Čtvrtek 22. ledna 1863

Stenografická zpráva

o

VI. seděni druhých ročních porad vysokého sněmu českého od roku 1861, dne 22. ledna 1863.

Stenografischer Bericht

über die

VI. Sitzung der zweiten Session des hohen böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 22. Jäner 1863,

Sezení bylo zahájeno v 10 hodin 30 minut. Předseda hrabě Nostíc, vrchnopanští komisaři svob. pan Kellersperk a c. k. místodržiteský rada Jan Neupauer a Vilém rytíř z Bachu.

Die Sitzung wurde eröffnet um 10 Uhr 30 Minuten; Vorsitzender Graf Nostitz, Regierungs-commissäre Freiherr v. Kellersperg und Statthaltereirath Joh. Neupauer und Wilhelm Ritter v. Bach

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Prokoll vorzulesen. (Rath Blažek liest das Protokoll der 5. Sitzung böhmisch und deutsch vor.)

Oberstlandmarschall: Hat Niemand etwas zu bemerken über das Protokoll? (Niemand meldet sich.) Die Budgetcommission hat sich in der Art constituirt, daß sie zu ihrem Obmann den Fürsten Adolf Schwarzenberg, zum Obmannstellvertreter den Hrn. Hofrath Taschek, zu Schriftführern die Abgeordneten Dwořak und Redelhammer gewählt hat. Ich werde der Budgetcommission das Bureau des Landesausschuß-Referenten Hrn. Dr. Pinkas behufs ihrer Sitzungen zuweisen, und bitte den Obmann dieser Commission, dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Nachdem als Kassareferent der Landesausschuß Dr. Pinkas bei den meisten Sitzungen wird anwesend sein müssen, um Auskünfte zu ertheilen, nachdem er in seinem Bureau alle Vorakten und Ausweise verwahrt hat, die die Commission zu ihrer Arbeit nöthig haben wird, so wird auf diese Art das Wirken der Commissionem besten erleichtert werden.

Ebenso bitte ich den Obmann der Commission, falls Buchhaltungs- oder Rechnungsbeamte zur Berechnung nöthig sein sollen, sich ebenfalls an den Landesausschuß Hrn. Dr. Pinkas zu wenden, der das nöthige Personale zur Verfügung stellen wird.

In allen einzelnen Fächern, die in der Comission vorkommen und wo sie Aufklärungen über die Akten und Verhandlungen haben will, werden auch alle Landesaussschußbeisitzer und anderen Referenten, sobald die Commission mich davon verständigt, durch mich angewiesen werden, bei der Commission jedesmal zu erscheinen und die nöthigen Auskünfte zu ertheilen. — Von Drucksachen sind heute vertheilt worden, der Belicht bezüglich der Uibernahme der verschiedenen Fonde und Kassen durch den Landesausschuß, der Bericht hinsichtlich der Wirksamkeit des Landesausschußes in Gemeindeangelegenheiten, die Regierungsvorlage über das Schul- und Patronatsgesetz, das Geschäftsprotokoll der ersten und zweiten Sitzung und der Bericht des Landesausschußes über den Antrag, den der Herr Abgeordnete Ringhoffer in der erstell Session des Landtages gestellt hat. -

Ich bitte den Einlauf zu lesen. (Rath Schmidt liest den Einlauf vor. Bei Nr. 141 rechts: výborně!)

Došlé spisy až do 21. ledna Čís. 140.

Poslanec dr. Hanisch podává petici obci Rokytnice, Rokytnice prostředni, Rok. dolní, Rok. horní, Panského Pole, Bärenwaldu, Orlice Vrchní a Bartošovic, o sprostředkování stavby silnice z Rokytnice a do Schönwaldn.

Čís. 141.

Poslanec Jeho Excel. pan hřabě z Clam-Martiniců podává petici hospodářské jednoty kraje pražského o vymožení vyrovnání záleži-tostí hospodářských spolků v Cechách.

Čís. 142.

Poslanec p. Dr. Podlipský podává žádost obce Jiřic a 37 jiných obci okresu Benátského

Einlauf bis inclus. 21. Jäner 1863. Nr. Exh. 140.

Abgeordrdneter Hr. Dr. Hanisch überreicht Petizion der Gemeinden Rokitnitz, Mitteldorf, Niederdorf, Oberdorf, Herrfeld, Bärenwald, Hohenörlitz und Batzdorf um Vermittlung des Baues eines Straßenzuges von Rokitnitz über Batzdorf nach Bä-renwald und Schönwald.

Nr. Exh. 141.

Abgeordneter Sr. Exc. Graf Clam Martinitz überreicht die Petition des Prager landwirthschaft-lichen Kreisvereines wegen Ordnung und Regelung der Verhältnisse der landwirthschaftlichen Vereine in Böhmen.

Nr. Exh. 142.

Abgeordneter Hr. Dr. Podlipský überreicht das Gesuch der Gemeinde Jiřitz mit 37 anderen Ge-

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aby silnice vedoucí z Mladé Boleslavy do Mělníka byla udržována na zemské útraty.

Čís. 143.

Poslanec p. Dr. Jos. Podlipský podává žádost obcí Chotětov, Mečeříž, Kochánek, Předměřic, Tuřic a Sobětuch (okresu Benátského) o vydání na ty samé vypadající částky kapitálů obecních a o vystavení kasáren pro ubytování vojska.

Čis. 144.

Posl. Dr. Jos. Podlipský podává žádost obce Jikev, okresu Nymburského, aby obecní špejchar do vlastní správy podílníkův přešel.

Čís. 146.

Zpráva zemského výboru, již se předkládá návrh zákona zemského o zřízení českého hypotečního banku zemského spolku s návodem k provedení zákona toho.

meinden des Bezirkes Benatek zum Erhaltung der Jungbunzlau-Melniker Straße auf Landeskosten.

Nr. Exh. 143,

Abgeordneter Dr. Jos. Podlipský überreicht das Gesuch der Gemeinden Chotětov, Mečeřiž, Kochánek, Předměřic, Tuřic und Sobětuch (Bezirk Benatek) um Ausfolgung der diesen Gemeinden gehö-rigen Antheile an jenem aus Contributions- und Gemeindefonden stammenden Vermögens und um Aufbau einer Militärbequartierungskasserne auf Kosten des Landesfondes.

Nr. Exh. 144.

Abgeordneter Dr. Jos. Podlipský überreicht das Gesuch der Gemeinde Jikev, Bezirk Nimburg, wegen Ubergabe des Gemeindeschüttbodens in selbstständige Verwaltung der Theilhaber.

Nr. Exh. 146.

Landesausschuß-Bericht zur Vorlage des Entwurfes eines Landesgesetzes wegen Gründung einer böhm. Landeshypothekenbank sammt Durchführungsvorschrift.

Oberstlandmarschall: Die eingelangten Petitionen werde ich dem Petitionsausschuße zuweisen. — Ich bitte nun zum ersten Programmpunkte zu schreiten.

Bericht des Landesausschußes.

(Rath Schmiedt liest den Bericht des Landesausschußes über seine bisherige Thätigkeit.)

N. E. 111 Ldtg.

N. E. 1 praes.

Vysoký sněme zemský! Předsednictví zemského výboru podává zprávu o vyřízení a o dalších opatřeních strany návrhů, zemského sněmu, snesením vysokého zemského sněmu od 13. dubna 1861 výboru zemskému přikázaných. V id. a posledním, dne 21. dubna 1861 odbývaném seděni svého prvoročního zasedáni uzavřel zemský sněm, že všecky v záležitostech zemských došlé návrhy ve smyslu §. 26. řádu zemského odevzdati se mají výboru zemskému, aby je, pokud možná, vzal v předběžnou poradu i aby příštímu sněmu zemskému podal o tom zprávu; Zároveň ale má zemský výbor činnost svou především osvědčiti v následujícím šesterém směru a vypracovati, přibera k tomu znalců, dotýčné předlohy, totiž:

1. o úvěrnictví,

2. o věcech komunikačních,

3. o školství, najmě v ohledu živnostnictví,

4. o napomáhání obecným ústavům vzdělávacím,

5. o napomáháni vzdělání půdy,

Nr. Ex. 1 praes.

Hoher Landtag!

Landesausschuß-Präsidium erstattet Bericht über die Erledigung und die weitern Verfügungen rücksichtlich jener Landtagsanträge, welche mittelst Beschluß des hohen Landtages vom 13. April 1861 dem Landes-Ausschuße zugewiesen wurden.

In der am 21. April 1861 abgehaltenen 13. und letzten Sitzung seiner 1. Jahressession hat der h. Landtag beschlossen, daß sämmtliche eingelangte Anträge in Landessachen im Sinne des §. 26 der Landesordnung an den Landesausschuß übergeben werden, damit sie dieser so weit es thunlich ist, in Vorberathung ziehe, und darüber an den zusammentretenden Landtag Bericht erstatte. Zugleich solle aber der Landes-Ausschuß seine Wirksamkeit vorzugsweise in folgenden sechs Richtungen geltend machen, um unter Mitwirkung von Sachverständigen dießfällige Vorlagen auszuarbeiten, und zwar:

1. Ueber das Creditwesen.

2. Ueber das Communicationswesen.

3. Ueber das Schulwesen, zumal in professioneller Richtung.

4. Ueber die Förderung allgemeiner Bildungsanstalten.

5. Ueber Förderang der Bodenkultur.


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6. o upravení zemských záležitostí obecních.

Zemský výbor učinil si to za jednu z prvních svých úloh, aby rozkazu strany jednání o návrzích jemu přikázaných zadost učinil, a usnesl se hned v druhém svém seděni od 25. května 1861 na těchto opatřeních:

1. přikázány byly návrhy dle sekcí těm kterým refentům výboru zemského (rozdělené dle oboru jednání a prácí jejich odborů),

2. byli páni referenti vyzváni, aby přikázané jim návrhy dle svého uvážení ohledně jich nutnosti roztřídili a v pořadí uvedli a by o nich jakož i o znalcích, již se mají přibrati, zprávy a návrhy činili, o nichž pak dále v středu zemského výboru stala se usnešení;

3. učinilo se pp. referentům vyzvání, aby se s prvotními navrhovateli samými ohledně návrhů jimi učiněných o pohnutkách a o spůsobu provedení dorozuměli, aby se o dáta k k tomu náležitá starali, jakož i aby tam, kde se k jednání o návrzích za potřebu uznalo činiti vyšetřování navrhovatele k účastenství v poradách pozvali.

Dle tohoto usnešení rokoval zemský výbor o podaných návrzích, a to v šesterém, jemu vysokým sněmem především doporučeném směru, a připravil pro nynější zasedání zemského sněmu následující předlohy, a to tak, že se většina jích v tisku nachází a že ostatní předlohy ještě v tomto zasedání vys. sněmu, budou předloženy.

I. O úvěrnictví.

Návrh zákona zemského a dle pptřeby zákona říšského o zřízení zemského banku hypotečního, spolu s nařízením doplňovacím provedení toho zákona se týkajícím (u vyřízení návrhu, ohledně potřeby kapitálu pro pozemnosti, panem poslancem rytířem Limbeckem pod č. 97 učiněného).

II. O věcech komunikačních.

Předloha ohledně zlepšení a zdokonalení komunikace zemské v jejím rozličném odvětví a ohledně upravení a provedení staveb silnic a vodostaveb z prostředků zemských.

(U vyřízeni návrhu pana poslance Wai-dele a spoluhlasujících strany sistematického provedení úplné české sítě železničné, a v za-chování §. 18., I—2. řádu zemského.)

III. O školství.

a) Předloha strany opravy školství. (Návrh poslance školního rady Wenziga a spoluhlasujících, č. 86).

6. Ueber Regelung des Gemeindewesens.

Der Landes-Ausschuß hat es zu einer seiner ersten Aufgäben gemacht, dem ihm gewordenen Auftrage in Behandlung der zugewiesenen Anträge nachzukommen und hat gleich in seiner 2. Sitzung vom 25. Mai 1861 nachstehende Verfügungen beschlossen,

1. Wurden die Anträge den bezüglichen Lan-desausschuß-Referenten (vertheilt nach dem Geschäftsressort ihrer Departements) sectionsweise zugewiesen,

2. die HH. Referenten aufgefordert, die ihnen zugewiesenen Anträge nach ihrem Ermessen rücksichtlich deren Dringlichkeit zu klassifiziren und zu rangiren, und hierüber, so wie über die beizuziehenden Sachverständigen Berichte und Anträge zu erstatten, worüber sodann weiter im Gremio des Landesausschußes Beschlüsse gefaßt wurden.

3. Die Herren Referenten wurden aufgefordert, sich mit den ursprünglichen Antragstellen, selbst in Bezug der von ihnen eingebrachten Anträge über die Motive und die Art der Durchführung in das Einvernehmen zu sehen, die Abgabe der dießbezüglichen Daten einzuholen, und da, wo zur Behandlung der Anträge Enqueten zu bilden für nöthig erkannt wurde, die Antragsteller zur Theilnahme au den Berathungen einzuladen. Diesen beschlossenen Vorgang einhaltend, hat der Landes-Ausschuß über die gestellten Antrage und zwar nach den ihm vom h. Landtage vorzugsweise anempfohlenen 6 Richtungen nachstehende Vorlagen zur beschlußmäßigen Verhandlung gebracht und für die gegenwärtige Landtagssession so vorbereitet, daß der größere Theil derselben sich schon im Zuge der Drucklegung befindet, und die Uebrigen jedenfalls noch im Laufe der Session vor die Versammlung gelangen werden.

I. In Bezug auf das Creditwesen.

Der Entwurf eines zur Bildung einer Landes-Hypothekenbank erforderlichen Landes- und beziehungsweise Reichsgesetzes sammt einer dasselbe ergänzenden Durchführungs-Verordnung.

(In erledigender Behandlung des vom Herrn Abgeordneten Ritter von Limbeck sub. Nr. 97 bezüglich des Kapitalsbedarfs des Grundbesitzes gestellten Antrages.)

II. In Bezug auf das Communicationswesen.

Vorlage in Bezug auf Verbesserung und Vervollständigung des Communicationswesens des Landes in seinen verschiedenen Zweigen, und auf die Regelung und Durchführung der Straßen- und Wasserbauten aus Landesmitteln.

(In Erledigung des Antrags des Herrn Abgeordneten von Waidele und Genossen wegen systematischer Vervollständigung des böhm. Eisenbahnnetzes, und mit Beachtung des §. 18, I, 2. der Landesordnung.)

III. In Bezug auf das Schulwesen, a) Vorlage bezüglich der Reform des Schulwesens. (Antrag des Abgeordneten Schulrath Wenzig und Genossen Z. 86.)

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b) Předloha zákona o placeni školního platu z obecních pokladnic v stálých lhůtách měsíčných,

(u částečném vyřízeni návrhu dra. Čupra, č. 103.)

IV. O všeobecných ústavech vzdělávacích.

a) Návrh reorganisace c. k. polytechnického ústavu zemského (k návrhu p. poslance Haase z Vranova č. 34);

b) předloha strany opatření, učiněných zemským výborem v zájmu českého obecenstva, ohledně stavby drahého zemského divadla pro česká představení,

(u vyřízení návrhu poslanců Jeho Jasnosti knížete Karla Schwarzenberga a J. Exc. hraběte Clam-Martinice, č. 153, strany upravení otázky ohledné českých představení divadelních.)

V. O napomáhání vzdělání půdy.

a) Předloha o upravení vyučování hospodářského;

(u vyřízeni dotýčného návrhu polance dra. Lambla, pak návrhu poslance p. Křivánka strany osvobození posluchačů škol hospodářských od služby vojenské, č. 89 a 100, ad b.)

b) Návrh zákona o dělitelnosti pozemků, (u vyřízení návrhu poslance p. Sadila č. 71.)

VI. O upraveni záležitostí obecních.

a) Zpráva o tom, co učinil výbor zemský v příčině vydáni proz. zákona o ustaveni obcí

okresních (u vyřízení návrhu dra. Braunera, 73).

b) Návrh zákona, co se týče chudých, (u vyřízení návrhu poslance Leidla, č. 44).

Dále má zemský výbor pro tohoroční zasedání zemského sněmu z části již připraveny, z části připravuje:

1. Návrh zákona v příčině opatrování českých klenotů říšských, jakožto dodatku k řádu zemskému;

2. návrhy některých dodatků k řádu zemskému, týkajících se jednání úředního, pak návrh řádu jednacího pro vysoký sněm zemský.

(U vyřízení návrhů poslanců: dra. Šmeykala, Wenziga, Sadila, č. 71, hraběte Clam-Martinice, č. 120);

3. zprávy o následujících návrzích:

a) p. poslance Ringhofra v příčině zrušení úpisů na zboření domů, č. 102;

b) pana poslance Seidla a spoluhlasujících v příčině rovnoprávnosti obou řeči zemských;

b) Gesetzvorlage wegen Zahlung de Schulgeldes aus den Gemeindekassen in fixen Monatsraten.

(In theilweiser Erledigung des Antrages des Dr. Čupr Z. 103.)

IV. In Bezugaufallgemeine Bildungsanstalten.

a) Der Entwurf der Reorganisirung des k. k. polytechnischen Landes-Institutes (über Antrag des Abgeordneten Herrn Haase von Wranau Z. 34).

d) Vorlage über die v. L. A. im Interesse des böhmischen Theaterpublikums getroffenen Verfügungen und über den Ban eines zweiten Landestheaters für böhmische Vorstellungen.

