Ètvrtek 19. února 1863

Stenografická zpráva

o

XVI. sedìni druhých roèních porad vysokého snìmu Èeského od roku 1861, dne 19. února 1863.

Stenografischer Bericht

über die

XVI. Sitzung der zweiten Session des hohen böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 19. Feber 1863.

Sezení zahájeno v 10 hod. 20 min. za pøedsednictví J. Exc. nejv. zem. maršálka p. Alberta hrabìte Nostice-Rhinka a u pøítomnosti námìstka jeho Dr. Vaòky.

Zemìpanští komisaøi: J. Exc. p. námìstek pøedsedy místodržitelstva baron z Kellersperkù a místodržitelský rada p. J. Neubauer a rytíø Vilém z Bachu.

Die Sitzung wurde eröffnet um 10 Uhr 20 Min., unter dem Vorsitze Sr. Exc. des Hrn. Oberstlandmarschalls Albert Grafen v. Nostitz-Rhinek und in Gegenwart des O. L.-M.-Stellvertreters Dr. Wanka.

Landesfürstliche Commissäre: Se. Excell. Herr Statthalterei-Vicepräsident Baron von Kellersperg, dann Statthaltereiräthe Hr. J. Neubauer und Hr. Wilhelm Ritter von Bach.

Oberstlandmarschall: läutet.

Die Geschäftsprotokolle der letzten Sitzung sind durch die laut der Geschäftsordnung vorschriftsmäßige Zeit in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegen. Ich stelle die Frage, ob Jemand eine Berichtigung verlangt, wenn nicht, so werde ich die beiden Protokolle unterschreiben; (Niemand meldet sich) sie sind agnoszirt. Mehrere Herren Abgeordneten haben sich bei mir wegen Krankheit entschuldigen lassen, und zwar: Herr Graf Franz Thun, Herr Vojáèek, Herr Dr. Gerber, Herr Sladkowský und Herr Hille. Ferner hat der Herr Abgeordnete Hardtmuth einen Urlaub auf einige Tage verlangt, den ich ihm erlaubt habe, weil er unter den von Sr. Majestät ausgezeichneten Industriellen ist und daher gegenwärtig sich in Wien befindet ferner hat mich Franz Freiherr Korb von Weidenheim, welcher wegen dringender Geschäfte auf seinen Gütern ist, um Urlaub ersucht, den ich ihm bis zum 21. dieses Monats ertheilt habe; auch der Abgeordnete Dr. Krása hat sich wegen Krankheit entschuldigen lassen; endlich ist Herrn Grafen Jaromir Èernin ein 8tägiger Urlaub bis zum 26. Feber ertheilt worden.

In die Commission für den Antrag des Hrn. Dr. Herbst und Dr. Klaudy wegen Einführung, der Geschwornen-Institute und Aenderungen des Strafgesetzes wurden folgende Mitglieder gewählt: Aus der Curie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 52 Stimmzetteln: Herr Graf von Wolkenstein mit 49, Herr Leo Graf von Thun mit 48, Herr Doubek mit 48 Stimmen. Aus der Curie der Städte und Industrialorte wurden 77 Stimmzettel abgegeben, es erhielten die Herren: Dr. Herbst 45 Stimmen, Römheld 41, und Hanisch 39; aus der Curie der Landgemeinden bei 70 Stimmenden Dr. Klaudy 51, Dr. Grünwald 49 und Hawelka 48 Stimmen.

Ich werde also die Herren, auf welche die Wahl gefallen ist, ersuchen nach der Landtagssitzng sich im Landesausschußsitzungssaale zu konstituiren, und mir die Anzeige über ihre Constituirung zu erstatten.

Im Drucke sind heute vertheilt worden der Antrag des Herrn Dr. Grégr auf Uebergabe des Prager Leihamtes in die Landesverwaltung; die nachträgliche Beilage zu dem bereits vertheilten Bericht des Landesausschußes bezüglich der Verwaltung des Bubenèer Baum- und Thiergartens; der stenographische Bericht der 13. und 14. Sitzung, das Geschäfsprotokoll der 13. Sitzung, der Bericht des Landesausschußes betreffend die Reorganisirung des polytechnischen Landes-Institutes.

Ueber das Ansuchen der Correktoren mache ich die Versammlung darauf aufmerksam, daß die Correktoren noch nach der früheren provisorischen Geschäftsordnung gewählt wurden, und daß in dieser früheren Geschäftsordnung die Zeit ihrer Funktion auf 4 Wochen beschränkt war, während die gegenwärtig geltende Geschäftsordnung in dieser Richtung keine Bestimmung enthält.

Die Herrn Correktoren haben mich aufmerksam gemacht, daß, nachdem sie noch nach der alten Geschäftsordnung gewählt sind, ihre Funktionen, da bereits 4 Wochen vorüber sind, eigentlich aufgehört haben, und haben mich ersucht, dies Anfrage an das Haus zu stellen, ob es nicht zweckentsprechend wäre, auf Grundlage der neuen Geschäftsordnung eine neue Wahl der Correktoren vorzunehmen. Die neue Geschäftsordnung enthält über die Zeit der Funktionirung der Correktoren, welche gewählt sind, gar nichts, aber ich glaube doch aufmerksam machen zu müssen, daß es wohl billig wäre, wenn bei einer Session, die viele Wochen dauert, dieses Geschäft nicht für die ganze Session immer denselben Mitgliedern überlassen bliebe.

Ich werde also das Haus fragen, ob es damit einverstanden ist, jetzt, nachdem 4 Wochen längst vorüber sind, eine neue Wahl der Correktoren vorzunehmen.

Ich bitte also die Herren, die mit der Neuwahl einverstanden sind, nachdem die gegenwärtigen

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Herren Correktoren durch länger als 4 Wochen ihren Dienst gethan haben — dieß durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Majorität.)

Ich werde also am Schluß der heutigen Sizzung die respektiven Curien auffordern, diese neue Wahl vorzunehmen. — Nachdem in der neuen provisorischen Geschäftsordnung nach dem §. 5 derselben die Landtagsbeamten und zwar der Landtagssekretär und die Landtagsaktuare die Angelobung in die Hände des Oberstlandmarschalls in der Versammlung zu leisten haben, werde ich jetzt die Angelobung vornehmen.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Oberstlandmarschall (zum Landtagssekretär): Sie werden in Ihrer Eigenschaft als Landtagssekretär in meine Hände mit Beziehung auf den von Ihnen abgelegten Diensteid angeloben, die Ihnen durch §§. 4 und 6 der provisorischen Geschäftsordnung des Landtags auferlegten Obliegenheiten gewissenhaft und pünktlich zu erfüllen.

Námìstek nejvyš. maršálka Dr. Vaòka: "Složíte co tajemník snìmu vzhledem k své úøední pøísaze v. ruce nejvyššího zemského maršálka slib, že budete svìdomitì a správné plniti povinnosti, jež se Vám ukládají èlánkem 4. a 6. øádu jednacího.

(Landtagdsekr. Schmidt leiste die Angelobung.)

Oberstlandmarschall (zu den 4 Landtagsactuaren): Sie werden in Ihrer Eigenschaft als Landtagsactuare in meine Hände mit Beziehung auf den von Ihnen abgelegten Diensteid angeloben, die Ihnen durch §§. 4 und 6 der provisorischen Geschäftsordnung des Landtags auferlegten Obliegenheiten gewissenhaft und pünktlich zu erfüllen.

Námìstek nejvyš, maršálka Dr. Vaòka: "Složíte co aktuaøi zemského snìmu vzhledem k své úøední pøísaze v ruce nejvyššího zemského maršálka slib, že budete svìdomitì a správnì plniti povinnosti, jež se Vám ukládají èlánkem 4. a 6. øádu jednacího.

(Die Landtagsaktuare Ansorge, Kuchinka, Blažek und Seidl leisten die Angelobung.)

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun vorerst zur Lesung des Einlaufs über.

(Landtagssekretär Schmidt liest den Einlauf.)

Spisy.

na snìmovní kanceláø došlé 12. února 1863.

Èís. 308.

Poslanec Laufberger podává petici zástupitelstva obce Rochlic v Krkonošských horách o bezúroèní pùjèku 10.000 zl. z fondu zemského na zøízení silnice do horní Rochlice.

(Sl. präs. snìmu odevzdalo tuto petici komisi o konkurrencí k silnicím, by v úvahu vzatá byla pøi poradì o silnicích, které silnice by se ku podpoøe chudoby v Krkonošských a Krušhorách stavìti mìly.)

13. února.

Èís. 309.

Posl. Šimon Dvoøák podává žádost pøedstavenstva mìsta Rokycan o zmìnu volebního øádu v tom smìru, by mìsto Rokycany samostatnì jednoho poslance do snìmu zemského voliti mohlo.

(Sl. praes. odevzdalo tuto žádost komisí pro návrh dra. Palackého na revisi volebního øádu.

Èís. 310.

Posl. Vácslav Seifert podává petici obci Milevo, Las, Benešov, Tunìchody, Zhoø, Jivany, Juritína a Ostrov (okr. Støíbrský) o zaøídìní honebního práva.

Èís. 311.

Zastupitelstvo obce Trautenbach (okr. Trutnovský) prosí, by zplácení pùjèky 1920 zl.

Einlauf

vom 12. Februar angefangen.

Nr. 308.

Abg. Laufberger überreicht Petition der Gemeinderepräsentanz der Geminde Rochlitz im Riesengebirge um unverzinslichen Porschuß v. 10.000 fl. aus dem Landesfonde zur Herstellung der Straßenstrecke von der Einmündung des Hüttenbaches in die Iser bis nach Oberrochlitz.

(Vom h. Präsidium der Commission für Straßenkonkurrenz zur Bebachtnahme bei den in Angriff zu nehmenden Straßenbauten zur Unterstützung der Erz- und Riesengebirgsbewohner.)

13. Feber.

Nr. 309.

Abg. S. Dwoøák überreicht Eingabe der Stadtgemeinde Rokycan wegen Abänderung der Land-tagswahlordnung in der Richtung, damit die Stadt Rokycan einen eigenen Landtagsabgeordneten wählen könne.

(Wurde vom h. Präsidium der Commission für Palacký's Antrag auf Revision der Wahlordnung übergeben.

Nr. 310.

Abg. Wenzel Seifert überreicht Eingabe der Gemeinden Münchöfen, Laas, Beneschau, Tinchau, Weshoø, Gibian, Juritín und Ostrau (Bez. Mies) bezüglich Regelung der Jagdrechte.

Nr. 311.

Vorstand der Gemeinde Trautenbach (Bezirk Trautenau) bittet um Nachsicht der Rückzahlung


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81 kr. r. è. již ze zemského fondu k stavbì silnice obdržela, ji prominuta byla.

Èís. 312.

Posl. dr. Škarda podává žádost obce Miletice, Soustava a Dlaždov na opatøeni k tomu, by v jejich okolí pøestalo hubení lesù a zdìlávání jich v pole.

Èís. 313.

Poslanec Václav Seidl podává žádost øeznického spolku domažlického, aby zachováno bylo právo 24 masných krámù v mìstì Domažlicích a neb aby za tyto masné krámy dána byla náhrada.

Èís. 314.

Poslanec P. Matoušovský podává žádost osadníkù fary Stoboøické v okr. Planickém o vymožení vykoupení od dávek ke kostelu a ke škole.

Èíslo 315.

Poslanec Krouský podává žádost obcí Peèic Semèic, Libichova, Nemèic, Chlomku, Ctimìøic a Dolanek za vybavení farního desátku.

Èíslo 316.

Poslanec svobodný pán z Voithù podává petici obce Vlkanec (okr. Haberský) by se s obecními pozemky lip hospodaøilo, by zužitkovány, jmenovitì ve veøejné dražbì pronajaty byly.

Èíslo 317.

Zemský výbor podává zprávu o odprodaji obecních pozemkù v obci Vyskytná-Nìmecká.

Èíslo 318.

Zemský výbor podává zpravu o odprodaji obecních pozemkù v mìstské obci Polné.

14. února.

Èíslo 320.

Poslanec dr. Brauner podává žádost jednoty tkalcovských místrù v Praze za udìlení podpory.

Èíslo 321.

Zemský výbor podává zprávu o reorganisaci zaopatøování nalezencù.

Èislo 322.

Poslanec Dr. Milner podává žádost obèanù z obce Rychnova a Libodøic za vyproštìní naturálniho desátku a letníku.

des aus dem Landesfonde zum Straßenbau erhaltenen Vorschußes per 1920 st. 81 kr. öft. W.

Nr. 312.

Abg. Dr. Škarda überreicht Petition der Gemeinde Miletic, Sonftau und Glosau, es möge die Ausrottung der Wälder in der dortigen Umgegend und Verwendung des Waldbodens zum Feldbau eingestellt werden.

Nr. 313.

Ab. Wzl. Seidl überreicht Eingabe der Taufer Fleischhauer genossenschaft wegen Aufrechthaltung der in der Stadt Taus bestehenden 24 Fleischbankstellen und eventuell um Ausmittlung einer Entschädigung für dieselben.

Nr. 314.

Abg. P. Matoušowský überreicht Eingabe der zur Pfarre Stoboøic eingepfarrten Gemeindeinsassen um Ablösung der Abgabenleistung zur Kirche und Schule.

Nr. 315.

Abg. Krouský überreicht Eingabe der Gemeinden Peèic, Semèic, Libichow, Nemèic, Chlomek um Pfarrzehentablösung.

Nr. 316.

Abg. Freiherr von Voith überreicht Eingabe der Gemeinde Wlkanec (Bez. Habern) wegen besserer Gebarung, eventuell öffentlicher Verpachtung der Gemeindegrundstücke.

Nr. 317.

Landesausschuß erstattet Bericht über die Eingabe der Gemeinde Deutsch-Gießhübel wegen Abverkauf einiger Gemeindegrundparzellen.

Nro. 318.

L. A. erstattet Bericht über die Eingabe der Stadtgemeinde Polna wegen Abverkauf mehrerer Gemeindegrundparzellen.

14. Feber.

Nr. 320.

Abg. Dr. Brauner überreicht Eingabe der Prager Webelgenossenschaften um Unterstützung für dieselben.

Nr. 321.

L. A. erstattet Bericht betreffend die Reorganisirung der Findelverpflegung.

Nr. 322.

Abg. Dr. Milner überreicht Gesuch der Gemeindeinsassen von Reichenau und Libodøic um Naturalzehent- Ablösung.

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15. února.

Èíslo 323.

Zemský výbor podává zprávu k žádosti obce Lomy (okr. Jindøicho-Hradecký) o povo-lení prodeje obecních pozemkù.

Èíslo 324.

Zemský výbor podává zprávu o volbì poslance pana prof. Otokara Zeithammera pro okres venkovských obci Královic-Manetinský.

Èíslo 325.

Zemský výbor podává zprávu týkající se reorganisace zemského ústavu technického v Praze.

Èíslo 326.

Zemský výbor podává zprávu o povolení k vybírání všelikých poplatkù v obci Karlínì.

Èíslo 327.

Zemský výbor podává zprávu obce Polna

a) o povolení k vybírání 17%ní obecni pøirážky za rok 1862,

b) 19%ní pøirážky obecní na pøijmy danì pro rok 1863, pak

c) o povolení k pøijmutí pùjèky 1700 zl.

Èíslo 328.

Zemský výbor podává zprávu k pøedloze o rozpoètu fondu domestikálníno, bubeneèského, zemského, fondu porodnice, nálezencù, blázince a donucovací pracovny na rok 1863.

Èíslo 329.

Zemský výbor podává zprávu o pøikoupeni Hollárových a mìdìnných rytin.

Èíslo 330.

Zemský výbor podává zprávu k pøedloze zákona stran chudých pro království Èeské.

Èíslo 331.

Poslanec Dr. Brauner podává žádost majitelù zakoupených práv øeznických v Praze za náhradu zrušené ceny práv tìchto zakoupených v následku zavedené svobody živnostní.

Èíslo 332.

Poslanec Dr. Brauner podává žádost obèanù obce Oumyslovic (okr. Podìbrad) za oddìleni této obce od obce Kout a za uznání takové za samostatnou.

17. února.

Èís. 333.

Zemský výbor podává zprávu mìstské obce Turnova o povolení k poplatku 1 kr. z každého mázu piva, a 1 zl. z každého vìdra líhových nápojù.

15. Feber.

Nr. 323.

L. A. erstattet Bericht über die Eingabe der Gemeinde Tiberschlag (Bez. Neuhaus) um Genehmigung mehrerer Gemeindegrundabverläufe.

Nr. 324.

L, A. Bericht bezüglich des Wahlaktes des Abgeordneten Prof. Anton Ottokar Zeithammer für die Landgemeindebezirke Kralovic-Manetin.

Nr. 325.

L. U. erstattet Bericht, betreffend die Reorganisirung des polytechnischen Institutes.

Nr. 326.

L. A. erstattet Bericht, betreffend die Bewilligung zur Einhebung verschiedener Gebühren und Umlagen in der Stadtgemeinde Karolinenthal.

Nr. 327.

L. A. erstattet Bericht über die Eingabe der Ortsgemeinde Polna

a) um Bewilligung zur Einhebung eines 17% Communalzuschlages pro 1862, und

b) eines 19% Gemeindezuschlages auf direkte Steuern pro 1863, bann

c) um Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens von 1700 fl. Nr. 328.

L. A. erstattet zur Vorlage der Voranschläge für das Verwaltungsjahr 1863, u. z. des Domestikal- und Bubenèer Fondes, des Landes-, Gebähr-, Findel, Irren- und Zwangsarbeitshauses.

Nr. 329.

L. A. erstattet Bericht bezüglich des Ankaufes der Hollarschen Kupferstichsammlung.

Nr. 330.

Laudesausschuß erstattet Bericht zur Vorlage eines Armengesetzes für Böhmen.

Nr. 331.

