Úterý 16. ledna 1849

Herren, haben wir die Adelsfrage. Wenn es sich darum handeln wird, alle Standesvorrechte aufzuheben, ich bin überzeugt, nicht ein Mann aus dem Centrum wird sitzen bleiben, der dagegen wäre. (Beifall vom Centrum.) Allein das Centrum wird daran die Bedingung knüpfen, und sprechen: "Nehmen wir dem Adel, was er nicht weiter haben darf, seine Privilegien und Vorrechte, aber lassen wir ihm, was er haben darf, was wir ihm gar nicht nehmen können. Damals, meine Herren, in der Untertänigkeitsfrage haben selbst einige polnische Abgeordnete, die auf der Linken sitzen, damals hat selbst die Rechte, damals haben selbst die Blütheu der böhmischen Demokratie sich die Blöße gegeben, einen Weg mit dem Centrum zu gehen. Heute, meine Herren, wird das Centrum wahrscheinlich allein stehen und allein fallen (Heiterkeit), wenn es aber fallen soll, so soll es wenigstens nicht ohne ritterlichen Kampf fallen, und ich will sein Kämpfer sein. (Beifall aus dem Centrum.) Ich höre Stimmen, die da sagen: "Es ist nicht genug, daß wir dem Adel die besondere Stellung nehmen, die er bisher im staatlichen Leben eingenommen hat. Es ist nicht genug, daß wir ihm die Standesvorrechte und Privilegien nehmen, die ihn bisher von den übrigen Bürgern ausgezeichnet haben. Es ist nicht genug, daß wir ihm die dauernde Stütze seiner Macht und seines Ansehens, die Fideicommisse auflösen. Nein! so lange die Titeln und die Namen noch bestehen, so lange wird der Adel nicht aufhören, sich als eine besondere Kaste zu betrachten, so lange wird er einen Anhaltspunkt, einen Anker haben, um daran seine Hoffnungen und seine Ränke zu knüpfen. Wollen wir die Macht des Adels ganz brechen, so müssen wir ihm auch dieses Beiwerk nehmen." Dagegen erlaube ich mir einige bescheidene Gegenbemerkungen. Erstens erscheint es mir wirklich lächerlich, die Behauptung aufzustellen: Das, was die Beraubung wirklicher Vortheile, was die Wegnahme reeller Stützen seiner Macht und seines Ansehens nicht vermöge, das werde die Unterdrückung des flüchtigen Hauches von einem Titel zu Wege bringen. Aber, meine Herren, noch mehr, wenn Sie so weit gehen wollen, dann müssen Sie noch weiter gehen, dann dürfen Sie nicht dabei stehen bleiben, dem Adel seine Titel zu nehmen, dann müssen Sie ihm auch die Umänderung seines Namens anbefehlen; denn so lange das nicht geschieht, werden sich nach dem psychologischen Gesetze der Ideenassociation bei den bekannten Namen auch die fatalen Titel einschleichen, ohne daß Sie es merken. Und doch weiß ich nicht, ob Sie selbst auf diesem Wege Ihren Zweck erreichen werden. Sie mögen sich sehr wohl vorsehen, ob dabei nicht gerade das Gegentheil von dem geschieht, was Sie bezwecken. Sehen Sie hin in Länder, wo diese oder jene Religionsgesellschaft geduldet, kaum geduldet ist, und wo nicht trotzdem, sondern gerade deßwegen, nicht quoique sondern parceque,  ihr inneres Leben viel kräftiger aufblüht als in Ländern, wo sie sich frei entfalten kann. Ich fürchte, daß es uns mit dem Adel gerade auch so geschehe. Je schärfer Sie decretiren werden, um den Adel aufzuheben, desto kräftiger wird er sich zusammenhalten, um fortzubestehen; je stärker der Druck von Außen sein wird, desto größer wird die Kraft von Innen werden, um dem Drucke zuwider stehen. Meine Herren! Ein kluger Mann will das nicht von dem er einsieht, daß er es nicht vermag. Wollen wir klug sein, und wollen wir den Adel nicht aufheben, weil wir ihn nicht aufheben können. Der Arm des Menschen ist ohnmächtig gegen die unabänderlichen Gesetze der Natur, und der Buchstabe des Gesetzes ist ohne Kraft gegen das gewohnte Geleise der gesellschaftlichen Sitte. So lange die Zeit den Adel nicht abschafft,  wir, meine Herren, in diesen heiligen Hallen werden mit einem Paragraphe der Grundrechte ihn gewiß nicht abschaffen. Blicken Sie in die Geschichte der Länder, wo man dieses versucht hat, und ich glaube, daß in solchen Dingen die Geschichte doch wenigstens etwas Geltung hat. Sehen Sie hin in die Schweiz! Dort ist der Adel seit hunderten von Jahren aufgehoben auf dem Papiere; in der Wirklichkeit aber sind die Grafen von Salis noch heute Grafen von Salis, die Grafen von Travers noch heute Grafen von Travers, die Ritter von Toggenburg noch heute Ritter von Toggenburg, und zwar nicht bloß im gewöhnlichen Leben, sondern auch in der ämtlichen Courtoisie. Sehen Sie nach Frankreich, ob es den gewaltigen Stürmen, die seit 89 Jahren bereits zum dritten Male dort gewütet haben, gelungen ist, die geschichtlichen Namen und Titel zu vernichten. Meine Herren, ich habe einmal in einem sehr lustigen Buche einen sehr ernsten Satz gelesen, der da lautete: "Es ist nichts schädlicher, als Gesetze geben, die nicht befolgt werden." Mit einem Gesetze, welchem die Wirklichkeit den Gehorsam verweigert, schlägt sich der Gesetzgeber selbst ins Gesicht. Wollen Sie sich ins Gesicht schlagen, wollen Sie ein Gesetz geben, dem die Wirklichkeit nicht gehorchen wird, dann dekretiren Sie die Abschaffung des Adels. So lange Sie mir nicht beweisen werden, daß unsere Verhältnisse sich nach den Grundrechten richten werden, so lange werde ich darauf bestehen, daß unsere Grundrechte sich nach den Verhältnissen richten sollen. Ich habe in diesem Hause schon öfter von Bürgerstolz reden hören. Nun, meine Herren, ich frage: Ist das Bürgerstolz, an dem so zu zerren und zu reißen, was man vorgibt zu verachten? Ist d a s Edelsinn, den Adel des unschädlichen Beiwortes berauben zu wollen, welches ihm als Familiengut werth und theuer ist, dessen Beibehaltung uns keinen Nachtheil, dessen Beraubung uns keinen Nutzen bringt?  Ich habe auch gehört, daß man sich auf die Stimme des Volkes beruft. Das verehrte Mitglied für Kuttenberg hat sich gegen einige Mitglieder ausgesprochen, welche das vor ihm gethan haben, durch die Zurechtweisung, daß diese Mitglieder wohl für 50 Taufend sprechen können, aber nicht für mehr. Nun möchte ich das verehrte Mitglied für Kuttenberg doch fragen, wie dieses Mitglied zur Berechtigung kommt, im Namen der österreichischen Gesammtheit zu sprechen, wie er das gethan hat?! Meine Herren! Sie kennen den Gemeinplatz, er ist erst neulich wieder von dieser Tribune gegen die Minister geschleudert worden, sie seien kaiserlicher, als der Kaiser. Meine Herren, ich kehre den Satz um, und sage: Sind wir nicht volksthümlicher, als das Volk? Erforschen Sie die Stimme des Volkes auch in diesem Punkte. Nur darf man die Stimme des Volkes nicht heraushören wollen aus gewissen Journalen, oder aus gewissen Vereinen (Beifall), sondern muß in die Mitte des Volkes selbst gehen. Das Volk will  (Ruf: Die Presse.)