(In Erledigung des Antrages der Hrn. Abgeordneten Drchl. Fürst Karl Schwarzenberg und Exc. Grafen Clam-Martinic, Z. 153, wegen Regelung der Frage rücksichtlich der böhm. Theatervorstellungen.)

V. In Bezug auf die Förderung der

Bodenkultur.

a) Vorlage wegen Regelung des landwirthschaftlichen Unterichts.

(In Erledigung des bezüglichen Antrages des Abg. Dr. Lambl, dann des Antrags des Abg. Hrn. Křivanek wegen Befreiung der Frequentanten landwirthschaftlicher Schulen vom Militärdienste Z. 89 und 100 ad b.)

b) Gesetzentwurf in Bezug auf die Theilbarkeit von Grund und Boden.

(In Erledigung des Antrags des Abg. Hrn. Sadil Z. 71.)

VI. In Bezug auf die Regelung des Gemeindewesens.

a.) Bericht über die Schritte, welche der Landes-Ausschuß wegen Erlassung eines prov. Gesetzes zur Constituirung der Bezirksgemeinden gethan hat.

(In Erledigung des Antrags des Dr. Brauner Z. 73.)

b) Entwurf eines Armengesetzes. (In Erledigung des Antrags des Abgeordneten Leidl Z. 44)

Weiter sind vom Landes-Ausschuße für die dießjährige Landtagssession zur Vorlage theils schon vorbereitet, theils in Vorbereitung begriffen:

1. Der Gesetzentwurf wegen Aufbewahrung der böhmischen Reichskleinodien als Zusatzartikel zur Landesordnung.

2. Anträge auf mehrere Zusahartikel zur Landesordnung, die Geschäftsbehandlung betreffend, dann der Entwurf einer Geschäftsordnung für den h. Landtag.

(In Erledigung der Anträge der Abg. Dr. Schmeykal, Wenzig, Sadil, Z. 71, Grafen Clam-Martinitz, Z. 120.)

3. Berichte über folgende Anträge, als:

a) des Herrn Abgeordneten Ringhofer wegen Behebung der Demolirungsreverse (Z. 102.)

d) des Herrn Abgeordneten Seidl und Genossen wegen Gleichberechtigung beider Landessprachen,


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c) p. poslance Doubka v příčině většího osvobození od dani činžovní při nových stavbách, č. 119;

d) p. poslance dr. Klaudyho a spoluhlasujících, č. 58, strany opětného volení úřadníků;

e) p. poslance Frant. Stanglera č. 108, v příčině ulehčení obcím Vorličské a Čenkovické v obchodu podomovním;

f) pánů poslanců Zikmunda, č. 128, a Vokouna, č. 148, strany opatřování oděvu vojenského. — Konečně

4) návrh inštrukce pro zemský výbor a návrhy strany organisace úřadů výboru zemského.

Co se týče jiných návrhů, výboru zemskému přikázaných, jsou to z části takové návrhy, o nichžto výbor zemský vys. sněmu zemskému zevrubné předlohy učiniti pohnuta se neviděl, a to proto:

i. poněvadž dle náhledu výboru zemského ke kompetenci vys. sněmu zemského nenáležejí a tudíž v cestě zákonodárné vyříditi by se nemohly, totiž návrhy:

a) v příčině zrušeni lístků průvodních a zrušení nebo zjednodušení kontroly finanční (návrh pana poslance Rottera, č. 160),

b) v příčině náhrady za živnosti reální (návrh pp. poslanců Tempského a Brosche, č. 161),

c) v příčině revise katastru daně gruntovní (návrhy pp. poslanců Jerie č. 116, Rottera č. 132 a okresu Planického.)

d) v příčině dostaveni nádraží Podmokelského (návrh p. poslance Jordana a spolu-hlasujících, č. 136),

e) v příčině zrušení daně z příjmů (návrh poslance p. Rottera);

2) poněvadž ve smyslu návrhů přislíbeny byly vládní předlohy, a to ohledně návrhů:

a) poslance pana Rosenauera v příčině revise řádu pro policii říční a strany náhrady majitelů mlýnů,

6) pana poslance Suidy, Č. 93, v příčině revise zákona obecního ve spojení s návrhem p. posl. dra Riegra č. 85, a p. posl. Waidele a spoluhlasujících c 115, ad 11. strany zrušení stavu mimořádného, samosprávu míst lázenských obmezujícího,

c) p. poslance dra. Görnera, v příčině vyloučení obce Buggauské z obce Malontské,

d) p. poslance Slavíka strany zrušeni obecních sýpek kontribučních,

e) p. poslance Waidele, č. 115 ad 9 strany revise řádu stavebního, pak poslance p. Rottera strany změny řádu stavebního ohledně střech ve městech horních.

c) des Herrn Abgeordneten Daubek wegen größerer Zinssteuerfreiheit von Neubauten (Z. 119),

d) des Hrn. Abg. Dr. Klaudy und Genossen,

Z. 58, wegen Neuwahl der Beamten,

e) des Hrn. Abgeordneten Stangler Franz, Z. 108, auf Begünstigung der Gemeinden Worlička und Tschenkowitz im Hausirhandel,

f) des Herrn Abg. Zikmund, Z. 128, und Wokoun, Z. 148. wegen Deckung des Montursbedarfs. — Endlich

4. der Entwurf einer Instruction für den Landesausschuß und Anträge in Bezug auf die Organisirung der Aemter des Landes-Ausschußes.--------

Was die andern dem Landesausschuße zugewiesenen Anträge anbelangt, so sind es theils solche, rücksichtlich welcher der Landesausschuß von einer eingehenden Vorlage an den hohen Landtag glaubte absehen zu sollen, u. z.:

1. weil sie nach Ansicht des Landes-Ausschußes vor die Competenz des hohen Landtages nicht gehören und daher eine legislative Erledigung nicht finden könnten, als:

a) wegen Abschaffung der Paßkarten und wegen Aufhebung oder Vereinfachung der Finanzkontrolle, (Antrag des Herrn Abg. Rotter Z. 160)

b) wegen Entschädigung der Realgewerbe, (der Herren Abgeordneten Tempský und Brosche, Z.161)

c) wegen Revision des Grundsteuerkatasters, Anträge der Hrn. Abgeordneten Jerie, Z. 116, Rotter Z. 132 und des Bezirkes Planic)

d) wegen Herstellung der Bodenbacher Bahnhofarbeiten, (des Herrn Abgeordneten Jordan und Genossen, Z. 136)

e) wegen Abschaffung der Einkommensteuer (des Abgeordneten Herrn Rotter);

2. weil im Sinne der Anträge Regierungsvorlagen in Aussicht gestellt worden sind, als in Bezug der Anträge:

a) (des Abgeordneten Herrn Rosenauer) wegen Revision der Strompolizei Ordnung und wegen Entschädigung der Mühlbesitzer,

b) (des Hrn. Abgeordneten Sulda Z. 93) auf Revision des Gemeindegesetzes in Verbindung mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rieger, Z. 85, und von Waidele und Genossen, Z. 115 ad

11, wegen Aufhebung der beschränkenden Ausnahmsstellung in der Autonomie der Curorte,

c) des Herrn Abgeordneten Dr. Görner wegen Ausscheidung der Gemeinde Buggaus ans der Gemeinde Meinetschlag,

ä) des Herrn Abgeordneten Slavik auf Aufhebung der Institute der Contributions-Gemeinde-Schüttböden,

e) des Hern Abgeordneten v. Waidele, Z 115 ad 9, aus Revision der Bauordnung, dann des Abgeordneten Herrn Rotter wegen Abänderung der Bauordnung bezüglich der Bedachung in den Gebirgsstädten.


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Zření majíc na poslední návrh ad e) po-dotýká se, že ku předběžné poradě o tomto návrhu ustanovena byla již komise znalců, která také připravila látky k návrhu řádu stavebního, že vsak od dálšího pokračováni v těchto prácích proto se upustilo, poněvadž c. k. mí-stodržitelství o podobný návrh řádu stavební-ho se přičinilo a poněvadž k rokováním ko-mise v záležitosti této přibrán byl člen výboru zemského a to referent ohledně dotčených návrhů, pak také poněvadž přibráni byli k nim dva mužové z komise znalců výboru zemského vyvolení, těch předmětů znalí.

Taktéž sestoupil se k návrhu poslance Slavíka sub d) pod předsednictvím toho kte-rého p. referenta výboru zemského výbor znalců k poradě o otázce zrušení obilních fondů kontribučních a zřizování kas záložních pro rolníky, a započal své předběžné porady.

Ke konečné poradě vys. zemského sněmu nezdá se však předmět ten před ustavením zákona obecního a před úplným zlikvidováním celého jmění obilního fondu kontribučního býti příhodným;

3. vyloučení byly z rokování návrhy, o kterých se výboru zemskému vůbec nebo přece dle stávajících okolností vidělo, že je nemůže vys. sněmu zemskému doporučiti k zevrubnějšímu o nich rokování, totiž návrhy:

a) o zřízení bytů pro dělníky (posl. Weidele 2. a);

b) o povznešení zemských ústavů dobročinných a sestaveni nákresu o tom (posl. Weidele 2. b.);

c) zřízení dobrovolných pracoven (posl. Weidele 2, c), pak zřízení krajských pracoven donucovacích (p. Rotter, č. 132, p. Weidele 115, ad 13);

d) o zavedení ulehčení při vybírání daní (posl. Sadil, č. 71);

e) o vykoupení posud ještě platných farních a školních desátků (posl. p. Seifert, č. 134, Dr. Görner, č. 142);

f) návrh v příčině revise zákonů o výkupu služebností (Dr. Grünwald, č. 144).

4. Ohledně jednotlivých návrhů konečně nemohly buďto práce připravené, dilem pro nepostačitelný čas fysický, dílem pro jiné okolnosti tak zevrubně býti ukončeny, nebo ale nebyly v ohledu na čas vyměřený, pro takové množství návrhů nepostačitelný, uznány za tak nutné, aby se o nich v tomto zasedáni ještě vys. sněmu zemskému mohly předložiti zprávy; odročují se tedy až na další čas předlohy o návrzích těchto:

a) o vyšetření prostředků potřebných pro trvalé odpomoženi bídě v horách Krušných a Krkonošských (posl. Leidl, 1 b), poněvadž

Bezüglich des letzteren Antrages, ist jedoch die Bemerkung zu machen, daß zur Vorberathung über diesen bereits eine Fachcommission niedergesetzt wurde und bereits die Materialien zum Entwurfe einer Bauordnung auch vorbereitet hatte; daß aber von weiterem Verfolgen dieser Arbeiten darum ab-gesehen wurde, weil von Seite der k. k, Statthalterei an einen gleichen Entwurf der Bauordnung Ha d angelegt und zu den bezüglichen Commissionsverhandlungen ein Mitglied des LandesauSschußes, und zwar der Referent bezüglich der fraglichen Anträge, dann auch zwei von den in der Fachkommission des Landesausschußes gewählten Sachverständigen beigezogen worden waren.

Ebenso ist in Bezug auf den Antrag des Abgeordneten Slawik sub d) ein Fachmänner-Comié zur Berathung über die Frage der Auflösung der Contributions-Getreide-Fonde und Bildung von Vorschußkassen für Landwirthe unter Vorsitz des betreffenden Herrn Landesausschuß-Referenten zusammengetreten und hat seine Vorberathungen begonnen.

Zur definitiven Berathung des hohen Landtages jedoch dürfte der Gegenstand vor der Feststellung des Gemeindegesetzes und vollständiger Liquidstellung des sämmtlichen Contributions-Getreidefonds-Vermögens nicht geeignet sein.

3. Blieben von der Behandlung jene Anträge ausgeschlossen, rücksichtlich deren der Landesausschuß überhaupt oder doch nach den obwaltenden Umständen dem hohen Landtage ein weiteres Eingehen nicht empfehlen zu können vermeinte, als die Anträge:

a) auf Errichtung von Arbeiterwohnungen (Abgeordneter v Waidele 2. a),

b) auf Erhebung der Landeswohllhätigkeitsanstalten und Zusammenstellung eines Tableau's derselben (v. Waidele 2. b),

c) auf Errichtung von freiwilligen Arbeitshäu-sern (Abgeordneter von Waidele 2. c), dann auf Errichtung von Kreis-Zwangsarbeitshäusern, (Herr Rotter, Z. 132, v. Weidele, 115 ad 13),

d) auf Einfühlung von Erleichterungen bei Einhebung der Steuern (Abgeordneter Sadil Z. 71).

e) auf Ablösung der noch bestehenden Pfarr-und Schulzehente (Abgeordneter Herr Seifert, Zahl 134, Dr. Görner, 142),

f) wegen Revision der Servitutenablösungsgesetze (Dr. Grünwald Z. 144).

4. Bezüglich einzelner Anträge endlich konnten die Vorarbeiten theils wegen nicht zureichender physischer Zeit, theils wegen anderer obwaltender Umstände nicht so erschöpfend geschlossen werden; oder diese Anträge wurden eben im Hinblick auf die für die Masse von Anträgen zugemessene verhältnismäßig nicht zulängliche Zeit nicht von solcher Dringlichkeit erkannt, um bezüglich derselben in dieser Session noch dem hohen Landtage berichtliche Vorlagen zu erstatten; es bleiben sonach bis auf weiteres vertagt die Vorlagen über die Anträge:

a) auf Ermittlung der für die bleibende Behebung des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge


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výbor k podpoře nuzných obyvetelů hor těchto zprávy a návrhy podrobné, za které byl požádán, posud nepředložil;

b) o vědeckém proskoumání Čech. (p. Tempský č. 60);

c) o podporování zakládání živnostnických skol předmětových (p. Weidele a spoluhlasu-jící, č. 115 ad 4);

d) o zrušení práva vystavovacího (pan Čupr, č. 146, p. Loiman, č. 147, Rotter, 6. 160 ad 2. a Tonner, 6. 163, pak petice volebního okresu Klatovsko-Planického);

e) o scelování pozemků a o trativodech (p. Křivánek, č. 100 ad b, Dr. Trojan, č.101):

f) o zřízení vzorných ústavů hospodářských, o dovolení k sázení tabáku, o revisi zákona pro policii polní (p. Waidele a spolu-hlasujíci, č. 115 ad 3, 15, 16),

g) o upravení práva myslivosti (p. Kratochvíle 5. 118, a petice volebního okresu Klatovsko-Planického;

h) o upravení patentu školního (p. Rotter č. 160 ad 5).

Odročení předloh o poslednějších jednotlivých návrzích račiž vys. sněm zemský, zřetel bera na velký počet těchto, výboru zem-skému přikázaných návrhů, uznati tím více za ospravedlněno, když se uváží, že zemský výbor právě v prvním roku své činností zaměstnán důležitými neodkladnými záležitostmi organisačními a správními, nemohl se věnovati větší činnosti zákonodárné.

Mimo ujmuti fondů a prácí úřadních od někdejšího zemského výboru stavovského, náleželo také výboru zemskému přijmouti na se správu nových fondů, jakož fondu vyvazovacího, zemského fondu, vícero ústavů dobročinných, totiž fondu porodnice a domu nálezenců, blázince, donucovací pracovny, jakož mu i náleželo prozatímně na vše strany zavésti ústrojí správy.

Obor běžných prácí úřadních značně se rozšířil, neboť, kdežto za času stavovského výboru zemského počet ročních exhibit obnášel 7000 čísel, dosahoval nyní, ač vše, co možné bylo, k zmenšeni počtu čísel učiněno, počet ten ročně 18000 čísel exhibitních, kteráž dojíti měla vyřízeni co do věci samé. Poněvadž o důležitějších věcích úřadních státi se má vyřízení ve společné poradě, odbývati bylo výboru zemskému, mimo to, že jednotliví jeho členové v komisích, v poradách místodržitelských a při vyšetřováních všelikých byli činní, téměř 100 sedění, vždy 5 až 6 hodin trvavších.

Až do nedávna před zahájením vys. sněmu zemského obmezen byl zemský výbor pouze na 11 úředníků konceptních, a leží na jevu,

erforderlichen Maßregeln (Abgeordneter Leidl 1.b), nachdem das Erz- und Riesengebirgs-Comité die von demselben abverlangten Detail-Auskünfte und Anträge noch nicht vorgelegt hat,

b) wegen wissenschaftlicher Durchforschung Böhmens (Herr Tempský, Z. 60),

c) auf Förderung der Grünbug von Gewerbefachschulen (v. Waidele und Genossen, Z. 115 ad 4),

d). aufhebung des Propinationsrechtes (der Herren Čupr Z. 146, Loimann, Z. 147, Rotter, Z. 160 ad 2, und Tonner, Z. 163, dann der Petition des Klattau-Planitzer Wahlbezirks).

e) auf Commassation der Gründe und Drainage (Herr Křiwanek, Z. 100 ad b, Dr. Trojan, Z. 101),

f) auf Errichtung landwirthschaftlicher Musteranstalten, auf Gestattung des Tabakbaues, — auf Revision des Feldpolizeigesetzes (v. Waidele und Genossen, g. 115 ad 3, 15, 16),

g) wegen Regelung des Jagdrechtes (Kratochwile Z. 118), und Petition des Wahlbezirkes Klattau-Planitz),

h) wegen Regelung des Stola-Patentes (Rot-ter, Z. 160 ad 5).

