graf Ohrindur zu lösen diesen Zwiespalt der Natur. Die Regierung hat Annuitäten angeboten, Annuitäten, das sind fest bestimmte, unveränderliche Jahresraten für eine ebenso fest und unabänderlich voraus-bestimmte Zeitdauer; die Majorität aber räth dem h. Landtage geradezu diese-Annuitäten nicht anzunehmen, die Majorität der Budgetcommission verlangt, daß Jahresraten angenommen werden sollen, nicht Annuitäten; Jahresraten, die wir ausorücklich nur auf die 10 ersten Jahre in gleichen Beträgen wollen, ausdrücklich wirb sodann verlangt vom Jahre 1874 an bestimmte Jahresraten und zwar höhere, und weiter, daß von da an nicht nothwendig gleiche Jahresraten, sondern wechselnd nach dem wirklichen Bedürfnisse des Grundentlastungsfondes in Anspruch genommen werden sollen; damit ist aber auch die Bestimmung der Zeitdauer eludirt, je nachdem der Fond nach den Bedürfnissen es fordern wird b. h. nur bis zu jenem Punkte, wo die Verlosung des Geschäftes definitiv abgewickelt sein wird.

Bis dahin müssen sich die Ratenzahlungen der Regierung vertheilen. Es müssen nicht gerade 33 ausfallen, wie die Regierung angeboten hat, auch nicht gerade 28 Jahre, nur nach wahrscheinlicher Vorausberechnung ließ sich das als Beispiel hinstellen. Das ist entschieden etwas Anderes, als was die Regierung angeboten hat. Ferner werden von der Minorität verlangt Rückzahlungen in 10 Jahresraten; nicht hier in dem Minoritätsberichte, wohl aber mündlich hat der Berichterstatter der Minorität erklärt, daß die Minorität glaubt, mit diesem Zugeständniß 10 jähriger Annuitäten genügende Rücksicht auf die Finanzlage des Reiches zu nehmen. Ich anerkenne recht gern und gewiß mit Beruhigung die gute Meinung der Minorität, allein die Majorität im Hause war anderer Meinung. Sie glaubte, die Finanzlage des Reiches damit nicht genügend zu berücksichtigen. Auch ist das von Vorrednern genügend beleuchtet worden. Ich will damit das Haus nicht länger aufhalten. Zur Begründung dieser Forderung der Rückzahlung von gewissen Annuitäten finde ich zunächst in dem Minoritätsgutachten eine Reihe von Gründen angeführt, und der 1. Grund, den ich hier finde, ist kein geringerer, als die Würde der Landesvertretung. Es heißt nämlich: die Minorität konnte es mit der Würde der Landesvertretung nicht vereinbar finden, baß die Staatsverwaltung u. s. w.

Nun, die Majorität der Commission glaubt mit Fug und, Recht von sich behaupten zu können, Niemandem hier in diesem Hause nachzustehen, wenn es darauf ankäme, die Würde der Landesvertretung zu vertheidigen im Nothfalle mit Wort und That (Heiterkeit im Centrum).

Allein der Majorität der Budgetcommission hat es geschienen, daß in dem gegenwärtigen Falle von einer Antastung der Würbe der Landesvertretung auch nicht im entferntesten die Rede sein kann, — Wie steht die Sachlage?

Die Regierung hat das Anerbieten gemacht, sie wolle in 33 jährigen Annuitäten zurückzahlen. An dem hohen Hause ist es nun, dieses Anerbieten anzunehmen, oder anstatt dessen anzunehmen das, was die Majorität der Commission anräth, oder was die Minorität angerathen, oder endlich was hier ihn Hause zur Sprache kommen kann; das ist doch etwas, wie es im gewöhnlichen Leben alltäglich vorkommt. Der Schuldner, der nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden im Augenblicke so tilgen zu können, wie es nach strengem Rechte nothwendig ist, tritt dem Gläubiger entgegen, und bietet ihm Fristzahlungen an; wenn nun der Gläubiger diese Fristen entweder annimmt ober verwirft und andere Bedingungen stellt, wie wird dadurch des Gläubigers Würbe verletzt? Also in unserem Falle die Würbe des Landes? Das ist wahrhaft nicht abzusehen. Es wird ferner von der Minorität angeführt, daß sie eine Gefährdung der Landesinteressen darin sieht, wenn dem Lande für eine grundbücherlich versicherte Forderung eine allen Zufällen und unvorgesehenen Ereignissen durch drei Decennien ausgesetzte Hoffnung auf Zahlung angeboten werde. Nun allerdings ist es wahr, alle Zukunft ist ungewiß. "Mit des Schicksalsmächten ist kein ewiger Bund zu stechten" ; — aber auch keiner auf 10 Jahre.