Abgeordneter Dr. Brauner überreicht Gesuch der Fleischhackergenossenschaft Prags um Entschädigung ihrer durch die Gewerbsfreiheit beschädigten Realgerechtigkeit für Ausübung des Fleischhauergewerbes.

Nr. 332.

Abgeordneter Dr. Brauner überreicht Eingabe der Gemeinde Oumyslowic (Bez. Podìbrad) um Ausscheidung dieser Gemeinde aus dem Verbande der Katastralgemeinde Kout.

17. Feber.

Nr. 333.

Landesausschuß erstattet Bericht über die Eingabe der Stadtgemeinde Turnau wegen Bewilligungserwirkung einer Umlage von 1 kr. per Maß Bier und 1 st. per Eimer anderer geistigen Getränke


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Oberstlandmarschall: Wir werden nun zur Tagesordnung übergehen. — Herr Dr. Pin-kas.....

Freiherr v. Kellersperg: Ich habe die Ehre dem hohen Landtage zwei Regierungsvorlagen vorzulegen. Eine davon betrifft die Anwendung des Solarjahres als Verwaltungsjahr für Oesterreich. Die zweite betrifft die Begutachtung einer neuen Grundbuchsordnung sammt einem darauf bezüglichen Gesetze. Indem ich diese beiden Vorlagen Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall übergebe, verbinde ich damit zugleich die Bitte, diese beiden Vorlagen als dringend behandeln zu wollen, die erste darum, weil damit das Präliminar für 1864 in Verbindung steht, und die zweite darum, weil das Ministerium Willens ist, die Grundbuchsordnung sammt dem darauf bezüglichen Gesetze bereits in der nächsten Reichsrathssession zur legislativen Durchführung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese beiden Vorlagen sammt dem Antrage auf gründliche Behandlung, der von Sr. Exc. gestellt worden ist, auf die nächste Tagesordnung setzen.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Pinkas!

Dr. Pinkas: Meine Herren! Es liegt Ihnen seit längerer Zeit der Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Landes-Hpothekenbank vor. Ich bin vom Landesausschuße ermächtigt, vorerst dem hohen Hause über die Genesis des vorliegenden Entwurfes, wie über den Zweck und das Wesen dieses von uns zu begründenden Institutes einige Erläuterungen zu geben. —

Der Landesausschuß kann die Verdienstlichkeit der Initiative des gestellten Antrages nicht für sich in Anspruch nehmen; denn schon seit dem J. 1846 war im Schoße der böhmischen Herren Stände vielfältig berathen und vielfältig Beschluß gefaßt worden über die Nothwendigkeit der Gründung einer Landes, Hypothekenbank für Böhmen, und es gebührt insbesonders dem verstorbenen Grafen Friedrich von Deim, einem sehr thätigen Mitgliede der böhm. Herren Stände, das Verdienst, die erste Anregung zu diesem Projekte, und die ersten Entwürfe zu dessen Ausführung geliefert zu haben.

Wenn ich heute in dieser h. Versammlung die Immortelle der Erinnerung auf die Grabstätte dieses Mannes lege, der stets für sein Vaterland beseelt und wirksam war, und ein einiges Oesterreich auch an anderen Orten zu vertreten wußte, so glaube ich, im Sinne jener Herren zu handeln, welche im Verein mit dem Verstorbenen für ihr Vaterland — wirksam waren und heute vereinigt mit uns gleichberechtigt gewordenen Bürgern die gleich loyale Wirksamkeit hier forischen. Das Bedürfniß dieser Hypothekenbank wurde immer dringender ; aber die dießfälligen Beschlußfassungen der böhmischen Stände blieben fortan ohne Erfolg. Die engen Schranken, welche die Landesordnung von 1627 der ständischen Wirksamkeit zog, machte diese Bestimmungen durchaus urfruchtbar. Doch je dringender das Bedürfniß wurde, desto mehr strengte man sich an, in dieser Richtung den Bedürfnissen gerecht zu werben, aber erst der heute durch die Verfassung geschaffenen Autonomie des Landes blieb es vorbehalten, der Ausführung dieses lang gehegten Projektes thatkräftig näher zu treten. —

Unter der Aegide des früheren ständischen Ausschußes hat im I. 1860 ein Comité getagt, an dessen Wirksamkeit unser gegenwärtige Herr Oberstlandmarschall den thätigsten Antheil nahm, und es hat dieses Comite den Entwurf zur Gründung einer Landeshypotheken-Bank für Böhmen mit aller Sorgfalt ausgearbeitet und ihn der keiserl. Regierung zur Genehmigung unterbreitet. Inzwischen änderten sich die Verhältnisse. Der böhmische Landtag wurde auf einer neuen Basis einberufen, und in der Landtags-Session 1861 hat der Abgeordnete Herr Dr. Ritter von Limbek diese Frage neuerdings zum Antrage gemacht.

Dieser Antrag wurde dem Landesausschuße vom hohen Hause zur weiteren Behandlung überwiesen und gleichzeitig war von der kais. Regierung der vom ständischen Ausschuße verfaßte Statuten-Entwurf ebenfalls zur verfassungsmäßigen Behandlung an den Landesauschuß gelangt. — Der Landesausschuß hat sowohl den Antrag des Abgeordneten Herrn Ritter von Limbek als den Antrag des früher bestandenen Comités in seine Behandlung genommen und hat, um die Frage mit möglichster Umsicht und Gründlichkeit zu erörtern, ein Comite von Fachmännern gewühlt, welches aus Mitgliedern der Curie des Großgrundbesitzes, aus Mitgliedern der höheren Beamtenschaft und Notabilitäten der National-Oekonomie und der Börsenwelt bestand.

Nach sorgfältigen Berathungen und vielfachen Sitzungen kam ein Entwurf zu Stande, welcher sofort vom Landesausschuße einer neuerlichen, eingehenden Berathung unterzogen wurde, welcher hier dem hohen Landtage zur hohen Beschlußfassung unterbreitet wird. Dieselbe Sorgfalt, welche der Frage bezüglich der Gründung einer Hypothekenbank vom Landesausschuße gewidmet worden ist, hat der Landesausschuß gewissenhaft allen jenen Anträgen gewidmet, welche der hohe Landtag in der vorigen Session seiner Berücksichtigung und Behandlung empfohlen. Diejenigen Herren, welche jüngst dem Landesausschuße den Vorwurf gemacht, daß nicht alle Anträge gleichmäßig behandelt worden sind, dürften sich dadurch beruhigt fühlen, und es erklärlich finden, gaß man bei einer so gründlichen Behandlung diese Masse von Anträgen nicht mit der gewünschten Beschleunigung behandelt hat, denn die Zeit ist vorüber, wo in Oesterreich die Gesetze gewissermaßen fabriksmäßig gemacht wurden; und in gleicher Welse hat sich der Landesausschuß nicht veranlaßt gefunden vorzugehen.

Uiber den Zweck der Anstalt dürfte es kaum nothwendig sein, viele Worte zu machen. Er ist im ersten Paragraf desselben präcisirt; es handelt sich


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darum, dem Grundbesitze in Böhmen, wo möglich relativ billige Capitalien zu geben.

Daß meine Herren für den Großgrundbesitz von der Landesvertretung etwas Entschiedenes, etwas tief Eingreifendes gethan werden muß, liegt auf der Hand, denn so sehr auch die Industrie in Oesterreich berechtigt ist, unsere volle Anerkennung in Anspruch zu nehmen, so darf nicht vergessen werden, baß in der letzten Periode für die Industrie in Oesterreich sehr viel gethan wurde, während für den Grundbesitz durchaus nichts geschah. Der Grundbesitz wurde bisher als das bequemste und greifbarste Objekt einer stets steigenden Besteuerung zwar jeder Zeit in Anspruch genommen, (Bravo rechts) aber es wurde gar nichts gethan um den Grunbesitz zu kräftigen und es ihm möglich zu machen, diese Last zu tragen (Bravo). Daß also die Landesvertretung die Pflicht auf sich nehmen muß, das auszugleichen, wird das hohe Haus in jeder Richtung, hoffe ich, anerkennen.

Es ist nicht genug daran, baß mau nichts für den Grundbesitz gethan hat, es ist sogar in dem Verhältnisse gelegen gewesen, baß das Capital, welches bisher gewohnt war und die Richtung angenommen hatte, auf solide Hypotheken angelegt zu werden, durch die Creirung von Effekten schwankenden Werthes vom Grundbesitze förmlich weggeleitet, und der Capitalist verleitet, sein Capital zu riskiren, um eine momentan höhere Rente zu gewinnen.

Das Einzige, was man bisher gethan hat, ist, daß man im Wege der Legislation für den Hypothekarkredit eine rasche Justiz eingeführt hat; dadurch aber ist der Grundbesitz nur in eine Calamität mehr hineingerathen. Um nun dieser Calamität abzuhelfen, das Capital solider Placirung auf Hypotheken wieder zuzuführen und dem Grundbesitz ein relativ wohlfeiles Capital, beziehungsweise wohlfeileren Credit zu verschaffen, ist der Zweck der zu gründenden Anstalt.

Freilich kann das nur bann der Fall sein, wenn das Land dem Institut die Sanktion gibt durch seine Bürgschaft dafür; es müssen Papiere geschaffen werden, welche, durch das Land garantirt, das früher an solide Elozirung gewohnte Capital wieder an sich locken. — Freilich ist es nicht in der Mission dieses Institutes gelegen, etwa Seifenblasen der Agiotoge zu schaffen, und den Spekulationen freien Spielraum zu geben; im Gegentheil, es wird dieses Institut sich als ein allgemein beliebtes kräftigen und bedeutend heranwachsen, während andere spekulative Unternehmungen gleich im Anfang unendlich viel versprechen und später sehr traurige Resultate liefern. Freilich werden auch sanguinische Hoffnungen, die auf dieses Institut gebaut werden, nicht sofort in Erfüllung gehen; es werden bereits Verschuldete von dieser Anstalt nicht berücksichtigt werden, und werden Nehmer dieser Pfandbriefe dieselben vorerst kaum zum Parikurse verwerthen können; aber der Grundbesitzer, welcher mit diesem Institut in Verbindung tritt, wird in der Stabilität, in der geregelten Sicherheit seines Verhältnisses frei von der Sorge wiederholter Kündigungen, in der sixierten Annultätentilgung den reichlichen, wenn auch vorerst nur relativen Ersatz für die anfängliche Differenz finden, und weiden hinfort nicht von der Willkür des kündigenden Gläubigers, nicht von der Ausbeutung durch den verbothenen, und dennoch blühenden Wucher zu leiden haben. — Das Wesen des Institutes gründet sich darauf, daß der Realkredit mobilirt wird, und daß jedem solchen Creditpapiere eine verläßliche Hypothek korrespondiret. Die Garantie für den Fortbestand des Institutes liegt darin, daß das Institut aus seinem Uiberschuße, aus seinem Gewinn nicht nur die Regiekosten bestreitet, sondern auch ein bedeutendes Capital sammeln werde, welches später dem Lande zu Gute kommt. Eine fernere Garantie für den ungestörten Fortbestand des Institutes und gegen die Entwerthung der Pfandbriefe liegt darin, daß derjenige, welcher mit dem Institute als Schuldner in Rapport tritt, sich verpflichtet, seine Schuld gegen das Institut durch Zahlung in Pfandscheinen zu tilgen. Dies angenommen wird die Nachfrage nach diesen Pfandscheinen desto lebhafter werden, je niedriger sie stehen, so daß diese gesteigerte Nachfrage den Curs der Pfandbriefe wieder heben muß, nach dem natürl chen Verhältnisse zwischen Anbot und Begehr. Bei diesen Garantien, welche das in sich selbst gravitirende Institut für seinen Fortbestand bietet, erscheint die durch das Königreich Böhmen gesetzlich zu leistende Garantie mehr ein Apparat der Würde und weniger eine wirkliche Nothwendigkeit. — Diese Landesgarantie soll dem Institute mehr als moralische Stütze dienen und kaum soll und kann diese Landesgarantie jemals wirklich praktische und das Land belastende Consequenzen haben.

Es bleibt mir nur noch darauf hinzuweisen, daß wahrscheinlicherweise der Vorwurf werden wird, — daß wir das Land im Interesse der Großgrundbesitzes belasten, — aber ich mache aufmerksam darauf. Meine Herren! Der Grundbesitz bleibt unter allen Umständen der wesentlichste Faktor unseres Landes und das Land ist verpflichtet nachzuholen, was es in früherer Zeit versäumt hat. — Wenn man einwenden wird, — es wäre angezeigt gewesen fremdes Capital hereinzuziehen und durch fremdes Capital das Institut zu gründen, — etwa nach französischem Muster — so muß ich darauf hinweisen, daß unser Land — dem Himmel sei gedankt — sich noch in einer gewissen Primitivität befindet, (Bravo Výbornì) was die französischen Zustände und die Ausbeutung nach französischem Muster kaum vertragen möchte; (Bravo) darum nicht weil solche Opfer allenfalls die Großgrundbesitzer vertragen, — aber der Kleingrundbesitzer, für welchen dieses Institut ebenfalls berechnet ist, und welchem es in vollem Maße zugänglich gemacht werden soll, — diese keineswegs ertragen könnte. Insbesondere — Meine Herren!


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ist darauf hinzuweisen, daß diese Garantie vom Lande gratis geboten wird. — Ein solches Institut mit fremdem Capitale gegründet, würde hiezu eines eigenen Fondes bedürfen, und die Kosten dieses Fondes müßte wieder der Grundbesitz tragen. Es liegt in jeder Beziehung im Interesse unseres Landes — es liegt im Interesse des Staates — dieses Institut auf dieser Basis zu gründen.

Meine Herren, es ist noch eines zu erwähnen, was vielen von Ihnen zusagend erscheinen wird. Wenn das Institut bedeutende Resultate erzielt haben wird, so wirb das Kapital dadurch decentralisirt.

Meine Herren, das ist nach meiner Ansicht und Ueberzeugung der praktische Vortheil. Denn das Kapital eben ist die Kraft. Meine Herren, es ist an Ihnen, unsere Autonomie zu inauguriren, ich glaube durch einen Akt wohlthäliqer Tragweite, und ich fordere Sie auf, unserer Autonomie die Weihe zu geben und den Antrag anzunehmen und ihn so schnell und rasch als möglich zu erledigen, damit das Institut sobald als möglich ins Leben geführt wirb. (Lebhaftes výbornì, Bravo.)

Jetzt wollte ich bitten, den Bericht abzulesen.

(Sekretär Schmidt liest den Bericht.)

È. 240. è. 146 snìm.

Slavný snìme!

Zemský výbor podává návrh zákona zemského o zøízení èeského hypoteèního banku zemského spolu s návodem k provedení zákona toho, jež byl na základì návrhu uèinìného za zasedání snìmu roku 1861 od poslance Jana rytíøe z Limbeku, a na základì pøedlohy bývalým èeským výborem stavovským navržené, jemu cís. král. státním ministerstvem k vyøízení dodána, splniv povinnost mu uloženou, vypracoval.

Žádaje za další vyøízení podotýká zároveò, že §§. 12, 13, 14, 15 — 58 a 42 obsažené v návrhu zákona, èílící k širšímu pùsobení a k prospíváni ústavu, jenž se zøíditi má, zasahují do zákonodární pùsobnosti øíšské rady a že by se tudíž pøedložený návrh co do tìchto ustanovení slavné, øíšské radì k vyøízení podati mìl.

Kdyby slavný snìm za dobré uznal, že se návrhy tyto pøímo v poradu vzíti nemají, nýbrž že se mají pøikázati komisí, musely by se jí k prohlédnuti a k podrobnému zkoušení pøedložiti jednací protokoly výboru znalcù, z jehož porad prvotní návrh vyšel.

Z výboru zemského v království èeském.

V Praze, dne 6. èervna 1862.

Nejvyšší maršálek:

Nostic.

Dr. Pinkas.

Nr. 146 Ldtg. Nr. 240.

Hoher Landtag!

Im Anschluße sig % wird der in pflichtmäßiger Behandlung des vom Herrn Landtagsabgeordneten Johann Ritter von Limbeck in der Landtagssession 1861 gestellten Antrages und eines vom früher bestandenen böhmisch - ständischen Ausschuße entworfenen, seitens des k. k. Staats-Ministeriums dem Landesausschuße zur Amtshandlung zugemittelten Projektes bearbeitete Entwurf eines Landesgesetzes zur Gründung einer böhmischen Landeshypothekenbank sammt Durchführungsvorschrift, mit dem Anfügen zur weiteren Behandlung unterbreitet, daß die in dem Gesetzentwurfe aufgenommenen, auf die ausgedehntere Wirksamkeit und das Gedeihen des zu gründenden Instituts einwirkenden §§. 12, 13, 14. 15—58 und 42 in die Wirksamkeit der reichsräthlichen Legislatur einschlagen, der beantragte Gesetzentwurf sohin in dieser Beziehung auch der Behandlung des hohen Reichsrathes zu unterbreiten sein würde.

Falls ein hoher Landtag diese Anträge des Landes-Ausschußes nicht in direkte Behandlung zu nehmen, sondern einer Commission zuzuweisen finden sollte, werden dieser jene Verhandlungsprotokolle des Fachmännercomités zur näheren Durchsicht und Prüfung vorzulegen sein, aus deren Berathungen der ursprügliche Entwurf hervorgegangen ist.

Landesausschuß des Königreichs Böhmen.

Prag, am 6. Juni 1862.

Der Oberstlandmarschall.

Nostitz.

Dr. Pinkas.

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Gesetz vorzulesen.

(Landtagsactuar Kuchinka und Landtagsaktuar Schmidt beginnen abwechselnd ersterer deutsch, letzterer böhmisch, den "Entwurf eines Landesgesetzes beziehungsweise Reichsgesetzes über die Errichtung einer Hypothekenbank" — zu lesen.)

