Selbst die Sitzungsprotokolle werden dafür den Beweis liefern. Ich frage weiteres, ob der indirekte Vorwurf, der in diesem Antrage gegen uns enthalten ist, nicht mit mehr Grund gegen einzelne andere Mitglieder gerichtet werden könnte, die nur einem jener Ausschüsse angehören, und nicht einen solchen Rechtfertigungsgrund ihrer geringeren Teilnahme für sich haben. Wir drei Mitglieder des Konstitutions- und Finanz Ausschusses, ich kann Sie versichern, sind bei keiner wesentlichen Beratung und Abstimmung ferne geblieben, so daß also selbst die Erfahrung der letzten Tage nicht geltend gemacht werden kann, um diesen Antrag gerade gegen uns Drei zu richten.
Ich habe früher gesagt: konsequent durchgeführt, würde dieser Antrag viele Mitglieder treffen, denn aus demselben Grunde, aus dem jetzt derjenige, der in dem Finanzausschüsse sitzt, und zugleich dem Konstitutions- Ausschüsse angehört, aus einem der beiden Ausschüsse austreten sollte, müßte jeder, der in was immer für zwei Ausschüssen Mitglied ist, aus einem der beiden Ausschüsse austreten, indem die Wichtigkeit der Arbeit in dem einen oder dem anderen Ausschüsse sich nicht so haarscharf abwägen läßt, daß man sagen könnte, der dielfällige Antrag sei nur bei dem Konstitutions- und Finanzausschüsse nötig. Sind z. B. die Arbeiten des volkswirtschaftlichen Ausschusses von minderem Belange und von geringerer Wichtigkeit, als die des Finanzausschusses, und erfordern nicht auch die Arbeiten des Entschädigungs- Ausschusses die fortwährende Mithilfe aller Mitglieder?
Wenn der Grundsatz konsequent durchgeführt wird, wird er vielen Mitgliedern zweier Ausschüsse eine große Erleichterung gewähren, was einfach folgt aus der Betrachtung der zahlreich besetzten einzelnen Ausschüsse. Wir haben den Entschädigungsausschuß von 50 Mitgliedern, den volkswirtschaftlichen Ausschuß mit nahe an 20 Mitgliedern, den Finanzausschuss mit 27 Mitgliedern, den Konstitutions- Ausschuß mit 30, den Petitions- Ausschuß mit 20 Mitgliedern. Diese Ausschüsse allein bedürfen also fast 150 Mitglieder, und ich bin überzeugt, daß, wenn wir das Verzeichniß der einzelnen Ausschüsse durchgehen, so werden wir die Mehrzahl treffen, die in zwei Ausschüssen eingereiht sind; führen Sie also das Prinzip, welches in diesem Antrage liegt, durch, so müssen Sie konsequent alle Ausschüsse fast neu konstituieren. Ich bin also gegen den vorliegenden Antrag.
Abg. Löhner. Ich bin für den Antrag des Finanzausschusses, und muß gestehen, daß das, was ich jetzt von den zwei Rednern vor mir gehört habe, mir durchaus gar nichts zu beweisen scheint gegen den Antrag des Finanzausschusses. 1. Muss ich es bedauern, daß die Herren selbst die Sache zu einer persönlichen gemacht haben, sie war keine persönliche; allein, wenn es nun einmal auf Personen kommen soll, so nehme ich alle Herren vom Finanzausschüsse zu Zeugen, daß, so lange der Finanzausschuss in Wien beisammen gewesen ist, diese drei Herren wirklich nur ganz flüchtig, nur momentan erschienen sind, daß sie an den Arbeiten des Finanzausschusses in Wien keinen Anteil genommen haben, und keinen nehmen konnten.
