Pondìlí 12. února 1849

jeder öffentlichen Gottesverehrung und ihrer öffentlichen Ausübung ist gewährleistet.  Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, unterliegen den allgemeinen Strafgesetzen. "

Antrag des Abg. Ziemiaikowski: "Jedem österreichischen Staatsbürger ist die Freiheit des Glaubens und der öffentlichen Religionsübung gewährleistet.  Niemand darf zur Beobachtung der Vorschriften seines eigenen oder eines anderen Glaubens, und namentlich zur Beobachtung kirchlicher Gelübde vom Staate gezwungen werden.  Die Eidesformel muß eine für alle Staatsbürger gleichmäßige, an kein bestimmtes Religionsbekenntnis geknüpfte sein. "

Diese Verbesserungsanträge wurden alle gestellt zum §. 13, und es liegt nun ein Verbesserungsantrag vor, welcher die §§. 13 und 14 zusammengezogen wünscht in folgender Fassung vom Abg. Ovjiazh gestellt: "Die katholische Kirche ist als die der Mehrzahl Staatskirche, allen übrigen christlichen Konfessionen wird die Freiheit des Glaubens und der öffentliche Religionsausübung gewährleistet.  Rücksichtlich der Juden wird ein eigenes Gesetz erlassen. " Es kommen nun die Anträge zum §. 14.

Vom Abg. Sidon: "Eine Staatskirche gibt es nicht. "

Vom Abg. Rulitz: "Eine herrschende Religion gibt es im Staate nicht. Niemand kann zu religiösen Handlungen und Feierlichkeiten eines Cultus gezwungen werden. "

Vom Abg. Petranovich. Das ist eigentlich kein Verbesserungsantrag, sondern ein auf §. 14 Bezug habender selbständiger Antrag; ich werde ihn demnach nur verlesen, er lautet: "Das Ministerium wäre bei der Vorlage der Verfassungsurkunde nach erfolgter 3. Lesung aufzufordern, in dem dießfälligen Kundmachungspatente zu erklären, daß die dem §. 14 der Grundrechte widerstreitenden Bestimmungen, insbesondere die über die Beobachtung der katholischen Feiertage von Seite der Griechisch nicht unierten Christen, als durch den §. 14 der Grundrechte behoben seien. "

Vom Abg. Ziemialkowski zu §. 14: "Jede Religionsgesellschaft (Kirche) ist nach den für Assoziationen aufgestellten Grundsätzen zu behandeln. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig. Das Kirchenpatronat ist aufgehoben. "

Nun kommen die Verbesserungsanträge zu §. 15.  Vom Abg. Sidon: "Jede Religionsgesellschaft (Kirche) ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber wie jede andere Gesellschaft im Staate den Staatsgesetzen unterworfen. Der Verkehr der Religionsgesellschaft mit ihren Obern ist ungehindert. Die Bekanntmachung ihrer Anordnungen unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. Über das Kirchenvermögen und die Wahl der Kirchenvorsteher, so wie über die Bedingungen, unter welchen das Kirchenpatronat und das dem Staate zustehende Wahlvorschlags oder Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen aufzuheben sei, und unter welchen Klöster und geistliche Orden fortzubestehen oder aufzuhören haben, werden besondere gesetzliche Bestimmungen ergehen. "

Vom Abg. Peitler. Dieß ist ein bezüglicher, selbstständiger Antrag zu dem §. 15, und lautet: "Zur Ausarbeitung dieser Gesetze wird ein kirchlicher Ausschuß niedergesetzt, welcher aus einem Abg. aus jedem Gouvernementbezirk und aus einem Mitgliede von jeder Abtheilung zu bestehen hat. "

Vom Abg. Madonizza: "Alle religiösen Orden sind für alle Zukunft abgeschafft. (Heiterkeit.) Über deren Güter wird ein besonderes Gesetz bestimmen. "

Vom Abg. Machalski: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre innern Angelegenheiten selbständig, sie bleibt zwar wie jede andere Gesellschaft den allgemeinen Gesetzen des Staates unterworfen, darf aber von diesem in ihrer Autonomie durch keine Präventivinaßregeln beschränkt werden. Alle diesem Gründsatze entgegenstehenden Gesetze und Verordnungen sind aufgehoben. "

Vom Abg. Helcel: "Die Religionsgesellschaften sind als solche unabhängig von der Staatsgewalt. Sie ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig. Die Bestellung von Kirchenbeamten unterliegt keiner Mitwirkung von Seite der Staatsgewalt als solcher. Die Bekanntmachung kirchlicher Erlasse ist nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen (gesetzlich) unterliegen. Jeder Religionsgesellschaft wird der Besitz und die freie Verwendung ihres Vermögens, sowie ihrer für Cultus, Unterricht und Wohlthätigkeits  Zwecke bestimmten Anstalten gewährleistet. "

Vom Abg. Ziemiatkowski: "Neue Religionsgesellschaften dürfen sich bilden, ohne einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat zu bedürfen. Keine Religionsgesellschaft genießt vor der ändern Vorrechte durch den Staat. Es gibt keine Staatskirche in Österreich. "

Dieß sind nun alle zu diesen drei Paragraphen eingebrachten Verbesserungsanträge. Es hat nun als Redner dagegen das Wort der Abg. Bielecki.