Das Vertagen der Vorlagen über die letzteren einzelnen Anträge dürfte im Verhältnisse zu der großen Gesammtzahl, welche dem Landesausschuße zugewiesen wurde, vom hohen Landtage um so mehr gerechtfertigt erkannt werden, wenn in Rücksicht gezogen wird, daß der Landesausschuß gerade in dem 1. Jahre seiner Wirksamkeit durch wichtige und un-aufschiedliche Organisirungs, und Verwaltungsangelegenheiten einer größeren legislatorischen Thätigkeit entzogen würde.

Der Landesausschuß hatte nebst der Uebernahme der Fonde und Geschäfte vom ehemaligen ständ. Landesausschuße auch von landesfürstlichen Organen die Verwaltung neuer Fonde, als des Grundentlastungs Fondes, des Landes-Fondes, mehrerer wohlthätiger Anstalten, als der Gebär- und Findelanstalt, der Irrenanstalt, des Zwangsarbeitshauses zu übernehmen und den Organismus der Verwaltung nach allen Richtungen hin prov. einzuführen. Der Kreis des currenten Geschäftes hatte sich bedeutend erweitert, denn während die Agenda des ständ. Landesausschußes an 7000 Exhibiten jährlich zählte, erreicht sie gegenwärtig, obwohl jede zulässige Verfügung zur Verminderung der Nummern-Anzahl getroffen worden war, die namhafte Zahl an jährlich 18000 Exhibiten, die einer meritorischen Erledigung zuzuführen waren. Da alle Geschäftsangelegenheiten von mehrerer Bedeutung gremialiter zu behandeln find, hatte der Landesausschuß nebstdem, daß seine einzelnen Glieder bei Commissionen, Statthaltereiberathungen und Enaqueten thätig waren, nahe an 100 5- auch 6ftünbige Sitzungen abgehalten.

Bis auf die jüngste Zeit vor Zusammentritt des hohen Landtages war der Landesausschuß auf die Anzahl von 11 Conceptsbeamten beschränkt, und


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že při úředním zaměstnáni personálu v poradách, pp. členové zemského výboru, aby dostáli těžké úloze, i v běžných prácích samých co nejčinněji museli se súčastniti, užijíc k tomu času, k ostatním prácím svého povolání potřebného.

Pak-li tedy členové výboru zemského mimo to na základě odbytých vyšetřování v objemu uvedeném věnovali přece svou činnost důleži-tějším prácem zákonodárným ve věcech, úvěrnictví, komunikací, školství, hospodářství a záležitostí obecních se týkajících, naděje se zemský výbor uznání, že vprvním čase činnosti své seč byl, vykonal.

An tedy tímto na základě zpráv, pány přísedícími zemského výboru mně podaných, za čest si kladu vys. sněmu zemskému v známost uvésti opatření, v příčině návrhů prvoročního zasedáni učiněná, cítím se zároveň povinna, činnost pp. členů zemského výboru, od počátku ustaveni výboru objevenou, jakožto v skutku obětovnou naznačiti a jím tímto vřelé diky projeviti.

V Praze, dne 10. ledna 1863.

Nejvyšší maršálek zemský: Nostic v. r.

es ist erklärlich, daß bei aller Inanspruchnahme des Rathstischpersonals die Herren Landesausschußmitglieder doch gegenüber der zu bewältigenden Geschäftsaufgabe selbst der currenten Geschäftsbehandlung die thätigste Mitwirkung mit Hintansetzung ihrer sonstigen Berufsgeschäfte zu widmen hatten.

Wenn daher die Mitglieder des Landesausschußes überdieß legislatorischen Arbeiten von größerer Wichtigkeit im Credit-, Communications-, Un-terrichts-, Landwirthschafts- und Gemeindewesen in dem vorbezeichneten Umfang, auf Grund abgehaltener Enqueten ihre Thätigkeit dennoch zuwendeten, so dürfte nicht verkannt werden, daß innerhalb der ersten Zeit der Wirksamkeit des Landesausschußes das Möglichste gethan wurde. Indem ich hiemit dem hohen Landtage auf Grund der von den Herren Landesausschußbeisitzern mir erstatteten Berichte, von dem Kenntniß zu geben die Ehre habe, was über die zugewiesenen Anträge der 1. Jahressession verfügt worden ist, fühle ich mich zugleich verpflichtet, die seit dem Bestande des Ausschußes entwickelte Thätigkeit der Herren Landesausschuß - Mitglieder als eine wahrhaft aufopfernde zu bezeichnen und mit lebhaftem Danke anzuerkennen.

Prag, am 10. Jäner 1863.

Der Oberstlandmarschall: Nostitz m, p.

Abgeordneter Sadil: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Es wird noch einmal vorgelesen in böhmischer Sprache. (Rada Schmied čte totéž česky.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte um die Namen.

Es sind vorgemerkt: Sadil, Krejčí, Tonner, es ist vor Allem vorgemerkt Baron von Wucherer.

Baron Wucherer: Der vorliegende Bericht des Landesausschußes liefert den Beweis, daß der Landesausschuß in dieser Periode seine Amtsthätigkeit mit vollkommener Ersprießlichkeit entwickelt hat, welcher es zu verdanken ist, daß über mehrfache sehr wichtige Angelegenheiten die Vorlagen und Anträge erstattet worden sind — allein was den zweiten Theil dieses Berichtes anbelangt — nämlich rücksichtlich jener Angelegenheiten, bei welchen der Landesausschuß von einer eingehenden Vorlage an den Landtag absehen zu sollen glaubte, — diese Anträge dürften nach meiner Ueberzeugung nicht hinlänglich begründet sein — um den hohen Landtag in die Lage zu versehen — mit voller Beruhigung diese ablehnenden und vertagenden Anträge hinzunehmen und zu billigen.

In dem ersten Absätze will diese Ablehnung und Vertagung damit begründet werden, daß die Anträge nach Ansicht des Landesausschußes vor die Competenz des hohen Landtages nicht gehören, und daher eine legislative Erledigung nicht finden könnten, und zwar betreffend die Anträge der Abschaffung der Paßkarten, Entschädigung der Realgewerbe,die Revision des Grundsteuerkatasters, die Herstellung der Bodenbacher Bahnhofarbeiten und die Abschaffung der Einkommensteuer.

Nun, was die Competenz des hohen Landtags anbelangt, so glaube ich, daß über diese Competenz nur allein der hohe Landtag zu entscheiden hätte, und daß, um in dieser Sache mit Beruhigung und Berücksichtigung aller Umstände entscheiden zu können, auch der Antrag des Landesausschußes, spe-ciell der Bericht. des Landesausschußes erforderlich gewesen wäre....

Wir hatten hier bereits die Anträge des Abgeordneten Stangler über die Begünstigung der Gemeinden Worlička und Čenkowic beim Hausirhandel und den Antrag der Herren, Zikmund und Wokoun wegen Deckung des Monturbedarfes____ voraus, wo eigentlich die Competenz des h. Landtags ebenfalls nicht vorhanden war, und wo dennoch der Landesausschuß dem Landtage in der Art Bericht erstattet hat, um die Competenz herzustellen und weiter die Verfügung einzuleiten.

Im zweiten Punkte werden ablehnende und vertagende Anträge damit motivirt, weil im Sinne der Anträge Regierungsvorlagen in Aussicht gestellt worden sind, als: in Bezug auf die Anträge wegen Revision der Strompolizeiordnung, in Bezug auf die Revision des Gemeindegesetzes, dann wegen Ausscheidung der Gemeinde Buggaus aus der Gemeinde Meinetschlag und wegen Aufhebung der Institute der Contributions-Schüttböden und endlich wegen Revision der Bauordnung. In dieser Beziehung sind


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wohl schon mehrfache Regierungsvorlagen erslossen, aber keineswegs über alle diese Gegenstände.

Namentlich scheint mir der Punkt wegen Aufhebung der Contributions-Schüttböden ein so wesentlicher und die Interessen der ländlichen Bevölkerung so nahe berührender, dessen Erledigung von der Landesbevölkerung so gewünscht wird, daß es doch hätte durch einige Vorarbeiten in dieser Angelegenheit möglich gemacht werben sollen, vielleicht die Regierungsvorlagen zu beschleunigen. Insbesondere scheint mir der. Grund, daß die Liquidstellung der sämmtlichen Contributions - Schüttböden noch nicht erfolgt sei, keineswegs dazu geeignet, um diese Vorlage aufzuschieben, denn es hätte ja, ohne diese Liquidstellung durchzuführen, welche außerordentliche Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt, doch wenigstens so viel vorgearbeitet werden können, um über das Princip, die Hauptgrundsätze der Behandlung dieser Contributions-Schüttböden, ins Klare zu kommen, insbesondere die Aufhebung dieser Contributions-Schüttböden auszusprechen und sich, über das Princip wenigstens vorläufig zu einigen, ob allenfalls über diese Fonde durch ein Landesgesetz eine gleichmäßige Verfügung im ganzen Lande zu treffen sei, oder ob die Verfügung über die Con-tributions-Schüttböden den Theilhabern mit Zustimmung der Bezirksgemeinden und allenfalls mit Zustimmung des hohen Landtages vorbehalten geblieben wäre.

Im 3. Absätze dieser ablehnenden Anträge wird die Behandlung dieser Anträge darum ausgeschlossen, weil der h. Landesausschuß nach den obwaltenden Umständen dem hohen Landtage ein weiteres Eingehen nicht empfehlen zu können vermeint, und dieses sind folgende Anträge (liest sie):

a) Auf Errichtung von Arbeiterwohnungen;

b) auf Erhebung der Landeswohlthätigkeitsanstalten und Zusammenstellung eines Tableau's derselben;

c) auf Errichtung von freiwilligen Arbeitshäusern, dann auf Errichtung von Kreiszwangsar-beitshäusern;

d) auf Einführung von Erleichterungen bei Einhebung der Steuern;

e) auf Ablösung der noch bestehenden Pfarr- und Schulzehnte;

f) wegen Revision der Servitutenablösungsgesetze. Nun auch in dieser Beziehung scheint mir die hier ausgesprochene Ablehnung der Berichterstattung keineswegs gerechtfertigt, weil, wo auch der Landesausschuß die Ablehnung dieser Anträge zu bean-tragen glaubte, es doch nur dem hohen Landtage zugestanden hätte, diese Ablehnung auszusprechen, und namentlich glaube ich, daß darunter auch einige wichtige Anträge sind, wie die Ablösung der bestehenden Pfarr- und Schulzehnten und die Revision der Servitutenablösungsgesetze, die doch gewiß auch Gegenstände sind, die nach meiner Meinung nicht so geradeweg mit dieser kurzen Begründung zu vertagen und abzulehnen wären. Was nun die im vierten Absatze angegebene Begründung zur Verta-gung und Ablehnung, namentlich der Mangel an physischer Zeit und überhaupt die mangelnde Dringlichkeit dieser Anträge anbelangt, — welche sich erstens beziehen auf die Ermittlung der für die bleibende Behebung der Noth der Bewohner des Erz- und Riesengebirges erforderlichen Maßregeln, dann wegen der wissenschaftlichen Durchforschung Böhmens, die Begründung von Gewerbfachschulen und Aufhebung der Propinationsrechte, — auf Com-masation der Gründe und Drainage, auf Errichtung von landwirthschaftlichen Musterschulen, dann Gestaltung des Tabakbaues, Revision der Polizeigesetze, Regelung des Jagdrechtes (Petition des Wahlbezirkes Klattau - Planitz) — endlich Regelung des Stola-Patentes anbelangt, so scheint mir diese Ablehnung, wenn auch nicht verkannt wird, daß der Landesausschuß mit einer großen Anzahl von Geschäften bedacht war, und daher die vollständige Erledigung aller dieser Anträge jedenfalls mit Schwierigkeiten verbunden war — im Ganzen diese Ablehnung doch nicht so motivirt und begründet, damit der Landtag mit Beruhigung dieselben billigen könnte.

Es kommen in diesem Absatze sehr wichtige Ge-genstände vor. — Ich glaube nur die Behebung des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge erwähnen zu müssen, so wie auch die Aufhebung des Propinationsrechtes, und die Regelung des Jagd-rechtes und dann die Errichtung landwirthschaftlicher Musteranstalten, — lauter solche äußerst wichtige Gegenstände, welche vielleicht, ohne gerade ein außerordentlich weitläufiges Operat zu fordern, doch einer Berichterstattung hätten unterzogen werden können. Namentlich scheint mir die Aufhebung der Propinationsrechte grade ein solcher Gegenstand zu sein, welcher ohne ein weitläufiges Operat wohl hätte der Erledigung unterzogen und dem hohen Landtage der Bericht darüber erstattet werdeil können.

Ich glaube, daß der hohe Landtag es seiner Würbe schuldig ist, in diesen Gegenstand näher einzugehen und nicht bloß über die kurzen Bemerkungen, die hier über die Unzulssäigkeit der Berichterstattung angeführt worden sind, hinausgehen und sie zu billigen.

Ich glaube es dürfte dem Landesausschuße selbst nur erwünscht sein, wenn dem hohen Landtage die Gelegenheit geboten wird, über die Geschäftsführung des Landesauschußes während der beinahe 2jährigen Periode einen näheren Einblick zu gewinnen und über die Leistungen des Landesausschußes sich die Überzeugung zu verschaffen, und in diesem Sinne habe ich mir erlaubt, den Antrag zu stellen, welchen ich Euer Excellenz übergebe, und den ich vorlesen zu lassen bitte.

Oberstlandmarschall: Wollen den Antrag vorlesen.

Baron Wucherer: Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei durch die Abtheilungen ein Aus- schuß von 9 Mitgliedern zu wählen, um aus Anlaß des Berichtes über die dem Landesausschuß mit

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dem Landtagsbeschluße vom 21. April 1861 zugewiesenen Landtagsanträge, über welche laut §. 4, Absatz 1 im hohen Hause ein specieller Bericht nicht erstattet worden ist, durch Einsichtnahme der Akten der Stand der einzelnen Verhandlungen zu constatiren und bezüglich der Erledigung derselben die geeigneten Antrüge mit Beschleunigung zu stellen.

Sadil: Unter den, vom Landesausschuße zur Verhandlung als nicht geeignet befundenen Anträgen, kommt auch unter 3.d einer vor auf Einführung von Erleichterungen bei Einhebung der Steuer den ich, Abgeordneter Sadil, eingebracht haben soll. Ich habe ihn nicht eingebracht und bitte um die Berichtigung dieses Punktes. —

Oberstlandmarschall: Es dürfte vielleicht unter der Masse von Anträgen bei der Conzipirung des Berichtes ein anderer Name genannt worden sein, ich nehme diese Berichtigung entgegen, und werde die Sache im Protokoll berichtigen lassen.

Posl. Krejči. Já jsem též ve zprávě slavného zemskáho výboru velmi nemile byl překvapen tím, že o jednom návrhu, který jsem zadal zároveň s panem poslancem Tempským, ani zmínky se neděje. Druhý návrh, který jsem učinil s tímtéž poslancem, se octnul v onom kosi návrhů, které též prý pro ne důležitost a nedostatek času odročeny byly. Lituji velice, že p. poslanec Tempský své poslanectví složil, jelikož by důrazněji proti té výsadě se hájil než já, aby se zadaly návrhy jen proto, aby dílem pomlčeny, dílem z uvedených vad odročeny byly.

Cítim povinnost, hájiti právo priority těchto uvedených návrhů a to hlavně proto, že v letošním zasedání některé návrhy na denní pořádek uvedeny byly, které teprv letos zadány jsou. Návrhy, o kterých zde mluvím, jsou tyto: První týká se spořádání záležitostí musejních, druhý návrh týče se vědeckého vyskoumáni Čech. Co se týká návrhu prvního: spořádání záležitosti musejních, naději se že přece na denní pořádek uveden bude, jelikož isem nedávno před otevřením sněmu zemského, byl k bližšímu odůvodňování jeho vyzván. Co se týká návrhu druhého, vědecké vyskoumání Čech, který jsem zároveň s panem poslancem Tempským podepsal, lituji velice, že tím spůsobem vyřízen byl, jak v zprávě stojí, poněvadž z toho nemilé prognostikou návrhů podobného vyššího směru vysvítati mohlo. Nechci tím ničeho vytýkati zemskému výboru; myslím ale, že důvod, proč návrh ten jednoduše zamítnut byl, leží v omylu pana referenta, který nejsa zasvěcen do významu slova "vědecké vyskoumání Čech" snad proto podporu svou odepřel návrhu, poněvadž mínil, že Čechy nejsou centrální Afrika (veselost) a že to v Sommrově topografii obsaženo jest. Není na čase, abych návrh objasnil a odůvodnil. Budeli se mi příležitost poskytovati, pozná vysoká sněmovna, jak jmenovitý prospěch s takovým bádáním pro polní a lesní hospodářství i hornictví se poskytne, a jak jmenovitě mnohé drahocenné památky v nějaké africké poušti jen takovým spůsobem se uchrániti dají. — Já bych tedy chtěl Jeho Exc. nejv. p. maršálka zemsk. žádati, aby tento návrh vědeckého vyskoumání Cech svým časem na denní pořádek dal a doufal bych tím, že některého dne, když se pachtíme jako v Saharské pouští formálií, tento návrh by se nám vyskytnul jak zelená oasa; — než uznávaje důležitost a nechtěje nikterak zkrátiti tento čas, nám tak krátce vyměřený, prosím tedy Jeho Exc. p. maršálka, aby tento můj návrh o vědeckém proskoumání Cech připojiti ráčil k návrhu o záležitostech musejních a aby tento návrh ještě za času sněmování tohoto na denní pořádek postaviti ráčil.