Es nützt gar nichts, sich auf Prinzipien zu berufen, wenn diese Prinzipien sich nicht mit der Sache vereinbaren; denn wenn, wir diese Prinzipien in ihrer Konsequenz fortsetzen, so dürften nirgends in zwei Ausschüssen dieselben Mitglieder sein. Ich bitte Sie, meine Herren, welche die Arbeit des Konstitutionsausschusses und jene kennen, welche der Finanzausschuss leisten soll, ich bitte diese Herren, zu urteilen, ob man diese Arbeiten mit irgend einer anderen vergleichen kann; ich bitte ferner zu erwägen, daß man in zwei Ausschüssen sitzt, so werden sich vielleicht die Resultate erklären lassen, die die einzelnen Ausschüsse erzielt haben. Ich bitte Sie, meine Herren, zu erwägen, welche Antwort Sie bekommen würden, wenn man interpellieren dürfte, was denn der Entschädigungsausschuss in seinen Arbeiten bisher geleistet, was im Entschädigungsausschüsse bisher vollendet worden sei? was der Gewerbsausschuss arbeitete, was der Finanzausschuss fertiggemacht hat? Ich bitte die Herren, die selbst in den Ausschüssen sitzen das zu erwägen. Für den Finanzausschuss kann ich nur einfach erwidern, daß mir, der ich den Sitzungen fleißig beigewohnt habe, namentlich so lange mich die Krankheit nicht gehindert hat, nämlich in Wien, nur zwei Arbeiten bekannt sind. Der Bericht über 20 Millionen, dann der Bericht über die zu bewilligenden Steuern; und wenn man glaubt, daß das die Aufgabe des Finanzausschusses gewesen sei, warum ihn die Kammer aufgestellt hat, dann ist es nicht richtig.
Ich glaube, der Finanzausschuss soll jene Vorarbeiten machen, welche notwendig sind, um einen neuen österreichischen Staatshaushalt zu beginnen, und davon ist bis jetzt noch nichts getan worden. Ich weiß sehr genau, daß gerade in Wien, wie wir uns in 4 Sektionen geteilt hatten und wenn der Herr Vorsitzer da wäre, so müßte er es bestätigen wir mit Bedauern bemerkt haben, daß eben diese drei Herren, von deren Kapazitäten wir uns so viel hofften, uns bei unseren Arbeiten nicht unterstützten, und aus dem Grunde hat ein Vierter, der Herr Dr. Brettel, der damals im Konstitutionsausschüsse auch fas, einen ähnlichen Antrag gestellt, aus dem Gründe, weil die Herren dort beschäftigt waren, und nur ab und zu auf einen Moment erschienen sind. Wer es anders weiß, widerlege mich Ich kann mich auf den Herrn Vorsitzenden nicht berufen, er ist nicht da. Es ist ganz gefehlt wenn man sich Illusionen macht über die Möglichkeit, das zu leisten, was zu leisten ist. Es ist ganz verfehlt, wenn man eine Persönlichkeit da sucht, wo das Wohl und das Interesse des Staates es dringend verlangt, daß man eine Optierung vorschlage. Die Herren nehmen es so, als ob der Finanzausschuss die Herren bemüßigen wollte, aus dem Finanz Ausschusse zu treten; wo steht das? Steht es nicht Jedem frei, entweder aus dem Finanzmoder Constitutionsausschusses zu treten? Also bloß darum handelt es sich, daß diese Herren in beiden Ausschüssen bleiben wollen. Ich glaube, das ist nicht die Aufgabe, ich bin der Meinung, daß die Herren, wenn sie im Constitutionsausschusse sitzen, ihre große Aufgabe eben so gut wissen, als jene, die im Finanzausschüsse sitzen. Der Finanzausschuss hat diesen Antrag im Gefühle seiner Pflicht gestellt, er hat ihn im Gefühle davon gestellt, daß nicht illusorische Ernennungen da sein sollen, sondern daß er berechtigt sein solle, auf die volle Arbeitskraft und das ungeschmälerte Talent derjenigen Herren zu rechnen, welche durch die Wahl der Kammer in den Finanzausschuss berufen sind. Dieß wird aber leicht zur Illusion, wenn die Herren in zwei Ausschüssen sitzen, und doch nur in einem arbeiten; wie sollte denn der Finanzausschuss seiner Verantwortlichkeit genügen, gegenüber den anderen? Es handelt sich nicht um Personen, es wäre gefehlt, wenn Personen berücksichtiget werden sollten, wo es sich um das Interesse der Sache handelt; die Sache ist das Interesse, der Finanzstand Österreichs, und weiß Gott, wenn auch 30 Mitglieder in dem Finanzausschüsse sind, werden die Kräfte aller dreißig wahrhaftig genug nöthig sein. Ich muß mich also durchaus dafür erklären, daß die hohe Kammer bei dem Antrage des Finanzausschusses bleibe, den er seiner Pflicht gemäß gestellt hat; widrigen Falls mag die hohe Kammer es sich selber vorhalten, daß der Finanzausschuss später und vielleicht unvollständiger seiner Aufgabe genügen wird, als wenn die Kräfte, die ihm zugewiesen sind, wirklich auch bei ihm verwendet worden wären. (Bravo).
