Støeda 17. ledna 1849

aufmerksam auf Eugen von Savoyen, auf den General London. Hier könnte man entgegensetzen, und es ist entgegengesetzt worden, daß dem durch die Naturalisation abgeholfen werden würde. Allein im Militärdienste kommt es auf die Schnelligkeit des Augenblicks an, das Naturalisationswerk ist aber das Werk der Gesetzgebung, somit der Zusammenberufung der Kammer. Es würde der Vortheil verloren gehen, der sonst aus dem Eintritte eines Fremden in Militärdienste für uns erwachsen könnte. Anders verhält sich die Sache mit den Civildiensten. In Civildiensten kommt es eben nicht auf die Schnelligkeit des Augenblickes an, hier kann man mit dem Fremden unterhandeln, daß er sich naturalisiren lasse. Ein großes Hauptbedenken aber finde ich aus dem Entwurfe der provisorischen Gemeindeordnung heraus, insofern ich mich noch darauf erinnere. Es heißt darin: Die Mitglieder der deutschen Bundesländer können in die Gemeinde bei uns zugelassen werden. Es ist in Aussicht gestellt, daß die Deutschen in alle deutschen Provinzen einwandern, und Gemeindemitglieder werden können. Wenn wir sie nun ausnahmsweise in den Staatsdienst zu lassen, so ist dann zwischen den Ländern hier und denen in Deutschland fast gar kein Unterschied rücksichtlich des Bürgerrechtes. Es würde dieses vorzeitig zu einer neuen Reunion führen, wenn wir diese Ausnahme, daß die Ausländer in Civildienste zuzulassen sind, gestatten wollten. Daher habe ich das zweite Amendement, welches wohl dahin ging, ausnahmsweise auch die Ausländer in Civildienste zuzulassen, zurückgenommen, nachdem der Abg. Machalski es gestellt hat, und ich bleibe bei meinem ersten Amendement, wonach die Ausländer ausnahmsweise nur in die Militärdienste zugelassen werden können.

Präs. Das diesfällige Amendement des Abg. Kautschitsch hat schon die erforderliche Unterstützung erhalten. Der Abg. Schuselka hat das Wort.