Präs. Ich ersuche, den Herrn Redner nicht zu unterbrechen.

Abg. Helfert. Das Volk will auch in diesem Punkte nur das, was recht und billig ist. Ich habe mit mehreren Herren Abgeordneten aus verschiedenen Gegenden gesprochen, welche sich die Mühe gegeben haben, gerade in der jetzigen Zeit, und gerade über diesen Punkt die Stimme des Volkes abzuhören, und sie haben mir das bestätigt: Das Volk wolle, daß man dem Adel seine Privilegien nehme, daß man ihm seine Titel nehme, will es nicht. Und, meine Herren, denken Sie an den Städter. Dem Städter werden Sie einen schlechten Dienst erweisen durch die Aufhebung des Adels. Bei dem Städter knüpft sich an die Idee des Adels der Gedanke von Reichthum und Glanz, und daher das Interesse des Erwerbs, des Wohlstandes. Ich erinnere Sie an die Stimmung in Wien, der sogenannten Metropole der Bildung, im vorigen Sommer; ich erinnere Sie an den komischen Ausdruck, mit dem man sich damals herumgetragen hat:,, Die verdammten Aristokraten haben uns den ganzen Adel verscheucht." Wenn das in Wien geschieht, so geschieht es auch in den kleinen Städten. Wie gesagt, der Städter wird Ihnen wenig Dank wissen für die Aufhebung des Adels.