Tonner. Po tak důkladné řečí, jakou byl měl ctěný pan poslanec pro Teplou, Planou a Bezdružice, kdežto proskoumal věc po-danou zemskému výboru, nezbývá mi mnoho říci. Chci se jen zmíniti o návrhu, který jsem byl podal s několika poslanci, jako p. Čuprem, stran zrušení práva propinačního a musím zejména jednou ještě opakovati, že je mi velmi líto, že sl. zemský výbor neráčil ten návrh považovati za tak nutný čili snažný, aby jej byl ještě o tomto zasedání letošního sněmu podal na denní pořádek. Myslím, že poměry, v kterých se právě tyto věci nacházejí, neshodují se s naším časem, zejména, že neshodují se se živnostenskou svobodou, která po několik let již trvá v naší vlasti tak, že jedna pro celou vlast je. Jest jíž svrchovaný čas, aby se v tom ohledu stala změna, v jiném poměru, který třeba byl obtížnější a třeba nebyl tak jasný, jak tyto, staly se nedávno již opravy žádoucí, ba i takové opravy, které zde i onde reálních práv byly se dotkly, proto myslím, aby sl. zemský výbor anebo nejvyšši p. maršálek Jeho Exc. pan hrabě ještě k návrhu prosbu mou připojil, aby během toho. zasedání tato záležitost přišla na denní pořádek.

Waidele. Ich unterstütze den Antrag des Abgeordneten B. Wucherer und erlaube mir auf folgende Umstände aufmerksam zu machen. In dem vorliegenden Berichte ist kein Schlußantrag enthalten.

Man kann daher im Grunde nicht recht wissen, ob bloß die Kenntnißnahme dieses Berichtes beabsichtigt ist, oder ob auch zugleich eine Billigung alles darin Enthaltenen durch Zustimmung des hohen Landtages ausgesprochen werden soll. Dagegen entstehen natürlich folgenschwere Einwendungen.

Nachdem bei den einzelnen Anträgen, welche beseitigt worden sind, keine Ausführung der Gründe mit Beziehung auf diese Antrage und den Inhalt derselben, so wie gegenüber von dem angegebenen


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Hauptgrundsahe des Ausschußes vorkommen, so ist man nicht in der Lage, diese Beseitigung beurtheilen zu können.

Ich bitte nun dieses zu bedenken: der Landesausschuß erkennt fünf Anträge als in den Wirkungskreis des Landtages nicht gehörig an. Hier hat schon der Abgeordnete Frh. v. Wucherer hervorgehoben, baß die Ansichten sehr verschieden sein können. Mögen wir die Ansichten des Landesausschußes theilen oder nicht, so ist es doch nöthig und billig, daß wir diese Ansichten des Landesausschußes im Einzelnen erst kennen.

Der Landesausschuß meinte ferner, daß fünf Anträge zusammenfallen mit den Regierungsvorlagen. Diese Regierungs-Vorlagen sind zum Theile gar nicht berührt, zum Theile auch in der That gar nicht bekannt. Mir wenigstens ist von einer Regierungsvorlage über die Contributions-Schüttböden nichts bekannt. Nun bildet aber diese Frage ein sehr lebhaftes Anliegen der gesammten Bevölkerung auf dem Lande. — Man kann auch sehr verschiedener Ansicht sein, ob gerade einzelne Antrage mit irgend einer Regierungsvorlage zusammenfallen ober nicht. Man kann sehr verschiedener Ansicht sein, ob sie durch eine Regierungsvorlage auch ganz beseitigt sind oder nicht. Auch hierüber wäre es wünschenswerth gewesen, die Ansichten des Landesausschußes im Einzelnen zu kennen, um ein Urtheil bilden zu können, ob der Schluß, den der Landesausschuß gezogen hat, ganz richtig sei.

Der Bericht sagt ferner, daß sechs Anträge aus der Behandlung ausblieben, weil der Landesausschuß ohne weiteres Vorgehen sie nicht empfehlen zu können vermeint.

Ich glaube, die Antragsteller dürften doch die Billigkeit ansprechen können, zu erfahren und zu wissen, warum das Eingehen auf diese Anträge nicht empfohlen wird. Wenn wir das einfach so hinnehmen würden, so würde daraus ein Präjudicat entstehen, daß der hohe Landtag eo ipso diese Anträge nicht für empfehlenswerth gehalten hat, und es dürften doch sehr verschiedene Ansichten darüber obwalten.

Ferner erklärt der Landesausschuß, daß er 14 Anträge, welche in 8 Punkten zusammengestellt sind, nicht für so dringlich wie die Antragsteller, gehalten hat.

Nun ich erlaube mir für die Antragsteller auch das in Anspruch zu nehmen, daß sie anderer Meinung sein können, und daß mau sie wissen lasse, warum man ihre Antrüge nicht berücksichtigt hat. Es werden z. B. die Antragsteller über die Linderung des Nothstandes im Erz- und Riesengebilge doch verlangen können, zu wissen, warum der Antrag nicht so dringlich behandelt wurde, als die Besorgung des Schauspielwesens im Lande oder für einen einzigen Ort im Lande. Es dürfte im Lande einen sonderbaren Eindruck machen, zu erfahren, daß jener Punkt nicht eben so dringlich sei.

Endlich dürfte es doch auch den Antragstellern erlaubt sein, auf manche Mißverständnisse aufmerksam zu machen, die bei Beurtheilung einzelner Anträge eingetreten sind.

Es sind einzelne Anträge nur obenhin genannt worden, wie z. B. der Antrag über die Errichtung von Zwangsarbeitshäusern, über Regelung des Armenwesens. Nun, da würde es wahrlich nöthig sein, den Eingang dieser Anträge zu lesen. Gerade diese zwei Punkte und noch mehrere derselben würden dann ganz anders behandelt worden sein. Es ging z. B. der Antrag nicht einfach auf Errichtung von Zwangs-oder Anneninstituten oder derlei Häusern; nicht auf diese Dinge allein ging er hinaus, sondern auch auf damit zusammenhängende Vorarbeiten, die im Interesse des Landes nothwendig sind, die auch von Fachmännern gewiß als nothwendig erklärt werden würden, welche über das End-Resultat verschiedener Ansichten sind. Man kann nemlich verschiedene Ansichten darüber haben, wie dem Armenwesen abgeholfen weiden solle. Aber das wird man nicht in Abrede stellen, daß der Bettel im Lande zum Armenwesen gehört, und baß auf Gegenmittel gedacht weideil dürfte.

Man kann über die Mittel verschieden denken, aber im Eingange solcher Anträge heißt es, daß der Landesausschuß beauftragt werde über die fraglichen Landesangelegenheiten Anträge in der Art vorzubereiten, daß derselbe die darauf bezügliche Erhebung und Zusammenstellung besorge, daß er zur wetteren Unterstützung und Beantwortung der speziellen Fragen geeignete Abgeordnete in Anspruch nehme, das Gutachten der Handels-und Gewerbekammern, der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft ober des Gewerbevereines u. s. w. wie sich dieß nach den einzelnen Anträgen richtet, einhole, hervorragende Fachmänner höre und darauf gestützt Anträge mache. Es war also nicht nöthig, daß z. B. eine Vorlage auf Errichtung eines Arbeitshauses, dieses oder jenes Instituts gemacht werde, sondern nur, daß, wie es z. B. in dem speziellen auf die Contributionsfonde bezüglichen Antrage heißt, eine Zusammenstellung des Schüttbodenvermögens, des Steuer - Geldfondes und des Contributionsgeldfondes vorbereitet werde. Das ist an sich schon etwas ganz anderes, als der Antrag auf die Aufhebung dieser Fonde. Daß schon die statistische Erhebung jedenfalls sehr förderlich gewesen sein würde, ist wol nicht zu leugnen; die bloß prinzipielle Vorbesprechung der Sache und diese weitere Voreinleitung dürfte wohl nicht einmal so viele und schwierige Arbeit erfordert haben von Seiten des Landesausschußes, als eine eigene Enquęte an dem Tische des Landesausschußes selbst. Es hätte schon mit einer Einleitung, die sich zum großen Theil auf lithographische Ersuchsschreiben und dgl. beschränkt hätte, viel gefördert werden können. Dieses wurde auch angedeutet und zwar in speziellen Fällen dem Landesausschuße selbst.

Dagegen wurde irriger Weise die Aufmerk-

12b*


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samkeit nur darauf gerichtet, der Antragsteller meine, dieses oder jenes Institut müsse gleich ins Leben gesetzt werden. Davon ist aber z. B. in diesen Fällen noch nicht die Rede, sondern von der Vorarbeit, Die doch in achtzehn Monaten hätte eingeleitet wer-den können, wenn sie auch nicht zum Ziel und Ende geführt hätte,

Es hätte dann der Landesausschuß wenigstens den guten Willen an den Tag gelegt, die Voreinleitung zu berathen, die Voreinleitung auch ins Werk zu setzen.

Ich glaube nicht, daß die einzelnen Antragsteller, von. welchen hier die Rebe ist, wirklich prätendirt haben, der Landesausschuß solle alle diese Anträge schon formulirt, fertig, bis zu ihrem letzten Stadium perfectionirt, ins Haus bringen; ich glaube die Herren Antragsteller hätten die Billigkeit wol gehabt einzusehen, daß der Landesausschuß Alles zu thun nicht im Stande war. Allein sie hätten wenigstens den guten Willen von Seite des Landesausschußes gesehen, wenn der Landesausschuß die Gründe angegeben hätte, welche ihm nicht erlaubten, in diese Angelegenheiten irgend wie einzugehen. (Ruf: ich beantrage den Schluß der Debatte; Stimmen: Oho, Oho!; eine Stimme aus dem Centrum: es ist keine Debatte!) Ich kann daher den Antrag des Abgeordneten Freiherrn von Wucherer nur der Aufmerksamkeit und billigen Beurtheilung des hohen Hauses dringendst empfehlen.

Oberstlandmaischall: Wird der Schluß der Debatte angenommen?— (Rufe, besonders aus dem Centrum, "Nein".) — Es kommt also der nächste Redner daran. Ich erlaube mir nur, nachdem der Bericht nicht von dem Landesauschuße, sondern von mir erstattet wurde, nach der Wendung, die jetzt die Debatte genommen hat, einige Worte beizufügen. Ich habe geglaubt, der Landesausschuß habe die Pflicht, dem hohen Landtage Rechenschaft zu geben, was er gethan und was er nicht gethan; in Folge dessen habe ich jeden einzelnen der Herren Landesausschußbeisitzer aufgefordert, mir zu sagen, welche von den Anträgen, die in sein Ressort gehören, er fertig hat und welche er in der Session noch fertig bringen wird und welche er nicht fertig bringen wird, oder welche Gründe er für das Nichtzustandekommen derselben anführen könne. In Folge dessen sind mir von sämmtlichen Herren Landesausschußbeisitzern Berichte zugekommen, welche ich in einen Bericht zusammengefaßt habe, damit der hohe Landtag ihn prüfe, nicht aber deßwegen, daß er ihn stillschweigend zur Kenntniß nehme. (Bravo! výborně im Centrum.) Aber ich mußte das doch in eine Form zusammenstellen, damit der Landtag durch eine Commission oder auf dem Wege, auf dem er will, in die Prüfung der Sache näher eingehen könne, aber einen Antrag meinerseits zu stellen, der Landtag möge das Vorgehen des Landesausschußes einfach gutheißen, davon war ich weit entfernt. (Výborně im Centrum.) Uibrigens glaube ich im Namen des ganzen Landesausschußes der hohen Versammlung die Versicherung ertheilen zu können, daß sein Wunsch dahin geht, daß die Sache durch irgend eine Commission gründlich erhoben und sich da die größte und bestimmteste Kenntniß und Gewißheit verschafft werde. Daß dies gewiß der Wunsch sämmtlicher Herren Landesausschußbeisitzer ist, kann ich, ohne mich mit ihnen näher zu besprechen, gewiß versichern. (Bravo, výborně.) Ich beabsichtige nicht hier eine Inkompetenz des hohen Landtages auszusprechen; ich bitte die Herren nur den Passus zu lesen, und Sie werden hieraus ersehen, daß der Landesausschuß der Ansicht war, nicht in legislatorische Erledigungen eingehen zu können; ich war aber weit entfernt zu glauben, daß der hohe Landtag nicht beschließen könnte, diese Anträge der Regierung vorzulegen, und wiederhole nur, daß der Landesausschuß geglaubt hat, früher jene Anträge vorzunehmen, welche zu einer legislatorischen Thätigkeit und zu einer wahreil Wirksamkeit führen, als in jene einzugehen, die endlich in dem uns allen bekannten formellen Wege der Anempfehlung von Petitionen und Bitten erledigt werben. Das dürfte denn doch auch einen Grund für sich haben.

Ich bitte nun den nächsten Herrn Redner; Hrn. Prof. Jelinek.

Prof. Jelinek: Ich glaube meine Herren, das ganze Haus wird die Erklärung Sr. Excell. des Oberstlandmarschalls, was die formelle Seite der Frage anbelangt, mit großer Freude zur Kenntniß nehmen; was den materiellen Theil der Frage an-belangt, so bin ich der Ansicht, daß die zahlreichen Vorlagen, welche uns von Seite des Landesausschußes zugesichert werden, dem Landesausschuß ein Recht geben, von unserer Seite eine dankbare Anerkennung für denselben zu erwarten. Demungeachtet muß ich mich dem Antrage des Hofrathes von Wucherer aus vollster Uiberzeugung anschließen. — Aus der großen Reihe von Anträgen, welche das Schicksal auf Vertagung, welche wohl mit einer Verwerfung in materieller Beziehung ziemlich gleichbedeutend sein dürfte, getroffen hat, erlaube ich mir zwei Anträge hervorzuheben, welche auch schon von früheren Rednern berührt worden sind. Der eine ist der vom Abgeordneten Leidl gestellte Punkt 4 lit. a auf Einsetzung eines Comites und Ermittlung von Maßregeln zur bleibenden Abhilfe des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge. Meine Herren! der Nothstand im Erz- und Riesengebirge ist bei uns eine chronische Krankheit geworden; er hat sich bei uns eingebürgert, einheimisch gemacht. Diese Betrachtung mag den Herrn Abgeordneten Leidl zur Stellung seines Antrages bewogen haben. Seit jener Zeit aber haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert, und, meine Herren, sie haben sich nicht zum Bessern, sondern zum Schlimmeren gewendet. Eine Katastrophe im Westen unseres Welttheils hat ihre unheilvolle Wirkung bis zu uns herüber erstreckt und die Baumwollkrisis hereingebracht in einer Ausdehnung, wie man sie früher nicht für


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möglich geachtet. Ich glaube gerade, in dieser Krisis liegt eine Mahnung an uns, den Antrag des Herrn Abgeordneten Leidl nicht leichthin fallen zu lassen, sondern ihn vielmehr aufzunehmen, ihn aber zunächst einem Comite zu überweisen, zur Berathung von Maßregeln, durch welche nicht bloß bleibende Abhilfe, sondern auch vorübergehende Abhilfe verschafft wird. Wir haben nun die sechste Sitzung; ich bin ein Neuling im parlamentarischen Leben, aber gestehe offen, daß die bisherigen Sitzungen auf mich einen niederdrückenden Eindruck gemacht haben. (Oho! Oho!) Wir haben uns größtentheils mit formalen Arbeiten beschäftigt, deren Wichtigkeit ich nicht in Abrede stellen will.

Aber meine Herren unsere Committenten, das Land, wird etwas mehr von uns verlangen, wenigstens wird es verlangen von uns, daß wir ein Herz zeigen für seine Leiben, daß wir den Wunsch aus-sprechen, seinen Bedürfnissen abzuhelfen, soweit es in unserer Macht liegt. Ein zweiter Antrag ist der des Abgeordneten Tempský wegen wissenschaftlicher Durchforschung Böhmens. Herr Abgeordneter Krejči hat denselben Gegenstand früher berührt; ich will jedoch den Antrag nicht in der Weise besprechen, wie Herr Krejči. Ich bin überzeugt, daß den Landesausschuß bei der Vertagung dieses Antrages gewichtige Gründe geleitet haben mochten; nämlich die Erwägung, daß in der ersten Session eine so große Fülle von praktischen Fragen an uns heran traten, daß die mehr theoretischen Fragen in den Hintergrund treten können. Für rein theoretische Fragen möchte man denken, gebe es eine andere Hilfe, durch wissenschaftlichen Eifer Einzelner, durch Corporationen u. s. w. Meine Herren! die Sache liegt wesentlich anders. Eine solche wissenschaftliche Durchforschung Böhmens hat ihre praktische Seite, sie hat ihre praktische, Bedeutung, Ich erinnere z. B. an die geognostische Durchforschung Böhmens, welche zwar von der geologischen Reichsanstalt in Angriff genommen wurde, welche aber bis heut zu Tage noch nicht beendigt ist. Wenn wir diese geognostische Durchforschung in kurzer Zeit durchzuführen im Stande wären, so würde dies auf die Belebung des Bergbaues und die Hebung der Industrie von den wohlthätigsten Folgen sein.