Abg. Schuselka. Ich muß vor allem andern die Hoffnung aussprechen, daß nicht der ganz inhaltleere. durch einen früheren Beschluß angenommene §. 2 alter Fassung, und §. 1 neuer Fassung an der Spitze der Grundrechte bleiben werde, sondern daß in Betreff einer besseren Anordnung und Reihung der Paragraphe namentlich dahin gewirkt werden wird, damit nicht eine Verfügung, die eigentlich keine Verfügung ist, an der Spitze der Grundrechte stehe, daß im Gegentheile die Grundrechte wirklich mit dem wahren Grundrechte anfangen: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." Sie haben gehört, daß gestern ein Redner sein Bedauern ausgesprochen hat, daß über diesen hochwichtigen Satz: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich" so wenig gesprochen worden ist, daß keine dankende Äußerung über diese große Concession gewissermaßen, die mit diesem Satze den Bürgern Österreichs zu Theil wurde, gemacht worden ist. Nun, ich glaube, daß für die Auffassung eines solchen Grundsatzes, und weiter gedacht, auch für die Sanctionirung eines Grundsatzes, der sich von selbst versteht, und dessen Vorbehaltung das himmelschreiendste Unrecht wäre, in der That Niemand Dank schuldig ist, und in dieser Beziehung glaube ich, ist es bei allen Rednern der Fall gewesen, daß sie über diesen Paragraph lediglich mit der Äußerung hinweggegangen sind, daß sie nichts dagegen einzuwenden haben. Derselbe Redner, der es für nothwendig gefunden, Dankesäußerungen in Betreff dieses Paragraphes auszusprechen, der hat Sie auch aufmerksam gemacht auf die unermeßliche Tragweite dieses Satzes, und auf den unergründlichen Inhalt desselben, und merkwürdigerweise hat er, indem er die Unermeßlichkeit dieses Paragraphes emporhob, sie so sehr beschränkt, daß sogar der Adel aus ihr hinterher schwarz auf weiß hervorblickt, jedoch nicht zum Inhalte jenes Paragraphes nach der Meinung des Abgeordneten für Werfen gerechnet werde. Er hat ausgesprochen, mit diesem Satze sind Rechte gegeben, die unermeßlich sind, es ist unermeßliche Gleichheit ausgesprochen, und dennoch hat er dann vertheidigt, daß der Adel als Adel bestehend bleibe, also nicht von der Unermeßlichkeit dieses Satzes in Anspruch genommen werden soll. Ich komme dadurch zur Adelsfrage. Es ist viel leidenschaftliches und auch gründliches von Sachverständigen über diese Frage hier gesprochen worden. Ich erlaube mir, nach so vielen gründlichen Reden nur mit Nachdruck zu erwähnen, daß es nicht passend, daß es nicht zweckmäßig, nicht der Würde. dieser hohen Versammlung entsprechend ist, wenn diese Frage in einer Art behandelt wird, als wollte diese erste österreichische constituirende Reichsversammlung, diese auf der demokratischen Grundlage zu Stande gekommene constituirende österreichische Reichsversammlung bei dieser Adelsfrage lediglich ihre Erbitterung über den Adel aussprechen, und an dem Adel gewissermaßen ihr Müthchen kühlen. Ich halte es für nothwendig, für pflichtgemäß, daß hier, wo wir von der Abschaffung des Adels sprechen, nicht ein Sündenregister des Adels aufgezählt wird; man kann, wie über alle Institute, wie über alle Erscheinungen der Geschichte, ebenso weitläufig ein Taler, ein Verdammter des Adels, wie ein Lobredner desselben sein. Es unterliegt keinem Zweifel, und wer in die Blatter der Geschichte zurückblickt, sieht es,, daß der Adel großartiges geleistet, daß er eine lange Zeit die Weltgeschichte vorherrschend ausgefüllt, ihr den Charakter aufgedrückt, ihr die Richtung vorgezeichnet hat. Es war dieß eben die Zeit des Adels, und was er gethan hat, bestand lediglich darin, daß er eben seine Zeit recht begriff seine Zeit, sie tüchtig auffaßte, und klug benützte. Und wenn wir dieß betrachten in der Geschichte, so sollen wir Demokraten uns lediglich daran ein gutes Beispiel nehmen, wir sollen uns bemühen, so wie der Adel seine Zeit verstand, auch unsere Zeit zu verstehen, sie mit voller Kraft zu umfassen, und mit allem zweckmäßigen Aufwande unserer Kräfte für die Demokratie zu benützen. (Beifall.) Thun wir dieß, dann können wir mit stolzer Ruhe in diese Vergangenheit zurückblicken, die dem Adel gehört hat, weil wir das sichere Bewußtsein haben, daß die Zukunft nicht mehr dem Adel, sondern uns angehören muß. (Bravo.)  Mit Bitterkeit bei dieser Frage die Fehler, die Verirrungen und Ausartungen des Adelsinstitutes aufzählen, heißt sich über den besiegten Feind noch hermachen, denn besiegt ist der Adel in jeder Beziehung, in socialer, politischer und historischer Beziehung, und es entspricht nicht dem Bewußtsein wahrer Demokraten, die als solche das Bewußtsein der unwiderstehlichen Kraft, die ihnen durch den souveränen Willen des Volkes gegeben worden ist, haben müssen. Es widerspricht dem Charakter echter Demokraten, gegen den besiegten Feind mit Hohn und Schimpf aufzutreten. Wir müssen dem besiegten Feinde stolze Großmuth beweisen.

Ich sage, der Adel ist besiegt in jeder Beziehung; es könnte dieser Satz gerade in dem jetzigen Augenblicke, in dem jetzigen Stadium der österreichischen Geschichte etwas paradox erscheinen. Denn es ist nicht zu leugnen, daß vorübergehend gerade in diesem Augenblicke der Adel in Österreich, ja in ganz Europa vielleicht, mit einem Aufschwunge von Kraft, die man ihm kaum mehr zugetraut hätte, in die Geschicke der unmittelbaren Gegenwart eingreift, allein ich wiederhole nur, verstehen die Demokraten die Zeit, kennen sie das richtige Verhältniß ihrer Kraft, und sind sie fest entschlossen, von dieser Kraft den gehörigen Gebrauch zu machen, dann kann diese vorübergehende Erhebung der Adelskraft eben nur eine vorübergehende sein. Er ist besiegt, der Adel, in der öffentlichen Meinung, im socialen Leben, denn allenthalben sehen wir, daß der Bürgerstand, daß der Bauernstand zu immer höheren Stufen der Bildung hinaufgestiegen, und in dieser Entwickelung lange die Adelsbildung überragt. Wir sehen auch, daß der Adel nicht mehr im ausschließlichen Besitze jener Güter des Lebens ist, welche eine seine Weise des Lebens möglich machen; wir sehen allenthalben, daß der Bürgerstand dieselbe Bildung, dieselben seinen Lebensgenüsse entwickelt hat, und entwickeln kann, und mit um so größerem Stolze entwickeln kann, da er seinen Reichthum der eigenen Kraft, dem eigenen Erwerbe verdankt. (Bravo.) Wir sehen den Adel besiegt in politischer Beziehung, denn Niemand kann leugnen, daß die Bewegung unserer Tage nicht mehr die Bewegung einzelner Stände, sondern eine Volksbewegung im wahren Sinne des Wortes, eine Bewegung der Massen, ich sage es offen, der großen Massen ist. Wir selbst haben im Lause unserer Wirksamkeit dazu beigetragen, den Adel politisch zu besiegen, wir haben ihm jene Vorrechte genommen, die ihm gewissermaßen eine Mitregentschaft im Staate gaben, und viel weniger durch materiellen Gewinn, als dadurch, daß sie dem Ehrgeize des Adels schmeichelten, ein so vorzüglicher Gegenstand desselben gewesen sind.

