des Wortes "aufgehoben" oder vielleicht noch besser, "für immer aufgehoben" (um den Bemerkungen des Abg. von Tachau zu genügen) angenommen würde; gegen die Amendements zum zweiten Satze habe ich nichts einzuwenden. Den letzten Satz des Paragraphes habe ich bereits früher erörtert, und habe den Grund angegeben, warum der Ausschuß gesagt hat: keine Auszeichnungen seien vererblich. Es ist dieser Grund von allen Rednern vor mir gewürdigt worden. Man hat Consequenzen für und gegen den Adel daraus gezogen, auf welche einzugehen, ich mich nicht berufen glaube, entschieden aber muß ich mich gegen das Amendement im Namen des ConstitutionsAusschusses verwahren: "Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen noch anerkannt," nachdem man diesem Amendement die Bedeutung unterlegt hat, als ob beabsichtigt würde, dadurch die Adelsanmaßungen zu erleichtern. Man hat dadurch das Amendement in's Lächerliche gezogen, und, meine Herren, es ist das größte Unglück für einen Gesetzgeber, ein Gesetz zu geben, das sich so leicht in's Lächerliche ziehen läßt. Wir sind meistens Unadelige, wenn nun diese Verfügung von uns ausgeht, so sieht es aus wie Neid, als wenn wir darnach strebten, ungestraft und ungeahndet Adelsbezeichnungen uns beilegen zu können. (Oh, Oh. Sensation) Es ist dieser Vorwurfs nicht abzulehnen, und ich warne Sie als Gesetzgeber davor, ein solches Amendement anzunehmen (Bewegung). Ich habe nichts dagegen, wenn radikale Beschlüsse gefaßt werden, wenn wir selbst das Amendement: der Adel sei aufgehoben, annehmen; aber mit dieser Halbheit kann ich im Namen des ConstitutionsAusschusses nicht einverstanden sein Ich schließe, meine Herren, mit den Worten Mirabcau`s indem ich Sie bitte, den Gründen, die für und wider gesprochen worden sind, Ihre volle Aufmerksamkeit, aber auch eine ruhige Würdigung zu schenken, und mit Mäßigung bei der Abstimmung über diesen Paragraph und seine Amendements vorzugehen; ich schließe, mit den Worten Mirabeau´s: Nichts ist unmöglicher, als die Gewalt der Erinnerungen aus den Herzen der Menschen herauszureißen; der wahre Adel ist in diesem Sinne eine eben so unzerstörbare als geheiligte Sache, die Formen werden wechseln, die Erinnerung wird sein. Läßt Jedermann gleich vor dem Gesetze sein; jedes Monopol, besonders jedes sittliche, verschwinde; alles Übrige ist Eitelkeit, dahin oder dorthin gelegt. (Beifall und Zischen).
Präs. Es sind mir 16 Verbesserungsanträge überreicht worden (Bewegung), sie haben die Unterstützung erhalten, und müssen daher zur Abstimmung kommen, in wiefern sie durch die Anträge des Einen oder Andern nicht als behoben erscheinen. Diese 16 Anträge zerfallen zunächst in zwei Hauptklassen, die eine bei weitem überwiegende betrifft Änderungen im Texte selbst, die zweite enthält nur Anträge, in welchen die einzelnen Satze und Absätze aneinander zu reihen wären. Ich glaube, die letzte Art der Anträge erst später zur Abstimmung zu bringen, weil früher das Material durch die Abstimmung selbst festgestellt werden muß. Ferner befinden sich unter den Anträgen solche, welche die Geschäftsordnung für unzulässig erklärt, dahin gehören die sogenannten Aufhebenden, welche die Hinweglassung einzelner Bestimmungen des Commissionsantrages zum Zwecke haben. Über die Hinweglassung wird das Haus selbst entscheiden, falls es sich nur mit einer Minorität für den oder jenen Antrag ausspricht. Was nun die Abstimmung selbst anbelangt, so glaube ich sie nach einzelnen Absätzen und darunter wider nach einzelnen Sätzen vorzunehmen. Der erste Absatz begreift in sich zwei Sätze. "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich" zu diesem Satze dürfte zum Theil der Antrag des Abg. Schmitt gehören, in wieserne er nach seiner Intension dieselben Worte in einer anderen Reihe in Vorschlag bringt; er lautet:,, Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich." Es ist die Kitzelung angesucht worden, aber nur rücksichtlich der Adelsfrage; ich glaube, hier könnte durch Ausstehen und Sitzen bleiben entschieden werden. Der Antrag lautet:,, Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich."