Steffens: Ich bitte Euer Exzellenz: Ich glaube wohl im Sinne der ganzen Versammlung zu sprechen, wenn ich den Antrag stelle, daß das ganze Gesetz nicht abgelesen werben möge; (Bravo) Jeder der anwesenden Mitglieder hat es ja schon ohne dies in der Hand und gelesen, und ich glaube, wir könnten zur Generaldebatte übergehen.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt (fast einstimmig unterstützt). Ich bitte nun jene Herren, welche dafür sind, daß von der Vorlesung abgegangen werbe, die Hand aufzuheben (wird einstimmig angenommen). So werden wir die Generaldebatte beginnen; gemeldet haben sich


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gegen das Gesetz die Herren Kuh und Wolfrum; ich bitte daher Hrn. Kuh das Wort zu ergreifen.

Kuh: Hoher Landtag! daß die Hebung und Förderung des Realcredits ein tief empfundenes Bedürfniß der Grundbesitzer ist, daß der Grundbesitzer nur unkündbare und billige Darlehen brauchen kann, daß es sehr schwierig ist, derlei Darlehen zu erhalten, weil der Kapitalist über sein Kapital eben frei verfügen will— das sind Thatsachen, die nicht erwiesen zu werden brauchen, Thatsachen, welche auch ältere Regierungen bereits berücksichtigt haben, indem sie einerseits zu Gunsten des Großgrundbesitzes den Zinsfuß sixirten, andererseits ein schleppendes und langsames Executions-Verfahren einführten. Eben diese gut gemeinten Erleichterungen bilden aber eine Erschwerung des Realcredits. Um so brennender taucht zumeist eben in Folge solcher Thatsachen die Frage auf: Wie soll den Creditsuchenden Grundbesitzerrn Hilfe geboten, in welcher Weise soll ihnen die Aufnahme von Darlehen erleichtert werden? Das war die Aufgabe, welche sich der Landesausschuß zu stellen hatte und die directe Antwort liegt bereits im ersten §. Es heißt da: die Landesvertretung Böhmens gründet zur Förderung des Realcredits durch Gewähren von Darlehen auf in Böhmen liegende Realitäten ausschließend in Pfandbriefen eine Hypothekenbank für dieses Königreich. Ich bitte mir zu erlauben, eine kurze Zeit bei dieser Bestimmung zu verweilen: Eine Hypothekenbank, wie es in seltsamer Stylisirung heißt, ausschließend in Pfandbriefen!

Ich muß gestehen, ich kenne keine Landeshypothekenbank in ganz Europa. Was heist das "eine Landeshypothekenbank in Pfandbriefen?" Die Bank empfängt ein Pfand und gibt dafür wieder einen Pfandschein aus. Der erste Beg iss, der bei dem Worte "Bank" unwillkürlich aufstoßen muß. Ist die Bank das Geld, das fehlt unserer Bank, es ist eine Bank ohne Geld, es ist eigentlich keine Bank; es ist ein landwirthschaftlicher Creditverein, aber ein Verein ohne Association; es fehlt die Association, der Begriff der Vereinigung im ganzen Entwurfe, es fehlt überhaupt der Grundsatz der volkswirthschaftlichen Selbsthilfe; der Entwurf kennt nur eine Bank, die keine Bank ist, einen Verein der kein Verein ist; weil das Land, das die Aufgabe hat die Association zu fördern, sich selbst als Association setzt und die Aufgabe der Association übernimmt. An diesen Grundübeln leidet der ganze Entwurf, ob er nun vom wirthschaftlichen und finanziellen, oder ob er vom politischen Standpunkte, und gestatten Sie mir den Ausdruck, ob er vom freiheitlichen Standpunkte aus betrachtet wird. Vom wirthschaftlichen Standpunkte tritt mir sogleich der §. 3 scharf entgegen:

"Das Königreich Böhmen hastet für alle durch die Hypothekenbank eingegangenen Verbindlichkeiten." Das Land übernimmt eine Haftung für die Pfandscheine, die ausgegeben werden, auf Grund der Hypothek. Vielleicht mag diese Haftung eine kleine, vielleicht wird man sagen, blos eine fictive sein. Prüfen wir die Größe dieser Hastung. Die Bank hat zu haften, wenn die Annuitäten nicht regelmäßig eingehen und wenn dann keine Zinsen gezahlt werden können. Das ist ein Fall, der sehr oft eintritt, nicht nur in Kriegszeiten, nicht nur bei Unruhen. Die sämmtlichen preußischen Staaten vom Jahre 1806 bis inclusive 1813 entweder in besten Fällen ein Moratorium genommen oder gar keine Zinsen gezahlt, wenn also keine Zinsen gezahlt werden, wenn so traurige Zeiten eintreten, dann soll das arme Land haften. Aber die regelmäßige Zahlung der Annuitäten wird selbst in Friedenszeiten oft vermißt und bei vielen preußischen Ländern betragen im Frieden die Rückstände 2—20%.

Also einmal gilt die Gefahr der Haftung schon bei den Annuitäten. Dann haben wir dieselbe Gefahr bei Unglücksfällen, bei Elementarereignissen, bei Unruhen, bei Defraudationen und Depravationen. Das Gut kommt zur Exekution, es wird unter dem Werthe von 2/3 der Schätzung verkauft — wer soll den Schaben, wer den Ausfall büßen? Das Land?! Die Execution, Sequestration, Unglücksfälle aller Art, können eintreten und Schaden bringen. Wer haftet für den Schaden? Das Land? Ja, wird man sagen, die Bank hat ja auch Einkommen, aus dem Einkommen der Bank wird der Schaden ersetzt, der Verlust der Bank wird ersetzt. Und welcher Verlust? Z. B. der Verlust, den der §.4 anzeigt, in dem vorbehalten ist, daß die Hypothekenbank mit ihrer vorräthigen Baarschaft Bankgeschäfte machen könne. Nun muß ich sagen: Schon dieser eine Passus würde mir bedenklich erscheinen. Es gibt keine Bank, die Bankgeschäfte macht, die nicht auch Verluste hat. Und für diesen Verlust soll einstehen — das Einkommen, das ist eben der Verlust, der vielleicht allein hereingebracht wird. Weiter hören wir im §. 27 daß 4% als Regiebeitrag ein für alle Mal bezahlt werden soll. Es ist das eine Bestimmung, die wohl jeden, der nur ein einziges Mal ein ähnliche Statuten geblickt hat, mit Staunen erfüllen müsse. Ich kenne keine einzige ähnliche Bank, die nicht alljährig 1/2 oder mindestens 1/3 Prozentfordert. Dem Entwurf zu Folge aber soll man 37 Jahre lang mit einem einmaligen 1/4 % Regiebeitrag aufkommen können? Das ist eine pure Unmöglichkeit.

Ich habe, glaube ich, nachgewiesen, daß die Haftung des Landes durchaus keine fiktive, sondern eine sehr ernstlich gemeinte ist und dieß abgesehn, von §. 4 der allein schon einen bedeutenden Verlust bringen könnte. Das also ist unsere Bank, eine Bank, die kein Geld hat, eine Bank, die mit 1/4 % Regiebeitrag aufkommen soll und im besten Falle mit der Baarschaft d. i. mit 21/2 % des Kapitals Geschäfte machen soll. Wenn nun eine solide Wirthschaft herrscht wird sie an diesen 21/2% des Kapitals vielleicht 4% gewinnen so daß im Ganzen der Gewinn 1/10 des Kapitals betragen würde


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was viel zu unbedeutend ist, um ein solches Institut aufrecht halten zu können.

Das ist die Hastung und das ist das Einkommen, ein Einkommen, das im schlimmen Falle kaum hinreicht die Regie zu decken. Man wird nun fragen: wie kommt es denn, daß andere Institute ähnlicher Art aufkommen? Und dafür ist die Antwort sehr leicht.

Es wachen 1) Argusaugen der zunächst betheiligten Mitinteressenten, sodann sind 2) diese Institute auf gegenseitige Haftung gegründet und 3) besitzen fast sämmtliche ähnliche Institute mit wenigen Ausnahmsfällen ein Grundkapital. Das System der preußischen Banken, das wie überhaupt die Hypothekenbanken zuerst in Deutschland aufkam, ist auch nach Rußland hineinverlegt und praktisch geworden, aber nicht überall gediehen.

Da ist es aber auch sowie in Deutschland, die preußischen Banken haben Vorschüße von der Regierung, Darlehen zu 2—4 Millionen Thaler erhalten und zu welchen Prozenten?! Zu 2 oder ohne Zinsen und demnach kamen sie nur schwer auf, dennoch sind die Rückstände der Annuitäten in den verslossenen Jahren, wie nach jedem Mißjahre höchst bedeutend gewesen. Sie kommen aber auch bei anderen Banken ohne gegenseitige Haftung vor. Fehlt aber auch die Haftbarkeit, so ist es ein anderer Umstand, der die Bank hält. Man wird hierin erster Reihe an die Nationalbank in Wien denken. Die Bank steht nicht zu kräftig da, die Pfandbriefe aber angemessen und gut genug.

Das ist wohl wahr, allein die Bank, die 40 M llionen für dieses Geschäft widmen mußte, haftet mit ihrem sämmtlichen mobilen und immobilen Vermögen. Ich will nicht sagen, daß die Pfandbriefe da in sich so groß im Werthe seien.

Allein, meine Herren! so lange das Geld der Nationalbank Werth hat, so lange werden eben die Pfandbriefe mindestens denselben Werth haben.

Aber ich habe im vorhinein schon andere Einwendungen gehört, man hat mich auf den galizischen Creditverein hingewiesen, auf denselben Creditverein, der im heurigen Jahre ein Deficit hat; dieser Verein beruht eben auch auf der strengsten gegenseitigen Haftbarkeit, und der Pfandbriefinhaber hat das Recht jeden Schuldner der Bank sogleich zu pfänden und sich bezahlt zu machen. Der galizische Creditverein aber hat alles zusammengenommen seit mehr als 20 Jahren kaum an 15 Millionen Pfandbriefe vorausgabt, und doch wurde damit nur ein Industrialcredit gewährt, kein landwirthschaftlicher, indem das Geld für Eisenhämmer, großartige Bier. bräuerein und Spir tusbrennerein verausgabt wurde. Und was wären 15 Millionen für unser Land, für unser hochgebildetes Land, das weit größere Summen bedürfen würde, vielleicht über 20 oder 30 Mill?

Ist aber unser Papiermarkt nicht so überschwemmt, daß 20 Millionen schon die Wagschale sehr leicht sinken lassen können? so sinken lassen, daß bann das Papier dem Landwirthe, dem Großgrundbesitzer nicht mehr wünschenswerth sein kann. Kann der Pfandbrief nicht einen so niedern Curs erreichen, daß der billige Credit dann nur imaginär wird? Kann nicht z. B. der Pfandbrief aus 75 oder 70 sinken? Und wenn mann um tiefen Preis mit solchem Kapitalsabzug Geld haben wollte, jeder Landwirth findet es schon heute mit einem Abzug von 25% vom Kapital. Ich weise auch, wenn ich sage, daß es traurig ist, daß das Land eine solche Haftung, eine solche Aufgabe der Association übernehmen soll, auf die Werke, welcher die Association in unserem Lande bereits errichtet hat. Ich weise auf die Sparkasse hin; die wurde im J.1825 mit einem kleinen Fond von 11000 Gulden gegründet; sie hat seit der Zeit an 30 Millionen Gulden dem Grundbesitz geborgt. Noch jetzt stehen in dieser Art 18 Mill. Gulden ans, während der ganze Creditverein in Galizien nur 15 Millionen ausgegeben hat, trotz dem, daß die Pfandbriefe dort gut stehen.

Die eigenthümlichen Ursachen dieses guten Standes brauche ich nicht erst in Erwägung zu ziehen, indem sie nur in Galizien gelten, wo man oft galizische Papiere für besser hält, als österreichische. Ich erinnere nur daran, daß gerade im Jahre 1848 die galizischen Pfandbriefe äußerst gut standen. Wenn nun die böhmische Sparkassa eine so außerordentliche Summe zusammenbrachte, sollte es, da es durch das Geld der kleinen Leute zusammenkam, sollte es nicht dem Landwirthe, dem Großgrundbesitze möglich sein, in ähnlicher Weise für sich selbst zu sorgen. Ist es doch selbst den russischen Bauern gelungen, ein solches Institut zu gründen, haben sie doch auf gegenseitige Haftbarkeit einen solchen Creditverein gegründet, besteht doch sogar in Congreßpolen ein ähnliches Institut. Und das auch zu bewerkstelligen sollte nicht die Intelligenz, die Regsamfeit, die industrielle und landwirthschaftliche Thätigkeit Böhmens im Stande sein? Ich leugne ein solches testimonium paupertatis unserer socialen Organisation. Das ist der wirthschaftliche Grund, den ich geltend machen könnte. Es ist aber ein politischer Grund, der hier noch in Rede kommt, und was den betrifft, muß ich sagen, baß mir der ganze Entwurf schier als eine Unmöglichkeit erscheint. Man hat von französischem Schwindel gesprochen, der nicht nachzuahmen war, ich billige das vollkommen, aber meine Herren, dieses Elaborat riecht selbst sehr französisch. (Oho! im Centrum.) Ich kenne in Frankreich nur eine Anstalt, die der durch dieses Elaborat angestrebten ähnlich ist.

In früherer Zeit hat der Staat wohl die wirthschaftlichen Aufgaben des Volkes übernommen, er hat die wirthschaftliche Thätigkeit des Volkes oft ersetzt; jetzt hat der Landtag, hat der Staat nur die landwirthschaftliche Thätigkeit zu fördern, er hat die Aufgabe, die Assotiation zu fördern, nicht aber als Assotiation selbst einzustehen. Es liegt in einem solchen Beginne fast ein fürchterlicher Gedanke; denn ich glaube, was dem Landtage ziemt und erlaubt ist, das kann auch dem Reichsrath, dem Reiche

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erlaubt sein; wenn es dem Landtage erlaubt ist, daß er eine solche Anstalt gründe, so dürfte dieß vielleicht dem Reichstage auch gestattet sein.

Ich muß sagen, wenn ich der eingefleischteste Centralist wäre, — was ich übrigens nicht bin — wenn eine Reichshypothekenbank vom Reichsrath in Wien gegründet würde, ich würbe erschrecken vor einem solchen Patronate, die nur in einzelne Hände gelegt würde. Ist man denn so sicher über die Art, wie diese neue Landes-Bureaukratie sich aus bilden würde? Soll man statt durch freie Association von hier aus eine Anstalt gründen, die es so verlockend macht, eine bedeutende Macht auszuüben, Gunst zu erweisen, dem einen, der es nur aus gewissen Gründen verdient, und Gunst zu verweigern dem andern Grundbesitzer aus Gründen, die man ihm noch dazu nicht zu sagen brauchte? Ich weiß wohl, wie ich anfangs gesagt habe, wie nothwendig die Hebung des Realcredits ist, ich weiß aber auch, baß dies blos ein Werk der Assoziation sein darf, sein kann. Was dem kleinen Mann, das muß dem Bemittelten, dem Reichen umso eher gelingen können. Aus diesen Gründen, weil ich einerseits für die Gründung einer Landeshypotheken-Anstalt warm wäre, weil ich sogar glaube, und diese Schuld fällt freilich auf das frühere Regime, daß es jammerschade ist, daß wir nicht eine freie Anstalt, eine Hypothekencredit-Anstalt bereits besitzen, ans diesen Gründen erlaube ich mir an das hohe Haus folgenden Antrag zu richten:

"In Erwägung, daß die Hebung und Förderung des Realcredites ein unläugbares Bedürfniß des Grundbesitzes ist;

in Erwägung, baß dem creditbedürftigen Grundbesitze, der seine Schulden nur durch den Ertrag des Ueberschußes zu tilgen im Stande ist, im Allgemeinen aber nur unkündbare und billige Darlehen helfen;

in Erwägung aber, daß derlei Darlehen mit einem Risico verbunden und nur durch den sorgsamften Eifer der unmittelbaren Mitinteressenten auf ein Minium reducirt werden kann;

in Erwägung, baß der vorliegende Entwurf einer Hypothekenbank das volkswirthschaftliche Prinzip der Selbsthilfe der zunächst Betheilten gänzlich außer Acht läßt;

in Erwägung, baß viele Bestimmungen des Entwurfes so sehr von denen in allen anderen Statuten der landwirthschaftlichen Creditanstalten abweichen, daß eine Berathung desselben dem hohen Hause kaum zu einem baldigen beruhigenden Ergebnisse führen dürfte;

in weiterer Erwägung, daß auch eine Ueberweisung des Entwurfes an eine Commission schon der kurzen Zeit wegen, die der Landtag noch versammelt ist, und wegen der bedeutenden, bereits in Angriff genommenen auf die Erledigung harrenden Arbeiten zu keinem Ziele führen dürfte;

wie in fernerer Erwägung, (Heiterkeit) daß die Entscheidung über 2 an dieses hohe Haus gelangte Anträge und zwar über die Freitheilung des Grund und Bodens, sowie über die Umwandlung des Contributionsfondes und der Getreideschüttböben in Ackerkassen für die Theilhaber von wesentlichem Einfluße auf das Statut der Hypothekenbank sein dürfte, daß aber diese Anträge bisher nicht zur Berathung kommen konnten, wolle das hohe Haus, welches dem Landesausschuße für die nächste Session die Stellung reifer Anträge zur Hebung des Realcredits empfiehlt, den Uebergang zur Tagesordnung beschließen.

Oberstlandmarschall: Es haben sich mittlerweile einschreiben lassen für den Antrag Prof, Jelinek, Se. Exc. Graf Clam-Martinic und Ritter v. Limbeck; ich werde also jetzt einen Redner "für" sprechen lassen, und fordern den Herrn Prof. Jelinek auf, das Wort zu ergreifen.

Prof. Jelinek: Ich erlaube mir einige ganz nüchterne Bemerkungen zu machen, auf die mehr glänzende Rebe, die unmittelbar vorhergegangen ist.

