Úterý 20. ledna 1863

Stenografická zpráva

V. sezení druhých roèních porad vysokého snìmu èeského od roku 1861, dne 20. ledna 1863.

Stenografischer Bericht

über die

V. Sitzung der zweiten Jahres-Session des Hohen böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 20. Jäner 1863.

Sezení zahájeno o 10 1/2 hod. za pøedsednictví nejv. zem. maršálka.

Co zástupce vlády pøítomen J. Exc. svob. p. Arnošt z Kellerspergù a mistodržitelský rada Neupauer a rytíø Vilém z Bachu.

Die Sitzung wird eröffnet um 101/2 Uhr Vormittags unter dem Vorsitze des Oberstlandmarschalls Grafen Albert von Nostitz.

Landesfürstlichen Commissär Se. Excell. Baron von Kellersperg, Statthaltereirath Neupauer und Ritter Wilhelm von Bach.

Oberstlandmarschall: Ich bitte anzufangen mit der Lesung des Protokolls.

Rath Kuchinka liest das Protokoll der 4ten Sitzung zuerst, deutsch, dann böhmisch.

Oberstlandmarschall: Hat Niemand etwas zu bemerken? (Niemand erhebt sich.) Ich muß mir erlauben, selbst eine Bemerkung zum Protokoll zu machen. Ich glaube, daß in sofern eine Thatsache von Wesenheit in demselben nicht enthalten ist, als beim Beginn der Unterstützungs- und Abstimmungsfrage über den Antrag des Landesausschußes, betreffend den Antrag des Dr. Klaudy, des Umstandes nicht erwähnt worden ist, daß die Anwesenheit der nach der Landesordnung bestimmten 3/4 der Landtagsmitglieder constatirt worden ist. Ich halte es für eine Wesenheit und glaube, daß es nothwendig wäre, noch nachträglich hinzuzusetzen, daß vor der Unterstützungs- und Abstimmungsfrage constatirt worden ist, daß über 200 Abgeordnete, daher mehr als die von der Landesordnung bestimmten 3/4 sämmtlicher Mitglieder anwesend waren. (Bravo links.) Ich werde also diese Berichtigung im Protokolle nachträglich veranlassen, und dann erst meine Namensunterschrift darunter setzen.

Herr Fr. Stangler, Abgeordneter für Landskron-Wildenschwert, entschuldigt seine Abwesenheit im Landtage und bittet um Urlaub auf die Dauer seiner Krankheit. Hier wird ein unbestimmter Urlaub verlangt; ist das Haus gesonnen, diesen unbestimmten Urlaub zu gewähren, oder....

Abg. Strache: Bei Krankheitsfällen ist nach der Geschäftsordnung bloß die Anzeige nothwendig.

Oberstlandmarschall: Ja, meine Herren, ich muß um Verzeihung bitten. Ich bin da in der Mitte zwischen der neuen und alten Geschäftsordnung. Ja, ich glaube, in der neuen Geschäftsordnung heißt es ausdrücklich, daß in diesem Falle die bloße Anzeige genügt. Nimmt also das Haus die Anzeige zur Kenntniß, daß Franz Stangler, Abgeordneter für Landskron und Wildenschwert, vorläufig durch Krankheit am Erscheinen im Hause verhindert ist? (Stimmen: Ja.)

Im Straßenbauconcurrenz-Ausschuß, welcher sich heute Früh constituirt hat, sind gewählt als Obmann: Graf Harrach, als Obmannsstellvertreter: Dr. Rieger, als Schriftführer: Prof. Stanìk und Ritter v. Kopec.

Ich weise diesem Ausschuß das Sitzungscommissionszimmer Nr. 2 zu.

Vertheilt sind heute an Drucksachen der Bericht des Landesausschußes wegen der Unterstützung der Gewerbschule und der Antrag des Dr. Mayer. Ferner ladet der Obmann des Ausschußes zur Berathung der Gemeindegesehvorlage die Herren Mitglieder für morgen, Mittwoch um 10 Uhr zur Sitzung ein im Commissionszimmer Nr. 1; ebenso ladet der Obmann des Ausschußes für die Geschäftsordnung die Mitglieder ein zur Sitzung auf Heute Nachmittags um 5 Uhr im Commissionszimmer Nr. 4.

Ich bitte die Einläufe vorzulesen.

(Rath Schmidt lieft den Einlauf vor.)

Èís. 133.

Dotaz

poslance královských mìst Klatov a Domažlic Václava Seidla, stranu toho, že se nezapravuji náhrady za pozemky k železnicím obrané.

Èís. 134.

Poslanec JUDr. Worowka podává petici

Nr. 133.

Interpellation

des Abgeordneten der königl. Städte Klattau und Taus Wenzel Seidl in Betreff der Nichtberichtigung der Expropriationsbeiträge für die zum Eisenbahnbau verwendeten Grundstücke.

Nr. 134.

Abgeordneter J. U. Dr. Worowka über den

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obuvnikù Pražských o náhradu za prodajna práva.

Nr. 135.

Abgeordneter J. U. Dr. Schmejkal überreicht die Petition der Lehrer der Schuldistrikte Böhmisch-Leipa, Auscha, Hirschberg, Gabel und BöhmischKamnitz wegen Gehaltserhöhung und Pensionsverabfolgung für ihre Witwen und Waisen aus einer etwa zu bildenden Landesschulkasse.

Nr. 137.

Regierungsvorlage mit dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Schulpatronat und die Kostenbestreitung für die Localitäten der Volksschulen.

Nr. 138.

Regierungsvorlage, betreffend den Entwurf eines Kirchenconcurrenz-Gesetzes.

Bericht einer Petition der Prager Schuhmacher um (Entschädigung ihrer Realgerechtigkeiten.

Èís. 135.

Posl. JUDr. Schmeykal podává petici uèitelù okresù školských: Èeská Lípa, Ušt, Doksy, Jablonné a Èeské Kamnice o zvýšeni služného a vydávání pensí jich vdovám a syrotkùm ze zemské školní kasy, jež by se mìlo zøíditi.

Èís. 137.

Vládní pøedloha, ježto se týèe patronátu školního a zapravování nákladu za místnosti škol obecních.

Èís. 138.

Vládní pøedloha, ježto se týèe zapravování nákladu na potøeby kostelní.

Statthaltereirath Neupauer: Seine Excell. der Herr Statthalterei-Vicepräsident wird später im Hause erscheinen und die Interpellation in einer der nächsten Sitzungen des H. Landtages beantworten.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Interpellation vorzulesen.

(Rada Schmidt ète interpelací poslance mìsta Klatova a Domažlic, stran toho že se nezapravují náhrady za pozemky k železnici obrácené, prvé po èesku pak po nìmecku. — Svobodný pan Kellersperg pøichází.)

Dotaz

poslance kr. mìst Klatov a Domažlice stran toho, že se nezapravují náhrady za pozemky k železnicím obrané.

Velmi èasto projevují, majetníci onino, jichž pozemky obrány byly ke stavbì západní pak Liberecké železnice v Èechách žádost svou, aby jim brzo vyplaceny byly náhrady, které jim za postoupené pozemky náleží. Ponìvadž se však zapravení náhrad tìch navzdor mnohým žádostem za urychlení této záležitosti napoøád odkládá, tehdy si dovoluje podepsaný vznésti na vysokou vládu otázku, v èem vlastnì pøekážky spoèívají, že se majetníkùm za pozemky k železnicím postoupené vyvlastòovací náhrady nevyplácí, a jestli by vysoká vláda nechtìla k tomu pùsobiti, aby se tyto pøekážky — jsouli jaké — rychle odstranily a spravedlivým požadávkùm majetníkù co možná nejspíše vyhovìlo.

V Praze, 18. ledna 1863.

Václ. Seidl m. p.

Dr. Leop. Klaudy m. p.

Alois Matoušovský m.p.

J. K. Rojek m. p.

Dr. Ed. Grégr m. p.

Vinc. Mastný m. p.

Hubatka m. p.

Sadil m. p.

Dr. Gabriel m. p.

Šandera m. p.

Dr. K. Tomièek m. p.

Dr. Milner m. p.

Dr. Heinewald m. p.

Polach m. p.

Vilém Platzer m. p.

K. Sladkovský m. p.

Pf. Skuherský m. p.

V. Kratochvyl m. p.

Dr. Podlipský m. p.

V. V. Tomek m. p.

Dr. Trojan m. p.

Skrejšovský m. p.

Interpellation

des Abgeordneten der königl. Städte Klattau und Taus in Betreff der Nichtberichtigung der Expropriationsbeträge für die zum Eisenbahnbau verwendeten Grundstücke.

Sehr häufig äußern jene Eigenthümer, deren Grundstücke zum Baue der böhmischen Westbahn und der Reichenberger Verbindungsbahn verwendet worden, das Verlangen nach baldiger Berichtigung und ihnen für die abgetretenen Grundstücke gebührenden Entschädigungen. Nachdem jedoch die Berichtigung dieser Entschädigungen ungeachtet vielfältiger Gesuche um Beschleunigung dieser Angelegenheit fort und fort verschoben wird, so erlaubt sich der Gefertigte an die hohe Regierung die Frage zu richten, worin eigentlich die Hindernisse bestehen, daß den Eigenthümern für die zum Eisenbahnbau verwendeten Grundstücke die Expropriationsbeiträge nicht berichtigt werden, und ob die hohe Regierung nicht geneigt wäre, darauf einzuwirken, daß die allfälligen Hindernisse beseitigt und dem gerechten Begehren der betreffenden Parteien so schleunig als möglich entsprochen würde.

