Úterý 10. března 1863

Stenografická zpráva

o

XXVII. sezení druhého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 10. března 1863.

Stenografischer Bericht

über die

XXVII. Sitzung der zweiten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 10. März 1863.

Předseda: náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. Vaňka,

Přítomní: poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: náměstek místodržícího svob. pán Arnošt z Kellerspergů a c. kr. místodržítelští radové Jan Neubauer a Vil. rytíř z Bachu.

Počátek sezení o 10. hod. 30 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. W. Wanka.

Gegenwärtig: die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Vicepräsident, Ernst Freihr. von Kellersperg, dann die k. k. Statthaltereiräthe Johann Neubauer und Wilhelm Ritter von Bach. Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Oberstlandmarschalls-Stellvertreter Dr. Wanka: Hoher Landtag! Der Herr Oberstlandmarschall ist durch Krankheit verhindert zu erscheinen. Ich habe die Ehre, das Präsidium zu übernehmen. Die Geschäftsprotokolle der 24. und 25. Sitzung vom 4. und 6. März sind geschäftsordnungsmäßig 3 Tage in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegen, ich stelle daher die Umfrage, ob Jemand über diese Protokolle etwas zu bemerken hat. Wenn nichts zu bemerken ist, so werden diese Protokolle agnoscirt. Nach dem dem Präsidium zugekommenen Protokolle der drei Landtagskurien sind als Mitglieder gewählt worden in die Commission für den Antrag des P. Matoušowský und Genossen, betreffend die Contributionsfonde: aus der Curie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 61 Stimmzetteln, Graf Cernin Ottokar mit 60, Graf Rothkirch mit 60, Fr. Becher mit 59, Ritter v. Kopetz mit 59, Graf Theodor Thun mit 59, Stimmen; aus der Curien der Städte und Industrialorte von 59 Stimmenden: Herr Steffens mit 36, Herr Dr. Pinkas mit 33, Herr Laufberger mit 35, Herr Rößler mit 35 und Präsident Herr von Weidele mit 33 Stimmen. Aus der Curie der Landgemeinden bei Abgabe von 51 Stimmzetteln: Ritter, von Mayersbach mit 41, Dr. Trojan mit 40, Dr. Skarda mit 40. Herr Sladkowský mit 40, und P. Matoušowský mit 34 Stimmen. In die Commission für den Antrag des Hrn. Strache und Genossen betreffend die Eisenbahnen in Böhmen sind gewählt worden, aus der Curie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 61 Stimmzetteln: der Fürst Maximilian von Fürstenberg mit 60, Dr. Obst mit 59, Lumbe mit 58, Graf Dessours mit 57, und Baron Riese-Stallburg mit 56 Stimmen; aus der Curie der Städte und Industrialorte bei Abgabe von 59 Stimmzetteln: Herr Strache mit 36, Steffens mit 3,6, Dr. Stark mit 35, Huscher mit 34, Liebig mit 33 Stimmen; aus der (Curie der Landgemeinden von 51 Stimmenden: Dr. Riegel mit 41, Bürgermeister Pstroß mit 41, Pollach mit 41, Mastný mit 41, und Prof. Krejči mit 41 Stimmen. Ich werde die gewählten Herren bitten, sich morgen hier zu, versameln, zu konstituiren und seiner Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall das Resultat dieser Constituirung anzuzeigen, damit er wegen der Lokalität zur Berathung das Weitere verfügen könne. —

Herr Graf Wallis hat dringender Familienangelegenheiten halber um einen 8tägigen Urlaub ersucht, der ihm auch gewährt wurde; Herrn Wiesel von Zeilleisen ist wegen eines Krankheitsfalles in seiner Familie ein 4tägiger Urlaub ertheilt worden Freiherr von Bethmann ist durch Krankheit verhindert, in der Sitzung zu erscheinen. Ebenso sind verhindert zu erscheinen: Graf Leopold Thun, Herr Dr. Hauschild, Herr Hubatka, Herr Dr. Brauner und Herr Swoboda.

In Druck sind vertheilt worden:

1) Der Bericht der Commission zur Berathung des Gemeindegesetzes; hiezu der Minoritätsbericht Nr. 2. Ein noch hinzugehöriger Minoritätsbericht wird demnächst aus der Druckerei anlangen und sodann ohne Verzug vertheilt werden.

2) Antrag des Abgeordneten Sadil auf Erlassung eines Gesetzes zur Sicherung der Vereins-Rechte.

3) Bericht, betreffend das Verhältniß hinsichtlich des bubentscher Baum- und Thiergarten; dieser Gegenstand ist der Budgetcommission überantwortet worden.

4) Bericht über den Antrag des Dr. Wenzig und Genossen auf Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen. Ich bitte den Einlauf zu lesen.

Landtagssekretär Schmidt liest den Einlauf.

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Došlé spisy

na sněmovní kancelář dne 6. března 1863.

Číslo 613.

Posl. Rojek podává žádost obce Dobřanské (okr. Novoměstský) za stavbu silnice od okr. silnice do Dobřan pro obživu nuzných tkalců.

Číslo 614.

Poslanec Josef Macháček podává žádost podílníků sýpky Horoměřické, Středoklukské a Ťuchoměřické o zrušení obilních skladů a zřízení obecních záložen.

Číslo 615.

Poslanec Josef Macháček podává žádost domkářů obce Velko Kuchaře, aby o zamýšleném prodeji obecních pozemků také s jedným dílem v cestě koupi poděleni byli.

Číslo 616.

Posl. Josef Macháček podává žádost podílníků sejpky Karlotýnské o zrušení této sýpky a rozdělení na obecni peněžité záležitosti.

Číslo 617.

Posl. Jan Krejčí podává žádost představených a výboru městyse Husince v Písecku o dostavení dílu silnice Vimpersko-Budějovické od vsi Horout k Husinci.

Číslo 618.

Posl. Jan Krejčí podává žádost představených a výboru městyse Husinec v Písecku o povoleni k zřízeni pivováru a k vaření na základě od r. 1596 udělených privilegií.

Č. 619.

Posl. svob. p. Voith podává žádost několika domkářů obce Tis (okr. Haberský) o zakoupení neb pronajmutí obecních pozemků.

Č. 620.

Poslanec A. Vaclavík podává žádost představenstva Králové Městce o podporování ohledně dostavení okresní silnice od Kolína přes Králův Městec k Jičinovsí.

Nr. 621.

Abg. Jos. Machaček überreicht Petition mehrer Handelsleute der Stadt Kladno um Aufhebung des Propinationsrechtes.

Nr. 622.

Abg. Dr. Prachenský überreicht die Petition sämmtlicher Kauft und Handelsleute der Stadt Kladno,

Einlauf

vom 6. März 1863.

Nr. 613.

Abg. Rojek überreicht die Eingabe der Gemeinde Dobřan, Bez. Neustadt a. d. Mettau, um Bau der Bezirksstraße nach Dobřan behufs Unterstützung der nothleibenden Weber.

Nr. 614.

Abg. Jos. Machaček überreicht die Eingabe der Theilnehmer der Schüttböden von Horoměřic um Aufhebung des Getreidefondes und Errichtung von Gemeindevorschußcassen.

Nr. 615.

Abg. Jos. Machaček überreicht die Eingabe der Häusler der Gemeinde Groß-Kuchař, womit sie bei dem beabsichtigten Verkaufe von Gemeinde- Grundstücken mit einem Theile bedacht werden.

Nr. 616.

Abg. Jos. Machaček überreicht die Eingabe der Theilnehmer des Karlssteiner Schüttbodens um Aufhebung des Getreidefondes und Errichtung von Geldvorschußcassen.

Nr. 617.

Abg. Joh. Krejči überreicht die Eingabe der Gemeindevorsteher und Ausschüße des Städtchens Husinec um Ausbau der Winterberg - Budweiser Straße von dem Dorfe Horout nach Husinec.

Nr. 618.

Abg. Joh. Krejči überreicht Eingabe der Gemeindevorsteher und Ausschüße des Städtchens Husinec um Bewilligung zum Aufbau eines Brauhauses zum Bräuen auf Grund der im Jahre 1596 ertheilten Privilegien.

Nr. 619.

Abg. Freiherr v. Voith überreicht die Eingabe der Häusler der Gemeinde Tis (Bez. Habern) um Bewilligung zum Ankauf oder zur Pachtung der Gemeindegrundstücken.

Nr. 620.

Abg. A. Waclawik überreicht die Eingabe der Gemeindevertretung von Königstadtl um Unterstützung zum Ausbau der Bezirksstraße von Kolin über Königstadtl nach Jičín.

Č. 621.

Posl. Josef Macháček podává petici několika obchodníků města Kladna o zrušeni práva propinačního.

Číslo 622.

Posl. Dr. Prachenský podává petici veškerých obchodníků města Kladna, aby nová


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womit die neucreirte Posterpedition nicht in den Kladnoer Kohlenwerken, sondern in der Stadt Kladno errichtet werde.

Číslo 623.

Posl. Dr. Purkyně podává žádost městské rady v Libochovicích, aby město Roudnice ustanoveno bylo za volební místo, za sídlo okresní obce, a aby Libochovice tam přiděleny byly.

Číslo 624.

Posl. Rojek podává žádost městské rady v Budyni, aby Roudnice ustanovena byla za volební místo a slulo okresní obce a aby město Budyně tam přiděleno bylo.

Číslo 625.

Poslanec Dr. Milner podává žádost obce Čestínské (okr. Uhlířsko-Janovický) o dokončení silnice přes Kamenou Lhotu, Morány k městečku Čestínu.

Číslo 626.

Posl. Dvořák podává žádost města Hořovic za povolení k vybírání pivního krejcaru z každého vyčepeného mázu piva.

Nr. 627.

Abg. Dr. Škarda überreicht die Eingabe der Stadt-Vertretung Schönau um Bewilligung einer Umlage von 1 Neukr. von jeder auszuschenkenden Maß Bier.

Nr. 628.

Abg. Dav. Kuh überreicht die Eingabe der Gemeinden Hawran, Sadniz und Morawes (Bez. Brüx) um Auflösung der Contributions-Getreibefonde.

Nr. 629.

Abg. Adam überreicht die Eingabe der Gemeindevertretung von Haida, Langenau, Blattendorf, Falkenau, Arnsdorf und Schaiba im Bezirke Haida um Einbeziehung dieses genannten Bezirkes in das Eisenbahnnetz.

Číslo 630.

Posl. Rudolf Skuherský podává žádost občanů okresu Nasavrckého o nařízení gruntoknihovního výmazu z moci úřadu bezplatně zrušených zákupů.

Číslo 631.

Poslanec Skuherský podává žádost občanů okresu Nasavrckého o zaplatné vykoupení dávek k farám, školám a záduší.

Číslo 632.

Posl. Skuherský podává žádost občanů

poštovní expedice zařízena byla v městě Kladně, nikoli ale v Kladenských uhelnách.

Nr. 623.

Abg. Dr. Purkyně überreicht das Gesuch des Stadtrathes von Libochowitz, damit die Stadt Raudnitz als Wahlort erklärt, als Sitz der Bezirksgemeinde bestimmt und der Ort Libochowitz dahin zugetheilt werde.

Nr. 624.

Abg. Rojek überreicht die Eingabe des Stadtrathes von Budin, damit die Stadt Raudnitz als Wahlort erklärt, zum Sitz der Bezirksgemeinde bestimmt und die Stadt Bubin dahin zugetheilt werde.

Nr. 625.

Abg. Dr. Milner überreicht Gesuch der Gemeinde Čestin im Bezirke Kohljanowitz um Ausbau der Straße über Kamena Lhota, Moran nach dem Städtchen Čestin.

Nr. 626.

Abg. Dwořak überreicht das Gesuch der Stadt Hořowitz um die Bewilligung zur Einhebung eines Bierkreuzers von jeder daselbst ausgeschenkten Maß Bier.

Číslo 627.

Poslanec Dr. Škarda podává žádost představenstva obce Schönau o povolení k vybírání 1 krejcaru z každého spotřebovaného mázu piva.

Číslo 628.

Poslanec David Kuh podává žádost obcí Havraň, Saběnic a Moravěves v okr. Mosteckém o zrušení kontrib. obilních fondů.

Číslo 629.

Posl. Adam podává žádost zastupitelstva obcí Hajdy, Skalice, Blattendorfu, Falknova, Arnultovice a Okrouhlé v okr. Haidském, by tyto obce přijaty byly do ponavržené sítě železničné.

Nr. 630.

Abg. Rud. Skuherský überreicht das Gesuch der Insassen des Nassaberger Bezirkes um Anordnung der bücherlichen Löschung der von Amtswegen unentgeltlich ausgehobenen Käufe.

Nr. 631.

Abg. Skuherský überreicht das Gesuch der Insassen des Nassaberger Bezirkes um Ablösung der Giebigkeiten zur Pfarre, Schule und zum Kirchenfonde.

Nr. 632.

Abg. Skuherský überreicht daŤ Gesuch der Ju-

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okr. Nasavrckého o uzavření, aby okres Nasavrcký tvořil pro sebe okresní obec.

Č. 633.

Poslanec Skuherský podává žádost občanů okresu Nasavrckého o zrychlení povolení k vystavěni silnice z Nasavrk do Brádla.

Č. 634.

Poslanec Skuherský podává žádost občanů okresu Nasavrckého, aby stavení v menších místech od úvěru hypotekárního ústavu vylučovány nebyly.

Č. 635.

Posl. Ur. Esop podává žádost rolníka Jana Šubra a Jana Spůra z Borku o vymožení navrácení jim násilně odebraných luk.

Nr. 636.

Abg. Fr. Stangler überreicht ein Gesuch der Vertreter der sämmtliche Gemeinden des Bezirkes Wildenschwert um baldige Revision des stabilen Katasters in Böhmen.

Nr. 637.

Abg. Eduard Strache überreicht die Beschwerde der Aerzte von Elbogen und Eger wegen Ausschließung derselben von der passiven Wahlfähigkeit.

Nr. 638.

Abg. Dr. Theumer überreicht die Eingabe der Gemeinde-Insassen von Wohlan um Ablösung der Naturalleistung zur Pfarre in Sonnenberg.

Č. 639.

Posl. P. Matoušovský podává žádost Jos. Zemana občana ze Slatiny (okr. Klatovský), o udělení práva volebního.

Č. 640.

Posl. Krouský podává žádot rolníků obce Bejčiny o vyvazení desátku k faře Bošínské.

Č. 641.

Poslanec Krouský podává žádost obecního výboru v Stránci (v okr. Bělském) o povolení k vyzdvihnuti peněžité částky na zaplaceni výloh za vystavení dvou silnic.

Č. 642.

Posl. Krouský podává žádost představenstva katastrální obce Veselské (v okr. Mnichovo-Hradištském) o vymožení, by výnos a daně z pozemků přiměřené se snížily.

sassen des Nassaberger Bezirkes um die Beschließung, damit der Bezirk Nassaberg eine selbstständige Bezirks-Gemeinde bilde.

Nr. 633.

Abg. skuherský überreicht das Gesuch der Insassen des Nassaberger Bezirkes um Beschleunigung der Bewilligung zum Baue der Straße von Nassaberg nach Brádlo.

Nr. 634.

Abg. Prof. Skuherský überreicht das Gesuch der Insassen des Nassaberger Bezirkes, damit die Gebäude in kleineren Orten vom Credite bei der Hypothekenbank nicht ausgeschlossen werden.

Nr. 635.

Abg. Dr. Esop überreicht das Gesuch der Grundbesitzer Johann Šubr und Joh. Spura aus Boret um die Erwirkung, damit ihnen die willkürlich abgenommenen Wiesen rückgestellt werden.

Č. 636.

Posl. Frant. Stangler podává žádost zastupitelstva veškerých obcí v okr. Oustí nad Orlicí o brzké předsevzetí revise starého katastru v Čechách.

Č. 637.

Posl. Ed. Strache podává stížnost lékařů Loketských a Chebských proti jejich vyloučení z pasivního práva volebního.

Č. 638.

Posl. Dr. Theumer podává žádost osadníků obce Valovské o vyvazení desátku k faře Suniperské.

Nr. 639.

Abg. P. Matoušowský überreicht das Gesuch des Jos. Zeman, Insassen von Slatin (Bez. Klattau), damit demselben das Wahlrecht wieder zugestanden werde.

Nr. 640.

Abg. Krouský überreicht Gesuch der Grundbesitzer von Bejči um Zehentsablösung von Pfarre in Bosin.

Nr. 641.

Abg. Krouský überreicht das Gesuch des Gemeindeausschußes von Stránka (Bez. Weißwasser) um Bewilligung zur Aushebung eines Geldbetrages zur Entrichtung der Auslagen für den Bau zweier Straßen.

Nr. 642.

Abg. Kronsktý überreicht das Gesuch der Katastralgemeinde Weselý (Bez. Münchengrätz) um Grundsteuerverminderung.


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Nr. 643.

Ab. David Kuh überreicht die Eingabe der Gemeinde Havraň, Labenic und Moráwek (Bez. Brüx) um Vermittlung der Uibergabe eines Ausweises aus dem Concretal-Armenfonde des Dominiums Brüx bezüglich der ihnen davon gebührenden Antheilen.

Nr. 644.

Abg. Jos. Pfeiffer überreicht die Eingabe des Stadtvorstandes Liebenau um Zehentsablösung.

Č. 645.

Posl. P. Kulda podává žádost občanů v Lovičkách (okr. Sedlčanský) za vybavení dávek k faře a ku škole v Kosové Hoře.

Nr. 646.

Abg. Jos. Pfeiffer überreicht die Eingabe des Stadtvorstandes Liebenau um Bewilligung einer Bierkreuzerumlage.

Č. 647.

Poslanec P. Kulda podává žádost občanů Osečanských a Velběhských v okr. Sedlčanském za vykoupení desátku a posnopného.

Č. 648.

Posl. P. Kulda podává žádost obce Podčepické o odporučení stížnosti proti libovolnému nakládání úřadu Sedlčanského cis. král. místodržitelství.

Č. 649.

Posl. P. Daneš podává žádost domkářů obce Pátku v okr. Lounském o zavedení pořádku v užívání a v účtováni obecního jmění a za povolení k připuštěni k nájmu neb zákupu částek obecních polí.

Č. 650.

Posl. Jos. Slavík podává žádost obce Nedošínské (okres Litomyšlský) o urovnání vodního práva.

Č. 651.

Posl. Jos. Slavík podává žádost obce Nedošinské o zbaveni placení mýtního u brány Litomyšlské.

Č. 652.

Posl. Tomek podává žádost městské obce Sedlecké, okr. Blatenský,

1. o vykoupení z povinnosti k faře a škole,

2. o zrušení obilních kontribučenských sýpek,

3. o upravení propinačního práva,

4. o upravení honebního práva,

Č. 643.

Poslanec David Kuh podává žádost obcí Havraň, Labenice a Moravěves (okr. Mostecký) o sprostředkování výkazu z konkretalního fondu chudých panství Mosteckého, týkající se jim náležejících podílů.

Č. 644.

Posl. Jos. Pfeiffer podává žádost představenstva města Hodkovic o vyvazení desátku.

Nr. 645.

Abg. P. Kulda überreicht das Gesuch der Insassen der Gemeinde Lowička (Bez. Sedlčan) um Ablösung der Giebigkeiten zur Pfarre und Schule in Amschelberg.

Č. 646.

Posl. Jos. Pfeiffer podává žádost představenstva města Hodkovic o povoleni k vybírání pivního krejcaru.

Nr. 647.

P. Kulda überreicht die Eingabe der Insassen von Wosečan und Welběh (Bez. Selčan) um Zehentablösung,

Nr. 648.

Abg. P. Kulda überreicht das Gesuch der Gemeinde Počepic um Bevorwortung ihrer Beschwerde bei der k. k. Statthalterei gegen das eigenmächtige Gebahren des Selčaner k. k. Bezirksamtes,

Nr. 649.

Abg. P. Daneš überreicht das Gesuch der Häusler der Gemeinde Pátek (Bez. Laun) um Regelung der Gebahrung mit dem Gemeindevermögen und um ihre Zulassung zum Ankaufe oder Pachte von Gemeindegrundstücken.

Nr. 650.

Abg. Josef Slawik überreicht das Gesuch der Gemeinde Nedošin (Bez. Leitomischl) um Regelung des Wasserbaurechtes.

Nr. 651.

Abg. Josef Slawik überreicht das Gesuch der Gemeinde Nedošin um Befreiung von der Thormaut in Leitomischl.

Nr. 652.

Abg. Tomek überreicht das Gesuch der Stadtgemeinde Sedlec, Bez. Blattna,

1. um Ablösung der Giebigkeiten zur Pfarre und Schule,

2. um Aufhebung der Contributions-Getreideschüttböden,

3. um Regelung des Propinationsrechtes,

4. um Regelung des Jagdrechtes.


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Č. 653.

Posl. Dr. Rieger podává žádost několika obci okresu Železnobrodského o vystavení silnice od Železného Brodu od Tannwaldu.

Am 7. Mär, 1863.

Nr. 654.

Bericht der Commission zur Berathung des Antrages des Professor Purkyně auf Abfassung einer Majestätsadresse hinsichtlich der von der bisherigen Preßgesetzgebung Betroffenen.

Čislo 655.

Posl. Karel Sladkovský podává žádost několika obcí okr. Smíchovského za upravení poměrů honebních stran honby v okolí Pražském králi vyhražené.

Číslo 656.

Poslanec Karel Sladkovský podává žádost domkářů obce Čestice okresu Volyňského o upravení poměrů jmění obecního.

Číslo 657.

Poslanec Jan Kratochvil podává žádost občanů ve Svinech v okresu Veselském za odevzdání vícero na obec Svinenskou v katastru zapsaných pozemků ve vlastnictví jejich.

Nr. 658.

Abg. Ritter v. Limbek überreicht den Entwurf eines Badestatutes.

Am 8. März 1863.

Nr. 659.

Budgetcommission erstattet Bericht rücksichtlich der vom Landesausschuße außer dem Präliminare geleisteten Ausgaben.

Číslo 660.

Posl. Šembera podává žádost města Vysokého Mýta za pomoc 12000 zl. na vystavení silnice z Vysokého Mýta do Ustí nad Orlici.

Čislo 661.

Posl. Jan Kratochvil podává žádost obce Hory Ratibořské v okresu Táborském za dostavení silnice od Staré Vožice pres Hory Ratibořské k Budějovicům.

Číslo 662.

Posl. Šembera podává žádost města Skuče za vyvazeni desátku.

Nr. 663.

Bericht der Commission über die Regierungs-Vorlage, Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung betreffend.

Nr. 653.

Abg. Dr. Rieger überreicht die Eingabe mehrer Gemeinden des Bezirkes Eisenbrod um Bau der Straße von Eisenbrod nach Tannwald.

7. března 1863.

Č. 654.

Zpráva komise pro poradu návrhu dra Purkyně, aby se podala Jeho Veličenství adresa o milost pro ty, jenž byli posavadním zákonem tiskovým stížení.

Nr. 655.

Abg. Karl Sladkowský überreicht die Eingabe mehrer Gemeinden des Bezirkes Smichow um Regelung der Jagdverhältnisse in Betreff der der Krone vorbehaltenen Jagdbarkeit in der Umgebung Prags.

Nr. 656.

Abg. Karl Sladkowskh überreicht das Gesuch der Häusler der Gemeinde Šestic (Bez. Wolin) um Regelung des Gemeindevermögens.

Nr. 657.

Abg. I. Kratochwil überreicht das Gesuch der Schweinicer Insassen im Bezirke Weselý, damit ihnen mehre Grundstücke, welche gegenwärtig im Kataster für die Gemeinde verzeichnet erscheinen, ins Eigenthum übergeben werden.

Číslo 658.

Poslanec Josef rytíř z Limbeků podává stanovy lazební.

Dne 8. března.

Číslo 659.

Budgetní komise podává zprávu o výlohách, které učinil zemský výbor mimo prelimináře.

Nr. 660.

Abg. Šembera überreicht das Gesuch der Stadt Hohenmaut um eine Abhilfe von 12.000 sl. zum Aufbau einer Straße von Hohenmaut nach Wildenschwert.

Nr. 661.

Abg. Joh. Kratochwil überreicht das Gesuch der Gemeinde Bergstadtl-Ratibor (Bez. Tabor) um Ausbau der Straße von Alt-Vožic über Bergstadtl-Ratibor nach Budweis.

Nr. 662.

Abg. Šembera überreicht das Gesuch der Stadt Skuč um Zehents-Ablösung.

Čislo 663.

Zpráva komisí pro obecní řád a volební řád obecní.


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Číslo 664.

Poslanec Šembera podává žádost města Hlínska, aby při stavbě kratší železné dráhy z Prahy do Vídně zřeni se mělo k tomu, by Jihlava dráhou železnou byla spojena s Pardubici.

Nr. 664.

Abg. šembera überreicht das Gesuch der Stadt Hlinsko um Bedachtnahme, daß bei dem Baue einer kürzeren Eisenbahnstrecke von Prag nach Wien Iglau mit Pardubitz mit der Bahn verbunden werde.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wir gehen nun mehr zur Tagesordnung über. Ich bitte Herrn Dr. Stickel als Referenten der Petitionscommission.

Dr. Sitckel liest von der Tribune.

Hoher Landtag! In der dem Petitions-Ausschuße zur Antragstellung mitgetheilten . . . (Rufe: laut) . . . Petitionszahl 135 Ldt. 1863 der Lehrer der Schuldistrikte: B. Leipa, Auscha, Hirschberg, Gabel und B. Kamnic bitten diese: "Die Besoldung der Volksschullehrer und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen nicht mehr dem schwankenden Ermessen der Ortsgemeinden zu überlassen, und eine Landesausschußkassa zu gründen, aus welcher den Volksschullehrern die Gehalte regelmäßig und vollständig ausgezahlt werden, die Gehalte den Verhältnissen der Zeit angemessen zu erhöhen, bis zu dieser Erhöhung die Congrua unter Belassung und Einrechnung der Nutznießungen der ihnen von den Gemeinden zugewiesenen Grundstücke zu ergänzen,wie auch die Pensionirung der Volksschullehrerswitwen und Waisen durchzuführen."

Deren Gründe dafür lauten im Wesentlichen: Die seit dem Jahre 1855 für die Volksschullehrer festgesetzten Gehalte in Abstuffungen je nach der größeren und kleineren Schüllerzahl, von 200 st., 250 sl. und 300 sl. für den Lehrer, 100 sl., 120 sl., und 150 st. für den Unterlehrer seien bei der gesteigerten und wohl nicht so bald weichenden Preisen aller Bedürfnisse unzureichend, und bieten nur eine dürftige Existenz; während doch ein steißiger und strebsamer Lehrer auch manche Auslagen für Lehrmittel zu machen hat.

Selbst diese Gehalte würden öfters nicht regelmäßig in den ausgesetzten Raten von den Gemeinden erfolgt, und nur in der Höhe bezahlt, wie eben die vorräthige Baarschaft aus dem gesammten Schulgelde ausreicht. Diese Unregelmäßigkeit aber bereite Verlegenheiten in Beischaffung der Bedürfnisse, und sofern darüber Beschwerde erhoben würde, auch die Stellung des Lehrers zurücksehende Verbrüßlichkeiten.

Seien die Witwen und Waisen eines Volksschullehrers, wenn sie dürftig, nach den bestehenden Gesetzen nur in Armenversorgung zu nehmen, und sie genießen keine Aussicht auf Pensionirung und Erziehungsbeitrag. Werde unter solchen Umständen der Lehrer in seinem regen Fleiße und Eifer für einen ersprießlichen Unterricht entmuthigt, während die Interessen des geistigen und materiellen Lebens, namentlich bei constitutionellen Staatseinrichtungen es in dieser Zelt dringend machen. Der Unterricht in Volksschulen sei thunlichst ersprießlich und gemeinnützig.

Werde endlich unter so ungünstigen Umständen der Stellung der Lehrer keine Aufforderung für Befähigte vorhanden sein, sich dem Lehrerfache für Volksschulen zu widmen, eine bessere, entsprechende Bildung anzustreben, und den Kostenaufwand dafür zu machen.

Es ist nur anzuerkennen, daß diese Petition größtentheils in Beachtung zu ziehen sei; und es erscheint besonders wünschenswerth, daß die Gehalte der VolkSschullehrer und deren Unterlehrer der Zeit angemessen geregelt, wie die Versorgung iher Witwen und Waisen durch gesetzliche Vorschriften über Pensionirung und Erziehungsbelträge gesichert werde, und in dieser Hinsicht bei den in einigen Kreisen Böhmens vorhandenen sehr bedeutenden Pensions-fonden eine ausgedehntere Bestimmung aufgenommen würde.

Es ist jedoch der Fall einer ohnehin in das Ressort des Landtages nicht einschlagenden Erledigung der Petition in Merito nicht vorhanden, da deren Bitten nur Wünsche und Vorschläge für Verbesserungen im Volksschulwesen sind, und sie wird nun als Materiale für diese zu benützen sein.

Es glaubt demnach der Petitionsausschuß, weil selbst dießfalls eingeleitete Erhebungen wohl erst nach Schluß dieser Landtagsperiode einlangen könnten, beantragen zu sollen:

Das hohe Haus wolle diese Petition als Materiale für die Gesetzvorlagen im Volksschulwesen zur Würdigung und thunlichsten Berücksichtigung an den Landesausschuß leiten.

Prag, am 5. Febr. 1863.

Dr. Josef Fritsch m. p.

Obmann.

Dr. Stickel m. p.

Der Ausschuß erlaubt sich daher den Antrag, diese Petition dem Landesausschuße zur weiteren Behandlung zuzuweisen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich). Ich bitte jene Herren, die mit diesem Antrage einverstanden sind, die Hand aufzuheben.

(Wird angenommen, mit Majorität)

Dr. Stickel: Durch den Landtagsabgeordneten von Reichenberg ist eine Petition des Apothekergremiums überreicht worden, in welcher dieses die Bitte stellt, unter die Reihe derjenigen aufgenommen zu werden, welche in den Gemeinden aus persönlichen Eigenschaften zu wählen berechtigt sind, und zwar gleich jenen, die den akademischen Grad erlangt haben. — Weil diese Frage bei der Berathung des Gemeindegesetzes zu lösen ist, so hat


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der Petitionsausschuß sich erlaubt, diese Petition der Commission zur Berathung des Gemeindegesetz zu übergeben. —

Sekr. z. sněmu Schmidt čte: Žádost gremia lekárníků, aby článek 28. zemsk. ř. od r. 1849 byl opět v platnost uveden. Komisi petiční uzavřela jednohlasně aby se tato žádost odstoupila výboru, by tento případ v obecním řádě na zřetel byl vzat.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Ich bitte jene Herren, welche mit dem Antrag der Commission einverstanden sind, die Hand aufzuheben. —

(Angenommen mit Majorität.)

Dr. Tomiček: (Beginnt zu, lesen.)

(Rufe: laut, laut.)

Co síly mi stačí, udělám . . . (Unruhe).

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Herren (läutet).

Dr. Tomíček čte zprávu o žádosti Jakuba Pátka, učitele v Krucemburku. Nro. Exh. 147 zem. sn. praes. 26. ledna 1863.

Poslanec p. baron Voith předkládá žádost Jakuba Pátka, učitele v Krucenburku o vyzdvižení sobotalesu a zařízení, aby národní učitelé jen z c. k. pokladnic vydržováni byli, a aby učitelové z poručenstvi hierarchického vyloučeni byli.

První žádost odůvodňuje žádatel, že dobývání sobotalesu veliké rozhořčení mezi lidem působi, a že tím dobré působeni učitelů mizí. Druhou žádost odůvodňuje tím, že dříve také škola od církve odloučena byla, anižby proto z církve vyloučena bývala.

Jak nám předloha slavného zemského výboru od 25. ledna 1863 č. 182 sněm. ukazuje, předložil poslanec Dr. Čupr dne 18. ledna 1863 návrh, aby se platy národního učitelstva urovnaly, aby se ze zemského fondu poskytovaly a aby se k tomu účeli přiměřená školní daň na místo obyčejného školního platu, tak zvaného sobotalesu vypsala. Taktéž předložili okresní vikář Frant. Maysel s učitely Libereckého, Friedlandského a Jablonského vikariatu podobnou žádost. Zemský výbor vzav tento návrh a tuto žádost ve svou poradu, učinil o tom předložku sl. sněmu, v které uznávaje důležitost návrhu pana Dr. Čupra a návrhu od Libereckého vikariatu a c. k. okresního školdozorství v Rochlici podaných, se povolána neviděl, jim úplně vyhověti, uváživ k tomu účeli, že posud ustanoveno není, jakého účinku na zemské školy vedlé poměrů jich k státu a obcím zemského zástupitelství náleží, a přihlížejíc k tomu, že stran nového obecního zákona a ustanovení okresních obci posud určitého prospěchu dosaženo, a že záležitost patronatů až posud ustanovena není, jakého účinku na zemské Školy vedle poměru jích k státu a obcím zemskému zastupitelství náleží, a přihlížejíc k tomu, že stran nového obecního zákona a ustanoveni okresních obci posud určitého prospěchu dosaženo a že záležitost patronátu až posud vyřízena není.

Zemský výbor však v záležítosti této učinil aspoň prozatímní opatření, .učiniv návrh, aby do času, dokud se zákonem zemským platy učitelů na národních školách všeobecně neupraví, obec učitelům školní plat po částkách měsíčních vždy napřed vyplácela, od osob, které jej platiti mají, vybírala, a školní plat za děti osvobozené od školního platu z prostředků obecních zapravovala.

V uvážení toho činí se návrh, aby petiční výbor uzavřel, že překážky, pořádnému a úplnému vyřízeni návrhu Dr. Čupra a návrhu Libereckého biskupského vikariatu a c. k. okresního školdozorství v Rochlicích v cestě stojící i pořádnému a konečnému vyřízení příležící žádosti učitele Jakuba Pátka v cestě stojí, že před vydáním organických zákonů o patronátu školním a zákonu, kterým poměr zemského výboru k školám zemským uspořádán bude, ke konečnému vyřízení záležitosti školního platu a platu učitelů národních škol přikročiti nelze, a že tedy i také sněmovním uzavřením o této předložce sl. zemského výboru, která co nejdříve na denní pořádek přijde, žádost tato svého vyřízeni dochází.

Druhá část žádosti této nenáleží k působnosti sněmu zemského, pročež vyřizená býti nemůže.

V Praze, dne 11. února 1863.

Dr. K. Tomíček m. p.

O této žádosti petičním výborem vyjednáno bylo, když ve vysoké sněmovně návrh Dr. Čupra, nebo_ vlastně návrh zemsk. výboru o návrhu Dr. Čupra ještě v poradu vzat nebyl.— A poněvadž na základě toho uzavřeno bylo, aby se návrh prozatímního opatřeni strany vybíráni sobotálesu sl. zemsk. výboru poukázal, aby v příštím zasedání zemského sněmu ještě zákon ohledně spořádáni a vybírání sobotálesu předložil, pročež musí se i tento návrh petičního výboru, jak posud ustanoveno bylo, přijmout, co se učinilo tím spůsobem, aby se tato žádost zemskému výboru přenechala, poněvadž jsou důvody ty samé, jak jsou pro návrh Dr. Čupra.

Da dieselben Grunde, die der definitiven Erledigung des Antrages des Herrn Dr. Čupr im Wege standen, auch der definitiven Erledigung dieses Gesuches im Wege stehen, so ist der Antrag gestellt, daß dieses Gesuch gleichfalls dem Landesausschuße abgetreten werde, weil er beauftragt ist, zur künftigen Session des Landtages ein Gesetz über die Schulgelder und deren Erhebung dem hohen Hause vorzulegen. —

Druhý díl žádosti té, totiž aby se odloučila škola od církve, domníval se petiční výbor, že záležitost ta nenáleží do působnosti zemského sněmu a tento díl žádosti odmrštil, Činí


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se tedy návrh, by vysoký sněm uzavřel, aby druhý díl této žádosti, odloučení totiž školy od církve, odmrštěn byl.

Der zweite Theil dieses Gesuches verlangt, daß die Schulen von der Kirche getrennt werden. Der Petizionsausschuß ist der Ansicht, daß diese Frage und die Erledigung derselben nicht in den Bereich der Wirksamkeit des hohen Landtages gehöre, und beantragt daher, das hohe Haus wolle beschließen, den zweiten Theil dieses Gesuches gänzlich abzuweisen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? Es ist hier ein getheilter Antrag. Der eiste Theil des Antrages geht dahin, daß der Gegenstand dem Landes-Ausschuße überantwortet werde. Der 2. Theil ist, daß, das Gesuch insofern es sich darauf bezieht, daß die Schule von der Kirche getrennt werde, abgewiesen werde. Ich werde somit den ersten Theil des Antrages zur Abstimmung bringen und bitte diejenigen Herrn ....

Dr. Stradal -. Wir haben aber den ersten Theil noch nicht gehört ....

(Unruhe.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Et ist vorgelesen worden, ich bedaure.....

(Unruhe)

Graf Franz Thun: Wir haben Alle nichts gehört.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte, Herr Schmidt.

Dr. Tomiček: Der erste Theil des Antrages geht dahin, dieses Gesuch einfach an den Landesausschuß zu leiten, zumal es denselben Gegenstand betrifft, wie der Antrag des Abg. Dr. Čupr, und nachdem über den Antrag des Dr. Čupr entschieden und eine einstweilige Vorkehrung getroffen wurde, und dem Landesausschuße in zweiter Beziehung aufgetragen worden, eine Vorlage zur künftigen Session vorzubereiten, so glaube ich, daß es ganz in der Ordnung ist, dieses Gesuch dem Landes-Ausschuße abzutreten.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Jetzt haben die Herren den Antrag gehört, wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Bitte somit alle diejenigen Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand aufzuheben. (Majorität) Nun ist noch der 2. Theil des Antrages, nämlich die Petenten rücksichtlich dessen, daß die Schule von der Kirche zu trennen sei, abzuweisen. Ich bitte diejenigen Herren, welche auch mit diesem Antrage bei Commission einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Zählt) Es ist die Majorität.

Dr. Tomíček počíná čisti zprávu o čís. 235 sněm. — žádosti osadníků obce Lupenice v okresu Rychnovském, podané poslancem Dr. Lamblem. (lomoz)

Dr. Hanisch: Es steigen Bedenken auf, ob der Beschluß mit Majorität gefaßt wurde. (Rufe: welcher?) (gesteigerte Unruhe.)

Dr. Hanisch: Bezüglich des zweiten Theiles des Antrages. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn das so ist, so muß ich nochmals abstimmen lassen. Ich bitte diejenigen Herren, welche ....

Graf Clam-Martinic: Ich glaube, nach der Geschäftsordnung ist das Resultat, wenn es vom Präsidenten verkündet worden ist, als vollgültig zu betrachten.

Dr. Brinz: Ich bitte um's Wort! Verkündet ist Nichts worden nach dem, was ich gehört habe. (Große Unruhe)

Graf Clam-Martinic: "Es ist die Majorität," Hat der Herr Vorsitzende gesagt.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte! Ich werde nochmals den zweiten Theil des Antrages, der dahin lautet, daß die Petenten rücksichtlich der Bitte: die Schule von der Kirche zu trennen, abgewiesen würden, zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag der Commission sind, die Hand aufzuheben. (Die Abgeordneten erheben die Hand). Ich bitte aufzustehen. (Heiterkeit). Ich werde jetzt abzählen lassen. (Allseitige Rufe: Es ist ja Majorität! — Majorität!) (Unruhe. Oberstlandmarschall-Stellvertreter zählt): Es ist die Majorität!

Zprávodaj Dr. Tomíček čte zprávu č. 235 sněm. o žádosti osadníků obce Lupenic okr. Rychnovského ode dne 3. února 1863, podanou posl. drem. K. B. Lamblem.

N. Exh. 235 sněm.

praes. 3. února 1863.

Žádost osadníků obce Lupenice v okresu Rychnovském, aby jim navráceno bylo právo bezplatného užívání mostu ve Vamberku.

Žadatelové udávají, že oni ve vystavení mostu ve Vamberku přes řeku Zdobnici s částkou 624 zl. 54 kr. stř. se proti tomu součastnili, a touto částkou přispěli, aby od mýta mostného osvobozeni byli. To že jim tehdáž v r. 1840 přislíbeno a také vyplněno bylo; neb když nápotom se mýto z toho mostu vybírati počalo, a také i od nich se mýto žádalo, to prý se oni vykázali certifikátem, dle kterého oni k vystavení toho mostu částkou 624 zl. 54 kr. stř. přispívali, a byli v následku toho od placení mýta osvobozeni ohledně dovozu všelikého staviva, paliva, steliva, dítek do školy a chrámu Páně. Oni dále udávají, že onen certifikát jim tehdáž navrácen nebyl, an jim pouze recepise naň odevzdáno bylo. Uvádějí dále, že byli tím způsobem od placení toho mostného osvobozeni až do r. 1860, v kterém roce jim placení toho mostného dle udání násilně uloženo bylo, s tím doložením, že částky od nich zaplacené v pokladnici ležeti zůstanou, až prý se sporná tato záležitost vyřídí.

Poněvadž vybírání mýt na veřejných silnicích císařských, které k tomu určeny jsou,

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aby celé zeme spojovaly, c. k. finančním úřadům podřízeno jest, a silnice, o které tuto řeč. jest, od Král. Hradce na Moravu vede; náleží tedy i záležitost tato co do vyřízení sl. c. k. finančním úřadům. Měla by tedy žádost tato vys. slav. c. k. zem. fin. direkci k příslušnému vyšetřeni věci a vyřízeni postoupena býti.

V Praze, dne 13. února 1863.

Dr. K. Tomíček.

Oberstlandmarschall -Stellvertreter: Ich bitte es deutsch zu sagen.

Dr. Tomičet: Dieses Gesuch beschloß die Petitionscommission mit Berücksichtigung . . .

Rufe: Man hört Nichts!

Oberstlandmarschall - Stellvertreter: (läutet). Es ist, meine Herren, bei Uebelstand, daß der Gegenstand nicht in's Deutsche übersetzt ist, die Commission hat es nur in böhmischer Sprache vorgelegt; folglich muß es der Herr Referent selbst Vortragen, sonst würde. . . .

Dr. Pankrác: Wir verstehen aber heute gar Nichts von dem Vorgetragenen; wir wissen nicht, um was es sich handelt. (Gesteigerte Unruhe)

Landtagssecretär Schmidt: Die Gemeinde Lupenic, Bezirk Reichenali, bittet um Wiedereinräumung des Rechtes zur unentgeltlichen Benützung der Brücke in Wamberg. — Da die Einhebung der Mauthen auf öffentlichen k. k. Straßen, welche einzelne Länder verbinden, den k. l. Finanzbehörden untersteht, und die hier in Rede stehende Straße von Königgrätz nach Mähren führt, so hat der Petitionsausschuß einstimmig beschlossen, dieses Gesuch der k. k. Finanzlandesdirection zur competenten Entscheidung abzutreten.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand daß Wort? Ich bitte somit alle die Herren, die für den Antrag der Commission stimmen, die Hand aufzuheben. — Es ist die Majorität !

Posl. Tomiček čte zprávu č. 238 o petici občanů Hrabačovských v okresu Jilemnickém za ulehčení ohledně placení mýt cestných.

N. Exh. 238 sněm.

praes. 3. února 1863.

Dr. Karel Tomíček předkládá žádost občanů Hrabačovských v okresu Jilemnickém za ulehčení ohledně placení mýt cestních.

Dle obsahu této žádosti táhne tou obcí od Jilemnice dvé silnic, teprv v obci samé se rozvětvujících, totiž erární silnice od Jilemnice k Vysokému a tedy na levo se uhýbající, a okresní silnice k Roketnici, v obci na pravo se uhýbající. Na obou těchto silnicích nachází se v obci samé šraňky k vybíráni cestného mýta, a sice 173 sáhů od sebe, kdežto v Jilemnici, 1/4 mile cesty opět mýtní šraňk postaven jest. Při zařízení toho okresního mýta, které dříve nežli erární zařízeno bylo, bylo osadníkům jen jednoduché mýto z každého kromhospodářského povozu, a sice při návratu domů platiti uloženo. Později až v roku 1859 zařízeno bylo mýto erární, a i tu bylo při zvláštní komisi, při které přítomen byl finanční komisař Sperling a c. k. okresní Jilemnický p. Valenta, ustanoveno, že občané Hrabačovští jenom jednoduché mýto při návratu z. každého kromhospodářského povozu platiti budou. Po nějakém čase, mezi kterým se od občanů Hrabačovských při obou šraňkách jen jednoduché mýto platilo, výběrči mýta opět dvojnásobné mýto požadoval a občany tomu se protivící zažaloval, tak že jednomu z nich, Pavlovi Vejnarovi od Jičínské c. k. finanční direkce pokuta 124 zl. 80 kr. r. č. k placení uložena byla. Na stížnost Pavla Vejnara bylo od vys. sl. zem. finanční direkce nové vyšetřování té věci zavedeno, i byl Pavel Vejnar za tou příčinou dne 25. června 1862 vyslýchán, a však dosavád se mu prý žádného vyřízení nedostalo. Ti občané prosí tedy, aby slavný sněm k tomu přihlížeti ráčil, aby oni při placení jen jednoduchého mýta přidržáni byli.

Tyto uvedené okolnosti jsou zajisté uváženi hodny, zvlášť když se na to zřetel bére, že tito osadníci, chtíce od jednoho domu k jinému, náhodou na druhé silnici stojícího domu jeti, již po 173 sáhách cesty dvojí mýto skutečně platit musí. Bylo by zajisté velmi nespravedlivé, kdyžby pří těch samých místních šraňkách dvojitým mýtem obtíženi byli.

Jest tedy zajisté slušné, aby od placeni toho dvojitého mýta tím spíše osvobozeni, a jen k placení jednoduchého přitaženi byli, poněvadž dle okolnosti skutečné mýtami docela obklopeni jsou, an ve vsi samé mezi domami dva mýtní šraňky pozůstávají a v Jilemnici 1/4 mile vzdálené, kamž jich cesta nejvíce vede, opět šraňk mýtní jest. Jest to ale také nařízení c. k. zem. gubernium od r. 1821 docela přiměřené, poněvadž i toto nařízení osadám, kde se šraňk mýtní nachází, s ohledem jich osadníkům jen jednoduché mýto platiti povoluje, a osadníky jen k placení mýta při návratu přidržuje. Měla by tedy žádost tato podána býti vys. slav. c. k. finanční direkci se zvláštním odporučením, aby žádosti této dle možnosti v mezích zákonů vyhověla, a osadníky Hrabačovské z jejich velmi je tížícího postavení co nejdříve vyvedla.

V Praze, dne 13. února 1863.