Die Einwendungen, welche man gegen den Gesetzentwurf über die Hypothekenbank erhebt, sind theils prinzipieller Natur, theis gehen sie gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfes. Von principieller Natur dürften die sein, daß dem Schuldner auch durch die Annahme des Gesetzentwurfes, durch das ins Lebenrufen der Hypothekenbank nicht geholfen werden kann, weil die Hypothekenbank dem Schuldner nicht baares Geld und zu billigen Procenten geben kann, sondern blos Pfandbriefe gibt, welche nur gegen beträchtlichen Verlust veräußerlich sind. Meine Herren! Dieser Ueberstand läßt sich nicht längnen; allein wir dürfen nichts unmögliches von der Hypothekenbank verlangen. Kein Geldinstitut der Welt wenn es geschaffen ist, ist im Stande die Creditsverhälnisse in einem Augenblicke umzuändern. Die Verhältnisse in Oesterreich sind der Art, daß der Zinsfuß gegenwärtig ungefähr 7% beträgt. Wir können von der Hypothekenbank nicht verlangen, daß sie den Grundbesitzern Kapilien zu 3 oder 4 % schaffe, das ist eine Unmöglichkeit. Die Hypothekenbank spielt blos die Rolle eines Vermittlers, sie tritt zwischen jene, welche Geld brauchen und Kapitalisten, und regelt, möchte ich sagen, den Geldumlauf in einer Weise, daß die zahlreichen Geldquellen, welche so zu sagen — im Sand verrinnen, gesammelt werben und befruchtend auf das gesammte Hypothekarwesen des Landes einwirken. Auch gegenwärtig ist der Grundbesitzer genöhtigt Anleihen zu kontrahiren, von denen der Herr Vorredner selbst geäußert hat, baß man sie nur zu 20 bis 25 % bekommen könne. Daß sie zu solchen Bedingungen zu haben sind, das unterliegt keinem Zweifel; allein ich glaube, daß die Hypothekenbank wenigstens den Vortheil haben wird, die hohen Procente herabzubrücken, und einen regelmäßigen Stand der Geldverhältnisse anzubahnen. — In dieser Beziehung wird, wenn es zur speziellen Debatte kommt, eine Veränderung des Tilgungsplanes, wie er vorgelegt wirb, von entscheidender Wirkung sein. Eine


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andere Einwendung, welche gegen die Hypothekenbank erhoden wird, ist, daß der Gläubiger, welcher einen Pfandbrief in der Hand hat, Papier bekommt, welches gleichfalls nicht al pari steht, und wenn er für die Papiere Geld haben will, er gleichfalls einen bedeutenden Verlust erleidet; nur lehrt die Erfahrung, daß gerade die Papiere, welche auf dem Real-Kredit beruhen, vorzugsweise begünstigt find.

Unsere Grundentlastungs-Obligationen haben keinen so schlechten Curs, stehen weit besser, als gewöhnliche Obligationen des Staates. Auch in auswärtigen Staaten, namentlich in Preußen, wo dieses Hypothekarwesen sehr entwickelt ist, hat man die Erfahrung gemacht, daß die Pfandbriefe einen sehr guten Curs erreicht haben. Ich bemerke nur, daß zwar nach den Erschütterungen der großen Napoleonischen Kriege die Pfandbriefe ziemlich im Curse herabsanken, in den Jahren 1807 bis 1815, wo der Kriegsverhältnisse wegen die Zinszahlung theilweise eingestellt werden mußte, standen die Schlesischen Pfandbriefe auf 78 und die Kur- und Neumärkischen auf 33, in Pommern auf 86, Westpreußen 60, Ostpreußen 64, aber in dem nächsten Jahrzehnte, wo geregelte Verhältnisse eintraten, standen die Pfandbriefe in Schlesien auf 103, in der Neumark 101. in Pomern 101, also über Pari und nur in West- und Ostpreußen hatten sie den Ul-Paricurs nicht erreicht, weil diese Provinzen durch die Verwüstung des Krieges am meisten gelitten hatten, sie standen 85 und 86. — In den nächsten Decennien dagegen erreichten sämmtliche Pfandbriefe der Preußischen Provinzen den Al-Parikurs und stiegen bis auf die neueste Zeit. Ein solches günstiges Resultat ist unschwer auch für die Pfandbriefe des Königreiches Böhmen vorauszusehen. Man fürchtet so sehr die Vermehrung des Papieres, die Ueberschwemmung des Geldmarktes mit denselben Pfandbriefen. Wer aber zu viel beweist, der beweist eigentlich nichts. Für jede größere industrielle Unternehmung werben ja Aktien emittirt u. s. w.

Bei allen diesem tritt der Fall ein — daß der Geldmarkt mit neuen Papieren überschwemmt wird, aber wenn der Zweck, der dadurch verfolgt wird, ein wirklich wohlthätiger für das Land ist — so scheut man sich nicht vor Emittirung von Papieren. — Zugleich weise ich noch einmal darauf zurück — daß die Bank die Rolle eines Vermittlers spielt zwischen den Kapitalisten und den Geldsuchen-den. — Das Verhältniß zwischen diesen, wie es gegenwärtig ist, kann bestehen im Grunde fort; nur daß eben dann die Bank die Vermittlerrolle übernimmt. —

Eine andere Einwendung wird hergeleitet von den Gefahren, welchen das Land ausgesetzt sei, wenn man den vorgelegten Plan zur Gründung einer Hypothekenbank annimmt, namentlich, daß große Verluste zu besorgen seien durch die unregelmäßige Zinsenzahlung, daß die Regieauslagen so groß wären, baß sie nicht gedeckt würben.

Was den ersten Punkt anbelangt, nämlich die Verluste bei unregelmäßig eingehenden Zinsen, so sind die Erfahrungen, die man in benachbarten Staaten, namentlich in Preußen gemacht hat, nicht so ungünstiger Natur.

Allerdings muß man die Kriegsjahre ausnehmen. Aber, meine Herren, wenn ein Land so viel leidet, wie Preußen in der Epoche von der Schlacht bei Jena bis zur Erhebung im Jahre 1813 gelitten hat, dann darf mau es wohl auch verzeihen, daß die Zinsenzahlung in Stockung geräth. Ich glaube, auch bei uns würden in dem Privatverkehre ähnliche Stockungen eintreten, und selbst im Privatverkehre müßte ein Moratorium den Schuldnern gewährt werden. Bei den schlesischen Landschaften betrugen im Jahre 1848, welches vorzugsweise ein ungünstiges Jahr war, die rückständigen Zinsen 124000 Thaler von einem Gesammtkapital von 35,700.000 Thaler; im Ganzen genommen also ungefähr 1/3 pEt. In der Kur- und Neumark in demselben ungünstigen Jahre betrugen die rückständigen Zinsen 6900 Thlr. von einem Kapital von 12,800.000 Thlr., also ungefähr 1/20 pCt. vom Kapital. In Pommern in demselben Jahre die rückständigen Zinsen 34000 Thaler von einem Kapital von 15 Millionen, also ungefähr ein Fünftel pCt.; in Westpreußen 5000 Thlr. von 10,700.000 Thlr., also ungefähr ein Zwanzigstel pCt.

Sie sehen also meine Herren, daß diese Zahlen keineswegs so fürchterlicher Natur sind, und man fügt noch ausdrücklich die Bemerkung hinzu, daß diese rückständigen Zinsen in der Regel im nächsten Halbjahre eingegangen sind. Also was ist denn eigentlich die große Gefahr, der wir hier entgegengehen? "Meine Herren, ich habe untersucht, wie groß etwa die Betheiligung der preußischen Provinzen, welche solche Hypothekar-Institute besitzen, ist; — welcher Betrag auf einen Kopf entfällt, und da finde ich, daß in Preußisch-Schlesien die lebhafteste Betheiligung herrscht, indem auf einen Kopf der Bevölkerung etwa 16 Thaler kommen von dem gesammten Kapital in Pfandbriefen; in der Kur, und Neumark etwa 6 Thaler, in Pommern etwa 12 Thaler, in Westpreußen mehr als 1 ein halb Thaler, in Ostpreußen 8 Thaler, im Durchschnitte also 10 ein halb Thaler auf den Kopf der Bevölkerung. Meine Herren! Unsere Verhältnisse sind zwar etwas anders, als die in Preußen; ich will nicht gerade annehmen, daß auf einen Kopf der Bevölkerung in Böhmen derselbe Betrag, etwa 10 Thaler kommen werde; nehmen wir an es käme ein geringerer Betrag etwa 10 Gulden auf den Kopf in Böhmen, so wird dieß ein Kapital von 50 Millionen geben. Nehmen wir nun meine Herren an, daß von diesen 50 Millionen ein Theil Zinsen rückständig blieben, nun es würde von 50 Millionen 1 pCt. 500000 fl. machen, und würden wir etwa ein Viertel pCt. nehmen, so würden 125000 st. bei einer halbjährigen Zahlung im Rückstande bleiben. Allein diese 125000 fl. sind nicht verloren, sondern man sagt, sie gehen später ein und man verliert sodann

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im schlimmsten Falle die halbjährigen Zinsen von diesen 125000 fl. nebst dem Theilbetrage, der von diesen 125000 fl. uneinbringlich ist. Nun die halbjährigen Zinsen von den erwähnten 125000 fl. betragen etwas über 3000 fl., ein Betrag, der hier nicht in Rede kommt. So lange ferner meine Herren der dritte Punkt des §. 38 bestehen bleibt, der bestimmt, daß der Hypothekenbank dieselben Rechte eingeräumt werden bei der Einklagung ihrer Forderungen wie den landesfürstlichen Steuern, wenn dieser Punkt vom Hause angenommen wird, und die hohe Regierung ihre Zustimmung ertheilt, so sehe ich gar keine Gefahr vorhanden, weil die Steuern denn doch mit großer Regelmäßigkeit eingehen.

Was endlich die Gefahr anbelangt, welche man aus den großen Regieauslagen herleitet, so muß ich aufrichtig sagen, daß mir der Apparat, der im §. 49 für die Hypothekenbank aufgestellt wird, etwas zu großartig erscheint, und daß es möglich fein wird im Anfange mit kleineren Mitteln, mit einem kleineren Apparate, mit einem kleinen Status von Beamten zu beginnen. Es ist dieß, meine Herren, ein Punkt, wo sehr viel auf die Detailbestimmungen ankommt, es wird nämlich nothwendig sein, wie schon mein Vorredner, Herr Abgeordneter Kuh bemerkt hat, den §. 27, welcher die Art der Tilgung betrifft, abzuändern. Es ist rein unmöglich mit Ein Viertel Perzent des Kapitals die Regieauslagen zu bestreiten, wohl gemerkt, wenn Ein Viertel Perzent nur einmal vom Kapitale gezahlt werden soll.

Die älteren preußischen Creditinstitute hatten dieselbe Bestimmung, Es wurde ursprünglich nur Ein Viertel Perzent des Capitales vom Schuldner eingezahlt. Aber dieser Betrag erwies sich als viel zu niedrig und durch spätere Verordnungen wurde Ein Viertel Perzent zu den Zinsen zugeschlagen; das ist eine fortwährende Leistung von Ein Viertel Perzent in der Art, daß wenn die Pfandbriefe etwa zu 5 Perzent verzinst werden, die Hypothekenbank von dem Schuldner 5 Ein Viertel Perzent beansprucht; aber dieses Ein Viertel Perzent, meine Herren, ist nach meiner Ansicht vollkommen hinreichend die Regieauslagen zu decken. Ich habe eben versucht den Betrag zu berechnen, welcher unter Voraussetzung eines schwebenden Capitals von 50 Millionen Pfandbriefen, durch diesen ein Viertel perz. Zuschlag zu den Zinsen herein gebracht wird; nach dem Tilgungsplane, wie er eben dem Entwurfe der neuen Hypothekenbank beiliegt, sollen die geliehenen Gelder in 36 ein halb Jahren zurückgezahlt werden; nämlich, wenn diese 50 Millionen ganz gleichmäßig über den Zeitraum von 36 ein halb Jahren zertheilt würden, so würben jährlich 1,370.000 fl. zur Einzahlung gelangen und ebenso wieder von der Bank ausgeliehen werden können; von diesen 1,370,000 fl. würde nun ein Viertel Perzent bloß 3425 fl. machen, wenn man beim ursprünglichen Antrage stehen bliebe, wie er in dem Gesetzentwurf der Hypothekenbank aufgenommen ist. Das ist nun ein viel zu niedriger Betrag, allein, wenn man von dem schwebenden Betrage, von dem gesammten Betrage von 50 Millionen ein Viertel Perzent alle Jahre rechnet, beträgt das 125.000 fl. einen jährlichen Betrag, welcher für Deckung der Regieauslagen und für allenfällige Verluste hinreichen würde. Auch bitte ich jenen Punkt nicht zu sehr zu übersehen, wo sich die Hypothekenbank anticipando die Zahlung des Zinses ausbedingt, es macht das in der Praxis nicht so wenig, es beträgt nämlich circa ein Achtel Perzent des Kapitals, also bei vorausgesetztem Kapital an Pfandbriefen von 50 Millionen jährlich 62.000 fl. Zusammen genommen würden diese beiden Einnahmsquellen (die gegen 200.000 fl. ausmachen würden,) hinreichen nicht nur die Regieauslagen, sondern auch die Verluste zu decken. Wir sehen auch in der That bei auswärtigen Creditinstituten, namentlich in Preußen, daß diese Creditinstitute, welche allmählig eigene Fonde ansammeln, keineswegs durch Verluste in Schaden gerathen, im Gegentheile sind sie activ, so z. B. betrug bei der schlesischen Landschaft im Jahre 1858 der eigenthümliche Fond 2,300.000 Thaler, in Pommern 570.000 Thaler, in Westpreußen 293.000 Thaler, in Posen 800.000 Thaler, so baß die Gefahren bei Gründung der Hypothekenbank wohl nicht sehr zu besorgen sind.

Was endlich die Bemerkung anbelangt, daß wenn keine Gefahr da sei, man es den Privaten, nam entlich der Assoziation überlassen möge, derartige Institute zu gründen, so muß ich bemerken, daß es doch zweierlei ist, ob ein Land, wie Böhmen mit so großen Hilfsquellen ein ähnliches Institut gründet, wo der Name des Landes allein schon Bürgschaft und Garantie ist, oder wenn Einzelne sich zusammenthun und ein ähnliches Institut in's Leben rufen wollen. Diese könnten ein bedeutendes Aktien-Capital, welches dem Publikum Garantie gewähren würde, durchaus nicht umgehen und die Beischaffung eines solchen Kapitals, meine Herren, ist offenbar mit großen Schwierigkeiten in der gegenwärtigen Zeit verbunden.

Indem ich schließe, erlaube ich mir noch die Bitte, daß alle Herren, denen überhaupt darum zu thun ist, daß ein Gesetz über die Hypothekenbank überhaupt zu Stande komme und zwar bald, sich für das unmittelbare Eingehen in die Specialdebatte aussprechen, und nicht erst den Antrag annehmen mögen, den Entwurf an eine Commission zu verweisen.

Bei der Kürze der Zeit, die uns überhaupt noch zu Gebote steht, rechtfertigt sich der erstere Antrag von selbst; wenn auch am Entwurf der Commission wie er uns vorliegt manches auszusetzen sein dürste, mögen wir uns gegenwärtig halten, daß das Bessere in vielen Fällen der Feind des Guten ist. Wenn wir nicht in den Entwurf eingehen mit den Mängeln, wie er uns vorliegt meine Herren! liegt die Gefahr nahe, daß wir überhaupt keinen Entwurf zu Stande bringen.


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(Bravo, besonders im Centrum).

Oberstlandmarschall: Herr Wolfrum...

Redacteur Kuh: Bitte, zur factischen Berichtigung, wenn mir gestattet wäre ....

Oberstlandmarschall: Ich bitte, ich habe nicht verstanden.

Redacteur Kuh: Ich wollte bitten, ob ich eine thatsächliche Berichtigung vorbringen kann?

Oberstlandmarschall: Ich bitte.

Redacteur Kuh: Herrn Prof. Jelinek ist bei der Angabe über die Annuitäten und deren Rückstände ein kleiner Fehler unterlaufen. Er hat nur die Summe der Rückstände von den neu hingekommenen Pfandbriefen, nicht aber von allen umlaufenden und folglich auch von den alten angegeben. Denn in Westpreußen hat im Jahre 1855 dieser Rückstand Suma Sumarum 32% betragen, von den neu hinzugekommenen war er freilich verschwindend klein; dann hat der Herr Professor vergessen zu erwähnen, daß eben die Annuitäten, wo sie später da eingegangen sind, durch die Haftbarkeit und Solidarität, die im Entwurfe nicht vorhanden ist, eingegangen sind. Zweitens hat er angegeben, daß Schlesien einen Fond von 2 Millionen besitze. Wir würden freilich gratuliren,wenn wir einen so billigen Fond hätten, wenn uns von Staatswegen 2 Millionen quasi geschenkt würden. Pommern hat, wenn ich nicht irre 500.000, Posen hat eine Million Thaler erhalten, und davon sind nur noch 800.000 Thaler vorhanden.

Pas sind die thatsächlichen Berichtigungen.