Prag, am 18. Jäner 1863.

Wenzel Seidl m. p.

Klaudy m. p.

Alois Matoušowský m.p.

I. K. Rojek m. p.

Dr. Ed. Grégr m. p.

Vinc. Mastný m. p.

Hubatka m. p.

Sadil m. p.

Dr. Gabriel m. p.

Šandera m. p.

Dr. K. Tomièek m. p.

Dr. Milner m. p.

Dr. Heinewald m. p.

Pollach m. p.

Wilhelm Platzer m. p.

K. Sladkowský m. p.

Prof. Skuherský m.p.

K. Kratochwil m. p.

Dr. Podlipský m. p.

W. W. Tomek m. p.

Dr. Trojan m. p.

Skrejšowský m. p.


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Freiherr von Kellersperg: Ich werde die Ehre haben, die Interpellation so bald als möglich zu beantworten.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Regierungsvorlagen zu lesen.

Räthe Schmidt und Kuchinka lesen abwechselnd deutsch und böhmisch §. nach §. die Regierungsvorlage betreffend das Schulpatronat und die Bestreitung der Kosten für die Lokalitäten der Volksschulen.

Hierauf wird ebenso gelesen das Gesetz betreffend die Bestreitung der Kosten, der Herstellung und Erhaltung der Kirchen- und Pfründengebäude, die Herbeischaffung der Kirchenparamente, Kircheneinrichtung und anderer Erfordernisse.

Oberstlandmarschall: Nun wird zur Berathung über diese Regierungsvorlage geschritten.

Professor Tomek hat das Wort verlangt.

Prof. Tomek. Návrhy tyto spolu souvislé byly nám právì pøeètìny, tištìné posud nenacházejí se v našich rukou, nemohli jsme se tedy v nich dùkladnì ohlednouti. Proto též bylo nám zcela nemožno, rozmysliti v okamžení, jaké znalce, v jakém poètu a dle jakých velmi rozmanitých pomìrù a prospìchù sestavené bychom mìli voliti do komise, které beze vší pochybnosti se musí návrhy ty na uvážení odevzdati. Proto navrhuji, abychom to odložili do nìkterého z pøíštích sezení, až bychom právì návrhy ty tištìny v rukou mìli a dovoluji si proto vùbec vysloviti pøáni, abychom bez potøeby pøíliš nutné a nevyhnutelné vùbec do jednání o tom, jak se s návrhy nakládati má, se nedali, než, když tištìné v rukou našich se nacházeli.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag aufzuschreiben.

Fürth: Ich schließe mich dem Antrage des Herrn Vorredners an, die Wahl für Donnerstag zu vertagen, nachdem wir die Bedeutung desselben kennen und nicht wissen, wen und wie wir wählen sollen.

Dr. Pinkas: Ich glaube, auf den Antrag des Herrn Fürth bemerken zu müssen, er hat den Antrag gestellt, daß die Wahlen erst Donnerstag vorgenommen werden sollen, bis es gedruckt in jeder Hand sein wird, das wird Donnerstag noch nicht der Fall sein.

Oberstlandmarschall: Ich habe soeben in die Druckerei geschickt und die Zusicherung erhalten, daß bis Donnerstag die Regierungsvorlagen gedruckt sein werden und vertheilt werden können. Aber es könnte denn doch die Wahl am Donnerstag nicht stattfinden, weil dann die Herren sie erst Donnerstag bekommen, und nicht in der Lage sein werden, gleich die Wahl vornehmen zu können.

Fürth: Ich schließe mich dem Antrage des Herrn Prof. Tomek an.

Oberstlandmarschall: Hat Jemand noch einen Antrag zu stellen?

Stellvertreter: Niemand! Ich bitte also den Antrag zu formuliren.

Dr. Brinz: Ich bitte ums Wort, Excellenz. Ich will dem Antrag des Herrn Tomek nicht gerade entgegentreten, allein so weit ich bei der Verlesung beider Gesetzesvorlagen verstehen konnte, betrifft dieses Gesetz in der That nichts anderes, als was man im Ganzen und Großen voraussehen kann und vorauswissen konnte, die pecuniäre Seite der Patronate für Schule und Kirche. Ich hätte darum geglaubt, daß man für die Wahl vorbereitet sein konnte; ich für.meine Person bin vorbereitet, und wäre froh, wenn über diesen Gegenstand nicht neuer Zeitverlust entstände.

Herbst: Ich bitte ums Wort.

Stellvertreter: Herr Abgeordneter Pstroß hat sich früher zum Wort gemeldet.

Pstroß: Da sich Stimmen gegen den Antrag des Prof. Tomek erheben, muß ich mir erlauben, den Antrag des Prof. Tomek zu unterstützen, soweit ich in der Lage war, aus der Vorlesung dieser Gesetzvorlagen zu entnehmen. Wenn es sich hier auch nur, ich möchte sagen, um die materielle Seite des Patronats handelt, so ist dieses Gesetz denn doch von ungeheurer Tragweite; die Bestimmung des §. 1, wenn ich sie richtig aufgefaßt habe, ist eine solche, die manchen Gemeinden und namentlich auch der Gemeinde, die ich hier zu vertreten die Ehre Habe, für die Zukunft zu den großen Lasten neue Lasten auferlegen wird, ohne dagegen auch jene Uibelstände zu beseitigen (Bravo), deren Beseitigung so höchst wünschenswerth ist. Meine Herren: Ich habe am Schluße zur Gesetzvorlage vernommen, daß "alle Bestimmungen der politischen Schulverfassung, insoweit durch diese das Gesetz nicht behoben wird, aufrecht bleiben." Meine Herren! Wer in der Lage war, in unsere gegenwärtige politische Schulverfassung einzugehen, wird gewiß zugestehen, daß dieselbe solche Bestimmungen enthalte, die einer Aenderung bedürfen, ich glaube, bei der Bestimmung dieser Gesetzvorlage wird es auch an der Zeit sein, darauf einzugehen, denn jede Gemeinde müßte sich verwahren, bedeutend höhere Lasten auf sich zu nehmen, ohne daß auch ihr Einfluß erweitert würde, wie das der Fall ist. Ich bitte daher, meine Herren, im Interesse der Sache; dieser Gegenstand betrifft nicht eine Gemeinde, er betrifft alle Gemeinden des ganzen Landes, auf den Antrag des Herrn Prof. Tomek einzugehen, denn die Frage will wohl überlegt sein. Es müssen jene Herren namentlich in die Commission gewählt werden, die auch in der Lage waren, sich in diese Verhältnisse einzuweihen, und meine Herren, ich glaube, die Zahl derer, welche die Verhältnisse ganz genau kennen, die Zahl derer ist nicht so groß, als daß es uns leicht wäre, wie Hr. Prof. Brinz meinte, die Wahl heute gleich vorzunehmen. (Bravo.)

Prof. Herbst: Mir scheint, daß im Allgemeinen nach den Grundsätzen der parlamentarischen Verhandlungen — ein Gegenstand erst dann auf die Tagesordnung gestellt werden kann, wenn sich die betreffende Vorlage gedruckt in den Händen de

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Mitglieder befindet — (Bravo). Und auch wir dürfen das annehmen, wenn es sich um Privatanträge handelt. — Pvivatanträge, wenn sie unterstützt werden, werden gedruckt und erst dann, nachdem sie gedruckt und vertheilt sind — wieder erst der Tag zur Lesung bestimmt. Bei Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfen ist es — wenn es nicht ausdrücklich bestimmt ist, — nun ans dem Grunde nicht geschehen, weil man vorausgesetzt hat, daß sie gleichzeitig mit der Einbringung gedruckt werden. Nun das ist bisher nicht geschehen und der Gegenstand befindet sich noch nicht in den Händen der einzelnen Mitglieder, und mir scheint es das Angemessenste und Geschäftsmäßigste zu sein, daß überhaupt erst dann, wenn die Vorlagen sich gedruckt und vertheilt in den Händen der Mitglieder befinden, sie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt werben. Denn ich würde selbst, wenn Gewißheit wäre, daß die Vorlagen bereits am Donnerstag sich in unseren Händen befinden würden — den Gegenstand doch noch nicht auf die Tagesordnung Donnerstags setzen — sondern, wenn sie Donnerstag vertheilt in unseren Händen sein werden — wird es Zeit sein, den Gegenstand dann erst auf die Tagesordnung zu setzen.

Es scheint mir besser, daß bei so wichtigen Gegenständen genau nach der Geschäftsordnung vorgegangen werde; ich glaube wohl, daß mein Antrag mit dem Antrage des Herrn Prof. Tomek übereinstimmt, wenn es aber nicht wäre, so würde ich mir erlauben den Antrag dahin zu formuliren, daß der Gegenstand erst bann, wenn die Vorlage gedruckt vertheilt sein wird, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werbe.

