Staatsbürger zugänglich sind, daß er dazu auch die Ansprüche nach dem einzigen Maßstabe der Befähigung hat, und ich glaube, daß dieser Abänderungsantrag, weil er deutlicher ist, weil er die Gleichheit kräftiger ausspricht, auch ein gut gestellter ist.
Mein weiterer Antrag ist, in dem §. 3 nach dem Satze: "Ausländer find vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen" zu stellen: "Ausnahmen sind nur bei höheren Unterrichtsanstalten, bei technischen Staatsanstalten und für die Kriegsmarine statthaft." Dieser Antrag für höhere Unterrichtsanstalten ist, glaube ich, schon gestellt worden, ich fasse ihn auch in meinem Amendement auf, weil ich es unumgänglich notwendig halte, diese Ausnahme auszusprechen. Es würde von dieser Tribüne gegen ein ähnliches Amendement eingewendet, daß es für die Gesammtheit der österreichischen Staatsbürger eine Brandmarkung wäre, wenn man in den Gründrechten selbst die Unfähigkeit für wissenschaftliche Fächer ausdrücken, dadurch gewissermaßen an das Ausland für ähnliche Kräfte appelliren wollte. Es ist sehr schön, das Selbstvertrauen bildet allerdings die Gründlage und zwar die kräftigste Grundlage des Selbstbewußtsein und der Kraft. Allein, meine Herren, mit derlei Vertrauensbezeigungen unserer Fähigkeiten reichen wir im practischen Leben nicht aus. Ich erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Universitäten hinzuleiten. Es wird Ihnen nichts fruchten, wenn Sie in den Grundrechten hinstellen, die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei, wenn in Österreich nicht auch Männer vorhanden sind, welche die freie Wissenschaft auch frei, von der Idee der Freiheit durchdrungen vortragen können. Und woher sollen diese Männer kommen? Ich gestehe ehrenwerthe Ausnahmen zu, allein im Allgemeinen kann es unmöglich der Fall sein, daß eine hinlängliche Anzahl von geeigneten Männern für alle Fächer der Wissenschaft vorhanden sei, und wenn nicht auf den Universitäten die Jugend durch Herbeiziehung von solchen Elementen bald ihrem Ziele zugeführt wird, dann, meine Herren, verkümmern wir trotz den freisinnigsten Paragraphen der Grundrechte. (Beifall.) Eine zweite Ausnahme,, bei technischen Staatsunternehmungen" hat auch seine Bedeutung, es bezieht sich auf das Bergwesen, es bezieht sich auf jene Unternehmungen, welche theils vom Staate nur geleitet werden, oder im Interesse des allgemeinen Wohles vom Staate eingerichtet werden müssen. Um einen speciellen Fall dafür anzuführen, erwähne ich die Nothwendigkeit der Einrichtung von großartigen Maschinenanstalten von Seite des Staates; die Privatindustrie ist in dieser Beziehung nicht hinlänglich, ihre Kräfte reichen nicht aus; wir haben Beispiele von Unternehmungen mehrerer Art durch Private, die in Österreich durch vorherrschende ungünstige Verhältnisse bald ihren Untergang gesunden haben. Es ist aber für die österreichische Industrie sehr nothwendig, vom Auslande in dieser Beziehung unabhängig dazustehen; es ist nothwendig, daß, wenn auch mit Opfern von Seiten des Staates, großartige Maschinenanstalten errichtet werden.
Die Nothwendigkeit einer weiteren Ausnahme findet sich bei der Kriegsmarine vor. Ich will nicht das widerlegen, was so beredte Redner heute gesprochen haben, bezüglich Dalmatiens. Ich bin ganz damit einverstanden, daß wir in unserer Monarchie Kräfte haben, um daraus eine Kriegsmarine heranzubilden, allein eben dadurch, daß die Kräfte nur vorhanden sind, aber erst herangebildet werden müssen, glaube ich, daß die Kriegsmarine, welche wesentlich auch in neuester Zeit mit der Dampfmarine verbunden ist, die Ausländer nicht entbehren könne, und ich kann diesen Schritt des Ministeriums, dafür das Wort ergriffen zu haben, nur loben. Gegen den Antrag, welcher in der Richtung gestellt wurde, daß Ausnahmen den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten bleiben, daher es nicht nothwendig sei, selbe in den Grundrechten zu bestimmen, muß ich mich offen erklären; ich glaube, daß es bei unseren Verhältnissen allerdings nothwendig sei, sie in den Grundrechten zu bestimmen, denn ich habe nicht viel Vertrauen zu den künftigen Bestimmungen. Ob wir an diesen Bestimmungen Antheil nehmen, ob diese nicht im Wege der so beliebt gewordenen Ordonnanzen erfolgen, ob diese Bestimmungen nicht künftigen, legislativen Körpern vorbehalten bleiben, deren Zusammenstellung, und unter welchen Einflüssen sie erfolget, unbestimmt ist? diese Fragen sind noch nicht gelöst. Dieß Alles beunruhigt mich, und ich wünschte, in den Grundrechten wirklich alle jene Verwaltungszweige, wo diese Ausnahmen stattfinden dürfen, bezeichnet zu sehen. (Verläßt unter Beifall die Tribune.)