Wolfrum: Wenn ich mich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zum Worte gemeldet habe, geschah dieß nicht, um gegen die Errichtung einer Landeshypothekenbank überhaupt zu sprechen, ich bin von deren Wichtigkeit, von deren Nothwendigkeit überzeugt. Meine Opposition gilt nur einzelnen Bestimmungen des vorgelegten Entwurfes (Unruhe). Allerdings sind diese Bestimmungen im ganzen so zweckwiedrig von meinem Standpunkte aus, daß ich das ganze Zustandekommen dieses so wichtigen Gesetzes von meiner Seite in Frage stellen mußte. Ich hätte gewünscht, daß in dem Gesetzentwurfe, im vorgedruckten Berichte einige erläuternde Bemerkungen über diese gewisser Maßen capitale Bestimmungen einer jeden Bank, die zu berühren ich mir später erlauben werde, zu finden gewesen wären. Ich habe zwar die Worte des geehrten Herrn Berichterstatters, die er an die hohe Versammlung vorhin zu richten so gütig war, auf dieser Seite nicht verstanden, und kann daher nicht beurtheilen, ob irgend eine Begründung einzelner Bestimmungen dieses Entwurfes vorangegangen ist. Wenn ich je das Wort eines ausgezeichneten Mitgliedes dieses hohen Hauses für wahlgehalten, daß es sehr wünschenswerth sei, zu jedem Gesetzentwurfe die Motivirung beigegeben zu sehen, und dieselbe jemals für ganz zweckmäßig gehalten habe, so ist es besonders dem vorliegenden Entwurfe der Fall gewesen; ich vermisse jene erläuternde Bestimmung mit Schmerzen bei einer Angelegenheit, wo das Land in so viele Verbindlichkeiten allerdings gezogen werden kann.

Wohl sehe ich ein, daß ein Bericht nicht jeden Paragraf einzeln behandeln kann; aber wenn zu einer Geschäftsordnung, so wichtig wie dieselbe sein mag, die durchaus dem Landesausschußhervorgegangen ist, für nöthig gefunden wurde, eine Commission niederzusetzen, die uns einen spaltenlangen Bericht darüber brachte, so hätte ich geglaubt, daß bei einem so höchst wichtigen Institut ein erschöpfender Bericht ebenfalls nothwendig gewesen wäre (Bravo links).

In diesem hohen Hause wird es wohl wenig Mitglieder geben, die die Errichtung einer Landeshypothekenbank nicht für etwas ganz gutes, für etwas wichtiges, für etwas nothwendiges halten, und die Errichtung einer solchen Bank durch dieses Königreich Böhmen für eine würdige That des hohen Landtages. Ich wenigstens meine Herren! gebe mit Freuden meine Stimme dazn. Ich werde gerne für die Garantie des Landes votiren, jedoch unter dem Vorbehalte, daß 1. ich Gewißheit habe, baß die Bank auf ihren eigenen Füßen stehen kann. 2. baß die Gewißheit für die Pfandbriefinhaber vorhanden sei, zu jeder Zeit und prompt, wenn sie fällig ist Zahlung zu erhalten. 3. daß das Land in keine unabsehbare Verbindlichkeit gerissen werde, und überhaupt nur in Verbindlichkeiten, welche man bei der Errichtung dieser Bank im Auge haben konnte. Ich finde diese 3 für mich sehr wichtige Vorbedingungen in dem vorliegenden Entwurfe nicht gewahrt. In einem Paragrafe ist von einem Reservefond die Rebe, und in einem anderen ist die Bestimmung "zu finden, wie schon meine Herren Vorredner bemerkt haben, daß ein Beitrag ein für allemal zum Regie-Aufwand gegeben werde. Aber mit was der Reservefond gebildet wird, gibt der Paragraf nur in allgemeinen Ausdrücken an, und nebenbei bemerkt, in einer Stilisirung, die ich für sehr unglücklich zu halten mir erlaube. Ein Reservefond, meine Herren, ist aber bei allen Banken die erste Vorbedingung. Ich habe mich im ganzen Gesetzentwurfe umgesehen um diese Einnahmsquelle, die in dem berührten §. angefühlt ist, zu finden. Ich gestehe ich habe keine specielle gefunden, und nachdem die Bank nie mehr Zinsen nehmen darf, als sie dem Bankpfandbriefs-Inhaber zu gewähren hat, so kann ich mir blos denken, baß diese im 8. 5 über den Reservefond benannten Einnahmen diejenigen sein können, die die Bank von den ihr vorhinein gezahlten Zinsen nehmen kann, und welche Zinsen sie nachhinein an die Pfandbriefs-Inhaber ausgeben muß. Nun ich mache mir keine Illusion, daß diese Zinsen ein großes Capital ausmachen werden; namentlich, wenn ich im Auge habe, daß regelmäßig nach 6 Monaten das Geld wieder bereit sein, und deßwegen früher und leicht realisirbar angelegt werden muß. Keinesfalls bedeutend ist diese Einnahme im Anfange der Wirksamkeit der Bank; denn 50 Millionen, meine Herren, wie ein geehrter Herr Vorredner angenommen hat, die kön-


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nen nicht gleich im ersten Jahre hinausgegeben werden. Die Aussicht, daß dieser Reservefond, wie es in einzelnen Bestimmungen des Entwurfes zu finden ist, 1 Million betragen wirb, die scheint mir sehr in die Ferne gerückt. Die Verwirklichung der Bestimmung, daß der Pfandbrief beim Verlosen eine Prämie erhalten wird, das werden, meine Herren, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, wohl unsere Kinder nicht erleben, und daß auch noch zum Landesbesten etwas übrigbleiben soll von dieser 1 Million und von dem Verlosen, das halte ich für eine schöne Redensart. (Einzelne Bravo links).

Man kann mir einwenden, daß diese Interkalarzinsen von Jahr zu Jahr größer werden müssen, folglich auch deren Erträgniß.

Leider bin ich auch hier so sceptisch, an eine fortwährend andauernde Hinausgabe von Pfandbriefen nicht zu glauben. Meine Herren! dieß kann nicht stattfinden, schon im Interesse des Schuldners selbst. Die Pfandbriefe find, wie beide Herren Vorredner anerkannt haben, noch kein Geld; sie sind das Mittel, auf eine leichte Art Geld vom Publikum zu bekommen; wenn nun sehr viele Pfandbriefe ausgegeben werden, so sinkt der Curs und der Eintritt dieses ganz natürlichen Ereignisses ist die Grenze der Hinausgabe. Ich erlaube mir zu bemerken (und bitte Se. Excellenz um die Erlaubniß, meinem Gedächtnisse zu Hilfe kommen zu dürfen,) daß die angerufenen ausländischen Banken auch nicht in solchem Maße Pfandbrife ausgegeben haben und daß speziell die sächsiche erbländische Bank Pfandbriefe bis 1850 für 21/2 Millionen Thaler ausgegeben hat, die Lausitzer bis 1857 3,000,000 die für beide Meklenburg bis 1857, 33/4 Millionen, die oftpreusische Bank bis 1852 111/2 Millionen Thaler. Meine Herren! diese Anstalten bestehen theilweise seit 1787; wie lange wir brauchen werden, um die von den beiden Herren Vorrednern geglaubten 50 Millionen neu auszugeben und auf diese und auf das Ergebniß dieser 50,000.000 die Grundlage der Bank zu stellen, will ich anderen Rechenmeistern überlassen. (Gelächter) Die ständisch galizische Creditanstall hat, wie ein Herr Vorredner bemerkt hat, bis dato 15 Millionen Gulden ausgegeben. Diese besteht seit 3. November 1841. Wenn ich nun auch zugebe, daß das Bedürfniß Böhmens nach Kapital ein weit größeres ist als dasjenige der von mir zuerst genannten Länder, so kann ich doch mit der nämlichen Sicherheit nicht sagen, daß von Seite des Publikums die Aufnahme von Schuldbriefen auf die nämliche leichte Weise bei uns vorgenommen werben würde, wie sie bei unseren verhältnißmäßig reichern nördlichen Nachbaren der Fall ist. Meine Furcht, daß der Reservefond auf diese Weise sehr lange Zeit brauchen werbe, ehe er im Besitz einer Millon sein wird, ist gewiß gerechtfertigt. —

Noch mehr werbe ich aber in meiner Ansicht besträkt, wenn ich wie mein Herr Vorredner, den Betrag des Regie-Aufwandes mit 1/4 % annehme. Welche Berechnung dieser Annahme zu Grunde gelegt ist, darüber bringt der Bericht, der hier vorgedruckt ist, keine Auskunft. —

Ich nehme aber eine hohe Summe von Pfandbriefen an, die nun ausgegeben werden, freilich nicht so hoch als meine Hrn. Vorredner, ich nehme an, daß während 5 Jahren jährlich 5 Mill. Pfanbriefe hinausgegeben werden, nun das macht zu 1/4 %12500 fl. jährlich. Sehe ich nun, daß damit nach dem vorgelegten Gesetzentwurfe ein Generaldirektor, 2 besoldete rechtskundige Direktoren bezahlt, 6 Direktoren honorirt werden, dann daß die übrigen arbeitenden Personen, Sachverständigen, Ingenieure bezahlt, Locale gemiethet, Utensilienan geschafft werden müssen, daß auch Agenten für das ganze Land bestellt werben müßten — so werde ich mit der Behauptung nicht fehlen, — daß die Regie-Beiträge und Interkalarzinsen in den 3 Anfangsjahren nicht hinreichen, in den anderen 2 Jahren aber ganz sicher absorbirt werden.

Meine Herren! Ich mache darauf aufmerksam, — daß das Land verbunden ist, die fehlenden Regiekosten nachzuzahlen. Nach 5 Jahren wäre zu erwarten, ob das Publikum weiter bereit ist, zu einem für die Schuldner der Bank annehmbaren Curs Pfandbriefe aufzunehmen. Geschieht dieses — wie ich gerne glauben will, — dann ist Aussicht vorhanden — daß endlich in den Reservefond etwas einstießt. — Zu berücksichtigen bleibt übrigens — baß die Regieauslagen sich immer vergrößern werden — und bann kann auch der von meinen Vorgangen, beleuchtete Fall eintreten, daß eben Zinsen und Annuitäten nicht gezahlt werden — und eben damit das nicht eintritt — hat man den Reservefond, und wenn der nicht da ist, wird das Land eintreten müssen.

Mein geehrter Herr Vorredner hat diese Rückstände nicht für bedeutend gehalten, die das Land Böhmen auch nicht umreißen würben — aber sie würden doch ein hübsches Sümmchen ausmachen.—

Ich weiß nicht was das h. Haus sagen würde, wenn wir diese Summe auf den Steuergulden umlegen müssen.

Nun, wenn ich nach diesem Vorausgegangenen die Behauptung ansspreche, daß nach dem vorgelegten Entwurfe die projektirte Hypothekenbank nicht auf eigenen Füßen stehen kann so werde ich vielleicht nicht fehlen. Der Regieaufwand muß unter allen Umständen durch die Schuldner selbst gedeckt werden, unabhängig von dem Reservfonde. Alle Banken verfolgen diesen Grundsatz und beispielsweise hat die ständischgalizische Creditanstalt, deren Statuten ich vom ganzen Herzen dem h. Hause empfehle, das Recht 1/2 % jährlich zu entnehmen; und der würtembergische Verein hat das Recht, ein für allemal 5% für Regie und Reserve zu nehmen. Daß es nun ihn Böhmen ein für allemal mit 1/4% nicht gehen kann, das liegt nach meiner Ansicht auf der Hand und ich kann mir diesen unglaublichen niedrigen Ansah nur aus der leicht verzeihlichen, mir ganz natürlichen Bestimmung erklä-


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reu, das Gelb den Schuldnern so billig als möglich zu machen.

Durch die Provision der Regie wird aber nach meiner Ansicht das Geld weder billig noch theuer; ich halte vielmehr dafür, baß der Curs bloß darauf Einfluß hat. — Die Höhe des Curses aber wird wieder durch das Vertrauen hergestellt, welches das Publikum überhaupt in die Anstalt selbst hat. — Nun meine Herren, ich bin mir ganz gewiß der ganzen Schwere der Erklärung bewußt, baß das Königreich Böhmen für alle Verbindlichkeiten dieser Bank haftet. — Ich bin der festen Ueberzeugung, daß dieses schöne Laub nie und nimmer mehr die durch seine gesetzlichen Vertreter eingegangenen Verbindlichkeiten unerfüllt lassen werde, aber trotzdem halte ich die Herstellung eines tüchtigen Reservefondes für den guten Credit der Pfandbriefe für unerläßlich. — Ein Reservefond ist etwas Greifbares, der Pfandbriefinhaber weiß, wohin er sich zu wenden hat. Wohlweislich haben alle derarti-gen Creditinstitute mit Reservefonden angefangen und zwar durch sofort eingezahlte Capitalien; und wieder führe ich das Beispiel der ständisch-galizischen Creditanstalt an, welcher durch Se. Majestät der Ueberschuß des Uhlanen-Regiments und der ständische Theil des Gemeindespeicherfondes zugewiesen worden ist. Dabei hat der Pfandbriefinhaber aber das Recht, im Falle einer nicht geleisteten Zahlung auf jede beliebige Schuld, Pfandschulden der Bank Beschlag zu legen aus Interessen und Annuitäten, oder wenn er das nicht will, die Regierung anzugehen, daß seine Forderung auf die Domestical-Güter von Galizien umgelegt werde, und die Regierung hat dieses sofort zu veranlassen. Hauptsächllch diese weisen Bestimmungen sind die Ursachen des guten Standes der galizischen Pfandbriefe; die Schuldner haben auf diese Weise billiges Geld und der Pfandbriefinhaber die Gewißheit erhalten zu jeder Zeit, wenn es fällig ist, rasch und pünktlich ihr Geld zu erhalten. Meine Herrn! ich lege mir alle Zurückhaltung auf, aber ich bitte den vorliegenden Gesetzentwurf durchzugehen und zu sehen, ob derartige Bestimmungen darin sind. —Vielleicht werben Sie mir Recht geben, wenn ich der Meinung bin, daß nach dem vorgelegten Gesetzentwurfe der Pfandbriefinhaber nicht die Gewißheit hat zur festgesetzten Zeit die Zahlung zu erhalten. — Ich komme nun zum Schluß, zur dritten Einwendung, die ich dem vorgelegten Gesetzentwurfe zu machen habe, zur Einwendung, daß nach dem vorgelegten Gesetze die Verbindlichkeit des Landes nicht übersehen werden kann.

Ich berühre nur kurz die bei weitem nicht so strenge Bestimmung des Entwurfes hinsichtlich der Gewährung von Darlehen und der Sicherheit des Pfandes. Ich erwähne auch nur nebenbei wieder die galizische Anstalt zur geneigten Vergleichung, und habe absichtlich eine Anstalt in unserem Kaiserstaate genommen, weil die die nämlichen Bestimmungen hat, wie alle andern ausländischen Banken ebenfalls haben, und weil ich glaube, daß eben diese Bestimmungen die Ursache des guten Standes der Papiere sind. — Ich berühre dies nur nebenbei und halte mich nicht bei den Verbindlichkeiten des Landes auf, was ich beim Eingange meiner Rebe über die Unzulänglichkeit des Reservefondes und der Regien gesagt habe, indem das Land jedenfalls dafür verbindlich gemacht wird. Für mich ist der §, 4 des vorgelegten Entwurfes entscheidend. Ich bitte Er. Excellenz diesen §. mich vorlesen zu lassen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß wir in die Special-Debatte noch nicht eingehen,

Wolfrum: Ich will bloß die Bestimmung, zur Behauptung meiner Angabe, daß eben die Verbindlichkeiten nicht zu übersehen sind, durch diesen Paragraph belegen.

Oberstlandmarschall: Bitte ihn vorzulesen.

Abg. Wolfrum liest: §. 4. Die Bankverwaltung hat jederzeit für sichere und nutzbringende Verwendung der in ihren Kassen befindlichen, zeitwellig nicht benöthigten Baarschaften Sorge zu tragen. Sie kann zu diesem Zwecke Bankgeschäfte jeder Art mit Ausschluß jener einer Zettelbank unternehmen.

Nun meine Herren, wenn eine Bankdirektion Bankgeschäfte jeder Art machen kann, und vorher steht der Paragraph, der besagt, das Königrech Böhmen haftet für alle, Verbindlichkeiten der Bank — habe ich da Unrecht, wenn ich sage: Es lassen sich Verbindlichkeiten nicht übersehen (Bravo!) Der Paragraph 39 des Durch führungsgesetzes beruhigt mich nicht. Meine Herren, nach Allem was ich gesagt habe, kann ich für vorliegenden Entwurf nicht stimmen. Ich bezweifle sehr stark und halte es beinahe, für unmöglich, daß wir im offenen Hause sollen Aenderungen anbringen können, die nothwendig sind, um nach meiner Ueberzeugung dieses Gesetz acceptabel zu machen; aber dennoch würde ich tief beklagen, wenn ein so segensreiches, heißersehntes und nothwendiges Institut verworfen werden müßte, und um dieses zu vermelden, erlaube ich mir folgenden Antrag zu stellen : Der hohe Londtag wolle beschließen, der Gesetzentwurf der Hypothekenbank werde an eine Commission, bestehend aus 12 Mitgliedern, welche je 4 durch die Curien aus dem ganzen Landtage gewählt werden, mit dem Auftrag verwiesen, den Entwurf in seinen einzelnen Bestimmungen den Grundsätzen anzupassen, daß 1.) die Bank mit einem unabhängigen Reservfonde ausgestattet, 2) der Regieaufwand ohne Zuschuß des Reservfondes und des Landes durch die Darlehenswerber selbst gedeckt werde, 3.) daß die Garantie des Landes zwar unbedingt sei, aber doch so geregelt werde, daß nur aushilfsweise Vorschüße vorkommen können, etwaige Verluste durch eine Solidarität der Darlehenswerber nach und nach ausgeglichen werden und zugleich den Pfandbriefinhabern eine positive Sicherheit geboten würde, 4.) die Benutzung der Bank dem ganzen Lande besser zugänglich ge-


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macht würde. Ich empfehle diesen Antrag dem hohen Hause. (Bravo!)