Oberstlandmarschall: Das ist der Antrag des Herrn Tomek wörtlich.

Prof. Herbst: Dann stimme ich überein.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? (es meldet sich Niemand). So bitte ich den Antrag vorzulesen.

Rath Schmied (ließt den Antrag vor:) "Ich trage an, daß die Bestimmung der Art der Behandlung dieser Vorlage bis zur ersten Sitzung nach der Drucklegung und Vertheilung derselben vertagt werde."

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? (Es stehen fast alle auf.) Die Unterstützung ist so zahlreich, daß ich sie gleich als Abstimmung betrachten kann, nachdem sich die Mehrzahl erhoben, er ist also angenommen.

Pstroß: Ich würde mir nur noch erlaubt haben hinzuzufügen, daß nach dem Antrage des Prof. Herbst bei dieser Vorlage derselbe Vorgang auch für alle anderen Fälle so bleiben solle, damit die Frage nicht erst wieder neuerlich aufgeworfen werde.

Oberstlandmarschall: In der Geschäfts-ordnung ist rücksichtlich der Regierungsvorlagen eine solche Bestimmung nicht genau enthalten, sondern nur lücksichtlich selbstständiger Anträge ist sie darin enthalten; bei Regierungsvorlagen braucht keine Unterstützungsfrage gestellt zu werden, und in dem §. , wo von der Drucklegung und Vertheilung der Vorlage die Rede ist, werden nur selbatatändige Anträge genannt und nicht Regierungsvorlagen.

Es ist also allerdings eine Frage, die zwar aus der Analogie gelößt werden kann, die aber ganz bestimmt nicht gelöst ist, und die wir hier durch einen Beschluß im Vorhinein vorgreifend für alle späteren Versammlungen nicht lösen können, sie könnte es höchstens bei Berathung der Geschäftsordnung, wenn da irgend ein Antrag über die ausdrückliche Aufnahme gestellt würde. Aber so glaube ich, nachdem es Frage der Geschäftsordnung ist, wird es jeder einzelnen Versammlung vorbehalten, insofern sie in dieser oder jener Richtung vorgeht; und so glaube ich bei Behandlung der Geschäftsordnung, wenn dann der Herr Bürgermeister den Antrag stellen wollen, da wieder eine Bestimmung darüber zu treffen. — Wir kommen zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung. Ich habe die berichtigte Stelle mitzutheilen und zwar nachdem jede Berichtigung des Protokolls erst vorgelesen und dann das Protokoll unterschrieben werden muß. — Bitte es vorzulesen.

Rath Blažek liest vor: Als die Debatte über den Antrag des Dr. Klaudy geendigt und sichergestellt wurde, daß, wie es die Landesordnung verlangt, 214 also mehr als 3/4 der Mitglieder vorhanden waren, wurde zur Abstimmung geschritten.

Oberstlandmarschall: und dann geht das Protokoll weiter.

Rada Blažek ète totéž èesky: Když rokováni o návrhu posl. Dr. Klaudyho ukonèeno a na jisto postaveno bylo, že, jak to vyžaduje zemský øád, 214, tedy více než 3/4 údù pøítomny byly. —

Oberstlandmarschall: Hat niemand etwas zu bemerken, so werde ich das Protokoll fertigen: ich bitte Herr Dr. Görner.

Dr. Görner berichtet über das durch den Abgeordneten Franz Stangler überreichte Gesuch der Gemeinde Worlièka und Cenkowic um Begünstigungen im Hausirhandel.

a rada Schmidt totéž èesky.

Dr. Grünwald: Prosím o slovo. Výbor zemský jest toho mínìni, že není tato otázka pøíslušná zemskému snìmu, já však míním, že dle §. 19 øádu zemského je snìm zemský skuteènì oprávnìn, udìlati nìjaké návrhy, nebo praví tento èlánek øádu zemského, že pøísluší snìmu zemskému dìlati návrhy, jak zákon všeobecnì platící na blaho zemì pùsobí!. Já nemíním, že by jen tehda se takový návrh uèiniti mohl, kdyby každá èást zemì tím všeobecným zákonem byla dotknuta, že i staèí, jen kdyby v nìjaké krajinì zákon všeobecný na blaho této krajiny zle pùsobil. Ponìvadž ale, jak ze žádosti poslance Stanglera vysvitá, že tam zle pùsobí zákon, který je pro obchod po domech vydán, mínil bych, že pøísluší snìmu


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zemskému, aby uèinil návrh na zmìnu toho zákona, ohledem na onu krajinu, a to tím spíše, ponìvadž sám zákon dotèený již uèinil výminku pro nìkteré krajiny. Proèež by tehdy bylo možno, aby se tato výmínka rozšíøila také na krajinu, o které poslanec Stangler mluví. Já bych si dovolil uèiniti návrh, aby se tato pøedloha odevzdala buï urèenému výboru aneb petiènímu výboru, aby tentýž uèinil nám náležitý návrh, ne odmítající, jako jej uèinil výbor zemský, nýbrž skuteèný materiální návrh ku zmìnì zákona o obchodu po domech pro pùsobení jeho na blaho krajiny, o které pan poslanec Stangler mluví.

Oberstlandmarschall: Ich bitte um den Antrag schriftlich.

Námìstek dr. Waòka: Prosím o návrh písemnì.

Oberstlandmarschall: Also wünscht jemand das Wort zu ergreifen.

Da Niemand mehr das Wort ergreift, so werde ich noch dem Hrn. Berichterstatter das Wort geben.

Dr. Görner: Soviel ich den Hrn. Vorredner verstanden habe, meint er, daß man einen bestimmten Antrag stellen könnte auf die sogleiche Erlassung eines solchen Gesetzes, respektive Abänderung eines Reichsgesetzes für diesen Fall. Er bestreitet nicht, daß es jedenfalls als ein allgemeines Handelsgesetz unter die Competenz der Reichsvertretung gehört. Wenn aber der Landtagsausschuß lediglich diesen Antrag stellt, so ging er nicht weiter, als eben der Antrag des Hrn. Stangler selbst geht, und der Landesausschuß glaubt nicht weiter gehen zu dürfen, als eben die Erledigung des gestellten Antrages in dem h. Hause vorzunehmen. Der Antrag des Herrn Stangler lautet: Stangler Franz, Abgeordneter von Landskron und Wildenschwert, legt die eingeschlossene Petition von den Gemeinden Èenkowitz und Worlièka, Bezirk Landskron vor, und bittet "der h. Landtag wolle beschließen, daß diese Gemeinden auf Grund wahrhaft bestehender Verhältnisse und nach dem Prinzip der Gleichberechtigung den in dem allerhöchsten Patente vom 4. September 1852 begünstigten Ortschaften gleichgestellt und dieser Antrag den hohen Stellen zur geneigten Berücksichtigung vorgelegt werde. Der Antrag des Landesausschußes geht ebenfalls dahin.

Oberstlandmarschall: Es liegt ein abändernder Antrag und der Antrag des Landesausschußes vor.

Ich werde zuerst den abändernden Antrag zur Abstimmung bringen; ich werde ihn vor Allem vorlesen lassen, und dann die Unterstützungsfrage stellen. Rada (Schmiedt ète návrh døíve v èeském pak v nìmeckém jazyku): "Vysoký snìm raèiž uzavøíti, že se petice poslance Stangler-a odevzdati má petiènímu výboru, by tento uèinil návrh meritorní." "Der hohe Landtag wolle beschließen, daß die Petition des Abgeordneten Stangler dem Petitionsausschuße zu übergeben sei behufs der Stellung eines meritorischen Antrages.

È. 15803.

Vysoký snìme zemský!

Mezi mnohými za posledního zasedání vysokého zemského snìmu podanými a pro nemožné vyøízeni zemskému výboru odevzdanými návrhy podán byl také pod è.108 návrh pana poslance Františka Stanglera se žádosti obcí Vorlíèky a Èenkovic, takto znìjící:

"Vysoký zemský snìm raèiž uzavøíti, aby se tyto obce na základì skuteèných pomìrù a podle zásady rovnoprávnosti postavily na roveò místùm nejvyšším patentem od 4. záøí 1852 výhody požívajícím i aby se tento další návrh pøedložil vysokým c. k. úøadùm, aby naò vzaly laskavý ohled."

Patent na obchod podomní od 4. záøí 1852, è. 252 øíš. zák., naøizuje v §. 3, že se má povolení k obchodu podomnímu udìlovati jenom tìm, jižto krom ostatních požadavkù dosáhli stáøi 30 let.

V ustanoveních patentu na obchod podomní nový øád živnostenský nièeho nezmìnil.

Dle §. 17 dotèeného patentu udìleny jsou obyvatelùm nìkterých krajin z ohledu k jich

Nr. 15803.

Hoher Landtag!

Unter den vielen bei der letzten Session des hohen Landtages überreichten und wegen nicht möglicher Erledigung an den Landesausschuß übergebenen Anträgen würde auch sub Nr. l08 einer des Hm. Abgeordneten Franz Stangler mit einem Gesuche der Gemeinden Vorlièka und Tschenkowitz überreicht, dahin lautend:

"Der hohe Landtag wolle beschließen, daß diese "Gemeinden auf Grund wahrhaft bestehender Ver"hältnisse und nach dem Prinzipe der Gleichberech"tigung der in dem allerhöchsten Patente vom 4. "September 1852 begünstigten Ortschaften gleich "gestellt und dieser weitere Antrag den hohen t, k. "Stellen zur geneigten Berücksichtigung vorgelegt "werde."