Dr. K. Tomíček m. p.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte, es deutsch zu lesen.

Secretär Schmidt liest den Inhalt des Berichtes über die vom Abg. Dr. Karl Tomiček überreichten Petition der Gemeinde Hrabačov, um Befreiung von der Zahlung einer zweifachen Mauthgebühr, deutsch, sowie den einstimmigen Antrag der Petitionscommission, dieses Gesuch der k. k. Finanz-


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landesdirection mit der angelegentlichen Befürwortung zu überreichen, damit denselben thunlichst bald willfahrt werde.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? Ich werde also abstimmen lassen. - Ich bitte alle diejenige Herren, welche für den Antrag der Commission sind, die Hände aufzuheben. - Es ist die Majorität.

Poslanec Tomíček čte:

O žádostech Nr. Exb. 90, 91, 143, 144, 173, 187, 208, 210, 232, 267, podává výbor petiční následující zprávu:

Co se týče zrušení obilních sýpek a proměnění jich na peněžité ústavy, — "jednohlasně jest o nich přání vysloveno" — aby na jednotlivé obce odevzdány byly v úplnou samosprávu.

Pro zřízení záložen se vyslovila jen petice č. 90 a zároveň též, aby jen rustikalisté, totiž účastníci se směli ze zařízeného toho ústavu peníze dlužit,

Tatéž petice vyslovuje přání, aby jmění to jednotlivým účastníkům vráceno bylo, anebo aby vícero obci na ně vypadající díl obdržely a společně samosprávu nad ním vykonávaly; za důvod kladou rozdělení bývalých panství mezi vícero c. k. okresů, a tudy že obtížná správa a daleké pocházky.

Mezi jiným též navrhováno, aby účastníci mohli z přebývajících užitků c. k. daně platit, náklad vésti na místní školy, obecní silnice, mosty, stříkačky a t. d. Z obilních však sýpek aby mohly býti vystaveny kasárny, a když by to ne, tedy aby se veřejnou dražbou ku prospěchu účastníků odprodat mohly.

Zvláštní pozornost zasluhuje petice Semilská pod č. 210, která by se pro zdařilejší svůj obsah a podrobnější určování, jako i také udávání obilních cen, dle kterých by dlužnici, dlužné obilí ústavu zplatit měli, od komise dobře použit dala.

Zároveň se podotýká, že v peticích těch jsou zahrnuty žádosti jiného obsahu, jako i o dílnosti pozemků o stavění škol, o myslivosti, a t. d. —

že však návrh zákona o upraveni obilních sýpek v zasedáni sněmovním dne 11. února již byl předložen a tudy na jisto se dá očekávat, že k tomu cíli komise ze sněmů vyvolena bude; výbor petiční tedy činí návrh, aby dotčené petice co materiál velmi příhodný zvolené té komisí k dalšímu upotřebeni odevzdány byly.

V Praze, dne 11. února 1863.

Jan Krouský m. p.

úd petiční komise.

Dále čte zprávu o žádosti veškerých obcí bývalého panství Týneckého, okr. Klatovského č. 90. — podané posl. Matoušovským, — a praví: Všecky tyto žádosti, které ještě následují, týkají se sýpek kontribučenských, pročež je s touto zahrnuji. —

Č. 143. Žádost podaná posl. Dr. Podlipským od několika obcí okresu Benátského.

0. 144. Žádost podaná tímtéž od obce Jikve v okresu Nymburském.

Č. 173. Žádost od obcí okr. Chotěbořského.

Nt. 187.Petition der Gemeindevorstände u. der Gemeindeinsassen der ehemaligen Herrschaft Rolleschowitz, Jechnitzer Bezirkes, vorgelegt vom Dr. Stamm.

Č. 208. Žádost podaná posl. Dr. Podlipským od obcí Malceské a Studecské okr. Nymburského.

Č. 208. Žádost podaná posl. Tomíčkem od bývalého panství Semilského a statku Jesenského.

Č. 232. Žádost podaná posl. Dr. Leop. Klaud ým od obcí okr. Novohradského.

Č. 267. Žádost obci okr. Černokosteleckého, podané Dr. Kodymem.

Ohledem v šech těchto žádosti uzavřeno a před ložen návrh vys. sněmu, aby tentýž uzavřel, že žádosti tyto se mají odevzdati komisí,která k upravení obilních a peněž, fondů na návrh p. Matoušovského, Slavíka a Dr. Pinkasa sestavena byla.

Secretär Schmidt zählt die vorstehend von Dr. Tomiček erwähnten Gesuche in deutscher Sprache auf und übersetzt den Antrag:

Sämmtliche Petitionen der vorstehend genannten Gemeinten beziehen sich auf die Aufhebung der Contributionsgetreidschüttböden, bezüglich derselben würde vom Petitionsausschuß einstimmig beschlossen, den Antrag zu stellen, daß sie sämmtlich der Commission, welche zur Regelung ber Contributionsgetreide- und Geldfonde konstituirt wurde, zu übergeben seien. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich abstimmen lassen; ich bitte die Herren, welche für den Antrag der Commission sind. die Hand aufzuheben. (Majorität.) Nun gehen wir zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung über: Regierungsvorlage für das Grundbuchswesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: Schreiben des Herrn Vicepräsidenten der k. k. Staathalterei Sr. Exc. des Freiherrn von Kellersperg.

Na základě §.19 postávka 2 zřízení zemského podávaje sl. sněmu jakožto vládní předlohu návrh obecného aákona týkajíc se zřízení nových kněh pozemných a upravení veřejných kněh tu již jsoucích, potom návrh knihovního řádu a to jedině k tomu konci, aby se o tona prohlásil, zdali, hledíc ke zvláštním poměrům země, proti některým ustanovením zákona překážky tu, jsou a jaké, zároveň mám za svou povinnost nejsnažněji žádati, aby se o té věci co nejdříve jednalo, protože podle vynášky, od pana státního ministra dne 16. února t. r. pod č. 1302—St. M. — I. vydané, pan ministr práv obmýšlí říšské radě již při nejprvé příš-

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tím shromáždění jejím návrh řádu vedení kněh pozemních za předlohu vládní podati.

Místopředseda místodržitelství:

Kellersperg m. p.

Indem ich dem hohen Landtage den Entwurf eines allgemeinen Gesetzes betreffend die Anlegung neuer Grundbücher und die Verbesserung der bereits vorhandenen öffentlichen Bücher sammt dem Entwürfe der Grundbuchsordnung auf Grund des §. 19 Absatz 2. der Landesordnung zur Erstattung der Aeußerung, ob und welche Anstände mit Rücksicht auf eigenthümliche Verhältnisse des Landes einzelnen Bestimmungen des Gesetzes entgegenstehen, als Regierungsvorlage zu überreichen die Ehre habe, sehe ich mich zugleich verpflichtet, die baldigste Verhandlung dieses Gegenstandes auf das dringendste zu empfehlen, da laut des mir zugekommenen Erlasses des Herrn Staatsministers vom 16. Febr. d. I. Z. 1302. l. St. M. der Herr Justizminister beabsichtigt, den Entwurf einer Grundbuchsordnung als Regierungsvorlage schon vor die nächste Versammlung des Reichsrathes zu bringen.

Der Staathalterei Vicepräsident

Kellersperg m. p.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte den Gesetzentwurf zu lesen. —

Abgeordneter Steffens: Darf ich bitten?

Abgeordneter Sladkowský: Nach §.41 der Geschäftsordnung ist eine Vorlesung der ganzen Vorlage nicht nothwendig, wenn dieselbe schon in Druck gelegt und unter die Mitglieder des hohen Landtages vertheilt ist; ich erlaube mir also auf Einhaltung dieses §. den Antrag zu stellen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wird dieser Antrag unterstützt? Ich bitte diejenigen Herren die den Antrag des Hrn. Sladkovský unterstützen, die Hand aufzuheben, (wird unterstützt.)

Abgeordneter Sladkowský: Es ist gar keine Abstimmung nöthig; es ist eine Anordnung der Geschäftsordnung. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Sie haben aufmerksam gemacht, aber es muß gebeten, gewünscht werden, oder ich muß das Gesetz vorlesen lassen.

Sladkowský: Es steht: "es bedarf nicht der Vorlesung."

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Steffens hat das Wort.

Steffens: Ich glaube, es ist noch nicht abgestimmt worden. Der Antrag ist unterstützt, aber es ist darüber nicht abgestimmt.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Herren, welche für den Autrag des Hrn. Sladkovský sind, die Hand aufzuheben. Es ist die Mehrheit; es kommt also von der Lesung des Gesetzes ab. -- Hrn. Steffens hat das Wort.

Steffens: Die Regierungsvorlage, welche dem h. Hause zur Erstattung einer Äußerung, ob und welche Anstände mit Rücksicht auf das eigenthümliche Verhältniß des Landes einzelnen Bistimť mungen des Gesetzes entgegen stehen, übergeben wurde, ist von Sr. Exc. dem Staathalterei Vicepräsidenten mit der Mittheilung begleitet worden, daß der Herr Justiz-Minister beabsichtige, dem Entwurf der Grundbuchsordnung, als Regierungsvorlage vor die nächste Versammlung des Reichsrathes zu bringen.

Da es nun im Interesse unseres Landes gewiß jedenfalls wünschenswerth ist, daß die Meinung dieses hohen Landtages über den vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung noch bekannt werte, bevor die nächste Versamlung des Reichsrathes zusammentritt, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß die Regierungsvorlage einer Commission zugewiesen werde, welche durch die 3 Curien des hohen Landtags aus dem ganzen Landtag gewählt werde, aus 9 Mitgliedern bestehe und über die Regierungsvorlage binnen kürzester Frist Bericht zu erstatten habe. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt). Ich bitte die Herren, welche diesen Antrag annehmen, sich zu erheben. (Angenommen) Ich muß also das hohe Haus bitten, nach der Sitzung sich wieder in Lokalitäten zu begeben und dort die Wahl vorzunehmen, und das Resultat seiner Zeit in einer künftigen Sitzung bekannt zu geben; damit wegen der Constituirung in Anweisung der Lokalitäten das Nöthig: verfügt werden könne.

Graf Rothkirch: Ich möchte mir die Anfrage an das Präsidium erlauben, wo sich die beiden Ausschüsse zu versammeln haben, nämlich der für Contributionsgetreideschüttböden und der bezüglich der Eisenbahnen, deren Lokalität nicht bestimmt ist.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich habe bereits am Anfang der Sitzung die Mittheilung gemacht, daß diese Commissionen sich noch nicht konstituirt haben. —

Graf Rothkirch: Sie sollen sich konstituiren, aber ich meine in welcher Lokalität? —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich glaube im Sitzungssaale des Landesausschußes die eine Commission, hier im Sitzungssaale die andere.

Rothkirch: Aber welche? (Rufe: Welche?) — .

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Entweder nach der Sitzung ....

Rothkirch: Es sind 2 Commissionen, welche Lokalität gehört für diese oder jene?

(Heiterkeit)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte also: Die Commission welche für die Getreideschüttböden bestimmt ist, wolle sich im Sitzungssaale des Landesausschusses constituiren, und die andere Commission wird. sich hier versammeln und constituiren. (Rufe: wann?)

Dr. Rieger: Ich bitte die Stunde festzusetzen, weil wir sonst auch nicht wissen wann? —


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Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich glaube morgen nach der Sitzung, wir haben morgen wieder Sitzung, also glaube ich nach der Sitzung. — Wir gehen zum dritten Gegenstande der Tagesordnung.

Es ist der Antrag des Abgeordneten Dr. Karl Roth mit einem Gesetzentwurf über die Militärbequartirung. — Dieser Antrag besteht aus mehreren §§. und es soll die Lesung dieses Antrages so geschehen, daß er erst deutsch und bann böhmisch gelesen werde, ober daß jeder einzeln §. zuerst deutsch und dann böhmisch vorgelesen werde.

(Rufe: gar nicht.)

Dr. Škarda: Ich glaube, es ist nicht nothwendig, den Antrag vorzulesen, wir haben ihn seit einigen Tagen in Händen, und es ist nur die Begründung desselben nothwendig.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich werbe ihn also früher böhmisch und dann deutsch vorlesen lassen. —

Dr. Škarda: Ich glaube, daß es gar nickt nothwendig sein wird.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstüzzen, daß er von der Lesung Umgang genommen werde, sich zu erheben — (ist unterstützt.) —

Ich bitte die Herren, welche den Antrag annehmen, daß von der Lesung Umgang genommen werde, die Hand zu erheben — (angenommen.)

Herr Dr. Roch, sie haben das Wort zur Begründung.

Dr. Schmeykal: Ich werde bitten mir als Referenten des h. Landesausschußes das Wort zu ertheilen, um das h. Haus von den Schritten in Kenntniß zu setzen, welche in der Frage der Militärbequartirung von Seite des Landesausschußes erfolgt sind. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte.

Dr. Schmeykal: Es ist die Revision der für die Militärbequartirung geltende Normen gewiß eine für die Gemeinde, wie für das Land überhaupt hochwichtige Angelegenheit, und es hätte sich der Landesausschuß sicher und unläugbar eines Verkennens seiner Pflicht anzuklagen, wenn er dieser hochwichtigen Angelegenheit gegenüber einen müßigen Zuschauer abgegeben hätte. Der Landesausschuß hat es für seine Pflicht gehalten, auch diese Angelegenheit in den Kreis seiner Berathungen zu ziehen, zumal auch von mehreren Gemeinden ans verschiedenen Theilen des Landes Beschwerden eingelaufen sind, über Prägrarirungen mit der Militärbequartirung, welche Beschwerden sich theils auf Mängel in den bestehenden Gesetzen, theils auf Ausschreitungen der Praxis stützten.

Gleich im Anfange seiner Arbeit jedoch drängte sich dem Landesausschuße die Ueberzeugung auf, daß ihm diese Frage eigentlich noch nicht in voller Spruchreife vorliege, und daß zum Entwurfe eines vollständigen, alle Anforderungen befriedigenden eigentlichen Gesetzes es noch der Einleitung von Vorerhebungen, der Einholung von Auskünften und der Lösung so mancher Vorfragen unabweislich bedürfe. Der Grund hievon lag principiell zunächst wohl darin, daß es die Landesvertretung hier mit einem Militärinstitute zu thun habe, welches seiner Natur nach nicht so ganz in greifbarer Nähe einer allein bestimmenden, einer allein entscheidenden Einflußnahme der Landesvertretung liegt, und es müßte daher dem Landesausschuße und zwar auch noch aus einem weitern Grunde die Verpflichtung obliegen, sich früher die zur Erstattung eines solchen Entwurfes erforderlichen Prämissen zu verschaffen. Dieser weitere Grund war ein finanzieller. Es konnte vom Landesausschuße nicht übersehen werden, daß die Aenderung in dem gegenwärtigen Bestände der Bequartirungsvorschriften und des Bequartirungssystems kaum eine Erleichterung des Landesfondes, sondern vielmehr eine namhafte Belastung desselben im Gefolge haben würde, und zwar namentlich dann, wenn, wie es von vielen Seiten gewünscht wird, es zum Ausbau von Cavalleriecasernen kommen sollte. Es mußte sich dem Landesausschuße in dieser Beziehung die Sorge aufdrängen, daß nicht etwa durch einen überstürzten Antrag oder durch eine übereilte Maßnahme Tausende ohne Nutzen und ohne den eigentlichen Zweck zu erreichen geopfert und versplittert würben.

Es ist in Folge dessen die Einholung nöthiger Auskünfte im schriftlichen Verkehr mit der hohen Statthalterei eingeleitet worden und es hat der Landesausschuß dieser seiner Aufgabe zunächst durch eine an die h. Statthalterei gerichtete Zuschrift vom 14. October 1862 genehmigt, in welcher derselbe seinen Standpunkt umständlich darlegt und namentlich 6 Fragepunkte der Statthalterei zu näheren Erörterung vorlegt. Es fand sich der Landesausschuß zu dieser Vorerhebung insbesondere auch deßhalb bestimmt, weil aus den ihm zugekommenen Verhandlungsakten hervorging, daß einerseits die neue Heeres - Organisation auch, eine Aenderung in der Friedensdislocation des Heeres und selbst im ganzen Systeme der Militärbequartirung zu Folge haben solle und daß andererseits die höchsten Militärbehörden, was den Kardinalpunkt der Cavallerie-Casernen betrifft, von der Ansicht ausgingen, neben der Casernenbequartirung auch die Naturalienbequartirung bestehen zu lassen. In erst?r Beziehung mußte die Vorfrage erledigt werden, worin eigentlich diese neue Friedensdislocation und dieses neue Bequartirungssystem besteht und welche grundhältige Voraussetzungen für die Stabilität dieser Aenderung anzunehmen sind, damit nicht die von Seite der Landesvertretung für Errichtung von Casernen zu verwendenden und zu verausgabenden Gelder als eine eben nutzlose Verausgabung erscheine. — Was weiter das von Seite der Militärbehörde festgehaltene Wechselsystem zwischen Naturalbequartirung und zwischen Casernenbequartirung betrifft, so konnte es sich der Landesausschuß nicht verheh-


len, daß dadurch eigentlich der Errichtung von Cavalleriecasernen jede practische Bedeutung genommen wird. Und es mußte sich ihm insbesondere die berechtigte Frage aufwerfen, wie sich wohl die Verausgabungen von Millionen von Steuergulden auf die Errichtung von solchen Cavalleriecasernen rechtfertigen lassen, wenn neben der Casernenbequartirung auch noch die Naturalbequartirung mit allen ihren bedauerlichen Lasten und Consequenzen fortdauert, oder aber noch der jeweiligen militärischen Direction jederzeit und willkürlich wieder eintreten kann. Die Beantwortung der von mir hier erwähnten Zuschrift des Landesausschußes erfolgte von Seite der h. Statthalterei am Schluße des Monats Dezember und es ist in Folge dessen, so wie in Folge der Ueberbürdung des Landesausschußes mit anderen dringenden Berufsgeschäften nicht thunlich gewesen, den h. Landtag schon in der gegenwärtigen Session ein vollkommen gereiftes und vollständiges Gesetzoperat vorzulegen, zumal es auch den Anschein hat, als wenn jene Statthaltereinote nicht allen angeregten Zweifel beseitigt und zerstreut hätte. —

Gewiß aber würbe der Landesausschuß nicht unterlassen haben, einen solchen Gesetzentwurf dem hohen Landtage in dessen nächster Session zu unterbreiten. — Was übrigens den gegenwärtigen Stand der Frage und die über die Schritte des Landesausschußes erzielten momentanen Erfolge betrifft, so bestehen sie zunächst darin, daß die hohe Statthalterei über Anregung des Landesausschußes die Zusicherung gab, die prägravirten und sich beschwerenden Gemeinden klaglos zu stellen; daß sie behufs dieser Klaglosstellung unter Festsetzung kurzer Fristen gemessene Weisungen an die Unterbehörden erlassen habe, und daß insbesondere bezüglich der Errichtung von Cavallerie-Casernen von ihrer Seite früher sistirte Vorerhebungen und Voreinleitungen wieder aufgenommen worden sind. —

Oberstlandmarschall- Stellvertreter: Der Antragsteller Herr Karl Roth hat zur Begründung seines Antrages das Wort.

Dr. Karel Roth: Dříve než počnu mluviti o návrhu samém, chci dokázati, že vysoký sněm skutečně oprávněn jest o něm rokovat a uzavírat, a že je k tomu příslušný.

Dle článku 18. zemského řádu pokládají se za záležitosti zemské zevrubnější nařízeni v mezech státních zákonů, jenž se vztahují předně: k záležitostem obecním, za druhé záležitostem církevním a školním, a za třetí k k opatřením o přípřežích, pak vyhostování a ubytování vojska. Jak dalece můj návrh nepřekročuje meze stávajících obecných zákonů z ubytováni vojska platících, jest příslušnost záležitosti té k sněmu zemskému nade vší pochybnost. Co však se opatřeni takových týče, která mají nyní stávající obecni zákony do podstaty měnit aneb docela nová nařízení ustanovit, tu sněm oprávněn je k říšské radě návrhy činiti dle článku 19. zemského řádu, aby vydáni byli obecní zákonové a zavedla se zařízení obecná, jichž vyžadují potřeby a blaho země. Bude mi tedy dokázati jednak, že toho potřeba a blahobyt země skutečně vyžaduji, aby nynější stávající zákony strany ubytování vojska podstatně změněny byli a jinák dokázati mi bude, že můj návrh opravdu k tomu cíli hledí.

Má-li v státu zkvétati mír a blahobyt, musí v něm spravedlnost a rovnost všech před zákonem základ tvořiti; neboť nerovnost občanů a nespravedlnost zákonů je první podnět k nespokojenosti a bývají obyčejně také příčinou politických a sociálních převratů. A proto má v každém státu platnost zásada, že občané bez rozdílu stejných práv požívají, za to ale také všichni stejná břemena nésti mají. Tato zásada nebyla ale nikde tak nápadně přerušována jako právě v zákoně o ubytování vojska nyní stávajícím, neboť najdeme u nás v zemi na sta obcí, ano i celé okresy, kde vojáka takřka ani neznají, poněvadž, vyjma, když přijde na exekuci, po celý rok k nim nezavítá. Ale zase jsou jiné krajiny, které pod břemenem nevýslovným, stálého aneb stále se opakujícího ubytování vojska úpějí. Jestiť to pro občana, který ubytováním sklíčen jest velmi zlé. On musí platit veškeré zemské a říšské daně, jako všickni ostatní občané, on musí konat všechny ostatní povinnosti občanské, jako všickni ostatní občané a přes to přece všecko jest naň uvaleno břemeno takové, kteréž všechny povinnosti občanské dvakrát, ba i třikrát znásobují; jsou ta skutečně svízele nevyslovné a tomu se musí odpomoci. Hospodář stálým ubytováním vojska sklíčený musí na příklad sdíleti byt s člověkem jemu zcela cizím, nazvíce nevzdělaným, ano i kolikráte surovým. On musí snášeti vášně a bujnost jeho, a chce-li s ním v pokoji žít, musí v tom pádu třeba i škodu snášet. On ve svém domě takřka není domovem, poněvadž musí vojákům, jeho soudruhům a představeným jeho každé chvíle přístupu do svého obydlí popříti. Takový hospodář také obmezen jest u vykonávání svého hospodářství; neboť nejen že musí místa k chovu dobytka určená a nevyhnutelně potřebná jmenovitě při ubytování jezdectva postoupit vojáku a jich postrádat, nejen že musí počet vlastního svého dobytka zmenšit, jen aby koně vojenské ubytovati mohl, musí on také času, kterého by potřebovoti měl k polním pracím, mařiti tím, že nesmí nechat svůj domov a živnost žádné chvíle bez ochrany a dohlídky. Neboť, pánové, neostýchám se to veřejně říci, že v obcích takových, které sklíčeny jsou stálým ubytováním vojska, i bezpečnost jmění značné újmy trpí. Nechci tvrditi, že by vojí-


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nvvé zlomyslně chtěli jmění hospodářovu ublížit, ale přece upřít se nedá, že i neopatrnost mnohé veliké škody přinésti může, a že v skutku hospodářům i nebezpečenství přináší.

Uvedu jen jeden příklad: žádný hospodář zajisté nedovolí svým čeledínům, aby v chlívě, stodole a jinde kouřili; jak ale může hospodář vojínovi to zamezit? a skutečně zkušenost dokázala, že v takových obcích, které stálým ubytováním vojska trpí, nejvíce požárů vzniká ; tu jest neopatrnost toho příčinou.

To jsou svizele takové, které musí občan snášet, když voják ubytovaný jest člověk mírný a disciplině podrobený.

Než ale, pánové, když jest vojín takový zbujný, náruživý, opilství a jiným nectnostme oddaný, tu skutečně jest ubytovatel pravým otrokem jeho.

Hledá-li pomoci u vojenského představeného, tu se mu jí málo kdy dostane a dostal-li ji a byl—li ubytovaný voják potrestán, tu se dá lehce pomysliti, jak příjemně jest s takovým vojínem bydleti a čeho se ubytovateli stále obávati jest Všecky takové svízely působí takovým tlakem na hospodářskou živnost, že v takových obcích, kde vojsko stále jest ubytováno, i cena živností nápadně klesla což jmenovitě při dražebním prodeji se shledává, proto, že takové živnosti při dražbě obyčejně pod odhadní cenou prodávány bývají. Snáší-li jednotlivec takové strasti, tak to s ním sdílí i celá obec a obce takové, kde vojsko stále ubytováno jest, musejí na zřizování jízdáren, zařizování důstojnických bytů na upravování šemálních světnic a k podobným účelům takových výloh nésti, že v krajinách mnohých obce již celé jmění takovým účelům obětovaly; kde ale žádného obecního jmění nestává, tak přirážky k daním se ročně množí a břemena obecní jsou tedy vždy větší. Mohl bych důkazů tu podati nesčíslně, ale ukážu jen na jeden přiklad, jak velké jest to břemeno obcím.

Ukážu na hlavní město Prahu, která, ačkoli tu mnoho kasáren prázdných a neupotřebených leží, předce každého roku 60—70 tisícemi zlatých ze svého vlastního jmění přispívá na ubytování vojska. Nechci dále šiřiti slova a uvésti všecky svízele, které jsou s tím spojeny; jsem mínění, že každý přesvědčen jest, že to dále tak trvati nemůže, že jest nejvyšší čas, aby nespravedlivé toto břemeno odejmuto bylo jednotlivcům a přenešeno na veškeré občany, že jest nutno, aby se záležitost ta, břemeno toto ,. stalo zemským, a k tomu hledí právě návrh můj, to jest zásadou mého návrhu. Základ jeho jest tedy, aby břemeno toto nespravedlivé nenesli jenom jednotlivci, ale aby bylo rozvrhnuto na celou zem, a myslím, že zásada tato dostatečně jest odůvodněna fakty, které jsem uvedl. Co se týče ostatních opatření mého návrhu, tak jsou to pouhé konsequence této zásady, když se tedy musí od země nésti toto břemeno a vojsko předce ubytováno býti musí, tedy jest záhodno, aby byly stavení zřízená, a to jsou kasárny. Kde však nemožno jest, aby se vyhovělo kasárnou této potřebě, jako v obcích vzdálených, kam zavítá vojsko jen na pochodě, pak ovšem musí se snášeti od jednotlivců toto břemeno, jest to pak ale jenom výmínkou. Tu má vsak býti za ubytování podána úplná náhrada, aby právě břemeno toto se rozdělilo opět na všechny občany. Avšak nejen ohledna spravedlnost a rovnost, i jiný ohled vedl mě k tomu, abych podal přítomný návrh o ubytování vojska v kasárnách, ohled to na veřejnou mravnost.

Slušnost nedovoluje mně, abych fakta uuvedl, mohl bych jich mnoho, a hnusných udati, — pomlčím však o nich.

Tolik je ale jisto, že nynější systém ubytování vojska, kde vojím bydlí s rodinou, mravnosti k veliké škodě slouží a demoralisace se skutečně velmi zmáhá v takových okresích a krajinách, kde stálé, ubytování vojska trvá. Také myslím, že by disciplině vojska lépe poslouženo bylo, — ačkoliv nejsme příslušní o tom rozhodovati, když vojsko soustředěné v kasárnách bude, kde jest neustále pod dohlídkou svých představených. Nechci nyní dále slov šířiti o tom, také nepokládám svůj návrh co takový dospělý, aby již co takový zákonem se mohl státi. Předložil jsem jej sněmovně proto, poněvadž nutná potřeba toho vyžaduje, aby se těmto svízelům co možná brzo vyhovělo a aby tedy jakýsi počátek v té věci se učinil. Jak jsem z řeči p. dra. Šmejkala seznal, tak i vysoký zemský výbor počíná pracovati již na druhý rok v záležitosti této. Dříve jsem měl úmysl, učiniti návrh, aby byla zřízena komise, které by se můj návrh mohl odkázati k poradě; nyní ale, jak vědomo, zemský výbor té věci se uchopil a poněvadž bez toho dle očekávání dlouho sněm náš trvati nebude a tedy tento zákon v tom zasedáni sotva vyřízen býti může, zemský výbor ale své porady po celý rok konati bude, činím návrh, aby tento můj návrh odkázán byl slavnému zemskému výboru k vyřízení a upravení.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Abg. Karl Roth hat den Gegenstand begründet und stellt den Antrag, daß dieses dem Landesausschuße, welcher bereits an diesem Gegenstande längere Zeit arbeitet, überwiesen werden möchte. Die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen sich erheben. (Unterstützt.) Ich bitte die Herren, die mit dem Antrage einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.) Es wird der Antrag


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des Herrn Karl Roth also dem Landesausschuße überwiesen werden. Wir gehen nunmehr zum vierten Gegenstände der Tagesordnung über: Antrag des Abg. Pour wegen Beschränkung der stabilen Bequartirung. Ich bitte, sie haben das Wort zur Begründung.

Posl. Pour: Neustálé stížnosti a prosby, jež mne z venkovských okresů docházely, donutily mne učinti návrh směřující jediné k tomu, by se obcím trvalým ubytováním vojska jídzného drahná léta jíž stíhaným zjednalo slavným sněmem ulehčení, pokud c. k. nařízení od 15. května r. 1851 o ubytování vojska pro všecky země rakouské vydané tomu nevadí. Já z té příčiny nemohu souhlasiti s návrhem p. Dr. Rotha, jelikož docela nový ubytovací zákon do kompetence říšské rady zasahovati se mí zdá, domnívaje se, že, čím více člověk žádá, tím méně dostane.

V středu těch okresů, jenž v tomto slavného shromáždění spolu zastupovati povolán jsem, jsem zrozen a proto od mládí svého svědkem toho těžkého břemena trvalého ubytování vojska jízdeckého. Pravím, že jest to břemeno těžké a to z těch příčin: předně, že jest nespravedlivé, za druhé, že škodí hmotnému blahobytu občanů, za třetí, že jest nebezpečné jmění a osobám občanů, za čtvrté, že jest svobodného občana nedůstojné a v jeho domácnosti z mravných ohledů zkázonosné. Co se dotýče toho

1. punktu, že jest to břemeno nespravedlivé, svědčí o tom §. 18 ubytovacího zákona, cis. nařízením od 15. května 1851 vydaného pro všecky země rakouské. Zde stojí: povinnost ubytování naturálnímu leží na domě a potahmo na ostatních prostranstvích, ježto se mají opatřiti.

Z toho vysvítá, že ubytování vojska jest břemenem všeobecným, břemenem všech občanů státních. Jelikož ale sotva stý místami tisícý občan tomuto břemenu podléhá, jest následovně nespravedlivá a pouhou ironií vládní zásady: stejná práva a stejná břemena. Tato nespravedlivost jest ještě tou okolností zvýšena, že se od r. 1852 až do r. 1862 celých 11 let, vypisovaly přirážky zemské na stavbu kasáren, a následkem toho že se sešlo r. 1852 52500 zl., r. 1853 52500 zl., r. 1864 52500 zl., r. 1855 105000 zl., r. 1856 105000 zl., r. 1857. 1858, 1859 a 1860 po 210000 zl., r. 1861 a r. 1862 po 150000 zl. Následovně se sebrala jistina ,506.700 zl. aniž by se k stavbě kasáren bylo přikročilo. A právě se sehnala taková znamenitá částka peněz v době, kde daně neobyčejnou výšku dosáhly, kde ta pamětihodná dobrovolná národní půjčka 611,000.000 zl. poslední léta exekucí vojenskou vynucována byla, v té době peněžité tísně musily ještě ty obce, které jsou naturálním ubytováním vojska a přes příliš sužovány na stavbu kasáren tolik připláceti, aniž by se kde bylo skutečně k stavbě jakých kasáren bylo přikročilo. Proč se taková znamenitá jistina odejmula rolnictví, průmyslu a obchodu. Právě proto myslím, že se vláda dopustila v tom pádu křivdy, hlavně z toho ohledu, že neprojevila po tu dobu žádné upřímné vůle, aby se k stavbě kasáren kdy přikročilo. Myslím, že o tom svědči ta okolnost, že v letošní předloze rozpočtu zemských výboru zemského výslovně stojí: "Ohledně položku 18 se oznamuje, že výbor zemský k ušetření poplatku tuto v letech předešlých pod rubrikou "ubytování" vždy rozvrhovanou položka 150 000 zl, jež však zůstala nepoužitá, k rozvržení nenavrhl, poněvadž vůbec návrh k stavbě kasáren zemských stranou byl odložen, a že by se o návrhu tom, kdyby opět mělo se o něm rokovati, cestou zákonodární zvláštní opatření muselo učiniti a že by se v tom ohledu na obcích muselo žádati spolupůsobení."

Dále jsem pravil za 2), že je to břemeno hmotnému blahobytu občanů škodlivé. Dle ubytovácího zákona jest ustanoveno minimum stálého ubytování vojska na 3 měsíce, nikoliv ale maximum t. j. jak nejdéle ubytování vojska trvati má, a proto libovůle vládních orgánů a pohodlí vojenských velitelů v tom pádu ubytování prodlužuje až na 6 měsíců, ano nechal jsem si říci, i na 9 měsíců. Po celý ten čas voják svůj chléb prodává, a snídaní, oběd a večeři t. j. stravu takovou na ubytovateli vynucuje, která jemu samému se kolikrát i v neděli nedostává ; s ním světnici sdílí, zbytečně světlo pálí, prostranosti pro jeho dobytek v chlevách mu odnímá; on v skutku ustavičně všeliké služby od něj požaduje, tak že mu jest často překážkou při vší polní práci, zvláště v čas žní. A po třetí jsem podotknul, že jest ubytování vojska také nebezpečné jmění a osobě ubytovatele. O tom bych mohl příliš mnoho událostí svědčících vypočítati, ale myslím, že dostojím své povinnosti, když jen odkážu slavný sněm na archiv vojenský, který přináší dosti svědectví o všelikých přečinech a zločinech při trvalém ubytování vojska na jmění a osobách občanů páchaných, ačkoli ani 100tý pád z vyšetření a potrestání udán nebývá; přicházím konečně k čtvrtému punktu, kde jsem pravil, že je ubytování vojska občana konstitučního nedůstojno, a že ohledem mravné domácnosti jest zkázonosné. Voják nezná postavení občana v státě ústavním. On neví že jest pro nás a ne na nás (Bravo). On to proto neví, není takřka povinen to vědět,jelikož se pamatuje na slova jednoho člena v panské sněmovně říšské rady pronesená: "že vojákovi po ústavě nic není; "následovně mu nemůže nic být ani po důležitosti a důstojnosti ústavou mu zaručené. Proto také se s domácím pořádkem, mravnými a ná-


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boženskými povinostmi nikterak necítí vázán, řádí dle libosti dopouštěje se mravnímu citu se příčících výtržností a poněvadž dle §. 21. odstávce 10. nařizuje "v místnostech, kde stavení bydlecí záležejí jen z jedné světnice, má vojsko užívati této světnice společně s hospodářem ; myslím, že snadno si představi trpké postavení rodičů o mravném a náboženském vychování svých dítek pečlivých, když s nímy i s čeládkou v jedné světnicí i vojsko přebývá, když musí všelikým nestoudným řečím naslouchat, když musí všelikých neslušných návštěv mravům a náboženství se příčících činů ve dne a v noci světkem býti. Proto se mi zdá, že v tom pádu vláda co skutečně jednou rukou výstavy, druhou rukou zase bourá. (Výborně), a že duchovní a místní učitel a rodičové nejsou sto, v mravním a náboženském ohledu napraviti, co vojsko zase pokazí.

(Výborně.)

Moje důvody se vztahují toliko na jednotlivce, nikoliv na čestný stav vojenský, jemuž za zásluhy k vlasti a národu proukázané se vši uznalosti se cítíme zaváváni, vděčnost. Návrh můj tedy jedině čelí k tomu, zjednati prozatímní okamžité ulehčení obcím trvalým ubytováním vojska jizdeckého od dávných časů na ten spůsob, aby slavný zemský sněm, pokud tomu dovoluje všeobecný zákon o ubytování vojska, uzavříti ráčil, aby lhůta trvalého ubytování se obmezila na tři měsice, neb se mi jedná o to, aby vůle císaře pána libovůli vládních orgánu a pohodlím vojenských velitelů nebyla naduživána, a proto jsem svůj návrh takto postavil; "Aby obce břemena trvalého ubytování vojska na základě c. k. nařízení od 15. května 1851 §. 9 sproštěny byly." Myslím a domnívám se, že v tomto pádu pro futuro se nějaké opatření stane a proto navrhuji dále :"a pokud nemožno, kasárna v potřebném počtu v zemi zříditi, zde podotýkám, že o možnost není starost, když jedenkráte je fond tak zrostlý, že čita přes 1 1/2 millionů, tak se nemůže jednat o ničem jiném, než o dobré vůli. — A abychom se vůli kasárny stavěti zjednaly průchodů, myslím, že je nejlépe chopiti se prostředků, obmezení lhůty trvalého ubytování vojska na 3 měsíce. Proto také dále navrhuji, aby vzhledem na §. 3. naduvedeného nařízení v žádné obci trvalé ubytování vojska lhůtu čvrt roku nepřekročilo."

Já tento návrh s osudem tak příliš trpících obci odporučuji slavnému sněmu prosbou, aby se ještě v tomto zasedání o tom uzavření stalo. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Der Antragssteller hat nun seinen Antrag begründet und es handelt sich darum, wie das hohe Haus nun über denselben zur Vorberathung schreiten will. Wünscht Jemand etwa das Wort?

K. Roth. Prosím, činím návrh, poněvadž je to předběžné nařízeni, aby návrh páně Pourův byl odevzdán komisí sestávající z 9 údů, volených z celého sněmu kuriemi.

Pour: Mein Antrag geht dahin (Unruhe), vorhinein den von der Militärbequartirung so gedrückten Gemeinden eine Erleichterung zu verschaffen, und deshalb Habe ich gebeten, das hohe Haus wolle in dieser Beziehung noch in der jetzigen Sitzung darüber beschließen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Abgeordneter Herr Karl Roth hat den Antrag gestellt, daß dieses Gegenstand einer Commission von 9 Mitgliedern, welche durch die Curien aus dem ganzen Landtage zu wählen wäre, übergeben werden möchte. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, bitte ich die Hand aufzuheben. Ist hinreichend unterstützt.

Graf Fr, Thun: Ich bitte aber den Antrag böhmisch und deutsch vorlesen zu lassen. Deutsch ist er noch gar nicht gelesen worden.

Landtagssecretär Schmidt liest:

Slavný sněm račiž uzavříti: aby obce břemena na základě c. k. nařízení od 15. května 1851 §. 9. sproštěny, a pokud nemožno, kasárna v potřebném počtu v zemi zříditi, ubytovací okresy tak rozšířeny byly, aby vzhledem na §. 3. naduvedeného nařízení v žádné obci trvalé ubytování vojska lhůtu čtvrt roku nepřekročilo.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Um die Gemeinden von der Last der bleibenden Militärbequartirung auf Grund der kais. Verordnung vom 15. Mai 1851 §. 9 zu befreien, sollen, in so lange es nicht möglich ist, Kasernen am Lande in der erforderlichen Anzahl zu errichten — die Bequartirungsbezirke in der Art erweitert werden, daß nach dem Sinne des §. 3 der obzitirten kais. Verordnung die permanente Bequartirung des Militärs in keiner Gemeinde die Frist von 1/4 Jahr überschreite.

W. Pour m. p.

(mit 43 Genossen).

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Diesen Antrag einer Commission aus 9 Mitgliedern, welche durch die Interessengruppen aus dem ganzen Landtag gewählt werden sollen, zuzuweisen, ist bereits unterstützt. Ich bitte somit diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben (zählt). Es sind 82. Ich muß die Gegenprobe vornehmen. Ich bitte die Herren, welche gegen den Antrag sind, wollen sich erheben (zählt). ES ist die Minorität.

Dotzauer und Andere: Was ist die Minorität?

Graf Clam-Martinitz: Das Ergebniß.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Das Ergebniß ist: der Antrag ist gefallen.

Dr. Rieger: Ich bitte, der Antrag ist nur in so fern gefallen, als diese Form seiner Erledigung gefallen ist.

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Oberstlandmarschall-Stellvetreter: Ja wohl.

Dr. Rieger: Nach der Geschäftsordnung gibt es aber mehrere Formen, wie ein Antrag in Erwägung genommen werden kann, aber ich glaube, es ist die Sache des Präsidiums ex offo diese Frage an das Haus zu richten.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Das wäre auch geschehen, wenn Herr Dr. Rieger das Wort nicht ergriffen hätte, denn ich hätte bei dem Umstände, wo kein anderer Antrag vorliegt, die im §. 40 vorfindlichen Punkte zur Abstimmung bringen müssen. Es entsteht nun die Frage, ob dieser Antrag an die Abtheilungen gegeben werden solle. Ich bitte die Herren, welche diese Form wünschen, sich zu erheben, (Zählt.) Es ist die Minorität.

Abgd. Pour: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte, es ist in dieser Beziehung bereits bestimmt. Der Antrag, daß es auf eine gewählte Commission übergeben werden möchte, ist gegenwärtig gefallen. Nun bleibt noch übrig, ob es dem Landesausschuße überwiesen werden soll. Ich bitte die Herren, welche dafür sind, daß dieser Antrag des Abgd. Pour dem Landesausschuße zur Berathung übergeben werben soll, die Hand aufzuheben. (Zählt) Er ist angenommen . . . Wir gehen nun zu dem 4. Programmspunkte über. Der H. Berichterstatter.

Berichterstatter Prof. Dr. Herbst: Der Antrag, den ich zu vertreten die Ehre habe, befindet sich schon längere Zeit ....

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Bevor der Herr Berichterstatter das Wort nimmt, habe ich die Herren bekannt zu geben, welche sich zum Worte gemeldet haben. Gegen den Antrag hat sich gemeldet: Herr Sladkowský, Herr Graf Franz Thun, Herr Dr. Trojan, Se. Erz. Gf. Clam-Martinic, Se. Eminenz der Herr Fürsterzbischof, Prof. Zelený, Prof. Tonner, ferner speziell für das Minoritätsvotum P. Jindra und H. Prof. Zeit-Hammer. Für den Antrag zu sprechen, hat sich gemeldet: Herr Ritter von Hasner, Herr Prof. Brinz und Herr Prof. Staněk.

(Verwunderung links.)

Prof. Staněk: Ich muß der hohen Versammlung erklären, daß mir Nichts übrig blieb, weil die Frage dahin ging, entweder für oder gegen den Antrag zu sprechen, ich aber einen dritten Antrag zu vertreten gesonnen war, so mußte ich mich entweder für den einen oder anderen Fall entscheiden. Um hier also jeden Zweifel zu beseitigen, will ich das nur bemerkt haben.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Jetzt bitte ich den Herrn Berichterstatter!—

Prof. Herbst: Da der Bericht, dessen Vertretung mir obliegt, sich geraume Zeit in den Händen der Mitglieder des hohen Hauses befindet, so habe ich es weder nöthig, denselben vorzulesen noch auch in die Ausführungen desselben mit gleicher Ausführlichkeit einzugehen. Ich werde mich daher darauf beschränken, die wesentlichen Gesichtspunkte, von welchen die Majorität der Commission ausgegangen ist, und von welchen ihrem Dafürhalten nach auch das hohe Haus, wenn es der Natur der Sache zu entsprechen entschlossen ist, auszugehen haben wird, in Kurzem, zu entwickeln.

Vor Allem ist es nothwendig die Tragweite, den Umfang des Antrags, dessen Begutachtung der Commission oblag, sich gegenwärtig zu halten. Der Antrag geht nicht etwa dahin, daß einzelne bestimmte Aenderungen an der Wahlordnung vorgenommen oder eine Berichterstattung darüber stattfinden soll, auch nicht dahin, daß überhaupt die Wahlordnung untersucht und etwaige Mängel zur Verbesserung dem hohen Hause vorgelegt werden sollen. —

Nein, — das ist die Tragweite des Antrages, der von uns zu begutachten war, nicht — er geht vielmehr dahin — es soll die Verfassung vor ein Tribunal — (Oho! im Centrum.... Bravo links) gezogen werden — es soll untersucht werden, ob sie den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit und jenen Grundsätzen entspreche, welche Se. Majestät, Derjenige, der diese Verfassung gegeben hat, am 20. October ausgesprochen hat. Das ist die Tragweite des Antrags, das muß sich bei Prüfung und Würdigung desselben gegenwärtig gehalten werden, und man thut ganz unrecht, wenn man ihn einen Antrag auf Revision der Wahlordnung nennt; — er ist ein ganz anderer, anders gearteter, anderer Beurtheilung unterliegender Antrag.— Es handelt sich dabei um die große Frage der Verfassung, das ist der Standpunkt, von welchem die Frage beurtheilt werden muß. (Bravo links — Oho! im Centrum. — Es wird geläutet.)

Ich bitte vor Allem mir meine Meinungsfreiheit nicht beschränken zu wollen; —es ist, ich wiederhole es, die Frage der Verfassung, um die es sich hier handelt; denn eine Verfassung, von der entschieden würde, sie widerspreche den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit, — eine Verfassung, von der entschieden würde, — sie bestehe dadurch, daß ein gegebenes kaiserl. Wort nicht gehalten wurde, eine solche Verfassung wäre in ihrem innersten Lebensnerv verletzt, und darum handelt es sich hier um die Frage der Verfassung. (Sturm, Bravo links, Oho! und Zischen, .... Es wird geläutet.)

Es war daher dem Ausschuß die Aufgabe gestellt, zu untersuchen, ist die Nothwendigkeit vorhanden, ob eine feierliche Prüfung der Verfassung oder der Landtagswahlordnung, die einen integrirenden Bestandtheil der Verfassung bildet, den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit, und ob sie denjenigen Grundsätzen entspricht, welche von Sr. Majestät im Anhange zum allerhöchsten Diplom vom 20. October 1860 unter Einem über die Vertretung im Reichsrathe und in dem Landtage festgestellt wurden. Die Majorität der Commission war der festen Ueberzeugung, daß eine solche Prü-


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fung, eine solche Untersuchung bezüglich der Verfassung ganz und gar nicht nothwendig sei, baß daher die Annahme des Antrages dem Landtage ganz und gar nicht empfohlen werden könne.

