Sobota 2. záøí 1848

Amendement oder über die anderen Amendements der Fragepunkt schon erledigt sei", wenn dann noch die weitere Frage gestellt würde, ob der in Frage stehende Punct des Amendements, was aber nicht immer ein Amendement ist, sondern sich vielmehr als selbstständiger Antrag herausstellen dürfte, als ein selbstständiger Antrag oder als ein Amendement zum Kudlich'schen Antrage zu betrachten fei. Wird über die erste Frage entschieden, daß der Antrag als selbstständiger zu betrachten sei, so fällt die zweite Vorfrage weg, und wir sind dann nicht mehr in der unangenehmen Lage, etwas verneinen oder bejahen zu müssen, wovon wir, wie schon früher bemerkt worden ist, nicht überzeugt sein dürsten. Ich erlaube mir daher den erwähnten formellen Antrag zu stellen, nicht für alle Amendements, aber wenn ein solches sogenanntes Amendement vorkäme, das aber die Natur und den Charakter eines selbstständigen Antrages hat, und worüber ich nach meiner Ansicht auch nicht gelten lassen kann, daß man, wie man den Kudlich'schen Antrag zur Vollberathung zugelassen hat, auch alle übrigen selbständigen Anträge zur Vollberathang geeignet erklärt habe, und daß man darüber abstimmen lasse. (Dieser Antrag wird unterstützt. )

Jonak. Wir sind mit diesem Antrage beiläufig in demselben Falle, in dem wir gestern mit dem Antrage rücksichtlich des Bier und Branntweinzwanges waren; in merito stimme ich vollkommen überein, mit dem, was der Antragsteller beantragt hat. Sollen wir darüber formell entscheiden, ob dieß ein selbstständiger Antrag sei oder nicht, so können wir, strenge genommen, weder ja noch nein sagen. Ich glaube, der Gegenstand ist viel zu wichtig und noch wichtiger als der gestern gestellte Antrag, als daß wir neuerdings im Sturme etwas beantragen sollten. Ich erinnere überdies, daß der Abgeordnete für Waidhofen vor einiger Zeit einen ähnlichen Antrag zurückgenommen hat, daß nämlich in kürzester Zeit ein Gesetz  Entwurf, der hier beantragt wurde, vorgelegt wird. Der Antrag geht lediglich auf die Aufforderung des Ministeriums hin.  (Ruf: laut, laut). Das Ministerium hat erklärt, daß es dieser Aufforderung genügen werde, daß es schon im vorhinein sich mit der Ausarbeitung ähnlicher Gesetzentwürfe in derselben Angelegenheit befasse, und dieselben demnächst dem Hause vorlegen wird. Wir wollen uns an diese Worte halten, und wollen hoffen, daß die Vorlage solcher Gesetzentwürfe in der nächsten Zeit stattfinden werde. Unter so bewandten Umständen erschien die Beantwortung der Frage (Ruf: laut). Wenn ich mich also in irgend etwas vereinigen möchte, so wäre es jedenfalls mit dem Antrage, der früher gestellt worden ist, ob dieses als ein selbstständiger Antrag anzunehmen sei, oder als ein Amendement.

Minister Bach. Ich erlaube mir nur zur Aufklärung zu bemerken, wie ich schon vor einiger Zeit dem hohen Hause die Versicherung zu geben die Ehre hatte, daß das Ministerium sehr eifrig beschäftigt sei, mit der Entwerfung solcher Gesetzvorschläge, und sich bestrebe, daß diese Gesetzvorschläge in nächster Zeit der Kammer eingebracht werden, und daß ebenso das Ministerium des Innern mit der Organisation der politischen Verwaltung fortwährend beschäftigt ist, und daß auch in dieser Beziehung den gerechten Wünschen der hohen Kammer entsprochen werden wird. Ich glaube daher, daß es angemessen sein dürfte, den in dieser Beziehung gestellten Antrag fallen zu lassen, sowie es bereits in Bezug auf die Gerichtsorganisation mit dem Antrage des Abg. Heimerl der Fall war.

Polaczek. Über diese Erklärung des Herrn Ministers nehme ich den vierten Absatz meines Antrages zurück.

Löhner. Meine Bemerkung geht bloß auf das, was von dem Abgeordneten aus Tirol vorgebracht wurde. Ich erkenne an vollkommen die Richtigkeit seines Antrages, in der Meinung, daß von nun an bei den Verhandlungen wir diese Vorfrage gleichfalls stellen sollen; für die Einführung dieser Vorfrage jetzt aber kann ich mich nicht erklären, weil wir nicht mitten in einer Verhandlung die Verhandlungsweise ändern können, und ohne ungerecht zu sein gegen die Antragsteller, deren Anträge verworfen wurden. Es ist nur gefragt worden, ob sie im Lasser'schen Antrage enthalten seien oder nicht, und wir haben nicht gefragt, ob sie eigene Anträge seien oder nicht. Ich glaube daher, daß wir dieses heute nicht können, und wir müssen die Verhandlung in der Weise zu Ende führen, wie wir sie begonnen haben, und nur für künftig die gute Lehre beherzigen, welche in dem Antrage des Abgeordneten für Tirol liegt.

