Sobota 14. března 1863

Stenografischer Bericht

über die

XXX. Sitzung der zweiten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 14. März 1863.

Stenografická zpráva

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XXX. sezení druhého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 14. března 1863.

Vorsitz: Der Oberstlandmarschall Albert Graf von Nostitz.

Gegenwärtig: Die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der t. k. Statthalterei-Vicepräsident, Ernst Freiherr v. Kellersperg, dann die k. k. Statthaltereiräthe Wilhelm Ritter von Bach und Johann Neubauer.

Beginn der Sitzung um 10 Uhr 30 Min.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Albert hrabě z Nostic.

Přítomní: Poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: Náměstek místodržícího, Arnošt svobodný pán z Kellerspergů, pak c. k. místodržitelští radové Vilém rytíř z Bachů a Jan Neubauer.

Počátek sezení o 10. hod. 30 minut.

Oberstlandmarschall: Die Commission zur Vorberathung der Regierungsvorlage betreffend das Grundbuchsgesetz hat sich dahin constituirt, daß sie zum Obmann Se. Excellenz den Herrn Grafen Wolkenstein, zum Obmann-Stellvertreter Hrn. Wenzel Ritter v. Eisenstein, zu Schriftführern Hrn. Wenzel Seidl und Dr. Šlechta gewählt hat. Ich weise dieser Commission das Sitzungslokale im Commis-sionszimmer Nr. 3 neben dem stenografischen Bureau an; — ich werde der Commission auch das von dem Abg. Hofrath Taschek mitgetheilte Material über das Grundbuchswesen übergeben lassen. Der Abg. Schmidt hat wegen dringender Geschäfte um einen Urlaub von 7 Tagen angesucht, den ich ihm auch ertheilt habe.

Herr Dr. Karl Roth entschuldigt sich, daß er durch eine Augenkrankheit verhindert ist, den Sitzungen beizuwohnen und die Geschäfte, die ihm im Verificationsausschuße obliegen, nicht versehen kann. Ich ersuche die Herren Mitglieder der Curie der Landgemeinden auf die Dauer der Verhinderung des Hrn. Dr. Roth heute nach der Sitzung einen Ersatzmann für seine Geschäfte im Verificationsausschuße zu wählen.

In Druck sind vertheilt worden, der Antrag des Abg. Kuh, wegen Erlassung einer Cultus-Gemeinde-Ordnung für die Israeliten des Königreichs Böhmen, der Bericht des Landesausschußes über die Organisirung des böhm. Landesarchives, der Bericht der Commission über den Antrag des Abg. Dr. Purkyně wegen einer Adresse an Se. k. l. apost. Majestät in Betreff der durch die bisherigen Preßgesehe Getroffenen.

Ich bitte die Einläufe zu lesen.

Secretär Schmidt liest den Einlauf.

Einlauf am 13. März 1863. Nr. 718.

Antrag des Abg. J. U. Dr. Klier und 57 Genossen wegen Herstellung eines Landungs- und Zollmanipulationsplatzes am Elbeufer zu Tetschen.

Nr. 719.

Abg. Dr. Gschier überreicht die Eingabe der Lehrer in Eger um Regelung ihrer Gehalte.

Č. 720.

Posl. V. Kratochvil podává žádost obce Choroušic a Choroušku, by spojující silnice mezi Mělnicko-Mšenskou a Mělnicko-Boleslavskou silnici na okresní výlohy vystavena a co okresní uznána byla.

Došlé spisy dne 13. března 1863. Č. 718.

Návrh poslance JUDr. Klier a 57 soudruhů o zřížení přístavištěte na nábřeží Labském.

Č. 719.

Posl. Dr. Gschier podává žádost učitelů v Chebu o upravení jejich platů.

Nr. 720.

Abg. W. Kratochwil überreicht die Eingabe der Gemeinden Choroušic und Choroušek, es möge die Verbindungsstraße Mischen der Melnik-Mšenoer und Melnik-Jungbunzlauer Straße auf Kosten des Bezirkes hergestellt und als Bezirksstraße erklärt werden.

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Č. 721.

Posl. V. Kratochvil podává žádost obci Choroušic a Choroušku za vyvazení ještě stávajících dávek.

Č. 722.

Posl. Aleš Václavík podává žádost zá-stupitelstva obci Libice, Kanína, Pátku a Koutu ohledně stavby okresní silnice od hranic okresu Kolínského k Netřebicům, okr. Nimburského.

Č. 723.

Poslanec Dr. Milner podává žádost obce Horno- a Dolno-Chvatelské; aby štóla a jiné dávky, které Zásmuckému učiteli postoupeny byly, učiteli poskytovány byly.

Č. 724.

Poslanec Dr. Milner podává žádost obce Horno- a Dolno-Chvatelské, okr. Kouřimského, aby fara Dolno - Chvatelská od Zásmuckého děkanství odloučena byla.

Č. 725.

Posl. Dr. Milner podává žádost předsta-venstva obce Nepoměřické a ještě 5 jiných obcí o vyvazení naturálního desátku.

Nr. 726.

Abg. Freiherr von Wucherer überreicht die Gingabe des Bürgermeisteramtes in Tepl mit meh-ren Gemeinden wegen Verleihung eines Apotheken-Befugnisses für die Stadt Tepl.

Nr. 727.

Abg. Freiherr von Wucherer überreicht die Eingabe der Gemeindevorsteher des Tepler Bezirkes um Belassung der gegenwärtigen Eintheilung der landesfürstl. Aemter.

Č. 728.

Posl. Dr. Šicha podává žádost obce Lhoty, okr. Cáslavského, za vyvazení desátku k faře Svinčanské.

Nr. 729

Abg. Dr. Wiese überreicht die Eingabe der Gemeinden Ošic, Johannesthal, Kessel und Kru-nersdorf wegen Zehentsablösung.

Nr. 721.

Abg. W. Kratochwil überreicht die Eingabe der Gemeinden Choroušic und Choroušek um Ablösung der noch bestehenden Giebigkeiten.

Nr. 722.

Abg. Alois Wáclawik überreicht die Eingabe der Gemeindevertretung von Libic. Kanin, Pátek und Kout um Aufbau einer Bezirksstraße von der Grenze des Koliner Bezirkes gegen Netřebic im Bezirke Nimburg.

Nr. 723.

Abg. Dr. Milner überreicht die Eingabe der Gemeinden Ober- und Unter-Chwatlin, damit die dem Zásmuker Lehrer abgetretenen Stola- und sonstigen Gebühren weiterhin dem Lehrer in Unter-Chwatlin überwiesen werden möchten.

Nr. 724.

Abg. Dr. Milner überreicht die Eingabe der Gemeinden Ober- und Unter-Chwatlin, Bez. Kauřim, womit die Unter-Cwatliner Pfarre von der Zásmuker Dechantei getrennt werde.

Nr. 725.

Abg. Dr. Milner überreicht die Eingabe des Gemeindevorstandes von Nepoměřic mit 5 anderen Gemeinden um Ablösung des Naturalzehents.

Č. 726.

Posl. svob. pán Wucherer podává žádost

obecního úřadu Tepelského a jiných obcí o

udělení práva lékarnického pro město Teplá.

Č. 727.

Posl. svob. pán Wucherer podává žádost obecních predstavených okr. Tepelského, aby nynější rozděleni zeměpanských úřadu ponecháno bylo.

Nr. 728.

Abg. Dr. Šicha überreicht das Ansuchen der Gemeinde Lhota, Bez. Časlau, um Zehentsablösung zur Pfarre in Swinčan.

Č. 729.

Poslanec Dr. Wiese podává žádost obce Osečna, Janův důl, Kotel, a Kundratice o vyvazení desátku.

Oberstlandmarschall: Nun werden wir zur Tagesordnung übergehen, wir sind bei §. 9. geblieben.

Freih. v. Kellersperg:Ich bitte ums Wort.

Auf die Interpellation des Herrn Abgeordneten Franz Ringhoffer und Genossen in Betreff des von der Smichover Gemeinde bei dem hoh. Fi-nanzministerium eingebrachten Ansuchens, daß die Erwerb- und Einkommensteuer von der böhmischen Westbahn nicht in Wien, sondern am Smichov als dem Sitze der Direction, dieser Bahn zur Einhebung gelange, habe ich die Ehre zu erwidern, daß schon in Folge der Darstellung des k. k. Finanzlandesdirectors das hohe k. k. Finanzministerium die Vorschreibung und Einhebung der die böhmische Westbahn treffenden Erwerb- und Ein-


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kommensteuer, somit selbstverständlich auch der Zuschlage sowohl bei der Wiener Steueradministration als auch bei dem Steueramte Smichov einstweilen sistirt und wegen der endgiltigen Austragung dieser, Angelegenheit mit dem hohen Staatsministerium die nöthige Verhandlung angeknüpft hat. —

Ich bin gerne bereit, diesem Gegenstande auch fernerhin meine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, und jede nur mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen. (Bravo links).

Statthalterei-Rath Neubauer liest:

Odpovídaje na interpelaci pana poslance Ringhoffra Františka a spoludruhů, týkající se žádosti, jižto obec Smíchovská vznesla na c. k. ministerium financí, aby dané z výdělků a z důchodů české západní dráhy neodváděly se ve Vídni, nýbrž aby se vybíraly na Smíchově, kde ředitelství té dráhy sídlem jest, mám za čest slav. sněmu oznámiti, že vysoké ministerium financí již na zprávu, jíž se mu v té pří-čině dostalo od finančního ředitelství zemského, učinilo opatření, aby daně z výdělku a z důchodů české západní dráhy, tudiž jak se samo sebou rozumí i přirážky — zatím nezapisovaly a nevybíraly se ani od berničné administrací Vídeňské, ani od berničného úřadu Smíchovského, a že právě vyjednává s vys. ministerium státním, aby tato záležitost konečně platného vyřízení došla.

Milerád celou svou pozornost i dále k té věci obrátím, a hotov jsem jí v§i možné podpory dopříti. (Velmi dobře!)

Freiherr v. Kellersperg: Ich habe ferner die Ehre, noch eine Interpellation zu beantworten, welche in der 7. Sitzung dieser Session von dem Abg. Hrn. Wenzel Kratochwyl und Genossen au mich gerichtet worden ist.

Diese Interpellation lautet folgender Massen :

C. k. rada Neubauer čte interpellací česky — a rytíř z Bachů liest dieselbe deutsch.

(Vide Stenographisches Protokoll der VII. Sitzung pag. 160.)

Freiherr v. Kellersperg: Da mir nun die Acten über die Kuttendorfer Gemeinde-Jagdbarkeit vorliegen, so bin ich in der Lage, die in dieser Angelegenheit von dem Hrn. Abgeordneten Kratochwyl und Genossen eingebrachte Interpellation zu beantworten.

Der Anfang der Verhandlung fällt bereits in das Jahr 1858 zurück.

Damals handelte es sich um die neuerliche Verpachtung der Kuttendorfer-Gemeinde-Jagdbarkeit.

Bei der am 28. Juni 1858 im Beisein der Kuttendorfer Gemeindevertreter vorgenommenen Verhandlung wurde durch den von keiner Seite angefochtenen Befund unbefangener Sachverständiger sichergestellt, daß auf dem Kuttendorfer Gemeindereviere, welches zwischen theils eigenen, theils gepachteten Revieren der Domäne Libešic mitten inneliegt, eine geregelte Jagdausübung auf keine andere Weise als durch die Vereinigung jenes Gemeinderevies mit dem herumliegenden Jagdcomplexe der Domaine erzielbar, und daß also diese Vereinigung in national-ökonomischer und jagdpolizeilicher Hinsicht nothwendig sei.

Auf Grund dieses Befundes und in Consequenz der von dem damaligen Ministerium für die Handhabung der Jagdvorschriften vorgezeichneten Grundsätze wurde die Kuttendorfer Gemeindejagdbarkeit vom Bezirksamte Auscha bereits im Jahre 1858 der Libešicer Domainen-Forstverwaltung um den durch eine unparteiische Schätzung als angemessen erkannten. Pachtschilling von 35 st. jährlich für die nächsten 6 Jahre zugewiesen, wodurch es von der ursprünglich beabsichtigten lizitatorischen Verpachtung dieser Jagdbarkeit das Abkommen erhielt. Der früher von der Gemeinde erzielt gewesene Pachtzins war geringer, und betrug nur 22 fl. 15. kr.

Die bezirksämtliche Verfügung wurde in allen Instanzen, zuletzt auch vom Ministerium des Innern am 26. Juni 1860 mit der einzigen Abänderung aufrecht erhalten, daß die Dauer dieser Jagdzuweisung auf 5 Jahre beschränkt wurde. Mit dem Monatschluße Jänner 1864 wird dieses Verhältniß sein Ende erreichen. —

Obwohl die Angelegenheit, wie gesagt, schon im Jahre 1860 in letzter Instanz rechtskräftig entschieden war, beharrte demungeachtet die Gemeinde fortan bei ihrer Weigerung, ihr Jagdrevier der Libešicer-Forstverwallung zu übergeben, und den von der letzteren hiefür beim Bezirksamte erlegten Pachtschilling in Empfang zu nehmen.

Wiederholte Versuche des Bezirksamtes, die Gemeinde im gütlichen Wege zur schuldigen Folgeleistung zu bewegen, blieben fruchtlos, und scheiterten hauptsächlich au dem Widerstande und Einfluße des im Jahre 1861 neugewählten Gemeindevorstehers.

Schon im Jahre 1860 wollte das Bezirksamt den rechtskräftigen Verfügungen des Ministeriums durch Absendung einer Militärassistenz Nachdruck geben: der k. k. Kreisvorsteher fand sich aber nicht bestimmt, in diese Maßregel einzugehen, sondern schlug den Weg neuerlicher Belehrung ein.

Aber auch im Monate Juli 1861 war die Gemeinde Kuttendorf zur Anerkennung der rechtskräftigen Entscheidungen und zur Behebung des Pachtschillings nicht zu bewegen, und stellte der Weisung des Bezirksamtes starren Widerstand entgegen.

Als zu dieser Zeit der Bezirksvorsteher den Gemeindevorsteher und die übrigen Vertreter der Gemeinde Kuttendorf zu einer nochmaligen, letzten Belehrung und gütlichen Ermahnung zu sich in das Amt beschieb, benahm sich der Gemeindevorsteher ohne alle Veranlassung so leidenschaftlich, ungestüm und ungeziemend, in Worten und Gebärden, daß der Bezirksvorsteher, von ihm drohend und mit

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schreiender Stimme angefahren, fast gar nicht zu Worte kam, und es nothwendig fand, zwei Zeugen in sein Bureau zu rufen, und den Gemeindevorsteher zu einer Ordnungsbuße von 10 st. zu verurtheilen, welche Strafe auch im Rekurswege aufrecht erhalten worden ist.

Als das Bezirksamt auch diesen letzten Versuch der Güte gescheitert sah, konnte es — ohne seine Pflicht zu versäumen, — dem beharrlich fortgesetzten passiven Widerstande gegen eine rechtskräftige Entscheidung nicht weiter ruhig zusehen, und zwar umsoweniger, als mehre andere Gemeinden, namentlich die Nachbargemeinde Gießdorf, wo ähnliche Verhältnisse obwalteten, mit Spannung dem Ausgange der Kuttendörfer Jagdangelegenheit ent-gegen sahen und das Amt, besorgen mußte, daß jeder weitere Schritt auf dem Wege der Versöhnung und Güte nur als ein Beweis der Schwäche und Ohnmacht aufgefaßt und das von Kuttendorf gegebene böse Beispiel, nur zu leicht Nachahmung an anderen Orten finden würde.

Das Bezirksamt Auscha suchte demnach neuerlich beim Kreisamte um die Absendung eines Militär-Assistenz-Commando nach Kuttendorf an.

Aber auch jetzt wollte der Leitmeritzer Kreisvorsteher, bevor er zur Anwendung dieses Zwangsmittels schritt, noch einmal und zwar seinen persönlichen Einfluß geltend machen, und lud deshalb die Vertreter der Gemeinde Kuttendorf zu sich.

Auf diese Vorladung erschienen die Ausschußmänner von Kuttendorf, jedoch ohne den Gemeindevorsteher, welcher auch Tags zuvor der Vorforderung des Bezirksamtes Auscha zum Erscheinen bei einer gerichtlichen Verhandlung nicht gehorcht, und welcher sich nach Prag entfernt hatte, — beim Kreisamte.

Der Kreisvorsteher, obschon durch eine Unpäßlichkeit an sein Zimmer gefesselt, nahm die Verhandlung mit den erschienenen Gemeindevertretern selbst vor, und gab sich alle erdenkliche Mühe, dieselben durch eine eindringliche ausführliche, länger als zwei Stunden dauernde Auseinandersetzung und Belehrung auf den Weg des Gehorsams zurückzuführen.

Da aber auch diese Bemühung fruchtlos blieb, und die Gemeindevertreter jeder bestimmten Erklärung durch die Bitte um weiteren Aufschub auszuweichen suchten, so erübrigte dem Kreisvorsteher nichts anderes, also zur Anwendung von strengen Maßregeln zu schreiten, um den von der Gemeinde hartnäckig und trotzig verweigerten Gehorsam zu erzwingen.

Es wurde ein Militärassistenzcommando nach Kuttendorf entsendet, und der Gemeindevorsteher vom Amte suspendirt.

Von der Assistenzmannschaft wurden dem suspendirten Gemeindevorsteher als dem am meisten Schuldtragenden und zugleich wohlhabendsten Grundbesitzer im Orte, 10 Mann eingelegt, die übrige Mannschaft wurde nach Verhältniß unter die Ausschüsse und vermöglichsten Grundbesitzer zu 1 bis 4 Mann vertheilt.

Am zweiten Tage nach diesem Ereignisse erschienen die Vertreter der Gemeinde beim Bezirksamte, erklärten, daß sie sich der Durchführung der rechtskräftigen Ministerialentscheidung nunmehr unweigerlich fügen wollen, und baten um die Behebung der Militärassistenz, wobei sie erklärten, zur schnellern Erreichung ihres Wunsches, dessen Willfahrung, wie natürlich, vom Kleisamte abhing, zwei aus ihrer Mitte zum Kleisamte abordnen zu wollen. Dieß geschah und es erfolgte sofort vom Kreisamte die Behebung der Militärassistenz.

Der Gemeindevorsteher aber wurde vom Kreisamte vom Dienste ganz enthoben, ohne daß er gegen diese Verfügung den Rekurs ergriffen hätte, worauf sofort zur Wahl eines Gemeindevorstehers geschritten wurde, welcher noch jetzt das Amt versieht.

Die Assistenzgebühr wurde der Gemeinde in dem geringen gesetzlichen Ausmaße auferlegt; — daß die Gemeinde nebstdem auch die bezirksämtlichen Commissionskosten vergüten mußte, war in den bestehenden Vorschriften, in der Natur der Sache gegründet. Diese Kosten wurden von der Staatsbuchhaltung liquidirt.

Daß die Mitglieder der Gemeindevertretung stets durch die Mannschaft begleitet worden seien, ist völlig unrichtig.

Den suspendirten Gemeindevorsteher begleitete am ersten Tage ein Soldat einmal, was jedoch der Amtsabgeordnete, als er davon erfuhr, im Einvernehmen mit dem Assistenzcommandanten sogleich abstellte.

Wohl aber erwiesen die Soldaten der Assistenzmannschaft ihren Quartierträgern einen sehr willkommenen Dienst dadurch, daß sie aus eigenem freien Antriebe, wie es in solchen Fällen öfter zu geschehen pflegt — auf die Felder mit hinausgingen, um dort bei den Arbeiten zu helfen.

Nach dieser Schilderung des thatsächlichen Herganges erübrigt mir noch, auf die am Schluße der Interpellation gestellten 3 Fragepunkte folgende Ant-wort zu ertheilen:

1. Daß der Leitmeritzer Kreisvorsteher ohne Beachtung der von den Gemeindevertretern bei ihm abgegebenen, ausweichenden, und nur eine noch weitere Verschleppung der Sache bezweckenden Erklärung im Monate Juli 1861 ein Assistenz-Com-mando nach Kuttendorf abgesendet habe, war seiner Excellenz dem Statthalter Grafen Forgách aus einer erstatteten Anzeige bekannt, und erschien diese Maßregel durch die damals eingetretene Sachlage vollkommen gerechfertigt.

2. Die durch eine rechtskräftige Ministerialentscheidung ausgesprochene Zuweisung des Jagdpachtes in der Gemeinde Kuttendorf an die Domainenverwaltung Libešic muß namentlich von der Landesbehörde bis zum Ausgange des dafür festgesetzten Termins d. i. bis Ende Jänner 1864 als aufrecht bestehend anerkant werden.

3. Von einer Genugthuung ober Schadener-


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satzleistung an die Gemeinde Kuttendorf, ober wohl gar an den renitenten vormaligen Gemeindevorsteher kann selbstverständlich keine Rebe sein.

Was aber die weitere Benützung der Gemeinde-jagdbarkeit in Kuttendorf vom 1. Feber 1864 betrifft, so wird es die Sache des Bezirksamtes in Auscha sein, dießfalls im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung nach Maßgabe des a. h. Pa-tentes von 7. März 1849 und der Ministerialverordnung vom 15. Dezember 1852, die vorgeschriebene Vorsorge zu treffen, wobei ich die bereits einmal dem hohen Hause gegebene Versicherung nur wiederholen kann, daß gegenwärtig in Betreff der Gemeindejagden sowohl von dem hohen Staatsministerium selbst, als auch von der Statthalterei und den politischen Unterbehörden die citirten, durch das Reichsgesetzblatt kundgemachten Gesetze als die ausschließende Richtschnur bei ihren dießfälli-gen Amthandlungen festgehalten und beachtet werden, somit von anderweitigen, diese Gesetzvorschriften beirrenden Anschanungen und Auslegungen keine Rede sein kann.

C. k. rada Neubauer čte tuto odpověd desky jak následuje : Maje nyní spisy týkající se myslivosti Chotiněvské (Kuttendorfské) obce v rukou, jsem s to, abych odpověděl k interpellaci, kterou v této příčině učinili pan posl. Kratochvil a soudruhové.

O záležitosti té začalo se jednati již roku 1858.

Tehdá se jednalo o opětné pronajmutí myslivosti obce Chotiněvské.

Když se dne 28. června 1858 u přítomnosti zástupců obce Chotiněvské o té věci vyjednávalo, znalci nepodjatí nálezem, kterémuž se neodporovalo se žádné strany, na jisto postavili, že v nájemství obce Chotiněvské, ze všech stran reviry jednak panskými, jednak najatými Liběšického panství obklíčeném, nelze myslivost řádným spůsobem vykonávati jináče, než když se nájemství řečené obce spojí s honebnými obvody panskými, jež okolo něho leží, a uznalo se tedy, že spojení toho z příčin národního hospodářství a policie myslivní jest potřebí.

Na základě toho nálezu a v srovnalosti s pravidly, vyměřenými od tehdejšího ministerium o tom, kterak šetřiti předpisů o myslivosti vydaných, Úštecký úřad okresní přikázal myslivost obce Chotiněvské a to již v roku 1858, lesní správě panství Liběšického na 6 let nejprve příštích za nájemné ročních 35 zl., jež nestraným odhadem uznáno za přiměřené; za kterou příčinou i sešlo s pronájmu této myslivosti ve veřejné dražbě, jenž původně se měl předsevzíti. Nájemné, kteréž obec dříve brala, bylo skrovnější; činiloť toliko 22 zl. 15 kr. Opatření okresním úřadem učiněné zachovalo se ve všech instancích v platnosti, naposledy i od ministerium záležitostí vnitřních dne 26. června 1860; opravilo se jenom to, že se nájemství toliko na 5 let přikázalo.

