Nedìle 21. dubna 1861

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Hafner hat das Wort.

Dr. H a f n e r: Der Schluß der Debatte ist gewünscht worden; ich will nur mit wenigen Worten sagen, ich muß gestehen, daß ich ebenfalls bedauere, wenn es, wie wiederholt bereits geschehen ist, daß in irgend einer Frage die Sache nicht ganz objektiv, sondern vom Parteistandpunkte aufefaßt werden sollte. Es wird mir daher nicht einmal einfallen, hinter der Frage etwas anderes zu suchen, als dasjenige, was nach der objektiven Vorlage gegeben ist, nämlich einen Hinterhalt der Absicht. Ich glaube, es kommt aber auch gar nicht darauf an, wie sich irgend Jemand dagegen verwahren, welche Absicht er gehabt habe. Aber wie die Sache vorliegt, handelt es sich nicht darum, sondern es handelt sich darum, was liegt in der Sache selbst und in dem Antrage. Wie es mir scheint, wenn es auch keine Verletzung der Verfassung wäre, liegt wenigstens ein Widerspruch darin nach der Natur unserer Verfassung. Es mag sein, daß es aus dem Wortlaute nicht mit Bestimmtheit deduzirt werden kann. Das scheint mir ebenfalls. Wir können uns aber auch nicht gerade auf den Usus anderer Länder berufen, er ist für uns nicht maßgebend, aber ich muß in der Beziehung der Ansicht des Herrn Prof. Herbst vollkommen bestimmnen, daß es mit der Natur einer konstituzionellen Verfassung widerstrebend scheint, und daß ich darin der Sache nach, wenn auch nicht der Absicht nach, eine Permanenz-Erklärung finde, wenn man Kommissionen nach der Vertagung des Landtages zusammenberufen will, indem ich glaube, daß es nach derselben nur ein berechtigtes Organ geben kann und gibt: den Landesausschuß. Ich will aber nur noch auf einige praktische Gesichtspunkte aufmerksam machen. Es ist noch ein anderes formelles Bedenken, es ist nämlich nach unserer Verfassung unbedingt kein einzelnes Mitglied verpflichtet, irgend einer Kommission beizutreten, außer während der Zeit, wo der Landtag tagt. Wir könnten daher offenbar an die Opferwilligkeit der Herren appeliren, und eine solche Appelazion ist am Ende wohl berechtigt, sie scheint mir aber unter Umständen hart zu sein, indem nicht alle jene Mitglieder, welhce etwa nach Wien gehen und in Prag domiziliren, sondern auch diejenigen, welche in Prag gegenwärtig sind, ohnedies durch den Landtag ihren Geschäften vielfach entzogen werden; dadurch ist dies eine harte Zumuthung. Ich sehe vollkommen ein, was Herr Dr. Rieger gesagt hat, und Mehrere erwähnt haben, daß es wünschenswerth wäre, es möchte Etwas geschehen. Aber es ist die Frage, sind wir formell berechtigt, in dieser Art dies zu thun, oder nicht. Herr Dr. Rieger hat zugestanden, die Form sei gleichgiltig, und ich glaube, daß dies das einzig Haltbare und Mögliche ist, daß das, was geschehen kann, durch den Landesausschuß geschehe, und das, was nicht geschehen kann, müssen wir eben ungeschehen lassen. (Rufe nach Schluß der Debatte.)

Dr. H e r b s t: Dann bitte ich als Antragsteller um das letzte Wort.

Dr. R i e g e r: Ich bin auch Antragsteller.

Oberstlandmarschall: Ich bitte: Antragsteller ist derjenige, übver dessen Antrag debattiert wird, und dem gebührt zuletzt das Wort, aber nicht derjenige, der im Laufe der Debatte einen Antrag gestellt hat; diese werden nicht unter dem Ausdrucke "Antragsteller" verstanden.

Dr. H e r b s t: Ich bitte, Eure Excellenz haben die Debatte über die Frage eröffnet, in welcher Form diese Vorberathung Statt finden solle, und über diese Frage wurde nun von mir ein Antrag gestellt.

