Pátek 20. února 1863

Stenografická zpráva

o

XVII. sedìni druhých roèních porad vysokého snìmu Èeského od roku 1861, dne 20. února 1863.

Stenografischer Bericht

über die

XVII. Sitzung der zweiten Session des hohen böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 20. Feber 1863.

Sezení zahájeno v 10 hod. 30 min. za pøedsednictví J. Exc. nejv. zem. maršálka p. Alberta hrabìte Nostice-Rhinka a u pøítomnosti námìstka jeho Dr. Vaòky.

Zemìpanští komisaøi: J. Exc. p. námìstek pøedsedy místodržitelstva baron z Kellersperkù a místodržitelský rada p. J. Neubauer a rytíø Vilém z Bachu.

Die Sitzung wurde eröffnet um 10 Uhr 30 Min., unter dem Vorsitze Sr. Exc. des Hrn. Oberstlandmarschalls Albert Grafen v. Nostitz-Rhinek und in Gegenwart des O. L. M.-Stellvertreters Dr. Wanka.

Landesfürstliche Commissäre: Se. Excell. Herr Statthalterei-Vicepräsident Baron von Kellersperg, dann Statthaltereiräthe Hr. I. Neubauer und Hr. Wilhelm Ritter von Bach.

Oberstlandmarschall: Dem Freiherrn v. Riese-Stallburg, der aus Anlaß der ihm zu Theil gewordenen Ordensverleihung eine Reife nach Wien gemacht hat, habe ich einen achttägigen Urlaub ertheilt. Ebenso ist dem Herrn Karl Brosche in gleicher Angelegenheit von mir ein achttägiger Urlaub ertheilt worden. — Herr Miesel v. Zeileisen ist in Wien erkrankt und hat mir melden lassen, daß ihm der Arzt die Reise verboten, daher er verhindert ist bei den Sitzungen zu erscheinen. Herr Dr. Klier hat sich schriftlich entschuldigt, daß er durch Krankheit verhindert ist, in den nächsten Sitzungen zu erscheinen und zwar mit Beilage eines ärztlichen Zeugnisses. Der Abgeordnete Gustav Trenkler hat das Ansuchen gestellt: Der Landtag wolle ihm bringender Geschäfte halber — die seine persönliche Intervention erheischen — einen Urlaub von 10 bis 14 Tagen bewilligen. —

Ich bitte die Herren, welche für die Bewilligung des Urlaubs sind, die Hände zu erheben.

(Fast Alle heben die Hände.)

Die vorgenommene Neuwahl der Mitglieder des Verificationsausschußes hat folgendes Ergebniß geliefert:

Aus der Curie der Großgrundbesitzer sind gewählt bei Abgabe von 55 Stimmen:

Herr Ritter von Neupauer mit 55 Stimmen, Herr Dr. Gustav Obst mit 55 Stimmen und Hr. Rudolf Fürstl mit 44 Stimmen.

Aus der Curie der Städte, Industrialorte und Handelskammern von 64 Stimmzetteln:

Herr Petter Steffens mit 61 Stimmen, Herr Dr. Hanisch mit 61 Stimmen, Herr Ritter von Limbeck mit 52 Stimmen.

Aus der Curie der Landgemeinden, wo 59 Stimmen abgegeben wurden: Hr. Dr. Karl Roth mit 43, Hr. Wenzel Seidl mit 43 und Hr. Dr. Žák mit 42 Stimmen.

Herr Seidl hat mich ersucht, ihm eine Bemerkung zu gestatten aus Anlaß dieser Wahl.

Herr Seidl: Die Herren aus der Gruppe der Landgemeinden haben den Vertretern der Städte und Industrialorte eine außerordentliche Sympathie an den Tag gelegt, indem sie sämmtliche Verificatoren aus der Gruppe der Städte erwählt haben.

Ich glaube aber daß die uneigenützigste Sympathie nicht der Nothwendigkeit überhebt, den Brauch und das Gesetz des hohen Hauses zu beobachten, darum bin ich der Meinung, daß ich im Rechte bin, wenn ich die Entscheidung des hohen Hauses verlange — ob dasselbe über die Unregelmäßigkeit der Wahl hinausgehen will, — indem ich für meine Person erkläre,— daß — wenn das hohe Haus diese Unregelmäßigkeit nicht rügt — ich mich der Aufgabe, die mir zu Theil geworden ist, unterziehe, — hauptsächlich aus dem Grunde, um dem h. Hause eine Neuwahl zu ersparen; — ich verwahre mich aber für die Zukunft, — daß nicht diese Ausnahme als Regel statuirt werde, weil ich glaube, daß, nachdem aus der Curie gewählt wird, und nicht aus dem ganzen Hause die Wahl vorgenommen wird, — die Curien aus den Curien die Verifikatoren zu ernennen haben.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß wohl das hohe Haus keinen Anstand über diesen Vorgang erheben werde — da es bis jetzt bei allen Wahlen, die aus den Curien vorgenommen wurden, den Grundsatz festgehalten hat, daß die Wahlen zwar durch die Curien, aber jedesmal aus dem ganzen Landtag stattfinden.

("Ja wohl" — links).

Das h. Haus hat bis jetzt bei jeder Curienwahl diesem Grundsatz gehuldigt, zwar die Wahl an die Curien zu binden, aber nicht die Wahlfähigkett, und ich glaube, wenn Niemand Anstand erhebt, ich annehmen muß, daß auch bei der Wahl der Verificatoren das Haus ein für allemal an diesem Grundsatze festhält, baß die Curien nicht gebunden sind an die Curien, sondern daß ihnen die Wahl aus dem ganzen Landtage zusteht. — (Ja! Ja!)

Der Ausschuß für den Antrag des Dr. Herbst

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und Dr. Klaudy auf Einführung von Schwurgerichten hat sich constituirt und zum Obmann Seine Excellenz den Herrn Grafen Wolkenstein, zum Obmannstellvertreter Hrn. Dr. Herbst und zum Schriftführer Herrn Dr. Hanisch gewählt. — Ich weise diesem Ausschuße das Commissionslokal Nr. V, das ist das Vicepräsidialbureau im Statthaltereigebäude zu; es hält daselbst auch die Commission für Errichtung einer Landesgewerbschule ihre Berathungen und ich ersuche daher die beiden Obmänner sich gegenseitig ins Einverständniß zu setzen bei Benützung des Lokals. — Es tagen bereits so viele Commissionen, baß ich nicht im Stande bin, jeder ein eigenes Lokale anzuweisen.

In die Gemeindecommission wurde aus der Gruppe der Landgemeinden statt des erkrankten Dr. Gabriel Herr Adolf Ritter von Maiersbach mit 42 von 55 Stimmen gewühlt.

In Druck gelegt und vertheilt ist heute: der Belicht des Landes-Ausschußes zum Domesticalund Bubenèer-Fondspräliminare.— 2. der Landesausschußbericht wegen der künftigen Verpflegung der Findlinge, 3. Gesetzentwurf für Regelung der Contributions-Getreid- und Geldfonde, — 4. der stenografische Bericht der 15. Sitzung, 5. Sparcassa-Abschluß pro ao. 1862. 6. Regierungsvorlage des Gesetzentwurfes für Errichtung neuer Grundbücher nebst einer neuen Grundbuchsordnung vorläufig bloß in deutscher Sprache; die Auflage in böhmischer Sprache ist bereits im Druck und wird in der nächsten Sitzung vertheilt werben; 7. die Regierungsvorlage in Betreff der Einführung des Solarjahres als Rechnungsjahr im Staatshaushalte, 8. Eine Wahrscheinlichkeitsberechnung rücksichtlich der Hypothekenbank.

Ich bitte die Einläuft vorzulesen.

(Landtagssekretär Schmidt liest die Einläufe und dann die Interpellation des Freiherrn Riese-Stallburg zuerst deutsch dann böhmisch.)

Došlé spisy

na kanceláø snìmovní od 18. února.

È. 334.

Posl. Dr. Stamm podává žádost hostinských okresu Podboøanského za vybavení ze svazku propínaèního.

È. 335.

Posl. Dr. Stamm padává petici zástupitelstva mìstské obce Suniperkské (okr. Sobìstianperské) za vybavení døevného desátku k fáøe Suniperské.

È. 336.

Návrh posl. Sadila na vybídnutí vysoké vlády o pøedloženi výkazu pøes jmìní k úèelùm katolických kostelù v království èeském stávajíci.

È. 337.

Dr. Šicha podává žádost gruntovníkù obcí Kluk a Chválevic o vybaveni farniho a školního naturálního desátku.

È. 338.

Posl. Jan Kratochvíle podává žádost L. Si: Kolínského v Plané (okr. Táborský) za vymìøení lhùty k pøekolkování knih obchodních.

È. 339.

Posl. Jeronym Roth podává žádost obci Seyfy Heømanovy, Javorníka a Polkendorfu (okr. Hostinského) za vyzdvižení kontrybuèenských sýpek a penìžných fondù a za jich pøikázání do správy obecní.

Einlauf

vom 18. Februar 1863.

Nr. 334.

Abg. Dr. Stamm überreicht eine Eingabe der Gastwirthe des Podersamer Amtsbezirkes wegen Ablösung des Bierabnahmszwanges.

Nr. 335.

Abg. Dr. Stamm überreicht eine Eingabe der Repräsentanz der Stadtgemeinde Sonnenberg Bez. Sebastiansberg, um Ablösungsvermittlung des Holzzehents zur Sonnenberger Pfarre.

Nr. 336.

Antrag des Abg. Sadil auf Aufforderung der hohen Regierung, einen Ausweis über das zu katholischen Kirchenzwecken im Königreiche Böhmen vorhandene Vermögen dem Landtage mitzutheilen.

Nr. 337.

Abgd. Dr. Šicha überreicht Gesuch der Grundbesitzer von Kluk und Chwalowitz um Ablösung des Naturalzehents an Pfarre und Schule,

Nr. 338.

Abg. Johann Kratochwile überreicht Gesuch des L. St. Kolinský von Plan (Bez. Tabor) nur Fristfestsetzung zur Ueberstempelung seiner Geschäftsbücher.

Nr. 339.

Abg. Dr. Hyronimus Roth überreicht das Gesuch der Gemeinden Herrmannseifen, Mohren und Polkendorf im Bez. Arnau um Aufhebung der Contributionsgetreide- und Geldfonde mit Zuweisung derselben in die Gemeindeverwaltung.


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È. 340.

Zpráva zemského výboru k pøedloze závìry úèetního fondu zemského, domestikálního bubeneèského, porodnice, nalezencù, blázince, pak káznice na správní rok 1862.

È. 341.

Posl. svobodný pan z Voithù podává žádost domkáøù obce Øímovské (okr. Haberského) za uspoøádáni nákladu s obecními pozemky.

19. února.

È. 342.

Zpráva komise k poradì o návrhu poslance Dra. Palackého zvolené, týkající se øádu volebního pro království Èeské.

È. 343.

Vládni pøedloha týkající se zavedení roku sluneèního pro úèty státního hospodáøství.

È. 344.

Vládní pøedloha s návrhem obecního zákona týkající se zøízení nových knih pozemních, potom s návrhem knihovního øádu.

È. 346.

Posl. Alois Václavík podává žádost Vácslava Váòy ze Senic (okr. Podìbrad) o vymožení secích strojù a orního náøadí na zemské útraty pro vzorní hospodáøství p. Františkem Horským navržené.

È. 347.

Posl. Alois Václavík podává žádost obcí: Senic, Podmek, Chválovic a Køeèkov za vybavení desátku.

È. 348.

Posl. Dr. Rieger podává žádost Jana Lukáše z Berouna týkající se Berounského mostu.

È. 349.

Poslanec Dr. Rieger podává petici obcí býv. panství Polièanského vzhledem kontribuèenských sýpek.

È. 350.

Poslanec Dr. Rieger podává žádost obci Držkov, Plavy, Jilov a Lastiboøe za vybavení farního i školního desátku.

È. 351.

Návrh poslance Bedøicha Leedera a rytíøe Karla z Limbeckù na úplné provedení vyvazení pozemkù v Èechách.

Nr. 340.

L. A. überreicht einen buchhalterischen Rechnungsabschluß für das V. J. 1862 des Landes-, Domestikal-, Bubenèer, Gebähr-, Findel-, Irren-und Zwangsarbeitshausfondes.

Nr. 341.

Abgd. Freiherr v. Voith überreicht eine Eingabe der Häusler aus der Gemeinde Øimovic (Bez. Habern) wegen Regelung der Gebahrung mit den Gemeinde-Grundstücken.

19. Februar.

Nr. 342.

Bericht der Commission für den Antrag des Abgd. Dr. Palacký in Betreff der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.

Nr. 343.

Regierungsvorlage betreffend die Einführung des Solarjahres im Staatshaushalte als Rechnungsjahr.

Nr. 344.

Regierungsvorlage mit dem Entwurfe eines Gesetzes betreffend die Anlegung neuer Grundbücher und dem Entwurfe der Grundbuchsordnung.

Nr. 346.

Abg. Alois Václavik überreicht Gesuch des Wenzel Vána aus Senic (Bez. Pobìbrad) wegen Anschaffung von Säemaschienen und Ackergeräthschaften aus Landesmitteln für Musterwirthschaften, wie sie von Horský empfohlen sind.

Nr. 347.

Abgd. Alois Václavik überreicht Eingabe der Gemeinden Senic, Podmek, Chwalowlc und Køeèkow um Zehentsablösung.

Nr. 348.

Abgd. Dr. Rieger überreicht Eingabe des Johann Lukáš aus Beraun betreffend die Berauner Brücke.

Nr. 349.

Abgd. Dr. Rieger überreicht Petition der Gemeinden der gewesenen Herrschaft Polièan bezüglich der Contributionsschüttböden.

Nr. 350.

Abgd. Dr. Rieger überreicht Eingabe der Gemeinde Dražlow, Plawy, Jilow und Lastiboø wegen Zehentsablösung.

Nr. 351.

Antrag der Abgeordneten Friedrich Leeder und Karl Ritter v. Limbeck auf vollständige Durchführung der Grundentlastung in Böhmen mit dem dießfälligen Gesetzentwurfe.

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È. 352.

Poslanec Mastný podává spis obce Lomnické v kraji Jièínském, jimž se tato obec k návrhu poslance Palackýho za opravení øádu volebního pøipojuje a za zmenìní takové žádá.

È. 345.

Interpelace poslance svob. pana z Riese-Stallburga k jeho Excelenci panu místodržícímu ohlednì koncesse k stavbì dráhy od Vídnì do Budìjovic a poboèní dráhy do Znoima.

Nr. 352.

Abgb. Mastný überreicht eine Eingabe der Gemeinde Lomnic (Jièiner Kreises) mittelst welcher sich diese Gemeinde dem Antrage Dr. Palackýs wegen Revision der Landtagswahlordnung anschließt und um Abänderung derselben bittet.

Nr. 345.

Interpellation des Abgeordneten Freiherr von Riese Stallburg an den Statthaltereileiter Freiherrn von Kellersperg, betreffend die Concessionirung einer Eisenbahn von Wien nach Budweis mit Flügelbahn nach Znaim.

Interpellation

des Abgeordneten Freiherrn Riese-Stallburg und Genossen an Se. Excellenz den Statthalterei-Leiter Freiherrn von Kellersperg.

Schon vor mehr als einem Jahre hat eine bekannte Cisenbahnunternehmung in Wien um die Concession zum Baue einer Eisenbahn von Wien nach Budweis mit einer Flügelbahn nach Znaim angesucht, und nach den wiederholten Versicherungen, die Se. Excellenz der Herr Minister für Handel in Volkswirthschaft im Reichsrathe gegeben, dürfte man hoffen, daß die Ertheilung der Allerhöchsten Concession in kürzester Frist erfolgen werde.

Seitdem hat sicherem Vernehmen nach die Direktion der a. priv. Kaiser -Ferdinands-Nordbahn um die Bewilligung zu den Vorarbeiten für eine Bahn angesucht, welche von jener Budweis-Wiener Bahn abzweigend, über Tabor nach Prag führen soll.

Auch hier dürfte man bei der rühmenswerthen Raschheit, mit welcher die hohe Staatsregierung dergleichen Ansuchen zu erledigen pflegt, die Ertheilung der angesuchten Bewilligung in kürzester Zeit erwarten.

Beide Angelegenheiten harren nichts destoweniger noch ihrer Entscheidung. Beide Eisenbahnprojekte sind aber für den Wohlstand Böhmens von der weittragendsten Bedeutung. Die Nahn von Budweis nach Wien soll nicht allein das bis jetzt vernachläßigte südliche und westliche Böhmen mit dem Centrum der Monarchie und den dort mündenden Verkehrswegen verbinden, sie bildet auch die einzig entsprechende Grundlinie, aus der sich ein den Verkehrsbedürfnissen Böhmens entsprechendes Schienennetz entwickeln läßt. Böhmens Kohlen und andere Mineralschätze werden nur auf diesem Wege für den Consum den anderen Kronländer der Monarchie erschlossen und nur auf diesem Wege ist Böhmen der früher so umfangreiche und jetzt durch dasselbe umgehende Eisenbahnen entzogene Weltverkehr wieder zu geben.

Eine Bahn von Prag über Tabor nach Wien würde die beiden genannten Hauptstädte auf dem kürzest möglichen Wege verbinden und die Entfernung derselben von 54 auf 39 Meilen herabbrongen. Sie würde außerdem den an Communicationen ärmsten südwestlichen Theil von Böhmen durchschneiden und namentlich dessen Bedarf an fossilen Brennstoff für Haushalt und Industrie auf dem billigsten Wege zu bedecken geeignet sein.

Nicht allein die zunächst bei der Durchführung beider Bahnen intressirten Landestheile sehen mit begreiflicher Sehnsucht einer endlichen Jugngriffnahme beider entgegen, sondern ganz Böhmen harrt des Schaffens dieser Grundlagen seines rationellen Schienennetzes.

Ja der hohe Landtag selbst, der sich durch seinen Landesausschuß mit der Verbesserung der Communicationen, vornehmlich aber mit der Entwicklung des Eisenbahnwesens in Böhmen eingehend beschäftigte und wohl demnächst Veranlassung haben dürfte, diesfällige Vorschläge in Erwägung zu ziehen, wird dieß ohne die Entscheidung der Frage, ob und wie jene Hauptverkehrslinien Böhmens hergestellt werden sollen, gründlich zu thun nicht in der Lage sein.

Da über beide Concessionswerber von der Prosperität des Unternehmens so überzeugt sind, daß sie wie man vernimmt, auf eine Zinsgarantie oder eine sonstige Subvention von Seiten des Staates verzichten; und da ferner wichtige politische, volkswirthschaftliche und militärische Staatsinteressen für die Ausführung beider Projekte sprechen, so bleibt die Verzögerung der Entscheidung unerklärlich und im gegenwärtigen Augenblick um so unerklärlicher, als allerorts nach Objekten für die Beschäftigung arbeitsloser Weber ausgesehen wirb, und beide Bahnen gerade diesfalls leidende Bezirke durchziehen.

Der Gefertigte glaubt dadurch hinreichend die Frage gerechtfertigt zu haben, die er sich an den hier anwesenden Vertreter der hohen Regierung zu stellen erlaubt, indem er Se. Excellenz um die Erklärung bittet, ob:

1. Seine Excellenz in der Lage sind, die Hindernisse bekannt zu geben, welche sich bisher der Ertheilung der Concession zum Baue einer neuen Bahn von Budweis nach Wien und Znaim, sowie auch der Ertheilung der Bewilligung zu den Vorarbeiten für eine Bahn von Prag über Tabor zum Anschluß an jene Bahn entgegenstellen.


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2. Ob Se. Excellenz im Interesse des Landes geneigt wären, beim hohen Handelsministerium eine Vorstellung um Beschleunigung der in Frage stehenden Concessionsertheilungen zu machen.

Werner Ferd. Freih. Riese-Stallburg.

Joh. Liebig, Peter Steffens, W. Rosenauer, Bischof Jlrsik, Ferd. Fürst v. Lobkowitz, Med. Dr. Eduard Doubek, Dr. Tašek, Korb v. Weidenheim, Franz Frech. Mladota, Leopold Graf Thun, Joseph Thun, Graf Eduard Hartig, Stelle, Dr. Schmey-kal, Dr. Herbst, Dr. Jul. Hanisch, Anton v. Stark, Schlöcht Joh., J. Fr. Aehrenthal, Fr.Becher,Bohusch, Beer, Jos. Graf Wratislaw, Dr. Stradal, Karl Brosche, Athanasius Bernhard, Abt, Visitator und General-Vikär, F. Palacký, Jos. Macháèek, W. Matke, Zelený, Ed. Strauch, Dwoøák, Joh. Kratochwíle, B. Kratochwil, JUDr. Škarda, Wucherer, Zeileisen, Strache, Dr. Haßmann, Dr. Gabriel, Matoušowský, Dr. J. B. Lambl, Dr. Purkynì, W. Zeithammer, Dr. Ed. Gréger, Sadil, Mayersbach, Dr. Svatek, Dr. Klaudy, JUDr. Karl Roth, V. Pauer, Dr. Hauschild, Gust. Hoffmann, Dr. K. Tomièek, Dr. Kralert, Ignaz Grüner, JUDr. Milner, Krouský, Ant. Maier, Dr. Šandera, Dr. A. Schowánek, Dr. Pinkas, Dr. Hamernik, Dr. Esop, Dr. Fr. Èupr, K. Ptaèowsky, P. Z. Danìk, V. M. Kulda, L. Slavik, JUDr. Worowka, Dr. Schreder, Dr. Kodym, K. W. Zap, Waidele, Graf Althan, Dr. Stöhr, Adalb. Eyßert, Dr. Theumer, Huscher, Laufberger, Dr. Tedesko, Dr. A. Görner, Ed. Redlhammer, Richard Dotzauer, Jos. Pfeifer, Dr. Ernst Mayer, Eduard Claudi, Wolfram, Lill, D. Kuh, Dr. Schrott, Lud. Ehrlich Adam, K. Herrmann, T. Schmitt, Fr. Stangler, Dr. Römheld, JUDr. Hieron. Roth, N. Neumann, Aug. Konrath, Stikel, Dr. Fleischer, Fr. Nerratt, Tetzner, Fr. Seidl, Brinz, Schündler, Hardtmuth) Karl Ritter v. Limbeck, Fried. Leeder, Leop. Thomas, Dr. Volkelt, Seifert, C. Jelinek, Heinrich Ritter v. Kopetz, Ottokar Graf Èernin, Fr. Jos. Klawik, Zedtwitz, Ritter v. Eisenstein, Maresch, Steffan, Hasner, Dr. Limbeck, Dr. Jos. Friè, Jos. Fürth, Dr. Thun, Dr. A. Krása, Graf Desfours-Walderode.