Präs Der Abg. Umlauft hat das Wort.

Brestel. Ich trage auf den Schluß der Debatte an. (Häusiger Ruf: Zur Tagesordnung. Die Majorität spricht sich für den Übergang zur Tagesordnung aus. )

Präs. Der vierte Absatz entfällt über die Erklärung des Antragstellers. Der fünfte Absatz lautet:"daß diese Beschlüsse des Reichstages dem Landvolke ältlich kundzumachen seien. '' Ich erlaube mir, die Vorfrage zu stellen, ob der soeben abgelesene fünfte Absatz durch die gefaßten Beschlüsse erlediget sei. (Präsident, es ist die Majorität. )

Kudlich. Ist es die Majorität, oder Minorität? 

Präs. Die Majorität.

Borrosch. Ich bitte, ich lege hier Protest ein, und ersuche, ihn zu Protokoll zu nehmen: Es ist durchaus kein Paragraph im Lasser'schen Collectivamendements vorhanden, wo das könnte subsumiert werden. (Unruhe. )

Abg. Borrosch. Ich bitte um's Wort. Ich habe es noch, ich werde warten, bis die Versammlung ruhig und geneigt ist, mich anzuhören.

Präs. Die Anmeldung wird zu Protokoll genommen; nur ist aber aus der Geschäftsordnung nicht bekannt, daß eine weitere, mündliche Begründung des Protestes erforderlich wäre.

Borrosch. Es ist im Namen der Kammer (Ruf: Oh! Oh!)

P r ä s. So lange nicht eine Vollmacht vorgewiesen ist, kann ich keinen Protest im Namen der Kammer annehmen.

Borrosch. Hier wird gerufen, es ist durch den Kudlich´schen Antrag schon erledigt, der ist verworfen worden im Ganzen, aber in allen einzelnen Paragraphen angenommen gewesen.

Präs. Ich kann den Protest nicht annehmen, denn Sie handeln im Namen der Kammer.

Borrosch. Damit wollte ich nur sagen: zur Wahrung der Rechte der Kammer.

Präs. Ich bitte, sich bei dem Herrn Schriftführer wegen dieses Protestes anmelden zu wollen.

Abg. Löhner hat das Wort.

Löhner. Ich habe eine Anfrage an den Herrn Präsidenten zu stellen. Es ist vorhin ausgemacht worden, daß die Fragen des Lasser'schen Antrages vorzulesen seien. (Stimmen: Nein, Nein. )

Präs. Ich muß den Abg. für Satz bitten, den Beschlüssen aufmerksam zu folgen und zugleich bemerken, daß in dieser Angelegenheit zur Tagesordnung übergangen wurde.

Lasser. Man kommt öfter in die Lage, nicht zu wissen, ob ein jetzt abgelesener Absatz eines anderen Amendements durch meine, sogenannte Lasser'sche Fragestellung erlediget sei. Ich glaube, es ist nicht nothwendig, daß die Erledigung wörtlich positiv enthalten sei. Es kann die Erledigung stattgefunden haben, bei der Erledigung über andere Amendements. Auch erledigt wurde meine Fragestellung, die bedingt gegeben worden ist. Gerade hier im fünften Puncte des Antrages des Abg. Kautschitsch finde ich hier einen solchen Fall, er lautet dahin, es feien die Beschlüsse des Reichstages dem Landvolke ältlich kund zu machen. Ich bin der Ansicht, daß durch meine Fragestellung, durch Annahme meines Antrages die Frage simpliciter erlediget ist, weil eine ältliche Kundmachung erfolgen muß, und erfolgen wird. 

Neu wall. Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen.

Präs. Ich bitte, Abg. Umlauft hat das Wort.

Umlauft. Es wird ausdrücklich behauptet, gewisse Anträge feien in der bereits abgestimmten Fragestellung des Abg. Lasser enthalten. Der Abg. Lasser hat das jetzt ausdrücklich selbst anerkannt; er hat gesagt, die Kundmachung auf ämtlichem Wege verstehe sich ohnehin, aus dem Antrage, welcher angenommen wurde. Ich stelle also hiermit den Antrag, daß der implizite im Lasser'schen Antrage enthaltene Antrag des Polaczek mithin in Consequenz dessen, was der Abg. Lasser gesagt hat, ausdrücklich in den Lasser'schen Antrag hineingenommen wird, weil er bereits implizite darin enthalten ist. (Lärm. ) Ich werde mir erlauben diesen Antrag schriftlich einzubringen.