Abg. Schmitt. Ich ziehe meinen Antrag zurück.
Präs. Ich werde daher den Commissionsantrag im ersten Satze zur Abstimmung bringen, er lautet: "Vor dem Gesetze find alle Staatsbürgergleich." Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Satzes sind, wollen dieses durch Aufstehen kund geben (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Das Resultat der Abstimmung ist, daß der erste Satz durch Stimmen Einhelligkeit angenommen wurde. Der zweite Satz des ersten Absatzes setzt voraus, daß die Adelsbezeichnungen unbeschränkt fortzubestehen haben. Es wären daher die zu diesem Absatze gehörigen Anträge zur Abstimmung zu bringen, und zwar in der Reihe, in wiefern sie sich von dem Antrage der Commission entfernen; also zuerst diejenigen, welche unbedingt die Abschaffung der Adelsbezeichnungen zum Gegenstande haben, an diese werden sich die Anträge anschließen, welche den Gebrauch der Adelsbezeichnungen beschranken, und vorzugsweise dem Staate gegenüber. Die weiteren Anträge sind gleichgültigerer Natur. Ich werde mir erlauben, diese Anträge zu lesen, und dann die Reihe feststellen, in welcher sie zur Abstimmung gebracht werden sollen. Der Entfernteste ist der des Herrn Abg. Sidon. Er lautet:,, Alle Standesvorrechte und alle Arten von Adelsbezeichnungen sind abgeschafft, und dürfen nicht mehr verliehen werden. Er dürfte zuerst zur Abstimmung gelangen. Der zweite Antrag ist der des Abg. Schuselka. Er lautet: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Abzeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen, noch anerkannt." An diesen schließt sich der Antrag des Abg. Ohéral Er lautet: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder geschützt, noch verliehen." Ferner kommt der Antrag des Abg. Borrosch. Er lautet: "Alle Standesvorrechte sind aufgehoben. Neue Adelsbezeichnungen werden nicht mehr verliehen, und die bisherigen begründen keine Begünstigung vor dem Gesetze." Ich glaube, dieser dürfte dem Antrage des Abg. Ohéral folgen. Hierauf der Antrag des Abg. Straffer. Er lautet: "Eine Bevorzugung einzelner Stände ist ebenso wenig zulässig als die Geltendmachung besonderer Ansprüche oder Vorrechte an den Staat aus dem Titel adeliger Geburt." Hierauf dürfte der Antrag des Abg. Vacano folgen, der eigentlich ein Minoritätsvotum der Commission selbst ist. Er lautet: "Der Adel und alle Standesvorrechte sind abgeschafft."
Abg. Vacano. Ich glaube, daß dieser Antrag zuerst zur Abstimmung kommen soll.
Präs. Ja wohl ich sehe dieses ein; es war bloß ein Versehen von mir, und ich glaube, es wird Niemand eine Einwendung machen, wenn ich diesen Antrag zuerst zur Abstimmung bringe. Der Abg. Machalski hat den Antrag gestellt: "Standesvorrechte sind aufgehoben." Dieser dürfte auf den Antrag des Abg. Strasser folgen. Ferner der Antrag des Abg. Neuwall: "Standesvorrechte finden nicht Statt." Ferner der Antrag des Abg. Helfert:,, Standesvorrechte finden nicht Statt." Hier dürfte die Priorität so ziemlich streitig sein. In dieser Beziehung fallen die Anträge der Abg. Neuwall und Helfert zusammen Es ist der Antrag auf Abstimmung durch Kugelung gestellt worden ich glaube, vom Abg. Löhner. Ich bitte, gilt dieses von allen Anträgen?