Abg. Mayer. Ob der Antrag, der gegenwärtig in der Vollberathung ist, persönlich gegen einzelne Mitglieder des Hauses gerichtet, oder im Interesse der Finanzen Österreichs aufgegriffen worden sei, darüber, meine Herren, wird die geschichtliche Entstehung des Antrages das ihrige beleuchtend beitragen. Es hat sich einmal ergeben, und zwar nach der jüngsten Berathung des Kredites von 80 Millionen im Finanz Ausschusse, nachdem die Frage schon abgethan war, daß die Herren des Finanzausschusses nicht beschlußfähig werden konnten; nicht etwa dadurch, daß die Herren, welche im Constitutionsausschusses bei Berathung der Grundrechte in Permanenz saßen, nicht erschienen sind, sondern weil viele andere Herren, die nicht im Constitutionsausschusse sind, die gar nichts zu thun haben, nicht erschienen sind. Diese ganze Sitzung wurde ausgefüllt damit, daß man 3 Sectionen machte, und die Namen der anwerfenden Mitglieder für 3 verschiedene Abtheilungen zusammenschrieb. Wir waren noch so glücklich, da wir nicht in Versammlungen herumirren, wie ein Perpetuum mobile, nach dem Schlusse des ConstitutionsAusschusses in den Finanzausschuss zu kommen, um die ganze Wichtigkeit dieser Debatte wahrzunehmen, ja sogar unsere Namen damals noch in die betreffenden Abtheilungen einschreiben zu lassen.
Ich finde aber, meine Herren, daß man in dieser hochwichtigen Sitzung während unserer Abwesenheit einen Antrag gestellt hat, der nichts anderes sein kann, als eine Art von Ostrazismus gegen uns. Wenn der Finanzausschuss bei der Wichtigkeit seiner Aufgabe einsieht, daß alle Mitglieder anwesend sein müssen, so hat er im §. 43, und wenn dieser nicht genügt, im §. 109 der Geschäftsordnung den Weg zu suchen gehabt, um seine wichtige Aufgabe durch Verstärkung des Ausschusses der Zahl nach, durch größere Strenge gegen seine Mitglieder zu handhaben. Der §. 43 der Geschäftsordnung lautet: (er liest ihn.) Vor allem muß ich dem Abgeordneten für Saatz bemerken, daß er in der Erörterung der Persönlichkeiten auf einem großen factischen Irrthume sich bewege. Ich habe erst seit 14 Tagen die Ehre, in den Finanzausschuss gewählt zu sein, und kann also seiner Meinung nach nicht im Ausschusse nicht erschienen sein, denn ich hatte kein Mandat, im Finanzausschüsse zu erscheinen. Ich bin verpflichtet, nach dem §. der Geschäftsordnung den Auftrag, in den Finanzausschuss zu gehen, anzunehmen, und bin auch regelmäßig erschienen, jene Sitzung ausgenommen, wo dieser Antrag beschlossen worden ist. Ich habe auch an den Abstimmungen feit der Zeit, als ich die Ehre habe, diesem Ausschusse anzugehören, Theil genommen, was ebenfalls die Glieder des Finanzausschusses bestätigen können. Es heißt: wer Mitglied von zwei Abschüssen ist, kann sich entschuldigen. Derjenige, der ein Mandat, in den Ausschuß zu gehen, nicht annehmen würde, würde seine Pflicht verletzen, ebenso kann die Abtheilung wegen anderen wichtigen Gründen die Wahl zurückweisen. Meine Abtheilung, von der ich das Mandat habe, hat es nicht in ihrem Interesse gefunden, mir das Mandat zu nehmen, und hat auch keine neue Wahl veranstaltet.
