Pátek 22. záøí 1848

Anträge des Abg. Löhner, Fleischer, Lasser, Hubicki betreffen die Grundsätze selbst, dagegen der Antrag des Abg. Mayer betrifft einen speciellen Fall.

Ich werde daher zuerst den Antrag des Abg. Fedorovicz zur Abstimmung bringen, weil durch die Annahme desselben, auch über einen bedeutenden Theil des Antrages mit entschieden werden wird.

Er besteht aus zwei Theilen, ich würde mir erlauben ihn nach diesen zwei Theilen zur Abstimmung zu bringen. Der erste Theil lautet: "Das hohe Haus möge beschließen, daß der Antrag des Petitionsausschusses bloß auf den speciellen Fall, nämlich auf die Bitte der Gemeinde Brunn zu beziehen sei."

Diejenigen, die für diesen Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Der zweite Theil des Antrages lautet: "Und daß ein allgemeines Gesetz für solche Fälle zuerst als besonderes Gesetz beantragt und behandelt werden muß, falls es Gültigkeit haben soll."

Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen es möglich falls durch Aufstehen kund thun. (Geschieht.)

Dieser Antrag ist auch angenommen; dadurch ist entschieden, daß der Antrag von Löhner, Fleischer, Lasser, Hubicki und der Commissions  Antrag wegfallen.

Aus Anlaß des Beschlusses über den ersten Theil des Antrages des Abg. Fedorovicz, daß die Erledigung nur auf den speciellen Fall zu beziehen sei, erlaube ich mir nun die meritorische Erledigung selbst zur Abstimmung zu bringen.

Es lautet: In Erledigung des Einschreitens der Wählerschaft der Stadt Brünn sei, da der Abgeordnete des ersten Bezirkes Unter  Staatssecretär geworden, eine neue Wahl sogleich anzuordnen und auszuschreiben. (Die Majorität ist dafür.)

Hubicki. Es ist nebst dem eine Petition des demokratischen Clubs in dieser Hinsicht noch nicht entschieden, und muß ja doch erledigt werden.

Präs. In Folge des Beschlusses ist es die Sache des Petitionsausschusses, seinen Antrag in Vorschlag zu bringen. Ich glaube, der Berichterstatter ist jetzt nicht in der Lage, sondern es wird der Antrag des Abg. Fedorovicz in Erwägung zu ziehen und bei nächster Sitzung zu berathen sein.

Hubicki. Aber der Antrag war schon früher gestellt in Betreff des Petitionsausschusses, und der Antrag des Abg. Fedorovicz war für den Antrag des Abgeordneten von Brünn eingelangt.

Präs. Ich bitte, wenn der Antrag des demokratischen Vereines ein allgemeiner ist, welcher keine Persönlichkeiten betrifft, so ist dann der Antrag der Commission in der Form eines Gesetzentwurfes zu stellen.  Was aber den zweiten Theil des Antrages des Abg. Fedorovicz anbelangt, so ist die Sache erledigt, ich glaube, das muß der Ausschuß veranstalten, in Folge der gefaßten Beschlüsse.

Secretär Cavalcabó. Ich erlaube mir nur über den Beschluß zu bemerken, daß es zweckmäßig sein würde, die Sache an den Constitutionsausschuß zu weisen.

Brestel. Ich muß meine Verwunderung aussprechen, da ich früher während der Debatte nicht zu Worte kommen konnte, wie man die Frage als eine Constitutionsfrage behandeln kann. Hier handelt es sich nicht darum, was wir den zukünftigen Versammlungen vorschreiben wollen, sondern um uns Selbst in unserer Versammlung, um unsere constituirende und nicht constituirte Versammlung. Man kann durchaus nicht sagen: es ist ein Theil der Constitution. Es ist gewiß nur eine Redefigur des Abg. Borrosch und weiter nichts, und man hat dieß benützt. Was wir für unsere Kammer machen, kann nie ein Theil der Constitution sein. Wir sind vor der Constitution, und mit der Konstitution haben wir unser Ende erreicht. Ich muß mich dagegen verwahren, daß dieser Antrag an den Constitutionsausschuß gewiesen werde, das ist eine transitorische Bestimmung.

Ich muß auch darauf aufmerksam machen, daß wir in Folge des Bescheides, den wir den Wahlmännern der Stadt Brünn gegeben haben, daß den Wahlmännern aus dem Grunde, daß ihr Deputirter ein Staatsamt angetreten habe, eine neue Wahl bewilligt sei, es auch folgt, daß, sobald ein zweites Gesuch dieser Art vorgelegt wird, wir auf dieselbe Art verfahren müssen. Wollen Sie aber einen Gesetzentwurf machen, so weisen Sie ihn einer neuen Kommission zu, in den Constitutionsausschuß gehört er aber gar nicht.

Lasser. Ich fasse den Beschluß der hohen Kammer dahin auf, daß über das Princip, worüber schon die Anträge des Petitionsausschusses vorliegen, ein Gesetzvorschlag an das hohe Haus gebracht werden soll. Es fragt sich nur noch, wer diese Arbeit leiste? Entweder soll das Ganze wieder an den Petitionsausschuß zurückgeleitet oder dem Constitutionsausschusse überwiesen werden.

Wenn die hohe Versammlung sich für das letzte ausspricht,  auch ich bin dafür  so glaube ich, daß es sich nicht darum handelte, diese Gesetzbestimmung in die künftige Constitution einzubeziehen, sondern darum, daß der Constitutionsausschuß beauftragt werde, über dieses Princip, gerade damit es auch für die constituirende Versammlung Anwendung finde, einen Gesetzvorschlag vor uns zu bringen.

Löhner. Ich kann nur bedauern, daß es das hohe Haus für gut befunden hat, eine Principienfrage dadurch in die Länge zu schieben, daß sie bloß nach speciellen Fällen ihre Anwendung hat. Ich bedauere dieß, ein Mal im Interesse des Hauses, welches nach meiner Meinung es seiner Würde schuldig war, den Charakter eines Volksvertreters so hoch als möglich zu stellen, ihn vor jedem Scheine von Anschuldigung zu bewahren. Ich kann es nur darum bedauern, weil ich überzeugt bin, daß diese Lehre, eine Grundlehre des konstitutionellen Lebens, nicht bloß in den Räumen dieses Hauses heute vergeblich ausgesprochen wurde. Ich bin überzeugt, daß das Volk eben so klar und vielleicht deutlicher sie zu Tage fördern wird, ich kann der hohen Versammlung nur mitteilen, daß ich morgen oder übermorgen eine Petition von Wiener Wahlbezirken über den ähnlichen Fall einreichen werde, in dem sich hiesige Abgeordnete befinden.

Abg. Demel. Ich sehe mich genötigt, mich gegen den Antrag des Abg. Cavalcabó zu erklären, indem er der Kammer anrät, daß sie einen Beschluß, den sie vor zwei Minuten gefaßt hat, rückgängig mache. Die Kammer hat beschlossen, die Kommission zu beauftragen, einen Gesetzvorschlag vor die Kammer zu bringen, auf Grundlage des Antrages vom Abg. Fedorovicz (Ruf: Nein, nein!)

Präs. Ich bitte den Herrn Abgeordneten, den Beschluß nochmals vorzulesen. Der Herr Abgeordnete scheint im Irrtum zu sein.

Abg. Streit liest den Antrag des Abg. Fedorovicz, wie folgt: daß ein allgemeines Gesetz für solche Fälle zuerst als ein besonderes Gesetz beantragt und behandelt werden muß, falls es eine Gültigkeit haben soll.

Abg. Demel. Darüber gehe ich also hinaus, ich will nur bemerken, daß die Kommission darauf angetragen hat, daß die Wahl des Abg. für die Stadt Brünn auf Grundlage der Petition der Bürger neu vorzunehmen wäre. Nun ist aber der Antrag des Abg. Mayer zur Abstimmung gebracht worden, was mir gar nicht gleichgültig erscheint, denn in der Bitte der Wahlen für Brünn liegt ganz etwas anderes, als im Antrage des Abg.. Mayer, denn der letztere beantragte bloß für seinen Bezirk auf Grundlage seiner Ernennung zum Unterstaatssecretär eine neue Wahl, während erstere zugleich die Forderung der Anerkennung eines Prinzips in ihre Petition hinterlegten, was aber durch jene Abstimmung nicht erreicht wurde. Dann muß ich bemerken, daß wenn man erst dann, wann die Konstitutionsurkunde vor der hohen Kammer zur Debatte gebracht wird, den Beschluß fassen wollte, daß in allen jenen Fällen, in welchen hier anwesende Abg. Staatsämter annehmen, für sie neue Wahlen ausgeschrieben werden sollen, diese Bestimmung für unseren konstituierenden Reichstag, der doch den Kommittenten als der wichtigste erscheinen muß, rein überflüssig sein würde, indem dann unser Geschäft vollendet, und den Wählern ihr Recht benommen ist.

Borrosch. Ich habe eher den Ausdruck: "ein Stückchen Konstitutionsarbeit" mit vollen Bewußtsein gebraucht, weil ich nicht hinterhältig sein will, sondern jedes Ding gern bei den rechten Namen nenne; ich sehe übrigens gar nicht ein, wie man sich irgend daran stoßen kann? Ich verschmähe jeden Rückhalt, denn da  man weiß oft nicht warum?  von der ändern Seite des Hauses die wichtigsten Anträge willkürlich beseitigt werden, so ist es ganz natürlich, daß man bald eine Petitionserledigung, bald eine Interpellation, oder sonst eine geeignete Form wählt, um seinen Zweck auf die eine oder andere Weise zu erreichen; ich finde das vollkommen der parlamentarischen Taktik gemäß, und es könnte nur der Geschäftsordnung zum Vorwurfe gereichen, daß sie nicht den ganz gebahnten Weg offen läßt.

Ich glaube, daß jedenfalls die Konstitution ganz freisinnig ausfallen wird. Ist das der Fall, nun so wird auch das Prinzip, was wir hier aussprechen, gewiß zur praktischen Wahrheit werden, dann haben wir nicht vorgegriffen, sondern nur eine sehr langwierige Debatte dem betreffenden Ausschüsse erspart, und er muß es uns noch Dank wissen; sollte die Konstitution minder freisinnig abgefaßt werden, nun so haben wir dagegen einen Riegel vorgeschoben, und ich werde auf jeden Fall darauf beharren, daß ein eigener Gesetzantrag in der nächsten Sitzung eingebracht werde, indem hier allerdings die Petition nicht willkürlich entschieden werden darf, nämlich nicht mit Bezugnahme auf irgend einen einzelnen Fall, sondern nach einem Prinzipe, was dann auch für alle übrigen Fälle gelten muß.

Mayer. Nachdem bereits abgesprochen worden ist, und die Kammer meinen Bitten willfahrt hat, so kann ich jetzt in dieser Angelegenheit auch das Wort unparteiisch ergreifen. Ich glaube, daß ich durch mein Begehren, welches ich vor der h. Kammer gebracht habe, nun den Weg angebahnt habe, daß das heute schon besprochene Prinzip ins Leben trete. Ich muß vollkommen die Ansicht teilen, daß das zu formulierende Prinzip ein Teil und zwar ein wesentlicher Teil der Constitution ist.

So viel auch mir einmal zu Ohren gekommen ist, hat sich gerade die Wählerschaft von Brünn deßhalb bewogen gefunden, diese Bitte zu stellen, weil schon in der Konstitution vom 25. April dieses Prinzip ausgesprochen war, und sie wünschten, daß in der Zwischenzeit dieses Prinzip nicht falle. Es ist aber deswegen, weil das spezielle Gesetz ein Teil der Konstitution sein wird, ganz angedeutet, daß der Konstitutionsausschuss dieses spezielle Gesetz im Entwurfe vor das h. Haus zu bringen hat, und zwar nicht erst mit der Konstitution selbst, denn sonst würde freilich der Beschluß null und nichtig werden; der KonstitutionsAusschuß möge jetzt schon ein Gesetz vor das hohe Haus bringen, welches später auch in die Konstitution aufgenommen werden kann. Ich wünsche nur, daß nicht aus einem speziellen Anlaß Gesetze, welche Stücke der Konstitution sind, hier gemacht werden, die, ich dann zu einem organischen Ganzen viel schwerer zusammenfügen lassen. Soll die Konstitution ein organisches Werk werden, dann wolle das hohe Haus auch die Verfassung dieses speciellen Gesetzentwurfes dem Constitutionsausschusse übertragen, auch eine peremtorische Frist setzen, bis wann er diesen Entwurf vorzulegen hat.

P r ä s. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort zu ergreifen?

Bericht erst. Ich habe nichts mehr beizufügen, das Majoritätsvotum und das Minoritätsvotum glaube ich, so viel ich die Debatte auffassen konnte, erläutert zu haben, und ich kann mich daher nur auf die Wiederholung meiner früher ausgesprochenen Meinung beschränken, daß die Annahme dieses speciellen Falles jedenfalls das Aussprechen des Principes in sich enthält, und somit die Kammer dann beschließen möge, wie das Gesetz einzurichten sei, welches auf alle Fälle anwendbar sein soll. Besonders ist das auch von andern Rednern schon hervorgehoben worden, daß wir für einen constituirenden Reichstag jetzt wirken müssen, und das, was in die Constitutionsurkunde für spätere Reichstage geschieht, einen andern Fall bildet.

P r ä s. Es liegen hier 2 Anträge vor, der eine des Abg. Cavalcabo, hat schon die Unterstützung erhalten, daß der Antrag des Petitionsausschusses, in so ferne er den Grundsatz betrifft, dem Constitutionsausschusse zuzuweisen sei.

Ein zweiter des Abg. Brestel ist mir übergeben worden, er lautet: Der Bericht der Petitionscommission ist als ein Gesetzentwurf zu betrachten, und seine heutige Lesung als die erste Lesung anzusehen. (Wird unterstützt) Mayer. Es ist früher beschlossen worden, daß mehrere zum Antrage des Petitionsausschusses vorgebrachte Amendements behoben sein, was doch nur dahin verstanden werden kann, daß der nächstens zur Sprache zu bringende Gesetz  Entwurf diese wesentliche principielle Bestimmungen enthaltende Amendements berücksichtige.

(Goldmark trägt auf den Schluß der Debatte an, welcher Antrag unterstützt und angenommen wird).

Als Redner sind noch eingeschrieben: Brestel, Borrosch (Ruf:) Goldmark, Popiel.

Brestel. Ich mache den Abg. ganz einfach die Bemerkung, daß vermöge der Geschäftsordnung nach der Lesung keine Amendements eingebracht werden sollen, sondern daß das Einbringen von Amendements bei der zweiten Lesung stattzufinden habe. Wenn man den Vorschlag des Petitionsausschusses als Gesetz  Entwurf ansieht, und die Drucklegung veranlaßt, so wird bei der zweiten Lesung Niemand gehindert sein, Amendements einzubringen, abgesehen davon, daß es auch bei der dritten Lesung jedem freistehen würde, vermöge der Geschäftsordnung Amendements einzubringen.

Borrosch. Ich würde, um dem Constitutionsausschusse hier nicht gleichsam ein unverdientes Mißtrauen zu bezeugen, und um vielleicht alle Wünsche zu vereinigen, den Antrag zu stellen mir erlauben: der Gesetzentwurf möge dem Constitutionsausschusse zugewiesen und ein 14 tätiger Termin zur Einbringung und ersten Lesung anberaumt werden.)

Präs. Der Antrag des Abg. Cavalcabo wird in Folge dieses Antrages zuruckgezogen. Wird der Antrag des Abg. Borrosch unterstutzt? (Wird zahlreich unterstützt.)

Präs. Der Abg. Goldmark hat das Wort.

Goldmark. In Beziehung auf die principielle Frage bin ich mit dem gestellten Antrage vollkommen einverstanden; erlaube mir aber ihn dahin amendirt zu dürfen: nachdem das Princip mehr oder weniger anerkannt ist, daß der Constitutionsausschuß ebenfalls in 4 oder 5, längstens in 8 Tagen diesen Gesetzentwurf vorzulegen im Stande wäre.

P r ä s. Wird der Antrag auf Verringerung der Frist unterstützt? (Unterstützt.)

Goldmark. Was den zweiten Theil des Petitionsausschußberichtes betrifft, so glaube ich, dürfen wir ihn nicht mit Stillschweigen übergehen.

Man hat die Petition des ersten Bezirkes der Stadt Brünn um die Zulassung einer neuen Wahl, weil ihr Deputirter inzwischen ein Staatsamt übernommen, bewilligt; die Art und Weise, wie uns der betreffende Abg. über die Schwierigkeiten hinübergeholfen hat, zeigt, daß wir auch die zweite Petition heute erledigen können.

Präs. Ich halte dieß für nicht zulässig, da der Beschluß gefaßt wurde, diesen speciellen Fahllicht zur Erledigung zu bringen.

Die Erledigung kann nur beantragt werden von der Commission selbst. Die Commission muß früher zusammentreten, und diese Erledigung in Erwägung ziehen, bevor sie dem Hause vorgelegt wird, denn sonst würde die Bestimmung einer Commission gänzlich unberücksichtigt sein.

Popiel. Ich habe nur einfach zu bemerken, daß durch die Annahme des Antrages des Abg. Fedorovicz die Petition der Wiener noch gar nicht erlediget ist. Dieser Antrag läßt die Sache des Abg. von Brünn als eine specielle behandeln, in dem Falle müßte die Petition der Wiener Bürger auch als eine specielle Sache behandelt werden. Ich wüßte sonst nicht, warum die Annahme des Antrages der Brünner Bürger einen Vorzug haben sollte vor den der Wiener. So viel ich mich erinnere hat der Antragsteller zwei Petitionen vorgetragen und einen Bericht dem Hause vorgelegt.

Präs. Sie scheinen der Debatte nicht ganz gefolgt zu sein.

Es ist der Beschluß gefaßt worden, daß eine specielle Erledigung über die Petitionen erfolgen soll in merito, und schon die Petition der Brünner erledigt ist, dagegen aber wird die Commission den Antrag auf specielle Erledigung der zweiten selbst stellen. So ist die Sachlage. Da kein weiterer Redner vorgemerkt ist, werde ich die Anträge vornehmen, welche Unterstützung erhalten haben, wenn der Berichterstatter nicht das letzte Wort ergreifen will. Der Antrag des Abg. Borrosch, den ich zuerst zur Abstimmung bringe, lautet: Der Gesetzesentwurf möge dem Constitutionsausschuß zugewiesen und ihm ein I4tägiger Termin zur Einbringung und ersten Lesung bestimmt werden.

Abg Herr Präsident, ich glaube, man solle die Frage theilen.

Präs. Ich bitte, ich habe mich noch nicht ausgesprochen, daß ist das Üble, daß man den Präsidenten nicht so viele Zeit läßt, sich darüber auszusprechen in welcher Art.  (Beifall.)

Zu diesem Antrage hat der Abg. Goldmark einen Verbesserungsantrag gestellt, u. z. dahin, daß der vom Herrn Borrosch gestellte Antrag auf eine Frist von 14 Tagen vom Herrn Goldmark auf eine Frist von 8 Tagen restringirt worden ist.

Dieß ist ein Verbesserungsantrag, der muß immer vor dem Hauptantrage zur Abstimmung kommen; hat Jemand gegen diese Fragenstellung was einzuwenden? (Ruf: Nein, nein!)

Abg. Brestel. Ich bitte, meinen Antrag zuerst zur Abstimmung zu bringen, es ist kein Unterschied zwischen meinem und dem des Abg. Borrosch; und überdies wurde meiner früher überreicht.

Ein Herr Secretär. Ich würde bitten, erst den Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung zu bringen.

Präs. Es hat sich eine Differenz über die Rangordnung erhoben. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß zuerst der Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung komme, mit dem Amendement des Abg. Goldmark, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Präs. Ich bringe daher den Antrag des Abg. Goldmark zur Abstimmung, daß nämlich der Constitutionsausschuß diesen Entwurf in einer Frist von 8 Tagen vorzulegen hat. Diese 8 Tage bilden das Amendement.

Borrosch. Möchte man nicht den Constitutionsausschuß befragen, ob er es binnen acht Tagen auch leisten kann?

Präs. Ich glaube, in dieser Beziehung keine Interpellation zu stellen, er wird ganz dem Wunsche des hohen Hauses nachkommen.

Feifalik. Ich muß dafür Brechen, daß dem Constitutionsausschusse 14 Tage gestattet werden. Nach der Geschäftsordnung ist vorgeschrieben, daß die Constitutionsurkunde, wenn selbe theilweise vollendet sein wird, im Ausschusse an die Abtheilungen gegeben werde, um dort besprochen zu werden. Ich glaube, was von dem Ganzen gilt, gilt auch vom Theile, ob größer oder kleiner; binnen 8 Tagen ist es nicht möglich, im Ausschusse den Gesetzentwurf zu Ende zu bringen, und zugleich durch die Abtheilungen gehen zu lassen; ich glaube daher, daß für diese Arbeit dem Ausschüsse 14 Tage gestattet werden.

Präs. Jetzt ist die Debatte bloß zulässig über die Art der Fragestellung; eine andere Debatte kann ich nicht gestatten. Falls Niemand etwas einzuwenden hat gegen den von mir vorgeschlagenen Antrag wegen Abstimmung, so werde ich selbst zur Abstimmung übergehen, und zwar zuerst über den Antrag des Abg. Goldmark.

Dieser lautet, daß der Constitutionsausschuß diesen Entwurf in einer Frist von 8 Tagen vorzulegen hat. Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Geschieht.)

Ich halte die Abstimmung für zweifelhaft, und werde die Gegenprobe vornehmen. Diejenigen Herren, die gegen den Antrag des Abg. Goldmark sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.)

Ich bitte, der Gesamtvorstand möge zusammentreten. (Geschieht.)

Das Resultat der Berathung des Gesamtvorstandes ist das, daß mit 6 Stimmen gegen eine entschieden wurde, daß es jetzt die Majorität ist. Daher ist der Antrag des Abg. Goldmark verworfen.

Der Antrag des Abg. Borrosch lautet:

Die Abfassung des Gesetzentwurfes möge dem Constitutionsausschusse zugewiesen, und ihm ein vierzehntägiger Termin zur Einlegung und ersten Lesung bestimmt werden.

Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen sich erheben. (Majorität.)

Daher entfällt der Antrag des Abg. Brestel, daß die heutige Lesung die erste sei.

Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß die heutige Sitzung für geschlossen erklärt werde.

Ein Abgeordneter. Ich bitte um das Wort.

Präs. Es kann vor der Hand nur über die Tagesordnung gesprochen werden, und über den Tag und die Zeit, wann die nächste Sitzung abgehalten werden soll.

Ich bitte, Einer nach dem Andern, meine Herren.

Abg. Skoda. Die Interpellation des Abg. Rieger an den Herrn Kriegsminister hat wohl die Dringlichkeit der von mir zur Sprache gebrachten Sache noch mehr begründet. Ich stelle das Ansuchen, daß der von mir in Antrag gebrachte Gesetzentwurf schon in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung gebracht werde.

Präs. Ich nehme diesen Antrag zur Kenntniß, wie es die ganze Versammlung thun wird, nur bemerke ich, daß die nächste Sitzung die Petitionen zu erledigen haben wird. (Unruhe.) Ich ersuche die Versammlung, die Plätze einnehmen zu wollen, weil sonst die Tagesordnung nicht festgesetzt werden kann. Was den Recrutirungsgesetzentwurf anbelangt, so erlaube ich mir die Bemerkung, daß bei der nächsten Sitzung, die jedenfalls erst in der künftigen Woche stattfinden wird, dieser Antrag kaum zur Sprache kommen dürfte, und zwar weil durch den Beschluß des Hauses die erste Wochensitzung immer den Petitionen zu widmen ist, und diese in der Regel so lange vorzutragen sind, bis sie erledigt sind. Wünschen Sie (zum Abg. Skoda) einen andern Beschluß hervorgerufen, so bitte ich dießfalls einen Antrag zu stellen.

Abg. B r e s t e l. Ich bitte um das Wort.

Präs. Der Abg. Borrosch hat das Wort.

Borrosch. Ich bitte demnach morgen eine Sitzung abzuhalten, denn es hat die Discussion über diese Finanzfragen, die hier ohne Zweck hinaus geschoben werden, meiner innigsten Überzeugung gemäß, einen bloßen Formalwerth. Es handelt sich darum, daß die Regierungsmaschine nicht in Stockung gerathe. Am 1. October müssen die Steuern in Böhmen ausgeschrieben werden, und es sind ja nicht Steuern, die wir etwa dem Volke bleibend auferlegen, sondern es ist eben nur ein hoffentlich kurzes Provisorium, wie es auch bei der Patrimonialgerichtsbarkeit einstweilen mußte aufrecht erhalten werden. Und ich sage noch einmal, es darf dieser Gegenstand nicht auf die lange Bank geschoben werden; weil ein großer Theil der Steuern zugleich Communalangelegenheiten betrifft, z. B. die Stadt Prag bezieht größtenteils ihre Einnahmen aus Steuerquoten, und so werden gerade die Provinzialhauptstädte um so mehr in die größte Verlegenheit gefetzt, weil sie auch von den mittelbaren, ohnehin nur nach und nach eingehenden Steuern, namentlich der Verzehrungssteuer abhängen, die überdies bereits um die Hälfte des Ertrages verringert ist. Sie, meine Herren, werden auch in 8 oder 14 Tagen über gar kein Detail, sondern eben nur darüber debattiren können, ob die Steuern provisorisch noch fort erhoben werden sollen oder nicht. Ich halte es obendrein für gefährlich, einen längern Termin für die Nichtentrichtung der Steuern verstreichen zu lassen, weil sonst das Volk glauben könnte, es brauche gar keine Steuern mehr zu zahlet

P r ä s. Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß der Beschluß zwei Sitzungen in der Woche zu halten, nach reiflicher Überlegung des Hauses gefaßt wurde. Man hat dazumal die wichtigste Aufgabe dieses Reichstages in's Auge gefaßt, nämlich die Constitution vorzugsweise zunächst in Berathung zu nehmen, um einmal den Völkern Österreichs volle Beruhigung zu gewähren. Es ist daher beschlossen worden, zwei Sitzungen wöchentlich zu halten, damit der dießfällige Ausschuß so bald als möglich seine Entwürfe vor das Haus bringen könnte. Der Abg. Szaszkiewicz hat das Wort.

Borrosch. Ich behalte mir aber noch das Wort vor.

Präs. Ich werde Sie vormerken.

Szaszkiewicz. Ich habe nur aus diesem Anlasse das Wort begehrt, weil bei Gelegenheit der Erledigung der Petitionen zur Sprache gebracht wurde, ein Mittel ausfindig zu machen, um die Masse von Beschwerden wegen Grundentziehungen zu beheben; bei dieser Gelegenheit habe ich geäußert, daß ich einen Antrag bereits eingebracht habe, und ich würde mir daher erlauben, in der nächsten Sitzung diesen Antrag kurz zu begründen, damit der Herr Präsident in der Lage sei, die Unterstützungs frage zu stellen, den Antrag dem Druck übergeben, und unter die Mitglieder des Hauses vertheilt werden könnte, Aus diesem Anlasse würde ich bitten, meinen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, damit ich ihn kurz begründen und der Herr Präsident die Unterstützungsfrage stellen könnte.

Präs. Abg. Brestel hat das Wort.

Brestel. Ich wollte nur dem Abg. Skoda einfach bemerken, daß da das Recrutirungsgesetz, Gesetz ist, also dreimal gelesen werden muß, und wahrscheinlich die erste Lesung keine Debatte veranlassen würde, da über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes die Kammer sich selbst geäußert hat, es nichts machen würde, wenn man dieses Gesetz als Gegenstand zur nächsten Tagesordnung zur ersten Lesung machen würde.

Präs. Es liegt schon im Beschluß vor, daß der Finanzantrag zur zweiten Lesung und zur weitern detaillirten Berathung kommen soll. Dann hat eine Debatte über den Strasser'schen Antrag begonnen. Werfen wir in diese Debatte wieder fremdartige Anträge, so werden die Debatten in einander geschachtelt, daß wir dann nicht heraus kommen.

Brestel. Deßwegen wollte ich unmittelbar nach dein Abg. Skoda sprechen.

D y l e w s k i. Ich habe eine entgegengesetzte Ansicht von der Frage, die der Herr Abg. für die Kleinseite Prags hat, und weiß nicht, wie er darüber aburtheilen kann, was wir darüber sagen wollen. Ich habe angetragen, damit die Drucklegung so statt finde, um sich mit dem Antrage der Commission im Voraus bekannt machen zu können, nicht in der Absicht zu wiederholen, sondern reden zu können, und ich begehre, daß diese Sitzung nicht auf morgen, sondern auf die früher bestimmte Zeit festgesetzt werde.

B o r r o s c h. Wir werden Präs. Ich bitte Herr Borrosch so lange zu warten, bis die Reihe zu sprechen an Sie kommt. Das Wort hat der Schriftführer Cavalcabo.

Cavalcabo. Ich wollte nur das bemerken, was der Abg. Dylewski eben bemerkte. Morgen hat der Constitutionsausschuß seine Sitzung schon bestimmt, und es ist dringend, den ersten Theil der Grundrechte zu beenden, und dem Drucke zu übergeben, damit sie in den Abteilungen beraten können. Es wäre sehr wünschenswert sie schnell dem Drucke zu übergeben, und die Übersetzungen zu veranlassen.

Ein Abg. Ich habe dasselbe sagen wollen, was der Abgeordnete Cavalcabó gesagt hat. (Mehrere Mitglieder entfernen sich.)

Präs. Ich bitte meine Herren, man sieht wie schwer es ist, die Tagesordnung zu Stande zu bringen.

Der Abg. Borrosch hat das Wort.

Abg. Borrosch. Nach §. 44. der Geschäftsordnung war ich berechtigt, heute die zweite Lesung, da der Gegenstand ein dringlicher ist, zu verlangen, ich wünschte daher morgen eine Sitzung für nur ein paar Stunden. (Ruf: Nein! Nein!) Nach Belieben. "Salvavi animam meam. "

Abg. L ö h n e r. Ich glaube wesentlich der Tagesordnung zu nützen, wenn auf dieselbe der Antrag des Finanzausschusses über die Steuern kommen soll, und der Finanzminister einen Termin angebe, in welchem er den Voranschlag geben will. (Ruf: Das gehört nicht zur Sache.)

Präs. Ich erlaube mir schließlich den Antrag für die nächste Tagesordnung zu stellen.

1. Lesung des Sitzungsprotokolls über die heutige Sitzung.

2. Bericht des Petitionsausschusses über den Bericht der Finanzkommission, über den Antrag des Herrn Finanzministers.

3. Bericht des Petitionsausschusses.

4. Den Bericht des Finanz Ausschusses über den Antrag des Abg. Borrosch.

5. Die Wahlacten.

6. Die Begründung des Antrags des Abg. Brestel.

7. Der Antrag des Abg. Szaszkiewicz.

8. Lesung des Antrags des Abg. Skoda.

Mit dem wären wir fertig. Ferner würde ich den Dienstag vorschlagen, als nächsten Sitzungstag um die zehnte Stunde. Meine Herren, es hat sich morgen um 10 Uhr der KonstitutionsAusschuß zu versammeln.

Ich frage noch weiteres an, behufs des Vollzuges eines heute gefaßten Beschlusses, damit die Wahl aus den Gouvernements und Abteilungen für den Volks und staatswirtschaftlichen Ausschuß am Dienstag stattfinde, und zwar um 9 Uhr in den Abteilungen, und um halb I 0 Uhr in den gewöhnlichen Localitäten nach den Gouvernements, und daß die Wahlen mir angezeigt werden; was die neue Zusammensetzung der Abteilungen anbelangt, so werde ich den Antrag in der künftigen Sitzung stellen, weil die künftige Woche gerade 8 Wochen verstrichen sind: für dießmal erkläre ich die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung 9 Uhr.)

Tagesordnung der Reichstagsitzung am 26. September 1848.

1. Lesung des Protokolles vom 22. September.

2. Zweite Lesung des Antrages des Finanzausschusses wegen Ausschreibung der direkten und indirecten Steuern.

3. Berichte des Petitions  Ausschusses.

4. Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Abg. Borrosch, wegen Vorschußleistung von 2 Millionen.

5. Berichte über die Wahlakte.

6. Begründung des Antrages des Abg. Brestel wegen Wahl eines Ausschusses für die internationalen Beziehungen.

7. Begründung des Antrages des Abg. Szaszkiewicz bezüglich der Grundstreitigkeiten in Galizien.

8. Beratung über das Rekrutierungs  Gesetz. Berichtigungen.

In der 41. Sitzung vom 13. September, Seite 344, Zeile 8 auf der ersten Spalte, statt Pienzykowski: lese Krzyzanowsky.

Im stenographischen Berichte über die 44. Reichstagssitzung, Seite 488, erste Spalte, fehlen zu Ende der Rede des Abgeordneten Doliak noch folgende Schlußworte:

,,getan haben, so finde ich es nicht "nötig, noch etwas darüber zu sagen. Ich schließe "damit, daß ich mich vollkommen denjenigen anreihe, welche gegen die Vorlassung der Deputation, "und gegen das Eingehen dieser konstituierenden und "legislativen Kammer in Unterhandlungen, die nicht "hierher gehören, gesprochen haben. Verzeichniß der im Reichstagsbureau eingelangten, und in der Sitzung vom 22. September 1848 vorgelesenen Eingaben. 1567. D. A. Serejanni in Wien, überreicht ein Promemoria mit der Überschrift: Carciottis Fideicommis in Triest, oder: Ein äußerst wichtiger und interessanter Zivilproceß in Österreich. 1568. Die Bewohner des Aschergebietes. Petition um Gleichberechtigung beider Landessprachen in Böhmen. 1569. Bewohner des Marktes Asch bitten um


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