Das Hausirpatent vom 4. September 1852, Nr. 252 R.-G.-B., ordnet im §. 3 an, daß die Hausirbewilligung nur jmen zu ertheilen ist, welche nebst den, übrigen Erfordernissen das Alter von 30 Jahren erreicht haben.

An den Bestimmungen des Hansirpatentes hat die neue Gewerbeordnung nichts geändert.

Nach §. 17 des vorerwähnten Patentes sind in Berücksichtigung der Nahrungsverhältnisse einiger


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pomìrùm výživním zvláštní výhody, které zejména v tom záležejí, že v takových krajinách udíleno bývá povoleni k obchodu podomnímu také takovým osobám mužským nebo ženským; které 30. rokù stáøí svého ještì nedosáhly, kteréž ale 24. rok svého života pøekroèily a které jsou v plném užívání práv obèanských

K nim náležejí také zvláštì obyvatelé èeského pohoøí Krušného vyrábìním krajek a zboži vyšívaného se zanášející.

Žádost obcí Vorlièky a Èenkovic, za kterou se pøimlouvá p. poslanec Frant. Stangler, jest toho znìní, aby jejich obyvatelé, kteøí prý se nacházejí v docela stejném postaveni s obyvately krajin výhodami opatøených, jelikož tyto dvì obce leží vysoko na høbetì pohoøí na hranici èesko - moravské se tahnoucího, kde èasnì zima poèíná, jelikož dále pùda jejich jest velice pustá a sotva šestý díl znaèného obyvatelstva dle výkazu soudního rozdìlení (Vorlièka s 1256 a Èenkovice s 1547 ob.) s to jest živiti, a jelikož koneènì zøízením továren pøádelních a zavedením rozlièné pøíze ruèní prádelen døíve je živivší více se nevyplácí s obyvately okresù výhod požívajících na roven byly postaveny.

Dále podotýkají, že v jich obcích jakož i v sousedních mìstech Èermné a Landškrounu vyrábí se mnoho zboží bavlnìného, s tulek a nití, které se krom jiného støížného zboží v obchodu podomním hlavnì roznášejí.

Pan poslanec Landškrounsko-Ústecký, žádost tuto pøedkládající, potvrzuje pravdivost tìchto pomìrù.

Že však rokováni o zmìnì patentu na obchod podomní nenáleží snìmu zemskému, nýbrž dle §. 10. ad b) zákonu základního o zastupitelství øíšském tomuto zastupitelství, protož uèiniti se mùže jenom návrh:

Vysoký snìm zemský raèiž uzavøítí, že tuto panem poslancem Landškrounsko-Ústeckým pøedloženou žádost obcí Vorlièky a Èenkovic v okresu Landškrounském, aby jejich obyvatelé ohlednì obchodu podomního s vyrábìným tam zbožím bavlnìným, s stužkami a nitmi na roveò byli postaveni se obyvateli okresù výhod požívajících v patentu na obchod podomovní od 4. záøí 1852 v §. 17 uvedených — odporuèí se ministeriu, aby na ni ohled vzalo.

Od král. èeského výboru zemského.

V Praze, dne 29. prosince 1862.

Nejvyšší zemský maršálek.

Nostic.

Dr. Görner.

Gegenden den Bewohnen, derselben besondere Begünstigungen zugestanden, welche insbesondere darin bestehen, daß in solchen Gegenden die Bewilligung zum Hausirhandel auch solchen Personen männlichen oder weiblichen Geschlechtes ertheilt werde, welche das 3te Lebensjahr noch nicht erreicht, jedoch das 24te Lebensjahr zurückgelegt haben und im Vollgenuße der bürgerlichen Rechte stehen.

Darunter gehören auch insbesondere die Bewohner des böhmischen Erzgebirges bezüglich der dort erzeugten Spitzen und Stickwaaren.

Die von dem Herrn Abgeordneten Franz Stangler bevorwortete Petition der Gemeinde Vorlièka und Tschenkowitz geht nun dahin, ihre Einwohner, welche in ganz gleicher Lage mit den Einwohnern der begünstigten Gegenden sich befinden sollen, indem diese zwei Gemeinden hoch am Rücken des an der böhm.-mährischen Gränze sich Hinziehenden Gebirges liegen, wo zeitig der Winter beginnt und das Frühjahr spät eintritt, indem feiner ihr Boden äußerst steril und kaum den 6. Theil der bedeutenden Bevölkerung (Vorlièka mit 1256 und Tschenkowitz mit 1547 nach den Gerichtseintheilungsausweisen) zu ernähren im Stande sei, indem endlich durch Errichtung von Spinnfabriken und Einführung vielerlei Garnen die sie früher ernährende. Handspinnerei sich nicht mehr rentirt, den Bewohnern der begünstigten Bezirke gleich zu stellen.

Sie erwähnen ferner, daß in ihren Ortschaften sowie den Nachbarstädten Rothwasser und Landskron sehr viele Baumwollwaaren, Bänder und Zwirn erzeugt werden, die nebst anderen Schnittwaaren in dem Hausirhandel hauptsächlich vertragen werden.

Der diese Petition vorlegende Herr Abgeordnete von Landkron- Wildenschwert bestätiget diese Verhältnisse als richtig.

Da jedoch die Abänderung des Hausirpatentes nicht vor den Landtag, sondern nach §. 10 ad b) des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vor die Letztere gehört, so kann daher nur der Antrag dahin gestellt werden:

Der Hohe Landtag wolle beschließen, die durch den Abgeordneten von Landskron - Wildenschwert vorgelegte Petition der Gemeinden Vorlièka und Tschenkowitz im Bezirke Landskron wegen Gleichstellung ihrer Einwohner bezüglich des Hausirens mit den daselbst erzeugten Wollwaaren, Bändern und Zwirnen mit der Bewohnern der im Hausirpatente vom 4. September 1852 §. 17 aufgeführten bevorzugten Bezirken — dem hohen Ministerium zur Berücksichtigung zu empfehlen.

Vom königl. Landes-Ausschuße.

Prag, den 29. Dezember 1862.

Der Oberstlandmarschall

Nostitz.

Dr. Görner.


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Hoher Landtag!

Stangler Franz, Abgeordneter vom Bezirk Landskron- Wildenschwert legt die angeschlossene Petition von den Gemeinden Tschenkowitz und Worlitschka, Bezirk Landskron, vor und bittet:

Der hohe Landtag wolle beschließen, daß diese Gemeinden auf Grund wahrhaft bestehender Verhältnisse und nach dem Principe der Gleichberechtigung der in dem allerh. Patente vom 4. September 1852 begünstigten Ortschaften gleichgestellt, und dieser weitere Antrag den hohen k. k. Stellen zur geneigten Berücksichtigung vorgelegt werde.

Prag am 16. April 1861.

Franz Stangler

Landtagsabgeordneter.

Hochlöbl. böhmische Landesvertretung in Prag!

Nach dem kais. Patente v. 4. September 1852 darf mir die Hausirbewilligung nach dem erreichten 30sten Lebensjahre ertheilt werden.

Ausnahmen hievon bestehen nur in einigen Gegenden des österr. Kaiserstaates, in welchen mit besonderer Berücksichtigung der Nahrungsverhältnisse dieser Gegend den Bewohnern derselben die Bewilligung zum Hausirhandel männlichen und weiblichen Geschlechtes ertheilt weiden kann, welche das 30ste Lebensjahr noch nicht erreicht, jedoch das 24fte zurückgelegt haben;

Diese begünstigten Gegenden sind:

a) Die Bewohner des bisherigen niederösterreichischen Bezirkes von Waidhofen an der Thaja so wie die Bewohner von Karlsstein.

b) Die Bewohner des böhmischen Erzgebirges.

c) Die Bewohner des Pusterthales in Tirol.

d) Die Bewohner von Valsugano und Gröden in Tirol.

e) Die slovakischen Dratbinder, die Leinwand-Händler in dem Arváer Comitate, die Händler mit den gemeinen Leinen- und Baumwollwaaren von Sct. Georg, Zikalai und Sct. Peter in Ungarn.

f) Die Bewohner von Gotschee, Pöllant und Raifnitz in Krain.

Da die im Landskroner Bezirke situirten Gemeinden Worlitschka und Tschenkowitz mit denen in diesem Patente begünstigten Bewohnern im k. k. österr. Staate in ganz gleicher Lage sich befinden, so stellen sie die gehorsamste Bitte, es möge ihnen die gleiche Begünstigung zukommen. Denn diese zwei Gemeinden liegen hoch am Rücken des an der böhmisch-mährischen Grenze hinziehenden Gebirges, wo im Herbste zeitlich der Winter beginnt und wir im Frühjahre noch hohe Schneeablagerungen haben, während in den tiefer gelegenen Gegenden Wiesen und Gärten schon grünen. Dazu ist unser Boden äußerst steril, und kaum den sechsten Theil unserer bedeutenden Bevölkerung pr. 3026 Seelen zu ernähren im Stande, weßwegen wir durch Gewerbe und Handel für uns und die unserigen den nöthigen Lebensunterhalt zu verdienen gezwungen sind, und dieß umsomehr, seit durch allgemein bestehende Spinnfabriken und Einführung vielerlei Garne, die Handspinnerei, als zum Theile früherer Nahrungszweig, nicht mehr betrieben werden kann.