Es gibt ferner noch durch einen neuen Zusatz zu diesem Paragraph ein Mittel, um die Mitglieder zum gewissenhaften Erscheinen anzuhalten, er lautet: "Der Vorsitzer hat nach nichtentschuldigter Abwesenheit von drei auseinander folgenden Sitzungen das Recht, eine neue Wahl zu veranlassen. " Ich glaube daher, daß die Mitglieder des Finanzausschusses in der Lage gewesen wären, dem §. 43 der Geschäftsordnung gemäß, wenn gerade die bezeichneten drei Herren so pflichtvergessen gewesen wären, während drei auseinander folgenden Sitzungen nicht zu erscheinen, auf ganz legalem Wege den Vorsitzen den zu veranlassen, eine neue Wahl vornehmen zu lassen. Wollten aber die Herren sich nicht nach §. 43 der Geschäftsordnung halten, dann gibt es nicht den Ausweg, einen solchen Antrag zu stellen, sondern es bleibt nur noch der Ausweg, sich nach §. 109 der Geschäftsordnung zu halten, welcher ausdrücklich sagt: "wenn er schriftlich und von wenigstens 50 Mitgliedern unterzeichnet, dem Präsidenten übergeben wird, und das Haus die Zulassung des Antrages zur Debatte ausspricht. " Wem es um die Sache zu thun ist, der benimmt sich nach Gesetzen, welche die Sache normieren. Wäre dem Finanzausschusse um die Sache zu thun, so hat er die Normen gehabt, nach denen er sich zu benehmen hatte Ich gehe weiter, und sage, daß es eine reine Persönlichkeit, ein persönlicher Ostrazismus gegen drei Individuen ist. (Ruf rechts und links: Pfui!)
Abg. Klaudi. Ich bitte, den Abgeordneten zur Ordnung zu rufen, denn es ist eine Beleidigung des Ausschusses.
Präs. Ich finde keinen Anlaß, den Herrn Redner zur Ordnung zu rufen, er bezeichnete nur Verhältnisse mit seinen Worten; Beleidigung finde ich keine. (Links Beifall.)
Abg. Mayer. Ich erlaube mir ferner zu bemerken, daß, wenn die Thätigkeit eines Mitgliedes des Hauses in zwei Ausschüssen unverträglich ist mit der großen Aufgabe des Finanz Ausschusses, ich es ganz consequent gefunden haben würde, wenn man gesagt hätte: Jeder, der im Finanzausschüsse und nebstbei noch in einem andern Ausschusse sitzt, muß optieren; das geschah aber nicht, man bezeichnete bloß diejenigen, welche dem Constitutionsausschusses angehören, während viele andere Mitglieder auch noch andern Ausschüssen angehören. Ich erlaube mir ferner zu bemerken, daß man darauf hinwies, wie es nöthig fei, daß jeder Ausschuß die volle Kraft des Mannes erhalte, alle Ausschüsse hätten bisher noch keine wesentlichen Fortschritte gemacht. Warum, meine Herren, werden denn gerade die Mitglieder des ConstitutionsAusschusses zu einer Optierung angewiesen, die denn doch schon etwas vor das Haus gebracht haben, sie haben ihre Thätigkeit beurkundet. Ich muß daher protestiren gegen den Antrag des Finanzausschusses, aus formellen Gründen, weil er eine Abänderung der Geschäftsordnung bezweckt, daher nach dem §. 109 zu behandeln ist; ich muß ferner protestiren deßwegen, weil er bloß speciell gefaßt ist, und sich nicht generell auf alle Ausschüsse bezieht. In dieser speciellen Fassung, man mag sagen, was man will, ist er nur mehr gegen bestimmt Individuen, als gegen sich selbst gerichtet. Das hohe Haus wird entscheiden.