Interpellace

poslance svobodného pána Riese-Stallburga a spoluhlasujících k Jeho Excelenci panu místodržitelskému námìstkovi, svobodnému panu Kellerspergovi.

Již pøed více než jedním rokem žádala známá spoleènost železné dráhy ve Vídni o povolení ku stavbì železnice z Vídnì do Budìjovic zároveò s dráhou poboèní do Znojma a z ujišování Jeho Exc. pana ministra obchodu a národního hospodáøství v øíšské radì èastéji èinìných možná se bylo nadíti, že se nejvyš-šího povolení k tomu ve lhùtì nejkratší dosáhne.

Od toho èasu, jak se na jisto proslýchalo, žádalo øeditelstvo nejv. pr. severní dráhy Ferdinandské za povoleni k pøípravním prácem dráhy, která by z Budìjovicko-Vídeòské dráhy vyboèíc, vedla na Tábor do Prahy.

I o pøíèinì této dráhy dalo by se pøi chvalné rychlosti, s jakou veleslavná vláda takové žádosti obyèejnì vyøizuje, udìleni žádaného povolení v èase tom nejkratším oèekávati.

Nicménì ale nejsou obì tyto záležitosti posud rozhodnuty. Oba návrhy tìchto železnic mají však pro blahobyt zemì èeské význam ten nejvìtší. Dráha z Budìjovic do Vídnì nejen, že má zanedbanou posud poledni i západní èás Èech spojovati se støedem mocnáøství a s cestamy obchodními ve støedu tomto splývajícími. Ona jedinì èiní také pøimìøenou èáru (dráhu) základní, z které se dá vyvinouti všestrannost železných kolejí, potøebám obchodu v Èechách pøimìøená, èeské uhlí a jiné poklady minerální stanou se jedinì na této cestì druhým zemím v našem mocnáøství pøístupnými, a jenom na této cestì mùže se toto dosáhnouti, že Èechy vejdou opìt v svìtové obchodní spojení, které bylo døíve tak rozsáhlé, nyní ale železnicemi zem tuto obcházejícími pøíliš utrpìla.

Dráha z Prahy na Tábor do Vidnì vedená spojila by obì tato hlavni mìsta cestou co možná nejkratší a vzdálenost jednoho hlavního mìsta od druhého klesla by s 54 na 39 mil.

Mimo to by vedla dráha ta jíhozápadní onou èástí zemì èeské, která co do komunikací jest nejchudší, a hodila by se jmenovitì k tomu, aby potøebì paliva, které tam bérou z kopanin, pro domácnost a prùmysl spùsobem tím nejlevnìjším vyhovìla.

Nejenom ony èásti zemì, kterýeh se provedeni obou železnic nejblíže dotýèe, touží jak snadno lze pochopiti, po tom, aby se koneènì stavba jejich zapoèala, nýbrž celé Cechy dychtivì oèekávají, kdy pùsobení tìchto základních železnic života nabude.

Ano slavný snìm sám, jenž se prostøedkem svého výboru zemského opravením komunikací, zvláštì ale vyvinutím železnic v Èechách dùkladnì zanášel, a jenžto bezpochyby co nejdøíve bude míti pøíležitost, aby návrhy ve vìci té uèinìné vzal v poradu a proskoumání, nebude v stavu náležitì toho provésti, aniž by døive rozhodl o tom, zdali a jakým spùsobem pøipomenuté hlavní dráhy obchodní v Èechách mají býti zøízeny.

Ponìvadž ale obì strany, o koncessi se ucházející, o prospìchu tohoto podniknutí jsou tak pøesvìdèeny, že, jak se proslýchá, vši garancie úrokù nebo jakékoliv jiné subvence se strany státu se odøíkají, a ponìvadž dále dùležité politické, hospodáøské a vojenské in-


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teresse státní za provedení obou návrhù se pøimlouvají: nelze sobì vysvìtliti, proè se rozhodnuti protahuje a nelze toho sobì tím ménì vysvìtliti v nynìjšku, anož se všudy pátrá po pøedmìtech, kdeby se tkalcùm práce nemajícím zamìstnáni poskytlo , a obì tyto dráhy právì okresy, touto bídou stíženými, mají býtí vedeny.

Interpellant jest tedy toho mínìní, že, odùvodnice dùstateènì otázku, kterou k pøítomnému zde zástupci slavné vlády uèiniti si dovoluje, žádaje Jeho Exc. za vysvìtlení :

1. Zdali Jeho Exc. s to jest, udati pøelážky, které jsou posud v cestì udìlení koncese ku stavbì nové dráhy z Budìjovic do Vidnì a do Znojma, jakož i pøekážek, které zdržují povolení ku prácem pøípravným pro staveni dráhy z Prahy na Tábor do Grundu k pøipojeni se ku dráze prvnìjši,

2. Zdali Jaho Exc. v interessu zemì hodlá požádati veleslavné ministerstvo obchodu za urychlení udìlení koncesi, v této záležitosti potøebných.

Werner Bedøich svobodný pan Riese-Stallburg a 129 spoluhlasujícich.

Freiherr v. Kellersperg: Auf die vorgelegte Interpellation habe ick die Ehre dem hohen Landtage folgendes zu antworten: So weit mir der Sachverhaltbekannt ist, haben bereits im vorigen Jahre in einer an das Handelsministerium gerichteten Eingabe die Herren Gebrüder Klein ihre Absicht zu erkennen gegeben für das zu Stanbekommen einer Bahn zu wirken, welche Von Wien ober Stockerau über Budweis im Anschluße an die böhmische Westbahn und diese überschreitend, an die sächsische Grenze in der Richtung gegen Leipzig geführt werden soll, und welcher sich einige Flügelbahnen, worunter jene nach Znaim namentlich hervorgehoben wurde, anschließen würden.

Die Gebrüder Klein haben auch um die Bewilligung zu den Vorarbeiten für den Theil bis Bubweis mit der Flügelbahn nach Znaim allgesucht, und sie haben dieselbe in Anerkennung der Gemeinnützigkeit dieses Unternehmens erhalten; sie sind ferner um die definitive Concession für den Bau dieser Linie unter Vorlage der Pläne für einen Theil derselben, nämlich Stöckerau-Znaim, welchen sie vor allem auszuführen beabsichtigen, eingeschritten. Die Verhandlungen über dieses Concessionsgesuch sind von den Centralstellen eingeteilet und seither ununterbrochen fortgesetzt worden, ohne daß sie jedoch in Folge der zwischen der Regierung und dem Concessionswerber in Betreff der festzusetzenden Concessionsbestimmungen bestandenen und theilweise noch bestehenden Differenzen zum Abschluß gebracht werden konnten, obwohl die Regierung ernstlich bemüht war, dieses Ziel baldigst zu erreichen.

Wenn auch die Gebrüder Klein rücksichtlich der von ihnen auszuführen beabsichtigten Bahntheile leine Staatsgarantie in Anspruch nehmen, und dieser Umstand die Verhandlungen wesentlich erleichtert, so sollen die über die Concessionsbestimmungen noch bestehenden Differenzen doch von der Art sein, daß es die Regierung nicht vertreten zu können glaubt, dem Verlangen der Gebrüder ohne weiters nachzugeben. Es sollen aber in wenigen Tagen mit den betreffenden Centralstellen die Schlußanträge über diese Concessionsbestimmungen vereinbart weiden. — Was die Führung der Bahn über Gmünd und Tabor nach Prag betrifft, so ist um die Bewilligung zu den Vorarbeiten für diese Linie zuerst die Direktion der a. p. Kaiser Ferdinands-Nordbahn eingeschritten, und auch dieses Einschreiten wird demnächst in Gemeinschaft mit den berufenen Antragsteller in Erwägung gezogen und von Seite der Ministerien dabei gewiß von dem Standpunkte ausgegangen werden, daß auch diese Bahn ein gemeinnütziges Unternehmen sei; daher die Bewilligung zu den Vorarbeiten zu ertheilen wäre. —

Was meine Antwort auf die 2. Frage anbelangt, so darf der hohe Landtag fest überzeugt sein, daß ich die Ziehung einer Eisenbahn-Linie vom äußersten Süden Böhmens bis zu dessen Hauptstadt als eines der wichtigsten Bedürfnisse des Königreichs ansehe (Bravo) und sowohl diesen Anlaß benützen als auch künftig keinen Anlaß vorübergehen lassen werbe, um mit meiner Verwendung und Fürsprache das rasche Gedeihen dieses Werkes zu fördern, (Bravo.)

In der 5. Sitzung der gegenwärtigen Session wurde eine Interpellation des Abgeordneten der königl. Stadt Klattau und Taus in Betreff der noch nicht ausgezahlten Expropriationsbeträge für die zum Eisenbahnbau verwendeten Grundstücke eingebracht, welche ich heute zu beantworten die Ehre haben werde. — (Die Interpellation wird böhmisch vom Statthaltereirath Herrn Neubauer, deutsch von Ritter von Bach vorgelesen (siehe stenografischen Bericht der 5. Sitzung, pag. 120.)

Se. Excellenz Freiherr von Kellersperg: Ich habe die Ehre hierüber dem hohen Landtage Folgendes zu eröffnen:

I. Bezüglich der Nichtberichtigung von Entschädigungen für an die böhm. Westbahn abgetretene Grundstücke sind erst in der letzten Zeit einzelne beschwerdsame Anzeigen und zwar aus den. Bezirken Bischofteinitz und Tauß bei der Statthalterei eingelangt. Anläßlich derselben wurde die Direktion der Westbahn aufgefordert, unverzüglich anzuzeigen, wieweit die Auszahlung der Entschädiggungs-Summen gediehen und was vorgekehrt worden ist, um die noch rückständigen Entschädigungen zu leisten. — Laut der Anzeige der Direktion vom 13. Jäner l. J. sind den Grundbesitzern an Entschädigungen bereits bei 600.000 fl. ausgezahlt worden und der Rest von 20.000 fl. gelangte nur deshalb noch nicht zur Auszahlung, well die betreffenden Grundbesitzer ihrer Verpflichtung wegen Nachweisung des Lastenstandes ihrer Realitäten noch nicht


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nachgekommen sind. Uebrigens wurde von der Direktion die möglichste Beschleunigung der gänzlichen Durchführung der Angelegenheit zugesichert. In Folge der kurz darauf eingebrachten Interpellation habe ich den Stand der Grundeinlösungsfrage amtlich constatiren lassen und fand durch die eingelangten bezirksämtlichen Berichte die Angaben der Westbahn-Direktion im Ganzen bestätigt. Ueberall, wo die Zahlung bisher nicht erfolgte, erscheint als Grund dessen der Mangel der Nachweisung des Schuldenstandes oder der Umstand, daß die mit den Grundeigenthümern angeknüpfte Unterhandlung noch nicht zum Abschlusse gediehen ist. Eine ungerechtfertigte Verzögerung des Grundeinlösungsgeschäftes kann bis jetzt der Westbahngesellschaft nicht zur Last gelegt werden, und ist dieselbe bereit, sobald nur eine günstigere Jahreszeit eintritt, die definitive Begränzung und Vermessung der Bahn, von welcher die vollständige Ausgleichung der Bahnverwaltung mit den Grundeigenthümern abhängt, vornehmen zu lassen.

II. Belangend die süd-norddeutsche Verbindungsbahn, so wurde bereits im Jahre 1861 dem Verwaltungsrathe die Befriedigung der Grundbesitzer bis Ende des gedachten Jahres zur Pflicht gemacht. Da jedoch diese Frist nicht eingehalten, und die Einlösungsarbeiten lässig betrieben, namentlich die Flächenvermessungen und die Vorlage der Operate zu den weiteren Amtshandlungen der Katastral-Organe unterlassen wurden, hat die Statthalterei hohen Orts die Anwendung von Zwangsmitteln gegen die Gesellschaft empfohlen. Hierüber wurde mit Erlaß des k. k. Handelsministeriums vom 16. Mai vorigen Jahres die Statthalterei ermächtigt, nöthigen Falls die Durchführung des Grundeinlösungsgeschäftes auf Gefahr und Kosten der Unternehmung von Amtswegen zu veranlassen. Im Juli 1862 erging zu diesem Behufe an die Gesellschaft von der Statthalterei die Weisung, die Vornahme der definitiven Vermessung und Berechnung der zum Eisenbahnbaue verwendeten Grundflächen und die Vorlage der Operate zur Berichtigung des Grundsteuerkatasters, von welchen Momenten die Berechnung der Grundentschädigung abhängt, schleunigst zu veranlassen.

Zugleich wurden die Bezirksämter, deren Verwaltungsgebiete von der Bahnlinie durchzogen werden, beauftragt, der Bahngesellschaft die von ihr bereits angefertigten Operate abzuverlangen und zur weiteren Amtshandlung an die Katastral-Geometer zu leiten, in jenen Gemeinden aber, wo noch keine Vermessungen vorgenommen waren und von der Bahnverwaltung hiezu auch keine Verkehrunggen getroffen werden sollten, die Durchführung der Arbeiten auf Kosten der Gesellschaft zu veranlassen. Ferner hat über Angehen der Statthalterei die k.k. Finanzlandes-Direction die zur unverzüglichen Uiber-prüfung und Richtigstellung der Vermessungsoperate durch die Katastralorgane nöthigen Verfügungen getroffen. Auf diese Art sind bis zum Schluße des Vorjährigen- Herbstes in der Strecke von Reichenberg bis Pardubitz die Vermessungsarbeiten bei dendurch die Bahn berührten 92 Katastralgemeinden bis auf 4 Gemeinden des Pardubitzer Bezirkes durchgeführt worden. Die Katastralarbeiten in diesen 4 Gemeinden und in den von der Schwadowitzer Flügelbahn durchzogenen Gemeindegebieten des Nachoder Bezirkes unterblieben aus dem Grunde, weil die definitive Vermessung der occupirten Grundflächen nicht zur rechten Zeit fertig werden konnte.

Es wurde jedoch von der k. k. Finanzlandesdirektion die Zusicherung ertheilt, daß gleich mit Beginn der günstigen Witterung die nöthige Anzahl von Geometern zur Beendigung des Uiberprüfungsgeschäftes in diese Gemeinden entsendet werden wird.

Die Statthalterei hat sich aber nicht bloß darauf beschränkt, auf die Beschleunigung in der bezeichneten Weise einzuwirken; auch für die baldige effektive Auszahlung der Entschädigungssummen ist vorgesorgt worden.

Mit dem Erlasse vom 20. September v. I. wurden die Bezirksämter angewiesen, sobald die rektifizirten Flächenvermessungsoperate von der Katasterdirektion zurückgelangen, zur Vornahme der Geldberechrung zu schreiten und die Bahnunternehmung anzuweisen, die auf Grundlage der Vermessungsoperate und der vereinbarten Bedingungen sicherzustellenden Entschädigungssummen den berechtigten Grundbesitzern unverzüglich auszuzahlen, oder wo dies nicht angeht, zu Gerichtshanden zu erlegen.

Die von der Bahngesellschaft dagegen eingebrachte Vorstellung hat das t. k. Handelsministerium mit Erlaß vom 28. Dezember v. I. zurückgewiesen.

Nach dem dermaligen Stande der Operate wird die Ermittlung und der Erlag der Entschädigungssummen wohl bis Ende Mal l. I. realisirt werben können. An der etwa noch nöthigen Hinwirkung der Statthalterei in dieser für die betreffenden Interessenten jedenfalls sehr wichtigen Angelegenheit wird es nicht fehlen.

Místodrž. rada p. Neubauer ète odpovìï èesky.

I. Stížnosti, že náhrada za pozemky, ježto se èeské západni dráze postoupily, neplatí, došly místodržitelství teprve v nejnovìjším èase a to ve velmi skromném poètu jen z okresu Horšovtýnského a Domažlického.

Za tou. pøíèinou bylo øeditelství dráhy západní vyzváno, aby bez prùtahu podalo zprávu, pokud sumy náhradní jsou zaplaceny a co se opatøilo, aby náhrada ještì zadržená byla zplacena.

Dle zprávy, již øeditelstvo dne 18. ledna b. r. k místodržitelství podalo, zaplaceno jest držitelùm pozemností již bezmála 600000 zl., a 20000 zl. posud zbývajících jenom proto se ještì nevyplatilo, protože držitelové pozemkù.


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své povinnosti nedostáli, nevykázavše bøemen, jimiž jejích pozemnosti jsou zavázeny.

Zároveò pøipovìdìlo øeditelstvo, že záložitost tuto co možná nejspíše vyøídí.

V následku interpellace brzo potom podané dal Jeho Exc. pan námìstek místodržíciho úøady okresními na jisto postaviti, pokud se odkupováni pozemností skuteènì provedlo; a shledal, že zprávy tìch úøadù vùbec ztvrzují, co øeditelstvo západni dráhy bylo oznámilo.

Kdekoliv náhrada posud není zapravena, jest to tím, že buïto dluhy, jimiž pozemnost jest zavázána, nebyly vykázány, aneb že vyjednávání s držitely pozemností, aèkoliv zapoèato, ještì ku konci nedospìlo.

Spoleènost dráhy západní nemùže se viniti z toho, žeby odkupování pozemností doposud z úmyslu protahovala, ano spíše jest hotová, že jak mile pøihodné poèasí nastane, prostoru dráhy dá koneèným zpùsobem vyhraniti a zmìøiti, na èemž podstatnì záleží, aby se správa dráhy s vlastníky pozemností úplnì vyrovnala.

II. Co se tyèe jiho-severo-nìmecké dráhy spojovací uložilo se radì správní již r. 1861 povinnost, aby držitelé pozemností do konce téhož roku spokojila.

Že ale lhùta se nedržela, že práce, odkupování se týkající, zdlouhavì pøed se šly, jmenovitì že se opominulo mìøení pozemnosti a nepøedložily operáty zøízencùm katastru, by mohli dále dle úøadu øíditi: za tìmi pøíèinami místodržitelství na vysokém místì navrhlo, aby se proti spoleènosti užilo prostøedkù donucovacích.

Na to vysoké ministerium obchodu vyne-šením daným dne 16. kvìtna lonského roku zmocnilo místodržitelství, aby, bude-li toho tøeba, provedlo s povinnosti úøadu odkupování pozemností na náklad a újmu podnikatelstva.

V èervenci 1862 místodržitelství spoleènosti naøídilo, aby co nejspíše dala pozemnosti, jichž se k stavbì dráhy užílo, koneèným spùsobem zmìøiti a spoèitati, pak ale, aby operáty k upravení katastru pozemní danì pøedložila; nebo na tìchto vìcech záleží, aby se mohla náhrada z pozemností vymìøiti.

Zároveò se okresním úøadùm, skrze jichž okresy dráha jde, naøídilo, aby na spoleènosti železnièní operátu již hotových žádaly a je katasterním mìøièùm k dalšímu øízeni odeslaly, pak aby v obcích, v nichž se mìøení ještì nevzalo pøed se, aniž správa dráhy k tomu pøíprav èiní, práce tyto daly vykonati na ujmu spoleèností.

Dále k žádostí, od místodržitelství uèinìné, c. k. finanèní øeditelství zemské opatøilo èeho tøeba, aby zøízencové katastru operáty v pøíèinì mìøeni zdìlané pøeskoušili a upravili.

Takovým zpùsobem dokonalo se až do konce lonského podzimku podél dráhy od Liberce až do Pardubic mìøeni v 92 katasterních obcích, jichž se dráha dotýká a jenom ve ètyøech obcích okresu Pardubického se neprovedlo.

Práce katasterní v tìchto ètyrech obcích a v obcích Náchodského okresu, skrze nìž jde poboèná dráha Svatoòovická, nepøedvzaly se za tou pøíèinou, že pozemnosti vyvlastnìné nemohly v èas býti koneènì zmìøeny.

Avšak c. k. finanèní øeditelství zemské pøipovìdìlo, že uèiní opatøení, aby hned, když pøíhodné poèasí nastane, tolik mìøièù, kolik jest tøeba bylo posláno do tìch obcí, by práci svou, záležející v zkoušeni operátu, skonèili.

Místodržitelství nepøestalo ale na tom, aby se jeho pùsobením mìøení zrychlilo ; peèovalo také o to, aby sumy náhradní skuteènì brzo se mohly vyplatiti.

Vynešením daným dne 20. záøí m. r. naøídilo se okresním úøadùm, aby náhradu v penìzích hned vypoèitaly, jak mile jim øeditelství katastru upravené operáty o mìøení pozemností navrátí; pak ale, aby podnikatelstvu dráhy pøikázaly, by sumy náhradní, jež se na základì vzdìlaného mìøení a výminek umluvených vymìøují držitelùm pozemností, kteøí mají k tomu právo, bez prùtahu výplatilo, a neb, kde se to èiniti nedá, k soudu složilo.

Stížnost, již spoleènost železnièní proti tomu naøízení podala, vys. ministerium obchodu vynešením daným dne 28. prosince minulého roku zavrhlo.

Podle toho, jak práce dospìly, bude možná do konce mìsíce kvìtna b. roku náhradní sumy vymìøiti a složiti.

Aby se tak stalo, místodržitelství, bude-li toho potøebí, pùsobití neopomine.

Oberstlandmarschall: Wir werden zur Tagesordnung übergehen, ich bitte Hrn. Dr. Pinkas.

Landtagssekretär Schmidt liest: "Allgemeine Bestimmungen, Gründung und Zweck der Anstalt.

§. 1. Die Landesvertretung Böhmens gründet zur Förderung des Realcredits durch Gewährung von Darlehen auf in Böhmen liegende Realitäten, ausschließend in Pfandbriefen, eine Hypothekenbank für dieses Königreich.

I. Ustanovení obecná.

K èemu se bank hypoteèní zøizuje.

§. 1. Zástupitelství zemì èeské založí pro toto království bank hypoteèní, jenž by napomáhal úvìru pozemskému, dávaje pùjèky jedinì v listech zástavních na nemovitosti, ležící v Èechách.

Oberstlandmarschall: Für den §. 1. find als Redner Hr. Steffens und Lämmel vorgemerkt. Herr Steffens hat das Wort.

Steffens: Ich möchte zum §. 1. nur eine etwas stußigere und leichter verständliche Stylist-


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rung des deutschen Textes Vorschlagen und zwar soll der §. 1 lauten: "Die Landesvertretung Böhmens gründet für dieses Königreich zur Förderung des Real-Credits eine Hypothekenbank, welche auf in Böhmen liegende Realitäten Darlehen ausschließlich in Pfandbriefen ausgibt." Der böhmische Text könnte bleiben, weil er ganz analog stylisirt ist, und ich glaube daher meine Textirung zur Annahme dem hohen Landtage anempfehlen zu dürfen.