Koncem měsíce ledna 1864 čas ten projde.

Ačkoli záležitost jak se podotklo r. 1860 jíž v poslední stolici s moci právní byla rozhodnuta, obec předce, trvajíc v odporu, nechtěla nájemství své Liběšické správě lesní odevzdati a nepřijímala peněz nájemných, jež správa k okresnímu úřadu skládala.

Okresní úřad, maje obec několikráte k tomu, aby po dobrém povinnosti své dosti učinila a poslechla, ničeho nepořídil; hlavně tomu překáželo odporování a působení představeného, roku 1861 nově zvoleného.

Již roku 1860 chtěl okresní úřad, aby právně utvrzeným nařízením od ministerium vydaným důrazněji průchodu zjednal, odeslati vojenskou asistenci; avšak c. k. představený krajský neschválil toho opatření, nařídil, aby se obci ještě dalo náležité naučení.

Než i roku 1861 (v měsíci červenci) ne-bylo lze obec Chotiněvskou pohnouti, aby rozhodnutí v právní moc vzešlé uznala, a nájemné peníze Vyzdvihla; činílať nařízením od okr. úřadu vydaným tuhý odpor.

V ten čas představený okresní obeslav obecního představeného a ostatní zástupce obce k sobě na úřad, chtěl jim opět a na posledy dáti naučení a přátelské napomenutí; při tom se představený obce beze vší příčiny choval tak náruživě, spurně a neslušně slovem a tvářením, že okresní představený, na nějž se pohrůzčivě a křiklavě osopoval, sotva kdy k slovu přišel a zapotřebí uznal, aby dva svědkové do úřadní světnice byli povoláni, načež představeného obce k pořádkové pokutě 10 zl. odsoudil.

Tato pokuta k podanému rekursu zůstavena v platnosti.

Okresní úřad, jemuž se i po 5letí ten pokus o narovnání nepodařil, nemohl, ač nechtě-li zanedbati své povinnosti déle pokojně dívati se na to, kterak obec rozhodnutí v práv-ní moc vzešlému trvalý odpor činí neposloucháním, a nesměl toho neviděti již proto, že jiné obce, zejména sousední obec Jištrpy, v které se věci podobně měly, upřeně očekávaly, jak záležitost týkající se myslivosti Chotiněvské vyjde. Také úřadu bylo se obávati, že všeliké další narovnávání a sjednávání považováno bude za slabost a nestatečnost, a že jiné obce přesnadno půjdou za zlým příkladem obce Chotiněvské.

Okresní úřad Úštecký tedy opět žádal na krajském úřadě, aby se vojenské assistence odeslala do Chotiněvsi.

Ale tehdá představený Litoměřického kraje, zamýšleje ještě jedenkráte a to osobně v té věci působiti, než by se užívalo toho prostředku donucovacího, vyzval zástupce obce Chotiněvské, aby se u něho dali najiti.


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K tomuto obeslání dostavili se výborové Chotínevští. Představený, který již den před tím obsilky okresního úřadu Ouštěckého, aby se dostavil k nějakémusi řízení soudnímu, neuposlechl, odebrav se do Prahy, nedal se v krajském úřadě najíti.

Krajský, ačkoliv tehda pro churavost z pokoje ani vyjíti nemohl, osobně vyjednával se zástupci obce přišlými, snažil se vším možným spůsobem, aby je důkladným déle dvou hodin trvajícím líčením a poučením zpět uvedl na dráhu poslušnosti.

Když tak i Krajský se marně přičinil, a když zástupci obce se vyhýbali všelikému určitému pronesení, prosíce, aby ještě se odkládal, tu krajský nemohl neužívati přísných prostředků, aby obec, která se zurputile a spurně zpěčovala poslouchat, k poslušnosti byla přinucena.

Bylo tehdy vojenské odděleni do Chotiněvsi odesláno, představený obce byl z úřadu odsazen.

Odsazenému představenému, který se nejvíce provinil, zároveň jest nejmajetnější statkář v obci, vložilo se deset vojáků mužstva assistenčního, ostatní mužstvo bylo rozděleno mezi výbory a nejmohovitější statkáře poměrně tak, že se dostalo každému po 1 do 4 mužů.

V ten den potom, když se to zběhlo zástupci obce, dostavivše se k okresnímu úřadu pronesli se, že se chtěji nyní bez odmluvy tomu poddati, aby rozhodnutí od ministerium učiněné a v právní moc vzešlé se vykonalo, a prosili, aby se vojenská assistence vzala nazpět, aby pak vyplnění přáni svého, jemuž, jak se rozumí, jen krajský úřad mohl vyhověti, dříve dosáhli, vyjádřili se, že vypraví dva ze středu svého ku krajskému úřadu.

Tak učinili, a krajský úřad hned assistenci vojenskou zdvihl, představeného obce ale na prosto z úřadu odsadil, z kterého opatření představený se neodvolal, tak že se potom volba nového představeného obecního předsevzala, který nyní ještě úřaduje.

Za assistenci uložil se obci nejmenší plat zákonem vyměřený. Že obec kromě toho byla povinna útraty za komise od okresního úřadu před se vzaté nahraditi, to se zakládá na nařízeních posud platných a na věci samé. Útraty tyto byly od státní účtárny upraveny. Že vojenské mužstvo údy zástupitelstva obecního ustavičně doprovázelo, jest udání na dobro nepravé.

Odsazeného představeného prvního dne a však jen jednou doprovodil voják, zřízenec úřadu, dozvěděv se toho a srozuměv se velitelem vojenské assistence, ihned opatřil, aby se to již nestávalo.

Zajisté ale vojáci mužstva assistenčního proukázali svým ubytovatelům vítanou službu jdouce s nimi z vlastního pudu, jak se to v podobných případnostech častěji stává na pole a pomáhajíce v práci.

Po líčení tomto, jak se věc skutečně zběhla, jest mě jenom ještě učiniti ku třem otázkám na konci interpellace položeným tuto odpověd:

1. Že Litoměřický krajský neohlížeje se na pronešení zástupců obce, kteříž vyhýbajíce se určité odpovědi věc chtěli opět protahovati, v měsíci červenci 1861 oddělení assistenční odeslal do Chotiněvsi: o tom Jeho Excellenci místodržící hrabě Forgách podle zprávy jemu učiněné věděl, a opatření to bylo tím, jak věc tenkráte se měla, úplně ospravedlněno.

2. Rozhodnutí od ministerium, vydané a v moc právní vzešlé, jímž se vyřklo, aby se myslivost Chotiněvská panské správě Liběšické přikázala, zejména úřadu zemskému jest uzná-vati za platné, až lhůta v té příčině vyměřená t. j. koncem ledna 1864 projde.

3. Že by se mělo obci Chotiněvské v ně-čem zadosti učiniti aneb ji cosi nahraditi, natož že by se snad předešlému představenému obce, který se tolik zprotivoval, něco mělo napravo- vati, o tom nemůže, jak se samo sebou rozumí, ani řeči býti.

Pokud se ale týče toho, kterak se mysli-vosti obecní v Chotiněvsi od 1. února 18.64 počínajíc má ,užívati, tuť bude náležeti na okresní úřad Úštecký, aby srozuměv se o tom s obecním zástupitelstvem povinnou péči o to měl, aby se podle nejv. patentu daného dne 7. března 1849 a podle nařízení vydaného od ministerium dne 15. prosince 1852 předešlo.

Mohu zde toliko opakovati, čím jsem již jednou slavný sněm ubezpečil, že za nynější doby vys. státní ministerium i místodržitelství a političtí úřadové nižší šetří, co se týče myslivosti obcí, zákonů uvedených a v říšském zákonníku vyhlášených jako jediného pravidla a že zachovávají ve všech svých úředních řízeních, myslivosti obci se týkajících, jediné tato nařízení zákonem daná; protož o nějakém výkladu, jenž by se pravému rozumu tých zákonů příčil, nelze ani mluviti.

Freiherr von Kellersperg: . Von den aus Böhmen gewählten Reichsraths - Abgeordneten sind die Herren: 1. Baumeister Franz Schebek und 2. J. U. D. Karl Heinrisch Fischer gestorben. Vier Herren haben ihre Mandate als Mitglieder des Abgeordnetenhauses niedergelegt, und zwar: 3. Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall Albert Graf Nostitz-Rhinek; 4. Seine Excellenz der Herr Graf Heinrich Clam-Martinic, 5. der Herr Cisterzienser-Abk von Ossegg P. Athanasius Bernhardt, 6. der Herr J. U. D. Ignaz Hauschild. — Endlich ist 7. der Herr Michael Karl Graf Althan in Folge seiner Ernennung zum erblichen Reichsrath aus dem Abgeordnetenhause getreten. — Indem ich das h. Haus davon in die Kenntniß sehe, verbinde


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ich damit zugleich im Namen der Regierung den Antrag: Der hohe Landtag wolle auf Grund des §. 17 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung zur Vornahme von Neuwahlen für das Abgeordnetenhaus an die Stelle der genannten Herren schreiten.

C. k. rada Neubauer: Z poslanců, kteří do říšské rady byli v Cechách zvoleni, zemřeli pánové

1. Fr. Šebek, stavitelský mistr a

2. J. U. Dr. K. J. Fischer, 4 pánové slo-žili své mandaty co údové sněmovny poslanců, totiž:

3. Jeho Exc. p. nejv. marš. zemský hrabě Alb. Nostitz Rieneck,

4. Jeho Exc. p. hrabě J. Clam-Martinic.

5. P. opat císterciáků Osecských P. Atha-nasius Bernhard.

6. P. Dr. Ignác Hauschild, konečně.

7. P. M. K. hr. Althan vystoupil ze sněmovny poslanců za tou příčinou, že byl jmenován dědičným radou říšským.

Uváděje to ve známost sl. sněmu zároveň ve jménu vlády navrhují: sl. sněm račiž na základě §. 17 základního zákona zastupitelstvu říše nové volby do sněmovny poslanců na místo 7 pánu poslanců jmenovaných před se vzíti.

Oberstlandmarschall: Ich werde mir vorbehalten, nachträglich Die Sitzung zu bestimmen, in welcher zu dieser Wahl geschritten werben soll. Ich bitte jetzt zur Tagesordnung überzugehen; — und bitte den Herrn Berichterstatter, sich hieher zu bemühen! —

Dr. Görner liest §. 9 deutsch. §. 9. Bibliothek.

Die Bibliothek des Instituts hat den Zweck, eine möglichst vollständige Sammlung aller wichtigeren Werke der gesammten technischen Literatur darzustellen.

Sie soll durch Eröffnung von Lese-Lokalitäten und durch Entlehnen der Bücher nach Hause, sowohl den Lehrkräften als den Studirenden des Instituts zugänglich gemacht werden.

Die Modalitäten, unter welchen die Entlehnung geschehen kann, sind in einer besonderen Bibliotheksinstruction festzusetzen.

Dr. Görner: Ich erwähne hiebei, zur Vermeidung von allenfallsigen Mißverständnissen, daß die Bibliothek bereits existirt.

Sekretář Schmidt česky :

§. .9. Knihovna.

Účelem knihovny ústavu jest, aby se stala co možná dokonalou sbírkou veškerých důležitějších spisů v celé technické literatuře.

Otevřením čítáren a zapůjčováním kněh domu, má knihovna sloužiti jak vyučovacím sílám tak í študujícím na ústavu.

Výminky, pod jakýmiž vypůjčování dovoleno jest, mají se sestaviti ve zvláštní instrukcí knihovny.

Dr. Majer: Na polytechnickém ústavu čítá se nyní mnoho vzácných technických spisů, a jestli sl. sněm ještě povolí 1700 zl. ročních příspěvků, bude míti spisy, kterých v Praze nepochybně žádná jiná knihovna nemá, než knihovna ústavu toho. — Jak známo, knihovna universitní má sice a chová veliké bohatství knih, a však nemůže opatřovati spisy směru, týkajícího se věd technických. — Myslim proto že tyto dvě knihovny universitní a technická, doplní se na velikou knihovnu v zemi; jen si přeji, aby tato reciprocita byla také ohledem na užitek její.

Jak známo může každý úředník zemský, tedy i učitel si vypůjčovati knihy z knihovny universitní, myslím tedy, aby i zde naopak měli učitelé státních ústavů právo, vypůjčovati si knihy z knihovny technické, nebo účel knihovny jest rozšiřování vědomostí vůbec a toho myslím že se učiteli nejlépe docílí.

Proto doufám, že učitelům ústavu státních, ať to jsou školy gymnasiální, reální nebo universita dopřeje takového práva, jako se dopřivá žákům ústavu technického a dovolují si žádati, aby po odstavci 2. přidána byla věta: právo toto přísluší i vyučovacím silám jiných ústavů veřejných."

Damit nämlich auch die Lehrkräfte der anderen Staatsanstalten das Recht haben, Bücher aus der Bibliothek zu entlehnen, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß nach dem zweiten Absatz der Satz eingeschaltet werbe: "Dieses Recht steht auch den Lehrkräften anderer öffentlichen Anstalten zu."

Prof. Skuherský: Ich werde mich gegen den Antrag des Dr. Majer aus dem Grunde aussprechen, weil ich glaube, daß so etwas vielmehr in die Instruction für die Bibliothek passen würde.

Was Dr. Majer anstrebt, existirt factisch, in-dem die Professoren der Universität und jeder Professor zu Prag die Bücher ans der Bibliothek des technischen Instituts bis jetzt immer bekommen hat und bekommt, wenn er sich darum meldet; aber eine eigene solche Bestimmung in das organische Statut aufzunehmen, dagegen muß ich mich wirklich erklären.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift über diesen §., gebe ich dem Berichterstatter das Wort.

Görner: Ich glaube, daß prinzipiell wohl der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Anton Majer nichts entgegensteht, nachdem nach der Mittheilung des Herrn Prof. Skuherský auch gegenwärtig die Sache bereits so besteht; aber ich glaube auch, daß es nicht nöthig sei, das in ein organisches Statut über die Technik aufzunehmen, sondern daß es der Instruction oder den Bestimmungen, welche für diese Bibliothek überhaupt von Seite des Landesausschußes erlassen werden, überlassen bleiben könne.

Oberstlandmarschall: Ich, werde zur,


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Abstimmung schreiten, und daher das Amendement des Dr. Majer zur Unterstützungsfrage bringen.

Sekretář sněm. Schmidt čte: Po druhém odstávci má se přidati: "Právo toto přisluší i vyučovacím silám jiných ústavů veřejných."

Nach dem 2. Absatze in dem §. soll gesetzt werden "dieses Recht steht auch den Lehrkräften anderer öffentlicher Anstalten zu."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, aufzustehen. (Unterstützt.)

Das ist ein Beisatz zum 2. Alinea. Ich werde also den §. nach Alineas zur Abstimmung bringen und bitte die Herren, die für das 1. Alinea sind die Hand aufzuheben (Angenommen).

Nun werde ich das Amendement zur Abstimmung bringen, das eben vorgeschlagen ist zum 2. Alinea, und bitte die Herren, die für die Annahme dieses von Dr. Majer gestellten Amendements sind, die Hand aufzuheben. Ich werde bitten, aufzustehen, ich kann es nach der Handschau nicht deutlich genug unterscheiden (88 erheben sich).

Ich muß die Gegenprobe vornehmen. Bitte die Herren, welche gegen das Amendement sind, aufzustehen (76 erheben sich).

Also ist die Majorität für das Amendement,

Also ich bitte jetzt die Herren, die für die beiden Schlußalineas des §. natürlich mit dem angenommenen Amendement sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Also ist der ganze §. mit dem Amendement angenommen.

Görner:

§. 10. Aufnahme der Zöglinge.

Die Zöglinge des polytechnischen Institutes sind entweder ordentliche oder außerordentliche Hörer.

Alle jene, welche in das polytechnische Insti-tut zu Prag als ordentliche Hörer einzutreten wünschen, haben sich mit Ausnahme jener, welche von einer Oberrealschule oder einem Obergymnasium mit einem staatsgiltigen Maturitätszeugnisse kommen, einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen.

Bei denjenigen Studirenden, welche von solchen höheren technischen Lehranstalten, in denen keine derartige Aufnahmsprüfung eingeführt ist, auf das Prager polytechnische Institut übertreten wollen, steht es den betreffenden Professoren frei, sich von den Kenntnissen der Aufzunehmenden durch eine besondere Aufnahmsprüfung zu überzeugen.

Der bisher bestandene Vorbereitungs-Jahrgang wird mit dem Zeitpunkte, mit welchem die neue Organisation des Institutes ins Leben tritt, aufgehoben.

Die Aufnahmsprüfungen an das polytechnische Institut werden vom 15. September bis 15. Okto-ber abgehalten.

Gegenstände der Aufnahmsprüfung sind: Elementar - Mathematik, die Elemente der. beschreibenden Geometrie und das constructive Zeichnen, die Elemente der Physik, der Naturgeschichte und der Chemie. Für jeden dieser Lehrgegenstände ist ein detaillirtes Programm zu veröffentlichen.

Zur Vornahme dieser Aufnahmsprüfungen werden zwei Prüfungscommissionen ernannt, vor denen dieselbe in deutscher oder böhmischer Sprache abgelegt werden kann. Jede Commission besteht aus 6 Examinatoren,nämlich aus zweien für Mathematik, und je einem für die 4 anderen Gegenstände. Die Examinatoren, welche, wenn es nothwendig sein sollte, auch außer dem Kreise des technischen Lehrkörpers gewühlt werden können, werden übet Antrag der Lehrkörpers vom Landesausschuße auf bestimmte Zeit gewählt.

Uiber Aufnahme eines Bewerbers entscheidet die Commission nach einer besonderen Instruction.

Als außerordentliche Hörer werden blos Individuen von bestimmter Berufsstellung oder Studierende einer höheren Lehranstalt, welche zu ihrer Ausbildung oder als Freunde der Wissenschaft ein oder mehrere Lehrfächer zu hören beabsichtigen, ohne sich jedoch über die erforderlichen Vorkenntnisse ausweisen zu können oder zu wollen, aufgenommen. Die an das polytechnische Institut aufgenommenen, ordentlichen oder außerordentlichen Hörer haben eine Immatriculationstaxe von 4. st. ö. W. zu entrichten. Diejenigen, welche blos einen kleinen Cyclus von Vortragen zu hören beabsichtigen, können als Gäste dieselbe besuchen, wenn sie sich beim betreffenden Professor ordnungsmäßig gemeldet haben.

Berichterstatter Dr. Görner: Hier in diesem Paragraphe muß ich bei dem 3. Absatze auf einen Fehler aufmerksam machen. Es heißt da näm-lich "Bei denjenigen Studierenden, welche von solchen höheren technischen Lehranstalten" das Wort "technisch" muß ganz wegbleiben auch im böhmischen Texte "technických ústavů."

Jelinek: Excellenz darf ich um's Wort bitten? Ich möchte die ursprüngliche Fassung des Paragraphes aufrecht erhalten wissen, wenigstens war in dem Comite der Experten die Meinung, daß, so lange an den anderen technischen Instituten solche Aufnahmsprüfungen nicht eingefühlt sind. die Schüler das benützen könnten, um an das Prager Institut sehr leicht herein zu kommen; der Zweck der Aufnahmsprüfung würde so vereitelt werden; es könnten z. B. junge Leu e im ersten Jahre auf die Technik in Brünn eintreten, ohne sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen, und auf Grundlage des Zeugnisses, welches sie in Brünn erworben hätten, würden sie im 2. Jahre an das technische Institut zu Prag übertreten. Ich möchte daher bitten, den Beisatz "technisch" beizubehalten.

Berichterstatter Görner: Ich möchte nur bitten. . Da fehlt aber doch im Antrage ein Wort, nämlich bei denjenigen Studierenden, welche von solchen Anstalten kommen, wo keine Maturitätsprüfung bis jetzt besteht, wie es z. B. bei den Oberrealschulen ist, das ist bei diesem Absatze ausgeschlossen.


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Ich würde vorschlagen den Beisatz: "welche von solchen oder anderen technischen Lehranstalten kom-men, an denen leine derartige Aufnahmsprüfung besteht."

Oberstlandmarschall: Herr Referent meint, daß im 3. Alinea nicht ausgesprochen ist, was mir solchen geschehen soll, die von einem Obergy-mnasium oder einer Oberrealschule kommen, und kein Maturitätszeugniß haben.

Jelinek: Ich möchte mir zur formellen Geschäftsbehandlung die Bitte erlauben, über diesen Absatz später die Debatte zu eröffnen,und einstweilen die Lesung des böhmischen Textes vorzunehmen.

Landtagssecretär Schmidt liest:

§. 10. Přijímání chovancův.

Chovanci polytechnického ústavu jsou buď řádnými, buď mimořádnými posluchači.

Každý, kdož co řádný posluchač na polytechnický ústav vstoupiti si přeje, má, vyjímaje takové, jenž platným vysvědčením dospělosti z vyšlí realky neb vyššího gymnasia vykázati se mohou, podrobiti se přijímací zkoušce.

Co se týká študujících, kteří přicházejí z vyšších technických ústavů vyučovacích, kde nejsou zavedeny podobné přijímací zkoušky, jest profesorům na vůli dáno, přesvědčiti se o schopnosti chovance, jenž přijmut býti chce, zvláštní přijímací zkouškou.

Připravovací ročník, jakýž až posud zařízen jest, zruší se, jak mile organisace ústavu v život vstoupí.

Přijímací zkoušky na polytechnickém ústavě odbývají se od 15. září do 15. října. Předměty přijímací zkoušky jsou : nižší matematika, počátky popisného měřictví a rejsování, počátky fysiky, přírodopisu a lučby.

Pro každý z těchto předmětů má se uveřejniti podrobný program.

K přijímacím zkouškám sestaví se dvě zkoušební Komise, před nimiž se zkouška německy neb česky odbývati může.

Každá komise sestavena jest ze šesti zkoušejících, totiž dvou pro matematiku, a pro každý z ostatních čtyr předmětů z jednoho člena. Zkoušející komisaři, kteříž, je—li toho potřeba, zvoleni býti mohou i z 2 mužů, mimo sbor technických profesorů postavených, jmenuje k návrhu učitelského zemský výbor pro jistou dobu.

O přijmutí neb odmrštění některého žádatele rozhoduje komise dle zvláštní instrukce.

Co mimořádní posluchači přijímají se toliko osoby jistého povolání aneb študující vyššího některého ústavu, kteří k vůli vzdělání se, neb co přátelé vědy jeden neb několik předmětů poslouchati chtějí, aniž by se musili potřebnými vědomosti vykázati.

Řádní neb mimořádní posluchači do polytechnického ústavu přijatí, mají složiti imatrikulační taxu 4 zl. r. č. Kdož by jen malý obor přednášek poslouchati chtěl, může je navštěvovati co host, když se u profesorů těch předmětů řádně ohlásí.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen ?

Dr. Ant. Majer. Prosím za slovo. V §. tomto se ustanovuje, kdo může býti na ústav technický přijat a tu se uvádí

1) gymnasisté a

2) žáci reálních škol; dále dole stojí, že může býti přijat také na základě přijímácích zkoušek, a předměty těchto zkoušek že jsou: "nižší matematika, počátky popisného měřictvi a rejsování, počátky fysiky, přírodopisu a lučby."