Wir werden hoffentlich noch weiter gehen, wir werden diese großen Länderaufhäufungen der Fideicommisse brechen, und dadurch beitragen, den Adel als solchen zur politischen Unmöglichkeit zu machen, dadurch ist allerdings und gewiß auch historisch die Adelskraft gebrochen. Es ist nicht möglich, daß unter diesen Verhältnissen die Zukunft irgend einen Abschnitt haben könnte, welcher von dem Adel beherrscht werden könnte, wie die Vergangenheit beherrscht worden ist; aber eben so wenig ist es in unserer Möglichkeit, in unserem Vermögen gelegen, den Adel aus der Geschichte zu streichen, und ich stimme vollkommen mit meinem Vorredner überein, der da sagt: Wir mögen irgend ein Blatt aus der Geschichte aufschlagen, so finden wir diesen oder jenen Namen der Adelsgeschlechter darin verzeichnet. Ich geht weiter in dieser Beziehung, in die Kunst, in die Wissenschaften ein. Unsere größten Dichter, unsere größten Maler, sie haben Gestalten des Adelsstandes, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten, und groß, historisch gewirkt haben, verherrlicht durch die Kunst; dieß mit einem gewaltigen Streiche zu beseitigen, ist unmöglich, ist auch unwürdig, und liegt gewiß nicht in unserer Absicht. Allein weiter zu gehen, und zu behaupten, daß der Adel ein Institut der Menschheit sei, zu behaupten, daß der Adel da sei, um den Menschen erhabene Vorbilder der Seelenentwicklung aufzustellen, das kann nur einem Gemüthe möglich sein, welches noch in mittelalterlicher, kindlicher Pietät befangen ist, und diese Pietät wollen wir nicht stören, sie läßt sich auch nicht stören. Allerdings ist der Adel ein Institut der Menschheit, insofern nämlich, als er ein Produkt der menschlichen Eitelkeit ist, und insofern er wirklich aus der gesamten Menschheit kommt. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht. Ich lebte lange Zeit in einer Republik, wo Jeder, der das Bürgerrecht erhalten wollte, wenn er vom Adel war, ausdrücklich darauf verzichten müßte, und dennoch befindet sich in dieser Republik eine exclusive Aristokratie. Ich kenne ein Land, wo die Bauern so sehr aristokratischen Sinnes sind, daß ein Bauer, der 4 Pferde besitzt, nicht einmahl im Wirthshaus am Tische mit einem Bauern sitzt, der nur 2 hat. Insofern ist der Adel ein Institut der Menschheit, ein Beweis der Menschenschwäche. Indem wir aber dieses anerkennen, wollen wir dadurch den Adel nicht gesetzlich stützen, denn dieß wäre ein Verbrechen gegen diese hohe Ideen der Menschheit, die uns in erhabenen Vorbildern, mögen sie nun aus dem Adels, Bürger, oder Bauernstande sein, vorschweben, und die Richtschnur unseres Handels vorzeichnen, wir geben in dieser Erkenntniß zu, daß der Adel in der Geschichte seine Begründung habe, und aus derselben nicht gelöscht werden kann, daß er aber in einem freien Staate eine Unmöglichkeit ist und sein muß.

