Pondìlí 18. prosince 1848

Präs. Die Debatte ist geschlossen, wünscht der Herr Berichterstatter noch zu erwidern?

Abg. Mayer. Das wichtigste Argument für den Commissionsantrag hat der dagegen sprechende Abgeordnete für die Rossau vorgebracht, nämlich das, es sei Niemanden in der Kammer zuzumuten, und werde Niemanden zugemuthet, daß er geheim anders stimmen werde, als öffentlich  von dem Grundsatze gingen auch wir aus; dann ist es gleich, ob geheim oder öffentlich gestimmt wird, und es kann dann nur um Anfertigung von Listen zu thun sein Listen, meine Herren, die nach der bisherigen Erfahrung nicht für die Wähler derjenigen, die sie sandten, gebraucht wurden, sondern als Waffen gegen sie außer der Kammer. (Bravo.)

Zwei Principe sind es, die hier in Widerstreit zu kommen scheinen, und nach denen die Frage entschieden werden muß, wenn man dem einen oder dem anderen Principe den Vorzug gibt: das Princip der unbedingten Öffentlichkeit, und das Princip der freien Meinungsäußerung. Meine Herren, wenn Sie das annehmen, daß die geheime Abstimmung vor dem Namensaufrufe den Vorzug hat, so verkriechen Sie sich in keine Urne. Durch die Oktobertage kam ja auch kein Namensaufruf vor, und haben Sie sich, meine Herren, in die Urne verkrochen? Sie waren es der Öffentlichkeit schuldig, durch Aufstehen und Sitzen bleiben zu stimmen, das werden wir in Zukunft auch sein, wir werden weniger durch Namensaufruf, wir werden aber auch weit weniger durch die geheime Abstimmung abstimmen; dadurch wird die Majorität der Kammer auch zeigen, daß sie, obschon sie das Recht vindicirt hat, geheim zu sein, dem Principe der Öffentlichkeit dennoch huldigt (Rechts und im Centrum Beifall), in allen jenen Fragen, wo es darauf ankommt, daß die Völker wissen, wer dafür und dagegen gestimmt hat, und dieß durch Aufstehen oder Sitzen bleiben thun. Es ist das öffentlich, und geschieht in Gegenwart des ganzen Hauses und der Zuhörer. Mehr Zeit braucht die Kugelung  ja; aber was ist es, das ihr den Vorzug gibt? Sie hat wieder weniger Reiz zum Mißbrauch, denn der Reiz des Missbrauches bei der Abstimmung durch Namensaufruf war dasjenige, welches veranlaßte, daß sie so oft vorgenommen wurde. Ein Argument muß ich aber, in so fern es der Commission vielleicht angehören sollte, zurückweisen, daß es im Interesse der Regierung wäre, wenn namentlich abgestimmt wird. Der Herr Abgeordnete von der Kleinseite möge gestatten, daß wir nur, wie ich schon neulich die Ehre hatte zu sagen, die Ordnung für das Haus gemacht haben, welches einzig und allein die Rücksicht war, die uns geleitet hat. Ich muß mich daher für die Beibehaltung des Commissionsantrages aussprechen, muß mich aber auf das Bestimmteste gegen den Antrag des Abgeordneten für die Kleinseite aussprechen, welcher eine Verbesserung sein soll, folgenden Inhaltes: "Nach einer Abstimmung durch Namensausruf soll auf Verlangen von 80 Mitgliedern eine für den Fallbeschlußgultige Gegenprobe durch Kugelung vorgenommen werden, wenn sich bei dieser eine größere Majorität herausstellt, als durch Namensaufruf. " (Lachen.)

Meine Herren! Ich glaube, die Widerlegung ist schon erfolgt;  das zweite Amendement ist, daß Anträge auf Kugelung wenigstens von 100 Mitgliedern unterstützt erscheinen müssen. Ich schließe mich dem vollkommen an, wenn das hohe Haus diesem Amendement Unterstützung gewährt.

Präs. Zu dem Antrage der Commission liegen mehrere Verbesserungs- und Zusatzanträge vor. Die Theilung der Frage ist zwar nicht begehrt worden, ich muß jedoch über diesen Paragraph getheilt abstimmen lassen, weil bezüglich des letzten Absatzes der Namensaufruf gefordert wurde, für die übrigen Absätze nicht. Ich werde also vor Allem den ersten Theil des Commissionsantrages bis zu den Worten: "von 80 Mitgliedern unterstützt" zur Abstimmung bringen, mit Rücksicht aus die vorliegenden Verbesserungsanträge; sodann den zweiten Absatz und zwar mittelst Namensaufruf,  und nach diesem den Zusatzantrag des Abg. Borrosch. Zu dem ersten Absätze liegt ein Verbesserungsantrag des Abg. Paul vor, nämlich damit statt,, 80 Mitglieder" gesetzt werde "100. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt  Ich werde demnach vor Allem zur Abstimmung bringen: den Antrag der Commission und zwar den ersten Absatz, sodann den zweiten Absatz durch Namensaufruf, und endlich den Zusatzantrag des Abg. Borrosch.