Präs Der Antrag des Abg. Polaczek ist schon durch die Abstimmung erledigt.

G o l d m a r k. Ich trage auf die Tagesordnung an.

Präs. Jene Herren, welche zur Tagesordnung übergehen wollen, mögen aufstehen. (Majorität. )

Justiz. Bach. Ich sehe mich verpflichtet, im Namen des Ministeriums eine Erklärung abzugeben. Man hat offenbar eine Principienfrage angeregt. Das Ministerium sieht sich verpflichtet, die Stellung, welche es auch in diesem Stadium gegenüber der hohen Kammer einzunehmen gedenkt, offen auszusprechen. Das Ministerium erkennt die Wirksamkeit des Hauses vorzugsweise in doppelter Beziehung:

1. Als constituirende Reichskammer, welche berufen ist, die Verfassungsurkunde festzustellen und sich darüber mit dem Monarchen zu vereinbaren.

2. In sofern sie als gesetzgebende Versammlung thätig ist, können ihr entweder Gesetzentwürfe, welche vom Ministerium eingebracht werden, zur Discussion unterliegen oder aus ihrer Mitte hervorgegangene Anträge als Gesetzesanträge behandelt werden. In einem wie dein anderen Falle können, die die Erlassung von Gesetzen bezielenden Beschlüsse der Kammer nur durch die Sanction des Monarchen Gesetzeskraft erhalten. Der Antrag, welcher gegenwärtig der Verhandlung der Kammer vorliegt, kann daher auch nur als ein Gesetz zur allgemein verbindlichen Wirksamkeit gelangen; er wird, wenn er einmal von der hohen Kammer als Gesetzesantrag formulirt und angenommen ist, als solcher durch das Ministerium der Sanction des Monarchen zu unterziehen sein. Hat er sodann durch deren Ertheilung Gesetzes Kraft erhalten, so wird dann dessen öffentliche Kundmachung gleich jener eines anderen Gesetzes durch die executive Gewalt zu erfolgen haben. Nach dem Erachten des Ministeriums kann aber eine solche Kundmachung nicht unmittelbar von der hohen Kammer ausgehen, sondern nur durch die Organe der Regierung veranlaßt werden. Von diesem Standpuncte faßt das Ministerium seine Stellung zu der angeregten Frage auf und hat sich verpflichtet gefühlt, dieß offen und unumwunden der hohen Kammer darzulegen. (Beifall und Zischen. )

Abg. Violand. Herr Präsident ich bitte um das Wort.

Präs. In Betreff des Gegenstandes über den jetzt der Herr Minister gesprochen hat (Ruf: nein, nein. ) Der Antrag des Abg. Watzel lautet: daß auch die aus den (nach dem sogenannten Rab´schen Systeme) geschlossenen Robotablösungscontraakte entspringenden Zug und Handarbeitsleistungen, da sie ein Surrogat der Robotschuldigkeiten sind, aufzuhören haben. Diejenigen Herren, welche des Erachtens sind, daß dieser Antrag durch die gefaßten Beschlusse bereits als erledigt zu betrachten sei, wollen es durch Ausstehen kundgeben. (Majorität. )

Präs. Ich bitte den Antrag des Abg. Berger vorzunehmen, der Antrag des Abg. Berger lautet: daß zweitens nach den Worten: "nicht mehr zu leisten sind'', im Kudlich'schen Antrage wäre zu setzen: "die von den Obrigkeiten hinsichtlich dieser aufgehobenen Gerechtsamen bisher bezahlten Steuern haben aufzuhören. '' Diejenigen Herren, welche des Erachtens sind, daß der so eben gelesene Antrag des Abg. Berger durch die bereits gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erachten sei, wollen es durch Aufstehen kund geben.

Es folgt nun der Antrag des Abgeordneten K a i m in Betreff des Hirschenheues. Der Antrag des Abg. Kaim betrifft den 2. § des verbesserten Antrages des Abg. Kudlich und lautet: "Auch das in natura zu leistende Hirschenheu hat ohne Entschädigung aufzuhören. " Diejenigen Herren, die des Erachtens sind, daß dieser Antrag durch die bereits gefaßten Beschlüsse erledigt sei, wollen durch Aufstehen dieß kundgeben. (Majorität )

Violand. Ich erkläre, morgen einen Protest einzureichen gegen die Erklärung des Herrn Mini sters, welche er heute gemacht hat.

Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß Proteste nur gegen einen Vorgang in der Reichstagssitzung und gegen einen Reichstagsbeschluß erhoben werden können.

