ich die Frage stellen: Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der Namensaufruf stattfinde, wollen aufstehen. (Unruhe.)
Meine Herren! Ich glaube, Sie verstehen mich nicht. Es ist von dem Herrn Abg. Rieger gefordert worden, daß die Kugelung vorgenommen werde: dagegen hat der Herr Abg. Kanski den Namensaufruf verlangt; der Namensaufruf hat den Vorzug vor der Kugelung, wenn er unterstützt wird. Also wird der Antrag auf den Namensaufruf unterstützt? (Hinreichend unterstützt.)
Die Unterstützung ist hinreichend.
Vidullich. Ich bitte den Antrag in die übrigen Landessprachen übersetzen zu lassen.
Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird hinreichend unterstützt.) Ich fordere daher die Herren Übersetzer auf, sich hierher zu begeben, um die Überfetzung vorzunehmen. (Es geschieht. Dieser Antrag wird in polnischer, ruthenischer, italienischer und böhmischer Sprache übersetzt. Es wird der Antrag gestellt, diesen Antrag nochmals in der deutschen Sprache vorzulesen, welches geschieht.)
Brauner. Ich bitte um 10 Minuten Bedenkzeit. (Diese 10 Minuten werden zugestanden.)
Präs. Meine Herren! Ich muß noch darauf aufmerksam machen, um weiteren Irrungen vorzubeugen, daß nach der bisherigen Übung die Sache der Art gehalten werde, daß, wenn einer der Herren Abgeordneten bei der Verlesung seines Namens nicht anwesend ist, und später erscheint, sein Votum nicht mehr angenommen wird. Es wurde einmal dieser Gegenstand in Wien zur Sprache gebracht, und auch derartig behandelt. Ich glaube diese Übung auch jetzt aufrecht halten zu müssen. Ich ersuche den Namensaufruf vorzunehmen.
Mit Ja haben gestimmt:
Ambrosch Michael, Andrusiak Hier, Bebar Joh., Beck Anton, Binninger Joseph, Blónski Cyrill, Bogdas Thomas, Brauner Franz, Brazdil Victor, Call Alois Freiherr v., Cepiel Sebastian, Cerne Anton, Demel Joseph, Doblhoff Anton Freiherr v., Dominkusch Andreas, Drauß Nicolaus, Duschek Franz, Dziwakowski Jedrzej, Eckl Andreas, Feifalik Johann, Filippi Joseph Johann, Fleischer Wenzel Alex., Fluck Moritz, Frantzl Franz, Frost Wenzel, Gabris Bartholomäus, Ganzwohl Franz, Geier Georg, Geißler Georg, Gobbi Ferdinand, Grabovaz Anton, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Hamernik Joseph, Harmacij Basilius, Haschek Franz, Hauschild Ignaz, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Hein Franz, Helsert Joseph, Hellrigl Alois von, Holzknecht Ignaz, Hrehoruks Jos., Hübner Anton v., Jachimowicz Gregor, Jelen Alois, Ingram Joh. Freiherr von, Jonak Eberhart, Kapußczak Iwan, Kaubek Johann, Kaulich Wenzel, Kirsti Basilius, Klaudy Carl Leopold, Krainz Joseph, Kral Joseph, Kratochwill Johann, Kruchofski Johann, Kutschera Anton, Lasser Joseph Ritter von, Lejczak Macinj, Lessiuk Stephan, Lewiczki Gregor, Lhotta Johann, Lomnicki Johann, Mayer Cajetan, Mazurkiewicz Mathias, Micheli Vitturi Simon, Miklositsch Franz, Mokry Anton, Morgotz Basil, Mucha Johann, Müller Joseph Herrmann, Musil Franz, Nebesky Wenzel, Nesweda Joseph, Neuberg Joh., Neumann Leopold, Neuwall Albert Ritter von, Nyczyporuk Gregor, Oheral Johann, Paitoni Friedrich von, Palacky Franz, Petranovich Theodor, Petrijsein Hryn, Petrovich Spiridion, Pinkas Adolph Maria, Placek Franz, Posacki Constantin, Praschak Alois. Presl Johann, Pribyl Anton, Prokopczyc Eustach, Pulpán Wenzel, Ráb Jacob, Rahn Anton, Ratz Casper, Reichert Georg, Reiß Franz, Richter Carl Friedrich, Richter Franz, Rieger Franz, Riegl Johann Ottokar, Ryszko Iwan, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz von, Scherl Felix, Schoenhansel Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Schützenberger Joseph, Schuster Wilhelm, Selinger Engelbert Maximilian, Sieber Ignaz, Sitka Jacob, Skoda Franz, Slawik Franz, Stanek Wenzel, Stark Anton Edl. v., Stasiowski Johann, Sterle Franz, Stiebitz Carl, Storc Joh., Straßer Alois, Strobach Anton, Szábel Balthasar, Szaszkiewicz Gregor, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trojan Alois, Trummer Peter, Till Cajetan, Ullepitsch Carl, Vlach Joseph, Walczik Casimir, Wiezenski Johann, Wiecniki Conrad, Winariczki Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Woitowicz Albert, Zapletal Joh., Zwickle Lucas.