Abg. Brauner. Ich erlaube mir formaliter die Frage, ob der Antragsteller auch 40 im ersten Falle, oder 50 im Verhältnisse zu 100 meint?

Präs. Bloß 100 Mitglieder für den zweiten Fall der Kugelung.

Abg. Paul. Ich würde für den ersten Fall 50 Mitglieder beantragen.

Präs. Ich kann dieß nicht zur Abstimmung bringen, denn in dem mir schriftlich vorgelegten Abänderungsantrage heißt es bloß: "100 Mitglieder für den Fall der Kugelung"  von einer Abänderung bezüglich der Zahl der sich für den Namensaufruf erklärenden Mitglieder geschieht keine Erwähnung.  Diejenigen Herren, welche dafür sind, damit statt,, 80 Mitglieder" gesetzt werde: "100 Mitglieder", wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Ma jorität. Der Antrag ist angenommen.  Ich werde jetzt den Antrag der Commission zur Abstimmung bringen, mit Einziehung des angenommenen AbändevungsAntrages. Er lautet: "Die Abstimmung durch Namensaufruf mit Ja oder Nein, oder durch Kugelung findet statt, wenn sie beim Schlusse der Verhandlung ohne Debatte gefordert wurde, und dieses Begehren im ersten Falle von wenigstens vierzig, im zweiten Fälle von wenigstens hundert Abgeordneten unterstutzt wird "

Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses vorgelesenen Absatzes sind, wollen aufstehen (Majorität) Der Absatz ist angenommen  Jetzt folgt der zweite Absatz Die Commission beantragt die Abänderung desselben in die Worte. "Die Abstimmung durch Kugelung hat den Vorzug vor jener durch Namensaufruf " Die Abstimmung durch den Namensaufruf über diesen Antrag ist bereits zu gelassen worden. Diejenigen Herren Abgeordneten, welche für den Antrag der Commission sind, namlich für die Fassung: "Die Abstimmung durch Ku gelung hat den Vorzug vor jener, durch Namensaufruf "  wollen sagen "Ja", diejenigen, welche dagegen sind, wollen sagen "Nein "

Abg Brauner Ich trage darauf an, daß dieser Antrag der Commission in die verschiedenen Sprachen übersetzt weide

Präs Es wird der Antrag auf Übersetzung in die verschiedenen Sprachen gestellt, wird dieser Antrag unterstützt (Wird zureichend unterstutzt)

Abg Der Abg Szaszkiewicz ist nicht anwesend, es muß daher ein Anderer als Übersetzer bestimmt werden (Die Übersetzung wird von den Abg Prato, Lewicki und Beck vorgenommen)

Präs. Ich ersuche die Herren, beim Namensaufruf aufzustehen Nachträglich wird keine Stimme angenommen. Ich ersuche nun den Herrn Schussführer Streit, den Namensaufruf vorzunehmen Bei der nun erfolgten Abstimmung hab n mit Ja gestimmt.