Wir zahlen die bedeutende Erwerb- und Einkommensteuer von 1386 sl. und würden noch mehrere an diesem Handel sich betheilen, wenn sie nicht bis zu ihrem 30. Lebensjahre hievon ausgeschlossen wären. Zu bemerken erlauben wir uns, daß sowohl in allen zwei Ortschaften sowie in den Hauptorten Rothwasser und Landskron sehr viele Baumwollwaare, Bänder und Zwirne erzeugt werden, die auch auf den Brünner Märkten einen Namen haben, und daß hauptsächlich nebst anderen Schnittwaaren auch diese vertragen weiden. Wir bitten daher, die hochlöbl. Landesvertretung wolle geneigtest hohen Orts befürworteten, auf Grund dieser wahrhaften Umstände, daß unsere Einwohner auch jenen nach dem kais. Patente von 4. September 1852 begünstigten Ortschaften einbezogen werden mögen, wo die Individuen weiblichen und männlichen Geschlechtes mit dem 24. Lebensjahre die politische Bewilligung zum Antritte eines Hausirhandels schon erlangen mögen, und die männlichen vielleicht nur erst dann, wenn sich die Untauglichkeit zum k. k. Militäre durch Abstellung herausgestellt haben wird.

Gemeindevorstand Worlitschka am 5. April 1861.

Johann Schiel,

Vorsteher.

Vinzenz S...... Rath.

Johann Wagner, Ausschuß.

Gemeindevorstand Tschenkowitz 5. April 1861.

Franz Koblischka,

Vorsteher.

Franz Langhammer, Ausschuß.

Johann Seidlmann, Ausschuß.

Hochlöbl. k. böhmische Landesvertretung in Prag!

Die Gemeinde Worlitschka und Tschenkowitz im Bezirke Landskron, Chrudimer Kreises in Böhmen, bitten um Begünstigung nach dem Patente v. 4. September 1852 ob Hausirhandels.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt?

Diejenigen Herren, die ihn unterstützen, mögen aufstehen.

(Wird unterstützt.)

Er ist hinreichend unterstützt, so werde ich ihn jetzt zur Abstimmung bringen.

Diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, bitte ich aufzustehen;......Ich bitte nur stehen zu bleiben, (Poèítá hlasy; pro návrh hlasuje centrum, èást levice a šlechty.) Es sind 84 Stimmen.

Jetzt bitte ich die Gegenprobe zu machen.

Bitte die Herren, die gegen den Antrag sind, aufzustehen. Es ist hier 108. Es ist die Mehrheit gegen den Antrag.


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Also werde ich jetzt den Landesausschuß-Antrag zur Abstimmung bringen.

Bitte diejenigen Herren, welche für den Landesausschußantrag sind, diese Petition empfehlend der Regierung vorzulegen, auszustehen. (Mehrzahl steht auf.)

Herrn Graf Thun bitte ich das Referat über die Wahlen vorzutragen.

Graf Franz v. Thun liest den Bericht über die Wahl des Hrn. Abtes Zeidler und des Herrn Prof. Jaksch deutsch, dann böhmisch. (Bravo im Centrum.)

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen. (Niemand meldet sich.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die für den Antrag des Landesausschußes auf die Anerkennung der Wahl sind, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.)

Oberstlandmarschall: Die Wahl ist an erkannt, Herr Dr. Schmejkal!

(Dr. Schmejkal liest den Bericht über die Wahl des Herrn Adolf Ritter von Strerowitz für die Städte Plan, Tachau, Mies, Sandau, (na to rada Šmíd èesky.)

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? (Niemand meldet sich.)

So bitte ich jene Herren, die für den Antrag des Landesausschußes auf Anerkennung der Wahl des Ritter von Strerowitz als Abgeordneten für die Bezirke Plan, Tachau, Mies und Sandau sind, aufzustehen. (Wild einstimmig bestätigt.)

Oberstlandmarschall: Ich werde jetzt gleich zur Angelobung der jetzt zum Landtag zugelassenen Herrn Abgeordneten schreiten und zugleich zur Angelobung eines Mitgliedes, das das letztemal, wie die Angelobung statt gefunden, nicht anwesend war. Ich bitte also die Herren vorzutreten, und zwar: Prof. Dr. Jaksch, Herr Abt Hieronymus Zeidler, Ritter von Strerowitz und Herr Steffan, der das letztemal nicht da war und Herr Dr. Löschner als virilstimmberechtigt als neuer Rector magnificus.

Oberstlandmarschall: Sie werden als Landtagsabgeordnete in meine Hände an Eidesstatt angeloben: Sr. Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten. Dieses werden Sie angeloben in meine Hände mit dem Ausdruck: Ich gelobe.

Námìstek Dr. Waòka: Uèiníte co poslanci slib na místì pøísahy v ruce nejv. maršálka zemsk., že chcete císaøi pánu vìrní a jemu poslušní býti, zákony zachovávati a své povinnosti svìdomitì plniti, slovy: Slibuji.

(Die oberwähnten Abgeordneten leisten das Gelöbniß.)

Oberstlandmarschall: Nun erübrigt als letzter Gegenstand der Tagesordnung die Wahl einer Finanz-Commission. Indem ich diese Wahl auf die Tagesordnung gesetzt habe, habe ich geglaubt, daß das eine Commission sein soll, welcher das Landtagsbudget, die Präliminarien, die Rechnungsabschlüsse und sonstige Finanzfragen, die der Landtag ihr zuweist, zugewiesen werden, deren Wirksamkeit daher im Vorhinein schon bestimmt ist für alle Präliminarien, Budgets und Rechnungsabschlüsse, und dadurch erweitert werden kann, daß auch einzelne andere Gegenstände, sofern sie Finanz fragen betreffen, vom Landtage ihr zugewiesen werden.

Wünscht Jemand einen Antrag über Form, Zahl und Größe dieser Commission zu machen?

Dr. Rieger: Ich trage an, die Commission aus 15 Mitgliedern und zwar aus 5 aus jeder Curie zusammen zu sehen, und zwar durch die Curien aus dem ganzen Landtage.

Graf Rothkirch-Panthen. Ich erlaube mir einen Antrag zu stellen, nämlich die Commission möge aus 21 Mitgliedern bestehen, und zwar seien aus jeder Curie 7 zu wählen. Ich erlaube mir eine höhere Anzahl in Antrag zu bringen, weil die Aufgabe dieser Commission eine weitere zu sein scheint, und die Nothwendigkeit sich darbieten dürfte, in der Commission selbst verschiedene Sectionen zu bilden, welche die einzelnen Budget-Präliminarien, Rechnungsberichte u. s. w. abgesondert zu berathen hätten. Das, glaube ich, dürfte die Nothwendigkeit einer größeren Anzahl von Commissions-Mitgliedern begründen.

Dr. Rieger: Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschließen, ich glaube, es ist in der Regel nicht zweckmäßig, die Commissionen zu zahlreich zu machen, well ein so großer Körper immer schwerfällig ist in der Berathung. Die Zahl von 15 Mitgliedern ist so ziemlich das Maximum für eine Commission zur zweckmäßigen Berathung; wenn diese Commission die Aufgabe haben sollte, auch z. B. die Bankvorlagen und andere Vorlagen, über Creditanstalten, Contributions-Schüttböden, Fonde u. s. w. mit in Berathung zu ziehen, so wäre es zweckmäßig, was Herr Graf Rothkirch - Panthen vorschlägt, weil man voraussehen würde, daß sich diese Commission in verschiedene Sektionen zu theilen hätte. Da nun aber diese Commission, um deren Wahl es sich heute handelt, vorzugsweise eine Budgetkommission sein soll, und eigentlich nicht so sehr speziell finanzielle Fachkenntnisse dazu nothwendig sind, als vielmehr allgemeine politische Bildung,— denn wo es sich um die Erledigung handelt, kommen alle nur erdenklichen Fragen zur Besprechung und nicht eigentlich besondere finanzielle Fragen— so glaube ich denn, daß man diese Commission nicht mischen soll, sondern der hohe Landtag es sich vorbehalten soll, für die Berathung des Bankprojektes eine besondere Commission zu ernennen, und ebenso für andere Finanz-, z. B. Creditangelegenheiten, und diese Commission, um deren Wahl es sich heute handelt, sich darauf beschränke, das Budget anzunehmen, welches vom Landesausschuße vorgelegt wurde, und wenn das der Fall ist, so genügt die Zahl von 15 Mitgliedern vollkommen, und wenn


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aus jeder Curie 5 gewählt werden, so sind alle Interessen des Landes vertreten.