Wenn wir von diesem Grundsatze ausgehen,

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dann dürfen auch keine 10 jährigen Annuitäten zu-gestanden werden, und wir müssen darauf beharren, daß das Aerar sogleich seine Schulden zurück-zahle (Je früher desto besser! im Centrum).

Meine Herren! Wenn hier im Hause jemand ein Gefühl der Furcht beschleicht vor der künftigen Zahlungsunfähigkeit des Reiches, der möge bedenken, daß in dem nämlichen Augenblicke, wo der Staat Oesterreich einem finstern Geschicke verfällt, in dem nämlichen Augenblicke, wo der Staat Oesterreich zahlungsunfähig werden sollte, baß, ich sage es, in jenem unglücklichen Augenblicke gewiß auch das Land Böhmen zahlungsunfähig würde. (Oho im Centrum).

Noch hängt unser Land, und zu seinem eigenen Heile, ganz gewiß so eng mit dem Gesammtreiche zusammen, daß es nur mit ihm steht, mit ihm untergeht. (Einzelne Bravo rechts und links, Oho im Centrum).

Es wirb wiederholt betont, daß die grundbücherlich versicherte Forderung entgeht, dafür aber eine den Wechselfällen preisgegebene Forderung an den Staat bestehe; das ist ganz richtig und nicht zu läugnen, aber etwas, was in der Natur des Geschäftes wirklich lingt. — Sowie die Verpflichteten, auf deren Realität ihre Schulden bücherlich versichert sind, sich ihrer Schulden durch Zahlung nach und nach entledigen, so erlischt die Hypothek darauf naturgemäß von selbst; daran kann niemand etwas ändern, nicht die Regierung, auch nicht die Landesvertretung. Nun die Sachlage stellt sich demnach dem Gesetze gemäß so: Nach 20 Jahren vom Beginne der Entwickelung des Grundentlastungsfonds-Geschäftes werden sämmtliche Zahlungspflichtigen, Entlasteten sich ihrer Schuld bis vielleicht auf einen kleinen Nachtrag entledigt haben; von dem Augenblicke an steht dann, abgesehen ob die Regierung etwas schuldig ist, die Sachlage so: Von den Entlasteten mit bücherlicher Versicherung hat der Grundentlastungsfond nichts zu sordern; allein er ist schuldig, alle jene Obligationen zu bezahlen, welche bis dahin nicht zur Verlosung gekommen find, diesem steht gegenüber das Landes drittel. Gegenwärtig ist der Stand des Fondes so. Seine Passiva sind die Gesammtheit der in Obligationen ausgedrückten Schulden; als Activa stehen diesen Passiven gegenüber einerseits die Forderungen des Grundentlastungsfondes an das Aerar mit 16 1/2 Mill., und daneben noch die Schuld des Landes,ausgedrückt im Landesdrittel mit nahe an 17 Mill. Beide diese Activposten haben keine Hypothek hinter sich, die 17 Mill. betragende Schuld des Landes ebenso wenig wie die 16 1/2 Mill., die bei dem Staate zu fordern sind. —

Nun sagt die Minorität in ihrem Gutachten: eben darum muß darauf gedrungen werben, diese 16 Mill. aus dem Aerar so schnell als möglich zu bekommen, um sie zweckmäßig zu verwenden, nämlich entweder die Gelber zu einer sicheren Elocirung zu benutzen ober um Grundentlastungs Obligationen anzukaufen. — Der erste Modus, wenn man diese 16. Mill. überhaupt in 10 Jahren bekommen sollte, sie auf Hypotheken zu eloziren, dürfte kaum praktisch sein; denn sicherlich werden wir den Grundentlastungsfond nicht auf Art einer Hypothekenbank benützen können, es wäre das eine auf den Aussterbeitat gesetzte Hypothekenanstalt, denn der Grundentlastungsfond ist ja bestimmt von Jahr zu Jahr Rückzahlungen zu machen durch Verlosung. Er müßte die elozirten Darlehen immer bald wieder kündigen. Der 2. Umstand aber, nämlich diese 16 Mill. dazu zu verwenden, um Obligationen einzulösen, dieser kommt mehr in Betracht.