Ich eile zum Schlüsse! Nehmen wir dem Adel, was wir ihm nehmen dürfen, nehmen sollen, nehmen können, nehmen wir ihm das, auf was, ich bin es überzeugt, der bei weitem größte Theil von ihm selbst schon verzichtet hat, seine Privilegien, seine Monopole, seine Vorrechte. Aber lassen wir dem Adel, was wir ihm nicht nehmen können, nicht nehmen dürfen, nicht nehmen sollen, seine Namen, seine Titel, seine Wappen.  Erlauben Sie, daß ich meine Rede in ähnlicher Weise schließe, wie meine Rede am 24. August. Ich wünsche, daß die Constitution, die wir jetzt zu bauen haben, keine Zwingburg sei, an deren Pforte Personen gewisser Classen mit den Donnerworten zurückgescheucht werden, die am Eingange von Dantes Hölle stehen: Lasciate ogni speranza, o voi ch´entrate! Ich wünsche, daß die Konstitution, die wir bauen, ein freundliches Haus werde, welches die Personen aller Classen mit den Worten begrüßt, die vor dem Kloster zu Kremsmünster zu lesen sind:

 ,, Dieß Thor soll gastlich jedem offen stehen,  Der freundlich mag durch selbes gehen."

(Beifall vom Centrum.)

 Präs. Ich erlaube mir gleich wegen der Anträge, die mir von den Herren Rednern überreicht wurden, die Unterstützungsfrage zu stellen. Die Anträge des Abg. Helfert gehen dahin: Die Bestimmung, ob der Krone künftig das Recht zustehen soll, erbliche Adelsbezeichnungen zu ertheilen, ist in jenen Theil der Constitution zu verweisen, wo von den Rechten der Krone gehandelt werden wird, und daher wären die Worte: "Keine Auszeichnung ist vererblich"  hier hinwegzulassen. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Was die übrigen Bestimmungen des Paragraphes betrifft, so soll entweder darin nur ein Grundsatz ausgesprochen, und durch einige seiner Consequenzen durchgeführt werden, wo dann der Paragraph zu lauten hätte, wie folgt: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.  Standesvorrechte finden nicht Statt.  Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich. Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst." Wird dieser Antrag unterstützt? (Hinreichend unterstützt.)  Oder falls man die Alleinberechtigung der Staatsbürger zu den öffentlichen Ämtern und Stellen hier gleichfalls aussprechen will, seien aus einem Paragraph zwei Paragraphe zu machen, und zwar in folgender Fassung: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.  Standesvorrechte finden nicht Statt.  Zu öffentlichen Auszeichnungen und Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst." Jetzt hätte ein eigener Paragraph zu folgen, und zwar in folgender Fassung: "Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich. Ausländer können nur in Fällen, wo es das öffentliche Interesse erheischt, zugelassen werden." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt. Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit, einen Antrag zur Unterstützung zu bringen, der mir vom Abg Machalski aus Anlaß seiner Rede überreicht wurde. Der Abg. Machalski stellt zum §. 3 der Grundrechte, und zwar zu dem Satze: "Alle Standesvorrechte, auch die des Adels, sind abgeschafft" den Abänderungsantrag, diesen Grundsatz einfach so auszudrücken: "Alle Standesvorrechte sind aufgehoben." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Ferner stellt derselbe Abg. zu dem zweiten Satze: "Ausländer sind vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen" den Zusatzantrag: "mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche in besonderen Fällen durch ein Gesetz aufgestellt werden können." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt worden.  Die Reihe trifft den Abg. Lasser.

