Ètvrtek 1. února 1849

die vorgetragenen Gegenstände lediglich zur Wissenschaft zu nehmen, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Antrag ist genehmigt.

Abg. Ullepissch. Unter Reichstagszahl 349 ist eine Adresse der s lakonischen Militärkränze an die österreichische constituirende Reichsversammlung folgenden Inhalts eingelangt. (Liest):

Schon seit längerer Zeit hat sich die traurige und bis in das Innerste empörende Nachricht verbreitet, daß die ganze Militärkränze in die anmaßenden Hände der herrschsüchtigen, der österreichischen Monarchie gfeindlichen Magyaren überliefert worden fei; allein so sehr die Militärkränze eine solche unkonstitutionelle, das Volk in seinen heiligsten Rechten verletzende Verfügung für unmöglich hielt, so deuten doch die feit einiger Zeit sich kundgebenden anlas senden Einmischungen des ungarischen Ministeriums in die Grunzverhältnisse darauf hin, daß die Militärkränze wirklich dem ungarischen Ministerium untergeordnet fei.

Die treuen Bewohner der slavonischen Militärkränze mit dem ersten Militarprincip, daß der Gehorsam die erste Pflicht des Kriegers sei, eben so vertraut, als von dem zweiten Militarprincip geleitet, daß der Krieger, wenn er überzeugt ist, daß der Gehorsam augenscheinlich zum Nachtheile des Regenten und des Vaterlandes gereicht, solchen zu versagen habe, seien daher aus unerschütterlicher Treue an das Herscherhaus fest entschlossen, der Unterordnung unter das ungarische Ministerium, welche den Untergang der österreichischen Monarchie herbeiführen müßte, in deren Erhaltung und Erstärkung sie aber für ihr Wohl die beste Garantie finden, sich durchaus nicht zu fügen, und niemals fügen zu wollen.

Sie wagen daher in tiefster Ehrfurcht, eine hohe Reichsversammlung als die hochsinnige Vertreterin der Monarchie zu bitten, allergnädigst dahin zu wirken, daß auch die slavonische Militärmacht durch den Sr. Majestät treuen Bantus von Croatien und Slawonien, Hrn. Feldmarschalllieutenant Freiherrn von Iellachich vom allgemeinen österreichischen Kriegsministerium fernerhin befehliget werde. da sie die traurige Erfahrung machten, daß das gegenwärtige hohe slavonisch  syrische Generalkommando mit Ungarn, und somit gegen den Bestand der Monarchie sympathisiere, und sie deßhalb durchaus seinen Anordnungen. die nur die Förderung der ungarischen separatistischen Tendenzen vor Augen haben, sich nicht fügen können, ja sogar, da man ihre bezüglich des ungarischen Ministeriums im gehörigen Wege den vorgesetzten Behörden entschieden gemachte Eröffnung zu berücksichtigen unbeachtet läßt, sie bei der herrschenden allgemeinen Aufregung der dortigen Bewohner in die traurige Lage versetzt würden, dem slavonisch  syrischen Generalkommando den Gehorsam verweigern zu müssen.

Wenn erwogen wird, welche große Verdienste sich das getreue Grunzvolk um die österreichische Monarchie und den erhabenen Thron seiner Herrscher erworben, und wie viel Blut dasselbe mit beispielloser Anhänglichkeit für die Erhaltung der Monarchie bereits vergossen hat, wie auch daß eine ansehnliche Truppenmacht eben gegenwärtig in Italien für das Gesamtvaterland blutet, so fei es leicht begreiflich, mit welchen Schmerzen eine so schmähliche Abtretung des Militärgrenzlandes  das von einer Million Bevölkerung im Nothalle 100. 000 der tapfersten Krieger stellen kann  an die gegen die Monarchie und die sklavische Nationalität feindlich gesinnten Ungarn die treuen Herzen der Grenzer erfüllen muß. Sollten sie jedoch dem ungeachtet aus dem Verbande mit der Monarchie gerissen, und für ihre bisherige Anhänglichkeit ihren und der Monarchie Todfeinden überliefert bleiben, dann  sie erklären es frei und unverholfen, dann, wollen sie lieber als ein flamisches Heldenvolk sterben, als sich unterjochen zu lassen von einer Nation, die in ihrem Hochmathe schon früher die empörendste Geringschätzung anderer, besonders aber des Grunzvolkes an den Tag gelegt hat.

Sie bitten deßhalb eine hohe Reichsversammlung nochmals, sie im Verbande mit der österreichischen Monarchie zu erhalten, dafür wollen sie dem allerhöchsten Herrscherhause wie bisher treu bleiben, und nur, ja einzig und allein zum Schutze der österreichischen Monarchie ihr Gut und Blut opfern; während sie bei dem Bestande der ihrem Willen widerstrebenden, und nach den constitutionellen Principien ungesetzlichen Abtretung der Militärkränze an Ungarn, bei ihrer unbesiegbaren Abneigung gegen die Herrschaft des magyarischen Ministeriums unvermeidlich nur einem langwierigen und blutigen Bürgerkrieg Preis gegeben wären. (Beifall.)

Der Petitionsausschuß hat einhellig beschlossen, diese Adresse und rücksichtlich Petition in Erwägung der mittlerweile erfolgten Berufung des Freiherrn Kulmer in den Ministerrats, an das Ministerium zur geeigneten Bedachtnahme und zur seinerzeitigen Bekanntmachung des Veranlagen zu leiten.

Abg. Trojan. Ich möchte den Herrn Referenten um das Datum dieser Eingabe fragen.

Abg. Ullepitsch. Sie ist datirt vom 5. August 1848.

Abg. Klaudi. Ohne mich in eine Begründung einzulassen, trage ich einfach darauf an, daß diese Petition nicht jetzt dem Ministerium, sondern dem Constitutionsausschusse übergeben werde, zur Berücksichtigung, weil es aus der Petition klar hervorgeht, daß diese Nation in dem innigsten Verbande mit der Gesamtmonarchie zu bleiben wünscht. Ich trage also darauf an, daß diese Petition dem Constitutionsausschusse übergeben werde, zur geeigneten Bedachtnahme. Ich stelle vorläufig nur diesen Antrag, da ich nicht in der Lage bin, einen ändern stellen zu können.

Abg. Neumann Leopold. Ich glaube, daß weder das Gesuch der sklavischen Nation, noch auch der Antrag der Petitionskommission dahin gehe, wohin der Antrag des ehrenwerthen Herrn Abgeordneten für Kuttenberg abzielt. Zu dem bin ich der Ansicht, daß mit Rücksicht auf das Datum dieser Petition, und nach den erfolgten großen Ereignissen dieses Gesuch der sklavischen Grenzer zum größten Theile erledigt ist. Sie beabsichtigen vom Gesamtverbände der Monarchie nicht losgerissen zu werden, und dieses heldenmütige Volk hat wesentlich dazu beigetragen, daß durch diese Resultate ihre heißesten Wünsche erfüllt werden. Weiter sagt, soviel ich aus der Petition entnommen habe, das Gesuch der sklavischen Grenzer nichts; demnach bin ich auch dafür, daß der constituirende Reichstag nicht in der Lage sei, ihnen ein Mehr, welches über ihr Gesuch hinausgebt, zu bewilligen. Ich bin vollkommen mit dem einverstanden, was der Petitionsausschuss in dieser Beziehung für gut befunden hat.

Abg. Goldmark. Ich habe dem, was der Herr Redner vor mir gesagt hat, nicht viel mehr zuzufügen, nur muß ich bemerken, daß der Petitionsausschuss so, wie er jetzt zusammengesetzt ist, nicht in der Lage wäre, Rücksicht zu nehmen auf Wünsche, die hoffentlich hier ihre Vertretung erhalten werden. Daher vereinige ich mich damit, daß diese Petition dem Ministerium, und zwar so schnell als nur möglich, übermittelt werde.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Lasser. Ohne in den Inhalt dieser Petition einzugehen, wünsche ich nur formell zu bemerken, daß mir scheint, es liege kein Antrag zur Abstimmung vor, nachdem es in die Befugnisse des Petitions- — Ausschusses gehört, Petitionen, die er dem Ministerium zuzuweisen findet, ohne Beschluß des hohen Hauses dahin zu leiten. Wenn also diese Petition vorgelesen worden ist, so kann der Petitions-  Ausschuß nun von dem Wunsche geleitet worden sein, dieselbe dem hohen Hause zur Kenntniß zu bringen.

Präs. Der Abg. Klaudi hat das Wort. Abg. Klaudi. Ich will mich in eine Erörterung der Frage, die von meinem Vorredner geltend gemacht wurde, nicht einlassen, und ziehe vorläufig meinen Antrag zurück, behalte mir aber vor, seiner Zeit mit Beziehung auf diese Petition einen Antrag vor das hohe Haus zu bringen.

Präs. Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so sehe ich die Debatte für geschlossen an. Will der Herr Berichterstatter das Wort ergreifen, und zwar, da kein Verbesserungsantrag gestellt wurde, vielleicht nur bezüglich der vom Abg. Lasser gerügten formellen Behandlung des Gegenstandes erwidern?

Abg. Ullepitsch. Nachdem der Herr Abg. Klaudi seinen Verbesserungsantrag zurückgezogen hat, so behebt sich dießfalls jede weitere Entgegnung. In Bezug auf die Bemerkung des Herrn Abg. Lasser aber, betreffend die formelle Behandlung des Gegenstandes, habe ich zu erwidern, daß sich der Petitions- — Ausschuß allerdings bewogen fand, den Inhalt der Adresse der slavonischen Militärkränze insbesondere deshalb zur Kenntniß der hohen Kammer zu bringen, weil sie den Gesinnungsausdruck der Bewohner eines Gebietsteiles des österreichischen Kaiserreichs enthält, und in solchen Fällen derlei Adressen immer zur Kenntniß der hohen Reichsversammlung gebracht wurden, daß aber übrigens der Antrag des Petitions- Ausschusses nicht allein eine einfache Abtretung des Actes an das Ministerium enthalte, die als eine lediglich formale Erledigung anzusehen wäre, sondern daß der Antrag des Petitions- — Ausschusses als eine motivirte Überweisung der Petition an das Ministerium behufs ihrer Meritalehn Erledigung anzusehen komme, und daher Gegenstand einer Abstimmung sein dürste.

Präs. Nachdem der Antrag vom Petitionsausschüsse, und zwar ein motivierter Antrag wegen Überweisung dieses Stückes an das Ministerium gestellt würde, so werde ich ihn zur Abstimmung bringen. Er geht dahin: Die Adresse und rücksichtlich Petition wird in Erwägung der mittlerweile erfolgten Berufung des Frech. Kulmer in den Ministerrats an das Ministerium zur geeigneten Bedachtnahme und seiner Zeit zur Bekanntgebung des Veranlassten geleitet. Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Petitions- — Ausschusses sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen. Der Herr Abg. Musil hat sich als Berichterstatter gemeldet.

Abg. Musil. Meine Herren, ich habe im Namen des Petitions-  Ausschusses einige Geschäftsstücke vorzutragen, welche nach dem Antrage dieses Ausschusses an die Partei, mitunter zu hängen der Herren Vertreter, welche sie überreichten, lediglich zurückgestellt werden sollen; ich glaube, es wird den Herren erwünscht sein, wenn diese Geschäftsstücke nicht einzeln, sondern alle zusammen auf ein Mal zur Abstimmung gebracht werden. Ich werde sie also anzeigen.

Reichstagszahl 2040 und 2041 sind Eingaben von Schankwirtchen auf der Herrschaft Kürflitz, betreffend den Weinschankzins; es fehlen aber, wie auch das Bureau auf den Eingaben bemerkte, die hier bezogenen Beilagen. Es werden also beide Stücke den Bittstellern mit dem Bedeuten rückgestellt, daß in dieselben wegen Abgang der Beilagen nicht eingegangen werden kann.

Reichstagszahl 2042, ist eine Eingabe der Eheleute Elara und Amanda Tschipan aus Mystik, Hochwälderherrschaft in Mähren; sie betreffen einen Rechtsstreit, sind mit den Originalstreitachten belegt, und werden den Bittstellern, zu Handeln des Abg. Teltschik mit dem Bedeuten rückgestellt, daß Rechtsstreitigkeiten nicht in den Wirkungskreis des Reichstages gehören.

Reichstagsfahl 2106, ist eine Eingabe der Gemeinde Popuwka, Herrschaft Nahmist in Mähren; betrifft gleichfalls einen einzelnen Rechtsstreit, und soll nach dem Antrage des Petitionsausschusses dem Bittsteller zu Handeln des Abg. Frantzl mit demselben Beisatz rückgestellt werden.

Reichstagszahl 141, ist eine Eingabe aus Gratz, mit der Namenschiffre S. V. S., mit dem Motto: "Die Grundlage des Gemeindewohls ist Versittlichung und zweckmäßige Bildung. "

In der Eingabe wird gebeten, es möge dieselbe, wenn die hohe. Reichsversammlung sich nicht bewogen findet, in dieselbe näher einzugehen, wieder demjenigen rückgestellt werden, der einen Brief beibringt, dessen Inhalt dem hier versiegelten Briefe gleich ist. Gegenstand der Eingabe: Es werden Betrachtungen über Sittenverfall in den verschiedenen Schichten der Gesellschaft gemacht. Die ganze Eingabe ist in wohlwollender Absicht geschrieben, aber der Petitionsausschuss findet nichts anders darüber zu verfügen, als dem Verlangen gemäß die Eingabe Jenem rückzustellen, der ein dem versiegelten Briefe gleiches Schreiben vorbringt.

Präs. Wünscht Jemand über diese Gegenstände das Wort zu ergreifen?  Nachdem keine Theilung beglich der Abstimmung gefordert wird, so werde ich diese Stücke alle, wie sie der Herr Berichterstatter vorgetragen hat, cumulativ zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses bezüglich der vier vorgetragenen Stücke beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Anträge sind genehmigt.

Präs Haben noch welche Herren etwas vorzutragen?  Es erscheint kein weiteres Stück mehr zum Vortrage vorbereitet. Bei Ermangelung eines weiteren Gegenstandes der Verhandlung werde ich mir erlauben, den Schluß der Sitzung zu beantragen, und als nächsten Sitzungstag Dienstag festzusetzen, und zwar um 10 Uhr Früh. Als Tagesordnung setze ich fest, vermöge eines früheren Kammerbeschlusses, die Verlesung des heutigen Protokolls und die Fortsetzung der zweiten Lesung der Grundrechte. Bezüglich der Revision der stenographischen Berichte habe ich zu erwähnen, daß die Reihe für diese Woche die Herren Abg. Mokry, Duscheck und Lhota trifft.  Der Vorstand des Volks und staatswirtschaftlichen Ausschusses ersucht die Mitglieder, heute Nachmittags um 5 Uhr in der fünften Abtheilung zusammenzutreten. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen.

Schluß der Sitzung 12  1/2 Uhr.

Kremstier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.


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