Die Begründung muß selbstverständlich in 2 Theile zerfallen; einmal wird es sich naturgemäß dabei um diejenige Frage handeln, der wir seit 2 Jahren auf allen unseren Wegen begegnen, um das Verhältniß des Februarpateutes zum October, Diplom. Dabei muß man aber nur einfach festhalten, was denn das Octoberdiplom enthalt und was es nicht enthält. Wer das Octoberdiplom je gelesen hat und wer darin nicht etwas finden wollte, was darin nicht enthalten ist und sein konnte, wird finden, daß nach dem Eingänge das Octoberdiplom einen unendlich wichtigen und folgenschweren Grundsatz aufstellt, daß Se. Majestät am 20. Oct. 1860 als unverbrüchlichen Grundsatz für alle Folge festť zusetzen geruhte, den Grundsatz nämlich, baß das Recht Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben, von Sr. Majestät und allerhöchst dessen Nachfolger unter Mitwirkung der gesetzlich versammelten Landtage, beziehungsweise des Reichsrathes ausgeübt weiden wird. Das ist der Grundsatz, den das Octoberdiplom enthält, nichts weiter, nicht ein Wort über die Zusammensetzung des Landtages, und von einem Widersprüche der Februarverfassung, die wie Se. Majestät am 26. Februar ausdrücklich auszusprechen geruhten, erst jenen Grundsätzen die Form und daher die Möglichkeit der Verwirklichung geben mußte mit jenem Diplome, kann gar keine Rebe fein, weil das Oktoberdiplom nichts, ich wiederhole es gar nichts über die Zusammensetzung der Landlage enthält. (Bravo links.)

Es wird sich daher im Antrage bezogen auf die Grundsätze, welche von Sr. Majestät im Nachhange zu dem allerh. Diplom vom 20. October unter einem festgestellt worden sind. Merkwürdig genug, es sind diese Grundsätze niemals Gesetz gewesen und niemals als Gesetz kundgemacht worden, es kann daher auf dieser Weisung, welche von Sr. Majestät an den damaligen Staatsminister als Auftrag, einen bestimmten Entwurf vorzulegen, erlassen wurde, kein entscheidendes Gewicht gelegt werden, denn würden jene Grundsätze, die in diesem Handschreiben enthalten sind, als etwas absolut feststehendes von Er. Majestät betrachtet worden sein, so hätten sie in das Octoberdiplom selbst aufgenommen, oder sie hätten wenigstens als Gesetz kundgemacht werden müssen. Das war aber eben die Absicht Sr. Majestät nicht. Diese Grundsätze sind nie ein Gesetz gewesen, und zum Heile Oesterreichs sind sie keines geworden, denn was sagen diese Grundsätze? Sie weisen die Minister an, Statute für die Länder, — und zu denen auch das Königreich Böhmen gehört, für welche sie damals noch nicht verfaßt waren, — eben so nach denselben Grundsätzen zu verfassen, welche den unter einem von Sr. Majestät für Tirol, Salzburg, Kärnten und Steiermark genehmigten Statuten zu Grunde lagen. Denn es heißt in diesem allerhöchsten Handschreiben an den Staatsminister ausdrücklich: "Sie haben die Veröffentlichung und Kundmachung der im Einklänge mit den obigen Grundsätzen von mir genehmigten Anordnungen und Statute für meine Herzogthümer Steiermark, Kärnten, Salzburg und für die gefürstete Grafschaft Tirol einzuleiten."

Würde die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen mit den am 20. October 1860 dem Staatsminister bekannt gegebenen Grundsätzen übereinstimmen, so müßte sie, das folgt doch so klar wie irgend etwas, mit denjenigen Wahlordnungen übereinstimmen, welche damals für Tirol, Salzburg Kärnten und Steiermark erlassen wurden, denn diese sind im Einklänge mit obigen Grundsätzen verfaßt; man müßte nur das kaiserliche Wort, welches sagt "Sie haben die Veröffentlichung und Kundmachung der im Einklänge mit obigen Grundsätzen von mir genehmigten Verordnungen und Statute einzuleiten" in Zweifel ziehen wollen; — ich thue das nicht. —

Diese Statute sind im Einklänge mit obigen Grundsätzen, und wer fragt: stimmt die Landtagswahlordnung mit jenen Grundsätzen vom 20. Oktober 1860 überein, der fragt: stimmt sie überein, oder stimmt sie nicht überein mit den Wahlordnungen, welche an jenem Tage für die genannten Länder genehmigt wurden? und da glaube ich ganz einfach sagen zu können, nein, sie stimmt nicht überein. ES ist dies ein Glück für Oesterreich, auch für uns einzeln genommen, sonst süße wahrscheinlich vom größeren Theile der Mitglieder dieses h. Hauses kein einziger hier (Bravo links, Oho).

Daß aber Se. Majestät eben im Interesse der Länder und Völker nicht an den Grundsätzen festhalten wollte, welche am 20. Oktober 1860 an den Staatsminister erlassen wurden, und welche diese Statute zur Folge hatten, das ist ganz wortdeutlich im kais. Patente vom 26. Februar 1861, welches eben die bestimmte Ordnung und Form der Ausübung bei Mitwirkung der Gesetzgebung den Völkern Oesterreichs gewährt, enthalten. Denn da heißt es ausdrücklich im Artikel II: "um die mit dem Patente vom 20. Oktober 1860 für unsere Herzogthümer Salzburg, Stetermark und die gefürstete Grafschaft Tirol erlassenen Statute mit jenen Bestimmungen in Einklang zu bringen, welche in den an dem heutigen Tage von Uns genehmigten Landesordnungen grundsätzlich aufgenommen sind; um den Landesvertretungen der Eingangs erwähnten Länder jene ausgedehnteren Befugnisse zu gewähren, die Wir den Vertretern der übrigen Kronländer zu bewilligen Uns bestimmt gefunden haben, um endlich Unsere unter dem 5. Jäner 1861 über das Wahlrecht erlassenen Verfügungen auch in Steiermark, Kärnthen, Salzburg und Tirol gleichmäßig zur Ausführung zubringen: haben Wir in Erweiterung und Umänderung der bereits erlassenen Landesstatute die beiliegenden neuen Landesordnungen

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für Steiermark, Kärnthen, Salzburg und Tirol zu genehmigen befunden." — Das ist doch für Jeden, der klar geschriebene Erlässe zu verstehen und zu würdigen weiß, klar genug.

Die Landtagswahlordnung stimmt nicht überein mit den Grundsätzen vom 20. Oktober 1860, die an den Staatsminister nicht als Gesetz, sondern als eine Weisung für seine Person erlassen wurden; sie stimmt damit nicht überein, sie kann auch nicht übereinstimmen, wenn nicht Zustände und Vertretungskörper ins Leben gerufen werben sollen, die zum Heile Oesterreichs nimmermehr, bestehen werden.

Wenn nun gewiß ist, wenn es über allen Zweifel erhaben ist, daß die Landtagswahlordnung nicht übereinstimmen kann mit jenen Grundsätzen, so ist es offenbar eine müssige Sache, zu beantragen, es soll untersucht werden, ob sie mit jenen Grundsätzen übereinstimme, mit denen sie nicht übereinstimmen kann, und welche einfach eine ständische Vertretung ins Leben gerufen hätten, wenn sie eben ins Leben getreten wären; — denn daß sie nichts anderes ins Leben gerufen hätten, beweist doch deutlich das Statut für Tirol, wo gesagt wird, Tirol wird durch die 4 Stände vertreten, den Prälaten stand, Adel, Bürger und Bauernstand. Und ganz ähnliche Erklärungen enthält jedes einzelne der gedachten Statute.

Der erste Theil des Antrages also, welcher eine Untersuchung bezüglich dieser Uibereinstimmung verlangt, kann nur einfach abgelehnt werden; denn man hat nicht das zu untersuchen, was klar vorliegt, man hat das nicht zum Gegenstande einer Beschuldigung zu machen, was der Grundsatz bei Verfassung ist, und auf dessen Grundlage wir Hier sind.

Es handelt sich also um das Zweite: ist eine Ursache vorhanden zu untersuchen, ob die Landtags Wahlordnung, welche dem von Sr. Majestät .angenommenen Grundsätze entspricht, mit den allgemeinen Sätzen der Gerechtigkeit im Widerspruch sei. Nun, aus der ganzen Begründungsrede und aus allem dem, was derselben nachgefolgt ist, kann angenommen werden und muß angenommen werden — und ich mache das auch zu keinem Vorwurfe — daß der angebliche Widerspruch mit den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit in einer angeblich, wie hier schon so oft proclamirt wurde, stattgefundenen Verletzung der slavischen Nationalität liegen soll.

Ich will gar nicht in Abrede stellen und bin weit entfernt es zu thun, daß das Interesse der Nationalität ein höchst wichtiges Interesse sei, daß man nicht blos das materielle Interesse als das treibende und bewegende Moment des politischen und öffentlichen Lebens bettachten darf, sondern daß die moralischen Interessen derartig sind, daß sie hoch und weit über allen anderen stehen. Ich will nicht verkennen, daß das Interesse der Nationalität in unserem heutigen täglichen Leben eine ganz eben so ausgezeichnete und wichtige Rolle spielt, wie z. B. das religiöse Interesse im Mittelalter es gethan hat.

Ich würde daher allerdings einen Widerspruch mit den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit dann finden, wenn in unserem Königreiche in der Bildung des Landtages der Landtagswahlordnung eine Verkümmerung des Rechtes der einzelnen Nationen in Beziehung auf die Zahl der Vertreter und eine Begünstigung der anderen Seite stattgefunden Hütte. Aber ich muß in Abrede stellen, daß dieses der Fall sei (im Centrum: Oho!), und zwar aus nachstehenden Gründen (Oho!): Meine Herren, wenn Sie glauben, mich auf diese Art aus der Fassung zu bringen, dann sind Sie sehr im Irrthum. (Links lebhaftes Bravo!)

Ich lasse jeden sprechen, was er sprechen will, daher nehme ich auch für mich diese Freiheit in Anspruch und werde sie mir wahren und mich darin nicht beirren lassen,' davon können sie überzeugt sein. (Links Bravo!) Also meine innerste Ueberzeugung ist es, daß eine solche Verletzung, wie sie jene Exclamation wahrscheinlich ausdrücken will, durch die Landtagswahlordnung nicht stattgefunden hat. Unser Grundgesetz beruht einmal, wie Ihnen, meine Herrn, wohl bekannt ist, und wie auch schon in dem allerhöchsten Handschreiben vom 20. Oct. 1860 ausgesprochen ist, auf dem Grundgesetze der Interessenvertretung. Schon darin heißt es, es solle jedes Interesse und jeder Stand seine Vertretung finden. Welche sollen nun diese Interessen sein? Das sind die im Leben unzweifelhaft gegenwärtig noch vorhandenen besondern Interessen des Großgrundbesitzes, es sind ferner die Interessen, welche in den Vertretern der Landgemeinden und Städte ihre Vertretung finden, und welche alle allgemeine menschheitliche Interessen sind, abgesehen von denjenigen Interessen, die in den Virilstimmen nach unserer Landtagswahlordnung ihre Vertretung finden mögen, und die ich nicht näher zu bezeichnen habe. Der Landtag besteht, wenn man von der Vertretung der Handels- und Gewerbekammern absteht, zu ungefähr gleichen Theilen aus Vertretern jener 3 Interessen-Gruppen, nämlich den Gruppen des Großgrundbesitzes, der Landgemeinden und der Stadtgemeinden. Dazu kommen noch die Vertreter der Industrie, als welche die der Handels- und Gewerbekammern erscheinen. Nun ist soviel klar, daß der Angriff, welcher auf die Landtagswahlordnung gemacht wurde, nicht auf eine Beseitigung der selbstständigen Vertretung der einzelnen Gruppen, zu denen der Großgrundbesitz auch zählt, gerichtet war. Wenigstens hat der Herr Antragsteller davon nichts erwähnt, obschon freilich die Prämissen, welche nothwendig auf eine Vertretung nach Kopfzahl und Steuerlast führen, ebenso nothwendig auch auf den Wegfall einer abgesonderten Vertretung des Großgrundbesitzes führen müssen (Oho! Oho! im Centrum), mit Nachdruck auch nothwendig auf den Wegfall einer abgesonderten Vertretung des Großgrundbesitzes führen müssen (Heiterkeit links), denn eine Vertretung nach Kopfzahl und Steuerlast unterscheidet dann weiter nicht, was für ein Kopf


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es ist und von wem oder was für Steuern gezahlt werden, (Heiterkeit links) sondern sie sagt: so viele Menschen und so viel Steuern haben einen Vertreter. — Ob sie nun vom Großgrundbesitz oder ob sie von dem Kleingrundbesitz gezahlt werden, ist gleichgiltig, und alle Verfassungen in der Welt, die von diesem Prinzip ausgehen, können eine abgesonderte Vertretung des Großgrundbesitzes als solchen nicht, denn sonst widersprechen sie ihrem Ausgangspunkte, nämlich dem Prinzipe der Kopfzahl und der Steuerleistung.

Wenn ich mit Vergnügen acceptire, daß die Herren auf den Wegfall einer abgesonderten Vertretung des Großgrundbesitzes nicht abzielen, so begreife ich ihre früheren Exclamationen nicht, welche meiner Behauptung entgegenstehen, daß dadurch das Interesse der einen Nationalität nicht verletzt sei, denn dann müssen sie bei der Frage wie die Vertretung gebildet ist, offenbar von den Vertretern des Großgrundbesitzes absehen und bloß auf die Vertretung der beiden andern Interessengruppen Rücksicht nehmen. Oder sie müßten, nachdem einer der Herren durch Kopfschütteln abermals seine Nichtbeistimmung ausgedrückt hat, sagen: Nur jene Groß - Grundbesitzer können das Wahlrecht üben, welche zugleich ausweisen, daß sie der slawischen Nationalität angehören (Bravo links, Unruhe im Centrum). Denn der Großgrundbesitz (gesteigerte Unruhe) — Ja wenn sie mich unterbrechen, so muß ich dieses auch mit erwähnen, wenn sie sich ruhig verhalten werden, so werde ich auch nichts elnzuflechten haben —und so lange der Großgrundbesitz nicht einer bestimmten Nationalität angehört, und Gott sei Dank, heutzutage besteht kein Gesetz, welches den Besitzer verpflichtet einer bestimmten Nationalität anzugehören, so lange kann man nicht sagen, daß durch die Zahl von 70 Vertretern des Großgrundbesitzes irgendwie ein Nationalinteresse verletzt sei. Wenigstens scheint mir das eine Logik und Consequenz zu fördern, welche nach meinen Begriffen Logik und Consequenz genannt werden kann. Sie müssen daher die 70 Vertreter des Großgrundbesitzes und die 5 virilberechtigten Stimmen ganz außer Betracht lassen, und ähnliches müßte auch in Beziehung der HandelsŤ und Gewerbekammer eintreten, denn Handel und Industrie haben auch nicht den Anspruch, das Monopol einer bestimmten Classe der Nationalität zu sein.

Es handelt sich somit lediglich um die Vertreter der Land und Stadt-Gemeinden und um nichts Anderes, denn die beiden andern Interessengruppen müssen bei unserer Frage außer Betracht gelassen werden.

Nun meine ich aber und kann das im Voraus jagen, wenn Sie absolut sicher sein wollen, die Majorität im Landtage zu haben, so müssen Sie die Interessen-Gruppen des Groß - Grundbesitzes intact lassen, sonst müssen Sie höchstwahrscheinlich decretiren: deutsche Wahlbezirke gibt es nicht (Oho im Centrum), denn nur ans Kosten dieser können Sie die 120 bekommen, welche Ihnen unter allen Umständen die Majorität garantiren würde; dagegen muß ich mich verwahren und komme zur vollständigeren Nachweisung, daß die Zahl der Vertreter, welche die einzelnen Land, und Stadtgemeinden haben, ganz und gar nicht im Widersprüche steht mit dem Grundsätze, daß eine Verletzung der Nationalität ganz und gar nicht behauptet werden kann. —

Was zunächst die Landgemeinden anbelangt, so wurde häufig in tendentiöser Weise bemerkt, daß man bei der Bildung der Wahlbezirke einseitig die deutsche Nationalität im Auge gehabt und daß man ihr mehrere Stimmen zuzuwenden gesucht hat, als ihr gebührt. Jedes tendentiöse Vorgehen müßte ich und muß ich in Abrede stellen, es ist nicht meine Sache, die Regierung zu vertreten — denn sie hat genug beredte Vertheidiger — aber das widerspricht offenbar der Wahrheit. Die Wahlbezirke sind die politischen Bezirke der Organisation vom I. 1843. Bei der Bildung dieser politischen Organisation v. I. 1849 wurde aber, das muß Jeder bestätigen, welcher die Geschichte derselben kennt, von allem anderen eher, als von einer Rücksichtsnahme auf künftige Wahlbezirke oder von einer Begünstigung der deutschen Nationalität ausgegangen. Es wurden nämlich zuerst, wie jedem bekannt ist, der die Geschichte dieser politischen Organisation kennt, — durch eine Gerichtseinführungs-Commission die Gerichtsbezirke gebildet, und mehrere dieser Gerichtsbezirke wurden dann später zu einem politischen Amtsbezirke zusammengelegt. Das sind die politischen Bezirke vom Jahre 1849 und diese politischen Bezirke sind diejenigen, welche 11 Jahre darnach als Wahlbezirke zum Landtage des Königreiches Böhmen erklärt worden sind, bei deren Bildung somit von allem andern eher als von Rücksichtnahme auf künftige Landtage die Rede war. Ein tendentiöses Vorgehen kann also darin, bei der Bildung der Wahlbezirke nämlich, offenbar nicht gefunden werden.

Aber man könnte glauben, man habe dasjenige benutzt, was vorgefunden wurde, und man habe sich dann an diese Wahlbezirke angeschlossen, weil sie eben der einen Nationalität günstiger waren.

Wir wissen es aber alle, wie sich in der Gruppe der Landgemeinden die Zahl der Vertreter der einen und der anderen Nationalität verhält — daraus braucht man gar kein Geheimniß zu machen. — Jede Abstimmung, die in den Curien stattfindet, widerlegt es auf das offenbarste — während der einen Nationalität die Zahl von ungefähr 50 zukommt — kommt der anderen der Rest zu, und dieses Resultat entspricht genau den Bevölkerungsverhältnissen beider Stämme in Böhmen. — Es besteht nämlich eine große Zahl von ausschließend oder überwiegend böhmischen Bezirken und eine verhältnißmäßig weit kleinere Zahl von ausschließend deutschen und solchen gemischten Bezirken, in denen die deutsche Bevölkerung das Uibergewicht Hütte. Wenn es auch


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wahr ist, daß einzelne deutsche Bezirke kleiner sind als die böhmischen, so wird durch den völligen Wegfall jeder Vertretung der deutschen Bevölkerung, die in den Bezirken lebt, bewirkt, daß die Zahl der Vertreter, welche der slavischen Nationalität angehören,gegenüber denen der deutschen Majorität, genau der Bevölkerungszahl entspricht. Es bestehen nämlich wenigstens 20 gemischte Bezirke, von diesen sind aber mindestens 15, richtiger 17 solche, — wo die böhmische Nationalität überwiegt. Das ist sehr begreiflich, denn bei der Bildung der politischen Bezirke im Jahre 49 hatte man immer Administrationszwecke und nicht das Interesse vor Augen, daß möglichst gleichartig die Nationalitäten in den Bezirken vereiniget werden. Es ist bekannt, daß die deutsche Bevölkerung die Gränze einnimmt, daß dort wo der Streifen am dünnsten, immer ein weit größerer Theil der böhmischen Bevölkerung hinzugefügt wurde, und so kommt es, daß die deutsche Bevölkerung in diesen gemischten Bezirken sowohl im Westen als im Osten in der Minderheit geblieben ist, daher ihr Nationalitätsinteresse durch die Vertreter aus den nördlichen Bezirken, wo die deutsche Bevölkerung compact beisammen wohnt, mitvertreten werden muß.

Daher ist das Resultat ein ganz unzweifelhaftes, daß mindestens 49 Vertreter böhmischer Landgemeinden hier sind und höchstens 30 Vertreter deutscher und das ist dasjenige Verhältniß, welches der Bevölkerungszahl, wie sie vom Herrn Antragsteller in seiner Rede entwickelt wurde, entspricht.

Was weiter die Städte betrifft, so ist das Verhältniß keinesfalls ein solches, daß eine Majorität der deutschen Vertretung dadurch herbeigeführt werden konnte, denn wenn ich von der Stadt Prag und deren nationalen Verhältnissen ganz absehen will, die Angaben darüber variren — vor zwei Jahren noch hat man behauptet, es gebe in Prag keine deutschen Kinder — jetzt ist es eine rein böhmische Stadt, und es gibt demnach auch keine deutschen Erwachsenen daselbst, (links Heiterkeit.)

. Wenn ich die Stadt Prag ganz bei Seite lasse, so bleiben noch 62 städtische Wahlbezirke; diese 62 Wahlbezirke fallen aber zu vollkommen gleichen Theilen der deutschen und der böhmischen Bevölkerung zu.

Von einer deutschen Majorität kann, selbst wenn man von 10 Vertretern der Stadt Prag ganz absteht, keine Rede sein, da nur 31 Vertreter rein oder überwiegend deutscher Bezirke hier sind.

Es ist demnach unzweifelhaft, was wir wieder durch die Erfahrung wissen, daß in diesen beiden GruppeŤ die böhmische Bevölkerung überwiegend vertreten ist. Es ist eine einfache durch Zahlen zu constatirende Thatsache.

Soll aso im Interesse der Nationalität dabei gefunden werden, daß sie die Majorität im Landtage haben müsse, könnte das einfach nur dadurch geschehen, daß sie dasjenige, was ihr an Stimmzahl fehlte, aus den übrigen Gruppen und daher aus der Gruppe der Großgrundbesitzer — denn eine andere gibt es nicht mehr — nehmen würde; eine andere Weise, unbedingt einer Nationalität die Majorität zu verschaffen, ist mir nicht begreiflich.

Stellt man sich also auf den Standpunkt der Interessen-Vertretung, und auf dem muß man stehen, sonst negirt man die Verfassung und erklärt sich einfach als constituirende Versammlung, welche aus nichts etwas ganz neues zu schaffen hat, so kann man nicht behaupten, daß aus diesem Gesichtspunkte die Verfassung den Grundsätzen der Gerechtigkeit widerspricht und daß es notwendig sei, in eine solche Prüfung einzugehen.

Daraus ergibt sich unser Antrag, weil wir eben auf dem Boden der Verfassung stehen, den gegen dieselbe erhobenen Angriff zurückzuweisen und den Uibergang zur Tagesordnung über den Antrag des Abg. Palacký dem h. Hause zu empfehlen.

Man könnte freilich glauben, und darauf glaubte der Ausschuß auch noch Rücksicht nehmen zu sollen, wenn auch der Antrag des Abg. Palacký zur Annahme sich nicht eignet, soll nicht vielleicht der Ausschuß einen anderen positiven Antrag dem h. Hanse empfehlen?

Davon mußte den Ausschuß dasjenige abhalten, was ich beim Beginn des Vertrages über die Tragweite jenes Antrages auszusprechen, mich bemüssigt fand. Wenn es der Verfassung imputirt wird, es sei nothwendig zu untersuchen, ob sie den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit, den von Sr. Majestät festgestellten Grundsätzen nicht widerspricht, gibt es für denjenigen, der eben an dieser Verfassung fest und unverbrüchlich halten will, meines Erachtens nur eine Antwort: nein, es ist nicht nothwendig, und das ist die Ablehnung des Antrages, und diese Ablehnung darf nicht meines Erachtens dadurch vielleicht, wie ich sagen möchte, gemildert, abgeschwächt und in der Wirkung vernichtet werden, daß man einen Beisatz beifügt. Der Antrag müßte etwas von dem ursprünglichen ganz Verschiedenes, das gerade Gegentheil desselben sagen, könnte aber doch in den Augen desjenigen, der nicht nähere Einsicht besitzt, die Meinung erwecken, der Landtag ist dem Antrage Palacký's beigetreten, wenn auch theilweise, und der Landtag habe erkannt, die Verfassung, die einzige Grundlage seines Wirkens und Lebens, sei eine Ungerechtigkeit, und das darf der Landtag meines Erachtens, wenn er nicht einen Selbstmord begehen will, niemals thun; deßwegen durfte, schon deßhalb allein dürfte die Commission keinen anderen Antrag beifügen. Es spricht aber auch sonst ein überwiegender Grund dafür, nichts anderes beizufügen.

Meine Herren! Es ist freilich denjenigen, welche durchaus die Verfassung nicht haben wollen, für die ist die Verfassung nicht etwas, was man wahren und hüten müsse, aber anders ist es in allen Ländern, wo man Verfassungen hatte. Da geht man nicht leichtfertig an eine völlige Umstürzung der Verfassung. Da muß man den Weg zur Besserung der Verfassung im Verbessern, nicht


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im radikalen Umändern suchen. Da ist man über zeugt, daß es zwar allerdings möglich ist, über jeden einzelnen Punkt einer Verfassung verschiedene Meinungen zu haben, daß man aber eben deßhalb, weil eine solche Meinungsverschiedenheit möglich ist, nicht glauben darf, die Meinung, die gerade das Individuum hat, sei die allein richtige, beste, und es sei dringend nothwendig, wenn Einem vorschwebt, ein Punkt sollte anders sein, also muß er anders sein.

Da muß man warten, bis es sich durch die Erfahrung gezeigt hat, ob eine Veränderung nothwendig ist, und dann muß man, sobald dieß der Fall ist, im einzelnen verbessern, nicht aber alles in Frage stellen wollen. Das ist am aller wenigsten in Oesterreich am Platze, wo wir aus lauter Provisorien nicht herausgekommen sind, und wo wir festhalten müssen an dem Definitiven, was uns gegeben ist und es nicht selbst in Frage stellen wollen, sowie anderes von anderer Seite in Frage gestellt worden ist.

Also der Weg der Verbesserung und Fortbildung der Verfassung und Wahlordnung ist also der angegebene des Verbesserns im Einzelnen, nicht aber des Einreißens, um an die Stelle des Eingerissenen etwas ganz Anderes zu sehen. Dieß ist umsoweniger der Fall, weil es, ich wiederhole es ohne Scheu, ungeachtet der Angriffe, die dagegen erhoben wurden, jetzt nicht an der Zeit ist, an eine radikale Umgestaltung der Landtagswahlordnung zu gehen.

ES ist nämlich klar, diese Wahlordnung ist auf das innigste mit der Gemeindeordnung und der Gemeindewahlordnung, so wie mit dem Gesetze über die Bildung der Bezirksgebiete in Böhmen gebunden. Der Zusammenhang mit der Gemeindeordnung ist so klar, daß es nicht möglich ist, die Gemeindeordnung umzuschaffen, ohne zugleich au der Landtagswahlordnung implicite eine Abänderung vorzunehmen. Wenn z. B. die Wahlberechtigung für den Landtag auf dem Systeme der Wahlkörper beruht, und dieses System der Wahlkörper seine Regelung im Gemeindegesehe findet, wenn darin z. B. ausgesprochen ist, daß der 1. und der 2. Wahlkörper, welcher für die Gemeindewahlen besteht, bei den Landtagswahlen wahlberechtigt ist, so wird eben dadurch, daß das Gemeindegesetz Abänderungen in der Bildung der Wahlkörper vornimmt, daß es Personen, welche im 1. und 2. Wahlkörper sich befanden, in den 3. einreiht, indirect auch die Wahlordnung geändert; und es ist daher nothwendig, sobald ein neues Gesetz über die Gemeindewahlordnung eingeführt wird, zu prüfen, oh nicht deßhalb auch eine Aenderung der Landtagswahlordnung nothwendig ist. Es ist also ein Zusammenhang zwischen beiden Gesetzen so klar, so nothwendig und ein so inniger, daß jede wesentliche tief greifende Aenderung, welche gegenwärtig an der Landtagswahlordnung vorgenommen würde, etwas illusorisches, eine Sisyphus-Arbeit wäre, denn sie müßten offenbar in der nächsten Session wiederrufen und es müßte etwas anderes an dessen Stelle gesetzt werden. Verfassungen aber vertragen es, meines Trachtens, nicht, daß man eine und dieselbe Bestimmung in einem Jahre aufhebt, um sie im nächsten Jahre vielleicht wieder herzustellen, Verfassungsgesehe bedürfen vor allem, daß man sie achtet; achten kann man aber nur dasjenige, was nicht von heute auf Morgen besteht und nicht das, was heute gegeben, morgen schon zurückgenommen wird. Verfassungsgesehe beanspruchen mit Recht die Achtung in noch höherem Grade, die jedes Gesetz in Anspruch nimmt, das ist, daß man nicht muthwillig an denselben Veränderungen vornimmt. So würde auch hier jede Aenderung ohne Rücksicht auf die Gemeindeordnung und die Gemeindewahlordnung offenbar fruchtlos vorgenommen, und daher glaube ich, und zwar mit vollem Rechte, daß in diesem Momente der Zeitpunkt dazu nicht gekommen ist.

Ich will nicht ausführlich auf das hinweisen, was weiter auseinander gesetzt wurde, daß gerade in Beziehung auf die Wahlordnung zwar ein sehr weites Feld offen steht, welches vollkommen in die Competenz des Landtages fällt, und wo der Landtag ganz allein für sich die Bestimmungen zu andern berechtigt ist, daß es aber doch eine Grenze gibt, wo die Mitwirkung auch des Reichsrathes nothwendig ist. Ich sagte, es ist ein weites Gebiet, innerhalb dessen der Landtag für sich all in beschließen und dann seinen Beschluß lediglich zur Sanktion Seiner Majestät vorlegen kann. Das ist dasjenige Gebiet, von welchem ich wenigstens behaupte, daß es viel wichtiger ist, als die Frage der Abgrenzung der Wahlbezirke und daß wohl gerade in dieser Beziehung die Wahlordnung einer Aenderung bedürfte; das ist das Gebiet, wo es sich um die Wahlberechtigung handelt. Meine Ueberzeugung ist es, daß es wichtiger ist, daß der einzelne seine politischen Rechte vollständig und ungeschmälert ausübe, als es wichtig ist, daß ein Bezirk um 1000 oder 10.000 Einwohner mehr hat als der andere.

Das ist wichtiger ..............

was sich auf das Wahlrecht und auf die Ausübung desselben, auf die Form, wie die Wahl statt zu finden hat und so fort bezieht, das ist das Feld der Autonomie der Landesgesetzgebung. Das Einzige, wobei das Land nicht für sich allein mit der Sanktion des Monarchen bestimmen kann, ist die Bildung der Wahlbezirke. Es ist dies das einzige, aber leider dasjenige, was, wenn es auch nicht als das richtigste erscheint, doch ganz vorzüglich betont wurde.

In dieser Richtung, so lange wir uns an die Verfassung halten, und wir müssen uns an sie halten, sagt diese Verfassung im Anhange zur Landtagswahlordnung, daß die Aenderungen, die in diesem Anhange enthalten sind, nur auf dem Wege der Aenderung der Reichsverfassung stattfinden können. Es ist also in dieser Beziehung die Frage, ob es


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überhaupt, wenn man in eine Veränderung eingehe, jetzt an der Zelt wäre, die Aenderung zu beantragen.

Man hat ferner hervorgehoben, daß in der ersten Hälfte der ersten Landtagsperiode eine um fassende Revision der Landtagswahlordnung nicht dringend sei, man hat nicht begreifen wollen,—warum das nicht in der ersten Hälfte dringend sein soll, und hat gesagt; mit vielleicht noch besseren Gründen, könnte man sagen, in der 2. Hälfte wird es noch weniger nothwendig sein. Ich bedauere, daß hier etwas so ganz. Klares mißverstanden worden ist. Die Landtagswahlperiode ist 6 Jahre und da man auch, wenn eine Aenderung in der Landtagswahlordnung stattfände, die auf Grund der Wahlordnung gewälten Abgeordneten weder todt schlagen, noch zwingen kann ihr Mandat niederzulegen, so hat man eine Aenderung der Wahlbezirke vorgenommen, etwas gethan, was erst in 3 Jahren practische Bedeutung erlangen kann, und es muß wohl jeder Unbefangene die Ansicht haben, daß das, was erst in 3 Jahren praktische Bedeutung erlangen kann, nicht dringend ist, daß der Landtag viel dringendere Sachen vorzunehmen hat, als solche Sachen, die erst in 3 Jahren Bedeutung erhalten. Das scheint mir klar und ich begreife nicht, wie man hat mißverstehen können, daß je näher man dem Zeitpunkte kommt, wo die Sache praktisch wird, es auch bringender wird, während, wenn man durch viele Jahre von jenem Zeitpunkte getrennt ist, man nicht behaupten kann, es sei bereits dringlich. Ich muß wenigstens die Frage stellen, ob man die Sach im Jahr 1866, wenn man schon nahe daran sein wird die Wahlen vorzunehmen, für viel dringender hält als im Jahre 1863, und ich glaube, daß das allgemeine Zustimmung finden wird.

Es ist auch sonderbar gefunden worden, daß ich im Berichte bemerke ober vielmehr, daß die Majorität sich ausspricht, auch das Resultat der nächsten Volkszählung wird nicht auf die Wahlordnung und Bildung der Wahlbezirke ohne Einfluß sein können.

Nun wenn die Volkszählung erst in 6 Jahren bevorsteht, da würde ich begreifen, daß diesem Argument keine Wichtigkeit beigelegt werden kann; allein mit dem Gesetze vom 23. März 1857 ist die Volkszählung in der Regel alle 6 Jahre vorzunehmen. Die letzte fand statt am 31. Oktober 1857; 6 Jahre sind vorüber am letzten Oktober des lauf. Jahres. Da nun von da bis zu Ende der Wahl-Periode noch 3 Jahre abzuwarten sind, so sehe ich nicht ein, warum man nicht die Resultate dieser Volkszählung berücksichtigen soll, wenn man sie abzuwarten im Stande ist, und das ist der Fall, wenn sie im Laufe des nächsten Jahres vorgenommen wird.

Wenn Herr Dr. Rieger als Berichterstatter der Minorität meint, das ändert nur die Verhältnißzahl, nicht aber die absolute Zahl, so will ich ihm 2 kleine Beispiele anführen, um zu zeigen, daß er sich auch irren kann. In der Landtagswahlordnung von 1850, nämlich jener vom letzten Dezember 1849, sind in der Gruppe der Städte, welche damals auch bestand, als wahlberechtigt anerkannt die Städte Prag und die königl. priv. Städte und die Städte mit mehr als 4500 Einwohnern, bann jene, welche sich durch Industrie besonders hervorgethan haben. —

Nun würde man heutzutage glauben, daß in der Gruppe dieser Städte 2 fehlen, nämlich Außig und Smichow. — Nach der Wahlordnung vom Jahre 1850 erschienen weder Außig nach Smichow als Orte über 4500 Einwohnern, noch als IndustrieŤ orte. Ich glaube heutzutage wird man das schon schwer begreifen.

Es beweist aber, daß ein Zeltraum von einigen Jahren beim Fortschritte unserer Industrie sehr viel zu ändern vermag und daß sehr viele Städte nicht blos im Verhältnisse zu andern, was Industrie betrifft, sondern, daß sie auch absolut zugenommen haben und daß man recht gut thun wird, wenn man die Resultate der letzten Volkszählung berücksichtigt, und um so mehr, wenn man berücksichtigt, daß in die letzte 6jährige Periode die Einführung der Gewerbefreiheit gefallen ist und dadurch die städtische Bevölkerung an einzelnen Orten ungemein zugenommen hat. Diese Hinweisung auf die Volkszählung ist also nicht etwa eine leere, sondern eine wohl überlegte und überdachte.

Das sind die Gründe, aus welchen, wenn wir davon absehen, daß heute der 10. März ist und der Schluß der Session sehr nahe ist, die Majorität nicht die Ueberzeugung gewinnen konnte, den Antrag des Doktor Palacký zu empfehlen. Wir halten dafür, es gibt keinen Anlaß und wir, als nur zur Prüfung berufen, haben auch kein Recht dieß zu beantragen.

Wir glauben, die Gründe gleich im Vorhinein anführen zu sollen, weßhalb wir meinen, auch einen Antrag auf Revision der Wahlordnung, der etwas ganz anderes ist, als der Antrag des Dr. Palacký, als nicht dem hohen Hause empfehlenswerth erklären zu sollen. Das sind die Gründe, welche die Majorität des Ausschußes nach langer und reiflicher Erwägung zu nachstehendem Beschlusse bewogen, den sie dem hohen Hause anempfehlen muß.

Aus allen diesen Gründen wird von der Majorität der Commission dem hohen Landtage nachstehender Beschluß zur Annahme empfohlen:

"In Erwägung, daß die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen zwar in manchen Bestimmungen einer Verbesserung fähig und bedürftig ist, daß aber deshalb von derselben nicht behauptet werden darf, sie widerspreche den allgemeinen GrundŤ säßen der Gerechtigkeit, oder sei insbesondere eine Verletzung der im Nachhange zum allerhöchsten Diplome vom 20. Oktober 1860 unter Einem von Seiner Majestät festgestellten Grundsätze über die Vertretung im Reichsrathe und in den Landtagen; —

in Erwägung ferner, daß eine vollständige und


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gründliche Revision der Landtagswahlordnung erst dann vorgenommen werden kann, wenn die Gemeindeordnung und die Abgränzung der Bezirke in verfassungsmäßigem Wege Gesetzeskraft erlangt haben werden; —

in weiterer Erwägung, daß eine Aenderung der Wahlbezirke und der Zahl. der von denselben zu wählenden Landtagsabgeordneten nothwendig auch eine Änderung der im Anhange zur Landesordnung festgestellten Vertheilung der vom Landtage in das Haus der Abgeordneten des Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder auf die einzelnen Gebiete, Städte und Körperschaften in sich schließt und eben deshalb in so lange nicht durchführbar ist, als die Hindernisse fortbestehen, welche es dem Reichsrathe unmöglich machen, in eine Berathung und Beschlußfassung über beantragte Aenderungen des Grundgesetzes über Reichsvertretung einzugehen; —

in Erwägung endlich, daß eine umfassende Revision der gesammten Landtagswahlordnung derzeit in der ersten Hälfte der eisten Landtagsperiode, nicht dringlich, und schon darum nicht zweckmäßig ist, weil nach die Ergebnisse der nächstbevorstehenden Volkszählung auf dieselben nicht ohne Einfluß sein können;

geht der Landtag über den Antrag des Abgeordneten Dokter Palacký und seiner Genossen zur Tagesordnung."--

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Nun kommen die Redner, welche sich haben ein schreiben lassen und zwar diejenigen, welche gegen den Antrag sprechen wollen, an die Reihe. Der erste Eingeschriebene ist Hr. Sladkovský. (Abgeordneter Sladkowský erhebt sich, Rufe: Minoritätsbericht.)

Der Berichterstatter der Minorität Dr. Rieger: Ich behalte mir mein Schlußwort als Berichterstatter der Minorität vor vor dem Berichterstatter der Majorität.

J. U. C. Sladkovský: Meine Herren! — Trotz des wenig versöhnlichen Tones des Hrn. Berichterstatters der Commissions-Majorität halte ich doch fest an der Uiberzeugung, daß dieses hohe Haus eine Stätte des Friedens und der Versöhnung ist; hier soll jedes Mißverhältniß zwischen politischen, hier jeder Zwiespalt zwischen nationalen Parteien schwinden und in diesem Sinne, meine Herren sei es mir erlaubt, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob der Bericht der Majorität der hiezu bestellten Commission, den wir so eben über den Antrag des hochverehrten Mitgliedes für Karolinenthal vernommen haben, der erhabenen Bestimmung dieses h. Hauses entspricht. Meine Herren, ich habe schon Viel darüber gehört und viel darüber gelesen, daß die Begründung des Antrages des hochverehrten Mitgliedes für Karolinenthal darin eine verfehlte sei, daß er sich ausschließlich auf den nationalen Boden stellte und daß er nicht vom Gesichtspunkte der Freiheit, von einem rein demokratischen Standpunkte ausging. — Meine Herren, ich sehe wirklich nicht ein, was für einen Zweck so Ťine Begründung vom freiheitlichen, vom demokratischen Standpunkte hier in diesem besonderen Falle haben sollte. (Mit gehobener Stimme)

Jeder einzelne Fall, eine jede einzelne Einwendung, die wir gegen die Wahlordnung vorbringen würden, und wenn wir uns noch so sehr auf den freiheitlichen, wenn wir uns noch so sehr auf den demokratischen Standpunkt stellen würden, meine Herren, Sie würden es immer wahrnehmen, daß, wenn diesen Einwendungen, diesen Beschwerden abgeholfen werden soll, es immer auf Nationalität hinauskäme, und so glaube ich, wäre es nicht aufrichtig und sogar zwecklos gewesen, den wahren Sachverhalt der Sache wie immer zu negiren. —

Ich für meine Person finde auch seinen Grund, einen anderen Standpunkt in Hinsicht dieser Frage einzunehmen, als den unseres hochverehrten Antragstellers. Ich glaube, daß ich meine freiheitliche, meine demokratische Gesinnung nicht durch Worte beurkunden muß; und ich glaube daher, daß Sie selbst einsehen werden, meine Herren, daß die Begründung des Antrages von Niemandem von uns anders gehalten sein konnte, als eben die Begründung vom hochverehrten Antragsteller geschehen ist. — Deshalb aber, meine Herren, weil ich vom nationalen Standpunkte ausgehe, bitte ich nicht zu befürchten, daß meine Rebe in diesem Hause ein Wehe- oder Klageruf im Namen unserer Nation fein soll. — Die Nationalität, meine Herren, der ich angehöre, diese Nationalität fleht und jammert nicht um Gnade, sie fordert ihr Recht (Bravo im Centrum) und ich würde ihr wenig Rechnung tragen, ich würbe von ihr wenig Dank anhoffen können, wenn ich einen jammerschrei, gerade das Gegentheil von dem, was sie will und ihre Absicht ist, diesem h. Haus hier vortragen wollte, über die Vergangenheit also meine Herren, ziehe ich den Schleier der Vergessenheit, nämlich über jene Jahrhunderte, wo wir wirklich vielleicht die einzige Nation auf diesem Erdboden eine Geschichte aufzuweisen haben, welche Schauder und Schrecken erregen muß, wenn man an sie zurückdenkt; allein eines will ich erwähnen, eins will ich constatiren. — Trotz aller Unterdrückung, trotz aller Knechtung durch diese ganze traurige Vergangenheit, meine Herren, ließ sich unsere Nation aus der Lifte der Nationen Europas nicht streichen, und dieses ist der deutlichste Beweis, meine Herrn — deswegen constatire ich es, — das ist der deutlichste Beweis ihrer Lebensfähigkeit und ihrer Berechtigung in der Gegenwart. — Als, meine Herren, nach Jahrhunderten trauriger Vergangenheit der Augenblick der Erlösung schlug, als jenes Jahr herannathe, welches Vielen nur ein Jahr unsäglicher Wirren zu sein scheint, welches aber die Geschichte schon verzeichnet hat als dasjenige Jahr, in welchem der Samen dieser unserer Gegenwart und einer noch besseren Zukunft gelegt worden ist, als meine Herren, das Jahr 1848 heranbrach, da trat auch unsere Nation nach Jahrhunderten zum erstenmal in die Reihe derjenigen Nationen, welche ihr ewiges Recht, welche ihre Freiheit zurückverlang-

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ten. Die wenigen Hunderttausende, die vor Jahrhunderten vor uns noch zurückgeblieben waren, waren wieder zu Millionen herangewachsen und diese Millionen, meine Herren, erinnerten sich ihrer ruhmreichen Ahnen als Nation, wenn auch nicht als Individuen, und forderten, forderten es als das ihnen gebührende Erbe ihre Bäter, daß ihm das Recht in ihrem Vaterlande, das ihnen vor Gott und der Menschheit gebührt, zurückerstattet werde, daß sie gleiches Recht besitzen mögen mit allen Rationen der Monarchie. — Meine Herren, die darauf folgende 10jährige Mißregierung, welche die Hoffnungen und Forderungen aller Nationen Oesterreichs auf die Zeit von 10 Jahren vertagte, konnte die in unserer Nationalität geweckten Hoffnungen, konnte das in ihr geweckte Rechtsbewußtsein nicht mehr unterdrücken, und als das Wort Seiner Majestät durch die ganze Monarchie erscholl, das Wort, durch welches er eben 5te von seinen verblendeten Rathgebern durch 10 Jahre eingehaltene verderbliche Bahn selbst zu verdammen geruhte, als daŤ erhabene Wort des Kaisers, das Diplom vom 20. Oktober 1860 durch die Herzen aller Völker der Monarchie drang, meine Herren! wurde auch in unserer Nation die Hoffnung wieder rege, daß der Abschluß gekommen ist einer traurigen, qualvollen Vergangenheit, und daß das erhabene Wort Sr. Majestät der Ausgangspunkt sein solle einer glücklicheren hoffnungsvollen Zukunft! — Drei Grundsätze sind es, die im kais. Diplom vom 20. Oktober 1860 ausgesprochen sind, — drei Grundsätze hauptsächlich waren es, meine Herren, welche Alle, die unserer Nation angehören, zu der Hoffnung berechtigten, von der ich eben spreche, daß eine bessere Zeit heranbrechen soll. Die Gesetzgebung, meine Herren, sollte künftig nur unter Mitwirkung der Völker geschehen, die Gesetze sollten unter ihrer Mitwirkung gegeben, geändert und aufgehoben werden. —

Ein zweiter Grundsatz, meine Herren, der klar und deutlich im Octoberdiplom ausgesprochen ist, ist der, daß nur solche Institutionen und Einrichtungen die Einheit und Machtstellung der Monarchie verbürgen sollten, daß also die künftige Neugestaltung der Monarchie auf Grundlage solcher Institutionen geschehen sollte, welche das geschichtliche Rechtsbewußtsein der einzelnen Königreiche und Länder berücksichtigen, nachdem dieser Grundsatz festgestellt war, daß das geschichtliche Rechtsbewußtsein der einzelnen Königreiche und Länder gewahrt werden sollte, war es auch als dritter Grundsatz klar ausgesprochen, wenn es nicht schon früher wiederholt ausgesprochen worden wäre, daß die die verschiedenen Königreiche und Länder bewohnenden Nationen ein gleiches Recht haben sollten, daß ihnen volle Gleichberechtigung zu Theil werden sollte. — Auf diesen 3 Grundsätzen meine Herren, sollte also die Neugestaltung und künftige Machtstellung Österreichs durchgeführt werben, und in der That, ich glaube, es sind die einzig richtigen, es sind die einzig unerschütterlichen Grundfesten, auf welchen eine Zukunft Österreichs zu denken ist. Leider jedoch war der Mann, dem zuerst die Aufgabe geworden ist, das erhabene Wort Sr. Majestät zur Wahrheit werden zu lassen, — leider war dieser Mann nicht geeignet, den hohen Sinn des kaiserlichen Wortes zu erfassen, und die von dem ehemaligen Staatsminister Goluchovski veröffentlichten Landesordnungen, — meine Herren, wir wissen es Alle, und der Hr. Berichterstatter der Majorität hat darauf auch hingewiesen, — blieben weit hinter dem kaiserlichen Worte zurück, sie erfüllten nicht einmal den ersten der von mir erwähnten Grundlätze; sie kamen nicht dem Willen des Kaisers darin nach, daß die Mitwirkung der Völker künftig in der Gesetzgebung eine entscheidende sein solle.

Meine Herren! Die Scheinvertretung, welche die Landesstatute Goluchowski's den Völkern Oesterreichs zudachten, war die Ursache einer allgemeinen Erbitterung der öffentlichen Meinung, und zum Beweise, daß am kaiserlichen Worte nicht gemäckelt werden solle, zum Beweise, meine Herren, daß der Interpret des kaiserlichen Wortes dasselbe nicht richtig aufgefaßt hatte, zum Beweise, meine Herren, daß die Mitwirkung der Völker an der Gesetzgebung nicht eine in bloßen Worten verhallende, sondern eine durch die Entscheidung mächtige Theilnahme an der Gesetzgebung sein sollte, zum Beweise dessen, meine Herren, verabschiedete der Monarch den ungeeigneten Vollstrecker seines Willens, und die von ihm entworfenen Landesordnungen sielen, bevor sie noch alle das Licht der Welt erblickten, ihrem verdienen Schicksale, der Vergessenheit anheim. Ein geeigneterer Vollstrecker des kaiserlichen Wortes wurde berufen.

Unter der Aegide des gegenwärtigen Staats-Ministers erschienen die Patente vom 26. Februar 1861.

Meine Herren! Ich habe es nicht geleugnet, und leugne eS auch hier nicht, ich glaube, es hat Niemand von unS je geleugnet, daß die im Feber-Patente dem kaiserlichen Worte bezüglich der Mit, Wirkung der Völker an der Gesetzgebung gewordene Deutung eine richtige ist, wenigstens eine in dem Prinzipe viel richtigere, als es jemals von den Statuten Goluchowski's gesagt werden kann.

Allein, meine Herren, es wäre zu wünschen gewesen, und es würbe jetzt anders mit der Machtstellung Oesterreichs stehen, wenn nicht nur dieser eine Grundsatz, sondern wenn auch die beiden anderen, von mir früher angeführten und im kaiserlichen Diplome enthaltenen Grundsätze der Neugestaltung Oesterreichs, von dem gegenwärtigen Staats-Minister diejenige Berücksichtigung gefunden, diejenige glückliche Deutung erhalten hätten, welche dem ersten dieser Grundsätze nach unser Aller Ansicht zu Theil geworden ist.

Dies jedoch sehe ich nicht etwa für ein Verdienst des gegenwärtigen Staatsministers an, daß im Februarpatente die richtige Deutung des ersten Grundsatzes uns zu Theil geworden ist.

Wie wäre es anders möglich gewesen, daß


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Jemand, und wäre es wer immer gewesen, nach der deutlichen Erklärung des kaiserlichen Willens, nach der vom Kaiser selbst durch Entlassung eines Ministers und durch Verwerfung mehrer Landesstatute — gegebenen feierlichen Erklärung, wie wäre es möglich gewesen, daß noch Jemand gekommen warf, welcher die im Octoberdiplom enthaltenen Grundsätze über die Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung sich hätte vermessen können, so zu beuten, wie der erste Minister sie gedeutet hat?

Meine Herren! Das war rein unmöglich, und ich sehe es für einen Frevel an der Aufrichtigkeit des Willens Sr. Majestät an, wenn man annehmen will, und wenn Jemand behauptet, daß das Verdienst, daß in den Februarpatenten den Worten des Octoberdiploms eine richtigere Deutung geworden, Jemand Anderem gebührt, als dem Monarchen selbst. (Výborně.)

Was nun, meine Herren, die beiden anderen Grundsätze, deren ich schon früher erwähnt habe, was nämlich die in dem Octoberdiplome gewährleistete Autonomie der verschiedenen Königreiche und Länder, in so weit sie sich mit ihrem unzertrennlichen Verbände und Zusammenhange und mit der Einheit der Monarchie und Machtstellung derselben verträgt, anbelangt, meine Herren, so glaube ich, die nach 2 Jahren der Dauer der Februar-Verfassung noch immer ungeordneten Verhältnisse der Monarchie, die Theilnahmslosigkeit einer ganzen Hälfte des Reiches an den Reichsverhältnissen, und meine Herren, ich will hiemit keine Recriminationen vielleicht in Anregung bringen, die vielen Verwahrungen zahlreicher Vertreter der Völker dieser Hälfte des Reiches sind, glaube ich hinlänglicher Beweis dafür, daß in diesem Punkte dem October-Diplom nicht jene glückliche Deutung im Februar-Patente zu Theil geworden, welche die Völker Oesterreichs anhofften, und welche sie nach meiner Ansicht wirklich anzuhoffen berechtigt waren.

Noch weniger als dieser zweite Grundsatz, meine Herren, noch weniger ist der von mir erwähnte 3. Grundsatz der Neugestaltung Oesterreichs durch das Oktoberdiplom, nämlich die Gleichberechtigung aller Nationen bisher durch das Februarpatent zur Zufriedenheit der Rationen Oesterreichs gelöst worden. — Seit dem Erscheinen des Februarpatentes, meine Herren, namentlich der Landeswahlordnung, mußte ein Jeder, der nur einigermaßen die Bevölkerungs-Verhältnisse unseres Vaterlandes kennt, Jeder von uns, der nur einigermaßen für das Wohl und Wehe seiner Nation ein regeres Gefühl hegt, ein jeder mußte — nicht um zu negiren — meine Herren, ich für meinen Theil verwahre mich dagegen — aber ein Jeder von uns, so wie ich selbst, mußte mit Bedauern wahrnehmen, daß wirklich durch die Wahlordnung für das Königreich Böhmen vom 26. Feber 1861 jenes Recht meiner Nation nicht geworden ist, das anzuhoffen und zu fordern sie berufen war. — Es ist schwer, wenn man wirklich ein Anhänger und ein Aufrichtiger Vertheidiger seiner Nation ist, und wenn man ein noch so aufrichtiger Freund der Freiheit ist, es ist schwer, eine Verfassung zu vertheidigen, die in den ersten Grundsätzen die Rechte einer Nation verletzt und die nicht die volle Existenz der Nation anerkennt. (Výborně.)

Indem ich also, meine Herren, darauf hingewiesen habe, daß wirklich unserer Nationalität durch das Februarpatent nicht jenes Recht zugetheilt worden ist, welches sie ihrer Zahl und Steuerkraft und ihrem ererbten Ansprüche auf dieses Land als Vaterland noch zu erwarten hätte, so glaube ich auch gesagt zu haben, daß das Februarpatent wirklich nicht jenen Empfang und jenes Vertrauen von unserer Nation erwarten konnte, das es mit vollem Recht hätte erwarten können, wenn es der Nationalität und der Autonomie der Königreiche und Länder in eben demselben Maße Rechnung getragen hätte, wie es dem Grundsatze der Mitwirkung der Völker an der Gesetzgebung richtige Deutung gegeben hat. Meine Herren! Ich habe es für nothwendig gehalten, diesen von uns auf das Octoberdiplom gesetzten Hoffnungen auseinanderzulegen, und zwar deswegen, weil daraus unser Verhältniß zu dem nachgefolgten Staatsgrundgesetze, zum Februarpatent sich erklärt, und ich glaube, es wird später noch klarer werden, daß es wirklich nothwendig war, und zwar deshalb nothwendig war, weil die Majorität das Octoberdiplom in einen Sinn auffaßt, in dem wir es nicht aufgefaßt haben, und in dem, wie ich schon gesagt habe, es Niemand aufzufassen berechtigt ist! Indem ich nun, meine Herren, zu denjenigen Gründen übergehe, deren wegen die Majorität der Commission über den Antrag Palacký's zur Tagesordnung zu übergehen anräth, so erlaube ich mir vor allem Anderen zu bemerken, daß ich nur sehr ungern das hohe Haus mit Zahlendaten in Anspruch nehme. Allein ein Theil des Berichtes der Commissions-Majorität, und zwar ein sehr wichtiger Theil desselben stützt sich auf Zahlen, und es bleibt mir daher nichts übrig, als wieder mit Zahlen zu, antworten.

In dem Commissionsberichte heißt es nämlich: Hiernach gibt es in Böhmen, abgesehen von Prag und Reichenberg, mit 142.588 und 18,854 Einwohner, 160 böhmische, 21 gemischte und 80 deutsche Steuerbezirke mit 2.488,863, 561.599 und 1.496,589 Einwohner. Werden die Bewohner der 21 gemischten Bezirke nach ihrer Nationalität getheilt und die beiden anderen Zahlen hinzugerechnet, so ergibt sich in runden Zahlen (abgesehen von Prag und Reichenberg) eine böhmische Bevölkerung von 2.800.000 und eine deutsche von 1.750.000 Einwohner. Nach diesen Verhältnissen kommen von 79 Abgeordnete der Landgemeinden auf die böhmische Bevölkerung nicht ganz 49, auf die deutsche aber über 30 Abgeordneten. Nun entfallen aber nach der Eintheilung der Wahlbezirke, wie sie die Landtagswahlordnung rezipirte, in der That sogar 51, und zum allermindesten 49 Abgeordnete, auf rein böhmische oder solche Wahlbezirke, in welchen

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die böhmische Bevölkerung über die deutsche das Uebergewicht hat.

Es ist also klar nachgewiesen, daß in der Vetretung der Landgemeinden über eine Verkürzung der böhmischen Nationalität mit Recht nicht geklagt werden kann. — Ich erlaube mir vor Allem zu bemerken und darauf hinzuweisen, daß die im Belicht der Majorität der Commission angefühlten Zahlen von 2,488.000, böhmischen und 1.496.000 deutschen und 1,000.000 gemischten Einwohner, — wenn man sie zusammenzählt, die gesammte Bewohnelzahl geben, und nicht die Bevölkerung der Landgemeinden; denn es kommt eine Summe von 4 Millionen und einigen 600.000 heraus, und es kann daher diese Rechnung nicht als Substrat zu den daraus gezogenen Folgerungen dienen. Meine Herren, es ist in Frage gestellt, und schwer zu beweisen, ob von den gemischten Bezirken die Hälfte deutsche Bevölkerung ist. Aber abgesehen von allen diesem, meine Herren, habe ich mir erlaubt auch in dieser Beziehung eine entsprechende Rechnung vorzulegen und zwar auf Grundlage der im politischen Taschenbuch enthaltenen Daten über die Bevölkerung sämmtlicher Wahlbezirke, welche, wie mir scheint, vollkommen verläßlich sind. — Wir haben nun in 31 rein böhmischen Wahlbezirken 1,653.372 Einwohner, in 25 gemischten 1,283.185 Einwohner in 23 rein deutschen 939.803 Einwohner, sonach kommt von 79 Vertretern, wenn man es durchschnittlich berechnet, ein Vertreter auf 49.070 Seelen. Sucht man nun, wie viel diesem Durchschnitte gemäß auf die Zahlen der böhmischen Bezirke, der gemischten und der deutschen Bezirke fällt, so findet man, daß die 31 böhmischen Bezirke 34 Vertreter, daß die 25 gemischten 26 Vertreter und die 23 deutschen 19 Vertreter nach diesem Verhältnisse haben sollten.

Ich glaube, meine Herren, wie ich schon früher erwähnt habe, die im politischen Taschenbuch enthaltenen Daten sind verläßlich, sind offiziell und die Rechnung, die ich gepflogen habe, glaube ich, wird auch nicht widerlegt werden können. — Es stellt sich also hier schon der bloßen Bevölkerung ťach in den Landbezirken heraus, daß die Behauptung des Berichtes der Commissions-Majorität in der Wirklichkeit nicht gegründet ist. Wenn ich nun noch weiter bemerke, meine Herren, daß Ťine zweckmäßigere Eintheilung der Wahlbezirke mit Berücksichtigung der Nationalität nach meinet Ueberzeugung uns und unserer Nationalität nicht zum Nachtheil gereichen würbe, so glaube ich nachgewiesen zu haben, daß in den Wahlbezirken der Landgemeinden wirklich uns nicht dasjenige Recht zu Theil geworden ist, das uns gebührt. — Auch bezüglich der Vertheilung der Städte und Industrialorte findet der Herr Berichterstatter der Commissions-Majorität alles in der besten Ordnung und im angemessensten Verhältnisse. Allein, es ist wirklich unbegreiflich, daß, wie auch der Herr Berichterstatter der Majorität der Commission es heute in seinem gründlichen Vortrag gethan hat, über die Vertretungsverhältnisse Prags und Reichenbergs, bei den Städten so hinweggegangen werben soll. Meine Herren, im Durchschnitte meiner Berechnung habe ich gefunden, daß in den Städten und Industrial-Orten 11.400 Seelen einen Vertreter haben. Nun hat bekannter Massen Prag 142.000 Einwohner und Reichenberg 18.000. Sonach sollte nach dem Durchschnitte — ich rechne nicht nach dem Durchschnitte der gegenwärtigen-Vertretung, wo Reichenberg auf 6 000, und Prag auf 15.000 Seelen einen Vertreter hat, sondern ich rechne nach dem allgemeinen Durchschnitte der Städte, es sollen also Prag 13 und Reichenberg nicht ganz 2 haben. Ich glaube, daß dieses auch nicht eine angemessene Durchführung des Prinzipes gerechter und gleicher Vertretung ist. Weiter ist auch zu berücksichtigen, und es wird schon in den nächsten Tagen hierüber eine Petition des Ausschußes der Prager Stadtgemeinde dem hohen Landtage vorgelegt werden,daß in der Vertretung Prags noch eine weitere Eigenthümlichkeit sich offenbart, daß während auf den Hradschin auf circa 4.000 Seelen 1 Vertreter füllt, auf der nicht böhmischen Neustadt erst auf über 30, ich glaube 36 Tausend ein Vertreter kommt. Nun, meine Herren ich glaube, wenn die viel gerühmte Aehnlichkeit unserer Verfassung mit der ältesten, und freiesten Verfassung, mit der englischen, — wirtlich in nichts Anderem bestehen sollte, als daß die rotten boroughs, die verrosteten Marktflecken, welche England schon vor Jahrzehnten abgeschafft hat, durch unsere Wahlordnung nun neu geschaffen werden sollen, nun, ich glaube, auf eine solche Aehnlichkeit unserer Verfassung mit der englischen haben wir uns wirklich nicht viel zu Gute zu thun. Aber bei der Beurtheilung der Vertretung der Städte und Industrialorte ist auch noch eine andere Rücksicht zu nehmen und zwar auf das Bevölkerungsverhältniß, auf die Zahl der Bevölkerung, welche von der Wahlordnung in der Regel von den Städten gefordert wird, die vertreten sein sollen. Nun, meine Herren, findet es sich, daß alle Städte bis auf 3.000 Einwohner durch die Wahlordnung in die Vertretung einbezogen find. Unter diesen Städten und Industrialorten sind auch richtig alle deutschen Städte und Industrialorte mit 3.000 Einwohner vertreten; von böhmischen aber vermisse ich 4, worunter Kladno mit 5.000 Einw., und ich glaube man kann nicht abstreiten, daß Kladno auch ein Industrialort ist, wenn es auch keine Stadt wäre; es ist aber auch noch weiter darauf zu sehen, welche Städte nun unter den von der Wahlordnung gezogenen Durchschnitt in der Bevölkerungszahl zur Vertretung gekommen sind, und da, meine Herren, kann sich Jeder von Ihnen überzeugen, denn wir haben ein Verzeichniß aller dieser Städte in der Hand, daß 40 deutsche Orte unter 3.000 Einwohner in die Vertretung einbezogen worden sind, unter ihnen auch Pärchen mit 500 Einwohner, während von den böhm. Or-


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ten nur 12 solche, und darunter alle nahe an 3.000 in die Vertretung einbezogen sind. Es ist auch noch weiter in Berücksichtigung zu ziehen, daß die Vertretung in einer solchen Weise ungleichmäßig ist, daß sich bei den Städten und Industrialorten nachweisen läßt, daß z. B. zwei Wahlbezirke der Städte und Industrialorte aus lauter Orten bestehen, aus lauter Orten zusammengestückelt sind, die weit unter 3,000 Einwohner haben, und mehr als 3 solche Wahlbezirke sind, wo ein Ort 3.000 und die übrigen weit unter 3.000 Einwohner zählen. Nun, meine Herren, Folgerungen daraus, glaube ich, nicht erst ziehen zu müssen, und ich glaube, wenn ich mich hier aus den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit, wenn ich mich auf den Demokratismus berufen wollte, so müßte es Ihnen allen höchst lächerlich erscheinen.

Ich glaube, man muß sagen, hier kommt offenbar die Nationalität in's Spiel. Und nun, meine Herren, nachdem ich nachgewiesen zu haben glaube, daß in den Curien der Landgemeinden und Städte unserer Nationalität nicht dasjenige Recht geworden ist, das ihr, wie ich schon gesagt habe, ihrer Zahl und der Steuerlast nach gebührt, — nun meine Herren, glaube ich, daß es auch deutlich sein wird, daß wirklich zu dieser Wahlordnung, von Anfang an, kein Vertrauen in den Gemüthern der Angehörigen unserer Nation erstehen konnte. — Meine Herren, es ist zwar vielmals von verschiedenen Blättern und namentlich von deutschen — und Regierungsblättern hier in Prag, versprochen worden, und namentlich nach der Begründung des Antrages, von dem eben die Rede ist, hat man in allen. Blättern Prags gelesen: wir werden schon diese, von dem Antragsteller vorgebrachten Daten über die Steuerkraft widerlegen und die daraus gezogenen Folgerungen als unbegründet hinstellen. —

Allein, meine Herren, bisher ist noch nirgends eine solche Erwiderung vorgekommen, und ich glaube daher, die Folgerung, die man sich daraus zu ziehen hat, ist, daß jene Blätter eine Unmöglichkeit versprochen haben, und daß sie sich nun vielleicht auf das bürgerliche Gesetzbuch stützen, wornach Versprechungen von Unmöglichkeiten ungültige Verträge begründen. (Heiterkeit.)

Es ist also, wie ich bereits gezeigt habe — nicht daran zu zweifeln, daß jene Daten bezüglich der Steuerkraft des Königreichs Böhmen uns als vollkommen sichere Grundlagen dienen müssen, da sie nicht widerlegt worden, und auf dieser Grundlage läßt sich auch weiter und ausführlicher nachweisen, daß auch nach der Steuerkraft uns dasjenige Recht nicht geworden ist, das wir verlangen können.

Meine Herren, in dem Berichte der Commissions-Majorität heißt es: die Vertretung des Großgrundbesitzes und der Handelskammer gehört keiner Nationalität an, es kann sich also gegen dieselbe auch keine Nationalität beschweren, es kann durch sie leine Nationalität verkürzt erscheinen. —

Meine Herren, hat schon irgend Jemand von Ihnen vernommen, daß die geehrten Vertreter des Großgrundbesitzes und der Handelskammer in diesem Hause die Erklärung abgegeben Hütten, daß sie in allen jenen Angelegenheiten, welche die Nationalität betreffen, auf ihre Stimme und Entscheidung verzichten wollen? (Výborně!) ich weiß nichts von einer solchen Erklärung.

Wenn es nun aber, und so lange dieß der Fall ist — daß die Herren Vertreter des Großgrundbesitzes und der Handelskammer auch über nationale Angelegenheiten entscheiden, so lange, meine Herren, glaube ich, wird auch der geschickteste Beweis des Herrn Berichterstatters der Majorität nicht nachweisen können, daß die größere ober geringere Vertretung des Großgrundbesitzes und der Handelskammern nicht auch die Nationalität berührt, und es ist demnach jedenfalls in Erwägung zu ziehen, in welchem Verhältnisse die Vertretung des Großgrundbesitzes und der Handelskammer hier in diesem Hause nach der Wahlordnung durchgeführt ist. Die Erörterung dieser Frage wird vielleicht von dieser und jener Seite für eine ultra - demokratische, für Ťine socialistische bezeichnet werden, und es ist schon so geschehen, allein ich berufe mich auf das kaiserliche Wort; in dem kaiserlichen Handschreiben an den Grafen Goluchowski vom 20. Oktober 1860 heißt es, daß alle Stände und Interessen eines jeden Landes in dem Landtage in angemessenem Verhältnisse vertreten sein sollen.

Meine Herren, ich frage, will noch jemand behaupten, daß die Untersuchung, ob die Vertretung des Großgrundbesitzes und des Handels durch die Handelskammer in diesem h. Hause dem ausdrücklichen Willen Sr. Majestät gemäß im angemessenen Verhältnisse geschehen sei, demokratisch oder socialistisch ist?

Ich glaube, diese Beschuldigung ist vollends unbegründet.

Es ist wohl vom Hrn. Berichterstatter darauf hingewiesen worden, daß die im kaiserlichen Handschreiben angedeuteten Grundsätze niemals Gesehkraft gehabt hätten und auf sie gar nicht reflectirt werden kann.

Meine Herren, wenn der Monarch seinem Minister diejenigen Grundzüge bezeichnet, nach denen die Ausführung seines Willen vor sich gehen soll, meine Herren, ich frage, ob dieses maßgebend ist und wenn es auch kein Gesetz wäre, ob dieses nicht deutlich darauf hinweist, wie eigentlich der Wille Sr. Majestät bei der Durchführung der zu erlassenden Gesetze verstanden werden soll? Es ist also diese Einwendung, daß der im allerh. Handschreiben an Graf Goluchowski vom 20. Oktober 1860 kundgegebene Wille Sr. Majestät hier nicht maßgebend sein könne, durchaus nicht stichhältig, und ich glaube meine Herren, umsoweniger, als wir wirklich sehen, daß in der Februarverfassung selbst diese Grundsätze


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zur Geltung gelaugt sind. Oder hat die Februar Verfassung andere Grundsätze in den verschiedenen Landes - Vertretungen, als den Grundsatz der Interessenvertretung?

Es frägt sich nun also, meine Herren! wenn die Interessenvertretung wirklich eine feste und brauchbare Basis einer Volksvertretung und einer Verfassung sein soll, es frägt sich, meine Herren! wie ist dann der Begriff der Interessenvertretung eigentlich aufzufassen? Ist er nur so aufzufassen, wie der Herr Berichterstatter der Majorität es gethan hat, daß man sagt: Im Februarpatente sind diese, diese und diese Interessen und das ist daher Interessen Vertretung. Meine Herren! Ich glaube, so geht man in der Erlassung und in der Kritik von Gesetzen und Normen auf rationellem Wege nicht zu Werke. Hier frägt man sich: Was ist vor der Vernunft Interessenvertretung, und meine Herren! die Antwort auf diese Frage ist nicht schwer. Interesse glaube ich, ist im gewöhnlichen Leben alles, woran jemandem gelegen ist, und wenn wir nun vom Staate sprechen, so haben wir einfach die Frage zu stellen, woran ist dem Staat, und muß jedem Staate am meisten gelegen sein.

Meine Herren! die ersten Philosophen der Welt können bis zum Ende der Welt studiren, und sie werden diese Frage nicht anders beantworten können, als daß die einzigen und unwandelbaren Interessen jedes Staates sind: die Seelenzahl, Steuerkraft und die Intelligenz.

Ich kenne leine andern Interessen, und meine Herren! ich glaube, daß die Deutung der Interessenvertretung nicht der beliebigen Willkühr dieses oder jenes Gelehrten, dieses oder jenes Ministers anheimgestellt werden soll. Dies kann nicht der Wille Sr. Majestät sein, indem er sagte: daß alle Interessen angemessen vertreten sein sollen, also angemessen ihrer Wichtigkeit.

Indem wir nun von der Vertretung des Großgrundbesitzes sprechen, so entsteht die Frage, nach welchem der von mir angeführten Staatsinteressen soll nun der Großgrundbesitz vertreten sein? Ich glaube, hier ist die Antwort wieder ganz und gar leicht.

Bei der Vertretung des Großgrundbesitzes kann es sich offenbar nicht um die Seelenzahl, es kann sich dabei auch an und für sich nicht um Intelligenz handeln, bei der Vertretung des Großgrundbesitzes kann es sich also nur um die Steuerkraft handeln, und die Frage, ob der Großgrundbesitz angemessen vertreten ist, präcisirt sich dahin, ob der Großgrundbesitz im angemessenen Verhältnisse zu seiner Steuerkraft vertreten ist. In dieser Beziehung nun erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß vor nicht langer Zeit in mehreren Blättern Prags ein statistischer Ausweis der Steuertraft Böhmens, und zwar nicht wie jener von Dr. Palacký bezogene, nach den Steuerbezirken, sondern nach den politischen Amtsbezirken veröffentlicht war. Diesem Steuerverhältnisse nach, von dem ich früher bemerken muß, daß es nur die Grundsteuer zu enthalten scheint, daß aber eben bei Würdigung dŤr Vertretung des Großgrundbesitzes außer der Grundsteuer, die übrigen directen Steuern wohl einen geringen Ausschlag geben werden, nach diesem Ausweise nun entfallen auf den Großgrundbesitz 2,869.742 sl., auf die Städte 1.955.000 sl., wobei natürlich zu bemerken ist, daß alle übrigen directen Steuern außer der Grundsteuer vorzugsweise den Städten zu Gute kommen; auf die Landgemeinden 7,709.000 sl.

Von 221 Vertretern, welche nach Abschlag der Handelskammern und der Virilstimmen in Berücksichtigung kommen, entfällt auf einen 56000 sl. Nach diesem Durchschnitt entfallen sodann auf den Großgrundbesitz 50, auf die Städte 34, auf die Gemeinden 136 Vertreter.

Meine Herren! Dieses Verhältniß ist wirklich auch schon durch thatsächliche Ereignisse, wenn nicht ganz, so doch wenigstens zum Theile gerechtfertigt.

Ich weise auf die octroyirte Verfassung vom 4. März 1849 hin.

In dieser war die Vertretung derart vertheilt, daß auf den Großgrundbesitz 60, auf die Städte 89, und auf die Gemeinden 100 Vertreter kommen, wobei also die Landgemeinden im Vortheil von 21 Stimmen sind.

Meine Herren! Ich glaube, daß diese Wahlordnung vom Jahre 1849 auch in der Interessenvertretung begründet ist, denn was wäre es anderes, es gibt da Meistbesteuerte, also Großgrundbesitz, Städte und Industrieorte, es sind da Landgemeinden, wo der kleine Grundbesitz vertreten ist, wodurch unterscheidet sich also im Principe die Vertretung nach der Landtagswahlordnung vom Jahre 1849 von der Vertretung in der gegenwärtigen Landesordnung? Allein, meine Herrn, ich glaube und bin überzeugt, daß die Vertretung nach der Steuer dem Großgrundbesitz durchaus kein Unrecht zufügt. Denn, wenn wir den Großgrundbesitz nach seiner Steuer voll vertreten, und wenn wir Rücksicht nehmen, daß auf ihn 50, auf die Städte 34 und auf die Gemeinden 136 entfallen, und wenn wir dann bei den Gemeinden und Städten nicht nur die Steuer, sondern auch die Einwohnerzahl berücksichtigen, worauf die Zahl der Vertreter sich vertheilet, meine Herren, so glaube ich, kann man es sagen, daß die Vertretung des Großgrundbesitzes nach dem vollen Steuerbeträge noch eine Bevorzugung des Großgrundbesitzes ist, und daß ich in meiner Deutung nicht falsch gehe, dafür ist auch ein Beweis in der Deutung, welche ein anerkannt ministerielles Organ, nämlich die Donauzeitung in einem Artikel vom Jahre 1861, und zwar in Nr. 160 der Interessenvertretung gegeben hat, in dem sie ausdrücklich erklärt, daß die Interessenvertretung in der Hauptsache auf Grundlage der Steuervertretung durchgeführt werden müsse. Nun meine Herren, möchte ich also fragen: Wo soll der Grund her-


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genommen werden dafür, wenn die Vertretung des. Großgrundbesitzes eine noch zahlreichere ist, als die, welche der Steuer nach auf ihn entfällt?

Der Grund dafür wird schwer zu finden sein, und ich glaube, es wird ihn nie Jemand finden. Es ist zwar in dem Berichte der Commissionsmajorität darauf hingewiesen, daß nach dem Oktoberdiplom und nach dem allerhöchsten Handschreiben an den Grafen Goluchovski vom 20. Oktober 1860 offenbar die Landesvertretung blos eine erweiterte Stände-Vertretung sein sollte, und es scheint mir beinahe, als ob der mir unerklärliche Umstand, warum bei der Interessenvertretung nicht ein gewisser Maaßstab festgesetzt werden soll, dadurch erklärt werben soll, daß die größte Vertretung des Großgrundbesitzes in den Februarpatenten eine quasi erweiterte Vertretung der frühern Landstände sein soll. Nun meine Herren, ich glaube schon zur Genüge bewiesen zu haben, daß der Kaiser selbst schon durch seine ausdrückliche Erklärung, ja schon durch seine wiederholten Akte erklärt hat, wie sein Wort zu deuten ist, und es wundert mich, daß diesen Worten immer noch ein Sinn unterlegt wird, den er selbst verworfen hat.

Allein angenommen auch, es wäre wirklich wahr, daß die gegenwärtige Vertretung des Großgrundbesitzes eine erweiterte Stände-Vertretung sein sollte, meine Herren, wird jemand von uns daran glauben? Jedermann von uns weiß es ja, daß in den Ständeversammlungen vor dem J. 1848 die Landstände vorzugsweise aus dem höchsten Adel bestanden; und ich frage, meine Herren, sie mögen es selbst. entscheiden, ob alle diejenigen Familien, welche in den ständischen Landtagen vor dem J. 1843 Sitz und Stimme hatten, auch hier vollkommene Vertretung finden oder ob sich hier gar eine Erweiterung der Vertretung jener Familien offenbart? Wenn nun aber die Februarverfassung selbst durch die That nachgewiesen hat, daß überhaupt eine privilegirte Vertretung nicht bestehen solle, so frage ich meine Herren wie und durch welche Gründe soll sich das Privilegium desjenigen Großgrundbesitzes, der jetzt den ehemaligen Landständen zugesellt ist, erklären? Ich muß aufrichtig gestehen, bei dem besten Willen ist es mir unerklärlich und um so unerklärlicher, wenn ich einen Vergleich ziehe zwischen dem Census der gegenwärtigen Wahlordnung und zwischen dem Census, den die Wahlordnung im März 49 bestimmt. Ich glaube nicht zu irren, daß der Census damals auf 300 sl. festgestellt wurde; nun sind, meine Herren, die Verhältnisse seit jener Zeit so verändert, daß ich wohl annehmen kann, daß jene 300 sl. nunmehr 600 sl. gleichkommen. Wo, meine Herren und was für Gründe gibt es, daß man beim Großgrundbesitze den Census jetzt nur auf 250 sl. festseht? Meine Herren, wer nicht mehr als 230 sl. directe Steuer zahlt, der hat wirklich keinen Vorzug vor dem größten Theile jener Wähler, welche in den Landgemeinden wühlen. — Denn viele von diesen zahlen dieses und andere 2, 3 auch 4 mal soviel (Sensation und Unruhe links, der Präsident läutet.) Was nun die Vertretung des Handels und der Gewerbe durch die Handelskammern anbelangt, so erlaube ich mir abermals auf die Wahlordnung für das Königreich Böhmen vom März 49 hinzuweisen. — Ich glaube, der Herr Gras Stadion und Fürst Schwarzenberg waren gewiß gewiegte Staatsmänner, welche das Gewicht des Interesses von Handel und Gewerbe im vollen Maaße anerkannten; nun findet sich aber doch in der von ihnen entworfenen Landeswahlordnung keine besondere Vertretung desselben, und wenn wir nicht annehmen wollen, daß jene Staatsmänner sich hier wirklich eines großen Mißgriffes schuldig gemacht haben, so können wir uns dieß nicht anders erklären, als daß sie wohl wußten, daß Handel u. Gewerbe durch die Städte und Industrialorte vertreten sind und daß es einer zweiten Vertretung nicht mehr bedarf. (Ruf aus dem Centrum: Handelskammern bestanden damals nicht! —) Wenn die Handelskammern nicht beständen, so hätte doch in anderer Art eine eigene Vertretung des Handels statuirt werden können. — Nun aber ist es eben nicht begreiflich und namentlich dann nicht begreiflich, wenn wir in diesem hohen Hause eine Umschau halten und finden, daß einzig und allein auf Grundlage der Wahlen aus den Städten und Industrialorten und Landgemeinden 20 Vertreter des Handels und der Gewerbe in diesem hohen Hause Sitz und Stimme einnehmen, warum diesem Interesse noch eine zweite, eine doppelte Vertretung werben solle, was offenbar nur zum Nachtheile und zur Beeinträchtigung der übrigen Interessen geschehen kann. —

Nachdem ich nun, meine Herren, nachgewiesen habe, daß die Landtagswahlordnung weder nach der Einwohnerzahl, noch nach der Steuer ihrem Zwecke und der Gerechtigkeit entspricht, so glaube ich, wird sich wohl Niemand darüber wundern, wemť trotzdem, daß schon 2 Jahre verflossen sind, zu dieser Landesordnung noch immer kein Zutrauen gefaßt worden ist. Oder ist, trotzdem, daß es in der Oeffentlichkeit aber- und abermals erklärt worden ist, schon von irgend einer Seite eine Widerlegung der von uns und von mir auch heute hier vorgebrachten Daten vorgekommen? Wenn dies möglich gewesen wäre, so wäre es auch gewiß geschehen. Nun aber erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß schon im I. 1861 in dem früher bezogenen Organ "Donauzeitung" in Nr. 160 ein Artikel erschienen war — und ich glaube, meine Herren, daß wirklich ein Blatt, welches offenbar ein Organ des gegenwärtigen Staatsministers ist, in dieser Beziehung uns in diesem Hause (Unruhe) einigermassen wenigstens maßgebend sein kann (Unwillen und Unruhe links). In diesem Artikel nun, überschrieben: "das böhmische und deutsche Element im böhmischen Landtage" wurde uns vorgeworfen, daß wir gar keinen Grund haben, mit der Landtagswahlordnung und mit der durch dieselbe getroffenen Bertheilung der


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Vertreter beider Nationalitäten unzufrieden zu sein Hierauf hat in einer böhmischen Zeitschrift ein Leitartikel ziffermäßig. schon damals nachgewiesen, in wiefern wir wirklich uns zu beschweren das Recht haben, aber bis auf den heutigen Tag ist das ministerielle Organ, dem doch alle Daten zu Gebote stehen müssen, die Antwort uns schuldig geblieben (Unruhe links), und abermals im J. 1862 brachte dasselbe einen Artikel unter dem Titel "Panslavistische Tendenzen" und warf uns vor, daß nicht die Unzufriedenheit mit der Verfassung, sondern, daß unsere separatistischen Gelüste Schuld daran seien, daß wir gegen die Verfassung streiten.

Nun, meine Herren, abermals u. z. im böhmischen Blatte "Hlas" ist ein energischer Artikel gegen die "Donauzeitung" vorgekommen, in welchem nachgewiesen wurde, daß wir diejenigen sind, welche wirklich die Neugestaltung Oesterreichs wünschen und wünschen müssen.

Es wurde abermals nachgewiesen, daß wir wirklich ein Recht haben, über Verkürzung in der Landeswahlordnung zu klagen, und es wurde das ministerielle Blatt aufgefordert, öffentlich uns also der Lüge zu zeihen und mit den ihm zu Gebote stehenden Daten hervorzurücken. Ist es geschehen? — Es ist wieder ein Jahr verflossen, und es ist nun noch immer nicht geschehen. Ich frage nun:

Wenn es nicht die Pflicht derjenigen Organe ist — welche dazu geschaffen sind — um die Regierung und die von ihr ins Leben gerufenen Statute zu vertreten, wenn es nicht die Pflicht dieser Organe ist — wessen Pflicht ist es denn? Meine Herren — oder war die Veranlassung gar so geringfügig, daß die ministeriellen Blätter sich nicht hätten veranlaßt sehen sollen, zu antworten, nachdem sie doch selbst den Streit hervorgerufen haben? — Liegt nicht in allem dem für jeden Unbefangenen der deutlichste Beweis, daß die ministeriellen Blätter den Gegenbeweis zu liefern nicht im Stande waren? Und wenn ich weiter sehe—wodurch eigentlich und in welcher Weise die Regierungsblätter in Beziehung der Landtagswahlordnung die Regierung zu vertheidigen suchen, so finde ich unter anderem, daß sich diese Vertheidigung immer darauf beschränkt — daß sie mit offizieller Hoheit die Annahme von sich zurückweisen — als ob es die Absicht der Regierung gewesen wäre, durch die Landtagswahlordnung wirklich die Nationalitäten zu verkürzen. Wenn aber alle Mängel, alle Gebrechen der Wahlordnung immer nur auf Beeinträchtigung einer Nationalität hinauslaufen, wie soll man da nicht Absicht vermuthen? Und,— meine Herren — schon vor dem Erscheinen der Landtagswahlordnung sind in die Oeffentlichkeit Gründe gedrungen, welche wirklich gewichtig genug sind, um zu glauben, daß es sich darum handelte, beiden Nationalitäten Böhmens nicht in gleicher Weise gerecht zu werben. — Es ist Ihnen gewiß bekannt — meine Herren — aus welchen Quellen die Wiener Correspondenzen der Allgemeinen Augsburger Zeitung geschöpft sind. —

(Links: — "Das ist Zeitungspolitik" — Unruhe, Lärm.)

Ich glaube, ich kann mich ja wirklich darauf berufen.

(Links — Nein, Nein.)

Es sind nur einige Zeilen...

(Unruhe andauernd, Präsident läutet.)

Ich bitte das h. Haus zu fragen, ob es diese Ablesung...

Einzelne Rufe — ja! ja!)

Professor Herbst: Ich bitte abzustimmen, nach der Geschäftsordnung. —

(Unruhe — Präsident läutet.)

(Rufe: Ja, ja, vorlesen?)

Abgeordneter Sladkowský: In dieser Correspondenz, wo über die Organisation der Landtage und des Reichsrathes gesprochen wird — heißt es unter anderem: "dagegen ist nicht zu verkennen, daß ein aus unmittelbaren Wahlen nach Bezirken hervorgehender Reichstag nicht bloß die Gesammtheit der Bevölkerung, sondern auch alle besonderen Theile derselben, die verschiedenen Nationalitäten und Interessenkreise weit richtiger und genauer zur Vertretung bringen, mithin auch ein weit höheres moralisches Gewicht auf die Wagschale legen würde, als ein mittelbar aus dem Landtage berufener. — Namentlich für die Vertretung des deutschen Elementes und der höheren Bildung in der Reichsversammlung ist dieses Moment von der allergrößten Wichtigkeit. Wenn die einzelnen Landtage schlechthin Mehrheitswahlen vornehmen, steht allerdings zu befürchten, daß das deutsche Volks- und Culturelement nicht gleich zu seiner Bedeutung im Kaiserstaat und zu der ihm gebührenden Stellung in der Reichsversammlung gelange." —

Ich lese nicht weiter — ich wollte nur nachweisen, daß also schon damals und namentlich hier auch Vermuthungen sich finden konnten, — daß es sich darum handle, einer Nationalität, wenn sie auch nicht in der Majorität wäre, diese Majorität zu verschaffen. Wenn sich dieses auch nur auf den Reichsrath bezieht, so muß man annehmen.— daß, wenn man im Reichsrath darauf hingedeutet hat, man auch in den Landtagen darauf bedacht sein mußte — aus denen die Wahlen für den Reichsrath hervorgehen sollen.

Wenn aber die Landtags - Wahlordnung kein Vertrauen in der Majorität dieses Landes hervorrufen konnte, so frage ich nun noch, meine Herren, konnte dieses Vertrauen durch die darauf gefolgte Entwicklung der Verfassung hervorgerufen werden?

Meine Herren, ich will nur in kurzen Worten darauf hinweisen, damit mir Niemand sage, daß ich von meiner Absicht, dieses Haus als ein Haus des Friedens und der Versöhnung zu betrachten, abgewichen bin; aber ich habe das Recht zu fragen, meine Herren, wenn in einer Verfassung Grundsätze festgestellt werben, daß in


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einem gesetzgebenden Körper, nämlich im engeren Reichsrathe nur diejenigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten einer Hälfte des Reiches verhandelt und entschieden werden sollen, welche für diese Länder seit langen Reihen von Jahren gemeinschaftlich verhandelt würden; wenn dieses heute festgestellt wird und in Kurzem darauf in diesem engerem Reichsrathe Gegenstände zur Verhandlung kommen, welche niemals in den Ländern dieser Hälfte gemeinschaftlich verhandelt worden sind, wenn, meine Herren, Gegenstände in den Bereich des engeren Reichsraths gezogen wurden und werden, welche offenbar dem vollen Reichsrathe angehören, war dieses, meine Herren, altes der Art und war es so beschaffen, daß es das ursprünglich in die Februar-Verfassung nicht gesetzte Vertrauen hervorrufen konnte? Meine Herren, der König kann lein Unrecht thun; das ist der erste und ich glaube der älteste Grundsatz der englischen Verfassung, allein die Minister sind für alle Abweichungen von Grundsätzen der einmal gegebenen Verfassung verantwortlich, und sie dürfen sich hinter keiner Macht decken, diese Macht fei welche immer, um dieser Verantwortlichkeit entgehen zu wollen. — Wenn es aber der Willkühr eines Ministers anheimgestellt ist, -Grundsätze der Verfassung heute so, und morgen wieder so zu beuten, wie es ihm beliebt, und diese Grundsätze zu umgehen, meine Herren, wer bürgt uns dafür, daß nicht morgen oder übermorgen der Minister kommt und die ganze Verfassung umgeht?

Ich glaube also auch, hier konnte das Vertrauen in die Verfassung nicht erregt werden, und ich mache noch immer darauf aufmerksam, daß nicht der böse Wille, sondern bei der großen Anzahl und gerade bei derjenigen Anzahl, welche die entscheidende ist, wirklich die Unmöglichkeit, zur Verfassung Vertrauen zu fassen, die Ursache davon war, daß wir bisher noch immer gegen dieselbe ankämpfen.

Alle Verwahrungen, meine Herren, die wir aber und unsere Vertreter in dieser Richtung vorgebracht haben, sind immer nur mißachtet worden, und haben weder von dieser noch von jener Seite eine Beachtung gefunden. Von Niemanden ist ein Schritt gethan worden, um die wirklich gegründete Befürchtung unserer Nation gegen die Landtags-Wahlordnung und gegen den ganzen verfassungsmäßigen Vorgang zu beseitigen oder zu beschwichtigen. Trotz dem, meine Herren, wenden wir, die Vertreter derjenigen Nation, welche durch Jahrhunderte ihrer Rechte beraubt war, und welche durch die gegenwärtige Verfassung auch noch so stiefmütterlich behandelt ist, wir wenden uns an sie, die Vertreter derjenigen Nazion, welche mit uns zugleich in diesem gemeinschaftlichen Vaterland zu leben hat, und wir appelliren an ihren Gerechtigkeitssinn, um dasjenige gut zu machen, was die Regierung gut zu machen unterlassen hat, und welcher Beurtheilung dieses unseres Antrages müssen wir begegnen? Welchen Gründen begegnen wir im Berichte der Majorität der Commission?

"Die Verfassung hat zwar Mängel und Gebrechen, es ist nicht zu leugnen, daß Mängel und Gebrechen in der Landtagswahlordnung sind, aber sie abzuschaffen, ihnen abzuhelfen, das ist nicht an der Zeit, das ist nicht dringend."

Meine Herren! Eine Nation, die 2 Jahrhunderte lang ihr Recht entbehrt, tritt vor die Schranken dieses Hauses, und verlangt von ihrer Bruder, Nation, es solle ihr Recht werden, und einer solchen Nation sollte die Antwort zu Theil werben, es ist nicht an der Zeit, daß das 2 Jahrhunderte lang dauernde Unrecht jetzt schon gut gemacht werde; wartet nur bis zu Ende dieser Session: im sechsten Jahre werben wir sehen, was zu thun ist.

Ich glaube nicht, meine Herren, daß selbst die Commissions -Majorität die volle Tragweite ihres Antrages aufgefaßt hat. Ich kann und will nicht glauben, daß Sie, meine Herren, diesen Antrag gutheißen werden. Und wieder weiter finde ich in dem Berichte der Commissions-Majorität, ein Gesetz könne niemals feste Wurzel fassen, wenn es gleich nach seiner Entstehung in seiner Gänze in Zweifel gezogen wird.

Meine Herren! Ich frage, haben wir wirklich die Wahlordnung in Gänze in Frage gestellt? Ist es wirklich Absicht des Antragstellers gewesen, wie Herr Berichterstatter der Commissions - Majorität mir unbegreiflich und wahrscheinlich unnachweisbar behauptet hat, daß der Antragsteller es im Sinne hatte, die Grundprincipien der Landesordnung, oder gar die Verfassung anzugreifen? Meine Herren! Ich habe schon darauf hingewiesen, der Sinn des hier gestellten und verhandelten Antrages ist kein anderer, als zu untersuchen, ob die von uns anerkannten Principien, die wir auch in der gegenwärtigen Wahlordnung finden, in gerechter Weise und in angemessenem Verhältniß nach dem Willen Sr. Majestät durchgeführt worden sind; nicht also die Principien der Verfassung anzufechten, nein, sondern nur die gerechte Anwendung derselben in Frage zu stellen, ist die Absicht des Antrags. Ober sollte, meine Herren, wirklich auch eine ungerechte Vertheilung nach an und für sich gerechten Principien, sollte auch die von dem hohen Hause geschützt werden?!

Ich glaube, meine Herren, daß es wirklich durch nichts zu rechtfertigen wäre, wenn man in dieser Welse m t den berechtigten Forderungen einer Nation vorgehen wollte, mit der man Hand in Hand in Einem Lande zu leben hat. Es ist also, meine Herren, nicht unser Wille. die Provisorien seit dem Jahre 1848 in Oesterreich zu verleugnen; aber eben weil dies nicht unser Wille ist, eben deßwegen verlangen wir, daß die Verfassung auf feste und unerschütterliche Grundlagen gestellt wird, und dies kann nur dann geschehen, wenn nicht nur gerechte Grundprinicipien, sondern auch eine gerechte Durchführung dieser Grundprincipien in der Verfassung stattfindet. Und weiter finden wir im Berichte

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der Commissions-Majorität es dahingestellt, ob die Nationalität ein Interesse ist.