Abg. Borrosch. Ich muß mich unbedingt gegen den Antrag des Finanzausschusses erklären (Beifall), und verwundere mich außerordentlich, daß ein solcher Antrag konnte gefaßt werden, ohne jene Mitglieder, welche gleich mir bei keiner Sitzung gefehlt haben, dazu einzuladen. (Bravo, Bravo.) Principiell ist die Frage bereits erörtert worden. Wollen wir den Grundsatz aufstellen, daß kein Abgeordneter mehr als Einem Ausschusse angehören dürfe, so haben wir keineswegs Mitglieder genug, um sämmtliche Ausschüsse gebührend vertreten zu lassen. Es wird sich sehr oft finden, daß in dem einen Ausschüsse Hochwichtiges verhandelt wird, in dem andern minder Wesentliches, die Zeit bloß formal in Anspruch Nehmendes, und keineswegs Prinzipielles. Das eben Gesagte gilt namentlich häufig vom Finanzausschüsse; nehmen wir z. B. die Prüfung des Budgets, was gehört dazu? Arithmetik, Aufmerksamkeit, mehr nicht. Dazu reicht aber gewiß die gesetzliche Zahl der Hälfte, mehr Eines, von sämmtlichen Mitgliedern eines Ausschusses vollkommen hin, um ihre Obliegenheiten streng zu erfüllen, und jene, welche zugleich Mitglieder des ConstitutionsAusschusses sind, wo ich mir keine Sitzung denken kann, in welcher nicht die allerwichtigsten politischen Prinzipien unmittelbar zur Anwendung kämen, sind sogar verpflichtet, falls gleichzeitig Sitzungen hier und dort stattfinden, nicht im Finanzausschüsse zu erscheinen. Die Arbeiten des Finanzausschusses werden eben so gut in ihren Resultaten protokollirt, wie es bei jedem anderen Ausschusse der Fall ist. Naturgemäß werden diese summarischen Arbeitshausweise einer mehrstündigen Finanz Commissions Sitzung nur wenig Ziffern und Zeilen im Protokolle erfordern, und der Abwesende kann in wenigen Minuten sich darüber unterrichten. Wird es sich aber um solche Arbeiten handeln, wie z. B. um Regelung der finanziellen Missverhältnisse zwischen dem Staate und der Nationalbank, so wird man jene verehrten Mitglieder gleich bei der Einladung durch ein kurzes Programm auf den Gegenstand der Sitzung aufmerksam machen, und ich bin überzeugt, sie werden es für eine Ehrenpflicht erachten, zu erscheinen. (Bravo.)
Abg. Hein. Nachdem Herr Mayer und Borrosch so umfassend und richtig gesprochen haben, verzichte ich auf das Wort. (Ruf: Schluß der Debatte.)
Präs. Es sind noch als Redner vorgeschrieben die Herren Abg. Szábel und Klaudi. Es wird der Antrag aus den Schluß der Debatte gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird unterstützt.) Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Der Antrag auf den Schluß der Debatte ist angenommen. Ich bitte sich zu erklären, wer dafür, und wer dagegen spricht.
Abg. Szábel. Dagegen.
Abg. Klaudi. Für den Antrag.
Präs Der Herr Abg. Borrosch hat dagegen gesprochen, also trifft die Reihe den Abg. Klaudi.
Abg. Klaudi. Ich will es versuchen, obwohl die Angrinse mit ziemlicher Leidenschaftlichkeit vorgebracht wurden, so leidenschaftslos als möglich zu sprechen. Ich will mich beschränken, einige factische Irrtümer aufzuklären, die die Herren Gegner ausgesprochen haben, und mich gerade so, wie es der geistreiche Herr Abgeordnete für Brünn getan hat, mich auf den historischen Ursprung dieses Antrages im Finanzausschüsse berufen. Bereits in Wien hat der Finanzausschuss, so wie der KonstitutionsAusschuß eine permanente Tätigkeit zu erfüllen gehabt, indem ihm die Aufgabe gestellt war, alles dasjenige vorläufig einzuleiten, was zur Regelung des Staatshaushaltes im Allgemeinen, was zur Regelung der Verhältnisse des Staates zur Nationalbank nötig war. Daß diese Aufgaben nicht zu den leichtesten gehören, glaube ich nicht erst beweisen zu müssen. Daß diese Aufgaben daher auch die Zeit der Mitglieder und ihre angestrengteste Tätigkeit in Anspruch genommen haben, werden wohl die Herren des Finanzausschusses selber wissen, ich glaube mich darauf nicht weiter berufen zu müssen. In Wien war es also schon, wo einstens das Mitglied des Finanzausschusses, welches zugleich Mitglied des Konstitutionsausschusses ist, der Abgeordnete für die Rossrau, diesen Antrag darum zur Sprache brachte, weil die Mitglieder des Konstitutions- Ausschusses, der auch permanent tätig sein sollte, und seine Aufgabe in der kürzesten Zeit zu vollenden beabsichtigte weil die Glieder des Finanzausschusses durch die Arbeiten des Konstitutions- Ausschusses verhindert waren, ihre Kräfte dem Finanzausschüsse so zu weihen, wie es der Finanzausschuss von jedem einzelnen seiner Mitglieder in Anspruch zu nehmen geglaubt hat. Der Antrag wurde in Wien gestellt, und dieß beweiset, ich berufe mich nur auf das Zeugniß des Herrn Abgeordneten für Brünn, daß er damals noch nicht Mitglied des Ausschusses war, daß der Ausschuß diese Angriffe von Persönlichkeit und dergleichen entschieden zurückweisen kann. Es war das keine Persönlichkeit, und ich bitte den Herrn Präsidenten, den Antrag zu lesen, ob in diesem Antrage nicht ein Prinzip, oder ob darin eine Persönlichkeit ausgesprochen worden ist.