Präs. Ich erlaube mir, aus Anlaß der Begründung dieser Anträge die Unterstützungsfrage zu stellen. Der erste Theil des Verbesserungsantrages des Abg. Szábel ist ein Unterantrag zu dem des Abg. Schuselka, und geht dahin, von den Worten:,, Adelsbezeichnungen jeglicher Art" die Worte: "jeglicher Art" wegzulassen. Es ist eigentlich das fünfte Minoritätsvotum zu §. 3. Wird dieser Antrag unterstützt, wegen Hinweglassung dieser Worte? (Wird nicht zureichend unterstützt.) Der zweite Antrag lautet: "Zu den öffentlichen Ämtern und Staatsdiensten sind alle dazu befähigten Staatsbürger gleichberechtigt. Es gibt keinen ändern Vorzug, als den der höheren Befähigung." Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zureichend unterstützt.) Der weitere Antrag, die Ausländer betreffend, geht dahin, nach den Worten,, ausgeschlossen" komme die Bestimmung: "Ausnahmen sind nur bei höheren Unterrichtsanstalten, technischen Staatsunternehmungen und für die Kriegsmarine statthaft." Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zureichend unterstützt) Der Abg. Fischhof hat dem Abg. Sierakowski das Wort abgetreten, derselbe hat bereits gesprochen. Es trifft nunmehr die Reihe den Abg. Löhner.
Abg. Löhner. Es ist kurze Zeit, daß ich auf dieser Bühne stand, doch sehe ich mich heute in einer ganz anderen Weise hier. Wenn es mir neulich schien, als ob eine gewaltige Geisterschlacht in diesem Haufe gekämpft würde, nicht unähnlich jener hehren Hunnenschlacht, so gemahnt es mich heute idyllisch. Es ist mir, als sehe ich ländliche Kinder um einen Hafen streiten, in dem einmal ein Brei war, ob er noch darin ist oder nicht. Um den Hafen wird gestritten, und geht der Häfen darüber zu Trümmern; findet es sich endlich, daß der Gegenstand des Streites nichts als eine bloße Erinnerung war, nun so gehen die Streiter ebenso heiter nach Hause, als wenn ihr Kampf ein wirkliches Ziel gehabt hätte. In der Hinsicht brauchte ich vielleicht mich nur kürzer zu fassen, an einen früheren Tag, wo ich auch nur in heiterer Weise eine kleine Operation an unseren socialen Verhältnissen zu versuchen glaubte, indem ich proponirte, den Adel so ganz in Stille abzuschaffen. Ich habe mich dazu überzeugt, daß ich mir hier unnütz Mühe gegeben habe, es ist nach mir ein Redner gekommen, der mich überflüssig mache; jener Ajax des Reichstages, der mit eisernen Schritten wahrhaft werth des Namens "Vertreter von Eisenbrod," hier in diesem Reichstage den Räum umschritten, in dein wir frei sein sollen; den Raum, der weit genug ist für das hochtragendste Männerhaupt, weit genüg, um Räum zu geben für die freiheitathmendste Brüst, der würde auch heute mit gewaltsamer Wucht, mit einem Schlag das niederwerfen, was vielleicht eine leichtere Hand auch niederzuwerfen vermag. Ich will ihm diese Mühe ersparen, und erlaube mir darum etwas breiter zu sein, als ich mir sonst hier gestattet hätte. Ich habe aufmerksam sämmtlichen Reden hier zugehört, und manches übergehe ich, was bereits gründlich vorgebracht, was mir befriedigend widerlegt scheint: allein ich habe doch noch einige Punkte gefunden, an welche ich mich zu hängen glaube. Ich spreche für den Paragraph, das heißt, ich spreche für die meisten Sätze, die in diesem Paragraphe stehen, und spreche nur in einem Punkte für das Amendement Schuselka; warum, werde ich auszudrücken die Ehre haben. Ich sehe mich genöthigt, auf einige Punkte zurückzukehren, die von den früheren Rednern vorgebracht worden sind, die aber nach meiner Meinung noch nicht volle Würdigung gefunden haben.
Ich komme hauptsächlich auf die Bemerkungen des Abgeordneten für Tachau. Ich muß vor Allem meine Freude ausdrücken, daß das Auftreten des Abgeordneten bei diesem Paragraphe und nicht bei dem ersten eine seltsame Befürchtung zerstreut hat; ich weiß nicht, wie es kommt, und ich bedauere, daß ein Abgeordneter für einen Bezirk von Wien auf dieser Tribüne Anlaß nahm zu Ausfällen gegen dieses Mitglied, daß man hier so viel von einem angeblich gedruckten Neuentwurfe der Grundrechte sprach.