Oberstlandmarschall: Der Antrag des Herrn Steffens lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, der deutsche Text sei so zu fassen bei §. 1.: "Die Landesvertretung Böhmens gründet für dieses Königreich zur Förderung des Real-Credits eine Hypothekenbank, welche auf in Böhmen liegende Realitäten Darlehen ausschließlich in Pfandbriefen ausgibt."

Wird der Autrag unterstützt? Er ist unter stützt; ich werde ihn dann zur Abstimmung bringen.

Ritter v. Lämmel: Ich erlaube mir zuvor um Nachsicht das hohe Haus anzugehen. Ich begrüße (Rufe: Laut! Laut!) die Hypothekenbank aus ganzem Herzen. Es ist unserer Landescultur und dem Ackerbaue eine solche Anstalt nothwendig. Wir brauchen sie um Geld zu erlangen; wie sie herbeigeschafft werden soll, ist eine andere Sache; daß sie herbeigeschafft werden soll, ist was bisher Noth that und wofür ich mich auch jetzt ausspreche. Ich werde mit Freuden nach meiner Erfahrung und mit meinen in- und ausländischen Verbindungen zur Förderung der Anstalt und mit meinem Rathe bereitwillig zur Gründung beitragen, ich habe mir erlaubt Bemerkungen über die Bank selbst zu machen und zwar gegen §. 1, der in Verbindung mit §. 3 und 5 steht. Pharapraf 1, von dem wir gehört haben, erwähnt hier der Gründung der Hypothekenbank.

Ich glaube jede Bank, jedes Geldinstitut hat Vertrauen nur dann, wenn es einen Gründungs-Fond als Capital ausweist. Ich werde hiernach so frei sein es zu begründen, welchen Antrag ich stelle. Mein Antrag ist der: das hohe Haus wolle bestimmen, welches Capital es zur Gründung dieser Hypothekenbank anweift. Ein Capital muß angegeben werden, weil wir gewöhnt sind, daß jeder redliche Mann moralisches Vertrauen hat, aber bei dem Gelddarlehen muß man Vermögen haben und es ist einmal im Leben, daß man nur Geld leiht, wenn man Sicherheit hat, es sei in Liegenheiten, es sei in anderen Attributen des Vermögens. Unsere Anstalt wird schwerlich zu Kraft gelangen, wenn sie nicht auch fremde Mittel zur Hand nimmt und diese bekömmt man, wenn man Vermögen nachgewiesen hat. ES hat sich in neuerer Zeit keine Bank constituiren können, die nicht Geld-Capital ausgewiesen hat; es sei im Spekulationswege, wie es seit ao. 60 so vielfach geschehen ist, wo so viele Hypothekarbanken auswärtig errichtet wurden, die Fonde ausweisen mußten. Hier ist das nicht der Fall; — hier soll die Bank rein als Landeslnstitut angesehen werden; — ich lobe es, und freue mich, für mein Vaterland, wenn sie zu Stande kommt und mit jedem Jahre gedeihlicher wird; aber ein Capital, glaube ich, soll als Gründungsfond der hohe Landtag bestimmen; ich erkläre, daß dieser Gründungsfond nicht dem Lande verloren sein dürfte; ich weiß nicht ob wir durchaus berechtigt sind Ersparnisse oder Vermögen, welches es besitzt, freiwillig zu einer solchen Disposition zu bestimmen. Aber ich möchte darauf hinweisen, daß dieser Gründungsfond zu seiner Zurückzahlung bann gelangt, wenn der Reservefond, der nach §. 5 auf eine Million festgesetzt ist, bereits seinen Bestand so haben wird, daß nicht Einzahlung zum Reservefonde nach §. 5 stattfindet; sondern für den Gründungsfond die Ueberschüsse zuzufließen haben, deren Verwendung nicht anderweitig bestimmt ist. Diese Gewinne werden für den Reservefond bestimmt; so bald er auf eine Million angewachsen ist, sollen die Zuflüsse nicht aufhören, wie es im §. 6 heißt, sondern sie sollen weiter währen, bis der Gründungsfond durch sie zurückgezahlt ist. Wenn der hohe Landtag heute zur Gründung des Unternehmens gestimmt ist - -

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß es vielleicht zweckmäßiger sein dürfte den hier formulirten Antrag aus Anlaß §. 5 zur Abstimmung kommen zu lassen, wenn es sich um Verbindlichkeiten des Reserve-Fondes handelt.

Lämmel. Ich erlaube mir, die Basis meines Antrages ist gegen §. 1 gerichtet, weil §. 1 ganz obenhinein sagt, es wird eine Hypothekenbank gegründet. Zu jeder Gründung glaube ich soll ein Capital sein und darum soll §. 1 die Ernennung des Capitals bestimmen und ich glaube, wie können wir vor unsere Wähler vortreten, weil ich darauf antrage, daß der Fond nicht verloren gehe, sondern seiner Zeit zurückkommen soll. Ich habe darum gleich in Bezug auf §. 5 und 6 gesagt, daß ich wünsche, daß wir uns keine Illusionen machen. Man muß bei jeder Unternehmung sowohl die Gesinnung des Speculanten als die Gesinnung der Capitalisten, ich möchte beinahe sagen der Mode berücksichtigen; wir müssen trachten, daß, wir fremde Einlagen vom In- und Auslande bekommen, die wir in gewisse Verzinsung setzen müssen, weil ich nicht glaube, daß die Bedürfnisse unseres Vaterlandes aus eigenen Mitteln gedeckt werben können. Wie der Abgeordnete v. Limbeck gestern vorgetragen hat, ist der Bücherwerth von Grund und Boden 860,000.000 respective 1/m 1 Mill. Der Beweis ist hier, daß wir mit kleinen Summen nicht helfen können. In früheren Zeiten, bevor der Zwangscours eingefühlt wurde, sind Silbercapitalanlagen bedeutend in unserem Vaterlande angelegt worden.

Wir sind umkränzt von Ländern, die bei uns gern Gelder anlegten, und es wird hoffe ich, viel Geld hereinströmen und wir werden in die Lage kommen, im großen Maßstabe Aushilfe dem Grundbesitz zu leisten, und darauf glaube ich muß man

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hinwirken; aber ein Gründungscapital muß gesichert sein. Unsere Hoffnung ist die, daß unsere Papiere besser als andere geschäht und bezahlt werden. Darauf erlaube ich mir zu entgegnen: Pfandbriefe oder überhaupt Darlehen sind dann wohlfeil zu haben, wenn das Geld im allgemeinen wohlfeil ist; daß es in unserem Lande nicht wohlfeil geworden, hat auch andere Gründe. Vergessen wir nicht: zur Zeit wie der selige Graf Deym, der die erste Idee mit allem Feuer ergriffen hat, und ins Leben führen wollte, hatten wir in der österreichischen Monarchie 5/4 Milliarden weniger Schulden als jetzt; dazu haben wir in Böhmen, besonders bei dem Nationalanlehen, auch einen großen Theil beigetragen.

Wir haben in unserem Lande Intelligenz, und namentlich die Arbeitsamkeit der Bewohner des Landes ist so groß, daß bei allen diesen Abflüssen von Geld, bei den großen Steuerzahlungen, die jedes Jahr vom Lande rechtmäßiger Weise geleistet wer, den, der Wohlstand und Reichthum zugenommen hat. Aber die Gelder sind nicht da, die zu jener Zeit so wohlfeil waren.

Wir haben in der Sparcassa damals viel Geld zu 5% angelegt, und sind genöthigt worden, die Interessen von 5 auf 41/2 herabzusehen, weil die Gelber von den Schuldnern gekündigt wurden, well 5% zu viel war, indem sie vom Auslande nicht wenige Capitalien zu 4% bekommen haben. Das ist Factum — die Zeit wirb wohl wieder kommen, ich weiß nicht, ob ich sie erleben werde, wo das Gelb zuströmen wird; aber die erste Basis muß gegründet sein, das ist das Vertrauen zur Bank, und das muß der Fond ausweisen. Ich finde es daher erforderlich, daß der hohe Landtag diesen Fond bestimme. Ich möchte schon aus einem nicht unpassenden Grund sagen "nur Gott hat aus Nichts die Welt erschaffen." Wir können nicht Geld borgen, wenn wir keines haben, dieß muß festgesetzt sein; denn jeder wird sagen "soll die Bank errichtet werden! womit?" "mit Pfandbriefen." Die können aber nicht ausgestellt werben, bevor sie nicht in abulirt sind. Diese Intabulatlon kann niemand gestatten. "Pfandbriefe sollen für Capitalien ausgestellt werden, dann verkauft," — wir werben sie verkaufen. Ich mache mir keine Illusionen über den Cours der Papiere, denn meine Herren! ich bemerke, es hat ein sehr geehrter Vorredner gesagt, "die Grundentlastungsobligationen stehen besser wie andere." Ein sehr geehrter Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, das Land Böhmen hat in der Welt großen Nus, und verdient ihn auch.

Dies Vertrauen wird die Papiere sehr heben. Die Papiere haben ihren Cours nicht auf der Börse, sie haben ihn in der Meinung des Publicums. Unsere Papiere werden gut sein. Unsere Entlastungsobligationen stehen auf 861/4, die mährischen 871/4. 861/4 d. h. ein Papier das vom Staate garantirt, vom Lande selbst bezahlt wird, verliert 183/4 fl. an 100 Nominal, die mährischen 173/4. Daß sie besser stehen als die in anderen Provinzen, liegt keineswegs im höheren Vertrauen, welches die Provinzen haben, wiewohl ich ihnen alles Vertrauen schenke, sondern weil Böhmen laut Ausweis der Staatsschuldentilgungscommission (16 Mill.), Mähren 10 Mill. Gulden circa am Staate zu fordern haben, während fast alle andern Provinzen aus dem Staatsseckel subventionirt werden, oder Vorschüße erhalten mußten. Weil zweitens diese zwei Provinzen und Niederösterreich früher mit der Berechnungsaufgabe in Ordnung kamen, und dadurch die Papiere mehrere Jahre früher in Verlosung kamen, wie alle andern. Wir haben eine Provinz: Siebenbürgen, die noch jetzt nicht in Verlosung ist. Wollen wir uns daher über den Vorzug im Curse nicht täuschen. Pfandbriefe der Nationalbank geben zur Sicherheit nicht allein Hypotheken, auf denen 56 Mill. liegen, sondern sie sind auch noch durch das ganze Capital der Nationalbank von 110 Mill. versichert. Wenn also diese Actien, die im Laufe von 261/2 Jahren (32-jährige) zahlbar sind, wenn diese mit 90°stehen, also 15 fl. Verlust auf 100 Gulden nominal, so wollen wir uns nicht die Illusionen machen, baß wir im Anfange einen höhern Curs erreichen werden. Ich sage, selbst wenn die Bank bestehen und Papiere ausgeben wird, so schreckt es mich auch nicht ab, wenn der erste Darlehennehmer der Pfandbriefe, da sie auf Annuitäten bestellt werben, wenn er sie mit starkem Verlust veräußert.

Wir finden selbst in einer neuesten Bank in Belgien es so berechnet, daß sie zu 88 pCt. ausgegeben werden können, ohne baß der Darlehennehmer das Geld vertheuert findet. Wir haben hier eine Hypothekenbank und die wird so wie eine jede in unserem Welttheile keinen höheren Zinsfuß als 5 pCt. nehmen dürfen; weil sonst dem Darlehensnehmer nicht geholfen wird.

Kein Mensch nimmt Geld, als wenn er es braucht und dann nur zu einem Preise, wie er es verwenden kann, denn Gelb ist Waare. Der Darlehensnehmer wird seinen Pfandbrief von uns nehmen, wenn er seine Rechnung dabei findet.

Ich fürchte den Verlust der Pfandbriefe nicht, aber ich täusche mich nicht darüber ....

(unverständlich.)

Wir brauchen also Abhilfe und wenn wir sie bekommen können, sollen wir sie annehmen, weil wir bann helfen sollen, wenn wir können. Es ist sehr richtig vom Vorredner gesagt worden, die Prämirung ist zu klein; sie ist zu klein; — aber wir ha-ben sie bei Gründung der Sparkassa nur 1/2 pCt. genommen, es ist nothwendig, baß wir den Curs heben, denn Jeder will einen sicheren Gewinn; aber darauf werde ich später zurückkommen.

Aber wir wollen uns nicht der Meinung hingeben, daß nur durch Patriotismus, den ich bei allen meinen Landsleuten beider Nationalitäten sehr oft bewährt gesehen habe, — das Geld herbeigeschafft werden kann.

Ich erinnere Sie an den, öffentlichen Ausspruch von zwei unserer ersten europäischen Finanzmänner


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Hansemann und Pereire — in Zahlungssachen d. h. in Geldgeschäften hört die Gemüthlichkeit auf. Wir müssen auf den Nutzen hinweisen und der wird geschehen, wenn mehrere Artikel hier geändert werden — das erste und erforderlichste ist die Ausweisung eines Fondes, — ein Vermögen ist nothwendig — dadurch wird das Vertrauen geweckt — darauf trage ich an — ich erlaube mir den Antrag zu stellen — ich habe ihn auch niedergeschrieben — wenn der h. Landtag ihn hören will. — Ich stelle also den Antrag — der h. Landtag bestimme ein Gründungskapital zur Errichtung einer Landeshypothekenbank — welches zur Zurückzahlung dann gelangen soll und aus den Erträgnissen bestritten werden — welche nachdem der Reservefond die im §. 6 bestimmte Höhe erreicht hat — für denselben einlaufen würden — §. 5—6 — dessen Beendigung nicht verschieben würden.

Ich habe die Summe des Kapitals nicht angegeben, weil ich glaube, eine Million wäre genügend; aber selbst wenn dieser Betrag noch zu hoch schiene, könnte man ihn auch auf eine halbe Mill. reduzieren; ich glaube aber eine Million ist der Größe des Geschäftes und der Stellung, die Böhmen cinnimutt, angemessen.

Oberstlandmarschall: Herr Dotzauer hat das Wort.

Dotzauer: In §. 1 des Gesetzentwurfes der Hypothekenbank für Böhmen heißt es allerdings, daß eine Hypothekenbank für dieses Königreich gegründet werden soll. Es ist aber kein positiver Name ausgedrückt, unter welchem eigentlich die Hy-pothekenbank nämlich unter welcher Firma sie ms Leben gerufen werden soll.

Es bestimmen Gesetze, daß alle Associationen, alle Gesellschaften, worunter auch die Hypothekenbank gehört, gerichtlich protokollirt werden müssen und sollte es auch nicht der Fall sein, daß hier eine solche Protokollirung nothwendig wäre, so scheint es mir schon aus dem Grunde nothwendig zu sein, weil doch Bankgeschäfte, wenigstens Wechseleskomptgeschäfte getrieben werden sollen und die Bank in die Nothwendigkeit gesetzt würde, ihre Wechsel eskomptiren zu müssen, um den Ertrag zu vergrößern. Meine Herrn! In dem Antrag des Herrn Steffens glaube ich, ist der Name, nämlich die Firma auch nicht speciell ausgedrückt; daher möchte ich, daß der §. 1 also lauten soll: die Landesvertretung Böhmens gründet zur Förderung des Realkredites durch Gewährung von Darlehen auf in Böhmen liegende Realitäten, ein Pfandbrief-Creditinstitut unter dem Namen "Hypothekenbank für Böhmen", welche in gesetzlicher Weise protokollirt wird! Daher stelle ich den Antrag auf diesen Zusatz und würde nämlich entfallen "ausschließend mit Pfandbriefen eine Hypothekenbank." Ich will also die Sache so "ein Pfandkreditlnstitut unter dem Namen Hypothekenbank für Böhmen." Denn jedes Geschäft, das ins Leben gerufen wird, wird ins Leben gerufen unter einer speciellen Firma und ebendeßhalb sage ich "Hypothekenbank für Böhmen."

Oberstlandmarschall: Ich bitte um den Antrag. Wird der Antrag unterstützt? (Mehrere Abgeordnete links stehen auf.) Er ist hinreichend unterstützt. Ich werde ihn dann zur Abstimmung bringen. Herr Graf Clam-Martinic hat das Wort.

Graf Clam-Martinic: Ich bitte Excellenz den Antrag des Abgeordneten Lümmel vorlesen zu lassen, weil ich ihn nicht ganz im Detail verstanden habe.

Landtagssekretär Schmidt liest. Der hohe Landtag bestimme ein Gründungskapital zur Er-richtung der Hypothekenbank, welches zur Rückzahlung dann gelangen, und aus dem Erträgnisse bestritten werden soll, welche, nachdem der Reservefond die im §. 6 bestimmte Höhe erreicht hat, für denselben einlaufen würden, .wenn §. 5 und 6 dessen Beendigung nicht vorgeschrieben hätte.

Clam-Martinic: Der Sinn der letzten Zeilen scheint mir der: nach §. 6 des Entwurfes hat der Beitrag aufzuhören, wenn er eine Million erreicht hat. Der H. Abg. Lämmel, wenn ich ihn richtig verstanden habe, hat gesagt, daß, wenn diese Bestimmung nicht im Gesetze stände oder wenn sie durch Amendirung bestätigt winde, die weiteren Zuflüsse zur Abzahlung dieses Fondes zu verwenden wären; so glaube ich es auffassen zu müssen.

Ich muß nur bemerken, ich möchte den Gegenstand der Debatte in 2 Fragen theilen: Die Stylisirung des §. 1, um den es sich handelt, und den Zusatzantrag des Abg. Lämmel; denn das ist nicht ein Antrag, der diesen §. substituirt, sondern was zum §. hinzugefügt werden soll. Was die Stylisirung betrifft, so ist sie eine unrichtige in deutschem Texte und es wird ihr durch den Antrag des Abgeordneten Steffens abgeholfen, indem er dem böhmischen Text, welcher der richtigere ist, sich anschließt. Indessen scheint mir das doch noch nicht ganz deutlich zu sein. Nach meiner Auffassung und nach der Natur einer Hypothekenbank ist diese nicht eigentlich ein Institut, welches Darlehen gibt, sondern nur Eines, welches Darlehen vermittelt.

Der Pfandbrief ist eigentlich ein Werthpapier, welches erst zu Geld umgesetzt wird, dadurch wird erst das Darlehen für den Hypotheken-Besitzer vermittelt; und gerade wie Herr Ritter von Lümmel erwähnt hat, wird durch die Combination des Curses dieser Briefe mit dem Zinsbetrage desselben erst der Zinsfuß des Darlehens normirt. — Es ist wirklich die Hypothekenbank nur die Vermittlerin zwischen dem creditsuchenden Grundbesitzer und dem creditgewährenden Kapitalbesitz.

Ich würde daher glauben, baß die Textirung, dieses §. zweckmäßiger wäre in der Art:

"Die Landesvertretung Böhmens gründet eine Hypothekenbank — oder wenn man genau den Tirel nehmen will, so wie er protokollirt werden könnte, gründet eine Hypothekenbank für das Königreich Böhmen. — Der Zweck dieser Anstalt ist die Ver-

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mittlung von Darlehen auf in Böhmen liegende Realitäten mittelst Herausgabe von Pfandbriefen." Das schien mir eigentlich die richtigste Stylisirung und ich würde mir erlauben sie in dieser Weise zu beantragen. Diese Stylisirung ist keine Aenderung des Sinnes, sondern eine Textirungsänderung.

Was nun aber den Antrag des Abgeordneten Ritter von Lümmel betrifft, so möchte ich mir erlauben, mich gegen denselben auszusprechen.

Ich verkenne nicht das, was Herr Ritter von, Lämmel vorgebracht hat; es scheint mir aber, baß der Standpunkt des ganzen Gesetzentwurfes durch diesen Antrag verrückt würde.

Abgeordneter Ritter v. Lämel hat selbst gesagt er müsse ihn in Combination bringen mit dem §. 3 und in Folge dessen sich gegen die Garantie des Landes seiner Zeit aussprechen. Darin liegt allerdings der Grund und die Nothwendigkeit, auf die Gründung und Ausweisung eines Fondes zu dringen. Wenn die Garantie des Königreiches Böhmen eintritt, so ist die Ausweisung eines Fondes nicht nöthig, well eben der Landesfond des Königreiches Böhmen es ist, welcher haftet. Ich möchte mir nur erlauben, zu bemerken, daß im Grunde die Sache mit geringen Aenderungen auf Eins hinausläuft, wenn nämlich unter der Ausweisung des Fondes nur eine bloße Namhaftmachung, nicht aber eine Vinculirung oder gar effective Leistung desselben verstanden sein soll. Es ist klar, daß die effective Leistung des Fondes ein viel größeres Opfer vom Lande verlangt, als jenes, welches die bloße Garantie ober vorschußweise Zahlung der Regie-Beiträge im ersten ober zweiten Halbjahre involviren würde; denn es würde von dem ganzen Betrage des Fondes der Zins entgehen für die ganze Zeit, bis die Rückzahlung eintreten würde. Was die Opfer betrifft, welche das Land bringen würde, durch seine Garantie allein, so glaube ich bereits gestern erwähnt zu haben, baß das Land zu gar keinen wirk-lichen Opfern werde veranlaßt werden, sondern daß es nur eine moralische Garantie bieten werde, — und daß daraus kaum eine größere Verpflichtung entstehen dürkte, als im ersten und zweiten Halbjähre die vorschußweise Leistung für Regieauslagen. —

Die effective Ausweisung des Fondes aber würbe, wie gesagt, ein bedeutendes Opfer in der Höhe der gesammten Zinsen durch so und so viel Jahre bieten. — Ritter v. Lämmel, wenn ich ihn richtig verstanden habe, hat selbst die Höhe einer Million angedeutet. Das würde nun offenbar einen sehr bedeutenden Betrag ergeben, wenn wir die Zinsen veranschlagen, welche dem Lande entgehen und gewissermaßen die Auflagen der Steuerzuschläge erhöhen würden. Ich glaube, daß die Absicht dadurch nicht erreicht werde, das Land vor einer Leistung zu bewahren, denn dadurch würbe ja das Gegentheil erreicht werden, nämlich dem Lande ein noch größeres Opfer aufzulegen. Mir scheint, daß die Nothwendigkeit elnes solchen Fondes in der

That auch immer nur auf eine moralische Garantie hinausläuft. Ritter v. Lämmel sagt, es solle das Vertrauen hiezu gewonnen werden; nur wenn das Königreich Böhmen mit seinem Landesfonde garantirt, so ist dieser Fond selbst der Garant und dürfte Vertrauen verdienen, wenn wir dieses bei dem §. 3 constatirt haben werden.

Da das Königreich Böhmen mit dem Landesfonde dafür haftet, so ist der Zweck erreicht, ohne — ich wiederhole es — momentan und in diesem Augenblicke schwer zu tragende und vielleicht, ich möchte selbst sagen, nicht vollkommen zu rechtfertigende Opfer aufzulegen. Ich glaube, daß wir von der Ausweisung eines Fondes, welche das ganze Unternehmen ändern würde, absehen sollen.