Ich hoffe übrigens auf den Beschluß der hohen Kammer. Daß dieser Antrag überhaupt zur Besprechung hier komme, beweist, daß dieser Antrag eine Prinzipienfrage und keine Persönlichkeit enthalte; denn ich bin überzeugt, und von der Würde der hohen Kammer anzunehmen schuldig, daß die hohe Kammer die Beratung dieses Antrages gar nicht zugelassen hätte, wenn er eine Persönlichkeit enthielte; denn daß mir eingewendet wurde, daß dies eine Spezialität zwischen dem Konstitutions- und Finanzausschüsse sei, begründet eben das Wesen der Arbeit dieser beiden Ausschüsse und die Erfahrung. Ich habe weiter nichts zu sagen.
Abg. Szábel. Ich muß vor allen bezweifeln, ob der Finanzausschuss berufen war, diesen Antrag zu stellen, nachdem von so vielen Mitgliedern, die jetzt in der Nähe sind, und die ich befragt habe, keines (und ich bin in derselben Lage) an der Schlußfassung dieser Vorlage Anteil genommen hat.
Ich bezweifle daher sehr, ob der Ausschuß in hinlänglicher Anzahl vorhanden war, diesen Beschluß zu fassen. (Ja, Ja!) Ich bedauere, daß der Präsident des Ausschusses nicht gegenwärtig ist, um darüber die nötigen Aufschlüsse zu erhalten.
Abg. Borrosch. Ich stelle die Anfrage an den Herrn Präsidenten um die Vorlage des Protokolls.
Präs. Ich bitte, wer war der stellvertretende Schriftführer?
Abg. Latzel. Der Herr Präs. Hagenauer hat nie eine Sitzung eröffnen lassen, bevor nicht die gehörige Anzahl über die Hälfte anwesend war. Es ist hier ein faktischer Irrtum und zwar der, daß in der Sitzung vorher keine beschlußfähige Anzahl da war; in derselben Sitzung, als der Beschluß gefaßt würde, war jedenfalls ein Mitglied mehr als die Hälfte anwesend.
Abg. Szábel. Ich begnüge mich mit dieser Erklärung, und übergehe auf die Tätigkeit des Ausschusses selbst, welcher gelähmt sein sollte durch die verhinderte Teilnahme seiner Mitglieder. Meine Herren! Wenn wir uns der Welt gegenüber so sehr das Zeugniß der Unfähigkeit geben, bringen wir uns zu sehr in Misskredit, und ich glaube, daß im gegenwärtigen Momente, wo die Reichsversammlung leider von so vielen Seiten angegriffen wird, nicht im Schloße der Versammlung selbst die Angriffe ausgehen sollten. (Bravo.) Es ist dem Finanzausschüsse vorgeworfen worden, daß er bisher nichts getan hat; ich frage, was hätte er denn tun sollen? Ist denn etwa die Aufgabe des Finanzausschusses, den Staatshaushalt vorzulegen? Mussten wir nicht, um auf die Regelung des Staatshaushaltes einwirken zu können, die Vorlage des Haushaltes selbst abwarten? Und seit wann ist uns diese Vorlage gemacht worden? Erst hier in Kremsier wurde uns die ausgedehnte Arbeit vorgelegt, und es konnte die Tätigkeit des Ausschusses in dieser Richtung erst beginnen.
