Ètvrtek 7. prosince 1848

bestimmen, oder auch die Wahl nach Gouvernements und Abtheilungen festsetzen. "

Präs. Wünscht Jemand über den vorgetragenen §. zu sprechen? Der Antrag der Commission geht dahin, damit der ursprüngliche §. 37 jetzt 39 bloß mit Weglassung des letzten Satzes unverändert ausgenommen werde. Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses §. 37 jetzt 39 sind, mit Auslassung des Schlußsatzes, wollen aufstehen. (Der §. 39 ist in der vorgetragenen Form angenommen.) Nun wird von der Commission anstatt des Schlußsatzes: "der Reichstag kann jedoch die Zahl der Ausschußmitglieder auch größer bestimmen"  ein ganz neuer §. als §. 40 angetragen, welcher lautet: "Der Reichstag kann in einzelnen Fällen eine größere Anzahl von Ausschußmitgliedern bestimmen, oder auch die Wahl nach Gouvernements oder Abtheilungen festsetzen". Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses §. als §. 40 sind, wollen ausstehen. (Majorität.) Der §. 40 ist angenommen.

Abg. Mayer Im §. 38 nunmehr 41, erlaubt sich der Ausschuß folgende veränderte Fassung zu beantragen: "Jeder Ausschuß"  hier kämen die Worte: "wählt unter dem Vorsitze seines ältesten Mitgliedes"  daran schlössen sich aus der dritten Zeile die weitern Worte: "einen V o r s i t z e r, e i n e n Stellvertreter desselben und einen Schriftführer a ii s seiner Mitte. " Die gedruckten Worte:, zu ernennen" blieben aus. "B e i d e ersten mit absoluter Stimmenmehrheit. " Nun käme ein Zwischensatz:,, E i n  A u s s c h u ß ist nur dann beschlußfähig, wenn in ehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist" Der zweite Theil bliebe unverändert, lautend: "Hier nächst u. s. w. "

(§. 41 wird, da Niemand das Wert ergreift, zur Abstimmung gebracht und in folgender Fassung angenommen:) "Jeder Ausschuß wählt unter dem Vorsitz seines ältesten Mitgliedes einen Vorsitzer, einen Stellvertreter desselben und einen Schriftführer aus seiner Mitte, beide erstere mit absoluter Stimmenmehrheit. Ein Ausschuß ist nur dann beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Hier nächst wird der Gegenstand in Berathung genommen, bei welcher jedes Mitglied die Ansicht der Mehrzahl und der Minderzahl seiner Abtheilung zu berichten hat, ohne jedoch bei den mit Stimmenmehrheit zu fassenden Beschlüssen an jene Ansicht gebunden zu sein. Das Ergebniß der Berathung ist durch einen mit absoluter Stimmenmehrheit des Ausschusses erwählten Berichterstatter der Reichsversammlung vorzulegen. "

(§. 39. nunmehr 42. wird unverändert angenommen. Er lautet:) "Jedem Ausschusse steht es zu, aus der ganzen Versammlung solche Mitglieder, denen er besondere Kenntniß des Gegenstandes zutraut, zur Theilnahme an den Sitzungen mit berathender Stimme beizuziehen.,,

Abg. Mayer. §. 40) nunmehr 43. Hier erlaubt sich Commission nachstehende Abänderungen zu beantragen:

"Jeder in einen Ausschuß Gewähre ist schuldig, den Auftrag anzunehmen, und regelmäßig den Sitzungen anzuwohnen.. " Nunmehr wäre der Satz des Inhaltes einzuschalten: "Der Vorsitzende hat nach nicht entschuldigter Abwesenheit eines Mitgliedes von 3 auseinander folgenden Sitzungen eine neue Wähl zu veranlassen. " Daran schlösse sich mit Hinweglassung des Wörtchens "jedoch: " "Wer bereits Mitglied von zwei Ausschüssen ist, kann sich entschuldigen, eben so kann die Abtheilung wegen anderer dringender Gründe die Wahl auf Ansuchen zurücknehmen, und eine neue Wahl veranstalten. " (Der solchergestalt amendirte §. 40. nunmehr 43. wurde in der veränderten Form angenommen.)