Ich möchte auf einen anderen Punkt aufmerksam machen. ES hat Herr Ritter von Lämmel gesagt, der Fond solle rückbezahlt werben, wenn der Reservefond durch Regiebeiträge eine Million erreicht hat. Nun erlaube ich mir zu bemerken, daß, wenn wir diesen Fond nicht ausweisen und bei Aenderung des betreffenden Paragraphen die Fortbezahlung der Regiebeiträge stipuliren, wir dadurch der Bank den großen Vortheil vindiciren, durch erhöhte Prämiirung der Pfandbriefe diesen einen höheren Cours, einen größeren Werth zu geben. Dadurch aber leisten wir der Bank und beziehungsweise dem Königreiche Böhmen als Garanten viel größere Dienste als durch vorschußweise Ausweisung eines Fondes. Die Prämiirung scheint mir eines jener Mittel zu sein, welche für den Cours am ausgiebigsten wirken werden, und wie es hervorgehoben wurde, im Cours des Papieres liegt eigentlich der Zinsfuß desselben. Ich möchte daher darauf aufmerksam machen, daß wir die Prämiirung hinausschieben, oder vielleicht ganz unmöglich machen, indem wir die Regiebeiträge seiner Zeit zur Rückzahlung des Capitals benutzen. Dadurch aber werden wir der Landesdank nur schaden in ihrem Aufblühen. Ueberhaupt liegt die Frage eigentlich so: wir haben einen Fond im Landesfonde Böhmens, den Garantiefond; dieser wird ohne Zins in diesem Entwurfe gedacht; nach dem Antrage des Herrn Ritter v. Lämmel wird er auch zwar für eine Zeit unentgeltlich gedacht, muß aber rückgezahlt werden, folglich wird die Anstalt aus ihrem eigenen Erträgniß diesen Fond auszahlen müssen, dadurch wird die Wolthat derselben entzogen, daß ihr die moralische Garantie des Landes ohne eine solche Belastung, ohne eine solche Rückzahlung zugedacht werde, wodurch sie einen Vorsprung vor allen anderen Unternehmungen Hütte, welche mit fremdem Vermögen auf Actien zu arbeiten haben und folglich aus dem Ertrag das Capital decken müssen. Daher erlaube ich mir, meine Ansicht dahin auszusprechen und zu beantragen, baß wir von diesem Zusatzantrage absehen, umsomehr, da er in dieser Formulirung zu einer Beschlußfassung nicht geeignet ist und eine eventuelle Clausel enthält: er müßte jedenfalls neu formulirt oder aber dem Ausschuße ober einer Com-


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Mission zurückgewiesen werden, was eine große Verzögerung zur Folge hätte, und stimme für die modificirte Textirung des §. 1 und für die Nichtaufnahme des Antrages des Herrn Ritter v. Lämmel.

Oberstlandmarschall: Herr von Lämmel!

Ritter von Lämmel: Ich erlaube mir auf die trefflichen Bemerkungen des verehrten Hr. Vorredners folgendes zu sagen: (Oberst-Land-Marschall läutet:) Die hauptsächlichste Entgegnung ist eine Geldfrage, eine sehr wichtige . . (Unverständlich) Die Abgeordneten stellen sich um den Redner, um ihn zu hören:

Diesem kann ich sehr leicht begegnen; denn ich habe den Antrag gestellt, baß ans dem Erträgnisse, welches einige Millionen ausmachen wird, die Rückzahlungen geschehen sollen; ja die Rückzahlung des Capitals kann ebenso gut die Rückzahlung einer geborgten Summe sein; dadurch würde also der Landesfond oder das Land keinen Zinsverlust erleiden; er würde noch später sein Geld mit Zinsen zurückbekommen, und des Erträgniß ebenfalls. Herr Graf Clam hat noch eine sehr wichtige Einwendung gemacht, die die Regiekosten betrifft. Ich gestehe, daß ich die Regiekosten nicht in Anschlag bringe, bei keinem Geschäfte, welches gemacht wird; die Regiekosten hat das Geschäft zu tragen und bei zweckmäßiger Gebahrung, — das Geschäft mag klein ober groß sein, und immer größer werden, — werden sie doch gedeckt werden; je größer es ist, je größere Regie fordert und erduldet es; dafür hat sich weder der Vorstand noch der verständige Leiter desselben zu sorgen. Die Regiekosten hat das Geschäft selbst zu tragen, und ich werbe dieß in der Debatte, die wir später einleiten werden, noch zeigen. Der Herr Graf hat richtig bemerkt: würden die Regiekosten eine neue Ausgabe sein, so würde die Prämiirung leiden. Nachdem was ich mir unter Regiekosten denke, würde die Prämiirung nicht leiden, im Gegentheil — und wir werden in der Debatte wieder darauf kommen, daß eine Prämiirung nothwendig ist für die Inhaber der Pfandbriefe und auch für das Geschäft, ja baß wir eine höhere Prämiirung gestatten würben, als ich glaube, daß es gut und zweckmäßig ist. — Würden wir Zinsverluft haben, habe ich bereits die Ehre gehabt, zu sagen, daß wir diesen in späteren Jahren wieder herein bekommen können.

Die Sache ist eine so wichtige, so nothwendige, so nützliche Unternehmung für das ganze Land, daß wir recht gut unseren Vertretern sagen können: Wir haben Gelb, welches hier quasi todt liegt, und dieß möge zu einem Zwecke verwendet werden, der dem Lande zur Wohlfahrt gedeiht; ich würde sogar wünschen, daß auch auf den Zinsfuß verzichtet werbe. Schließlich möge noch vom Curs erwähnt werden, was der Herr Graf sehr richtig gesagt hat, "durch Prämiirung wird ein guter Curs erlangt;" der Curs ist kein wahrer Werthmesser; er ist eine Fiktion, er ist eine Sache, die steigt und fällt. Ich als Kaufmann kann sagen, wir haben in Wien eine Börse, viele Hunderte und nochmehr Artikel sind verzeichnet, von diesen sind fast 90/100 notirt, die weder zum Preise gekauft noch verkauft werden; es ist nur ein, ich möchte sagen unwahrer Werth, nur in den Effecten hat der Curs einen Werth, die in Mode oder im Orte in lebhaftem Verkehr sind. Eine andere Cursnotirung ist eine Fiction, wir werden einen guten Curs in unseren Ländern erlangen, wenn unsere Pfandbriefe einmal recht lebhaft umgesetzt sein werden, wenn mancher sie kauft. Der Curs gewinnt, sie werben in die Geschäfte hineinkommen, im Lande werden Papiere sein, wie in alten Zeiten vor dem Jahre 16, der böhm. ständ. Aerarial- und Domestical-Obligationen noch vor dem Patente vor dem Jahre 16, von denen in alle Hände im Lande und auch im Auslande, namentlich Belgien, Summen gegangen sind; ich habe keine Besorgniß, daß der Curs der Pfand-briefe nach ein oder zwei Jahren ein nicht verhältnißmäßiger, nicht dem Werthe entsprechender sein wird; nur erlaube ich mir die Bemerkung, daß ich der Ansicht des Vorredners nach meiner praktischen Uiberzeugung und langjähriger Gewohnheit und Kenntniß vom Börsenwesen nicht theilen kann. Ich wiederhole: auf die Regie ist gar nicht zu denken, jedoch bezüglich der Zinsen, glaube ich, daß es billig ist, wenn wir auf dieselben vom Gründungscapitale einer Million verzichten.

Das Land wird es mit Vergnügen erkennen, daß wir es thun, ich glaube und wiederhole es, daß wir ruhig zu den Vollmachtsgebern hintreten können, und sagen, es ist ein kleines Opfer, aber welches dem Lande von großem Nutzen sein wird.

Ich beharre daher auf der von mir vorgebrachten Meinung.

Fürth: Ich würde mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß wir uns Bemerkungen über die Mängeln der vorligenden Statuten durchaus nicht verschließen dürfen; in dem Augenblick, wo das hohe Haus sich entschlossen hat, auf die Idee selbst einzugehen, ist es wohl nöthig, daß wir bei der Ausarbeitung derselben mit besonderer Sorgfalt zu Werke gehen. Ich gestehe bei der Bemerkung des Abgeordneten Lämmel "alles Geld" fehlt die Begründung. Es ist eine sehr prosaische Sache, aber man kann doch ohne Geld nicht sein, wenigstens im Geschäftsleben nicht. Es ist ein Institut hingestellt, es wird begründet. Ich gestehe, ich finde nicht nachgewiesen wie ein Fauteuil in den Sitzungssal geschaft werden kann, dazu ist gar nichts da. Alle Unternehmungen in dieser Richtung sind auf Geldeinlagen basirt. Der französische Creditfoncier hat ein Capital von 120 Millionen und gibt Pfandbriefe aus. Wir fangen aber mit nichts an. Freilich, ich gestehe es, die Garantieleistung des Landes ist eine harte Sache und ich bin überzeugt, es wirb mir freilich sauer werben, dafür zu stimmen, aber wenigstens muß sie erleichtert werden und ich gestehe ferner, ich würde viel lieber sehen, wenn der Landesfond 10 Millionen bestimmen würde und überhaupt einen noch so großen Betrag zuwendet, als überhaupt eine Garantieleistung geben. Run


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aber glaube ich, wie die Stimmung im Hause ist, wird wahrscheinlich die Garantieleistung des Landes doch aufgenommen werben; aber nichtsdestoweniger kann ich mich da von meinem Standpunkte als Kaufmann, den ich nicht verläugnen will, noch nicht enthalten, für einen Grundstock, Gründungskapital zu sprechen und ich möchte daher den Antrag des Herrn Lämmel unterstützen, das hohe Haus bestimme den folgenden Paragrafen ein für allemal in seiner Fassung, wie sie Herr Lümmel beantragt hat, anzunehmen. Die Landesvertretung bestimmt ein Vertretungskapital von einer Million, welches, wenn sie den Reservefond erreicht hat, dem Landesfond zurückerstattet wird. Gegen eine stylistische Aenderung habe ich nichts, denn hier glaube ich, werde ich mit dem Antrag des Abgeordneten Lümmel übereinstimmen, der Antrag war unvollständig. Nun möchte ich noch schließlich einige Worte gegen die formelle Protokollirung mir erlauben. Ich gestehe, ich bin Kaufmann, aber das ist mir unwürdig eines Landesinstitutes (Bravo); es ist kein Geschäft, leine Erwerbsquelle, das ist hier für den Landgrundbesitz. Dem soll man alles mögliche thun, aber kein Geschäft, folglich keine Protokolllrung. Des wollte ich noch bemerken. Ich erlaube mir also meinen Antrag zu empfehlen, daß der hohe Landtag ein Gründungskapital von 1 Million bewilligen wolle; will der Landtag 5 Millionen bewilligen, stimme ich mit ganzem Herzen dafür, je mehr desto besser.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, den An-trag zu formuliren oder schließen Sie sich vielleicht dem Antrag des Herrn Lümmel an? Also wild es ein anderer Antrag werden.

Oberstlandmarschall: Fürst Auersperg hat das Wort.

Fürst E. Auersperg: Ich beantrage den Schluß der Debatte. (Heiterkeit)

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, bitte ich aufzustehen. (Die Majorität erhebt sich.)

Es ist die Mehrheit. Es haben sich während der Zählung immer mehr erhoben; es ist die unbedingte Mehrheit.

Herr Dr. Rieger hat sich noch vor dem Schluß der Debatte gemeldet, ich ertheile ihm also das Wort.

Dr. Rieger: Já jsem chtìl povìdìt toliko nìkolik slov.....

Oberstlandmarschall (einfallend): Ich bitte Herr Doktor! ich gehe von der Geschäftsord-nung ab; es hat sich noch Herr Steffens zum Worte gemeldet, ich bitte also die beiden Herren sich zu einigen, wer von ihnen noch sprechen wird.

Abgeordneter Steffens: Ich trete das Wort dem Herrn Dr. Rieger ab.

Dr. Rieger: Já jsem chtìl povìdìt toliko nìkolik slov. Pan šlechtic Lämmel navrhoval jako dodatek k §. 1, aby se ustanovilo, že se má hypoteèní banka království èeského založit kapitálem. Myslím že tento amendement nenáleží i nehodí se dobøe k §. 1. a že by místo své, pakli ho slavný snìm, vùbec pøijme, na nìkterém jiném místì dobøe nalezl, buï pøi §. 3., kdežto se vyslovuje garancie zemì, neb pøi §. 5., kdìžto se jedná o reservním fondu. Myslím že by se §. 5. mohl snadnì odložit; pokud by tento záložní fond nedosáhl výšky 1 milionu. Zvláštního pøibytku má" se užiti fondu zemského k tomu samému úèelu.

Ich würde also vorschlagen, das was Herr Ritter von Lämel erreichen will durch einen Zusatz zu §. 1, durch einen Zusatz zu §. 5 zu erreichen; ungefähr so: "insolange der Reservefond durch Ueberschüffe der Bank nicht gebildet sein wird, soll nach Bedarf der Landesfond zu diesem Zwecke verwendet werden." Es ist bekannt, daß der Landesfond aus früheren Jahren gewisse Ersparnisse hat, namentlich die bekannten Ersparnisse, die vielleicht uneigentlich mit dem Namen Kasernenfond bezeichnet werden, und die über 1 Million betragen. Es kann also. wenn der hohe Landtag das genehmigte, dieser Fond einstweilen diesen Dienst versehen, d. h. er kann als Reservefond verwendet werden, insolange nicht die Bank durch eigene Ueberschüße einen Resrvefond von 1 Million gebildet haben wird. Dann glaube ich, daß das, was Herr v. Lämmel erreichen will, durch einen Zusah zu §. 5 erreicht werden kann.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag zu formuliren.

Dr. Rieger: Ich werde es bei §. 5 thun.

Oberstlandmarschall: Doch ich muß ihn jetzt zur Abstimmung bringen als Vertagungsantrag, der eigentlich die Beschlußfassung über diese Sache bis zum §. 5 vertagt.

Ritt. v. Lämmel (erhebt sich): Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Herr Lümmel! Nach der Geschäftsordnung darf jeder Redner über denselben Gegenstand nur 2mal sprechen. Ich kann Ihnen zum 3.mal das Wort nicht ertheilen.

Berichterstatter Dr. Pinkas: Meine Herren! die Debatte hat eine Wendung genommen, welche, ich möchte sagen hin und wieder auf ganz irrthümliche Auffassung des ganzen Projektes und seiner Grundbasis hindeutet.

Herr v. Lämmel hat sich eigentlich ganz unklar ausgesprochen — in welcher Richtung, zu welchem Zwecke — warum er eigentlich einen Geldfond — einen Gründungsfond dieser Anstalt desiderirt. — Ich nehme beinahe Anstand einer so vielseitig anerkennungswerthen Capazität unserer Börsenwelt hier entgegentreten zu wollen. — Ich glaube aber, daß die Sache mehr von Seite des Börsenlebens als von jenem Standpunkte aufgefaßt wurde, welcher hier der maßgebende sein soll. Wenn Herr v. Lümmel sich aussprach — das Publikum werde fragen: mit welchem Capital fangen wir an? so beweist das nach meiner unmaßgebenden Meinung einen entschiedenen Mißgriff in der ganzen Frage; — denn wir fangen mit gar keinem Capitale — sondern mit jenem Vertrauen an


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zu arbeiten, welches das Land — das Königreich Böhmen in sich setzen wird und in sich sehen muß. Wenn Herr von Lümmel sagt: man wird fragen, womit fangt ihr an? wie viel Geld habt ihr? so muß ich bekennen — daß wir kein Geld haben, aber eine Masse von Garantie, welche eben jeden Geldinhaber bestimmen müssen, den Pfandbrief zu nehmen, weil er dadurch das Recht hat, beliebig darüber zu disponiren und nicht erst zu kündigen — nicht zu klagen braucht: er ist aller dieser Verationen enthoben. — Wenn Herr v. Lämmel im Allgemeinen sagt: "Der Gründungsfond" — so ist dieses nicht ganz genau präzisirt — zu welchem Zwecke er aufgebracht werden soll. Es lassen sich nur 3 Möglichkeiten denken. — Entweder soll er als Garantie für das Institut dienen, — dann glaube ich, da ist das ganze Land und sein Fond, beziehungsweise die hinter ihm stehenden Steuerpflichtigen — mehr werth, als eine Million. — Soll er aber bestimmt sein, unmittelbar Darlehen zu geben, so streitet es gegen das ganze Prinzip und es ist die Valuta dieses Institutes nicht baares Geld; — die Valuta sind die neugeschaffenen Pfandbriefe und für diese Valuta schafft sich der Inhaber das Gelb von demjenigen, der in das Land Böhmen, der in das Institut das erforderliche Vertrauen setzt. — Eine dritte Möglichkeit läßt sich finden, einen Fond zudenken, der Pfandbriefe selbst eskomptiren würde, um ihre Curse auf einer angemessenen Höhe zu erhalten. — Dazu — meine Herren! mögen sich fremde Capitalien herbeilassen; aber das ist außerhalb der Mission dieses Institutes, welches wir zu gründen haben. Daß Herr von Lämmel die Ansicht festzuhalten scheint — es müsse Haares Geld zu den Bankgeschäften verwendet werden — darauf beutet nur der Umstand, — daß darauf hingewiesen wird, — man müsse trachten fremde Capitalien zu gewinnen.

Das glaube ich aber, stimmt ganz und gar nicht mit dem Zwecke und dem innern Wesen dieses Institutes überein, welches sich noch nicht in die allgemeine Anschauung hinreichend eingelebt hat, um nicht auf diese im ganzen unzweckmäßige Opposition zu stoßen. Wenn Herr von Lämmel darauf hinweist, daß die Papiere schlecht stehen, well seither eine Masse von Werthspapieren bereits in Curs gesetzt worden und entstanden sind, so muß ich darauf aufmerksam machen, baß ich glaube, es sei gar nicht nöthig, baß Herr von Lämmel darauf aufmerksam macht. Unser national-ökonomisches Leben fordert, baß unausgesetzt neue Werthe, neue Gewinne und Erwerbe eröffnet werben, die eben ihre Realisirung suchen; die Ersparnisse sind es eben auf welche jene zunächst reflektiren.. Es sind allerdings Nationalanlehen entstanden, und ihre Course beweisen, daß das Bedürfniß nach Papieren noch lange nicht gedeckt ist. Wir haben Grundentlastungsobligationen; gerade der Stand der Grundentlastungsobligationen ist es, welcher mir die volle Ueberzeugung aufdrängt, daß unsere Pfand briefe einen noch weit höheren Cours bekommen werben.

Herr von Lämmel scheint die Sache nicht von der richtigen Seite aufgefaßt zu haben, wenn er sagt: nicht darum, weil sie durch das Land garantirt sind, sondern weil der Staat Schuldner ist, stehen die Grundentlastungsobligationen gut, sondern obwohl der Staat Schuldner ist, stehen sie gut; (výbornì, Bravo,) und nachdem die Hypothekenbank dem Staate nichts schuldig ist, so werden ihre Papiere besser stehen. Das ist meine innigste und klarste Ueberzeugung. Ich mache aufmerksam meine Herren, wo Vertrauen ist, dahin strömt das Geld. Oft besteht das Vertrauen nur in sanguinischen Hoffnungen und übermäßigem Gewinn, da strömt das Geld hin und man wird Hintenher betrogen. Das hat sich bei vielen Instituten gezeigt, welche Anfangs einen immensen Aufschwung genommen haben, jetzt von dem traurigen Stande sich nicht erholen können. Unser Institut wirb allenfalls in der ersten Zeit so stehen, wie die Grundentlastung mit 86 bis 92. Wenn Sie erwägen, daß ein jeder Hypothekenbesitzer gegenwärtig seine Pfandverschreibungen zu 90 verkauft, so ist das ein immenser Gewinn, weil, wenn er ein Privatdarlehen macht, mit 10 pCt. Abzug, er nicht die Garantie hat, daß ihm mit Nächsten wieder gekündigt wirb und er wieder 10 pCt. zahlen muß, so daß er nicht aus der Hand des Wucherers kommen kann.

Ich glaube also, daß alle diese Rücksichten den hohen Landtag bestimmen werden, den Antrag des Abgeordneten von Lämmel als nicht Hieher gehörig und mit dem Prinzipe des Institutes unverträglich abzulehnen, wie ich mit voller Klarheit nachgewiesen zu haben glaube. Was das Amendement des Abgd. Steffens betrifft, so will ich nichts dagegen einwenden, glaube aber doch, daß der Ausdruck: "Darlehen gewähren" besser gewählt ist als: "Darlehen ausgeben." Bezüglich dieses Wortes glaube ich auf dem ursprünglichen Entwurfe bestehen zu müssen. Im übrigen bin ich mit der Aenderung vollkommen einverstanden und stimme mit der böhm. Textirung vollkommen überein, weil sie klarer und, bestimmter ist.

Was den Abgeordneten Dotzauer betrifft, so muß ich aufmerksam machen, baß derselbe einen Standpunkt gewählt hat, welchen dieses Institut gar nicht einnimmt und nicht einnehmen soll. Es ist keine Erwerbsgesellschaft, keine Handelsgesellschaft, es ist ein garantirtes Landesinstitut, und wenn Hr. Dotzauer auf dem Namen besteht; der steht ja auch hier: "Hypothekenbank für Böhmen," und auf dem Formulare des Pfandbriefes.

Eine Firma? Protokollirung ist nicht nöthig, weil die Bank nie solche Geschäfte machen wird, nicht darf und nicht machen soll, welche ein Handelsrisico mit sich bringen, also gar nicht unter das Gesetz fällt, welches die Protokollirung zur Pflicht macht. Was den Antrag Sr. Excellenz des Gf. Martinic betrifft, man möge sagen, die Bank vermittle Anlehen.