In anderer Beziehung wäre eine Durchforschung Böhmens wichtig, was die Höhenverhältnisse anbelangt, was die Verhältnisse unserer Ströme, des ganzen Flußnetzes anlangt. Diese Durchforschung hat eine sehr praktische Seite in Beziehung auf Anlegung von Straßen, Eisenbahnen u. s. w. Es wird dadurch ein sehr schätzenswerthes Material geliefert in einer weit umfassenderen und übersichtlicheren Weise, als wenn für eine besondere Straße ober Eisenbahn ein Ingenieur hinausgesendet und diese Straße von ihm speziell untersucht wird. Aus diesem Grunde schließe ich mich dem Antrage des Herrn Hofrathes Baron von Wucherer vollkommen an.

Dr. Hanisch : Ich glaube, daß von den Herren Baron von Wucherer und von Waidele in Verbindung mit der Erklärung seiner Excellenz des Hern Oberstlandmarschalls der Gegenstand der Frage bereits vollkommen erschöpft wurde, und es erübrigt mir nur, mich dem Antrage des Herrn Bar. Wucherer in vollstem Umfange anzuschließen, und wenn ich mir doch erbitte, mir eine einzige Frage von den zur Vertagung bestimmten Anträgen hervorzuheben, so werde ich es jedenfalls sehr kurz machen (Bravo) o daß ich nicht lange aufhalten werde. (Bravo) — Es ist dieß die Frage, der Antrag nämlich wegen Regelung des Jagdrechtes. Meine Herren ! das Jagdgesetz und die nachgefolgten publizirten Verordnungen sind seit dem Jahre 1858 in einer Welse gehandhabt worden, daß diese Handhabung tief auf die Moralität des Volkes einwirkt.

Ich weiß es aus meinem Wahlbezirke, bestehend aus den Landgemeinden der politischen Bezirke Leitmeritz, Lobositz und Auscha, welche unter diesem Drucke ganz und gar leiben — ich nenne insbesondere die Gemeinde Kuttendorf und Wellemin im Lobositzer Bezirke.

Ich lasse mich nicht auf das Detail ein, und behalte es mir vor, bei der Behandlung der Frage in der speziellen Debatte das Wort zu ergreifen.

Aber diese Übelstände müssen radikal behoben werden; es muß die Sühne gegeben weiden für die Verletzung des Gesetzes. Unter diesen Umständen ist es wohl nicht zweifelhaft, daß der Antrag, welchen Herr Baron von Wucherer gestellt hat, in diesem Hause die Majorität erlangen wird. Es ist übrigens nicht blos diese Frage, welche ich mir im kurzen anzudeuten erlaubte, sondern es sind alle die Fragen, um welche es sich handelt, von wesentlicher Wichtigkeit (Bravo).

Grünwald: Ich erlaube mir, zu erwähnen, daß ich den Antrag des Baron Wucherer auf das Wärmste unterstütze, und bemerke nur bezüglich meines Antrages und des Antrages des Herrn Rosenauer, welche nicht in Behandlung genommen worden sind, daß sich diese Anträge auf Petitionen gestützt haben, und zwar mein Antrag auf die Petition der Stadt Wittingau, und jener von Nosenauer auf eine Petition der Stadt Moldauthein, und glaube, daß wenigstens diese Petitionen hätten einer Erledigung zugeführt werden sollen. Was aber den Zweifel betrifft, ob der Gegenstand, nämlich meines Antrages auf die Revision des Servitutenablösungs-Gesetzes, vor das hohe Haus gehöre, so erlaube ich mir, mich aus die Verhandlung des Landtages von Oberösterreich und von Salzburg zu berufen. In Salzburg hat Se. Excellenz der Minister Lasser selber den Antrag gestellt, der in seinem vierten Absatze nachstehend besonders lautet: Der Landesausschuß habe Antrüge auch besonders wünschenswerth erkannt, Abänderungen und Ergänzungen des Grundlastenablösungs-Patentes vom 5. Juli 1853 vorzulegen. Auf Grund dieses Antrages des Ministers Lasser hat auch wirklich der Landesausschuß von Salzburg einen Gesetzentwurf über die Revidirung


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und Abänderung des Servitutenablösungs-Gesetzes ausgearbeitet. Ich glaube, daß ich mich nicht allein auf den §. 19 der L.-O. zu wiederholtenmalen, sondern auch auf dieses Beispiel berufen kann, daß der Landtag competent ist, über allgemein geltende Gesetze Anträge auf deren Abänderung zu stellen.

Dr. Rieger: Meine Herren! Die Reden, die wir soeben gehört haben, namentlich der Vortrag des Herrn Abgeordneten Baron Wucherer ist eine Art Interpellation an den gesammten Landesausschuß. Der Abgeordnete Wucherer hat in dieser Beziehung sich genau an die Geschäftsordnung gehalten; er hat die Interpellation schriftlich eingebracht und verlesen; nur den einen Punkt der Geschäftsordnung. hat er unbeachtet gelassen, nämlich die Unterschrift von 20 Mitgliedern.

Meine Herren! Die Vorwürfe, die zum Theil in dieser Weise den Landesausschuß getroffen haben, dürften, wenn das hohe Haus auf den Antrag des Baron Wucherer eingeht, eine Commission zu ernennen, sich größtentheils beheben. Es sind der Anträge, welche im vorigen Landtage gestellt worden sind, eine solche Masse gewesen, daß eine Erledigung von Seiten des Landesausschußes, respective eine Entwerfung von wohldurchdachten Gesetzesvorschlägen absolut unmöglich war.

Der Landesausschuß hat, wie dieß nicht anders thunlich war, und wie er dieß bereits am Schluß der vorigen Sitzung vorausgesetzt hatte, sich darauf beschränken müssen, nur das wichtigste von diesen Anträgen herauszuheben und dafür Gesetzesvorlagen zu entwerfen, die zum Theil sehr umfangreich sind, und dem hohen Hause im Verlaufe der Session einer nach dem anderen vorgelegt werden. Nun sind aber manche dieser Anträge aus 3 Gründen unberücksichtigt geblieben. Die einen hat der Landesausschuß nicht in Erledigung genommen aus dem Grunde, weil er geglaubt hat, daß der Landtag zur legislativen Erledigung derselben nicht competent ist;

das hohe Haus___ es war also der Landesausschuß nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf für den Landtag vorzubereiten; das, was er hätte thun können, wäre der Antrag, daß der Landtag das Ministerium ersuche, diese Sache in Erledigung zu nehmen, oder der Vorschlag, daß der Landtag einen Antrag an den Reichsrath mache, zur legislativen Erledigung im Wege der Reichgesetzgebung. Zu diesen zwei letzten Schritten hat er sich nicht bewogen gefunden; denn diesen Antrag kann jeder Abgeordnete selbst stellen, weil es eine einfache Sache ist, die mit 5 Worten abgethan ist. Aber eine andere Kategorie von Anträgen, welche der Landesausschuß von seinem Standpunkte unerledigt gelassen, sind diejenigen, worüber ihm Wissenschaft wurde, daß die Regierung selbst Gesetzvorlagen vorbereitet. Dahin gehört das Gemeindegesetz, die Bauordnung und andere sehr wichtige Vorlagen. Also diese blieben aus dem Grunde unerledigt. Noch eine 3. Kategorie blieb unerledigt, und das waren jene Anträge, welche der Landesausschuß nach den obwaltenden Umständen nicht für so dringend erachtet hat, um sie vor allen anderen in Erwägung zu ziehen und darüber Gesetzvorlagen auszuarbeiten. Damit wollte nicht etwa gesagt werden, daß diese Anträge nicht überhaupt wichtig sind, daß ihre Beschlußfassung vielleicht ins Unendliche verschoben werden solle, oder daß darüber, eine Beschlußfassung nicht wün-schenswerth ist; das hat der Landesausschuß nicht gesagt, sondern er hat gesagt, daß sie ihm nur nach den obwaltenden Umständen nicht so dringend erscheinen. Hätte der Landesausschuß Zeit gefunden, so hätte er welche herausgenommen, die er auch vorberathen hätte. Aber dazu blieb ihm bei seinen vielen anderen Beschäftigungen nicht Zeit.

Es muß auch bemerkt werben, daß unter diesen Anträgen sehr viele sind, die sich überhaupt in so allgemeiner Fassung dargestellt haben, daß darüber einen Gesetzentwurf zu machen nicht wohl möglich ist, z. B. ein Antrag auf Behebung des Nothstandes im Lande, auf Unterstützung der Armen, auf Herstellung des Credits u. s. w. Ja, meine Herren, das sind sehr schöne humanistische Worte, aber das ist kein Gesetzantrag (bravo); das ist gerade so: es hätte Jemand den Antrag stellen können auf Regen und Sonnenschein oder auf Verbesserung des Landesclimas. .Wenn also ein Abgeordneter einen Antrag hat stellen wollen, so hätte er es präcise thun sollen, aber nicht in humanistischen Ausdrücken, um sich bei den Wählein oder dem größeren Publikum beliebt zu machen.

Man muß die Sache selbst angreifen in präcisirter Form. Also das gilt gewiß von vielen Anträgen, die gestellt worden sind, und wenn das hohe Haus sich dahin einigt, eine Commission zu ernen-nen, die diese Anträge prüft, so dürften darunter solche vorgefunden werden.

Der Herr Abgeordnete Waidele hat sich darüber beklagt, daß so wichtige Anliegen fallen gelassen worden sind; aber ich wünsche nur, daß unter seinen Anträgen, die fallen gelassen worden sind, möglichst viele Perlen mögen gefunden werden.

Nun einzelne Anträge sind allerdings beson-ders wichtig, die hier zur Sprache gebracht worden sind. Es ist — glaube ich — in dieser Beziehung zum Berichte des Landesauschußes eine Ergänzung nothwendig — dahin gehört der Antrag über die Schüttbodenfonde. In dieser Angelegenheit hat der Landesausschuß das gethan, was er unter Umständen thun konnte — als er gehört hat, daß hie und da durch Einflußnahme der Bezirksämter in eine Vertheilung der Schüttbodenfonde eingegangen ist, hat er an die h. Statthalterei das Ersuchen gestellt, die Veitheilung dieser Schüttbodenfonde zu sistiren und darüber eine Enquęte zu machen, in welchem Zustande sich das Vermögen dieses Fondes und die Contributionsgeldfonde befinden, weil der h. Landtag wahrscheinlich über diese Frage den Beschluß fassen dürfte. — Der Landesausschuß hat für diesen Zweck auch eine Commission zur Vorberathung, wie mit diesen Schüttbodenfonden gebahrt werden


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soll — zusammengesetzt in der Richtung — daß diese Schüttbodenfonde in Creditanstalten für das Landvolk umgewandelt werden sollen. Diese Berathun-gen haben eine Zeit guten Fortgang genommen und der Landesausschuß wird in der Lage sein — schon Anträge auf Grund dieser Vorberathungen an den hohen Landtag zu stellen. — Wenn das bisher nicht geschehen, — so war der Grund davon die Voraussetzung, daß die hohe Regierung es selbst thun würde — und die Erwägung, daß es in diesem Falle eine Nothwendigkeit ist, sich an das zu entwerfende Gemeindegesetz anzulehnen, wenn dieses Gemeindegesetz in bestimmter Form angenommen sein wird. Für den h. Landtag dürfte die Frage über die Ordnung der Schüttbodenfonde sich zweckmäßig anschließen. —

Was die Angelegenheit des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge betrifft, so ist es eine Frage, die zur Regelung des Armenwesens überhaupt gehört und diesen Gegenstand hat der Landesausschuß nicht vernachläßigt, sondern er hat den Entwurf eines Armen-Gesetzes vorbereitet, welcher gleichfalls dem h. Landtage vorgelegt wird. Ich glaube, unter den allgemeinen Regeln dieses Armengesetzes ist auch der Grundsatz ausgesprochen, daß, wofern die heimatliche Gemeinde nicht ausreicht — um dem Nothstande im Orte zu begegnen, respektive um die Armen im Orte zu versorgen — die Gemeinde höhe-rer Ordnung, resp. die Bezirks-, Gau- oder Kreisgemeinde substdiarisch eintreten sollen, und wo auch dieses nicht hinreicht, daß dann das Land zur Aushilfe berufen sei. Uibrigens hat der Landesausschuß in dieser Frage der Behebung des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge mehrfache Verfügungen getroffen — insbesondere hat er über Antrag des Hrn. Dr. Pinkas ein Industrieunternehmen, welches in diesen Gegenden errichtet werden sollte und welches den Zweck haben soll, die Gegenden mit Arbeit zu versehen, mit einem Vorschuß unterstützt und eine Menge anderer Unterstützungen in dieser Hinsicht votirt. — Uibrigens ist der Landesausschuß auch in dieser Angelegenheit in Verhand-lung getreten mit dem Erzgebirgscomité und hat von ihm über die Art und Weise, wie dem Nothstande in dieser Gegend am zweckmäßigsten abgeholfen werden dürfte, präzise Vorschläge abverlangt und wird seiner Zeit wahrscheinlich, wenn diese Vorschläge eingehen, auch in die Lage kommen, darüber seine Anträge an den hohen Landtag zu stellen, vorausgesetzt, daß dieser noch Zeit finden werde, sie zu erledigen. —

Pan poslanec Krejčí namítal zemskému výboru, že dva návrhy, kteréž on a společně s ním p. posl. Tempský učinil, přišly do společného košíku, to jest, že byly jaksi zavrženy nebo odročeny. V tom, tuším, jest p. posl. Krejčí na omýlu; zemský výbor, co se týče zemského musea, učinil opatření tím způsobem, že položil do nastávajícího praelimináře zemského na rok 1864 — 4000 zl. k podpoře musea. Co se týče budoucnosti toho ústavu, vybudování jeho, byla ta věc mně odkázána k referátu, a já hodlám ještě v běhu tohoto zasedání předložit slavnému sněmu návrh na podporu tohoto ústavu v širší míře a návrh, týkající se postavení skutečně národního musea, které by vyhovělo potřebám dávno již cítěným tak důležitého veřejného ústavu, tedy myslím, že p. poslanec Krejčí bude uspokojen s tím opravením jeho žádosti. Co se týče budoucího proskoumání Čech, byl tento návrh odročen, poněvadž se nezdál na ten čas být většině zemského výboru dosti důležitým. Ale já myslím, že jest každému poslanci volno a jmenovitě p. poslanci Krejčímu, kterýž ten návrh učinil, tentýž návrh zde sám obnoviti. Též podobně, co se týče zákonu loveckého; myslím, pánové, že zákony lovecké, které nyní jsou, nejsou tak zlé, stížnosti, které se vedou stran provozování práva loveckého, nejsou tak proti zákonům stávajícím, ale proti špatnému exequování ze strany slav. úřadů. To, že úřadové se toho nedrží, a že dle tajných instrukci pokračovali a že obmezovali právo, kterého zákon podává, v tom jedině se zakládaly stížnosti. Myslím, že opraveni zákona není tak nutno, jak se zdá, ale to jest nutno, aby slavní úřadové zemští a zejmenu sl. místodržitelství, jakož p. zástupce v posledním sezení přislíbil, přísně byli k tomu drženi, aby se zákon přísně vykonával. Ostatně mohu pány ubezpečit, že od jednoty lesnické skutečně byl podán návrh na reformu práva o honbě a stran regulování a uspořádání záležitostí loveckých, a jestli sl. sněm bude mít dost času, vzít tento návrh na přetřes, bude zemský výbor v stavu, mu o tom předlohu učiniti.

Co se týče návrhu pp. prof. Tonnera a dra. Čupra, byl ten návrh prvotně velmi vše-obecným způsobem postaven.

Zemský výbor měl tolik jiných věcí na práci, že nemohl se pustit do vypracováni návrhu takového zákona; však ale v pozdější době a právě před samým otevřením zemského sněmu byl předložil p. dr. Čupr návrh více precisovaný vzhledem toho, jak by tyto servituty a propinačni povinnosti, které posud na lidu leží, upravit se daly; jestli že sl. sněm si toho přeje a jestli že zemský výbor v tom ohledu své přání vysloví, a jemu ten úkol dá, tedy bych se v tu věc uvázal a skrze zemský výbor v té věci návrh učinil. Myslí-li slavný sněm tu věc jinák vypravit, může ze svého středu komisi zvolit, která by to učinila, co výbor zemský z nedostatku času učiniti nemohl;

Tím, doufám že jsem odpověděl na všechny námitky a výčitky, které se staly zemskému výboru; myslím, že zemský výbor ve své celosti nebude proti tomu, aby slavný sněm zkou-


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šel, co on v té věci učinil, však se ten návrh k tomu cíli předložil, aby slavný zemský sněm projevil, zdání své, zdali zemský výbor učinil v té věci co měl.

Der Landesausschuß hat ja seinen Antrag respective seinen Bericht zu dem Zwecke erstattet, da-mit der hohe Landtag seinen Beschluß darüber fasse, ihn gut heiße oder nicht gut heiße: das hängt ganz vom Beliebendes hohen Landtag es ab. Wünscht er in eine Prüfung dieser Vorlagen einzugehen und diesen Bericht durch eine Commission zu prüfen, so ist es in der Ordnung, und menn er nachher ein Tadelsvotum über den Landesausschuß für gut findet, so wird sich dieser fügen. — Aber ich glaube nicht, daß darin dem Landesausschuße ein Vorwurf gemacht werden darf, wenn man sagt, er habe kei-nen Antrag gestellt. Das war ja nicht der Zweck dieses Berichtes, einen Antrag zu stellen; der Antrag hätte nur der sein können: der Landesausschuß berichtet das und bittet den Landtag, darüber sein gutheißendes oder mißbilligendes Votum auszuspre-chen, das kann ja ohnehin der Landtag thun, ohne daß es der Landesausschuß besonders beantrage.