Ambrosch Michael, Andrusiak Hieron, Beck Anton, Beck Joseph, Benninger Joseph, Blonski Cyrill, Bogdas Thomas, Brauner Franz, Brazdil Victor, Call Alois Freiherr von, Ceptel Sebastian, Cerne Anton, Demel Joseph, Doblhoff Anton Freiherr v, Dolinczuk Iwan, Drauß Nicolaus, Duschek Franz, Dyniec Joseph, Dziwakowski Jedrzej, Eckl Andreas, Engelhofer Carl, Feifalik Johann, Filippi Joseph Johann, Fluck Moriz, Frantzl Franz, Frost Wenzel, Furek Ftodos, Gabrys Bartholomaus, Ganzwohl Franz, Geier Georg, Geißler Georg, Gleispach Carl Graf v, Gobbi Ferdinand, Goj Stephan, Grabovaz Anton, Gredler Andreas, Guiokowski Michael, Hagenauer Johann, Haimerl Franz, Halter Joseph, Harmacij Basilius, Haschek Franz, Haßlwanter Jo hann, Hauschild Ignaz, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Hellrigl Alois v., Herzig Carl, Holzknecht Ig naz, Honig Johann, Hrehoruk Joseph, Hubner Ant v, Jachimowicz Gregor, Jaruntowski Johann, Jelen Alois, Jonak Eberhardt, Kapußczak Iwan, Kaubek Johann, Kaulich Wenzel, Kirsti Basilius, Klaudi Carl Leopold, Klebelsberg Hieronymus v, Koßakiewiez Sim, Kowarz Dominik, Kozar Panko, Krainski Edmund, Krainz Joseph, Kral Anton, Kral Joseph, Kratochwill Johann, Kreil Franz, Kromer Fedor, Kruchowski Johann, Kudler Joseph, Kutschera Anton, Lasser Joseph Ritter v, Lejczak Macinj, Lessiuk Stephan, Lewicki Gregor, Lhotta Joh, Lomnicki Johann, Loos Joseph, Martini Johann, Mayer Cajetan, Mazurkiewicz Mathias, MicheliVitturi Simon, Miklositsch Franz, Mokry Anton, Morgotz Basil, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Nebesky Wenzel, Neuberg Joseph Ritter v, Neumann Leopold, Neuwall Albert Ritter v, Nyczyporuk Gregor, Oheral Johann, Palacky Franz, Paul Ignaz, Pawek Ignaz, Petranovich Theodor, Petrijzcyn Hryn, Pinkas Adolph Maria, Plenkovich Paul, Posacki Constantin, Praschak Alois, Presl Johann, Prybil Anton, Prohaska Wenzel, Prokopczyc Eustach, Pulpan Wenzel, Ouitenski Joseph, Rab Jacob, Rack Jos, Rahn Anton, Ratz Caspar, Reichert Georg, Reimershoffer Joh, Reiß Franz, Richter Carl Friedr, Richter Franz, Rieger Franz, Riegl Joh Ottokar, Robl Anton, Riszko Iwan, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vin cenz v, Scherl Felix, Schmitt Franz Schvenhansl Joseph, Scholl Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Schuster Wilhelm, Schutzenberger Joseph, Selinger Engelbert Maximilian, Sieber Ignaz, Sitka Jacob, Skoda Franz, Spangher Johann, Stadion Franz Gras, Stanek Wenzel, Stark Anton Edler v., Stasiowski Johann, Stawarski Johann, Sterle Franz, Stiebitz Carl, Storc Johann, Stradal Augustin, Straßer Alois, Streit Ignaz, Strobach Anton, Thiemann Friedrich, Times Georg, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trojan Alois, Trümmer Peter, Till Cajetan, Uchatzy Carl, Ullepitsch Carl, Vlach Jos, Walczyk Casimir, Weigl Anton, Weiß Joseph, Wierzchlejski, Franz Xaver Ritter v, Wiesenauer Franz, Wiser Carl, Wiezenski Johann, Wieznicki Conrad, Wildner Maithstein Ignaz Edler v, Winariczky Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Woitowicz Albert, Zapletal Johann, Zeiser Johann, Zöpsl Franz, Zwickle Lucas.

Mit Nein haben gestimmt:

Bauer Georg, Beinhauer Anton, Betkowski Nicodemus, Bilinski Severin v, Bittner Johann, Bodnar Michael, Boese Ferdinand, Borkowski Alex Graf, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brestel Rudolph, Buszek Michael, Defranceschi Carl, Do lanski Ludwig v, Dotzauer Adolph, Duniewicz Eduard v, Durbasiewicz Johann, Dworzak Joh, Cichler Johann, Faschank Johann, Fischhof Adolph, Forcher Nicolaus, Forster Ferdinand, Fritsch Egid, Fußl Ferdinand, Füster Anton, Goldmark Joseph, Goriup Anton, Graschitsch Matthäus, Halm Joseph, Heigl Andreas, Helcel Anton, Herndl Mathias, Hodurek Carl, Hubicki Carl, Huemer Johann, Huscher Georg, Hyciek Adalbert, Jakubowsky Joseph, Janesch Joseph, Janko Heinrich, Ivichievich Stephan, Kaim Johann, Kanski Nicolaus, Klausner Michael, Kobuczowsky Ceslaus v, Königshofer Carl, Koszowsky Stanislaus, Krause Johann, Krause Carl, Kudlich Johann, Kutschera Joseph, Langie Carl, Lanner Thaddäus, Lätzel Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Leszczynski Julian, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Edler v., Longchamps Boguslaw Marcher Michael, Macieszkiewicz Franz, Madonizza Anton, Mahalski Max., Makuch Johann, Mannheimer Isaak Noah, Marin Johann, Mathis Maximilian Edler v. Treustadt, Meindl Georg, Meyer Georg, Meyer Michael, Mickl Joseph, Mitterndorfer Joseph, Mußil Franz, Micewski Johann v, Minarczyk Joseph, Nadler Franz, Nagele Cäjetan, Noskowski Carl, Paitoni Friedrich v., Pawlikowski Stanislaus, Peitler Franz, Petrovich Spiridion, Peyr Anton, Pienczykowsky Meliton, Pitteri Joh. Baptist, Plaß Johann, Plicker Franz, Podlewski Valerian Ritter v., Pokorny Eduard, Polaczek Wilhelm, Popiel Michael, Prato Johann, Purker Jos., Purtscher Adolph, Radmilli Johann, Rauscher Ferd., Redl Franz, ReichlFickl Joseph, Scherzer Johann Georg, Schneider Carl, Schuselka Franz, Scibala Joseph, Sever Johann, Sierakowski Ladislaus Ritter v., Skrzynski Ignaz Ritter v., Sontag Leopold, Staffa Franz, Stamm Ferdinand, Steininger Joh., Sterz Maximilian, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Sturm Carl, Suppanz Mathias, Szeleszczinski Bonaventura v., Tarnowsky Johann Bapt. Graf, Teufel Franz, Thar Michael, Trzecieski Franz Ritter v., Turco von TrentTurkati Simon Freiherr, Umlauft Johann, Vacano Emil, Vidullich Franz, Violand Ernst, Wienkowski Cyrill, Wiesbauer Caspar, Wojtech Franz, Zbyszewski Cölestin, Ziemialkowski Florian, Zimmer Carl.