 Abg. Lasser. Es ist mir besonders aufgefallen, daß, soviel auch bereits über §. 3 gesprochen worden ist, über das höchste und oberste Princip desselben und seine Bedeutung so wenig gesagt wurde. Gleichheit vor dem Gesetze l in wenig Worten ein unerschöpflicher Inhalt, im schlichten Gewande eine glänzende Wahrheit! Und doch haben die Redner des Hauses so wenig auf die unermäßliche Tragweite dieses Gedankens hingewiesen, der, wenn auch längst in der Wissenschaft und vor dem Rechtsgesetze anerkannt, doch erst jetzt nach Jahrhunderte langer Entwickelung in unser sociales und politisches Leben praktisch eingeführt werden soll, und bei dieser Einführung doch gewiß von Seite des constituirenden Reichstags einige Worte der ehrenden Anerkennung verdient hätte. Hat man das für überflüssig gehalten? Ich möchte diese Ansicht nicht theilen, denn so klar und einfach auch dieser Satz vor mir stehet, so unterliegt er doch mannigfaltigen Mißdeutungen und interpretatorischen Irrtümern, deren er entkleidet werden muß, soll er rein vor uns dastehen, als eine heilige Wahrheit, als ein Palladium des Rechtes und der Freiheit, als das wahre: ,, Sub hoc signo vinces" der                H u m a n i t ä t! Gestatten Sie also mir, meine Herren, der ich jüngst hier für das monarchische Princip in die Schranken trat, weil ich in diesem Gipfelpunkte des Staatsgebäudes die höchste, die einzige Garantie der wahren gesetzlichen Freiheit der Einzelnen und der Völker erkenne, gestatten Sie mir, heute Einiges über die Bedeutung und das richtige Verständnis eines Principes zu sagen, in welchem ich, gleichfalls nach meiner vollen Überzeugung, den wichtigsten Grundpfeiler des Staatsgebäudes, die Quintessenz der Volksrechte und des mit der Monarchie vereinbaren Demokratismus erblicke. "Gleichheit"  spricht unser deutscher Schiller  "ist ein trefflich Gut. Die Gleichheit knüpft den Blutsverwandten mit dem Blutsverwandten, den Freund zusammen mit dem Freund, und Völker mit Völkern. Die Gleichheit ist das heilige Gesetz der Menschheit."  Die Gleichberechtigung, meine Herren, ist das Programm der Neuzeit. Es ist der Grundgedanke der neuen Rechtsordnung. Es ist ein Wort, das Viele leicht aussprechen, noch Mehrere noch leichter nachsprechen, nicht Alle aber in seiner Tiefe erfassen, in seiner Wahrheit vollkommen erkennen. Die Gleichheit vor dem Gesetze, meine Herren, ist nicht jene materielle, communistische Gleichheit, die in unnatürlicher Nivellirungssucht selbst den Besitz und die Familie antastet; die Gleichheit vor dem Gesetze ist auch nicht jene sociale Gleichstellung Aller, welche in ohnmächtigem Bestreben alle Unterschiede des Alters, der höheren Kraft, der besseren Einsicht, der Gewerbs und Berufszweige und verschiedenen Functionen des gesellschaftlichen Organismus negieren würde; die Gleichheit vor dem Gesetze ist endlich auch nicht jene absolute Gleichstellung der Rechte und der Rechtssphären, denen durch die Wirklichkeiten des Lebens tausendfältig widersprochen wird. In der Gleichheit vor dem Gesetze, meine Herren, erkenne ich das Princip der bürgerlichen Gleichheit, gemäß welchem alle Rechte nach Gesetzen, die für alle gleichmäßig erlassen sind, von Jedermann ohne Unterschied erworben und ausgeübt werden können, gemäß welchem es kein Ausnahmsgesetz mehr geben kann, weder für Personen noch für Sachen, sondern dieselben Gesetze gleichmäßig für Alle gelten, welche in gleicher Lage sich befinden; gemäß welchem alle Unterschiede, die durch menschliche Leidenschaften, Irrtümer und Vorurteile ersonnen wurden, aufzuhören haben; aufzuhören haben alle Standesvorrechte, Privilegien und Exemotionen, ja selbst die Unterschiede der Stände, insofern sie nicht durch die Verschiedenheit der geistigen und materiellen Beruft und Erwerbszweige social und natürlich sich gestaltet haben. Die Gleichheit vor dem Gesetze spricht die Wahrheit aus, daß das Rechtsgesetz ein allgemeines, natürliches und notwendiges, und Eines sei für Alle, und daß das gleiche Maß der Menschenrechte und Volksrechte Jedermann ohne Unterschied zugemessen werden müsse. Das, meine Herren, ist die Gleichheit vor dem Gesetze. So aufgefaßt, ist dieser Satz die Pforte zur persönlich gleichen Würde der Einzelnen, zur bürgerlichen Ebenbürtigkeit Aller. So aufgefaßt, ist es der Leitstern, dessen Licht durchdringen soll alle Schichten und Richtungen unseres gesellschaftlichen und staatlichen Lebens, damit kein Versteck sich mehr finde, wohin Sonderinteressen sich stückten, wohin Vorrechts  Prätensionen sich neuerdings einnisten könnten; oder um mit einem Worte Alles zu sagen, in der Gleichheit vor dem Gesetze erkenne ich auf dem Standpunkte der Humanität das jenige für das Individuum und den Staatsbürger, was für die einzelnen Völker die Gleichberechtigung ist auf dem Standpunkte der Nationalität.

Als practische Folge dieser meiner Erläuterungen muß ich vor allen aussprechen, erstens: daß ich der Ansicht bin, der oberste Grundsatz des §. 3: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich," enthalte eigentlich alle folgenden Sätze des §. 3 in sich, und mache sie streng genommen entbehrlich; und zweitens: daß, wenn man diese Folgerungen schon speciell um des leichteren Verständnisses willen aussprechen will, auch diese folgenden Sätze, eben weil sie nur Consequenzen des obersten Principes sind, in demselben Sinne und mit derselben Beschränkung, wie das Princip selbst, aufgefaßt und angewendet werden sollen. Dieß, meine Herren, möchte ich Sie bitten zu beachten, theils wegen der Wichtigkeit der Sache selbst, und theils um der Logik willen. So schiene es z. B. auch mir, wie dem Herrn Redner vor mir, logischer zu sein, in einen Paragraph, der nach dem Principe der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dein Gesetze, noch insbesondere die gleichmäßige Zugänglichkeit aller Ämter und Ehren für alle Staatsbürger ausspricht, die etwas heterogene Bestimmung hinsichtlich der Ausschließung der Ausländer nicht aufzunehmen.