Dr. Klier: Ich erlaube mir den Antrag des Herrn Grafen Rothkirch zu unterstützen, welcher dahin geht, daß 21 Mitglieder durch die Curien aus dem ganzen Landtage gewählt werden, und zwar erlaube ich mir ihn aus diesem Grunde zu unterstützen, weil dieser Gegenstand ganz besonders wichtig erscheint und von einem großen Umfange ist, und weil nur dadurch es möglich erscheinen wird, die Geschäftsbehandlung des Ganzen zu beschleunigen. Es liegt nicht blos im Interesse des Abgeordneten selbst, sondern es liegt auch im Interesse unserer Mandanten, daß, wo möglich, eine größere Anzahl der Abgeordneten eine tiefere Einsicht in die Finanzgebahrung erhalte. Eine solche tiefere Einsicht zu erhalten ist nur dann möglich, wenn wir eben eine größere Anzahl von Abgeordneten in die Finanzcommission bestimmen.

Die Wahl nach Curien ist eine solche, welche sich bereits in mehreren Fällen des Beifalls des Hauses erfreut hat, und somit ganz gewiß um so mehr anzuempfehlen ist, als dadurch eben die verschiedenen Interessen am besten gewahrt werben. Endlich ist die Zahl von 21 Abgeordneten, welche in die Finanzcommission zu wählen wären, eben eine solche, welche ganz besonders geeignet ist, um die Eintheilung in Sectionen zu ermöglichen. Eine solche Eintheilung in Sectionen ist aber eben dazu besonders wünschenswerth, damit eine beschleunigte, da mit eine wohl überlegte Berichterstattung stattfinde. Es ist eben die Zahl 21, welche beispielsweise die Eintheilung in 7 derlei Sectionen ermöglicht, welche Sectionen sich in die einzelnen Gegenstände theilen können, durch welche Arbeitstheilung sodann die beschleunigte Geschäftsbehandlung möglich ist. Aus diesen Gründen erlaube ich mir den Antrag des Herrn Grafen Rothkirch zu unterstützen.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Lambl!

Prof. Lambl: Ich erlaube mir, die Motivirrung des Herrn Dr. Rieger sowohl als auch des Dr. Klier vollkommen zu unterstützen; ich glaube, daß gerade diese Motivirung nicht den Antrag dieser beiden Vorredner, sondern den Antrag des Dr. Rieger unterstütze, indem das Motiv eben dahin geht. daß die Arbeit, welche die Finanzcommlssion zu übernehmen hat, sehr zahlreich sein wird; — und namentlich, wie so eben der Herr Vorredner bemerkt hat, daß nämlich es der Wunsch und die Aufgabe des Landtages ist, sich so viel wie möglich mit dem Gegenstände der Finanzcommission vertraut zu machen; denn die Finanzangeleqenheiten des Landes sollen so viel wie möglich von recht vielen Mitgliedern auf das gründlichste geprüft werden.

Allein soll dieses geschehen, scheint mir die Anzahl von 21 Mitgliedern in einer Commission, welche ein für allemal sämmtliche Finanzangelegenheiten zu berathen hätte, viel zu gering, selbst dann wenn sie sich in Sectionen theilt, so sind diese Sectionen zu 7 Mitgliedern auch wieder viel zu gering. (Rufe: 3 Mitglieder.)

Ich glaube daher, daß der Antrag des verehrten Mitgliedes für Semil und Eisenbrod dem Zwecke mehr entspreche aus dem Grunde, weil die Möglichkeit vorhanden ist, für jeden Finanzgegenstand, der einer tiefen und gründlichen Erwägung bedarf, eine besondere Commission zusammen zu stellen, wo ebenfalls sämmtliche Intressen des hohen Hauses, beziehungsweise alle 3 Curien ihre Vertretung finden können.

Ich glaube daher, dem hohen Hause den Antrag anempfehlen zu müssen, und schließe mich demselben vollständig an, daß die Wahl aus 5 Mitgliedern durch jede Curie zu bestehen hat, und füge noch hinzu, daß der hohe Landtag dieser soeben zu wählenden Commission die Aufgabe gebe, sich nur mit der Bubgetangelegenheit zu beschäftigen, alle anderen Finanzangelegenheiten jedoch einem besondern Comité, welches vielleicht von Fall zu Fall zu wählen wäre, anzuvertrauen.

Dr. Taschek: Wenn ich meinen Herrn Vorredner verstanden habe, handelt es sich nicht darum, der Finanzcommission sämmtliche Finanzfragen zuzuweisen, sondern, wie Dr. Rieger bezeichnet hat, wesentlich ihre Aufgabe darin festzusetzen, daß sie die Erledigung des Voranschlags aus sich zu nehmen habe. In dieser Richtung ist es für jeden Ausschuß, welcher den Voranschlag, der in mehrere Abtheilungen zerfällt und seiner Natur nach fallen muß, und in die er bei uns auch wirklich zerfällt, von großer Bedeutung, wenn einzelne Rubriken und Abtheilungen nicht durch Ein Mitglied des Ausschußes allein geprüft und die Resultate vorgebracht werden, sondern wenn diese Prüfung von mehreren Mitgliedern des Ausschußes vorgenommen wird, dieß gewiß dem Ausschuß seinerseits selbst zur großen Beruhigung, daß die Ansicht viel geläuterter und begründeter vorgebracht und die Fragen mit mehr Verläßlichkeit gestellt werben können; ich glaube in dieser Richtung einige Erfahrung erlangt zu haben, und da kann ich mit Berücksichtigung dessen sagen, wie wohlthuend es auf die Wirksamkeit eines solchen Ausschußes ist, wenn er nicht der Ansicht eines einzelnen Mitgliedes zu folgen braucht, nachdem es nicht wohl möglich ist, sich von jeder einzelnen Angabe unmittelbar aus den Akten selbst zu überzeugen, sondern wenn er die Gewißheit hat, daß der gestellte Antrag von Mehreren geprüft worden ist. Auch ich glaube, es ist dann dem hohen Hause eine bedeutende Erleichterung, wenn sich dasselbe dann in der Lage sieht, den gestellten Antrag in der Art bereiten und annehmen zu können, daß es die Gewißheit hat, es ist jede einzelne Frage unmittelbar von mehreren Mitgliedern geprüft worden. — Und um dieses zu erreichen, ist eine größere Anzahl von Mitgliedern unausweichlich nothwendig, und dient zugleich zur Beschleunigung selbst; — denn angenommen, wenn 21 Mitglieder vorgeschlagen werden, so wird es möglich sein, jeder einzelnen Abtheilung

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wenigstens 3 Mitglieder zuzuweisen — diese 3 sehen die Akten selbst ein — prüfen jede einzelne Post, und der Ausschuß hat die Gewißheit, bei seinen Beschlüßen der Ueberzeugung von 3 Mitgliedern folgen zu können. Ist der Ausschuß kleiner, so muß er sich dann begnügen, auf die Ueberzeugung eines einzelnen Mitgliedes hin seine Beschlüße zu fassen, und daß dieses für die Verläßlichkeit nicht so zuträglich ist — als wenn das Gutachten mehrerer vorliegt — glaube ich nicht versichern zu müssen, und ich erlaube mir, den Antrag des Herrn Grafen Rothkirch-Panthen zu unterstützen.

Prof. Schrott: Nachdem der geehrte Herr Vorredner die Nützlichkeit einer Mehrzahl der Mitglieder der Commission in Hinsicht der Abtheilung der verschiedenen Rubriken des Budgets anerkannt hat — was ich auch anerkenne — so habe ich nur noch wenige Worte beizufügen, daß der Commission nicht ganz allein das Budget zugewiesen werden kann. Damit hängen zusammen die vorausgegangenen Rechnungsabschlüße. Es werden die Rechnungs abschlüße sowohl für das Jahr 1861 als auch 1862 vorgelegt werden. Für jedes einzelne Jahr sind dieser Rechnungsabschlüße eine große Anzahl, und die Prüfung der Rechnungsabschlüße kann von der Prüfung des Budgets nicht gut getrennt werden.

Die Kenntniß des Budgets wird gerade dadurch wesentlich gefördert, daß dieselben Mitglieder auch mit den Ergebnissen der Rechnungsabschlüße sich vertraut gemacht haben, nachdem eben das Budget des künftigen Jahres sich auf die Erfahrung der vorausgegangenen Jahre basirt, die in den Rechnungsabschlüßen niedergelegt ist. — Dadurch wächst der Commission für das Budget eine bedeutende Arbeit außerhalb des Budgets zu, und deßhalb fühle ich mich auch gedrungen, für die Anzahl der Mitglieder auf 21 zu sprechen.

Dr. Rieger: Ich bitte ums Wort. Ich gedenke von meinem Standpunkte aus keinen so großen Werth darauf zu legen, ob die Commission aus 5 oder 7 Mitgliedern besteht; ich habe darin nur eine Sache der Zweckmäßigkeit gefunden.