Ich bin überzeugt, und es hat sich auch wirklich bei diesem Falle herausgestellt, daß wohl der Herr Abgenete für Tachau nur einen einzelnen Antrag gestellt hat, aber weiter nichts, daß das also wahrscheinlich nur ein Scherz war, den man auf seinen Namen hat drucken lassen, was in jetziger Zeit nicht schwer ist. Es ist dieser Entwurf niemals von ihm anerkannt worden, und ich muß gestehen, daß ich diesen Entwurf der Grundrechte in meinen Träumereien einen Entwurf der Grundrechte des Vellejus Paterculus zu nennen gedachte, oder einen Entwurf, wie man eigentlich dem Volke im Grunde keine Rechte lassen sollte. Wie gesagt, das hat mich sehr erfreut, daß nichts daran ist. Ebenso muß ich meine Freude bei dieser Gelegenheit ausdrücken, daß dießmal das Ministerium im Hintergrund geblieben ist. Bei dem 1. §. zog es Wolken zusammen wie Zeus und donnerte, dießmal kommt nur eine friedliche Iris, der Abgeordnete für Tachau, und bringt uns aus zweiter Hand die Botschaft des Göttervaters. Freut das mich, meine Herren, Sie wissen, die Iris ist der Regenbogen, und berechtigt uns, ihn als ein schönes Zeichen für unsere weitere Zukunft anzusehen. Indessen muß ich gestehen, hat der Herr Abgeordnete für Tachau bedenkliche Bemerkungen gemacht über einzelne Punkte, und ich werde mich bemühen, ihm, so weit als meine Logik reicht, entgegen zu treten.
Der Abgeordnete für Tachau hat vor Allem sich gegen diesen Paragraph, so wie er dasteht, scharf und schneidend ausgesprochen, weil er eine zusammengewürfelte Mosaik sei, er hat uns gesagt, es seien Dinge zusammengestellt, die nicht zusammengehören, er hat vorgeschlagen, Dinge wegzulassen; was aber dann mit ihnen zu geschehen habe, das hat er nicht gesagt. Ich setze zwar voraus, daß er sich vorgenommen hat, bei einem entsprechenden Paragraphe jene Stellen wieder einzuschalten, allein ich bin durch einen seltsamen lapsus memoriale dieses Abgeordneten daran irre geworden. Er hat bemerklicht gemacht, daß der Ausschluß der Ausländer vom Eintritte in Civil und Militärdienste nach dem Antrage von 8 Männern des ConstitutionsAusschusses hier weg zu fallen habe. Er hat aber den kleinen Umstand vergessen, daß dieselben Männer diesen Punkt wo anders, und zwar beim §. 27 einzuschalten ausdrücklich beantragt haben. Alle diese 8 Männer haben also mit der einen Hand hier weggenommen um es mit der ändern dorthin zuzulegen. Das hat aber der Abgeordnete nicht ausgesprochen Ich muß leugnen, daß der Ausspruch ein richtiger ist, nach welchem hier heterogene Dinge zusammengewürfelt wären. Der Herr Abgeordnete hat nämlich in Bezug auf die Ausländer bemerkt, es sei ganz unzulässig, eine Beschränkung des Eintrittes der Ausländer in österreichische Staatsdienste vorzubringen, wo es sich bloß um das Princip der Gleichheit der Staatsbürger und dessen Consequenzen handelt. Nun, es Ist etwas Eigentümliches, und es mag vielleicht das Studium des römischen Rechtes dazu beigetragen haben, daß der Herr Abgeordnete sich nur auf Principien und deren formale Folgen einlassen will.
Meine Herren! Wir müssen doch einen Inhalt des Principes haben, wenn uns die Consequenzen etwas nützen sollen. Nun denken Sie sich, meine Herren, wenn es heißt:,, Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich," was ist damit eigentlich den Staatsbürgern gegeben? denken Sie sich ein Rußland ohne Bojaren, wo alle acht und dreißig Millionen einem Gesetze unterworfen sind!!! Wäre da nicht das schöne Gesetz der Gleichheit vollkommen da? Da haben Sie, meine Herren, die Consequenzen eines leeren Principes; da folgt die Consequenz von selbst: es unterliegt Jeder der Strafe, in die Bergwerke geschickt zu werden, der Strafe der Knutenhiebe in gleicher Zahl zu empfangen. (Heiterkeit.) Das sind lauter Consequenzen, meine Herren!
Worin liegt der Fehler? Daß das Princip selbst ein formales ist, nämlich die gleiche Berechtigung oder Nichtberechtigung ausspricht, ohne einen Gegenstand, denn ein Minimum der Berechtigung ist am Ende eine gleiche Nichtberechtigung; darum hat der Constitutionsausschuß ganz wohl bei dem Punkte, wo er die Gleichheit aller Staatsbürger aussprach, in Bezug auf den Zutritt zu den öffentlichen Ämtern auch jene Beschränkung gemacht, durch welche erst die Summe der öffentlichen Ämter eben ein Allen gleich zugängliches, für sie vertheilbares und an sie wirklich entfallendes Gut ist, nämlich dadurch, daß er dafür gesorgt hat, daß nicht diese Ämter so hinten herum an Fremde gegeben werden, während die Anderen das gleiche Recht hätten graue Practikanten zu werden. Meine Herren, es hat Zeiten bei uns gegeben, und diese Zeiten haben erst aufgehört, als Österreich Belgien verloren, wo dieser Paragraph jeden Tag seine schreiende Anwendung gefunden hätte. Sie werden gewiß in Ihrer Familie irgend einen alten Herrn wissen, der Ihnen von der Zeit erzählen wird, wo die belgischen und französischen Namen in den Schematismen sowohl des Kriegs als Civilstandes wimmelten und die gleichen Österreicher hatten auch die gleiche Berechtigung, es konnte Einer wie der Andere unbefriedigt vom Thore gehen, durch welches man zu Staatsdiensten einging.
Die Consequenzen eines Begriffes sind wenig, wenn man seinen Inhalt wegschneidet, und so, meine Herren, ist es ganz, gut und logisch verbunden, daß, nachdem man gesagt hat, die Gleichberechtigung der Bürger existire, daß auch dafür gesorgt werde, daß ein Object da sei, auf welches die Gleichheit gehe, nämlich daß nicht ein Ausländer, ein Schweizer, ein Belgier dem Inländer das wegnehme, was eigentlich den Werth des Rechtes oder vielmehr den Gegenstand dieses Rechtes ausmacht. So hat nun weiteres der Herr Abgeordnete für Tachau, in einer Art, die, um seine edle Ausdrucksweise zu gebrauchen, ein Merkstölpel für die Kammer sein soll, dekretirt: es gehört nicht hierher, daß hier ein Satz gegen erbliche Auszeichnung vorkomme, das ist eine Prärogative der Krone, solche zu verleihen, und hat in den zweiten Theil der Constitution zu kommen; wieso, meine Herren, handelt es sich hier um das Recht, welche Auszeichnungen der Monarch zu geben habe? Wie der Abgeordnete sagt, hat sich der Constitutionsausschuß wirklich eingelassen, festzusetzen, welche Orden der Monarch zu errichten, habe, welche Titel er vertheilen dürfe; nein, meine Herren, er hat nicht die Art der Auszeichnungen bezeichnet, das gehört allerdings zum sogenannten königlichen Rechte, was der Herr Abgeordnete für Tachau nach einem biblischen Ausdruck hier angewendet hat. Es handelt sich hier um die Gleichberechtigung, die Gleichberechtigung des Verdienstes ist aber nicht mehr da, wenn das, was ich vielleicht im Schweiße meines Angesichtes, mit meinem edelsten Herzblute mir erkämpft habe, ein Anderer neben mir hat, bloß weil er, um mit Beaumarchais zu reden, sich die Mühe gab, geboren zu werden. Meine Herren, ist das die Logik, die uns so schneidend entgegen getreten war?. Ich muß gestehen, daß ich erstaunt bin, daß man glaubt, daß eine Versammlung, wie ich sie hier sehe, sich mit solchen Phrasen abspeisen lassen, daß sie solche Schnippchen in's Gesicht hinnehmen wird. Wie gesagt, bedauere ich, daß ich solche Ausdrücke wiederholen muß, wie sie ein Herr Redner gebraucht hat von dieser Tribune, ich wünschte, daß von hier das Edelste in der edelsten Form erschallte; allein, hat man diese Tribune benützt; wie ich sie schon benützen hören mußte, zu unwürdigen Scherzen, zu anmaßenden Sophistenphrasen, so muß auch ich in den Vorräthen der deutschen Sprache nach Knütteln suchen. Es ist eben so ganz ruhig gesagt worden, mit einer Sicherheit, die an die Zeit erinnert, wie sie Tacitus geschildert hat. Die Verfügung bezüglich der Ausländer gehöre nicht hierher, die Anstellung der Ausländer sei eine Verwaltungssache. So, meine Herren?! Enthält die Bestimmung, wie sie hier steht, etwas, wie die Anstellung der Ausländer stattzufinden hat? Nein, meine Herren, hier handelt es sich um die Rechte des österreichischen Bürgers, und wir haben sie festzusetzen, seine Rechte, denn dafür sind wir der constituirende Reichstag. Nicht wer ein Amt zu verleihen hat, sondern wer eine solche Befähigung hat, daß er überhaupt in Österreich ein Amt erhalten könne, werbefähigt sein soll, mit uns den Bürgern dieses Staates in Concurs zu treten, das steht hier, und das müssen wir auszumachen haben, denn wir, nicht die Verwaltungsbehörden, haben die Volksrechte zu gründen, also gehört auch das in die Volksrechte, wer das Recht haben soll, mit den Männern des Volkes die Vortheile zu theilen, welche in einem Amte liegen. Es ist in Bezug auf den zweiten Absatz weiter die Bemerkung gefallen, daß man den Adel hier gleichsam ein zweites Mal noch der Standesvorrechte zu berauben sucht, daß man ihm gleichsam hier noch ein letztes Denkmal unehrensvoll setzen will, indem man ihn speciell abschafft; das ist durch das Amendement des Abg. Schuselka gehoben, denn das Amendement Schuselka geht weiter, ich habe daher in dieser Hinsicht die Argumentation des Abg. für Tachau weiter nicht anzugreifen. Wohl aber muß ich die Argumentation angreifen, wenn man uns bedenklich machen will, daß in unseren Grundrechten die Fassungen, welche durch ein Präsens ein Gesetz ausdrücken, unpassend, das sie eines Grundgesetzes unwürdig seien, als zu scharf und deutlich Zeit, Ort u. s. w. der Adelsabschaffung datirend, statt abgeschlossen und wortkarg außer und oben aller Wirksamkeit zu stehen, wie die römischen Zwölftafeln. Warum, meine Herren, sollen wir, die wir das Volk vertreten, die wir das Volk sind, mit sanften, seidenen Feiertags und Fräuleinworten die Dinge anfassen, statt sie mit dem rechten Namen zu nennen? Warum sollen wir es nicht als ehrenvolles Denkmal betrachten, daß man sagt: "Von diesem Jahre an, wurde die wahre Gleichheit in Österreich hergestellt." Meine Herren, wir machen mit den Grundrechten ein Stück Geschichte, warum sollen wir nicht das Datum zu einem Punkte hinzufügen, der nicht der letzte sein wird, uns Ehre zu machen, wenn ihn diese Kammer annimmt. Ich habe mich fernerhin über einige Bemerkungen auszulassen, in Bezug auf welche Art der Adel aufzufassen sei.
Es ist der elegische Standpunkt des Mitleids, den sich der Abgeordnete für die Josephstadt, als auch der landschaftlichidyllische, den der Abgeordnete von Sternberg genommen hat, schon gewürdigt worden. Ich werde vielleicht noch darauf zurückkommen. Vor Allem aber muß ich den festhalten, um welchen sich die ganze Debatte zu drehen scheint, denn daß man uns versichert, es sei unrecht von uns, den Adel abschaffen zu wollen, da er ja keine Standesvorrechte mehr haben solle, und daher fälle der Grund hinweg, ihn abzuschaffen. Ich muß gestehen, daß der Kern der Sache derselbe bleibt, wenn man sich klar macht, und das habe ich in den meisten Reden vermißt, für was man den Adel hält. Ein Redner hat gesagt: Es sei eine Belohnung des Ersten, und ein Gut, ein Besitz des Zweiten. Seltsame Theorie! Er soll ein Besitzthum sein? Sagen Sie, meine Herren, was ist das für ein Besitzthum, mit welches sie die wichtigsten Atribute des Besitzes nicht anwenden können? Sie können ihn nicht consumiren, nicht weiter geben, nicht einmal durch den eigenen Willen vernichten, denn der Adel ist ja erblich, und wenn ich heute auf den Adel verzichte, so hat mein Sohn das Recht, aus der Taufmatrik zu beweisen, daß er das Recht auf den Adel hat, denn er ist adelig geboren.
Sie haben weiter gehört, daß dieser Adel kein Vorrecht sei. Seltsam! Was soll der Adel denn sein, wenn er nicht ein Privilegium ist, und ein Privilegium ist er, denn es ist das Gesetz dafür da, daß wer den Adel führt, ohne ihn vom Staate erhalten zu haben, der fiskalischen Action unterliegt. So ist es ja ein Vorrecht; denn der Staat straft Denjenigen, der einen Titel führt, ohne ihn vom Staate erhalten zu haben, so gut wie den, der einen Fabrikzweig betreibt, auf den Andere ein ausschließendes Recht haben. Ich muß gestehen, daß ich mich wundere, daß die Herren uns haben glauben machen wollen, es handle sich bloß um einen bevorzugten Gerichtsstand, um eine Ausnahme bei der Rekrutierung. Die Führung des Titels selbst und der Genuß der damit verbundenen Achtung ist das Grundvorrecht des Adels, von welchem die ändern abhängen; und man sagte uns, wenn diese Vorrechte abgeschafft sind, so liege an dem Titel nichts! So lange es ein Gesetz gibt, welches den Einen straft, der einen Titel führt, und den ändern Bevorzugten nicht, so ist das keine Gleichheit vor dem Gesetze. Das Gesetz macht vielmehr gerade den Unterschied. Ich muß weiter erinnern, und ich muß gestehen, daß ich mich wundere, daß ich als ein Nichtjurist Ihnen dieß erzählen muß, wo ich so viele Juristen und Verwaltungsbeamte in diesem Haufe sehe, die ich gewiß nach reifer Überzeugung mit bestem Willen die Wahrheit über diese Frage habe sprechen gehört. Ich muß Sie erinnern, meine Herren, daß ein Adeliger zum Bürgerlichen degradirt wird, wenn er ein schweres Verbrechen begeht, und man erzählt uns, daß der Adel kein Vorrecht ist. Nun wohlan, ich nehme es mit euch an, sagt, daß der bürgerliche, der ein Criminalverbrechen begeht, zum adeligen degradirt werde, dann wird der Adel kein Vorrecht mehr sein. Das, meine Herren sind positive Punkte, und ich glaube, daß man nicht Lehrer des Rechtes, nicht Verwalter des Rechtes zu sein braucht, um es aus dem Gesetzbuche zu wissen, und es hier anzuführen, wenn man es weiß. Man hat uns weiter gesagt, wir können den Adel nicht aufheben, der Adel wurzelt in den Erinnerungen des Volkes; der Adel ist etwas inmaterielles, ihr werdet ihn nicht treffen! Da antworte ich, wie einst August der Starke, als er mit Kaiser Joseph dem Ersten in der Burg schlief, und ein Jesuit als Gespenst verkleidet ins Zimmer trat: laßt mich den Streich nur zur Probe führen, wenn er nicht trifft, so ist es ein Gespenst. Laßt uns die Probe machen, wir wollen sehen, ob das, was wir vorschlagen wirkt oder nicht! Laßt uns den Adel vom Staate ablösen, und sehen, ob er ohne denselben fortbestehe. Nimmt man den Punkt hinweg, wo er durch die Gesetze mit dem Volksleben zusammenhängt, und dann laßt uns sehen in 30 Jahren, wie viel vom Adel übrig sein werden. Ist es die Erinnerung des Volkes, auf die man sich heute so gerne beruft laßt uns den Streich führen, wir wollen sehen, ob der Streich das Gespenst nicht trifft. Wenn man uns aber gleich wieder weiter sagt: Der Adel erhält sich in historischen Familien, so vergißt man ganz, daß auf eine Familie, die wie ein Haus Lichtenstein, Schwarzenberg Staatsmänner und Helden aufzuzählen hat, eine Masse adeliger Häuser kommt, von denen man nichts weiter sagen kann, als: Sie wurden geboren, um künftig zu vermodern. Wohlan, meine Herren, geben Sie den Adel, indem Sie es so machen, wie der Schuselka'sche Antrag lautet, einer reinen und ehrlichen Probe Preis, und wir werden sehen, ob es da auch heißen wird, wie es in der etwas übelriechenden Fabel des Phädrus heißt:,, Nos quoque poma natamus." Es werden Schwarzenberg und Lichtensteine übrig bleiben, o ja, aber so viel anderer Bodensatz wird herunterfallen, und der Adel wird dann das sein, was er sein kann und sein soll, die Erinnerung an geschichtliche Geschlechter. Wozu soll auch der ganze Wust von Geschlechtern, deren Ursprung ist, daß sie Mantelkinder ehemaliger Patentaten, Abstammlunge geadelter Kamnierdiener, ergrauter Rechtsverdreher, nichtswürdiger Schmeichler sind. Und wenn das Blut den Adel macht was dann? Es hat überhaupt ein ausgezeichneter deutscher Schriftsteller ein Wort gesagt, was ich so hinwerfe, wie er es hinwarf: "Philosophen und Lakaien haben eine eigene Idee über Stammbäume." Ich will weiter keine Erörterungen an diesen Satz knüpfen, allein was den Adel betrifft, ist er so wahr, wie bei Bürgerlichen. Ich, meine Herren, darf das sagen, denn ich habe dasselbe Unglück, wie der vorhergehenden Redner mehrere es hatten, ich habe mich bisher auch zum Adel gezählt. Ich für meinen Theil war auch bereit, nach dem Muster der Herren Abg. für die Josephstadt und Krems meinen Adel zu emballiren und ihn auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen, allein er ist mir unter der Hand seiner Kleinheit wegen weggekommen.
Man hat fernerhin uns versichern wollen, der Adel und die Aristokratie feien dasselbe. Nun, es wird wohl nöthig sein, später uns klar zu machen, inwiefern in gewissen Beziehungen der Adel und die Aristokratie zusammenfallen oder nicht. Auf keinen Fall sehe ich, wenn ich einen Streich führen kann, die Notwendigkeit ein, diesen Streich zu unterlassen, weil ich nicht den zweiten Streich zugleich führen kann. Die Aristokratie, wie uns ein verehrter Vorredner versicherte, wird bleiben. Als Begriff gewiß! Denn es gibt Aristokratie für alle Stände. Allein es handelt sich eben um jene Überreste, um jenes halbabgestorbene aristokratische Institut, wie es unser Adel ist, unser Adel, der weder ein Feudaladel ist, der zu gleicher Zeit kriegerisch wäre, wie er es in der Türkeitheilweise noch heute ist; noch ein Legislaturadel wäre, der mit großen Besitztümern verbunden, zu gleicher Zeit erblicher Gesetzgeber zu sein bestimmt ist. Ich unterlasse es, eben diesen Punkt mehr zu besprechen. Der Adel in England ist ein Institut, welches in seiner historischen Entwicklung, in seinem Lande aus innerer Berechtigung lang gedauert hat, obwohl es scheint, daß auch dort der Pairie die letzte Stunde geschlagen hat Wohl aber muß ich bemerken, daß ich andererseits nicht begreife, wie, wenn wir die großen Standesvorrechte des Adels abgeschafft haben, man glauben kann, daß der Adel darum erlöschen werde; wenn man meint, es soll die Zeit es thun, die Zeit solle ihn abschaffen, so erlaube ich mir, kurz zu bemerken, daß wir ja eben auch ein Stück Zeit sind, und daß es eben darum gesetzgebende Versammlungen geben müsse, um zuweilen ein Stuck Zeit zu machen. Warum sollen wir das nicht, warum wir nicht den Adel jetzt, wo wir bei dieser Bestimmung sind, seiner Bestimmung zuführen? Seine Bestimmung war wie jedes Organischen seine Periode durchzulaufen, und endlich als Bodensatz zu bleiben. Entgehen kann Niemand, keine Schöpfung diesem Geschicke, und es scheint mir ein vergebliches Hintanhalten zu sein, uns bewegen zu wollen, den Adel noch einige Zeit zu erhalten. Wenn man uns warnt, daß die Volksmeinung noch nicht so weit gekommen sei, so erlauben Sie mir, meine Herren, zu bemerken, daß eben dazu die Gesetzgebung ist, um an den Zuständen dasjenige zu verbessern, was durch eigenen Impuls sich nicht verbessern kann.
Wenn die Gesetzgebung nicht etwas weniges dem Volksvorurtheil vorausgeht, meine Herren, so werden Sie niemals Gesetze haben, die besser sind, als Volksvorurtheile, und vollends in einer Zeit wie die unsrige, in welcher die Revolution eine Thatsache geworden ist. Da, meine Herren, möchte ich wohl die Staatsweisen auffordern, zu bedenken, daß, wenn sie die glänzenden Stoffe eines alten Staates in ein neues Gebilde gießen wollen, sie die Form weiter machen müssen, weiter als sie nöthig glauben für die Masse des Eines, denn sonst dürfte sie zu enge werden, und dann die Form springen. Das bedenke der Herr Abg. für Tachau, ehe er uns so schön ein altes Bild auffrischt: daß die Grundrechte ein Januskopf vor und rückwärts blickend sein sollen, sonst wird das doppelte Sehen eben nur ein doppeltes Blindsein nach vor und rückwärts. Man hat ferner vom Adel gesprochen als dem Schätze der Fürsten. Nun darauf glaube ich, brauche ich nicht viel zu erwidern. Nehmen Sie den Adel in Preußen unter Ludwig dem Bai er, in Österreich, unter Friedrich dem Streitbaren, in Frankreich unter Richelieu, in Schweden unter den Wasa's, so wissen Sie, was der Adel gethan bat, um die Monarchie zu stützen. Was ein Adel aber vollends thun soll für die Monarchie, dem Sie die Vorrechte nehmen, das weiß ich nicht; und nachdem der Herr Redner von Sternberg doch selbst der Meinung war, daß man die Vorrechte abschaffen soll, so kann ich mir nicht mehr vorstellen, in welcher Form dieser Adel sich gleichsam als Bollwerk zwischen die Dynastie und das Volk stellen soll, als spanische Wand höchstens. Diese Rolle hat er schon lange gespielt, bis in den Märztagen eine ziemlich grobe Volksfaust diese spanische Wand durchstieß. Ich habe gehört, daß der Adel jene Märztage vorbereitete, da sind vermutlich die Stände Niederösterreichs gemeint. Ich kann mich besinnen, daß in Wien die Herren Stände sehr unentschlossen da saßen, als gewisse andere entschlossene Leute, von denen, glaube ich, viele seitdem von Wien mit Schub transportirt worden sind, darunter auch einige wegen Theilnahme am 15. Mai als diese Leute herein traten, und den Vätern des Landes die Richtung wiesen, die sie in diesem Augenblicke offenbar verloren hatten. Am 13., 14. und 15. März, meine Herren, da muß ich gestehen, glaube ich, hatten die Stände, die man hier mit dem Adel zusammengeworfen hat, nur das Verdienst, welches die Tresse auf dem Kleide hat, sie wurden eben getragen. Die Behauptung, daß dadurch der Adel erst recht befestiget werden werde, wenn man von nun an den Adel nicht mehr verleihen werde, ist auch eine Paradoxie, möchte ich sagen, denn sie setzt ganz andere Maximen unseres Handelns voraus, so viel sie uns einreden, als es wirklich der Fall ist, wenn es sich darum handelt, von dem Adel für uns einen Gebrauch zu machen, den Adel auf uns übertragen zu lassen. Wenn es sich bloß darum handelte. von dem Adel für einen Gebrauch zu machen, den Adel auf uns übertragen zu lassen, wenn es sich bloß darum handelte, dem Adel wehe zu thun, so würde ich ein solches Raisonzement begreifen; allein wir sind hier ohne Liebe und ohne Haß, außer für die Idee, die uns begeistern soll, und daher ist es ganz gleichgültig, ob für diejenigen der Adel noch beibehalten, und mehr und mehr werth werde.