Es hat aber diese Obligationsablösung 2 Seiten; nämlich, sie ist erstens nach den Gesetzen nur innerhalb gewisser Grenzen zulässig und zweitens wirkt sie auch nur innerhalb gewisser Grenzen vortheilhaft. Es steht so im Patente vom Jahre 1851 ausdrücklich; die Genehmigung zur dörsenmäßigen Einlösung ist nur dahin gegeben, in soweit als sie mit Vortheil für den Grundentlastungs-Fond geschehen kann

Das ist also zunächst, materiell genommen, so, daß der Fond durch die Einlösung der Obligationen noch einen Coursgewinn hat. Nun meine Herren, bei den gegenwärtigen Rückzahlungen, welche der Staat leistet, bei den kleinen Beträgen, waren wir bisher im Stande, wie auch das diesjährige Präliminar es ausweist, 900.000 st. zum Obligationsankauf zu verwenden. Wenn nun die Rückzahlung des Staates in 10 Annuitäten geschieht, so entfallen auf eine solche Annuität 2,070.000 fl. in runder Summe ober noch etwas mehr, nun könnte der Grundeutlastungsfond nicht bloß mit 900.000 fl. sondern mit einer doppelt großen Summe, oder noch mehr, nahe an 2 Mill. zur Obligationen-Einlösung schreiten. Was wäre bann die Folge davon? zunächst, baß wenn man mit 2 Mill. Jahr für Jahr auf dem Effektenmarkt erscheint, um Effekten einer und derselben Gattung anzukaufen, einmal nothwendiger Weise der Cours sehr bald steigen muß, und das wäre allerdings vortheilhaft für diejenigen, welche im Besitze von Grundentlastungs-Obligationen sind; aber die weitere Folge wäre, daß mit dem Steigen der Course der Vortheil, der Gewinn für den Fond aufhört, und mithin auch die Genehmigung weiter anzukaufen, weil nm so lange angekauft werden darf, als Nutzen daraus fließt. (Geräusch, Präsident läutet.) Nun sehen wir zweitens, und das ist der wichtigere Punkt der Frage: Es wäre wirklich möglich, durch ganze 10 Jahre mit einer Kapitalskraft von 2 Mill, st. das Einlösungsgeschäft fortzusetzen, immer noch mit einigem Cours-Gewinn. Da tritt die zweite Frage ein, ob eine solche Einlösung ohne weiters Vortheilhaft wirkt. Das ist aber in der That nicht der Fall. Der Vortheil des Fondes ist nicht identisch mit dem Vortheil des Obligationenbesitzers, sondern identisch mit dem Vortheile der Steuerpflichtigen, welche ihre Beiträge zum Grundentlastungsfonde


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eisten, und dadurch den Fond während seiner ganzen Dauer von Jahr zu Jahr neuschaffen.

Mit der Obligationseinlösung wird aber die Dauer des Verlosungsplanes abgekürzt. Wenn man die Einlösung im gegenwärtigen Maßstabe bei den jetzigen Rückzahlungsmodalitäten von Seiten der Regierung fortsetzt, so hat das Land die Aussicht, in ungefähr 28 Jahren von heute an mit dem Obli-gationsgeschäft zu Ende zu kommen. Für diese Zeit muß also das Land mittelst Grundentlastungsfondsbeiträgen seine Schuld zahlen. Wenn man nun in diesen 10 Jahren abermals Obligationen und zwar um 1,000.090 st. einlöst, so macht dieses wieder 12 Mill. und es wird der Tilgungsplan abermal um wettere 6 Jahre abgekürzt.