Meine Herren! Ich muß aufrichtig gestehen, ich weiche in dieser Beziehung von der Ansicht unseres hochverehrten Antragstellers etwas, vielleicht sehr viel ab; ich sehe wirklich die Nationalität für kein Interesse an, aber die Nationalität ist Selbstzweck, meine Herren, und wird es bleiben, so lange der Titel Mensch in dieser Welt keine volle Anerkennung und keine volle Berechtigung findet; und weil. die Nationalität Selbstzweck ist, deßwegen ist über die Nationalität ein Compromiß, deßwegen ist ein theilweises Aufgeben derselben nicht möglich. — Jeder Angehörige einer Nationalität, und, meine Herren, das werden Sie mir gewiß zugestehen, das werden Sie gewiß selbst fühlen, ein Jeder, der einer Nation angehört, muß auf der vollen Anerkennung dieser Nationalität bestehen, denn ein theilweises, auch nur das kleinste Aufgeben dieser Nationalität wäre das Aufgeben seiner selbst, ein Verschwinden, ein Aufgehen in einer anderen Nationalität, und, meine Herren, den Handlanger einer anderen Nation zu machen, dazu, glaube ich, ist keine Nazionalität in der Welt bestellt worden. Endlich finden wir in der Commissions-Majorität, daß die Wahl in den Reichsrath, und daß die bevorstehende neue Gemeindegesetzgebung und die Gemeindewahlordnung ein augenscheinlicher Beweis dafür sei, daß es gegenwärtig nicht an der Zeit ist, eine Revision der Landtagswahlordnung zu verlangen. Meine Herren ! Haben wir denn jemals verlangt, daß die Revision der Landtagswahlordnung in so kurzer Zeit vor sich zu gehen hat; daß es früher geschehe, bevor noch das Gemeindegesetz und die Gemeinde-Wahlordnung erledigt ist, und bevor diese die Sanction Sr. Majestät erlangt haben werden? Mir ist dies nicht bekannt. Aber sollen wir, meine Herren, mit unserem Rechte vertagt sein bis auf jene, vielleicht Gott selbst weiß, unbekannte Zeit (Oho, oho!), wo der volle Reichsrath zusammentreten wird? Meine Herren! Es ist wirklich äußerst gefährlich; es ist schon einmal eine Präcedenz da, daß der gegenwärtige Staatsminister durch eine unzeitige Aeußerung den wirklichen Zusammentritt des vollen Reichsrathes auf lange Zeit verzögert hat, nämlich durch einen damals nicht zeitgemäßen öffentlichen Anschluß an die Verwirkungstheorie. Wenn das nicht geschehen wäre, vielleicht wäre jetzt der volle Reichsrath beisammen. Wer bürgt dafür, daß derlei sich nicht wiederholt? Und doch sollen wir immer und immer warten, bis dieser volle Reichsrath zusammentreten wird. Meine Herren! Das heißt also unsere Rechte ad calendes graeces verschieben, und bann können wir freilich nie dazu gelangen.

Endlich ist noch auch ein Grund vorhanden, weswegen die Revision unserer Landtagswahlordnung nicht angenommen werden soll; nämlich die bevorstehende neue Volkszählung. Meine Herren! Ich ersuche Sie, gewähren Sie uns nur unser volles Recht auf Grundlage der gegenwärtigen Volkszählung, falls uns etwas nach der neuen mehr gebührt, damit wollen wir warten. (Heiterkeit links.) Endlich muß ich noch eines Einwandes erwähnen, der von allen officiellen Zeitungen gegen den Antrag, der eben verhandelt wird, vorgebracht ist, und der auch vom Herrn Berichterstatter der Commissions-Majorität in seinen Bericht aufgenommen wurde, nämlich die wichtigeren Angelegenheiten; — wir haben nicht Zeit, die Revision der Wahlordnung vorzunehmen. Meine Herren! Es wundert mich weniger, daß so ein Grund in diesem oder jenem Leitartikel dieser oder jener offiziellen Zeitung vorgebracht wird; es wundert mich aber sehr, daß der Herr Berichterstatter sich auf diesen Grund berufen hat.

Es ist ja, glaube ich, einem Jeden, der von dem Landtagswesen nur einige Kenntniß hat, und muß einem Jedem einleuchtend sein, daß die Wahl einer Commission für die Revision die Landtags-Geschäfte nicht verhindert. Jetzt würden wir immerfort über diese wichtigeren Angelegenheiten verhandeln, wenn damals gleich beschlossen worden wäre, die Commission zu wählen; die Commission wäre in dieser Session nicht fertig geworben, vielleicht auch nicht bis zur Wiebereinberufung des Landtages im Herbste. — Also, meine Herren, das ist wiederum kein Grund, und somit sinken alle Einwendungen, welche gegen die Revision der Wahlordnung meines Wissens hier vorgebracht worden sind, in ihr wohlverdientes Nichts zurück (Heiterkeit rechts und Unruhe), oder sollte, wenn es keinen Rechtsgrund gibt, vielleicht die Vorsicht ein Grund davon sein, daß man unserer Nationalität ihr volles Recht nicht zu Theil werden lassen will? Sollte vielleicht wirklich die Reichsgewalt, wenn schon in der That so wenig Vertrauen zu unserer Nation vorhanden sein sollte — sollte die Reichsgewalt Oesterreichs, an der so viel Millionen ihrer Stammgenossen theilnehmen, nicht hinreichende Garantie sein, daß hier in diesem Reiche, wenn es ordentlich organisirt ist, kein Mißbrauch und leine Unterdrückung einer Nationalität vorkommen kann ? Und wenn, was sehr zu bedauern wäre, die österreichische Reichsgewalt jene Garantie nicht böte, meine Herren, sollte eine Nation von nahezu 40 Millionen nicht genug Garantie bieten, daß ihrem Bruderstamme im Nachbarlande kein Haar gekrümmt werden dürfte?

Auch dieses also stellt sich als nicht stichhaltig heraus; dagegen haben wir dafür, daß der Antrag Palacký's vom h. Hause genehmigt wird, nicht nur alle bereits angeführte Rechtsgründe, wir haben dafür auch Zweckmäßigkeitsgrünnde, die wir aus der Geschichte entnehmen können. Meine Herren! Ich will nicht hinweisen auf die neueste Geschichte des Westens, ich will nicht hinweisen, welche traurige Folgen die künstlichen Majoritäten in den Parlamenten der Westreiche nach sich gezogen haben; denn man könnte mir einwenden, die Geschichte des Westens bewege sich auf rein politischem Boden,


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und ist daher mit Nationalitätsangelegenheiten in keine Analogie zu bringen.

Von einem Beispiele aber, meine Herren, daß uns die Geschichte bietet, wird Niemand von ihnen behaupten wollen, daß es nicht auf unsere Verhältnisse paßt. Als nemlich in dem Congresse zu Wien im I. 1815 die Vereinigung der Niederlande mit Belgien zu einem Königreiche beschlossen wurde, da, meine Herren, wußte man zugleich durch die Verfassung vom 24. Aug. 1815 der kleinen hochländischen Nationen gleiche Vertretung mit der belgischen zu verschaffen. Zu einer ewigen Minorität verurtheilt konnte die belgische Nation weder ihr Bedürfniß nach freien Einrichtungen befriedigen, noch aber konnte sie verhindern, daß ihre Sprache aus Schule und Amt entfernt wurde und daß überall die holländische eingeführt wurde. (Mit erhobener Stimme.) Dies, meine Herren, und insbesondere dies Letztere war es, was die heftigste Erbitterung unter den Belgiern hervorbrachte; es brauchte nur einen Funken, um den vorhandenen Zündstoff in Flammen zu sehen und dieser Funke flog in den Julitagen von Paris hin und der Zündstoff loderte auf in Flammen, die auf ewige Zeiten das Band verzehrten, durch welches Belgien mit Holland vereinigt sein sollte. Endlich, meine Herren, sollte es den wirklich gar keinen Reiz haben, wenn man den stolzen Gedanken hegen kann, die Möglichkeit des friedlichen Zusammenlebens zweier Nationalitäten in einem Lande zur wirklichen Anschauung bringen zu können?

Sollte der Gedanke keinen Reiz haben, daß man seinem Vaterlande den Ruhm sichern kann, daß es zuerst das Beispiel gegeben hat, wie zwei Nationalitäten neben einander lebend friedlich sich vereinigen können, daß es zuerst die Aufgabe gelöst hat, deren Lösung die Zukunft Oesterreichs bedingt? —

Meine Herren! Böhmen ist das Haupt der Monarchie, und wenn der Körper seiner Bestimmung nachkommen soll, so läßt es sich nicht läugnen, daß in dem Haupte zuerst es klarn erden muß über die Bestimmung und die Mittel dazu. (Mit gehobener Stimme) Aber dieß wird niemals geschehen, solange irgend einer von uns dem Irrlichte hohlen Hochmuthes nachgeht und sich von ihm blenden läßt ("Výborně"! im Centrum, Gelächter) Daß wird nur dann geschehen, wenn wir alle, und Jeder von uns, die Leuchte des uns angeborenen Verstandes hoch halten, ohne deshalb die Leuchte des anderen in eitler Anmassung löschen zu wollen (Bravo) Und so, glaube ich, meine Herren, alle Gründe widerlegt zu haben, welche bisher für den Bericht der Kommissionsmajorität angeführt worden sind, und nachdem ich nicht annehmen kann, meine Herren, daß Sie jene Verantwortlichkeit, die der Antrag des Kommissionsberichtes nach sich zieht, auf ihre Schultern laden wollen, machte ich noch auf einiges aufmerksam. Meine Herren! bisher wurde allgemein die Ansicht geltend gemacht und wurde auch allgemein geglaubt, daß an all dem Unrecht, das uns zugefügt wurde, die Regierung Schuld sei. Meine Herren, Sind sie sich dessen bewußt, daß der Commissionsantrag dahin zielt, diese ganze Gehässigkeit von der Regierung auf ihre Schultern zu wälzen? (Oho! —)

Sind sie sich, Meine Herrn, dessen bewußt, daß der Kommissionsantrag dahin zielt, den Glauben in unserer Nazion zu bestärken, daß dieses Land nur eine Kolonie sein soll, die bei der ersten besten Gelegenheit einer anderen Nation anheimfallen soll, als derjenigen, die es als natürlichen Spielraum ihrer Entwicklung anzusehen berechtigt ist? —

(Unordnung, großer Lärm, Rufe: zur Ordnung)

Prof. Herbst: Es wird dem Kommissionsberichte eine Tendenz unterlegt, die gehässigt ist... (Rechts und links großer Lärm, Präsident läutet.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Achten sie die Glocke, meine Herren (zum Abgeordneten Sladkowský gewendet) Ich rufe Sie zur Ordnung. —

Abgeordneter Sladkowský: Nun also. Meine Herrn, ich glaube und ich kann es auch aussprechen, daß auf der Tagesordnung, wie sie jener Commissionsbericht anträgt, daß auf dieser Tagesordnung nur noch ein Gegenstand in wüsten Lettern verzeichnet steht, nemlich Haß und Zwietracht zwischen beiden Nationalitäten in diesem Lande und meine Herren — —

(Rechts und links Lärm, Rufe zur Ordnung.)

Dr. Rieger: Wenn der Hr. Präsident nicht im Stande ist, die Redefreiheit zu wahren, so wäre die Sitzung zu schließen.

(Rechts Ruft: daß ist keine Redefreiheit.)

Abgeordneter Sladkowský: Ja, Meine Herren, ich gebe mich immer mehr der Uiberzeugung hin, daß sie diese Verantwortung nicht übernehmen und ich sehe nicht ein, warum sie sich darüber so sehr aufhalten, wenn ich unserer Ansicht über die Folgen der Genehmigung des Antrages der Commissionsmajorität Druck gebe, (Oho!) damit sie nicht sagen können, daß sie sie nicht gekannt haben, das ist keine falsche Interpretation; und deßhalb erlaube ich mir, ihnen die Erwägungen der Comissionsmajorität, auf die sie sich stützen zu können glaubt, in viel angemessener und ungezwungener Weise zu formuliren und den Antrag zu stellen : Das hohe Haus wolle in Erwägung, daß die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen in sehr vielen Bestimmungen einer Verbesserung nothwendig bedarf und daß eben deshalb von derselben sehr wohl behauptet werben kann, sie widerspreche den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit und sei insbesondere eine Verletzung der im Nachhange zum allerhöchsten Diplome vom 20. Oktober 1860 unter Einem von Seiner Majestät festgestellten Grundsätze über die Vertretung im Reichsrathe und in den Landtagen; —

in Erwägung ferner, daß eine vollständige und gründliche Revision der Landtagswahlordnung nicht

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nur sehr gut, sondern am besten zugleich mit der neuen Gemeindeordnung und der neuen Abgränzung der Bezirke in verfassungsmäßigem Wege vorgenommen werde; —

in Erwägung ferner, daß eine Änderung der Wahlbezirke und der Zahl der von demselben zu wählenden Landtagsabgeordneten nothwendig auch eine Aenderung der im Anhange zur Landesordnung festgestellten Vertheilung der vom Landtage in das Haus der Abgeordneten des Reichsraths entsendender Mitglieder auf die einzelnen Gebiete, Städte und Körperschaften in sich schließt, und eben deshalb sehr wohl durchführbar ist auf Grundlage des §. 13 der Reichsverfassung, da man eine Nation nicht dahin vertrösten kann, daß es dann geschehe, bis ein Reichsrath existiren wird, von dem man endlich nicht weiß, wann er zusammentritt, und ob er wirklich zusammentreten wird; —

in Erwägung endlich, daß eine umfassende Revision der gesammten Landtagswahlordnung sehr dringlich und eben darum sehr nothwendig ist, weil es die Eintracht und Friede zwischen den Nationalitäten erheischen ; in Erwägung aller dieser Gründe stelle ich den Antrag:

Das hohe Haus wolle beschließen, dem von der Majorität der Commission gestellten Antrag Nicht Folge zu geben, und sich dem von der Minorität der Commission gestellten Antrag anzuschließen. Ich bitte noch einige Worte. Wir haben durch den hier gestellten Antrag unserer Pflicht genügt, und zum Frieden und Versöhnung zwischen beiden Nationalitäten dieses Landes nach unseren Kräften beigetragen. Ich kann es hier öffentlich vor diesem Hause erklären, daß, wenn wirtlich die Ablehnung dieses Antrages beschlossen werben sollte, dieses nicht mit der wahrer Gesinnung der deutschen Bevölkerung in Böhmen übereinstimmt, (Lautes Oho! Aufregung links.) Ich habe die Ehre Vertreter eines deutschen Bezirkes zu sein, und ich kann offen erklären (allgemeine Aufregung.) — ich bitte, ich habe das Wort — (Unruhe, Aufregung) habe ich etwas gesagt, was nicht erlaubt ist? (Rufe: Das ist nicht die deutsche Bevölkerung!)... ich bin Vertreter eines deutschen Bezirkes und ich kann hier in diesem hohen Hause erklären, daß die versammelten Vertreter desselben, die Wähler mir feierlich erklärt haben, es sei ihr ernster Wunsch, daß alle Mängel der Wahlordnung beseitigt und beiden Nationalitäten im Landtage Gerechtigkeit werde, well sie beide im Frieden und Eintracht mit einander leben sollen.

Nun, meine Herren, diesen Antrag, den Antrag auf Realisirung dessen haben wir gestellt; nach Ablehnung desselben wird es niemanden von uns möglich sein, zum Vertrauen zu den bestehenden Verfassungsverhältnißen, zum Vertrauen zu deren Urhebern und Anhängern einzurathen, ohne sich in Gefahr zu begeben vom ersten besten für einen Verräther seiner Nation gehalten zu werden. (Stürmische Aufregung Tumult.)

(Der Reimer mit höchst gehobener Stimme) Und ich wüßte wirklich nicht, meine Herren, wie ich mich gegen einen solchen Vorwurf zu rechtfertigen vermöchte. Also Friede und Eintracht auf der einen, Haß und Zwietracht auf der änderet Seite sind, das mögliche Ergebniß des heutigen Tages. Wühlen Sie, meine Herren! (Rufe: Schluß! Schluß!)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Es wird Schluß der Sitzung verlangt. Ich bitte die Plätze einzunehmen. (Aufregung!) Ich bitte die Plätze einzunehmen, ich werde über den Antrag auf Schluß der Debatte abstimmen lassen. (Rufe: Schluß der Sitzung!)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Meine Herren, ich bitte Sie, haben Sie Achtung vor der Präsidenten-Glocke!

(Stürmische Rufe): Unterbrechung, aber nicht zu schließen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Schluß der Sitzung ist beantragt. (Unruhe, Aufregung).

(Rufe): Unterbrechung auf eine 1/2 Stunde !

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: (ruft zur Ordnung). Meine Herren! ich kann gar nichts vernehmen!

Skrejšowský. Ich stelle den Antrag auf Schluß der Sitzung. (Aufregung).

Dr. Herbst. Und ich stelle einen Gegenantrag, die Sitzung auf eine 1/2 Stunde zu unterbrechen und dann fortzusetzen und zwar mit der Motivirung, weil es nicht wünschenswerth ist, daß die Debatte, wie sie jetzt stattfand, über den heutigen Tag hinaus fortgesetzt werde. (Fortdauernde Unruhe.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Meine Herren! Ich unterbreche die Sitzung auf 1/4 Stunde; wir werden dann fortfahren. (Rufe: eine halbe Stunde).

Oberstlandmarschall-Stellvertreter :

(Stürmische Rufe.- Abstimmen)!

Die Herren, welche für den Antrag des Professor Herbst sind, wollen sich erheben. (118 erheben sich), (zählt). Es find über 118; also ist angenommen die Unterbrechung auf 1/4 Stunde (Rufe: halbe Stunde) und Fortsetzung der Debatte. (Die Abgeordneten verlassen großentheils den Saal.)

(Nach der Unterbrechung.)

Oberlandmarschall-Stellvertreter: Die Debatte wirb fortgesetzt. Hr. Dr. Ritter von Hasner hat das Wort. (Verworrene Stimmen) Wie?

Abg. Ritter v. Hasner: Die Herren wünschen, daß noch einen Augenblick gewartet werde.—

Meine Herren! Abgesehen von der Stimmung, in welche sich diese hohe Versammlung kurz vorher versetzt gesehen, wird es jedermann begreiflich inden, daß es nicht Redseligkeit ist, die mich als Vertheidiger des Majoritätsvotums bestimmt, auf dem parlamentarischen Kampfplatze heute aufzutreten. Es ist nicht erfreulich in einer Frage zu sprechen, in welcher schon im Voraus ein hartes Verdict über


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diejenigen gefällt wird, welche abweichender Ansicht find. Es ist etwas mißliches, dasjenige erst beweisen zu sollen, was man als ein Zeugniß den Welt für sich in Anspruch zu nehmen ein Recht hat; erst beweisen zu sollen, daß man für sein Brudervolk im eigenen Vaterlande ein Herz, daß man ein Rechtsgefühl hat (Bravo links.) Das ist kaum ohne Mißstimmung möglich; indessen will ich mich bemühen, bei dem Beweise so objektiv als möglich zu sein. Der H. Berichterstatter der Majorität hat sowohl in dem Berichte als auch in der heute gehaltenen Rede die Gründe, welche für den Antrag des Herrn Palacký vorgebracht worden sind, in schwer widerlegbarer Weise bekämpft. Ich habe nicht nöthig auf diese Argumente neuerdings zurückzukommen. Ich will die Sache von einer anderen Seite auffassen. Ich will nämlich den Beweis liefern, daß selbst, wenn es den Gegnern, welche für den Antrag gesprochen haben und noch sprechen werben, möglich scheinen sollte, diese Argumente zu widerlegen der Beweis für die Richtigkeit des Antrags noch nicht geliefert ist, und daß er, wenn auch viele ihren Gründe faktisch richtig wären, gleichwohl unhaltbar sei.

Die Anklage, welche geführt wird, hat wesentlich einen kardinalen Stützpunkt. Sie geht nämlich dahin, daß das Verhältniß, in welchem die einzelnen Bezirke zu einander in Rücksicht auf die Steuerleistung und Bevölkerungszahl stehen, ein ungerechtes sei.

Gegen eine solche Behauptung könnten zunächst einige allgemeine Bedenken erhoben werben, nämlich daß wir eine Interessen-Vertretung haben, und mein geehrter Herr Vorredner hätte mir vielleicht einige Veranlassung gegeben darüber zu sprechen, was im Allgemeinen die Interessen-Vertretung sei,in dem er sagt, es dürfte von keinen Philosophen der Welt geleugnet werben können, daß eine Interessenvertretung eine Steuervertretung sei. Nun die Verfassungsfragen sind nicht geradezu Domänen für Philosophen, aber Philosophen und Politiker sind darin einig, daß diese beiden Vertretungssysteme von einander wesentlich verschieden sind. Die Interessen-Vertretung ist die Vertretung derjenigen organischen Kreise, in welchen die Gesellschaft in ihrer historischen Entwickelung gegliedert ist. Die verschiedene Forme nimmt sie an nach den verschiedenen materiellen, geistigen und religiösen Interessen.

In dieser Vertretung kann man mehr oder weniger ins Detail gehen. Indessen, ich will mich nicht mit dergleichen Allgemeinheiten befassen; sie gehören nicht hierher; es würde am Ende so viel Streit darüber entstehen, daß überhaupt der Spruch "quod capita, tot sensus" hier zur Anwendung käme. Ich werde mich nicht daran, sondern ich werde mich ganz konkret an unsere Verfassung halten. Ich will auch noch aus einem besonderen Grunde deshalb mich daran halten, weil ich sonst auf denselben Abweg gerathen könnte, auf welche meines Erachtens eben der Herr Antragsteller Palacký gerathen ist,Herrn mit handelt es sich in meiner ganzen Rede um einen Fundamentalsatz. Ich habe gesagt, ich werde beweisen, daß wenn auch alle Zahlen richtig sind, well die Prämissen falsch sind, auch. die Folgerungen falsch fein müssen; und die Prämissen find falsch. Mein Fundamentalsatz ist der, daß wir bei uns keine Wahlbezirksvertretung haben, daß es eine solche Wahl-Bezirksvertretung nicht geben kann und es überhaupt keine gibt, und in allen Verfassungen nach dem positiven gesetzlichen Bestimmungen nicht gibt. Ich will beweisen, daß die Frage der Gerechtigkeit rücksichtlich der Wahlbezirke nicht zu Sprache kommen kann, sondern daß die Frage der Gerechtigkeit eine Frage ist in Bezug auf den Interessen-Kreis, der zu vertreten ist und auf diejenigen Subjekte, durch welche das Wahlrecht innerhalb des Interessenkreises ausgeübt wird. Den Beweis hiefür will ich liefern zunächst dadurch, daß ich allgemein an die staatsrechtliche Anschauung gehe, ich will zeigen, daß das nicht ein bloßer Zufall ist, wenn die positiven Verfassungen keine Wahlbezirksvertretungen kennen.

Es ist in der Natur der Sache, daß der Wahlbezirk nicht der Vertretungskreis ist. Derjenige, der einen Kreis vertritt, kann nur ein Rechts-Subjekt, also entweder eine physische Person oder es kann eine Corporation, eine Gemeinde, eine Körperschaft oder ein korporativ gegliederter Stand sein, — vertretbar kann aber nicht eine arithmetische Größe, ein bloßes Quantum sein, das kann dieß kein bloßer administrativer Bezirk sein.

Das ist das juristische Moment an der Sache. Das politische Moment ist aber ein weiteres; es zeigt sich der Natur der Sache nach, wenn man von der Vertretung der Wahlbezirken ausgeht, daß man zu einem Absurdum gelangen muß. Das Eine ist, daß sich in den Wahlbezirken die Bevölkerung und die Steuerleistung fortwährend ändert, daß man also in Permanenz bleiben mußte mit einer Kommission, welche auf eine Reform in dieser Beziehung eingehen soll. Das 2. ist, daß man nach der Bevölkerung oder Steuerlast, oder nach beiden die Vertretung einrichtet. Was das Prinzip der Bevölkerung anbelangt, so weiß jeder, daß dasselbe in einzelnen Verfassungen zur Geltung gekommen ist in dem sogenannten allgemeinen Stimmrecht, theoretisch der vollkommensten Konsequenz eines demokratischen Standpunktes, praktisch aber überall nichts anderes als eine, große politische Komödie. Von einer solchen als rechtlichem Prinzip der Vertretung eines Wahlbezirkes kann natürlich keine Rebe sein, von einer Gerechtigkeit kann hier nicht gesprochen werden, denn wenn man schon von Bevölkerung spricht, so muß man schon von einer allgemeinen Bevölkerung sprechen, und dieß gibt allerdings der Maßstab bei der Wahlen — allein, wie ich späterhin zeigen werde, einen administrativen aber nicht einen juristischen Maßstab. - Sie gilt also hier nicht denkbar, als vom Standpunkte der Gerechtigkeit. Was die Steuerleistung anbelangt, so kommen wir zu der absurden Consequenz, daß, wenn


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nach den Steuern die Bezirke gebildet werden, möglicher Weise ein Bezirk gebildet werden kann durch die Steuer eines einzigen Individuums, weil dieses die entsprechende Steuer zahlt und daher einen ganzen Bezirk darstellen würde, während auf der einen Seite die Bezirke territorial klein wären und dadurch unzweckmäßig in administrativer Beziehung würden andere Bezirke zu groß werden. Wenn man nun aber diese beiden Prinzipe vereinigen wollte, so würde man zu einer anderen absurden Consequenz kommen, weil eben die beiden Prinzipe einander wiederstreiten: in einem Bezirke ist große Bevölkerung und geringe Steuer, in anderen große Steuer und geringe Bevölkerung. Man muß offenbar nur ein Prinzip zur Anwendung bringen. Beide in Anwendung zu bringen wäre absurd.

Das sind die juristischen und administrativen Inconsequenzen, zu welchen man durch dergleichen Vertretungen käme.

Ich werde daher sagen, in welcher Beziehung von der Steuerleistung und Bevölkerung bei der Vertretung die Rede sein kann. Davon kann lediglich die Rede sein in Bezug auf das Individuum. welches wahlberechtigt ist und ich behaupte, daß dieß in allen Verfassungen gilt — und wir haben eine Masse von Verfassungen — in welchen allerdings Wahlbezirke eingetheilt sind und mitunter auch ausgesprochen, daß sie nach der Bevölkerungszahl eingetheilt sind. (Unterbrochen durch plötzliche Unruhe.)

Allein die Beweise, daß dieß nicht vom Gesichtspunkte der Gerechtigkeit geschieht, sondern nur um die Bevölkerung in einen entsprechenden Rahmen zu bringen, liegen darin, daß das Prinzip in keinerlei Verfassung consequent durchgeführt ist, wie es auch nicht konsequent durchgeführt werden kann.

Ich will nur auf einzelne Beispiele hinweisen. Am Ende ist wenigstens von gewichtigen Theoretikern die Frankfurter Verfassung für das deutsche Reich gebildet worden. Man ist darauf eingegangen, daß jedes einzelne Land wenigstens einen Vertreter habe.

100.000 Einwohner haben einen Vertreter zu senden, was über 50,000 ist, hat auch einen Vertreter und ein Land, welches wenigstens 50.000 Einwohner hat, hat auch einen Vertreter; folglich sind 50.000 identisch mit 100.000, was auch nicht zu vermeiden ist.

In der Schweiz ist es ähnlich, dort gelten 20.000 so viel als 10.000, folglich ist die Hälfte gleich dem Ganzen. In der norwegischen Verfassung haben wir Städte nach der Steuerleistung in Bezirke eingetheilt. Allein es ist eine Grenze gesetzt, 7500 Einwohner haben schon vier Vertreter zu senden, aber keine Stadt hat überhaupt mehr als 4 Vertreter zu senden, daher wenn die Stadt 100.000 und noch mehr auch Einwohner hat, so stellt sie gerade so viele Vertreter als wie eine, welche 7500 Einwohner hat. Es ist dies ein Beweis, daß hier der Gesichtspunkt der Gerechtigkeit gar nicht der entscheidende ist. Herr Sladkowský hat auf die englische Verfassung sich berufen. Nun was die englische Verfassung anbelangt, so weiß jedermann, der die Eintheilung derselben kennt, daß bei derselben die Vertretung nach Grafschaften, Flecken, Städten, Universitäten stattfindet, und daß die Vertheilung, welche den Einzelnen zugewiesen ist, durchaus nicht auf der Grundlage der Steuer- oder Bevölkerungsgrundlage basirt. Nun wird man mich vielleicht auf die Reformbewegung vom Jahre 1832 verweisen und sagen: damals hat man die Ungerechtigkeit beseitigt. Das wäre falsch, denn die Reformbewegung vom Jahre 1832 ist darauf hingegangen, die Vertretung, welche Einzelne in den Städten ausübten, und jene, welche in den sogenannten Rotten baroughs, die nicht mehr 2000 Einwohner und dabei zwei Vertreter zu wählen hatten, daß diese abgeschafft werden solle. Im ersten Falle ist also die Einwohnerzahl gar nicht entscheidend, im 2. ist die Einwohnerzahl nur als Beweis gebraucht worden dafür, daß die Flecken die "Rotten baroughs" zu Grunde gegangen sind.

Aber wie man sieht, so ist ihnen jene Berechtigung auch nicht mit Rücksicht auf die Steuerzahlung abgesprochen worden.

Unsere Verfassung nun beruht auf der Interessenvertretung. Gelten obige Anschauungen, wo keine Interessenvertretung als entscheidend angenommen ist, um so mehr muß es zu einem ganz anderen Resultate führen, wo diese die maßgebende ist. — Die eine Frage der Gerechtigkeit: "Ist wohl das Recht der Einzelnen gleich vertheilt auf Grundlage der Interessenvertretung ?" ist nicht verneint worden. Die 2. Frage ist: sind die Interessengruppen im Verhältniß zu anderen gleichgestellt?

Es ist nicht die Frage, wie sich ein Wahlkreis zu den andern, eine Stadt zur andern verhalte; sondern lediglich die, wie verhalten sich die Resultate der Summirung aller dieser Kreise zusammen innerhalb der einen Interessengruppe zum Resultate der Summirung in Rücksicht auf die anderen Interessengruppen. Ist hierin ein gerechtes Resultat getroffen, so ist die Gerechtigkeit erzielt.

Man wird mir vielleicht sagen, dann ist es ganz gleichgiltig, in welcher Weise man diese Wahlbezirke bildet. Das ist nicht der Fall. Allein ich sage, nicht der Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, sondern ganz andere Gesichtspunkte sind entscheidend über die Zweckmäßigkeit der Wahlkreise.

Ueber die Zweckmäßigkeit der Wahlkreise entscheidet dies, daß innerhalb der Wahlkreise solche Individuen wählen, welche vermöge ihrer anderweitigen Verhältnisse regelmäßig mit einander in Verkehr treten, darum also zweckmäßig als Einheit in Bezug auf die Wahl betrachtet werden können. Da ist es natürlich, daß die administrative Eintheilung nach den bereits gegebenen politischen Bezirken eine richtigere ist, als die Eintheilung nach der Bevölkerungszahl und der Steuerleistung.

Man kann aber sagen, und das will ich zu-


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gestehen, daß eine gegebene administrative Eintheilung benützt werden kann, um Ungerechtigkeit zu begehen. Das will ich nicht leugnen. Es ist aber bereits der Beweis geliefert worden, daß das nicht der Fall ist. Benützt worden ist die Eintheilung der Bezirke aus dem Jahre 1849. Warum? Aus dem einfachen Grunde, weil unsere Kreise einen zu großen administrativen Rahmen bilden, unsere Bezirke, 207 an der Zahl, sind viel zu eng. Man hätte daher nothwendig, an etwas ganz neues gehn müssen, was kaum zweckmäßig gewesen wäre.

Man hat, was historisch gegeben war, behalten, also einen Bezirk, in welchem die Bevölkerung wenigstens durch einige Jahre gelebt, indem die Einzelnen mit einander im Verkehr getreten sind und sich kennen gelernt haben, und der sich daher für den Moment als der zweckmäßigste darstellte. Ich kann zugestehn, daß eine Kritik darüber ergehen kann. Aber eine Absicht liegt jedenfalls darin nicht. Auch das Resultat zeigt, daß die Absicht nicht vorliegt, weil einerseits das Resultat eine Gesamtsumme ist, die weder eine Ungerechtigkeit rücksichtlich der Vertretung der einzelnen Interessen-Gruppen, noch eine absolute Ungleichheit zwischen den einzelnen Nationalitäten herausstellt, innerhalb dieser Interessenkreise. — Wenn ich diese These als richtig ansehe, und glaube, daß jeder Staatsrechtslehrer dieser Auffassung volles Recht geben wird, glaube ich den Beweis geliefert zu haben, daß, wenn sämmtliche Zahlen, die von den Gegnern angeführt sind, absolut richtig sind, sie doch lediglich als Nullen zu wirken im Stande sind, weil ihnen die Einheit fehlt, die sie zu führen hat, einrichtiges, wahres Prinzip. Der Wahlkreis ist nicht der zu vertretende Körper, der Wahlkreis, ist daher nicht der Maßstab, um die Frage der Gerechtigkeit zu lösen; — die Frage der Gerechtigkeit löst sich in anderer Weise und in dieser Richtung ist die Verfassung nicht angegriffen worden. Ich bin überzeugt, daß auch das hohe Haus aus diesem Standpunkte die Sache betrachten und dem Antrag der Majorität seine Zustimmung geben wirb. Ich bin aber auch davon überzeugt, daß unser Volk, an dessen Meinung wir so häufig appelliren gehört haben, sich nicht von einem einseitigen Gesichtspunkte aus leiten zu lassen gesonnen sei, sondern daß es uns die Gerechtigkeit wiederfahren lassen, und das Zeugniß geben wird, daß wir unsere Pflicht ausgeübt haben, indem wir unsere junge und darum schuhbedürftige Verfassung gegen, nach unserer Uiberzeugung, ungerechte Angriffe gewahrt haben.

Graf Franz Thun: Nachdem durch einige der über den Antrag des Abgeordneten Dr. Palacký gehaltenen Reden dieser Gegenstand ganz auf das Feld der nationalen Leidenschaftlichkeit herabgezogen worden ist, bin ich nicht in der Lage vorläufig für diesen Antrag das Wort zu ergreifen, und verzichte aufs Wort. — (Bravo.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Prof. Brinz (Rufe gegen den Antrag.)

Jetzt hat der Herr Gf. Thun gegen den Antrag gesprochen und jetzt kommt Dr. Trojan.

Dr. Trojan: Ich bin durch die vorgetragenen Resultate mehlwöchentlichen Commissions-Berathungen schmerzlich überrascht, aber eben so sehr durch die heutigen Vorgänge in diesem Hause betrübt.....Gestatten sie mir, meine Herren, daß ich mich darüber mit der Offenheit ausspreche, die mir von der Pflicht meines Berufes und von dem Bewußtsein des Rechtes, gleichwie vom heiligsten Gefühle für das Wohl des ganzen Vaterlandes und von erster Besorgniß um dessen Zukunft eingeflößt wird. Ich will heute nicht in die Sache eingehen, ich will dem Berichte der Commission folgen und bei der äußerer formellen Behandlung der vorliegenden Frage bleiben. — Meine Worte sind natürlich zumeist an jenen Theil des Hauses gerichtet, der in der Commissions-Majorität ihren Ausdruck fand. Es wäre wenig staatsmännische Weisheit, die in so manche Verhältnisse unseres Staatslebens so tief eingreifende Thatsache läugnen oder ignoriren zu wollen, daß hier in diesem Hause 2 Nationalitäten vertreten sind.

Beide sollen ja in der Gesetzgebung ihre Berücksichtigung finden. Der Landtag soll ein treues Bild des Landes und seiner Bevölkerung sein. Es ist nicht unsere Schuld, daß der böhmische Volksstamm, ich meine der slavische Volkstheil des Landes, sich durch die bisherige ungleichartige Behandlung mannigfach verkürzt, insbesondere bei der Vertheilung der Stimme in der Landes- und Reichsvertretung wesentlich hintangesetzt und gekränkt fühlte. -

Wir Abgeordnete eben dieses Volksstammes konnten uns nicht der Pflicht entschlagen, jenem Gefühle des erlittenen Unrechtes Worte zu leihen.

Fürchten sie nicht, meine Herren, daß wir darum den Landtag in 2 verschiedenen Lagen getrennt denken oder wünschen — eben so wenig wie unser Vaterland. (Bravo.) Wer einen anderen zur Mithilfe aufruft, der will denselben nicht für seinen Gegner halten. Hilfe sucht man bei seinen Freunden und Genossen. Zum Gegner macht sich Derjenige selbst, wer die gerechten Ansprüche des Andern mißachtet, so, daß dieser gezwungen ist, ihr deren Anerkennung erst abzuringen. Wahrlich Niemand kann es sehnlicher und inniger wünschen, als eben nun gerade heute, daß sie alle meine Herren! sich recht ernstlich und warm als Vertreter des ganzen Landes beider Volksstamme fühlen und bewähren. Ich meine als Vertreter im edleren moralischen Sinne des Wortes. Auch im Volksleben soll wohl der humane Spruch Geltung finden: thue Andern, wie du willst, daß dir geschehe. Meine Herren! das ist mein Leitfaden sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Leben. Nach 100jähriger Verkümmerung der alten Freiheiten unseres Königreiches, nach langen gemeinsamen Leiden sind wir als Vertreter aller Stände und Interessen des Landes zum erstenmale versam-


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melt, gewissermassen in die alten unverjährbare Rechte wieder eingesetzt um an der Gesetzgebung Theil zu nehmen, und zum erstenmale tritt im legalen Wege ein ganzer Volksstamm, zufällig der stärkeren, durch uns an Sie heran, um die gesammte Vertretung des Königreichs zu veranlassen, der Sache auf den Grund zu setzen die Gründe ihrer Klage zu untersuchen und wo möglich Hilfe zŤ schaffen und welcher Aufnahme hat sich unser Antrag zu erfreuen? man scheint, ja man hat es geradezu ausgesprochen, allerlei dahinter suchen und sonach zu finden. Ich glaube leicht zeigen zu können, daß unser Vorgang loyal und schonend war, wiewohl uns die Mängel unserer Landeswahlordnung in die Augen zu springen scheinen, glaubten wir doch nicht Ihnen Allen meine Herren gleiche Ueberzeugung von vornhinein aufbringen und so ohne weiters zumachen zu sollen, daß sie die Revision unmittelbar beschließen. Wir traten daher durch unseren Sprecher auf und sagten mit kurzen Worten: "Wir finden in der Wahlordnung keinen Grundsatz gleichmäßig durchgeführt, untersucht das Gesetz, prüft es und wenn ihr dann unsere Meinung theilt, wenn sich unsere Ansicht bestättigt, dann schaffet Hilfe, "gleiches Recht für Alle." Wir dachten weiter, es werde eine Commission erwählt und damit beauftragt die Erhebung und Sicherstellung. der dießfälligen thatsächlichen Verhältnissen einzuleiten, welche Vorbereitungen und Berathungen auch während unseres Auseinandergehens ihren Fortgang nehmen und wenigstens so die berichtigende Ueberzeugung dem Vaterlande bieten möchte, daß doch etwas geschieht und daß eine Aenderung, Verbesserung wenigstens in der nächsten Zukunft bevorstehe.

Wäre dieser Antrag nach unserer Absicht gleich anfangs angenommen worden; stünde die Frage nicht ander heutigen Tagesordnung und wir wären der unangenehmen Nothwendigkeit solcher Erörterungen überhoben. Meine Herren! Thun sie Das, was damals nicht geschah, wenigstens heut nach dem Minoritätsantrag. Die Majorität der Commission konntŤ nicht um hin anzuerkennen, ja mit Nachdruck es auszusprechen, wie sehr Vertrauen Noth thut, schon um der Kräftigung der neuen Verfassungszustände. Wer Vertrauen wecken und erhalten will, der muß vor allem guten Willen zeigen und seine Willfährigkeit thatsächlich erproben. — O ! thun sie dieß meine Herren ! benützen sie die erste Gelegenheit um durch einen erhabenen Akt der Gerechtigkeit und Willfährigkeit Beruhigung und Befriedigung in die beweglichen Gemüther zu bringen, und so eine verläßliche Grundlage zu einer besseren Zukunft für die gemeinsame Wohlfahrt zu legen. Sollen die neuen Verfassungs-Zustände wirklich im Volke Wurzel fassen, gesunde und kräftige Aeste treiben, gute und reiche Früchte tragen, dann muß vor Allem der junge Setzling gesund und lebenskräftig sein, alle Ueblstände alle Schäden, um denselben herum, wie an und in ihm müssen schleunigst beseitigt werden. Einen angeregten Zweifel beseitigt man nicht, wenn man ihm ausweicht oder ihn todtschreit, gleichwie man eine Wunde nicht heilt, wenn man sie bloß zudeckt. Der sorgsame Gärtner wie der umsichtige Arzt zögert nicht krankhafte Stoffe, besonders brandige. Theile allenfalls durch den Schnitt bei Zeiten auszuschneiden, damit der Krankheitsstoff sich nicht dem übrigen vielleicht noch gesunden Körper mittheile. Ebenso darf der weise Gesetzgeber nicht eigensinnig vielleicht nur darum unabänderlich bei seinen Anordnungen beharren, weil sie einmal hinausgegeben sind, und sind dieselben vollends einseitig erlassen worden, so ist es im Interesse ihrer Achtung, und Wirksamkeit um so nothwendiger sobald als möglich wahrgenommene Lücken auszufüllen, und alle Gebrechen unverzüglich zu verbessern, damit diese nicht das Ganze verleiden, desto unliebsamer machen.

Auf diese Art wird man am ehesten Interesse und Anhänger dafür gewinnen. Durch beste Rechthaberei, wie sie theilweise in der Begründung des Majoritätsantrages anempfohlen ist, wird die Sache nicht besser, eher noch schlimmer. Die Zeiten sind längst vorüber, wo die Regierungsorgane. sich für unfehlbar hielten und ausgeben durften — und dem gereiften mündig gewordenen Volke ziemt es es wohl in seinen eigenen Anliegen entscheidend' mitzusprechen. Wir haben in unserem kurzen Leben bereits mehrere Octroyirungen erlebt, welche manchem Staatsbürger, wie der Regierung anfangs höchst vollkommen schienen, deren Zweckmäßigkeit aber bald von der Regierung selbst in Frage gestellt dann von allen verleugnet und endlich ganz aufgegeben wurden. Die Regierung handelte jetzt klüger und stelle ihr einseitiges Operat nicht als vollkommen hin, indem sie die Revision der Wahlordnung, also ihre Verbesserungserleichternd, jedoch nur innerhalb der ersten Landtagssession durch eine einfache Majorität ermöglicht. Versäumen wir diese Frist, dann will die Regierung offenbar annehmen, daß wir damit zufrieden sind und daß daran nichts wesentliches zu ändern sei. Meine Herren! Wollen sie den Anfang unseres Verfassungslebens mit einem solchen Gutheißen einweihen, ober wollen sie auf das zugestandene Recht, auf die gesetzliche Begünstigung, vielleicht nur deshalb nicht verzichten, weil der Antrag von uns ausgegangen ist? Ich hörte so oft, wir hörten es wohl Alle, besonders in der neuesten Zeit sogar zu wiederholten Malen, daß die nationale, geistige Hintansetzung und Bedrückung, welche der Böhme unter den gemeinsamen Drangsalen mehr als die deutschen Landsleute in den letzten Jahrhunderten und namentlich in den letzten 80 Jahren zu erdulden hatte, den letzteren, nämlich den deutschen Landsleuten nicht zuzurechnen sind, daß sie weder ihrem Sinne, noch ihrem Wunsche entspreche, alle Schuld nur auf die Regierung falle, welche vielleicht aus bloßer Bequemlichkeit germanisirte.


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Meine Herren, jetzt ist es an Ihnen, den erwählten Vertretern, eine höhere, eine humanere Anschauung und volle Gerechtigkeit zu bethätigen, unlängst hat ein sehr geehrter Collega in diesem Hause bei Begründung seines Antrages auf Einführung der Geschworenengerichte die zuversichtliche Ueberzeugung ausgesprochen, daß vorkommenden Falls die Geschworenen ohne Unterschied der Nationalität, Deutsche wie Böhmen gleich gerecht seien, jedesmal wahrhaft Recht sprechen werden. Wir bezeugten ihm hierin gerne unsere Zustimmung. Umso betrübender war es für mich, von eben diesem Mitgliede heute einen solchen Antrag mit solcher Begründung zu vernehmen, welche (er mag mir erlauben, es gerade herauszusagen) — wohl einem Parteivertreter Ehre machen, aber schon aus dem Munde eines gewöhnlichen Richters sich seltsam ausnehmen möchte (Sensation links).

Meine Herren! Soll das der erste feierliche Wahrspruch in einem so hochwichtigen allgemeinen Landesanliegen sein, daß Sie über die Klagen und Anträge eines ganzen Volksstammes durch den Uebergang zur Tagesordnung ganz hinwegschreiten? Nein! Ich glaube, das werden Sie nicht thun! Ein solcher Wahrspruch, von der gesammten Vertretung ausgehend, wird unsere Situation kennzeichnen und wahrscheinlich allgemein für den Maßstab unserer Gesinnung genommen werden. Ich weiß nicht, wenn Sie dem Majoritätsantrage beitreten, ich weiß nicht, ob die billig denkenden Stammgenossen, Ihre eigenen Committenten ihrem Beschluße ebenso herzlich zujauchzen werden, wie wir es bei jenem Anlasse gethan. Aber das weiß ich, das erlaube ich mir laut zu sagen, daß dann alles Vertrauen dahin ist — und ich vermag mir ohne gegenseitiges Vertrauen sein gutes Einvernehmen denken und ohne solches kein glückliches Gedeihen der Verfassungszustände. Die weitere Begründung des Majoritätsantrags — die aus formellen Gründen — aus der Art der Motivirung unseres Antrags genommen werden will — die scheint mir wirklich zu unerheblich, zu kleinlich, als daß sie ernst gemeint sein könnte. Meine Herren — uns liegt nichts an der Form — uns liegt an der Revision — beschließen sie diese unter welcher Form immer — wir fügen uns gern. Wenn man aber dem Zeitpunkt der Revision von äußern nicht unserer Macht liegenden Umständen abhängig machen will — so macht man die gesetzliche Begünstigung nur illusorisch; und eine genehmigende Aneignung dieser Begründung wäre wirklich eine Rechtsbegebung — eine Verzichtleistung auf die uns ohnehin genug karg zugemessene eingeschränkte Landesautonomie. Weiterhin gerieth die Begründung der Majorität einigermaßen mit sich selbst in Widerspruch — indem sie doch in eine materielle Behandlung eingeht, und trotz der anerkannten Mängel die Wahlordnung in Schuh nimmt. — Auffallend ist es nun, wenn man erklärt, eine Abhilfe oder die Entscheidung sei nicht dringend, trotzdem daß die Mängel und Gebrechen — die Bedürftigkeit der Verbesserung der Wahlordnung geradezu anerkannt und zugegeben worden. — Was würde mau von dem einfachsten Richter sagen, der eine Klage, welche allenfalls nur den Werth von einigen Kreuzern zum Gegenstand hat, auf die Seite legen— ad acta — legen wollte, weil es nicht dringend sei. — Gewiß wird man sich gegenwärtig halten — es sei eines der Haupterfordernisse einer guten Justiz außer der Wohlfeilheit—welche hier natürlich weniger in Betracht kömmt —die Gerechtigkeit und Schnelligkeit.. Gerecht soll der Ausspruch, prompt die richterliche Hilfe sein — darum verschieben auch Sie, meine Herren ihren Wahrspruch nicht. — Durch bloße Vertagung die Gerechtigkeit der Wahlordnung zu beleuchten, will ich Andern überlassen. Ich erkläre, daß es uns niemals in den Sinn kam, zu verlangen, daß eine Nationalität als solche mehr Geltung habe,als die andere—wir wollen nur, um der einen Nationalität willen soll keine Hintansetzung stattfinden und da sind unsere Bedenken klar genug dargestellt, daß es der Mühe vorlohnen dürfte, daß man der Sache wenigstens soweit auf den Grund sehe, daß man prüfe und dann hervortrete mit Thatsachen, mit unwiderruflichen Belegen, um zu zeigen, daß es wahr sei, was die Commissions-Majorität behauptet — daß die Vertheilung der Stimmen nach allen Seiten hin eine ganz gerechte sei.

Meine Herren! Es ist ja in der Hand der Majorität des Hauses gelegt, scheuen Sie alle die Prüfung nicht, und wir werden dann wenigstens sehen, daß der Wille gut, die Willfährigkeit vorhanden gewesen sei.

Das ist gewiß, in jeder Familie — und wir bilden gewissermaßen zusammen auch eine Familie, gibt nichts so sehr Anlaß zu Zwietracht, als auf einer Seite Bevorzugung, auf der anderen Hintansetzung oder die Ueberhebung eines Geschwisters über das andere. Meine Herren, bedenken Sie den Spruch "heute mir, morgen dir." Ich stimme für das Minoritätsvotum.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Professor Brinz.

Fürst Auersperg: Ich erlaube mir den Schluß der Debatte zu beantragen.

Oberstlandmarschall-Stellv.: Antrag auf Schluß der Debatte. Ich bitte die Herren, welche für den Antrag find, die Hand aufzuheben. Ich bitte aufzustehen, denn ich bin nicht im Stande beim Lichte die Hände zu zählen (zählt) 103, ich bitte die Gegenprobe 86. ES ist also der Schluß der Debatte angenommen. Ich bitte, Herr Prof. Brinz hat das Wort, und dann werde ich die Herren, die sich zum Worte gemeldet haben, bitten, sich einen Generalredner zu wählen, der noch vor dem Berichterstatter der Minorität das Wort haben wird.

Prof. Brinz: Ich möchte fast glauben, daß, wenn die vorliegende Angelegenheit sich vom ersten

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Anbeginn in den Worten, in den Formen und jenem Geiste bewegt hätte, wie sich mein unmittelbarer Vorredner bewegt hat, daß die Debatte möglicher Weise anders stünde als sie steht, so aber, wie diese Sache von Anfang gegangen ist, kann ich nicht umhin zu gestehen, daß ich vor allem den Antrag selbst meinerseits für eine Partei-Manifestation gehalten habe. Ich schloß und schließe das aus der Art und Weise, wie dieser Antrag lautet und wie er begründet ist. Der Antrag stützt sich auf das Octoberdiplom und seine Anhange, wiewohl mir nichts sicherer scheint, als nirgends woher die angestrebte Revision und Majorität weniger zu begründen und zu deduciren ist, als aus dem Octoberdiplom. Man hat zwar heute in dieser Sitzung von den Ständen und Interessen gesprochen, die im Nachhange zum Octoberdiplom im kaiserlichen Handschreiben ausgesprochen sind, und geglaubt daraus etwas für den Antrag deduciren zu können. Aber, meine Herren, wenn nicht alles täuscht, so sind in jenen Ständen nichts anderes verstanden, als die alten, die historisch berechtigten Stände, nicht etwa der Gewerbestand, oder was sie sonst für Stünde aufsuchen mögen, das wird unter Anderen klar aus den Landesstatuten, die zugleich mit dem Octoberdiplom erfolgt sind. Fernerhin hat man sich auf die allgemeine Gerechtigkeit bezögen, auf die allgemeinen Grundsätze der Gerechtigkeit und damit stillschweigend einem Statut, einem Grundgesetze, auf das wir hier wenigstens mit aller Kraft glauben, halten zu müssen, stillschweigend den Vorwurf der Ungerechtigkeit gemacht. Einer solchen Parteimanifestation gegenüber bin ich, der ich glaube, daß eine andere der Vorschriften, die wo anders hingehört, daß, wer einen Streich auf den linken Backen bekommen hat, er den rechten darbieten soll, um einen andern zu erhalten, der ich nicht glaube, daß dieser Spruch auf das politische Gebiet zu versetzen sei, ich glaube, auf eine Parteimanifestation gehört wieder eine Parteimanifestation, und ich für meine Person wäre überhaupt von Anfang an in dieser Sache der Ansicht gewesen, das hätte einen kürzeren Gang, entschuldigen Sie das, gegangen werden müssen. Ich hätte es für kein Verbrechen gehalten, jenes Verbrechen zu begehen, vor dem uns Herr Antragsteller seiner Zeit warnen zu müssen geglaubt hat. Seit der Drucklegung und Verbreitung des Antrages ist aber meines Wissens nichts vorgekommen, was meine Auffassung zu erschüttern oder zu ändern im Stande wäre, vor allem nicht in der Motivirung, welche der Herr Antragsteller seinem Antrage zu Theil werden ließ; denn das hervorragendste in der Motivirung ist doch wohl der Sah, daß die Nationalität nicht bloß ein Interesse sei, sondern dasjenige Interesse, welches die Situation beherrscht, oder mit andern Worten, wenn ich recht verstand, welchem jedes andere Interesse untergeordnet ist. Nun aber,wenn in Böhmen zwei Nationalitäten in Gährung begriffen sein sollten, von denen keine geneigt ist, sich der andern unterzuordnen, was würde ein Gesetzgeber, der den Frieden, von dem die Rede ist,und der auch auf der andern Seite ersehnt wirb, der diesen Frieden wirklich herstellen oder befestigen wollte, was könnte er, wenn die Zahlenverhältnisse nur nicht gar zu ungleichartig wären, was zweckmäßigeres könnte er thun, als einen Zustand in der Landesvertretung herzustellen, nach welchem sich beide Nationalitäten die Wage halten. Mir scheint ein solcher Zustand zu sein.

Es ist von dieser Seite nichts vorgekommen, was der andern Nationalität zu nahe träte, und wenn sie sich ernstlich und wahrhaft antworten, so glaube werben sie sich sagen, "daß sie eine Furcht vor unserem Hochmuthe, von dem auch die Rede war, jetzt nicht haben, denn wenn man etwas dem Deutschen vorwerfen kann, so ist es vielmehr zu große Passivität, wie gerade der deutsche Wahlbezirk von Senftenberg gezeigt, indem er den Hrn. Sladkovský gewählt hat.

Es ist uns zwar gesagt worden, wir hätten nichts zu besorgen, und es ist zur Bekräftigung dieser Verheißung auf die Geschichte verwiesen worden. Ich will auf die Geschichte nicht eingehen, nicht eingehen auf jene allbekannten Gesetze, wo auf das Nichterlernen der čechischen Sprache Straft, Verlust des Erbrechtes, und wer weiß was noch gesetzt wurde.

Ich will mich nur darauf berufen, daß meines Wissens auf dieser Seite des Hauses kaum jemand sein dürfte, der von dem Augenblicke, wo unsere Nationalität in ihrer Hand und in ihrer Macht wäre, noch eine ruhige Stunde hätte (Oho, oas ist zu stark im Centrum, sehr gut links.) Auch in der Motivirung des meritorischen Theiles ist meines Erachtens nichts vorgekommen, was den Antrag der Majorität oder was meine Auffassung erschüttern könnte.

Ich glaube, der Herr Berichterstatter hat unsere Frage in festen Rahmen gefaßt, und gezeigt, daß das angestrebte, behauptete Mißverhältniß nur vorhanden sein von dem Augenblicke an, wo man in den Großgrundbesitz hinübergreift. Wenn man aber das Princip der Wahlordnung selbst nicht angreifen will, dann glaube ich läßt es wirklich so, wie der Herr Berichterstatter gesagt hat; freilich hat ein Herr Vorredner einerseits behauptet, er wird das Princip der Wahlordnung unangetastet lassen, wie seine ganze Partei, aber nachher auseinandergesetzt, daß ein anderer Maßstab, als aus Zahl "und Steuerkraft für die Bemessung der fraglichen Gerechtigkeit nicht zu finden sei und dem gemäß auch den Großgrundbesitz auch demselben Maßstabe unterwerfen zu müssen geglaubt; ich meinerseits begreife nicht, wie hiemit das Princip der Landesordnung nicht erschüttert sein sollte. Der Herr Berichterstatter wird die gegen den Majoritätsbericht in dieser Beziehung Vorgekommene Behauptung selbst am besten zu würdigen in der Lage sein. Ich erlaube mir aus meinen Beobachtungen und meinen Studien nur in Bezug auf die


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Städte einen Punkt hervorzuheben. Sollte die Wahlordnung auf die Städte revidirt werden, so läge vielleicht nichts näher als daß man der größeren Bevölkerung der Städte je eine Stimme für sich gebe; wollten sie aber diesen Maßstab anlegen, da würde sich die Ziffer der Deputirten zu Gunsten dieser Seite des Hauses ändern. (Oho). Es ist in Bezug auf die Industrialorte hervorgehoben worden, daß gar kleine von dieser Gattung wahlberechtigt seien. Nun wenn anders nach dem Octoberdiplom die Interessen etwas gelten sollen, so scheint es mir unmaßgeblich der Fall zu sein, daß die Industrie in der That etwas ist, was man nicht bloß an Voltszahl und Steuerkraft in die Wagschale legen kann, das scheint mir ein Factor, der die ganze Steuerkraft hebt, wenn er vielleicht selbst soviel Steuer als ein Landbauer ober ein anderer Besitzer der Steuerobjekte zu tragen nicht geschaffen ist. In dieser Beziehung scheint mir die Industrie gerade im Interesse des Landes und der Agricultur und der Steuerkraft eine Berücksichtigung zu verdienen, welche durch einen Ellenstab der Steuer niemals gefunden werden könnte. Von den Handelskammern glaube ich nur das sagen zu sollen, daß von einem Hervorragenden Mitgliede der Gegenseite her uns seiner Zeit selbst die Versicherung ertheilt worden ist, daß dreie von ihnen bei der nächsten Wahl gewiß nicht mehr deutsch wählen würden. Es ist also, scheint mit, gerade auf diesem Punkt irgend ein Grund zur Opposition gegen die Majorität nicht vorhanden. Was eine aber unter den novis, welche zur Stellung des Antrages und heute vorgekommen sind, am meisten aufgefallen ist, das ist nicht etwa ein Wort, das heute gesprochen, sondern eines das geschrieben und gedruckt wurde im Minoritätsberichte nämlich. Es wird der Palackysche Antrag als eine Forderung des Rechtes hingestellt, wie denn auch heute freilich in einem andern Sinne gesagt wurde, daß es sich hier nicht um eine Gnade, sondern um ein Recht handelt und consequent dieser Behauptung wird dann von unserem Rechtstitel, vom Titel derer, die hier ihre Stimme ausüben, nicht etwa blos gesagt, wie es bei der Motivirung des Antrages vorkam, daß wir maIa fide possidentes seien, daß wir in der That kein Recht Hütten zu den Platzen, die wir eben haben. Es steht buchstäblich geschrieben, daß wir uns lediglich auf das Recht des Besitzes, nämlich im Gegensatz des Eigenthums-Unrechts und das Recht des Stärkeren stützen könnten, wenn wir dem Antrag keine Folge geben. — Das ist ein juristischer Punkt und ich muß mir erlauben zu bemerken daß, wenn irgend eine Rechtsquelle für die in diesem Hause vorhandene Berechtigung und zwar juristische Berechtigung gefunden werden könne, es der 26. Februar und die Wahlordnung des 26. Februar es ist und daß soviel Recht, als irgend jemand in diesem Hause hat, seinen Platz zu behaupten, auch jeder von uns hat, (Einzelne Bravo links) und daß somit der wahre Gehalt des Antrages eigentlich dahin geht uns zu bewegen, vom Rechte, das wir haben zu Gunsten der andern Seite der anderen Partei auszugeben, das ist der wahre Gehalt, das die Intention des Antrages (Centrum Ohoť. Nun bin ich zwar nicht der Anficht, als ob es nicht kommen könnte, als ob es nicht Umstände und Einleitungen geben könnte, die uns bewegen möchteť, selbst von unserem guten Rechte abzugehen; aber damit das der Fall sei meine Herrn, das muß ich mir erlauben, daß die Herren die Sache anders anfangen, als sie sie eigentlich angefangen haben.

Ich benütze ein früher gesprochenes Wort, wornach nicht bloß Oesterreich bei dieser Verhandlung auf uns schaut, wer vor allem anderen aus unsere Seite schaut, das sind, meine Herren, unsere Wähler. Dem Mann, der von seinem Recht nichts abgibt, dem macht man den Vorwurf der Härte, Hartherzigkeit, demjenigen aber, der leichtfertig sein Recht preisgibt, dem macht man den Vorwurf der Schwachheit und das ist ein viel empfindlicherer Vorwurf als der der Hartherzigkeit. (Bravo links.)

Oberstlandmarschall - Stellvertreter. Es sind noch die Herren Graf Elam-Martinic, Graf Leo Thun, Se. Eminenz der Fürsterzbischof, Prof. Zelený, Prof. Tonner, Pater Jindra, Prof, Zeithammer, Dr. Klaudy und Prof. Staněk eingeschrieben und ich bitte, daß sich diese Herren über einen Generalrebnet einigen.

(Die Abgeordneten verlassen ihre Plätze und besprechen sich.)

Dr, Rieger: Hr. Präsident — (nach einer Pause, lauter) Herr Präsident!

Oberstlandmarschall-Stellvertreter (läutet.)

Dr, Rieger: Hohes Haus, ich erlaube mir den Artrag auf Schluß der Sitzung zu stellen, (Rufe nein) und bitte mir das Wort zur Begründung dieses Antrages zu gestatten. — Meine Herren, der Gegenstand, der heute auf der Tagesordnung ist, ,ist hochwichtig; sie mögen über ihn verschiedentlich urtheilen, aber das werden sie nicht leugnen, daß die ganze böhmische Bevölkerung des Landes mit Ungeduld der Entscheidung des heutigen Tages entgegenharrt, (Rufe: also, also) Meine Herren, ich will jetzt nicht in die Sache näher eingehen, aber sie werden mir zugestehen, es sind von dieser und jener Seite bittere Worte gefallen; ich glaube, daß die Versammlung heute nicht in der Stimmung ist ("O ja" links) um noch weitere Redner über diesen Antrag zu hören, und mit gehöriger Geistes- und Gemüthsruhe abzustimmen (Unruhe links) und, meine Herren, wir sind Alle phpfisch und geistig erschöpft, wenn aber auch das nicht der Fall wäre — wir sind alle mehr oder weniger in unserem Gefühle beirrt und ich besorge, daß unser Gefühl auf die Entscheidung unseres Verstandes einen wesentlichen, einen beirrenden Einfluß nehmen wird. (gedämpftes Oho links.) Meine Herren, wenn auch das nicht der Fall wäre, aber Sie werben doch alle Beruhigung

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haben wollen, daß Sie über diesen Gegenstand, diesen hochwichtigen Gegenstand nicht ab irato, nicht aus Unwillen, nicht aus Ungeduld abgestimmt haben, sondern mit ruhigem Gemüthe und mit fester Uiberzeugung und damit sie das, meine Herren, sagen können, stelle ich den Antrag, daß die Sizzung abgebrochen und die Verhandlung morgen fortgesetzt werde.

Meine Herren! Sie werden der Redner nicht mehr viele hören; es ist ohnehin, was ich nicht gehofft habe, bei dieser Frage, bei dieser hochwichtigen Frage, die Debatte abgeschlossen durch Annahme des Schlußes der Debatte. Sie können also das, was noch zu hören ist, mit ruhigem Gemüthe anhören, und wenn sie also diesen Worten, die zur Versöhnung. gesprochen sind, Rechnung tragen und ihnen Gehör schenken, so bitte ich die Sitzung zu schließen.

Prof. Dr. Herbst: Ich habe mir früher den Antrag zu stellen erlaubt, daß der Gegenstand am heutigen Tage beendet werde, — und glaube dabei bleiben zu sollen und muß auf dem Antrage verharren. —

Wir werden weder ab irato stimmen und ich kann das für meine Person bestätigen, ich werde auch gewiß nicht in aufgeregter Stimmung sprechen — ich glaube daher, daß jener Grund nicht vorhanden ist und werde auch vor dem Publikum nicht zugeben, daß wir heute durch irgend etwas gereizt nicht in der Stimmung waren — um abstimmen zu können — ich glaube wir sind dazu allerdings geeignet und ich kann nur wünschen, daß die Redner, welche noch sprechen werben — jenen Ton der Versöhnlichkeit und des Friedens in der That einhalten mögen — um der Welt ; zu beweisen — daß die Stimmung, in der wir abstimmen werden — eine solche ist, bei welcher nicht das auf das leidenschaftlichste angerufene Gefühl, sondern der Verstand entscheidet. —

(Bravo links und rechts.)

Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Ich bitte alle diejenigen Herren, welche für den Antrag auf Schluß der Sitzung sind, sich zu erheben. — (Zählt) 103.

Dr. Grünwald: Es hängt nur vom Vorsitzenden ab, die Sitzung zu schließen — eben nach der bestehenden Landtagsordnung hat er das Recht, die Sitzung zu eröffnen und zu schließen.

Es ist bisjetzt noch nicht darüber beschlossen worden.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Meine Herren! So werben wird die Sizzung fortsetzen.

Graf Franz Thun: Es hat die Majorität den Schluß der Sitzung beschlossen.

Oberstlandmarschall- Stellvertreter: Ich bitte also die Gegenprobe — 114 sind gegen den Schluß der Sitzung.

Graf Leo Thun: So gern ich in dieser Angelegenheit gesprochen hätte, nachdem ich weder für die Majorität noch für die Minorität habe sprechen wollen und bei der Wahl des Generalredners mich unter diejenigen Herren, welche für das Minoritätsvotum sprechen, nicht miteinbeziehen könnte, so verzichte ich aufs Wort.

Se. Em. der Fürst-Erzbischof von Schwarzenberg: Ich habe mich gestern schriftlich an den Herrn Präsidenten mit der Bitte um das Wort gewendet und in dieser Inschrift geäußert, daß ich weder für das Majoritäts- noch für das Minoritätsvotum das Wort ergreifen werde, ob ich somit das Wort zu ergreifen habe, ist Sache derjenigen zu bestimmen, die das wünschen. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Die Geschäftsordnung sagt, alle diejenigen Herren, welche eingeschrieben, und zwar welche pro und welche contra sprechen, haben einen Generalredner zu wählen.

Ich habe die Frage gestellt, das Haus hat diejenigen Herrn gehört, welche sich gegen den Antrag gemeldet haben, ich habe sie vorgelesen und habe sie ersucht, daß sie einen Generalredner Wahlen, auf der Seite für den Antrag ist Prof. Staněk, der erklärt hat, daß er einen Separatantrag stellen will. Ich kann einen Mittelweg nicht treffen. Die Geschäftsordnung spricht deutlich und klar.

Dr. Hasner: Ich glaube, dem steht nichts im Wege, denn die Grundlage der Abstimmungen und Verhandlungen bildet das Votum der Majorität, wer sich nicht eintragen läßt für das Votum der Majorität, ist gegen dasselbe, er kann daher unter den anderen Rednern miteinbegriffen werden.

Graf Clam-Martinitz: Ich habe nur die Erklärung abzugeben, daß theilweise nach dem Verlauf der Sitzung, der wir angewohnt haben, es keinem Zweifel unterliegen kann, daß wenn ich auch gegen das Majoritätsvotum eingeschrieben bin, dock nicht im Sinne der Mehrheit der Redner sprechen kann und daß ich es so sehr bedauere, daß gerade in einem solchen Momente, wo ich die Gründe meiner Abstimmung und die Gründe meiner Ueberzeugung offen darzulegen glaubte, mir nichts übrig bleibe, als auf mein Wort zu verzichten.

Prof. Staněk: Pan prof. Hasner dovolil si jen poznamenáni, které se nejspíše týká mne. Já sice nerozumím tomu výkladu jednacího řádu, jaký p. prof. Hasner užívá, jako jiným věcem také nerozumím, ale předce v tom pádu když vidím, že všichni řečníci přede mnou vzdali se slova, a když vidím, v jakém položeni se nalezáme, tu staň se vůle boží, nebudu mluviti nic a odporoučím vám napsati na dvéře tohoto sálu tato slova: "Lasciate ogni speranza, voi, chi v'entrate." (Oho! Unruhe, Aufregung, Gallerie: Bravo!)

Dr. Hanisch: Das ist Verabredung! (Wieherholte Rufe: Verabredung.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich werde die Gallerie räumen lassen, wenn sie


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sich nicht ruhig verhält. Ich bitte die Herren, es ist noch Prof, Zelený, Prof. Tonner. P. Jindra, Prof. Zeithammer und Dr. Klaudy, die sich zum Worte gemeldet haben. Ich bitte, wenn sie sich über den Generalredner geeinigt haben, mir das bekannt zu machen, daß er das Wort ergreife.

Dr. Klaudy: Meine Herren! ich glaube, daß wir die Bitte stellen dürfen, wenn Se. Eminenz es nicht vorzieht, ans einem anderen Grunde auf das Wort zu verzichten, daß wir vom Standpunkte, auf dem wir stehen, es uns im Interesse der Sache darum zu thun ist, daß Se. Eminenz und wir bitten darum, wenn er es zu thun beabsichtigt, sprechen möge.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte Se. Eminenz als Generalredner das Wort zu ergreifen.

Cardinal Schwarzenberg: Ich habe so eben geäußert, daß ich weder für den Majoritätsantrag spreche noch für den Minoritätsantrag, somit kann ich nicht in Ihrem Namen sprechen, ick kann nicht im Namen derjenigen sprechen, welche das Majoritätsvotum unterzeichnet haben. Ich wollte einen neuen Antrag stellen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Se. Eminenz ich muß bitten, ich weiß nicht ob Dr Klaudy im Namen aller.....

Dr. Klaudy: Ich bitte, wir verzichten aufs Wort und ich stelle den Antrag auf namentliche Abstimmung über beide Theile des Antrages. Ich glaube, wir können nach dem was wir bisher gehört und erfahren haben, nichts süßlicheres thun, als daß wir, die wir gegen den Majoritätsantrag sind, sagen "wir verzichten aufs Wort", nachdem wir nicht gehört sein wollen.

Pstroß: Nachdem Se. Eminenz erklart haben, weder für den einen, noch für den andern Antrag sprechen zu können und ausdrücklich bemerkt hatte, daß es höchst dessen Absicht gewesen ist, einen eigenen Antrag zu stellen, so glaube ich, daß nach der Geschäftsordnung daselbst jetzt der Schluß der Debatte keinem Anstand obwaltet, diesen Antrag ganz einfach zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen. Der Herr Redner hat nicht mehr das Recht, das Wort zu ergreifen, aber immerhin diesen Antrag, noch so lange die Abstimmung nicht erfolgt ist, dem h. Hause mitzutheilen.

Se. Eminenz der Cardinal: Ich will einen Antrag stellen, die Motivirung ist mir nicht mehr gestattet. Mein Antrag lautet: "Der Landesausschuß werde beauftragt, alle Behelfe, welche erforderlich sind, um die Frage gründlich zu erörtern, in wie weit die bestehende Landeswahlordnung entspreche, eine gerechte und alle dauernden Interessen der Bevölkerung sichernde Vertretung des Landes herauszustellen, im Einvernehmen mit der Statthalterei vorzubereiten und sammt den Anträgen, welche dem Landesausschuß etwa angezeigt erscheinen sollten, gleich beim Beginn der nächsten Session dem Landtag vorzulegen." (Bravo!)

OberstlandmarschaIl-Stellvertreter: Wollen den Antrag hergeben.

Ich bitte den Herrn Berichterstatter der Minorität Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Erlauben Sie mir, daß ich meine Rede damit beginne, den Antrag Palacký's, wie er mir gedruckt vorliegt, vorzulesen, denn ich besorge, daß er bereits vergessen worden ist, darüber, was Herr Pr. Herbst ihm unterschoben, und Herr Sladkowský hineingelegt hat. Er lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Es sei aus ihm eine Commission von 9 Mitgliedern zu wählen, welchen die Aufgabe gestellt wird, die Landtagswahlordnung in der Richtung zu prüfen, ob sie ebensowohl den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit als auch insbesondere den im Nachhange zum allerhöchsten Diplome vom 20. October 1860 unter Einem von Sr. Majestät festgestellten Grundsätzen über die Vertretung im Reichstage und in den Landtagen entspreche, und insofern dies nicht der Fall ist, jene Abänderungen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die Vertretung im böhm. Landtage mit den gedachten Grundsätzen in Einklang zu bringen.

Dr. Franz Palacký.

mit 67 Genossen.

Meine Herren! Der Antrag des Herrn Dr. Palacký enthält drei Punkte. Der erste beantragt eine Prüfung unserer Wahlordnung, der zweite gibt den Maßstab für die Prüfung, und der dritte schlägt eine Reform mit Zuhilfenahme dieses Maßstabes vor. Meine Herren, wenn dies richtig ist, so muß ich das entschiedenste Dementi der Behauptung des Herrn Prof. Herbst entgegenstellen, welcher gesagt hat, der Antrag gehe nicht dahin, daß die Verfassung untersucht und etwaige Mängel zur Verbesserung vorgeschlagen werden. Sie sehen, meine Herren, aus dem klaren Wortlaute, daß er dies wirklich vorschlägt.

Meine Herren! Zu jeder Prüfung, die wir vornehmen wollen, müssen wir irgend ein Regulativ, irgend einen Maßstab haben, wenn wir es nicht vorziehen, die Prüfung selbst und die Entscheidung dem Gutdünken der Prüfenden zu überlassen.

Der Abg. Herr Palacký hat 2 Maßstäbe für diesen Zweck vorgeschlagen; der eine Maßstab ist der des ewigen Rechtes, jenes ewigen Rechtes, das uns Jedem in unsere Brust geschrieben ist, vermöge dessen wir in jedem Fall, auch ohne gelehrte Juristen zu sein, entscheiden, ob Jemand Recht oder Unrecht geschieht.

Der zweite Maßstab, den er vorgeschlagen hat, wurde hier mit aller Entschiedenheit desavouirt.

Meine Herren! Sehen wir die Sache bei Lichte an, welcher ist der Maßstab, der hier unter Berufung auf das October - Diplom vorgeschlagen wird?

Dieser Maßstab enthält zwei Grundsätze, der erste sagt einfach: es find alle Stände und Interessen des Reiches in angemessener Weise zu vertreten,


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und ein zweiter Grundsatz: es soll die Vertretung im Reichsrathe angemessen sein der Bevölkerung, Steuerleistung und Ausdehnung,

Meine Herren! Ich glaube nicht erst bemerken zu müssen, daß zufolge einer logischen Nothwendigkeit, nachdem der Reichsrath nur aus den Landtagen hervorgeht, die seine Quelle bilden, auch der Reichsrath unmöglich nach Bevölkerung, Steuerzahlung und Ausdehnung zusammengesetzt sein könnte, wenn es nicht der Landtag selbst ist, aus dem er hervorgeht.

Meine Herren! Dies sind die schrecklichen Grundsätze, die Herr Palacký als Maßstab für die Prüfung vorgeschlagen hat.

Meine Herren! Wie Sie immer über die Sache denken mögen, aber Sie werden kaum finden können, daß dieser Maßstab, obgleich er bei dem Octoberdiplom mitgegeben wurde, obgleich er von Er. Majestät ausgesprochen worden ist, verwerflich ist.

Nun, meine Herren, man sagt uns wohl, dieser, Maßstab, resp. diese Grundsätze seien im Nachhange zum allerhöchsten Diplom kundgemacht worden, aber sie hätten eine Widerlegung gefunden durch die von Goluchowski erlassenen Statute,

Es ist, meine Herren, bereits hier gesagt worden, daß die Goluchowski'schen Statute keine richtige Durchführung des Octoberdiploms und seiner Grundsätze wann, denn wären sie es gewesen, so wären sie zurückgenommen worden. Se. Majestät, welcher das Octoberdiplom für ein unabänderliches Gesetz des Staates erklärt hat, hat aber dieses Statut zurückgenommen, eben weil man wahrscheinlich eingesehen hät, daß sie diesem Grundgesetz nicht ganz entsprochen hat. Wenn dem aber nicht so wäre, dann könnte unser Ministerium sich heute nicht darauf berufen, daß die Februarverfassung eine richtige, eine wahre und loyale Durchführung des Octoberbiploms ist, wie das Ministerium wiederholt das im Reichsrathe behauptet hat, und wenn es richtig wäre, daß auch das Goluchowski'sche Diplom eine richtige Durchführung gewesen wäre, dann wäre es nicht das Februarpatent, denn es laßt sich eines mit dem andern nicht vereinigen.

Meine Herren! Die Hauptsache, um die es sich hier handelt, ist die: wir wollen eine Reform, eine Reform unserer Wahlordnung, welche wir für mangelhaft erklären. Ich muß mich. meine Herren, mit aller Entschiedenheit gegen die Insinuation verwahren — verzeihen Sie mir, ich kann es nicht anders nennen, und ich hätte gewünscht, daß der Herr Berichterstatter im Interesse seiner eigenen Würde dieselbe unterlassen hätte, ick muß mich verwahren, daß wir den Antrag gestellt haben, blos um die Majorität des böhmischen Elementes im Landtage zu erreichen. Meine Herren, man schiebe auch ein, was in demselben gesagt ist: w!r verlangen Gerechtigkeit und nicht Majorität. Stellt sich heraus, daß die Gerechtigkeit uns die Majorität gibt, so ist es recht; stellt es, sich heraus, daß wir auch bei der Gerechtigkeit nicht die Majorität haben, werden wir auch vollkommen zufrieden sein, denn wir verlangen nicht mehr und nicht weniger, als Gerechtigkeit. Daß aber unsere Wahlordnung der Reform bedürft, das hat der Abgeordnete Herbst, das hat die Majorität ihrer Commission selbst mit Entschiedenheit anerkannt. Denn sie erklärt dies eben sowohl im Schlußvotum, sie erklärt dies auch an anderen Orten; sie sagt dieses namentlich in diesem Absätze:

"Aber eben so wenig vermag dieselbe einen anderen positiven Antrag zu stellen und etwa von sich aus zu beantragen, daß zwar nicht ans den Gründen und Gesichtspunkten des Palackyschen Antrages, wohl aber zur Behebung mancher unleugbarer Unvollkommenheit in der Landtagswahlordnung eine Commission zur Revision derselben niedergesetzt werde."

Also es wird anerkannt und ausgesprochen die unläugbare Mangelhaftigkeit und Unvollkommenheit unserer Wahlordnung. Anderenorts wird auch das Bedürfniß einer Reform anerkannt, aber gleich darauf wird diese Reform leider wieder zurückgewiesen.

Meine Herren! Der Herr Berichterstatter Herbst, gewiß ein Mann von nicht gewöhnlicher Begabung, hat sich abgemüht, in dieser Angelegenheit seine Ansichten — ich muß es sagen — mit kleinlichen Gründen zu vertheidigen. Er hat sich auf den Mangel seines Mandates, auf den Schein, auf die Volkszählung und ich weiß nicht auf was noch berufen, während ihm sonst, so oft es sich darum handelt, eine rechte und gerechte Sache zu vertreten, immer bessere und gewichtigere Gründe zur Hand sind.

Meine Herren! Prof. Herbst sagte uns in seinem Majoritätsvotum, es wäre traurig für die hohe Versammlung, für eine gesetzgebende Versammlung, wenn sie von sich, bekennen müßte, daß ihre Zusammensetzung den ewigen Grundsätzen des Rechtes entgegenstehe, daß ihr Bestand gewissermaßen ať sich schon eine Rechtsverletzung begründe. Meine Herren, nicht dahin geht der Antrag des Dr, Palacký): Er verlangt nicht, daß die hohe Versammlung das bekenne und ausspreche, er verlangt blos, daß sie nicht die Prätension habe, unfehlbar und mangelfrei zu sein, er verlangt nur, daß sie eine Piüfung zugestehe, daß allein ist es, was er verlangt.

Es wird weiter im Majoritätsvotum darauf hingewiesen, daß die Versammlung kein Vertrauen im Volke erwarten könne, wenn sie sich das selbst eingestände. Aber, meine Herren, nickt das gibt Jemand ein Vertrauen, was er selbst über sich denkt, nur das gibt ihm Vertrauen, was Andere über ihn denken, und das entscheidet insbesondere hier, aber die Majorität des Volkes von Böhmen über diese Versammlung denkt, daß sie auf einer gerechten Basis zusammengesetzt ist.

Mit dem Vertrauen, meine Herren, verhält


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sich die Sache, wie mit dem Credit: man gibt jemand Credit, von dem man weiß, daß er zahlen will und zahlen kann. Man wird auch unserer h. Versammlung Vertrauen schenken, wenn man weiß, daß sie das Rechte und Gute, daß sie die Reform will, wo sie sie für Recht erkennt, und daß sie auch die Kraft hat, sie durchzuführen. Darin, meine Herren, beruht das Wesen des Vertrauens. Obgleich ungern, muß ich nun auch die Angelegenheit der Nationalitäten berühren, weil sie bereits in diesem h, Hause zu einer Erörterung geführt hat, die leider, ich glaube das im Interesse unseres ganzen Vaterlandes, im Interesse beider Volksstämme demselben, bedauern zu müssen, eine Aufregung der Gemüther hervorgerufen hat, die mich von der heutigen Entscheidung nichts Gutes erwarten läßt.

Die Majorität der Commission gibt zu, daß es ein Unrecht wäre, wenn die Vertheilung der Wahlbezirke so stattfände, daß die eine Nationalität dabei zurückgesetzt würde. Aber, meine Herren, das, was die Commissionsmajorität in dieser Beziehung vorgebracht hat, ist bereits durch andere Redner vor mir widerlegt worden. Es ist insbesondere widerlegt worden, daß es nicht richtig ist, wie die Majorität hier argumentirt hat, weil sie die Stadtbevölkerung bei der Vergleichung der Zahlen nicht ausgeschieden hat. — Da nun die Stadtbevölkerung gerade in den deutschen Bezirken um so bedeutender ist, je mehr deutsche Stadtbezirke eine besondere Vertretung erhalten haben, so ist die Vergleichung der Landwahlbezirke und die ganze Argumentation, die ohne Rücksicht darauf aufgebaut wurde, keine richtige.

Uibrigens, meine Herren, sind zwei Dinge von der Begründung Palackýs ganz und gar unwiderlegt geblieben, und nicht einmal besprochen worden. Es ist das unwiderlegt geblieben, daß sämmtliche böhmische Land- und Stadt-Wahlbezirke der Bevölkerung nach um ein volles Fünftheil stärker sind, und es ist unwiderlegt geblieben, daß die böhmische Bevölkerung in allen Wahlbezirken durchgehens und durchschnittlich um ein volles Viertel mehr Steuer zahlt als die deutsche.

(Bewegung)

Meine Herren! Nun ist aber noch Eins zu bemerken. Der Herr Abgeordnete Herbst beruft sich in seinem Votum, wo er über dir Städte handelt, darauf, daß ja der böhmischen Bevölkerung kein Unrecht geschehen sei, weil ja die böhmische Bevölkerung gerade so viel Wahlbezirke zähle, wie die deutsche Bevölkerung. — Ja, meine Herren, wenn das kein Unrecht ist! Ich glaube, dadurch eben hat ja Herr Professor Herbst selbst den schlagendsten Beweis desselben geliefert. Diese Stimmenvertheilung wäre nur dann eine gerechte, wenn auch die städtische Bevölkerung in ganz Böhmen, die deutsche der böhmischen vollkommen gleich käme. Nun ist aber das offenbar nicht der Fall.

Sie haben, meine Herren, vor Kurzem aus Anlaß der Bankdebatte hier ein Verzeichniß von böhmischen Städten und Industrialorten bekommen, welches alle Orte umfaßt, die eine Bevölkerung von mehr als 3090 Einwohnern haben. Meine Herren, vergleichen Sie nun diese Zahlen und Sie werden da folgende Resultate finden: Es gibt 62 böhmische Orte und 42 deutsche Orte mit einer Bevölkerung von über 3000 Seelen. also das Verhältniß ist wie 62 : 42, dabei ist ist Stadt Prag mit einer Bevölkerung von circa 150.000 Seelen und die Stadt Budweis mit 14 000 Seelen nicht in Berechnung gebracht. Aber alle anderen Orte verhalten sich wie 62 : 42 und die böhmische Bevölkerung dieser genannten Orte wie 314.706:214.962, und wenn wir ein Fünftel, ja ein Viertel der Prager Bevölkerung der deutschen Nationalität zumessen, was doch, wie ich glaube, gewissenhaft gerechnet ist, so stellt es sich heraus, daß die Bevölkerung der böhmischen, über 3000 zählenden Orte, gerade doppelt so groß ist, als die der deutschen Orte mit derselben Bevölkerung. Aber, meine Herren, ich habe noch eine andere Prüfung angestellt; ich habe sämmtliche deutsche und böhmische Städte im Lande, ohne Unterschied ihres Titels und Charakters, nach ihrer Bevölkerungszahl verglichen, nach einem zwar älteren Verzeichnisse, das mir zu Gebote stand, das aber richtig ist, und heute noch immer mindestens im Verhältnisse Geltung hat. Es stellt sich da heraus, daß wir in Böhmen 331 böhmische und 211 deutsche Städte haben, und zwar wieder mit Ausnahme von Prag und Budweis; zusammen genommen ergibt dieß 564 Städte. Es ist also das Verhältniß der böhmischen Städte zu den deutschen wie 7 : 4 und das Verhältniß der städtischen Bevölkerung darin, die ich abgezählt habe, stellt sich wie 20 : 13. Nun findet es der Herr Berichterstatter vollkommen gerechtfertigt, wenn die Böhmischen Städte gerade so viele Wahlbezirke bilden, wie die deutschen; aber, meine Herren, mit demselben gleichen Rechte könnte ich sagen: Dann mögen auch die deutschen Städte auch gerade soviel Steuer zahlen, wie die böhmischen, dann ist wenigstens die Gerechtigkeit auf beiden Seiten dieselbe. So aber ist bereits darauf hingewiesnť worden, wie mühsam man die deutschen städtischen Wahlbezirke aus mitunter ganz unbedeutenden Orten zusammengestellt hat, während man bedeutende böhmische Städte so namentlich Kladno, welches in dem Verzeichnisse mit über 5000 Seelen angegeben wird und heute faktisch 8000 Seelen hat, ganz übergangen hat.

Meine Herren! In diesem Verzeichniß sind auch Orte angenommen, die man Industrialorte genant und als solche berücksichtigt hat, die aber, streng genommen, nichts anderes sind, als Weberdörfer. Meine Herren! Ob man solche Dörfer — es gibt deren sowohl in böhmischen als in deutschen Gegenden, hier ist gar kein Unterschied der Nationalität — ob man solche starkbevölkerte Dörfer als städtische und Industrie-Wahlbezirke betrachten kann, das will ich, meine Herren, dahin gestellt sein lassen; aber


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ich glaube, der Umstand, daß sich die ganze, wenn gleich zahlreiche Bevölkerung mühsam vom Webstühle ernährt, häusig am Hungertuche nagt und bei jeder Gelegenheit an die Milde des Landes appelliren muß, dürfte kein hinreichender Grund sein, derlei Bevölkerungen als Industriebevölkerungen, als industrielle zu bezeichnen und aus dem Titel des Industrie-Interesses mit einem größeren Wahlrechte auszustatten; in diesen Ortschaften kann vielleicht hie und da ein bedeutender Industrieller sein, wenn aber das der Fall ist, so kann zweierlei vorkommen: entweder der eine Industrielle gibt allen diesen Bettlern des Ortes das Brod und dann müssen sie eben nach seinem Commando so stimmen, wie es in England in den Rotten boroughs nach jenem der Landlords geschah, dann ist nicht mehr der Ort vertreten; oder aber sie lassen sich von ihm nicht dirigiren, und dann ist wieder die Industrie in diesem Orte nicht vertreten, denn bann entscheiden ja eben diese armen Bewohner und schließen den Industriellen oder die Industriellen aus. Meine Herren, wenn man etwa darauf ausgehen sollte, solchen Bevölkerungen vielleicht aus bloßer Humanität, weil sie sonst so viel Noth zu leiben haben, als Entschädigung eine größere Vertretung zu geben, dann we!ß ich nicht, ob wir diese nach den Prinzipien der Interessenvertretung billigen könnten. Die Hauptsache also, meine Herren ist, wie ich schon gesagt, die Reform der Wahlordnung. Daß aber die Wohlordnung wesentliche Mängel hat, das würden nur wohl alle zugestehen, und ich berufe mich in dieser Beziehung auf die Aeußerungen von competenten Stimmen, die sich in der letzten Zeit ausgesprochen haben; ich hörte es, wie Jemand, der nicht mit mir stimmt, gesagt hat, daß es überhaupt keinen Menschen gibt, der behaupten könnte, daß unsere Wahlordnung gut sei. Meine Herren, wir finden also wesentliche Mängel in unserer Wahlordnung, und zwar in allen den Interessenkreisen, in welche sie zerfällt. Wir haben z. N. einen wesentlichen Mangel in der Wahlordnung des Großgrundbesitzes darin, daß die größten Grundbesitzer des Landes gleichgestellt sind mit den unbedeutendsten Großgrundbesitzern, die häusig nicht mehr besitzen, nicht mehr Steuern zahlen und die mitunter auch nicht mehr Intelligenz haben, als jeder gewöhnliche Bauer. Meine Herren, ob Sie darin eine zweckmäßige, eine billige Vorschrift der Wahlordnung finden, das überlasse ich Ihrem Urtheil; ich meinerseits glaube, daß das ein Punkl ist, der allerdings einer wesentlichen Veränderung bedürftig ist; ich könnte noch weiter gehen, meine Herren, wenn es wirklich wahr ist, daß unsere Vertretung den Interessen entsprechend) geformt sein soll, dann könnte ich fragen, wäre es nicht ein wichtiges Interesse, wenn z. B. ein Großgrundbesitzer, der so zu sagen einen ganzen Kreis-Wahlbezirk am Land besitzt, wäre es nicht billig, wenn solcher eine Virilstimme hätte? wenn man einer Universität, einem Capitel, einem Bisthum eine besondere Virilstimme gegeben hat, warum wäre das bei einem so viele Interessen vereinigenden Grundbesitze nicht möglich? Ich glaube ferner, daß die Wahlordnung des Großgrundbesitzes auch in anderen Punkten z.B. in Betreff der Bevollmächtigungen bei Abgaben der Stimmen einer Verbesserung fähig wäre; es ist übrigens bekannt, meine Herren, daß in Gallien die Abgabe der Stimmen des Großgrundbesitzes nach Kreisen oder größeren Bezirken gegliedert ist, was bei uns nicht der Fall, ist; denn hier muß jeder Großgrundbesitzer von dem äußersten Ende des Landes, wenn er sein staatsbürgerliches Recht bei der Wahl ausüben will, in die Hauptstadt kommen, um es zu thun, das ist aber offenbar eine Beschränkung, eine Erschwerung des Wahlrechtes. Meine Herren, weitere und zwar wesentliche, ja gewaltige Mängel unserer. Wahlordnung sind in der Stadtcurie vorhanden ; das wird mir auch der Herr Berichterstatter zugeben; hier kommt der Fall vor, daß eine ganze sehr zahlreiche Volksklasse, ein höchst wichtiges Interesse des Landes, das Interesse des ganzen kleinen Bütgerstandes, des Gewerbes und des ganzen Handwerkerstandes durch unsere Wahlordnung bei Seite geschoben wird.

Meine Herren, gewiß ist dies ein großer Uibelstand, der auch bereits im Reichsrathe einen Ausbruch gefunden hat, und zwar in den Petitionen der Schuhmacher von Brünn und Prag, die geradezu gesagt haben, daß sie in der Wahlordnung keine Vertretung gefunden, weil sie mit anderen Handwerkern fast sämmtlich in die dritte Klasse gehören, welche ausgeschlossen ist. Meine Herren, finden Sie darin nicht einen wesentlichen Mangel, der der Abänderung dringend bedarf? Ein zweiter wesentlicher Mangel ist der Umstand, daß in den Städten gerade die erste Klasse, respective die wohlhabendste, intelligenteste und am meisten Steuern zahlende Klasse der Bürgerschaft factisch ausgeschlossen ist, durch die große Anzahl von Beamten, die in die höchste Klasse aufgenommen sind, so daß wir die Erscheinung haben, daß z. B. auf dem Smichow und anderwärts es die Beamtenklasse allein ist, welche die Wahl entscheidet, da sie in die erste Klasse gehört. Meine Herren, das sind gewiß wichtige Mängel in der zweiten Klasse. In der dritten Interessenklasse, jener der Landwahlbezirke werden Sie mir ähnliche Mängel auch nicht bestreiten können. Meine Herren, ich sehe hier von der Nationalität ganz ab; aber finden Sie es billig, daß ein Wahlbezirk, und zwar ein deutscher Wahlbezirk, auf nur 15000 Seelen einen Abgeordneten hat, und ein zweiter, gleichfalls ein deutscher Wahlbezirk, und zwar von sehr wohlhabender, viele Steuern zahlender Bevölkerung von 6400 Seelen auch nur einen Abgeordneten hat ? Finden Sie nicht, daß da eine Umänderung nothwendig und dringend geboten ist?

Ein anderer Mangel in den Landwahlbezirken ist der, daß in einem Orte, wo eine arme Bevölkerung lebt, sehr viele, die sehr wenig besteuert sind. in die erste Klasse kommen, während es in anderen wohlhabenden Ortschaften, wo es nur reiche Bauern


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gibt, vorkommt, daß Leute mit 50 sl. Steuer nicht zum Wahlrechte kommen, wie dies in den diesfälligen Beschwerden factisch hervorgehoben worden ist; so kommt es, daß in einem Orte Jemand mi 10 sl. und weniger Steuern wählt, in einem benachbarten Orte Einer mit 50 nicht wählen kann Aus diese Uibelstände habe ich nur cursorisch hinweisen wollen.

Meine Herren! diese Mängel bestehen, sie werden von Niemand, auch von der Majorität der Commission nicht geleugnet; aber trotzdem kann die Majorität der Commission auf den Antrag Palacký's die Wahlordnung zu revidiren, nicht eingehen, weil sie vermeintlich kein Mandat dazu hat. Meine Herren! ich glaube jenes Mandat, das die h. Versammlung der Commission gegeben hat, ging dahin, zu untersuchen, ob dem Begehren Palacký's auf Reform und Revision der Wahlordnung gute Motive zu Grunde liegen, ob der Antrag überhaupt zeitgemäß und nothwendig ist; die Prüfung der Begründung, die Palacký an die Sache geknüpft hat, ist durchaus nicht Gegenstand des Auftrags der Commission, sie ist auch nicht Gegenstand ihrer Abstimmung. Ein anderes wäre es, wenn sie die Begründung Palacký's in die Erwägungen hinein nehmen und sie so zugleich mitbeschliesen wollten; aber das hat ja Niemand beantragt, man kann für einen Gegenstand aus verschiedenen Gründen stimmen; der Eine stimmt für die Reform, weil er diese Mängel findet, der Andere, weil er andere Mängel findet, aber deßhalb eine Reform zu verwerfen, well man die Begründung nicht billigt, die der oder jener dafür vorgebracht hat, das, meine Herren, ist Weber staatsmännisch noch klug, noch logisch. Wenn z. B. Herr Prof. Herbst den Antrag in dieser Weise gestellt hätte, wie er im Commissionsberichte formulirt ist, nämlich "in Erwägung", daß zwar nicht aus den Gründen und Gesichtspunkten des H. Palacký, wohl aber zur Behebung mancher unleugbarer Unvollkommenheiten die Landtagswahlordnung einer Commission zur Revision zugewiesen werden solle, "wenn sage ich, H. Prof. Herbst diesen Antrag mit dieser Begründung gestellt hätte, da würden sie vielleicht nichts dagegen haben. Meine Herren, war denn die Commission, die sie zusammengesetzt haben, gezwungen, die Formulirung und die Erwägungen des H. Palacký mit in ihren Beschluß aufzunehmen; konnte sie nicht einen anderen Maßstab der Prüfung vorschlagen, und so ein geeignetes Amendement vorlegen, wenn ihr schon dieser obgleich von Sr. Majestät ausgesprochene Maßstab als ein ungerechter und unzweckmäßiger erschien. Im Wesen stimmen ja doch H. Palacký und Prof. Herbst überein; beide stimmen namentlich in dem Punkte überein, daß unsere Wahlordnung wesentliche Mängel hat; beide stimmen in dem weitern Punkte überein, daß diese Mängel einer Reform, daß die Wahlordnung einer Revision bedürftig ist. Der Unterschied zwischen beiden beruht nur in den Gründen, Palacký will dieselbe reformirt haben aus mehren Gründen, insbesondere aber aus dem Grunde der Nationalität. Auch H. Prof. Herbst will sie reformirt haben, und zwar aus mehreren Gründen, nur nicht aus dem Grunde der Nationalität, weil er nicht zugibt, daß die Nationalität darin verletzt ist: aber die weiteren gewiß hochwichtigen Gründe, meine Herren, die sollten, so glaube ich, nach der gewöhnlichen Denkungsweise hier für den Antrag entscheiden, und Sie bestimmen, die Sache nicht zu verwerfen, sondern sie anzunehmen.

Meine Herren, der Antrag ist zudem nicht der Antrag Palacký's allein, er ist mit und zugleich der Antrag von 67 anderen Abgeordneten.

Sie können nicht jedem einzelnen von uns ins Gewissen sehen und wissen, aus welchen Gründen wir diesen Antrag mitgestellt haben, das, meine Herren, werden sie mir zugeben. Sie können also auch nicht deshalb, weil der Abg. Palacký den Antrag hauptsächlich von einem Standpunkte aus begründet hat, die Begründung aller anderen 67 ungehört verdammen.

Meine Herren, ich bleibe also dabei, daß man einer bloßen Form wegen nicht die Reform verwerfen soll. Ist der Maßstab, der vom Abg. Palacký angeboten wurde und der im Anschluߍ an das Oktober-Diplom angegeben ist, ist der Majorität nicht recht, bann kann sie ja einen anderen Maßstab vorschlagen. Aber meine Herren, der zweite Maßstab, der der Gerechtigkeit, erscheint auch der Ihnen verwerflich? ist der auch überflüssig? Wenn Sie wirklich redlich und ruhig an die Sache gehen wollen, womit werben Sie bann die Wahlordnung prüfen, als mit Ihrem Verstande und mit Ihrem Rechtsgefühle; und wenn Sie diese zwei Richtschnuren nicht haben, bann weiß ich nicht, wie Sie damit zurecht kommen, und wie Sie etwas ordentliches zu Wege bringen.

Meine Herren, es ist heute vielerlei gesprochen worden übet die Interessen-Vertretung. Meine Herren! dieser Ausdruck ist in der neuern Zeit ein förmlicher Vexir-Apparat geworden, den man nach Belieben hin und her wendet und changirt, so daß man zuletzt nicht weiß, was man davon und wo man ihn zu halten hat.

Ja, meine Herren, was sind Interessen? Ich glaube nun, Interesse im Staate ist alles, was den Staat, was das Staatswohl interessirt, woran dem Staate gelegen ist. Ich glaube die Aufgabe einer richtigen Verfassung ist alle im Staatsleben vorhandenen Faktoren in angemessenem Verhältniß ihrer Wichtigkeit und Bedeutung für den Staat auch im Staatsorganismus zur Geltung zu bringen.

Das, meine Herren, ist für mich das Ideal einer Verfassung, denn das ist eine Art von Mikrokosmus der politisch organisirten menschlichen Gesellschaft, eine Art Diminutivum derselben. Wir wollen im verkleinerten Maßstabe gewissermaßen die ganze Gesellschaft im Staatsorganismus wieder finden, und zwar in denselben Verhältnissen; wenn

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nun gewisse Interessen, die in der Gesellschaft und im Staatsleben wichtig sind, in der Verfassung keinen Ausdruck finden, oder doch nicht den angemessenen und entsprechenden Ausdruck finden, bann ist eine Verlegung der Interessenvertretung vorhanden, und eine solche möchte ich nie haben, weil eine solche Verfassung keinen Bestand haben kann; denn die einmal vorhandenen wichtigen Elemente werben unausgesetzt darauf hindrängen, in der Verfassung der entsprechenden Vertretung zu finden, und wenn sie sie nicht finden, so werden sie dieselbe erschüttern, untergraben. Meine Herren! Da nützt kein Ausweichen, was einmal im Leben ist bedeutsam, das muß auch im Staatsleben entsprechende Geltung haben. Nun aber wo finden wir hiezu den verläßlichen Maßstab? Darin liegt die Schwierigkeit; meine Herren, sollen und können wir die Gesellschaft wirklich gliedern und in dem Staatsleben so vertreten lassen, wie sich die Interessen im Leben gruppiren. Sollen wir sie theilen in den Lehrstand, Wehrstand und Nährstand. oder sollen wir sie vertreten lassen nach Civil und Militär, oder sollen wir sie vertreten lassen nach Geistlichkeit und Laien, sollen wir diejenigen Interessen der Gesellschaft und Kunst, Religion und Moral, oder ich weiß nicht, meine Herren, welche Interessen der Gesellschaft sonst wir zunächst in Erwägung ziehen sollten? Alle diese Interessen haben gewiß ihre öffentliche Geltung und ihre Bedeutung im Staats- und Volksleben, aber den Maßstab dafür zu finden, sie in angemessener Weise zur Vertretung zu bringen, darin liegt eben die Schwierigkeit. Meine Herren, alle diese Interessen sind nicht zu fixiren, manche derselben sind zudem eben geistige Interessen, sie find Imponderabilien. Meine Herren, ich gehöre nicht zu denen, die die Bedeutung dieser Interessen unterschätzen, denen man zurufen kann, was ihr nicht wägt, hat für euch kein Gewicht, was ihr nicht meßt, das glaubt ihr gelte nicht.

Meine Herren, ich habe diesem Gegenstände einige Aufmersamkeit zugewendet, ja ich habe sogar geschrieben "über die Bedeutung der geistigen Interessen in der Rational-Wirthschaft", die Zumuthung also, daß ich diese Interessen geringschätze, können sie mir somit ersparen; aber, meine Herren, ich habe nirgend und was ich auch darüber gelesen, einen Maßstab gefunden, der diese geistigen Interessen in einer angemessenen und fest präcisirten Weise in der Staatsverfassung zum Ausdrucke bringt. Wir müssen uns schließlich, da wir eben Menschen sind und als solche nur materielle Größen verläßlich zu messen im Stande sind und uns vor allem nur eines materiellen Maßstabes bedienen können, da wir es zuletzt im Leben doch immer mit den materiellen Interessen zu thun haben; und diese materiellen Interesse lassen sich schließlich nicht leicht anders bemessen als wie das Oktoberdiplom gesagt hat, nach der Bevölkerung, der Steuerlast und Ausdehnung. Uebrigens, meine Herren, lassen wir die Theorie der Interessen-Vertretung dahin gestellt; ja wir können sie sogar im vollen Maße gelten lassen. Hier frägt sichs aber nur, welche Interessen find es, die in unserer Verfassung vertreten und zum Ausdrucke gebracht find. Welche Interessen hier zu beachten sind, darüber entscheiden hier nicht gewisse Doktrinen von Professoren, sondern wir müssen aus der positiven Verfassung vom 26. Februar entscheiden, welche derselben sie hat zum Ausdrucke bringen wollen.

Wie der Berichterstatter der Majorität gesagt hat, haben wir nach unserer Verfassung nur die Interessen des Großgrundbesitzes und der Fideikommisbesitzer, ferner das Interesse der Städte und Industrie-Gemeinden und Handels-Kammer, und endlich das Interesse der Landgemeinden. Von andern Interessen spricht unsere Wahlordnung nicht, folglich können wir sie auch nicht in Betracht ziehen beim besten Willen.

Wenn es nun richtig ist, daß nur diese 3 Interessen nach unserm positiven Rechte auf die Beachtung Anspruch haben, dann werden sie mir zugeben, daß man den Standpunkt der Interessenvertretung innerhalb dieser Interessenkreise nicht mehr nochmals zur Geltung bringen kann; denn wir haben offenbar unterhalb der Stadtkurien keinen Großgrundbesitz und keine Landgemeinden zu berücksichtigen und umgekehrt; also innerhalb dieser Kreise entfällt dieser Maßstab der Interessenvertretung und es bleibt uns am Ende nichts anderes übrig als uns nach anderen Maßstäben umzusehen, die gang und gebe sind und die unserm Verstände angemessen und unserem Gerechtigkeitsgefühl zugänglich sind. Herr Prof. Hasner hat bei Besprechung der Interessen darauf hingewiesen, daß das Wesen dieser Interessenkreise darin bestehe, daß diese eine ganze Gruppe von der Bevölkerung in sich vereinigen, welche im gemeinsamen und gleichartigen Lebensverhältnisse steht, deren Glieder unter einander in socialen Verkehr treten. — Meine Herren! Ist das auch wirklich wahr, sind die Haberfürsten des Böhmerwaldes wirklich in socialem Verkehr mit seiner Eminenz dem Kardinal oder mit Sr. Durchlaucht dem Fürsten Schwarzenberg aus demselben Interessen- und Wählerkreise.

Ich glaube kaum. Also dieses Kriterium, daß sie deshalb mit jenen einen Interessenkreis bilden, weil sie in stetem Verkehr sind, das paßt doch offenbar nicht, meine Herren, nachdem es größere und kleinere Interessenkreise gibt und wenn man endlich doch sich bescheiden muß, weil man eben keinen andern, keinen idealen Maßstab anlegen kann innerhalb derselben Wahlbezirke oder Wahlkörper zumachen, warum könnte man nicht in einem Wahlkreise der groß ist mehr, warum könnte man hier nicht z. B. zwei Abgeordnete haben und in einem andern, der klein ist nur einen? Es ist ja dieß der Fall in Mähren. Könnten wir also ohne der Interessengruppen zu stören die Wahlordnung nicht dahin ändern, daß z. B. der gegenwärtige Wahlbezirk Smichovzwei Vertreter hätte, da er 94.000 Bewohner und eine entsprechende Steuerleistung hat. Siesehen also, meine Herren, daß innerhalb dieser


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Theorie und innerhalb der Gruppen auch ganz gut noch eine Verbesserung möglich ist. —

Man hat weiter auch darauf hingewiesen, daß die Industrie ein besonderes Interesse bilde, ein besonderer Faktor sei. Ja, meine Herren, Industrie — auch das ist wieder ein sehr allgemeiner Begriff!

Was bedeutet die Industrie? Sie ist die intelligente Betriebsamkeit in Vermehrung der Produktion, in Vermehrung der materiellen Güter Meine Herren! Diese intelligente Betriebsamkeit ist auf allen Feldern der Produktion zu Hause.

Es gibt auch industrielle Landwirthe, es gibt auch industrielle Bergleute; soll denn nur die Industrie im Gewerbe oder in der Fabrik ein Interesse sein und ihre spezielle Vertretung finden oder die Industrie überall, wo sie sich geltend macht, wo sie die Produktion der materiellen Güter vervielfältige? Ueberall müßte sie von Rechtswegen gleiche Berücksichtigung finden, denn die Gattung des Produktes macht keinen Unterschied. Aber wo werben wir den Maßstab finden, als abermals in der Steuerleistung? derjenige der viel produzirt, der wird gewiß auch entsprechend besteuert werben, denn die Steuerämter finden das schon heraus. (Allgemeine Heiterkeit.) Meine Herren, noch ein Interesse erwähne ich zuletzt: Man spricht so viel von Interessen der Intelligenz; meine Herren, ich bin der Letzte, der diesen Interessen ihre Bedeutung und Berechtigung im Staatsleben versagen möchte, aber das werden Sie mir zugeben, daß die Intelligenz überall vertheilt ist, daß sie bei uns zu Lande sich so ziemlich gleich ist bei beiden Volksstämmen, und, wenn es wahr ist, daß unsere Bevölkerung im Ganzen die intelligenteste und gebildeteste der ganzen Monarchie ist, so glaube ich, kann dieses Lob im gleichen Maaße für beide Volksstämme in Anspruch genommen werden. (Bravo links) bei aller Bescheidenheit. Ich glaube also, der böhmische Volksstamm verdient auch in Bezug auf die Intelligenz eine gleichmäßige Vertretung mit jedem andern, denn er brauchte den Vergleich hierin mit keinem Stammelnder österr. Monarchie zu scheuen, selbst den geistreichen Gottscheer nicht ausgenommen (Unruhe links, Dr. Hanisch ruft: das ist gemein!) Meine Herren, es ist von der Majorität der Commission weiter gesagt worden, es handle sich darum auf die hohe Versammlung auch selbst den Schein einer Ungerechtigkeit nicht fallen zu lassen; meine Herren, Sie werben mir zugeben, daß nachdem Schein nichts entscheide und daß die hohe Versammlung sich nicht nach dem Schein richten sollte. Sie soll sich richten nach dem, was der Kern und die Wahrheit ist; bestehen Mängel in der Wahlordnung, dann sind sie zu reformiren, sind aber keine vorhanden, dann wird sich bei der Prüfung herausstellen, der Schein wird schwinden und es wird sich um so glänzender herausstellen, daß die Anklage, die vom hochverehrten Dr. Palacký gegen die Wahlordnung erhoben wurde, eine ungerechte war.

Meine Herren! Nicht darin liegt, ich möchte sagen, das Kompromittierende für Jemanden, daß er zufällig in den Besitz eines ungerechten Gutes gelangt ist, aber das würde in seinen redlichen Willen einen Zweifel sehen lassen, wenn er, sobald eine Anklage erhoben wird, daß irgendwo der Rechtstitel nicht vollkommen vom Standpunkte des Natur-Rechtes zu rechtfertigen ist, wenn er die Prüfung der Rechtsbehelfe zurückweisen wollte, dieser Prüfung aus dem Wege gehen, sie vereiteln wollte.

Wenn er aber ganz loyal und offen sagt: "Ja, prüft; und weift es sich aus, daß mir soviel nicht gehört, dann will ich das, was ich über das gerechte Maß besitze, gerne herausgeben," dann wird man zu ihm um so mehr Vertrauen haben und das ist das Vertrauen — was sie für unsere Verfassung ansprechen sollten. Meine Herren, man hat ferner im Majoritätsvotum darauf hingewiesen, daß eine Reform der Wahlordnung im gegenwärtigen Augenblicke aus dem Grunde nicht durchführbar, weil ja erst eine Abgränzung der Bezirke respektive der Bezirksgemeinden vorgenommen werden müsse. —

Aber meine Herren! darin gerade finde ich den Hinweis, daß das am besten jetzt und gleichzeitig mit der Reform der Wahlordnung geschehen könnte.

Meine Herren — ich hoffe die Legislation des Königreiches Böhmen wird sich ihren verfassungsmäßigen Ginstuß auf die Abgrenzung dieser Bezirke nicht nehmen lassen; wenn es aber unzweifelhaft ist, daß sie sich diesen Einfluß wahren muß, so muß sie demnächst daran gehen, diese Abgrenzung der Bezirke im Einvernehmen mit der Regierung vorzunehmen, wenn überhaupt die Bezirksvertretung bald ins Leben treten soll. Nun meine Herren — finden sie einen geeigneteren Zeitpunkt, als wenn dies unter einem geschieht, ist es nicht aufliegend, daß man gleichzeitig, simultan auf die Revision der Wahlordnung und auf die Abgrenzung der Wahlbezirke eingehen sollte? Dann, meine Herren — wird sich das beides in kürzester Zeit und in zweckmäßigster Weise, erzielen lassen — es wird also zu diesem Zwecke der Abgrenzug eine Commission ernannt werden müssen und diese kann das unter einem vornehmen.

Meine Herren — zu behaupten, daß eine Verfassung keine Wurzel fassen könne, wenn sie gleich !n Anfang in Frage gestellt werde, das ist in Bezug auf die Form der Wahlordnung eine gar nicht stichhältige Einwendung. —

Die Verfassung hat gar nicht die Prätension alt zu werden ohne jede Veränderung, ohne Verbesserung. — Die Verfassung sagt ja vielmehr selbst, daß die Wahlordnung reformirt werden könne, ja daß die Wahlordnung sogar mit einfacher Stimmenmehrheit reformirt werden könne. Sie hat zu diesem Zwecke, weil sie Revision nicht blos für möglich, sondern auch als wünschenswerth vorausseht, sogar einen Präclusivtermin gesetzt — sie hat gesagt, es könne nur binnen 6 Jahren mit einfacher Majorität geschehen. Sie hat also nicht die Prätension gezeigt

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erst alt zu werden — bevor zu einer Veränderung geschritten wird und wir sind vielmehr gewissermaßen direct durch sie selbst aufgefordert, sie zu reformtreu nach unserm besten Wissen und Gewissen

Die Wahlordnung hat sich daher gewissermassen nur als eine provisorische hingestellt, als eine solche, die durch uns reformirt werden kann und soll. — Meine Herren! man hat noch ein Hinderniß der Revision hervorgehoben, die Gruppen im Reichsrath! aber meine Herren! Wenn wir, weil es Gruppen zum Reichsrath gibt, nicht daran gehen könnten, innerhalb diesen Gruppen, Reformen vorzunehmen, das ist zu viel behauptet, als daß eine Aenderung der Wahlordnung überhaupt für uns nicht möglich ist; dann aber wäre der §. 54, welcher uns die volle Macht gibt, die Wahlordnung zu ändem, der uns also hierin gewissermaßen ein konstitutives Recht zuspricht, dann wäre er nur gemaltes Brod. Denn es ist ja sehr leicht möglich, daß der Reichsrath, das ist der Gesammt-Reichsrath nicht zu Stande kommt, von dessen Entscheidung wir hierin alle abhängen. — Auch die Volkszählung sogar soll ein wichtiger Grund gegen die dermalige Vornahme der Revision sein. Aber ich muß leider dem Herrn Berichterstatter aus privater Kenntniß, die mir geworden ist, die Mittheilung machen, daß nach einer allerh. Mittheilung neuesten Datums eine neue Conskription erst in 7 Jahren vorgenommen werden soll, d, i. daß die jetzt bevorstehende dermal nicht stattfinden wirb. Wenn wir also mit der Revision warten sollen, bis zur nächsten Volkszählung, bann würden wir den Termin offenbar verpassen. — Das könnte vielleicht dem Herrn Berichterstatter gleichgiltig sein — aber uns ist es nicht gleichgiltig. Meine Herren! die Sache ist für uns vielmehr ein Gegenstand von nicht geringer Bedeutung.

Wir haben uns alle verpflichtet gesehen unserem Volke gegenüber, daß sich durch diese Wahl-ordnung verkürzt findet, diesen Antrag jetzt schon zu stellen. Wäre es auch richtig, daß der Gegenstand nicht so dringlich ist, so gilt es hier die Abstellung eines Unrechtes und die soll man nicht auf die lange Bank schieben; denn jedes Unrecht ist die Verletzung eines heiligen Gefühles im Menschen und je kürzer diese Verletzung und die damit im Gefolge stehende Bitterkeit anwährt, desto besser ist es im Interesse des Landes und des allgemeinen Rechtsgefühls.

Meine Herren! übrigens ist ja nicht gesagt, daß, wenn diese Commission heute zusammengesetzt wirb, sie auch noch im Verlaufe dieser Sitzungsperiode mit des Arbeit fertig wird. Was immer geschehen möge, wenn diese Commission jetzt zusammen berufen wird, ober der Antrag seiner Eminenz angenommen werden sollte, die Sache an den Landesausschuß zu weisen, so müssen doch jedenfalls gründliche Studien vorgenommen werden, es werden jedenfalls alle einschlägigen statistische Daten und das verläßliche statistische Daten erhoben werden müssen; auf deren Grundlage und mit Beachtung aller dauernden Interessen, muß dann die Wahlordnung reformirt werden, darüber kann leicht noch ein Jahr vorübergehen. Wer kann es ferner wissen, wann wir zu der nächsten Sitzung zusammenberufen werden? es hat das anderthalb Jahr gedauert, ehe wir zur zweiten Session zusammengekommen sind, und wir können uns nicht der Gefahr aussetzen, diesen hochwichtigen Gegenstand, ich möchte sagen, bis auf die 12. Stunde zu vertagen, oder wohl gar bis die letzte Stunde geschlagen hat, damit er vielleicht, wenn wir ihn erst in der letzten Zeit vorbringen würden, vielleicht durch Vertagung und Hinschleppung vereitelt werde. Meine Herren, dieselben Gründen, die heute gegen die Reform der Wahlordnung vorgebracht worden sind, werden vielleicht im 3. und 4. Jahre wieder vorgebracht werden können, und wir haben dann eben so wenig Aussicht auf günstigere Entscheidung. Wir haben es für unsere Pflicht gehalten, das, was wir den Interessen unseres Volksstammes schuldig sin,d jetzt ohne Verzug zur Sprache zu bringen, damit es nicht erscheine, als billigten wir dieses Unrecht, als wollten wir es verjähren lassen. Wir müssen hier in der Zeit nützen, denn das, was heute mit einfacher Majorität von 61 Mitgliedern geändert und gebessert weiden kann, müßte nach 6 Jahren vielleicht 161 Stimmen für sich haben, und ich glaube, bann wäre für unser Volk absolut keine Aussicht mehr vorhanden, die Wahlordnung je auf gesetzlichen Wege zu ändern. Denn diejenigen Faktoren, die heute gegen jede Abänderung sind, werden es auch dann sein, und wenn wir die Reform jetzt nicht durchsetzen, müßten wir die Hoffnung ganz aufgeben, und meine Herren! bedenken Sie, welchen Eindruck, welchen betrübenden Einbruch dies auf das ganze böhmische Volk machen müßte, wenn es sich nach 6 Jahren sagen müßte: "Wir haben 6 Jahre für unser gutes Recht gestritten, wir haben an das Gerechtigkeitsgefühl unserer Landsleute appellirt und sind nicht gehört worden! Auf diese Verfassung bauen wir keine Hoffnung mehr! wie sollen wir uns helfen?" Meine Herren! Ich komme da auf einen Punkt zu sprechen, der vielleicht bei Ihnen geneigtes Gehör finden wirb. Es ist allen jenen, welche die Februarverfassung in Bezug auf Ihr Abweichen, ihre Nichtcongruenz mit dem Oktoberdiplom, dessen Ausführung sie sein soll, bekämpft und so oft entgegnet worden: "Ja wir gestehen gerne, daß die Februarverfassung Mängel hat, aber das gerade ist der Vorzug der Februarverfassung, daß sie eine Reform offen hält, das ist gerade ihr Vorzug, daß sie bildsam ist, daß ihre Verbesserung aus ich auf verfassungsmäßigem Wege möglich ist. (Hört) Meine Herren! Wenn Sie nun den heutigen Antrag der Commissonsmajorität annehmen, wenn Sie über ein, wie ich glaube, gerechtes Anliegen zur Tagesordnung übergehen, zudem in einer, ich kann nicht anders sagen, so verletzenden Weise, werden Sie das bestätigt haben, daß unsere Verfassung aus


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sich und durch sich reformfähig ist? Ich glaube, gerade damit werden Sie das Verdammungsurtheil über diese Verfassung gesprochen haben, sie werden erklärt haben, daß sie aus sich selbst nicht reformirt werden kann noch will, und das bitte ich Sie, meine Herren, wohl zu erwägen. Meine Herren, man weist in dieser Beziehung so gerne noch auf einen anderen Grund der Verwerfung, im Privatgespräche mit deutschen Collegen wenigstens ist, mir das wiederholt mitgetheilt worden: "wir sind zwar überzeugt, daß der böhmische Volksstamm in der Wahlordnung zurückgesetzt ist, aber das nützt nichts, wir sind einmal im Besitz und halten das was wir haben, das ist ein gesunder Egoismus, der in der Politik berechtigt ist." Meine Herren! man hat mir weiter privatim die Gewissensfrage gestellt: Sagen sie mir, wenn sie an unserer Stelle wären, würden sie nicht ein Gleiches thun? Ich nun sage ihnen, meine Herren, und ich erkläre es offen und ehrlich, so wahr mit Gott helfe, daß ich nicht ein Gleiches thun würbe. Und meine Herren, daß ich es nicht thun würde, das habe ich bei verschiedenen Veranlassungen gezeigt; ich berufe mich auf jene Herren Collegen, welche bei der Entwerfung der Constitution in Kremsier mit mir gearbeitet haben, die mögen es bezeugen, ob ich nicht bereit war, sogar eine Bestimmung in die Verfassung aufzunehmen, und wirklich aufgenommen habe des Inhalts und Sinnes, daß alle Fragegesetze von nationaler Bedeutung nicht durch eine nationale Majorität entschieden werben sollten. Dieß, meine Herren, mag ihnen Beweis sein, daß mir nicht darum zu thun ist, blos zu majorisiren. Und in dieser Beziehung muß ich den Verdacht, welcher dießfalls von Seite des Herrn Professor Brinz ausgesprochen wurde, entschieden zurückweisen eben so, wie die Behauptung des Herrn Prof. Herbst, welcher gesagt hat, es handelt sich uns nur um die Majorität, während wir nur um das Recht streiten. Meine Herren, dieser gesunde Egoismus, der ihnen empfohlen wird, müßte, wenn er zur Geltung kommen sollte, in unserem Staats- und Verfassungs-leben, wäre nach meiner Uiberzeugung eine höchst traurige Erscheinung, denn er würbe darin Recht und Moral bei Seite sehen. ES gibt aber, meine Herren keine Verfassung, es gibt keine menschliche Gesellschaft überhaupt, die Bestand haben könnte, ohne auf Rechtsprinzipien basirt zu sein. Das ist nach meiner Uiberzeugung eine pure Unmöglichkeit. Das eben ist charakteristisch für sein Wesen, daß der Mensch sich vor anderen Dingen vorzugsweise dadurch von dem Thiere unterscheidet, daß er ein Rechtswesen ist, daß er das Recht überall hinbringt, wohin er auch zieht, weil er nicht ohne Recht existiren kann, und wenn heute eine Räuberbande sich bildet und eine gewisse Dauer sich sichern will, so muß sie ein Rechtsstatut für sich festsetzen ober sich eine gewisse Regel und Ordnung ihres Rechts aufstellen. Nur das Thier allein lebt von dem gesunden Egoismus, nur die Thiere fressen sich gegenseitig auf, nach dem Gesetze des gesunden Egoismus und der größeren Kraft, dem Menschen gedeiht er nicht. Ich möchte nicht mit der Bitterkeit, die in dieser Beziehung vielleicht nur in Folge einer gewissen gereizten Stimmung hier Ausdruck gefunden hat, auf eine bedeutsame Erwägung zurückkommen, aber, meine Herren, doch kaun ich es nicht zur Gänze vermeiden. Denken wir uns, wie die Sache heute hier steht. Wir stehen in diesem Hause faktisch zumal heute als die Vertreter zweier Nationalitäten einander gegenüber. Es ist hier zwar das Element des Großgrundbesitzes vorhanden , von dem auch ich glaube, daß es keiner Nationalität exclusiv angehöre daß es berufen sei, in einer so wichtigen Frage den Mittelmann zu bilden. Das Element unseres Großgrundbesitzes, insbesondere unser historische Adel, au den ich hier appellire und den ich daran erinnere, daß es durch die Thaten seiner Vorfahren, die in unseres Volkes dankbarem Gedächtnisse aufgewahrt sind, demselben wesentlich angehöre. Ich bitte meine Herren, es ist das keine Phrase, wenn ich das sage, von mir ist es bekannt, daß ich einen Werth lege auf die Geschichte meines Vaterlandes, (Bravo) daß ich einen Werth lege auf alle die Männer, die unser Volk groß und mächtig gemacht haben, ohne Unterschied, welcher Familie sie angehört haben, und es ist also wohl nicht in Zweifel zu ziehen, daß ich gerade die zahlreichen Männer unseres Adels, die für mein Volk großes und wichtiges geleistet haben, gewiß hoch halte und stets hoch halten werde. Anschließend daran erkläre ich, daß die Absicht unseres Antrags, bei weitem nicht die ist, den Großgrundbesitz verkürzen zu lassen, und in dieser Richtung muß ich der Anschauung des Hrn. Sladkowský entschieden entgegentreten. (Bravo) Meine Herren, ich meinerseits gebe recht gern zu, daß das Interesse des Großgrundbesitzen ein besonderes und wichtiges Interesse unseres Landes ist; ich glaube auch, daß die Zahl der Stimmen die der Großgrundbesitz bekommen hat, nicht wesentlich abweicht von der Anzahl, die ihm zukommt, vorausgesetzt, daß man wirklich die Steuerleistung desselben gehörig erhoben würde; denn wir müssen zur Grundsteuer auch die Einkommensteuer und auch noch andere teuer erheben, die auf den Großgrundbesitz fallen.

Es lasten nemlich auf dem Großgrundbesitz auch mancherlei andere Abgaben und Lasten, die andere Kreise der Bevölkerung nicht tragen. Ich erinnere nur an das zur unserer Zeit noch bestehende Kirchen-Patronat, ich erinnere an die Lasten, welche der Großgrundbesitz speziell für die Schule trägt; ich erinnere, daß ein großer Theil des Großgrundbesitzes aus national- und volkswirthschaftlichen Rücksichten gebunden ist, daß der Großgrundbesitz wesentlich im Waldbesitze wurzelt, seinen Hauptbestandtheil hat und daß er in dieser Beziehung auch für das Interesse des ganzen Landes in Anspruch genommen und in der freien Disposition über sein Eigenthum beschränkt ist, damit das Land nicht entwaldet werde und so jenem Verderben preisgege-


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ben werde, welches in anderen Ländern, z. B. in Dalmatien durch die völlige Entwaldung eingerissen ist. Diese Beschränkung der Waldbesther ist eine Last, die sie für die Gesammtbevölkerung des Landes tragen. Meine Herren, ich erwäge ferner auch, daß die Regierung, indem sie dem Großgrundbesitz eine größere Stimmanzahl gegeben hat, als nach den Steuerlasten ihnen gebührt, dabei verfassungsgemäß das historische Recht geachtet hat, welches auch ich zu achten jederzeit gerne bereit bin. Ich erinnere endlich, daß die Regierung, indem sie das gethan hat, auch das Interesse der Stabilität unserer Institutionen im Auge gehabt hat, welche vor, zugsweise, d. h. dieses starke und stabile weniger Wechseln ausgesetzte Element geschützt werden soll. Aus allen diesen Rücksichten möchte ich nicht, daß die Stimmen, welche dem Großgrundbesitzer zugefallen sind, gemindert werden.

Der Antrag Palackýs, wie ich ihn verstehe und aufgefaßt habe, und wie ich ihn vertheidige, geht vor allem auf eine Abänderung innerhalb der Interessengruppen und Wahlbezirke, wie sie uns gegeben sind. Erwägen Sie überdies, meine Herren, wenn Sie eine Commission zusammenstellen, so wird diese nach den Curien gewählt sein, und diejenigen Curien, die heute vorwiegend gegen die Reform der Wahlordnung stimmen wird und die Curie des Großgrundbesitzes werden dann in dieser Commission gewiß stark genug vertreten sein und so Gelegenheit haben, nach ihrer Ansicht zu stimmen; sie würden sich ja, gegen jede Verkürzung aussprechen; sie werden auch im Landtage in gleichem Maaße vertreten sein, so zwar, daß, wenn eine Abänderung in dieser Richtung beantragt würde, der Großgrundbesitz die Möglichkeit hatte sich zu vertheidigen. Aber meine Herren! abgesehen vom Grundbesitze von dem man gesagt hat, daß er beiden Nationalitäten angehöre, zum Theile seiner Abstammung nach, zum Theile seiner Besitzverhältnisses nach erinnere ich Sie zu diesen Fragen dringend daran: wir stehen hier heute auf dem Punkte, daß die eine Nationalität des Landes über die Rechtsansprüche wider das Recht der andern zu Gerichte sitze. Wirb dieser nun die Untersuchung ihrer Rechtsansprüche, und mehr wird ja nicht verlangt als eine Untersuchung, wird diese verweigert, wird darüber zur Tagesordnung übergangen, so erblicke ich darin ein im Interesse unseres Landes und seines Friedens ein bedauerliches Ereigniß. Ich kann nicht umhin das zu sagen: ich fühle es so. Und unter derselben Ueberzeugung und unter demselben Gefühle, welchem ein anderer Abgeordneter vielleicht in zu bitteren Worten Ausdruck gegeben hat, muß ich es wiederholen, es würde so erscheinen, als wenn die eine Nationalität der anderen die Gerechtigkeit, selbst auch nur die Anhörung ihrer Rechtsansprüche verweigern. Meine Herren! durch eine solche Entscheidung wird ein Riß unter unsere beiden Nationalitäten gebracht, der immer schlimmer werden, immer weiter gehen wird. Meine Herren! Ich kann mich dieses Gefühles, dieser Ueberzeugung nicht erwehren. Ich erinnere mich, ich habe einmal mit einem Freunde, einem Deutschböhmen, einem Manne von gereifter politischer Ansicht und liberalen Anschauungen gesprochen, der, als ich diese Frage zur Sprache brachte, sagte: "Ja, ihr beschwert euch immer über die Unterdrückung durch die Deutschen. Die Deutschen haben euch Nichts zu Leide gethan. Wir haben ja beide gelitten unter demselben Absolutismus, wir sind beide gleich gedrückt worden. Die Uniformirung war ein Werkzeug, ein Bedürfniß des Absolutismus. Laßt einmal den Tag herbeikommen, wo wir frei zusammen tagen können, wo wir beide Stämme des Landes im Landtage vertreten sind; da sollt ihr sehen, daß es nicht der Deutsche sein wird, der Euch unterdrücken will." Meine Herren, wenn ich nun, vorausgesetzt, daß heute der Antrag der Majorität angenommen wird, diesem Freunde die Frage stelle, ob es heute wirklich so eingetroffen, ist wie er vorhergesagt, was wird er mir darauf antworten? Das gebe ich Ihnen, meine Herren zur Erwägung. Ich wünsche, meine Herren, daß diese Frage heute im versöhnlichen Geiste gelöst werde, im Geiste der Klugheit, im Geiste der Gerechtigkeit, im Interesse der Eintracht des Landes. Gott erleuchte uns, daß wir an diesem Tage, der vielleicht für die Zukunft verhängnißvoll werden kann, keinen Fehltritt begehen! (Bravo, schwaches Zischen links). .

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich habe nur noch die etwaigen Anträge, Nebenanträge oder Amendements entgegenzunehmen, sie vorzulesen und zur Abstimmung zu bringen. Sodann hat noch der Herr Berichterstatter das Schlußwort und schließlich gehen wir zur Abstimmung über. Ich bitte, wenn noch Jemand ein Amendement hat, mir es zu übergeben.

Ich bitte den Antrag Seiner Eminenz vorzulesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß werde beauftragt, alle Behelfe, welche erforderlich sind, um die Frage gründlich zu erwägen, in wie weit die bestehende Landeswahlordnung dem Zwecke entspreche, eine gerechte und alle Interessen dauernd sichernde Vertretung des Landes herzustellen und im Einvernehmen mit der Statthalterei vorzubereiten, und sammt den Anträgen, welche dem Landesausschuße angezeigt erscheinen sollten, gleich im Beginne der nächsten Landtagssession dem Landtage vorzulegen.

Vysoký sněme, račiž uzavříti: Zemskému výboru budiž nařízeno, by veškeré pomůcky, kterých zapotřebí je, aby se důkladně uvážila otázka, jak dalece nynější řád volební dostačí účelu svému, by spravedlivé a všechny zájmy trvale pojišťující zastoupení země utvořeno bylo


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a v srozuměni s místodržitelstvím připravoval a i s návrhy, které by zemskámu výboru vhodnými býti se zdály, hned na počátku příštího zasedání sněmu tomuto předložil.

Oberftlandmarschall-Stellvertreter: Wirb dieser Antrag unterstützt? Er ist vollkommen unterstützt, jetzt bitte ich den Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Berichterstatter Dr. Herbst: Nachdem die Debatte solche Dimensionen angenommen und so lange gewährt hat, würde ich sicher nicht die Geduld des hohen Hauses mehr in Anspruch nehmen, wenn mir nicht die Verpflichtung als Berichterstatter obliegen würbe, den Antrag der Majorität wider die dagegen erhobenen Angriffe zu vertheidigen. Ich will dabei ganz absehen davon, was dem Berichterstatter persönlich freilich zum Theil mit schmeichelhaften Worten zum Vorwurfe gemacht wurde; man hat mir gesagt, es seien kleinliche Gründe, die ich ins Feld führe; es ist von der anderen Seite gesagt worden, einen solchen Antrag und eine solche Begründung hätte mau von mir nicht erwartet.

Ich muß bekennen, ich halte den Antrag für recht und die Gründe dafür für vollkommen geeignet, ihn zu motiviren, und schäme mich weder des einen noch der anderen. Ich halte vielmehr dafür, daß der Antrag und die Begründung das Gute hat, die Sache ins klare, helle Licht zu sehen.

Nun wurden freilich stundenlange Reben gehalten, um nachzuweisen, der Antrag wolle gar nicht der Verfassung nahe treten, er wolle die Verfassung nicht in Abrede stellen, der Antrag hate mit der Nationalitätenfrage gar nichts gemein, es sei ein einfacher simpler Antrag auf Reform der Wahlordnung und wer nicht dafür sei, der halte die Wahlordnung für etwas unreformirbares und der sei gegen die Reform, daher wahrscheinlich, illiberal.

Alle diese Argumente, diese Darstellungen, thuen den einfachen, schlichten, prunklosen Darstellung, wie sie den Marojoritätsbericht enthält, keinen Eintrag, weil darin nachgewiesen wird, was eigentlich der Kernpunkt ist. Der Kernpunkt der Frage, um den es sich handelt, ist die Frage, ob die Verfassung gerecht oder ungerecht ist; um Nichts anderes, und das ist der Gesichtspunkt, von welchem die Sache beurtheilt werden muß. Ich werde darauf noch am Schluß meiner Rebe mit einigen Worten zurückkommen, vorerst aber bemerken. Wenn man meinŤ Gründe kleinlich, armselig, nicht konkludent, u. s. w. gefunden hat, die sich doch einfach auf staatsrechtliche Urkunden stützen, so muß ich staunen, was alles für Gegengründe angeführt worden sind.

Es ist als Gegengrund angeführt worden — eine Reihe von Artikeln aus verschiedenen deutschen und böhmischen, in- und ausländischen Zeitungen und was das wunderbarste ist, die Beweise gründen sich nicht nur auf Artikel, welche geschrieben wurden, sondern die allen schlagendsten Beweise sollen eigentlich die Artikel sein, die gar nicht geschrieben wurden. (Heiterkeit.) — Wenn irgend ein Blatt eine Behauptung aufgestellt hat und ein anderes Blatt, das offiziell genannt wirb, nichts geantwortet hat, so behauptet man, die Behauptung, die man aufgestellt hat, bewiesen zu haben. — Ja solche Beweise, die kenne ich allerdings nicht. — Meine Beweise sind die Gesetze und dasjenige, was mit juristischer und logischer Gewißheit sich darthun läßt. — Zeitungsartikel habe ich als Beweise noch nicht angesehen. —

Man hat ferner als Beweise angeführt, daß die Verfassung vom I. 49 ganz andere Zahlen in Bezug auf die 3 Gruppen um die es sich handelt festgesetzt habe, wenn ich nicht irre, 60 für die Höchstbesteuerten, 80 für die Städte und Industrialorte und 120 für die Landgemeinden.

Nun kenne ich die Sache zufällig näher — in einem Dokumente existiren in der That diese Zahlen, das ist ein Promemoria, welches ein sehr verehrter Abgeordneter dieses Hauses, der als Vertrauensmann damals fungirte, jetzt aber durch Krankheit verhindert, sich unter uns nicht befindet, der betreffenden Commission überreicht hat — aber ein solcher Entwurf eines Privatmannes ist keine Verfassungsurkunde; die Verfassungsurkunde, welche das Königr. Böhmen hatte, ist dasjenige, was Se. Maj. sankzionirte u. die Verfassung v. J. 49 sagt, daß der Landtag des Königreichs Böhmen bestehe aus 70 Abgeordneten der höchst besteuerten, akurat so viel, nicht um einen mehr oder weniger, als heute der Großgrundbesitz in der Versammlung hat, 71 der nach bezeichneten Städte und Industrialorte — das ist allerdings um einen weniger, die Städte haben jetzt um einen mehr, sie sind aber auch binnen 13—14 Jahren bedeutend gewachsen — um einen Abgeordneten kann man ihnen schon mehr gönnen, es sind dann aber noch 79 Abgeordnete. Die übrigen Gemeinden, gerade die nämlichen Abgeordneten, wie sie heute sind.

Wenn man sich auf die Verfassung vom I. 49 wirft, dann hätte man sich auf die wirklich sankzionirte Verfassung berufen sollen. (Bravo links.)

Solchen Kalibers waren die Argumente, mit welchen ein, wie ich glaube, wohlbegründeter Antrag angefochten wurde.

Wenn gegen meine Argumente angeführt wird, sie seien kleinlich und dergleichen, kann ich mir daher diesen Entwurf schon gefallen lassen.

Ich werbe ferner mit statistischen Daten die Versammlung nicht ermüden, ich kann versichern, daß mir ein großer Schatz derselben zu Gebote steht, aber aus statistischen Daten macht man in der Regel, was man daraus machen will, nämlich man nimmt dasjenige, was paßt, und läßt das andere weg.

Ich werbe das gleich später an einem Beispiele zeigen; — aber was die Nachweisung betrifft, welche der Hr. Abg. Sladkowský in Bezug


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auf die Landeswahlbezirke aus meinen Daten gezogen hat, so sagt er, die rein böhm. Bezirke müßten nach der Bevölkerung 34 Abg. haben, die gemischten 26, die deutschen 19. Es ist unwiderleglich, daß in fast allen gemischten Bezirken die böhmischen Bezirke die Bevölkerung überwiegend haben. Selbst in dem Bezirke, welche der Hr. Sladkowský einen deutschen genannt hat, ist dieses hervorgetreten, ein rein deutscher Bezirk hätte den Hrn. Sladkowský schwerlich gewählt.

In gemischten Bezirken ist also in der Rege! die deutsche Bevölkerung nicht überwiegend, sonden geringer. Es würde also noch diesem eine gerechte und billige Vertheilung die Folge abgeben, daß ungefähr 60 Abgeordnete der Landgemeinden die böhmische Nationalität, 19 die deutsche hätte; das wäre denn doch auf Kosten der deutschen Nationalität etwas gar zu freigebig, man müßte, nur wie es der Hr. Sladkowský gethan hat, nicht bloß die böhm. und die deutschen und die gemischten Bezirke, sondern auch die böhm., gemischten und deutschen Abgeordneten unterscheiden.

Ich kann mir nur wohl einen Bezirk denken, der gemischt ist, gemischte Abgeordnete aber nicht, (Heiterkeit) wie ein Abgeordneter zu ein Drittel deutsch und zu zwei Drittel böhmisch sein soll, ist unfaßbar, und mir wenigstens ist lieber, daß sie entweder ganz deutsch oder ganz böhmisch sind, was dazwischen ist, ist in der Regel von Uebel.

Das ist also ein Argument in Bezug auf die Statistik.

Ein anderes Argument ist das, was Dr. Rieger in Bezug auf die Städte angeführt hat. Da kann ich gleich zeigen, daß man aus statistischen Daten machen kann, was man will. Dr. Rieger hat genommen die Ortschaften, welche mehr als 3000 Einwohner haben, und da hat sich ergeben, daß darunter mehr böhmische als deutsche sind.

Wenn man wieder die Ortschaften nimmt, die mehr als 4000 Einwohner haben oder die mehr als 2000 Einwohner haben, ergibt sich ein ganz anderes Resultat.

Von Ortschaften, die mehr als 2000 Einwohner haben, gibt es deutsche 151, böhmische 140 und gemischte 14. Da find nur die deutschen in der Majorität und wenn man die Ortschaften nimmt die über 4000 Einwohner haben, sind die deutschen wieder in der Majorität. Da sind 35 deutsche, 29 böhmische.

Wenn man jene Zahl nimmt, welche Dr. Rieger genommen hat, von solchen, welche 3000 Einwohner haben, so bekommt man allerdings eine Majorität für die böhmischen Städte. Dies ist bei 3000 Einwohnern. Nimmt man 4000, 2000 an, so bekommt man eine ganz andere Zahl. Es kommt also bei diesen Zahlen, besonders wenn man nicht weiter eingeht, nicht viel heraus, und man bringt auch wenigstens gerade das, was man will heraus. Wer sucht, der findet, das gibt besonders auf diesem Gebiete.

Ich will die Versammlung nicht lange mit Daten belästigen, weil ich glaube, wer, überzeugt ist, den wird es nicht abbringen, und wer nicht überzeugt ist, dem wird es nicht nützen.

Es ist ferner auch die eigenthümliche Behauptung aufgestellt worden, wir wissen gar nicht, was die deutsche Bevölkerung will, wenigstens müssen wir voraussetzen, daß es so gemeint war. Dann hätte jenes Argument die Bedeutung, als wißten wir wohl die Wahrheit, sagen aber das Gegentheil, so wäre dies eine Zumuthung, wie sie in einem Parlamente noch nicht dagewesen. Ich kann aber versichern, sehr gut wir wissen, was die Deutschen in Böhmen wollen, sie wollen Frieden und Versöhnung. Aber eben darum fassen sie die beständigen Hetzereien von Nation gegen Nation. (Oho im Centrum). Diese sind wahrhaftig von den Deutschen nicht ausgegangen (Unruhe im Centrum) und werden auch nicht ausgehen. Man weiß recht gut, was alles benützt wurde, um zu erbittern, was einzelne zu diesem Zwecke gethan haben. — Aber unsere Commitenten, das versichere ich Sie, wollen friedlich leben, sie haben kein Interesse daran, zu entnationalisiren oder Propaganda zu machen, das fällt den Deutschen nicht ein, was hätten wir auch für ein Interesse daran.

Aber Friede wollen sie, und damit sie ihn finden, wollen sie, daß unser Verfassungsband feststehe, von dem wir Deutsche und die industrielle Bevölkerung schon die Vortheile empfunden haben, und hoffentlich noch empfinden werden, aber sie wissen auch, daß wenn beständig daran gerüttelt wird, wenn man auflöst ohne neu zu schaffen, daß bann auch empfindliche materielle Nachtheile entstehen, und unsere Mandanten würden es uns gar ehr verargen., wenn wir die Hand da zu etwas böten, was einen Angriff auf die Verfassung auch nur gleich sehen könnte.

Und soviel ich weiß, sind die Deutschen geneigt in Palackys Antrag etwas zu sehen, was der Verfassung wahrhaftig nicht förderlich ist, und wenn sie die heutigen Reben gehört hätten, so müßten sie das umsomehr glauben, und werden es auch glauben, und sie werden nicht zu jauchzen, wie ein Redner bemerkt hat, wenn, wir zu etwas die Hand bieten, was gegen die Verfassung wäre.

Das sind beiläufig die Gründe; in den langen Reden habe ich wenigstens nichts anderes als das bisher angeführte zu finden vermocht.

Man hat auch an unsere Gefühle appellirt, Schrecknisse vorgemalt, welche eintreten werden, wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, und man scheint, wie mir vorkommt, im Widerspruch mit sich selbst gekommen. Einerseits sagt man, der Antrag hat mit der Nationalität gar nichts gemein, das ist wenigstens so oft versichert worden, als uns auch das Gegentheil davon versichert worden ist. —

Es ist versichert worden, es handle sich um ine Verbesserung der Wahlordnung. Warum soll-


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ten die Deutschen nicht das nämliche Interesse haben, wie die Böhmen. Anderseits aber sagte man es könne lein Friede und keine Eintracht unter den Nationalitäten vorhanden sein, falls der Antrag verworfen würde.

Eins oder das andere muß nicht wahr sein. Es muß doch nicht bloß darum zu thun sein, Mängel zu verbessern, sondern die Stimmverhältnisse zu ändern, und so sehr Dr. Rieger behauptet, ich habe etwas unterschoben, so sehe ich nicht ein, wie man Stimmverhältnisse ändern kann, als dadurch, daß einige Stimmen hier genommen und dorthin gegeben werden, und das practische Interesse kann kein anderes sein, als die Majorität zu erlangen, daß dieß aber nur auf Kosten der Deutschen geschehen könnte, ist nach der Rede Riegels an den Großgrundbesitz ganz evident.

Ich stimme seiner Ansicht dießfalls vollkommen bei, nur dünkt sie mir im Munde des Vertreters des Minoritätsvotums und des Antrages Palackýs etwas sonderbar; wir sind es ja nicht, die den Großgrundbesitz bedrohen, uns gegenüber ist diese Vertheidigung nicht nothwendig, und ich weiß nicht, weßwegen sie unternommen ist. Wir haben das Recht des Großgrundbesitzes ebenso wenig angefochten, als wir von einem andern Argument Gebrauch gemacht haben, welches Dr. Rieger ebenfalls ohne Noth bekämpfen zu müssen behauptet, indem er dafür spricht, daß beide Stämme in Böhmen in der Intelligenz sich gleich stehen.

Ich glaube nicht, daß in dieser Beziehung irgend Jemand einen Zweifel ausgesprochen hat, und ich sehe daher auch nicht ein, wozu es nothwendig war, das gewiß harmlose und nicht auf die Entnationalisirung der Böhmen ausgehende Volk der Gottscheer ins Feld zu führen.

Wenn nun aber an das Gefühl appellirt wird, nun so glauben wir auch an das Gefühl appelliren zu können, und zwar an das Gefühl derjenigen österreichischen Staatsbürger, welche die Verfassung für ein höchstwichtiges Gut halten.

Das führt mich wieder auf ein weiteres Argument, von welchem immer Gebrauch gemacht wurde. ,—

Man sagt immer: es wird der Richter angerufen und weigert sich, das Recht zu sprechen. Ja wer soll da der Richter sein, und über was? offenbar über die Verfassung, denn ich weiß nicht über was sonst (Bravo links) und von wem ging die Verfassung aus, wer hat uns berufen Richter zu sein über die Verfassung?

Allerdings, der Palacký'sche Antrag fordert uns auf, das Richteramt auszuüben. Es ist also keine Phrase, wenn vom Richteramte gesprochen wird?

ES ist wenigstens eine Phrase, welcher ein tieferer Sinn innewohnt, sobald man eben dieser Phrase näher an den Leib rückt. —

Man hat freilich behauptet, das sei es nicht gewesen, es sei nicht die Verfassung der Angeklagte, aber Jemand muß es doch sein; Jemand muß da sein, der verurtheilt wirb, denn sonst wüßte ich in der That nicht, wie man das Richteramt ausüben soll, wenn Niemand angeklagt ist.

Man hat ferner viel gesprochen, was das für einen Effekt machen wird, man hat es bei der ersten Begründung sogar ein Verbrechen genannt, wenn man nicht für den Antrag stimmen wird.

Man hat, soweit mir der Vortrag erinnerlich ist, sogar gesagt, daß ganz Europa auf unsere Entscheidung harret, später ist man allerdings etwas zurückgegangen und hat dieß auf Oesterreich und Böhmen beschränkt. Offenbar wollte man dadurch auf die Abstimmung des Einzelnen einwirken.

Ich glaube nun, hier kann man von der Analogie Gebrauch machen. Meines Erachtens ist der, der ein Richteramt ausüben soll, vor Allem verpflichtet Recht zu sprechen, unabhängig von dem, was man für die öffentliche Meinung ausgibt und was zur öffentlichen Meinung gemacht wird, die es aber in der That gar nicht ist. Wenn ich das Glück hätte, dem Richterstande anzugehören, so würde ich, bevor ich zum Urtheilsspruch komme, nicht erst fragen, was sagt die öffentliche Meinung, sondern ich würde fragen, was sagt mein Gewissen. Und wahrhaftig mein Gewissen hat mir gesagt: daß wir sehr wohl und Recht daran thäten, wenn wir über den Antrag Palacký's zur Tagesordnung übergingen, und wenn ich diese Ueberzeugung gewonnen habe, die, wie ich hoffe, auch meine Collegen gewonnen haben, so kann ich von derselben nicht abgehen, aus der Rücksicht, was für außerordentliche Folgen der Ausspruch haben könnte. Ja, in der That, ich glaube wir können ruhig und getrost abwarten, welche Folgen es haben wird, sie werden nicht so gar übel sein, als man uns gerne glauben machen wollte.

Wer an dem Rechte festhält, der braucht die Folgen nie zu scheuen, wir aber haben uns an das Recht gehalten. Denn was ist die eigentliche Bedeutung des Antrags? Dr. Rieger hat zwar gesagt, ich habe dem Antrage etwas unterschoben. — Es steht aber wörtlich im Antrage: es sei eine Commission zu wählen, der die Aufgabe gestellt wirb, die Landes Wahlordnung in der Richtung zu prüfen, wo sie eben sowohl den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit als insbesondere den in einem Anhange zum allerhöchsten Diplome vom 20. October 1860 festgestellten Grundlagen über die Vertretung im Reichsrathe und in den Landtagen entspricht. Es soll untersucht werden, ob die Verfassung demjenigen entspricht,welchem sie entsprechen muß, wenn sie nicht erscheinen soll als eine Verletzung des ewigen Rechtes, und ich muß es hinzufügen, als ein Wortbruch, dieß soll untersucht werden und das ist wahrhaftig der schwerste Vorwurf, der einem Verfassungsgesetze gemacht werden kann.

Der Antrag geht nicht dahin, es soll eine Aenderung aber Verbesserung vorgenommen werden, welche bei jedem Gesetze, also auch bei dem Verfassungsgesetze möglich ist; aber ganz verschieden

59b


306

davon ist der Auttag, man solle untersuchen, ob das Gesetz nicht den ewigen Grundsätzen des Rechtes und den von Sr. Majestät ausgesprochenen Worten widerspricht.

Wenn ich die Analogie mit dem Richter festhalte, so darf der Richter selbst den berüchtigsten Menschen nicht in Untersuchung ziehen, wenn nicht begründeter Verdacht vorhanden ist. Und wir sollen über das höchste Gut, welches uns von Sr. Majestät gegeben wurde, wir sollen über die Verfassung, ohne daß dazu ein Verdacht vorhanden wäre, eine Untersuchung einleiten (Unruhe im Centrum) blos weil Einzelne es so wollen, weil es Einzelnen so genehm ist.

Ich muß mich noch dagegen verwahren, daß der Antrag ein Antrag auf Revision der Wahlordnung sei, sondern es ist ein Antrag, der die Februarverfassung in ihren Grundfesten erschüttern müßte. Deßhalb ergibt sich denn der Schluß selbst, daß er gegen die Februarverfassung ist, von dem finde ist es auch natürlich, daß er für diesen Antrag stimmen wird. Nicht bloß derjenige wird dagegen sein, den einer der Herren Vorredner früher als demokratisch oder liberal bezeichnet hat, sondern auch derjenige, der aus anderen Gründen, die ich nicht näher bezeichnen will, vielleicht gegen jede Verfassung und daher insbesondere gegen das Februarpatent ist, weil es den Uibergang zu dem constitutionellen Staate bildet.

Wer gegen die Februarverfassung ist, bei dem finde ich es, wie gesagt, ganz natürlich, aber eben so natürlich finde ich es auch, daß, welche Meinungsverschiedenheiten auch immer unter den Anhängern der Februarverfassung sonst bestehen mag, sie nicht für den Antrag stimmen können und werden, weil er von deren Gegnern unterstützt und angenommen wurde. Das scheint mir ist der einfache Standpunkt, der sich wohl auch bei der Abstimmung im Auge gehalten werden muß.

Dasjenige endlich, was von dem Antrage selbst gilt, gilt auch meines Erachtens nach von allen Vermittlungsanträgen und Amendements, die denselben Gedanken nur in eine etwas abweichende Form zu bringen trachten. —

Wenn sie wirklich vom Palacký'schen Antrag verschieden sind, dann müssen sie als selbständige Anträge eingebracht werden, nicht aber als Amendements.

Wenn sie dagegen bloße Abänderungen des Palacký'schen Antrages sind, aber von demselben Grundprinzipe ausgehen und eben deshalb mit in die Debatte hineingezogen werben können, dann glaube ich, werben die Anhänger der Februarverfassung die Verpflichtung haben auch gegen diese, so wie gegen den Hauptantrag zu stimmen. Ich bin daher für die unveränderte Aufrechterhaltung des Majoritätsvotums (Bravo links, Zischen im Centrum.)

Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Wir werden nun zur Abstimmung schreiten. Wir haben hier 3 Anträge. Ich bitte die Herren sich ruhig zu verhalten. Wir haben 3 Anträge, den Antrag der Majorität und den der Minorität und das von Seiner Eminenz eingebracht Amendement.

Se. Eminenz der Fürsterzbischof von Prag: Es ist ein selbstständiger Antrag:

Berichterstatter Dr. Herbst: Ich erlaube mir als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Ich bin auch der Ansicht, daß es ein selbstständiger Antrag ist, wenn es aber so ist, so kann er nicht sofort zur Abstimmung gebracht werden, sondern muß einem Ausschuße übergeben werden.

Dr. Rieger: Ich glaube, es ist in so ferne kein selbstständiger Antrag, als er im Sinne und Geiste mit dem Antrage des Dr. Palacký zusammenhängt; ich glaube allerdings, daß et heute zur Abstimmung gebracht werden könne, wenn indeß Se. Eminenz diesen Antrag zurückzieht, und ihn als einen selbstständigen vorzubringen gedenkt, dann...

Se. Em. der Fürsterzbischof: — Die Geschäftsordnung erlaubt mir nicht mehr, ihn zu motiviren. Es ist kein Wort darin vom Antrage des Dr. Palacký und keine Hinweisung auf den Antrag des Dr. Palacký. (Unruhe.)

Dr. Klaudy: Ich glaube, der Antrag wurde in der Debatte gestellt, es ist die Unterstüzzungsfrage gestellt worden und nach der Geschäftsordnung ist der Antrag, der heute in der Debatte unterstützt worden ist, auch zur Abstimmung zu bringen. Es kann nicht mehr der Ort und die Zeit sein, zu bestimmen, ob es ein selbstständiger Antrag sei oder ein Amendement.

Uibrigens erlaubt die Geschäftsordnung Jedermann, der den Antrag unterstützt hat, ihn aufzunehmen, und für der Fall, als ihn der ursprüngliche Antragsteller, Se. Eminenz zurückzieht, nehme ick ihn, der ich den Antrag unterstützte, als meinen Abänderungsantrag auf.

Se. Eminenz der Fürsterzbischof: Ich ziehe ihn nicht zurück.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Aber es soll darüber nicht abgestimmt werden?

Se. Eminenz: Darüber habe ich nicht zu urtheilen. (Rufe: muß, muß.)

Prof. Dr. Herbst: Da muß ich mir das Wort erbitten, es hängt davon ab, ob der Antrag Seiner Eminenz ein selbstständiger ist, oder nicht; ist er selbstständig, bann wurde er unterstützt und ist an einen Ausschuß zu weisen. Ist er ein Amendement, dann versteht es sich von selbst, daß er jetzt zur Abstimmung gebracht werde, indessen: quisque verborum suorum optimus interpres est.

Se. Em. der Fürsterzbischof: Ich wünsche, daß er heute zu Abstimmung kommt als selbstständiger Antrag.

(Rufe links: das geht nicht,)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte, meine Herren! Wir haben drei Anträge:


807

das Majoritätsvotum, das Minoritätsvotum und das Amendement, resp. Antrag des Fürst. Cardinals.

Ich werde den Antrag Sr. Eminenz vor Allem zur Abstimmung bringen. (Rufe: Nein, Nein!)

Strache: Ich bitte nein!

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: (läutet.)

Strache: Ich bitte um's Wort! der Antrag der Majorität ist ein vertagender des Hauptantrages, des Palacký'schen ....

Prachenský: Bitte ums Wort!

Strache: Folglich muß er nach der Geschäftsordnung zuerst zur Abstimmung kommen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich muß um Entschuldigung bitten . . .

Prachenský: Ich glaube, der Antrag der Majorität ist der Hauptantrag und derjenige, der von diesem am weitesten enfernt ist, kommt zunächst zur Abstimmung und das ist das Minoritätsvotum, das will eine besondere Commission, während Se. Eminenz den Antrag stellt, daß es dem Landesausschuße zugewiesen werden soll, also nach meiner Ansicht kommt in Gemäßheit der Geschäftsordnung zuerst das Minoritätsvotum, bann der Antrag Seiner Eminenz und wenn auch dieser fällt, das Majoritätsvotum zur Abstimmung.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Die Geschäftsordnung läßt es zu, daß nachdem einmal der Präsident die Art und Weise bestimmt hat, wie abgestimmt wird, daß jeder Bemerkung machen und das Haus sich einigen kann.

Strache: Die heute stattgefundene Berathung war nach der Tagesordnung die Berathung über Palacký'S Antrag. (Rufe: nein, nein.)

(Aus dem Centrum: da hätte Herr Palacký referiren müssen.)

Es war der Commissionsbericht über Palacký's Antrag. Der Antrag ist und bleibt Palacký's Antrag (Nein) bann hätten wir gar leinen Antrag, über welchen Antrag wir zur Tagesordnung übergehen, folglich ist Palacký's Antrag derjenige, über welchen wir debattiren, über welchen die Majorität der Commission den Uibergang zur Tagesordnung empfiehlt.

Dr. Prachenský: Auf der Tagesordnung ist der Bericht des Ausschußes über den Antrag des Abgeordneten Palacký; erst wenn alle Anträge fallen, kommt der Antrag des Herrn Palacký zur Abstimmung. Weil der aber mit dem Minoritätsvotum gegeben ist und dieses sich am meisten entfernt vom Antrag der Majorität, so geht er allen andern vor.

Dr. Klaudy: Es scheint mir die Sache sehr einfach zu sein, der Commissionsbericht trügt in einer parlamentarischen, ich möchte sagen, artigen Weise die Ablehnung des Palacký'schen Antrag an, und der ablehnende Antrag muß zuletzt zur Abstimmung kommen. Das ist keine Vertagung, es ist der Antrag nicht einzugehen und ueben ihm ist der Antrag der Minorität, eine besondere Commission zu ernennen. Ein Antrag Sr. Eminenz geht aber dahin, keine besondere Commission zu ernennen, sondem den Antrag an den Landesausschuß zu verweisen.

Ich glaube daher, daß Dr. Prachenský vollständig geschäftsordnungsmäßig beantragt hat, daß das Minoritätsvotum als das vom Majoritätsvotum entfernteste zuerst, sodann der Antrag Sr. Eminenz zur Abstimmung zu bringen sei und dann das Majoritätsvotum.

Herbst: Ich glaube die Sache ist allerdings einfach, nämlich das Minoritätsvotum ist sachlich ganz mit Palacký's Antrag übereinstimmend und stellt nur bezüglich der formalen Behandlung statt 9 den Antrag auf 15 Mitglieder. Das Majoritätsvotum sagt, über Palacký's Antrag sei zur Tagesordnung überzugehen. Nun scheint es mir nach allen parlamentarischen Begriffen unmöglich, daß man über einen Antrag abstimme und dann, wenn er gefallen ist, darüber abstimme, ob man über diesen Antrag zur Tagesordnung übergehe. Da kommt die Tagesordnung post festum; denn wäre er angenommen, so kann man über ihn nicht zur Tagesordnung übergehen; oder er ist bereits verworfen, wie kann man dann über einen schon verworfenen Antrag zur Tagesordnung übergehen? Mir scheint also geschäftsordnungsmäßig und formell richtig müßte über den Majoritätsantrag, als den Antrag der die Tagesordnung beantragt, zuerst abgestimmt werden und alle übrigen Anträge nachgehen.

Dr. Rieger: Ich bitte das hohe Haus auf Eines seine Aufmerksamkeit zu richten. Der Antrag der Majorität ist ein Antrag, welcher heute auf der Tagesordnung und welcher heute den Gegenstand unserer Debatte gebildet hat, der Antrag der Majorität enthält zwei Dinge, er enthält den Uibergang zur Tagesordnung, d. h. die Verwerfung des Palackýschen Antrages.

Meine Herren, ablehnende Anträge dürfen überhaupt nicht zur Abstimmung gebracht werden nach der Geschäftsordnung.

Von diesem Standpunkte hätte also der Majoritätsantrag gar nicht das Recht zur Abstimmung gebracht zu werden, sondern, wenn erst alle andere Antrüge fielen, würbe sich von selbst verstehen, daß der Antrag des Palacký und alle anderen Amendements verworfen sind. Aber es handelt sich um ein anderes, es handelt sich darum, daß eine Begründung zum Beschluße erhoben werden will, und soll, daß der Antrag der Majorität beantragt "aus diesem Grunde und in Erwägung dessen und dessen beschließt der Landtag;" hier wird die Erwägung selbst, die Begründung des Gegenstandes die Beschlußfassung und darum ist das ein besonderer Antrag, und ist der Gegenstand des heutigen Beschlusses und muß zuletzt zur Abstimmung gebracht werden, weil er die Grundlage von allen zur Abstimmung bildet. Aber, meine Herren, streiten wir nicht lange um eine Sache; ich besorge, daß das Schicksal dieses Antrages ohnehin schon entschieden ist, aber das werden sie uns gewähren, daß

59b*


808

wir unsere Abstimmung schriftlich machen können, respektive, daß wir bezeugen können, wie wir gestimmt haben, und sie sollen sich ihres Votums auch nicht schämen. Aus diesem Grunde beantrage ich, daß über diese Anträge der Minorität durch Namen aufruf abgestimmt werde.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wird dieser Antrag aufgenommen? Ich bitte die Herren, welche für diesen Antrag sind, sich zu erheben. Namenaufrufe. (Rufe: Ja!) Also es wird früher. . . .

Abgeordneter Strache: Ich bitte über meinen Antrag das Haus zu fragen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Der Herr Strache fordert, daß über seinen Antrag das Haus befragt werde, nämlich es soll über den Majoritätsantrag zuerst abgestimmt werden. Ich bitte somit die Herren, die für den Antrag sind sich zu erheben; für die Majorität; ich bitte die Herren stehen zu bleiben (zählt) 92.

Dr. Rieger: Ich erkläre das als einen gesetzwirdrigen Vorgang und melde dagegen meinen Protest an. (Laute Rufe: Ich schließe mich an.)

Herbst: Bitte, Proteste müssen schriftlich überreicht werden.

Rieger (mit erhobener Stimme): Ich werde ihn in der nächsten Sitzung geschäftsordnungsmäßig überreichen schriftlich, wie es der Herr Berichterstatter haben will. (Unruhe.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Gegenprobe.

Rieger: Das ist unwürdig. . . (Unruhe)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Herren, welche gegen (Stürmische Aufregung; Stellvertreter des Oberstlandmarschall läutet) den Antrag des Herrn Strache sind, daß nämlich der Majoritätsantrag zuerst zur Abstimmung komme, wollen sich erheben. (Unruhe, Aufregung.)

Rieger: Stimmen Sie endlich ab, wie Sie wollen, Sie sind der Präsident.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte, sich zu mäßigen nach dem Grundsätze der Geschäftsordnung. . . (Unruhe.) Strache fordert, über seinen Antrag abstimmen zu lassen; er hat beantragt, daß früher. . . (Unruhe.)

Kratochwile: Das ist gegen die Geschäftsordnung, den geschäftsordnungsmäßigen Vorgang hat der Präsident zu regeln und Niemand Anderer. (Unruhe.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich werde früher über das Minoritätsvotum abstimmen lassen; dann über den Antrag Sr. Eminenz und wenn beide fallen sollten, dann über das Majoritätsvotum namentliche Abstimmung vornehmen. Ich bitte die Namen zu lesen. Ich bitte die Herren Verificatoren das Scrutinium zu besorgen. (Rufe: Antrag lesen)

Ja er wird gelesen.

(Landtagssekretär Schmidt liest den Antrag der Minorität).

Ich bitte jetzt die Herren, welche für diesen Antrag sind, mit Ja und die gegen den Antrag find, mit Nein zu stimme,,. — (Es werden die Namen gelesen.)

Herr Fürst-Erzbischof zu Prag

nein

" Bischof zu Budweis

ja

" Bischof zu Königgrätz

" Bischof zu Leitmeritz

" Rector Magnif. der Prager Universität

nein

" Adam Herrmann

nein

" Aehrenthal Johann Freiherr

" Althan Michael Karl, Graf

ja

" Auersperg Karl, Fürst

nein

" Auersperg Vincenz, Fürst

nein

" Bachofen von Echt Clemens

nein

" Becher Franz

nein

" Benoni Josef

ja

" Berger Maxmilian

ja

" Bethmann Alexander Freiherr

" Bohusch v. Ottoschütz Wenzel Ritt. v.

" Brauner Franz

" Brinz Alois

nein

" Brosche Karl

" Cistercienser-Abt von Ossegg P. Bernhard Athanas

nein

" Clam-Martinitz Heinrich Graf

nein

" Claudi Eduard

nein

" Čupr Franz

ja

" Černin Jaromir, Graf

nein

" Černín Eugen, Graf

nein

" Černín Ottokar, Graf

nein

" Conrath August

nein

" Daněk Vinc

" Daneš Franz

ja

" Dessours-Walderode Franz, Graf

nein

" Doubek Eduard

nein

" Dotzauer Richard

nein

" Dwořak Sim

ja

" Ehrlich Ludwig

nein

" Eisenstein August, Ritter v.

nein

" Eisenstein Wenzel, Ritter von

" Esop Josef

ja

" Eyßert Adalbert

nein

" Faber Karl

ja

" Fleischer Alexander

nein

" Frič Josef

ja

" Fürstenberg Emil Fürst

nein

" Fürstenberg Mann. Fürst

nein

" Fürth J. W

-

" Fürstel Rudolf

nein

" Gabriel Josef

ja

" Görner Anton

nein

" Grégr Eduard

ja

" Grüner Ignaz

nein

" Grünwald Wendelin

ja

" Gschier Anton

nein

" Haas Eusebius

nein

" Hamernik Josef

ja


809

Herr Hanisch Julius

nein

" Hardtmuth Karl

nein

" Hanach Franz Graf

nein

" Hartig Edmund Graf

nein

" Hasner Leopold, Ritter von Artha

nein

" Haßmann Theodor

" Hauschild Ignaz

" Hawelka Mathias

ja

" Herbst Eduard

nein

" Hermann Franz

nein

" Hille Wolfgang

nein

" Hoffmann Gustav

nein

" Hubatka Karl

" Huscher Georg

nein

" Jelinek Carl

nein

" Jindra Jakob

ja

" Jaksch Anton

nein

" Kellersperg, Br.

nein

" Klaudi Leopold

ja

" Klawik Franz

ja

" Klier Franz

" Kodým Franz Ladislaus

ja

" Kopetz Heinrich, Ritter von

nein

" Korb v. Weidenheim, Franz Freiherr

nein

" Korb von Weidenheim, Karl Ritter

nein

" Kral Josef

nein

" Kralert Franz

ja

" Krása Alois

" Kratochwile Johann

ja

" Kratochwyl Wenzel

ja

" Krejčí Peter Franz

ja

" Krejčí Johann

ja

" Kreuzherrn-Ord.-General Jak. Beer

nein

" Křiwanek Eduard

nein

" Krouský Johann

ja

" Kuh David

nein

" Kulda Ben. Math

ja

" Lümmel Leopold, Ritter von

ja

" Lambl Johann B.

ja

" Laufberger Franz

nein

" Ledebour Adolf Graf

nein

" Leeder Friedrich

nein

" Leidl Franz

nein

" Liebig Johann

nein

" Lill v. Lilienbach Alois

nein

" Limbek Johann, Ritter von

nein

" Limbek Karl, Ritter von

nein

" Loblowitz Ferdinand Fürst

nein

" Lumbe Josef

nein

" Machaček Josef

ja

" Maiersbach Adolf, Ritter von

ja

" Malowetz Ernst Freiherr

nein

" Maresch Anton

ja

" Maresch Johann

nein

" Mastný Vincenz

ja

" Matouschowský Alois

ja

" Mayer Anton

ja

" Mayer Ernst

nein

" Miesl Johann von Zeileisen

" Mercandin Franz Graf

Herr Milner Wenzel

ja

" Mladota von Solopisk, Franz Freiherr

nein

" Morzin Rudolf Graf

" Neradt Franz

nein

" Neumann Wenzel

nein

" Neupauer Karl, Ritter von

nein

" Nostitz Albert, Graf

nein

" Nostitz Erwein Graf

nein

" Nostitz Josef, Graf

" Obst Gustav

nein

" Palacký Franz

ja

" Palme Josef

-

" Pankratz Franz

nein

" Peche Josef, Karl, Ritter von

nein

" Pfeifer Josef

nein

" Pilz Theodor

nein

" Pinkas Adolf Maria

" Platzer Wilhelm

ja

" Podlipský- Josef

ja

" Plener Ignaz, Edler von

" Pollach Stefan

ja

" Porak Anton

ja

" Pour Wenzel

ja

" Prachenský Josef

ja

" Prämonstratenser-Abt zu Tepl, P. Hainl Marian

nein

" Pstroß Franz

ja

" Purkyně Johann

ja

" Ptačowský Karl

ja

" Řezáč Franz P.

ja

" Rieger Franz Ladislaus

ja

" Riese-Stallburg Friedrich Freiherr

nein

" Ringhoffer Franz

nein

" Römheld Ernst

nein

" Rösler Anton

nein

" Rojek Johann

ja

" Rosenauer Wenzel

nein

" Rumerskirch Karl, Graf

nein

" Roth Karl

ja

" Rothkirch-Panthen Karl, Graf

nein

" Redlhammer Eduard

nein

" Roth Hierou

nein

" Sadil Libor

ja

" Salm-Reisserscheid Franz, Altgraf

nein

" Sandtner Johann

" Schandera Vincenz

ja

" Schary Johann Michael

nein

" Schicha Josef

ja

" Schindler Johann

nein

" Schlechta Anton

ja

" Schlöcht Johann

nein

" Schmeykal Franz

nein

" Schmerling Anton, Ritter von

" Schmidt Franz

nein

" Schönborn Erwein, Graf

nein

" Schowanek Anton

ja

" Schreiter Anton

nein

" Schöder Anton

nein

" Schrott Josef

nein

" Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst

nein


810

Herr Schwarzenfeld Ludwig, Ritter

nein

" Seidl Wenzel

ja

" Seifert Wenzel

nein

" Seitl Franz

ja

" Skuherský Rudolf

ja

" Skarda Jakob

ja

" Sladkowský Karl

ja

" Slawik Josef

ja

" Stamm Ferdinand

nein

" Staněk Johann B.

ja

" Stangler Josef

" Stangler Franz

nein

" Start Johann Anton, Edler von

nein

" Steffan Friedrich

nein

" Steffens Peter

nein

" Sternberg Jaroslaw, Graf

nein

" Stickl Sigmund

nein

" Stöhr Anton

nein

" Strache Eduard

nein

" Stradal Franz

nein

" Suida Franz

nein

" Swatek Laurenz

ja

" Swoboda Johann

ja

" Šembera Alois

ja

" Skrejšowský Johann

nein

" Strerowitz Adolf, Ritter von

nein

" Taschek Franz

nein

" Tedesco Ludwig

nein

" Tetzner Gustav

nein

" Thomas Leopold

nein

" Thun-Hohenstein Franz, Graf Sohn

nein

" Thun-Hohenstein Leo, Graf

nein

" Thun-Hohenstein Leopold, Graf

nein

" Thun-Hohenstein Theodor, Graf

nein

" Thun-Hohenstein Oswald, Graf

nein

" Thurn-Taxis Hugo, Fürst

nein

" Tomek Wenzel

ja

" Tomiček Karl

ja

" Tonner Emanuel

ja

" Trenkler Anton Gustav

nein

" Trojan Prawoslaw

ja

" Theumer Emil

nein

" Uher Franz

ja

" Voith Ferdinand, Freiherr

ja

" Volkelt Johann

nein

" Waclawik Alois

ja

" Waldstein Ernst, Graf

nein

" Wallis Friedrich Olivier, Graf

" Wanka Wenzel

" Weidele Ernst von Willingen

nein

" Wenisch Johann, Ritter

nein

" Wenzig Josef

ja

-" Wiese Ignaz

ja

" Wojaček Anton

" Wokoun Franz

nein

" Wolfrum Karl

nein

" Wolfenstein Karl, Graf

" Worowka Wenzel

nein

" Wratislaw Josef, Graf

nein

" Wucherer Peter, Freiherr

nein

Herr Zapp Karl Vl

ja

" Zátka Ignaz

ja

" Zelený Wenzel

ja

" Zeßner Vincenz, Freiherr

nein

" Zettwitz Karl, Graf

nein

" Zikmund Josef

ja

" Žák Johann

ja

" Zeidler Hieron

nein

" Zeithammer Ottokar

ja

Ich bitte die Herren Verificatoren das Scrutinium zu führen. (Die Abstimmung wird mit Namensaufruf vorgenommen.)

Ich bitte, es haben 208 gestimmt — 78 mit ja und 130 mit nein, es ist somit der Antrag gefallen.

Ich bitte, wir gehen jetzt zur zweiten Abstimmung u. z. über den Antrag Sr. Eminenz. Diejenigen, welche für den Antrag Sr. Eminenz sind, der jetzt vorgelesen wird, mit ja und die dagegen sind mit nein zu stimmen.

Ich bitte den Antrag vorzulesen. Landtagssecretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen, der "Landes-Ausschuß wirb beauftragt, alle Behelfe, welche erforderlich sind, um die Frage gründlich zu erwägen, in wieweit die bestehende Landeswahlordnung zweckentsprechend eine gerechte und die dauernden Interessen der Bevölkerung sichernde Vertretung des Landes herzustellen, und Normen mit der Statthalterei vorzubereiten und sämmtliche Anträge, welche dem Landesausschuße etwa angezeigt sein sollten, gleich bei Beginn der nächsten Session dem Landtag vorzulegen."

Ich bitte somit, wollen Sie die Namen vorlesen, und bitte jetzt zur Abstimmung zu schreiten. Ich bitte die Herren Verificatoren das Scrutinium- zu besorgen. (Die Abstimmung wird mit Namensaufruf vorgenommen.)

Herr Fürst-Erzbischof zu, Prag

ja

" Bischof zu Budweis

ja

" Bischof zu Königgrätz

" Bischof zu Leitmeritz

" Rector Magnificus

ja

" Adam Hermann

nein

" Aehrenthal Johann, Freiherr

" Althan Michael Carl, Graf

" Auersperg Carl Vincenz, Fürst

nein

" Auersperg Vincenz, Fürst

ja

" Bachofen v. Echt Clemens

nein

" Becher Franz

nein

" Benoni Josef

ja

" Berger Maximilian

ja

" Bethmann Alexander, Freiherr

" Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v.

" Brauner Franz

" Brinz Alois

nein

" Brosche Carl

" Cistercienser-Abt von Osseg

" Clam-Martinitz Heinrich, Graf

ja

" Claudi Eduard

nein


811

Herr Šupr Franz

ja

" Černin Jaromir, Graf

ja

" Černin Eugen, Graf

ja

" Černin Ottokar, Graf

ja

" Conrath August

nein

" Daněk Vincenz

" Daneš Franz

ja

" Dessours-Walderode Franz, Graf

nein

" Doubek Eduard

nein

" Dotzauer Richard

nein

" Dwořák Sim

ja

" Ehrlich Ludwig

nein

" Eisenstein August, Ritter von

ja

" Eisenstein Wenzel, Ritter von

" Esop Josef

ja

" Eyssert Adalbert

nein

" Faber Carl

ja

" Fischer Franz

nein

" Fleischer Alexander

nein

" Frič Josef

ja

" Fürstenberg Emil, Fürst

nein

" Fürstenberg Maximilian, Fürst

nein

" Fürth J. W.

" Fürstel Rudolf

nein

" Gabriel Josef

ja

" Görner Anton

nein

" Gréger Eduard

ja

" Grüner Ignaz

nein

" Grünwald Wendelin

ja

" Gschier Anton

nein

" Haas Eusebins

" Hamernik Josef

ja

" Hanisch Julius

nein

" Hardimuth Carl

nein

" Harrach Franz, Graf

ja

" Hartig Edmund, Graf

nein

" Hasner Leopold, Ritter von Artha

nein

" Haßmann Theodor

" Hauschild Ignaz

" Hawelka Mathias

ja

" Herbst Eduard

nein

" Herrmann Franz

nein

" Hille Wolfgang

nein

" Hoffmann Gustav

nein

" Hubatka Carl

" Huscher Georg

nein

" Jellinek Carl

nein

" Jndra Jakob

ja

" Jaksch Anton

nein

" Kellersperg Ernst, Freiherr

nein

" Klaudi Leopold

ja

" Klawit Franz

ja

" Klier Franz

nein

" Kodym Franz

ja

" Kopetz Heinrich, Ritter von

nein

" Korb von Weidenheim Franz, Freiherr

nein

" Korb von Weidenheim Carl, Ritter

nein

" Kral Josef

ja

" Kralert Franz

ja

" Krása Alois

-

Herr Kratochwile Joh

ja

" Kratochwyl Wenzel

ja

" Krejčí Peter Franz, Weihbischof

ja

" Krejčí Johann

ja

" Kreuzherrn-Ordens-General Jakob Beer

nein

" Kříwanek Eduard

nein

" Krouský Johann

ja

" Kuh David

nein

" Kulda Ben. Mat.

ja

" Lümmel Leopold, Ritter von

ja

" Lambl Joh. B.

ja

" Laufberger Franz

nein

" Ledebour Adolf, Graf

nein

" Leeder Friedrich

nein

" Leidl Franz

nein

" Liebig Johann

nein

" Lill v. Lilienbach Alois

nein

" Limbek Johann, Ritter von

nein

" Limbek Carl, Ritter von

nein

" Lobkowitz Ferdinand, Fürst

ja

" Lumbe Josef

nein

" Machaček Josef

ja

" Maiersbach Adolf, Ritter von

ja

" Mallowetz Ernst, Freiherr

ja

" Maresch Anton

ja

" Maresch Johann

nein

" Mastný Vincenz

ja

" Matouschowsky Alois

ja

" Mayer Anton

ja

" Mayer Ernst

nein

" Mercandin Franz, Graf

" Miesl v. Zeileisen

" Milner Wenzel

ja

" Mladota von Solopisk Franz, Freiherr

nein

" Morzin Rudolf, Graf

" Neradt Franz

nein

" Neumann Wenzel

nein

" Neupauer Carl, Ritter von

ja

" Nostitz Albert, Graf

" Nostitz Erwein, Graf

nein

" Nostitz Josef, Graf

ja

" Obst Gustav

nein

" Palacký Franz

ja

" Palme Josef

nein

" Pankratz Franz

nein

" Peche Josef Carl, Ritter von

" Pfeifer Josef

nein

" Pilz Theodor

nein

" Pinkas Ad. Maria

" Platzer Wilhelm

ja

" Plener Ignaz, Edler von

" Podlipský Josef

ja

" Pollach Stefan

ja

" Porak Anton

ja

" Pour Wenzel

ja

" Prachenský Josef

ja

" Prämonstratenser-Abt zu TeplHainlMarian

nein

" Pstroß Franz

ja

" Purkyně Johann

ja

" Ptačowský Karl

ja


812

Herr Redelhammel

ja

" Řezáč Franz

ja

" Rieger Franz Ladislaw

ja

" Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr

nein

" Ringhofer Franz

nein

" Römheld Ernst

nein

" Rösler Anton

nein

" Rojek Johann

ja

" Rosenauer Wenzel

nein

" Roth Karl

nein

" Roth Hieronymus

nein

" Rothkirch-Panthen Karl, Graf

nein

" Rummerskirch Karl, Graf

nein

" Sadil Libor

ja

, Salm-Reisserscheid Franz, Altgraf

nein

" Sandtner Johann

" Schandera Vincenz

ja

" Schary Joh. Mich

nein

" Schicha Josef

ja

" Schindler Johann

nein

" Schlechta Anton

ja

" Schlöcht. Johann

nein

" Schmeykal Franz

nein

" Schmerling Anton Ritter v.

" Schmidt Franz

nein

" Schönborn Erwein, Graf

ja

" Schowanek Anton

ja

" Schreiter Anton

nein

" Schöder Anton

nein

" Schrott Josef

nein

" Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst

nein

" Schwarzenfeld Ludwig, Ritter

nein

" Seidel Wenzel

ja

" Seifert Wenzel

nein

" Seitel Franz

ja

, Skarda Jakob

ja

" Skuherský Rudolf

ja

" Sladkowský Karl

ja

" Slawik Josef

ja

" Stamm Ferdinand

nein

" Stanek Johann B.

ja

" Stangler Josef

" Stangler Franz

ja

" Stark Johann Ant., Edler v.

nein

" Steffan Friedrich

nein

" Steffens Peter

nein

" Steinberg Jaroslav, Graf

nein

" Stickl Sigmund

nein

" Stöhr Anton

nein

" Strache Eduard

nein

" Stradal Franz

nein

" Suida Franz

nein

" Swatek Laurenz

ja

" Swoboba Johann Franz

" Šembera Alois

ja

" Skrejšowsky Johann

ja

" Strerowitz Adolf, Ritter von

nein

" Taschek Franz

nein

" Tedesco Ludwig

nein

" Tetzner Gustav

nein

Herr Thomas Leopold

nein

" Thun-Hohenstein Franz, Graf, Sohn

ja

" Thun-Hohenstein Leo, Graf

ja

" Thun-Hohenstein Leopold Graf

" Thun-Hohenstein Theodor, Graf

ja

" Thun-Hohenstein Oswald, Graf

nein

" Thurn-Taxis Hugo, Fürst

nein

" Tomek Wenzel

ja

" Tomiček Karl

ja

" Tonner Emanuel

ja

" Trenkler Anton, Gustav

nein

" Trojan Prawoslaw

ja

" Theumer Emil

nein

" Uher Franz

" Voith Ferdinand, Freiherr

ja

" Volkelt Johann

nein

" Waclawjk Alois

ja

" Waldstein Ernst, Graf

nein

" Wallis Friedrich, Olivier, Graf

" Waňka Wenzel

" Weidele Ernst von Willingen

nein

" Wenisch Johann Ritter von

nein

" Wenzig Josef

ja

" Wiese Ignaz

ja

" Wojáček Anton

ja

" Wokaun Franz

nein

" Wolfrum Karl

nein

" Wolkenstein Karl, Graf

" Worowka Wenzel

nein

" Wratislaw Josef, Graf

nein

" Wucherer Peter, Freiherr

nein

" Zapp Karl Vl

ja

" Zatka Ignazj

a

" Zeleny Wenzel

ja

" Zessner Vincenz

ja

" Zettwitz Kurt, Graf

nein

" Zikmund Josef

ja

" Žák Johann

ja

" Zeidler Hieronym., P., Präm. Abt von Strahow

nein

" Zeithammer Ottokar

ja

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka: Es haben abermals 208 abgestimmt und zwar 98 mit ja und 110 mit nein, es ist also der Antrag verworfen. Wir werden nun zur Abstimmung über den Antrag der Majorität schreiten.

Rufe: Nein, nein.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka: Ich bitte meine Herren, es muß abgestimmt werden.

Rufe: Wann ist die nächste Sitzung? (Das Centrum, geht aus dem Landtagssaale mit Ausnahme weniger Abgeordneten.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka:. Das werde ich erst nach der Abstimmung mittheilen, gegenwärtig müssen wir zuerst eines beenden. Ich bitte den Antrag zu lesen, und hernach zur Abstimmung zu schreiten. Wünschen die Herren durch namentlichen Aufruf abzustimmen? —

Rufe: Nein, nein. — Ich bitte also zu lesen.


813

Secretär Schmidt liest den Antrag der Majorität.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka: Die Herren verzichten auf das böhmische.

Rufe von links: Nein, nein, aus dem Centrum ja, ja.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka: Also bitte zu lesen, es ist nach der Geschäftsordnung, es soll kein Vorwurf möglich gemacht werden.

Secretär Schmidt liest es böhmisch."

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka: Bitte die Herren, die für den Antrag stimmen, aufzustehen.

Dr. Hanisch: Ich bitte, namentliche Abstimmung, das ist ja Beschluß.

Oberstlandmarschall -Stellvertreter Dr. Wanka: Es ist gar nicht nothwendig, es ist die Majorität.

Rufe: Ganz richtig.

Dr, Rieger: Wird nicht bezweifelt.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr, Wanka: Der Antrag ist somit angenommen; ich habe dem hohen Hanse zu bemerken . . .

(Auf der Galerie großer Lärm und Unruhe.)

Dr, Brinz. Wird auch nicht bezweifelt!

(Ruft: Galerie räumen/ Galerie räumen lassen.)

Öberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka: Die Galerie räumen . . .

Ich bitte die Constituirung der Commissionen, die heute hier vorgenommen werden sollte, wird auf morgen vertagt werden, und ich bitte diejenigen Herren, die gewählten Mitglieder dieser Commission sich vor der Sitzung hier einfinden zu wollen, und zwar um 10 Uhr, indem ich glaube, daß morgen die Sitzung erst um 11 Uhr beginnen wirb.

Dr. Rieger: Ich glaube, Herr Präsident, es so zu verstehen, daß die Commission, welche heute gewählt werden sollte, sich hier einzufinden hat.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Dr. Wanka: Die schon gewählten Mitglieder der Commissionen haben sich zu constituiren, denn die Wahl der Mitglieder, welche noch gewählt werden sollen, bitte ich, jedenfalls auf morgen zu verschieben.

Dr. Rieger: Nach der Sitzung.

Rufe: Tagesordnung.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wanka: Ich bitte, die morgige Sitzung ist um 11 Uhr; an der Tagesordnung ist die dritte Lesung der Etatute der Hypothekenbank und ferner der Landesausschußbericht über die Reorganisirung des polytechnischen Landesinstituts, Landesausschußbericht über den Ankauf der Hollar'schen Kupferstichsammlung, Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurf über die Regelung des Findelwesens und eventuell, wenn wir vielleicht mit diesem fertig werden sollten: Landesausschußbericht über das Ansuchen der Gemeinde Karolinenthal um Bewilligung einer Gemeindeumlage und schließlich Landesausschußbericht über das Ansuchen der Karlsbader Stadtgemeinde um Bewilligung zur Aufnahme eines Anlehens.

Schluß der Sitzung um 7 Uhr 50 Minuten Abends.

Peter Steffens,

Verificator.

Carl Ritter v. Neupauer,

Verificator.

JUDr. Joh. Žák.

Verificator.

Druck der k. k. Hofbuchdruckerei von Gottlieb Haase Söhne,


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