Abg Mayer (Liest den §. 41 nunmehr 44., ohne darüber Etwas zu erinnern, welcher auch über die Frage des Präsidenten unverändert angenommen wird)  Der §. 42 nunmehr 45. wird in nachstehender veränderter Form beantragt: "Jeder Ausschuß hat das Recht, falls nöthig, Zeugen und Sachverständige vorzufordern"  das Wörtchen "und" wäre auszulassen  zu vernehmen, vernehmen zu lassen, und erforderliche Erhebungen durch den Reichstag. Vorstand im geeigneten Wege einzuholen. " Besonders motivirt erscheint diese Veränderung und dieser Zusatz bezüglich des Ausschusses über beanstandete Wahlen, damit der Ausschuß in die Lage komme, ohne weitwendige Zwischen  Aktionen, sich die besten Auskünfte gleich an Ort und Stelle zu verschaffen. (Die veränderte, von der Commission beantragte Fassung des §. 42. jetzt 45. wird angenommen)

Abg. Mayer. (Liest den §. 43 nunmehr 46.) "Wenn bei einem Antrage an die Versammlung eine Minorität des Ausschusses von wenigstens 3 Mitgliedern ihr besonderes Gutachten abgeben will, so hat sie es dein Hauptberichte beizufügen; jedoch darf die Erstattung des Letztern durchaus nicht verzögert werden. (Wird unverändert, angenommen.)

§. 44 nun 47. Dabei wird folgende Abänderung beantragt. Es soll nämlich heißen: "Die Berichte oder Anträge der Ausschüsse werden dem Reichstagsvorstände übergeben, sofort, die Fälle dringender Eile oder minderer Wichtigkeit ausgenommen, in fortlaufenden Nummern gedruckt, und wenigstens 3 Tage vor der Berathung im Reichstage an alle Mitglieder vertheilt. " (Der Paragraph wird in der obigen Fassung angenommen.)

§. 45 jetzt 48. lautet: "Der Berichterstatter eines Ausschusses hat in der"  nun käme statt dem Worte "Berathung" das Wort "Verhandlung", es ist hier nur einer Tautologie begegnet,  "Verhandlung über den von ihm erstatteten Bericht in der Reichsversammlung die Berathung zu eröffnen, und kann nach erklärtem Schlusse derselben noch einmal das Wort verlangen.

Präs. Diejenigen Herren, welche mit der der gestalt abgeänderten John des §. 48 einverstanden sind, wollen aufstehen (Angenommen)

Abg. M a y e r. § 49. Hier beantragt die Commission folgende Textirung. "Den Sitzungen der Ausschusse und Abtheilungen konnen nur ihre Mitglieder, außerdem jedoch ohne Stimmrecht der Präsident jedes Mal, die übrigen Abgeordneten auf besondere Einladung beiwohnen "

P r ä s. Wünscht Jemand das Wort?

Abg Paul Ich finde in diesem Paragraph eine, die Mitglieder der Versammlung betreffende Beschränkung, die mir und vielleicht mehreren anderen nicht angenehm ist, es ist die, daß sein Mitglied, welches nicht zugleich Mitglied eines betreffenden Ausschussnetz ist, oder zu den Ausschusssitzungen nicht besonders eingeladen ist, denselben gar nicht beiwohnen kann Ich würde dazu setzen "oder mit Zustimmung des Vorstandes des betreffenden Ausschusses" Es konnen manche Mitglieder sein, die ein oder der andere Zweig der einem einzelnen Ausschusse zur Berathung zugewiesenen Gegenstande besonders interessirt, und es wäre wirklich hart für diejenigen, wenn sie an den Beratungen der Ausschüsse nicht Theil nehmen konnten. Bei manchem Parlamente werden sogar Ausschusssitzungen über besonders wichtige Gegenstande öffentlich abgehalten

P r ä s. Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand) Ich fordere daher den Berichterstatter auf, das Wort zu ergreifen

Abg. Mayer. Daß der Ausschuß den Paragraph mitigirt hat, wird die Vergleichung der alten Fassung mit der neuen herausstellen, aber zu gestatten, daß jedes Mitglied, welches an einer Ausschußberathung Interesse hat, dieser Berathung beiwohne, heißt die Ausschßberathungen geradezu unmöglich machen Jeder berathende Kor per, welcher umfassende Vorarbeiten von besonderer Wichtigkeit zu liefern hat, braucht Ruhe, also ist es rein undurchfuhbar übrigens, ist jedem Einzelnen gestattet, auf besondere Einladung den Sitzungen beizuwohnen, um sich darüber zu belehren, wird im vollen Hause genug Gelegenheit gegeben