In dieser Erkenntnis habe ich und meine politischen Freunde das Minoritätsvotum, welches von den 8 Männern des ConstitutionsAusschusses gestellt worden, ist zu dem unsrigen gemacht, nicht um auf den Adel einen Streich zu führen, wie einer der Herrn Redner gestern bemerkte  wir sind zu stolz, um in unserer Sicherheit auf den Adel einen bösen Streich führen zu wollen; sondern nur deßhalb, weil wir es für unumgänglich nothwendig, weil wir es für eine gänzlich unabweisbare Consequenz des Satzes halten, welche selbst die Redner, die für die Beibehaltung der Adelstitel gesprochen haben, anerkannt haben. Denn, wenn wir obenan sagen: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich," und dann: "Alle Standesvorrechte sind ausgehoben," und wenn wir dann dennoch, wie so viele andere Redner vor mir gethan haben, die Adelsbezeichnungen, Titel und Wappen beibehalten wollen, so sprechen wir offenbar einen Unsinn aus, oder wir widersprechen dem von uns selbst anerkannten und aufgestellten Grundsatze; denn sind diese Titel wirklich gar keine Vorrechte, so haben sie auch keine Wesenheit, wie kann man dann dem Staate zumuthen wollen, daß er dieses Spielzeug gewisser Familien gesetzlich anerkennen und aufrecht erhalten soll? Sind sie nicht Spielzeuge, sind sie wirkliche Vorzüge gewisser Geschlechter, also Ehrenstandesvorrechte, dann widersprechen sie, wenn sie aufrecht erhalten werden, dem oben aufgestellten Grundsatze, der von Niemanden angefochten worden ist: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft, vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." Das ist so sehr gewiß, daß man sich, wenn nicht eben so viele Vertheidiger für die Beibehaltung der Adelsbezeichnungen angetreten wären, wirklich mit dem Satze: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft"  begnügen könnte, weil es ganz klar ist, daß die Ehrenrechte, diese Titel und Wappen und sonstigen Auszeichnungen, wenn sie als solche gesetzlich anerkannt werden, wie sie bisher anerkannt worden sind, wirkliche Standesvorrechte, wenn auch nur der Ehre nach, nicht in materieller Beziehung sind. Man könnte sich also, meine ich, begnügen, zu sagen: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft,"  denn auch die Adelsbezeichnungen sind in diesem Satze enthalten. Allein, weil bisher so viele beredte, scharfsinnige Redner aufgetreten find, die Sie beschworen haben, die Adelsbezeichnungen als ein staatliches, als ein politisches Institut aufrecht zu erhalten, dadurch fühlt man sich benöthigt, ausdrücklich auszusprechen, daß die Adelsbezeichnungen, diese politische Auszeichnung, diese staatliche Anerkennung nicht mehr bestehen können. Diese Redner vor mir, die für die Beibehaltung gesprochen haben, haben Ihnen fortwährend zugerufen, es fei hinreichend, wenn es heißt, der Adel ist den anderen Staatsbürgern gleich gestellt. Allein, indem sie diesen Satz aussprachen, haben sie einen Widerspruch ausgesprochen; die wirkliche Gleichstellung des Adels mit den anderen Staatsbürgern muß notwendig zuerst damit beginnen, daß der Adel aufhöre Adel zu sein, allein ihn als Adel den anderen Staatsbürgern gleichstellen, ist ein Widerspruch. Der Adel ist eben eine Auszeichnung von allen anderen Staatsbürgern, wie kann man da sagen: ich stelle den Adel allen Andern gleich, aber lasse ihn Adel sein. Allein, weil wir der geschichtlichen, der socialen Notwendigkeit, der menschlichen Schwäche und Eitelkeit, was Alles wesentlich als Product der Adelsinstitute angesehen werden muß, Rechnung tragen wollen, so haben wir uns nicht für ein Votum erklärt, welches ausspricht, die Adelsbezeichnungen sind verboten, es darf sich Niemand irgend eine Adelsbezeichnung beilegen; sondern wir haben nur behauptet, der Staat als solcher habe keine Rücksicht darauf zu nehmen, habe sie nicht anzuerkennen, zu beschützen, sie sind für ihn eine gleichgültige Sache. Dadurch ist, wie es schon erwähnt worden ist, Niemand benommen, seine alten Titel, die sich bei vielen Familien, wer wird das leugnen, an sehr großartige Erinnerungen knüpfen, fortzuführen.

Man hat dagegen eingewendet, daß dieses ein Widerspruch sei, eine Halbheit, ein hinter dem Berge Halten, denn wenn der Staat diese Titel nicht anerkennt, so seien sie nicht, so existiren sie nicht, wenn er sie nicht beschützt. Das ist nicht richtig, wir haben ähnliche Beispiele im Leben, die Zeugniß geben von der menschlichen Schwäche, die ich als Hauptquelle des Adelsinstitutes hauptsächlich bezeichne. Wir wissen es ja, daß es in Österreich zur Sitte oder vielmehr zur Unsitte geworden ist, daß man sich, wie ein verehrtes Mitglied sich ausdrückte,,, vonisirte"; die Behörden haben das gewußt, es ist geschehen auf Briefen, es hat sich fast in den ämtlichen Styl eingeschlichen, jedem honetten Menschen das "von" zu geben. Der Staat hat darauf keine Rücksicht genommen, er hat es nicht erlaubt, und nicht verbothen. Ja noch mehr, es bestehen Institute in Österreich, und namentlich in Mailand existirt ein solches, wo man um eine bestimmte Summe sich ein Wappen ausheben lassen kann. Jeder bürgerliche Mann bekommt nach seinem Namen lautend ein Wappenzeichen. Ich weiß mich zu erinnern, daß dieses lächerliche Institut von sehr vielen Menschen benützt worden ist, viele Bürger und Bauern führen ein derartiges Wappen in ihrem Siegel. Der Staat hat darauf keine Rücksicht genommen, es ist eine für ihn gleichgültige Erscheinung gewesen. So und nicht anders, obwohl ich den Unterschied zwischen diesem und dem wirklichem Adel anerkenne, so, sage ich, und nicht anders müssen sofort die Adelsbezeichnungen lediglich gleichgültig für den Staat, als nicht vorhanden betrachtet werden. Er hat sie weder zu schützen noch zu kräftigen, er verbietet sie auch nicht, weil er nicht in die Erinnerungen, in das Familienleben eingreifen will, weil er auch der menschlichen Schwäche und Eitelkeit ihren Raum gestatten will, so weit es den Staatszwecken nicht entgegen ist. So ist es also durchaus keine Halbheit, wenn wir dieses Amendement aufstellen, und ich müßte mich sehr dagegen verwahren, wenn die Redner, die dieses ausgesprochen haben, auf uns etwa den Vorwurf schleudern wollten, als hätten wir nicht den Muth, zu sagen: "Der Adel soll getilgt werden. Wir haben die volle Überzeugung, daß es geschehen wird, daß es mit der Zeit von selbst geschehen soll und geschehen wird. Wir sind aber auf der anderen Seite so practisch, so nachsichtig, und so einsichtig in die menschlichen Eigenschaften, daß wir es Niemand verwehren wollen, wenn er seine Titel fortführt, nur soll er nicht verlangen, auch nur einen Ehrenvorzug vor Anderen im Staate zu haben.  Es haben sich die Redner dagegen wesentlich nur auf den Standpunkt gestellt der fast eine Drohung in sich faßt. Der Abg Helfert hat darauf hingewiesen  es würde schon vom Abg. Brestel erwähnt  daß wir auf keinen Dank, sondern auf Unwillen im Volke rechnen müssen, wenn wir den Adel dergestalt abschaffen; denn die Bewohner der Städte knüpften und knüpfen an die Existenz des Ades die Erinnerung an sehr reiche Erwerbsquellen, und würden sich sehr gekränkt fühlen, wenn der Adel dadurch etwa aus dem Staate vertrieben würde u. f. w. Ich bedaure von Herzen, daß ein so geistreiches Mitglied, wie der Herr Abg. Helfert, diesen Grundsatz ausgesprochen, und ihn als Motiv geltend gemacht hat gegen eine Maßregel, die vom Standpunkte der Klugheit, des Rechtes als eine notwendige erscheint. Denn wenn man auch zugibt, es würde ein materieller Nachtheil daraus entstehen, es würde das Spießbürgertum einen Verlust erleiden,  wenn man auf diese Gründe Rücksicht nehmen wollte, und in früheren Zeiten Rücksicht genommen hätte, da hätte nie eine Reform durchgeführt werden können, dann hätte man auch die Buchdruckerkunst nie einführen dürfen, weil Alle, welche Bücher abschrieben, brotlos geworden sind. Es ist schon vom Abg. Brestel bemerkt worden, daß dieß ein irriger Einwand ist; er hätte vielleicht da geltend gemacht werden können, wo es sich darum handelte, die Robot, den Zehent und die Giebligkeiten aufzuheben, da hätte ein solcher Einwand Grund gehabt, als Vorwand wenigstens  dort wurde er meines Wissens nicht geltend gemacht; hier, wo es sich bloß um Titel handelt, ist er völlig nicht am Platze. Man hat ferner gesagt, daß der Adel durch diese Maßregel nur noch exclusiver gemacht würde. Derselbe Abg. Helfert hat auch zum Beispiele angeführt, daß Religionsgesellschaften, welche im Staate nur geduldet, unter Beschränkungen geduldet werden, ein desto kräftigeres Leben im Innern entwickeln. Der Abg. Lasser hat angeführt, wir werden die Würde des Adels nur noch erhöhen; gerade dadurch, daß er so abgeschlossen und unzugänglich wird, wird er in einer größeren Würde und Heiligkeit erscheinen. Nun bemerke ich vor allem anderen, daß es mir sehr sonderbar vorkommt, daß diejenigen beiden Herren, welche gegen unseren Antrag so angelegentlich gesprochen haben, zwei Gründe anführen, die eigentlich für sie als Freunde der Adelsbezeichnungen gerade vom größten Nutzen sein können, denn, wenn durch unsere Verfügung der Adel, der, so wie vernünftige und einsichtsvolle Adelige selbst gestehen, bisher wirklich kein sehr regsames, kräftiges und schöngeistiges Leben entfaltet hat,  wenn er nun durch unsere Maßregel dazu gebracht werden wird, ein kräftiges Leben zu entwickeln, so geschieht dadurch dem Adel eine Wohlthat (Beifall), und wie derselbe Abg. Lasser glaubt, daß es bei vielen Menschen dahin kommen wird, daß, wenn nur noch wenige Adelsfamilien übrig sein werden, gerade diese mit desto größerer Ehrfurcht werden angesehen werden, so sollte der Abg. Lasser uns gerade beschwören, wir sollen unser Amendement durchsetzen, damit der Adel auf diese Weise verherrlicht werde. (Heiterkeit.)