Abg. Bielecki. Als ich mich entschloss, an der von Ihnen über die §§. 13, 14 und 15 der Grundrechte beliebten Generaldebatte Antheil zu nehmen, so that ich es nur in dem sichern Anhoffen, daß Sie mir, meine Herren, erlauben werden, den für diese Generaldebatte bestimmten Gegenstand vorzüglich vom Standpunkte eines Gliedes und Dieners der katholischen Kirche aufzufassen. Sie werden aber zugleich auch die Versicherung gütigst entgegennehmen wollen, daß in mir die 

Überzeugung fest wurzle, früher Staatsbürger als Priest gewesen zu sein. (Bravo, Bravo.) Ich werde also zunächst sprechen, und dabei bemerken, den Muth zur Ablegung dieses naiven Geständnisses in dem Umstände gefunden zu haben, daß ich zugleich der ungeheueren Mehrzahl unserer Mitbürger, welche in demselben Hanse wohnen, wie auch im Namen dieser Religion spreche, welche die Welt besiegte, und ihr eine neue verjüngte Gestalt aufgedrückt hat. Diese Rücksichten und die Vorstellung, zu den gewissenhaften Vertretern dieser großen katholischen Mehrheit unseres Staates zu sprechen, waren es auch, welche meine Schüchternheit überwanden, und mir den Muth gaben, vor dieser hohen Versammlung frank und frei aufzutreten, und des Vorkurses zu werden, den die Schrift jedem lauen Diener der Kirche ertheilt, indem sie ihm mit einem stummen Hunde vergleicht.

Ich werde also, meine Herren, über die Freiheit und Unabhängigkeit der katholischen Kirche im Allgemeinen sprechen ; ich werde trachten, so kurz als möglich zu sein, und verspreche, Sie mit kanonischen Deduktionen und mittelalterlichen Reminiszenzen nicht zu behelligen, sondern in raschen Zügen, wie es sich für die Generaldebatte ziemt, Ihnen meine Ansichten vor die Se^le zu legen, um Ihrer Geduld und Aufmerksamkeit gewärtig zu sein. Über die Wichtigkeit dieser Frage, meine Herren, brauche ich mich wohl nicht eines Breiteren zu ergehen, Sie sind alle davon, meine Herren, selbst nur zu sehr durchdrungen ; Zeuge dessen die Vorsicht und Sorgfalt, mit welcher Sie den Gegenstand in Angriff genommen Zeuge der ernste Geist, der mir in diesem Augenblicke über dieser hohen Verrammlung zu schweben scheint. Möchte es der Geist Gottes sein, welcher unsere Beratungen über diesen Gegenstand in den, der Würde und Wichtigkeit desselben angemessenen Schranken zu halten, und dieselben zu einem glücklichen, Alle befriedigenden Resultate zu führen, uns verhelfen könnte. 

Ich will also keine weiteren Beweise zur Begründung der Wichtigkeit der von mir zu erörternden Maßregeln anfuhren, und übergehe sofort zur Erweisung der Notwendigkeit derselben. Als im März des vorigen Jahres mit der Eisdecke des Winters zugleich die Fesseln des Geistes gelöst wurden, als man in Schrift und Sprache die von dem alten Systeme willkürlich und ungebührend entzogenen Rechte offen und muthig zurückforderte, als mit Verwerfung des alten Drucks und Schlendrians sich eine neue Ordnung der Dinge vorbereitete, und Alles nach einer freien Bewegung rang; da war die katholische Kirche fürwahr nicht die letzte, welche den Geist der Zeit erfassend und würdigend ausrief: ^o kann, so darf es auch bei mir nicht bleiben.Anfangs ließen sich nur einzelne Stimmen schüchtern vernehmen, welche eine zeitgemäße Reform in den kirchlichen Angelegenheiten forderten, dann fanden hie und da Versammlungen zu diesem Zwecke Statt, in welchen die Sache von Laien sowohl, als auch von dem höhern und niedern Clerus reiflich erwogen und sorgsam besprochen wurde. Einzelne Petitionen liefen von Zeit zu Zeit in dieser Hinsicht an diese hohe Kammer ein, bis sie endlich zu einer Fluth anwuchsen, welche die Bureaux des hohen Reichstages überschwemmten, und denen Sie selbst, wegen ihrer Allgemeinheit und Bedeutsamkeit durch die von ihnen anbefohlene Drucklegung derselben zu ihrer gehörigen Würdigung die gehörige Rechnung tragen zu müssen glaubten. Und was ist der Sinn aller dieser, von den gesamten hier vertretenen katholischen Ländern Österreichs Ihnen vorgelegten, und mit unzähligen Unterschriften von Laien sowohl, als auch von Geistlichen bedeckten Petitionen? Meine Herren, alle diese rufen zu Ihnen um Freiheit, um Unabhängigkeit der Kirche, um Befreiung derselben von den drückenden Fesseln, in welchen sie bisher von engherzigen Machthaber fachmählich gehalten wurden. Wollen Sie, meine Herren, in diesem ein.. stimmigen Rufe der Kirche nicht ein Gebot der der Notwendigkeit, nicht ein unabweisliches Erfordernis der Zeit erblicken? Ich hoffe, Sie wollen es, ich hoffe, Sie werden es, und in Anbetracht dessen will ich mit Anführung weiterer Beweise für die Notwendigkeit der Emanzipation der katholischen Kirche Ihre Geduld nicht länger in Anspruch nehmen, da ich Ihnen die Sache ohnehin nicht beredter und eindringlicher ans Herz zu legen vermöchte, wie es eben jene Petitionen thun.