Abwesend waren:

Androvich Nicolaus, Bach Alexander, Bebar Johann, Bernardelli Peter, Bielecki Adam, Cavalcabó Eduard Baroni di, Clementi Carl, Dobrzánski Alexander v., Dominkusch Andreas, Dzieduszycki Alex. Graf, Dzieduszycki Titus Graf, Facchinetti Michael, Festi Joseph Graf, Fischer Joseph, Fleischer Wenzel Alexander, Halpern Abraham, Hankiewicz Michael, Hawliczek Franz, Helfert Joseph, Ingram Johann Freiherr v., Kautschitsch Mathias, Kobylica Lucian, Konopka Joseph v., Lausenstein Anton, Leberl Joseph, Maffei Johann Ritter v., Motyka Joseph, Nesweda Joseph, Pfretschner Norbert, Placek Franz, Riegler Jos., Robert Florentin, Schmiederer Joseph, Schwarzer Ernst v., Sidon Johann, Smarzewski Severin Ritter v., Smreker Alois, Szaszkiewicz Gregor, Teltschik Heinrich, Thinnfeld Ferdinand Edler Herr v, Wagner Carl, Watzel Franz, Wessenberg Freiherr von, Wörz Johann Georg, Zajaczkowski Joseph v.

Nicht gestimmt haben:

Dilewski Marian, Hein Franz, Rill Jos. Thaddäus, Franz, Szábel Balthasar.

Präs. Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: Mit Ja haben gestimmt 180, mit Nein 132, nicht gestimmt haben 4. Der Antrag der Commission ist daher angenommen; in Folge dieses Beschlusses hat Abg. Borrosch erklärt, daß er seinen Antrag zurückziehe. Ich werde über den §. 79 als Ganzes abstimmen lassen. (Wird nochmals vorgelesen.) Diejenigen Herren, die für die Annahme des eben gelesenen Paragraphes als Ganzes sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Paragraph ist angenommen.  Der Abg. Szabel hat das Wort.

Abg. Szabel Wir haben gegenwärtig durch einen in der letzten Sitzung angenommenen Paragraph der Geschäftsordnung, worin beschlossen wurde, daß die einzelnen Parteien beim Schluß der Debatte sich einen Redner wählen können, eine traurige Erfahrung gemacht. Ich bin der Ansicht, daß bei Kammern mit einer fertigen Constitution, die sich bloß mit der Gesetzgebung befassen, eine solche Maßregel ohne Ausnahme statthaft sei: allein, daß bei einer constituirenden Versammlung durch, bei manchen Fällen voreilig angebrachten Schluß der Debatte nicht nur die Redner wegen wünschenswerter Ersparung von Zeit auf ihr Wort verzichten müssen, sondern daß selbst die Einbringung von Abänderungs- und Verbesserungsanträgen hinkangehalten werden soll, dieses, meine Herren, halte ich im Interesse unserer Aufgabe für zu beschränkend für den Reichstag. Ich wünschte, belehrt durch eine Erfahrung, die ich eben jetzt gemacht habe, indem die hohe Kammer von einem Extrem in das andere überging,  ich wünschte, daß dieser Paragraph, welcher über den Schluß der Debatte handelt, bezog lich eines Nachsatzes wegen der Möglichkeit zur Ein bringung von Verbesserungsanträgen auch nach dem Schlüsse der Debatte, neuerdings an die Commission zur Berathung zurückgewiesen werde, damit hierüber ein Zusatzparagraph von der Commission beantragt werde. Ich glaube, es wäre überflüssig, diesen Antrag näher zu begründen, und ich erlaube mir, dessen Zweckmäßigkeit in diesem eben jetzt zur Abstimmung gebrachten Paragraphe darzustellen. Es war meine Absicht, einen Verbesserungsantrag, einen Mittelweg für diesen Paragraph vorzuschlagen, jedoch, nachdem die Partei mich nicht zum Sprecher gewählt hatte, war mir die Möglichkeit, den Antrag zu stellen, benommen. Mein Antrag ging dahin, daß über den Vorzug der Abstimmung, nämlich ob durch Kugelung oder Namensaufruf abgestimmt werden soll, bei jedem speziellen Falle das hohe Haus durch Majorität entscheiden soll. Es ist überflüssig, jetzt davon zu sprechen, ob es zweckmäßig gewesen wäre, aber ich glaube, daß es im Interesse der Sache, im Interesse des hohen Zieles, das wir erreichen wollen, unsere Aufgabe wäre, die Möglichkeit zur Einbringung von Amendements auf jeden Fall für die Glieder des Hauses zu reservieren. Ich erlaube mir daher, den Antrag zu stellen. daß die Verfassung eines neuen diesfalligen Paragraphes der Commission zur Verfassung der Geschäftsordnung überwiesen werde.