Es bleiben dann zur Rückzahlung des Landesdrittels noch 22 Jahre. Es müßten dann die Grundentlastungsbeiträgt so gestellt werden, daß diese 17 Millionen betragende Schuld nicht in 28, sondern in 22 Jahren zurückgezahlt wird; dann käme man mit 6 1/2 kr. per Gulden nicht mehr aus. ES müßte bann der Grundentlastungsbeitrag empfindlich erhöht werden. Und das wäre nicht mehr der Vortheil des Fondes, das wäre der Druck der Steuerpflichtigen. Endlich will ich einige geringere Einwendungen der Kürze halber übergehen und mich zu dem 2. Minoritätsvotum wenden. Bei diesem ist es vor allem anderen als Vorzug angeführt worden, daß es die Compensation sogleich herbeiführe, während nach dem Antrage der Majorität die Compensation sich auf 33 Jahre beziehen würde. Meine Herren! Das ist ganz unrichtig, der Unterschied betrifft nur das erste Jahr, wenn mau die Formulirung Sr. Excellenz des Grafen Leo Thun annimmt. In dieser Formulirung heißt es: es wird vom Staate im ersten Jahre, d. i. im Jahre 1863, ausdrücklich die Summe von 1,037.000 st. verlangt. Nun, sodann wirb aber sogleich compensirt, und nun frageich, wie wird die Rate, welche der Staat bezahlt, im Jahre 1864 aussehen? Wenn wir im Jahre 1863 auch 1,037.000 nehmen, aber sodann compensiren, so wird die Annuität für die nächstfolgenden 33 Jahre gewiß nicht mehr aus 16,540.000 fl. berechnet werden können, sondern nur aus dem Reste, welcher bleibt, wenn man von 16.540.000 den Vorschuß per 608.000 subtrahirt, dieser Rest gibt aber die Annuität, die aber gerade um 38.000 st. geringer ist, als sie gegenwärtig ausfällt, und es ist vom Jahre 1864 angefallen dasselbe Resultat, wie bei der Majorität seit dem Jahre 1863. Der ganze Unterschied ist der, daß nach dem Minoritäts-Gutachten eine Annuität gleich hier bezahlt wird; nach dem Gutachten der Minorität aber erst im Jahre 1864; ein nicht bedeutender Unterschied. Es ist weiter das Minoritätsvotum begründet worden vom Herrn Hofrath Taschek, daß es dem Landesausschuße freie Hand ließ. Es ist dem Majoritäts-Gutachten vorgeworfen worden, es überliefere den Landesausschuß mit gebundenen Händen — das war der Ausdruck — der Willkür des Finanzmintsteriums; im Gegentheile ganzumgekehrt, der Landesausschuß wird nach dem Majoritätsvotum gar leinen Anforderungen des Finanzministeriums ausgesetzt; das Majoritätsgutachten bestimmt ganz genau und formulirt präcisirt, was der Landtag an die Finanzverwaltung für Zugeständnisse machen will. Auf Grundlage dieser Zugeständnisse soll der Landesausschuß abschließen, auf Grundlage gar keiner anderen Bedingungen. Wenn also das Finanz-Ministerium nicht auf diese Bedingungen eingehen sollte, so kann der Landesausschuß auch keine anderen annehmen, er muß entgegengesetzte Vorschläge des Finanzministeriums abweisen; also ist von einer Uiberlieferüng in das Belieben des Ministeriums keine Rebe. Endlich ist erwähnt worden, daß es der Sache besser entspräche, wenn der Landesausschuß nicht ein Uibereinkommen abschließe, und hinterdrein der Landtag erst seine Genehmigung gebe, sondern wenn umgekehrt der Landesausschuß blos die Verhandlungen vornimmt und in nächster Session die Entscheidung darüber des hoh. Landtages einholte. Ich glaube auch, das ist nach dem Majoritätsvotum nicht der Fall. Es wird der Landesausschuß nicht ermächtigt, irgend ein Uibereinkommen zu schließen mit der Regierung, wo der Landtag hinterdrein seine Genehmigung gäbe, sondern umgekehrt: der Landtag ermächtigt den Landesausschuß gerade nur für ein bestimmtes Uibereinkommen, also der Landesausschuß thut nichts, was aus seinem Entschluße hervorgeht, und hat man etwas ausgesprochen, so kann man doch hinterher nicht erst etwas anderes bestimmen, dagegen würde eine Verzögerung jedenfalls eintreten, wenn man erst neue Verhandlungen einleiten würde. — Ich glaube daher bei dem Antrage der Majorität verharren zu sollen.

Oberstlandmarschall: Nun, meine Her-ren! nebst den beiden Anträgen der Majorität und der Minorität liegt noch ein Antrag des Herrn Lämmel vor, welchen der Landtag bereits vernom-men hat; ich muß offen gestehen, daß ich Anstand nehme, den Antrag zur Abstimmung zu bringen, weil er eine Form der Verhandlung zwischen dem Landtage und der Regierung vorausseht, die mir, soviel ich aus der Landesordnung entnommen habe, nicht begründet erscheint.

Der Landtag soll Bevollmächtigte wählen, welche mit der Regierung verhandeln. — Etwas ist wohl in der Landesordnung gesagt, daß der Landtag Deputationen au das allerhöchste Hoflager zu schicken berechtigt ist. Da müßte es aber so stylisirt sein, daß diese Deputation an Seine Majestät geschickt wird, welcher bann die Deputation an das Finanzministerium weisen würde.