Oberstlandmarschall: Ich will die Redefreiheit nicht beschränken. Zuerst hat also Herr Graf Hartig, dann der Herr Graf Clam-Martinitz, dann Herr Dr. Rieger und endlich Herr Professor Herbst das Wort, und weiter Niemand.

Graf H a r t i g: Ich habe hier nur ein formelles Bedenken zu äußern, gegen den Antrag des Abgeordneten für Semil und Eisenbrod. Es ist dieses ein Antrag, dessen Nützlichkeit ich vollkommen erkenne, und über dessen Absicht ich durchaus keinen Zweifel habe, weil die Absicht nur die sein kann, die Sache schnell zu erledigen; eine Redenabsicht finde ich nicht, und ich glaube, man darf sie nicht annehmen. Allein formeller Hinsicht haben Eure Excellenz , in so klarer Weise ein Bedenken ausgesprochen, daß ich verzichte, darauf näher einzugehen. Ich wollte, nur den Fall erwähnen, den Graf Clam-Martinitz erwähnt hat, daß auch in andern konstutuzionellen Ländern solche Kommissionen vorkommen. Mir ist nie eine dergleichen Kommissionen aßer der Thätigkeit des Landtages vorgekommen; wie die Landtage aufhörten, hörten alle Kommissionen auf. Mir sind einige Fälle bekannt, die eine Analogie haben könnten, aber im Prinzip ganz verschieden sind; so ist z. B. vor 3 Jahren in Baiern vom Landtage eine Kommissionen zusammengesetzt worden, um ein neues Strafgesetzbuch zu berathen, - eine langwierige Arbeit. Diese Kommission wurde zusammengesetzt auf Aufforderung der Regierung und die Mitglieder wurden zum Theil vom Landtage gewählt, zum Theil von der Regierung. (Prof. Brinz; und auf Grund des Gesetzes.)

Diese Kommission hat allerdings getagt, wie der Landtag schon aufgelöst oder vertagt war, aber sie tagte, weil sie von der Regierung eingesetzt war, und wurde nach beendeter Arbeit von dem königlichen Kommissär aufgelöst. Ich glaube, diese Fälle sind im Prinzipe ganz verschieden, und können hier keine Anwendung finden. Und ich kann mich daher ganz meinem Herrn Vorredner anschließen, daß die Geschäfte dem Ausschuße zu überweisen sind. Allerdings wird diese Arbeit des Ausschußes eine längere werden, indessen ist es doch muthmaßlich, daß einige Zeit bis zum Zusammentritte verließen dürfte. Also sind die Geschäftsmänner zur Berathung beizuziehen, und überhaupt könnte ja einer Kommission, die hier gewählt würde, keine andere Bedeutung gegeben werden, als eine Sache besprechen, durchgehen und erörtern zu lassen, um sie sodann dem Landtage vorzulegen; denn als Ausfluß des Landtages könnte eine solche Kommission nicht betrachtet werden. Ich schließe mich daher dem Antrage bei, daß der Landesausschuß , wie der Deputirte für Semil und Eisenbrod ihn selbst gestellt hat, indem er sagte, er habe nichts Anderes im Sinne gehabt, als daß er wünsche, daß die Sache schnell und zweckmäßig durchgeführt werde, diese Geschäfte übernehme.

Graf C l a m - M a r t i n i t z: Ich erlaube mir mit wenigen Worten zu bemerken, daß, wenn ich auch durchaus nicht die gegnerischen Argumente als Konkludent, als überzeugend und somit die Frage als prinzipiell verneint betrachte, ich dich mit Rücksicht auf die besonderen Bedenken, welche Se. Excellenz der Oberstlandmarschall hervorgehoben hat, und nach welchen er sich erklärt hat, sich bestimmt zu finden, die Wahl von Ausschüßen zu sistiren, bevor die h. Entscheidung herablangt, und mit Rücksicht auf den Umstand , daß in diesem Stadium der Sache mit Rücksicht auf die wenigen Stunden, die unserer Thätigkeit noch offen stehen, ein wirklicher Zusammnentritt des Komités nicht möglich ist; daß ich von diesem Standpunkte aus, und ohne deßwegen der prinzipiellen Frage zu präjudiziren, meinen Antrag uaf Bestellung eines Verfassungsausschußes f ü r d i e d e r m a l i g e S e s s i o n zurückziehe, indem ich nicht gemeint habe, diese Angelegenheit dem Landesausschuße übertragen zu sollen. Es haben ich hierbei andere Rücksichten geleitet.