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so glaube ich, daß das aus 2 Gründen sich nicht rechtfertigen läßt, einmal wirft das einen sonderbaren Schein, als wenn das Land nur als Sensal fungiren sollte und dann ist es mit dem Wesen der Anstalt im Widerspruch, mit derselben unvereinbar, denn derjenige der mit der Bank in Geschäftsverbindung tritt, stellt einen Schuldschein an die Bank aus und verpflichtet sich das Capital baar zurück zu bezahlen; also steht die Bank dem Schuldner öffentlich als Gläubiger und nicht als Zubringer gegenüber, und daher wäre der Ausdruck "vermitteln" durchaus ungeeignet. Der Schuldner verpflichtet sich, der Bank Geld zu bezahlen und die Bank verpflichtet sich, ihm einen verkäuflichen Pfandschein als Valuta zu übergeben und darum würbe ich Se. Excellenz ersuchen, von dem Antrage auf bloßes Vermitteln abzustehen; denn die Bank gewährt ein effektives Darlehen, denn wenn ich heute zu Jemand sage, ich werbe dir ein Darlehen verschaffen, so bekomme ich keinen Schuldschein in die Hand, sondern ich bekomme hiemit eine Sensarie, welche sich eignet für den Ausdruck "vermitteln." So würde das ganze Institut zerstört und der spätere §. mit dem Vordersatz nicht übereinstimmen. Schließlich glaube ich aber bemerken zu sollen, als eine kleine Correktur, daß nach der allgemeinen Ueberzeugung der Sprachkundigen böhmisch Bank nicht männlichen sondern weiblichen Geschlechtes sein soll, daß nicht gesagt werden solle "hypoteèního banku" sondern "banky nebo banka" ferner eine Anomalie der Aufschrift. Böhmisch heißt es "pro království èeské" und deutsch "Hypothekenbank für Böhmen" also es möge auch das Wort: "Königreich" mit einbezogen weiden. — Ich glaube nun, im Namen des Ausschußes beantragen zu sollen, es möge die Berichtigung des Ab-geordneten Hrn. Steffens mit Ausnahme des Wortes statt "ausgeben" "gewähren" angenommen werden.

Steffens: Ich schließe mich dem Antrage an.

Oberstlandmarschall: Also werde ich jetzt zur Abstimmung schreiten. Ich glaube als eigentliche Amendements zum §. 1 die Anträge des Hrn. Abgeordneten Steffens, welchem sich auch der Herr, Berichterstatter angeschossen hat, bann den Antrag des Grafen Clam-Martinitz und den Antrag des Herrn Dotzauer ebenfalls als Amendements des §. 1 betrachten zu müssen, die beiden Antrüge des Herrn Ritter von Lämmel und des Herrn Fürth glaube ich betrachten zu müssen als Zusatzanträge zum §. 1, denn sie sind nicht dahin gerichtet, daß es im §. 1. nicht heißen soll, daß man eine Hypothekenbank gründe, daß nebstdem noch der Zusatz gemacht werde: "Und der hohe Landtag bestimmt eine Million als Gründungsfond." — Endlich ist noch der Antrag des Herrn Dr. Rieger, welcher eine vertagende Richtung hat, indem er ausdrücklich dahin geht, daß dieser als Zusahantrag bei §. 5 in Betracht gezogen werden solle. Ich werde daher diesen Antrag vor allen übrigen Anträgen zur Abstimmung bringen, und bitte den Antrag vorzulesen, welchen Dr. Rieger mit dem Ersuchen vorgelegt hat, baß dieser Antrag bei der Berathung des §. 5 in Bettacht gezogen werden solle.

Rieger: Ich bitte, nicht über das Meritum des Antrages jetzt abstimmen zu lassen, sondern nur über die Vertagungsfrage, denn mein Antrag lautet, es möge bei §. 5 das und das zugesetzt werden.

Oberstlandmarschall: Ja das ist wahr; ich kann nicht in das Meritum eingehen; denn wir haben die Debatte über §. 5 noch nicht eröffnet.

Ich bitte meine Herren, welche mit der Richtung des Antrages des Hrn. Dr. Rieger übereinstimmen, baß die weitere Beschlußfassung über die Anträge wegen der Festsetzung eines Reservefondes mit einer Million Gulden oder ob eine Million, oder in welcher Höhe ein Betrag anzunehmen ist, baß also alle diese Anträge erst bei §. 5 zur Sprache und Debatte kommen sollen; — die Herren, welche für diesen Antrag sind, bitte ick aufzustehen.

(Die überwiegende Majorität erhebt sich.)

Also ist beschlossen: Diese Anträge des Herrn von Lämmel und Dr. Rieger und Hr. Fürth erst bei Gelegenheit des §. 5 zur weiteren Beschlußfassung zu bringen.

Graf Clam-Martinitz: Ich erlaube mir zu bemerken, daß, da mein Antrag nur eine Stylisirung behandelt, ich keinen Werth und kein Gewicht darauf lege, daß er zur Abstimmung komme.

Oberstlandmarschall: Also der Antrag des Grafen Clam-Martinitz entfällt, weil er ihn zurückzieht. Es bleiben noch die beiden Anträge des Hrn. Steffens und des Hrn. Dotzauer. Der An-trag des Hrn. Steffens ist allgemeiner gehalten, weil er von keiner Firma und von keiner Firmaprotokollirung spricht; ich werde ihn also zuerst zur Abstimmung bringen. Ich bitte den Antrag vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 1.

"Die Landesvertretung Böhmens gründet für dieses Königreich zur Förderung des Realcredits eine Hypothekenbank, welche auf in Böhmen liegende Realitäten Darlehen ausschließend in Pfandbriefen gewährt."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche für diese Textirung des deutschen Textes sind, aufzustehen.

(Die Majorität erhebt sich.)

Wird also zum Beschlusse erhoben. Also entfällt der weitere Antrag des Hrn. Dotzauer durch die Annahme dieses Antrages.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 2.

"Der Gesammtbetrag der von der Bank auszugebenden Pfandbriefe darf die Summe der erworbenen Hypothekarkapitalien nicht übersteigen."


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§. 2.

Bank nemùže nikdy vydati více listù zá-stavních, nežli èiní kapitály hypothekární, jichž nabude.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so bitte ich durch Aufheben der Hände ihre Zustimmung auszudrücken.

(Die Majorität erhebt die Hände.)

Also angenommen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Die Gewährleistung.

§. 3.

Das Königreich Böhmen haftet für alle durch die Hypothekenbank eingegangenen Verbindlichkeiten.

"Království Èeské ruèí za splnìní veškerých povinností hypoteèní bankou pøevzatých."

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

(Redakteur Kuh und Prof. Dr. Herbst stehen auf.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte, Herr Kuh hat sich zuerst gemeldet .Ich bitte Herrn Kuh zu sprechen.

Abg. Kuh: Meine Herren! Es gibt Wichten, die man sehr ungerne erfüllt, und die man doch zu erfüllen verbunden ist.

Eine solche ist es, daß ich jetzt spreche. Ich habe so eben vom verehrten Grafen Clam-Martinitz gehört, daß er. statt "Gewährung von Darlehen" haben will es solle heißen: "Vermittlung von Darlehen," und das ist einerseits wissenschaftlich und richtig, anderseits soll es auch die Haftung vermindern, indem zu gleicher Zeit hier Geschäfte gemacht werden können, die in das Bereich einer Hypothekarcreditanstalt nicht gehören. Wo Hypotheken und Versicherungsgeschäfte gemacht werden, da hat das Wort "Vermittlung" seine Bedeutung; zugleich wirb eben die große Haftung vermindert, und andererseits ist es praktisch und wissenschaftlich. Ich aber halte mich an den Ausdruck "das Königreich Böhmen haftet," und wie gesagt, ich wurde dadurch unangenehm berührt; ich muß mich, wenn ich bei Beurtheilung dessen auch falsch gerichtet werde, dagegen verwahren. Es gibt keine Bank, die nicht entweder solidarisch haftet, oder die nicht ein Grund-capital hat. Wir sind diejenigen, die eine solche schaffen wollen ohne Solidarhaft und ohne Grundcapital.

Es hat mich außerordentlich gefreut, das ist leine Phrase, daß überall hier, so oft von der Haftung des Königreiches Böhmen die Rebe war, ein warmer patriotischer Zug durch die Versammlung ging, und wenn man mit den Worten: "wir brauchen kein Geld" die Sache abgethan zu haben glaubte. Auch in England ist man nicht dafür und in Belgien, in Rheinpreußen; auch dort gibt es auf Grund des Vertrauens hin keine Bank, es muß ein Grundstock vorhanden sein, ich habe zwar dem Ausdrucke hier begegnet: "obwohl der Staat die

Grundentlastungs-Obligationen garantirt, stehen sie gut." Nun, meine Herren, auf welchem Standpunkte der Opposition ich bann und wann in meinem Leben gestanden bin, auf welchem Standpunkte, ich hoffe es und befürchte es, ich noch stehen werde, ein solcher Ausdruck, eine solche Meinung mochte ich nicht zu der meinigen machen; ich sage. weil der Staat garantirt, stehen sie besser; ist es anders so ist es außerordentlich zu bedauern, ich muß sa-gen, wenn es einmal heißen sollte, trotz dem, daß Böhmen haftet, steht das Papier schlecht; dann wird mein Herz bluten, wenn man auch glauben sollte, daß ich aus irgend welchen egoistischen Gründen so spreche. Ich habe hier gehört: es ist keine Erwerbgesellschaft und ganz richtig, aber in Betracht dessen, muß ich erinnern, daß ich ausdrücklich gesagt habe, es sitzen Banquiers hier im Hause, — das Geld ist sehr mobil; von den großen Bankhäusern, welche vor 30 Jahren in Wien existirt haben, existiren jetzt keine 3 mehr; — eseomptiren bringt Gefahr mit sich, die ich nur andeuten will, eine Gefahr, die allein im Stande ist eine Haftung für das Land zu einer furchtbaren zu machen. Wenn aber die Zeit kommen soll, und ich wünsche aufrichtig, sie soll nicht kommen, — und bin schlecht verstanden worden, wenn man es verdrehen wollte! ich bin für die Hypothekenbank, ob sie durch Mittel der Sparkassa oder Association gegründet wird, es soll eine Hypothekenbank entstehen, sie soll so billig als möglich Capital geben, denn das Land hat keine wirthschaftlichen Geschäfte zu betreiben; denn das ist unfrei zu einer Zeit, als noch Zünfte gegründet wurden, Preußen Seehandel trieb, Fabriken und Bergwerke aus dem Landesaufwand betrieben; da hätte die Gründung einer solchen Anstalt Sinn gehabt; jetzt ist jedes Einmischen der wirthschaftlichen Thätigkeit ein Eingriff in die freiheitliche Thätigkeit. (Oho! im Centrum und rechts). — Ich muß das betonen, weil ich gestern gewaltsam mißverstanden worden bin.

Ein Eingriff in die freiheitliche Thätigkeit: denn jede Association, meine Herrn ist eine Vorschule des Parlamentarismus, jede Actionsgesellschaft nimmt dem Staat einen Theil seiner Pflichten ab, einen Theil jenes Aufwandes, der dem Lande zukommt; sollte aber dieß kommen, baß das Land wirklich haftet, ich will die Geduld des Hauses nicht ermüden (Bravo), dann muß ich sagen, soll es für jene, die hier nicht mitgestimmt haben, trotzdem, daß sie nicht wenigstens das rechte Mittel geboten haben und das nie gebraucht werden wird, daß man das Recht hätte, sogar auf die Cassen zu greifen, um hier die Pflichten der Bank, für welche das Land haftet, erfüllen zu können.

Ich habe geschlossen.

Prof. Brinz: Ich glaube, es versteht sich von selbst, daß mit der Haftung des Königreiches Bohmen, wie auch schon die Ausschrift zeigt, eine bloße Bürgschaft oder Garantiehaftung gemeint sei. Um nun aber über eine Bürgschafthaft mich sicher

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und ruhig schlüssig machen zu können, muß ich doch zuvor wissen, wie es mit dem Hauptschuldner beschaffen ist, und das ist im gegebenen Falle die Hypothekenbank selbst. Darnach wie die Haftung und wie die Gebahrung der Hypothekenbank nach Maß-gabe der einzelnen Bestimmungen unseres Entwurfes sich schließlich gestalten wird, wird auch der eine oder der andere in dieser Versammlung sich erst resolviren können, ob er für die Hastung des Landes und dessen Bürgschaft zu stimmen geneigt sein wird. Daraus geht hervor, baß ich für eine Verschiebung der Berathung und der Beschlußfassung über den §. 3. bin und einen dahin zielenden Antrag einbringen werde. Daß es nicht ganz gleichgiltig ist, ob man schon jetzt den Beschluß über §. 3 faßt oder erst später, das dürfte z. B. ein Blick auf §. 6 zeigen, und ein Punkt, der heute schon einmal in Erwähnung gekommen ist. Würde die-ser Paragraph z. B dahin amendirt, daß nach der Erreichung einer Million der nächste Ueberschuß nicht sofort auf Prämiirung verwendet werde, son-dern auf Rückzahlung inzwischen allenfalls vorgekommener Subventionen von Seite des Landes, so würde die Haftung denn doch vermindert und ich glaube, es muß jeder dafür gestimmt sein, die Haftung des Landes doch so weit als möglich hinauszuschieben, so subsidiär als möglich zumachen. Derartige Bestimmungen sind im Laufe des Entwurfes noch mehrere möglich. Es ist, um ein weiteres Beispiel anzuführen, durchaus nicht gleichgiltig, wie frei das Objekt sein muß, ob zu 3/4 oder zur Hälfte. Rach dieser Bestimmung wird die Garantieleistung des Landes sich wieder wesentlich ändern. Da sind 2 Punkte. Es gibt aber deren mehrere, und gleich nachdem dieser Punkt sich erledigen wird, wird glaube ich, auch die Beschlußfassung über den §. 3 wenigstens zur großen Beruhigung vor manchen hier vorhandenen Votanten hier vor sich gehen können. Ich bitte also, der hohe Landtag wolle beschließen, daß die Berathung und Beschlußfassung über den §. 3 bis ans Ende der Vorlage zurückgestellt werde.

Fürst Carlos Auersperg: Ich muß mir erlauben gegen den so eben gehörten Antrag des Abgeordneten Prof. Brinz zu sprechen.

Der §. 3 enthlät das eigentliche Prinzip der Gründung dieser Anstalt; die Frage, ob das Land garantire oder nicht. Von dieser Frage, von der Frage der Garantie hängt wie natürlich die 2. Frage ab, welcher Einfluß ist der Landesvertretung und dem Landesausschuß gegenüber der Hypothekenbank nothwendig.

Bei Abfassung des ganzen Entwurfes wurde natürlich von der Idee ausgegangen, daß die Ga-rantie des Königreichs geboten sei, — darum finden wir auch in allen Bestimmungen des Entwurfes eine sehr bedeutende Influenz des Landesausschußes und der Landesvertretung gewahrt.

Würde dieses Prinzip in Zweifel gestellt d. h. würbe der Beschluß darüber jetzt nicht gefaßt werden, so könnten wir offenbar in die Berathung der weiteren §§. nicht eingehen — wir würden immer daran stoßen; das ist ein Einfluß, der dem Lande und seinen Vertretern nur dann wünschenswerth erscheint, wenn die Garantie durch das Land geboten wird.

Ich glaube also, wir müssen unbedingt über die Frage hinüber gehen, ob diese Garantien geboten werden oder nicht und über die Art und Welse, wie diese geboten werde. Die Garantie, welche das Land zu bieten hat, ist übrigens vor-ausgesetzt — daß die Statuten korrekt abgefaßt und beschlossen werden — daß sie wie, nicht anders zu erwarten steht, genau eingehalten werden, eine durchaus nicht gefahrbringende; — sie ist nichts weiter, als die Theilnahme, welche das Land dem Boden-Creditinstitute gewährt zu dem Zwecke, um den öffentlichen Credit zu erwerben, um den Verkehr der Pfandbriefe zu erleichtern und einen mäßigen Zinsfuß zu erhalten; und ich glaube, daß eine so gefahrlose Garantie geboten werden kann, ohne baß es sich nicht darum handelt, die Sache so zu betrachten, als sei eine große Summe von Verantwortlichkeit zu übernehmen.

Wenn übrigens auch wirklich irgend ein Opfer damit verbunden wäre, — nicht zugegeben, sondern nur angenommen, — so glaube ich, ist es das Schicksal der grundbesitzenden Bewohner des Landes werth, daß sich der Landtag hiezu entschließe. — Denn mit dem Schicksale mit dem Wohlsein der grundbesitzenden Landes-Angehörigen, steht das Schicksal der erwerbenden Classen in unmittelbarem Zusammenhange. Ich brauche nicht erst zu erinnern, welche Störungen des Verkehrs hervortreten, wenn ein Mißjahr war; und dieselben Störungen des Verkehrs treten permanent ein, wenn es eine dauernde Nothlage gibt und daß die finanzielle Noth unter den Hypotheksbesitzern einen peinlichen Grad erreicht hat, wird jeder gestehen, der sich an die Wahrheit hält.

Daß die Creditverhältnisse in der kümmerlichsten Lage sind und daß sie progressive immer in eine unerträglichere Lage kommen, ist offenkundig, daß ich, wie ich glau e nur zu erwähnen brauche, um damit weiter das Motiv zu begründen, daß es eben angezeigt ist, sich um solche Schäden des Landes anzunehmen. Der Herr Oberstlandmarschall hat in seiner gestrigen Rede erwähnt, daß es sich nicht darum handelt, speziell für gewisse Classen von Grundbesitzern eine Hypothekenbank zu schaffen; es handelt sich darum, eine Hypothekenbank zu schaffen für alle Hypothekenbesitzer und somit glaube ich, daß well die projectirte Bank das Wohl des Grundbesitzes, eines so wichtigen Factors des öffentlichen Lebens, umfaßt, wir ohne Bedenken darauf eingehen können, die Landes-Garantie zu bieten, welche keine Gefahr bringt und welche nur ein moralisches Gewicht ist. Wer aufmerksam beobachtet hat, welchen Gang es in den letzten Jahren mit dem Grundbesitz genommen hat, und wie oft er in andere Hände übergangen ist, so ist wohl unlängbar, daß


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viele Besitzer dem Verbluten nahe stehen; und wenn gesagt wurde, daß die Anstalt schon früher hätte gegründet werden sollen, so bin ich damit ganz einverstanden. Da sie noch nicht gegründet ist, so ist es um so dringender, sie jetzt zu gründen, denn wenn etwas halte früher geschehen sollen, weil es gut gewesen wäre, so ist es unbedingt schon darum nothwendig das Gute jetzt zu thun, weil es früher ausgeblieben ist. Ich glaube, es wäre ein schönes Denkmal, welches der Autonomie des Landes gesetzt würde, daß das Land selbst den Schaden heilt, der leider von anderer Seite zu lange unberücksichtigt geblieben ist. Ich bitte daher, der hohe Landtag wolle sich entscheiden und sich über das Princip aussprechen, und zwar vorerst, ehe wir in die weitere Berathung des Gesetzentwurfes eingehen, weil wir an jedem Paragraph anstoßen werden, wenn wir nicht wissen, wer eigentlich der Hausherr dieses Institutes sei, ob nämlich das Land die Anstalt gründet oder ob sie nur in ein Schutzverhältniß zu derselben tritt.

Ich überlasse es einer gewandteren Feder die Formulirung der Art, wie die Garantie ausge-druckt werden soll, und bitte nur. daß der Landtag darauf eingehe, den §. 3 jetzt zu berathen und daß er darauf eingehe die Garantie des Landes zu beschließen.

Oberstlandmarschall: Herr Dotzauer hat das Wort.

Dotzauer. Wenn Jemandem im gewöhnlichen Leben zugemuthet wird, er solle für Jemanden eine Haftung, eine Garantie übernehmen, so erschrickt er ganz gewiß; er frägt mit Furcht, was er eigentlich zu übernehmen habe, und wird sich eine Haftung, welche ihm zugemuthet wird, ganz gewiß genau überlegen, ehe er darauf eingeht. Im §. 3, welchen wir eben zu berathen haben, handelt es sich ebenfalls um eine Haftung und zwar um Haftung des Landes und zwar um die Haftung unseres Vaterlandes, des Königreiches Böhmen; daß viele der verehrten Herrn Anwesenden vor einer solchen Haftung erschreckten, ist begreiflich; wenn man aber der Sache näher geht, um die es sich eigentlich hier handelt, da muß ich gestehen, daß die Gefahr einer Haftung nicht so groß sei. Ich glaube, wenn man sie näher untersucht, so zer-fällt sie beinahe — gerade zu sagen — in nichts. Allerdings soll unser Vaterland die Haftung für ein Institut übernehmen, welches voraussichtlich die Geschäfte in Millionen von Werthen betreiben soll. Im nächstfolgenden §. 4 heißt es: diese Hypothekenbank ober dieses Hypothekar-Institut sei auch autorisirt, Geschäfte jeder Art zu machen. — Ja allerdings, wenn man diese 2 88. zusammenstellt, den 8. 3 für die Haftung, den §. 4 für den Betrieb der Bankgeschäfte, so wird ein Jeder über die Garantie des Landes stutzen. Allein, wenn, wie der hochverehrte Herr Vorredner gesagt hat, die Statuten richtig abgefaßt werden, wenn die hier in weitester Basis ausgedrückten Bankgeschäfte auf ein gewisses Niveau zusammengestellt werden, wenn, wie auch gestern hier erwähnt worden ist, sich die Bankgeschäfte auf Eskomptwechsel beschränken, auf Staats-und Werthpapiere, auf Vorschüsse für Rohprodukte: dann sehe ich nicht ein, worin eine Gefahr bestehen soll. Denn die Bankgeschäfte, das Wechselescompt wird beaufsichtigt von Censoren und der Direction, sowie es in der Wiener Nationalbank geschieht. Ich habe hier noch von keinem Verluste gehört, wenigstens nicht von der Filial-Escompt-Anstalt in Prag, baß diese durch die Intervention der Direction und der Censoren zu Schaden gekommen wäre. Bei Aufnahme und Belehnung von Grundcompleren wird doch die Direction, die Verwaltung dieser Hypothekaranstalt auf den guten Bauzustand des Grundstückes selbst sehen, es wird darüber gewacht werden, daß die Feuerassekuranz fortdauernd einbezahlt wird und der Hypothekarbankdirection wird es auch frei stehen eine Feuerversicherungsgesellschaft zu bestimmen, wo sich der betreffende Darleiher sein Grundstück ober seine Hypothek versichern muß. Also auch hierin entfällt eine jede Gefahr für die Anstalt.

Wenn eine Vernachlässigung des Grundstückes eintritt und wenn das Grundstück an und für sich im Werthe zurückgeht, so wird es ja der Direktion der Hypothekenbankanstalt freistehen, entweder die Be-lehnung zurückzuziehen oder diese herabzumindern. Ich halte also eine Haftung für diese ins Leben zu tretende Hypothekenbank für nicht so gefährlich für unser Vaterland und wenn ein Vorredner sagte, daß die Haftung erschreckend groß sei durch Wechselescompt, so weise ich auf die bescheidene Summe einer Million hin, welche im höchsten Falle anzustreben ist. Für 1 Million in Eskompt, wenn von dieser Million wiklich die Hälfte oder ein Drittel in Verlust gerathen sollte, so wäre das nicht so gefahrdrohend, als der Herr Vorredner erwähnt hat, und würde unser Vaterland nicht so ruiniren. Er hat auch gesagt von Belgien, England und Preußen; ich kenne die belgischen und englischen Hypothekenbanken nicht, aber meines Wissens hatte die preußische Hypothekenbank zu Anfang auch kein großes Capital, sondern diejenigen, welche ein Capital in Pfandbriefen, auf ihre Hypothek wünschen, denen wird ein Abzug von 1 Przt. in der Regel gemacht und 1/2 Przt. Provision, dagegen zahlen sie einen mäßigen Zinsfuß in der Regel von 41/2 Przt.