Präs. Der Antrag der Commission lautet "Den Sitzungen der Ausschüsse und Abtheilungen können nur Mitglieder aus dem Ausschusse und der Präsident, jedoch ohne Stimmrecht, jedes Mal, die übrigen Abgeordneten aber nur auf besondere Einladung beiwohnen " Der Abg. Paul hat einen Antrag gestellt, den ich als einen Zusatzantrag betrachte, damit nämlich noch eingeschaltet werde "oder Zustimmung des Vorstandes des Ausschusses " Ich werde vor allen den Antrag der Commission, und dann den Zusatzantrag des Abg Paul zur Abstimmung bringen Diejenigen Herren, welche für den Antrag der Commission sind, daß der Paragraph, wie ich ihn vorgelesen habe, angenommen werde, wollen aufstehen (Majorität) Der Zusatzantrag des Abg Paul lautet, damit eingeschaltet werde: "oder mit Zustimmung des Vorstandes des Ausschusses " (Wird unterstutzt, aber nicht angenommen) Wie wohl die 3 Lesung der Geschäftsordnung noch nicht zu Ende gediehen ist, so trägt der Herr Berichterstatter auf den Übergang zum folgenden Gegenstande der Tagesordnung an, weil derselbe sich schon ermüdet fühlt Es sind demnach die Berichte des Petitions- Ausschusses an der Reihe Ich fordere die Berichterstatter des Petitions-  Ausschusses auf, zum Vortiage zu schreiten, falls welche Aktheustucke geprüft sind 

Abg Placke Der Präsident des Petitions- Ausschusses hat bisher noch in Kremstier keine Sitzung angesagt, wir waren noch nicht beisammen. Ich war gestern im Petitions- Ausschusse, und habe mich dort überzeugt, daß die Acten versiegelt sind, sie sind noch nicht einmal an die Referenten verteilt

Präs. Ich werde den Herrn Vorstand des Petitionsausschusses ei suchen, eine Sitzung zusammenzuberufen, und wegen Vornahme der von demselben vorzunehmenden Arbeiten sich uns Einverständniß zu setzen mit den Mitgliedern dieses Ausschusses. Ich wurde angegangen, anzuzeigen, daß in den Finanzausschuss ein Mitglied zu wählen sei die Provinz Niederosterreich statt des Abg Pillersdorff, ich ersuche demnach die Herren Abgeordneten von Niederosterreich, heute Nachmittag um 4 Uhr Behufs der Wahl dieses Ausschussmitgliedes zusammenzutreten

Schriftf. S t r e t t. Die Provinz Niederosterreich hat bereits ihren Repräsentanten in dem Finanzausschusse, nämlich den Abg. Schuselka. Der Abg. Pillersdorff ist aus der 7 Abtheilung, und diese hat bereits den Abg Dylewski gewählt

P r ä s. Also ist der Gegenstand bereits behoben 

Abg Klebensberg Für den Abg Stöckl, der ausgetreten ist, wäre ein Ersatzmann in den Entschädigungs- Ausschuß zu wählen, für die Provinz Tirol

P r ä s. Ich bitte noch hier zu bleiben, wir werden noch die Tagesordnung festsetzen Ich werde demnach ersuchen, daß die Abgeordneten für Tirol heute Nachmittags um 4 Uhr zusammen kommen, und ein Mitglied für den Entschädigungsausschuss wählen anstatt des Abg Stockl. Nachdem kein weiterer Gegenstand der Verhandlung mehr vorliegt, werde ich mir erlauben, den Schluß der Sitzung zu beantragen, und wir wollen uns noch über den Tag der nächsten Sitzung, sowie auch über die Tagesordnung einigen Als nächsten Tag wurde ich beantragen: Montag 9 Uhr (Ja. Ja!)

Abg L o h n e r Herr Präsident, ich erlaube mir einen Antrag zu stellen, an den ich eine Bemerkung knüpfen werde Wir sind gewiß Alle mit der innigsten Überzeugung, mit der besten Voraussetzung hier wieder zusammengetroffen, die vielen Arbeiten so  fortzusetzen, wie wir es in Wien gewohnt waren. Wir haben aber in Wien nicht Sitzungen gebarten von 3 höchstens 4 Stunden, sondern Sitzungen in einem Zuge von 6 Stunden, oder wir haben uns zu Mittag vertagt, und sind wieder zu sammelgekommen nach einer oder zwei Stunden Wir haben unsere Pflicht erfüllt, den Tag nicht verloren. Ich erlaube mir den Antrag, daß von nun an die Ordnung so eingeführt werde im Ein Verständnisse mit der Kammer, daß die Sitzungen regelmäßig zu halten wären, entweder in einem Züge, damit sie 6 Stunden ausmachen, oder daß wir uns zu Mittag auf 2 Stunden vertagen, und dann aufs neue beginnen Die 14 Tage, welche wir uns vorbehalten haben zur Berathung unserer so hochwichtigen Aufgabe, sind bald vorüber, und es sind schon mehrere Sitzungen verstrichen, ohne daß wir mit der Geschäftsordnung fertig sind, und dennoch haben wir noch andere sehr wichtige Ge Setzentwürfe vor uns, weßwegen ich den Herrn Präsidenten bitte, sich darüber mit der Kammer zu einigen, damit auch Anstalten getroffen werden wegen der Beleuchtung, damit wir auch am Abende Sitzungen halten können.