Violand. Das ist ein Vorgang in der Reichstagssitzung, und zwar ein Vorgang, welcher einen wesentlichen Einfluß hat über unser ganzes weite res Verfahren.

Präs. Ich bitte den Herrn Schriftführer, die Anmeldung zu Protokoll zu nehmen Nun folgt der Antrag des Abg. Kapuszczak.

Kapuszczak. Ich bitte meinen Antrag der Kommission zuzuweisen. (Bravo, Bravo. )

Präs. Nun folgt der Antrag des Abg. Halm, er ist der nächstfolgende unter den gedruckten, ich werde bitten, diesen Antrag als Ganzes zu lesen Secr. Streit liest den Antrag: "Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß:

1. Die Beschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der Untertranigkeit aufzuhören habe.

2. Daß alle Robot, Zehent, Bergrechte, dann die Getreideabschüttungen und Sammlungen aller Art, ferner alle die Freiheit des Grund und Hausbesitzes beschrankenden, aus dem Verhältnisse der Grund, Zehent, Berg, Schutz, Patronats, Vogtei und Landgerichtsherrschaft, dann dem Lehenverbände oder geistlichen Pfründen entspringenden Geld und Naturalabgaben, sie mögen bisher unter welchem Titel immer bestanden haben, künftig nicht mehr gefordert werden dürfen, sondern sogleich auf ewige Zeiten aufgehoben sind

3. Werden noch folgende Rechte und Bezüge auf obige Weise aufgehoben, als:

a) Das Recht der Grundherrschaften zum Bezuge eines Laudemiums und sämtlicher Taxen.

b) Das Jagdrecht auf den dem bisherigen Jagdeigenthumer nicht zugehörigen Gründen.

c) Das Recht zu fischen in fließenden Wassern, wo beide Ufer nicht ein Eigentum der berechtigten Herrschaft sind.

4. Daß eine aus den Vertretern aller Provinzen gewahrte Kommission mit Zuziehung des Ministeriums mit thunlichster Beschleunigung über die etwaige Entschädigung und über die Einführung der neuen Gerichtsverfassung, Gesetzentwurfe auszuarbeiten habe.

5 Daß die Gerichtsbarkeit und politische Geschäftsführung bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung von den Patrimonialgerichten inzwischen noch ausgeübt werden soll.

6. Daß diese Beschlüsse zur einstweiligen Beruhigung und Benehmungswissenschaft des Landvolkes auf geeignetem Wege kundgemacht werden.

P r ä s . Ich erlaube mir den ersten Absatz nach vorangegangener Formalfrage zur Abstimmung zu bringen."Die hohe Reichsversammlung möge beschließen:

1 Daß die Beschrankung der persönlichen Freiheit durch das Band der Untertänigkeit aufzuhören habe. "  Diejenigen Herren, die der Meinung sind, daß der so eben abgelesene Absatz durch die gefaßten Beschlüsse bereits erlediget sei, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Majorität dafür. )In gleicher Art werde ich den zweiten Absatz vorlesen:

2 "Daß alle Robot, Zehent, Bergrecht, dann die Getränkabschüttungen und Sammlungen aller Art, ferner alle die Freiheit des Grund und Hausbesitzers beschränkende, aus dem Verhältnisse der Grund, Zehent, Berg, Schutz, Patronats, Vogtei und Landgerichtsherrschaft, dann als Lebensverbandes, der geistlichen Pfründen entspringende Geld und Naturalabgaben, sie mögen bisher unter welchem Titel immer bestanden haben, künftig nicht mehr gefordert werden dürfen, sondern sogleich auf ewige Zeiten aufgehoben sind. "  Diejenigen Herren, die der Ansicht sind, daß der so eben abgelesene Absatz durch die früher gefaßten Beschlüsse. bereits erledigt sei, wollen es durch Ausstehen kund geben (Majorität dafür. ) Der dritte Absatz lautet:

3. "Werden noch folgende Rechte und Bezuge auf obige Weise aufgehoben: 

a) Das Recht der Herrschaft zum Bezuge eines Laudemiums und sämmtliche Taxen.

b) Das Jagdrecht, auf den dem bisherigen Jagdeigenthumer nicht zugehörigen Gründen. 

c) Das Recht zu fischen, in fließenden Wässern, wo beide User nicht Eigenthum der berechtigten Herrschaft sind Diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß der so eben gelesene Absatz, durch die gefaßten Beschlüsse bereits erledigt ist, wollen es durch Aufstehen kund geben.

Scherzer. Ich bitte um namentliche Abstimmung.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt. (Die Abg. Löhner, Kudlich und mehrere andere bitten um Trennung der Puncte. )

Präs. (zu Abg. Scherzer. ) Wünschen Sie, daß der Namensaufruf für alle drei getrennte Puncte stattfindet? Scherzer. Ja, für alle drei. Präs. Ich bitte, wird der Antrag auf Abstimmung durch Namensaufruf unterstützt? (Gehörig unterstützt. )Abg. Feifalik. Ich bitte um zehn Minuten Bedenkzeit.

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Gehörig unterstützt. )

Ich bringe die Formalfrage über den ersten Satz des 3. Absatzes des Antrages des Abg. Halm zur Abstimmung.

Abg. Strasser. Es ist früher über meinen Formalantrag zur Tagesordnung übergangen worden, ich sehe mich bei genauer Erwägung der im 3. Absatze enthaltenen, vorzüglich das Jagd und Fischereirecht betreffenden Bestimmungen, neuerdings zur Wiederaufnahme meines gestellten Antrages genöthigt, und zwar mit dem Erklären, daß man sonst, wenn demselben keine Folge gegeben würde, nach der Ansicht der hohen Versammlung nothwendiger Weise, wenigstens nach meiner Ansicht für die Bejahung der Frage stimmen, daß es bereits durch die Abstimmung über das Lasser'sche Collectivamendements als erledigt anzusehen sei, und zwar mit Rücksicht auf den §. 8, Lit. b. Ich betrachte aber das Jagdrecht als einen so wichtigen Gegenstand, der auch aus Rücksichten auf die Nationalökonomie die genaueste und sorgfältigste Würdigung verdient. Ich bemerke insbesondere noch, daß, wenn wir jetzt mit einem Beschlusse die Aufhebung des Jagdrechtes aussprechen, wir nothwendiger Weise zur Anarchie wenigstens in mancher Gemeinde kommen müssen (Bewegung), weil, wenn gar Niemand mehr weiß, wer der Berechtigte ist, alle sich dann das Recht nehmen, und die Besitzstände ganz zerstört werden. Darum könnte vielleicht auch zu Körperverletzungen und allerlei Unbilden Veranlassung gegeben werden.

Abg. Hein. Ich unterstütze den Antrag.

Abg. Trojan. Ich ebenfalls. (Mehrere Stimmen: Gleichfalls. )

Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Mehrere Abgeordnete melden sich. )Ich werde zuerst einschreiben.

Abg. Brest l. Ich stelle einfach den schon einmal von der Kammer gefaßten Beschluß, darüber zur Tagesordnung überzugehen. (Mehrere unterstützen diesen Antrag. )

Präs. Der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung muß vor allem andern zur Abstimmung kommen.

Diejenigen Herren, welche sich für den Übergang zur Tagesordnung aussprechen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Sehr viele stehen auf. )Ich bitte stehen bleiben zu wollen, es ist die Sache so ziemlich zweifelhaft. Ich glaube, es ist die Majorität. (Beifall im Saal und auf der Galerie. )(Ruf: Gegenprobe. )Ich habe es schon einmal ausgesprochen. Ich ersuche die Galerie, sich jedes Beifalles zu enthalten, sonst müßte ich die Bestimmungen der Geschäftsordnung zur Anordnung bringen. (Wiederholter Ruf: Gegenprobe. )Ich habe schon einmal das Urtheil gefällt, und da kann ich in dieser Rücksicht nicht mehr zur Gegenprobe schreiten. Ich bringe daher die Frage zur Abstimmung.

Ich werde noch einmal den ersten Satz im dritten Absatze lesen (Liest): "drittens werden noch folgende Rechte und Bezüge auf obige Weise aufgehoben, als: a) das Recht der Grundherrschaften zum Bezug eines Laudemiums und sämtlicher Taxen'' diejenigen Herren, welche der Meinung sind., daß der so eben gelesene Absatz durch die bereits gefaßten Beschlüsse erledigt sei, wollen "Ja" sagen, diejenigen, welche der Meinung find, daß die gelesene Bestimmung noch nicht erledigt fei, wollen "Nein'' sagen. Ich ersuche den Herrn Schriftführer zur Verlesung der Namen zu schreiten.

(Schriftf. Streit liest die Namen von der Rednerbühne. Während der Abstimmung herrscht manches Mal Unruhe).

Für Ja haben gestimmt:

Androhviech Nicolaus, Andrusiak Hier., Bach Alexander, Beck Anton, Beck Joseph, Berger Maximilian, Bernardelli Peter, Bielecki Adam, Bilinski Severin von, Binninger Joseph, Blónski Cyrill,Brandl Mathias, Brauner Franz, Brazdil Victor, Call Alois Freih. von, Cavalcabo Eduard Baroni di,Cejka Joseph, Clementi Carl, Demel Joseph, Dobrzánski Alexander von, Dolánski Ludwig von, DoliakJoseph, Dollschein Mathias, Dominkusch Andreas,Dotzauer Adolph, Duniewicz Eduard von, DuschekFranz, Dylewski Marian, Dyniec Joseph, Dzieduszycki Alexander Graf, Dzieduszycki Titus Graf,Eckl Andreas, Fedorovicz Johann, Feifalik Johann, Festi Joseph Graf, Fleischer Wenzel Alexander, ForcherNicolaus, Forster Ferdinand, Frantzl Franz, Frost Wenzel, Ganzwohl Franz,Geißler Georg, Gleispach Carl Graf von, GobbiFerdinand, Goj Stephan, Grabovaz Anton, Gredler Andreas, Gschnitzer Mathias, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Haimerl Franz, Hamernik Jos., Haßlwanter Johann, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Hein Franz, Heiß Franz, Helfert Joseph, Hellrigl Alois von, Herzig Carl, Holzknecht Ignaz, Hönig Johann, Hubicki Carl, Huemer Johann, Hübner Anton von, Huscher Georg, Hyciek Adalbert, Jachimowicz Gregor, Jakubowsky Joseph, Janko Heinrich, Jaruntowski Johann, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr von, Jonak Eberhart, Ivickievich Stephan, Kaim Johann, Kanski Nicolaus, Kaulich Wenzel, Kautschitsch Mathias, Kieman Joh, Klaudy Carl Leopold, Klebelsberg Hieronymus von, Kobuczowsky Ceslaus von, Konigshofer Carl, Konopka Joseph von, Koszowsky Stanislaus, Kowarz Dominik, Krainski Eduard, Krainz Joseph, Král Anton, Kral Joseph, Krause Johann, Kudler Jos, Kudlich Joh, Kutschera Anton, Lanner Thaddaus, Lasser Joseph Ritter von, Leeb Joseph, Lessiuk Stephan, Leszczynski Julian, Lewiczki Gregor, Lhotta Johann, Lomnicki Johann, Longchamps Georg, Loos Joseph, Lubomirski Georg Furst, Macieszkiewicz Franz, Maffei Johann Ritter von, Mahalski Joh., Makuch Johann, Mannheimer Isaak Noah, Marin Johann, Mathias Maximilian Edler von Treustadt, Mayer Cajetan, Meier Georg, Micheli Vitturi Simon, Mickl Joseph, Miklositsch Franz, Mokry Anton, Morgotz Basil, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Mycewski Johann von, Nadler Franz, Nebesky Wenzel, Neumann Leopold, Neuwall Albert Ritter von, Noskowski Carl, Nyczyporuk Gregor, Oheral Johann, Paitoni Friedrich von, Palacky Franz, Paul Ignaz, Pawek Ignaz, Peitler Franz, Petranovich Theodor, Petrijscyn Hryn, Petrovich Spiridion, Pfretschner Robert, Pienczykowsky Meliton, Pietrowski Bartholomaus, Pillersdorff Franz Freiherr von, Pinkas Adolph Maria, Plaček Franz, Plenkovich Paul, Plicker Franz, Podlewski Valerian Ritter von, Praschak Alois, Presi Johann, Pribyl Anton, Prohaska Wenzel, Pulpán Wenzel, Rack Joseph, Rahn Anton, Ratz Caspar, Reichert Georg,ReichlFickl Joseph, Reiß Franz, Richter Carl Friedr, Richter Franz, Robert Florentin, Roll Joseph Thaddäus, Ryszko Iwán, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz von, Scherl Felix, Schlegel Joseph, Schmiderer Joseph, Schmitt Franz, Schönhansel Joseph, Scholl Jos, Schopf Wenzel Gustav, Schuselka Franz, Schuster Wilhelm, Selinger Engelb Maxim., Sidon Joh., Sieber Ignaz, Sittka Jacob, Skoda Franz, Skrzynski Ignaz Ritter von, Smolka Franz, Stadion Franz Graf, Staffa Franz, Stanek Wenzel, Start Anton Edler von, Sterz Maximilian, Stiebitz Carl, Stockl Ferdinand von, Stratzer Alois, Streit Ignaz, Sturm Carl, Szábel Balthasar, Szaszkiewicz Gregor, Szeleszczinski Bonaventura von, Teltschif Heinrich, Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferd Edler Herr von, Tomek Wenzel, Tomicek Carl, Trecieski Franz Ritter von, Trojan Alois, Trummer Peter, Turco von Trent Turcati, Simon Freiherr, Tyll Cajetan, Uchatzy Carl, Vacano Emil, Vlach Joseph, Wagner Carl, Watzel Franz, Weigl Anton, Weiß Joseph, Wienkowski Cyrill. Wierzchljski Franz Xaver Ritter von, Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wiezenski Johann, Wieznicky Conrad, Winariczky Carl, Wittek Martin, Wörz Johann Georg, Zajaczkowski Joseph von Zamojski Zdriszlaw, Zapletal Johann, Zwickle Lucas Für Nein haben gestimmt Ambrosch Michael, Bauer Georg, Bebar Johann, Beinhauer Anton, Bittner Johann, Bodnar Mich., Boese Ferdinand, Bogdas Thomas, Borkowski Alex Graf, Borrosch Alois, Cepiel Sebastian, Cerne Anton, Czuperkowicz Miron, Drauß Nicol, Eichler Johann, Firnkranz Heinrich, Fischer Joseph, Fußl Ferdinand, Fuster Anton, Gabros Bartholomäus, Geier Georg, Graschitsch Matthaus, Harmacij Ba silius, Haschek Franz, Herndl Mathias, Hodurek Carl, Hofer Anton, Hrehoruk Joseph, Kapußczak Iwan, Kirsti Basilius, Klausner Michael, Kobylica Lucian, Koßakiewicz Simon, Kozar Panko, Krause Carl, Kruchowski Johann, Kutschera Joseph, Leberl Joseph, Leithner Johann, Lejczak Macinj, Lindinger Georg, Macher Michael, Martini Johann, Mascha Ignaz, Mazurkiewicz Mathias, Meindl Georg, Meier Michael, Mitterndorfer Joseph, Motyka Joseph, Musil Franz, Mynarczyk Joseph, Pawlikowski Stanislaus, Plaß Johann, Posacki Konstantin, Purker Joseph, Ráb Jacob, Radmilli Johann, Rauscher Ferdinand, Redl Franz, Riegler Joseph, Scherzer Johann Georg, Schneider Carl, Scibata Joseph, Sierakowski Ladislaus Ritter von, Smreker Alois, Sontag Leopold, Stasiowski Johann, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Stort Johann, Supanz Mathias, Teufel Franz, Thar Mich, Times Georg, Umlauft Johann, Violand Ernst, Walczyk Casimir, Wiesbauer Caspar, Wojtech Franz, Woitowicz Albert, Zeiser Johann, Zöpfl Franz Folgende stimmen nicht Betkowski Nicodemus, Brestel Rudolph, Buszek Michael, Catinelli Carl, Defranceschi Carl, Depil Franz, Doblhoff Anton Freiherr von, Dolinczuk Iwan, Durbasiewicz Johann, Dworzak Johann, Dziwakowski Jedrzej, Engelhofer Carl, Facchinetti Michael, Jaschank Johann, Filippi Joseph Johann, Bischer Alois, Fischhof Adolph, Frisch Egid, Galler Gottlieb, Goldmark Joseph, Gorius Anton, Halm Joseph, Halpern Abraham, Hauschild Ignaz, Hechenfelder Ferdinand, Heigl Andreas, Kratochwill Johann, Kromer Teodor, Kizyzanowski Joseph, Langte Carl, Latzel Joseph, Leithner Michael, Lohner Ludwig Edler von, Madonizza Anton, Nagele Cajetan, Nesweda Joseph, Pitteri Johann Baptist, Pokorny Eduard, Polaczek Wilhelm, Popiel Michael, Potocki Adam, Pretis Johann, Prokopczyc Eustach, Purtscher Adolph, Onitenski Joseph, Reimershoffer Johann, Rieger Franz, Riegl Johann Ottokar, Schneider Adolph, Schwarzer Ernst von, Slawik Franz, Sinarzewski Severin Ritter von, Staudenherm Ferdinand Ritter von, Sterle Franz, Stradal Augustin, Tarnowsky Johann B Graf, Ullepitsch Carl, Vidullich Franz, Wessenberg Freiherr, Wocel Erasmus, Ztemialkowsky Florian, Zimmer Carl.Secr Streit Ich ersuche die Herren, sich ruhig zu verhalten, denn es ist sonst nicht möglich für die Richtigkeit des Aufnahmst Verzeichnisses zu haften. Ich bitte die Herren Stenographen dieses ins Protokoll aufzunehmen   

Abg Borrosch Ich bitte, ich stimme auch mit Nein Secr Streit Ich bitte das zuletzt zu sagen, damit nicht Verwirrung entsteht (Nachdem die Abstimmung vollendet ist ) Ich bitte den Herrn Abg Borrosch noch mit Nein hineinzunehmen 

Präs Die Abstimmung durch Namensaufruf hat zum nachstehenden Resultate geführt Mit,, Ja" haben 229, mit "Nein" 83 gestimmt, es ist daher die Bestimmung sub a bei den §. 3 des Antrages des Abg Halm für erledigt anzusehen Nunmehr folgt die Abstimmung sub litra b.

Abg Doliak Ich fühle mich notgedrungen zu erklären, um jedem Mißverständnisse vorzubeugen, daß ich die Puncte b und c des Antrages des Abg Halm darum für erledigt halte, und in diesem Sinne stimmen werde, weil sie nach meiner Ansicht den Gegenstand eines separaten selbständigen Antrages bilden (Viele Stimmen Ja Ja viele erheben sich) Präs Hat der Abg Doliak einen Antrag gestellt?

Abg Doliak Es ist bloß eine einfache Erklärung, und ich wünsche nur, daß sie in das Protokoll aufgenommen werde Präs In das stenographische Protokoll dürfte diese Erklärung aufgenommen werden, dagegen keineswegs in das gewöhnliche Sitzungsprotokoll

Abg. D o l i a k Es ist aber bereits gestern eine Ähnliche Erklärung in das Sitzungsprotokoll aufgenommen worden

Abg P r e st l Ich mache wiederholt auf merksarm, auf den § der Geschäftsordnung, welcher ausdrücklich vorschreibt: die Abstimmung mit Ja oder Nein findet ohne Motivirung Statt

Abg Doliak Es ist noch keine Abstimmung, sondern eine vorlausige Erklärung, damit man uns nicht Bemerkungen und Vorwürfe macht, wie dieß eben der Herr Vorredner vor mir gethan hat.

Abg. B e c k Ich muß mich dem ebenfalls anschließen, um nicht durch die bevorstehende Abstimmung in eine schiefe Lage zu kommen Man hat uns früher falsch beurtheilt und uns die Gegner der Bierfreiheit genannt. Man konnte uns ebenso jetzt die Gegner der Jagdfreiheit nennen, ich bin aber mit den Principien vollkommen einverstanden, ich muß aber den Antrag stellen.. (häufiger Ruf: zur Sache! der Redner fetzt sich nieder).

Abg N e u w a l l Ich möchte den Vorschlag machen, die Puncte b, und c, wesentlich zur Zeitersparung, unter Einem zur Sprache zu bringen. Präs. Es ist bereits auf die Trennung angetragen worden, und ich kann davon nicht abweichen

Abg Lasser Ich erlaube mir, mich der Erklärung des Abg Doliak anzuschließen, und

ich nehme dieses Recht, eine solche Erklärung abzugeben, für mich eben so in Anspruch, wie es bei der vorgestern stattgehabten Abstimmung von den Vortanten der Gegenpartei für sich, ohne Widerstand, in Anspruch genommen wurde

Präs Ich erlaube mir, was die Aufnahme in das Protokoll anbelangt, zu bemerken  (Stimmen: Abstimmen ") Ein Abg. Gestern sind viele Herrn aufgestanden, die sich auch meiner Meinung angeschlossen haben, und es steht davon nichts, weder im Protokoll noch in den stenographischen Berichten. Präs Ich erlaube mir zu bemerken, es ist die Erklärung des Abg. Lubomirski über einen Ähnlichen Gegenstand zu Protokoll genommen worden. Das Protokoll ist heute seinem ganzen Inhalte nach gehört werden, und es wurde nicht auf Ausscheidung dieser Erklärung ein Antrag gestellt Ich erinnere nur, daß nach meiner Ansicht, solche Erklärungen nicht stattzufinden hätten, wenigstens nicht in das Protokoll aufzunehmen wären, weil nach § 17 der Geschäftsordnung die Gegenstande genau bestimmt sind, die in das Protokoll aufzunehmen sind. (Liest den § ) Ich mache nur aufmerksam, auf die Vorschrift der Geschäftsordnung. Übrigens hat die hohe Kammer durch die Anerkennung des Protokolls die Aufnahme von Erklärungen zugelassen 

 Kautschitsch Ich erlaube mir die hohe Kammer auf den Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch zum § 8 aufmerksam zu machen. In diesem dürften die Punkte d und c des Antrages des Abgeordneten Halm in einer gefälligeren und vielleicht annehmbareren Form enthalten sein, und ich würde den Abg. Halm ersuchen, mit Vorbehalt der Wiedereinbringung desselben von demselben abzustehen, und daß wir diese Frage über den Verbesserungsantrag des Abg Borrosch zur Abstimmung bringen. Übrigens aber müßte ich mich bei den Puncten b und c der Abstimmung enthalten, und könnte nur über den Antrag des Abg. Borrosch zum § 8 stimmen Präs Wir kommen da in ein Chaos, wenn wir hier zwei Puncte weglassen, und wieder zwei Puncte von dem Antrage des Abg Borrosch einschieben Übrigens muß nach meiner Ansicht der Antrag des Abg. Borrosch sich wesentlich durch seine Inconqeauenz entscheiden. Ich glaube im Interesse der Geschäftsordnung den Antrag stellen zu müssen, fall der Antragsteller die Puncte b und c nicht zurücknimmt, daß darüber jetzt abgestimmt werden müsse; denn sonst kommen wir in ein Gewirre.


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