P r ä s. Bezüglich der Bemerkung des Herrn Abgeordneten für Olmütz finde ich mich veranlagt, zu erwidern, daß bis nunzu die Möglichkeit in der Art geboten war, daß diejenigen Herren, welche sich als Redner einschreiben ließen, gleich ihre Anträge auf den Tisch des Präsidenten schriftlich niederlegten, wo sodann diese Anträge verlesen, und zur Abstimmung gebracht werden konnten, wenn auch der Antragsteller wegen zugelassenem Schlüsse der Debatte nicht mehr zur Begründung kam. In derselben Art hat es eben der Abg. Borrosch gethan, welcher seinen Antrag hier übergab, so daß derselbe von mir verlesen, zur Kenntniß der Versammlung kam, ohne daß der Herr Abgeordnete für die Kleinseite Prags später zum Worte gekommen ist, und dieser Antrag hätte auch zur Abstimmung kommen müssen, wenn ihn der Herr Abgeordnete für die Kleinseite nicht zurückgezogen hätte.  Der Hr. Abg. Hawlicek hat das Wort.

Abg. Hawlicek Carl. Meines Wissens gibt es keinen Menschen in Österreich, der sich darüber wundern möchte, daß hier im Reichstage wenig gesprochen wird; Alle sind der Gegenansicht. Es wird unserem Parlamente der Vorwurf gemacht, daß wir hier zu viel sprechen, und wenn man über eine Geschäftsordnung, welche in allen Parlamenten vorliegt, und welche in Wien schon so lange debattirt wurde, dieselben Argumente zehnmal hören muß, so kann es Niemanden wundern, wenn man das Recht in Anspruch nimmt, den Schluß der Debatte zu beantragen. Wenn der Herr Redner vor mir aus diese Art der Debatte entgangen, indem er sein Amendement nach der Abstimmung zur Sprache gebracht hat, so habe ich nichts dagegen. Ich muß mich aber dagegen erklären, daß dieser Paragraph der Commission wieder zurückgegeben werde, um darüber nachzudenken, nachdem wir denselben schon nach reiflicher Überlegung beschlossen haben. Wenn es erlaubt sein sollte, nach dem Schlüsse der Debatte ein Amendement zu stellen, wozu diente dann der Schluß der Debatte? Ich stimme daher gegen den Antrag des Abgeordneten von Olmütz.

Präs Der Abg. Borrosch hat das Wort.

Abg. Borrosch. Ich verzichte auf das Wort, weil das Amendement nicht zur Schließung kommt, wie ich vorhin glaubte.

P r ä s. Es könnte jetzt nur noch die Frage entstehen, ob die Commission aus Anlaß der Bemerkung des Abgeordneten für Olmütz beauftragt werden soll, einen neuen Vorschlag zu machen, wiewohl nur über einen Gegenstand, der noch nicht durch Beschlüsse der hohen Kammer erledigt ist? Der Abg. Neuwall hat das Wort.

Abg. Neuwall. Der Paragraph, um dessen Umänderung es sich hier handelt, ist ein bereits angewandter. Diese Gründe, die setzt dagegen angeführt werden, wurden schon bei der dielfälligen Debatte angeführt, auch ein solcher Antrag wurde bereits gestellt; ich glaube daher, daß der neu vorgebrachte Antrag in die Kategorie jener gehört, über die der neue §. 58 dieser Geschäftsordnung maßgebend entscheidet.

Abg. M a y e r. Ich muß nur nachweisen, daß dem Herrn Abgeordneten für Olmütz die Möglichkeit, sein Amendement vorzubringen, nicht genommen war; wenn sich die Partei, die dafür gesprochen hat, in einem Redner geeinigt hat, so geht die Einigung auch dahin, daß dieser Redner auch die Gründe vorbringe, welche geeignet sind. Es hätte nur bedurft, dieses Amendement einem Redner dieser Partei zu übergeben, damit er es motiviere, und auf den Tisch des Hauses bringe. Diese Möglichkeit wird in Zukunft immer gegeben sein. Ich kann daher nicht dafür stimmen, daß ein neuer Paragraph abgefaßt werde.

Präs Ich habe ebenfalls schon auf diese Möglichkeit hingewiesen, und nachdem überhaupt keine schriftlichen Anträge vorliegen, so ersuche ich den Herrn Berichterstatter, fortzufahren.