Wenn also in Preußen Hypothekenbankanstalten ohne großes Capital ins Leben treten konn-ten, sehe ich nicht ein, warum das bei uns scheitern sollte. Es handelt sich nur um die wirksame Ausführung der Statuten.

Es wurde ferner gesagt, "das Land soll Handel treiben!" Nun sehe ich nicht ein, ob nicht denn der Handelsbetrieb in der Errichtung von Hypothekarbanken bestehen solle? Ich glaube, es ist die Pflicht eines jeden Landes, für ein flüssiges Capital zu sorgen, und gesetzt, wenn die Hypothe-

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kenbank auch nur einzelnen Ständen zu Gute käme, daß wir das nur wünschen müssen, weil jeder Patriot froh sein muß, wenn es einem einzelnen Stande gut geht und erleichtert wirb (Bravo, výbornì). Hier ist es nicht der Fall; das flüssige Geld zerstreut sich über alle Stände, es geht in Handel und Wandel über alle Gewerbe über. Daher ist es auch die Pflicht, baß wir für diesen löblichen Antrag stimmen und ich bin dafür, daß die Garantie nach §. 3. aufrecht erhalten werde.

Oberstlandmarschall: Es ist m!r vom Grafen Clam-Martinic, der sich auch zum Worte gemeldet hat, ein Antrag übergeben worden, ich werde ihm das Wort später ertheilen. Ich möchte den Antrag bekannt machen, weil mehrere Herren sich zum Worte gemeldet haben und vielleicht auf diesen Antrag Rücksicht genommen wird. Der Herr Graf Clam-Martinic beantragt eine andere Stylisirung dieses Paragraphes, so baß in dieser Weise der §. 3 zu lauten hätte: "Das Königreich Böhmen haftet mit seinem Landesfonde für alle durch die Hypothekenbank eingegangenen Ver-bindlichkeiten, alle in Folge dieser Haftung etwa geleisteten Zahlungen des Landesfondes erfolgen als zinsenfreie Vorschüße gegen Rückerstattung von Seiten der Bank." Herr Prof. Jelinek hat das Wort.

Prof. Jelinek: Ich werde mir erlauben eine kurze Bemerkung zu Gunsten des Antrages des Prof. Brinz zu machen. Im Vorhinein bitte ich das hohe Haus, es möge nicht glauben, daß diejenigen, die für den Antrag des Herrn Prof. Brinz stimmen werden und eben der Antragsteller selbst, gegen den Entwurf wären; wir alle, meine Herren, wünschen sehnlichst das Zustandekommen einer Anstalt, die gewiß ihre segensreichen Wirkun-gen über alle Kreise Böhmens ausdehnen wird. Allein, meine Herren dürfen mir nicht verübeln, daß ich auf Ziffern ein großes Gewicht lege; es sind hier außerordentlich viele Detailbestimmungen und ich muß offen gestehen, wenn der §. 27 in der Fassung, wie er da ist, aufrecht bliebe, so kann das Land sehr leicht in Schaden gerathen.

Nun geht meine Besorgniß vor der Gefahr nicht so wett, daß ich glauben würde, das Land könnte neue Verpflichtungen, die ihm bann auferlegt würden, nicht erschwingen, das würde keineswegs der Fall sein, allein während die Hypothe-kenbank gewiß kein Geschäft machen will. In der Art, daß sie sich von den Schuldnern mehr zahlen läßt, als es nothwendig ist, sehe ich andererseits nicht ein, warum das Land Gläubigern Geschenke machen soll; und wenn, wie Herr Dotzauer erwähnt hat, der Verlust im Handelsverkehr eintreten sollte von ein parmal hundert tausend Gulden, so sehe ich nicht ein, warum, da so wichtige Bedürfnisse zu befriedigen sind, ein solcher Verlust von 2 bis 300.000 Gulden von dem Lande und nicht gerade von jenen getragen werden sollte, denen einmal der Nutzen von der ganzen Anstalt zukommt. Es ist mir meine Herren, in der gestrigen Sitzung vorgeworfen worden, daß ich gewisse Zahlen citirt habe. Ich habe die Geduld des Hauses nicht ermüden wollen, ich wollte darauf nicht eingehen. Es liegen die betrefenden Zahlen in einem allgemein gangbaren Werte, in dem Werke von Hübner zu Jedermanns Einsicht offen da. Heute haben wir von Seite des hohen Landesausschußes, glaube ich, eine Wahrscheinlichkeits-Rechnung über das Gebahren in den ersten 5 Jahren bekommen; ich muß offen gestehen, meine Herren, daß ich mit diesen Ziffern nicht ganz einverstanden bin und daß ich z. Beispiel entnehme, daß 175.000 st. in 5 Jahren, wollen wir sagen von den Schuldnern vom 1—15. Juli einzuzahlen sind und das Land hat den Inhabern der Pfandbriefe Zinsen am 1. Juli bereits auszuzahlen; sie sind aber liier in Rechnung angenommen, als würden sie früher vom Schuldner eingezahlt und später vom Lande ausgezahlt. Man muß da ziemlich vorsichtig sein; ich glaube wir alle werden uns zur Garantieleistung, wie sie der §. 3 beantragt, entschließen; ich fürchte durchaus nicht, wenn der §. später zur Abstimmung kommt, daß der §. verworfen würde, allein es ist möglich, daß diese schwebende Frage der Garantieleistung großen Einfluß üben würde auf die §§.die später in Berathung kommen, ich erinnere nur an die Anträge des Herrn Lämmel und den damit in Verbindung stehenden des Herrn Dr. Rieger, ich er-innere an das Amendement, welches der Herr Gf. Clam Martinic so eben gestellt hat; alles das hat einen innigen Zusammenhang mit der Garantieleistung. Ich möchte das Haus wirklich ersuchen, die Garantieleistung zu verschieben, bis man die Verpflichtungen, die dem Lande auferlegt werben, vollkommen klar und deutlich zu übersehen im Stande ist. Graf Clam-Martinic: Befürchten Sie nicht meine Herren! daß ich die Hypothekenbank als eine Vorschule des Parlamentarismus betrachten und be-handeln werde. Ich will mich mit sehr wenigen Worten zur Sache halten, weil die wesentlichsten Rücksichten bei der Generaldebatte und auch heute schon besprochen wurden. Was die Gründe betrifft, welche für die Garantie sprechen, so sind sie, wie ich gesagt, gestern und heute erwogen worden, und ich will auf diese Seite der Frage nicht eingehen, sondern wende mich zunächst gegen den Vertagungs-Antrag, und will darauf näher eingehen. Der Vertagungsantrag scheint mir in der That nicht begrün-det. Es ist früher hervorgehoben worden, daß in diesem Paragraphe der Grundsatz und das Hauptprincip des ganzen Entwurfes liegt. Nun scheint es mir absolut unmöglich, über ein Princip erst am Schluße abzusprechen, weil ja die ganze Deduktion von diesem Punkte abhängt; das ganze Gebäude muß geändert werben, wenn wir die Garantie nicht hineinnehmen. Ich kann also die Garantie nicht schließlich feststellen, wenn ich das Gebäude aufgeführt, habe. Wenn die Garantie wegfiele, so müssen, weil wir eines Reservfondes bedürfen, wahrscheinlich die Regiebeiträge viel höher sein; und es würde alle Theilnahme des Landesausschußes, namentlich die


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Ueberwachung durch den Landesausschuß wegfallen u. dgl. m, kurz es müßte das Ganze geändert werden, weil es auf einem anderen Principe beruhte. Wenn es fest steht, baß die Garantie im Grundsatz angenommen ist, dann ist es jedem, der das ganze Land von ausgedehnten Verbindlichkeiten bewahrt wissen will, geboten, bei Berathung der weiteren Paragraphe eben die möglichste Sicherstellung , des Landes vor weiter gehenden Verpflichtungen anzustreben; aber umgekehrt ist es nicht möglich. Wenn über den §. 3 nicht abgestimmt wird, so kann Niemand in dem einen ober andern Paragraphe die Richtung genau festhalten, nach welcher diese Paragraphe zu beurtheilen sind, weil man eben nicht weiß, wie die Sache anzufassen sein wird.

Endlich zur Beruhigung jener, welche vielleicht besorgen, daß durch die Majorität nicht die genügende Eicherstellung für das Land als Garanten gewahrt werden könnte, muß die Erwägung dienen, daß wenn man am Schluße der Berathung des Entwurfes zu der Ueberzeugung gelangen würde, daß das Land durch die verschiedenen Bestimmungen in eine gefährliche Stellung und möglicher Weise in eine sehr onerose Garantie gerathen würde, würde man dann bei der Abstimmung über das Ganze gegen den Entwurf zu stimmen in der Lage sein. Zur Beruhigung dürfte dieß vollkommen genügen. Ich muß großen Werth darauf legen, daß wir über dieses Prinzip an dieser Stelle entscheiden, weil wir sonst faktisch nicht im Stande sind, darüber weiter zu berathen. Die Befürchtungen, auf welche hingewiesen wurde, werden sich bei dem betreffenden Punkte beheben lassen.

Namentlich der §. 4 wird dazu Anlaß geben. Aber nun wende ich mich zur eigentlichen Stylisirung dieses §. und in dieser Beziehung scheint mir nothwendig, eine Aenderung eintreten zu lassen. "Das Königreich Böhmen haftet für alle durch die Hypothekenbank eingegangenen Verbindlichkeiten." Dieses "haftet" muß evincirbar sein, und deswegen muß das Object der Haftung und die Art derselben bezeichnet werden. Der Ausdruck: "Das Königreich Böhmen" im Allgemeinen, scheint mir doch nicht dieser Anforderung in Beziehung auf die Redaction des §. zu genügen.

Ich möchte daher sagen:"Das Königreich Böhmen haftet mit seinem Landesfonde" dann ist das Objekt genau bezeichnet und zugleich weiß jeder Pfandbriefbesitzer, daß er sein Recht gegen den Landesfond auch im Wege der Gerichte durchsetzen kann. Weiter aber würde ich hier die Bestimmung einfügen, daß eine aus dieser Haftung entspringende Leistung des Landes nicht eine definitive, sondern nur eine vorschußweise ist.

Der Landesfond wird diese Leistung als vorschußweise behandeln, als Vorschuß bewilligen; und so komme ich zu dem Standpunkte zurück, den ich bereits in der gestrigen Generaldebatte bezeichnet habe, daß das ganze Opfer höchstens ein unverzinsliches Darlehen sein wird, und baß jene Befürchtungen unbegründet sind, welche in dieser Beziehung ausgesprochen wurden. Ich erlaube mir also mein Amendement dem h. Hause vorzulegen und zu ersuchen, es in dieser Weise anzunehmen; jedenfalls aber den Grundsatz der Garantie des Landes festzuhalten, weil davon das Gedeihen der ganzen An-stalt abhängt, auf welche die Blicke der großen Zahl der Grundbesitzer in Böhmen sehnsüchtig gerichtet sind.

Prof. Herbst: Ich wollte auch nur einige formale Bemerkungen vortragen, mir scheint nemlich, daß gestern das hohe Haus beschlossen hat, es sei in die Spezialberathung des vorgelegten Entwurfes einzugehen. Gegen das Eingehen in die Spezialberathung war meines Erachtens, wesentlich nichts anderes als eben das Prinzip des Entwurfes selbst geltend gemacht worden, und das Prinzip des Entwurfes besteht darin, das die Landeshypothekenbank durch die Landesvertretung selbstverständ-lich unter Haftung des Landes für Erfüllung der Verpflichtungen errichtet werde, und in diesen beiden Richtungen waren auch Anträge gestellt worden, welche darauf gerichtet waren, daß in die Spezial-debatte nicht eingegangen werde, und viel mehr den Uebergang zur Tagesordnung oder die Vertagung der ganzen Verhandlung vorschlugen. Das hohe Haus ist diesen Anträgen nicht beigetreten und hat viel mehr den Beschluß gefaßt, es sei in die Spe-zialberathung des vorgelegten Entwurfes einzugehen ; damit hat es anerkannt es sei in die Spezialberathung einzugehen, über den Entwurf einer Landeshypothekenbank, welcher eben auf der Landes-Garantie beruht.

Mir scheint, daß schon von diesem formalen Standpunkte aus der Antrag, die Abstimmung über die Vorlage zu vertagen, nicht wohl wiederum vorgebracht werden könne. (Bravo.)

Mir scheint umgekehrt, baß wenn man weiß, daß eine Landeshypothekenbank und wie solche errichtet werben soll, man bei den einzelnen Bestimmungen darauf Rücksicht nehmen kann, während die weiteren Bestimmungen unmöglich berathen und darüber Beschluß gefaßt werben könnte, wenn man nicht einmal weiß, was für ein Institut, ob eine Aktiengesellschaft over eine Landesanstalt beabsichtiget sei.

Nach meiner Ansicht wirb dem Gewissen jedes Einzelnen dadurch weniger nahe getreten, wenn er weiß, was errichtet werden soll, und daher auch seine Abstimmung über die Realitäten des Institutes darnach einzurichten im Stande ist.

Derjenige, welcher sich dann durch die gefaßten Beschlüsse nicht befriediget und nicht beruhigt fühlt, möge von denjenigen Auskunftsmitteln Gebrauch machen, welche auch unsere Geschäfts-ordnung enthält; nämlich bei der Abstimmung über das Ganze dagegen stimmen und hiemit auch den ganzen Entwurf verwerfen.

Das aber scheint mir nicht möglich, daß nach der vorangegangenen Generaldebatte und dem ge-


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faßten Beschlusse, es sei in die Spezialdebatte einzusehen, sofort bei jedem einzelnen §. die Generaldebatte wieder eröffnet und das angenommene Prinzip in Frage gestellt wird. Ich glaube auch, daß man sich über die Gefahr, welche mit dieser Haftung verbunden ist, beruhigen kann, namentlich was den §. 4 betrifft. Ich bin ganz damit einverstanden, daß man nicht sagen soll: "sie kann Bankgeschäfte jeder Art unternehmen," diese Geschäfte sollten nach meiner Ansicht genauer spezifizirt werden, und vorerst das natürlichste Geschäft ihr zur Pflicht gemacht werden, nämlich die Anlegung von Pfandbriefen, die Escomptirung von Conpons, von Pfandbriefen oder bereits gezogener Pfandbriefe. Mit diesem Geschäfte ist keine Gefahr verbunden, man braucht nicht zu fürchten, daß ein Risico vorhanden sei. Diese Geschäftszweige sind aber gerade nothwendig, um die Pfandbriefe, welche nicht wie die Pfandbriefe der Nationalbank von Letzterer werben belehnt werden, beliebt zu machen. Der ganze disponible Fond der Bank wird ferner nicht gar so groß sein. Worin soll er bestehen, in dem sehr allmählig sich ansammelnden Reserve, Fonde und in den Interkalar Zinsen? Wenn dieser ganze Betrag die Summe von 1 Million ausmacht, so wird das sehr viel sein und wir können nur gratuliren, wenn das bald eintritt; wenn man aber in Böhmen für die Belehnung und im Eskompte eine Million austhut, so glaube ich nicht, daß ein größerer Verlust als etwa ein per Mille damit möglicherweise verbunden ist, und das ist noch nicht ein solcher Verlust, daß deßhalb die Vertreter des Königreichs Böhmen sich so zu fürchten hätten, diese Haftung zu übernehmen. (Bravo.)

Man muß nicht etwa glauben, daß die Bankgeschäfte in Schuldenmachen bestehen, sondern die Bankgeschäfte sind an und für sich die solidesten Geschäfte der Welt, wenn sie solid geführt werden, und die einzelnen Banken, soweit sie statutenmäßig vorgegangen sind, haben keine Gefahr und keinen Verlust erlitten. Sie haben Verluste erlitten, als sie durch eine vis major gezwungen wurden von den Statuten abzugehen und einem bereits insolventen Hause Vorschuß zu leisten, um es vor dem Untergange zu retten. Aber eine solche Zumuthung wird Niemand unserer Bank machen, schon deßhalb, well die Mittel derselben viel zu klein sind, als daß dieses geschehen könnte.

Ader ich bin vollkommen damit einverstanden, daß man in allen folgenden §§. die einzelnen Bankgeschäfte hineinnimmt, damit diese ohnehin mehr ideale als reele Haftung alles verliere, was noch ängstliche Gemüther in Furcht versetzt. Aber um so weniger hat man Grund, das Prinzip des ganzen Entwurfes auch jetzt noch in Frage zu stellen, sondern wer mit dem Prinzip nicht einverstanden ist, mag einfach gegen dasselbe und gegen den ganzen Entwurf stimmen, denn würde das Prinzip des § 3. nicht angenommen, dann hätten wir eigentlich den Beschluß gefaßt, es sei nicht in die SpezialDebatte einzugehen, und dieser Beschluß Hütte meines Erachtens schon gestern gefaßt werden müssen.

Krousky: Èiním návrh na konec debatty.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind aufzustehen (Majorität erhebt sich).

Freiherr v. Kellersperg: Ich bitte ums Wort! Vom Standpunkte der Regierung erlaube ich mir, bevor die Abstimmung über §. 3 stattfindet, zu erwähnen, daß gegen die Creirung einer Landes-Hypothekenbank von der Regierung durchaus kein Anstand erhoben wird. (Bravo). Es versteht sich jedoch von selbst, daß dieselben allgemeinen Vorschriften, wie sie für die Bewilligung von Credit-anstalten in Oesterreich bestehen, auch für die Landescreditanstalt des Königreichs Böhmen angewendet werden müßten, daß nämlich für dieselbe die kaiserliche Sanction nothwendig erscheint. — Dem voraussichtlichen Beschlusse des Landtages, die Hypo-thekenbank für Böhmen auf Grundlage des Landesfondes zu errichten, tritt die Regierung auch in keiner Weise entgegen. Ich glaube versichern zu können, daß von Seiten der Ministerien einem der-lei Beschlusse kein Anstand entgegengestellt und bei Sr. Majestät das freudige Ereigniß des Zustandekommens einer solchen Anstalt für Böhmen gewiß auch mit warmen Worten befürwortet werben wird (Bravo). Um im weiteren Laufe der Debatte nicht noch einmal das Wort ergreifen zu müssen, führe ich hier das Eine noch an, daß insoferne als im Entwurfe Ausnahmen vom allgemeinen Gesetze enthalten sind, es selbstverständlich ist, — wie es auch bereits vom Ausschuß beantragt wurde, — daß, wenn es auch dem Landtage als Gründer der Hy-pothekenbank unbenommen ist, solche Begünstigungen für diese Anstalt zu beantragen, dieselben doch nicht im Wege der Landesgesetzgebung zugestanden werden können, sondern, daß über derlei Anträge dann im ordnungsmäßigen Wege Seitens der Regierung das Weitere veranlaßt werden müßte. —

Dr. Pinkas: Als Berichterstatter glaube ich mich vollkommen den vom Herrn Professor Herbst Gesagten anschließen zu müssen. Wenn ich zu diesen klaren und entscheidenden Worten ein Wort noch hinzufügen sollte, so fühle ich mich nur im Namen dieses Institutes dem Herrn Professor Herbst zum wärmsteil und innigsten Danke verpfilchtet. Was aber das Amendement Seiner Excellenz des Herrn Grafen Clam Martinitz betrifft, so glaube ich eine Ausvehnung dieses Amendements beantragen zu sollen, indem Se. Exc. nur den Landesfond genannt hat, und ich es für nothwendig erachte, baß der Domestikalfond in erster, und der Landesfond in zweiter Reihe ihm beigesellt werben soll, denn der Domestikalfond ist das erste vorhandene, wirklich greifbare Vermögen des Landes, während der Landesfond nur ein idealer Begriff ist. Der Landesfond ist nur ein Succursale. — Wenn der Domestikalfond nicht ausreichen sollte, so muß im Wege der Umlage das Weitere geschaffen werden.


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Daß gegenwärtig ein Erspartes vorhanden ist, ist im Grunde ein Zufall und könnte auch seine Verwendung bereits gefunden haben. Daher glaube ich im Interesse der Sache beantragen zu sollen, daß in dem Antrage, den Se. Excellenz Graf Clam-Martinitz gestellt hat, das Wort "Domestikalfond" dem Worte "Landesfond" vorgestellt werde. Nunmehr habe ch noch eine mich selbst betreffende Bemerkung gegen den Herrn Vorredner Kuh zu machen. Herr David Kuh hat für gut befunden, die Worte, die ich Herrn Ritter von Lämmel entgegengesetzt habe, in sehr sonderbarer Weise zu interpretiren. Ich habe ausgesprochen nicht "weil der Staat dem böhmischen Grundentlastungsfonde 16 Millionen schuldig ist, sondern "wiewohl der Staat dem Grundentlastungsfonde so viel und so viel schuldig ist, stehen die Grundentlastung), obligationen so gut. Ich glaube, daß diese Kleinigkeit die Sache ganz anders gestaltet als Hr. Kuh gemeint hat, indem er sagte, "obwohl er uns so viel schuldig ist, stehen sie bereits ziemlich gut." Ich glaube, was Vaterlandsliebe und Loyalität anbetrifft, es mit Herrn Kuh aufnehmen zu können. (Bravo, výbornì.)

Graf Clam-Martinitz: Ich schließe mich der Ansicht des Herrn Referenten bei in Bezug auf die Erweiterung meines Amendements.

Oberstlandmarschall: Also würde es heißen: "das Königreich Böhmen haftet mit seinem "Domestikal- und Landesfonde für alle durch die "Hypothekenbank eingegangenen Verbindlichkeiten." Nachdem die Debatte geschlossen ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich werde vor Allem den Antrag des Herrn Professors Brinz auf Vertagung lücksichtlich dieses Paragraphes vorerst zur Abstimmung bringen, well von dem die weitere Berathung abhängt; ich bitte ihn zu lesen.

(Landtagsaktuar Blažek liest: "Der hohe Landtag wolle beschließen : die Berathung und Beschlußfassung über den §. 3 wolle bis aus Ende der "Vorlage zurückgestellt werden.")

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Oberstlandmarschall zählt) 19. (Heiterkeit).

Oberstlandmarschall. Ach, jetzt haben sich noch mehrere Herren für ihn erhoben. Bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, aufzustehen.....Es ist die Minorität.

Nun werde ist zu dem Antrage schreiten, dem sich auch der Herr Landesausschußreferent angeschlossen hat, und der der einzig vorliegende zur Beschlußfassung geeignete Antrag ist.

Graf Clam-Martinitz: In 2 Absätzen.