Allein es ist noch weitergegangen worden, in einer Weise, die mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden muß, im Interesse des Adels selbst. Es wurde nämlich immer darauf hingewiesen, der Adel werde sich zu einer Reaction erheben, es wurde uns förmlich gedroht damit  es wird dieß überhaupt jetzt Sitte in unserer Reichsversammlung, daß bei einem jeden wichtigen Paragraph der ein wahrhaft demokratisches Princip enthält, derlei freundliche Aussichten eröffnet werden. (Heiterkeit. Großer Beifall.) Allein hier ist dieß wirklich von den Gegnern unseres Antrages in sehr unkluger und wahrhaft tactloser Weise angewendet worden. Sie wollen uns dahin vermögen, für den Adel günstiger zu stimmen, und gebrauchen dazu das Mittel, zu sagen, daß, wofern wir das nicht thun würden, der Adel offenbar als Rebell gegen den constituirenden Reichstag auftreten würde. (Bravo.) Wenn das ein Motiv sein soll, irgend etwas zu thun, so müßten entweder wir unedel sein, oder die Gegner geben zu, daß der Adel unedel wäre. Es ist allerdings, wie ich schon erwähnt habe, in dem jetzigen Augenblicke nicht unpractisch, einen besorgten Blick auf die Adelsmacht hinzuwerfen. Es ist gar nicht zu bezweifeln, daß in diesem Augenblicke die Adelspartei sehr activ in der Geschichte Österreichs dasteht. Allein, soll man uns, die wir das demokratische Princip zu vertreten haben, durch diese Besorgnisse, durch diese Drohungen einschüchtern, um dem demokratischen Principe untreu zu werden, dann haben wir die Kraft dieses Principes nie wahrhaft gefühlt, dann sollten wir damit beginnen, daß wir die ganze Leitung der Geschicke Österreichs in die Hände des Adels zurückgeben, und die Erklärung abgeben: wir sind nicht fähig dazu, freie Völker zu vertreten.

(Bravo.) Wenn wir aber consequent bei unserem Principe beharren, consequent demselben gemäß unsere Beschlüsse fassen, und dabei nicht vergessen, was ich am Eingange meiner Rede hervorgehoben habe, den Adel nachzuahmen, dann werden wir auch siegreich dastehen, denn diejenigen, welche mit Bitterkeit aus die große Laufbahn des Adels zurückblicken, und ihm seine Sünden und Verbrechen vorhalten, die vergessen, daß er nie so geworden wäre, nie hätte so werden können ohne die Wegwerfung der übrigen Stände. (Bravo.) Es ist ein alter Satz: der Großen Hochmuth wird sich geben, wenn unsere Kriecherei sich gibt.

(Beifall.) Das soll unser Grundsatz sein, und dieses Bewußtsein müssen wir den Drohungen entgegenstellen. Eine andere Lehre müssen wir aus dem Beispiele, das uns der Adel gibt, entnehmen, wir sollen von den Aristokraten lernen, richtig zusammenzuhalten; das haben die Aristokraten von jeher verstanden, und deshalb haben sie so lange geherrscht, und das haben die Demokraten niemals verstanden, und deßhalb haben sie nie geherrscht. (Großer Beifall.) Die Aristokratie, die sich jetzt wieder der Oberleitung der Geschicke Europa's, sage ich, bemächtiget hat, versteht zu gehorchen; daher müssen auch wir gehorchen, gehorchen unseren Principien, selbst mit Aufopferung unserer Persönlichkeit, dann wird den Demokraten der Sieg nicht entgehen, wenn sich auch die Gesamtaristokratie als Rebell gegen unsere Beschlüsse erheben würde! (Beifall.) Sollte aber wider Vermuthen nicht unser Amendement, sondern der Satz des Paragraphen selbst zur Annahme kommen: "Alle Standesvorrechte, auch die des Adels, sind abgeschafft," dann würde ich mich selbst für die Auslassung der Worte: "auch die des Adels" aussprechen, weil es mir wirklich so erscheint, daß eine gesetzgebende Kammer, die im rechten Bewußtsein ihrer Kraft und Würde ist, diesen Zusatz nicht zu machen hat, weil dieser Zusatz, um die Sache scherzhaft zu nehmen, einen Widerspruch in sich enthält, denn es heißt:,, Alle Standesvorrechte sind aufgehoben", und zu gleicher Zeit wird gerade dem Adel ein nicht angenehmes Vorrecht eingeräumt, nämlich daß er allein unter allen den Berechtigten ausdrücklich seiner Standesvorrechte entlediget werde.