Eine weitere Aufgabe, welche der Ausschuß der Finanzen hat, sind die Steuern, allein ich frage, meine Herren, ist es die Aufgabe, in dem Finanzausschüsse Steuerregulierungen vorzunehmen? Keinesfalls! Es ist seine Aufgabe, jene Vorlagen, welche das Ministerium der Kammer einreicht, und die von der Kammer dem Ausschüsse zugewiesen werden, zu prüfen, und darüber den Bericht zu erstatten. So eine Arbeit liegt in der Kammer nicht vor, um so weniger kann sie im Ausschüsse vorliegen. Es kann daher den Ausschuß der Vorwurf der Untätigkeit nicht treffen, und auch den drei Mitgliedern nicht der Vorwurf gemacht werden, daß durch ihre Abwesenheit irgend eine Arbeit von Wichtigkeit verhindert worden wäre. Ich glaube daher, daß der Antrag, welcher auf Optierung gestellt worden ist, ein durchaus unpraktischer ist, denn die Mitglieder, unterrichtet von den wichtigen Sitzungen in den einzelnen Ausschüssen, werden ihre Aufgabe nach Kräften erfüllen, und es dürfte dadurch die Thätigkeit des Ausschusses nicht nur nicht gehindert werden, sondern ich möchte behaupten, daß, wenn einige Mitglieder an wichtigen Ausschüssen Antheil nehmen, sie auch eine viel bessere Einsicht über die Regelung der Gesamtverhältnisse, die doch miteinander im Zusammenhange stehen, in die einzelnen Ausschüsse mitbringen.
P r äs. Ist Jemand vom Finanz Ausschusse beauftragt, im Namen desselben das letzte Wort zu führen? (Ruf: Nein.) Ich werde daher die vorliegenden Anträge zur Abstimmung bringen. Die Grundlage der Debatte bildete der Antrag des Finanzausschusses, des Inhaltes: "Die Kammer möge beschließen, daß jene Mitglieder, die zugleich in den Finanz und Constitutionsausschuß gewählt sind, zu optieren haben, welchem von beiden sie in der Folge angehören wollen. " Zu diesem Antrage sind zwei Nebenanträge gestellt worden, und zwar der Antrag des Abg. Hein, er lautet:,, Es soll jedes Mitglied des Finanzausschusses, welches auch nur einer einzigen Sitzung dieses Ausschusses nicht beiwohnt, aus dem Finanzausschuss als ausgetreten betrachtet, und in diesen ein neues Mitglied gewählt werden. " Wird dieser Antrag unterstützt? Er blieb ohne Unterstützung. Ferner hat der Abg. Blasser einen Antrag vorgelegt: "Die hohe Versammlung beschließe: jedes Mitglied"
Abg. Lasser. Ist mein Antrag gelesen, bitte ich mir ein Paar Worte zu gestatten. (Ruf: Schluß der Debatte.)
Präs. (Liest.) "Jedes Mitglied, welches gegenwärtig in zwei Ausschüsse gewählt ist, hat zu erklären, welchem Ausschusse es künftighin angehören wolle, indem fernerhin kein Abgeordneter berechtigt oder verpflichtet sein soll, in zwei Ausschüssen zu arbeiten. " Ich glaube nun, der erste Theil bildet einen Gegenstand der Abstimmung, der letztere ist nur ein Grund.
Abg. Lasser. Ich ziehe meinen Antrag zurück, da es mir nur darum zu thun war, die Consequenz aufrecht zu erhalten, und ich sehe, daß mein Antrag, so wie der Antrag des Finanz Ausschusses, dem Schlußparagraphe der Geschäftsordnung entgegen ist.
Präs. Nunmehr erübrigt nur der Antrag des Finanzausschusses. (Liest ihn.) Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Finanzausschusses sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Nunmehr wäre auch der 4. Punkt der heutigen Tagesordnung erledigt. In Folge des heute gefaßten Beschlusses soll die nächste Plenarsitzung am 8. abgehalten werden, weil in dieser Woche um eine Sitzung weniger abgehalten wird. Das Vorstandsbureaus hat bereits die Verfügung getroffen, daß die Erklärung des Ministeriums zum Drucke übergeben wurde. Ich werde die Herrn Glieder ersuchen, sich wegen Erhebung der gedruckten Exemplare im Redactionsbureau anmelden zu wollen, und sobald der Druck beendet ist, wird es mittelst eines einfachen Anschlagzettels am Thore des Hauses kund gemacht werden.