Schriftf. Streit. Die Nachmittagsstunden sind wie in Wien, nur für die Ausschüsse bestimmt Die Ausschüsse haben auch sehr viel zu thun, und mussen trachten, mit ihrer Arbeit fertig zu werden Ich bin dafür, daß die Sitzungen langer als gegenwärtig gehalten werden, aber nur immer Vormittag

Präs Ich glaube, daß der angeregte Gegenstand dadurch am besten erlediget wird, daß sich die hohe Kammer selbst jederzeit bei jeder einzelnen Sitzung aussprechen kann, ob die Sitzung noch fortzudauern habe bis zu einer gewissen Stunde, oder aber zu schließen sei (Ruf: Ja)

Abg. L o h n e r Ich stimme vollkommen mit dein Herrn Schriftführer Streit, und gebe mich vollkommen zufrieden, wenn nur der Zweck erreicht wird.

Abg H a g e n a u e r Wir haben jetzt die Ordnung, daß Montag und Donnerstag Sitzungen gehalten werden, ich wurde beantragen, sie lieber Dienstags und Freitags vorzunehmen, denn am Sonntag wünscht doch Jeder frei zu sein Viele wohnen in der Nachbarschaft, gehen hinaus, und könnten dann verhindert sein, am Montag zu kommen

P r a s Wir mussen nun die Tagesordnung festsetzen Ich habe beantragt, daß die Sitzung am Montag gehalten werde, wenn jedoch die Herren wünschen, daß sie am Dienstag stattfinde, so werde ich abstimmen lassen Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß, die Sitzung am Montag abgehalten werde, wollen aufstehen (Majorität).

Somit ist die Sitzung am Montag um 9 Uhr Früh, aber ich ersuche die Herren, pünktlich zu kommen, damit wir nicht, wie es schon öfters geschehen ist, eine halbe oder gar eine ganze Stunde durchs Warten verlieren Als auf die Tagesordnung zu setzende Gegenstande wurde ich beantragen

I. Die Ablesung des Sitzungsprotokolles.

II Berichte über Wahlacte.

III Fortsetzung der dritten Lesung der Geschäftsordnung, und

IV Berichte des Petitionsausschusses.

Abg. N e u m a n n. Ich bitte nicht zu vergessen, daß zu Folge Beschlusses vom 25 November binnen 14 Tagen die Grundrechte in den Abtheilungen fertig sein müssen.

Präs. Die Zeit lauft am Dienstag ab. Ich bitte somit die Herren, sich zu beeilen mit der Berathung.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Ende 1/4 auf 2 Uhr

V e r z e i c h n i ß der im Reichstagsbureau eingelangten Eingaben.

595. Gemeinde Czortowicz, durch den Abg. Kruchowski. Petition wegen Grundentziehung.

596. Gemeinde Podwerbce, durch denselben Abg. Petition wegen Grundentziehung.

597. Gemeinde Piotrow, durch denselben Abg. Petition wegen Grundentziehung.

598. Gemeinde Horodynka, durch denselben Abg., klagt wegen Mißhandlung gegen den Grundherrn.

599. Gemeinde Hawrylak, durch denselben, bittet um Schutz für den Besitz ihres Grundeigentums

600. Gemeinde Kopaczynce, durch denselben Abg. Beschwerde wegen Grundentziehung.

601. Gemeinde Hawrylak, durch denselben Abg. Beschwerde wegen Grundentziehung.

602. Gemeinde Siemienowka, durch denselben Abg. Beschwerde wegen Grundentziehung. 

603. Gemeinde Siekirczyn, durch denselben. Beschwerde wegen Grundentziehung.

604. Kurhanowicz Wasil, durch denselben Abg. Beschwerde wider Theodor Rogaczynski, wegen Bedrückung.

605. Die Müller von Rakowce und Semanowka, durch denselben Abg. Beschwerdewegen Grundentziehung.

606. Michael Kotelko, durch denselben. Beschwerde wegen Mißhandlung.

607. Abg. Kruchowski legt die vorangeschickten 21 Petitionen mit der Bitte vor, den Petitionierenden Recht widerfahren zu lassen.