Já myslím, že v jistém směru tento odstavec určitěji by se vytknouti měl, a že by mělo státi: "předměty přijímacích zkoušek pro žáky reálních škol" a to sice proto, poněvadž myslím, že by gymnasistům nemožno bylo, aby dělali zkoušky z deskriptivního měřictvi a chemie, poněvadž, jak známo, na gymnasiích ani chemie ani deskriptivní geometrie předmětem není. Myslím, kdyby se to tam vložilo, že by se dekretovalo něco nemožného a proto dovolují si dělat návrh, aby v nejposlednější řádce odstavce 5. znělo: "předmět přijímacích zkoušek pro žáky realních škol jsou," atd. — Za tímto odstavcem aby se pak vřadila věta: "pro gymnasisty ustanoví se zvláštní program."

Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß nämlich in der allerletzten Zeile des 5. Absatzes hinter den letzten Worten eingeschaltet werde: "Gegenstände der Aufnahmsprüfung für die Realschüler sind" und zwar: die und dann: es möge, weil wie bekannt, an den Gymnasien weder Chemie noch discriptive Geometrie Lehrgegenstände sind, und man deswegen von den Gymnasisten nicht fordern kann, baß sie aus diesem eine Prüfung ablegen, welche sie an den Gymnasien nicht haben erlernen können, hinter diesem Absatze 5 eingeschaltet werde folgender Satz: "für Gymnasisten wird ein eigenes Programm festgestellt."

Prof. Sembera: Prosím za dovoleni mluviti. Dovoluji si navrhovati, aby nápis tohoto §. "Přijímáni chovanců" změněn byl v nápis "Přijímáni posluchačů," a aby v prvním odstavci téhož §. slovo "chovanci" vynecháno bylo a aby tento odstavec stylisován byl takto:

"Posluchači polytechnického ústavu jsou bud řádni, buď mimořádní." Neboť chovanci jsou toliko na ústavech vychovávacich, nikoli ale na ústavech vyučovacích, jakož jest ústav technický, jenž jest spolu vysokými školami, za tou příčinou mám také za příhodné, aby se v německém textu nápis: "Aufnahme der Zöglinge" proměnil v nápis "Aufnahme der Hörer" a první odstavce toho §., aby zněl takto: Die

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Hörer des polytechnischen Institutes sind entweder ordentliche oder außerordentliche.

Prof. Skuherský: Na toto nekladu

váhy, protože první ústav v Evropě, totiž école politechnique, polytechnický institut v Paříži jmenuje svoje posluchače též chovance totiž Zöglinge des polytechnischen Instituts v Paříži.

Prof. Šembera: My ale ustanovujeme, jak se mají studující jmenovati v Praze.

Dr. Čupr: Ich möchte mir erlauben, auf eine stylistische Aenderung anzutragen. In dem 2ten Absatz heißt es: Alle jene, welche in das polytechnische Institut zu Prag, als ordentliche Hörer ein-zutreten wünschen, haben sich mit Ausnahme jener, welche von einer Oberrealschule oder einem Obergymnasium mit einem staatsgiltigen Maturitätszeugnisse kommen, einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. Hier müßte man glauben, daß bloß Gymnasialschüler Maturitätszeugnisse zu bringen haben, nicht aber Oberrealschüler. Es wäre besser, wenn es hier stünde, mit einem staatsgiltigen Maturitätszeugnisse, welche von einer Realschule ober einem Obergymnasium kommen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nur diesen Antrag zu formuliren und mir ihn dann zu übergeben, denn ich kann nicht alle einzelnen An-träge im Gedächtniße behalten.

Prof. Jelinek: Meine Herren! Herr Prof. Mayer hat den Antrag gestellt, die Aufnahmsprüfung, welche in dem §. 10. festgesetzt ist, auf Zöglinge ober Schüler der Realschulen zu beschränken und für die Gymnasialschüler eine eigene Aufnahmsprüfung festzustellen; somit die Gymnasialschüler in dieser Beziehung etwas zu bevorzugen, indem man ihnen die Kenntnisse gewisser Gegenstände, der Chemie und des constructiven Zeichnens erläßt. Ich habe in dieser Beziehung die Bemerkung zu machen, daß der größte Theil derjenigen, die aus dem Obergymnasium an das technische Institut übertreten, die Aufnahmsprüfung gar nicht berührt; denn es heißt ja ausdrücklich, daß nur jene, welche mit keinem staatsgiltigen Maturitätszeugnisse kommen, sich der Aufnahmsprüfung zu unterziehen haben.

Jene Gymnasialschüler, welche kein Maturitätszeugniß haben, sind entweder bei der Maturitätsprüfung durchgefallen oder haben sich so schwach gefühlt, daß sie sie unterließen. Ich glaube nicht, daß es im Interesse der Lehranstalt liege, eine solche Kategorie besonders zu bevorzugen. Uibrigens sehe ich keine Unmöglichkeit darin, daß man auch von den Gymnasialschülern in diesem Falle die Kenntniß der Chemie und die Kenntniß des constructiven Zeichnens verlangen könnte.

Man kann sich die Kenntniß recht gut, durch Privatunterricht erwerben und die Aufnahmsprüfung wird sich jedenfalls nur auf die Elemente des Gegenstandes beschränken, und keineswegs einen allzugroßen Umfang haben. Gegen die Beschränkung der Aufnahmsprüfung auf Schüler der Realschule mußte ich wich auch aus dem Grunde erklären.

weil eine große Kategorie von Leuten übergangen wäre, die schon gegenwärtig sich einer Aufnahms-prüfung unterziehen. Man kann schon gegenwärtig in das polytechnische Institut eintreten, wenn man sich einer gewissen Aufnahmsprüfung unterzieht, und dabei wird gar kein Nachweis über die früheren Studien verlangt, sondern rein in Folge der Aufnahmsprüfung kann bereits gegenwärtig Jemand an das technische Institut übertreten; nur kann der Fall vorkommen, daß Eltern ihren Kindern eine Ausbildung geben wollen, in einer anderen Richtung, als sie in der Realschule gewonnen wird, diese Leute können wir ohne Aufnahmsprüfung unmöglich an das technische Institut aufnehmen.

Beschränken wir aber die Aufnahmsprüfung blos für die Realschüler, so ist über diese Klasse von Leuten gar nichts gesagt.

Man weiß nicht, ob sie zu der Prüfung zugelassen werden sollen, oder ob sie zurückgeweisen sind. Aus allen diesen Gründen mußte ich gegen das Amendement des Prof. Mayer mich erklären. Was die Frage allbelangŤ, welche der Referent Görner angeregt hat, daß man im 3ten Absatz das Wort "technisch" auslasse, und sagen solle nicht "höhere technische Lehranstalt," sondern einfach "höhere Lehranstalt," — so bitte ich zu bemerken, daß unter den höheren Lehranstalten meines Wissens nach doch nur etwa 3 gemeint sein können, nämlich das technische Institut in erster Reibe, oder vielleicht die Universität oder ich weiß nicht ob man dieß in der Richtung auslegen kann, die höhere Handelslehranstalt. Was das technische Institut anbelangt, da sorgt der 3te Absatz des §. vollkommen dafür, was die Universität anbelangt, so berührt es ja die Hörer der Universität gar nicht; denn die haben ja ihre staatsgiltigen Maturitätszeugnisse und dann brauchen sie ja keine Aufnahmsprüfung abzulegen. Was endlich die Hörer der höheren HandelsIehranstalt anbelangt, so versteht sich von selbst, daß sie die Aufnahmeprüfung abzulegen haben. Ich glaube daher in dieser Beziehung das Wort "technisch" beizubehalten.

Dr. Ant. Majer: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Ich werde sie vor-merken. Herr Director Lumbe hat sich früher gemeldet.

Lumbe: Ich erlaube mir zu bemerken, dass dieser §. ganz den jetzt bestehenden Gesetzen und der jetzt bestehenden Uebung gemäß ist und sich im Verkaufe der Jahre durchaus kein Anstand dagegen erhoben hat. Wenn man den §. aufmerksam liest, so sieht man, daß für alle Fälle vorgesorgt und daß diese Vorsorge so getroffen ist, wie sie nach den bestehenden Normen für diese und andere technische Lehranstalten besteht. Ich glaube, daß bei der Aufnahmsprüfung auch noch die Chemie verlangt wird, welche bis jetzt zwar noch nicht verlangt worden ist; und das glaube ich, läßt sich rechtfertigen, well die Chemie ebenso eine wichtige Grundlage der naturhistorischen Wissenschaften bildet, als wie die


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Physik; und wnn ederjenige, der das Gymnasium studirt hat, diese Aufnahmsprüfung nicht machen muß, so berührt es ihn ja auch nicht und ich würde biten, diesen §. ganz unverändert, wie er vorgeschlagen worden ist, anzunehmen, weil keine Schwierigkeiten dabei vorhanden sind.

Dr. Ant. Majer: Ich erlaube mir nur eine Erklärung. Ich glaube nicht verstanden worden zu sein; denn durch meinen Antrag wollte ich durch-aus nicht eine Beschränkung der Aufnahms-Prüfung; ich wollte, daß sich auch die Gymnasisten der Prüfung unterziehen, aber daß diese Prüfung auf das richtige Maß zurückgeführt oder reduzirt werde, nemlich, daß der Gymnasist nur aus jenen Gegenständen die Prüfung ablege, welche derselbe am Gymnasium erlernt hat. Ich wollte keine Bevorzugung, auch nicht eine Aufhebung der Prüfung. Was weiter die Maturitätsprüfung anbelangt, so will ich mir die Bemerkung erlauben, daß die Gym-nasisten bei der Maturitätsprüfung Prüfung zu machen haben ans der Religion, Geographie und Geschichte, und bann aus 4 Sprachen. Nun alle diese Sachen werden hier nicht berührt und es könnte so leicht der Fall eintreten, daß gerade jene, welche für das philologische Fach nicht passen, sich den technischen Studien zuwenden. Ich mache darauf aufmerksam, daß sich viele Gymnasisten dem chemischen Fache zuwenden und für meinen Theil sehe ich wirklich nicht ein, warum ein Gymnasist das chemische Studium nicht mit Erfolg betreiben könnte, ohne sich aus der deskriptiven Geometrie und aus dem constructiven Zeichnen ausweisen zu müssen. Auch der Umstand ist zu berücksichtigen, daß eigentlich am Lande, so z. B. in Eger, Leitmeritz, Jičin, Pilsen u. s. w. es sehr schwierig ist, descriptive Geometrie, welche eigentlich ein neuer Gegenstand ist, zu studieren und somit wollte ich nur etwas Mögliches, aber keine Bevorzugung, sondern nur die Adaptierung an das, was schon da ist; von einer Ausnahme Wollteich durchaus Nichts berührt haben.

Prof. Skuherský: Ich glaube, daß der Hr. Collega Majer den Unterrichtsplan nicht genau gelesen hat; denn wenn er ihn genau durchgegangen hätte, so Hütte er gefunden, daß dort nirgends ein Unterricht im constructiven Zeichnen angeführt ist, und er wird mir wohl zugeben, daß, wenn Jemand am technischen Institut deskriptive Geometrie hören will, man von ihm die Elemente derselben voraussetzen muß, und nebstdem die hinreichende Gewandtheit im constructiven Zeichnen. Da nun das constructive Zeichnen und die Elemente der beschreibenden Geometrie am polytechnischen Institut nicht gelehrt werden, daher vorausgesetzt werden müssen, so muß doch Jeder, der in das technische Institut eintritt, ob er schon Realschüler, Gymnasist oder wer immer sei, diese Vorkenntnisse mit sich bringen; sonst ist bei ihm kein Fortschritt möglich. (Výborně, Rufe: Schloß.) Ich trage "zugleich auf Schluß der Debatte an.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben, (zählt.) Majorität. Der Schluß ist angenommen.

Berichterst. Dr. Görner: Ich habe vor allem zu bemerken, daß das Wort "technisch" wirklich stehen bleiben muß; es war ein Irrthum von meiner Seite; denn eben Diejenigen, welche keine Maturitätszeugnisse haben, müssen sich der Auf-nahmsprüfung unterziehen. Nun würde bei Jenen, die von anderen technischen Lehranstalten kommen, wie Herr Prof. Jelinek richtig bemerkt hat, Zweifel entstehen, darum ist dieser Beisatz hier aufgenommen. Was den Antrag des Abgeordneten Hrn. Dr. Anton Majer anbelangt, so glaube ich, daß der Zweck der Aufnahmsprüfung eben kein änderet ist, als zu beurtheilen, ob Diejenigen, welche in die technische Lehranstalt aufgenommen werben wollen, die Vorkenntnisse ausweisen, welche es ihnen möglich machen, an dem technischen Institute Fortschritte zu machen: daher kann man nicht eine Classe von denjenigen, die eintreten, ausnehmen und sagen: "Sie brauchen diese Vorkenntnisse nicht auszuweisen, resp. sie brauchen sie gar nicht zu haben." Wennn sie nun auf einer Anstalt gewesen sind, welche solche Disziplinen im Vortrage nicht in sich fassen, so müssen sie sich dieselben eben auf andere Weise, wie die Herren Professoren Skuherský und Jelinek angedeutet haben, aneignen; und daher muß ich mich gegen dieses Amendement aussprechen.

Was das Stylistrungsamendement des Hrn. Dr. Čupr anbelangt, welcher die Worte: "mit einem staatsgiltigen Maturitätszeugnisse vor die Worte: "von einer Oberrealschule oder einem Obergymnasium kommend" beantragt, muß ich mich damit einverstanden erklären, weil es zur Verdeutlichung dient. Ich muß nur bemerken, daß an Oberrealschulen zwar gegenwärtig noch keine Maturitätsprüfung besteht, was aber nicht schadet, denn kommen die Hörer von einer Oberrealschule ohne ein solches Zeug-niß, so unterliegen sie der Aufnahmsprüfung, und wie man hofft, wird die Maturitätsprüfung auch bei diesem Institute eingeführt werden; und bringen sie dann ein solches Zeugniß mit, so brauchen sie sich keiner Aufnahmsprüfung zu unterziehen, daher habe ich Nichts dagegen einzuwenden.

Was endlich das Aendement des Hrn. Prof. Šembera betrifft, so glaube ich, ist es ganz gleichgiltig; wenn aber der Herr Professor glaubt, daß es in irgend einer Beziehung zweckmäßig ist und der Landtag sich anschließt, so habe ich Nichts dagegen.

Oberstlandmarschall: Die Abänderungsanträge, die gestellt worden sind. beziehen sich zuerst auf die Ueberschrift, bann auf Alinea 1, Alinea 2 und endlich Alinea 5; ich werde sie nacheinander vorlesen lassen und zur Unterstützung bringen.

Sekretář Schmidt čte: Opravní návrh..

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Oberstlandmarschall: Das bezieht sich auf die Alinea 1 und 2.

Sekretář Schmidt: Nápis paragrafu "přijímání chovanců", budiž, změněno v nápis "při-jímání posluchačů" a první odstavec tohoto paragrafu má se takto stilisovati — posluchači politechnického ústava jsou buď řádní, buď mimořádní. —

Die Ueberschrift des Paragraphes, — Auf-nahme der Zöglinge — hat zu lauten: Aufnahme der Hörer — und der erste Absatz dieses Paragra-phes fei folgenderweise zu stylisiren: Die Hörer des polytechnischen Institutes sind entweder ordentliche ober außerordentliche.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dieses Amendement unterstützen, du Hand aufzuheben. (Ist unterstützt.) Nun bitte ich Alinea 2 zu lesen.

Secr. Schmidt: Zu Alinea 2 Antrag des Abgeordneten Čupr. In der 2. Alinea des Paragraphes soll der letzte Satz folgenderweise zu lau-ten : "welche mit staatsgiltigen Maturitätszeugnissen von einer Oberrealschule oder einem Obergymnasium kommen, der böhm. Text hat zu bleiben.

Navrhuji text německý, jakož stojí v českém.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben. (Es ist unterstützt.) Nun bitte ich zu Alinea 5 ist noch ein Zusatzantrag.

Secr. Schmidt liest:

Návrh poslance Dr. Majera. Poslední řádek — předměty přijímajících zkoušek pro žáky realních škol jsou podrobeny programu. — Pro gymnasialisty ustanoví se zvláštní program.

Oberstlandmarschall: Zu Alinea 5 am Schluße ist beizufügen.

Landtagssecretär Schmidt liest: Für die Gymnasisten wird ein eigenes Programm festgestellt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die jenen Zusatz unterstützen, die Hand aufzuheben. (Er ist nicht unterstützt.)

Also werden wir zur Abstimmung nach den verschiedenen Alinea schreiten und zwar bet Alinea 1 kommt der Antrag des Herrn Abgeordneten Prof. Šembera zur Abstimmung.

Diejenigen Herren, die für diesen Abänderungs-Antrag sind, daß statt des Wortes "Zöglinge" das Wort "Hörer" gesetzt werde, bitte ich die Hand aufzuheben. (Es ist die Majorität)

Ich bitte diejenigen Herren, die für die 1. Alinea mit dem jetzt angenommenen Amendement sind, über das ganze Alinea jetzt abzustimmen. (Angenommen.) Nun kommt das 2. Alinea; zu diesem ist ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Čupr, dem sich der Herr Berichterstatter der Commission angeschlossen hat, zur Abstimmung zu bringen; ich bitte über diesen Antrag abzustimmen und diejenigen Herren, die für diese Stylisirung sind, die Hand

aufzuheben. (Majorität.) Zu 3 und 4 Alinea find keine Abänderungsanträge gestellt worden und bitte daher über die ursprüngliche Anträge, über Alinea 3 und 4 abzustimmen. (Angenommen.) Zu 5 Alinea ist kein Abänderungsantrag sondern ein Zusatzantrag gestellt, doch der ist gefallen, weil er nicht die hinreichende Unterstützung gehabt hat.. Zu der anderen sind Abänderungsanträge gestellt, also werde ich den ganzen Rest von Alinea 5 — 9 zur Abstimmung bringen und bitte diejenigen Herren die dafür sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Berichterstatter Dr. Görner liest:

§. 11. Unterrichtsgeld.

Die das polytechnische Institut des Königreiches Böhmen besuchenden Zöglinge haben für den Unterricht ein Unterrichtsgeld zu bezahlen, dessen ziffermäßige Höhe mit Rücksicht auf In- und Ausländer zu bestimmen dem Landesausschuße überlassen wird.

Ebenso bleibt dem Landesausschusse das Recht vorbehalten, Institutzöglinge bei nachgewiesener Mittellosigkeit und gutem Fortgange vom Unterrichts-Gelde zu befreien.

Sekretář Schmidt čte:

§. 11. Plat za vyučování.

Posluchači, kteří polytechnický ústav království Českého navštěvují, musí za vyučování plat odváděti, jejž se zřetelem k domácím neb cizozemským študujícím zemský výbor ustanoví.

Taktéž se ponechává zemskému výboru právo, posluchače ústavu, vykáželi se chudobností a dobrým prospěchem, zprostiti platu za vyučování.

Oberstlandmarschall: Der Herr Referent will noch einige einleitende Worte sagen.

Berichterstatter Dr. Görner: Zu diesem § möchte ich mir erlauben, zu erwähnen, daß von Seite der Commission ein bestimmtes Unterrichtsgeld hier schon festgesetzt war, jedoch mit dem Beisatze, daß dem Landesausschuße dach Recht vorbehalten bleiben soll, nach Umständen eine Erhöhung eintreten zu lassen; dadurch wäre die eigentliche Feststellung des hoh. Landtages ganz illusorisch, indem der Landesschuß wenigstens in Bezug auf die Erhöhung zu jeder Zeit freie Hand hätte. Deshalb hat hauptsächlich der Landesausschuß geglaubt, daß, da es sich hier noch darum Handelt, die einzelnen besonderen Verhältnisse bet dem Institute u. s. w. zu berücksichtigen, der Landesausschuß um so leichter in der Lage sein dürfte, in dieser Beziehung richtig vorzugehen, da der Landesausschuß Rücksicht zu nehmen geglaubt hat nus In- und Ausländer, was an allen ausländischen Instituten ebenfalls besteht. — An ausländischen Instituten wenigstens, so weit es mir bekannt ist, zahlen die Inländer ein geringeres, und die Ausländer ein höheres Unterrichtsgeld, was seine Begründung darin hat, baß ja ohnehin die steuerpflichtigen In-


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länder noch getroffen werden bei manchen anderen allgemeinen Auslagen für das Institut, was bei denen, welche vom Auslande her die Institute besuchen, Nicht der Fall ist. Die Anordnung, daß dem Landesausschuß hier die Bestimmung überlassen bleibe, scheint auch bloß darin ihren Grund zu haben, weil wohl kaum der Landtag sich vorbehal-ten dürfte, in die Befreiung selbst einzugehen, und wenn die Befreiung allerdings nur bei nachgewiesener Mittellosigkeit zugestanden werden kann, so muß es dennoch dem Landesausschuß vorbehalten bleiben, die Mittellosigkeit im Verhältniß zu diesem Schulgelde eben zu erwägen, und darnach auch die Befreiung selbst zuzugestehen; das wollte ich nur zur Aufklärung bemerken.

Prof. Jelinek: Ich muß bedauern, daß ich mich der Ausführung des Hrn. Referenten, was den ersten Absatz anbelangt, nicht ganz anschließen kann; nämlich mir würde es mehr zusagen, diesen Beisatz, der in Rücksicht auf In- und Ausländer gestellt worden ist, wegzulassen.

Es scheint das allerdings eine ungerechte Bevorzugung der Ausländer zu sein, aber ich bemerke, daß es jeder Zeit den Ruhm, den Glanz einer Schule erhöht, und daß man gerade in Deutschland sehr eifersichtig darüber wacht, baß möglichst viele Ausländer, möglichst viele Fremde die Anstalten besuchen.

Uebrigens glaube ich, daß der Betrag, um den es sich hier handelt, keineswegs so bedeutend ist. Es kommt doch gewiß nur eine sehr geringe Anzahl von Ausländern an das Institut, und es dürfte auch in dieser Beziehung vielleicht nicht nothwendig sein, eine besondere Feststellung in Beziehung auf dieselben zu versuchen. Ich bemerke, daß mein Antrag gar keine nationale Färbung hat, wie man etwa glauben könnte. In Deutschland existiren so viel ausgezeichnete technische Lehranstalten, daß viel leichter der Fall vorkommen wird, auch wenn unser Institut ins Leben tritt, daß Oesterreicher nach Deutschland herüber gehen, als das Deutsche an unserer Lehranstalt studiren.

Wohl aber kann sehr häufig der Fall eintreten, daß z. B. aus dem Königreich Russisch-Polen aus Serbien, den Donaufürstenthümern und an-dern die Zöglinge an das hiesige Institut kommen; nun möchte ich diesen Leuten, welche ohnedieß größere Auslagen durch die Reise haben und welche dem Lande Vottheil bringen dadurch, daß sie mit größeren Geldmitteln ausgestattet hier den Gewerbsleuten ihre Existenz verbessern helfen. Ich möchte diese Leute nicht ungünstiger behandeln als die Inländer. Ich wiederhole es, der Betrag, um den es sich hier handelt, ist gar nicht der Rebe werth. Ich habe noch eine 2. Bemerkung, was den 2. Absatz anbelangt. Ich möchte mir da den Zusatzantrag erlauben. Ebenso bleibt dem Landesausschüße das Recht vorbehalten, Instituts-Zöglinge bei nachgewiesener Mittellosigkeit und gutem Fortgange "über Vorschlag des Lehrkörpers" vom Unterrichtsgelde zu befreien.