Es ist hier nicht der Landesausschuß das geeignete Organ, um so mehr, als der Landesausschuß in so vielen Richtungen in Anspruch genommen sein wird durch sehr viele Geschäfte, wie das seiner eigenen Konstituirung, mit der Verwaltung der Geschäfte, mit der Uibernahme, mit den Verhandlungen der Regierung u. s. w. Es ist dies eine besondere Aufgabe, und ist durch diesen umsoweniger zu lösen, als viele seiner Mitglieder in den Reichsrath berufen sind. Ich will nicht, daß mein Antrag einfaches dem Landesausschuße überwiesen werde, sondern ich ziehe ihn auf die Dauer dieser Session mit Rücksicht auf die vom Landesmarschall gemachten Bedenken zurück und behalte mir vor, ihn beim Zusammentritt des nächsten Landtages wieder vorzubringen.

Ich erlaube mir nur noch eine Bemerkung, die mir gegenüber geltend gemacht worden ist, zu erwiedern. Ich bin mir recht gut bewußt dessen, was ich gesagt habe, daß eine Verfassung ein Palladium sei. Nur im Verfassungswege können Aenderungen an der bestehende erzielt werden. Ich berufe mich auf die klaren und unzweifelhaften Worte, die ich gestern an dieser Seite ausgesprochen habe, und auf die Erklärung, die ich vor Beginn der Sitzungen abgegeben habe, auf welche eben hingewiesen worden ist; ich habe gestern auf das Allerhöchste Diplom vom 20. Oktober hingewiesen und gesagt, daß das Diplom vom 20. Oktober 1860 in Verbindung mit der Landesordnung vom 26. Februar 1861 und mit dem, was durch jenes Diplom anerkannt und bewahrt worden ist, daß das unser Rechtsboden und der verfassungsmäßige Weg sei, auf welchem irgend eine Aenderung erzielt werden kann. Ich werde mich nie außer der Verfassung zu stellen suchen. Aber ich bitte auch, meine Worte nur in dem Sinne zu deuten, in welchem sie klar, offen und rückhaltslos ausgesprochen worden sind.

Dr. R i e g e r: Ich muß bemerken, daß mir das Bedenken Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschall nicht begründet erscheint, am wenigsten bin ich durch die Gründe überzeugt, die der Abgeordnete Hr. Dr. Herbst vorgebracht hat. Es handelt sich durchaus nicht um die Uibertragung der Befugniß des Landtages an diese Kommissionen. Diese Befugnisse des Landtages beruhen vorzugsweise in der öffentlichen Berathung von Gesetzentwürfen und deren Beschließung; davon kann hier keine Rede sein. Die Kommission hat nur den Zweck, die Urtheile der Sachverständigen zu hören, zusammenzufassen und auf deren Grundlage Vorlagen vorzubereiten. Nachdem Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall in dieser Richtung sich ausgesprochen hat, daß er die Wahl der Kommissionen nicht billigen, könnte, nicht annehmen könnte, so bin ich gerne bereit, da es sich nicht um die Form, sondern um den Zweck handelt, davon abzugehen, und möchte den Antrag dahin modifiziren: Der hohe Landtag wolle beschließen, die an ihn gebrachten Anträge an den Landesausschuß zu weisen, damit er sie entweder selbst vorberathe, oder nach §. 24 der Geschäftsordnung unter Beiziehung von Fachmännern sie in Verhandlung nehme, um dem nächten Landtage wohl instruirte Vorlagen und Anträge vorlegen zu können. Nun aber wäre ich der Ansicht, daß der Landesausschuß sich nach diesen 5 oder 6 Richtungen hin, wie ich sie eben vorgeschlagen habe, verstärken möchte; dadurch wird, glaube ich, der Zweck am besten erreicht. Es handelt sich darum, daß der Landesausschuß für jedes spezielle Fach Fachmänner beiziehe, nehmen wir an, wie z. B. für das Fach des Kreditwesens.

Ich habe da Dinge zur Sprache gebracht, die mir von vitaler Wichtigkeit für´s Land erschienen. Ich glaube, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zu einer Hypothekenbank, das ist ein Institut, welches im Lande dringend nothwendig ist, und welcjhes von den Ständen schon vor dem Jahre 1848 angestrebt wurde, und welches heute noch nihct erzielt werden konnte. Ein anderes wichtiges Anliegen sind die Schüttbodenfonde, die etwa 16 Millionen im Werthe betragen, und die unbenützt oder doch schlecht benützt daliegen, und nicht redlich und gewissenhaft verwaltet werden. Ich glaube, daß mit diesem großen Kapital sehr Nützliches für das Land geleistet werden könne, wenn diesem Institut eine Einrichtung gegeben würde, die für den Kredit des Landes Nutzen bringen könnte. Ebenso ließe sich sehr viel thun für die Vermehrung der Sparkassen. Ein anderes sehr wichtiges Institut sind die gewerblichen Vorschßkassen, welche vom Schulze Delitsch in Deutschland vorgeschlagen wurden, und welche in unserem Vaterlande viele Nachahmung gefunden haben, und besonders ein Mitglied des Landtages Hr. Dr. Kodym ist es, welcher unter dem böhmischen Volke in dieser Richtung Beziehung Nützliches gewirkt hat, und Redakteur Belak. Das Institut ist von außerordentlicher Wichtigkeit für den kleinen Gewerbsstand.

Das sind Dinge, die einer Vorbereithung und Unterstützung des Hauses gewiß im vollsten Maße würdig sind. Ich glaube, daß der Landesausschuß in der Lage sein wird, selbst unter den Mitgliederen dieses Hauses für die einzelnen Fächer tüchtige Kapazitäten hervorzufinden. Nicht alle Kapazitäten des Hauses gehen in den Reichsrath; ich erwähne z. B., daß für die Kreditsfrage Herr Ritter von Lämmel ein ausgezeichneter Fachmann wäre, Herr von Haase oder Graf Erwein Nostiz, der mit der Frage der Hypothekenbanken sich früher schon vielfach befaßt hat u. s. w. Ich will die Namen nicht alle nennen, die dazu berufen sein könnten. Ich glaube, daß es dem Landesausschuße überlassen werde, sich mit Sachverständigen theils aus dem Hause, theils außerhalb des Hauses nach den verschiedenen Richtungen zu verstärken, und daß diese Kommissionen in dieser Weise abgeändert würden, daß den Kern derselben der Landesausschuß bilden möchte und die Zuschüsse wären die von ihm aus dem Landtage oder außerhalb des Landtages berufenen Sachverständigen. Das wären die 5 Kommissionen, wie ich sie beantragt habe: für Kreditwesen, Kommunikazionswesen, Gemeindegesetz, Schulwesen und für allgemeine Bildungsanstalten; dahin begreife ich die Anstalten für bildende Künste, Musik und was sonst hieher gehört, Theater und diese Angelegenheiten.

Ich würde noch eine sechste zufügen, weil die Herren gesehen haben, daß viele Fragen dahingehören; d. h. eine Kommission, resp. das Institut in dieser Weise für die Landeskultur-Angelegenheiten. Dahingehört wieder das Fortswesen, Jagdwesen, Kommasation der Gründe, Drainagen; das Alles wäre da in dieser Beziehung vorzubereiten. Es wird Sache des Landesausschußes sein, von allen diesen Anliegen die zuerst vorzunehmen, die am dringendsten erscheinen und die den wenigsten Aufschub leiden. Ich werde trachten, in dieser Beziehung zu Wege zu bringen, was überhaupt zu Wege zu bringen ist.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, haben Sie den Antrag schriftlich formulirt? Ich bitte, ihn schriftlich zu formuliren.

Prof. H e r b s t: Darf ich nur noch mit wenigen Worten mich über Dasjenige aussprechen, was vorgekommen ist? Ich glaube, die Frage, ob ein Komité bestehen können auch nach der Vertagung des Landtages; denn von der Auflösung könnte ich nicht gesprochen haben, und unser Landtag ist auch nicht aufgelöst, und wenn ich dieses gethan haben sollte, so wäre dies nur ein Versprechen gewesen, welches ich hiemit berichtige; diese Frage ist prinzipiell außerordentlich wichtig. Wenn sie vorgebracht wurde in der letzten Stunde des versammelten Landtages, so mußte sie prinzipiell gebracht werden. Ich glaube, sie ist genügend besprochen worden, und es ist nicht ein Schein eines Argumentes gegen die von mir entwickelten Gründe vorgebracht worden. Was Seine Excellenz der Graf Martinitz sagte, daß solche Komités in anderen Ländern bestehen, ist zur Genüge durch Sachverständige widerlegt worden. Sie bestehen nicht, und haben nicht bestanden. Namentlich was den Ausschuß speziell in Baiern betrifft, was mir als Fachmann sehr nahe bekannt ist, kann ich das Nähere mittheilen. Die Kommission wurde von der Regierung ernannt, und nicht von der Abgeordnetenkammer gewählt. Sie wurde von der Regierung ernannt, und auch Komitémitglieder aus der Kammer beigezogen. Das ist etwas ganz Anderes, und kein Ausschuß der Kammer.

Auch die Gründe, daß es Vereine von Privatpersonen sind, sind nicht schlagend, und darüber brauche ich nicht erst etwas zu sagen. Da haben wir die Vorschriften unserer Vereinsgesetze zu beobachten, darauf sind unsere Debatten nicht gerichtet. Und wenn speziell gesagt wurde, daß der Ausschuß nicht dazu berufen sei, und es gebe keine Bestimmung in der Landesordnung, welche das sagt, so erlaube ich mir, nur auf den Wortlaut §. 26, der dieses directis et expressis verbis sagt, aufmerksam zu machen. Er hat Anträge in Landesangelegenheiten für den Landtag über Auftrag desselben oder aus eigenem Antriebe vorzuberathen. Das ist dasjenige, was ich beantrage, daß diese, in der Zwischenzeit gestellten Anträge dem Landesausschuße zugewiesen werden, damit er, wie die Verfassung sagt, damit verfahre.

Nun muß ich in Bezug auf die Sache mir noch etwas zu bemerken erlauben. Auch ich und alle meine Freunde und Gesinnungsgenossen gehören zu jenen, welche glauben, der Landtag soll sich mit praktischen Fragen beschäftigen. Das haben wir bewiesen, indem wir vor wenigen Tagen einen Dringlichkeitsantrag, welcher alle diese Punkte enthält, welche Herr Dr. Rieger mittheilt, eingereicht haben. Leider ist aber dieser Dringlichkeitsantrag nicht einmal zur Vorlesung gekommen, und er würde, wenn dieses geschehen wäre, gezeigt haben, daß wir alle diese einzelnen Punkte in diesen unseren Antrag bereits aufgenommen hatten, und daß, wenn dieser Antrag dem Landesausschuße mitgetheilt wird, er das herbeiführt, daß er sich damit befasse. Weil wir gewußt haben, daß, so lange der Landtag beisammen ist, das nicht geschehen kann, und weil wir gewußt haben, verfassungsmäßig dürfen keine Ausschüsse beisammnen sein über die Zeit der Landessession; so haben wir ursprünglich den Antrag gestellt, diese Anträge mögen an den Landesausschuß überwiesen werden. Mehr als dieses, habe ich nicht zu sagen.

In der Sache bin ich nicht widerlegt worden, und ich glaube, unter denen, die konstituzionelles Staatsrecht kennen, ist darüber keine Meinungsverschiedenheit. In der Form habe ich mich gerechtfertigt, warum ich so sprach. Ich mußte so sprechen, weil es eine prinzipielle Frage war, und weil auch, was das betrifft, daß diese Angelegenheiten vorbereitet an den Landtag kommen, wir vollständig einverstanden sind.

Oberstlandmarschall: Es wurde der Schluß der Debatte beantragt. Die Herren, die für den Schluß der Debatte sind, bitte ich aufzustehen. (Alle erheben sich.) Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Dringlichkeitsantrag, von dem Herr Professor Herbst gesprochen hat, allerdings im Auszug als Argument ebenso in Vortrag gekommen ist, wie alle übrigen Anträge, und er ist heute ausdrücklich auf der Tagesordnung.


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