nicht ganz angenommen hat, so stand offenbar dem Abg. Borrosch das Recht zu, den Antrag zur Abstimmung zu bringen. Über das meritorische der Sache glaube ich, die Ansicht des Abg. Borrosch nicht theilen zu können, da mir die Erklärung des Finanzministers genügen würde, in sofern er das Übrige annimmt, und bloß die Diätenfrage ausließ.
Brestel. Ich will nur im. Kurzen das, was von den beiden Vorrednern bemerkt worden ist, wiederholen, daß der Abg. Borrosch seinen Antrag unter der Voraussetzung zurückgenommen hat, wenn der Finanzminister ihn ganz annimmt. Allein, dieses ist nicht geschehen, und bei diesem Umstande hat der Abg. Borrosch das Recht, seinen Antrag wieder aufzunehmen. Das vom Abg. Klaudi hier Erwähnte paßt nicht hierher. Dieser Abg. hat seinen Antrag damals unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen.
Löhner. Ich kann nur mein Erstaunen darüber ausdrücken, daß man in Allem noch immer wieder in dein Geleise des früheren Bureauwesens bleiben wolle. Ich glaube, es wäre jetzt an der Zeit, daß man sich an der Überzeugung halte, daß uns eine überbürdete Erbschaft von Missbrauchen aus dem alten Systeme überkommen ist, mit der wir unmöglich fertig werden können, wenn wir uns wieder in die Gebräuche des alten Bureaus einlassen. Ich muß aber nochmals darauf hinweisen, daß es höchst auffallend erscheint, daß vier Commissionen die Sachen untersucht und nichts gefunden haben, da doch vom Herrn Arbeitsminister selbst bekannt gegeben worden ist, es fehlten die Roste, die contractmäßig da sein sollen.
Das hat der Minister der öffentlichen Arbeiten erklärt, und ich muß heute hier zu meinem Erstaunen hören, es würden die Diäten hinausgeworfen sein, wenn etwa nichts an der Sache wäre. Wenn wir wieder eine fünfte Commission von Beamten der früheren Commissionen hinschicken, bin ich überzeugt, daß trotz dem Geständnisse des Arbeitsministers nichts gefunden werden wird.
Ich bin also dafür, daß man Diäten ausnahmsweise bewillige, weil das uralte Regiment redlich dafür gesorgt hat, daß sich überall eine unendliche Masse von Mißbräuchen angehäuft findet.
Präs. Abg. Hauschild hat das Wort.
Hauschild. Ich finde, daß ein Bureauwesen sich wohl eher durch das projectirte Benehmen der Kammer herausstellen müßte, da sich die Kammer zu einem Bureau macht. Ich glaube, so ein Benehmen steht der Kammer nicht zu, die Kammer hat wichtigere Sachen zu thun; die Kammer kann in diesen Angelegenheiten auf eine ganz andere Weise einwirken. Sie kann die Minister aufmerksam machen und auffordern, ihre Pflicht und Schuldigkeit zu thun, und allenfalls der Kammer darüber später Bericht zu erstatten, obschon das Letztere nicht erforderlich sein dürfte, denn jeder Abg. kann seiner Zeit sich anfragen und sich Bericht erstatten lassen (Heiterkeit), und nicht die Kammer erst um einige Stunde bringen. Ich muß sagen, daß mir wenigstens aus der Provinz, von der ich einen Bezirk zu vertreten die Ehre habe, bereits laute Klagen über das Benehmen des Reichstages zugekommen sind (Murren), Klagen, welche zum Gegenstande haben, daß an dem Constitutionsentwurf noch nicht mehr vorgeschritten worden ist, Klagen, welche sich darauf beziehen, daß sich die hohe Kammer mehr zu einem constitutionellen als constituirenden Reichstag bilde. Ich glaube, daß wir uns in materieller Hinsicht nur mit den allerwichtigsten Sachen befassen und diese aus eine Weise abthun müssen, die die Zeit der Kammer nicht allzu sehr in Anspruch nimmt. Vor allem muß ich mich gegen die Ausdrucksweise des Abg Borrosch verwahren, der davon spricht: "Wenn ihm eine Ungerechtigkeit widerfahren sollte. Ich frage, mit welchem Rechte das eine Ungerechtigkeit genannt werden kann, wenn der Beschluß der Kammer, der Beschluß der Majorität gegen einen Antrag fällt. Nur das kann darin gelegen gewesen sein, ich weiß nicht, von welcher andern Ungerechtigkeit man hier sprechen könnte? Das ist das größte Unrecht, wenn einer sich unterfängt, den Beschluß der Majorität, wenn er wider seinen Antrag ausfiel, eine Ungerechtigkeit zu nennen Brestel. Ich beantrage den Schluß der Debatte.
Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Erfolgt) Diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Majorität)
Lasser. Was die Zuweisung von Diäten betrifft, so hat schon der Schriftführer Cavalcabo das Ungeeignete dieses Antrages hervorgehoben, er hat sich dabei des Ausdruckes Denuncianten bedient. Ich begreife nicht, wie so das verehrte Mitglied für Prag, der doch selbst des Denunziantendrittels erwähnte, dem Begriffe Denunciant im Allgemeinen eine verleumderische Bedeutung beilegt, es heißt, wie ich es verstehe, denunciren nichts anderes, als eine Anzeige machen. Es ist dieß der allgemein übliche und juridische Begriff. Indessen ist das nicht der Ausdruck, der vom Petitionsausschüsse gebraucht würde, und ich finde mich nicht veranlaßt, darüber ein weiteres Vertheidigungswort zu sägen, muß aber noch bemerken: Wenn der Abg. Borrosch sägte, er wird seinen Antrag durchzusetzen suchen, von welcher Seite ihm auch Ungerechtigkeiten entgegenstehen, so hoffe ich und erwarte ich seine Erklärung, daß er damit keineswegs eine Ungerechtigkeit von Seite des Petitionsausschusses gemeint hat, weil er einen theilweise abweichenden Antrag gestellt hat.
Kautschitsch. Abg. Borrosch hat seinen Antrag nicht zurückgenommen, und konnte ihn auch nicht zurücknehmen, weil er ihn noch nicht gestellt hatte. Nach § 47 der Geschäftsordnung muß der Antrag schriftlich übergeben werden, er hat ihn aber damals noch nicht gestellt, noch nicht fertig gehabt, nachdem er sich mit dem Finanzminister besprochen hat. Er verfaßte ihn erst (ich habe hingeschaut), das Beispiel des Abg. Klaudi paßt daher durch aus nicht. Der Abg. Klaudy hatte seinen Antrag schon wirklich gestellt und dann zurückgenommen; ein nicht gestellter Antrag kann aber nicht zurückgenommen werden, abgesehen davon, so ist man davon abgegangen durch die Unterstützung des Antrags des Abg. Borrosch. Was der Abg. Placzek gesagt hat, daß es sich von selbst versteht, und daß man vertrauen müsse dem Ministerium, die Administrativbehörden werden ihre Pflicht thun und die Kläger beiziehen, so muß ich bemerken, daß darüber schon 4 Commissionen gehalten wurden und beide Bittsteller sich beklagen, daß sie nicht beigezogen wurden. Eben aus dem Grunde, welchen der Abg. Placzek gegen den Antrag des Abg. Borrosch vorbringt, bin ich mit diesem Antrage einverstanden, weil er nämlich ausdrücklich einschärft, daß die Kläger beigezogen werden, damit, wenn die Verhältnisse Andern nicht bekannt sind, oder nicht bekannt sein wollen, die Verhältnisse aufgeklärt werden, daß nicht dasselbe wie bei früheren Commissionen (nämlich gar kein Resultat) heraus gebracht wird, wo es sich um 300, 000 fl. handelt.
Abg. Umlauft. Fürs Erste erlaube ich mir über 2 hier gefallene Ausdrücke 2 Fragen an die hohe Kammer zu stellen.
Präs. Interpellationen an die hohe Kammer werden nicht gestellt.
Abg. Umlauft. Es war nur eine Redefigur Herr Präsident; ich erwarte keine Antwort. (Heiterkeit.) Ich frage zuerst, zu welchem Zwecke in der Geschäftsordnung die Zulassung von Protesten aufgenommen worden wäre, wenn nicht eben für den Fall vorgedacht wäre, daß ein Mitglied einen Vorgang in der Kammer für einen ungesetzmäßigen, unrechtmäßigen Vorgang erkennt, gegen welchen dasselbe Protest einlegen zu müssen glaubt, daß ihm das Recht verwahrt werde, sich über ein ihm angeblich zugegangenes Unrecht auszusprechen. Es kann also kein Vorwurf für irgend ein Mitglied der hohen Kammer daraus gemacht werden, wenn es sich im Vorhinein gegen ein ihm etwa widerfahrendes Unrecht verwahrt. 2. Über den Ausdruck "Denuncianten" erlaube ich mir ebenfalls nur eine Frage, in der Form einer Redefigur zu äußern. Es fei jedem Einzelnen überlassen, was er bisher unter dem Worte: "Denunciant" verstanden hat, ob er darunter etwas Ehrenvolles oder Unehrenvolles, Schimpfliches verstanden hat? (Heiterkeit und Bravo) Was übrigens den Antrag des Abg. Borrosch betrifft, so ist die Sache schon hier allgemein als so hoch wichtig angesehen worden, daß gewiß Niemand anstehen wird, einen ausnahmsweise Vorgang für diesen Fall zu statuiren; wir haben gehört, daß bereits 4 Commissionen gehalten würden, und zwar immer auf dieselbe Weise und mit demselben Erfolge; nämlich keinem! Uns muß daran liegen, endlich einen Erfolg zu erzielen, und wenn der Abg. Borrosch den Antrag gestellt hat, die Petenten, welche uns als Sachverständige bezeichnet wurden, der Commission beizuziehen, so sehe ich darin keine Ungerechtigkeit, wenn sie eben als Kunstverständige, die zur Erlangung des Resultates behilflich sein sollten, auch mit Diäten versehen werden. Sie sind uns als Hilfsbedürftige bezeichnet, welche nicht im Stande wären, der Commission den gewünschten Vorschub zu leisten, wenn man ihnen nicht auch von Staatswegen dazu behilflich ist. Da es aber in unserem Interesse liegt, den Zweck zu erreichen, so müssen wir auch die Mittel dazu gerecht finden, und ich unterstütze daher vollkommen den Antrag des Abg. Borrosch.
Trojan. Das vorliegende Anliegen ist ein Gegenstand der Administration. Der gesetzgebende Körper selbst, wenn er kein bloß constituirender, sondern ein wirklich constituirter also constitutioneller ist, kann in solche Angelegenheiten der Administration nur dann eingehen, wenn die administrative Behörde in letzter Instanz ihr Amt nicht gehörig handhabt; der Beweis muß aber vorliegen und da ist es dann Gegenstand der Anklage des Ministeriums, in dieser Weise nur kann ein solcher Gegenstand der Administration in das Ressort der Verhandlung der Reichskammer gezogen werden. Das Ministerium will aber sein Amt handhaben, mit allen Garantien handhaben, wie sie nur der Antragsteller zu seiner Beruhigung verlangt. Ich glaube die Erklärung des Herrn Ministers ist nicht Gegenstand des Antrages, aber sie ist hinreichend, und sollte hinreichend sein, zur Beruhigung der ScrupeIn des Herrn Antragstellers. Ich glaube daher, daß es vollkommen beim Antrage der Commission zu verbleiben hat.
Präs. Wünscht der Herr Antragsteller das Wort.?
Abg. Borrosch. Ja diese Klagesteller haben bereits 22 Monate Zeit und 2000 fl. Münze daran gewendet. Ich habe sie aufmerksam gemacht, daß sie möglicherweise Criminalstrafe risquiren und sie blieben dennoch dabei; folglich halte ich sie vor der Hand nicht für Denuncianten, sondern sogar für Patrioten, wenn sich ihre Anklage zum Besten der Staatscasse bewährt. "Latein" kann ich auch noch ein wenig und weiß, daß z. B. impertinent wörtlich,, ungehörig" heißt, aber figürlich doch etwas Anderes. (Heiterkeit.) Mir als Abgeordneten kann doch nicht zugemuthet werden, daß ich in dem Ministerium antichambrire, um mich alleruntertänigst anzufragen, was mit meinem Antrage in letzter Instanz geschah. Ich habe hier meine Pflicht zu erfüllen, denn von hier aus wende ich mich an die öffentliche Meinung (Beifall) und nicht auf Schleichwegen; habe ich meine Pflicht hier erfüllt, so habe ich weiter keinen Schritt mehr zu machen.
Das Constitutionswerk? man lege es uns vor, wir werden auch die Nacht darüber sitzen. Mir ist also kein Vorwurf zu machen, wenn sie unterlassen, wichtige Dinge abzuthun. Mir handelt es sich bei diesem Antrage vorzüglich darum, daß eine Bresche gelegt werde in die Bureukratie. Wissen Sie, meine Herren, daß sie noch immer besteht, wie früher, daß sie die Erzgießerei war eines eisernen Ministerialdespotismus, und wir können constituiren, was wir wollen, so lange diese bureaukratischen Gußformen noch bestehen, werden auch unsere Werke dort hineinkommen, dort schmelzen und wieder in den alten Formen herauskommen (Beifall). Von einer Gunst an Diätenbewilligung und dergleichen kann aber auch nicht die Rede sein, der Staat hat seine Pflicht zu erfüllen, und dieses Drittel für den entdeckten Unterschleif den Klagestellern zu bezahlen.
Von einem "Geld hinauswerfen" wolle man vollends nicht sprechen, denn es ist jetzt schon in Vorhinein reichlich ersetzt durch die bereits ausgewiesenen dritthalbtausend Gulden.
G s c h n i tz e r. Ich kann mich auf die einfache Bemerkungsbeschränken, daß ich bei dem Antrage des Ausschusses um so mehr stehen bleibe, obwohl er schon vor langer Zeit gestellt wurde, als uns die Bekanntgebung des Resultates und ein späteres Wiederaufgreifen desselben dadurch nicht versperrt ist.
Präs. Zum Antrage des Abg. Borrosch hat der Abg. Kautschitsch einen Antrag gestellt, der dahin geht, daß aus dem Antrage des Abg. Borrosch die Worte: gegen Bezug der Diäten, hinweg zu lassen wären. (Dieser Antrag wird zureichend unterstützt.) Es liegen hier noch 3 Anträge vor, nämlich ein Antrag der Commission, der dahin geht, diese Eingaben dem Ministerium abzutreten, und zugleich das Ministerium anzugehen, das Resultat der dießfälligen Verhandlungen der hohen Kammer mitzutheilen.
Borrosch. Ist ein Sousamendement gestattet?
Präs. Ich glaube, es dürfte bereits der Schluß der Debatte ausgesprochen sein, weil schon der Berichterstatter gesprochen hat. Das war der Antrag der Commission. Zu diesem Antrage der Commission hat der Abg. Borrosch den Antrag gestellt, daß die Anklagesteller Nowak und Hahn, betreffend angeblichen Unterschleif von Eisenwerk auf der Prager Staatseisenbahn, zur Untersuchung der aus Sachverständigen gebildeten Commission, gegen die Diätenvergütung beigezogen werden sollen, und der hohen Kammer das Resultat bekannt gegeben werde. Ich werde jetzt den Antrag des Abg. Kautschitsch, der die Weglassung der Worte "gegen Bezug der Diäten" fordert, zur Abstimmung bringen.
Diejenigen Herren, welche des Erachtens sind, daß die Worte gegen Bezug der Diäten" in dem Antrage des Abg. Borrosch wegzulassen feien, wollen aufstehen. (Die Majorität erhebt sich.) Nun bringe ich den verbesserten Antrag des Abg. Borrosch zur Sprache, er lautet.
"Es wird der Antrag gestellt, daß die Klagesteller Nowak und Hahn, betreffs der angeblichen Entdeckung eines Unterschleifers bei dem Eisenbahnbaue auf der Prag Olmützer Straße der Untersuchungscommission nebst unparteiischen Sachverständigen beigezogen, und das Resultat der hohen Kammer bekannt gegeben werde."
Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Die Majorität erhebt sich).
Jetzt werde ich den Antrag der Commission zur Abstimmung bringen, weil derselbe aufrecht bleibt; ich bitte daher den amendirten Antrag zu lesen.
Borrosch. Ich bitte den Herrn Präsidenten, oder ich frage ihn vielmehr, wie man es machen könnte, daß jetzt auch die Petenten wirklich beigezogen werden, da sie verarmt sind, durch die letzten 22 Monate, und man ihnen die Diäten und das Drittheil absprechen will, denn ich will nicht, daß wir einen illusorischen Beschluß fassen.
Präs. Ich muß bemerken, daß ich in dieser Sache keine Auskunft ertheilen kann, weil ich dieß nur über Formalitäten der Verhandlung zu thun berechtigt bin. Daher liegen derlei Gutachten ganz außer meinem Bereiche. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den amendirten Antrag zu lesen.
Der Antrag würde so lauten:
Die Petition und respective Anklage, dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur geeigneten Berücksichtigung, mit dem zu überweisen, daß dasselbe die Klagesteller Nowak und Hahn, nebst anderen unparteiischen Sachverständigen zur Untersuchung zuzuziehen, und das Resultat der hohen Kammer mitzutheilen habe.
Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aussprechen, wollen aufstehen. (Majorität.)
G s c h n i tz e r. Reichstagstummer 244. Sämmtliche Vertreter der Städte und Märkte des Innkreises bitten um Verfügung zur Vertretung des Handels, der Gewerbe und Intelligenz beim constituirenden Reichstage, und begründen ihre Bitte dadurch, daß die in der Constitution vom 25. April d. I. für die erste Kammer beantragte Zahl von 200 Gliedern gleich zu diesem Zwecke verwendet werden kann; so, daß ohne der Repräsentation nach der Volkszahl einen Eintrag zu thun, auch diese Interessen beim Reichstag berücksichtigt werden können. Der Ausschuß trägt darauf an: Da der nach der Wahlordnung für den constituirenden Reichstag einberufene Reichstag bereits constituirt, und in voller Wirksamkeit ist: so kann diese Petition nicht mehr berücksichtigt, sondern lediglich ad acta gelegt werden.
Präs. Wünscht Jemand das Wort?
Da sich Niemand meldet, so bitte ich aufzustehen, falls der Antrag der Commission zum Beschlusse der Kaminer erhoben werden soll. (Angenommen.)
Nr. 282, 300, 315, 400, 530, 656.
Nr. 282. Ist eine Petition der Gewerbeinhaber vom Herzogthume Salzburg.
Nr. 300. Eben solche von St. Johann in Pongau.
Nr. 315. Ebenso von der Stadt Zweitel in Österreich unter der Enns.
Nr. 400. Ebenso von der Bäckerinnung aus Biala in Galizien.
Nr. 530. Wegen eines neuen Vereines zur Gründung eines neuen, zeitgemäßen Innungswesens, und zur Beförderung einer guten Gewerbsgesetzgebung.
Nr. 656. Ebenso wegen einer Comitésinnung und eines Gewerbsvorstehers in Linz.
Der Antrag des Ausschusses lautet dahin: "Da alle diese Petitionen mit mehr oder weniger Ausführlichkeit, mit mehr oder weniger zahlreichen Unterschriften einen und denselben Zweck anstreben, nämlich Schutz der Gewerbe und Vertretung der Gewerbsinteressen im Reichstage, überdies noch viele ähnliche im gleichen oder entgegengesetzten Sinne über denselben Gegenstand sprechen zuversichtlich zu erwarten stehen, trägt der Petitionsausschuß darauf an, die hohe Versammlung möge einen eigenen Ausschuß für Industrie und Handel niedersetzen, welcher alle diese Petitionen zu sichten, und die geeigneten Anträge zu stellen hat.
Abg. Borrosch. Ich habe diesen Antrag stellen wollen, schon vor langer Zeit, war aber immer verhindert worden, ich würde bitten, ihn in zwei Theile zu trennen, für den eigentlichen Gewerbsstand, der erzeugend ist, also für das Handwerk und die Fabriken, und dann für den Handel, dessen Interesse dem jener Gewerbe oft diametral entgegengesetzt ist.
Es dürfte daher in einer und derselben Commission sich wohl nicht immer ein mehrseitiger Gegenstand unparteiisch erörtern lassen, wenn zufällig die Majorität der Commission marcantilisch gesinnt ist, oder auf die andere Seite, nämlich zu Gunsten des Fabriks oder Handwerkerstandes sich hinneigt, wo sie dann jedenfalls ein ungerechtes Urtheil fällen wird, daher beantrage ich zwei Ausschüsse.
Jonak. Der Antrag der Commission erinnert mich an den Antrag, den ich an das Haus stellen wollte, und zu dessen Begründung ich mir schon die Erlaubniß ausgebeten habe. Der Antrag der Commission bestätiget nur das Bedürfniß, welches mich zunächst geleitet hat, den Antrag auf Zusammensetzung einer eigenen Commission zu stellen. Es läßt sich nicht leugnen, daß der Petitionsausschuß eine große Menge von Petitionen hat, bei welchen er sich veranlaßt sehen dürfte, jedes Mal auf eine eigenthümliche Commission hinzudeuten, und die Zusammensetzung einer solchen Commission zu beantragen. Die geehrten Mitglieder des Hauses werden mir zugestehen, daß, wenn es sich um Fragen handelt, die oft in das Gewerbswesen, in die Handelsverhältnisse eingreifen, ja zum großen Theile agrarische Verhältnisse in sich beziehen, nicht das System, sondern ein System von höchster, wichtigster Dringlichkeit ist. Meine Herren! ich verkenne keinen Augenblick, daß das materielle Leben der Staaten durchaus von einer großen Idee durchdrungen sein muß, welche sich nach allen Richtungen, so wie die Strahlen der Sonne bewegt, in den einzelnen Sphären des materiellen Lebens. Meine Herren, ich erinnere Sie an die große Frage, die noch ungelöst ist, und welche, ehe die großen Freiheitsinteressen uns beschäftigten, uns zu energischer Thätigkeit aufgefordert haben, und eben auch der Hauptgedanke unserer geistigen Thätigkeit war. Ich erinnere Sie an den großen noch nicht gelösten Streit zwischen dem Freihandelsysteme und dem Zollsysteme. Sie werden mir in Erwägung dieses Streites in Hinblick auf die Phasen, welche dieser Streit bereits durchgemacht hat, im Hinblick darauf, daß zur Lösung dieser Frage, sei es in Gewährung des freien Handelsystems, fei es durch Adoption des Schutzzollsystems, zugleich sage ich, durch die Berücksichtigung dieser Frage so viele Fragen sich entscheiden lassen, so viele Fragen einer Entscheidung aber auch entfallen. Wir können nicht davon lassen, wir müssen uns für eines oder für das andere System aussprechen; wir müssen von eben diesem großen Gedanken ausgehend, auch unsere Thätigkeit, d. h. in sofern sie sich auf die Legislation in der Urproduction der Gewerbe und des Handels bezieht, nicht beschränken lassen, und sie nicht bloß den momentanen Ergebnissen, nicht bloß den momentanen Rücksichten opfern. Meine Herren! ich will ihre Aufmerksamkeit nicht länger in Anspruch nehmen. (Ein Bravo, Gelächter.)
Präs. Ich muß mich dagegen aussprechen, den Redner in der Art zu unterbrechen, ich muß hier die Redefreiheit wahren, und dergleichen Exclamationen dürfen nicht von der Art sein, die Redefreiheit aufrecht zu erhalten. (Gelächter.)
Jonak. Wenn ein Theil des Hauses diese Anerkennung in ironischer Weise, der Würde des Hauses entsprechend findet, bedaure ich nur, daß das nicht meine Ansicht ist.
Präs Ich bitte fortfahren zu wollen.
Jonak. Meine Herren, ich sage, ich will die Aufmerksamkeit nicht länger in Anspruch nehmen, weil (Ein Bravo.) Ich werde nur mit wenig Worten die Kammer ermüden, weil (Bewegung links.) Herr Präsident, ich bitte, schützen Sie wiederholt die Redefreiheit gegen dergleichen Exclamationen. Ich bitte bestimmt zur Ordnung zu rufen.
Präs. Würde mir der Herr bezeichnet werden, und ist er ein Mitglied der Kammer, so werde ich keinen Anstand nehmen, den Ordnungsruf wegen dieser Störung ergehen zu lassen.
Abg. Jonak. Es sind dieses doch wirklich die bedauerlichsten Erscheinungen, wie sie je in einem Parlamente vorgekommen. (Ruf: zur Sache.) Wäre ich an die Begründung meines Antrages gekommen, so hätte ich die Notwendigkeit eines solchen volkswirtschaftlichen Ausschusses motivirt. die Nothwendigkeit aber glaube ich, wird von dem verehrten Abgeordneten für die Kleinseite von Prag auch gefühlt, und er wird sich in seinem Antrage mit mir dahin einigen, daß anstatt eines abgesonderten Ausschusses, lediglich für einen einzelnen Zweck, für eine einzelne Petition, wir uns für die Niedersetzung eines volkswirtschaftlichen Ausschusses, vielleicht jetzt gleich einigen, nach dem Modus, den ich später zu beantragen mir erlauben werde, wenn dieser Antrag angenommen wird. An diesen volkswirtschaftlichen Ausschuß wären nicht nur diese, sondern alle ähnlichen Petitionen zu überweisen, und vielleicht könnte er sich auch noch mit andern Fragen von großer Wichtigkeit beschäftigen.
Abg. Peitler. Ich bin diesmal mit dem Vorredner ganz einverstanden, denn die dermaligen Gewerbsgesetze sind vom alten Polizeistaate erlassen worden, sie sind dem gegenwärtigen, constitutionelldemokratischen Systeme nicht mehr entsprechend, sie stehen vielmehr im starken Widerspruche zu diesen Grundsätzen. Diese Gewerbsgesetze müssen daher umgeändert, und der neuen Zeit angepaßt werden. Sie sind in allen Provinzen verschieden, das ganze Gewerbsgesetz muß also umgeändert werden. Dazu gehören bedeutende Materialien, es müssen bedeutende Kräfte der hohen Kammer in Anspruch genommen werden. Ich trage daher an, daß der Gewerbsausschuß oder volkswirtschaftliche Ausschuß aus drei Abgeordneten von jeder Provinz, oder wenigstens von jedem Gouvernementbezirke zusammengesetzt werde, der die Aufgabe hat, ein ganz neues Gewerbsgesetz auszuarbeiten, und den Entwurf seiner Zeit der Kammer vorzulegen; denn meine Herren, es ist nicht bloß unsere Pflicht, die Constitutionsurkunde zu machen, sondern auch alle jene organischen Gesetze, welche einen Theil der Constitution bilden.
Min. H o r n b o st l. Die Zweckmäßigkeit der Zusammensetzung eines solchen volkswirthschaftlichen Ausschusses vollkommen anerkennend, erlaube ich mir nur noch die Mittheilung zu machen, daß ich es mir zur Pflicht gemacht habe, die Vorarbeiten eines neuen Gewerbsgesetzes in Angriff zu nehmen. Ich hoffe, binnen wenigen Wochen in der Lage zu sein, den betreffenden Entwurf dem mittlerweile sich bildenden Ausschusse der hohen Kammer zur Prüfung und Begutachtung vorzulegen. Eben so sind auch in meinem Ministerin Petitionen eingelaufen, die ich bisher benutzt habe und die sich auf den Gegenstand beziehen.
Es dürfte nicht unpassend sein, daß dem Ministerin auch der Inhalt der an den Reichstag überreichten Petitionen der Hauptsache nach mitgetheilt werden, um bei diesem Entwurfe darauf Rücksicht zu nehmen, damit er möglichst vollständig zu Stande gebracht werde.
Selinger. Nach der Eröffnung, die der Handelsminister gemacht hat, erübrigt mir Nichts weiter, als zu bemerken, daß es wünschenswerth wäre, wegen des innigen Zusammenhanges der verschiedenen Produktionszweige einen Ausschuß für die Prüfung des Entwurfes jener Gesetze zu wählen, welcher sich auf die Industriegegenstände bezieht.
Wegen des berührten Zusammenhanges der Industrie und des Handels, muß ich mich gegen den Antrag des Abg. Borrosch erklären, und für den Antrag des Abg. Jonak, d. i. für einen volkswirtschaftlichen Ausschuß stimmen.
Tomijcek. Ich muß mich auch gegen den Antrag des Abg. Borrosch erklären, daß zwei Ausschüsse gewählt werden sollen, nämlich einer für den Handel und einer für das Gewerbe; ich glaube, daß nur ein Ausschuß creirt werden solle, weil in vielen Angelegenheiten Gewerbe und Handel mit einander Hand in Hand gehen. Für diejenigen Fälle, wo sie nicht Hand in Hand gehen, mögen in diesem Ausschüsse 2 Sectionen gebildet werden. In Bezug auf die Anzahl der Personen, welche den Ausschuß bilden sollen, bin ich ganz der Ansicht des Abg. Peitler, daß drei Abg. aus jeder Provinz gewählt werden sollen.
Brestel. Ich stimme ebenfalls in Kurzem dafür, daß nur ein einziger Ausschuß gebildet werde, welcher die Gegenstände des Gewerbes und des Handels zu begutachten hat. Eben weil ich weiß, daß zwischen beiden ein gewisser Gegensatz existirt, so ist es nöthig, daß zu gleicher Zeit bei den Verfügungen, die über einen Gegenstand getroffen werden, die nöthige Bedachtnahme auf den andern Gegenstand genommen, und deßhalb nicht zwei, sondern nur ein Ausschuß gebildet werde, damit jede Rücksicht in's Auge gefaßt werden könne. Die Dringlichkeit des Ausschusses ist hinlänglich bewiesen worden, und ich komme nur noch auf einen Gegenstand zurück, nämlich auf die Zusammensetzung des Ausschusses.
Es wurde von mehreren Herren die schon mehrmals beliebte Form vorgeschlagen, aus jedem Gouvernement zu wählen, das macht 30 Mitglieder.
Ich berufe mich aber auf alle Herren, die schon in den bestehenden Ausschüssen arbeiten, ob nicht die Anzahl von 30 Mitgliedern eine viel zu große, und der wirklichen Arbeit viel zu hinderliche fei? Ich behaupte sogar, daß große Ausschüsse nicht mehr, ja sogar weniger leisten, als kleinere Ausschüsse, und durch jene bringen wir es dahin, daß weil wir aus gewissen Rücksichten in der Wahl beschränkt sind, ein und dasselbe Mitglied zu gleicher Zeit in mehreren Ausschüssen arbeitet, und die Ausschüsse nie vollzählig sind.
Ich glaube bei volkswirtschaftlichen Ausschüssen, da hier keine Provinzial und Nationalrücksichten eintreten, daß es genügend sein dürfte, nach der in der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Weise, den Ausschuß aus 9 Mitgliedern, aus jeder Abtheilung eines zu bilden.
Krommer. Ich habe bereits vor mehreren Tagen einen ähnlichen Antrag dem Bureau übergeben, und erlaube mir aufmerksam zu machen, daß die Wahl aus den Sectionen nicht genüge; weil doch auf Provinzial und Gouvernementverhältnisse Rücksicht zu nehmen sein dürfte. Daher ziehe ich vor, daß aus jedem Gouvernement ein Abg. zu wählen sei, wie dieß bereits bei ändern Ausschüssen der Fall war.
Borrosch. Ich bin ganz einverstanden damit, wenn der Antrag des Abg. Jonak zur Beschlußfassung kommt, wofern er noch das Wort "Staats" und Volkswirtschaft beifügen wollte, damit kein Mißverständniß entsteht. Ich würde dann meinen Antrag zurückziehen, vorbehaltlich, daß der Ausschuß sich in einzelnen Fällen in Sectionen theilen könne, denn ich muß nochmals aufmerksam machen, daß z. B. die beiden. Extreme, Freihandel und Prohibitivsystem, statt eines in der Mitte liegenden weise abgewogenen Schutzzollsystems, in einem Ausschusse, wo zufällig die Majorität des einen oder des andern Interesses vorwaltet, einseitig zur Geltung gelangen können, wenn nicht durch solche gesonderte Sectionsarbeiten dagegen vorgesorgt würde. Um jedoch nicht vielerlei von diesen Anträgen in das Haus zu bringen, schließe ich mich dem Antrage des Herrn Abg. Jonak an, und ich glaube, er wird gegen meinen Zusatz "Staatswirtschaft und meinen Vorbehalt bezüglich der etwa sich als nöthig herausstellenden Sectionen" nichts einwenden.
Jonak. Ich vereine mich mit dein Antrage des Abg. für Prag um so mehr, weil dadurch dem volkswirtschaftlichen Ausschusse vielleicht eine größere, mir ganz erwünschte Thätigkeit vindizirt wird, indem manche Arbeiten desselben zum Theile eine finanzielle, zum großen Theile aber eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben; man könnte dann, wenn man diese Sonderung nicht gemacht hätte, leicht den Gegenstand dem Finanzausschusse überweisen, deswegen, weil es sich zufälligerweise auch um eine finanzielle Beziehung handelt. Ich bin aber vollkommen überzeugt, daß, wenn wir solche kleinliche Rücksichten vorhätten, und deßwegen irgend einen Gegenstand an den Finanzausschuß weisen möchten, gerade die Einheit des Gedankens, den wir in unserem volkswirthschaftlichen Ausschusse anstreben wollen, und anstreben müssen, gerissen würde; also in dieser Beziehung schließe ich mich an, eben wie in der ändern Beziehung, daß Sectionen gemacht werden, und ihr Operat dann zur weiteren Volksberathung komme, um so mehr, als ohne specielle Thätigkeit die Mitwirkung eines jeden Einzelnen, und zwar für jene Fälle, für welche er besonders qualificirt ist, ohne ersprießlichen Erfolg bleiben, und ich aus den Berathungen im ganzen Ausschusse wenigstens nicht außerordentliche Resultate erwarten könnte. Ich vereine mich also sehr gerne auf die angedeutete Weise.
Abg. Klebelsberg. Ich betrachte diesen Gegenstand als von höchster Wichtigkeit für die gegenwärtige Versammlung; ich finde darin eine Hindeutung auf das künftige Zollsystem Österreichs, ich finde die Zuweisung dieses höchst wichtigen Theiles der Gesetzgebung an eine Commission dieser hohen Kammer sehr zweckmäßig; nur glaube ich aber, daß hierzu die Wahl nach Gouvernements keineswegs ganz entsprechen würde, denn mir scheint, gerade die speciellen Kenntnisse sind es, welche bei solchen Commissionen vorwiegend gesucht werden müssen; auf der anderen Seite ist es nicht zu verkennen, daß die Interessen der Provinzen von dieser Commission genau ins Auge gefaßt, und gekannt sein müssen. Ich glaube zu diesem Zwecke einen weiteren Vorschlag machen zu sollen, nämlich, daß als Vertrauensmänner, welche dieser Commission und dem Reichstage zur Seite stehen, aus Staatsmitteln ein Verein oder ein Ausschuß der Industriellen oder Handelsleute aus allen Provinzen, in Wien zusammen geladen werden möchte, mit der Aufgabe, die einschlagenden, hochwichtigen Fragen sogleich jetzt in genaue Erwägung zu ziehen, und seine Vorschläge als wesentliche Hilfsmittel für die Commission auszuarbeiten und derselben zu übergeben.
Makuch. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.
Min. Hornbostl. Ich erlaube mir, eine Mittheilung in Bezug auf die Äußerung des Abg. Klebelsberg. Von Seite des Handelsministeriums ist nach allen Provinzen der Auftrag ergangen, und die Bitte gestellt worden, an alle Handelsgremien und an alle Industrie und Gewerbsvereine und Corporationen, ihre Ansichten in Bezug auf die künftige, zu befolgende Handelspolitik, so wie für den neu zu schaffenden Zolltarif, an das Ministerium gelangen zu lassen; so viel ich erfahren habe, sind an den meisten Orten diese Berathungen im vollen Zuge. Ich glaube, daß es jedem einzelnen Handels und Geschäftsmann lieber sein muß, in seiner Heimat diesen Verhandlungen beizuwohnen und gleichzeitig seinen Geschäften obliegen zu können, als daß er nach der Residenz reisen sollte, um den gewiß lang andauernden Verhandlungen anwohnen zu können.
Übrigens macht es sich das Handelsministerium zur Pflicht, bei den einzelnen Berathungen, die jetzt schon über einzelne Zolltarifsätze gepflogen werden, die hier anwesenden Mitglieder des hohen Reichstages zu Rathe zu ziehen, so wie die aus der Provinz zufällig anwesenden Geschäftsleute, und ich glaube auch, daß es ein geeignetes Mittel für den Volks