Pat. Matoušovský: Uznávám s vděč-ností činnost slavného výboru zemského, a zpráva Jeho Excellenci nejv. maršálka úplně mne upokojila; předce ale nemohu zamlčeti snažnou prosbu, aby vys. sněm s tímto návr-hem dále neodkládal, neb obsahuje tužby, snahy a žádosti našeho venkovského lidu. Když jsme se z prvního zasedání domu vrátili, museli jsme častokráte slyšeti po straně: Co jste. tam pro nás učinili? Ovšem jsme nic učinit nemohli, lhůta byla krátká a my jsme se rozešli. Snad nám bude nyní dána delší lhůta k zasedání asi 3- neb 4měsíční.

Kdybychom tužby venkovského lidu neupokojili, mohlo by se státi, že náš lid činnost naší dosti vdečně by neuznal. Náš venkovsky lid soudí podle přítomných dojmů. Co v tom okamžení na něho účinkuje, co přináší skutečný užitek, to účinkuje na jeho úsudek. Proto náš lid své tužby v peticích oznamuje, a snad dle počtu peticí by se dalo rozhodnouti, co ho nejvíce tlačí a čeho si přeje. Mezi těmito přáními a tužbami jsou jistě hlavně tři: záležitost kontribučenských sejpek, zákon o mysljvosti a právo propinační.

Co se týká prvního, slovútný řečník náš dr. Rieger mne úplně uspokojil, a na jeho výrok zakládám svou prosbu. Myslím, že mluvím ze srdce mnohého poslance. Co se týká zákona o myslivosti, nesouhlasím úplně s panem doktorem Riegrem.

Já vidím velikou závadu v tom, že kdo najme nějaký revír, že musí míti též skoumaného myslivce.

To je klička, která se dá náramně točit. — My víme dále, že se veliké zlořády děly a takové zlořády zavdaly příčinu a veřejná opatřeni, že snad v braku ínterpellace toho obsahu se sejdou, které to dosvědčí. Co se týká práva propinačního, to by nám mohli soudní úřadové nejlépe dosvědčiti, že málo které dominium je, v kterém by nebývala rozepře mezi hospodským a vrchností. Ta věc nerozhodnutá v takovémto stavu neučinila dobrý dojem na obyvatelstvo, a myslím, že i pro velkostatkáře nemůže býti lhostejná. Tyto jsou důvody, z kterých přednáším snažnou prosbu, aby je slavný sněm v poradu vzal a tím důvěru v ústavní řízení, která není ještě tak veliká v obecném lidu, zvedl a stvrdil.

Graf Clam-Martinitz. Ich glaube, daß der Gang der heutigen Verhandlung am triftigsten begründet den Antrag, welchen Herr Baron Wucherer, am Anfange der Verhandlung gestellt hat (Bravo).

Diese Begründung besteht im Wesentlichen darin, daß wir nicht im Stande sind, über diesen umfassenden Bericht hier gleich in pleno über die Sache abzusprechen. Es ist eben nur ein Antrag bezüglich der formalen Behandlung dieses Gegenstandes. — Dieser Bericht des Landesausschußes ist, ich möchte sagen, die Lebensgeschichte, vielleicht auch-die Leidensgeschichte und zum Theile auch vielleicht die kurze Todesanzeige (Heiterkeit) der verschiedenen unschuldigen Geschöpfe, welche den letzten Stunden der vorigen Landtagssession ihr Dasein verdanken. Einige waren recht lebenskräftig, andere wohl früh, ober fehlgeboren, einige vielleicht auch zum Theile todt geboren (allg. Heiterkeit). Nun ist es natürlich, daß sich in dieser Versammlung jeder der Herren Väter um sein Kino annimmt (große Heiterkeit). Wir haben Plaidogers für uns gegen die Vaterschaft gehört; wir haben auch selbst fremde Vormundschaft übernehmen gesehen, das Alles ist sehr erklärlich. Wenn wir aber diesen Proceß rücksichtlich aller dieser Anträge durchmachen müßten, so würden wir wohl gar lange nicht zum Ziele gelangen, und am Ende würden wir doch nicht im Stande sein, über die Fragen selbst sogleich hier abzusprechen, was über die einzelnen Anträge des Landesausschußes, denn etwas anderes sind es eben nicht, hinsichtlich der Behandlung der einzelnen Subanträge zu geschehen hätte. Wir müssen jeden ein-zelnen hier nur tangirten Gegenstand durchgreifend prüfen, um darüber absprechen zu können.

Ich glaube, daß es in der Natur der Sache begründet ist, und im Vorhinein nicht anders zu erwarten war, daß die Absicht des Berichtes eben dahin geht: die Ansicht des Landesausschußes, beziehungsweise des Landesausschußpräsidiums rücksichtlich der einzelnen Anträge auszusprechen, um damit dem hohen Landtage Gelegenheit zu geben, sich zu entscheiden, in wiefern er dem Antrage des Landesausschußes beitritt, oder noch bei Zeiten im Beginne der gegenwärtigen Session zu bezeichnen, was er etwa aufnehmen will, von dem was der Landesausschuß vertagt wissen wollte, und umgekehrt etwas, was der Landesausschuß in die erste Reihe gestellt


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hat, in zweite Reihe stelle u. s. w. Ich glaube daher, daß es eigentlich nicht nothwendig war, sogleich mit Gründen von so wichtigem Kaliber mit Kleingewehrfeuer und grobem Geschütz hier zu Felle zu ziehen (Heiterkeit, Einzelne Bravos). Es hat mich unter den Gründen, welche namentlich bei dem Be-ginne der Verhandlung für den Antrag gestellt wurden, befremdet, aus dem Munde so gewiegter und erfahrener Geschäftsmänner Äußerungen zu erfahren, wie z. B., daß die Vorlage des Propinationsrechtes kein umfassendes Operat bedürfte. Ferner habe ich ebenfalls aus dem Munde gewiegter Geschäftsmänner Andeutungen gehört, als ob der Landesausschuß, dadurch baß er die Vorlagen über diesen oder jenen Gegenstand nicht gleich vorgebracht hat, es am guten Willen habe fehlen lassen. Wer näher bekannt ist oder war mit den vielfachen Hindernissen, welche sich gremialer und administrativer Thätigkeit entgegenstellen, der soll die Hand ans Herz legen, ob es immer ein Beweis des Mangels am guten Willen ist, — wenn irgend eine Verhandlung nicht rasch zu Ende geführt worden ist. Dann stände es schlimm. Ich glaube, baß durch die so loyale und offene Erklärung des Herrn Oberstlandmarschalls, für welche wir ihm gewiß zum lebhaften Dank verpflichtet sind, die Sache auf den rich-tigen Standpunkt zurückgeführt wurde. Der Oberstlandmarschall hat erklärt und auseinandergesetzt, was mir übrigens bei der Lesung des Berichtes gar keinem Zweifel zu unterliegen scheint; nämlich daß es eben eine Anzeige über den Stand der Verhandlung ist, um dem hohen Landtag Gelegenheit zu geben, um wie erwähnt, sich für die Vornahme dieser oder jener Vorlage auszusprechen, welche er für bringend erachtet. Es konnte damit nicht gemeint sein, daß wir durch einfache Kenntnißnahme dieses Berichtes aussprechen würden: z.B. dieses oder jenes gehört nicht in die Competenz, oder wir wollen dieses ober jenes gleich zurückgelegt wissen u. s. w. Auf diesen Grund und auf diese Voraussetzung bauend und bei der Erkenntniß, daß es sehr dringend ist zu sichten das Material, welches unsere legislative Thätigkeit in Anspruch nehmen soll, und daß diese Thätigkeit auf positive Aufgaben zu conzentriren, ferner in Erwägung dessen, daß es allerdings ein vielleicht peinliches Gefühl erregen mag, daß wir nach bereits 14 lägiger Dauer der Session noch nicht zu praktischer Thätigkeit gekommen find, u. z. w. vorzüglich deßwegen, weil uns in vieler Beziehung die Vorlagen wohl in Aussicht gestellt sind, namentlich aber die Regierungsvorlagen uns so zu sagen tropfenweise eingegeben werden und auch da noch verschiedene Anstünde obwalten, so daß ich, aufrichtig gestanden, mir nicht recht klar machen kann, was wir am 10. Dezember gemacht hätten, wenn der Landtag wirklich an diesem Tage zusammengekommen wäre. Aus allen Gründen stimme ich dem Antrag des Abgeordneten Wucherer in der Sache vollkommen bei, nur möchte ich es der Erwägung anheim geben, ob es nicht vielleicht jetzt, wo wir andere Arbeiten noch nicht vornehmen können, angezeigt wäre, die Zeit zu benützen und ob darum nicht vielleicht schon, heute das hohe Haus die Wahl dieser 9 Mitglieder vornehmen sollte, damit diese sogleich auch an die Arbeit gehen könnten. Nachdem ferner das Zusammentreten der Abtheilungen leicht auch den Zusammentritt mancher Ausschüsse hindert, so glaube ich es dürfte in diesem Falle angemessen sein, diesen Ausschuß von..9 Mitgliedern aus dem hohen Land tag nach der gewöhnlichen Übung wählen zu lassen (Výborně).

Präsident: Herr Lambl.

Lambl: Ich glaube das richtige Gefühl zu haben, wenn ich sage, daß in dem Antrage, den der geehrte Herr Baron eingebracht hat, eine Art Mißtrauensvotum gegen den Landesausschuß gelegen ist. (Stimmen: Nein, nein!) Ich glaube wenigstens aus der Motivirung desselben, so sehr ich es würdige, daß die Vorlagen, die uns noch fehlen, wirklich wichtige Gegenstände zum Zweck haben entnehmen zu können, daß in den Unterlassungen, die man dem Landesausschuße vorwirft, ein Mißtrauensvotum gelegen ist. (Stimmen: Nein, nein!) Wenn dieß nicht der Fall ist, dann würde ich mich vollkommen dem Antrage anschließen, allein es liegt im Antrage, so viel ich vernommen habe und mir sein Wortlaut erinnerlich ist, gewissermaßen die Absicht, nicht allein zu beurtheilen, welche Vorlagen wichtiger oder welche Anträge die wichtigeren oder minderwichtigeren sind, sondern auch zu beurtheilen, ob auch der Landesausschuß das Recht gehabt hat, diesen oder jenen Antrag als, minder wichtig zu bezeichnen und anstatt seiner einen weniger wichtigen zur Berathung zu ziehen.

Es ist namentlich von Seiten des geehrten Mitgliedes Herrn Waidele die Bemerkung gemacht worden, daß der Landesausschuß bloß einen guten Willen an den Tag gelegt habe. Ich glaube, das ist doch zu viel gesagt, denn wenn man den Bericht, den uns Se. Excellenz vorgelegt hat, durchliest, so findet man darin z. B., daß dem Landesausschuße achtzehn Tausend Exhibiten-Nummern vorgelegen sind, und ich glaube, daß, um 18.000 Exhibiten-Nummern in einem und einem halben Jahre zu, erledigen, daß dazu mehr nothwendig ist, als guter Wille. Außerdem muß ich nebenbei bemerken, daß ich nicht die Absicht habe, als Anwalt des Landesausschußes aufzutreten; ich habe nicht das Zeug, die Beredtsamkeit dazu, und es sitzen darin 4 Advokaten, die gewiß Haare auf den Zähnen haben (Heiterkeit), um nöthigen Falls den Landesausschuß zu vertheidigen (Unruhe); allein ich muß nur des Umstandes gedenken, ich selbst bin auch betheiligt gewesen an einer Arbeit, und kann demnach sagen, wie weitläufig die Arbeiten sind, welche der Landesausschuß-Referent vorzunehmen hat. Es ist da ein Antrag, an dem auch Herr Waidele betheiligt gewesen ist, der Antrag auf Errichtung von Gewerbeschulen, der mit einem anderen Antrage verschmolzen wurde. Die Arbeit hat sehr viel Zeit gekostet, und

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doch ist es nur ein einziger oder vielleicht zwei unbedeutende Anträge, welche diese Arbeit hervorgerufen haben (Unruhe); ich glaube daher, meine Herren, daß wir, sofern der Antrag des Baron Wucherer dahin, geht, eine Art Urtheil über die Wichtigkeit und Theilung der Arbeit des Landesausschußes zu füllen, baß wir davon abgehen; denn es scheint mir, daß wir dadurch dem Landesausschuße ein Mißtrauensvotum abgeben würden. (Stimmen: Nein, nein!) Für den Fall aber, wenn es nicht so ist, habe ich eine andere Absicht.

Ich gestehe, daß ich mich der Abstimmung über diesen Antrag enthalten muß, weil es meinem Gefühle "widerstreitet", der Commission, auf welche wir unser ganzes Vertrauen gesetzt haben, jetzt in einer solchen Weise zu begegnen, um so mehr, als ja die öffentlichen Blätter (Uruhe) von Zeit zu Zeit Nachrichten gebracht haben über die Thätigkeit des Landesausschußes, und in diesen Nachrichten — ich erinnere mich dessen nicht, daß ein Mißfallen ausgesprochen worden wäre, und daher mir im Falle....

Abg. Adjunct Seidel: Činím návrh, aby se rokováni skončilo. (Rufe nach Schluß.)

Oberstlandmalschall: Ich bitte die Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, aufzustehen.

(Schluß wird angenommen.)

Es sind noch mehrere Redner vorgemerkt, wollen diese einen Generalredner wählen?

Baron Wucherer: Als Antragsteller......

Oberstlandmarschall: Es sind noch vorgemerkt Graf Leo Thun___

Graf Leo Thun: Ich verzichte aufs Wort.

Oberstlandmarschall: Dr. Görner.

Dr. Görner: Ich habe bloß eine Berichtigung in Bezug auf einen Antrag, welcher darin berührt ist, aber ich glaube, nachdem der Landesausschuß ohnehin in der Lage sein wird, Berichtigungen im Comité, welches gewählt wird, zugeben, so verzichte ich darauf, nachdem Seine Exc. gesagt haben, daß nicht der Landesausschuß den Bericht gemacht hat. —

Oberstlandmarschall: Sondern ich. Herr Graf Thun?

Franz Graf Thun: Ich muß dringend um das Wort bitten, nachdem es sich um eine Angelegenheit handelt, die, wenn sie nicht widerlegt würde, eine unangenehme Sensation im ganzen Laute machen dürfte; wenn es mir erlaubt ist, so würde ich im Namen des gesammten Landesausschußes.. .

Oberstlandmarschall: Ertheilt ihm das h. Hans das Wort? (Rufe! Ja.)

Brauner: Ich bitte um eine kurze Unterbrechung ber Sitzung, um uns besprechen zu können mit unseren Collegen.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Sitzung unterbrechen.

(Unterbrechung von 8 Minuten.)

Oberstlandmarschall: Herr Graf Thun hat das Wort als Generalredner für diejenigen Herren Landesausschüsse, die noch in Betreff ihrer Referate Bemerkungen zu machen haben.

Graf Thun: Ich habe mich nur in mei-nem Namen zur Rede gemeldet, und muß auch beifügen, daß ich nicht als gewählter Generalredner für den gesammten Ausschuß auftrete, um die in die einzelnen Departements einschlagenden Bemerkungen zu beantworten. Dem ungeachtet hat mir die Zeit von 10 Minuten, die den Landesausschußbeisitzern zur Besprechung gewährt wurde, die beruhigende Ueberzeugung gegeben, daß dasjenige, was ich in meinem Namen jagen wollte, die Meinung meiner gesammten Collegen ist, und daß ich daher nicht nur in meinem Namen, sondern in dem Namen meiner sämmtlichen Collegen reden kann; Ich muß vor Allem, meine Herrn, darauf aufmerksam machen, daß selbst Se. Excell. ausdrücklich erklärt hat, daß der über die Thätigkeit des Landesausschußes, soweit sie die ihm in der Landtagssession 1861 zur thunlichsten Bearbeitung zugewiesenen Anträge betrifft, erstattete Bericht vom Landespräsidium allein ausgegangen ist und nicht von dem Landesausschuße.

Seine Excellenz haben femer selbst erwähnt, daß dieser Bericht von ihm nicht in der Absicht verfaßt wurde, damit die Sache damit abgethan sei, und der Bericht von der Versammlung nur zur Kenntniß genommen werde; sondern vielmehr in der Absicht, damit der Landtag beschließen möge, was mit Bezug auf jeden einzelnen Antrag weiter zu veranlassen nöthig sei, ob und wie das von dem Landesausschuße theils in Behandlung genommene theils noch nicht in Behandlung gezogene weiter fort erwogen werden soll. Ich spreche in meinem Namen und im Namen sämmtlicher geehrten übrigen Landesausschußbeisitzer Sr. Exc. dem Oberstlandmarschall den innigsten Dank aus für die Gelegenheit die er hiedurch dem gesammten Landtage gegeben hat, über seine gesammte Wirksamkeit für die vergangene Zeit Rechenschaft abzulegen.