War denn aber, könnte mich Jemand fragen, die katholische Kirche in Österreich nicht frei? Konnte sie sich in den vorgeschriebenen Grenzen nicht am Altar, im Beichtstuhle, auf der Kanzel und in der Schule frei und ungehindert bewegen? Erfreute sie sich nicht vielmehr des ausgebreiteten Schutzes und einer ausgezeichneten Sorgfalt von Seite des Staates? Genoss sie nicht sogar so manche Privilegien vor andern Religionsbekenntnissen, hatten ihre Diener nicht die Freiheit, zu den höchsten Ämtern und Würden im Staate zu gelangen, und wurden sie nicht reichlich mit Titel, Orden und Einkünften bedacht? Was wollte, was will sie denn mehr.  Meine Herren, diese Ansichten von Freiheit scheinen mir mit denjenigen zusammenzufallen, welche in der vormärzeichen Zeit in einer gewissen Hauptstadt gang und gäbe waren, wo sich auch so Manche hinlänglich frei wähnten, weil sie ja im Prater ungehindert spazieren gehen, gemächlich beim Sperl essen und tanzen, ja sogar den österreichischen Beobachter und die Wiener Zeitung lesen konnten. Aber eine solche Freiheit, meine Herren, ist Knechtschaft! Man gab der katholischen Kirche Privilegien, man ließ ihr einen besonderen Schutz angedeihen, um sie in ihrer freien Thätigkeit und Entwicklung von allen Seiten zu beengen, um ihren wohlthätigen Einfluß zu hemmen, um sie gerade mit diesen Privilegien, mit diesem Schutze zu erdrücken. So müßte dann die Erschlaffte unter die unwürdige Vormundschaft des Staates gerathen, und zu einer willfährigen Magd der jeweiligen Machthaber, ja beinahe zu einer Polizeianstalt des Staates herabsinken; aber die Kirche, meine Herren, braucht und verlangt keine Privilegien. Sie hat bereits von ihrem Stifter das größte Privilegium, welches alle möglichen aufliegt, erhalten: das der Wahrheit, der innern Kraft und Güte. Sie bedarf keines Schutzes, denn die Reinheit ihrer Absichten und die Unschuld ihrer Handlungen sind für sie der beste Schütz. Sie muß sich jeder Vormundschaft ein für allemal gänzlich entschlagen, denn sie ist längst mündig; meine Herren, sie war es schon in ihrem Entstehen, und sie erdrückte schon in ihrer Wiege vermöge der ihr innewohnenden göttlichen Kraft wie Herkules die Schlange des mythischen Aberglaubens und des Sittenverfalls der alten Welt! Sie braucht und sie verlangt das Alles nicht, sie verschmähte es stets und wehrte sich lange dagegen; aber Privilegien, Schutz und Vormundschaft wurden ihr von der weltlichen Macht aufgedrungen! Die echt demokratische Lehre der christlichen Religion, auf das Princip der Freiheit und Gleichberechtigung aller Menschen vor Gott basirt, ihr unwiderstehlicher Einfluß auf das Gemüth und das Herz der Menschen, ihre Furchtlosigkeit in Verteidigung der höchsten Güter der Menschheit erschienen schon, meine Herren, gleich Anfangs den heidnischen Machthabern für ihre oft unreinen Absichten gefährlich, für ihre oft beschwerten Gewissen lästig. Sie beschlossen daher, von vornherein die christliche Religion aus ihren Staaten zu verdrängen, ja sie mit Stumpf und Stil auszurotten! Doch eitel war ihr Bemühen! Feuer und Schwert vermochten nichts gegen dieselbe, ihre wütendsten Pfeile zerschellten ohnmächtig an dem Felsen des Glaubens, die Gläubigen wurden hingeschlachtet, aber der Glaube ist lebend geblieben, und das Blut der Märtyrer ist, wie ein Kirchenvater bemerkt, zum üppigen Samen für Christen geworden.