Ich habe das gesehen, daß man in Wien die Erfahrung gemacht hat, und daß man eine zu große Commission nachher verkleinert hat, ich habe auch gesehen, daß es ein Uibelstand ist, wenn viele Herren, wenn die Commissionen sehr groß gemacht oder in mehrere Commissionen gewählt werden, wie das unausweichlich ist, weil einzelne Personen, die die Aufmerksamkeit des hohen Hauses auf sich ziehen, in mehre Commissionen zugleich gewählt werden. Sind nun die Commissionen zu groß, so haben wir den Uibelstand, daß eine Commission wegen der andern nie zu derselben Zeit tagen kann, und wir haben es in Wien erlebt, daß eine Commission sich, um nur beschlußfähig zu sein, hat Mitglieder aus einer oder der andern ausleihen müssen, und daß dieselben Mitglieder in 2—3 Commissionen vertheilt waren, so daß wir haben ins Nachbarzimmer gehen müssen, um die Herren zu holen; — das ist ein großer Uibelstand, das hat zur Folge, daß eine Commission die andere hemmt und der Geschäftsgang ein schleppender wird.

Aber ich lege darauf keinen Werth, wenn das h. Haus es zweckmäßig findet, 5 oder 7 Mitglieder zu wählen, aber ich bin dafür, daß dieser Commission nur die Prüfung des Bubgets und die Rechnungen zugewiesen werden, mit Ausschluß der Bankfrage, die, wie sich von selbst versteht, speziell finanzielle Capazitäten erfordert. (Links: Ja wohl.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag, zu formuliren. Ich habe zwar dem hohen Hause mitgetheilt, in welchem Sinne ich die Aufgabe auffaßte, ich glaube daher, daß ich recht gethan habe, wie auch Herr Dr. Rieger sagt, daß es eine Commission für die Berathung des Budgets geben müsse, daß aber auch der Landtag, wenn er will, ihr andere Finanz-Angelegenheiten zuweisen kann, das Recht kann sich der Landtag im Voraus nicht nehmen.

Strache: Es würde sich der Antrag dahin formuliren, daß die Commission nicht Finanz-Commission, sondern Budgetkommission genannt werde. Oberstlandmarschall: Es ist sehr schwer; leider ist der Referent des Landesausschußes nicht hier, der darüber Aufklärungen geben könnte.

Prof. Herbst: Ich bin mit der Wahl des Ausdrucks "Budget-Commission" einverstanden, auch mit dem Antrage des Herrn Dr. Rieger, und glaube, es werde dadurch keine Beschränkung der Commission, auf das was stritte uns als Budget vorgelegt wird, begrünbet. Ich will darauf aufmerksam machen, daß. heute ein Ausschußbelicht vertheilt wurde, welcher den Antrag stellt, es sei der jährliche Betrag von 2000 sl. dem Verein zur Ermunterung des Gewerbsgeistes in Böhmen, dann der Gewerbe und der Handwerkerschule in das Landesbudget pro 1864 einzustellen, das wäre ein Antrag, der dem Budgetausschuße zuzuwiesen ist, wenn gleich der Entwurf des Budgets bisher davon nichts enthält; ich glaube also, alles was das Budget betrifft, nicht blos was im Alten ist, würde selbstverständlich diesem Ausschuße zufallen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche den Herrn Cassareferenten, nachdem sich hier eine Diskussion erhoben hat, über die Zahl der Mitglieder, die die Budget-Commission erfordert; und ob es die Nothwendigkeit erfordern wirb, daß sich diese Commission in mehrere Sectionen theilen solle, so bitte ich den Herrn Cassareferenten, dem h. Hause die Aufklärung zu bringen, was unser Budget, welche Präliminare, welche verschiedene Abtheilungen und Fonde im großen Ganzen es umfassen werde. Denn daraus werden sich vielleicht viele der Herren entnehmen können, ob es nothwendig ist, eine so große Commission zu wählen, und ob es zweckmäßig ist, sie in Sectionen zu theilen.

Dr. Pinkas: .... Je größer eine Commission ist, desto größer und schwerfälliger sind die Verhandlungen derselben. Wenn wir das Glück


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haben. Neun Herren, die der Aufgabe vollkommen gewachsen sind, in der Commission zu vereinigen, so bin ich überzeugt, daß sie die Frage vollkommen genügend erledigen. Im Grunde läßt sich nach meiner Uiberzeugung die Sache nicht in Sectionen theilen. Die einzelnen Fonde reduziren sich im Großen auf den Landesfond; was nicht hinreicht, muß als Reservefond der Landesfond zuschießen.

Der ursprüngliche Fond ist der Domestikalfond, das Landesvermögen, welches vom ständischen Ausschuße verwaltet worden war; hinzutretend ist dann der Landesfond verwaltet worden, welcher , den Domestikalfond sublevirte. Korrollarien dazu sind der Gebärfond, Findelfond, Irrenfond, Zwangarbeitshausfond und der Grundentlastungsfond. Der Grundentlastungsfond ist allein vom Lande dotirt, dieser könnte vielleicht separat behandelt werden; aber der Gebärfond, der Findel- und Irrenfond, Zwangsarbeitshausfond sind eigentlich nur Filialen des gesammten Landesfondes.

Jeder dieser Fonde hat sein abgesondertes Vermögen; leider sind aber diese Specialfonde nicht hinreichend, um die Ausgaben zu decken; das hohe Haus wird jedenfalls die Ueberzeugung fassen, daß hier große, weitgreifende Reformen nöthig sind, um das Land nicht übermäßig zu belasten....

Eine Vermehrung der Mitglieder der Commission würde die Arbeit nur erschweren, und dem hohen Hause nicht die klare Uebersicht gewähren....

Ich von meinem Standpunkte muß mich dafür aussprechen. daß nur Eine Commission gewählt wird, nicht in Sectionen getheilt wird und nicht zu zahlreich sei.

Der Grundentlastungsfond ist eine neue Schöpfung, und ist separat durch Zuschläge zur directen Steuer auf das Land gewiesen...

Eben deßhalb ist es nothwendig, nur eine Commission in Wirksamkeit zu setzen, damit nicht ein Comite einen höheren Zuschlag votirt und ohne Rücksicht auf den Beschluß eines andern Comites das Land belastet, und diese Rücksicht muß mich bestimmen, für eine einzige und möglichst beschränkte Commission zu stimmen.

Dr. Stamm: Der Budgetausschuß wird jedenfalls nur zwei Wege bei seiner Verhandlung einschlagen können, entweder den Weg der einzelnen Referate oder den Weg der Abtheilungs-Referate. Ich glaube, daß Abtheilungs-Referate, welche sich hie und da sehr gut erwiesen haben werden, sich auch namentlich bei der ersten Berathung des Budgets für sehr wohlthätig erweisen, und aus dem Grunde war auch das erste Budget des Reiches aus einer viel größeren Zahl bestanden, weil es sich hier um Prüfung und Erweiterung, ich möchte sagen, um genaue Einweihung in die Sache handelte, dann könnte man zu dem zweiten Princip zurückkommen, weil die beiden Budgets sehr nahe zusammenhängen und eins aus dem anderen stießt. Ich glaube, das hohe Haus würbe fehlen, wenn es bei der ersten Berathung des Budgets sich nur auf wenige Mitglieder, auf 9 oder 15, beschranken würde (Bravo) ; möglich, daß bei dem folgenden Budget eine kleinere Anzahl genügt, aber bei der ersten Berathung würde ich den Antrag auf 21 Mitglieder gewiß vorziehen.

Dr. Prachenský: Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, aufzustehen. ,

(Fast alle erheben sich.)

Es liegen also zwei Anträge vor, die sich nur dadurch etwas unterscheiden, daß sie eine verschiedene Ziffer der Commissionsmitglieder angeben, und zwar werde ich den Antrag, der die höhere Ziffer enthält, zuerst zur Abstimmung bringen; bevor ich die Abstimmung einleite, werde ich beide Anträge vorlesen lassen. Der Antrag des Grafen Rothkirch lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen, daß die hohe Budgets-Commission bestehe aus 21 Mitgliedern, jede Curie wählt in dieselbe 7 Mitglieder aus dem Hause.

Rada Šmíd ète tentýž návrh èesky : Slavný snìm raèiž uzavøíti, budgetní komise a sestává z 21 údù, každá kurie voli 7 údù z celého snìmu

Oberstlandmarschall: Dann ist der Antrag des Dr. Rieger.. .

Rada Šmíd ète návrh èeský:

Sl. snìm raèiž uzavøíti aby se volila komise, která by zkoušela prelimináøe zemský, úèty zemské a vìeckny záležitosti s tímto souvisící.

"Das hohe Haus wolle beschließen, es sei eine Commission zur Prüfung des Landespräliminars der Landes-Rechnungen und der damit streng zusammenhängenden Angelegenheiten zu wählen.

Dr. Rieger: Ich habe geglaubt, der zweite Paragraph des Beschusses wäre: diese Commission habe aus 15 Mitgliedern zu bestehen, weil ich das in suspenso habe lassen wollen.

Oberstlandmarschall: Dann muß ich den Antrag theilen, und ich werde zuerst den Antrag zur Abstimmung bringen, ob das Haus zur Wahl der Commission schreiten wo es dann den 2. Antrag über den Modus und die Zahl, der Mitglieder. Graf Rothkirch nennt es Budgetcommission, Dr. Rieger bezeichnet sie als Commission zur Prüfung der Landespräliminarien der Rechnungen und der damit streng zusammenhängenden Angelegenheiten.

Dr. Rieger. Man kann sie freilich kurzweg die Budgetcommission nennen, aber ich glaube, richtiger ist es so.