Abg. Löhner. Nein, sondern bloß für die Anträge der Abg. Schuselka und Ohéral.
Präs. Ich werde daher durch Aufstehen und Sitzen bleiben über den Antrag des Abg. Vacano abstimmen lassen. Der Antrag des Abg. Vacano lautet: "Der Adel und alle Standesvorrechte sind abgeschafft." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität. Nunmehr folgt der Antrag des Abg. Sidon. Er lautet: "Alle Standesvorrechte und alle Arten von Adelsbezeichnungen sind abgeschafft, und dürfen nicht mehr verliehen werden." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Minorität) Über den Antrag des Abg. Schuselka, den jetzt die Reihe trifft, wird die Kugelung vorgenommen (Ein Abgeordneter bittet um Übersetzung der Abstimmungsfrage ins polnische und ruthenische, und wird dieses Begehren unterstützt.) Ich werde früher die Abstimmungsfrage stellen, bevor die Herren Übersetzer sie übertragen. Der Antrag läutet:
"Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen, noch anerkannt."
Abg. Machalski. Ich beantrage die Trennung der Fragen. (Großer Widerspruch)
Präs. Wird dieser Antrag unterstützt?. (zureichend unterstützt.) Ich werde darüber abstimmen lassen. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der verlesene Antrag in zwei Parthien zur Abstimmung komme, nämlich die erste Parthie: Alle Standesvorrechte sind abgeschafft; die zweite Parthie: Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen, noch anerkannt; jene Herren also, welche diese Trennung der Fragen wünschen, wollen dieses durch Aufstehen kund geben. (Minorität.)
Ich erlaube mir, meine Herren, behufs der Abstimmung durch Kugelung die Frage zu stellen: Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen, noch anerkannt." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen die weiße Kugel in diese Urne geben (rechts), diejenigen, welche gegen den Antrag stimmen, wollen die schwarze Kugel in diese Urne geben (rechts); die anderweitigen Kugeln sind in diese Urne hineinzugeben. (Links.) Ich ersuche die Herren Übersetzer, zur Übersetzung zu schreiten. (Der Herr Abg. Prato übersetzt die Abstimmungsfrage ins Italienische. Der Herr Abg. Prokopczyc ins ruthenische und polnische. Der Herr Abg. Beck ins böhmische. Sonach wird über Namensaufruf durch den Schriftführer Ullepitsch zur Abstimmung mittelst Kugelung geschritten. Im Verlaufe der Kugelung vor dem Aufrufe des Abg. Engelhofer wird dieselbe durch den Präsidenten unterbrochen, indem er folgende Bemerkung macht:
Meine Herren, es hat sich, wie mir angezeigt worden ist, der Fall ergeben, daß in der einen Urne 37 Kugeln, in der ändern 39 sich befinden, und zwar aus dem Gründe, weil ein Abgeordneter, der seine Stimme verwerfen wollte, beide Kugeln in die Abstimmungsurne geworfen hat. Nun muß aber nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung die Anzahl der Kugeln in beiden Urnen übereinstimmen. widrigenfalls die Kugelung wiederholt werden muß. Ich beantrage jedoch, den Namensaufruf von rückwärts anzufangen.
Abg. Umlauft. Das dürfte nicht zweckmäßig sein, weil auch viele Herren, deren Namen später zur Verlesung kommen, den Saal in dieser Voraussetzung verlassen haben.
Abg. Brauner. Ich mache den Vorschlag, denjenigen Herren, welche jetzt noch gelesen werden, zu erlauben, dann, wenn sie kommen, ihre Stimmen abzugeben. (Ja, Ja. Ruf: Schluß der Sitzung)
Präs. Meine Herren, wir werden jetzt fortfahren und dort anfangen, wo wir früher aufgehört haben.
Ein Abg. Herr Präsident, noch einen Vorschlag.
Präs. Vor lauter Vorschlägen dürften wir nicht zum Resultat kommen.
Der Herr Schriftführer wird fortfahren von da an, wo wir zuvor aufgehört haben. Ich ersuche die Herren, nicht zwei Kugeln in eine Urne zu werfen. Sollte sich Einer oder der Andere der Abstimmung enthalten wollen, so möge dieß in der bisher gepflogenen Weise geschehen, indem man erklärt, man wolle nicht stimmen. (Die Kugelung beginnt nun von "Engelhofer" weiter. Nach Beendigung derselben.) Bei der Abstimmung haben sich 315 Deputirte betheiliget, 231 waren für den Antrag, 84 gegen den Antrag, mithin ist der Antrag des Abg. Schuselka angenommen. Ich glaube, daß in Folge der Annahme dieses Antrages der Antrag des Abg. Ohéral entfällt.
Abg. Oberal. Ich nehme ihn zurück.
Präs. Eben so glaube ich, daß der Antrag des Abg. Borrosch erlediget sei. Der Antrag des Abg. Straffer dürfte wohl zur Abstimmung kommen, weil er Folgerungen in dieser Beziehung enthält, er tautet: "Eine Bevorzugung einzelner Stände ist ebenso wenig zulässig, als die Geltendmachung besonderer Ansprüche oder Vorrechte an den Staat aus dem Titel adeliger Geburt." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen ihre Ansicht durch Aufstehen kundgeben. (Ruf: Er ist erlediget) Ich glaube, der Antrag des Abg. Machalski ist auch erlediget, ferner der Antrag des Abg. Neuwall: "Standesvorrechte finden nicht Statt" es wäre denn, daß in stylistischer Beziehung eine Abänderung eintreten sollte. Ebenso glaube ich, ist der Antrag des Abg. Helfert in dieser Beziehung erlediget. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, in dieser Beziehung den Text zu rectificiren.
Der erste Satz des zweiten Absatzes läutet:,, Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich." Zu diesem Antage liegen zwei Verbesserungsanträge vor, und zwar jener des Abg. Szábel, und dann der des Abg. Löhner. Ich glaube, der Antrag des Abg. Löhner kann jedenfalls zur Abstimmung kommen, es mag der Antrag des Abg. Száhel angenommen werden oder nicht.
Der Antrag des Abg. Szábel lautet: "Zu den öffentlichen Ämtern und Staatsdiensten sind alle dazu befähigten Staatsbürger gleich berechtigt. Es gibt keinen andern Vorzug, als den der höheren Befähigung." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen dieß durch Aufstehen kundgeben. (Minorität.) Der Antrag ist in der Minorität geblieben. Der Antrag des Abg. Löhner geht dahin, daß in dein Commissionsantrag: "Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu" eingeschaltet werde "persönlich befähigten Staatsbürger gleich zugänglich." Der Antrag des Abg. Löhner unterscheidet sich durch nichts von dem vorigen, als daß das Wort "persönlich" hineinzusetzen ist Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Zahmzweiten Satze des zweiten Absatzes liegen sieben Anträge vor (Ruf: Abstimmung über den Commissionsantrag.) Der Antrag der Commission geht dahin:, Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich." Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Er ist mit Stimmen Einhelligkeit angenommen worden.
In Betreff des zweiten Satzes, welcher die Ausländer betrifft, liegen hier sieben Anträge vor. Ich werde zuerst den des Abg. Borrosch zur Abstimmung bringen, weil er sich von den andern am meisten entfernt. Der Antrag des Abg. Borrosch läutet (ich werde früher die Anträge durchgehen, damit die Ordnung festgestellt werden könnte, in welcher sie auseinander zufolgen hätten): "Ausländer dürfen nur aus Rücksicht für das allgemeine Beste zum Civil und Militärdienste zugelassen werden, und müssen bei ihrem Eintritte in denselben jedenfalls den Eid auf die Constitution ablegen." Ich glaube, dieser Antrag dürfte zuerst zur Abstimmung kommen, weil er sich am meisten entfernt, indem er die Beurtheilung über die Zulassung der Staatsverwaltung überlädt. Der Antrag des Abg. Neuwall dürfte sich unmittelbar an den des Abg. Borrosch anschließen. Er lautet: "Ausländer können nur im Falle, wo es das Beste des Staates erheischt, zum Eintritte in Civil oder Militärdienste zugelassen werden." Ferner der Antrag des Abg. Ohéral, welcher lautet: "Ausnahmen werden durch besondere Gesetze bestimmt", dann der Antrag des Abg. Brestel, der den Liebehrgang zu den nächstfolgenden Anträgen bildet, wo die einzelnen Zweige festgestellt werden, wo Ausländer zugelassen werden sollen. Dieser Antrag des Abg. Brestel lautet: "Ausnahmen von dieser Vorschrift dürfen nur bei Besetzung der Lehrkanzeln an den höhern Unterrichtsanstalten, oder in Folge eines für jeden besondern Fall eigens zu erlassenden Specialgesetzes gestattet werden" dieser Antrag dürfte nach jenem des Abg. Ohéral kommen. Der Antrag des Abg. Szábel lautet: "Ausnahmen sind nur bei höheren Unterrichtsanstalten und bei den höheren technischen Staatsunternehmungen und für die Kriegsmarine statthaft." Hier dürfte sich anschließen der Antrag des Abg. Machalski, der den Zusatz zum zweiten Absatze beabsichtiget: "mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche in besonderen Fällen durch ein Gesetz aufgestellt werden können." Der Antrag des Herrn Abg. Helfert ist ein Aufhebungsantrag, und dürfte daher an und für sich nicht zur Abstimmung in diesem Punkte gelangen.
Abg. Helfert. Der vorgeschlagene zweite Paragraph von mir gehört ganz hierher.
Präs. (liest): "Ausländer können nur in Fällen, wo es das Interesse des öffentlichen Dienstes selbst erheischt, zugelassen werden." Ich glaube, in dieser Fassung dürfte sich der Antrag an jenen des Abg. Neuwall anschließen, wo es heißt: "Ausländer können nur in Fällen, wo es das Beste des Staates erheischt, zum Eintritte in den Militär und Civildienst zugelassen werden" weil das der Beurtheilung der Staatsgewalt anheimgestellt ist, und er entfernt sich auch am meisten von dem Urantrage; ich bringe daher den Antrag des Abg. Borrosch zuerst zur Abstimmung, er lautet: "Ausländer dürfen nur aus Rücksicht für das allgemeine Beste zum Civil und Militärdienste zugelassen werden, und müssen bei ihrem Eintritte in denselben jedenfalls den Eid auf die Constitution ablegen." Die Herren, welche für den eben gelesenen Antrag stimmen, wollen es durch Ausstehen kundgeben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist nicht angenommen. Nunmehr folgt der Antrag des Abg. Neuwall, er lautet: "Ausländer können nur in Fällen, wo es das Beste des Staates erheischt, zum Eintritte in den Militär und Civildienst zugelassen werden." Diejenigen Herren, die dafür stimmen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Es ist die Minorität.) Der Antrag des Abg. Helfert lautet: "Ausländer können nur in Fällen, wo es das Interesse des öffentlichen Dienstes selbst erheischt, zugelassen werden." Diejenigen Herren, die für diesen Antrag stimmen, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist nicht angenommen. Nunmehr folgt der Antrag des Abg. Ohéral, er beabsichtigt einen Zusatz zu dem zweiten Absatz in nachstehender Art: "Ausnahmen werden durch besondere Gesetze bestimmt." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen sich erheben. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen. Ich glaube, daß sich dadurch wahrscheinlich der Antrag des Abg. Brestel beheben dürfte. (Ruf: Ja!)
Abg. Brestel. Ich ziehe ihn zurück.
Präs. Ebenso glaube ich, entfällt auch jener des Abg. Szábel, denn es ist generell angenommen: die Ausnahmen werden zugelassen. daher umfaßt dieser Beschluß auch die hier angeführten speciellen Zweige.
Abg. Szábel. Ich erlaube mir zu bemerken, daß sowohl das Amendement des Abg. Brestel, als mein Amendement dahin zielt, die Ausnahmefälle welche stattfinden dürfen, zu beschränken, es schließt aber durchaus die Folgerung nicht aus, das über diese Ausnahmefälle dann Gesetze zu erlassen sind; wir wollen jedoch, ich sowohl als Brestel, diese Ausnahmefälle auf diese Zweige der Staatsverwaltung beschränkt wissen.
Präs. Es liegt eben im Geiste des gefassten Beschlusses, sich über die speziellen Ausnahmefälle nicht auszusprechen, sondern der künftigen Gesetzgebung vorzubehalten, und dadurch dürfte sich der Antrag ben. Ich erlaube mir, diejenigen Herren, welche der Ansicht sind, daß der Antrag des Abg. Szábel durch den Beschluß über den Antrag des Abg Oberal erledigt sei, zu ersuchen, dieß durch Aufstehen kund zu geben. (Majorität.) Ich glaube, daß auch der Antrag des Abg. Machalski sich damit behebt.
Machalski. Ich bitte ums Wort.
Präs. Ich kann das Wort nur über die Frage gestatten, ob der Antrag erledigt sei oder nicht.
Abg. Machalski. Gerade über diesen Punkt verlange ich das Wort. Ich glaube, daß mein Antrag nicht erledigt ist durch den Antrag des Abg. Ohéral, weil dort bloß vorbehalten wurde, daß künftig die Gesetzgebung durch besondere Gesetze die Ausnahmen bestimmen soll. Mein Antrag aber verlangt, daß dieß von Fall zu Fall geschehe.
Präs. Eben deßhalb, weil hier der Staatsverwaltung Regeln vorgeschrieben werden, so wird die Staatsverwaltung einzelne Fälle zu erledigen haben. Ich erlaube mir, zur vollen Beruhigung des Herrn Antragstellers ebenfalls die formale Frage zu stellen. (Ruf: Vorlesen!) Der Antrag lautet: "mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche in besonderen Fällen durch Gesetz aufgestellt werden können."
Diejenigen Herren, welche glauben, daß der Antrag des Abg. Machalski durch den über den Antrag des Hrn.
Abg. Oberal gefaßten Beschluß schon erlediget sei, wollen ausstehen. (Majorität) Er ist schon erledigt. Ich erlaube mir nunmehr, den Antrag der Commission samt dem Beisatze zur Abstimmung zu bringen. Er lautet: "Ausländer sind vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen. Ausnahmen werden durch besondere Gesetze bestimmt." Diejenigen Herren, welche für den eben gelesenen Antrag sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Er ist angenommen. Es ist endlich auch der Antrag des Abg. Kautschitsch erledigt.
Der dritte Absatz und zwar im ersten Satze lautet: ,, Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtiget nur das persönliche Verdienst." Zu diesem Absatze oder beziehungsweise Satze ist mir kein Verbesserungsantrag vorgelegt worden, daher bildet der Commissionsantrag die Grundlage der Abstimmung. Diejenigen Herren, welche für diesen Commissionsantrag sind, wollen aufstehen. (Sämmtliche Abgeordnete erheben sich.) Der Antrag ist einhellig angenommen.
Der zweite Satz lautet: "Keine Auszeichnung ist vererblich." Zu diesem Satze wurde vom Abg. Neuwall ein Verbesserungsantrag überreicht, lautend:,, Keine künftig zu verleihende Auszeichnung ist vererblich." Der Verbesserungsantrag muß in der Abstimmung dem Hauptantrage vorausgehen Diejenigen Herren also, welche für diesen Verbesserungsantrag sind, wollen ausstehen. (Minorität.) Ich werde den Commissionsantrag zur Abstimmung bringen. Er lautet: "Keine Auszeichnung ist vererblich." Die jenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Antrag ist durch Stimmenmehrheit angenommen worden.
(Ruf: Den ganzen Paragraph abstimmen.)
Ich bin noch nicht fertig Es ist beim § 2 gesagt worden, daß die Abstimmung über die Ordnung der Sätze, beziehungsweise über die Verschmelzung des zweiten mit dem dritten Paragraphe erst beim §. 3 zu bestimmen fei Es liegt der Antrag des Abg. Schuselka vor, welcher nach Maßgabe der gegenwärtig gefaßten Beschlüsse modificirt werden wird Die Tendenz des Antrages geht dahin, den 2. und 3. § alter Fassung in einen einzigen Paragraph zu vereinigen, und als § 1 bei den Grundrechten aufzuführen Der Antrag würde kauten "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich" Nunmehr kommt der § 2 wie er beschlossen wurde" "Die Constitution und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die österreichische Staatsbüro Herrschaft erworben, ausgeübt und verloren wird Die Gesammtheit der Staatsbürger ist das Volk Alle Standesvorrechte sind abgeschafft Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen noch anerkannt. Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich Ausländer" das Amendement "als solche^ ist zurückgenommen "sind vom Eintritte in Civildtenste und in die Volks wehr ausgeschlossen Ausnahmen werden durch besondere Gesetze bestimmt Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst Keine Auszeichnung ist vererblich" So lautet der Antrag des Abg Schuselka rücksichtlich der Ordnung der Satze Ich habe rücksichtlich der Anordnung der Reihenfolge der Sätze noch zwei andere Anträge hier, einen Antrag des Abg Neu wall, welcher dahin besteht, daß im 3 § der erste Satz zum zweiten, und der zweite zum ersten gemacht werde.
Abg Neuwall Ich ziehe ihn zurück
Präs. Dann den Antrag des Abg Helfert
Abg. Helfert Der entfallt.
Präs. Wünschen die Herren nochmals, daß ich den Antrag des Herrn Schuselka rücksichtlich der Reihenfolge verlese. (Ruf: Nein, nein)
Abg Borrosch Herr Präsident, es ist ein Amendement nicht zur Abstimmung gebracht worden, welches heute Vormittag unterstützt worden ist, nämlich:,, Amtstitel dürfen nicht als bloße Ehrentitel verliehen werdend
Präs. Ja richtig, der Antrag des Abg Lohner, als Zusatz, glaube ich, zum dritten Paragraph.
Abg. Löhner Ja, als Zusatz zum dritten Paragraph alter Bezeichnung.
Präs. (Liest) "Amtstitel dürfen nicht als bloße Ehrentitel verliehen wenden." Jene Herren, welche für den Antrag stimmen, wollen dieses durch Aufstehen kund geben (Geschieht.) Es ist die Majorität. Ich bitte, meine Herren, dieser letzte angenommene Beschluß bildet einen weiteren Zusatz zum § 3 alter Bezeichnung. Da die Herren nicht mehr wünschen, daß ich den Antrag des Abg Schuselka noch einmal vorlese, in Betreff der Reihenfolge, so werde ich gleich die Abstimmungsfrage stellen Diejenigen Herren, welche für die beantragte Reihenfolge sind, wollen es durch Ausstehen kund geben (Majorität) Nummerwort der ganze Paragraph als § 1 zur Abstimmung kommen, mit Rücksicht auf die Amendements
Abg Hein Der Paragraph würde nun so lauten:,, Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich die Constitution und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die Österreichische Staatsbürgerschaft erworben, ausgebt und verloren wird Die Gesamtheit der Staatsbürger ist das Volk Alle Standesvorrechte sind abgeschafft Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen noch anerkannt Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich Ausländer sind vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen Ausnahmen werden durch besondere Gesetz. bestimmt. Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst Keine Auszeichnung ist vererblich Amts Titel diesen nicht als bloße Ehrentitel verliehen werden." Diejenigen Herren, welche für die Annahme des gelesenen Paragraphes als ein Ganzes stimmen, wollenes durch Aufstehen kundgeben (Geschieht.) Der Paragraph ist durch Stimmenmehrheit angenommen.
Abg Rieger. Ich bitte, ist es erlaubt, ein Sous Amendement zu stellen? Ich würde den Antrag machen, diesen großen Paragraph in zwei Paragraphe derart abzutheilen (Ruf: Es ist schon abgestimmt), daß dort, wo es heißt: "Die Gesammtheit der Staatsbürger ist das Volk", ein Punkt gemacht würde, und der zweite Paragraph anfangen sollte. (Wird unterbrochen durch den Ruf: Es ist schon abgestimmt" Bei der dritten Lesung.)
Präs. Ich erlaube mir, noch Einiges zur Kenntniß zu bringen Ich glaube, daß wir heute nicht mehr zur Debatte des § 4 übergehen sollen. (Nein! Nein!) Ich theile vom Vorstande des Finanzausschusses Folgendes mit (Liest) "Der Abg Dzieduszicki, Mitglied des Finanzausschusses, ist seit zwei Monaten abwesend Es wird ersucht, die Wahl eines neuen Mitgliedes oder eines Ersatzmannes, und zwar aus dem Gouvernement Galizien zu veranlassen" Rücksichtlich der Einberufung des Abg. Dzieduszicki wird vom Vorstandsbureau der erforderliche Erlaß ergehen Was die Wahl anbelangt, so glaube ich, ist sie begründet, weil der Abgeordnete dreien Sitzungen nicht beigewohnt hat. Ich ersuche die Herren Abgeordneten aus Galizien, die Wahl morgen um 5 Uhr in dem gewöhnlichen Locale vorzunehmen Morgen wird keine Sitzung abgehalten, weil ein großer Theil der Versammlung ein kirchliches Fest feiert Die nächste Sitzung wird Freitag um 10 Uhr stattfinden. Die Tagesordnung bleibt die heutige Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
(Schluß 7 1/2 Uhr.) 70
Anmerkung.
Bei der Rede des Herrn Abg. Löhner, in der Sitzung am 17. Jänner 1849, kommen folgende, aus Anlaß des mangelhaften Manuscriptes unterlaufene, störende Fehler zu berichtigen: Seite 456, 1. Spalte, 20. Zeile von oben, soll es beißen: bloß an einen früheren Tag zu erinnern.
" 456, 2.,, 16.,,,, "..,,,, Vellejus Paterculus II.,,
456, 2,, 26.,, ",, " " " Daß freut mich.
,, 457, 1.., 24. ",,, ,,,,,, der Strafe, die Knutenhiebe
,, 458, 1.,, 11.,,,, unten ",, " den nämlich, daß
,, 459, 1. " 24.,, " oben, nach: ". Nos quoque poma natamus" fehlt der Satz: Reichsäpfel und Pferdeäpfel werden sich sichten.
,, 460, 1.,, 18. ",, nuten, soll es heißen: für uns einen Gebrauch zu machen.
Kremsier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.