Graf Clam-Martinic: Wollte ich dem Beispiele des ersten der Herren Redner von heute folgen, so müßte ich mich bestreben, da ich mich für den Gesetzentwurf eingeschrieben habe, gegen denselben zu sprechen, denn ich muß mir erlauben, zu bemerken, daß die Argumente und die Entwickelung des ersten der Herren Redner, welche er gegen den Entwurf vorgebracht hat, in dem Eindrucke und der Wirkung auch mir günstig für den Entwurf zu sein schienen. Ich muß mir ferner erlauben zu bemerken, baß er nach meiner bescheidenen Ansicht, daß auch in anderer Beziehung mit sich in Wiebespruch gerathen ist. Er hat nämlich einmal das Wort ausgesprochen dem ich vollkommen beitrete, daß es beim praktischen Aufwande nicht gut ist, das Paradepferd zureiten; nun mir scheint doch ein kleiner Ritt auf einem Paradepferd unternommen worden zu sein. Die Hervorhebung des freiheitlichen Standpunktes bei der Prüfung von Statuten einer Hypothekenbank scheint mir denn doch zu weit hergeholt, und ich habe auch in seine Ausführung des Gegenstandes denselben nicht wahrnehmen können, vielmehr die wesentlichen Einwürfe doch auf dem landwirthschaftl. Gebiete, wo sie auch allerdings zu suchen sind, gefunden. Der zweite der Herrn Redner gegen den Entwurf hat wesentlich einzelne allerdings wichtige Bestimmungen, aber immerhin nur einzelne Bestimmungen des Entwurfes angegriffen; und ich glaube, daß diese mehr zur speziellen Debatte gehörten (Links Rufe: Nein!) und nicht nothwendig von dem Stand, punkte, der für die Generaldebatte maßgebend ist, die Verwerfung und Zurückziehung des ganzen Entwurfes zur Folge haben müßten. Ich kann mir recht wohl denken, daß man einer Special-Debatte bei einzelnen Paragraphen die Amendirung vornimmt. Wenn sich dann vielleicht im Laufe der Debatte eine wesentliche principielle. Meinungsverschiedenheit ergibt oder wesentliche Prinzipien in der Grundlage des Entwurfes verrückt werben, dann wird es angemessen sein, die Angelegenheit an die Commission oder an den Landesausschuß zurück zu verweisen; endlich auch dann, wenn wir nur minder wesentliche aber doch vielfache Veränderungen vornehmen würden, könnten wir immerhin das Ergebniß derselben an den Ausschuß zur Redaktion und abermaligen Vorlage zurückbeweisen.

Die Verweisung an den Landesausschuß aber ober an einen speziell zu bestimmenden Ausschuß mit einer Instruction nach bestimmten Grundsätzen, wie sie heute uns vorgetragen wurden in dem Antrag des geehrten Herrn Vorredners, scheint mir als vollkommen ausführbar und jedenfalls großen Bedenken zu unterliegen, denn wir müßten diese mündlich vorgetragenen Grundsätze in ihrer ganzen Schwere und Tragweite abwägen, und gerade wenn man sagt, man könne nicht im vollen Hause die Grundsätze abwägen, wie sie in dem bereits länger uns vorliegenden Entwurf enthalten sind, — so kann man sie noch weniger in so gedrängter Kürze übersehen, noch weniger in einem, dem Gedächtnisse allein anvertrauten Entwurfe prüfen und abwägen. Es müßte daher der Antrag, wenn das hohe Haus demselben beitreten wollte, früher in Druck gelegt werden, damit man vollkommen in der Lage wäre, die Schwere und Tragweite dieses Prinzips zu würdigen. Damit will ich durchaus nicht gesagt haben, daß ich nicht in vielen Punkten mit den, Herrn Vorredner übereinstimme, rücksichtlich der Bedenken, welche gegen einzelne Bestimmungen dieses Entwurfes vorgebracht worden sind. Aber ich glaube wirklich, es sind nur solche, die sich in der Berathung im Hause mit gesunden Prinzipien in Einklang bringen lassen. Die einzelnen Bestimmungen eines umfangreichen Entwurfes lassen sich überhaupt in die Generaldebatte nicht so leicht hineinziehen, weil sie Theile eines Gebäudes sind, welches aus vielen einzelnen Bestimmungen besteht, welche vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit geprüft werden müssen. Der allgemeinen Grundsätze sind eigentlich sehr wenige; und diese sind theils solche, welche sowohl in der Theorie, als der Praxis nach bereits zu absoluter Geltung gekommen, ich möchte sagen zu Axiomen geworden sind, theils sind sie wieder so controvers, daß sie einander gegenüberstehende Parteistandpunkte bezeichnen, so daß sie in der Debatte kaum mehr wesentlich aufgeklärt und einander näher gebracht werben könnten. Der Standpunkt der Zweckmäßigkeit dürfte hier entscheiden. Die Zweckmäßigkeit aber ergibt sich eben aus der Prüfung des Zweckes, den die Anstalt zu erfüllen bestimmt ist. Dieser wurde von dem Herrn Berichterstatter treffend bezeichnet; es wurde auch von ihm die Nothwendigkeit, ja das unerläßliche Bedürfniß einer solchen Anstalt nachgewiesen und gründlich in Erwägung gezogen. Ich glaube nicht weiter lange dabei verweilen zu müssen. Es ist der allgemeine Schrei der grundbesitzlichen Bevölkerung nach Credit, nach Vermittlung des Credits nach dem Maße des Bedürfnisses, nach dem Maße einer in dem Besitze vorhandenen soliden Garantie und unter jenen Bedingungen, welche sich in den Grenzen bewegen, welche die Natur dem Grundbesitzer zur Ausnützung seines Capitals gesetzt hat. Der Grundbesitzer ist in einer wesentlich anderen Lage als der Besitzer eines beweglichen Vermögens, welcher sein Capital oftmals umsehen kann und hohe Zinsen daraus zieht. Für den Grundbesitzer tritt der Wechsel der Jahreszeit nur einmal ein; der Grundbesitzer kann nur einmal im Jahre den Samen der Erde anvertrauen, nur einmal reift ihm die goldene Frucht, er kann sein Capital bei weitem nicht so fruchtbringend machen, als der Besitzer eines beweglichen Vermögens; darum ist es eine der wesentlichen Bedingungen einer Hypothekenbank, wenn sie den Bedürfnissen wirklich entsprechen soll, daß sie das Darlehen zu erschwinglichen Zinsen gewährte.


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Allerdings ist hiebei der Zinsfuß nicht allein maßgebend. Die Combination des Zinsfußes in Verbindung mit dem Curse der Werthpapiere gibt als Faktor eigentlich die Zinsen des Darlehens. Nachdem mm wie mir scheint, die Nothwendigkeit und das allgemein gefühlte Bedürfniß eines solchen Institutes wirklich außer Zweifel steht und selbst von den Gegnern anerkannt ist, es somit nicht zweifelhaft ist, daß wir in der That vor einem Landesbedürfnisse stehen, so handelt es sich nur noch um die Frage, ob es eben eine Landesanstalt zu sein habe, durch welche diesem Bedürfnisse genügt werden soll. Der erste Redner gegen den Entwurf hat auf die Association gewiesen; der zweite Redner hat sie nicht bestritten, sondern sich vielmehr für die Gründung eines solchen Landes- Institutes unter gewissen Bedingungen ausgesprochen. Er hat namentlich die Bedingung gestellt, er wolle die Beruhigung haben, daß die Anstalt auf eigenen Füßen stehe, daß die Pfandbriefbesitzer prompte Befriedigung finden, und daß die Verpflichtungen, in welche das Land gestürzt wird, nicht unabsehbar seien; so habe ich seine Bedingungen aufgefaßt. Es handelt sich eben darum, worin die Garantie des Landes besteht. Ich glaube, daß nach allem, was sich aus dem Entwurfe entnehmen läßt, und was auch der Herr Berichterstatter hervorgehoben hat, sich uns die Folgerung ergibt, daß die Garantie wirklich nur eine moralische ist und sein wirb; oder doch, daß der Entwurf in diesem Sinne leicht um gearbeitet werden kann.

In welchen Fällen könnte eine wirkliche Leistung von Seite des Landes als Garanten eintreten?

1) Für Zinsen der Bankgläubiger im Momente ihrer Fälligkeit:

2) für verloste Pfandbriefe;

3) für Regieauslagen und

4) allerdings für jene Geschäfte, welche allenfalls auf Grundlage des §. 4 vorgenommen werden sollen.

Was die ersteren betrifft, die fälligen Zinsen, ist bei einer geregelten Bankleitung nicht möglich, daß diese fälligen Zinsen nicht gedeckt sind durch die Anticipativzinsen und deren fruchtbringende Clocirung mit Zinsen von Zinsen.

Ferner, nachdem diese Fälligkeit eine decursive ist, so sind gewissermassen die Zinsen von zwei Halbjahren zur Deckung vorhanden, nämlich die bereits früher fällig gewesenen, und die wieder mit diesem Halbjahre fällig werdenden Anticipativzinsen der Bankschuldner.

Es kann also bei einer halbwegs geregelten Bankleitung nicht cintreten, daß hier eine Verlegenheit der Bank stattfinde, oder daß dadurch eine wirkliche Leistung von Seite des Landes eintrete. Noch weniger kann das sein bei der Verlosung der Pfandbriefe; denn hier ist nach §. 22 die bereits effectiv vorhandene Höhe des Tilgungsfondes maßgebend für die Summe der der Netlosung unterziehenden Pfandbriefe. Es kann also kein Pfandbrief verlost werden, für welchen eine Deckung nicht bereits vorhanden ist. — Drittens, die Regieauslagen; diese können allerdings eine ziemliche Summe ausmachen, welche jedoch im Vergleiche zu dem Gesammtrevirement immerhin eine geringe ist.

Allerdings ist der Zweifel gerechtfertigt, ob 1/4% als Regiebeitrag genügend sein wird, um einen Regiefond zu bilden; und da muß ich gestehen, in dieser Beziehung schließe ich mich den Bedenken und Zweifeln, die ausgesprochen wurden, vollkommen an, und auch ich glaube, daß 1/4% zu gering ist; indessen glaube ich, daß das durch eine sehr einfache Amendirung in dem Sinne, daß ein völlig hinreichender Reservefond in kürzester Zeit gesichert wird, behoben werden kann.

Es sind Berechnungen angestellt worden, freilich nur Probabilitätsberechnungen, weil sie sich nicht auf positive, bereits vorhandene, Grundlagen gründen können, aber immerhin Probabilitätsberechnungen, welche mit völliger Umsicht und Unparteilichkeit gemacht wurden; und diese haben ergeben, daß wenn man die unendlich mäßige Annahme macht, daß die Pfandbriefe innerhalb 5 Jahren nur im Betrage von 8 Millionen ausgegeben werden, der Regiebeitrag bei 1/2 pCt., 200.000 fl. machen würde.

Wenn nun 1 pCt. angenommen würde, so würde das 400,000 machen; und 8 Mill. ist offenbar eine viel zu geringe Summe, wenn wir die drückende Lage des Grundbesitzes betrachten, den Drang nach Benützung des Credites; und wir können die volle Ueberzeugung haben, nach der Erfahrung, die wir bei andern Instituten gemacht haben, daß in sehr kurzer Zeit ein viel größerer Betrag an Pfandbriefen emittirt werden wird.

Die Sparkassa, welche ihre Hypothekengeschäfte innerhalb gewisser Grenzen einengen mußte, hat die Erfahrung gemacht, daß ein Betrag, den sie im vorigen Jahre dem Hypothekarkredit zuwenden wollte, ein Betrag von einer Million innerhalb einer Stunde vergriffen war und so bin ich überzeugt, daß die Eröffnung der Hypothekenbank sogleich eine sehr bedeutende Aufnahme von Pfandbriefen erweisen wird.

ES ist hingewiesen worden darauf, daß wir nicht zu hohe Erwartungen darauf bauen dürfen, daß die Gallizische Hypothekenbank bisher nur 15 Millionen hinausgegeben hat. Nun ich glaube, daß immerhin die Verhältnisse des Gallizischen Grundbesitzes verschieden sind von den unsrigen; namentlich aber ist der wesentliche Unterschied, daß bei dem Mangel von Grundbüchern auf dem Lande die ganze Thätigkeit der Bank derart sich auf den landtäslichen Besitz beschränkt, während nach der Absicht dieses Entwurfes das Kapital allen Grundbesitzern zugewiesen werben soll bis auf einen gewissen Betrag.

Nun wäre noch das 4te Bedeuten gegen eine etwaige Verpflichtung des Landes als Garanten, welches auf §. 4 sich stützt. Auch ich muß gestehen daß ich damit nicht einverstanden bin und auch hier eine wesentliche Restriktion der Befugnisse der Bank-

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geschäfte für nothwendig halte, gerade wenn wir das Land als Garanten darstellen. Es scheint mir die Aüsübung aller Arten von Bankgeschäften weder für eine Hypothekenbank passend, noch überhaupt nothwendig. Ich glaube, wenn wir sie in dieser Beziehung auf die Belehnung ihrer eigenen Pfand-briefe beschränken, oder vielleicht auch auf das eine oder das andere Geschäft, doch jedenfalls mit Ausschluß aller Eskomptirung von Wechseln und mit Ausschluß jener Geschäfte, bei welchen große Verluste resultiren könnten, so wird auch hier die Gefahr für das Land keine große werben, und ich glaube darum mich der Ansicht des Referenten anschließen zu können, daß die Garantie wesentlich nur eine moralische sein wird. Am Ende ist die Erfahrung anderer Institute auch maßgebend. Wir haben die Sparkassa, die hatte nicht jene Privilegien und namentlich nicht den Vortheil jener schnelleren Execution, welche für die Bank in Anspruch genommen werden wird, und doch ist mir nicht bekannt, daß sie irgend welche Verluste erlitten hätte.

Ich meine also, daß, was für den Grundbesitz geschehen soll, eigentlich nichts Anderes ist, als daß das Land mit dem Gewichte seines Wortes für dieselbe eintrete. Das aber glaube ich, kann der Grundbesitz von dem Lande wohl in Anspruch nehmen, der wesentlich den Grundstock des Landesvermögens und des Vermögens der großen Mehrzahl seiner Bevölkerung ausmacht, und der bis jetzt die Mühe und Last des Tages im hervorragenden Maße getragen hat. Es handelt sich aber auch nicht um sein exklusives Interesse, am allerwenigsten um das exclusive Interesse — worauf der erste der Herrn Vorredner wiederholt hingewiesen hat — les Großgrundbesitzes. Es handelt sich nicht um den Großgrundbesitz, sondern, um den Grundbesitz überhaupt und um den Klein-Grundbesitz ganz vorzüglich. Gerade dieser Letztere hat durch die verfehlte Finanzpolitik der letzten Jahre am meisten gelitten. (Výbornì, Bravo), indem die Gelter, welche früher in den Waisenkassen und ähnlichen Fonben sich befanden und dem Hypothekenkredit zu Gute kommen, in Staatspapiere umgesetzt werden mußten. Und diese Operation ist gerate in jener Zeit durchgeführt worden, in welcher die Lasten des Grundbesitzers gestiegen, die Steuer in so hohem Maße erhöht worden. Und in einer Zeit wo die Einzahlungen auf das National-Anlehen einen noch größeren Bedarf nach Hypothekarkredit erzeugte; in einer Zeit, wo der Grundbesitz seine Natural-Wirthschaft in die Geldwirthschaft zu verwandeln anfing, wo eine so große Vermehrung des Fundus instructus, wo eine Anlegung von neuen landwirthschaftlichen Gewerbs-Unternehmungen zur Nothwendigkeit wurde: gerade in diesem Augenblicke sind durch die verfehlte Finanzpolitik so bedeutende Kapitalien dem kreditsuchenden Grundbesitze entzogen worden (Výbornì). Darum ist das richtig, das der Hr. Referent gesagt hat: Wir haben zu sühnen und wieder gut zu machen das Verschulden einer hinter uns liegenden Zeit.

Aber ich sage, es ist nicht ein exklusives Bedürfniß des Grundbesitzes überhaupt. Auf keinen Fall ist es im Widerspruche mit den Interessen der übrigen Erwerbstände oder überhaupt gegen die Interessen des Landes, denn wie gesagt, blüht der Grundbesitz, so trägt dieß gewiß zur Wohlfahrt des Landes bei, feiner dadurch, daß die Bedürfnisse des Grundbesitzes befriedigt werden, werden andere Kapitalien um so leichter disponibel, werden neue Werthe gewissermaßen begründet oder die bestehenden Werthe des Grundbesitzes mobilisirt und in den Verkehr hingezogen. Es kann also wirklich hier kein berechtigtes Interesse in irgend einer Weise verletzt sein: es wäre denn das einzige Interesse der reinen Geldmacht, der nicht eigentlich produzirenden Gelbmacht, die kann allenfalls besorgen, daß der Zinsfuß, billiger werde, und daß der Grundbesitz aus seiner ihr tributären Stellung herauskomme. (Bravo — Výbornì).

Ich glaube aber, daß das eben kein ungünstiges Resultat wäre, kein Resultat, vor welchem wir zurückschrecken sollen. — Aus allen diesen Gründen hoffe ich. meine Herren, daß ihre Entscheidung günstig sein wird für die Unternehmung — ich werde mich in keine lange Erwägungen wie der erste Hr. Vorredner einlassen, ich glaube — die Sache liegt klar vor uns — ich glaube wir können, — wenn wir uns mit Ernst der speziellen Debatte widmen und die einzelnen Bestimmungen prüfen—sie amendiren, wo wir es für nothwendig halten — sie annehmen — wo sie gut sind — in kurzer Zeit ein nützliches Welk zu Stande bringen. Bedenken — Sie — meine Herren! Wir stehen hier zum erstenmal vor einer wichtigen, unmittelbar praktischen Aufgabe — vor einer Aufgabe — deren Lösung sehnlichst erwartet wird von dem ganzen Lande.

Oberstlandmarschall: Herr Ritter v. Limbek hat das Wort. —

Limbek: Die Debatte ist jedenfalls sehr erleichtert dadurch, daß alle Redner bereits erklärt haben, baß eine Abhilfe für den Grundbesitz nöthig ist.