Schriftf. Streit. Morgen um 10 Uhr.
Borrosch. Es ist nur bestimmt worden, daß die Verhandlungen über die Grundrechte bis zum 8. d. M. zu verschieben feien; damit ist jedoch keineswegs noch der Ausspruch gefällt, daß nicht wenigstens morgen noch eine Sitzung abgehalten werde, und ich glaube, daß im Vetitionsausschusse Erledigungen genug vorhanden sein dürften, um eine Sitzung auszufüllen.
Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß die Suspension der Plenarsitzungen noch an und für sich kein Nachtheil für die Geschäfte des Hauses fei, sondern sie vielmehr fördert. Ich glaube, daß gerade jetzt das Bedürfniß vorliegt, daß der Constitutionsausschuß den zweiten, und wie ich glaube, den wesentlicheren Theil der Verfassungsurkunde recht bald vollende, damit dieser Theil sodann den Abtheilungen übergeben werden könnte; eben deßhalb glaubte ich den Beschluß des hohen Hauses in diesem Sinne auffassen zu müssen. Sollte jedoch das Haus nicht die Ansicht, die ich eben ausgesprochen habe, theilen, dann muß ich mich dem Ausspruche fügen. Der Beschluß lautete dahin:,, Die Erklärung des Ministeriums fei ungesäumt in Druck zu legen, unter die Kammermitglieder zu vertheilen, und die Berathung der Grundrechte bis zur nächsten, am 8. d. M. abzuhaltenden Sitzung zu vertagen. " Ich glaube, also daß dieß im Sinne des Antragstellers war, weil die nächste Sitzung, einem gestern gefaßten Beschlusse zufolge, erst am 9. hätte abgehalten werden sollen d. i. am Dienstag. Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Abg. Vidullich.
Abg. Vidullich. Ich verzichte auf das Wort, da der Herr Präsident bereits erinnert hat, daß man die nächste Sitzung eigentlich am 9. abzuhalten beschlossen habe.
Präs. Ich erlaube mir nun die Tagesordnung in Antrag zu bringen, und werde zugleich den Antrag stellen wegen des Tages, an welchem die nächste Sitzung abzuhalten sei, falls der Beschluß in dem Sinne zu nehmen ist, daß die Berathung der Grundrechte, nicht aber die nächste Sitzung den 8. d. M. stattfinden solle. Als Gegenstand der nächsten. Tagesordnung beantrage ich:
1. Ablesung des Sitzungsprotokolls.
2. Berichte über Wahlacte. Herr Ullepitsch hat bereits angezeigt, für welche Abtheilungen.
3. Zweite Lesung der Grundrechte.
4. Der Bericht des Ausschusses zur Revision der ReichstagsRechnungen.
Für die nächste Sitzung beantrage ich den 8. Sind die Herren mit der Tages Ordnung einverstanden? (Einverstanden.)
Wünschen die Herren die Sitzung auf den 8.? (Ja, Ja!) Um 10 Uhr, das ist die allgemein angenommene Stunde. Der Herr Vorstand des Petitionsausschusses ersucht die Glieder des Ausschusses, morgen um 10 Uhr zu einer Versammlung zusammen zu kommen. Dann habe ich noch eine Eingabe des Vorstandes des Entschädigungsausschusses von mir. Die Herren werden ersucht, heute um 4 Uhr Nachmittags im gewöhnlichen Lokale sich zu versammeln. Ich ersuche die Abteilungen, morgen um 9 Uhr zusammen zu kommen, um die Wahlen der Redakteure vorzunehmen, und die Wahlakte zu prüfen. Ich bin, wenn ich mich recht erinnere, vom Vorstande der Kommission wegen Grundentziehungen angegangen worden, die Herren Mitglieder gleichfalls aufzufordern, morgen um 4 Uhr sich zu versammeln. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen.
Schluß der Sitzung: 12 1/2. Uhr.