Von derselben Ansicht sind auch diejenigen Mitglieder des ConstitutionsAusschusses, die in diesem Sinne mit mir ein Minorität  Votum abgegeben haben, ausgegangen; sie haben den betreffenden Ausschließungssatz im §. 3 als nicht dahin gehörig weglassen, und dafür eine Beschränkung bezüglich der Aufnahme der Ausländer in das Heer in den späteren §. 27 einreihen wollen. Inzwischen, nachdem bereits so viel über diese Frage gesagt worden ist, erlauben Sie mir, auch meine Ansicht kurz anzudeuten. Als Regel wird Niemand lieber als ich den Satz unterschreiben, daß zu Staatsdiensten Staatsbürger gehören. Dazu führt mich nicht bloß die Geschichte unseres Landes, sondern auch der höhere und allgemeine Grund, daß für Dienste, welche dem Staatszwecke förderlich sein sollen, doch gewisse Personen, die, weil sie Staatsbürger sind, an der Erreichung des Staatszweckes unmittelbar betheiligt sind, tauglicher seien, als Ausländer, die nur um des Lohnes willen ihre Kräfte uns widmen, und die dabei sogar mit den Pflichten gegen ihren eigenen Staat in Collision kommen können. Allein, meine Herren, so sehr ich diese Regel aufgestellt haben will, so sehr wünsche ich auch, daß man Ausnahmen möglich mache. Formuliren oder beschränken Sie diese Ausnahmen, wie Sie wollen, aber lassen Sie ein Pfortchen offen in der chinesischen Mauer, durch welche auch ausländisches Wissen und Talent zu uns, und zwar zu unserem eigenen Besten herein gelangen kann. Auch ich bin vollkommen überzeugt, daß, wenn der Satz der gleichmäßigen Zugänglichkeit aller Staatsbürger zu allen Staatsdiensten und Ämtern wirklich in's Leben gerufen ist, daß dann Capacitäten aller Art sich auch bei uns entwickeln und finden werden; allein mir scheint, die Wissenschaft, die Erfindung, die Erfahrung hat, sowie das Genie selbst, etwas Universelles, etwas Cosmopolitisches an sich, unabhängig von der größeren oder geringeren Millionenzahl der Einwohner eines Staates; und was das Gemeingut ist aller Völker und Staaten, das kann und soll ein Volk und ein Staat, ohne sich selbst wehe zu thun, nicht durch ein Prohibitivsystem ein für allemal ausschließen. Ich wende mich nun zu dem Gegenstande, der bei dem vorliegenden Paragraphe der am meisten besprochene ist, zur Frage des Adels. Ich muß Ihnen vor allem, um meinen Standpunkt anzudeuten und Verdächtigungen vorzubeugen, bekennen, was vielleicht nicht Alle unter Ihnen bisher gewußt oder gemerkt haben, daß ich selbst ein Adeliger bin. Mein Adel ist zwar schon so veraltet und bedeutungslos, daß ich, wollte ich ihn auf den Altar des Vaterlandes niederlegen, gar kein erwähnenswertes Opfer gebracht zu haben glaubte, und ich persönlich lege so wenig Werth auf meinen geringen Adel, daß ich, wollte ich durch eine Rede gegen den Adel einigen Applaus und einige Popularität gewinnen, diese durch die Hingabe meines Adels noch immer für allzu wohlfeil erkauft ansehen würde. Inzwischen, da ich schon einmal diese unglückselige Qualität besitze, und erst durch Ihren Machtspruch davon erlöst werden soll (Heiterkeit), so fühle ich mich doch in meiner freien Meinungsäußerung durch den Wunsch, selbst den Schein zu melden, als ob ich pro aris et focis meis spräche, so weit beengt, daß ich weder für, noch gegen den Adel spreche, weder für noch gegen dessen Abschaffung einen Antrag stellen, sondern lediglich die Standpunkte andeuten möchte, auf welche Sie, meine Herren, nach dem Principe des §. 3 sich, wie ich glaube, bei Ihrer Entscheidung zu stellen hätten. Das Princip der Gleichheit vor dem Gesetze, meine Herren, fordert das, aber mir scheint, auch nur das, daß das Gesetz zwischen den Adeligen und Unadeligen keinen Unterschied mache, daß das Gesetz dem Adeligen als solchen keinerlei besondere Ansprüche gegenüber dem Staate zuerkenne, und daß es keine Vorrechte des Adels mehr gebe. Wollen Sie mehr, meine Herren, dann müssen Sie es geradezu ansprechen, nicht aber aus dem Principe des §. 3 ableiten wollen.  Reden wir also offen, meine Herren! Wollen wir dem Adel bloß seine Vorrechte nehmen, oder wollen wir mehr? Im ersteren Falle müßte ich Ihnen bemerken, daß wir ohnedieß schon ganz daran sind, alle diese ehemaligen Vorrechte außer Wirksamkeit getreten zu sehen.