Da man nun auf diesem Wege mit der Kirche nicht fertig werden konnte, so versuchte man es auf dem entgegengesetzten, und siehe da, es gelang vortrefflich. Die Machthaber wurden aus den Feinden der Kirche ihre Beschützer, sie überhäuften sie mit irdischem Glanz und Gütern, erhoben sie weit über alle andern Religionsbekenntnisse, und verführen mit derselben gerade so, wie man auch heutzutage mit demjenigen verfährt, von dem man glaubt, daß er durch sein Talent, durch seinen Einfluß gefährlich werden könnte. Man nimmt ihn in besondern Schutz, stattet ihn mit aristokratischen Titeln aus, behängt ihn mit Orden und Bändern, um ihn vom Plebs, von der Canaille zu trennen, und ihn ins gemeinsame Interesse hineinzuziehen. Diese unwürdige Bevormundung der Kirche und die beneidete Begünstigung der Geistlichkeit von Seite des alten Systems war stets, meine Herren, ein großes Unglück für sie, eine Lähmung ihrer freien Thätigkeit, eine Einwiegung der Hüter Sions zum gemächlichen Schlummer. Der absoluten Monarchie war die demokratisch constitutionelle Verfassung der katholischen Kirche nicht unbekannt. Nicht also ihren freien Gang zu fördern, sondern ihn vielmehr zu hemmen, lag begreiflich im Interesse ihrer Politik. Die Religion, die freie Himmelstochter, sank zu einem griechischen Selaven in unseren Staatsbehausungen herab, mit der Weisung, gute und stille Kinder zu erziehen (Bravo), und versuchte es je irgend ein gewissenhafter und ausgezeichneter Diener derselben, entweder als Lehrer oder als Kirchenvorsteher ein Mehrerer zu thun, um den war es auch geschehen. (Bravo.) Nie war, meine Herren, das Ansehen und der Einfluß der Kirche größer, als in den ersten Zeiten ihres Bestehens, wo sie arm, verlassen und verfolgt nur durch ihre innere Kraft die Gemüther bewältigte, die Herzen fesselte und ihre unerbittlichsten Feinde im unblutigen Kampfe besiegte Das war ihr goldenes Zeitalter l Nie stand sie ehrwürdiger da, nie strahlte sie glänzender. Als aber die weltlichen Machthaber sie in ihre besondere Gunst und Sorgfalt nahmen, als sie mit ihrem irdischen Glanz und Pompe überschütteten, als sie ihr den weltlichen Arm zur Unterdrückung ihrer Feinde liehen, als sie Scheiterhaufen und Inquisition anbefahlen oder wenigstens duldeten, als sie dafür unbedingten Gehorsam und rücksichtslose Willfährigkeit zu ihren Zwecken von der Kirche sich ausbedungen, da war ihre Kraft gebrochen, da war ihr Lebensnerv abgeschnitten, da sank ihr Ansehen, und ihr Einfluß auf die Menschheit ward gelähmt oder wenigstens bedeutend geschwächt. Füglich kann und muß daher die katholische Kirche, meine Herren, mit jenem wackern, seiner Kraft sich bewussten Ritter ausrufen: Gott bewahre mich vor meinen Freunden, mit meinen Feinden will ich schon selber fertig werden. (Bravo.)

An Ihnen ist es nun, meine Herren, die katholische Kirche vor diesen ihren Freunden zu bewahren; an Ihnen ist es, derselben zur Erlangung ihrer ursprünglichen Reinheit und Unabhängigkeit zu verhelfen; an Ihnen ist es, sie von den fremdartigen, schädlichen Einflüssen loszumachen, und ihrer Organisation, ihrer Thätigkeit und Entwickelung freien, ungehinderten Spielraum zu eröffnen. Und hiezu bedarf die Kirche, meine Herren, der Freiheit in der Ertheilung ihrer Lehre, der Freiheit in der Ausübung ihres Gottesdienstes, der Freiheit in der Handhabung ihrer Disciplin und in der Verwaltung ihres Vermögens; denn sie war in Allem dem, meine Herren, bisher nicht frei.