Meine Herren! wenn S. Ex. uns diese Gelegenheit nicht geboten hätte, hätten wir sie verlangen müssen. Wir alle sind überzeugt, daß eine Thätigkeit, die keine Verantwortlichkeit kennt, keine erfreuliche, keine wirkliche Genugthuung gewährende Thätigkeit ist. (Bravo.) Es ist uns ein wahres Bedürfniß, uns dem geehrten Landtage gegenüber zu verantworten, zu zeigen, daß wir unsere Pflicht redlich erfüllt haben, und jeder Einzelne der anderen Herrn Ausschußbeisitzer ist ebenso wie ich mit Freude bereit, in jedem Augenblicke über die Maßnahmen, die er in Rücksicht der Anträge, die in sein Departement gewiesen worden sind, getroffen hat. ausführlich Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattung, die Rechtfertigung des Landes - Ausschußes könnte allerdings in zweierlei Art vor sich gehen.

Es scheint mir einmal möglich, daß der hohe Landtag beschließen konnte, Seine Exc. den Herrn Oberstlandmarschall zu ersuchen, jeden einzelnen Referenten über die in sein Departement zur Bearbeitung zugewiesenen Anträge öffentlich im Land-


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tage selbst referiren zu lassen, (Stimme ja!) oder in einer 2. Weise, wie nämlich der Abgeordnete Freiherr von Wucherer beantragt hat, durch Ernennung einer Commission, die bann die einzelnen Referenten vorzuladen hätte. Ich spreche, meine Herren, abermals nicht nur in meiner, sondern auch mei er sämmtlichen H. Kollegen Meinung, wenn ich erkläre: Die erstere Modalität wäre uns die erwünschtere, denn sie gibt uns die Gelegenheit, uns vor dem gesammten Landtage zu rechtfertigen (Dr. Brauner: Ja wohl!) daß wir und wie wir unsre Pflichten erfüllt haben, warum wir diesen oder jenen Antrag bereits der Vollendung nahe gebracht, einen andern hinaus geschoben; warum wir ferner allerdings einige Anträge dem hohen Landtage, als gar nicht zu berücksichtigen, gar nicht in weitere Verhandlung, zu nehmen, zu beantragen beschlossen haben. Uns ist also diese öffentliche Behandlung dieser Angelegenheit lieber, wir würden es entschieden vorziehen, wenn uns der gesammte Landtag in pleno zur Verantwortung ziehen, und uns über unsere Thätigkeit in der vergangenen Periode verhören würde. Es ist allerdings, nachdem ein ähnlicher Antrag noch nicht vorliegt, wahrscheinlich, daß die Sache im commissionellen Wege abget han werden wird. Ich selbst wäre bereits heute schon im Stande, dem Landtage über alle meinem Deparement zugewiesenen Anträge, und das was mit Bezug auf sie geschehen ist, Bericht zu erstatten. Ebenso sind dieß gewiß, wenn nicht alle, so doch mehrere meiner Hernn Collegen im Stande (Dr. Brauner: Ja wohl!) —Die Anträge, die mir zur Berichterstattung zugewiesen wurden, sind: Regelung das Armenwesens, Maßregeln zur bleibenden Behebung des. Nothstandes im Erz- und Riesengebirge, die Errichtung von freiwilligen Arbeitshäusern, von Zwangsarbeitshäusern, von Arbeiterwohnungen, Entwurfe und Zusammenfassung eines Tableaur aller Landeswohlthätigkeit sanftalten und endlich die Verbesserung der Humanitätsanstalten in Böhmen

Ich stehe nicht an, hier zu erklären, daß einige dieser mir zur Bearbeitung zugetheilten Anträge, und allerdings sind es gerade einige, welche von dem Herrn Vorredner Abgeordneten Waidele gestellt worden waren, von mir als zu einer näheren Erwägung, aus höheren sozial-politischen Rücksichten gar nicht geeignet erkannt, und daher dem Landtage zu diesem Zwecke nicht in Antrag zu bringen, dargestellt und erwiesen worden sind, und daß dieser mein Antrag auch die einstimmige Zustimmung des Landesausschußes gefunden hat. Ich bin zwar, wie gesagt jeden Augenblick bereit hierüber schon jetzt vollständig Bericht zu erstatten, und diese meine zum Beschluße des Landesausschußes erhobene Ansicht, wenn es gewünscht wird, schon jetzt zu vertreten. Doch ist dieß falls der Landtag sich für die Modalität der Anzahl des Comité's entscheiden sollte, wohl noch nicht an der Zeit. Wohl aber muß ich auf eine Bemerkung erwidern, die zwar nicht von dem Herrn Antragsteller, dessen Antrag wir nicht als ein Mißtrauensvotum, sondern als die uns gebotene erwünschte Gelegenheit zu unserer Rechtfertigung betrachten, sondern von einem andern Redner gemacht wurde, und allerdings einen direkten, gehässigen Vorwurf und zwar nicht gegen mein Departement, sondern gegen den gesammten Ausschuß enthält. Dieser Vorwurf hat darin bestanden, daß der Landesausschuß nach dem erwähnten Berichte die Regelung des Armenwesens und die bleibende Behebung des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge als nicht dringlich erklärt und hinter den Bau eines Theaters für eine einzelne Stadt zurückgesetzt habe.

Ich will nicht hervorheben, daß dieser letztere Beisatz die ganze Angelegenheit von einem höheren Standpunkte auf das leidige Feld nationaler Animosität herabzuziehen geeignet und berechnet zu sein scheint. (výborně, bravo). Ich will nur hervorheben, daß dieser ganze Vorwurf vollkommen unwahr und unbegründet ist, und daß er sogar wohl nur in einer sehr oberflächlichen Lesung des vom hohen Präsidium des Landesausschußes erstatteten Berichtes seinen Ursprung haben kann, indem dieser Bericht davon, daß die beiden erwähnten Anträge vom Landesausschuße nicht als dringlich erkannt worden sind, nicht ein Wort enthält. Ich bitte nur in dem Berichte nachzulesen, und man wird sich überzeugen, daß die Aufschrift des Absatzes 4 (vag. 5. es Berichtes), unter welchem der nicht stattgefundenen Vorlage bezüglich der Ermittlung und bleibenden Behebung des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge u. s. w. Erwähnung geschieht — wegen nicht zureichender physischer Zeit und wegen anderer Umstände oder u. s. w., also nicht "wegen mangelnder Dringlichkeit." — Gerade diese zwei Anträge, nämlich die Regelung des Armenwesens und die Eruirung der Mittel zur bleibenden Behebung des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge sind sowohl in meinem Departement als von dem gesammten Landesausschuß ausdrücklich als die wichtigsten und dringlichsten unter allen meinem Departement zugewiesenen erklärt worden. (výborně) Ja des ist in Bezug auf diese beiden Anträge auch bereits alles geschehen, was von Seite des Landesausschußes nur immer hat geschehen können. — Die Regelung des Armenwesens ist nicht anders möglich, als durch ein Armengesetz. — Dieß Armengesetz ist längst fertig, und kann nur deshalb noch nicht auf den Tisch des Hauses niedergelegt werden, weil es das Zustandekommen des Gemeindegesetzes vorausseht. (Bravo) und möglicher Weise den über diesen Gesetzentwurf zu fassenden Beschlüßen noch wird angepaßt werden müssen.

Es wird von diesen Beschlüßen abhängen, in welchem Maße die Annenfürsorge den Gemeinden und in welchen Abstufungen denselben wird zuzuweisen sein. Das ist die einzige Ursache, warum das Armengesetz und der Bericht über dasselbe nicht bereits dem Landtage vorliegt.

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Was zweitens den Antrag der Eruirung der Mittel zur bleibenden Behebung des Nothstandes im Erz und Riesengebirge betrifft, so muß ich auch noch auf diesen Punkt zurückkommen, weil der Vorwurf, auch dieser Antrag sei als kein dringlicher betrachtet worden, eben auch nicht mein Departement allein, sondern den gesammten Landesausschuß trifft, und weil ich es Ihnen zur Beurtheilung anheim stelle, was es für einen Eindruck im Lande hervorbringen würde, wenn die Zeilungsauszüge sagen würden, dieser wichtige Antrag ist vom Landesausschuße als ein gar nicht dringlicher erachtet und dem Wunsche eines böhmischen Theaters nachgesetzt worden.

Was diesen Antrag betrifft, so bitte ich einfach zu erwägen, daß der Nothstand im Erz- und Riesengebirge ein durch Jahrhunderte historisch gewordener ist, ein Nothstand, der durch Jahrzehnte alljährlich wiederkehrt, zu dem die verschiedensten Ursachen mitwirken. — Die Herren werden im Stande sein, daraus zu ermessen, daß sich diesem Nothstande nicht mit ein paar Federstrichen abhelfen läßt, daß er vielmehr nur durch eine ganze Reihe tief durchdachter Maßregeln beseitigt werden kann, die, ich möchte sagen, in alle Zweige sozialer und politischer Wirksamkeit einschlagen. Es ist von dem Landesausschuße auch in der Beziehung alles eben Mögliche unternommen worden, und gerade, weil dieser Punkt als einer, der gewissermaßen zum Verdacht der Unthätigkeit des Landesausschußes und des Mangels an gutem Willen von seiner Seite Anlaß gibt, berührt worden ist, muß ich dieß der allgemeinen Meinung und Oeffentlicheit gegenüber näher nachweisen.

Der Landesausschuß hat sich vor allein, nachdem der ursprüngliche Antrag des Herrn Abgeordneten Leidl ausdrücklich dahin gegangen war mir dem längst bestehenden Comité zur Ermunterung des Erwerbst ißes im Erz- und Riesengebirge ins Einvernehmen geseht, und dasselbe um Mittheilung der bereits in seinem Besitze befindlichen Daten und Vorschläge ersucht.

Das vielen der Herren gewiß bekannte, in Quart gedruckte, ziemlich dicke Werk über den Nothstand im Erz- und Riesengebirge, über die Ursachen desselben, und über die Mittel zu seiner Behebung, welches von diesem Comite herausgegeben wurde, und im Laufe des vorigen Jahres erschien, ist be-reits die Frucht der Verwendung des Landesausschußes, also gewissermaßen mittelbar auch die Frucht semer Thätigkeit. Auch dieses dicke Werk ist von dem Landesausschuße im Detail durchgegangen worden, und hat zu den gründlichsten Erwägungen Anlaß gegeben.

Der Landesausschuß hat aber zu der Ueberzeugung kommen müssen, daß dieß Werk eben für den beabsichtigten Zweck nicht geeignet, daß es trotz des dankenswerthen reichen Materiales, das es enthält, doch noch nicht die nöthigen Daten liefert, die nöthig wären, um auf Grundlage derselben den Bericht an den hohen Landtag zu erstatten, indem es eigentliche Vorschläge, was und in welcher Reihe und von wem es zu geschehen habe, nicht bringt, nicht angibt, welche unter den zu ergreifenden Maßre geln die dringlichsten sind, welche derselben auf Landes, welche auf Anderer Kosten durchzuführen wären.

Es hat sich also der Landesausschuß abermals an das Erz- und Riesengebirgs-Comité mit der Bitte wenden müssen, ihm ein ganz genanes, wo möglich nach Zeit- und Reihenfolge gegliedertes und auch muthmaßlich den nöthigen Kostenaufwand enthaltendes Projekt vorzulegen. Ich glaube, was diese beiden Punkte betrifft, werde ich, was ich der Oeffentlichkeit gegenüber schuldig war, vorläufig wenigstens bewiesen haben, daß der Landesausschuß den Vorwurf der Hintansetzung für das Land wirklich dingender Anträge und der Unthätigkeit oder Läßigkeit in Behandlung derselben, wahrlich durchaus nicht verdient hat!

Ich kann nur sagen, daß gerade dieß kaum zu erklärende Mißverständniß des mehr erwähnten Präsidialberichtes mit Bezug auf die Angaben über zwei so überaus wichtige Anträge, und die auf dieses Mißverständniß basirten directen Vorwürfe des Herrn Abgeordneten Waidele in uns allen Landesausschußmitgliedern das Verlangen und den Wunsch noch weit kräftiger angeregt hat, daß uns recht bald, und zwar wo möglich vor dem vollen versammelten Landtag Gelegenheit gegeben werde, unsere Thätigkeit rechtfertigen zu dürfen. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Der Herr Waidele hat noch das Wort und hat mir bemerkt, eine persönliche Bemerkung machen zu wollen; und hierauf der Herr Antragsteller Herr Bar. Wucherer zur persönlichen Erläuterung seines Antrages.

Waidele: Ich muß vor Allem andern constatiren, daß ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Freiherrn Wucherer unterstützt habe, der doch nur dahin gegangen ist, die Anträge, die hier als abgelehnt zusammengefaßt sind, in nähere Erwägung zu ziehen, und daß der Eingang meiner Rede, wenn er gedruckt sein wird, den Herren Mitgliedern die Uiberzeugung verschaffen wird, daß ich mißverstanden worden bin, als hätte ich dem hohen Landesausschuße ein Mißtrauensvotum gehen wollen. Ich habe gesagt, (so glaube ich mich wenigstens zu erinner:) daß man aus dem Berichte die nöthigen Folgerungen nicht ziehen kann; daß es ferner unmöglich wäre, wie Dr. Rieger vorgeschlagen hat, eine Gutheißung oder Mißbilligung auszusprechen. Ich habe im Eingange meiner Rede die Gründe auseinandergesetzt warum; daß nämlich verschiedene Ansichten bestehen können, daß man diese oder jene Absätze gar nicht beurtheilen, daher keine Gutheißung, leine Mißbilligung aussprechen kann.

Wenn ich dies gesagt habe, so ergibt sich von selbst, daß ich dem Landesausschuße keine Vorwürfe machen wollte, sondern daß ich sagen wollte: Man ist nicht im Stande, die Richtigkeit dieses oder jenes Antrages des Ausschußes auf Ablehnung oder Beseitigung zu übersehen. Was


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ich von möglicher Bezweislung guten Willens gesprochen, das ist in derselben Rittung zu nehmen, nämlich, daß man nicht sehen kann, ob ein guter Wille da war oder ob, er nicht da war, daß man allerdings Gründe hat, einige Zweifel zu erheben, well mitten unter der allgemeinen Subsummirung der nicht dringlichen solche Anträge vorkommen, an beten Dringlichkeit man doch nicht zweifeln kann. Ich will eben auf dasjenige, was der Hr. Graf Franz Thun über das Erz- und Riesengebirge be-merkt hat, und worin er mir ein oberflächliches Lesen vorwarf, will ich mir erlauben, den Herren diesen. Passus vorzulesen. Ich bitte um die Erlaubniß Sr. Excellenz hiezu. (Stimmen: Das ist keine persönliche Bemerkung. Unruhe.)

WaideIe: Das betrifft eine persönliche Bemerkung. (Liest. Stimmen und Rufe.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte weiter zu lesen.

Waidele: "Bezüglich einzelner Anträge endlich konnten die Vorarbeiten theils wegen nicht zureichender physischer Zeit, theils wegen anderer obwaltender Umstände nicht so erschöpfend geschlossen werden; oder diese Anträge wurden eben im Hinblicke auf die für die Masse von Antragen zugemessene, ňverhältnißmaßig nicht zulängliche Zeit nicht von solcher Dringlichkeit erkannt, um bezüglich desselben in. dieser Session noch dem hohen Landtage berichtliche Vorlagen zu erstatten, sie bleiben sonach, bis auf Weiterest vertagt."

Hier unterscheidet die Vorlage bezüglicher Anträge weiter nicht, ob bei dem einzelnen Antrage der eine oder bei andere Grund gemeint sei......

(Unruhe.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte weiter zu lesen, nur noch einige Zeilen.

Waidele (liest weiter.) "Nachdem das Erz-und Riesengebirgs- Comité die von demselben abverlangten Detailauskünste und Anträge noch nicht vorgelegt hat." (Unruhe. Lärm.) Ich bitte nur zu bemerken.

Oberstlandmarschall: (lautet.)

Waidele: Es finden sich gerade in dieser Stelle meine Zweifel.

Dr. Rieger: (unterbricht). Zweifel an gutem Willen. —

Waidele: Die möglichen Zweifel werden durch diese Stelle — ich sage es nicht, um einen Vor-wurf--------(Lärm)— (Stimme: Schluß!)

Waidele:--------zu machen, sondern dazu gedrängt, am deutlichsten begründet.

Es hätten (unterbrochen) — Es hätten doch mit, eben solcher Energie — mir scheint es so — ich weiß es ja nicht — wie andere Unterneh-mungen auch diese Einleitungen getroffen und gefördert werden können. (Durch Stimmen unterbro-chen.) Ich meine, daß bei Ausschuß eben so energisch und rasch an diese Nothfrage hätte gehen können und, sollen, wie andere Comites vorgegangen sind. Ich habe gemeint, man könnte glauben, daß in ein und ein halb Jahren doch genug Zeit gewesen wäre, wenigstens wirksame Vorarbeiten zu liefern, als eine bloße Anfrage an ein Privat-Comité.

(Stimmen: Schluß!)

Waidele: Ich bitte mir nur zu erlauben, auf die persönlichen Ausfälle überzugehen.

(Stimmen: Schluß! keine persönliche Bemerkung.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte doch fortzufahren in der Antwort auf persönliche Angriffe.

Waidele: Es sind eben nur persönliche Angriffe, welche ich werde wohl beantworten dürfen. ....Der Herr Abgeordnete Rieger sagte, daß gewisse Abgeordnete Anträge stellen, um sich bei ihren Wählern.......

Dr. Rieger: (unterbricht.) Das sind keine persönlichen Angriffe! Hat sich der Herr Waidele dadurch getroffen gefühlt, so mag es sein.....