608. Untertanen von Lukawez. Beschwerde wegen von der Herrschaft zuviel geforderter Leistungen.

609. Dmytro Pelepiuk klagt wegen Entziehung eines Grundstückes.

610. Iwan Tudiwczek klagt wegen Mißhandlung und Vorenthalte des Lohnes.

611. Gemeindeglieder von Ispas, klagen wegen Entziehung der ihnen gehörigen Grundstücke.

612. Michailo und Petro Kurek, klagen wegen Störung in ihrem Besitze.

613. Thomas Ciupalo, klagt wegen Verdrängung aus. dem Besitze eines Grundanteiles.

614. Iwan Prodaniuk, klagt wegen Grundentziehung.

615. Maria Andrak und Micolai Jurak, klagen wegen Grundentziehung.

616. Gemeinde Welawere, klagt wegen Grundentziehung und sonstigen Eigentums.

617. Iwan Dewds, klagt wegen Grundentziehung.

618. Gemeinde Kalinestie, klagt gegen den Mandatar Strobel.

619. Georg Szymczuk und Theodor Petraszuk, klagen gegen den Grundherrn, wegen Verdrängung aus ihrem Grundbesitze.

620. Gemeinde Zelenow, klagt gegen den Grundherrn wegen Grundentziehung und Mißhandlung.

621. Michael Stawczanski, klagt wegen Grundentziehung.

622. Stephan und Konstantin Petraszczuk, klagen gegen den Grundherrn wegen Besitzstörung.

623. Untertanen aus Ispas, klagen gegen den Grundherrn wegen Grundentziehung und anderer Bedrückungen.

624. Untertanen aus Korapczyn, klagen wegen Grundentziehung.

625. Stephan Pawluk, klagt gegen den Grundherrn wegen Bedrückung.

626. Gemeinde Bahua, klagt gegen die Herrschaft wegen Grundentziehung.

627. Iwan Swuk, klagt gegen den Grundherrn wegen Grundentziehung.

628. Gebrüder Iwaniuk, klagen wegen Grundentziehung.

629. Nicolaus Pawluk, klagt wegen Grundentziehung.

630. Untertanen aus Berhomet, klagen gegen den Grundherrn wegen Bedrückung.

631. Gemeinde Berhomet, klagt gegen den Grundherrn wegen Konfiskation von 57 Stück Hornvieh.

632. Iwan Zarulek, klagt gegen den Grundherrn wegen Vorbehalt eines Pferdes.

633. Untertanen von Wisznitz in der Bukowina, klagen wegen zu großer Verkürzungen.

634. Gemeinde Berhomet, klagt wegen verschiedener Bedrückungen.

635. Untertanen aus Lulawetz, klagen wegen verschiedener Bedrückungen.

636. Untertanen aus Zadawa, klagen wegen verschiedener Bedrückungen.

637. Dmytro Tanasinczuk und andere aus Zawada, klagen wegen Grundentziehung und anderer Bedrückungen.

638. Iwan Popadiuk, klagt wegen Grundentziehung.

639. Fedor und Jacob Dzogoluk aus Zawada, klagt gegen den Grundherrn wegen Bedrückung.

640. Unterthanen aus Zawada, klagen wegen verschiedener Bedrückungen.

641. Abg. Betkowsli, bittet um einen 14tägigen Urlaub.

642. Abg. Klausner, bittet um einen 12tägigen Urlaub.

643. Abg. Lindinger, bittet um einen 12tägigen Urlaub.

644. Abg. Hauschild, bittet um einen 10tägigen Urlaub.

645. Abg. Adolph Schneider, bittet um einen 14tägigen Urlaub.

646. Abg. Anton Beck, bittet um einen 3tägigen Urlaub.

647. Münichmayer, Steinmayer und Hamburger im Namen der Zehenbesitzer in Oberösterreich, bitten um Berücksichtigung ihrer besonderen Verhältnisse, bei Feststellung der Zehenentschädigung.

648. Ministerium des Innern, übermittelt das Gesuch des Präsidiums der Akademie der bildenden Künste um Ertheilung einiger Eintrittskarten.

649. Jof. Trölß, Landtagsabgeordneter des Bauernstandes in Oberösterreich, überreicht eine beim ob der Enns'schen Landtage niedergelegte Verwahrung gegen die dortigen Beschlüsse bezüglich der bäuerlichen Lasten.

650. Hausbesitzer in Gratz. Petition um Aufhebung der Hauszinssteuer.

651. Bürger der Stadt Steyer, protestieren gegen die Giftigkeitserklärung der Wahl des Abg. Vaccano.

652. Abg. Alois Fischer, bittet um einen 14tägigen Urlaub.

653. Der provisorische Kärntnerische Landtag, überreicht den Entwurf einer Gemeindeordnung für Kärnthen.

654. Die Bierbrauer des Bregenzer Waldes in Vorarlberg. Petition um Aufhebung der Biererzeugungssteuer.

655. Das Comité der Innungs- und Gewerbevorstehen zu Linz. Petition mit 4000 Unterschriften, gegen die   Gewerbefreigebung.