Ich muß aber offen gestehen, die Ernennung einer Deputation, die in Wien tagt im Namen des böhmischen Landtages und dort mit der Regierung in Verhandlung tritt, scheint mir, insofern ich die Landesordnung richtig aufgefaßt habe, keinesfalls berechtigt.

Lämmel: Excellenz, ich füge mich Ihrer


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besseren Ansicht; stiesem Falle ziehe ich meinen Antrag zurück. —

Oberstlandmarschall: Dasjenige Votum, welches sich am meisten von dem Commissions-antrage entfernt, ist das Votum der ersten Minorität, welches auf 10 Jahre lautet. —

Landtagssekretär Schmidt liest:

Die Minorität der Budgetcommission erlaubt sich den Antrag zu stellen:

Der Landtag sei jedoch mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage des Staatsschatzes bereitwillig, darauf, daß die von dem Staatsärare übernommenen Ueberschüsse des Grundentlastungsfondes auch fernerhin nur in Jahresraten zurückgezahlt werden, unter der Bedingung einzugehen ....

Sněm však, prohlížeje k nynějšímu stavu pokladu státního, že osvědčuje svou ochotnost, přivoliti k tomu, aby se přebytky fondu vyvazovacího, státním erárem přijaté, i nenadále jenom po částkách ročních splácely, však ale ien pod tou výminkou ....

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, aufzustehen.

Ich halte es für die offenbare Minorität. Wünschen die Herren Gegenprobe? (Nein! Nein!)

Nun kommt das zweite Minorltälsvotum zur Abstimmung. — Das zweite Minoritätsvotum weicht nur theilweise von dem Majoritätsvotum ab.

Ich werde also das Majoritätsvotum, dort wo es von dem Minoritätsvotum, das der Herr Graf Leo Thun vertheidigt, nicht abweicht, zuerst zur Abstimmung bringen, erst beim Absatze 3 und 4 sind Abweichungen.

Ich bitte also das Majontätsvotum bis dahin absatzweise zu lesen, also in der Richtung, die Punkte in dem Minoritätsvotum 1 und 2 sprechen nicht von der Abtragung der Schulden, sondern erst 3 und 4 sprechen von der betreffenden Schuld, also weicht das Minoritätsvotum in den beiden Punkten vollkommen ab. Ich bitte das Majorilätsvotum vorzulesen.

Graf Leo Thun: Ich würde glauben Punkt 2 hätte doch schon zur separaten Abstimmung zu gelangen, weil hier die Frage der Eompensation zur Spracht kommt.

Aktuar Kuchnaka lieft Punkt II. des Majortätsvotums.

Der hohe Landtag wolle aussprechen, er sei durch das Bedürfniß für die regelmäßige Fortführung des Grundentlastungsfond-Geschäftes in die Nothwendigkeit verseht, zu verlangen, daß der von der hohen Staatsverwaltung dem böhmischen Grund-entlaftungsfonde am 1. November 1861 zur Bestreitung seiner currenten Ausgaben aus dem Aerar gewährte verzinsliche Vorschuß pr. 1,005.223 fl. 5 kr. und zwar in seinem dermal noch aushastenden Restbetrage von 608.330 fl. 14'/2 kr. ö. W. von der Forderung des böhmischen Grundentlastungsfondes an den Staatsschatz pr. 16,597.173 fl. 37 kr. öst. W. im Wege der Compensation in Abzug gebracht werde.

Slavný směm račiž se osvědčiti, že toho vyžaduje pravidelné další vedení úředních prácí fondu vyvazovacího, aby se zúročitelná záloha 1,005.223 zl. 5 kr., slavnou správou státní českému vyvazovacímu fondu k zapravování. běžných jeho vydajů z kasy erární povolená, a to zbývající posud zálohy této suma 608.330 zl. 14l/2 kr. r. č. od požadavku 16,597.173 zl. 37 kr. r. č., jaký má český fond vyvazovací za pokladem státním, cestou kompensace odrazila.

Oberstlandmarschall: Ich. bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben.

(Wird angenommen.)

Nun werde ich die Minoritätsanträge zur Abstimmung bringen.

Landtagsactuar Kuchynka liest das Minoritätsvotum Sr. Erc. des Grafen Thun böhmisch und deutsch:

4. Der h. Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, auf Grundlage der voranstehenden Erklärung mit der k. k. Staatsverwaltung wegen Rückzahlung der bei dem Staatsärare befindlichen Uiberschüße des Grundentlaftungsfondes in Verhandlung zu treten und darüber seiner Zeit dem Landtage zu berichten.