Waidele: Ich, bitte Euere Excellenz, mir nicht fortwährend das Wort nehmen zu lassen. Ich weiß nicht, in welcher Geschäftsordnung es steht, daß Herr Dr. Rieger das Recht hať, Andere zu unterbrechen.

Rieger (unterbricht): Ich negire, daß es ein persönlicher Angriff war. Man beweise es. Das sind Insinuationen.

Waidele: Herr Dr. Rieger hat das Wort nicht, wenn das nach seiner Ansicht keine persönlichen Angriffe sind, so nehme ich das als eine Ehrenerklärung an, und überlasse es dem Geschmacke des Herrn Dr. Rieger, von "Perlen", deren recht viele er in den Anträgen des Herrn Waidele zu finden wünscht, und dergleichen zu reden, wie es ihm beliebt, und jeden Abgeordneten beliebig zu unterbrechen, so lange dieß Se. Excellenz erlaubt. Da jedoch die Debatte auf diese Art geführt wird, will ich nicht mehr weiter von meinem Rechte Gebrauch machen.

Wucherer: Ich erlaube mir nur aus Anlaß dessen, daß in meinem Antrage ein Mißtrauungsvotum gegen Se. Excellenz den Herrn Landesmarschall und den Landesausschuß erblickt wird, eine Erklärung in kurzen Worten abzugeben, und dieß ausdrücklich in Abrede zu stellen. Ich bin gewiß weit davon entfernt, die Verdienste des Herrn Oberstlandmarschalls und die Leistungen des Landesausschußes zu verkennen, und habe aus der versöhnlichen Erklärung Sr. Excellenz. selbst eine Beruhigung gezogen, daß er meinen Antrag nicht als persönlichen Angriff und nicht als Angriff gegen den Landesausschuß hat aufnehmen wollen; meine Absicht war dieß keineswegs; meine Absicht war nur die, etwas zur Beschleunigung des Geschäftsganges beizutragen. Ich glaube, wir alle, welche da sind, beabsichtigen, daß der Landtag zu praktischen Resultaten führe; jeder von uns glaubt, st viel in seinem Vermögen liegt, dazu beizutragen, und um das zu erreichen, habe ich mir erlaubt, diese Geschäftsstücke, welche noch als unerledigt zurückgeblieben sind, zu sichten und vielleicht noch einige daraus herauszunehmen,


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welche durch eigene Commissionen noch der Erledigung zugeführt werden sollten und könnten. Es würde dadurch die Last des Landesausschußes, welchem so viele Gesetzesvorlagen obliegen, erleichtert werden, und könnten wir auf diese Art nur eine oder zwei Gesetzvorlagen der Erledigung zuführen, wäre das ein Gewinn, welcher gewiß in unserer aller Absicht liegt. Da sollten alle mit vereinten Kräften und Einigkeit darauf hingehen, die Geschäfte so viel wie möglich zu beschleunigen und die Resultate des Landtags zu fördern (bravo); das war meine Absicht, und ohne in weitere Erwiede-rung einzugehen, glaube ich, das zu erklären, und hiemit mich ausdrücklich gegen das zu verwahren, daß mein Antrag dahin ziele, einen Porwurf zu machen, oder eine Mißbilligung ober ein Mißtrauen auszusprechen. (Bravo, výborně.)

Graf Franz Thun: Ich bitte, etwas zur Aufklärung sagen zu dürfen; vielleicht habe ich mich nicht genug deutlich ausgesprochen, daß wir durchaus kein Mißtrauensvotum in diesem Antrage erblicken, sondern daß wir für die durch die Vorlage Sr. Excellenz und durch den Antrag des Barons Wucherer uns gegebene Gelegenheit, vollständig sich zu rechtfertigen und zu beweisen, baß wir unsere Pflicht gethan haben, sehr dankbar sind. (Bravo.)

Cardinal: Excellenz. ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist schon geschlossen, ich kann keinem mehr das Wort geben.

Cardinal: Ich habe nur ein Wort zur persönlichen Bemerkung....

Oberstlandmarschall: Es ist gegen die Geschäftsordnung, es kann kein neuer Redner das Wort ergreifen, nur noch Se. Excellenz der Herr Statthalter.

Wenn Herr Statthalter ein Wort sprechen wollen...

Kellersperg: Nur noch einige Worte an die hohe Versammlung.

Was die Riesen- und Erzgebirgsfrage anbelangt, so bin ich fest überzeugt, daß der Landtag mit der Regierung in vollkommenster Uebereistim-mung gehen wird, nm die Lage der Unglücklichen zu verbessern. Es braucht dießfalls weder dem Lande, noch der Regierung ein Vorwurf gemacht zu werden, am allerwenigsten dem Landesausschuße, der während der letzten achtzehn Monate in jeder Beziehung in Vereinbarung mit mir viel gewirkt und auch vieles selbstständig verfügt hat, was die Lage der armen Bewohner erleichtert.

Bezüglich der den nothleibenden Bewohnern des Erz- und Riesengebirges zu gewährenden Hilfe ist zu unterscheiden zwischen Anstalten und Vorkehrungen, welche den Zustand dieser Gegend dauernd bessern sollen, und zwischen bloß vorübergehenden Wohlthätigkeitsanstalten theils directer, theils indirekter Natur.

In ersterer Beziehung, in welcher insbesondere Gesetzvorschläge oder Anträge im letzten Landtage gestellt wurden — muß ich nur dem hohen Hause bemerken — und es ist wohl nicht nöthig viel darüber zu sagen, daß dießfalls ein großartiges Elaborat erwachsen muß, weil die Vorschläge zur Linderung der Noth ein förmliches System von Verfügungen und Anstalten und Unterstatzungen nöthig machen werden, welche in der kurzen Zeit von einigen Monaten zu Wege zu bringen nicht leicht möglich ist. Und ich glaube, daß es in der jetzigen Session schwerlich gelingen wird einen förmlichen, radikalen Abhilfsplan zu Stande zu bringen. Es werden aber gewiß, wie ich von vielen Seiten gehört habe, Anträge vorkommen, um die Noth durch provisorische Anstalten zu lindern. Und in dieser Beziehung glaube ich, daß wir am Schluße der Session mit Befriedigung auf die getroffenen Maßregeln zurückkehren werden.

Nach dieser kurzen Abweichung muß ich die Regierung in zwei Punkten rechtfertigen, in welchen dieselbe angegriffen wird. Der erste Punkt ist die Vertheilung der Schüttböden. Ich glaube nicht, daß der Herr Angeordnete Dr. Rieger der Statthalterei den Vorwurf machen wollte, daß sie an die Vertheilung der Schüttböden zu schreiten im Begriffe war.

Die Statthaltern hat an eine Vertheilung, der Schüttböden nie gedacht; im Gegentheile waren bei der Statthaltern Verhandlungen im Zuge, um den Stand der Contributionsfonde zu constatiren und ich glaube, daß die betreffenden Daten dem Landesausschuße auch mitgetheilt worden sind.

Die Vertheilung von Geldern hat in dieser Beziehung nur lücksichtlich der Interessen und nur dort stattgefunden, wo nach der bisherigen Uibung die Interessen vertheilt worden sind.

Kapitalien wurden nie vertheilt, wohl aber mit Zustimmung aller Betheiligten zu gewissen Zwecken verwendet, wie zum Schul- und Straßenbau.

Seitdem aber über Antrag eines Mitgliedes des hohen Landtags das Ansuchen an die Statthalterei gestell wurde, von nun an die Contributionsfonde zu nichts mehr zu verwenden, ist auch nicht ein Schritt weiter geschehen, der den Stand dieser Fonde verändert Hütte.

Die Lieferungs-Obligations-Interessen wurden stets ausgezahlt. Das ist richtig. Und dieß geschieht auch jetzt in ganz, gesetzlicher Weise.

Zum Schluße nach Etwas über das Jagdrecht.

Die Herren Deputirten Dr. Rieger und Dr. Hanisch haben gemeint, daß die Exekutive in dieser Angelegenheit verfehlt sei. Seitdem ich die Ehre habe, an der Spitze der Regierung in Böhmen zu stehen, ist in Jagdsachen nur nach dem kais. Patent vom Jahre 1849 und nach der im Reichsgesetzblatte erschienenen Ministerialverordnung vom Jahre 1852 vorgegangen worden.

Die Behörden haben den bestimmte Auftrag, sich nur an diese beiden publizirten Erlässe zu halten, und diese Ansicht ist auch die des Ministeriums. Ich glaube also, die Regierung, insbesondere feit-


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dem Oesterreich ein verfassungsmäßiger Staat geworden ist, kann nicht der, leiseste Vorwurf treffen, daß sie sich an irgend andere Normen gehalten hat, als die öffentlich publizirt wurden. In dieser Beziehung bin ich in der Lage die Regierung von jeder Inkulpirung frei sprechen zu müssen. Wenn irgend eine Beschwerde vorfällt, so läßt sich im Insftanzenzuge abhelfen und wurde auch der Instanzenzug in mehreren Fällen angetroffen. Ich glaube auch, daß in den letzten Jahren dießfals die Beschwerden in geringerem Maße vorkommen, wenigstens sind bei der Statthalterei in Jagdangelegen-heiten und auch in Jagdschadenangelegenheiten äußerst wenige Beschwerden vorgekommen und über diejenigen, die vorgekommen sind, wurde ganz genau nach den kundgemachten Gesetzen entschieden. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Meine Hexren ich bitte zur Abstimmung zu schreiten.

Es liegen zwei Anträge vor, der Antrag des Herrn Baron Wucherer und der specielle Antrag des Grafen Clam-Martinitz, welcher sich vom Antrag des Herrn Baron Wucherer nur in Betreff der Art der Wahl der betreffenden Commission unterscheidet.

Ich bitte den Antrag vorzulesen.

Graf Franz Thun: Ist es erlaubt eine Erwähnung bezüglich des Antrages zu machen?

Oberstlandmarschall: Es ist bereits der Schluß der Debatte verlangt worden und nach der Geschäftsordnung ist es nicht erlaubt einen Antrag zu stellen. Sie schließt die Stellung eines Antrages aus.

Graf Franz Thun: Das schließt nicht die Stellung eines Antrages ans. Mein Antrag ist dahin gegangen, daß den einzelnen Referenten des Landesausschußes...

Oberstlandmarschall: Ich muß offen gestehen, darüber enthält die Geschäftsordnung nichts, ob der Generalredner einen Antrag stellen darf, ich glaube nicht.

Strache: Nein.

Tomek: Die Anträge können bis zum Schluß der Debatte stets gestellt werden.

Oberstlandmarschall: Aber der Schluß der Verhandlungen war ausgesprochen, und nach dem Schluß der Verhandlungen dürfen sie nicht mehr gestellt werden.

Strache: Aus der Ursache, weil sie nicht mehr debattirt werden dürfen.

Oberstlandmarschall: Denn sonst müßte darüber eine neue Verhandlung eröffnet werden, die Mitglieder müßten sich wieder für ober gegen den Antrag einschreiben lassen. Ich glaube festhalten zu müssen, daß nach Schluß der Debatte ein Antrag nicht mehr gestellt werden kann, sonst müßte wieder die Einschreibung von Rednern für und gegen den Antrag gestattet werben. (Bravo.) Ich kann also nur die beiden vorliegenden Anträge zur Abstimmung bringen.

Sekretär Schmidt: Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei durch Abtheilungen ein Ausschuß von 9 Mitgliedern zu wählen, um aus Anlaß des Berichtes des Landesausschußpräsidiums

über laut Landtagbeschluß vom 21. April 1861 dem Ausschuße zugewiesene Anträge, über welche laut §. 4 in den Absätzen 1. 2, 3, 4 ein spezieller Bericht nicht erstattet wurde, durch Einsichtnahme der Akten den Stand der einzelnen Verhandlungen zu konstatiren und bezüglich der Verhandlungen und Erledigung desselben die geeigneten Anträge mit Beschleunigung zu stellen, wie mit diesen Anträgen zu verfahren sei.

Slavný sněm račiž uzavříti, aby odděleními výbor se sestavil z 9 členů zvolený, jehož úkolem má býti, aby za příčinou zpráy o sněmovních návrzích, které dle usnešení sněmu od 21. dubna 1861 zemskému výboru přikázány byly, přihlížejíce k návrhu, dle článku 4. odstávce 1, 2, 3, 4, zevrubná zpráva podána nebyla, do spisu nahlédnul a stav jednotlivých jednáni konstatoval, a jak se mají vyjednávati a vyříditi patřičné návrhy, rychle postavil, jak by se nakládati mělo a témito návrhy.

Oberstlandmarschall: Ich bitte der Zusatz-Antrag des Grafen Clam-Martinitz. — Es ist durch 3 Curien aus dem Landtagausschuße u. s. w.

Rada Schmiedt. Jeho Excell. hrabě Klam-Martinic činí amendement k návrhu tomu, aby se z celého sněmu kuriemi do toho vý-boru volilo po 3 údech.

Oberstlandmarschall: Ich werde also den Antrag des Baron Wucherer zur Abstimmung bringen, ohne die Modalität der Wahl, nur den Antrag allein: ein Ausschuß von 9 Mitgliedern sei zu diesem Zwecke zu wählen; und dann erst den Abänderungsantrag des Grafen Clam - Martinitz, und dann den eigentlichen Antrag des Baron Wucherer in Bezug auf Modalität. Ich bitte, dieje-nigen Herren, die damit einverstanden sind, ohne jede Modalität — aufzustehen (Einstimmig ange-nommen). Nun kommt über die Modalität der Zusatz-Antrag Sr. Exc. des Grafen Clam zur Abstimmung (Centrum und rechte Seite erhebt sich).

Oberstlandmarschall: Es ist die Maiorität. — Ich werde die Sitzung unterbrechen und bitte jede Curie 3 Mitglieder aufzuschreiben.

Dr. Wanka: Ich bitte meine Herren! In der Curie der Städte, Industrialorte und Handels-kammern ist eine Nachwahl nothwendig. Es wur-den 68 Stimmen abgegeben, 35 war die absolute Majorität und es haben nur 2 Herren die erforderliche Stimmenanzahl bekommen, und zwar: Freiherr von Wucherei 41 Stimmen und Herr Dr. Hanisch 35 St. (Rufe: die Nächsten.) Herr Prof. Hasner 32, Herr Wenzel Seitel 31, Herr v. Waidele 29 St. und Herr Dr. Šlechta 26 Stim-men. Es bleibt nichts weiter übrig, als noch einmal zu wählen. Ich bitte die Herren ein wenig ruhig zu sein und die Namen zu vernehmen.

(Die Nachwahl wird vorgenommen.)


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Oberstlandmarschall: Ich bitte, nachdem es sich nur um eine Wahl handelt, werde ich gleich hier skrutiniren.

(Es wird skrutinirt.)

Von 68 Stimmen bekam Herr von Hafner 64 und Herr v. Waidele 3. Also ist Herr von Hasner mit absoluter Majorität gewählt. Die Gewählten sind sonach zur Commission der Prüfung des Berichtes des Landesausschuß-Präsidiums: 63 Stimmzettel wurden abgegeben; bei der Curie der Großgrundbesitzer erhielten die absolute Majorität; Se. Excellenz Herr Graf Heinrich Clam-Martinic 62, Se. Excellenz Herr Altgraf Salm 62, Herr Director Lumbe 60 Stimmen. Bei der ersten Wahl der Städte, Industrialorte und Handelskammern erhielten: Freiherr von Wucherer 41 St., Herr Dr. Hanisch 35 St. ES waren 68 Stimmzetteln abgegeben. Bei der zweiten Wahl erhielt Herr Prof. Dr. Hafner 64 von 67 Stimmen. Aus der Gruppe der Landgemeinden wurden abgegeben 6? Stimmzettel, absolute Majorität gleich 34 St. Davon erhielten: Herr Prof. Tonner 49, Herr Prof. Krejči 48 und Herr Dr. Prachenský 48 Stimmen. Ich werde die Herren von diesem Ausschuße bitten, vielleicht morgen um 11 Uhr Vor-mittags, sich im Sitzungssaale des Landesausschußes zu Versammeln und sich zu constituiren und mir bann die Anzeige von der erfalgten Constituirung zuerstatten.

Nachdem die Zeit bereits soweit vorgerückt ist, so werde ich den Herren noch einige Commis-sions-Einladungen mittheilen und bann die Sitzung schließen. Der Ausschluß für die Geschäftsordnung versammelt sich heute um 4 Uhr im Commissions-zimmer Nr. 4; der Ausschuß für Straßenkonkur-renz wird eingeladen, sich morgen um 10 Uhr Vor-mittags im Commissionszimmer Nr. 2 zu versammeln.

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung, welche am Montag stattfinden wird, ist der Rest der heute unerledigten Tagesordnung, dann noch dazu Schul- und Kirchenpatronatsgesetzesvorlage, Antrag des Prof. Dr. Anton Mayer auf Errich-tung einer Landesgewerbschule und auf Unterstüz-zung der Gewerbschule des Gewerbvereines; Be-richt des Landesausschußes über die vom Gewerbe-verein zu gründende Gewerbeschule in Prag.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung um 1/23 Uhr Nachmittags.

Peter Steffens.

als Corrector.

Jan Kratochvíle,

korektor.

Heinrich Ritter von Kopetz,

als Corrector.

K. k. Hofbuchdruckerei von Gottlieb Haase Söhne in Prag.


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