Der sogenannte adelige Gerichtsstand, die distinguiertere Behandlung vor dem Gerichte hört auf. Die Befreiung von der Militärpflichtigkeit, dieses, dem Adeligen selbst keineswegs wohlthätige Beneficium hört auf, die besondere Vertretung auf den Provinziallandtagen  ich glaube, es wird Niemand daran zweifeln  hört auf, und selbst das Einzige, was ich für meine Person jemals von meinem Adel gehabt habe, nämlich, daß ich einen Vierguldenstempel statt eines Fünfzehnkreuzerstempels zu nehmen hatte, hat schon lange aufgehört. Oder wollen Sie, wie es nach dem Muster der Grundrechte der Frankfurter Nationalversammlung in einem Minoritätsvotum des ConstitutionsAusschusses beantragt ist, den Adel als Stand abschassen? Stände, meine Herren, im juridischen Sinne  ich sage nicht, in socialer, der Gesetzgebung direct nicht, zugänglicher Andeutung  sind Abtheilungen des Volkes, welche sich durch die Verschiedenheit der Rechte unterscheiden.

Nehmen Sie diese Verschiedenheit der Rechte weg, so haben Sie das Merkmal des Standes aufgehoben. Nehmen Sie dem Adel seine Vorrechte, so ist er allen übrigen Abtheilungen des Volkes vollkommen gleichgestellt, er hört auf, ein Stand zu sein. Wollen Sie aber noch mehr, meine Herren, wollen Sie dem Adel gegenüber über den Grundsatz der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze hinausgehen, dann rathe ich Ihnen bloß, die Sache direct anzufassen und auszusprechen, sich nicht mit der Berathung mitgelierender Formeln abzumühen, sondern einfach die Frage hinzustellen: Soll der Adel abgeschafft werden oder nicht? Halbheit, meine Herren, ist keine Vermittlung, Halbheit erbittert nur, aber versöhnt nicht. Wozu also mittelst beschönigender Ausdrücke mit der eigentlichen Tendenz Verstecken spielen? Wozu von Nichtverleihung, von Nichtanerkennung, von Nichtvererbung des Adels sprechen, und mit der Adelsabschaffung hinter dem Berge halten? Ich rathe Ihnen daher nochmals, offen auszusprechen, was man will, und ich stelle die Frage nackt hin, soll der Adel bei uns abgeschafft werden? Ich werde diese Frage nicht, wie vielleicht Staatsmänner thun würden, erwägen von dem Standpunkte des leichtern Aufbaues unseres einigen und verjüngten Österreichs. Ich werde diese Frage nicht zu beantworten suchen, wie es vielleicht den Politikern zustände, von dem Standpunkte der Versöhnung, denn mir ist bekannt, daß ein Weiser sprach: Die Klugheit predige vergebens, so lange die Sündflut leidenschaftlicher Aufregung sich nicht verlaufen hat.  Ich möchte diese Frage auch nicht gelöst wissen, wie es vielleicht die Anhänger einer Pseudo  Humanitätsdoctrin versuchen möchten, vom Standpunkte des Mitleides oder Bedauerns; denn bedauern, meine Herren, könnte ich nur jene Wenigen, die, wenn man sie ihrer Titel entkleidet, zu leeren Nullen in der menschlichen Gesellschaft herabsinken; und, so viel Selbstgefühl habe ich noch, daß ich dieses für mich nicht befürchte, wenn Sie mich auch, um mit dem Herrn Abgeordneten von der Prager Kleinseite zu sprechen, noch so grausam entvonisiren. (Heiterkeit.) Ich will auch nicht, was vielleicht Philosophen thun würden, das Adelsinstitut in seiner Idee besprechen, obwohl diese Idee nicht so ganz verwerflich, sondern wirklich edel erscheint, denn sie beruht auf dem Bestreben, das Verdienst des Vaters noch im Sohne zu ehren, und auf der Hoffnung, daß diese Ehrung ein fortdauernder Sporn zu edlen Bestrebungen und Thaten sein werde, so daß dadurch das Göthe'sche Wort zur Wirklichkeit werde: Was du ererbt von deinen Vätern hast, Erwirb es, um zu besitzen! Das letzte, meine Herren, will ich nicht thun, einerseits um nicht wieder, wie es mir schon hie und da passirt ist, den Gegnern meiner Ansichten einen willkommenen Anlaß, nicht zur Widerlegung, sondern zur Verdrehung und zu absichtlichen Mißverständnissen meiner Worte darzubiethen, und andererseits, weil ich selbst sehr wohl weiß, daß die Worte: "edel'' und "a del ig'' obschon Ursprünglich synonym, nur zu oft Verschiedenes bedeutet haben, und weil ich sehr wohl die Einwendung kenne, die man aus dem Ausspruche eines Philosophen gegen mich ableiten möchte, der da sagte: Der ererbte Adel sei ein Gedankending ohne Realität; denn er geht dem Verdienste vorher, und habe es nicht nothwendig zur Folge. Ich will daher die Frage der Adelsabschassung lediglich beleuchten  nicht bestreiten, nicht bevorworfen  sondern bloß erörtern aus dem Standpunkte der practischen Möglichkeit und aus dem Standpunkte der Rechtes.