Die Hauptsache ist, wenn der Adel nicht mehr verliehen wird, wird er kein Gegenstand der Eitelkeit für den Einzelnen sein, und was noch wichtiger ist, es wird das verletzende Gefühl aufhören, zu wissen, daß doch ein gesetzlicher Unterschied besteht zwischen jenen, die den Titel führen, weil sie ihn erhielten, und anderen, die ihn nicht führen dürfen. Der Herr Abg. mag hieraus schon practisch ersehen, was er aus der Geschichte wissen sollte, daß die Pharisäer und ihre Art durchaus nichts dem Stand nach Exelusives waren und noch sind. Sie waren eine Secte, die der Werkheiligkeit und Formallogik huldigte, und bestanden hauptsächlich aus freiwilligen Professoren des jüdischen Kirchenrechtes. Es ist aber überhaupt, um von den Pharisäern zu schweigen, eine kleine Escamotage gemacht worden, die mir aber sehr bezeichnend scheint; man hat Ihnen gesagt: Man kann dem Adel seinen Namen nicht nehmen, darum laßt ihn stehen. Wer hat davon gesprochen, dem Adel seinen Namen zu nehmen? der Name mag bleiben, wir sprachen nur von Titeln, und die Titel, meine Herren, sind alte Erinnerungen an ehemalige Ämter. Der Graf, der Herzog, der Fürst bezeichnen aus alten Zeiten her noch Häuptlingsstellen mit bestimmten politischen oder militärischen Functionen, und daher hat es sich immer nur um diese Titel gehandelt, was durchaus nicht der Name eines Menschen genannt werden kann. Denn Sie werden einsehen, wenn ein solcher Mann durch ein Criminalurtheil seinen Titel verloren hat, so bleibt ihm der Name doch, das Gesetz hat ihm den Namen gelassen, und so gut können auch wir jene Titel nehmen, indem wir sie nicht mehr anerkennen, und kein Mensch wird davon sprechen können, daß der Name, dieses heilige Besitzthum des Einzelnen, beschädigt worden sei.
In Bezug auf den zweiten Punkt, auf die Bestimmung bezüglich der Ausländer schließe ich mich dem Amendement meines Freundes Brestel an, auch ich bin der Meinung, daß die Wissenschaft Freizügigkeit besitzen müsse. Gegen die Freizügigkeit der Wissenschaften wird von keiner Seite, von keiner Nationalität eine Einwendung gemacht werden. In Bezug auf die Marine ist bereits das Nöthige erwähnt worden. Und ich kann nur über einen Punkt mein Erstaunen nicht verbergen, daß meiner genauern, zufällig genaueren Kenntniß nach, da ich längere Zeit an jener Küste gelebt habe, in keiner Branche so wenig Ausländer waren, da wir doch wissen, daß die Ausländer überall Zutritt hatten, als in dieser. Wir haben ganze Regimenter, von denen alle Officiere Engländer sind, Cavallerie Regimenter, allein von Fremden in unserer Marine weiß ich sehr wenig, beinahe nichts, und es muß gerechtes Erstaunen erwecken, warum bis jetzt dieser Zweig so wenig von Fremden gesucht sein sollte, da man doch bis jetzt in der Marine, so klein sie war, alle fremden Verbesserungen einzuführen gesucht hatte. Es muß jetzt wohl überraschen, wenn man voraus setzen sollte, daß wir gerade in diesem Augenblicke so absoluten Mangel hätten in der Marine an Seeofficieren, die die Organisation verstünden, wenn man die Urtheile von fremden seefahrenden Nationen über die Leistungen unserer Schifffahrt im Auslande gehört hat. Allein ich werde, wie gesagt, nicht dagegen sein, dem Ministerium in diesem Falle