656. Gemeinde Frankenfels, durch den Abgeordneten des Wahlbezirkes Mölk, Mich. Thar. Petition um Abhilfe wegen verschiedener Übelstände.

657. Fleischhauer von St. Pölten, durch den Abg. Thar. Petition um Gleichstellung des Fleischsatzes mit den unteren Theilen Niederösterreichs.

658. Anton Kutfers aus Gabel. Petition um Aufhebung der Robot.

659. Gottlieb Galler, Abgeordneter, bittet um einen 12tägigen Urlaub.

660. Gemeinden Marbach und Sperkenthal, durch den Abg. Redl. Beschwerde wegen Entziehung einer Huthweide, wegen Einsperrung und Prügelstrafen.

661. Ignaz Cziezewicz in Lasze in Galizien. Petition gegen die unentgeltliche Aufhebung der Robot.

662. Abg. Zeiser und Cepiel aus Galizien. Petition um Abschaffung der Leistungen an Getreideschüttung auf den Cameralherrschaften.

663. Wahlmänner von Jaworow in Galizien. Anzeige, bezüglich der am 5. August I848 vorgenommenen Abgeordnetenwahl.

664. Schuhmacherzunft von Wischau in Mähren. Petition um Schutz und Berücksichtigung ihres Gewerbes.

665. Das Nationalgarde Bataillons Commande des Bezirkes Mariahilfe, ladet die hohe Reichsversammlung zur Fahnenweihe, für den 27. August 8 Uhr früh ein.

666. Abg. Ambrosch. Antrag wegen Einführung der Landessprache der Provinz Krain, bei den dortigen Behörden.

667. Abg. Sterle bittet um einen 10 bis 12tägigen Urlaub.

668. J. Kaiser, Inhaber einer lithographischen Anstalt in Gratz, empfiehlt die Petition der Gratzer Hausinhaber um Aufhebung der Hauszinssteuer, dem hohen Reichstage zur Würdigung.

669. Derselbe führt zur obenerwähnten Petition noch einige specielle Begründungen an.

670. Die Reichstags  Abgeordneten aus Vorarlberg überreichen eine Petition der Industriellen aus Vorarlberg, betreffend das Geldausfuhrverbot und die Nationalbank.

671. Abg. Jos. Kutschera überreicht die Petition des Jof. Halamek Freibauer in Lawuzek, betreffend das Recht des Holzklaubens.

672. Die Fleischhauermeister von Böhm. Kamnitz durch Abg. Kromer. Petition um Aufhebung oder Verminderung der Fleischverzehrungssteuer.

673. Baron Voithenberg zu Grafenried. Petition wegen einer mit der Churpfälz. bayerischen Regierung getroffenen Landesgrenzberichtigung und ihre zugefügte Bekürzung.

674. Judengemeinde Trembowla in Galizien bittet um Emanzipation.

675. Ein Ungenannter theilt seine Ansichten über die Aufhebung der Untertitansleistungen mit.

676. Abg. Oheral überreicht die Petition der Gemeindeinsassen von Hullein in Mähren, um Abhilfe von ihren Lasten.

677. Christian Refch, Wahlmann in Wien, überreicht durch Abg. Kudler mehrere Vorschläge zur Verbesserung der Finanzen und der allgemeinen Wohlfahrth.

678. Fabrikanten, Handelsleute und Glasarbeiter aus dem Leiteritzer Kreise, durch Abg. Kromer. Petition (mit einer bedeutenden Anzahl Unterschriften) für den innigen Anschluss an Deutschland.

679. Die Gemeinen des Grafenbieder Gutes im Klattauer Kreise. Petition um Wiedererlangung ihrer, durch einen Privatvertrag im I. 1766 erworbenen Rechte.

680. Bewohner des Sniatyner Wahlbezirkes durch Abg. Nyczyporuk. Petition wegen Theilung Galziens in zwei Gouvernements.

681. Wasil Andriszeczuk aus Bellelua durch Abg. Nyczyporuk. Beschwerde wegen Grundentziehung.

682. Abg. Lhotta überreicht das Gesuch der Hansler von Groß Geric in Böhmen um Überlassung einiger Grundstücke zur Verbesserung ihrer Existenz

683. 536. Bauerngutsbesitzer des Hausruckgreises, durch Abg. Michael Mayer. Petition um Abschassung aller Feudallasten und Einführung zeitgemäßer Institutionen.