Nun gehe ich zu dem Theile des §. über, der von der Ausschließung der Ausländer vom Eintritt in Civil und Militärdienste spricht. Ich habe das Amendement gestellt: "Ausländer als solche," von der Voraussetzung ausgehend, daß Jeder, der in österreichische Dienste treten will, es nicht als etwas Vorübergehendes betrachte, den österreichischen Staatsdienst nicht als einen Durchgangspunkt, als ein Zerstreuungsmittel auf kurze Zeit betrachte, sondern wenn er in unsere Dienste tritt, soll er Österreich als sein Vaterland anerkennen und unser Staatsbürger werden. Allein es haben mich die Reden, die von mehreren Seiten gehalten wurden, eines Besseren belehrt, und ich ziehe daher dieses mein Amendement zurück, und werde mich irgend einem anschließen, welches den Grundsatz im Allgemeinen ausspricht, daß Ausnahmen gestattet werden können und gestattet werden sollen, namentlich in dieser Rücksicht.  Bei dieser Gelegenheit muß ich auf das eingehen, was der Herr Kriegsminister als Motiv hervorgehoben hat, um uns zu bestimmen, Ausnahmen zu gestatten.

Er hat auf die Marine hingewiesen, und dabei eine Wahrheit ausgesprochen, welche von aufrichtigen Patrioten schon viel früher ausgesprochen worden ist, die leider damals durchaus nicht berücksichtiget, sondern mit Spott und Hohn zurückgewiesen wurde, denn es war Regel in Österreich geworden, zu sagen, Österreich brauche keine Marine, wir lesen es in statistischen Lehrbüchern, welche für Österreich geschrieben sind, daß Österreich nur eine so große Marine hält, um die Küsten zu schützen, und den Küstenhandel zu decken. Die neuesten Ereignisse haben aber einigermaßen dargethan, daß, wenn Österreich eine Großmacht darstellen soll. und wo sich in dem Mittelmeere so große neue Entwicklungen in der Völkergeschichte offenbar vorbereiten, wenn es eine kräftige Rolle spielen soll, es eine Marine haben müsse. Es ist sehr erfreulich, das vom Ministerium selbst anerkannt zu sehen, aber nicht sehr erfreulich, es aus dem Munde eines Ministers zu hören, und dieß in einem Augenblicke, wo uns Allen so innig daran gelegen sein muß, den Bruch, der zwischen Österreich und Italien besteht, friedlich und human ausgeglichen zu sehen; ich sage, in einem solchen Augenblicke war es nicht erfreulich zu hören, daß ein Minister die öffentliche Erklärung abgibt, man muss eine Marine schassen, die nicht italienisch sei, das heißt, der man Vertrauen schenken könne. Ein solches öffentlich ausgesprochenes Wort von Seite des Ministeriums kann meines Erachtens durchaus nicht günstig auf die Besänftigung und Versöhnung der Gemüther in Italien einwirken, und ich kann mir nicht denken, daß unsere Minister die Absicht hegen, daß sie die verschiedenen Länder, Italien, Ungarn u. s. w. nicht lieber auf dem Wege der feindlichen Versöhnung, sondern vielleicht nur durch einige Belagerungszustände bei Österreich erhalten wollen. Ich hätte gewünscht im Interesse des Ministeriums, daß dieser Ausdruck von einem Minister nicht gefallen wäre selbst wenn dieser Gedanke gehegt worden wäre, hätte man doch die Regel festhalten sollen, man sei nicht verpflichtet, in jedem Augenblicke das zu sagen, was man denkt.  Allein er ist ausgesprochen worden, und daher erwiedert ich darauf: wenn man Italien, das heißt die Länder am adriatischen Meere, die nun einmal vorherrschend oder größtenteils italienisch sind, bei Österreich erhalten will, so wird man sie nicht dadurch erhalten, wenn man vielleicht eine Marine dort schafft, die durchaus mit anderer Mannschaft ausgerüstet ist, als mit Italienern, man wird sich vielmehr bemühen müssen, für jene Länder und Völker auch eine Verfassung und freie Institutionen zu geben, daß sie mit voller Innigkeit und voller Aufrichtigkeit zu Österreich gehören werden; man wird ihnen auch Schiffe anvertrauen können, die Treue Österreichs wird daher auch auf offener See nicht zu Grunde gehen.

Es ist schon erwähnt worden, daß wir gerade in jenem Küstenstriche Dalmatiens ganz ausgezeichnete Kräfte für eine künftige Marine haben, nur müssen wir in dieser Beziehung nicht Dalmatien länger vernachlässigen, so wie man es leider fast in allen Beziehungen bisher vernachlässigt hat, man muß daran denken, und das Ministerium, wenn es sich auf dem großen Standpunkte der Politik feststellen will, muß bedenken, daß diese lange Küste dort hinunter nicht so blindlings und ganz zufällig zu Österreich gehöre, sondern daß diese schmale Kaufte eine große Bestimmung hat, der gemäß sie in den Seestädten Dalmatiens ein Leben entwickeln soll, daß die große Zukunft, welche diesem Lande durch die geographische Lage gegeben ist, in Erfüllung gehen könne. Gerade in Betreff der Marine gebe ich zu, daß wir Ausländer brauchen werden, nur erlaube ich mir das Ministerium aufmerksam zu machen, daß es nicht vielleicht bei dieser Maßregel aus dem Regen unter die Traufe komme, daß es der österreichischen Marine nicht etwa so ergehe, wie es der preußischen Marine unter dein großen Churfürsten gegangen ist, der auch eine Marine einrichten wollte, und da in seinen Küstenländern nicht die tauglichen Kräfte zu finden wären, so nahm er deßhalb Holländer in seine Dienste Das Resultat war, daß endlich die gesammte preußische Marine und auch die Colonien in Afrika den Holländern eigenthümlich wurden, und zuletzt der Churfürst nichts davon hatte, als daß ihm eine kleine Summe Ducaten ausgezahlt und 12 Negersclaven überlassen wurden Das war das Resultat der ganzen großartigen preußischen Marine.