Ich will Sie, meine Herren, zur Begründung dieser meiner Behauptung nicht mit der Anführung weitläufiger Daten ermüden, sondern mir nur einige flüchtige Bemerkungen über die angedeuteten Postulate der katholischen Kirche, wie sie eben eine Generaldebatte zulässt, erlauben und Ihre Aufmerksamkeit nur auf gewisse Licht oder eigentlich Schattenpunkte in dieser Angelegenheit hinlenken. Die katholische Kirche, meine Herren, war nicht frei in der Ertheilung ihrer Lehren. Nur zu oft erlaubte man sich, derselben vorzuschreiben, was, wie und wo sie zu lehren habe, und vermaß sich so, dem Worte Gottes einen ungebührenden Zwang anzutun. Ich will meine Belege hiezu nicht aus der sogenannten guten alten Zeit schöpfen, wo man Alles wagen zu können glaubte, und wo man, wie z. B. bei uns, sogar das unerhörte Ansinnen an die Ordinariate stellte, nur gewisse von der Regierung verfaßte, und nach polizeilichem Maße zugeschnittene Predigten Jahr aus, Jahr ein in ihren Diözesen von der Kanzel herablesen zu lassen. Ich will, wie gesagt, alte Reminiszenzen nicht auffrischen, aber ich kann nicht umhin, Ihnen ein Datum hiefür aus den Flitterwochen unseres constitutionellen Lebens, aus dem Wonnemonat unserer galizisch  österreichischen Freiheit vorzuführen. Meine Herren, da liegt vor mir eine im Juni vorigen Jahres von der weltlichen Gewalt mit Beschlag belegte Predigt eines Geistlichen der Przemysler lateinischen Diözese in Galizien. Und wissen Sie, meine Herren, warum dieses Loos die Predigt getroffen? Weil sie, rein nur im Sinne der christlichen Lehre, das Thema behandelt, alle Menschen seien vor Gott gleich und frei. Fürwahr, ein großes Vergehen!  Sorgsame Untersuchungen wurden daher auch über dasselbe gepflogen, dicke Protokolle wurden zusammengeschrieben, und endlich nach einer Dauer von acht Monaten ein Gubernialrescript an das Przemysler Ordinariat erlassen, welches befiehlt, den Prediger, welcher sich dergleichen staatsgefährliche Theorien und ketzerische Ansichten aufzustellen unterfangen, exemplarisch abzustrafen. Aber, was thuts? es geschah ja nur in Galizien, in dem bekannten Eldorado bureaukratischer Glücksritter, wo man ihre schreiendsten Übergrisse und ihre unerträglichsten Anmaßungen höchstens für übertriebenen Diensteifer erklärt, wie man auch schon einmal mit diesem Worte vor dieser hohen Kammer ihre Willkürherrschaft zu beschönigen suchte. (Beifall). So stand es, meine Herren, mit der Freiheit der Kirche, und so steht es noch heut zu Tage mit ihr!  Eine gleiche Bewandtniß hatte es mit der Freiheit der Kirche in Ausübung ihres Gottesdienstes, wo nicht nur die Art und Zeit für denselben von der weltlichen Macht bestimmt, sondern auch vorgeschrieben wurde, welche Lieder zu singen, ja sogar wie viele Kerzen bei einer kirchlichen Feier aufzustellen feien. Man ging hierin so weit, daß man der Kirche vorschrieb, für wen sie zu betten oder nicht zu betten habe, und noch im vorigen Jahre wurde bei uns im ganzen Lande höchlich verpönt, für die Seelen der Freiheitsmärtyrer Wizsniewski und Kapuscinski zu betten, als wären sie  von dem weltlichen Richter verdammt  auch unwürdig des Erbarmens und der Gnade Gottes! (Beifall.)

Nicht besser stand es mit der Freiheit der Kirche in der Handhabung ihr er Disciplin. Die Kirche hat in dieser Hinsicht, meine Herren, eine zweckmäßige Organisation, feste und gerechte Gesetze. Sie hat längst ihre constitutionelle Einrichtung, bestehend in Synoden, und in diesen öffentliche und mündliche Gerichte; sie gestattet dem sich verkürzt Wähnenden eine Appellation an den Landesmetropoliten, von diesem an die Nationalsynode und von den National  Synoden an das gemeinsame Oberhaupt der Kirche. Nun, meine Herren, in diesen weisen und zweckmäßigen Organismus der katholischen Kirche wurde stets hemmend und störend von der weltlichen Gewalt eingegriffen; die Abhaltung von Synoden, wenn man sie auch hie und da verlangte, wurde nicht gestattet, weil man jede größere Versammlung ängstlich vermieden wissen wollte, der Verkehr mit dem Oberhaupte der Kirche wurde aus unerklärlichem und ungegründetem Mißtrauen auf alle Weise gehemmt, die richterliche Gewalt der Kirche in rein kirchlichen Angelegenheiten wurde derselben entzogen, man reimte einerseits dem Bischofe eine größere Macht auf den niedern Klerus ein, als sie ihm selbst die Kirchensatzungen gestatten, und nahm wieder auf der andern Seite diesen niedern Klerus oft nur zu sehr gegen den Bischof in Schutz, um wahrscheinlich nach dem unglückseligen Grundsatze des, divide" beide zu knechten! Man lieh den Ordinarien den weltlichen Arm zum Vollzug ihrer kirchlichen Anordnungen, ja oft auch zu ihren Anmaßungen, und forderte dafür von ihnen wieder die Verhängung von kirchlichen Strafen für rein weltliche politische Vergehen, weil man glaubte, eine Hand müsse die andere waschen. Ein der Regierung missliebiger Priester, meine Herren, war verloren, man hatte nichts Eiligeres zu thun, als ihn vom Amte zu suspendieren, ihn bei seinen Pfarrkindern zu verdächtigen, ihn alles Ansehens zu berauben, ihn sein Leben lang zu verfolgen, ja sogar zum Vermodern beim lebendigen Leibe in ein Kloster zu stecken! Man durfte, man konnte sich nicht wehren! Eine Appellation war nur an den lieben Gott gestattet!

Und was soll ich endlich, meine Herren, von der Freiheit der Kirche in Verwaltung ihres Kirchenvermögens sagen?  Das Kuchenvermögen ist ein rechtlich erworbenes, jedem andern Privateigentum im Staate gleichgestelltes Eigenthum derselben. Nun, meine Herren, man hat aber die Kirche gänzlich von der Verwaltung desselben ausgeschlossen, und diese ausschließlich in weltliche Hände gelegt. Ja, man hat ihr nicht einmal die Einsicht in die Gebarung mit ihrem Gut, was ihr doch gesetzlich zustand, gestattet. Wie wurde mit dem in einigen Provinzen oft sehr bedeutenden Kirchenfonde gewirtschaftet? Wie und wozu wurde er verwendet? Das weiß nur Gott und vielleicht Fürst Metternich, ich und die Kirche wissen es nicht (Heiterkeit). So viel ist aber gewiß, daß unser Fond leider, wie so vieles in unserer Zeit, nur auf dem Papier, in der Idee zu bestehen scheint, und doch ist die Noth der Kirche hie und da sehr groß, und ihre Diener sind in einigen Provinzen schlechter als Stallknechte bezahlt!

Dieß wären somit die vorzüglichsten Punkte, auf welche ich Ihre Aufmerksamkeit, meine Herren, bei dieser Generaldebatte über die kirchlichen Angelegenheiten vom katholischen Standpunkte aus hinlenken zu müssen glaubte. Sie werden, wie ich hoffe, bei der Speziale hatte näher erörtert, und Ihnen umständlich vorgelegt werden. Ich stelle daher auch in dieser Hinsicht keinen besondern Antrag, er wird zur gehörigen Zeit von meinen politischen und religiösen Meinungsgenossen. in dem von mir erörterten Sinne Ihnen vorgelegt werden. Mir erübrigt für jetzt nur, die inständige Bitte an Sie zu richten, diesen bei Feststellung der Freiheit und Unabhängigkeit der Kirchen vorzulegen den Antrag wegen seiner Wichtigkeit für die katholische Kirche und somit wegen seiner ungeheuren Tragweite gehörig würdigen und reichlich unterstützen zu wollen. Meine Herren, die katholische Kirche verlangt von Ihnen nichts Neues, nichts Besonderes; sie bittet um keine Privilegien, ja sie begibt sich gerne aller der, mit welchen sie bis jetzt b e l a s t e t war; sie fordert nichts mehr und nichts weniger als jede andere vom Staate rechtlich an erkannte Gesellschaft, sie fordert Gerechtigkeit. Befürchten Sie nicht, meine Herren, daß mit der festgestellten Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche ihre einige, kompakte Macht dem Staate gefährlich werden könnte! Ja, meine Herren, die katholische Kirche ist kompakt in ihrem Organismus, sie ist einigen ihrem Streben, aber nur zum Guten, und von Guten hat nur der Böse zu fürchten; ist der Staat gut, so wird er in der katholischen Kirche stets nur den treuesten und besten Bundesgenossen haben.

Besorgen Sie nicht, meine Herren, daß bei der völligen Freiheit der Kirche mittelalterliche Gelüste in ihr wach und lebendig werden könnten. Meine Herren, die Verhältnisse haben sich im Laufe von Jahrhunderten wesentlich geändert. Ich gebe gerne zu, daß die Kirche im Mittelalter eine vielleicht zu gefährliche Macht besaß; ich glaube aber auch die Behauptung wagen zu können, daß sie dieselbe mit Recht befass. 

Die Macht mußte ja doch Jemand haben, und es war doch besser, daß sie der Verstand und das Wissen, als die rohe und ungezähmte Gewalt befass. In jenen finsteren und verwilderten Zeiten war die Kirche der einzige Körper, welcher den spärlichen Funken der Wissenschaft in ihrem Schloße kümmerlich forthegte, und Wissen, meine Herren, ist Macht zu jeder Zeit. Nun aber ist die Wissenschaft ein Gemeingut geworden, und es kann somit bei dem freien Worte und freier Presse dazu von einer solchen Macht der Kirche im Sinne des Mittelalters, für jetzt, glaube ich, nicht die Rede sein. Übrigens, meine Herren, die katholische Kirche und ihre Vorsteher haben immer ihre Zeit und Stellung wohl begriffen. Es gehört eben zu dem ausgezeichnetsten, innersten Merkmale der katholischen Kirche, daß sie sich allen Zeiten und allen Verhältnissen anpassen könne. Die katholische Kirche weiß nur zu gut, daß sie für die Menschen, und nicht die Menschen für sie da feien. Sie muß daher jederzeit die Menschen, wie sie sind, ins Auge fassen, und auf ihre jeweiligen Bedürfnisse folgsame Rücksicht nehmen. Sie hat die erhabene Stehlung, die Erzieherin des Menschengeschlechtes zu sein; würde aber als eine untaugliche Dienerin bei Seite geschoben werden müssen, wenn sie ihre Zeit nicht begriffe. Blicken wir nur in dieser Hinsicht, meine Herren, auf Belgien, Nordamerika, wo die katholische Kirche in völliger Freiheit und Unabhängigkeit ohne Nachtheil für jene Staaten, ja zum gemeinsamen Wohle der Kirche sowohl als des Staates, seit geraumer Zeit unbehindert besteht. Ich schließe, meine Herren, mit dem Ausspruche der sicheren Hoffnung, daß Sie an die Berathung dieser Frage mit jenem Ernste zu Werke gehen werden, welchen die Würde und Wichtigkeit derselben erheischt. Sie werden verhüten, daß nicht misceantur sacra profanis, und daß nicht die so vielen Millionen heiligen Gefühle von diesem Orte aus verletzt werden. (Bravo.)

Sie werden bedenken, daß Ihre Entscheidung in dieser Frage auf das Wohl und Weh der Kirche, auf den Frieden des Staates, ja sogar auf die Schicksale dieses Reichstages einen mächtigen Einstuss üben dürfte. Sie werden die sehnlichen und ebenso bescheidenen als billigen Wünsche beinahe der ganzen hier vertretenen katholischen Kirche Österreichs gehörig würdigen, und Ihre Entscheidung denselben anpassen. Sie werden die Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche im Allgemeinen aussprechen, ohne ihrer künftigen inneren Organisation vorzugreifen. Sie werden die Einführung der etwa zeitgemäßen Reformen in derselben, wie billig, dem eigenen Ermessen der Kirche überlassen, und ihr überhaupt nicht mehr und nicht weniger geben oder aufdringen wollen, als was sie selbst von Ihnen verlangt, oder für sich ersprießlich findet.

Meine Herren, Sie sind hier versammelt, um ein neues institutionelles Gebäude für unseren Staat von Grund aus aufzuführen. Für die Kirche, meine Herren, brauchen Sie dieß nicht mehr zu thun; sie hat bereits ihr altes ehrwürdiges Gebäude, welches feit Jahrhunderten fest steht, und fest stehen wird in die Ewigkeit, denn es ist auf unerschütterlichem Grunde aufgebaut: der da heißt Christus!

Die Kirche verlangt also von Ihnen, meine Herren, kein neues Gebäude, sie will schon bei ihrem alten verbleiben. Befreien Sie es nur von dem Schmutze, den Menschenhände daran zu legen gewagt, räumen Sie ab das Schmarotzergewächse, welches im Verlaufe der Zeit sich an dasselbe gehängt, und seine edlen Formen verdeckt hat, und es wird hehr und rein in seinem ursprünglichen Glanze strahlen, und jegliches Gemüth erfreuen, jegliches Herz erheben. Sprechen Sie, meine Herren, nur Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche aus, und überlassen Sie dieselbe dann ihrem eigenen Schicksale, auf daß sich noch fernerhin bewähre an ihr das Wort, welches Gamaliel bei einer ähnlichen Gelegenheit vor achtzehnhundert Jahren im Rathe der Juden über die christliche Lehre ausgesprochen: "Ist diese Lehre ein Menschenwerk, so wird sie von selbst zerfallen, kommt sie aber von Gott, so werden alle euere Bemühungen dagegen zu N i c h t e". (Tritt unter großem Beifalle ab.)

Präs. Der Abg. Calle hat das Wort.

Abg. Calle. Auch ich glaube dem hohen Hause Glück wünschen zu sollen, daß es den Beschluß gefaßt hat, die Berathung über die §§. 13, I4, 15 der Grundrechte durch einige Tage auszusetzen, um seinen Mitgliedern dadurch Gelegenheit zu bieten, die Wünsche und Ansichten des österreichischen Episkopates, wie sie in den an den hohen Reichstag gelangten Adressen niedergelegt sind, näher kennen zu lernen und zu prüfen. Es ist erfreulich darin, das große Princip, das das Losungswort unserer Zeit geworden ist, anerkannt zu sehen. Auch das österreichische Episkopat stimmt in den Gewaltruf nach Freiheit und Gleichberechtigung ein. Sie sollen fallen die lästigen Schranken, sie sollen gelöst werden die Fesseln, die bisher der freien, naturgemäßen Entwicklung des öffentlichen Lebens in allen seinen Kreisen hemmend in den Weg traten; frei soll der Bürger sein, frei die Gemeinde, frei soll auch die Kirche werden, die Trägerin der höchsten, wichtigsten Interessen der Menschheit; für alle das gleiche Maß der Berechtigung, kein Zwang, keine Beschränkung, insofern keine Rechtssphäre verletzt, insofern der Staatszweck nicht gefährdet wird. Das österreichische Episkopat trägt kein sehnsüchtiges Verlangen nach dem Fortbestande der Begünstigungen, welche die katholische Kirche unter dem gefallenen System genoss, sie weist sie von der Hand, sie erklärt sie nur als glänzende Hüllen, um den erniedrigenden bureaukratischen Druck zu bemänteln, welcher bisher jede freie Regung des kirchlichen Lebens erstickte. Die Kirche soll nicht als Magd des Staates angesehen werden, sie soll nicht mehr als Polizeianstalt desselben erscheinen, das Episkopat nimmt für sie die volle Autonomie in Anspruch, will sie aber auch anderen gern gönnen. Was Sie nur in folgerechter Durchführung des Principes der Freiheit dieser Letzteren zugestehen, das kann auch der katholischen Kirche unmöglich ohne schreiendes Unrecht vorenthalten werden. Allein ich höre warnende Stimmen, die Wehe über den Staat rufen, wenn er der Kirche freie Entwicklung gestattet; dann fei es, sagen sie, um seine Selbständigkeit, um Ruhe und Frieden im Innern geschehen, dann werden die Blühen des Fortschrittes, der Aufklärung versengt, dann wird eine sintere Geistesnacht wieder über Österreichs Völker kommen, der Aberglaube abermals sein grässliches Haupt erheben, ein Rückfall in die finsteren Jahrhunderte zu besorgen sein.

Ja, es gibt manche, die vor den Gedanken zurückbeben, die Kirche der drückenden Kontrolle entbunden zu sehen, welche bisher auf ihr lastete. Diesen schwebt ein gräuliches Bild der Übergriffe und Missbräuche vor, welche in vergangenen Jahrhunderten im Namen der Religion begangen wurden. Sie sehen schon wieder die Inquisitionstribunale nahen, Sie sehen die Zeiten kommen, wo die Throne vor dem Bannstrahl des Vatikans zitterten. Nur in der Zügelung der Kirche durch den Staat sehen sie das Mittel, sich vor den Beherrschungsgelüsten derselben zu verwahren; im wohlverstandenen Interesse beider, wie sie sagen, müsse daher das Bevormundungssystem, wie es unter weil. Kaiser Joseph II. zur Vollendung kam, aufrecht erhalten werden. Nur darin liege das Heil der Völker. Allerdings sind arge Missbräuche und Übergriffe begangen worden  wer wollte das leugnen; allein soll deßwegen die freie Bewegung der Kirche für immer geknechtet bleiben?

Denn, meine Herren, um consequent zu sein, müssen Sie auch die Censur wiedereinführen, müssen Sie auch das freie Vereinsrecht aufheben, müssen Sie auch der Freiheit der Rede und der Lehre entsagen, denn unverkennbar wurde von allem diesen, und wir haben noch die Beweise im frischen Andenken, der empörendste Mißbrauch gemacht Allein Sie haben es schon ausgesprochen, die Gefahr eines Missbrauches soll dem Principe der Freiheit keinen Eintrag thun. Oder sollte etwa für die katholische Kirche allein eine Ausnahme hierin gemacht werden? Wo die geistige Freiheit nicht gewährt wird, da geht auch die bürgerliche bald zu Grabe.

Man macht von einer Seite gegen die Emanzipation der Kirche den Einwand, daß bei ihrer Abhängigkeit vom Papste dadurch der Staat in Gefahr komme. Indes, diese Verbindung bezweckt nur religiöse Gegenstände, und soll nur diese bezwecken, kann also den Staat nicht beirren. Würde aber daraus ein Mißbrauch entstehen, würde dadurch der Staatszweck gefährdet werden, nun so hat der Staat die Mittel an der Hand, diesem kräftig entgegen zu treten. In solchen Fällen wird gewiß jeder Rechtliche ihn darin kräftig unterstützen. Übrigens, wie schon der verehrte Vorredner bemerkt hat, ist in einer Zeit und in einem Staate, wo die Freiheit der Presse, der Lehre, der Vereine zum Gesetz erhoben worden, wohl ein Rückfall in die finstern Zeiten der Barbarei nicht mehr zu besorgen.


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