Abg. Mayer. (Liest.) "§. 80 alter Fassung. Bei der Abstimmung durch die Kugelung erhält jeder Abgeordnete bei der Rednerbühne eine weiße (bejahende) und eine schwarze (verneinende) Kugel. Die eine der Kugeln wird in die Abstimmungs-, die zweite in die Controlurne geworfen. Die Abstimmenden werden von den Schriftführern namentlich berufen, und gezählt. Die Zahl der Kugeln muß in beiden Urnen überein stimmen, widrigenfalls die Kugelung wiederholt wird. "

Die Commission hat hier keine Änderung vorzuschlagen.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche für die unveränderte Annahme dieses Paragraphes sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Paragraph ist unverändert angenommen. 

Der Herr Minister des Innern wünscht eine Interpellation zu beantworten. Der Herr Minister des Innern hat das Wort.

Der Minister des Innern, Stadion (besteigt die Rednerbühne.) Die Deputaten Dalmatiens haben eine Interpellation an das Ministerium gerichtet. Ich habe die Ehre, die Antwort des Ministeriums vorzulesen. (Liest:) "Dalmatien bleibt wie vordem ein eigenes Königreich, bei der Ernennung des Banns Jellachich zum Gouverneur von Dalmatien lag es keineswegs in der Absicht der Regierung, die provinzielle und administrative Selbständigkeit dieses Landes aufzuheben oder zu beeinträchtigen. Doch bekennt das Ministerium offen, daß es bei dieser Ernennung dem slavischen Elemente, welches in Dalmatien sowohl, als auch im Küstenlande bis zum Isonzo das bei weitem überwiegende ist, Rechnung tragen wollte. " (Anhaltender Beifall von der Rechten.)

P r ä s. Der Herr Finanz  Minister hat das Wort.

Finanzminist. Krauß. Es ist eine Interpellation gestellt worden, in Absicht auf die Forstverhältnisse in Salzburg. Die Forstverhältnisse Salzburgs sind jenen in Tirol sehr ähnlich, sie beruhen auf uralten gesetzlichen Bestimmungen, die von gleichen Grundsätzen und Begriffen der damaligen Zeit ausgegangen sind. Durch die Verminderung der Bevölkerung, durch die Umstaltung der Verhältnisse hat es sich gezeigt, daß die gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr zur Gegenwart passen, und es wurde für Tirol eine großartige Maßregel von Sr. Majestät bewilligt. Aus Salzburg sind auch wiederholte Einschreiten wegen Herstellung einer besseren Ordnung eingelangt. Der Gegenstand ist schon durch längere Zeit verhandelt worden, und noch ehe die Interpellation gestellt wurde, fanden wir uns bewogen, ein Comité zusammenzusetzen, welches diesen wichtigen Gegenstand in Berathung zu ziehen habe, und gerade am heutigen Tage beginnen die Beratungen. Das Comité besteht aus Abgeordneten derjenigen Ministerien, die dabei betheiligt sind. Es ist die Absicht des Ministeriums, bei der Behandlung der Salzburger Forstangelegenheiten nach ähnlichen, und beinahe gleichen Grundsätzen vorzugehen, als jene sind, die von Sr. Majestät für Tirol bewilligt worden sind; ich hoffe, daß dadurch die Interpellation genügend gelöst sein dürfte.

Präs. Es wurde mir eine Interpellation an den Herrn Minister des Unterrichts angemeldet; nachdem derselbe eben anwesend ist, so fordere ich den Herrn Interpellanten Haimerl auf, die Interpellation vorzubringen.

Abg. Haimerl. Ich weiß sehr wohl, daß Interpellationen sowohl in diesem hohen Haufe, als auch vor dem großen Publikum draußen eine missliebige Erscheinung geworden sind; gleichwohl bewegen mich wichtige Gründe dazu, und ich glaube, der Gegenstand derselben wird mich auch sowohl vor dem hohen Haufe, als vor dem großen Publikum entschuldigen. Bei Gelegenheit der denkwürdigen Debatte in diesem Hause über die Aufhebung des obrigkeitlichen Verhältnisses machte ich unter ändern aufmerksam, welche Inconvenienzen und welche Verwirrungen entstehen müssen, wenn nicht vorläufig oder doch gleichzeitig mit der Aufhebung des nexus subditelac auch andere damit in engster Verbindung stehende Verhältnisse zeitgemäß geordnet und geregelt werden. Ich erlaubte mir damals einen darauf abzielenden Antrag vor das hohe Haus zu bringen. Bei der Debatte ging man auf diesen Antrag nicht ein; im Gegentheil, ich mußte sogar die Erfahrung machen, daß Redner von der Tribune durch verschiedene hinkende Gleichnisse meinen Antrag in's Lächerliche zu ziehen versuchten. Ich gewahrte darin kein sachkundiges Eingehen auf den Gegenstand, sondern eine kleinliche Persönlichkeit; ich verzichtete auf das Wort. Der Abg. von Tschau rechtfertigte meinen Antrag theilweise, und ich muß es heute als einen glücklichen Zufall erklären, daß gerade derselbe Abgeordnete derzeit eine Stelle einnimmt, von welcher aus er nicht nur seinem Gerechtigkeitsgefühle Worte leihen, sondern auch in gewohnter Weise wirken kann und wirken wird. Von den vielen Übelständen, welche jener unvollkommene Beschluß nach sich gezogen hat, übergehe ich heute die bedauerlichen Teich, Jagd und Waldfrevel, die verschiedenen Verwicklungen und Verwirrungen in Gemeindeangelegenheiten u. dgl. m. Ich erlaube mir nur, die Aufmerksamkeit auf einen Punkt zu lenken, auf die Schulen und auf die Schullehrer. Meine Herren! Sie alle kennen die Wichtigkeit des Volksschulwesens. Meine Herren! Keinem von Ihnen ist es unbekannt, daß die Lage namentlich des Dorfschulmeisters schon früher keine beneidenswerte war.