Es ist festzuhalten, und ich wünschte, daß es auch das Ministerium festhielte, daß wir eben geschickte Seeleute nur von wirklichen Seemächten bekommen können, und dann wird das Ministerium einsehen, daß es keiner der bestehenden Seemächte wünschenswerth und in ihrem Interesse liegend erscheinen könne, daß eine neue Seemacht bestehe, wir müssen daher sehr auf unserer Huth sein, damit wir nicht durch Beziehung fremder Officiere eine Marine bekommen, auf die wir uns noch weniger verlassen konnten, als auf unsere jetzige. In Betreff der öffentlichen Lehranstalten wurde ein besonderes Amendement gestellt, man wünschte, es soll in der Constitutionsurkunde ausgesprochen werden, daß für höhere Lehranstalten Ausländer zugelassen werden. Ich wünsche dieses selbst, weil ich von der Ansicht ausgehe, die Wissenschaft und Kunst sei ein Cigenthum der Menschheit und nicht eines Volkes, weil ich das Bedürfnis einsehe, daß auch für manche Unterrichtsweige Österreichs fremde Kräfte werden nöthig sein, allein dennoch wäre ich dagegen, daß man dieses in der Constitutions  Urkunde ausspreche, daß man dadurch auf sehr lange und ich hoffe, lange wird es sein, daß unsere Constitution dauert  ein officielles Armuthszeugniß ausstelle. Ich bin daher nur für solche Amendements die ohne Aufzählung eines einzelnen Faches Ausnahmen gestatten. Allerdings wird auch da wieder der Regierung zugerufen werden müssen, sie soll sich bemühen, nicht so gar hinter Rußland zurückzubleiben, denn bekanntlich war Österreich in dieser Beziehung geringer geachtet, als selbst Rußland, denn auf die Universität zu Doprat sind Ausländer, und auch immer deutsche Gelehrte als Professoren bin gegangen. Von Österreich aber wissen wir, daß man unter dem früheren Systeme  einen deutschen Chemiker nach Österreich rufen wollte, und er hat es nicht für angemessen gehalten, an die Universität nach Wien zu gehen, und überhaupt waren die Universitäten Österreichs bisher für die Gelehrten ein Gegenstand des Schreckens und der Verachtung. Man wird in dieser Hinsicht am besten wirken, wenn man ein recht freisinniges Unterrichtswesen einführt, dann werden sich auch im Inlande Kräfte dazu finden. 

Ich komme zu dem letzten Absatze: "Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst, keine Auszeichnung ist vererblich." Es ist nichts Wesentliches gegen diese Satze eingewendet worden, nur wollten einige Redner die Vererblichkeit solcher Auszeichnungen consequent mit ihren Ansichten über Adelstitel. Allein ein Bedenken, welches ich habe, und welches hier noch nicht erwahnt wurde, und es doch sollte, will ich hier aussprechen. Es sind unter diesen öffentlichen Auszeichnungen die Orden verstanden, und ich muß nun gleich meine Überzeugung dahin aussprechen, daß ich noch viel eher die erblichen Adelstitel in einem Zusammenhange mit irgend einem großen geschichtlichen Familienereignisse begreife, und der Würde eines Menschen und eines Mannes angemessener finde, als dieses gerade so kindische Spiel, sich Sterne und Kreuze an die Brust zu hängen, um gewissermaßen allen Menschen in die Augen zu fallen, daß sie glauben, man fei ein ausgezeichneter und vornehmer Mensch. Ich will nicht darauf eingehen und leugnen, daß es Verdienstorden gebe, deren Mitglieder wirklich achtungs und ruhmeswerthe Menschen sind, ich wurde mich wirklich selbst verdammen mussen, wenn ich gegen unseren Theresienorden auftreten würde, aber sagen muß ich doch jedenfalls, daß es selbst von dem ausgezeichnetsten Menschen eine große Schwäche ist, wenn er die Erinnerung daran, daß er sich einmal irgendwo im Interesse des Staates oder der Menschheit ausgezeichnet hat, wenn er die Erinnerung daran durch ein solches Zeichen aller Welt in jedem Augenblicke kundgeben will. In dieser Beziehung wäre es


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