Mit Nein haben gestimmt:
Bauer Georg, Beinhauer Anton, Betkowski Nicodemus, Bilinski Severin von, Bittner Johann, Bodnar Michael, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brestel Rudolph, Buszek Michael, Dobrzanski Alexander v., Dolanski Ludwig v., Dotzauer Adolph, Duniewicz Eduard von, Durbasiewicz Johann, Dzieduszicki Alexander Gras, Eichler Johann, Faschank Johann, Fischhof Adolph, Forster Ferdinand, Füster Anton, Gleispach Carl Graf von, Goldmark Jos, Haimerl Franz, Halm Joseph, Heigl Andreas, Herndl Mathias, Herzig Carl, Hodnrek Carl, Honig Johann, Hubicki Carl, Huemer Johann, Huscher Georg, Hiciek Adalbert, Janko Heinrich, Ivichievich Stephan, Kaim Johann, Kanski Nicolaus, Klausner Michael, Königshoser Carl, Konopka Joseph v., Koßakiewicz Simon, Koszowski Stanislaus, Kral Anton, Krause Johann, Krause Carl, Krail Franz, Kudler Joseph, Kudlich Joh., Kutschera Joseph, Langie Carl, Latzel Joseph, Leberl Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Leszczynski Julian, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Edl. v., Macher Michael, Macieskiewicz Franz, Mahalski Johann, Makuch Johann, Mannheimer Isaak Noah, Marin Johann, Mathis Maximilian, Edler von Treustadt, Meier Michael, Mickl Joseph, Motika Joseph, Mycewski Johann von, Mynarczyk Joseph Nadler Franz, Nagele Cajetan, Noskowski Carl, Paul Ignaz, Pawek Ignaz, Pawlikowski Stanislaus, Peitler Franz, Payer Anton, Pitteri Johann Baptist, Plaß Johann, Plicker Franz, Pokorny Eduard, Popiel Michael, Prato Johann, Pretis Joh., Prohaska Wenzel, Purker Joseph, Purtscher Adolph, Rauscher Ferdinand, Redl Franz, ReichlFickl Joseph, Reimershosser Johann, Sadil Ligor, Scherzer Johann Georg, Schneider Carl, Schuselka Franz, Schwarzer Ernst von, Scibala Joseph, Sever Joh., Sidon Joh., Skrzynski Ignaz Ritter v., Smarzewkpki Severin Ritter von, Sontag Leopold, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Sturm Carl, Supanz Mathias, Szeleszczinski Bonaventura von, Tarnowsky Johann Baptist, Graf, Teufel Franz, Thar Michael, Umlauft Johann, Vacano Emil, Vidullich Franz, Violand Ernst, Watzel Franz, Wiesbauer Caspar, Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wojtech Franz, Zajaczkowski Joseph v., Zbyszewski Cölestin, Ziemialkowsky Florian.
N i c h t gestimmt haben:
Bielecki Adam, Forcher Nicolaus, Krainski Eduard, Ouitenski Joseph, Smolka Franz, Stassa Franz, Sterz Maximilian, Streit Ignaz, Wierzchljski Franz Xaver Ritter von, Wildner Ignaz. Abwe send waren:
Androvich Nicolaus, Bach Alexander, Beck Joseph, Bernardelli Peter, Boese Ferd., Borkowski Alex. Graf, Engelhofer Carl, Facchinetti Michael, Fedorovicz Johann, Festi Joseph Graf, Fischer Alois, Fischer Joseph, FritschEgid, Fußl Ferdinand, Goj Stephan, Goriup Anton, Gredler Andreas, Halpern Abraham, Hankiewicz Michael, Haßlwanter Johann, Hölzel, Jakubowski Joseph, Jaruntowski Johann, Kautschitsch Mathias, Kieman Johann, Klebelsberg Hieronymus von, Kobuczowsky Czeslaus von, Kobylica Lucian, Kowarz Dominik, Kozar Panko, Kromer Fedor, Lanner Thaddäus, Leeb Jos. Longchamps Georg, Loos Joseph, Lubomirski Georg Fürst, Madonizza Anton, Maffei Johann Ritter v., Martini Johann, Meindl Georg, Meyer Georg, Mitterndorfer Jos., Pfretschner Robert, Pienczykowski Meliton, Plenkovich Paul, Podlewski Valerian Ritter v., Polaczek Wilhelm, Rack Jos., Radmilli Johann, Riegler Joseph, Robert Florentin, Rill Joseph Thaddäus, Schmiderer Joseph, SchmittFranz, Scholl Joseph, Sierakowski Ladisl. Ritt. v., Sinreker Alois, Spanger, Stadion Franz, Graf, Stamm Ferd., Steidler Joseph, Stradal Augustin, Teltschik Heinrich, Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferdinand Edler Herr von, Times Georg, Trecieski Franz Ritter von,. Turco von Trent Turcati Simon Freiherr, UchatzyCarl, Wagner Carl, Weigl Anton, Weiß Joseph, Wessenberg Freiherr, Wienkowski Cyrill, Wörz Johann Georg, Zamojski Zdriszlaw, Zeiser Johann, Zimmer Carl, Zöpsl Franz.
Das Resultat der Abstimmung ist Folgendes: An der Abstimmung haben Theil genommen 277 Abgeordnete; mit Ja haben gestimmt 143, mit Nein 124, des Stimmrechtes haben sich 10 enthalten.
Die Protokolle werden demnach nicht verlesen. Bevor ich zur Verlesung des Protokolles vom 22. November schreite, habe ich die Ehre dem hohen Haufe anzuzeigen, daß ein neues Ministerium gebilder wurde, und die Herren Minister im Hause erschienen sind; es wurde nämlich dem hohen Haufe angezeigt, und es ist demselben zur Kenntniß gekommen, daß Seine Majestät mit dem Handschreiben vom 19. November 1848 den Herrn Fürsten Felix Schwarzenberg mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragten; dieses Handschreiben Seiner Majestät lautet:
Lieber Fürst Schwarzenberg!
Die Dringlichkeit der Umstände macht die schnelle Bildung eines neuen Ministeriums nothwendig. Im Vertrauen auf ihre erprobte Geschäftskenntnis und Erfahrung ermächtige und beauftrage ich Sie unter Ihrer Präsidentschaft diese Bildung zu unternehmen und haben Sie mir die gewählten Mitglieder des neuen Ministeriums zu meiner Bestätigung vorzuschlagen.
Ollmütz den 19. October 1848.
Ferdinand. Wessenberg
Der Herr Minister Präsident hat sodann eine Zuschrift an den Reichstag überschickt, welche lautet: Herr Präsident!
Der Unterzeichnete gibt sich die Ehre Euer Wohlgeboren anzuzeigen, daß Seine Majestät mir anbefohlen haben ein Ministerium zu bilden, dessen Zusammensetzung ich mich hiermit beeile zur Kenntniß des hohen Reichstages zu bringen.
Präsident des Ministerrates, Minister der auswärtigen Angelegenheiten und des Hauses, der Endelgefertigte; Minister des Innern Graf Franz Stadion; der Justiz Dr. Bach; Finanzen Baron Krauß; Krieg General Baron Cordon; Handel und öffentliche Bauten Ritter von Bruck, bisher k. k. Bevollmächtigter bei der provisorischen Reichszentral Gewalt; Landeskultur und Bergwesen Ritter von Thinnfeld.
Empfangen Euer Wohlgeboren die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung, Ollmütz den 21. November 1848.
Fürst Schwarzenberg, Feldmarschall Liendenant.
Seiner Wohlgeboren dem Herrn Präsidenten des hohen Reichstages.
Die Herren Minister sind erschienen und wünschen eine Erklärung abzugeben. Der Herr Ministerpräsident haben das Wort.
Min. Präs Fürst Felix Schwarzenberg liest: Meine Herren! Zufolge der Berufung Seiner Majestät ist der konstituierende Reichstag zur Fortsetzung der Berathungen über die Verfassung hier zusammengetreten, als das Vertrauen des Kaisers uns in den Rath der Krone berief, verkannten wir nicht die Schwierigkeit der Aufgabe, die Größe der Verantwortlichkeit gegenüber dem Throne wie dem Volke. Wunden aus der Vergangenheit sind zu heilen, Verlegenheiten des Augenblickes zu beseitigen, eine neue Ordnung der Dinge in der nächsten Zukunft aufzubauen. Das Bewußtsein eines redlichen Strebens für das Wohl des Staates, des Volkes und für die Freiheit, das Vertrauen auf Ihre Mitwirkung bei dem großen Werke bestimmte uns persönliche Rücksichten, der Liebe für das Vaterland zu opfern, und dem Rufe des Monarchen zu folgen. Wir übernehmen die Handhabung der Regierungsgewalt aus den Händen Seiner Majestät zugleich mit der Verantwortlichkeit, fest entschlossen jeden unverfassungsmäßigen Einfluß fern zu halten, aber eben so wenig Eingriffe in die vollziehende Gewalt zu gestatten. Einig in den Grundsätzen werden die Worte und Handlungen eines jeden von uns der Ausdruck der Politik des Gesamtministeriums sein. Wir wollen die konstitutionelle Monarchie aufrichtig und ohne Rückhalt. Wir wollen diese Staatsform, deren Wesen und gesicherten Bestand wir in der gemeinschaftlichen Ausübung der gesetzgebenden Gewalt durch den Monarchen und die Repräsentantenkörper Österreichs erkennen, wir wollen sie, begründet auf der gleichen Berechtigung und unbehinderten Entwicklung aller Nationalitäten (allgemeiner Beifall), sowie auf der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze (allgemeiner Beifall) gewährleistet durch Öffentlichkeit in allen Zweigen des Staatslebens (allgemeiner Beifall), getragen von der freien Gemeinde und der freien Gestaltung der Ländertheile in allen innern Angelegenheiten (allgemeiner Beifall) umschlungen von dem gemeinsamen Bande einer kräftigen Centralgewalt (allgemeiner Beifall). Wir hoffen das Ergebniß Ihrer Beratungen über die Verfassung möglichst bald der Sanktion Seiner Majestät des Kaisers unterlegen zu können. Das Ministerium wird die Verwaltung nach den Bedürfnissen der Zeit umzuformen bemühet sein, und bis hiefür im Wege der Gesetzgebung bleibende Bestimmungen getroffen sind, die nöthigen Verordnungen erlassen. Ein zweifaches Ziel wird uns hierbei vorschweben: ungeschmälerte Erhaltung der den Völkern Österreichs zugesicherten Freiheit (Bravo), Sicherstellung der Bedingungen, ohne welche die Freiheit nicht bestehen kann (Bravo). Daß diese zur lebendigen Wahrheit, daß ihren Bedingungen Erfüllung werde, dahin gedenken wir mit Ernst und Nachdruck zu wirken (Bravo). Das Ministerium will nicht hinter den Bestrebungen nach freisinnigen und volkstümlichen Einrichtungen zurückbleiben, es hält vielmehr für seine Pflicht sich an die Spitze dieser Bewegung zu stellen (Beifall). Die Landbevölkerung eben erst befreit von den Grundlasten harrt mit Ungeduld der gesetzlichen Bestimmungen über Maßstab und Art der Entschädigung, so wie den von ihr zu tragenden nach den Grundsätzen der Billigkeit zu bemessenden Anteil. Die Grundlage des freien Staates bildet die freie Gemeinde, daß dieser durch ein freisinniges Gemeindegesetz die selbstständige Bestimmung und Verwaltung innerhalb der durch die Rücksicht auf das Gesammtwohl gezogenen Grenzen gesichert werde, ist dringendes Bedürfniß (Großer Beifall). Als eine notwendige und unabweisliche Folgerung der Selbstständigkeit der Gemeinden ergibt sich die Vereinfachung der Staatsverwaltung und eine dem Bedürfnisse der Zeit entsprechende Regelung der Behörden. Über diese Gegenstände, so wie über Umgestaltung der Rechtspflege im konstitutionellen Geiste, Einrichtung landesfürstlicher Gerichte statt der Patrimonial und Kommunalgereichte und durchgreifende Trennung der Verwaltung von der Justiz werden Ihnen, meine Herren, die geeigneten Vorlagen gemacht werden. (Großer Beifall.) Eben so auch über Hinkanhaltung des Missbrauches der Presse durch Repressiv Maßregeln, über Regelung des Vereinsrechtes auf einer mit den Staatszwecken verträglichen Grundlage und über die Einrichtung der Nationalgarde. Denn eben weil das Ministerium die Sache der Freiheit zu der Seinigen macht, hält es die Wiederherstellung eines gesicherten Rechtszustandes für eine heilige Pflicht. (Großer Beifall.)
Das Ministerium verspricht sich das thätig und pflichtgetreue Zusammenwirken aller Behörden. Die Regierungsorgane im Mittelpunkte der Monarchie, so wie in den Provinzen in der Ausübung ihrer ältlichen Obliegenheiten aus das Nachdrücklichste zu kräftigen, wird seine vorzügliche Sorge sein.
Beklagenswerte Ereignisse haben Statt gefunden, die Gewalt der Waffen musste zur Anwendung kommen, gegen eine Faktion, welche die Hauptrund Residenzstadt in einen Schauplatz anarchischer Wirren verwandelt hatte.
Tiefe Wunden sind geschlagen worden; lindern und zu heilen, so weit dieß möglich, Wien, das Herz der Monarchie, seinem früheren Wohlstande zurück zu geben, dafür zu sorgen, daß dem, durch das Gebot der Notwendigkeit herbeigeführten Ausnahmszustande, so bald es die Verhältnisse gestatten, ein Ende gemacht werde, wird unser eifrigstes Bestreben sein. In Italien hat glorreiches Heer über Treubruch und Berrath gesiegt, und die alten Tugenden der österreichischen Armee, die brüderliche Eintracht aller Stämme, todesmutige Hingebung für Österreichs Ruhm und Größe aufs glänzendste bewährt. Noch muß es dort gerüstet stehen, um die Integrität des Reiches zu wahren.
In der organischen Verbindung mit dem konstitutionellen Österreich wird das lombardischvenetianische Königreich nach Abschluß des Friedens sicherste Bürgschaft finden für die Wahrung seiner Nationalität. Die verantwortlichen Räthe der Krone werden feststehen auf dem Boden der Verträge. Sie geben sich der Hoffnung hin, daß in nicht ferner Zukunft auch das italienische Volk die Wohltaten einer Verfassung genießen werde, welche die verschiedenen Stämme in voller Gleichberechtigung umschließen soll. (Beifall.)
Die Verletzung dieses ersten Rechtes der Nationen entzündete den Bürgerkrieg in Ungarn. Gegen eine Partei, deren letztes Ziel der Umsturz und die Lossagung von Österreich ist, erhoben sich dort die in ihren unveräußerlichen Rechten gekränkten Völker. (Großer Beifall.)
Nicht der Freiheit gilt der Krieg, sondern denjenigen, die sie der Freiheit berauben wollten. Aufrechthaltung der Gesamtmonarchie, ein engerer Verband mit uns, Anerkennung und Gewährleistung ihrer Nationalität sind der Gegenstand ihrer Bestrebungen. Das Ministerium wird sie unterstützen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln.
Mit Gewalt der Waffen wird, da leider alle Wege der Versöhnung fruchtlos eingeschlagen worden, die Schreckensherrschaft einer verbrecherischen Partei bekämpft, und der innere Friede wieder hergestellt werden. Meine Herren, das große Werk, welches uns im Einverständnisse mit den Völkern obliegt, ist die Begründung eines neuen Bandes, das alle Länder und Stämme der Monarchie zu einem großen Staatskörper vereinigen soll. Dieser Standpunct zeigt zugleich den Weg, welchen das Ministerium in der deutschen Frage verfolgen wird. Nicht in dem Zerreißen der Monarchie liegt die Größe, nicht in ihrer Schwächung die Kräftigung Deutschlands. Österreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein Deutsches wie ein Europäisches Bedürfniß. (Beifall.) Von dieser Überzeugung durchdrungen, sehen wir der natürlichen Entwicklung des noch nicht vollendeten Umgestaltungsprozesses entgegen. Erst, wenn das verjüngte Österreich und das verjüngte Deutschland zur neuen und festen Form gelangt sind wird es möglich sein, ihre gegenseitigen Begehungen staatlich zu bestimmen. (Großer anhaltender Beifall.) Bis dahin wird Österreich fortfahren, seine Bundespflichten treulich zu erfüllen. (Beifall.) In allen äußern Beziehungen des Reiches werden wir die Interessen und die Würde Österreichs zu wahren wissen, und keinerlei beirrenden Einfluß von Außen auf die unabhängige Gestaltung unserer inneren Verhältnisse zulassen. (Beifall.) Dieses sind die Hauptgrundzüge unserer Politik. Wir haben sie mit unumwundener Offenheit dargelegt, weil ohne Wahrheit kein Vertrauen, und Vertrauen die erste Bedingung eines gedeihlichen Zusammenwirkens zwischen Regierung und Reichstag. (Alleineiner großer anhaltender Beifall.)
Präs. Es hat der Herr Abg. Schuselka das Wort verlangt, um eine Anfrage zu stellen an das Ministerium.
Schuselka. Wir haben endlich vernommen das Programm des Ministeriums, und ich bin dadurch in die angenehme Lage versetzt, die Interpellation, welche ich im heiligen Pflichtgefühl angekündigt habe, vor allen andern mit dem aufrichtigen Danke für die Grundzüge des künftigen politischen Österreichs zu beginnen. (Beifall.) Ich habe eine Interpellation angemeldet, nicht um die Reihe fruchtloser Interpellationen fortzusetzen (Beifall.), auch nicht um gegen das neu ernannte Ministerium um jeden Preis Opposition zu machen, lediglich um der Opposition willen. Aber weil heute kein dringender Gegenstand an der Tagesordnung ist, so halte ich mich im Interesse der Monarchie, im Interesse der Dynastie für verpflichtet, einen sehr dringenden Gegenstand zur Sprache zu bringen. Allerdings ist in dem so eben von dem Herrn Minister vorgetragenem Programm viel Tröstliches auch in dieser Beziehung schon gesagt worden; allein eben im wahrhaften Pflichtgefühle gegen Österreich, glaube ich dennoch das Wort ergreifen zu müssen. Wäre ich ein Gegner Österreichs oder ein Seind der Dynastie, dann würde ich wahrlich schweigen.
Ich erlaube mir an das Gesamtministerium folgende Fragen zu stellen und werde sie kurz motiviren: Ich frage, ob das neu ernannte Ministerium von dem Augenblicke an, als es in die Geschäfte eingetreten ist, die volle Verantwortlichkeit für Alles übernehmen werde, was jetzt in Wien noch geschieht, und in Ungarn geschehen wird; dann ob Österreich noch länger unter militärischer Diktatur stehen soll? Ich halte mich verpflichtet, dieses auszusprechen, um so mehr, als der Herr Ministerpräsident eben die offene Versicherung gegeben hat: daß das constitutionelle Wesen des Staates aufrecht erhalten werden soll, und es nach meiner Überzeugung völlig allen constitutionellen Begriffen widerspricht, daß in einem Staate, wo ein Monarch auf dem Throne sitzt, wo ein verantwortliches Ministerium die Geschäfte des Staates gesetzmäßig leitet, und wo überdies noch ein Reichstag in Berathung begriffen ist, daß neben diesen gesetzlichen Gewalten eine solche außerordentliche Gewalt bestehe. Es widerspricht nicht bloß den Begriffen eines constitutionellen Staates, sondern es ist sogar gefährlich für das monarchische Princip Die Geschichte aller Völker und aller Länder liefert uns Beispiele, wohin die Erhebung der militärischen Macht über alle andere Staatsgewalten führen kann, und auch die Geschichte Österreichs enthält ein sehr sprechendes, lehrreiches, warnendes Beispiel. Ich will es nicht näher bezeichnen. Die zweite Frage setzt die Bejahung der ersten voraus. Und in dieser Beziehung frage ich, ob das Ministerium gesonnen ist: in Wien jetzt noch das entsetzliche Glicht auf Leben und Tod, welches nun schon 4 Wochen lang dort geübt wird, fortbestehen zu lassen. Bei diesem Puncte muß ich erklären, wäre ich ein Feind Obsterreicht, ein Chegner der Dynastie, so würde ich schweigen, so aber muß ich wünschen, daß meine Erklärung veröffentlicht und weithin bekannt werden möchte. Durch kein anderes Verfahren ist der Dynastie so geschadet worden, wie durch jenes Blut Gericht in Wien. Ich möchte mir daher namentlich eine Frage an den Herrn Justiz Minister erlauben. Er hat unter dem Beifalle von ganz Österreich, unter dem Beifalle aller Menschenfreunde für Prag so schnell als möglich den gesetzlichen Zustand hergestellt: ich frage, ob er nicht gesonnen sei, auch für seine Vaterstadt Wien sofort dasselbe einzuleiten. Eine dritte Frage, die ich mir zu stellen erlauben muß, ist eine rein diplomatische Frage. Sie betrifft die Stellung des Ministeriums gegenüber der deutschen Nationalversammlung in der traurigen Angelegenheit Robert Blum's. Ich will hier nicht über die Schuld oder Unschuld, und demgemäss nicht über die Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit seiner Verurteilung sprechen; er ist todt, und die Geschichte spricht ihr Urteil über die Todten. Ich fasse rein den politischen Standpunkt auf. Robert Blum ist Mitglied des deutschen Parlaments. Ich gehe dabei auch nicht auf die Beziehungen ein, in denen wir zu diesem deutschen Parlamente stehen. Ich betrachte es als ein ganz fremdes Parlament, und frage in dieser Beziehung: würde man es den gemeinsten politischen Begriffen angemessen finden, ein Mitglied des französischen oder englischen Parlamentes in der Art, ohne auch nur eine Anzeige gemacht zu haben, so zu verurteilen? (Zischen von der Rechten, Beifall von der Linken). Ich erinnere mich in dieser Beziehung sogar, daß einmal in Wien ein ganz gewöhnlicher russischer Edelmann eines ganz gemeinen Verbrechens wegen verurteilt werden sollte, und daß man es für diplomatisch nötig gesunden habe, vorerst in St. Petersburg die Anfrage darüber zu stellen. Es sind also in dieser Angelegenheit, ganz abgesehen von der Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit der Gründe, nach meiner vollen Überzeugung die ganz gewöhnlichen Grundsätze der politischen Staatsklugheit hintangesetzt worden, es ist ferner noch durch dieses Verfahren Leben und Eigentum österreichischer Staatsbürger und Beamten in Sachsen der Gefahr ausgesetzt worden, es ist eine immer freundliche Regierung in arge Verlegenheit gefetzt, und auch gewissermaßen in ihrem politischen Wirken geschmälert worden, daß man den Stadtverordneten einer der größten Städte Deutschlands hinrichten ließ, ohne Anzeige gemacht zu haben. Ich frage das Ministerium, ob es gesonnen ist, etwas in dieser Beziehung zu tun, und was es zu tun gesonnen ist, um diese, ich wähle den mildesten Ausdruck, politische Taktlosigkeit so viel wie möglich gut zu machen. Beifall).
Ministerpräsident Fürst Schwarzenberg. Von dem Grundsatze ausgehend, daß wir nicht eine Anzahl Minister, sondern ein Gesamtministerium, sind wir zu dem Entschlüsse gekommen, jede Interpellation nur in Folge einer gemeinsamen Beratung zu beantworten. Der Herr Interpellant erwarte also jetzt keine Antwort, sie wird erfolgen, und wenn die Frage schriftlich gestellt wird, wird sie um so umfassender und deutlicher sein. Ich werde daher den Herrn Interpellanten bitten, die Interpellation an das Minister Präsidium zu richten, dann wird die Antwort erfolgen.
P r ä s. Als weitern Gegenstand bringe ich in Antrag die Verlesung des Sitzungsprotokolles vom 22. November. Herr Sekretär Streit wird es verlesen (geschieht). (Nach Vorlesung des Protokolls): Ist gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolls etwas einzuwenden?
Rieger. Ich glaube, daß in Folge des bereits gefaßten Beschlusses die notwendige Korrektur vorgenommen werden muß, nämlich: "52. Sitzung" bleibt, und statt des Wortes: "Präsident" ist zu setzen: Vizepräsident. (Aufregung.)
Präs. Stellen der Herr Abg. Rieger den Antrag?
R i e g e r. Ich glaube, es bedarf dessen nicht, das ist eine notwendige Konsequenz.
Brestel. Meine Herren, der heutige Beschluß erklärt die Sitzungen vom 28., 29., 30. und 31. Oktober als angebliche Sitzungen, und wenn ich mich recht erinnere, so hat der Herr Antragsteller Hellrigl dasselbe dadurch motivirt, daß am 25. dem Reichstagspräsidium die allerhöchste Vertagung mitgeteilt worden sei, und daß von diesem Augenblicke an keine Sitzung mehr als rechtmäßig betrachtet werden könne. Das war die Motivirung des Abg. Hellrigl, und auf das hin, glaube ich, wurde der Beschluß gefaßt. Es folgt aus dem keineswegs dasselbe in Betreff der früheren Sitzungen, denn da muß ich wiederholen, was schon früher erwähnt wurde; wenn der Abg. Rieger den Kaminerbeschluss auf diese Weise auslegt, so würde die Ungiftigkeit eines rechtskräftig publizierten Gesetzes, so würde die Ungiftigkeit des Steuergesetzes mit Notwendigkeit daraus erfolgen, denn dasselbe wurde erst in einer Sitzung nach dem 6. Oktober, wenn ich nicht irre, am 7. oder 8. Oktober zum dritten Male gelesen und angenommen. Ich muß mich um so mehr auf die Abstimmung selbst berufen, weil durch diese Abstimmung mehrere Herren nur die späteren Sitzungen für ungültig erklärt haben, nämlich die Sitzungen nach dem 25. aber mehrere, ja vielleicht 50 der Mitglieder hier auch mit ja gestimmt haben, die an den andern Beschlüssen vom 7. Oktober und den späteren Sitzungen teilgenommen haben, und dieses durchaus nicht mit der politischen Konsequenz und mit der Ehrenhaftigkeit dieser Männer vereinbar wäre, wenn sie diese Sitzungen als ungültig erklären wollten. Ich glaube daher, aus dem früheren Beschlüsse folgt nur, daß nach dem 25. keine Sitzung gehalten wurde, die früheren aber als gültig anerkannt werden müssen. (Ja! Beifall.)
R i e g e r. Ich habe das nur als Bemerkung hingeworfen und stelle keinen Antrag.
P r ä s. Ist noch sonst Etwas gegen die Fassung des Protokolle zu bemerken?
Schuselka. Es wird von mehreren Freunden bemerkt, daß in diesem Protokolle der Erklärung, welche ich über die Verlegung des Reichstages abgegeben habe, keine Erwähnung geschieht. Ich meinesteils betrachte Dieses nicht als so wichtig, daß diese Erklärung auch in dem Protokolle vermerkt werde, weil sie ohnehin doch öffentlich bekannt ist, vor ganz Europa.
Schriftführer Streit. Ich konnte die Erklärung in das Protokoll nicht aufnehmen, weil sie kein Antrag ist. Die Geschäftsordnung mußte ich aufrecht halten, und in der heißt es nur, daß Anträge aufgenommen werden sollen.
P r ä s. Ist noch sonst Etwas zu bemerken? Wenn sonst Nichts mehr gegen die Fassung des Protokolls eingewendet wird, werde ich es als richtig aufgenommen ansehen und die Drucklegung veranlassen. Ich glaube, wir könnten bei Verlesung und Genehmigung der Protokolle immer dieses Verfahren beobachten, denn ein Protokoll enthält eigentlich nichts anderes, als die getreue Erzählung des tatsächlich Vorgefallenen. Wenn also nichts gegen die Fassung eingewendet wird, so kann dieselbe weder von einer Majorität angenommen noch verworfen werden. Ist es den Herren genehm, so werden wir immer so verfahren. (Ruf: Ja! Ja!) Ich sehe mich weiter verpflichtet, Ihnen Einiges über die Thätigkeit des Vorstandes seit dem 1. November vorzutragen, und Ihnen darüber Rechenschaft abzulegen. Es sind seit dem 1. November verschiedene Stücke eingelaufen, deren Verzeichniß den stenographischen Berichten beigelegt werden wird. Es find Petitionen und andere Eingaben, welche dem Petitionsausschüsse und den andern Ausschüssen mit und zugetheilt werden. Es waren sodann wieder Eingaben, welche an und für sich schon durch den Verlauf der Zeit als erledigt angesehen werden müssen, und welche, wie ich glaube, speciell zur Kenntniß der hohen Kammer zu bringen, nicht nöthig ist. Es sind dann ferner Einige, welche ihrer Dringlichkeit wegen vom Vorstande erledigt werden mußten. Es konnte nicht zugewartet werden, bis sich die Kammer hier versammelt haben wird.
Ich werde über diese Stücke Rechenschaft geben, und die nachträgliche Genehmigung der hohen Kammer einholen. Endlich Stücke, welche ganz einfach zur Kenntniß genommen wurden, worüber ich die Anzeige an das hohe Haus erstatten werde. Sodann sind mehrere Urlaubsgesuche vorgekommen: mehrere derselben wurden gestellt in der Voraussetzung, daß die Sitzungen am 15. November beginnen werden, und es wurde eine Urlaubszeit in Anspruch genommen, die bereits abgelaufen ist, derartige Gesuche sind als erledigt anzusehen, und ich werde dieselben auch nicht zum Vortrage bringen lassen; dann sind Urlaubsgesuche, bei welchen die angesuchte Urlaubszeit über den 22. November hinausgeht, diese werde ich vortragen lassen. Eingaben, welche einfach zur Kenntniß genommen wurden, sind Viele feit dem 1. November eingelangte, an den Reichstag gerichtete Loyalitätsadressen verschiedener Körperschaften. Wir haben diese zur Kenntniß genommen. So zum Beispiele am 2. November von dem deutschen Vereine in Dresden, dann vom Gemeindemathe der Stadt Lemberg, am 3 November vom Kärntner Volksvereine in Klagenfurts, dann von der Gemeinde Merkersdorf und Olbernsdorf, am 4. November von der Gemeinde Lastberg und der Stadt Salzburg, von der Nationalgarde und dem Gemeindeausschusse der Stadt Linz, am 5. November vom deutschen Vereine der Stadt Eger, vom Vaterlandsvereine in Tharandt, vom Nationalgarde Ober Commando in Reichenberg, dann von der Triester Gesellschaft genannt societá dei Triestini, von den Bürgern von Fulnek und von Laa. Am 6. November vom deutschen Vereine in Leippa, vom constitutionellen Vereine Meistersdorf. Am 7. November vom Magistrate der Stadt Zara. Am 8. November von der Gemeinde Johannisthal in Schlesien. Am 16. November vom Magistrate der Stadt Triest. Weitere Gegenstände, die ich zur Kenntniß der hohen Kammer bringen zu müssen glaube, sind, daß rom Ministerium des Innern in Folge der Interpellation des Abg. Wienkowski, am 11. November, die das adelige Convict in Lemberg betreffenden Papiere eingelangt sind, und auf den Tisch des Hauses niedergelegt wurden. Ich ersuche, hiervon bald möglichst Einsicht zu nehmen, nachdem das Ministerium um die Rückstellung dieser Papiere angesucht hat.
2. Erstattet das Ministerium über die ebenfalls gestellte Anfrage, warum die galizischen Wahlbezirke Jaworow, Skala und Biala noch nicht vertreten sind; mittlerweile wurde uns bekannt, daß für die Wahlbezirke Jaworow, Wienkowski seinen Sitz in dieser Kammer eingenommen hat. Bezüglich Skala wurde eröffnet, daß die Wahl nicht vorgenommen werden konnte, weil die Wahlmänner sich nicht in gehöriger Anzahl versammelt hatten; es wurde jedoch veranlaßt, daß die Wahl noch einmahl vor sich gehen könne. In Bezug auf Biala ist die Antwort noch nicht ertheilt worden. Ferner hat der Herr Abg Thiemann am 22., Cavalcabo am 25. November sich schriftlich als erkrankt gemeldet, mit der Versicherung, daß sie sobald als möglich eintreffen werden. Ich habe dem hohen Hause am 22. l. M. angezeigt, welche Abgeordnete neu gewählt wurden, und sich theils mit ihrer Legitimation ausgewiesen haben, theils deren Wahlacte bereits eingelangt sind, welche Herren demnach das Recht haben, in der hohen Kammer zu sitzen. Seit dem 22. wurde bekannt und bei dem Vorstande ausgewiesen, die Wahl des Abg. Franz Kreil gewählt für Freistadt