 In ersterer Beziehung bitte ich Sie, meine Herren, sich zu fragen, ob Sie denn nicht am Ende einen Streich führen, der nicht trifft, oder nicht den r e c h t e n Mann trifft? Man sagt, die Bewegung der Zeit sei gegen die freiheitsfeindliche Aristokratie gerichtet. Das Urtheil darüber überlasse ich der Geschichte und ihren Forschern, ich will nur, was die Allgemeingültigkeit eines solchen Vorwurfes betrifft, hinweisen auf die Märztage Österreichs, die dafür nicht Zeugniß geben; denn ich selbst, der ich jene Tage miterlebt und mitgemacht, müßte undankbar sein, wenn ich mich nicht heute noch an Namen erinnern würde, die edelich waren, und doch  und zwar nicht wie manche Andere erst in Folge der Bewegung der Märztage selbst, sondern zufolge der von ihnen schon lange zuvor verfochtenen Grundsätze an der Spitze der Bewegung gefunden wurden. Allein, wäre dieß auch ganz richtig, so müßte ich Sie doch bitten, zu bedenken, daß es Adelige gibt, die nicht Aristokraten sind, und umgekehrt, daß es Aristokraten gibt, die nicht zum Adel gehören. (Bravo.) Ist es also recht, meine Herren, wenn Sie einen Streich gegen die Aristokratie führen wollen, und den Adel treffen? Welchen Adel wird denn auch Ihr Streich erreichen? Ich sage es unumwunden heraus, den n i e d e r n Adel ja; allein der niedere Adel, meine Herren, wurde von dem höheren selbst nie als ebenbürtig anerkannt, und dagegen von den Nichtadeligen häufig verlacht und verspottet; er gehörte nie zur Aristokratie.

Was aber den höheren Adel betrifft, meine Herren so glaube ich, Ihre Streiche werden ihn nicht erreichen. Die Familien des höheren Adels werden sich, wenn Sie ihnen auch alle ihre Vorrechte, alle Titel und Zeichen nehmen, immer enger und fester in ihre Kreise zurückziehen; ihr Vermögen und ihr verbundenes Zusammenhalten sichert ihnen einen bleibenden großen Einfluß. Diese Familien werden sich in die mehr oder weniger glanzvollen Erinnerungsblätter ihrer Familiengeschichte, die gar oft mit der Geschichte ihres Landes zusammenhängt, zurückversetzen. Sie werden, meine Herren, diese Familien desto exclusiver machen, Sie werden ihren Werth desto mehr erhöhen, je mehr Sie dieselben des äußern Tandes entkleiden, auf den nur die Eitelkeit hält; Sie werden ihre hervorragende Stellung desto sichtbarer machen, ihren Rang desto mehr erhöhen, je unzugänglicher Sie ihn machen. Und auf welche Art wollen Sie denn den Adel abschaffen? Sie wollen die Adelsverleihung für die Zukunft verhindern? Meine Herren, dann sage ich Ihnen, daß Sie die jetzt Adeligen zu sehr begünstigen. Sie erhöben sie ja eben dadurch, und geben ihnen einen Werth, der von Jahr zu Jahr steigt, denn in der Seltenheit liegt die Kostbarkeit. Oder wollen Sie durch das scheinbare Ignoriren des Adels es dem Belieben eines Jeden anheim stellen, was immer er sich für einen adeligen Titel beilegen wolle? Damit werden Sie ebenfalls Ihren Zweck nicht erreichen. Wenn ein Lichtenstein sich fortan Fürst nennt, wenn ein Schwarzenberg fortsahen, sich Herzog von Krumau zu schreiben, so wird sich Niemand daran stoßen; aber gesetzt den Fall, es würde mir einfallen, mich Fürst oder Herzog zu nennen, so würde ich von männlich verspottet und ausgelacht. Das gilt überall, meine Herren, und auf das wird es wohl Niemand ankommen lassen. (Heiterkeit) Oder wollen Sie die Führung und Beilegung von Titeln verbieten? Da muß ich Ihnen sagen, daß die Tragweite eines solchen Verbotes nicht reicht in die Verhältnisse des socialen Lebens, höchstens in den Inhalt öffentlicher Urkunden und bis zum Benehmen der Behörden. Und selbst, wenn Sie es durchsetzen könnten, so würde das zur Folge haben, daß wir einen untitulirten Adel mehr hätten, wie ein solcher in einigen Landstrichen Deutschlands wirklich bestehet, und wie er größtentheils auch in Galizien besteht, denn, meine Herren, wenn man gesagt hat, die Abschaffung der Adelstitel und Prädicate könne dem galizischen Adel nicht mehr schaden, so hatte man Recht, aber bloß deßwegen, weil der polnische Adel als solcher weder Diplom noch Titel, sondern höchstens Stammeswappen und Vornamen gehabt hat, weil er bloß auf gegenseitiger Anerkennung beruhte, weil man dort adelig war, bloß dadurch, daß man den Namen dieser oder jener Familie trug. Bei diesem Verhältnisse ist es begreiflich, daß die Abschaffung von Adelstiteln und Prädicaten dem polnischen Adel nicht wehe thun wird.