Aber, meine Herren! Sie wissen vielleicht nicht, oder wissen es nicht alle, daß sich diese Lage jetzt sehr verschlimmert hat, Sie wissen vielleicht nicht, daß der Zustand der Schule und der Lehrer in manchen Gegenden auf dem Lande seit der Aufhebung des obrigkeitlichen Verhältnisses ein wahrhaft bedauerlicher geworden ist. Ich habe Briefe von verschiedenen Seiten, zuletzt von dem pädagogischen Vereine aus Ellbogen, meinem Wahlbezirke, bekommen, voll von bitteren Klagen, daß man bei Aufhebung des obrigkeitlichen Verhältnisses die Schule und die Lehrer nicht eben so, wie die Gerichtsbarkeit, bedacht hat; daß man sie einer unsicheren Zukunft Preis gab, die bereits widrige Folgen hat. Die Dominien, welche früher die Beheizung zu besorgen hatten, und, wo keine eigenen Schulgebäude bestehen, einen Theil der Miethe auf sich nahmen, haben sofort diese Giebligkeiten eingestellt. Die Gemeinden und die frei gewordenen Staatsbürger sind in dieser Beziehung nicht nur nicht an die Stelle getreten, im Gegentheil sie verweigern fortan die früher üblichen oder gesetzmäßig bestimmten Giebligkeiten an Naturalien und Geld für die Lehrer, bedienen sich aber auf der anderen Seite eines sehr willkürlichen Absetzungsrechtes, das häufig in Parteienhass ausartet. Wo mehrere Dorfschaften zu einer Schule eingeschult waren, verwehrt man jetzt den Kindern den Zutritt. In vielen Gemeinden befindet sich gar keine Schule, in anderen gibt es Wanderschulen. Die Lehrer wandern von 8 zu 8 Tagen von Haus zu Haus, wo sie eben aufgenommen werden, oder man nimmt den ersten besten, der kaum des Lesens und Schreibens kundig ist, auf, und vertraut ihm die Jugend.  Mehrere verehrte Herren Collegen in diesem hohen Haufe können ähnliche Schilderungen machen. Ich weiß auch, daß dem Haufe mehrere Petitionen von Seite der Landschullehrer über diesen Gegenstand vorliegen; ich habe aber nicht erfahren, ob sie bisher zu irgend einem Resultate geführt haben. Auf eine; die mir aufgefallen ist, muß ich Sie besonders aufmerksam machen. Es ist diejenige, in welcher eine Anzahl der Lehrer auf dem Lande das Begehren gestellt haben, daß die Volksschulen nicht als Gemeinde, sondern als Staatsanstalten erklärt werden. (Beifall.) Ich lege darauf eine sehr große Bedeutung, und ich wünsche, daß der Satz: "die Volks schule wird vom Staate dotiert" in die Grundrechte der österreichischen Constitution aufgenommen werde. Ich habe in diesem Sinne bei der Vorberathung der Grundrechte gesprochen, und behalte mir vor, seiner Zeit darüber weiter zu sprechen. Jetzt handelt es sich aber um schnelle, ich möchte sagen, um augenblickliche Hilfe. Ich wollte zu diesem Ende mit einem Dringlichkeitsantrage vor die hohe Kammer treten; um aber den Zweck wo möglich schneller zu erreichen, und die hohe Kammer in der so wichtigen Verfassungsarbeit nicht anschalten, wende ich mich an das Ministerium, dessen Programm uns mit den schönsten Hoffnungen erfüllt hat, und erlaube mir, die Frage zu stellen: ob das Ministerium die Übelstände, in welchen sich Lehrer und Schule, zumal auf dem Lande, feit der Aufhebung des nexus subditelae befinden, zur Kenntniß nehme, und ob es in der Lage und geneigt fei, zur Beseitigung derselben schnelle Vorkehrungen zu treffen. (Großer Beifall.)

Minister Stadion. Dem Grundsatze des Ministeriums gemäß, werde ich nicht gleich die Ehre haben, darauf zu antworten, weil ich im Namen des ganzen Ministeriums die Antwort zu geben wünsche, und zwar eine Antwort, welche, wie ich hoffe, die Herren befriedigen wird. Ich hoffe, daß die Beantwortung der Frage mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Verhältnisse darlegen werde, daß wir thun werden, was wir thun können.

Präs. Ich wurde ersucht, anzuzeigen, daß sich dieser Interpellation des Abg. Haimerl auch nachstehende Herren Abgeordneten angeschlossen haben. Es sind die Herren Abg. Dr. Wildner, Selinger, Trummer, Stradal, Schopf, Plicker, Herzig, Königs Hofer, Fleischer, Thiemann, Richter, Neuwall, Kudler, Stark, Reiß, Richter, Streit. (Der größte Theil der Versammlung erhebt sich mit dem Rufe, sich ebenfalls an diese Interpellation anschließen zu wollen.) Der Herr Berichterstatter Mayer können fortsetzen.

Abg. Mayer. Zwischen §§. 80 und 81 beantragt die Commission die Einschiebung folgenden Paragraphes:.. Wer bei der Abstimmung durch Namensaufruf oder Kugelung bei der Ablesung seines Namens nicht anwesend ist, darf nachträglich seine Stimme nicht abgeben. " Dienfalls entstandene Zweifel sind die Motivirung des Paragraphes, welcher im Sinne der vorliegenden Entscheidung des hohen Hauses abgefaßt worden ist.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Pause.) Diejenigen Herren, die für die Annahme des gelesenen neuen Paragraphes sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Paragraph ist angenommen.

Abg. Mayer. §. 81.,, Bei Stimmengleichheit wird die Frage als verneint angesehen; der Präsident stimmt niemals ab. " (Wird unverändert angenommen.) 

§. 82, bei welchem beantragt wird, die Worte: "oder Gesetzentwurf" auszulassen, lautet:,, Jeder aus mehreren Absätzen bestehende Antrag muß erst nach seinen Bestandteilen, und schließlich als Ganzes zur Abstimmung gebracht werden. " (Wird angenommen.)

§. 83. In Folge der obigen Auslassung beantragt die Commission, nach den Worten: "Der Constitutions und jeder Gesetzentwurf" einzuschalten: "sowie jeder n ach Beschluß de s Reichstages als Gesetzentwurf zu behandelnde Antrag muß nebst der geschehenen Ankündigung drei Mal einer Lesung, Berathung und Schlußfassung, und zwar in Zwischenräumen von wenigstens 8, von der letzten Beschlußnahme an zu berechnenden Tagen unterzogen werden. Bei der ersten Lesung wird nur überhaupt"  hier beantragt die Commission einzuschalten: "oh ne Zulassung von Amendements, über die Frage, ob eine zweite Lesung stattfinden habe, verhandelt. " Hier wäre einschalten: "und abgestimmt. Beider zweiten tritt die Berathung "hier wäre einzuschalten: "und Schlußfassung über die einzelnen Absätze des Entwurfes nach ihrer Reihenfolge ein. "  Der jetzt folgende Satz wird zur Weglassung beantragt, nämlich der Satz: "wobei der Reichstag auch beschließen kann, ob ein oder der andere Abänderungsantrag an die Abteilungen oder an den Ausschuß zu verweisen, und die Berathung darüber auszusetzen fei", weil er bereits in dem dielfälligen früheren Paragraphe enthalten ist, und es wäre blos der weitere Satz beizubehalten: "bei der dritten wird, ohne Veränderungsanträge über einzelne Punkte auszuschließen, über das Gänze des nach den früheren Beschlüssen etwa geänderten Entwurfes abgestimmt. Bei einem Gesetzentwurfe kann der Reichstag eine kürzere Frist zwischen der zweiten und dritten Lesung festsetzen, bei dem Constitutionsentwurf aber wird er bestimmen, ob nicht eine längere Frist von einer Lesung zur andern anzuberaumen fei. "

Präs. Wünscht Jemand darüber zu sprechen?

Der Abg. Paul.

Abg. Paul. Ich habe schon damals, als dieser Paragraph dem hohen Haufe zur Beschlußfassung vorgelegt würde, darauf aufmerksam gemacht, daß das Wort,, wenigstens" einen offenbaren Widerspruch enthält im Vergleiche mit dem letzten Absatze dieses Paragraphes.,, Wenigstens" läßt zwar Raum für jede längere Frist, schließt aber jede kürzere Frist aus. Nun heißt es aber im letzten Absätze: "Bei einem Gesetzentwurfe kann der Reichstag eine kürzere Frist zwischen der zweiten und dritten Lesung festsetzen " Also ist das Wort "wenigstens" oben gewiß nicht am rechten Platze. Ich trage daher darauf an, daß dieses Wort weggelassen, oder dafür,, in der Regel" gesetzt werde.


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