Dr. Rieger: Ich bitte die Absätze zur Abstimmung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Eine Unterstützungs-frage ist hier nicht nöthig, weil ihn der Herr Landesausschußreferent zu dem seinigen gemacht hat und er eigentlich ein Antrag des Landesausschußes nämlich des Berichterstatters desselben ist.

(Landtagssekretär Schmidt liest.) "Der hohe Landtag wolle beschließen, der §. 3 habe zu lauten: Das Königreich Böhmen haftet mit seinem Domestikal- und Landesfonde für alle durch die Hypothekenbank eingegangene Verbindlichkeiten."

"Království Èeské ruèí svým domestikálním a zemským fondem za splnìní veškerých povinností, hypoteèní bankou pøevzatých."

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, aufzustehen. (Rechte und Centrum erhebt sich.)

Es ist die Majorität, er ist angenommen.

Jetzt bitte ich den zweiten Absatz vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): "Alle in dieser Haftung etwa geleisteten Zahlungen des Domestikal- oder Landesfondes erfolgen als zinsfreie Vorschüße gegen Rückerstattung von Seiten der Bank."

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herrn, welche für diesen zweiten Absatz sind, aufzustehen.

Es ist die Minorität; also dieser Absah ist nicht angenommen.

Oberstlandmarschall: Paragraph vier l

Dr. Pinkas (liest): "Die Bankverwaltung hat jederzeit für sichere und nutzbringende Verwendung der in ihren Kassen befindlichen zeitweilig nicht benöthigten Barschaften Sorge zu tragen.

Sie kann zu diesem Zwecke Bankgeschäfte jeder Art mit Ausschluß jener einer Zettelbank unternehmen."

(Ète) : Správa banku má se pokaždé postarati o bezpeèné a prospìšné zúžitkování hotových penìz v pokladnicích sd nalézajících, jichž na ten èas právì není potøebí. K tomu konci mùže banka vše èiniti, co bance vùbec èiniti pøisluší, vyjma to, co pøisluší bance cedulní.

OberstIandmarschall: Zum §. 4 sind als Redner eingeschrieben die Herren Steffens, Brinz, Ritter v. Lümmel und Dr. Rieger.

Herr Dr. Rieger hat mir einen Antrag vorgelegt, den ich jetzt gleich mittheilen werde, damit die Herren Redner gleich darauf Rücksicht nehmen können.

Im §. 4 solle es heißen: "Zu diesem Zwecke und zwar zur schnelleren Hebung des Reservfondes kann die Hypothekenbank auch Depositen- und Eskomptgeschäfte machen, Papiere belehnen und fremdes Geld in Verzinsung nehmen.

Der erste vorgemerkte Redner ist Herr Steffens.

Steffens: Es hat Herr Dr. Herbst bereits ausgesprochen, wie sehr bedenklich es wäre, wenn man der Hypothekenbank erlauben würde, Bankgeschäfte jeder Art zu machen. Unter "Bankgeschäften jeder Art" will ich z. B. nur eines hervorheben. Bankgeschäfte sind auch die Gewährung von Acceptationoscrediten. Das ist nun offenbar etwas, womit sich die Hypothekenbank nicht befassen kann.

Ebenso Arbitragegeschäfte, damit kann sich die Hypothekenbank ebenfalls nicht befassen, und derlei


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Geschäfte gibt es eine ganze Menge. Ich halte es für absolut nothwendig, daß diejenigen Geschäfte, welche die Hypothekenbank machen darf, ganz genau bezeichnet werden, und erlaube mir folgenden Antrag zu stellen: Das hohe Haus möge beschließen, daß §. 3 zu lauten habe: Die Bankverwaltung hat jeder Zeit für sichere und nutzbringende Verwaltung der in ihren Cassen befindlichen Baarschaft Sorge zu tragen. Sie kann zu diesem Zwecke a) ihre eigenen Pfandbriefe einkaufen, und die bereits gezogenen Pfandbriefe oder Coupons der Pfand-briefe escomptiren; d) Pfandbriefe oder Staats-papiere bis zu 2/3 des Werthes belehnen und c) Wechsel unter Beobachtung jener Vorsichtsmaßregeln zu escomptiren, welche hiezu bei der Sparcassa vorgeschrieben sind. Die erste Befugniß, welche der Hypothekenbank eingeräumt werden soll, ist die, daß sie ihre eigenen Pfandbriefe ankaufen darf und bereits gezogene ober die Coupons von Pfandbriefen escomptiren darf. Es soll den Pfandbriefen größerer Credit dadurch gegeben werden, daß die Hypothekenbank in Stand gesetzt ist, bereits gezogene Pfandbriefe zu escomptiren, mit den zur Verfügung stehenden Fonden, und dieselben sind keinesfalls klein, denn die Interkalarzinsen stehen ihr zu Gebote; es stehen ihr auch zu Gebote die Annuitäten, welche eingezahlt, und erst je nachdem der Sinn des Gesetzes aufgefaßt wird, in einem Jahre später, jedenfalls aber erst, wenn man den Sinn des Gesetzes noch so streng auffaßt, erst nach einem halben Jahre wieder ausgezahlt werden. Das ist ein Betrag bei einem Fonde von ungefähr 20 Millionen, — ich will gar keinen zu hohen annehmen, über den man wird verfügen können, von 1.200.000 fl. jedenfalls eine Summe, mit der man hier in Böhmen, und zumal am Prager Platze schon Geschäfte machen, mit der man auf den Curs der Pfandbriefe jeden-falls Einfluß üben kann, wenigstens glaube ich nicht, daß hier in Prag oder in Böhmen überhaupt am Geldmarkte irgend Jemand im Stande wäre eine größere Summe auf die Baisse der Pfandbriefe zu verwenden. — Die zweite Befugniß, welche der Hypothekenbank eingeräumt werden soll, nämlich die Pfandbriefe und Staatspapiere zu 2/3 des Werthes zu belehnen, ist jedenfalls eine Befugniß, worin durchaus keine Unsicherheit liegt. Die Staatspapiere haben wenigstens in allen schlimmsten Fällen noch immer keinen Verlust gewährt. Die Sparcassa bei deren Geldanlage man immer mit großer Vorsicht zu Werke gegangen ist, hat die Befugniß gehabt, Staats papiere zu kaufen; kein einziger Fall ist bekannt, no die Sparcassa in der Lage gewesen wäre, in Staatspapieren Verlust zu erleiden, daß aber an eigenen Pfandbriefen die Hypothekenbank keinen Verlust erleiden wird, keinen Verlust erleiden kann, liegt klar auf der Hand. Die 3. Befugniß, die ich der Hypothekenbank eingeräumt wissen will, nämlich die Wechsel zu escomptiren, halte ich auch nicht für gefährlich. Mir wurde mitgetheilt, daß die Prager Sparcasse, welche sich auch mit Escomptiren von Wechseln befaßte, es nicht höher als bis zum Betrag von 150.000 fl. gebracht hat. Nun kann man nicht annehmen, daß, es mögen Ereignisse eintreten, welche immer, diese 150,000 ganz verloren gehen würden. Man kann nicht annehmen, daß gegenwärtig ein größerer Andrang der Wechsel zum Escomptiren stattfinde und ich glaube auch nicht, daß diese Befugniß ein Eingriff in die "freiheitliche Thätigkeit der Individuen" wäre, von denen der Herr Abgeordnete Kuh gesprochen. Ich glaube nicht, daß, wenn man bei der Sparcasse sich Geld ungefähr um 6% verschaffen kann, dieses ein Eingriff in die Thätigkeit der Privaten ist, welche jetzt ganz gemüthlich 8 und auch mehr Perzent abnehmen. (Heiterkeit). Ich würde also mit Rücksicht darauf, daß ich glaube, in diesen 3 Geldanlagen könne die Hypothekenbank ihre Gelder bequem und ganz sicher anlegen, meinen Antrag der Annahme des hohen Hauses anempfehlen.

Oberstlandmarschall: Der Antrag des Dr. Rieger, den ich vorgelesen habe, und der Antrag des Hrn. Steffens fallen bis auf einen Punkt vollkommen zusammen. Ich möchte die Herren daher ersuchen, wenn sie vielleicht Rücksprache mit einander pflegen würden; denn ich muß offen gestehen, wie ich die beiden Anträge auffasse, stimmen sie bis auf einen Punkt völlig überein, und ich halte beide bis auf diesen einen Punkt völlig für dieselben. Wenn dir Herren vielleicht sich einverstehen wollen, so würde ich die Sitzung auf 5 Minuten unterbre-chen, weil es doch bedeutend vereinfacht wäre, wenn nicht solche ziemlich übereinstimmende und beinahe auf dasselbe hinauslaufende Anträge zur Unterstützung und Abstimmung gebracht weiden müßten. Ich bitte den Herren die beiden Anträge zugeben, damit sie sich verständigen können. Ich werde die Sitzung nach 10 Minuten wieder eröffnen. Für die Herren wird ohnehin eine kleine Pause nothwendig sein.

(Nach einer Unterbrechung von 10 Minuten.)

Oberstlandmarschall: Hr. Prof. Brinz ist am Worte.

(Rufe: Ist nicht da!)

Also werde ich den nächsten Redner auffordern ; Hr. Ritter von Lämmel.

Ritter v. Lämmel: Nachdem ich den Antrag gehört habe, den Hr. Dr. Rieger gestellt hat, und dem sich auch Hr. Steffens angereiht hat, habe ich nur noch wenige Worte zu bemerken. Der Antrag des Herrn Dr. Rieger für die Verwendung der Gelder, wo er auch angereiht hat, daß die Hypothekenbank Gelder auf Zinsen annehmen dürfe, diesen Antrag finde ich sehr zweckmäßig; in zweiter Reihe die Annahme fremder Gelder sogar nothwendig, nicht allein, weil es jetzt überall, bei allen Hypothekenbanken, eingeführt ist, sondern weil es ein Mittel ist, wodurch unsere Bank Leben und Gedeihen haben wird. Nur über einen Punkt, den Dr. Rieger in seinem Antrage hat, d. i. rücksichtlich des Wechsel-Eskomptes erlaube ich mir zu bemerken, daß ich den Wechsel-Eskompt definitiv ausschließen


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würde unter der Berechtigung der Verwendung bei der hier erwähnten Garantie u. z. aus folgenden Gründen der Erfahrung: 1. (Da werde ich mir erlauben, daß es die neuen Nationalökonomen auch nicht gestatten.) Gründe der Erfahrung führe ich dahin an:

Ich bin bekanntlich seit der Gründung der Prager Bank Direktor derselben bis vor zwei Jahren. Zwei Institute sind von großer Ausdehnung d. i, die Nationalbank und die Creditbank. In der letzteren bin ich noch Direktionsmitglied und da haben wir die Erfahrung gemacht, daß trotz aller kaufmännischen Vorsicht, trotz aller Normen, die vorgeschrieben sind, es fast unmöglich ist, den Eskompt so zu behandeln, daß man nicht doch ein- oder das anderemal etwas verliert. Die Nationalbank ist ein Institut, welches nicht allein vor der ganzen Welt ihre Handlungen rechtfertigen muß, — jeder kann es einsehen — sondern sie hat eine Menge von Organen zur Instruktion bei Geschäften über den Werth der Häuser, welche Gelder verlangen. Dennoch hat sogar die Prager Filiale, die keine Wechsel annimmt, wenn sie nicht der Direktor, zwei Rezensoren und ein kaiserlicher Commissär prüfen, der Wiener Creditbank Verluste, nicht bedeutende, aber doch Verluste gemacht. Sie waren nicht groß, aber es war doch einmal der Fall, daß diese viel erfah-renen Geschäftsleute getäuscht wurden.

In der Wiener Nationalbank hat Prof. Herbst von einem großen Verluste in Eskompt erwähnt — das ist nicht genug — es haben ähnliche Ver-luste nicht nur in Wien, sondern auch in mehreren Füllen stattgefunden — es ist nicht der einzige Verlust. Die Creditbank — die mit Fonden von 16 Mill. gegründet worden — die eine große Zahl von Directoren und Verwaltungsräthen hat, ein Heer von Beamten, welche meist aus alten Comptoristen aus großen Häusern gewählt worden, hat nicht einmal, sondern mehremal wesentliche Verluste im Diskont erlitten — das sage ich bezüglich auf die Praxis. — In der Theorie erlaube ich mir zu bemerken — der neue Nationalökonom Blanqui sagt: das Bankgeschäft ist nicht eine Routine sondern es ist eine Wissenschaft, und diese muß so gut erlernt werden theoretisch und praktisch, wie andere Wissenschaften, und doch machen die ältesten Bankiers oft einen Schnitzer.W i r können nicht verlangen, wie hier der Paragraph lautet: Wechsel zu eskomptiren. Der Wechseleskompt ist eine Sache, die ein Privater für sein eigenes Geld unternehmen kann, bei wem er will, weil es sein Nutzen erheischt, das ist aber bet einer öffentlichen Anstalt nicht der Fall, die basirt auf dem Credit, wo das Land für die nachtheiligen Folgen haftet. Auch dieser Wechseleskompt, den man in die hiesige Hypothekenbank einschließen will, ist, wie bemerkt, überflüßig und deshalb schließe ich mich dem Antrage des Dr. Rieger und Steffens mit ausdrücklicher Ausschließung des Eskomptgeschäftes an. Sie haben in ihren Anträgen Darlehen und Steffens hat richtig modifizirt auf 2/3, Curswerth bei Vorschüßen auf Staatspapiere und Industriepapiere, das ist nicht allein üblich, das ist auch höchst nothwendig, in Prag noch mehr nothwendig, weil wir hier keine Börse haben; wer einen Pfandbrief haben will, wer Geld anlegen will, ist nicht immer in der Lage, daß er in dem Momente wissen kann, was in einem Augenblicke in Wien, was auf anderen Börsen vorgeht. Wir sind in Böhmen im Jahre 1828 unter Weiland Seiner Majestät den Kaiser Franz um Bewilligung einer Börse eingeschritten, nicht daß die Bewilligung verweigert wurde, die Erledigung ist aber noch nicht erfolgt (Heiterkeit). Was ich hier sage, ist meine Uiberzeugung, wir müssen nothwendig eine Börse haben, wenn wir mehrere wichtige Anstalten, namentlich die Hypothekenbank haben wollen, der Darlehennehmer nimmt Pfandbriefe und wird sie verkaufen. An wen wird er sie verlaufen? hat er einen Curs, hat er einen Maßstab des Preises, den er fordert? Es ist sehr richtig von dem verehrten Mitgliede Grafen Clam-Martinitz gesagt worden, die Hypothekenbank wirb nicht allein für den Großgrundbesitzer sein, der kann sich leicht helfen, die reichen Leute haben überhaupt genug Credit, aber für den Mann, der nur 500 fl. auf dem Lande hat, was wird er machen mit seinem Pfandbriefe, sie werden von Hand zu Hand gehen, um verkauft zu werden und die Hand im Geldgeschäft hat immer etwas Fett, etwas bleibt kleben, er wird immer weniger gezahlt bekommen. Es wurde in Paris ein Comptoir d' escompt errichtet auf Aktienunternehmung, aber das können wir hier nicht, hier muß eine Börse oder andere Mittel geschaffen werden, dadurch werden wir einen Absatz von Pfandbriefen und von Gelb bekommen können. Das Resultat von dem, was ich sagte, ist, daß ich bitte, daß im Antrage des Dr. Rieger entweder er sich bewogen fühle, das Wort "Eskompt" auszulassen, ober daß der hohe Landtag die anderen Punkte als genaue Abgränzung der Verwendung der Gelder bei der Hypothekenbank annehme, aber das "Eskompt-Geschäft" ausdrücklich weggelassen werde.

Ich bedaure, meine Herren, daß sie sich haben bemühen und näher treten müssen, aber ich fühle selbst das Unglück, baß ich nicht laut reden kann.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rieger hat das Wort.

Dr. Rieger: Meine Herren! Es sind im Laufe der Debatte schon einigemal Bedenken erhoben worden gegen die dem Lande in Beziehung auf die Hypotheken zugewandte Garantie, namentlich hat der §. 4 solche Bedenken erregt, weil man von der Ansicht ausging, daß vielleicht die Bank sich, ich weiß nicht, in was für risikose Geschäfte einlassen könnte. Es hat zwar seine Excellenz der Oberstlandmarschall, als er gestern über die Frage das Wort nahm, vieles zur Beruhigung gesagt; am Ende hängt ja alles von der Art und Weise ab,

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wie diese Geschäfte unternommen werden; und welche Geschäfte von der Bank angenommen werden, hängt von der ihr gegebenen Instruktion ab, von dem Maaße, daß die Direktion gewissermaßen in dieser Richtung unter die Aufsicht des Landes-Ausschußes gestellt wird. Damit aber diesem Bedenken vorgebeugt wird, glaubte ich, daß es zweckmäßig wäre, den Paragraph in der Weise zu amendiren, wie auch schon der Professor Herbst ausgesprochen hat, nämlich die Geschäfte, welche der Bank gestattet sein sollen, positiv aufzuzählen. Nur in diesem Sinne ist mein Amendement gestellt; indessen ist auch ein Amendement ähnlichen Sinnes vom Abgeordneten Steffens gestellt worden und feine Excellenz unser verehrte Herr Präsident hat den Antrag, gemacht ich möchte mich mit dem Abgeordneten Steffens in dieser Beziehung vereinbaren. Wir sind jedoch nicht eins geworben, aus dem Grunde, weil unsere Amendements doch in einigen Punkten von einander abweichen. Mein Amendement ist nämlich allgemein; das Amendement des Abgeordneten Steffens beschränkt, sich in Bezug auf das Escomptgeschäft; es beschränkt sich blos auf das Escomptiren der verlosten Papiere, dann auf das Escomptiren der Coupons und dann auf das Escomptiren, von Wechseln. Nun ich habe gedacht, baß es vielleicht zweckmäßig ist, das im Allgemeinen zu sagen, mit Einem Worte Escompte-Geschäfte zu machen; das umfaßt alle diese 3 Arten von Escompt. Ich habe noch ein zwtites Wort da aufgenommen, nähmlich das Wort "Depositengeschäfte." Ich glaube, es ist dieß im gewöhnlichen Handel und Börsenverkehr in dem Sinne genommen, daß Pa-piere in gewisse Verwahrung gegeben und darauf Vorschüsse ertheilt werden. Indessen ich glaube, es hat dieß in der allgemeinsten staatswirthschaftlichen Bedeutung noch einen weiteren Sinn; nämlich die Depositen können auch in den eigentlichen Metallwerth, Silber- oder Goldbarren oder ähnlichen Effekten eingelegt werden, und so kann auch auf solche Depositen ein Vorschuß verabfolgt werden ober sie werden blos in sichere Verwahrung genommen gegen entsprechendes Honorar.

Ich glaube nicht, daß es zweckmäßig wäre, derlei Geschäfte, die sich vielleicht nicht heute nach dem gegenwärtigen Zustande unserer Geldwirthschaft, aber vielleicht in einigen Jahren zweckmäßig und nutzbringend herausstellen würden, auszuschließen. — Dann ist in meinem Antrage noch ein weiterer Punkt aufgenommen: nämlich der, daß die Hypothekenbank auch das Recht haben solle, fremde Gelder in Verzinsung zu nehmen. —

Den Herren, die mit dem Bankwesen vertraut sind, wird es gewiß allgemein bekannt sein, daß das ein Geschäft ist, welches heutzutage fast von allen Geldinstituten geübt wird und zwar mit gutem Vortheile. Ich glaube auch, daß es nicht zweckmäßig wäre von unserer Bank, diese Geschäfte aus-zuschließen und ich berufe mich in dieser Beziehung auf das Urtheil gewiegter Finanzmänner, wie eben der Herr von Lämmel und einige andere ehrenwerthe Mitglieder dieses Hauses sich dafür ausgesprochen haben. —

Man wendet dagegen ein, daß dabei einige Gefahr vorhanden sei, weil es vorkommen kann, daß jene, welche ihre Gelber eingelegt haben, vielleicht in einem Momente der Crisis plötzlich alle ihre Gelder werden zurück haben wollen. Dagegen habe ich das zu erwähnen, daß alles davon abhängt, unter welchen Bedingungen sie ihre Gelder eingelegt haben. Haben sie ihre Gelder eingelegt unter der Bedingung einer 1/4 jährigen Kündigung, so werden sie sich erst in einem Virtel-Jahre dieselben erheben können; und in dieser Zeit wird das Bankinstitut gewiß Mittel finden, die nothwendigen Gelder wieder zurück zu zahlen.

Ferner habe ich zu bemerken, daß diese Gelder nicht an Einem Tage eingelegt werden und also nicht an Einem Tage zur Rückzahlung kommen können, und daß die Bank jederzeit Mittel finden wird mit den Geldern und Mitteln, die mittlerweile einlaufen, diesem Bedarfe zu entsprechen. Ich glaube also, daß die Gefahr dabei keine so große ist; und zuletzt ist für jeden Fall der Reservefond vorhanden. Und wenn der Antrag, welchen ich mir beim §. 5 zu stellen erlauben werde, angenommen wird, der Landesfond, — der diesen Dienst gewissermaßen dem Reservefonde in so lange leisten soll, als der Reservefond nicht gebildet ist — ist ja vorhanden, und wird im Falle einer augenblicklichen Crisis abhelfen können. Die Gefahr also ist keine so große, der Vortheil aber ein offenbarer, ein ent-schiedener.

Ich glaube also, meine Herren, daß wir unsere Hypothekenbank in dieser Beziehung nicht mehr, alsabsolut nöthig ist, beschränken sollen. Ich glaube, es hat seine Vortheile, seine großen Vortheile, für das Land, wenn — so zu sagen — die Geldbewegung im ganzen Lande eine Art Central-Institut hat, welches als Mittelglied und als Vermittlungsglied für dieselbe dienen kann unter allen Verhältnissen. Und dieß kann nur dann der Fall sein, wenn alle diese Geschäfte, die ich bezeichnet habe, der Bank gestattet sind. Werden sie aber ausgeschlossen, dann kann die Bank diese Mission nicht erfüllen. Ich glaube, daß in dieser Beziehung die Bank auch sehr nützlich wirken kann zur Vermittlung des Verkehrs, welcher in Folge der anzuhoffenden Begründung von Geldinstituten im Lande, welche namentlich aus dem bisherigen Schüttbodenfonde entstehen sollen, um diesem zu begründenden und anzuhoffenden Institute gewissermaßen als Mittelglied zu dienen, sich entwickeln wird.

Ich denke mir also übrigens auch das, daß die Bank als Hypothekenbank wesentlich für den Grundbesitz gegründet ist; daß es aber gewiß auch zu wünschen ist, baß sie nebenbei und soweit sich das thun und vereinbaren läßt, auch andere Geschäfte übernehme, weil sie mittels anderer Geschäfte auch anderen Kreisen der Bevölkerung, die nicht dem


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Grundbesitze angehören, wesentliche Dienste leisten kann.

Sie kann solche Dienste wesentlich dem Gewerbe- und dem Handelsstande leisten, für welche speziell dieses Institut nicht begründet ist, wobei jedenfalls mit den Uiberschüffen dieses Fondes und mit diesen Manipulationen, wenn sie der Anstalt zugewiesen werden, sehr viel Nützliches gefördert werden kann. Ich denke mir die Sache ungefähr so wie mit einer Eisenbahnbrücke; die Eisenbahnbrücke wird zunächst gebaut um der Eisenbahn willen, aber in neuerer Zeit hat man es in so vielen Fällen immer für zweckmäßig gehalten, neben der Eisenbahnbrücke auch eine Brücke für Fußgänger und für gewöhnliche Fuhrwerke zu errichten. Ich denke mir unsere Hypothekenbank ebenso; die Hauptsache sind Hypothekargeschäfte, aber nebenbei kann, ich glaube zur wesentlichen Förderung und Belebung des allgemeinen Besten des Landes, das Geschäft vermehrt, diese zweite Brücke für den Fußgänger, respective für den kleinen Verkehr, für das Gewerbe und den Handelsstand nebenbei errichtet weiden. Aus diesem Grunde glaube ich dem hohen Hause meinen Antrag empfehlen zu können.

Oberst-Land-Marschall: Herr Professor Herbst.

Prof. Dr. Herbst: Ich kann mich mit den Ansichten, welche Herr Dr. Rieger entwickelt hat, nicht einverstanden erklären und würde von den zu gestattenden Geschäften die zwei besonders angeführten ausschließen, nähmlich die Uibernahme von Depositen im eigentlichen juristischen Sinne, das ist die Uibernahme von Gegenständen zur Verwahrung, und zweitens und noch mehr die Uibernahme von fremden Geldern in laufende Rechnung. Dazu bestimmt mich, ich muß es offen bekennen, eine große Reihe von Gründen. Der erste Grund ist die Frage: um was handelt es sich hier im §. 4? Um die Vorschriften, wie die Bank für sichere und nutz-bringende Verwendung der in ihren Cassen befindlichen, zeitweilig nicht benöthigten Baarschaften Sorge zu tragen habe, also um Verwendung der eigenen, in den Bankkassen befindlichen Baarschaften. Es wurde nun vom Landesausschuße beantragt, zu diesem Behufe, d. h. zum Behufe der nutzbringenden Verwendung dieser Baarschaften solle die Anstalt Bank-Geschäfte machen dürfen, und es entstand die Ansicht, es müsse speciell bestimmt werden, welche Geschäfte die Baut machen dürfe, und welche nicht.

Herr Dr. Rieger schlägt vor, es solle die Bank zu diesem Behufe Geschäfte machen können, welche, aber mit den Baarschaften, die ihr gehören, und in ihren Cassen befindlich sind, keine Gemeinsamkeit haben. Daher würde dieses Amendement zu §. 4 auf gar keinen Fall passen, ja es würde dadurch der Zweck der Anstalt ein ganz anderer werden.

Man könnte nämlich nicht sagen: "Der Zweck der Hypothekenbank ist Förderung des Realkredites durch Gewährung von Darlehen auf in Böhmen liegende Realitäten", fondern man müßte sagen: es wird eins Bank errichtet, welche alles thun kaun und soll, was Banken überhaupt thun, mit Ausnahme der Zettelemission. (Bravo links)

Das ist nicht der Zweck, welcher dem Entwurf vorschwebt; das ist nicht dasjenige, was man beabsichtigt, wenn man die Haftung auch auf den Domestikalfond ausdehnt, sondern man hat speziell die Förderung des Realkredites im Auge zu behalten, und das, was der §. 4 sagt, ist etwas ganz sekundäres, nur damit die Baarschaft nicht nutzlos liege in den Cassen, soll sie verwendet werden.

Ich meine somit, es entspricht das von Hrn. Dr. Rieger beantragte Amendement nicht dem Zwecke des Institutes.

Was ferner die Annahme von Depositen im eigentlichen juristischen Sinne des Wortes betrifft, so ist zu erwägen, daß die Bank noch keine Localität hat, es muß eine Localität erst eingerichtet werden und wenn man die Annahme des Depositums gestattet, so würden diese Localitäten anders einzurichten sein, als sie dem eigentlichen Zwecke der Anstalt gemäß eingerichtet werden müßten. Es kann also gar nicht abgesehen werden, worin das Nutzbringende dieses Geschäftes bestehen soll, denn man weiß gar nicht, in welcher Ausdehnung die Uibernahme zur Verwahrung in Anspruch genommen werden wird, während man doch bei der Acquirirung oder Adaptirung eines Gebäudes für die Anstalt hierauf Rücksicht nehmen muß. Hierin kann nicht ein nutzbringendes Geschäft liegen. Wahrhaft gefährlich aber wäre das andere Geschäft, die Über-nahme fremder Gelder in laufende Rechnung und gegen Verzinsung.

Ich kann nur aufmerksam machen, baß bei den Statuten der österreichischen Nationalbank auf das Entschiedenste Widerspruch dagegen eingelegt wurde, baß der Bank dieses Geschäft gestattet werden soll, aus nahe liegenden Gründen.

Was sollte die Bank mit den in laufende Rechnung übernommenen Geldern thun? Sie im Wege der Belehnung oder der Escomtirung austhun, und zwar bis auf 3 Monate hinaus. Der aber, der die Gelder in laufende Rechnung gegeben hat, muß nach wenigen Tagen schon sein Geld zurückfordern können, denn wenn er drei Monate früher aufkünden muß, so braucht er die Bank nicht; nicht nur stehen ihm eine ganze Menge von Instituten, welche nach einer Aufkündigung auf 3 Tage oder á vista Geld zurückzahlen, zu Gebote, sondern er kann sich sein Gelb selbst nutzbringend machen, wenn er 3 Monate auf die Wiedererlangung war-ten soll. Die Bank muß also eine kurze Frist zur Wieberauszahlung des Geldes geben.

Wie kann sie das thun, wenn sie nur den verhältnißmäßig geringen Fond, wie den, welcher zur Belehnung oder Escomptirung bestimmt ist, zur Verfügung hat.

Ich glaube daher, baß auch dieses für die

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Bank nicht nützlich wäre. Mir scheint aber ferner, es ist auch gar kein Bedürfniß darnach vorhanden; denn nach dieser Richtung bestehen andere Anstalten und werden sich noch andere entwickeln. Schon jetzt ist in Prag außer der Credit-Anstalt-Filiale eine Escompteanstalt im Werden, von der ich wünsche, daß ihr das Recht eingeräumt werden möge Gelder in laufende Rechnung zu nehmen, aber die Hypothekenbankanstalt ist dazu nicht bestimmt und ich fürchte sehr, unser Entwurf werbe viel schwerer Gesetzeskraft erlangen, wenn man etwas Fremdartiges damit in Verbindung bringt. Man würde dadurch auch den Landesfond in der That in eine Haftung hinein bringen, die der Natur der Sache nicht entspricht. Denn wenn ich auch vollkommen überzeugt bin, die Haftung für eigentliche Hypothekenbankgeschäfte ist eine ideale, kann ich dieß nicht zugeben, wenn bedeutende Summen in laufende Rechnung genommen würben, und diese können bedeutend sein; die Sparkasse allein hat 20 Mill. fremde Gelder in Rechnung. So große Summen aber in Lombard auszuthun, hat an sich schon seine Schwierigkeiten und Gefahren und vor dieser Gefahr möchte ich warnen.

Wenn Dr. Rieger schließlich bemerkt hat, es liege nicht im Wesen des Instituts, aber es ist nützlich, so muß ich sagen, des Nützlichen ist viel, aber wenn man einen bestimmten Zweck hat, muß man diesen Zweck zu erreichen, und alles zu ver-meiden suchen, was diesen Zweck gefährdet.

Nun ist die Förderung des Realcredites in Böhmen etwas sehr wichtiges und nothwendiges, und wir können uns sehr gratuliren, wenn wir ein Institut schaffen, welches diesen Zweck zu befördern im Stande ist. Wir wollen aber dieses Institut nicht durch etwas fremdartiges erschweren und dadurch vielleicht sogar hindern, daß selbst der Hauptzweck erreicht werde.

Ich möchte an das Gleichniß anknüpfen, welches Dr. Rieger gemacht hat, indem er sagte: wenn man Eisenbahnbrücken baut, so bestimmt mau sie mitunter nicht blos für diesen Zweck, sondern man macht die Brücke breiter, und läßt die Wägen darüber fahren und die Fußgänger darüber gehen, — das ist richtig. Aber wenn man neben der Eisenbahnbrücke schon eine andere Brücke hat, und wir haben für jene Zwecke andere Anstalten, so scheint es nicht zweckmäßig zu sein, wenn man dennoch die Wägen über die Eisenbahnbrücke fahren und die Fußgänger darüber gehen läßt, obsvon sie daneben fahren und gehen können, um auf die Gefahr hin, daß dann vielleicht die Eisenbahnbrücke durch die Wägen und Fußganger so beschwert wird, daß die ganze Brücke mit ihnen ins Wasser fällt. (Bravo, Heiterkeit)

Oberstlandmarschall: Ich habe einen Antrag von Herrn Skrejšowský bekommen, den er mir eingehändigt hat; nämlich er bezieht sich auf die Ueberschrift dieses Abschnittes. Diese Ueberschrift lautet: "Benützung der Baarschaften" Der Abgeordnete Skrejšowský beantragt statt dieser Ueberschrift zu sagen: "Geschäfte der Bank."

Wünscht noch jemand das Wort zu ergreifen? (Niemand meldet sich).

Also werde ich dem Berichterstatter das Schlußwort ertheilen.

Berichterstatter Pinkas: Ich glaube, die wesentlichsten Bedenken haben die Schlußworte des §. 4 in der Versammlung hervorgerufen, indem man der Bank zu dem obigen Zwecke (Rufe: lauter), — ich bitte um Verzeihung, ich kann über mein Organ nicht hinaus (Heiterkeit) — es möglich macht, Geschäfte zu machen.

Ich glaube, es würde zur Beseitigung aller dieser Bedenken vollkommen hinreichen, wenn man die 2 letzten Zeilen des 8. 4 weglassen und sich vorläufig darauf beschränken würde zu sagen: "Die Bankverwaltung hat jeder Zeit für die sichere und nutzbringende Verwendung der in ihr befindlichen Barschaften Sorge zu tragen."

Damit ist gesagt, daß die Bankverwaltung sicher vorzugehen hat, und verzinslich das Geld zu placiren hat.

Diese Enumerirungen, welche in den gestellten Amendementen enthalten sind, sind entweder zu weit oder zu eng. Man kann nicht wissen, ob sie ausreichen oder ob ihrer zu viel sein werden.

Ich glaube, daß gerade durch die Bedenken gegen den Wechseleskompte, und durch die Beden-ken des Dr. Rieger erwiesen ist, daß man das eigentlich der Aufsicht des Commissionsausschußes überlassen muß, die Direction zu controlliren in den Geschäften, welche die Bank verrichten und welche sie nicht vornehmen darf, weil sie in engen Gränzen sich bewegen muß.

Daher glaube ich beantragen zu können, daß der ursprüngliche Antrag beibehalten werde; sollte er aber fallen, so schließe ich mich dem Antrage des Abgeordneten Steffens an. — Was aber die vom Abgeordneten Skrejšowský beantragte Stylisirung betrifft, so ist sie jedenfalls zu weit, denn die Geschäftsführung umfaßt ja den ganzen Entwurf, hier. Handelt es sich nur um die Benützung der Baarschaften, dadurch wird, glaube ich nichts genützt, sondern nur eine Begriffsverwirrung angebahnt.

Oberstlandmarschall: Wir werben also zur Abstimmung schreiten. Ich glaube, ich werde den Paragraph in zwei Absätze theilen und zuerst den 1. Absatz, gegen den sich kein Redner erhoben hat, zur Abstimmung bringen und dann den 2. Absatz und natürlich diejenigen Amendements, welche gestellt wurden. Ich bitte also, den 1. Absatz noch einmal vorzulesen.

(Dr. Pinkas liest den 1. Absah des §. 4 deutsch, Landtagssekretär Schmidt böhmisch.) Benützung der Barschaften. §.4.

Die Bankverwaltung hat jederzeit für sichere und nutzbringende Verwendung der in ihren Kassen


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befindlichen, zeitweilig nicht benöthigten Baarschaften Sorge zu tragen.

Jak se má s hotovými penìzi nakládati.

§. 4.

Správa banky má se pokaždé postarati o bezpeèné a prospìšné zužitkováni hotových penìz, v pokladnících se nalezajících, jichžto na ten èas právì není potøebí.

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, die für die Annahme des ersten Absatzes sind, bitte ich es jetzt durch Aufstehen zu erkennen zu geben (wird angenommen.) Nun kommt der zweite Absatz zur Abstimmung.

Ich habe hier 3 Anträge, ammendirende Antrage, und endlich ist der Antrag des Herrn Berichterstatters, welcher auf gänzliche Weglassung des Absatzes geht, und jedenfalls der weitgehendste ist. Ich werde also mit diesem Antragt beginnen.

Dr. Rieger: Ich glaube Euer Excellenz, wenn alle Amendements fallen, so bleibt ohnehin der 1. Absatz allein stehen.

Oberstlandmarschall: So werden wir die einzelnen Amendements zur Abstimmung bringen.

Dr. Rieger: Der erste Absatz ist bereits angenommen, der bleibt jedenfalls stehen, wenn auch der andere nicht angenommen wird.

Oberstlandmarschall: Wenn ich die Abstimmung mit den Amendements beginnen muß, so werde ich mit dem Amendement beginnen, welches am weitesten und am allgemeinsten lautet, und das ist das von Dr. Rieger nach meiner Ansicht. Ich werde das Amendement noch einmal vorlesen lassen.

Dr. Pinkas: Ich beantrage, daß über den Schlußsatz des Riegerschen Antrages separat abgestimmt werde — ein Bezug fremden Geldes" — weil das etwas Separates ist.

Oberstlandmarschall: Gegen Dr. Riegers Antrag sind Anträge gestellt auf Verwerfung sämmtlicher Absätze und vom Herrn v. Lämmel, daß nur Wechselescompte ausgelassen werden soll.

Dr. Rieger: Gegen die getheilte Abstimmung habe ich nichts — dann würde der letzte Schlußsatz: "fremde Gelder in Verzinsung zu nehmen" — extra zur Abstimmung kommen.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag noch einmal vorlesen lassen, damit das Haus ihn noch einmal hört.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Návrh Dra. Riegra.

Slavný snìm raèiž uzavøíti k èlánku IV. pøedlohy o hypoteèní bance v 2. odstávci tuto zmìnu: k tomuto cíli, — a k snadnìjšímu zvìtšení záloženého fondu mùže hypoteèní banka dìlati také obchod v depositech a eskomptu — dávati pùjèky na papíry cenné a pøijmouti cizé peníze s úroènìním.

Der hohe Landtag wolle beschließen, im §. 4 der Vorlage über das Hypothekenbankgesetz soll der 2. Absatz in folgender Weise abgeändert werden:

Zu diesem Zwecke und zur schnelleren Hebung ihres Reservefondes kann die Hypothekenbank auch Depositen- und Escomptegeschäfte machen, Werthpapiere belehnen und fremde Gelder in Verzinsung nehmen.

Oberstlandmarschall: Es ist noch der Antrag Steffens: Der hohe Landtag möge beschließen, daß §. 4 zu lauten habe: Sie kann, d. i. die Bankverwaltung, kann zu diesem Zwecke:

Sekretär Schmiedt liest:

1) Bereits gezogene Pfandbriefe oder auch Coupons von Pfandbriefen eskomptiren.

2) Pfandbriefe oder Staatspapiere bis auf 2/3 des Werthes nach dem Tagescourse belehnen, und

3) Wechsel unter Beobachtung instruktionsmäßiger Vorsichtsmaßregeln eskomptiren.

Slavný snìm ráèíž uzavøíti v èlánku 4. a zní odstavec 2:

1) takto: k tomu konci mùže pøednì již vylosované zástavné listy a kupony jejich eskomptovati.

2) Pujèky dávati na zástavní lístky neb papíry státní až do 2/3 ceny dle kursu tohoto dne.

3) Eskomptovati smìnky dle pøedpisu v instøukcí obsaženém.

Oberstlandmarschall: Nun ist noch über den Antrag des Ritters Lämmels abzustimmen, daß aus dem Antrage des Herrn Dr. Rieger die Eskomptegeschäfte überhaupt ausgelassen werden.

Rada Schmidt: Návrh p. poslance Lämmla aby v návrhu Drm. Riegrem podaném: "slova Obchod eskomptni vùbec" vynechaná byla.

Oberstlandmarschall: Endlich der Antrag des Abgeordneten Skejšowský auf Abänderung der Uiberschrift, den ich aber zuletzt zur Abstimmung bringen werde, weil der Inhalt des Paragraphes entscheiden wird, welche Uiberschrift gewählt werden soll. Wir werben also mit dem Antrage des Dr. Rieger zur Abstimmung schreiten und zwar absatzweise, nämlich Depositengeschäfte, Eskomptgeschäfte, wo zugleich der Antrag des Hrn. Ritter v. Lämmel, der gegen die Escomptgeschäfte gerichtet ist, zur Abstimmung kommt, und drittens die Geschäfte durch Aufnahme von fremden Geldern.

R. Schmidt: "K tomu cíli a k snadnìj-šímu zvýšeni záložného fondu mùže bank dìlati obchod v depositech a dávati pùjèky na papíry cenné.

Dr. Rieger: Ich sage allgemein: "Werthpapiere" nicht blos "Staatspapiere" oder Pfandpapiere, weil ich auch Industriepapiere inbegriffen haben will.

Oberstlandmarschall: Soll der Bank gestattet werden, Depositen anzunehmen und Werth-Papiere ohne Beschränkung auf Staats- und Pfandpapiere zu belehnen?

Diejenigen Herren, die für den Antrag find bitte ich aufzustehen. (Es geschieht). Es ist die Mi-norität (51.)

Will der Herr Antragsteller noch die eiteren Absätze zur Abstimmung bringen?


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Rieger: Nein.

Steffens: Jetzt bitte ich Excellenz, daß auch über meinen Antrag absatzweise abgestimmt werde.

Oberstlandmarsch all: Jetzt werden wir über den Antrag des Abgeordneten Steffens abstimmen und zwar nach Absätzen.

L. S. Schmidt liest:

1. bereits gezogene Pfandbriefe oder auch Coupons von Pfandbriefen espomptiren,

Oberstlandmarschall: Ich bitte die-jenigen Herren, die dafür sind, aufzustehen, (Majo-rität.) Dieser Absatz ist angenommen.

L.-S. Schmidt liest:

2. Pfandbriefe oder Staatspapiere bis zu 2/3 des Werthes nach dem Tagescurse belehnen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die-jenigen Herren, die für diesen Absatz sind, aufzustehen. (Es erhebt sich die Majorität.) Er ist angenommen.

L.-T.-S. Schmidt liest:

3. Wechsel unter Beobachtung der instruktionsmäßigen. Vorsichtsmaßregeln zu eskomptiren.

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, die für die Wechseleskompte-Geschäfte sind, bitte ich aufzustehen. (97 erheben sich.)

Ich bitte die Herren, die dagegen sind, aufzustehen. (82).

Es ist angenommen das Wechselescomptgeschäft. Somit ist der ganze Antrag des Abgeord-neten Steffens angenommen.

Steffene; Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß über §. 5 erst in der nächsten Sitzung verhandelt werde.

Oberstlandmarschall: Ich babe eben die Sitzung schließen wollen (große Heiterkeit.)

Wir werden die nächste Sitzung, morgen haben.

Skrejèowský: Ich bitte, es handelt sich darum, ob es lediglich Barschaftsverwendungen oder wirkliche Bankgeschäfte sind, denn nach der Annahme des Antrages des Herrn Steffens ist der Titel nicht mehr hinreichend.

Oberstlandmarschall: Ich bitte also den ganzen Antrag nochmals vorzulesen.

(Landtagssekretär Schmidt liest):

§. 4. Die Bankverwaltung hat jederzeit für eine sichere und nutzbrigender in ihrer Kasse befind-lichen zeitweiligen nicht benöthigten Baarschaften Sorge zu tragen. Sie kann zu diesem Zwecke

a) bereits gezogene Pfandbriefe oder auch Cou-pons von Pfandbriefen eskomptiren.

b) Pfandbriefe oder Staatspapiere bis zwei Drittel des Werthes nach dem Tagescurs belehnen.

c) Wechsel unter Beobachtung instruktionsmäßiger Vorsichtsmaßregeln escomptiren.

Oberstlandmarschall: Nun werde ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Skrejšowský zur Abstimmung bringen, nämlich baß die Aufschrift dieses §. geändert werden möge und statt "Benüzzung der Baarschaft," "Geschäfte der Bank." Ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, aufzustehen. (Wird hinreichend unterstützt.)

Ich werbe ihn nun zur Abstimmung bringen. Ich bitte also die Herren sich wieder niederzusetzen und welche für den Antrag sind, aufzustehen. (Mi-norität.)

Nächste Sitzung ist morgen 10 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen Tagesordnung.

Heute Abends 6 Uhr Comitesitzung (läutet) über die Kirchenkonkurrenzvorlage. Am 21. das ist morgen, um 6 Uhr Abends Sitzung der Commission über den Antrag des Abgeordneten Herrn Purkynì wegen Erlassung einer Amnestieadresse im Bureau des Landesausschußbeisitzers Herrn Dr. Rieger. — Ausschuß zur Vorberathung des Landesausschuß-Präsidialberichtes lücksichtlich der, der Commission zugewiesenen Anträge: Samstag 21. Februar um 6 Uhr Abends im Bureau des Herrn Dr. Pinkas. Gemeindeausschußsitzung heute Abends s Uhr. — Straßenbaukonkurrenzausschußsitzung heute 6 Uhr.

Schluß der Sitzung 5 Minuten vor 3 Uhr Nachmittags.

Dr. Julius Hanisch,

Verificator.

Rudolf Fr. Fürstl.

Verificator.

JUDr. Karel Roth,

Verificator.

Berichtigung

von Druckfehlern im stenografischen Berichte über die XV. Landtagssitzung:

Seite 415 zweite Spalte, Zeile 4 von nuten statt jsem vìdìl, soll lauten "jsme vìdìli."

" " " " Zeile 3 von unten statt vám soll gelesen werden "nám."

" " " " Zeile 2 von unten statt abychom soll lauten "abyste."

Druck der k. k. Hofbuchdruckerei von Gottlieb Haafe Söhne.


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