Oberstlandmarschall. Sind also die Herren damit einverstanden, daß das Haus beschließe, eine Budgetscommission zu wählen? Jene Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich die Hand aufzuheben. (Fast einstimmig.)

Nun sind die zwei Anträge, die Budgetscom-

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Mission aus 21 Mitgliedern bestehen zu lassen, und der zweite, sie aus 15 Mitgliedern bestehen zu lassen. Ich werde die größere Zahl zuerst zur Abstimmung bringen. Ich bitte die Herren, die dafür sind, baß diese Budgetscommission aus 21 durch die Curien aus dem gesammten Landtag gewählten Mitgliedern bestehe, aufzustehen; (die Mehrheit erhebt sich). Wirb ein Antrag auf Vertagung der Wahl gestellt?

Dr. Riegel. Ich glaube, es ist noch nicht der Beschluß gefaßt worden über meinen Antrag, baß diese Commission nicht bloß die Budgetscommission heißen solle.

Oberstlandmarschall. Ich habe geglaubt, Dr. Rieger habe seinen Antrag zurückgezogen.

Dr. Rieger. Nein, nein, Ich glaube im Gegentheil, der Ausdruck Budgetscommission ist bloß ein allgemeiner Ausdruck zur schnelleren Bezeichnung ; wenn es sich aber um Zuweisung des Gegenstandes handelt, so dürfte es besser sein, was ich auch vorgeschlagen habe, daß man voraus wisse, daß in diese Commission keine anderen Finanzangelegenheiten gehören.

Oberstladmarschall: Ich muß also den Antrag des Dr. Rieger zur Abstimmung bringen, daß es nämlich heißt: diese Budgetscommission wird gewählt zur Prüfung der Landespräliminarien, der Rechnungen und der damit strenge zusammenhängenden Angelegenheiten. (Ète se též èesky.) Wird der Antrag unterstützt? (Findet Unterstützung,)

Ich bitte also jene Herren, die dafür sind, daß diese erweiterte Bezeichnung beigefügt wird, aufzustehen. (Wird mit Majorität angenommen.)

Wird ein Vertagungsantrag gestellt, oder können die Herren jetzt zur Wahl schreiten?

(Stimmen: auf 10 Minuten vertagen.)

Die Sitzung ist also auf 10 Minuten vertagt.

Es folgt die Wahl der Budgetkommission. Rath Schmidt verliest die Namen der Großgrundbesitzer.

Stellvertreter: Ich bitte die Herren Graf Morzin, Baron Mladota und Graf Leopold Thun das Scrutinium vornehmen zu wollen.

Rath Schmidt verliest die Namen der Abgegeordneten für Städte, Industrialorte und Handelskammern.

Stellvertreter: Ich bitte die Herren Dr. Anton Mayer, Richard Dotzauer und Dr. Klier das Scrutinium übernehmen zu wollen.

Rath Schmidt verliest die Namen der Abgeordneten für Landgemeinden.

Stellvertreter: Ich bitte die Herren Dr. Hanisch, Bürgermeister Rößler und Herrn Rosenauer sich in den Saal des Landesausschusses begeben zu wollen und das Scrutinium vorzunehmen.

Oberstlandmarschall: Aus der Gruppe der Abgeordneten ber Städte, Industrialorte und Handels- und Gewerbekammern hat von den 7 Herren, die die meisten Stimmen haben, einer nicht die absolute Majorität erreicht, es muß also eine neue Wahl eines Mitgliedes vorgenommen werden; das Resultat des Scrutiniums ist:

Für die Gruppe der Städte und Industrialorte 76 abgegebene Stimmzettel, die Majorität ist 39, gewählt wurden:

Prof. Herbst mit

50 Stimmen,

Dotzauer mit

50 "

Schrott mit

48 "

Harbtmulh mit

48 "

Wolfrum mit

47 "

Tedesco mit

46 "

R belhammer mit

37 "

dem fehlen also 2 Stimmen, ich bitte daher die Gruppe der Abgeordneten der Städte und Handels- und Gewerbekammer noch einmal zur Wahl eines Mitgliedes zu schreiten . . . Sind die Herren fertig? Ich bitte die Namen vorzulesen. (Geschieht.)

Stellvertreter: Ich bitte dann nach Abgabe der Stimmzettel dieselben Herren, die früher scrutinirt haben, hinüberzugehen und gleich wieder das Scrutinium vorzunehmen.

(Wirb scrutinirt.)

Oberstlandmarschall: Meine Herren! — Das Resultat der Wahl aus der Gruppe ber Städte und Industrial - Orte ist abermals so, daß kein Mitglied der Commission gewählt erscheint. Es waren 68 Stimmzettel abgegeben worden, — die Majorität ist 35 — Redelhammer hat 34 Stimmen — Hasner hat 33 Stimmen; es muß also nach der Geschäftsordnung zur engeren Wahl zwischen den beiden Herren Redelhammer und Hasner, die die meisten Stimmen erhalten haben, geschritten werden. Jeder Stimmzettel, der nicht auf einen der zwei Herren lautet, wird als nicht abgegeben betrachtet werben. —

(Jetzt wird die engere Wahl vorgenommen.)

Oberstlandmarsch all. Ich werbe die Scrutinirung hier vornehmen im Saale; ich bitte die Stimmzettel herzugeben. (Es wird scrutinirt) Es ist als 7. Mitglied gewählt Hr. Redelhammer und ich werde somit die Mitglieder der Budget-Commission nennen: Großgrundbesitzer 64 Stimmzettel abgegeben, absolute Stimmenmehrheit 33;es wurden gewühlt: Graf Leo Thun 61, Graf Morzin 60, Fürst Adolf Schwarzenberg 59, Hofrath Taschek 59, Graf Ottakar Cernin 54, Herr Swoboda 40, Frh. Bethmann 39. Ans der Gruppe ber Städte, der Industrialorte und Handelskammern sind gewählt die Herren Prof. Herbst 50, Richard Dotzauer 50, Schrott 48, Hardtmuth 48, Wolfrum 46, Tedesko 46, Redelhammer bei der engeren Wahl 34.

Aus ber Gruppe der Landgemeinden wurden abgegeben 69 Stimmzettel; absol. Majorität .35. Diese erhielten die Herren: Leop. Klaudy 47, Prof. Tomek 47, Dr. Král 46, Dwoøák 46, Skrejèowský 46, Sladkowský 46, Macháèek 44. Ich werde die Herren, welche in diese Finanz-Commission gewählt sind, ersuchen, sich morgen Vormittag, wenn es


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vielleicht genehm ist, um 11 Uhr im Sitzungssaale des Landesausschußes zu versammeln und sich dort zu constituiren.

Die nächste Sitzung ist übermorgen Donnerstag um 10 Uhr, die Tagesordnung ist:

I. der Bericht des Landesausschuß - Präsidiums über Erledigung und weitere Verfügung rück sichtlich der Landtagsanträge, welche mit Beschluß des h. Landtags vom 13. April 1861 dem Landesausschuße zur Vorberathung zugewiesen worden sind.

II. Bericht des Landesausschußes über den Bau der Neudek-Chodauer Straße.

III. Bericht des Landesausschußes betreffend die Rückzahlung des zum Baue der Jungbunzlau-Melniker Straße geleisteten Vorschußes pr. 8400 sl.

IV. Landesausschuß-Bericht über das Ansuchen der Stadtgemeinde Tetschen um Bewilligung der Einhebung eines Gemeinde-Zuschlages von jedem ausgeschenkten Eimer Bier auf 3 Jahre

V. Bericht des Landesausschußes über Ansuchen der Gemeinde Neudek um Bewilligung einer 30 pCt. Umlage zu den direkten Steuern und 25 kr. auf jeden Eimer Bier auf das Jahr 1863.

VI. Bericht des Landtagsausschußes über die Eingabe der Gemeinde Hohenelbe um Bewilligung eines Gemeindezuschlages pr. 1 kr. von jeder consumirten Maß Bier auf 10 Jahre.

VII. Bericht des Landesausschußes über das Gesuch der Gemeinde Leitmeritz um Bewilligung einer Bierkreuzer-Umlage von jeder Maß Bier auf 3 Jahre.

Sitzung aufgehoben um 2 3/4 Uhr.

August Ritter von Eisenstein.

Correktor.

Joh. Mich. Schary.

Correktor.

Dr. I. A. Gabriel,

Korrektor.

Berichtigung

des stenograf. Berichtes über die III. Sitzung der zweiten Jahressession des böhm. Landtages v. J, 1861 am 14. Jäner 1863.

Seite 68, 2. Spalte, Zeile 6 von unten hat der faktische Umstand,: "Graf Hartig zieht seinen Antrag zurück,, wegzubleiben,

Soeben kömmt Seite 69, 1.Spalte, Zeile 22, von unten, nach dem Absätze Landtags-Aktuar Seidl (liest den Antrag in böhmischer Sprache vor) einzuschalten.

Heinrich Ritter von Kopetz,

alls Corrector.

Peter Steffens,

als Corrector.

Jan Kratochvíle,

korektor.

K. k. Hofbuchdruckerei von Gottlieb Haase Söhne in Prag.


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