Ja, ich gehe noch weiter, meine Herren, bezüglich der Möglichkeit der Abschaffung der Adelstitel, und erinnere Sie  das Beispiel liegt gar zu nahe  an die jüngsten Vorgänge in Frankreich. In derselben Nationalversammlung, die in einem besonderen Paragraphe der Constitution alle Adelstitel für immer abgeschafft hat, in derselben sehen wir die adeligen Mitglieder als Maquis N., als Grafen S., als Herzoge Z. aufgeführt; und in demselben Frankreich, wo die Demokratie doch gewiß in der Blüthe steht, sehen wir, wie der zum Präsidenten gewählte Neffe des Kaisers mit Monsegneur!" und,, Mon Prince!" angesprochen wird.

Wissen Sie, meine Herren, was in dieser ganzen Angelegenheit nach meiner Überzeugung wirksamer und mächtiger ist, als jeder decretirte Machtspruch? Die öffentliche Meinung. Alles erhält seinen Werth nur von der Meinung, und in ihr allein wurzelt die Geltung des Adels. Lebt derselbe fort in der Anerkennung seiner Umgebung und seines Volkes, so können Sie ihn nicht aufheben, und ist ihm dieser belebende Boden entzogen, dann werden Sie sehen, meine Herren, wie auch ohne Ihren Befehl der Eiche, die Jahrhunderte lang riesenkräftig gedauert, die Wurzeln verdorren, die Äste absterben, und sie wird in Moder zusammenstürzend, den Boden zu neuen Bildungen befruchten.

Ich komme schließlich zu dem zweiten Standpunkte, auf welchen ich Sie führen wollte, den Standpunkt des Rechtes. Um einen Act der Gesetzgebung  z u r e c h t f e r t i g e n, genügt es nicht, zu fragen, ob man etwas thun kann, denn das wäre das Princip der Übermacht und der Gewalt; man muß sich höher aufschwingen, und fragen, ob man es von dem Standpunkte des Rechtes und der staatsmännischen Weisheit auch thun darf und soll? 

Man darf nicht nehmen und immer nur nehmen. weil man nehmen will; man darf Rechte nur nehmen, wenn sie störend in die Rechte eines Andern eingreifen, oder wenn sie mit dem Staatszwecke unvereinbarlicht sind. Bei dem Adel sind es dann doch nur seine Vorrechte, welche das gleiche Recht Aller Anderen kränken; und für die Vorrechte des Adels habe ich hier noch kein Wort gehört, und keines gesprochen. Was bleibt also für eine Frage übrig? Die einzige Frage, ob das Fortbestehen des seiner Vorrechte entkleideten Adels mit dem Staatszwecke unvereinbarlicht sei?

Haben Sie diese Überzeugung nicht, glauben Sie nicht, daß zum Neubau unseres Staatsgebäudes die directe oder indirecte Abschaffung des Adels unerläßlich fei, dann, meine Herren, ehren Sie das Erbrecht des Namens, achten Sie das Princip der Familienehre, schonen Sie den Stolz, oder wenn Sie wollen, die Eitelkeit des Rückblickes auf eine Reihe geachteter und achtungswerther Vorfahren, und erinnern Sie sich, daß selbst in jenem Staate, welcher uns als ein Muster der demokratischen M o n a r c h i e vorgehalten wird  in Belgien nämlich  die Adelstitel und ihre fernere Verleihung nicht aufgehoben, sondern nur die Darranknüpfung von Vorrechten verboten worden ist. Wenn Sie aber im Gegentheile, meine Herren,


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP