Zweite vorberathende Sitzung.
Den 11. Juli 1848, Vormittags 10 3/4 Uhr.
Präs. Auf Aufforderung der öffentlichen Blätter hat sich gestern hier eine Anzahl der Herren versammelt, und auch über einige der Vorberathungspuncte verhandelt. Da man indessen die Bemerkung machte, daß nicht über die Hälfte aller Mitglieder bereits versammelt, so war verabredet, daß kein bindender Beschluß zu fassen sei, sondern daß alle Resultate der Verhandlung bloß als Vorberathungen anzusehen sind. Da bei der heutigen Sitzung jedoch mehr als die Halste aller Herren Abgeordneten anwesend ist, so können die gestern gefaßten Verabredungen allerdings in Beschlüsse der hohen Versammlung verwandelt werden.
Die Versammlung wird abgezählt und ergibt nach der ersten Zählung 193, nach der zweiten 197 anwesende Mitglieder.
Die Versammlung beschließt durch Abstimmung, daß sie beschlußfähig ist.
Secr. Kudlich liest das Protokoll der gestrigen Sitzung. Auf die Anfrage des Präsidenten: ich muß die gestern anwesend gewesenen Abgeordneten bitten, ob Abänderungen oder Bemerkungen über die Fassung dieses Protokolls zu machen sind: bemerkt Dr. Violand: Ich würde nur bitten, daß die Titel, welche den Namen mehrerer Herren Abgeordneten beigefügt sind, weggelassen werden. Mir scheint der Deputirten-Titel höher als jeder andere Titel, und ich glaube, daß wir in dieser Versammlung Alle vollkommen gleich sind.
Auf die weitere Anfrage des Herrn Präsidenten wünscht ein Mitglied, daß bei dem Alters- und Vize-Präsidenten der Ausdruck "gewählt" geändert werde, da das Alter hier entschieden hat. Ein Mitglied: Es ist der Ausdruck "National Versammlung" hier gebraucht, ich bin so frei anzufragen, ob dieser Ausdruck gültig seyn kann. Mehrere Stimmen: "Reichs-Versammlung." Dr. Violand: "Ich würde mir erlauben vorzuschlagen, daß der Ausdruck: Reichs-Versammlung gebraucht werde, denn gegenwärtig sind wir nicht in der Lage, unserer Versammlung einen andern Namen zu geben, als sie bereits in allen Berichten und öffentlichen Blättern angenommen hat. Und dann dürfen wir vielleicht später in der Lage seyn, den Namen zu ändern, aber das dürfen nur jene Herren Abgeordnete, welche dazu berechtiget sind, nicht aber wir. Ich erlaube mir noch zu bemerken, daß die gestrige Sitzung eigentlich keine Reichs-Versammlung war. Man hat sich gestern dahin ausgesprochen, daß der Präsident und ebenso die Secretäre nach dem Alter gewählt werden sollten.
Heute wurde das Protokoll zwar bestätiget, aber da das Alter entscheiden soll, so dürfte es seyn, daß noch einige Herren Abgeordnete vorhanden wären, die gestern nicht zugegen waren, und die leicht ein höheres Alter haben könnten, als der Herr Regierungsrats Kudler. Ich würde beantragen, durch Aufruf zu zeigen, ob Niemand älter als 63 Jahre ist, der gestern nicht gegenwärtig war, und somit älter wäre, als der Hr. Regierungsrath Kudler." Die Versammlung macht den Redner aufmerksam, daß er selbst den Titel Regierungsrath gebraucht, was allgemeine Heiterkeit erregt.
Violand. "Eben so könnten noch mehrere Herren zugegen seyn, die unter 30 Jahren sind."
Es melden sich zwei Herren, welche jedoch das Präsidium gleich im voraus ablehnen. Fischhof schlägt vor, daß ein Secretär schon von heute an für das Wort vormerke, dazu werden die zwei Herren Flügelmänner am Sekretärtische bestimmt.
Diese Bestimmung würde jedoch gleich desavouirt durch die Bemerkung, daß, so lange keine Geschäftsordnung festgesetzt ist, nur das Präsidium das Wort ertheilen kann. Der Hr. Secretär Kudlich frägt sich an, wie die Ueberschrift des Protokolls lauten soll; darauf bemerkt Dr. Violand: "Ich erlaube mir nachträglich zu bemerken, was mir früher gar nicht aufgefallen ist; wir sollten gar kein Protokoll führen, denn gestern waren wir nicht Reichsversammlung, gestern waren wir gar nicht berechtigt, Beschlüsse zu fassen, demnach können wir als Reichsversammlung auch gar kein Protokoll führen.
Neuwahl. Aber jede Versammlung kann für sich ein Protokoll führen über das, was sie verhandelt, ich sehe nicht ein, warum die vorberatende Sitzung nicht auch ein Protokoll führen kann, wie eine andere; ob dieses eine Rechtswirkung hat, ist etwas anderes, aber diese ist entschieden, da die heutige volle Versammlung sie anerkannt hat. (Beifall.)
Das Protokoll wird dahin berichtigt, daß statt des Ausdrucks National-Versammlung der Ausdruck Reichsversammlung gebraucht werde, daß die Titel ausgelassen und bei den HH. Funktionären statt des Ausdruckes "gewählt," der Ausdruck: "bestimmt" gebraucht werde.
Präsident. Bereits sind mehrere Eingaben eingelaufen, theils vom hohen Ministerium, theils von der Post, ich habe sie bisher nicht eröffnet, weil das Bureau noch nicht constituirt gewesen ist, und werde sie dann der hohen Kammer vorzulegen die Ehre haben.
Doktor Mayer trägt an: anzufragen, ob nicht Einer der heute anwesenden Herren jünger ist, als die bestimmten Herren Secretäre; ein Herr mit 27 Jahren meldet sich, Hr. Woidl, und der Aeltere tritt aus.
Dr. Bach. Ich erlaube mir an den Herrn Vorsitzenden die Bitte zu stellen, das nunmehr durch Beschluß gebildete Bureau in allen seinen Theilen zu proclamiren. Mehrere Abgeordnete: Provisorisches Bureau! — Das Bureau besteht aus dem Präsidenten Joseph Kudler; Joseph Weiß, Isaak Mannheimer, Vicepräsidenten; dann aus den sechs Secretären, Herrn Adolph Purtscher, Joseph Demmel, Franz Woidl, Franz Kudlich, Johann Nesbeda und Victor Brasdill.
Der Präsident eröffnet dann die Eingaben und bemerkt: "So viel aus den bereits eröffneten Eingaben zu ersehen ist, wird es nöthig seyn, sie an die Commissions-Abtheilungen zu verweisen, und sobald die Abtheilungen gebildet seyn werden, wird auch die Zuweisung erfolgen." Fischhof bittet, daß die Eingaben durch die Secretäre vorgelesen werden. Präsident erklärt: dieß werde kaum möglich seyn, weil ihrer schon ein ganzes Packet wären. Fischhof bemerkt: daß nur die Rubra vorgelesen werden möchten. Der Präsident verliest sie.
Vier Eingaben von mehreren Gemeinden aus den Provinzen, durch die betreffenden Deputirten überreicht, bitten um "zeitgemäße Verbesserung ihrer Lage;" vom Freiherrn Ublacher: ein "Separat-Votum an das allergnädigste Ministerial-Präsidium der hohen Reichstag-Versammlung" (Gelächter in der Versammlung), in Zehentablösungs-Angelegenheiten.
Ein "Wahlprotest" aus Cilli in Steiermark. Ferner das Gesuch eines Schullehrers aus Ober-Oesterreich an die hohe Wienerische Reichsversammlung mit der Bitte: "einen ihm schon im Jahre 1813 entzogenen Schulgarten gütigst behandeln zu wollen." (Gelächter.) Dr. Vihozki "erbietet sich, einem hohen Ministerium als Dolmetsch für die Galizischen Deputirten." Weiteres die Eingabe eines Wundarztes, der seine Dienste anbietet, "falls die hohe Versammlung eine wundärztliche Sanitäts-Inspection für nöthig erachten würde," welches Anerbieten Gelächter erregt.
Präsident. "Ein wahres Bedürfniß ist eine interimistische Geschäftsordnung, es sind wenigstens für die Sitzungen, bis sich der Reichstag constituirt hat, Entwürfe gemacht worden; einer derselben befindet sich im Drucke, und wird in wenigen Augenblicken aus der Druckerei kommen, und ich glaube bis dahin die Sitzung aussetzen zu sollen."
Gredler. "Das Allerdringendste wird seyn, daß wir sobald als möglich zur Wahl der Abtheilungen schreiten, denn aus diesen Wahlen müssen die Ausschüsse hervorgehen. Zur Vornahme dieser Wahlen ist es aber nicht nöthig, daß wir die Sitzung aussetzen, ich trage daher darauf an, daß wir uns in Sectionen oder Comités, wie sie es nennen wollen, theilen."
Dr. Mayer. "Der Zweck der Geschäftsordnung ist eben, Abtheilungen bilden zu können, denn wie die Wahlabtheilungen zu geschehen haben, kann nur die provisorische Geschäftsordnung festsetzen; sobald diese in ihren äußeren Umrissen angenommen ist, wird augenblicklich zur Wahl der Abtheilungen geschritten werden."
Ein Herr Deputirter. Wenn wir abwarten wollen, bis wir die Geschäftsordnung im Entwurfe haben, so können wir zu den Abtheilungen nicht vor 8 Tagen schreiten, denn wir müssen die ganze Geschäftsordnung §. für §. durchgehen, ich beantrage daher, daß wir gleich mit der Wahl der Abtheilungen beginnen. Wie gestern der Herr Präsident vorgeschlagen hat, soll die ganze Versammlung in 9 Abtheilungen sich theilen. Wollen wir über diese Frage zur Debatte schreiten, so werden wir dann wenigstens so weit vorgekommen seyn, daß wir die Geschäftsordnung in diesem Puncte festgesetzt haben.
Fischhof. Ich glaube, die Wahl der Sectionen ist schon ein Act des Reichstages, es ist jedes Mitglied berechtigt, eine Geschäftsordnung vorzuschlagen. Wir waren so frei, eine solche zu verfassen, ist jedoch noch eine andere da, so möge sie ebenfalls vorgetragen werden. Ich ersuche den Abg. Herrn Mayer, als Berichterstatter den Entwurf vorzutragen, die Versammlung hat dann zu entscheiden, welcher Entwurf angenommen werden soll.
Graf Gleispach. Ich theile die Ansicht, daß die Wahl der Abtheilungen nicht vor sich gehen kann, so lange die Geschäftsordnung nicht festgesetzt ist; aber deßwegen braucht die Sitzung nicht unterbrochen zu werden, indem uns noch ein Geschäft erübrigt: das Protokoll über die gestrige Versammlung ist zwar angenommen, aber verschiedene Abänderungen beantragt worden. Diese geschahen nur durch Zuruf, und wir wissen nicht, welche Abänderungen die Herren Secretäre aufgenommen haben. Da nun dieses Protokoll als bestätiget gelten soll, so soll die Versammlung wissen, in welcher Art es gefaßt ist. Ich beantrage daher, daß das Protokoll nochmals vorgelesen werde, und bis es vorgelesen ist, dürfte die Geschäftsordnung aus der Druckerei hieher gelangen.
Diesem stimmen mehrere Herren Abgeordnete bei, und das Protokoll wird in der neuen Fassung wiederholt vorgelesen, und nach der von zwei Herren Abgeordneten vorgebrachten Bemerkung, daß auch die beiden Herren Vice-Präsidenten nach dem Alter bestimmt worden seien, welche Bestimmung in das Protokoll nicht aufgenommen worden ist, und daß man statt: "nach dem Alter," "mit Rücksicht auf das Alter" setzen möge; da denn die beiden Herren nicht unmittelbar die ältesten wären, angenommen.
Dr. Neuwahl liest auf den Wunsch der Versammlung den in sechs Paragraphe gebrachten Geschäftsordnungsentwurf und auf den Antrag des Herrn Präsidenten noch einmal den ersten Paragraph vor. "Die Geschäfte des Vorstandes der Reichsversammlung werden durch einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter und sechs Schriftführer versehen; bis zur Constituirung des Reichstages und definitiven Wahl obiger Functionäre werden selbe provisorisch nach dem Lebensalter in der Art berufen, daß der Aelteste als Vorsitzer, die beiden Nebenstehenden als erster und zweiter Stellvertreter, und die sechs jüngsten als Schriftführer eintreten. Jedem Berufenen steht das Recht der Ablehnung zu." Mehrere Stimmen. Es ist bereits geschehen. Ein Abgeordneter. Daß jedem Berufenen das Recht der Ablehnung zustehen soll, ist zu viel, wir sind nicht mit Rechten, sondern vorzugsweise mit Pflichten hier , und sollen uns einer solchen Berufung nur aus Gründen und nicht unbedingt entziehen dürfen; ich würde den Beisatz machen, aus gegründeten Ursachen, oder aus annehmbaren Gründen. Fischhof. Wir haben diesen Ausdruck besonders deßhalb gewählt, weil derjenige, der sich entschuldigt, die Pflicht hat, seine Gründe vorzubringen, welche die Versammlung prüfen, und wenn sie nicht stichhältig sind, verwerfen kann. Das können wir nicht, etwas anderes ist es, wenn einer durch das Vertrauen der Versammlung in seine Intelligenz berufen wird; wenn er es dann ablehnt, hat er eine Pflicht abgelehnt; etwas anders ist es beim Alter, hier muß dem Berufenen das Recht zustehen, die Berufung abzulehnen, ohne Entschuldigungsgründe weitläufig anführen zu müssen. Neuwall. Dieß ist um so einleuchtender, da ans allen Enden der Monarchie Viele zusammen kommen, und die wenigsten Herren sich gegenseitig kennen, dieses kann erst später geschehen. Der durch das Alter Berufene kann vielleicht nicht die physische oder intellektuelle Fähigkeit haben; die physische kann er leicht angeben, aber die intellektuelle sich selbst versagen, ist sehr viel und für den Einzelnen demüthigend. Auf eine solche Demüthigung möchte ich es nicht ankommen lassen, oder darauf, daß Jemand ein Amt übernimmt, dem er nicht gewachsen ist; ich glaube, daß wir es der Bescheidenheit eines Jeden selbst überlassen sollen, ob er es annimmt oder nicht. Auf den Wunsch der Versammlung bringt der Herr Präsident den Antrag zur Abstimmung: Soll der Berufene Gründe angeben, oder soll es ihm erlaubt seyn, die Berufung einfach abzulehnen. Die Versammlung entscheidet sich für das Letztere. Eben so für die Annahme des §. 1 in seiner vorgebrachten Fassung.
Auf den Antrag zweier Herren Abgeordneten, daß die Sitzung jetzt suspendirt und gewartet werde, bis der gedruckte Entwurf vorliegen wird, bemerkt Dr. Neuwall: Im Interesse der Sache selbst erlaube ich mir, diesen Antrag zu unterstützen; ich glaube die Sache kann dadurch nur gewinnen, wozu eine spätere Reue, wenn wir es gehörig überlegen und auffassen können. Ich glaube auch, daß der Zeitverlust von einer viertel oder halben Stunde dadurch aufgehoben wird, daß wir gründlich und fest beschließen konnen. Ich unterstütze daher den Antrag, die Sitzung zu suspendieren. Ein Abgeordneter: Ich glaube, die provisorische Geschäftsordnung ist nicht so wichtig, da ohnehin am Reichstage dann eilte andere entworfen wird; ich glaube nicht, daß wir über die Formen eine Materie bei Seite setzen sollen. Neuwall: Die provisorische Geschäftsordnung ist unendlich wichtig, denn von ihr hängt die Entscheidung über die Giltigkeit und Ungiltigkeit der Wahlen ab, da die Abtheilungen nach ihr bestimmt werden, und die Art der Prüfung der Wahlen ganz von der Zusammensetzung der Abheilungen abhängt. Ich halte nicht dafür, daß die provisorische Geschäftsordnung eine Nebensache ist, sie ist äußerst wichtig, ich glaube, gerade sie ist der Grundstein unserer Verhandlungen, und bis der Reichstag constituirt und die definitive Geschäftsordnung angenommen wird, werden Wochen vergehen. Ich glaube nicht, daß wir die provisorische Geschäftsordnung, auf welche sich alle unsere Verhandlungen fußen, als reine Formfrage betrachten sollen, sondern daß die Wesenheit damit verbunden ist. Dr. Neumann Ich glaube, es wird nicht auf eine halbe Stunde ankommen, wenn das ganze Land so sehnsuchtsvoll auf uns blickt; wenn wir das Gedruckte in Händen haben, so ist die Beschlußnahme um so leichter und schneller. — Auf den Wunsch der Versammlung wird abgestimmt und die Suspendierung der Sitzung um 3/4 12 Uhr angenommen.
Um 1/2 2 Uhr werden die Verhandlungen wieder aufgenommen und der Präsident schlägt vor, da die gedruckten Geschäftsordnungs-Entwürfe nicht eingelangt sind, die Sitzung für heute aufzuheben, und morgen um 10 Uhr sich wieder zu versammeln.
Fischhof. Wir könnten ja eine Abendsitzung halten, wir sind nicht hier zu faulenzen, wir sind hier zu arbeiten.
Herr v. Schwarzer. Es muß uns ein Factor hergegeben werden, denn wir können nicht von der Direction der Staatsdruckerei abhängen.
Präs. Ich habe bereits beim Ministerium die Einleitung getroffen, einen Theil der Druckerei hieher zu verlegen.
Fischhof. Eine lithographische Presse, glaube ich, wäre besser, weil viel schneller.
Auf die Anfrage des Präsidenten, ob eine Abendsitzung beliebig ist, erwiedert Dr. Neumann: für heute nicht, doch für die Folge bin ich ganz für den Vorschlag des Herrn Dar Fischhof, da die Zeit drängt. Ich glaube, wir beginnen morgen Früh um 9 Uhr. — Mehrere Mitglieder rufen 10 Uhr! — Wegen Verständigung der nicht mehr anwesenden Mitglieder der Versammlung beantragt ein Herr Abgeordneter kundmachende Plackte am Josephsplatze; Dr. Neumann die Benutzung der Wiener Zeitung und anderer Journale, der Herr Präsident bringt die Frage zur Abstimmung, ob heute Abendsitzung gehalten werden soll, dieß wird verworfen, und für den kommenden Tag um 9 Uhr die nächste Sitzung anberaumt. Auf die Anfrage eines Herrn Abgeordneten verspricht der Herr Präsident die gedruckten Geschäftsordnungs-Entwürfe morgen schon für die hohe Versammlung bereit zu halten.
Schluß 3/4 auf 2 Uhr.