4. Slavný sněm račiž zemskému výboru uložiti, aby na základě osvědčení tuto navržených v příčině přebytků fondu vyvazovacího, za státním erárem jsoucích pojednával s c. k. správou státní, i aby sněmu časem svým podal o tom zprávu.

Oberstlandmarschall: Ich werde die-sen Antrag, wie er jetzt vorgelesen wurde, zur Abstimmung bringen. Ich bitte also die Herren, welche für die Annahme dieses eben jetzt in seinen einzelnen Punkten vorgelesenen Antrages sind, aufzustehen. (Zählt: 101.) Ich glaube, das ist die ausgesprochene Majorität. Wünscht Jemand die Gegenprobe. Ich glaube übrigens dafür einstehen zu können,daß dieß die entschiedene Majorität ist.

(Rufe: Gegenprobe!)

Oberstlandmarschall: Ich werde also um die Gegenprobe bitten. (Zählt: 90.) Also ist der Antrag angenommen. Vorhin habe ich 101 gewählt und jetzt sind 90 Stimmen.

Die Verificatoren haben die Bitte ausgesprochen, der Landtag möge eine Vermehrung der Ve-rificatoren vornehmen, da gegenwärtig Tag täglich und so lange Sitzungen abgehalten werden, sind sie wirklich zu sehr in Anspruch genommen, und umso-mehr, da gegenwärtig noch 2 aus ihrer Mitte verhindert sind, so daß sie nicht in Anspruch genommen werden können. Wenn daher das Haus einverstanden wäre, so würde ich die Curien ersuchen, wenn sie die 5 Mitglieder für die Commission über die Bauordnung wühlen werben, zugleich auch die


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Wahl der 3 Verificatoren vornehmen zu wollen, so daß statt wie früher jeden 3. Tag, die jetzigen Ve-rificaloren jeden 5. Tag erst an die Reihe kommen. Ist das Haus damit einverstanden? Ich bitte die Hand aufzuheben.

(Wird angenommen.)

Es handelt sich jetzt darum, ob die Curien die Wahl noch heute vornehmen wollen, ober in der morgigen Sitzung?

Dr. Rieger: Sind 2 neue Verificatoren zu wählen?

Oberstlandmarschall: Aus jeder Curie 3, damit gerade die doppelte Zahl wäre.

Dr. Rieger: Aber ich hörte, daß aus der Curie der Landgemeinden Einer von den gewählten Verificatoren abwesend ist.

Oberstlandmarschall: Zwei sind abwesend: Hr. Dr. Roth und Herr Dr. Žák. Aber Dr. Žák wird bald erscheinen, weil er sich nur einen 8tägigen Urlaub genommen hat.

Dr. Rieger: Aber Dr. Roth ist längere Zeit abwesend.

Oberstlandmarschall: Für Dr. Roth habe ich schon einmal die Curie aufgefordert.

Dr. Rieger: Das ist, wie mir scheint, noch nicht geschehen, und da könnte es jetzt unter Einem geschehen.

Oberstlandmarschall: Alsobitte ich die Curie der Landgemeinden statt 3, 4 Verifikatoren zu wählen, während jede andere 3 wählt. Wenn es den Herren recht wäre, so würde ich sie auffordern, morgen um 9 Uhr zusammenzutreten und nach der Wahl würde ich die Sitzung beginnen, (Rufe: Heute!)

Oberstlandmarschall: Also bitte ich die Herren noch heute die Wahl vorzunehmen.

(Rufe: Beide Wahlen?)

Oberstlandmarschall: Wenn die Herren schon zusammenkommen, ist es besser sie nehmen gleich beide Wahlen vor. — Ich bitte die Herren jetzt zusammenzutreten und zu wählen: 3 Mitglieder für die Verificatoren, beziehungsweise die Landgemeinden 4, und 5 Mitglieder in die Commission für die Bauordnung.

Morgen ist Sitzung um 9 Uhr. (Ruft: Die Tagesordnung). Die Tagesordnung ist die Fortsetzung der heutigen. Wir sind mit dem Grundentlaftungsfond noch nicht fertig. Anträge, Rechtfertigungsberichte und bann das Gemeinbegesetz, also wir sind vollständig versehen noch für einige Sitzungen. —

Ende der Sitzung um 1/4 auf 5 Uhr.

Peter Steffens,

als Verificator.

Carl Ritter v. Neupauer,

als Verificator.

V. Seidl,

als Verificator.

Druck der. k. k. Hofbuchdruckerei von Gottlieb Haase Söhne.


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