Ich glaube, dieser Antrag bedarf wohl keinen näheren Begründung, da den Lehrkörper wohl am besten in der Lage ist, beurtheilen zu können, welche Zöglinge die Befreiung vom Unterrichtsgelbe verdienen, und welche nicht.

Einen weiteren Antrag würde ich mir nicht erlauben zu stellen, nemlich in der Richtung, daß gewisse Bedingungen festgestellt werden mögen, unter welchen die Befreiung erfolgen soll, weil ich das als etwas selbstständiges betrachte. Es würde das für den Landesausschuß eine große Last sein, wenn gar keine Bedingungen festgestellt würben, und die Leute rein an die Gnade und die Großmuth des Landesausschußes appelliren müßten. Es muß da eine feste Regel, ein festes System existiren.

Professor Skuherský: Was den ersten Antrag anbelangt, so bin ich mit diesem Antrage meines Collegen vollkommen einverstanden. Was aber den zweiten Antrag anbelangt, so glaube ich, daß es nicht nöthig ist, denselben in diesen Para-graphe aufzunehmen, weil dasselbe bereits in einem andern §., wo es sich um die Rechte und Pflichten des Lehrkörpers handelt, nämlich im §. 18 enthalten ist. Es heißt da nämlich: "Derselbe hat Gesuche der Studirenden in Angelegenheiten der Aufnahme ober von Prüfungen zu erledigen, ober höheren Orts einzubegleiten, die Vorschläge bezüglich der Befreiung von der Zahlung des Unterrichtsgeldes, der Ertheilung von Stipendien, Preisen und Prämien an den Landesausschuß zu erstatten und die jährlichen Preisaufgaben auszuschreiben."

Es ist das also bereits in diesem §. enthalten.

Abg. Laufberger: Ich bitte ums Wort.

Ich möchte mir auch bei der 1. und 2. Alinea eine Aenderung erlauben.

Was das erste betrifft, so möchte ich den Abschluß über die ziffermäßige Höhe nicht dem Landesausschuße, sondern dem Landtage zusprechen.

Der Landesausschuß möge wohl den Vorschlag erstatten; aber nachdem das Schulgeld auf längere Zeit festgestellt wirb, so sehe ich nicht ein, warum der Landtag darüber abzusprechen nicht das Recht hätte. Der Landesausschuß hätte dann die Aufgabe, alle Verhältnisse im In- und Auslande zu erwägen, wie es bei den anderen Lehranstalten der Brauch ist, und hätte dann seine Vorschläge dem Landtage vorzulegen. Was aber den 2. Absatz betrifft, so glaube ich, daß der Landesausschuß berechtigt werden möge, das Schulgeld auch zur Hälfte nachsehen zu können. Ich gehe von der Betrachtung aus, daß die technischen Studien Fachstudien sind, durch welche sich die betreffenden Zöglinge, Hörer, jene Kenntnisse erwerben sollen, welche ihnen ihren künftigen Erwerb sichern sollen. Ich billige vollkommen den Grundsatz, daß an den Volks-und Mittelschulen das Schulgeld so niedrig als möglich gegriffen ist, weil es sich hier um die Erwerbung allgemeiner Bildung handelt. Wenn es


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sich aber auf den Fachschulen darum handelt, den Menschen mit höheren Kenntnissen auszustatten, ihm seinen künftigen Erwerb zu sichern, so ist es nicht unbillig, daß das Schulgeld höher gegriffen wird. Wir sehen es auch practisch bei den Privat-Lehranstalten, bei den Ackerbau- und Handelschulen, wo das Schulgeld einen erklecklichen Betrag ausmacht.

Ich billige diesen Grundsatz. Es kann der Schüler recht wohl dieses Geld selbst, für die Zeit aufnehmen, wenn er dadurch ausgestattet wird mit solchen Kenntnissen, die ihm sogleich einen Erwerb sichern. Wenn aber auch das Schulgeld auf einen höheren Betrag gestellt wird, so ist es wieder billig, daß es nach den Vermögens-Verhältnisse nicht bloß gänzlich, sondern auch zur Hälfte nachgelassen werde. Ich glaube, daß dieses auch bei andern Lehranstalten, namentlich in Deutschland wirklich der Fall ist, daß das Schulgeld auch nur zur Hälfte nachgesehen wird, denn die Vermögensverhältnisse des Einzelnen sind doch sehr verschieden. Ich möchte also diese beiden Zusätze so wünschen. Endlich möchte ich noch einen 3. Zusah mir erlauben. Es find gar so viele, die auf den Lehranstalten vom Schulgeld befreit sind, z. B. auf der Universität; die ihre Studien dort machten, und die stäter in Verhältnisse kommen, welche es ihnen sehr wohl erlauben würden, das Schulgeld der Anstalt, der ihre Existenz verdanken, zurückerstatten. Ich möchte also für diesen Fall nicht gerade eine Rechtsverbündlichkeit gegenüber der Anstalt begründen, aber doch vorschlagen: baß Derjenige, welcher die technischen Studien mit Befreiung vom Schulgelde absolvirt, eine Urkunde an die Direction ausstellt, in welcher er erklärt, das Schulgeld, von dessen Zahlung er befreit wurde, in dem Falle wieder zurück zu erstatten, wenn er in Zukunft durch die erworbenen Fachkenntnisse in eine solche Stellung versetzt würde, wo er ohne empfindlichen Abzug seiner Existenzmittel das ihm früher Nachgesehene wieder ersehen kann.

Ich glaube bei den Schülern der Universität ist das bis jetzt sehr häusig der Fall gewesen; und ich zweifle nicht, daß in diesem Saale selbst viele sind, die von dem Schulgelde befreit waren, und heutzutage eine solche Stellung einnehmen, daß sie dieses recht wohl wieder erstatten könnten. Wenn auch dadurch nicht eine stets feste, sichere Einkommens-Quelle für das Institut geschaffen würde, so werden ihm doch Mittel gegeben, welche man zur Unterstützung von ärmeren Schülern oder aber zur Anschaffung von Lehrmitteln verwenden könnte. — Nachdem ohnehin aus solchen Lehranstalten ja gebildete Menschen hervorgehen, so kann man erwarten, daß so viel Ehrenhaftigkeit haben werden, und gern der Anstalt, der sie so viel verdanken, diese Schuld erstatten werden.

Ich erlaube mir daher als 4. Alinea zu formuliren, daß nach der Absolvirung der Studien der Austretende eine solche schriftliche Erklärung abgibt, der Anstalt das nachgesehene Schulgeld wieder zurückerstatten zu wollen, wenn er durch die erworbenen Fachkenntnisse in eine solche Stellung verseht worden ist, daß er ohne empfindlich Verlust an den Existenzmitteln den erlassenen Betrag Wieder zurück zu leisten vermag.

Prof. Skuherský: Ich erlaube mir den Schluß der Debatte anzutragen.

Graf Leo Thun: Ich habe mich schon früher ums Wort gemeldet. —

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Anträge zu formuliren, die gemacht worden sind. Diejenigen Herren die vor Schluß der Debatte vorgemerkt sind, werden noch jedenfalls das Wort erhalten ; Herr Graf Thun hat sich schon früher gemeldet. Ich bitte also zuerst werden wir über den Schluß der Debatte abstimmen.

Bitte jene Herreu, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

Laufberger: Ich bitte, erst die Unterstützungsfrage für meinen Antrag zu stellen.

Oberstlandmarschall: Ich kann diese Frage erst stellen, bis Ihr Antrag mir formulirt übergeben worden ist.

(Läßt abstimmen.)

Der Schluß der Debatte ist abgelehnt.

(Rufe: Nein, nein! Es erhebt sich eine hinreichende Anzahl von Mitgliedern.)

Also ist der Schluß der Debatte angenommen. Ich bitte Herrn Grafen Leo Thun.

Graf Leo Thun: Ich habe mich schon in der Generaldebatte dafür ausgesprochen, daß dem Landesausschuß ein möglichst freier Spielraum gelassen werde in dieser Angelegenheit. Ich muß aber offen gestehen, daß meiner Meinung nach die in diesem Paragraph enthaltene Bestimmung doch zu weit geht. Ich bin nicht der Meinung, daß die definitive Bestimmung des Schulgeldes dem Landesausschuße überlassen werden könne. Ich bedauere, daß ich die Worte des Herrn, der zuletzt gesprochen hat, nicht vollständig verstanden habe, und somit vielleicht etwas wiederholen werde, was schon erwähnt wurde. Im Ganzen stimmen, wie ich glaube, meine Ansichten mit den seinigen so ziemlich überein.

Ich erlaube mir, das hohe Haus auf den Umstand aufmerksam zu machen, daß wir in Oestereich im Allgemeinen an ein viel zu niedriges Unterrichtsgeld gewöhnt sind. (Bravo.) Herr Dr. Rieger hat bei einem früheren Anlasse mit großem Beifall der Versammlung die Gründe dafür hervorgehoben, daß in den Volksschulen das Schulgeld nicht auf-gelassen werde, nämlich, daß es zunächst Pflicht der Eltern sei, die Kosten zu bestreiten, welche die Erziehung der Kinder in Anspruch nimmt; wenn das von den Volksschulen gilt, so muß es wohl um so mehr von den höheren Lehranstalten gelten, an welche großentheils die Söhne wohlhabender Eltern geschickt werden.

Meine Herren! Das Deficit in dem Budget der Lehranstalt, welches daraus hervorgeht, daß die


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Kosten durch das Schulgeld nicht gedeckt werden, wird durch die Steuerzahlenden bestritten.

Der arme Bauer, der das Schulgeld zahlt, damit seine Kinder schreiben und lesen lernen, der muß auch dann dafür zahlen, daß der Sohn eines Millionärs an der technischen Lehranstalt Studien machen könne, die es ihm ermöglichen, einen Gehalt von einem oder mehren Tausend Gulden mitunter unmittelbar nach Vollendung seiner Studien zu beziehen. Daß auch für diese Studirende der Bauer mitzahlen müsse, das ist nicht gerechtfertigt. (Bravo.) — Ich bin also der Ansicht, daß auf der technischen Lehranstalt, welche auf eine so glänzende Erwerbsfähigkeit am schnellsten hinwirken kann, auch ein sehr bedeutendes Unterrichtsgeld entrichtet werde.

Wenn man aber dieser Ansicht ist, wird man wohl zugeben, daß es nicht angemessen wäre, eine solche in unseren Sitten bisher nicht begründete Maßregel lediglich in die Hand des Landesausschußes zu legen. Ich glaube nickt, daß der Landesausschuß Muth dazu haben wird, die Verantwortlichkeit einer so bedeutenden Abweichung von dem, was bisher üblich war, auf sich zu nehmen. Nachdem ich aber glaube, daß es in unseren gegenwärtigen Verhältnissen vor allem Anderen wünschenswerth wäre, daß wir mit dem Gegenstand, der uns beschäftigt, bald zu Ende kommen, so muß ich aufrichtig gestehen, daß ich jede weitläufige Debatte über Detailverbesserungen im hohen Grade bedauere, und ich möchte deshalb diese wichtige Frage, die sich nicht im Fluge abthun läßt, nicht einer weiteren Discussion bei der Verhandlung des vorliegenden Paragraphen unterzogen sehen, sondern einfach mir den Antrag erlauben, es solle gesagt werden, daß die vorläufige Feststellung des Schulgeldes für die nächste Zeit dem Landesausschuße gegen nachträgliche Genehmigung des Landtages überlassen werde. Dabei gehe ich von der Ansicht aus, daß bis zu dem nächsten Zusammentritt des Landtages man nicht sehr auffallend von der bisherigen Uibung abgehe, und das kann auf Grundlage genauerer Vorschläge, über welche der Landesausschuß dem Landtage Bericht erstatten wird, über die Höhe des Schulgeldes, über die Modalitäten der ganzen oder halben Befreiung u. s. w. in der nächsten Landtagssession das Geeignete festgestellt werde. (Bravo, Bravo!)

Oberstlandmarschall: Es sind noch die Herren Tedesco und Graf Rothkirch als Redner vorgemerkt. Wollen sich diese vielleicht einen Generalredner wählen?.

Graf Rothkirch: Ich wollte mir nur erlauben---------

Oberstlandmarschall: Ich bitte, nachdem der Schluß der Debatte angenommen ist, kann ich Niemanden wehr das Wort ertheilen.

Graf Rothkirch: Ich werde meinen Antrag schriftlich übergeben. (Uiberreicht denselben.)

Tedesco: Ich verzichte aufs Wort.

Oberstlandmarschall: Also bitte ich den Herrn Berichterstatter, das Schlußwort zu ergreifen.

Görner: Meine Herren! Ich muß vor allem Anderen den Landesausschuß vor zwei Dingen verwahren:

1. Daß er quasi eine Macht an sich ziehen wollte, und

2. daß er nicht ebenfalls der Uiberzeugung sich hingegeben habe, daß an einem solchen Institute, wie das eben zu organisirende ist, bezüglich des Unterrichtsgeldes bei der bisherigen Uibung nicht zu bleiben sei, sondern daß er sich darüber bereits geeinigt habe, daß das Unterrichtsgeld um ein Namhaftes zu erhöhen sei. Die Fachcommission hat in ihrem Entwurfe 30 fl. festgesetzt; der Landesausschuß hat aber diesen Betrag für viel zu niedrig erachtet, und das war der hauptsächlichste Grund, weßhalb er nicht schon jetzt mit einem bestimmten Antrage hervorgetreten ist, sondern sich eine weitere Erwägung erst für später vorbehalten wollte. Wenn das hohe Haus dem Landesausschuße Pflichten — denn es sind mit jedem Rechte auch Pflichten verbunden — wegnimmt, die Verantwortlichkeit von seinen Schultern wälzt, meine Herren, wird gewiß der Landesausschuß nichts dagegen einwenden, er hat es jedoch für seine Pflicht erachtet, aus Zweckmäßigkeitsrücksichten solche Anträge, wie sie hier vorkommen, wo der Landesausschuß das Recht im Statute sich vorbehalten beantragt, zu stellen; er hat dies, wie ich sage, in seiner Verpflichtung gehalten; wenn das hohe Haus anders entscheidet, wird gewiß keiner der Herren Landesausschußbeisitzer, davon bin ich überzeugt, ohne mich mit meinen Herren Collegen zu besprechen, eine Einsprache erheben; die Gründe, wehalb In- und Ausländer hier separirt wurden, und namentlich bei den Inländern eine geringere Schulgeldsumme angetragen wurde, habe ich bereits erwähnt; es geschah deßwegen, weil die Inländer ohnehin mit anderen Steuern betroffen werden (Výborně) und dasjenige zahlen müssen, was durch das Schulgeld nicht gedeckt werden kann, daher muß ich mich auch jetzt gegen diesen Antrag erklären; was den Zusatz Sr. Excellenz des Grafen Rothkirch anbelangt, so bin ich vollkommen damit einverstanden, daß Ausländer nicht befreit werden.

Was den Antrag des Herrn Abg. Laufberger anbelangt, baß sich nämlich die Hörer für den Fall, wenn sie später zu irgend einer Stellung kommen, und in der Lage sind, das Unterrichtsgeld zu ersetzen verpflichten sollen, dies zu thun, so scheint mir derselbe vollkommen unpraktisch zu sein; denn es dürfte wohl eine ganz vollkommene, rechtsverbindliche Urkunde von den Wenigsten auszufertigen unmöglich sein, weil die Austretenden meist minderjährig sind; es müßten da die Eltern, die Vormünder, die vormundschaftbehördlichen und die curatelbehördkichen Gerichte zustimmen, und es würde das wahrschein-


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lich eine so langwierige Procedur sein, daß sie in der Praxis kaum durchgeführt werben könnte.

Ist es aber keine rechtsverbindliche Verpflichtung, so dürfte es wieder sehr schwierig sein, auf irgend eine Weise durch guten Willen allein die Sache herein zu bringen. Wenn man aber auch ferner bedenkt, daß die im Institute Ausgebildeten, welche durch besonders guten Fortgang und durch ihre Mittellosigkeit sich der Befreiung würdig gezeigt haben, baß diese Zöglinge, wenn auch nicht durch Schulgeldrückersatz an das Landesinstitut auf viele andere Weise dem Lande nützlich werden, so glaube ich, daß hiedurch ebenfalls der Grund entfällt, sie noch nebenbei zu verpflichten, das Unterrichtsgeld zurückzuzahlen.

Was den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Leo Thun anbelangt, vorläufig blos es dem Landesausschuße zu überlassen, so scheint mir das überflüssig zu sein; denn ich glaube kaum, daß wir in eine Durchführung dieser Organisation früher in der Gänze werden eingehen können, als bis ein neues Institutsgebäude errichtet ist, daß daher bis zur nächsten Session nur die Vorbereitungen zu dieser Durchführung geschehen werden, und daß ohnehin diese Vorbereitungen — ob auch allenfalls — wenn der hohe Landtag die ziffermäßige Feststellung des Unterrichtsgeldes beschloß — dem h. Landtage vorgelegt würde.

Oberstlandmarschall: Ich werde jetzt die verschiedenen Amendements und Abänderungs-Anträge zur Unterstützungsfrage bringen. Der erste Antrag ist jener des Professors Jelinek zu der Alinea 1.

Sekretär Schmidt: In der ersten Alinea des §. 11 werden die Worte: "mit Rücksicht auf in-und ausländische" weggelassen. V prvním odstavci ať se vynechá slova: "zřetelem k domácím a k cizím studujícím."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben. Es ist unterstützt.

Secretär Schmidt liest den Antrag des Prof. Jelinek: Die zweite Alinea des Paragraphen hat zu lauten: "ebenso bleibt dem Landesausschuße das Recht vorbehalten, über Antrag des Lehrkörpers die Institutszöglinge bei nachgewiesener Mittellosigkeit und gutem Fortgange von dem Unterrichtsgelde zu befreien.

stavci ať se vynechá slova: "zřetelem k domácím a k cizím studujícím."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben. Es ist unterstützt.

Secretär Schmidt liest den Antrag des Prof. Jelinek: Die zweite Alinea des Paragraphen hat zu lauten: "ebenso bleibt dem Landesausschuße das Recht vorbehalten, über Antrag des Lehrkörpers die Institutszöglinge bei nachgewiesener Mittellosigkeit und gutem Fortgange von dem Unter-richtsgelde zu befreien.

Taktéž se penechává zemskému výboru právo k návrhu sboru učitelského posluchačům ústavu — pakliže se vykáží nedostatkem prostředků (čte: bezprostřednosti) a dobrým prospěchem od školního platu osvoboditi.

Oberdtlandmarschall: Ich bitte die-jenigen Herren, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Ist unterstützt.

Secretär Schmidt liest den Antrag des Grafen Thun:

Der hohe Landtag wolle beschließen, vor den Worten "zu bestimmen" sei anzuschließen "vorläufig." Das ist in der ersten Alinea. Zweitens. "Zugleich wird dem Landesausschuße der Auftrag ertheilt, dem Landtage in seiner nächsten Session über die Regelung des Unterrichtsgeldes und die Modalitäten der Befreiung von demselben Bericht zu erstatten.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die-jenigen Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. — Ist unterstützt.

Secretär Schmidt: Antrag des Abgeord-neten Laufberger.

Abg. Laufberger :Ich bitte mein Antrag entfallt jetzt.

Oberstlandmarschall: Sie ziehen ihren Antrag zurück.

Abgeordnete Laufberger: Den letzten Theil ziehe ich zurück.

Oberstlandmarschall: Also der letzte Theil ist zurückgezogen, ich bitte den ersten Absah zu lesen.

Secretär Schmidt. Es sei "über Vertrag des Landesausschußes" "vom Landtage" zu setzen; bann nach den Worten "vom Landtag festgestellt werden" soll es heißen "dem Landesausschuß wird das Recht er-theilt, die Hörer, welche Mittellosigkeit und guten Fortgang nachweisen, auf die Dauer dieses Ver-hältnisses über Antrag des Lehrkörpers von der Zahlung des Schulgeldes zur Hälfte oder zur Gänze zu befreien."

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir ihn herzugeben. Der Autrag lautet so, in der er-sten Alinea soll es hinter dem Worte "ziffermäßige Höhe" statt "durch den Landesausschuß" gesetzt wer-den "vom Landtage". Das ist der erste Punkt. Das 2. Alinea seines Antrages zieht der Herr Antrag-steller zurück, well es mit dem Antrag des Prof. Jelinek vollkommen zusammenfällt, daß die Befrei-ung über Antrag des Lehrkörpers stattfindet. Nun ist noch im 3. Theil in ihrem Antrag, wegen Zu-rückstellung des nachgesehenen Schulgeldes, im Falle er in eine bessere Stellung kommt.

Laufberger. Mein Antrag geht dahin, daß der Landesausschuß noch die Hälfte erlassen kann.

Oberstlandmarschall: Das halte der Herr Antragsteller aufrecht?

Laufberger: Das halte ich aufrecht.

Dr. Görner. Ich glaube, daß darüber gar kein Zweifel ist, daß der Landesausschuß auch zur Hälfte befreien kann, denn wenn er überhaupt be-freien kann, so muß ihm auch das Recht zustehen, von wie viel er befreien kann. Bet dem Beisatze "Für den Fall der bestehenden Verhältnisse" muß ich aufmerksam machen, daß die Befreiung von Jahr zu Jahr zu geschehen hat.

Secretär Schmidt liest: In dem ersten Alinea wird beantragt, daß es statt "Landesaus-schuß" heiße "vom Landtag." V odstavci má se postaviti místo "zemský výbor" "sněm".

Oberstlandmarschall: Ich bitte die


Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Er ist unterstützt. Nun bitte ich den zweiten Absatz zu lesen.

Sekretär Schmidt: Dem Landesausschuße wird das Recht ertheilt, Hörer, welche Mittellosig-keit und guten Fortgang nachweisen, auf die Dauer dieser Verhältnisse über den Antraq des Lehrkör-pers von der Zahlung des Schulgeldes zur Hälfte oder zur Gänze zu befreien.

Aktuar Seidl čte: Zemský výbor pone-chává si právo posluchače vykázavši se chu-dobností aneb dobrým prospěchem sprostiti platu z vyučování do polovice, aneb z cela, však jen k návrhu sboru učitelského a pokud naznačených podmínek stává.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Wird unterstützt.) Jetzt bitte ich den Antrag wegen Rückstellung des Schulgeldes.

Abg. Laufberger. Dr. Görner scheint es nicht so aufgefaßt zu haben, weil er von Rechts-verbindlichkeiten spricht.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nur ob Sie den Antrag aufrecht erhalten.

Abg. Laufberg er. Ich ziehe ihn zurück.

Oberstlandmarschall: Also jetzt find sämmtliche Anträge unterstützt. Ich werbe nun den Antrag des Herrn Grafen Rothkirch zur Unter-stützung bringen, welcher im letzten Alinea statt "Institutszöglinge" "Inländer" zu sehen vorschlägt, und daher die Befreiung nur auf Inländer be-schränkt wissen will.

Sekretär Schmidt. Im letzen Absatz des §. 11 soll es heißen statt "Institutszöglinge" "In-länder."

V posledním odstavci §. 11. má stát místo : .posluchači ústavu" — "tuzemští." —

Oberstlandmarschall: Nun werde ich zuerst zur Abstimmung bringen zum ersten Alinea den Antrag des Prof. Jelinek.

Graf Rothkirch - Panthen. Ich bitte, mein Amendement ist noch nickt zur Unterstützungs-frage gebracht worden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche den Antrag des Hrn. Grafen Roth-kirch unterstützen, die Hand aufzuheben. (Unterstützt), Also werde ich zum ersten Alinea den Antrag des Prof. Jelinek zur Abstimmung bringen. Bitte ihn noch einmal zu lesen.

Sekretär Schmidt liest. In der ersten Alinea des §. 11 werden die Worte "mit Rücksicht auf

In- und Ausländer auszulassen." V prvním od-stavci §. 11. ať se vynechají slova: "zřetelem k domácím neb cizozemským študujícím."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Her-ren, welche für diesen Antrag sind, aufzustehen. (Majorität.) Nun werde ich den zweiten Abände-rungsantrag zum ersten Alinea zur Abstimmung bringen, nämlich daß statt "Landesausschuß" einzu-fügen sei "Landtag" nach "die ziffermäßige Höhe";

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"die das polytechnische Institut des Königreiches Böhmen besuchenden Hörer haben für den Unter-richt" u. s. w.

Laufberger: "Uiber Vorschlag des Lan-desausschußes vom Landtage festgestellt wird."

Sekrétař Schmidt: První odstavec aby zněl tedy takto: "posluchači, kteří polytech-nický ústav království Českého navštěvuji, musí za vyučování plat odvésti, jenž k návrhu zem-ského výboru ustanovme sněm."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Her-ren, die für dies Amendement sind, dies durch Auf-stehen zu erkennen zu geben. Auch die Majorität.

Leo Thun: In Folge dieser Abstimmung ziehe ich meinem Antrag zurück

Oberstlandmarschall: Also kommen wir zum 2. Alinea. Hier ist ein Abänderungsantrag vom Prof. Jelinek gestellt. Ich bitte ihn zu lesen.

Sekretär Schmidt: Das 2, Alinea §. 11 hätte zu lauten: "Ebenso wird dem Landesaus-schuße das Recht ertheilt, Hörer, welche Mittel-losigkeit und guten Fortgang nachweisen, auf die Dauer dieser Verhältnisse über Antrag des Lehr-körpers von der Zahlung des Schulgeldes zur Hälfte oder zur Gänze zu befreien."

Druhý odstavec §. 11ho má zníti: "Zem-skému výboru se ponechává právo, posluchače vykázavší se chudobností aneb dobrým pro-spěchem zprostiti platu z vyučování do polovice aneb z cela, však jen k návrhu sboru učitel-ského, na čas pokud naznačené podmínky stávají."

Rothkirch. Ich glaube, es fällt weg, wenn über die Aenderung " Institutszöglinge" statt "In-länder" früher abgestimmt wird, weil ...

Oberstlandmarschall: Es ist bereis ab-gestimmt, daß "Inländer und Ausländer" ausge-lassen wird.

Graf Rothkirch. Nein, im 2. Absatz we-gen der Befreiung.

Dr. Rieger. Es wäre zu textiren: "Inlän-dische Zöglinge."

Clam-Martinitz. Dann mache ich auf-merksam, daß die übrige Fassung ebenso jetzt nicht festgehalten werden kann, nachdem "Landtag" im 1. Alinea steht, kann nicht ebenso dem Landesaus-schuße das Recht zustehen; es muß heißen: "dem Landesausschuße bleibt das Recht vorbehalten."

Oberstlandmarschall. Ich bitte meine Herren! Ich will die Anträge zur Abstimmung bringen; soll ausdrücklich gesagt werden statt "In-stitutshörer" "Inländer," und darüber wirb auch abgestimmt werden. Es ist das der Antrag des Grafen Rothkirch.

Dr. Rieger. Ich wollte vorschlagen, daß bloß über die Sache abgestimmt, und die Stylisirung nachher dem Referenten überlassen werde. Man kann die Inländer nicht alle vom Schulgelde be-freien, weil man sie dann auch auf den Gymnasien

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und anderen Lehranstalten befreien müßte. Man kann nur die Institutszöglinge befreien.

Oberstlandmarschall: Ich bitte also die-jenigen Herren, welche für den eben vorgelesenen Antrag des Prof. Jelinek sind, daß in diesem Ab-satz die drei Worte: "über Vorschlag des Lehrkör-pers" eingeschaltet werben, die Hand zu erheben. (Majorität.)

Nun handelt es sich um den Antrag des Gra-fen Rothkirch, statt "Instituts-Zöglinge" einzusehen "Inländer." Ich glaube, das versteht sich von selbst, wenn wir hier von Inländern sprechen, so ist es klar, daß wir nur jene meinen, die Institutszög-linge find, und nicht alle Inländer, die wir als solche ansehen.

Ich bitte die Herren, die für diese Beschrän-kung auf Inländer sind, die Hand zu erheben. (Ma-jorität.)

Herr Graf Thun hat seinen Antrag zurückge-zogen , und nun ist noch ein Abänderungsant ag des Herrn Laufberger, daß der Landesausschuß auch zur Hälfte das Unterrichtsgeld nachsehen kann, das ist noch nicht zur Abstimmung gekommen.

Abg. Laufberger: Ich bitte, darüber ab-stimmen zu lassen.

Oberstlandmarschall: Uiber was? . . Uiber das, daß die Nachsicht auch zur Hälfte statt-finden könne?

Abg. Laufberger: Ja.

Oberstlandmarschall: Also der Antrag lautet, daß eingefügt werde im 2. Alinea, daß das Schulgeld auch zur Hälfte für die Dauer der Ver-hältnisse, die die Nachsicht rechtfertigen, nachgesehen werden kann.

Landtagssecretär Schmidt: Zemskému vý-boru se též ponechává právo, posluchače od platu osvoboditi.

(Rufe: do polovice!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Her-ren, die für diesen Zusatz im 2. Alinea sind, die Hand zu erheben. (Majorität.)

Berichterstatter Dr. Görner: Ich werde mir erlauben, dem hohen Hause den Paragraph, wie er gegenwärtig lautet, vorzulesen (liest): "Die das polytechnische Institut des Königreichs Böhmen besuchenden Zöglinge haben für den Unterricht ein Unterrichtsgeld zu bezahlen, dessen ziffermäßige Höhe über Vorschlag des Landesausschußes von dem Land-tage festgestellt wird.

Dem Landesausschuße ist das Recht vorbehal-ten, Inländer bei nachgewiesener Mittellosigkeit und gutem Fortgange über Vorschlag des Lehrkör-pers vom Unterrichtsgelde zur Gänze ober zur Hälfte für die Dauer dieser Verhältnisse zu be-freien."

Es wird allerdings die Stylisirung dann etwas anders werden.

Dr. Rieger: Ich bitte, es auch böhmisch vorzulesen.

Sekretář sněm. Schmidt čte :

Posluchači, kteří polytechnický ústav krá-lovství Českého navštěvují, musí za vyučováni plat odváděti, jejž na návrh zemského výboru ustanoví sněm.

Zemskému výboru se ponechává právo, posluchače ústavu, jsou-li tuzemci, a vykáží-li se chudobností a dobrým prospěchem, zprostiti platu za vyučováni, a sice z cela nebo do po-lovice k návrhu sboru učitelského na čas, pokud podmínky tyto trvají.

Dr. Görner liest:

§. 12, Stipendien, Prämien und Preise.

Zur Unterstützung ausgezeichneter mittelloser Studirender werden Stipendien zur Aufmunterung und Anregung des Wetteifers, unter den Studi-renden überhaupt Prämien und Preise vertheilt.

Dem Landesausschuße wird vorbehalten, die ziffermüßige Höhe derselben zu bestimmen und nach Antrag des Lehrkörpers zu vertheilen; doch soll der hierauf verwendete Gesammtbetrag in einem Jahre das Schuldgeld nicht überschreiten.

Sekretař sněm. Schmidt:

§. 12.

Stipendia, odměny a ceny. K podporování chudých výtečných cho-vanců budou se rozdělovatí stipendia, jakož i k povzbuzení ušlechtilého zápasu mezi študu-jícími vubec odměny a ceny; zemskému výboru, jest ponecháno, určiti jich počet a povahu, a rozděliti je dle návrhu sboru učitelského, určená však k tomu účelu summa nesmí v jednom roce převýšovati školní plat.

Oberstlandmarschall: Her Taschek hat das Wort.

Taschek: Im §, 12 und in mehreren nachfolgenden wird dem Landesausschuße das Recht vorbehalten, den Landesfond bezüglicherweise das Land mit Leistungen auf bleibende Weise zu be-lasten, ohne daß die Ziffer derselben in vorhinein bestimmt wäre. In den Uberschlägen für den Auf-wand des zu ereirenden Institutes wird auch die Bestimmung aufgenommen, daß die Hälfte des Schulgeldes in dem Betrage von 5000 st. dem in diesem §. bezeichneten Zwecke zugewendet werden soll. In dem §. 12 ist eine solche Beschränkung nicht enthalten. Da es mir nun nicht zusagend er-scheint, daß der ,hohe Landtag dem Landesaus-schuße das Recht übertrage, Leistungen und zwar bleibende Leistungen ohne Bestimmung, der Ziffer dem Lande zu überlassen, so würde ich mir, um diesem Übelstande vorzubeugen, erlauben, den Antrag zu stellen, statt dem Worte Schulgeld ist in der 2. Alinea der Beisatz: "die Hälfte des Schulgeldes ohne Zustimmung des Landes" zu sehen; damit, wenn zu diesem Zwecke ein Mehrbetrag verwendet werden soll, die Zustimmung des Landes eingeholt werden muß.

Oberstlandmarschall: Herr Schulrath Maresch.


Maresch: Es ist eine freundliche Absicht, einen Theil des Schulgeldes oder das Schulgeld auf Stipendien, zur Unterstützung armer Studiren-der und auf Prämien und Preise zur Ermunterung des Talents zu verwenden. So manches Talent ringt in den Jahren seiner Stipendienzeit mit Ar-muth und Noth und geht nicht selten vor der Zeit zu Grunde; ebenso würde der Ehrgeiz, wenn er zwar mäßiger Weise geweckt würde, so manchen Studirenden bestimmen und brängen, dieß oder je-nes zu lesten, wozu er sich sonst nicht bestimmt fände, weil eben die Veranlassung nicht so dringend in den Vorderung tritt. Preise und Prämien die dem jungen Menschen, dem Stdirenden zu gewis-sen Zeiten auf eine hervorragende Leistung ausge-setzt werden, die da bewirken, daß bei deren Erlangen der Name des Studirenden veröffentlicht wird und daß er nun ausgezeichnet durch einen Preis in die Familie tritt, — solche Preise und Auszeichnun-gen sind ein mächtiger Sporn für das jugendliche Gemüth, um es zu höheren Leistungen zu drängen.

Darum ist das ein recht erfreulicher Gedanke und ich wünsche sehr, daß er aufrecht erhalten bleibe. Aber wenn es hier weiter heißt es soll der hier auf verwendete gemeinsame Bettag in einen Jahre das Schulgeld nicht überschreiten, da meine ich denn doch, daß das eine Profusion sein konnte und da wir den Auftrag haben, auch mit dem Säk-kel des Landes zu sparen, so verdiente das doch eine nähere Darlegung, was ein solcher Betrag zu bedeuten Hütte. Es befinden sich dermalen 800 Hörer am technischen Institute, die, wenn ich nicht irre, ein Schulgeld von 8 — 15 Gulden zahlen also einen Bettag von 9600 Gulden. ES wurde aber von dem Herrn Referenten angedeutet, daß der Landesausschuß gewillt gewesen war, das Schulgeld auf 50 fl. festzustellen, das würde einen Bettag von 40.000 fl. ausmachen; nehmen wir nun an, daß für arme Studirende ohne die Be-freiung vom Schulgelte 5000 fl. abfallen, so blei-ben immer noch 35000 Gulden zu Preisen und Prämien und Unterstützungen. Das ist doch, glaube ich, ein viel zu hoch gegriffener Betrag, darum er-scheint es mir räthlicher, wenn allgemein ein Pau-schal festgesetzt wird, welches zu derartigen Prä-mien und Unterstützungen zu verwenden wäre; wenn dieses Pauschale vom Landesausschuße in das Präliminar des Landes eingestellt und dann bei dem alljährlich sich versammelnden Landtage zur Genehmigung vorgelegt würde;das ist mein Antrag.

Grf. Leo Thun: Die Auffassung, welche diesem §. zu Grunde liegt, scheint mir im directen Widerspruche mit dem zu stehen, was ich aus An-laß des Vorhergehenden als meine Überzeugung ausgesprochen habe. Wie bereits von dem Vor-redner hervorgehoben worden ist, will der Landes-ausschuß die Hälfte des Unterrichtsgelbes nicht zur Aufrechthaltung des Instituts, sondern zu Sti-pendien, Prämien und Preisen verwenden. Stipendien

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und Prämien sind eine schöne Sache, sie gehören aber nicht zur Weisheit der Organisation des Institutes. In allen Zeiten sind Stipendien von Wohltharern gegründet worden; ihre Gründung ist der Natur nach ein Akt der Wohlthätigkeit zur Unterstützung armer Studirender, und ich glaube; es ist recht, sie dem Wohlthätigkeitssinn und der Großmuth der Beförderer des Schulwesens anheim zu stellen. Daß aber Stipendien gegründet werden sollen auf die Leistungen der Steuerzahlenden, das scheint mir meine Herren ein vergriffener Gedanke und doch ist es das; worauf man eigentlich hinausgeht. In der Natur der Dinge läge es, daß das Institut von jenen bezahlt werde; welche von demselben den Nu-tzen ziehen. Freilich werden wir — unter den obwaltenden Verhältnissen nicht die ganzen Kosten auf diese Weise zu Stande bringen können, der übrige Theil fällt also auf die Steuerpflichtigen. Daß aber auch die Unterstützung armer Studirender noch auf die Steuer gelegt werde, beziehungsweise vom Ertrage des Unterrichtsgeldes abgezogen werde, das scheint mir meine Herren ein unrichtiger Ge-danke. Ich bin also der Meinung, daß dieser §. 12 einfach auszubleiben hat. Die Geschäftsordnung gibt mir kein Mittel, um einen Antrag darauf zu stellen. Ich kann nur im vorhinein erklären, daß ich gegen diesen ganzen §. stimmen werde (Bravo! Bravo).

Jelinek: Ich erlaube mir, mich gegen die Anschauung Sr. Excellenz des Herrn Grafen Thun auszusprechen. Ich vermisse freilich in diesem §. etwas, worauf bei dem Organisations-Entwurf vorzüglich Rücksicht genommen worden ist. Unter den Sti-pendien, die in diesem 8. gemeint sind, sind auch solche Stipendien gemeint, welche Zöglingen der Anstalt zu Theil werden sollen, welche die mechanische Ab-theilung absolvirt haben, und nun in irgend eine mechanische Werkstatte eintreten wollen. —

Ich bemerke, daß an auswärtigen technischen Instituten theilweise mechanische Werkstätten existiren, welche sehr bedeutende Geldmittel in Anspruch neh-men. In Berlin an dem höheren Gewerbeinstitute existirt eine solche Wellstatte, welche den Betrag von 40.000 Thaler für sich allein in Anspruch nimmt. Meine Herren; wir wollten dem Lande nicht diese größere Last aufbürden, mit dem Insti-tute eine so großartig organisirte Werkstätte zu verbinden. Aber man muß für diese Werkstätte irgend einen Ersatz bieten. Unlängst habe ich mit ausgezeichneten Herren des technischen Institutes gesprochen, und sie haben mit großem Bedauern gesagt, daß sie außer Stande sind, ihrer Laufbahn zu folgen, welche sie für das mechanische Fach be-stimmen würde, aus dem Grunde, weil sie in eine mechanische Werkstätte sehr schwierig und nur un-entgeltlichen Zutritt erhalten.

Von einer Bezahlung in den mechanischen Werk-stätten kann namentlich in der ersten Zeit keine Rede sein.

Das Comite der Experten hat daher bean-tragt, für ausgezeichnete absolvirte Hörer der me-

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chanischen Fachabtheilung 10 Stipendien zu 200 fl. dazu zu bestimmen, daß ihnen der Eintritt in die mechanischen Werkstätten ermöglicht wäre. Ohne diese Subvention würden diese Hörer gar nicht in die Lage kommen, sich der Mechanik widmen zu können, und wir wissen es alle sehr wohl, daß ge-rade in unserem Heimatyslande Böhmen in dieser Beziehung noch sehr viel zu thun übrig sei. Gerade in mechanischer Richtung haben unsere jungen Leute noch sehr viel zu thun, um mit dem Auslande gleichen Schritt zu halten. Aus dem Grunde könnte ich mich der Anschauung Seiner Excellenz auch in dieser Beziehung nicht anschließen. In anderer Be-ziehung wirken Stipendien außerordentlich auf den Wetterser der jungen Leute.

Wenn man sich auf die Wohlthätigkeit beruft, so soll man bedeuten, daß die technischen Lehran-stalten ja erst neueren Ursprungs sind; wir haben nicht die Stiftungen aufzuweisen, welche Universit-täten, die seit 500 Jahren datiren, besitzen, an un-serem ganzen Institute existiren vielleicht 3—4, größtentheils unbedeutende Stiftungen und die sind erst in den letzten Jahren entstanden. Ich bin nicht der Meinung, daß wir dem Lande neue Kosten auf-bürden sollen, wenn durch Wohlth tigkeit diese Last dem Lande abgenommen werden kann, aber für den gegenwärtigen Moment bietet die Wohlthätigkeit durchaus keinen Ersah.

Oberstlandmarschall: Herr Graf Leo Thun.

Graf Leo Thun: Ich würde meine frühere Anficht dahin modifiziren, daß ich nur die Stipendien beseitige, hingegen die Prämien und Preise aufrecht erhalte und ich werde den so formulirten Antrag dem h. Präsidium sogleich überreichen.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Staněk,

Prof. Staněk: Pánové, tu se jedná o věc, která tuším není dosti porozuměna. Pravil jeden z pánů řečníků, že nemůžeme uvalit nové daně a bremena na zem; ptám se, pá-nové, když musíme vysílat mladé sily ven na útraty všelikého jiného dobrodinství, aneb když za drahé peníze z ciziny musíme sem povolat lidí; není to konečně jedno, jako když se z jedné kapsy béře a do druhé dává?

Co p. prof. Jelínek řekl, to jest pravda; university a gymnasia mají takových nadání hojnost; ale já jsem měl tu čest poznatí po-měry reálek, které jsou nejbližší technice a musím doznat, že velké těžkosti a překážky se namítaly, než jsme některá malá nadací do-stali. Na technickém ústavu jest to ještě horší.

Co se týče dobročinnosti, ta se vyvine sama sebou a tím zemskému sněmu dostane se příležitost, aby přispíval k tomu méně, aby nadání zmenšoval, ale neradil bych k tomu, aby se všecky prameny první podporou za-cpaly a zvláště při novém ústavu a při tom

stavu věci, jaký právě máme a nás, kde prů-mysl, orba potřebuje lidí, v těch věcích dale-ko zběhlejších. Nemohu se tedy s tím shod-nouti, aby se ten §. vynechal, i myslím, že by se tím velká část takových schopnosti, které se v našich okolnostech častěji právě u nemajetních lidí se vyvinují, takořka za-hodila.

Prof. Brinz: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Ich bitte!..

Prof. Dr. Brinz: Ich befinde mich inso-ferne im Gegensatz mit der Aeußerung Sr. Excel-lenz des Grafen Leo Thun, als mir gerade die Prämien und Preise Anstand erregen; zunächst frägt es sich, unter welchen Voraussetzungen solche Prämien und Preise ertheilt werden sollen, ob et-wa für bestimmte Arbeiten, die den Mitgliedern der Anstalt gestellt werden, oder ob wir an Mittel-schulen, etwa die Klassifizirung stattfinden soll und denjenigen, die als die Vorderen erscheinen, Preise und Prämien gegeben werden sollen?

Im Ganzen und Großen passen wohl Prä-mien und Preise für Mittelschulen, aber nicht für denjenigen Geist, den man an höheren Schulen er-wecken zu müssen glaubt. Mit einem tief wissen-schaftlichen, wirklich wissenschaftlichen Streben ist das Institut, das Wesen der Prämiirung meines Erachtens schwer vereinbar, und nur, wenn die Sache dahin determinirt werden mollte, — daß etwa von Zeit zu Zeit für sogenannte Preisaufga-ben Prämien zu ertheileť wären, wollte ich zustim-men ; aber sonst finde ich das Institut der Preis-vertheilung mit einer Anstalt höherer Gattung, wie sie doch errichtet werden soll, ganz und gar unver-einbar (Rufe: Schluß).

Prof. Jelinek: Ich erlaube mir zur that-sächlichen Berichtigung nur mitzutheilen, daß am technischen Institute zu Zürich solche Preisaufgaben gestellt werden, und zwar gerade für die reifsten Schüler, für jene, welche die Anstalt bereits ver-lassen sollen, und die sollen sich mit der ganzen Summe ihres Wissens ausweisen; sie sollen Ent-würfe, sie sollen umfassende Aufnahmen machen, oder sie sollen irgend eine wissenschaftliche chemische Frage lösen u. dgl. Solche Aufgaben sind gemeint — in dieser Richtung auch sind die Prämien und Preise aufzufassen. —

Oberstlandmarschall: Der Herr Dr. Lumbe hat sich zum Wort gemeldet.

Dr. Lumbe: Hoher Landtag! Es bestehen gegenwärtig bei dem technischen Institute Preise, welche den Studierenden gezahlt werden, die die Prämien-Zeichnungen ausführen, nämlich bei den Gegenständen, welche mit Zeichnen verbunden sind, werden gewisse Aufgaben gestellt, die die Studie-renden machen müssen, und dann diejenigen, welche sich dazu melden, vorlegen. — Diese Zeichnungen sind bestimmt, bei der Anstalt zu verbleiben und die Studierenden müssen dazu außer der Mühe und Arbeit noch das Materiale und den sonstigen Auf-


wand machen, es wäre also unbillig, von den Stu-direnden diese Zeichnungen zurückzubehalten und für die Anstalt zu verwenden — deßhalb ist ein Ver-mittlungsweg von jeher bei der Anstalt gewesen, daß für diese Prämienzeichnungen denjenigen — welche vorzügliche Leistungen zu Stande bringen, werben gewisse Geldsummen gezahlt und die Arbeiten dafür für das Institut zurückbehalten werden. Diese Art von Prämien sind mit dem Wesen des Unter-richtes so enge verbunden, daß sie wohl nicht auf-gehoben werden können. Aber es sind noch andere Prämien - Stipendien, die hier gemeint sind, deren bereits Herr Vorredner Prof. Jelinek erwähnt hat. — Es ist nemlich für die Studierenden ungemein schwierig, aus der Schule ins practische Leben über-zutreten und namentlich trat diese Schwierigkeit bei den Mechanikern hervor, denn wenn auch der junge Mensch noch so viel Bildung in diesem speziellen Fache sich erworben hat, so hat er noch nicht die Dexterität oder die Fertigkeit, auch in den Werk-stätten mitzuarbeiten und diese Fertigkeit erwirbt er sich erst dadurch, daß er mitunter auch viel Materiale und Werkzeuge verdirbt, und deßhalb wollen practische Mechaniker solche Individuen nicht auf-nehmen. — Es ist also dafür eine Entlohnung nothwendig und diese Entlohnung ist eben oft für den tüchtigsten Studirenden zu leisten unmöglich, und darum ist angetragen worden, daß eine Unter-stützung gegeben würde, und wie dieses in dem wei-teren Verlaufe ersichtlich ist, so sollen eigentlich diese Subvention die Mechaniker, die Praktiker bekommen, welche solche Leute aufnehmen. Ich habe in dieser Richtung, well die Schwierigkeit des Eintrittes in das praktische Leben für die Studirenden so sehr be-kannt ist, durch die Creirung eines Reisestipendiums theilweise Abhilfe zu schaffen gesucht, und war so glücklich bei den ehemaligen Studirenden der Lehr-anstalt, welche jetzt Industrielle sind, und andern den Betrag von 12.000 st. zusammenzubringen, dessen Interessen als solche Stipendien verliehen werden, und diese, glaube ich, die eben jetzt zur Vertheilung kommen, werden wohlthätig wirken. — Aber was sind solche Beiträge für die große An-zahl der Austretenden und deshalb hat man bean-tragt, daß eine Unterstützung aus dem Landesfonde Veranlaßt werde. Ich glaube wohl selbst, daß es schwierig ist, im vorhinein gleich die Anzahl zu bestimmen, gerade 10 anzugeben.

Man kann auch nicht wissen, wie groß gerade der Beitrag sein wirb. Das muß erst alles die Erfahrung lehren, denn die Einrichtung von Werk-stätten, die in Berlin versucht worden ist, um die Studirenden ins praktische Leben einzuführen, hat sind als nicht praktisch bewahrt, verlangt sehr viel Auslagen und artet gewöhnlich in Spielerei aus, wie mir Fachmänner in Berlin als ich die Anstalt besuchte, mitgetheilt haben und wie ich mich selbst überzeugt habe. Sollten die Studierenden für das praktische Leben wirklich gebildet werden, so verschaffe man ihnen die Möglichkeit einzutreten.

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Unsere vorzüglichen Schüler sind gewöhnlich sehr arm, und das war die Idee, welche diesem Antrage zu Grunde gedient hat. Ich werde mir also den Antrag erlauben, baß jedenfalls diese Unterstützung prinzipiell ausgesprochen wird, alier vielleicht eben, damit Niemand Anstoß daran nehme, solche unbestimmte Summen zu votiren, daß von Fall zu Fall, von Landtag zu Landtag nach dem Antrage des Lehrkörpers und des Landesausschußes eine Summe bestimmt werde, um diesen Eintritt in das praktische Leben den vorzüglichsten Studirenden zu ermöglichen. Ich werde nun den Antrag for-muliren.

Prof. Staněk: Prosim o slovo.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Graf Clam-Martinitz hat noch das Wort. Ich bitte ab-zustimmen über den Schluß der Debatte, die Her-ren, welche für den Schluß der Debatte sind, aufzustehen.

Graf Clam-Martinitz: Ich wollte nur mit wenigen Worten hervorheben, nachdem von einigen Herren Vorrednern die humanitäre Seile der Frage betont wurde, namentlich die wohlthätigen Folgen der Stipendien für die talentvollen, mit-tellosen Hörer in den Vordergrund getreten sind, daß es sich nicht darum Handell, die Möglichkeit der Begründung solcher Stipendien für die Zukunft auszuschließen, sondern nur darum, daß es nicht bereits als Fundamentalsatz gewissermaßen in dieses Statut aufgenommen, dadurch ein gewisses Anrecht bereits gegründet und die Disposition darüber dem Landtage aus der Hand genommen werde.

Ich bitte zu bemerken, daß wenn wir den Pa-ragraf annehmen, wie er hier steht, die Frage nicht einmal gelöst ist, was für Stipendien das seien? sollen sie Subventionen für mittellose Studirende oder Reisestipendien sein? In welchem Betrage, unter welchen Bedingungen, auf welche Zeit u. s. w. das würde gemissermaßen dem Landesausschuß in die Hände gegeben sein; abgesehen von der nicht zu ermessenden Höhe des gesammten Betrages.

Selbst in dem Falle, wenn man dem Grund-satze huldigt, daß auf Grundlage der Steuerkraft des Landes Wohlthätigkeitsakte auszuüben seien, scheint es doch gerechtfertigt, und den Weg einzuschlagen daß, wenn sich das Bedürfniß darnach zeigt, vom Lan-desausschuß speziell in jedem Jahre ein Antrag gestellt werde auf die Gründung eines oder mehrer Stipendien für diesen oder jenen speziellen Zweck.

Reise-Stipendien oder Sustentationsstipendien mögen der Zukunft überlassen werden, aber in das organische Statut kann man sie nicht hineinnehmen. Dem Landesausschuße aber ein Dispositionsrecht darüber in die Hand zu geben, scheint mir jeden-falls unzweckmäßig; übrigens stelle ich mich aller, dings überhaupt auf den Standpunkt, daß Wohl-thätigkeitsakte aus Landesmitteln nur dort einzu-treten haben, wo die Nothwendigkeit vorliegt, eine Hilfe zu schaffen, welche die zu derselben zunächst berufenen Kreise zu leisten außer Stande sind. Ich


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schließe mich in diesem Sinne dem Antrag Seiner Ex-cellenz des Grafen Thun an und erlaube mir den-selben zu unterstützen.

Dr. Görner: Dem Landesausschuß schwebte vor allem der Zweck, der im §. 1 ausgesprochen ist, vor. Ich muß mir erlauben noch einmal denselben wenigstens in einzelnen Punkten vorzulesen: der Zweck der Anstalt ist, den Hörern die wissenschaft-liche Ausbildung in technischer Richtung zu bieten, und dieselben mit allen Fortschritten der Technik und Industrie so vertraut zu machen, daß sie zum unmittelbaren Eintrit in das praktische Leben mög-lichst befähigt werden.

Als ein solches Mittel zur Erreichung dieses Zweckes erschien dem Landesausschuß auch die in diesem Paragraphe niedergelegten und so sehr be-anständeten Stipendien, Prämien und Preise. Was sich der Landesausschuß und namentlich was das Fachcomité sich darunter gedacht hat, darüber er-laube ich mir Einiges mitzutheilen aus dem ur-sprünglichen Entwurf des Fachcomités. Unter Sti-pendien dachte sich das Fachcomité hauptsächlich solche für mittellose Studirende ausgesetzten Stipen-dien, welche es ihnen ermöglichen, Maschinenwerk-stätten zu besuchen, auch auf Reisen andere Ein-richtungen kennen zu lernen, um sie für ihre Aus-bildung benützen zu können. Das war ursprüng-lich und ist auch jetzt noch die Ansicht des Lan-desausschußes. Was die Prämien und Preise an-belangt, so muß ich dem Abgeordneten Brinz bemer-ken, daß der Landesausschuß keineswegs die Idee hatte, daß man sowie in den niedern Schulen Prämien für öffentlich gut abgelegte Prüfungen vertheilen soll, allenfalls Gebetbücher oder Medaillen (Heiterkeit) oder sonst etwas. Auch in dieser Be-ziehung heißt es in dem ursprünglichen Entwurfe, und charakterisirt die eigentliche Intention des Lan-desausschußes, daß in den 3 Fachabtheilungen für Wasserbau, Hochbau und Maschinenbau in letzem Jahrgange für die glungensten Entwürfe nach dem gegebenen Programme je eine Prämie gegeben werde.

Die 4 Fachabtheilungen wechseln in der Aus-schreibung der Preisaufgabe nachdem regelmäßigen Turnus. Es sind also wirklich jene Preisaufgaben, welche H. Prof. Brinz für die höheren Lehranstalten ge-glaubt hat, daß ste bestehen können. Daß die gegen-wartig bestehende Einrichtung bezüglich der Prämien für Zeichnungen,.welche blöße Copien sind, nicht ganz zweckmäßig sind, dürfte keiner Erwähnung nöthig haben. Wenn übrigens der h. Landtag den Kostenpunct bean-ständet, so hat der Landesausschuß ebenfalls in dieser Beziehung geglaubt, daß da gar keine Sorge sein dürfte; denn im Berichte schön ist erwähnt, daß bezüglich der Bewilligung dieser Kosten gar nicht gegenwärtig darauf eingegangen werden soll, sie vorläufig schon zu bewilligen, sondern es wird wohl, ich hoffe es, so weit kommen, daß das Präliminare vor Beginn des Jahres wird berathen werden, und in diesem Präliminare wird eingestellt sein für die Stipendien so viel, und der h. Landtag hat es

alljährlich in seiner Hand. So ist es die Inten-tion des Landesausschußes, diese Kosten für Prä-mien, Stipendien und überhaupt für alles jene, wo das Land belastet wird, zu bewilligeŤ oder zu sagen, das soll nicht bewilligt werden, oder in dieser Beziehung soll ein geringerer Betrag gegeben wer-den, daher glaube ich auch, daß dem Antrage des Abgeordneten Hofrath Taschek durch die Bestim-mung, welche auch in dem Berichte niedergelegt ist. Genüge geleistet werden könnte und es wird sich der Landesausschuß gewiß fügeit, wenn der hohe Landtag beschließt, daß die Disposition nur bis zur Hälfte des Schulgeldes eingeräumt werde:

Es war überhaupt nur die Grenze, über welche man nicht hinaus gehen kann, nicht aber die Grenze, bis zu welcher man gehen solle.

Ich glaube, daß deßhalb, eben um den Zweck zu erreichen, auch diese Bestimmung in dem Statute nothwendig war. Die Ausführung hat jedoch der Landesausschuß nicht für nöthig erachtet in das Statut aufzunehmen.

Oberstlandmarschall: Der vom ursprüng- lichen Antrage am weitesten gehende Antrag ist der vom Grafen Leo Thun, weil er die Stipendien un-bedingt ausschließt, und nur von Prämien und Prei-sen spricht. Ich werde ihn daher zur Unterstützungs-frage und dann zur Abstimmung bringen.

Schulrath Maresch: Ich bitte meinen An-trag zu vereinigen mit dem Seiner Excellenz. —

Oberstlandmarschall: Sie nehmen also ihren Antrag zurück und vereinigen sich mit dem Antrage Seiner Eilellenz. —

Schulrath Maresch: Ja, ja: —

Landtagssecretär Schmidt liest:

Der hohe Landtag wolle beschießen §. 12 habe zu lauten:

Prämien und Preise.

Zur Aufmunterung und Anregung des Wett-eifers unter den Studilenden werden Prämien und Preise vertheilt. Dem Landesausschuße wird es vorbehalten, innerhalb der ihm nach dem jährlichen Voranschlag zur Verfügung stehenden Geldmittel diese Preise zu bestimmen und nach dem Antrage des Lehrkörpers zu vertheilen. —

Slavný sněm račiž uzavříti, čl. 12 ať zní takto:

Ku povzbuzeni a k pobídnuti šlechetného zápasu študujících udílejí se jim odměny a ceny. Zemskému výboru je ponecháno, by tyto odměny ustanovil a je dle návrhu sboru učitelského rozdělil, nepřekračuje však pří-spěvků dle ročního rozvrhu k tomu povolených.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Er ist unterstützt.

Nach dem, wenn dieser Antrag angenommen, wirb der ganze Paragraph und alle anderen Ab-änderungsanträge entfallen, so werbe ich ihn zuerst zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen


Herren, die für diesen Antrag sind, aufzustehen. (Zählt.) 73.

Bitte sich niederzusetzen und die dagegen sind aufzustehen. 63; der Antrag ist angenommen.

Ich bitte meine Herren, ich werbe jetzt die Sitzung, bevor wir weiter gehen, auf 10 Minuten unterbrechen. Ich bitte aber die Herren noch einen Augenblick zu bleiben, ich habe ihnen einige Mit-theilungen zu machen. Ich erinnere die Herrn Ab-geordneten, welche ihre Diäten noch nicht erhoben haben, dies zu thun, da heute der letzte Tag ist, wo dieselben hier in der Kanzlei ausgezahlt werden. Zweitens mache ich die Herren aufmerksam, daß von der nächsten Woche an wir unsere Thätigkeit soviel als möglich anstrengen müssen. Ich erlaube mir zwei Vorschläge zu machen.

Die Herren können nun während der Unter-brechung sich besprechen, und sich darüber einigen, welcher Vorschlag ihnen als der erwünschtere und genehmere erscheine. Entweder daß wir von der nächsten Woche an die Sitzungen statt um 10 Uhr um 9 Uhr beginnen und bis halb 2 Uhr fortsetzen, dann auf eine Stunde unterbrechen, und bis 4 ober 5 Uhr wieder fortsetzen; oder daß wir 2 Sitzungen und zwar eine Morgens und eine Abends halten von 9 bis halb 2 und Abends von halb 6 bis 9. Ich bitte die Herren sich zu besprechen und ich werde dann das hohe Haus befragen, welche Einrichtung demselben die liebere ist.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung auf 10 Minuten. Nach der Unterbrechung von 10 Minu-ten.

Oberstlandmarschall: Ich werde zunächst das Haus befragen, ob es dafür ist, baß wir von Montag an die Sitzung um 9 Uhr beginnen, etwa um 1 Uhr eine einstündige Unterbrechung eintre-teten lassen und sodann um 2 Uhr wieder die Sit-zung fortsetzen. Ich bitte jene Herren, die dafür sind, aufzustehen. Es ist unbedingte Majorität. —

Dr. Görner liest §. 13.

Der im Anhange beigegebene Lehrplan mit der Eintheilung in Jahrgänge ist für die Studirenden nicht verbindlich, jedoch ist die übrigens freie Wahl der Vorlesungen durch die für dieselben erforder-lichen Vorkenntnisse bedingt, welche entweder durch Prüfungs- oder Frequentationszeugnisse nachzuwei-sen sind.

Insolange nicht für jede der genannten Fach-gruppen Staatsprüfungen eingeführt sind, können sich die Studirenden freiwilligen Annualprüfungen unterziehen. Die auszustellenden Prüfungs- und Frequentationszeugnisse haben jedoch nur als In-terimszeugnisse zu gelten und sollen neben der Be-zeichnung der Fachabtheilung, in welcher sich der betreffende Zögling auszubilden wünscht, noch die Bezeichnung sammtlicher in dieser Richtung erfor-derlichen Lehrgegenstände enthalten.

Diejenigen Zöglinge, welche es wünschen, können sich nach Absolvirung des vollständigen Curses einer Fachabtheilung einer strengen Prüfung

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aus sämmtlichen Lehrgegenständen dieser Abtheilung unterziehen, wobei als Examinatoren neben den Professoren auch Männer des praktischen Lebens, Industrielle und dgl. fungiren, welche über Antrag des Lehrkörpers vom Landesausschuße dazu einge-laden werden. Bei günstigem Erfolge dieser strengen Prüfung werden den Zöglingen Diplome ausgestellt. Die Namen der vorzüglichsten in jedem Jahre absolvirten Zöglinge werden im Institutsprogramm und in den öffentlichen Blättern bekannt gemacht.

Zemský sekr. S c h m i d t čte: Přilože-ným rozvrhem vyučovacím, jenž obsahuje roz-dělení do ročníků, nejsou studující vázání, svo-bodná volnost přednášek závisí však od po-třebných vědomostí, o kterýchž se vykázati mají vysvědčením buď o zkoušce, buď o ná-vštěvě. Pokud pro každý jednotlivý odbor ne-budou státní zkoušky zavedeny, mohou se studující dobrovolně ročním zkouškám po-drobiti.

Vysvědčení o zkouškách a návštěvě, kte-ráž se vystaví, mají toliko platnost prozatím-ních vysvědčení a budou mimo naznačení od-boru, v kteréž se posluchač vzdělati zamýšlí, též udání veškerých, v tomto směru potřeb-ných předmětů vyučovacích obsahovati.

Posluchači, kteří toho žádají, mohou se po odbytí úplného běhu v jednom oddělení předmětním podrobiti přísné zkoušce z veške-rých předmětů tohoto oddělení, při čemž úřa-duji co zkoušející mimo profesory též mužové praktického života , průmyslníci atd., kteří se k návrhu učitelského sboru od zemského vý-boru k tomu účelu pozvou. Jeli výsledek přísné zkoušky příznivý, obdrží posluchač diplom.

Jména nejvýtečnějších chovanců, v každém roku absolvovaných, uveřejní se v programu ústavu a ve veřejných listech.

Dr. Görner: Ich bemerke bloß, daß über-all wo hier "Zögling" steht, nach dem gefaßten Beschluß "Hörer" stehen soll.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so werden wir zur Abstimmung schreiten (Herr Dr. Čupr meldet sich). Also Herr Professor Čupr! —

Dr. Čupr: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß der letzte Absatz des §. ganz wegbleibe und zwar aus einigen Gründen, aus welchen, die vormals gebräuchlichen sogenannten Klassenzettel in den Gymnasien aufgehoben worden sind. — Es ist so eine öffentliche Auszeichnung, ich möchte sagen eine zu große Belohnung und auch wieder anderer-seits eine allzugroße Zurücksetzung für diejenigen, welchen diese Auszeichnung nicht zukommt. Es ist aber meines Erachtens noch etwas anderes zu be-rücksichtigen. Die Zöglinge treten unmittelbar in das praktische Leben, und da glaube ich, daß eine solche öffentliche Auszeichnung eine Art Reclame ist, und einer solchen darf gewiß kein Vorschub geleistet


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werden und dieß umsoweniger, nachdem die Anstalt auf diese Weise eine Alt moralischer Verantwortung übernehmen würde.

Es ist auch übrigens allgemein bekannt, wenig-stens jenen, die mit dem Lehrfache vertraut sind, daß nicht immer die ausgezeichnetsten Köpfe dieje-nigen sind, die auch sonst ausgezeichnete Eigen-schaften des Charakters besitzen, ich glaube Verläß-lichkeit, Ausdauer und andere Eigenschaften. Und diese können für gewisse Stellungen den Men-schen geeigneter machen, als gerade oft die ausge-zeichnetsten Leistungen in den Wissenschaften.

Ich glaube daher, daß dieses auszulassen wäre und erlaube mir daher dem hohen Hause meinen Antrag zu übergeben. —

Oberstlandmarschall: Ich bitte diesen Antrag noch einmal vorzulesen, da ihn vielleicht nicht alle Herrn deutlich vernommen haben.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die letzte Alinea des §. 13 möge ganz wegbleiben. Slavný sněm račiž uzavříti, aby poslední odstavec §. 13. docela se vynechal.

Fürstl: unverständlich — (Stimmen: lauter!) Ich glaube, daß dieser §. bleibe oder der letzte Ab-satz dieses §. Es ist ein großer Unterschied zwischen einem Juristen und einem Techniker. Ein Jurist kann nicht so leicht etwas Neues erfinden, wohl aber kann ein Techniker neue Erfindungen machen, und da ist es denn billig, daß keine ausgezeichnete Leistung bekannt gemacht werde, was eben dieser Absah beantragt.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so werde ich dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort ertheilen.

Görner: Dem gehörten Fachcomité, so wie auch dem Landesausschuße ist es nicht beigefallen, durch diesen Absah Reclame zu machen, sondern es war bloß ein Mittel, ťm die Hörer des polytechni-schen Institutes anzueifern, so viel als möglich sich zu bemühen, als die Ersten zu erscheineť.

Ein Unterschied zwischen diesem und den Klas-senzetteln dürfte denn doch zu finden sein. In diesen kommen Alle vor, während es hier blos die aus-gezeichnetesten sind, die öffentlich genannt werden sol-len. Daß dadurch das polytechnische Institut auch die Haftung für die Verläßlichkeit und vollkommene Ausbildung des Charakters übernimmt, das glaube ich ist denn doch nicht der Fall, sondern hier han-delt es sich um das Betragen am polytechnischen In-stitute und ihre ausgezeichneten Leistungen an demsel-ben. — Ich sehe daher nichts darin, was dem In-stitute gefährlich sein könnte. —

Oberstlandmarschall: Ich bitte die-jenigen Herren, welche das eben vorgetragene Amen-dement unterstützen, die Hand aufzuheben.

Es ist hinreichend unterstützt. Ich werde da-her vorläufig die ersten 3 Alineas, zu welchen kein Amendement gestellt ist, zur Abstimmung bringen

und vor dem letzten Alinea das Amendement des Abg. Čupr.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für die ersten 3 Alinea des §. sind, wie er stylisirt wurde, und zu welchen auch kein Abänderungsantrag hier ist, dir Hand aufzubeben. (Zählt) Majorität. Nun werde ich das Amendement zur Abstimmung bringen, baß das 4. Alinea wegzubleiben hat. Diejenigen Herren, welche dafür sind, bitte ich aufzustehen (Zählt.) 64. Wenn das die Majorität, so wäre es der knappe Beschluß. Ich bitte sich niederzusetzen und die anderen Herren aufzustehen. (Zählt. 68.)

Also ist das Amendement verworfen. Bitte jetzt diejenigen Herren, welche für die Annahme des Schlußsatzes find, die Hand aufzuheben, (Zählt.) Das ist die Minorität, also ist der Schlußabsatz doch verworfen (allgemeine Heiterkeit, Unruhe im Centrum.)

Dr. Görner liest:

§. 14. Lehrkräfte.

Zur Durchführung dieses Statutes und des beigegebenenen Lehrplanes sind:

21 ordentliche Professoren, 6 außerord. Prof. 1. Kateg.

5 " "2. Kateg. 20 Assistenten und

6 Lehrer nothwendig.

Allen Lehrern dieses Institutes wird das Recht ertheilt, außer jenen Vorträgen, die ihnen Kraft ihrer Anstellung pflichtmäßig obliegen, Vorträge über denselben oder einen anderen Gegenstand in einer ober der anderen Landessprache abzuhalten.

Sekretär Schmidt liest.

§. 14.

Vyučovací síly.

K provedeni tohoto statutu a přiloženého rozvrhu vyučování zapotřebí jest: 21 řádných profesorů. 6 mimoř. prof. I. třídy.

5 mimoř. prof. II. třídy. 20 assistentů a

6 učitelův.

Veškerým učitelům ponechává se právo, mimo přednášky, k nimž na základě posta-vení svého povinni jsou, míti též přednášky o tomtéž neb jiném předmětu v tom neb onom zemském jazyku.

Dr. Ant. Majer: Já jsem zde v plánu nenalezl nikde zmínky o přednáškách pro širší, publikum.

Musím vyznati, že podobné přednášky ve Vidni veliké měly výsledky a že v Paříži se staly takořka světoznámými. Myslím neby-lo-li by zahodno, aby se zde v Praze na tech-nice, až se ten ústav z cela zřídí, něco podob-ného zavedlo a protož jsem si chtěl dovoliti navrhnout, aby se zde v druhé řádce od konce položila slova: "přednášky pro poslouchače a pro širší obecenstvo."


Myslím že by věc mohla míti velké vý-sledky. Bude sice každému dovoleno, jednou v témdni podívati se na modely; ale snad by bylo dobře, kdyby se dostalo obecenstvu také vykladu o těch věcech, které jsou tam; myslím, že by to bylo výhodno i obecenstvu jinak vzdě-lanému, neb se nyní na technice zavedou před-nášky, která tam dříve nebyly nikdy. —

Mám za to, že by těchto veřejných před-nášek použil snad i úředník, který k tomu dříve příležitosti neměl, učitel, i mnohý prak-tik, a proto myslím, aby se to tam vřadilo. Nechci dělat návrh, aby se to tam vyslovilo co povinnost pro učitelstvo, i domnívám se, když se vyřkne, že mají učitelové právo k takovým přednáškám, že jest snad tím již ře-čeno, že takové přednášky svým časem zde - odbývati se budou.

Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß hinter den Worten "Vorträge" hier eingeschaltet werde: "Vorträge für die Hörer der Anstalt und das größere Publikum", u. z. aus dem Grunde, weil ich die Ueberzeugung habe und weil es bekannt ist, daß derartige Vorträge in Wien große Erfolge gehabt haben, und derartige Vorträge in Paris geradezu weltbekannt geworden sind.

Dr. Rieger: Ich bitte um's Wort!

Oberstlandmarschall: Herr Professor Jelinek hat zuerst das Wort.

Prof. Jelinek: Mit der Tendenz des Hrn. Dr. Majer müßte ich mich allerdings einverstanden erklären. Aber ich glaube, es braucht nicht der aus-drücklichen Erwähnung im Statut des polytechni-schen Institutes; denn gehört das polytech. Institut in erster Reihe doch seinen Schülern, seinen Hörern, und in zweiter Reihe erst dem größeren Publikum. Wenn Dr. Majer den Lehrern der Anstalt das Recht wahren will, populäre Vortrüge für das größere Publikum zu halten, z. B. in anderen Lokalitäten, außerhalb des Institutes, so glaube ich, gehört das gar nicht in das Statut hinein. Wenn er aber glaubt, daß für solche Vortrüge die Institutslokali-täten und die Institutssammlungen bestimmt werden sollen, so wird sich wohl in den meisten Fällen kein Hinderniß entgegenstellen; aber ich glaube, diese Fülle, diese Anforderungen oder diese Anträge von Seite der betreffenden Personen sollen von Fall zu Fall untersucht werden.

Es könnte sich ja ereignen, daß ein Professor für solche populäre Vorlesungen Apparate dauernd in Anspruch nimmt und dem Institutszwecke dadurch entziehen würde. — Solche Kollisionen dürfen mei-ner Ansicht nach nicht vorkommen und darum glaube ich — es wäre der einfachste Weg, daß derjenige Lehrer des Instituts, der solche Vortrüge zu halten beabsichtigt, es dem Landesausschuße anzeigt und der Landesausschuß die Genehmigung, die Instituts-lokalitäten und Sammlungen in dem bezeichneten Umfange zu diesem Zwecke zu verwenden, ertheilt. Außerdem möchte ich mir die Freiheit nehmen eine

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Bemerkung zu machen zum §. 14 und zwar zu einen Bezeichnung, die im §. 14 vorkommt. Wir haben hier 6 ordentliche Professoren 1. Kategorie, gegen die ich gar nichts einzuwenden habe, dann haben wir 5 außerordentliche Professoren 2. Kate-gorie. Wenn wir weiter nachsehen, wie diese außer-ordentlichen Professoren 2. Kategorie dotirt sind, so sagt §. 23 litt B., daß die außerordentlichen Pro-fessoren 2. Kategorie mit 600 fl., 700—800 fl. dotirt sind. — Wir müssen zuerst wissen, was denn eigentlich diese außerordentlichen Professoren 2. Ka-tegorie zu leisten haben.

Darüber gibt der beigefügte Lehrplan Aufschluß. Wir haben ein solches Lehrindividuum für die so-genannte Baumechanik, einen mathematischen Gegen-stand auf Baukunde angewendet — 3 Stunden, dann haben wir Encyklopädie der Baukunde 5 Stunden Vortrag, 6 Stunden Zeichnen — lauter populäre Vorträge; für jene, die eigentlich nicht mathematische Studien gemacht haben, Handels- u. Wechselrecht 3 Stunden, von demselben Individuum vorgetragen, für das eben genannte Lehrfach find jedoch 2 an-zustellen, weil einer in deutscher, einer in böhmischer Sprache vorzutragen haben wird; endlich haben wir Encyklopädie der Baukunde, welche den betreffenden Lehrer durch 3 Stunden wöchentlich in Anspruch nimmt, — Man sieht, daß die Gehalte allerdings den Leistungen der betreffenden Individuen adaequant sind; sie sind nicht durch eine übermäßige Stun-denzahl in Anspruch genommen, folglich ist ihre Honorirung ganz adaequant.

Aber die Sache, meine Herren, hat eine andere Seite. Derjenige, der einmal den Titel Professor am polytechnischen Institut erlangt, erlangt durch diesen Titel eine gewisse Stellung im socialen Leben. Diese sociale Stellung macht an ihn gewisse An-forderungen und Sie werden zugeben, baß er mit dem Gehalte von 600 fl. diesen Anforderungen nicht genügen kann. Ich möchte nicht, meine Herren, daß in künstiger Zeit die Professoren des technischen In-stituts gezwungen wären, unter einander eine Samm-lung zu veranstalten, um ihrem Collegen, dem außer-ordentlichen Professor 2.Kategorie einen Winterrock zu schaffen oder ihm sonst seine Subsistenz zu ermöglichen.

Diejenigen Herren, die mit den hiesigen Ver-hältnissen vertraut sind, werden gewiß wissen, was ich meine. Ich halte es durchaus für unangemessen, wenn der Gehalt dem Titel des Anzustellenden nicht entspricht. Wenn wir bei der Hypothekenbank einen Direktor anstellen würben mit einem Gehalt von 500 bis 1000 Gulden, so würde es jedermann lä-cherlich finden, ebenso lächerlich ist es, wenn wir einen Professor eines so großartigen Institutes mit einem Gehalte von 600 Gulden anstellen, im ur-sprünglichen Entwurfe war das Wort "Dozenten"; an diese Bezeichnung hat man sich gestoßen, weil sie bei uns eine andere Bedeutung hat. Wir haben an den Universitäten Privat-Dozenten, dagegen läßt sich einwenden, daß die Bezeichnung "Dozenten" an anderen Anstalten in Oesterreich vorkommt; an der

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Bergakademie, da hat man gleichfalls honorirte Do-zenten.

In dem neuen Organtsations-Plane des Gra-zer polytechnischen Institutes werben auch einzelne Lehrgegenstände von Dozenten vorgetragen, die sehr wohl von den Privatdozenten zu unterscheiden sind. —

Wir haben, als wir an dem Organisations-plane gearbeitet haben, daran gedacht, daß für das Institut Lehrkräfte zu gewinnen sein werden, die außer dem eine gewisse selbstständige Stellung im Leben einnehmen, z. B. es würde vielleicht ein Bergbeamte zu gewinnen sein, der außer seinem Gehalte als kaiserl. Beamte noch eine Remuneration bezöge, als Dozent im Institute. Bei der Baume-chanik z. B. übernimmt ein Professor freiwillig diese Vorträge über das Maß seiner Verpflichtungen hin-aus, es kann ihm diese Remuneration zu Gute kommen oder kann sich ein Dozent dafür habilitiren aus der Reihe der Assistenten und kann diese Vor-träge abhalten; ebenso verhält es sich mit dem Handel- und Wechselrechte, das könnte z. B. von einem Lehrer an der höheren Handelslehranstalt sehr gut vorgetragen werden. Ich finde aber, meine Herren, wenn wir den Titel "außerordentlicher Professor zweiter Kategorie" aussprechen, so ver-schließen wir uns die Möglichkeit, diese Männer, welche oft ganz ausgezeichnet sein können, zu gewin-nen. Nach bestehenden Normen ist die Cumulation verschiedener Aemter nicht gestattet, wir können einen Bergbeamten nicht zugleich zum außerordentlichen Pro-fessor zweiter Kategorie ernennen, sonst wird er auf-gefordert, sich zu entscheiden, was er lieber ist, ob kaiserlicher Beamte oder Professor an dem techni-schen Institute. Aus diesem Grunde möchte ich bit-ten, irgend einen anderen Titel ausfindig zu machen, wenn den Herren der Titel Dozent nicht recht ist. Ich muß aufrichtig sagen, ich bestehe nicht darauf, am Titel liegt mir nichts; in Deutschland hat man für solche Lehrkräfte den Namen Lehrer, in Oester-reich hat es eine andere Bedeutung, Lehrer sind bei uns diejenigen, welche keine eigentlich wissenschaft-lichen Fächer vortragen, z. B. Sprachlehrer, Lehrer der Stenographie, des Modellirens; das versteht man unter Lehrer, es wäre der österreichische gegen-wärtige Begriff nicht ganz adaequant.

Noch auf etwas muß ich aufmerksam machen. Wenn der Organisations - Entwurf angenommen wird, ruht die Leitung des Instituts zum größten Theile in den Händen des Lehrkörpers, nach §, 15 muß ich offen sagen, daß mich die Einwendungen, die dagegen erhoben worden sind, gar nicht bedenk-lich machen, aber ich gebe doch zu bedenken, ob man einen ordentlichen Professor, der seine ganze Tageszeit diesem Lehrfache zuwenden muß, der mit seinen Hörern in fortwährender Berührung, in inni-ger Wechselwirkung steht, ob ein solcher Professor, was das Stimmrecht anbelangt, ganz gleich gelten könne mit demjenigen, der z. B. die Baumechanik vorträgt, 3 Stunden wöchentlich von Encyklopädie, Bergbau, 3 Stunden wöchentlich.

Zch finde keine Analogie in der Einwendung, baß das etwas aristokratisch gedacht sei, wenn ich den Titel "Professoren" nur für die ordentlichen Professoren, für die in der 1. Kategorie in An-spruch nehme ober daß das etwa nicht liberal sei. Eine solche Einwendung meine Herren! schreckt mich nicht. Ich glaube, wir müssen auf den Grund der Sache eingehen und darnach die Entscheidung fäl-len. Ich stelle also den Antrag, daß im §. 14 es heiße: 21 ordentliche Professoren, 6 außerordentliche Professoren, 5 Dozenten, oder wenn irgend ein an-derer Antragsteller eine andere Bezeichnung aus-findig macht, so accomodire ich mich jeder andern Bezeichnung u. s. w. 20 Assistenten und 6 Lehrer. Bei den 20 Assistenten möchte ich mir den Zusatz erlauben: "von denen 2, jener für das Lehrfach des Maschinenbaues und jener für den Hochbau den Titel Constructeure führt."

Dieser Titel ist allgemein üblich. Wir haben in Karlsruhe, Zürich Constructeure. Das sind keine gewöhnlichen Leute, es müssen solche Leute von ganz besonderer Qualifikation sein; sie machen aber auch Anspruch darauf, anders gestellt zu sein, als die Assistenten, besser gestellt zu sein oder eine gewisse Vorzugsstellung vor ihnen zu genießen.

Darum bitte ich also:

1) 5 außerordentliche Professoren 2. Kategorie zu verwandeln in 5 Docenten, und bei den 20 Assi-stenten den Zusatz zu machen, von denen 2, jener für den Maschinenbau und jener für den Hochbau den Titel Constructeure haben.

Dr. Rieger: Ich kann die Bedenken, des H. Prof. Jelinek gegen die hier aufgestellten Titel nicht theilen, ich glaube, er geht in dieser Beziehung etwaŤ zu scrupulös vor. Meine Herren! wir erleben es alle Tag, daß sich eine Menge Leute den Titel Professoren und den Titel Doctoren beilegen, die es faktisch nicht sind, wir erleben es, daß mit Be-willigung der Behörden selbst Taschenspieler ihre Vorstellungen ankündigen "Herr Bills oder wie immer, Professor der Magie." — Also Sie sehen, daß dieser Titel heutzutage nicht mehr gar so rar ist; und ich muß gestehen, ich finde das etwas ko-misch, wenn Professoren der Universität oder Pro-fessoren an der technischen Lehranstalt, es beileibe nicht zugeben wollen, baß man die Professoren an dem Gymnasium oder der Realschule Professors titulire. Ich habe das öfter bemerkt, daß diese Herren einen gewissen Nachdruck darauf legen, und immer die Lehrer an der Realschule und dem Gym-nasium immer nur Lehrer und nie Professoren titu-liren wollen.

Meine Herren! Ich glaube, Professor ist am Ende jeder, der irgend eine Wissenschaft bekennt oder speciell betreibt. Das ist der ursprüngliche Sinn des Wortes, und wir brauchen nicht so scrupulös zu sein. Was den Inhalt betrifft, so wird voraus-gesetzt, daß das entweder ein junger Mann ist, der sich gewissermaßen erst zum Professor ausbildet; oder jemand, der eine andere Lebensstellung betreibt


oder besitzt, und nebenbei sich der Professur hingibt, also gewisse Stunden an einer solchen Lehranstalt übernimmt.

Dieser Vorgang ist auch an der polytechnischen Lehranstalt in Zürich, welche in jeder Beziehung ein Musterinstitut ist, üblich, wo sämmtliche Lehrer, Professoren genannt werden, sämmtliche Lehrkräfte auch die untern Kategorien der Lehrer nicht ausge-nommen. Also ich glaube, es liegt wohl nicht so viel darin, und wir könnten recht gut diesen Aus-druck, den der Landesausschuß verschlug, beibehal-ten; indessen ich muß gestehen, ich selbst für meine Person war ursprünglich gegen den Antrag, daß diese zweiten oder dritten Lehrkräfte Dozenten heißen ans dem Grunde, weil es dem Begriffe, den wir damit verbinden, nicht entspricht.

Ein Dozent ist jemand, der sich aus freien Stücken der Wissenschaft widmet, und an einer Uni-versität oder an einer höheren Lehranstalt, ohne eine Besoldung oder einen fixen Gehalt zu erhalten, Portrüge hält und dafür höchstens das Collegien-geld bezieht. Das sind diese Lehrer der 3. und 3. Kategorie offenbar nicht; es sind keine Dozenten in dem Sinne, wie wir das Wert nehmen, sie sind förmlich angestellte Lehrer; man könnte sie höchstens Hilfslehrer nennen, oder wie ich damals vorgeschla-gen hatte, Professorenadjuncten oder beigegebene Professoren, wie es in Frankreich der Fall ist; in-dessen der Landesausschuß hat den Ausdruck Pro-fessoren II. Kategorie vorgezogen. Ich glaube es wird dadurch die Würde der Professoren I. Kate-gorie nicht herabgesetzt, wenn man Männern der Wissenschaft, und nur solche hoffe ich wird der Lan-desausschuß an dieser Anstalt anstellen, wenn man solche Männer der Wissenschaft mit dem Titel Pro-fessor auszeichnet. Ich glaube, es ist dieß um so billiger, je geringer der Gehalt ist, den man ihnen eben gibt, damit sie wenigstens durch den Titel entschädigt werden. (Heiterkeit.)

Uebrigens, meine Herren, habe ich gegen diesen

§. ein anderes Bedenken. Ich glaube es ist nicht

zweckmäßig, daß man alle die Professoren mit be-

stimmten Zahlen hier in dieses Statut hineinsetze.

Ich glaube, der hohe Landtag sollte sich die Bestimmung nach Zulaß der Verhältnisse und Um-stände jeder Zeit vorbehalten. Ich berufe mich in dieser Beziehung auf die Analogie in anderen als Musteranstalt giltigen Anstalten. Ich erinnere hier z. B. auf das Statut der Anstalt zu Stuttgart, wo es heißt, daß die Vertheilung der einzelnen Lehr-fächer, für welche die Unterrichtszeit auf 5 Jahre festgestellt worden ist, erfolge mittelst Aufstellung eines besonderen Lehrplans, welcher nach dem Be-dürfnisse der Zeit Revisionen unterworfen ist. Er-theilt wird der wissenschaftliche und spezielle Unter-richt durch eine angemessene Zahl von Hauptlehrern, neben welchen einige weitere Lehrer, Hilfslehrer, Consructeure, Assistenten eingetheilt worden sind. Also, wenn wir die Lehrer annehmen wollen, so hätte ich gar nichts dagegen, allein es ist bei uns

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in Oesterreich einmal gegen den Sprachgebrauch, ebenso ist in der Eidgenossenschaft an dem polytechnischen In-stitute ein ähnlicher Passus. Im §. 52 wo die Be-stimmung, die Zahl der anzustellenden Lehrer inner-halb der Grenze des festgesetzten Budgetcredits zu vermehren und zu vermindern si b vorbehalten wird. Ich wünsche meine Herren, einen ähnlichen Antrag zu stellen, des Inhaltes: "Zur Durchführung die-ses Statutes werden an der Anstalt ordentliche und außerordentliche Professoren zweier Kategorien, Con-structeure, Assistenten und Lehrer angestellt, deren Zahl von dem Landtage mittelst des Lehrplanes be-stimmt wird und nach Bedarf mit jedem Landes-präliminar bestimmt wird." Ich glaube, das aus diesem Grunde vorzugsweise vorschlagen zu sol-len, weil es mir nicht zweckmäßig erscheint, daß sich der hohe Landtag in dieser Beziehung binde. ES ist nämlich das, was wir hier berathen ein Lan-desgesetz, welches erst der allerhöchsten Sanction unterbreitet werden muß; so wenigstens glaube ich. Wenn nun dies der Fall ist, so kaun der Landtag später keine Abänderung mehr vornehmen, wenn er etwa einen Lehrer mehr anstellen will oder wenn er Lehrkräfte ersparen will, wenn es hier im Sta-tut aufgenommen wäre. Ist es aber nicht im Sta-tute aufgenommen, sondern ist der Lehrplan einfach ein Landtagsbeschluß, so kann der Landtag jedes Jahr ihn abändern, nämlich wie in dem Antrage schon vorgeschlagen ist, jedes Jahr mittelst des Prä-liminars. Also ich hoffe, das höhe Haus wird die-sen meinen Ausspruch billigen und meinen Antrag annehmen.

Oberstlandmarschall: Graf Leo Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Der erste Antrag des Abgeordneten Jelinek hat meines Erachteys seine gute Begründung. Mir scheint die Wesenheit des-selben liegt nicht eben im Titei, obwohl auch, was diesen anbelangt, ich keine Sympathie für die allge-mein herschende Titelsucht habe. Ich glaube, daß es nichts schadet, wenn der Gymnasial- oder Real-schullehrer den Titel eines Professors nicht bean-spruchen darf. Wenn der Lehrer sich Professor nennt, so nennt sich der Schüler Student und ich glaube, es ist auch nicht wünschenswerth, daß 8 oder 10jährige Knaben sich Studenten nennen. Indeß der Titel scheint mir im vorliegenden Falle von minderer Be-deutung. Meines Erachtens dürfte der Titel, hono-rirte Docenten, der zweckmäßigste sein. Das Be-deutende im Abtrag des Herrn Professor Jelinek scheint mir aber das zu sein, daß Herr Professor Jelinek nicht wirklich angestellte Personen vor Au-gen hat, und das scheint mir in der That zweck-mäßig. Wenn einem Docenten nur 6—800 fl. ge-geben werden kann, und auch in Beziehung auf ihre Leistungen eine solche Honorirung für genü-gend erkannt werden muß, so wird der Anstalt bes-ser damit gedient sein, daß diese Bezüge eben nur als jährliche Honorare behandelt werden. Wer dann in einer solchen Stellung für das Lehramt Neigung

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und Fähigkeit zeigt, und kann sich demselben bleibend zuwenden, und so nach und nach unter die ordentlichen Professoren eingereiht werben. Wer aber dazu nicht geeignet ist, wird früher oder später abtreten, und dann scheint mir wird es viel zweckmäßiger sein, daß er einstweilen nur mitteltst Honorars verwen-det worden ist, als daß er wirklich angestellt war und dadurch gewisse weitere Ansprüche erlangt hat. Ich würde mich in dieser Beziehung dem Antrage des Herrn Prof. Jelinek anschließen; in gleichem Maße aber bin ich mit dem anderweitigen Antrag des Herrn Dr, Rieger einverstanden ; auch ich glaube, daß es nicht zweckmäßig ist, in dem Statut die Zahl der Professoren festzustellen und zwar aus den von ihm angeführten Gründen.

Jelinek: Ich trete dem zweiten Antrag Sr. Exc. des Herrn Grafen Thun vollkommen bei; was aber den ersten Theil anbelangt, so glaube ich aus den Gründen, die Se. Exc. bereits angeführt hat, noch darauf hinweisen zu können, daß es doch ein wesentlicher Unterschied ist, ob ein Taschenspie-ler sich Professor auf einem Anschlagzettel nennt, oder ob der Landtag ober beziehungsweise der Lan-desausschuß ein Decret als Professor ausstellt. (Sehr gut links.) Meiner Ansicht nach, ist dieses eine wesentlich verschiedene Sache. Ich wundere mich, daß die Consequenz von Dr. Rieger nicht streng festgehalten worden ist, und in dieser Bezie-hung macht er sich aus der Begriffsbestimmung "Professor" gar nichts.

Was aber die Docenten anbelangt, so ist Herr Dr. Rieger außerordentlich skrupulös; denn sein Gewissen läßt nicht zu, diese Lehrindividuen Do-centen zu nennen. Was machen sie denn eigentlich? Sie dociren.

Ich finde es vollkommen gerechtfertigt, daß man sie Docenten nennt, und wie schon erwähnt, existi-ren in Oesterreich Lehranstalten, wo diese Kategorie von Lehrerindividuen amtlich in dieser Eigenschaft anerkannt ist. Das ist die Bergacademie in Leoben und das Institut in Graz. Ganz entschieden muß ich die Zumuthung zurückweisen, als sei es die Rücksicht gewesen auf die Professoren selbst, die mich zur Stellung dieses Antrages bestimmt haben. Mich hat nicht die Rücksicht auf die ordentlichen Professoren bestimmt, sondern nur die auf die au-ßerordentlichen Professoren zweiter Kategorie, denen man etwa Auslagen und einen Aufwand zumuthet, der ihre Kräfte weit übersteigt. Noch einen ande-ren wesentlichen Grund hat der Herr Dr. Rieger nicht berührt, nämlich den Grund, daß sich der Lan-desausschuß den Kreis, aus welchem er sich diese Individuen nehmen kann, wesentlich beengt, wenn er den Titel "außerordentliche Professoren" festhält, indem, wie ich schon früher erwähnt habe, nach den bestehenden Verordnungen eine Cumulirug zweier verschiedener Stellen nicht zulässig ist.

Dr. Rieger: Ich bitte ums Wort. Ich bin mit dem Antrage Sr. Excellenz des Grafen Leo Thun in der Beziehung einverstanden, daß man

statt "Professor der 2. Kategorie" das Wort "ho-norirte Docenten" substituire; mit diesem würbe ich mich vollkommen conformiren; wenn es ausdrücklich heißt "honorirte Docenten", so versteht es sich, daß es nicht solche Docenten sind, wie wir sie uns ge-wöhnlich denken.

Was übrigens die Einwendung des Herrn Abg. Jelinek betrifft, baß Niemand 2 Aemter cu-muliren dürfe, so ist dieselbe nicht vollkommen stich-hältig, weil ehrenhafte Beschäftigungen allen Staats-beamten erlaubt sind, und es für einen Professor keine unehrenhafte Nebenbeschäftigung ist, wenn er in einer 2. Lehranstalt docirt. Es ist ein faktischer Fall mit Herrn Professor Reuß, der ordentlicher Professor an der Universität und außerdem als au-ßerordentlicher Professor, wenn ich nicht irre, an der polytechnischen Lehranstalt docirt; übrigens würde das dadurch nicht ausgeschlossen sein. Ich werde, um diesem Gedanken vorzubeugen, mich conformiren mit dem Antrage Sr. Excellenz des Grafen Leo Thun in dieser Beziehung, und bitte, das in mei-nem Antrage zu substituiren und zu sagen: "es gibt ordentliche Professoren, außerordentliche Pro-fessoren, honorirte Docenten, Constructeure, Assisten-ten und Lehrer" — alle diese Kategorien.

Prof. Jelinek: Ich habe gar keinen. . . (Allseitige Rufe: Schluß, Schluß.) Meine Herren, ich ziehe meinen Antrag zurück und conformire mich mit dem Antrage des Dr. Rieger, der eigentlich mein eigener war.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejeni-gen Herren, welche für den beantragten Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

(Wird fast einstimmig angenommen.)

Dr. Görner: Ich habe nach der ziemlich langen und, ich glaube, erschöpfenden Debatte nur wenige Worte beizufügen.

Den Antrag des Herrn Dr. Anton Majer hat Herr Professor Jelinek vollständig beantwortet, und ich muß mich in dieser Beziehung ganz seinen Argumenten anschließen. Etwas ist aber eigenthüm-lich, nämlich: Herr Dr. Rieger meint, wenn er ge-wußt hätte, baß man diese honorirte Docenten nen-nen würde, er zugestimmt hätte. Er war es, der gegen meinen Vorschlag, welchen das Fachmänner-Comité auch beschlossen hatte, ein Amendement vor-geschlagen hat, dem sich nachher der Landesausschuß gegenüber dem von mir gestellten Antrage angeschlos-sen hat, und in meinem Antrage ist ganz deutlich das vom Professor Jelinek und als Ausfluß der Berathungen des Fachcomités Erwähnte angegeben, nämlich wirklich "honorirte Docenten."

Ich glaube nun, als Berichterstatter dies bei-fügen zu sollen.

Dr. Rieger: Ich bitte ums Wort zu einer persönlichen Bemerkung! — Wie ich bereits gesagt habe, war mein Antrag, wie er im Schoße des Landesausschußes gestellt wurde — was übrigens nicht hierher gehört — der, statt "außerordentliche Professoren" zu sagen: "Adjuncten."


Berichterstatter Dr. Görner: Aber ich bitte,

gegen "honorirte Docenten".......(Vielseitige

Rufe: Schluß! Schluß! Konec!)

Oberstlandmarschall: Nachdem sich Prof. Jelinek mit dem Anträge des Dr. Rieger confor-mirt hat, so find jetzt nur zwei Antrage, und zwar der Antrag des Dr. Rieger, welcher eine gänzliche Abänderung des ersten Alineas des 8. 14 enthält, und der Antrag des Dr. Majer, welcher einen Zu-satz zum Schlußalinea des §.14 enthält. Ich werbe den Antrag des Dr. Rieger zuerst zur Unterstützung und Abstimmung bringen.

Landtagssecretär Schmidt: Zur Durchfüh-rung dieses Statutes werden an der Anstalt ordent-liche Professoren, außerordentliche Professoren, ho-norirte Docenten, Constructeure, Assistenten und Lehrer angestellt, deren Zahl vom Landtage mittels des Lehrplanes bestimmt werden, und nach Bedarf mit jedem Landes - Präliminare geändert werden kann. —

K provedení tohoto statuta ustanoví se na ústavu profesorové řádní, profesorové mimo-řádní, honorovaní docenti, konstruktorové, assi-stenti a učitelové, kterýchto počet sněm usta-noví účebním plánem a který, dle potřeby, každým zemským rozpočtem se změniti může.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die diesen Antrag unterstützen, aufzustehen, (Unterstützt.)

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, gleich stehen zu bleiben.---------

Er ist angenommen.

Jetzt kommt das 2. Alinea, zu dem nur ein Zusahantrag besteht — ich werde zuerst die zweite Alinea zur Abstimmung bringen und eigentlich nach der Geschäftsordnung den Zusatzantrag zuerst, Ich bitte, den Zusahantrag zu lesen.

Sekr. S c h m id t čte: V předposledním řádku budiž vloženo: "přednášky pro žáky neb pro širší obecenstvo."

In der vorletzten Zeile wäre einzufügen: "Vor-träge für die Hörer der Anstalt ober ein größeres Publikum."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejeni-gen Herren, die den Zusahantrag unterstützen, die Hand aufzuheben (zählt 21).

Er ist unterstützt.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, aufzustehen. (Minorität.)

Also ich bitte, über das letzte Alinea, wie es hier ist, zu stimmen, und die dafür sind, die Hände aufzuheben.

Ist die Majorität.

Berichterstatter Dr. Görner:

§. 15

Beamten- und Dienstpersonal. Der Landesausschuß wird ermächtigt, das für das Institut nöthige Bibliotheks-, Museums-, Kanz-

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lei- und Dienstpersonale selbst anzustellen und zu dotiren.

Sekr. Schmidt čte: §. 15.

Úředníci a sluhové.

Zemský výbor jest oprávněn, úředníky a sluhy pro knihovnu a musejní kancelář ústavu potřební sám imenovati a jim plat ustanoviti.

Dr. Görner: Ich glaube nur bemerken zu sollen, daß es sich hier von selbst versteht, daß der Landesausschuß sich an das von dem Landtag zu bewilligende Präliminare zu halten hat.

Dr. Taschek: Ich würde ersuchen, da nach der Äußerung des Dr. Rieger das Statut die Kraft eines Landesgesetzes erlangen soll, nach dem Wort "und" den Beisatz beizufügen, "unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags."

Gf. Leo Thun: Der Antrag würde dahin gehen, daß auch die Anstellung dem Landtag vorbehalten wird.

Taschek: Excellenz, zwischen dem Wort "und" und "zu dotiren."

Oberstlandmarschall: Der Landes-ausschuß wird demnach das für das Institut nöthige Beamtenpersonale, das Kanzlei- und Dienst-personale selbst anzustellen haben unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags.

Taschek: Nach dem Worte "und" anzustel-len sei einzufügen "unter Vorhehalt der Genehmi-gung des Landtages zu dotiren."

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag jetzt nochmals vorzulesen; dann werde ich die Unterstützungsfrage stellen.

Landtags-Secretär Schmidt liest: Nach dem Worte "und" wäre einzuschalten "unter Vor-behalt der Genehmigung des Landtags." —

Sekretář Schmidt: V českém by prišIo po slově "plat" vyhražujíc schválení sněmu.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die den Zusatzantrag unterstützen, die Hände aufzuheben. (Unterstützt) Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, die für das Amende-ment des Herrn Hofraths Taschek sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.) Nun bitte ich über den §. selbst abzustimmen, (Angenommen.)

Berichterstatter Dr. Görner liest:

§. 16. Leitung der Anstalt.

Die Leitung der Lehranstalt theilt sich in die wissenschaftliche und die ökonomische.

Rada Smídt §. 16. Řízení ústavu.

Řízení ústavu je vědecké a hospodářské.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas zu bemerken hat, bitte ich diejenigen Herren, welche für diesen §. stimmen, die Hand aufzuheben. (Angenommen)

Berichterstatter Dr. Görner liest:

§. 17. Die wissenschaftliche Leitung.

Die wissenschaftliche Leitung des Instituts


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steht dem Lehrkörper zu an dessen Spitze der Rec-tor steht, der alljährlich von dem Lehrkörper aus der Mitte der ordentlichen Professoren gewählt und vom Landesausschuße bestätigt wird.

Der Lehrkörper wird gebildet aus sämmtlichen ordentlichen Professoren, dann aus zwei Vertretern der Docenten, welche letztere von diesen am Schluße jedes Studienjahres für das nächstfolgende zu wäh-len sind. — Sämmtliche Glieder des Lehrkörpers haben gleiches Stimmrecht."

Wissenschaftliche Leitung, hier dürfte jetzt, nach, dem angenommen worden ist, daß die früher von der Fachcommission ausgehende Norm der honorirten Docenten von Seite der Fachcommision auch auf-geführt wird, da die honorirten Docenten mit als integrirender Bestandtheil des Lehrkörpers betrachtet wird.

Oberstlandmarschall: Also würde es heißen, "der Lehrkörper wird gebildet aus sämmt-lichen, ordentlichen, und außerordentlichen Professoren, aus 2 Vertretern der honorirten Docenten, und aus 2 Vertretern der Privatdocenten. —

Sekr. Schmidt čte: §. 17. Vědecké řízení.

,, Vědecké řízeni ústavu přísluší učitelské-mu sboru, v jehož čele stoji rektor, jenž se každoročně ze středu řádných profesorů od sboru učitelského volí, a od zemského výboru potvrdí

Učitelský sbor sestaven jest z veškerých řádných a mimořádných profesorů, pak z dvou zástupců docentů, jež tito ku konci každého školního roku na budoucí rok volí.

Všickni údové učitelského sboru mají stejné práva hlasování."

Tedy "ze všech řádných a mimořádných profesorů, z honorovaných docentů, pak ze 2 privátních docentů."

Prof. Jelinek: Ich möchte mir nun im Nachtrage zu dem was ich beim anderen §. er-wähnt habe, die Stylisirung vorzuschlagen erlauben, daß es heißen möge, "der Lehrkörper wirb gebildet aus sämmtlichen ordentlichen und außerordentlichen Professoren, dann aus 2 Vertretern der honorirten und Privatdocenten;" ich bin nämlich nicht dafür, daß jeder honorirte Docent im Lehrkörper zu vertre-ten fei; der Lehrkörper wird ohne dieß ein sehr großer Körper sein. — Nach dem Entwurf im §. 15 waren 21 ordentliche, 6 außerordentliche Pro-fessoren, also 27 veranschlagt, dazu kommen 2 Do-centenvertreter, 29. Ich halte es nicht für wünschens-werth, daß dieser Körper noch velgrößert werde.—

Oberstlandmarschall: Ich bitte den An-trag zu formuliren.

Freiherr v. Kellersperg: Bitte um's Wort.

Ich habe während der Debatte noch nicht Anlaß gefunden, die Ansicht der Regierung über den gegen-wärtigen Entwurf eines organischen Statuts für das Polytechnikum im Königreiche Böhmen aus-

zusprechen. Ich glaube, diesen §. bei welchem mir ein Bedenken vorkommt, als ob denn doch hier das der Staatsgewalt zustehende Oberaufsichtsrecht über die Studien nicht gewahrt sei. zum Anlaß zu nehmen, um dem hohen Hause mitzutheilen, von welcher Ansicht die Regierung ausgeht, was den Plan einer polytechnischen Lehranstalt in Böhmen anbelangt. Daß die Grundsätze, welche hier nie-dergelegt werden, mit den allgemeinen Principien über den höheren technischen Unterricht zusammen stimmen müssen, daß die Grundzüge, welche nieder-gelegt werden, zusammenstimmen müssen, namentlich mit bey bisherigen Normen über die Berechtigung der Sprachen, brauche ich dem hohen Hause wohl nicht erst zu erwähnest. Über die höhere technische Wissenschaft sind zwar bisher in unserer Monar-chie andere Principien geltend, als sie hier zur Sprache kommen. Wer aber der Verhandlung mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, wer den gegenwärtigen Entwurf genau durchstudirt hat, hat mit Befriedigung sehen müssen, baß in dieser Rücksicht im Konig-reiche Böhmen ein großer Fortschritt zum Besseren angebahnt wird. Die leitenden Ideen des Orga-nisationsplanes, nämlich die Begründung und Ver-einigung mehrerer Special- und Fachschulen, welche gleichsam technische Facultäten des Instituts zu bilden hätten, die Projectirung von encyclopädischen Cursen für die einzelnen Abtheilungen, die genauere Präzisirung der Anforderungen beim Eintritt in die Lehranstalt, die Vermehrung der Lehrkräfte, und deren bessere Dotirung, die Organisirung der prac-tischen Bildungsstätten u. s. w. liefern den Beweis, daß, wenn dieses Institut in's Leben getreten sein wird, Österreich mit Recht darauf wird stolz sein können.

Es ist daher, wenn auch bisher die Prinzipien, welche hier zur Sprache kommen, noch nicht allge-meine Geltung haben, doch nicht zu befürchten, daß diesem Entwurfe ein Hemmniß von Seilen der Re-gierung entgegentreten werde, aus dem Grunde, weil ja auch im Polytechnicum in Wien bereits ähnliche Prinzipien angewendet werden, und weil ich glaube, daß die Grundsätze, die hier vorliegen, mit denjenigen Grundsätzen übereinstimmen, mir denen man in Oesterreich in der Entwickelung des technischen Unterrichtes vorgehen wird.

Auch was die Unterrichtssprache anbelangt, hat die Regierung gegen den Entwurf durchaus nichts einzuwenden. Es wird sich daher der Staat das Oberaufsichtsrecht, welches er sich über alle Unterrichtsanstalten überhaupt vorbehalten hat, ge-wiß auch bei einem so großen Institute vorbehalten müssen, und es wird sich darum handeln, daß dieß in dem Statut entsprechend statuirt werde. Nach meiner Anficht dürfte es die Regierung verlangen, daß die Ernennung des Rector von ihr bestätigt werde. —

Es geschieht dieß bei den Universitäten; und ich glaube, die Regierung verlangt nicht zu viel,


wenn sie dieses Vorrecht für sich in Anspruch nimmt. —

Hier wird nun vom Rector zum erstenmal gesprochen, und ich glaube daher die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen zu dürfen, ohne das hohe Haus darauf aufmerksam zu machen. Ich denke aber, daß ich in dieser Beziehung keinen Antrag zu stellen habe; das wird erst am Schluße der Debatte geschehen, wo es an der Zeit sein wird, entweder einen eigenen §. einzufügen, in wiefern die Regierung das Oberaufsichtsrecht auszuüben hat, oder wenn es dem h. Landtage lieber wäre, den Landesausschuß zu ermächtigen, bei der Durch-führung des Entwurfes sich mit der Regierung ins Einvernehmen zu sehen, in welcher Weise sie das Oberaufsichtsrecht auszuüben gedenke. Daß die Re-gierung dießfalls ihre Anforderungen auf das Mi-nimum desjenigen beschränken werde, was sie zu fordern berechtigt ist, kann das Haus überzeugt fein (Bravo).

Berichterstatter Dr. Görner: Daß der Landesausschuß und auch der hohe Landtag durch-aus nicht gesonnen ist, einen Eingriff in das Ober-aufsichtsrecht des Staates zu machen, oder dasselbe zu beeinträchtigen, dürfte vielleicht schon aus dem §. 22 des Statutes hervorgehen, wo Sr. Majestät die Bestätigung der ordentlichen und außerordentli-lichen Professoren vorbehalten ist. Dadurch ist einerseits auch schon Sr. Majestät das Recht vor-behalten, baß er auch auf die Rectorwahl einen Einfluß hat, indem nur aus diesen von Sr. Maj. bestätigten Professoren der Rector gewählt werben kann. Es scheint mir aber doch ein Unterschied zu sein, zwischen dem Vorgehen bei den Universitäten und bei dem hiesigen polytechnischen Institut; denn die Universitäten sind eben Saatsanstalten, sie un-terstehen unmittelbar dem Ministerium, während bet dem hiesigen Institut das ebein der Fall nicht ist, und die eigentliche Leitung des ganzen Institutes der Landesvertretung durch den Landesausschuß zu-kommt. Es scheint daher dieser Unterschieb auch den Antrag wohl zu rechtfertigen, daß demjenigen, unter welchem unmittelbar der Rector steht, auch seine Bestätigung zustehen soll, so wie bei den Uni-versitäten der Regierung, unter welcher eben der Rector und die Universität selbst steht, die Bestäti-gung zukömmt. —

Ich glaubte das anführen zu sollen, zur Be-gründung der Ansicht des Landsausschußes, — mit Vorbehalt der Entscheidung des Landtages. Dr. Rieger: Ich muß gestehen, ich meiner-seits habe kein Bedenken, in dieser Beziehung die technischen Lehranstalten auf gleichem Fuße mit der Universität behandelt zu sehen. Ich glaube, nach-dem einmal der h. Regierung das Recht zukomme, den Rector zu bestellen, so würde ich von meinem Standpunkte nichts dagegen einwenden, wenn das-selbe Recht der Regierung auch in Betreff des po-lytechnischen Institutes gewahrt würde, und ich würde mir also erlauben in dieser Beziehung, um

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dem Wunsche der Regierung zu entsprechen, dieses Amendement aufzunehmen "die wissenschaftliche Lei-tung des Institutes steht dem Lehrkörper zu, an dessen Spitze der Rektor steht, der alljährlich von dem Lehrkörper aus der Mitte der ordentlichen Professoren gewählt wird." — Hiernach würde et weiter heißen: "Er muß ebensowohl vom Lan-desausschuße als von der Regierung bestätigt wer-den. In solange diese Bestätigung nicht ertheilt wird, hat der bisherige Rektor sein Amt fortzufüh-ren." Ich glaube, daß dieser Satz deßhalb noth-wendig ist, weil es vorkommen kann, das die Be-stätigung des RektorŤ lange Zeit auf sich warten-ließe und da hätte die Anstalt leinen Rektor.

Wenn nämlich die Amtsperiode des ersten Rektor ablauft und der zweite noch nicht im Amte bestätigt ist.

Ich glaube also eben, weil die Bestätigung der Regierung schon vorbehalten werden soll, so müßte auch dafür gesorgt werben, daß mittlerweile das Amt nicht unbesetzt bliebe.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag zu formuliren.

Dr. Rieger: Ich habe ihn bereits formulirt.

Dr. Herbst: Nachdem Dr. Rieger sich da-mit einverstanden erklärt, so würde ich mich seinem Antrage anschließen; nur glaube ich, daß das vage und unbestimmte Wort "von der Regierung bestä-tigt wird" nicht beibehalten werden könne. Wenn eine Analogie mit der Universität durchgefühlt wer-den soll, so müßte es heißen "vom Staatsministe-rium," respective "Ministerium des Unterrichtes," aber nachdem dieses nicht mehr besteht "von dem Staatsministerium."

Gf. Leo Thun: Ich glaube, daß es nicht unsere Sache fein kann, zu bestimmen, wem Seine Majestat die Bestätigung überlassen soll, deßhalb ist es nach meiner Meinung ganz zweckmäßig hier in das Statut nur aufzunehmen: "von der Regie-rung zu bestätigen," und es wird die Sache der allerhöchsten Entscheidung sein, von wem diese Be-stätigung auszusprechen sei.

Dr. Rieger: Ich glaube, Se. Majestät könnte sich das selbst vorbehalten.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des Herrn Dr. Rieger vorlesen lassen, da-mit das Haus ihn noch einmal hört, wie er for-mulirt ist.

Secr. Schmidt liest: Nach dem Worte: Professoren gewählt, §. 17 ist einzuschalten das Wort: "Wird."— "Er muß ebensowohl vom Lan-desausschuße, als auch von der Regierung bestä-tigt werden; in so lange ihm diese Bestätigung nicht ertheilt wird, hat der bisherige Rector das Amt fortzuführen."

Oberstlandmarschall: Ich bitte, also der §. würde lauten: Die wissenschaftliche Leitung des Institutes — — und jetzt kommt der Zusatz, er muß sowohl von Seite des Landesausschußes als von der hohen Regierung bestätigt werden.


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Gf. Leo Thun: Ich würde mir nur erlau-ben auf die Nothwendigkeit einer stylistischen Aen-derung hinzudeuten; "Er muß bestätigt werden," das bedeutet eigentlich, daß die Bestätigung nicht verweigert werden, darf, was doch keineswegs be-absichtigt wird.

Oberstlandmarschal: Also seine Wahl unterliegt sowohl der Bestätigung des Landesaus-schußes als der k. l. Regierung; sind die Herren damit einverstanden? (Ja! Ja!)

Kellersperg: Ich möchte mir nur erlau-ben zu erwähnen, daß auch nach meiner Ansicht es passender wäre, zu sagen. "Der Regierung;" denn es ist wirklich wahr, daß man Sr. Majestät nicht vorgreifen und daß Se. Majestät der Kaiser sich die Bestätigung, vorbehalten kann. Andererseits werde ich Anlaß haben, darauf hinzudeuten, daß die Bestätigung in ähnlicher Weise geschehe wie die des Rectors der Universität, durch das betreffende Ministerium.

Oberstlandmarschall: Wird der An-trag des Dr. Rieger unterstützt? Ich bitte die Her-ren, die ihn unterstützen aufzustehen. (Er ist unter-stützt.) Wünscht noch Jemand das Wort? (Nie-mand meldet sich.)

Also werben wir zur Abstimmung schreiten, wenn der Herr Berichterstatter nichts zu bemer-ken hat.

Dr. Görner: Ich habe nichts zu bemerken als daß ich in meiner Bemerkung über die Worte Sr. Exz. des Hrn. Statthalterei-Vicepräsidenten bloß den Standpunkt des Landesausschußed bei seinem Antrage zu rechtfertigen suchte..

Oberstlandmarschall: Es sind nun zum §. 17 zwei Anträge, und zwar der 1. Antrag der Dr. Rieger zum 1. Alinea und der 2. Antrag des Prof. Jelinek zum 2. Alinea. Der des Dr. Rieger ist schon unterstützt, jetzt werde ich den An-trag des Prof. Jelinek zur Unterstützungsfrage bringen, bitte ihn zu lesen.

Lbtg.-Act. Dr. Seidl: Der Lehrkörper wird gebildet aus sämmtlichen ordentlichen und außer-ordentlichen Professoren, dann aus 2 Vertretern der honorirten und Privatdozenten, welche letztere so-fort am Schluße eines jeden Studienjahres für das nächste Jahr zu wühlen sind.

Sbor učitelský tvoří všichni řádní profe-sorové i mimořádní, pak dva zástupcové do-centů placených i soukromných, kteřížto po-slední ku konci každého roku školního, pro rok příští voliti se mají.

Jelinek: Dürfte ich bitten den Antrag noch einmal vorlesen zu lassen. Er ist hier nicht gehört worden.

(Lbtg.-Act. Seidl liest ihn nochmals.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, welche dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben. (Unterstützt) Ich werde also zu-erst das Ämendement des Herrn Dr. Rieger zum ersten Alinea zur Abstimmung bringen und bitte jene Herren, welche hiefür sind, die Hand aufzu-heben. (Ist einstimmig angenommen.) Ich bitte nun jene Herren, welche für die Annahme des ganzen ersten Alinea mit diesem Amendement sind, die Hand aufzuheben. (Wird angenommen.) Nun bitte ich jene Herren, welche für die Annahme des 2ten Alinea mit dem Amendement des Herrn Prof. Jelinek sind, die Hand aufzuheben. (Majorität.) Ich bitte nun Diejenigen, welche für die Annahme des Gesammtinhalts dieses §. sind, die Hand aufzuhe-ben. (Wird angenommen.)

Steffens: Ich möchte mir erlauben den Sschluß der Sitzung zu beantragen (Heiterkeit) und zwar aus dem Grunde, weil um 6 Uhr die Commissionssitzungen beginnen. Es ist sonst un-möglich die zu besorgenden Geschäfte mit der Zelt zu vereinbaren.

Oberstlandmarschall: Jene Herren, welche für den Schluß der Sitzung sind, bitte ich aufzustehen. (Majorität.) Meine Herren! Ich habe hier eine Einladung an die Mitglieder der Com-mission für das Schulpatronats- und Concurrenz-Gesetz, heute Nachmittag um 6 Uhr, Einladung, zu einer Ausschußsitzung über das Kirchenban-Con-currenzgesetz, heute um 6 Uhr. Nächste Sitzung Montag um 9 Uhr und mit der Unterbrechung ei-ner Stunde fortgesetzt bis Nachmittag, so wie heute das Haus entschieden hat.

(Rufe: Tagesordnung!)

Oberstlandmarschall: Die Fortsetzung der heutigen Tagesordnung, Schluß der Sitzung. 20 Minuten nach 3 Uhr:

Peter Steffens,

als Verificator.

Carl Ritter v. Neupauer,

als Verificator.

V. Seidl,

als Verificator.

Druck der k. k. Hofbuchdruckerei von Gottlieb, Haase Söhne.


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