684. 227. Bauerngutsbesitzer des Hausruckkreises durch Abg. Michael Mayer. Petition um baldige Entscheidung, wie es mit den Unterethansleistungen in diesem Jahre gehalten werden solle 

685. Die Deputirten Dalmatiens stellen das Ansuchen, daß mehrere Acte in die italienische Spräche übersetzt werden, und daß sie ihre Bemerkungen, Anträge zu in deutscher Sprache vortragen lassen dürfen.

686. Gemeinde Obrinow in Galizien durch Abg. Martini. Petition wegen Entziehung von Grundeigentum durch die Herrschaft.

687. Danilo Bilan aus Galizien durch Abg. Martini, bittet um Beihilfe zur Wiedererlangung einer ihm gehörigen Mühle.

688. Iwan Szkirka aus Galizien durch Abg. Martini. Petition wegen Verdrängung aus seinem Besitzthume durch die Herrschaft.

689. Abg. Wenzel Kaulich, bittet um Zurückerstattung mehrerer Grundstücke an die Gemeinden Ober Marnersdorf und Driyboru.

690. Joseph Poeschl, Lederfabrikant in Rohrbach, übersendet 350 Exemplare eines von ihm verfassten Werkes über verschiedene national ökonomische Gebrechen

691. Erbpächter von Fuxenbigl in Niederostern. durch Abg. Maucher. Petition um Wiedereinsetzung in ihren einstmaligen Besitz.

692. Gemeinde Paryszcze in Galizien. Petition wegen Entziehung mehrerer Grundstücke.

693. Joh. von Rozwadowski Kreis  Secretär in Tarnopol, bittet um Besserung seiner Subsästenzmittel, wegen Ersparnis von 6000 fl. fur's Ärar und Auszeichnung vor dem Feinde.

694. Dominicalrepräsentanten im Hradischer Kreise. Petition um Aushebung oder wenigstens Suspension der Urbarialsteuer.

695. Judengemeinde zu Sambor durch den Abg. Stanislau Koszowski, bittet um Emanzipation.

696 Die Emphitenten von Dolana in Böhnen, Klattauer Kreise, bitten um Berücksichtigung bei Aufhebung der Untertbanslasten.

697 Die Färbermeister zu Königswiese Petition gegen die Freigebung der Gewerbe und Bitte um Anordnung von Maßregeln zum Schutze ihres Gewerbes.

698 Abg Smolka überreicht zwei Petitionen der israelitischen Gemeinden zu Monasterziska und Tysmenice um Emanzipation.

699 Mehrere Judividuen des Bürgerstandes beklagen sich über das Benehmen eines jungen Herrn Abgeordneten und seine Interpellation wegen der Arbeiter.

700. Wasil Morgotsch, Wasil Kirsti, Ivan Dolinczuk, Abgeordnete aus der Bukowina, bitten, daß die Bukowina mit Galizien verbunden bleibe

701. Abg Sierakowsli, zwei Anträge, daß der Cartel mit Rußland, wegen Auslieferung der Deserteurs aufgehoben werde, ebenso der Vertrag mit Rufland und Preußen wegen der Hochverräter.

702. Die Administration der Diözese Seckau und Leoben. Petition um Freiheit des katholischen Cultus, des Unterrichts, religiöser Vereine ac. und gegen die Einziehung der Kirchengüter mit mehr als 900 Unterschriften.

703. Finanzminister. Antrag über die rücksichtlich der Verwechslung und des Umlaufest der Banknoten, dann des Münzausfuhrverbotes erforderlichen Bestimmungen.

704. Die Häusler der Gemeinde Zeuselburg. Petition um Befreiung von ihren Robot und Zehentleistungen.

705. Der Verein des deutschen Hauses. Petition um Annahme des Zweikammersystems.

706. Derselbe. Petition um Anerkennung der rechtlichen Nothwendigkeit einer Entschädigung für die aufzuhebenden Unteräthanslasten.

707. Gemeinde Rykow in Galizien. Petition um besondere Vertretung.

708. Indexgemeinde in Rzeszow Beschwerde wegen Nichtvertretung.

709. Johann Liesik aus Radautz in der Bukowina richtet die Bitte an Se. Majestät ihn zum Deputirten zu ernennen.

710. Gemeinde Staromienszczyzna, Zadniszowka und Mißlowa gibt die Ursache an, warum sie an der Wahl nicht teilgenommen

711. Ministerium des Innern übergibt den Protest vieler Einwohner Lemberg´s gegen die Wahlbezirkstintheilung der Stadt und die Vertheilung der israelitischen Wahlmänner.

712. Franz Ehrenhöher, Reichstagskassier bittet um Anweisung eines weitern Verlags von 30, 000 fl.

713. Die Hauptversammlung der Ruthenen in Lemberg unterlegt im Nachhange zu der am 17. Juli d I. eingereichten Bittschrift um Theilung Galiziens eine Petition mit 15, 103 Unterschriften.