Es ist jedoch durch die Anträge, welche gestellt wurden auf Vertagung und Zurückweisung an eine Commission, eine Verzögerung dieser Hilfeleistung in Aussicht gestellt; deßhalb erlaube ich mir auf die Dringlichkeit dieser Hilfeleistung aufmerksam zu machen. Wie bekannt, ist das Wuchergesetz, welches bisher sehr viele Kapitalien auf Grund und Boden festgehalten hat, theils schon vermorscht, theils ist es wahrscheinlich und hoffentlich, baß es bald nusgehoben werden wird. Sowie aber das Wuchergesetz in seiner Wirksamkeit erlischt und dadurch die Kapitalien, welche durch dasselbe auf Grund und Boden festgehalten wurden, sich von demselben zurückziehen, wird die Noth des Grundbesitzes zu einer Gefahr für denselben werden.

Es frägt sich nun, wie soll diese Hilfe dem Grundbesitze gebracht werden. Von einer Seite wurde beantragt, man solle es der Privatspekulation überlassen.


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Ich glaube jedoch die Privatspekulation wird hier leine zureichende Hilfe bringen, die Privatspekulation hat seit dem Jahre 1848 Zeit gehabt sich auf diesen Zweig zu werfen, sie hat es bisher nicht gethan und dürfte es auch in der nächsten Zeit nicht für lucrativ genug ansehen, ein solches Unternehmen zu beginnen. — Sollte sie sich aber diesem Zwecke zuwenden, so muß sie jedenfalls darauf sehen einen möglichst großen Gewinn zu erzielen und wirb sich, weil es dieser Zweck erfordert, voraussichtlich ihren Standpunkt in Wien wählen, weil in Wien die meisten Geldinstitute bereits vereinigt sind. Ist dieß aber der Fall, so wird sie sich voraussichtlich, durch die leichtere und bessere Verwendung ihrer Geldmittel, die ihr dort geboten wird, veranlaßt finden von ihrem ursprünglichen Zwecke abzugehen. Bleibt sie aber ihrem Zwecke, dem Grundbesitz zu helfen, dennoch treu, so wird sie doch jedenfalls eine nur viel zu theure Hilfe bieten können.

Der Aktionär gibt das Capital nicht unmittelbar auf Grund und Boden, sondern er gibt es eben, um den Gewinn eines cirkulationsfähigen Capitals zu erzielen, er will also einen höheren Gewinn haben als derjenige ist, welcher bloß die Folge eines gesicherten Capitals ist und diesen erhöhten Gewinn muß die Bank erzielen, wenn sie ihre Aktionäre befriedigen soll. Sie wird also einen zu hohen Preis für ihr Geld fordern müssen. Durch das Anlegen eines Capitals auf Grund und Boden wirb das Capital immobil, es verwächst mit dem Grund und Boden, weil der Boden eben nicht das Capital, sondern nur eine Bodenernte reproducirt. Den Grund und Boden kann daher das Capital nicht zurückzahlen, sondern höchstens nur allmälig tilgen. Der Capitalist, welcher sein Capital auf Grund und Boden darleiht, verzichtet somit auf die Cirkulalionsfähigkeit desselben und tauscht dafür die Sicherheit desselben ein.

Ist nun diese Sicherheit eine geringe, wie es jetzt in Folge mehrerer gesetzlichen Verhältnisse der Fall ist, und wird dagegen die Cirkulationsfähigkeit des Capitals gewinn-und werthvoller, wie es eben auch jetzt der Fall ist, so ist es natürlich, daß die Differenz zwischen diesen beiden Momenten durch Geld ausgeglichen werden muß. Der Kapitalist wird daher für sein Capital desto mehr verlangen, je gewinnbringender die Cirkulationsfähigkeit seines Capitales erscheint und je geringern Werth die Sicherstellung desselben auf Grund und Boden hat. Diesen Preis für den Verzicht auf die Cirkulationsfähigkeit des Capitales, muß eine jede Privatbank fordern; denn sie ist eben auch nichts anderes als ein Capitalist und muß ihren Aktionären den möglichsten Gewinn sichern. Aber eine Privatbank würde auch niemals zureichende Hilfe bieten können.

Der Katastral-Reinertrag des productiven Bodens in Böhmen betrügt 43 Millionen. Dieß repräsentirt ein Capital von 860 Millionen. Rechnet man hiezu den Werth der Häuser mit beiläufig 140 Millionen, so haben wir in runder Summe einen Hppothekarwerth von 1000 Millionen. Diese waren im Jahre 1858 mit 278 Millionen verschuldet, das ist beiläufig 3/11 des Werthes. Diese 278 Millionen Capital werden sich zum greßen Theil vom Grund und Boden zurückziehen, wenn das Wuchergesetz aufgehoben werden sollte und noch keine Hypothekenbank bestehen würde.

Es handelt sich zwar nicht um 278 Millionen zu decken; aber dennoch glaube ich, daß die Meinung eines geehrten Herrn Vorredners, daß der Capitalsbedarf der Bank bald 50 Millionen betragen werde, keineswegs überspannt sei. Mit 50 Millionen wären aber meiner Ansicht nach höchstens nur die dringendsten Bedürfnisse gedeckt. Die Bank muß aber auch einem Jeden Hilfe bieten können, der sie beansprucht, und eine zureichende Hypothek hat, nicht etwa blos demjenigen, der zufällig zu der Zeit kommt, wo Geld vorhanden ist. Für diesen Bedarf Aller werden, wenn sie ausreichende Hilfe bieten will, vielleicht 100 Millionen nicht genügen; sollte die Bank schließlich auch noch für die Hebung der Landwirthschaftsproduction wirken, so dürfte auch ein Capital von 150 Millionen, welches bann in Anspruch genommen werden dürfte, bald erschöpft sein.

Ein großes Capital aufzubringen ist aber kaum eine Privatgesellschaft im Stande. Sollte sie es aber aufbringen, so würbe sie entweder sehr hohe Annuitäten verlangen müssen, um immer disponible Capitalien zu haben; hohe Annuitäten aber ist der Grundbesitz nicht im Stande zu versprechen, weil er eben nur eine jährliche Rente und nicht das Capital reproduzirt, oder diese Privatbank müßte zur Zettelausgabe berechtigt werden; bann wäre aber die bestehende Kalamität nur auf ein anderes Feld verlegt. Was mir aber als Hauptgrund dagegen erscheint, daß man diese Hilfeleistung einer Privatbank überlasse, ist, baß die Privatbank dem Kleingrundbesitz keine Hilfe leisten kaun und wird, wir sehen dieß bei der Abtheilung der Nationalbank für Hypothekardarlehen, welche die mindesten Darlehen auf 5000fl. beschränkt. Damit ist natürlich dem kleinen Grundbesitz keine Hilfe geboten. Eine solche Beschränkung müßte sich aber jede Privatbank auferlegen, weil sie eben gewinnen will, und weil der Regieaufwand bei kleinen Darlehen eben so groß ist, als bei großen, obgleich nur durch die große Anzahl derselben es möglich wird, denselben Gewinn wie bei einem großen Darlehen zu erzielen, daher der Regieaufwand bei kleinen Darlehen sehr gesteigert wird. Eine Bank die Gewinn beabsichtigt, muß daher consequent kleine Darlehen möglichst vermeiden. Ich muß mich daher entschieden dagegen aussprechen, wenn beantragt und die Ansicht ausgesprochen wurde, baß eine Privatbank zureichende Hilfe bieten könnte. Als Concurentin hätte eine Privatbank eine andere Rolle, und es wäre sehr zu wünschen, daß die Privatindustrie diese Rolle der Concurentin einer Landesbank übernehme.

ES wäre gewiß ein sehr günstiger Erfolg von

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ihr und von der Landesbank. wenn die Landesbank durch diese Concurrenz, die ihr geboten würde, gar keine Geschäfte machen würde, weil dieß ein Beweis wäre, daß die Privatspeculation ein billigeres Capital zu bieten im Stande ist. Noch will ich mir erlauben, das Princip, auf welchem die beantragte Landesbank beruht, zu vertheidigen. Dieses Princip beruht eben auf dem Grundsatze, daß der Capitalist durch das Darlehen auf eine Hypothek auf die Cirkulationsfähigkeit seines Capitals verzichtet, um dafür die Sicherheit auszulauschen. Ist nun die Sicherheit des Capitals auf Hypotheken verringert, so zieht sich das Capital natürlich zurück. Die Sicherheit kann man nun nicht so schnell restituiren, da sie mit der Gesetzgebung, den Staatsfinanzen zusammenhängt. Sie kann daher nur allmalig wieder hergestellt werden.

Die Cirkulationsfähigkeit dagegen zu restituiren ist ein viel leichteres Unternehmen, und dieses beabsichtigt eben der vorgeschlagene Entwurf, und deßhalb ist er auch nach meiner Ansicht theoret. ganz korrekt.

Weiter wurde hier eine Berechnung angestellt über den Curs, welchen die Pfandbriefe haben dürften und über Verluste, welche den Darlehensnehmern drohen. Es ist allerdings nützlich, wenn man im Voraus den Curs eines Papieres berechnen und voranschlagen will, welches noch gar nicht besteht.

Aber wenn es schon geschehen muß, glaube ich, ist es am richtigsten wenn man sich auf den Grundsatz stüttzt: Gleiche Ursachen, gleiche Wirkungen. In dieser Beziehung haben wir in den gallischen Pfandbriefen und den galizischen Grundentlastungsobligazionen die Conkurrenz zweier Papiere. Das Resultat, welches diese Concurrenz dort hervorgebracht hat, dürfte sich wiederhohlen, wenn hier in Böhmen auch Pfandbriefe neben Grundentlastungsobligationen cirkuliren werden. Das Resultat der gleichen Concurrenz dürfte beiläufig auch dasselbe sein.

In Galizien haben nun 4 perzentige Pfandbriefe einen Curs von 78 Perzent, dagegen die Grundentlastungs-Obligazionen dermal einen Curs von 73 haben, es ergibt sich daher die Avance von 5 % zu Gunsten der Pfandbriefe. Die böhmischen Grundentlastungsobligationen stehen dermal auf 87; wenn man also annimmt, daß sich in Böhmen aus der Concurrenz der beiden Werthpapiere dasselbe Resultat ergeben dürfte, so könnten wir wohl auf einen Curs von über 90 hoffen. Aber selbst wenn der Curs nicht so günstig wäre, so würde er doch immer ein besserer sein, als der Privatescompl. Das Darschensnehmen ist ja eben Nichts Weiteres, als das Eskomptiren eines Privatschuldscheines. Der Geldbedürftige verkauft seine Schulburfunde oder Cession und muß dafür eben auch jetzt einen Eskompt bezahlen.

Dieser Privatpfandbrief wird aber immer ein höheres Eskompto bezahlen als der Pfandbrief der Landesranks, welcher durch die Garantie des ganzen Landes gedeckt ist, welcher dem Besitzer so vielerlei Vortheile dadurch bringt, baß er seine Interessen punktlich an einem Orte ohne weitere Auslagen und Mühlen bekömmt.

Sollte aber ein Cursverluft eintreten, so halte ich ihn doch nicht für definitiv, denn das Recht, welches in dem Gesetzentwurfe enthalten ist, daß der Hypothekarschuldner das Recht habe, seine Schuld an die Hypothekenbank auch in Pfandbriefen zu tilgen, dieses Recht gibt ihm die Möglichkeit, daß er sich auch Pfandbriefe bei einem geringeren Curs laufen kann, welche die Bank al parí annimmt und dadurch kann er den Cursverlust den er bei der Darlehesaufnahme etwa erleiden mußte, wieder restituiren. Aber selbst die Cursverlufte, die den Darlehensnehmern bevorstehen ohne der Möglichkeit sich bei der Rückzahlung zu regressiren erleiden sollte und die im ersten Jahre wenigstens wahrscheinlich bevorstehen werden, selbst diese Verluste können meiner Ansicht nach die Vortheile nicht aufwiegen, welche dem Darlehensnehmer durch die Hypothekenbank geboten weiden. Der Darlehensnehmer hat den Gewinn, daß er den unmittelbaren, schwierigen, Zeit und Geld raubenden Verkehr mit seinen Gläubigern ganz vermeidet; er hat den Vortheil, daß seine Realität dadurch, daß viel mehr Personen mit Beihilfe der Hypotheken-Bank kaufsfähig werden, in ihrem Werthe bedeutend steigen werben und steigen müssen, und endlich hat er den Hauptvortheil, daß er eben mit Beruhigung sagen kann, er hänge nicht von der Gnade seiner Gläubiger ab und er brauche nicht zu besorgen, daß, wenn es seinem Gläubiger einfällt, sein Capital zu kündigen, er von Haus und Hof gejagt werden könne, nicht weil er überschuldet ist, sondern weil er zufällig kein Kapital findet, ohngeachtet seiner vollkommenen Creditwürdigkeit Aus allen diesen Gründen erlaube ich mir den Antrag, den Se. Excellenz der Herr Graf Clam-Martinitz gestellt hat, daß nämlich sogleich in die Spezialdebatte eingegangen werbe, bringend zu unterstützen. (Bravo.)

Albert Graf Nostitz hat während der Rebe des Abgeordneten Dr. Ritter von Limbeck den Vorsitz seinem Stellvertreter Herrn Dr. Wanka übergeben, und spricht nun vom Abgeordnetensitze aus: Ich werde, meine Herren, die Geduld des hohen Hauses auf einige Augenblicke noch in Anspruch nehmen, und noch in wenigen Worten meine Meinung äußern. Dazu hat mich der Umstand bewogen, daß ich mich wirklich, wenn auch nicht als einen der Väter, so doch als einen der Taufpathen der Hypothekenbank betrachten kann. Schon damals, wo über die Hypothekenbank in den ständischen Versammlungen Berathungen stattfanden, war ich ein Mitglied der damals gewählten Commission; als dann in den ersten fünfziger Jahren die Verlegenheiten des Grundbesitzes rücksichtlich seines Credits vorzüglich aus Anlaß des Nationalanlehens zu einer immer größeren Höhe erwuchsen, der Schrei nach Credit erhoben und die Ermöglichung eines Credits unter solchen Bedingungen gefordert wurde, baß er mit dem, was der Grundbesitzer aus seinem Grunde herauszubringen vermag, in billigeren Verhältnissen steht; und als dieser Schrei immer lauter wurde;


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habe ich es unternommen, mit einigen wenigen anderen Herrn Schritte bei der Nationalbank zu machen, um eine Art Filial-Credit-Institut jener Abtheilung der Nationalbank, die sich Hypothekarabtheilung nennt, für Böhmen zu vereinbaren in der Weise, baß gegen eine Haftung, welche von sämmtlichen Grundbesitzern, die bei der Hypothekarabtheilung von dem Credit Gebrauch machen wollen, gemeinsam übernommen würbe, das Geld zu billigeren Bedingnissen, als welche die Nationalbank im Allgemeinen stellt, geborgt werde. Dieß Bemühen scheiterte aber daran, daß diese billigeren Bedingungen nicht gewählt worden sind. Und so bin ich wieder auf die ursprüngliche Idee einer mit der Garantie des Landes verbundenen Hypothekenbank zurückgekommen und habe die Sache beim ehemaligen stand. Landesausschuße als Referent in Anregung gebracht. In Folge dessen ist ein Comité erwählt worden, welches die Statuten entworfen hat; ich war Referent bei diesem Comite und habe erst den Statutenentwurf verfaßt, ihn Punkt für Punkt paragraphenweise bei den Comite-Verhand-lungen motivirt und vertheidigt, und die Sache ist endlich soweit gediehen, baß auch der Landesaus-schuß sich den, von dem Comite ausgearbeiteten Statuten angeschlossen hat, und die Statuten, die bis auf höchst unbedeutende Abänderungen genau dieselben sind, die gegenwärtig dem hohen Hause vorliegen, sind endlich in Wien vorgelegt worden. Während der Zeit ist die Zusammenberufung des verstärkten Reichsrathes erfolgt und Herr Minister Goluchowsky hat dort auf Betreibung von meiner Seite erwidert, daß die Regierung die Sache nun nicht mehr selbständig und allein entscheiden könne, sondern die Statuten zurückleiten müßte, damit sie im verfassungsmäßigen Wege seiner Zeit dem Landtage vorgelegt werden.

Ich bin daher in der Lage, die Genesis, den Entstehungsgrund, die Motivirung einer jeden einzelnen Bestimmung dieses Entwurfes genau vor mir zu haben. Ich weiß, baß von der ersten Berathung an gerade jene Befürchtungen, die ein geehrter Redner von der anderen Seite geltend gemacht hat, und die er der Erwägung und einer neuen Berathung anempfohlen wissen will, daß gerade jene Befürchtungen sich als ein rother Faden durch alle Verhandlungen, die bisher in dieser Richtung gepflogen wurden, gezogen haben, daß immer und immer diese Befürchtungen wieder aufgetaucht sind, immer aber mit vollständig beruhigenden Grünten entkräftet wurden. Diese Befürchtungen sind nämlich: 1. daß die Bank nicht in der Lage sein werde, einstens auf eigenen Füßen zu stehen; 2. daß die Pfandbriefinhaber nicht einen genügend raschen Weg zu ihrer Befriedigung haben werden und dadurch der Curs und Credit der Pfandbriefe beschädigt werden könne; 3. endlich, daß der Reservefond sich außerordentlich langsam oder gar nicht ansammeln werde, und baß daher dem Lande für eine Zeitdauer, die nicht vorauszusehen ist, dauernde Verpflichtungen auferlegt weiden. Was die erste Befürchtung betrifft, daß die Bank nicht auf eigenen Füßen stehen werde, wenn sie in der Art und Weise, wie sie hier projectirt ist, eingerichtet werden sollte; so muß ich nach meiner Uiberzeugung, und einer gründlichen Erwägung und vollkommen verläßlicher Berechnung annehmen, daß die Hypothekenbank dieß werde thun können. Nach meiner Uiberzeugung ist es ganz gewiß und bestimmt, daß wir bei dem Geldbedürfnisse, welches rücksichtlich des Grundes und Bodens herrscht, selbst bei einer geringeren Annahme von Darlebenssummen als hier erwähnt worden ist, wirklich darauf rechnen können, daß in 5 bis 6 Jahren die Bank ein Revirement an 10 bis 12 Millionen haben werde.

Bei einem solchen Revirement wird die Anticipationszahlung der Zinsen, die Fruktisizirung dieser Anticipationszahlungen einen solchen Ertrag abwerfen, baß, wenn auch der Landesfond im ersten oder zweiten Jahre vielleicht mit einer Summe von 10, 12 ober 15000 fl., im dritten Jahre vielleicht von 6—8000 fl. als Vorschuß für die Regie-Kosten wird eintreten müssen, diese Vorschußverpflichtung schon in den nächsten Jahren vollständig gedeckt werben wird, und da auch schon in den nächsten Jahren sich keine solche Vorschüße als nothwendig herausstellen werden, werden die geleisteten Vorschüße im 5. Jahre vollständig zurückgezahlt werden können und die Uiberschüsse, die im 6. Jahre beginnen und die dann in rascher Progression steigen, weil sie wieder fructificirt werden, werden gleich dazu verwendet werden können, um den Reservefond zu bilden. Es ist möglich, baß wir in 6 oder 8 Jahren noch keinen Reservefond von 1 Million haben werden, es ist möglich, daß dieß erst in 10 oder 12 Jahren der Fall sein wird; allein es wird das, wie sich der Reservefond gestaltet, ganz von der Masse der Darlehen, die gemacht werden, abhängen, ist die Zahl der Darlehen größer, so wird der Reservfond rascher steigen, ist sie geringer, so ist auch das Anwachsen des Reservfondes ein langsameres.

Aber in ebendemselben Verhältnisse als die Darlehen-Summe größer oder geringer ist, ist auch eben ein größerer ober geringerer Reserve - Fond nothwendig und er wird immer in dem Verhältnisse steigen, als sein Bedürfniß wirklich nothwendig ist.

Wenn wir nun von diesem Bedürfnisse sprechen, so dürfen wir es nicht verhehlen, daß es eigentlich nur eine Zugabe, ich möchte sagen, nur eine Mehr-Sicherheit ist, daß eigentlich, wenn das Land Böhmen Garant ist, eine Reserve ganz unnöthig ist und ich glaube, daß durch einen Reserve-Fond kein größerer Credit den Pfandbriefen gegeben werden soll, als durch die Garantie der Landes-Vertretung. (Bravo! Bravo! Výbornì!) Ich glaube, baß jeder solcher Pfandbrief, wenn diese Garantie darauf steht, überall als vollkommen sicheres Papier


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gelten wirb, ob jetzt ein Reservefond dahinter steht oder nicht. (Bravo! Výbornì!)

Wenn auf den 8, 4 ein großes Gewicht gelegt wird, wo von Bankgeschäften die Rede ist, so ist ein ähnlicher §. in den früheren Statuten, in der oder in einer ähnlichen Stilisirung überall enthalten. Man hat sich aber natürlich bei diesen Bankgeschäften nur solche gedacht — die überhaupt von den solidesten Bankinstituten gemacht werden und solche Bankgeschäfte bei denen ein Verlust wenigstens nach den Erfahrungen, die bis jetzt bei allen Banken gemacht wurden, geradezu unmöglich ist; man hat sich dabei gedacht — die Belehnung von öffentlichen Staatspapieren, bis zu einem gewissen Antheil des Curses; man hat sich dabei gedacht die Eskomptirung von solchen Wechseln, die von solchen Firmen garantirt und unterschrieben sind, wo es in einem kurzen Zeitraume gar nicht denkbar ist, baß alle Firmen zahlungsunfähig wären; kurz man hat sich bei diesen Bankgeschäften nicht gewagte Spekulationen, sondern sogenannte sichere Bankgeschäfte gedacht; — übrigens wirb es leicht und wird auch eine Sache der h. Versammlung fein, noch durch eine Stilisirung des §. Beschränkungen eintreten zu lassen und sich vollkommen beruhigend durch irgend eine Aufnahme in diesen §. sicherzustellen.

Wenn darauf hingewiesen wirb, daß die Hypothekenbank vorzugsweise im Interesse des Großgrundbesitzes liegt — so muß ich darauf bloß erwiedern — daß, wenn es sich um das Interesse des Großgrundbesitzes handelt — ich die Versicherung geben kann, daß von dem Momente an, wo das h. Haus den Beschluß faßt — es fei eine solche Hypothekenbank nicht als Landesbank zu errichten — der Großgrundbesitz in der Lage sein wird sich eine Hypothekenbank selbst zu schaffen — er wirb sie aber bann für sich allein schaffen.

Aber die Frage, um die es sich bei der Errichtung der Hypothekenbank eben handelt, ist die, ein solches Institut für das ganze Land zu schaffen (Výbornì, Bravo) und das geht nach meiner Ueberzeugung nur dann, wenn das Land dafür eintritt, das geht nicht in Form einer Aktiengesellschaft, (Výbornì) die profitiren will, und hohe Zinsen nimmt, und demjenigen auflegt, welcher die Anstalt benützen will. Der Großgrundbesitz wird durch ein Votum, das in diesem Hause gefüllt wird, und welches diesen Antrag entweder verschiebt, oder ihn unmöglig macht, nicht berührt, es wirb dabei vorzüglich derjenige berührt, der nicht zum Großgrundbesitze gehört und den Letzteren dann natürlich aus seiner Mitte ausschließen müßte. (Bravo, Výbornì.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn sich Niemand mehr zum Wort meldet, so hat der Herr Berichterstatter noch das Wort.

Dr. Pinkas: Die Herren Vorredner, welche für den Entwurf sprachen, haben die Einwendungen, die gegen denselben gemacht worden find, so siegleich und so schlagend widerlegt, daß mir als Berichterstatter des Ausschußes im Grunde nicht viel zu bemerken übrig bleibt. Der erste Vorredner, welcher zuerst gegen den Entwurf gesprochen hat, wolle es mir aber verzelhen, wenn ich es nicht für überflüssig halle, ihn speziell zu behandeln — die Einwendungen, welche der erste Herr Redner vorgebracht hat, waren mir bereits geläufig, ich habe sie nämlich vor wenigen Wochen in einem hiesigen Tagesblatte gelesen (Heiterkeit). Damals haben mich diese Einwendungen nicht überrascht, weil damals der Entwurf noch nicht in die Oeffentlichkeit gekommen war, also eine irrige Beurtheilung leicht möglich war. — Heute aber, wo der Entwurf schon seit Wochen dem hohen Hause vorliegt, wo ein tieferes Eingehen in denselben jedem Kundigen erleichtert und ermöglicht war, müssen mich diese Einwendungen bedeutend überraschen. Ich muß gestehen, daß ick es unbegreiflich finde wie der Herr Vorredner schon im Detail in die Stylkritik hat eingehen können und wie er die Stylisirung des ersten Paragraphes hatte kritisiren können. Denn der Paragraph sagt ausdrücklich, daß eben die Valuta dieses Institutes Pfandbriefe seien und nicht baares Geld; diese Erläuterung dürfte wohl das Bedenken des Herrn Vorredners vollständig zum Schweigen gebracht haben. Wie übrigens. der Herr Vorredner einen französischen Geruch aus diesem Entwurfe hat entdecken wollen, möge er bei der speciellen Debatte dem hohen Hause seist erläutern. Ich glaube von der französischen Ausbeutungsmanie und der Methode in diesem Entwurfe nicht ein Zeichen zu entdecken. — Wenn übrigens der Herr Vorredner, um von der Landes-Garantie abzuschrecken, insbesondere auf preußische Calamitäten in den Jahren 1806 — 1830 hinweist, so glaube ich erwähnen zu müssen, daß dieses nur kleine landtäsliche Creditinstitute waren, und baß gegen allgemeine Welt-Calamitäten allerdings keine Garantie möglich ist (Heiterkeit). Aber diese Institute selbst haben sich erhalten, und blühen jetzt wieder vollständig; ja wenn wir ein Institut nicht gründen wollen, weil die Welt untergehen könnte (Bravo, Heiterkeit allgemeines Lachen) dann könnten wir überhaupt nichts gründen.

Wenn der Herr Vorredner darauf hinweist, daß Realitäten unter 2/3 Werthe im Executionswege verkauft werden, und daß die Bank in Verluste gerathen könnte; so frägt es sich zunächst, was find denn eigentlich für 2/3 gemeint?

Wie die Herren entnommen haben werden, ist es der zum Capital veranschlagte Katastralertrag und da brauchen erst 2/3 von diesem Ertrage genommen werden. Wenn nun eine Realität unter dem Katastralwerthe verkauft wird, dann müßten die Grundsteuergefälle sogar zu Grunde gehen. (Sehr gut im Centrum) das ist nicht anzunehmen. Daß die galizische Bank bisher es nur zu 50 Millionen gebracht hat — so traurig das ist, — müssen wir sagen, daß. es nur den traurigen gallischen Verhältnissen zuzuschreiben ist.


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Aber dem Himmel sei Dank, die Verhältnisse unseres Landes sind blühend, sie sind kräftig, und, wie ich hoffe, auch versöhnlich. Und der Aufschwung, den das Institut nehmen muß, ist außer allen Zweifel gestellt. — Die Hinweisung auf die Sparkasse dürfte eben nur unseren Entwurf vollständig unterstützen. Denn die Sparkassen, welche keine allgemeine Garantie haben, haben bisher noch keine Verluste erlitten. Wie soll also ein Institut, welches unter der Aegide des Landes, unter dem Schutze einer besonderen Commission, besteht, wie soll da eine Frivolität zu erwarten sein?!

Daß man uns aber beanstände, daß man hier das Land in Anspruch nehmen will und es nicht Associationen überlassen will, ist ebenso unbegreiflich; denn das ist ja eben die Association des ganzen Landes, das ganze Land vereinigt sich, um den Besitz zu kräftigen, und ich glaube, daß eine solche Association, active Association auf die Ausbeutung im ganzen Lande gerichtet ist. Daß man uns aber statt dieser Association auf die russische Association weisen will, meine Herrn, ich bin mit russischen Verhältnissen nicht genau bekannt, aber ich glaube, baß uns die einheimische jedenfalls viel lieber sein dürfte. Die Einwendungen des zweiten Herrn Vorredners sind von Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall so entschieden und schlagend widerlegt worden, daß ich mich bei der Ermüdung des Hauses der Erledigung vollkommen enthalten kann, und die Bitte wiederholen muß, in die volle Berathung einzugehen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Herren die Plätze einzunehmen, es sind hier 2 Anträge, ich werde die Unterstützungsfrage stellen und dann zur Abstimmung schreiten.

Dr. Pinkas: Ich muß noch nachträglich bemerken, daß jene wahrscheinliche Berechnung, auf welche man hingewiesen hat, in meiner Hand ist, und wenn es dem hohen Hause genehm ist, werde ich sie litographiren lassen, damit die Herren sie genau einsehen können bei der künftigen Debatte.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte den Antrag zu lesen. Ich werde beide Anträge vorlesen lassen und dann die Unterstützungsfrage stellen. Der Antrag des Redacteur Kuh lautet:

In Erwägung der Hebung und Förderung des Realcredits, welcher ein unläugbares Bedürfniß des Grundbesitzes ist, in Erwägung, daß der Creditbedürftige Grundbesitzer seine Schuld nur durch den Ertrag des Uiberschußes des Grundes zu tilgen im Stande ist, im allgemeinen nur billige u. unkündbare Darlehen helfen, in Erwägung aber daß derlei Darlehen mit Risico verbunden nur durch sorgsamsten Eifer der unmittelbaren Mitinteressenten auf ein Minimum reduzirt weiden kann. In Erwägung, daß der vorliegende Entwurf der Landeshypothekenbank das volkswirthschaftliche Prinzip der Selbsthilfe der zunächst Betheiligten gang außer Acht läßt, in Erwägung vieler Bestimmungen, die den Entwurf so sehr von denen in anderen Staaten der landwirthschaftlichen Creditanstalt abweichen, daß die Berathung derselben in vollem Hause kaum zu bald befriedigenden Ergebniß führen konnte; in weiterer Erwägung, daß aber auch eine Uiberweisung des Entwurfes an die Commission schon der kurzen Zeit wegen, in welcher der Landtag noch versammelt ist, und wegen der sehr bedeute nden bereits in Angriff genommenen Aufträge, welche noch der Erledigung barren, zu keinem Ziele führen dürfte, wie in der ferneren Erwägung, daß die Entscheidung über die 2 an das hohe Haus gelangten Anträge und zwar der über die Vertheilung des Grundes und Bodens, so wie der über Umwandlung des Contributionsfondes und der Getreideschüttböden in Ackerkassen für die Theilhaber von wesentlichen Einfluß auf die Statuten der Hypothekenbank sein dürfte, daß aber diese Anträge bisher nicht zur Berathung kommen konnten, wolle der hohe Landtag, welcher im Ausschuße für die nächste Session die Stellung reiferer Anträge zur Hebung des Realcredits empfiehlt den Uibergang zur Tagesordnung beschließen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Noch böhmisch. (Rufe: Nein! Nein!) Da die Herren darauf verzichten, werde ich die Unterstützungsfrage stellen. Ich bitte die Herren, welche den Antrag des Hrn. Abgeordneten Kuh unterstützen sich zu erheben. 14. — Er ist nicht unterstützt.

Der zweite Antrag, und zwar der des Hrn. Wulfrum lautet:

Landtagssekretär Schmidt (liest) : Der hohe Landtag wolle beschließen, der Gesetz-Entwurf der Hypothekenbank werbe an eine Commission, bestehend aus 12 Mitgliedern, welche je 4 durch eine Curie aus dem ganzen Landtage gewählt werden, mit dem Auftrage verwiesen, dem Entwurf in Bestimmung der Gründe anzupaßen, daß

1. die Bank mit unabhängigem Reservfonde ausgestattet,

2. Regieaufwand ohne Zuschuß eines Reservfondes und das Land durch die Darlehenswerber selbst gedeckt werde,

3. daß dir Garantie des Landes zwar unbedingt sei, aber doch so geregelt werde, daß nur aushilfsweise Vorschüsse vorkommen können, etwaige Verluste durch eine Solidarität der Darlehenswerber nach und nach ausgeglichen werben und zugleich den Pfandbriefinhabern eine positive Sicherheit geboten wird,

4. die Benützung der Bank dem ganzen Lande besser zugänglich gemacht werde.

Slavný snìm raèiž uzavøití, aby návrh zákona o hypoteèním banku odevzdán byl komisí sestávající z 12 údù, kteøí by po 4 kuriemi z celého snìmu se volili, k tomu cíli, aby návrh ten dle ustanovení s následujícími zasadami v soumìr uveden byl, a sice:

1) aby bank byl zaopatøen neodvislým fondem záložným.

2) Výlohy správní aby zapraveny byly


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od dlužníkù pùjèek samých vyjma fondu záložního anebo zemského.

3) Zemì aby bezvýmineènì ruèila ale tato garantie aby byla uspoøádána tak, aby zálohy v pádu nìjaké ztráty solidárností dlužníkù zapraveny byly a spolu majitelùm jistota poskytnuta byla.

4) aby bank celé zemi se stal pøístupnìjším.

O.-L.-M. Stellvertreter: Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist unterstützt, folglich werde ich darüber abstimmen lassen. Ich bitte sämmtliche Herren, die mit dem Antrage des Herrn Wolfrum in dieser Fassung einverstanden sind, sich zu erheben. (Dafür erhebt sich nur die äußerste Linke). Offenbar die Minorität; hiemit ist die Generaldebatte geschlossen, wir gehen zur Spezialdebatte über.

Oberstlandmarschall: (übernimmt wieder den Vorsitz.) Meine Herren! Ich werde die öffentliche Sitzung jetzt schließen und wir werden Morgen fortfahren in der Spezialdebatte über vorliegenden Antrag. An der morgigen Tagesordnung ist also die Spezial-Berathung über den Bericht des Landesausschußes für die Landeshypothekenbank und ferner sind an der Tagesordnung die ebenfalls für heute gestellten Anträge.

Die Herren Mitglieder der Commission für Straßenconcurrenz werden Freitag um 6 Uhr Nach. mittags zu einer Sitzung eingeladen.

Die Budgetcommission wird für heute Abends um 6 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. Der Gemeindegesetzausschuß wird für Morgen um 6 Uhr Abends in die Commission eingeladen.

Ich werbe jetzt die Sitzung in eine vertrauliche verwandeln, weil ich den Herren das Protokoll der letzten vertraulichen Sitzung mittheilen will.

Graf Rothkirch Panthen: Es ist mir als Obmann der Commission für das Gemeindegesetz angezeigt worden, daß Herr Dr. Gabriel erkrankt sei, in Folge seiner Erkrankung hat er bereits durch mehrere Sitzungen an den Berathungen der Commission nicht Theil nehmen können und ich bringe deßhalb die Anzeige vor das hohe Haus. Da wir in der nächsten Commissions-Sitzung die zweite Lesung des Gesetzes vornehmen und die Anwesenheit eines Mitgliedes schwer entbehrt wirb, so erlaube ich mir im Namen der Commission den Antrag zu stellen, es möge aus der Curie, aus der Herr Dr. Gabriel durch Wahl hervorgegangen ist, für die Dauer seiner Krankheit ein Ersatzmann gewählt werden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, daß, da nach der vertraulichen Sitzung jede Curie aus ihrer Mitte drei Correktoren wählen wird, die Curie der Landgemeinden dann auch zugleich einen Ersatzmann für Herrn Dr. Gabriel wähle.

Nun bitte ich die Zuhörer auf der Gallerie und die Journalisten sich zu entfernen.

(Schluß der öffentlichen Sitzung um 1 ein halb Uhr Nachmittags.)

Peter Steffens,

Correktor.

Ottokar Graf Czernin,

Correktor.

Johann Maresch,

Correktor.

Druck der k. k. Hofbuchdruckerei von Gottlieb Haafe Söhne.


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