714. Der Weberstand im oberen Mühlkreise. Petition um Reglung des Webergewerbes. 

715. Die Patrimonialgerichts  Unterbeamten von OberÖsterr. Petition um Einreihung in den Beamtenstand der zu kreierenden Bezirksgerichte und Behörden. 

716. Die Gerichtsdiener der Patrimonialgerichte in den 3 älteren Kreisen OberÖsterr. bitten um Sicherstellung ihrer Existenz bei Aufhebung der Patrimonialgerichte. 

717. Abg. Wiezenski bittet um einen 14tägigen Urlaub.

718. Gemeinde Sablatsch in Schlesien durch Abg. Stieber. Petition betreffend ihre Untertänigkeitslasten und die Einrichtungen in Kirche und Schule.

719. Kronlehnensbesitzer Wilhelm Ubelli und Vincenz Brechler durch Abg. Haimerl. Petition um Berücksichtigung bei Feststellung der Ablösungsfrage.

720. Gemeinde Eibelsbrunn V. U. M. B. bittet, daß der Herrschaft Wulkersdorf aufgetragen werde, Abschriften, von den die Gemeinde betreffenden Dokumenten zu erteilen.

721. Tuchmacherzunft von Tabor durch Abg. Duschek. Petition um Maßregeln zur Hebung der Tuchmanufaktur.

722. Gemeinden Fließen, Ermessgrün, Steingrob, Wallhof zc. durch Abg. Dotzauer. Petition um Aufhebung aller aus dem Lehenverhältnisse entsprungenen Lasten.

723. Gemeinde Stiebnig in Schlesien durch Abg. Stieber. Petition wegen einer, ihnen von der Herrschaft abgenommenen Wiese.

724. Tuchmacherzunft von Weißkirchen in Mähren. Petition um Berücksichtigung ihrer Gewerbsverhältnisse.

725. Abg. Smolka überreicht eine Petition der israelitischen Gemeinde in Zolkiew um Emanzipation.

726. Gemeinden Morawka durch Abg. Motyka. Petition um Rückstellung der, ihr von der Herrschaft abgenommenen Grundstücke und Abschaffung der untertänigen Giebligkeiten.

727. Gemeinde Bruzowitz und Dobra durch Abg. Motyka. Petition um Zurückstellung der ihnen abgenommenen Grundstücke und Aufhebung der Untertonslasten. 

728. Mehrere Ackerbauer aus Nieder  Toschanowic in Schlesien durch Abg. Motyka. Beschwerde, wegen Ungerechtigkeiten ihrer Herrschaft und bitten um Abhilfe. 

729. Gemeinde Rzepischtz in Schlesien durch Abg. Motyka. Petition wegen der Ungerechtigkeiten der Herrschaft und Aufhebung des Untertonsverhältnisses.

730. Gemeinden Bukowiec, Jaworzinka, Istelna und andere durch Abg. Motyka. Beschwerde wegen der ihnen abgenommenen Grundstücke und wegen Aufhebung der Untertonslasten.

731. Gemeinden Kraßna, Prazma, Morawka und andere durch Abg. Motyka. Beschwerde wegen vielfacher Ungerechtigkeiten von Seite der Herrschaft Friedek.

732. Gemeinden Leskowetz Kovinsvorciz, Stare miesto und andere durch Abg. Motyka. Petition um Rückstellung der, ihnen von der Herrschaft abgenommenen Grundstücke und um Aufhebung der Untertonslasten.

733. Einwohner des Stryer Kreises durch Abg. Alexander Dzieduszycki, protestieren gegen die Auslieferung der Depositengelder an den Staatsschuldentilgungsfond.

734. Die Stryer Nationalgarde durch Abg. Alexander Dzieduszycki bittet um Aufhebung einer kreisältlichen Verfügung wegen des Tragens der Uniform.

735. Einwohner des Stryer Kreises durch Abg. Alexander Dzieduszycki. Beschwerde, wegen willkürlicher Handlungen der Behörden.

736. Abg. Lejczak. Bitte der ruthenischen Gemeinden Grzymalow, Bucyki, Padlas, Mazurowka, Towste und andere, wegen Teilung Galiziens.

737. Derselbe Abgeordnete überreicht die Petitionen der ruthenischen Gemeinden Borki, Ludwikowka Krywki, Mikulince, Dyczkow und andere um Teilung Galiziens.

738. Anton Baron v. Forgatsch in Döbling überreicht einen Vorschlag zur Tilgung der Staatsschuld. 

Kremfier. Aus der k. k. Hof-  und Staats-Druckerei.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP