Pátek 25. srpna 1848

Finanzpatente macht, aufmerksam zu machen, das ein großer Theil der Schuldenlast dadurch uns aufgebürdet wird, daß man jene Obligationen, denen man ihre Interessen hinauszahlt, hintenher eine. Verlosung unterzieht. Diese Maßregel ist eine ungerechte und verwerfliche, denn der Nutzen trifft Jemanden, der den Schaden nicht getragen hat; wenn wir dieß jetzt thun, so ist es dasselbe; es wird der Schaden dem zugewendet, der kein Faustrecht ausgeübt hat, und den Nutzen dem zukommen lassen, der unter keinem Faustrechte stand, und dennoch hat das Finanzpatent auch etwas Gutes gehabt, indem es die Geldabgaben von untertänigen Besitzungen auf W. W., sohin auf 2/5 ihrer ursprünglichen Interessen verminderte. Ich erlaube mir jetzt nur noch einige Bemerkungen vom politischen Standpuncte, oder vom Standpuncte der Staatsklugheit hinzuzufügen. Die alte bürgerliche Gesellschaft kam mir vor, wie die Luft in mehreren Schichten getheilt, in so ferne sie Einfluß auf das Barometer hat. Die oberste Schichte ist schön, rein und hell, je mehr sie heruntersteigen, desto dichter werden sie, und in der untersten Schichte kommt auch schon die Ausdünstung des Elends hinzu. Wenn wir den wichtigen Wetterstand der Freiheit herausbringen wollen, so müssen wir ganz liberal sein, nicht bloß in Bezug auf das, was über, sondern auch was in Bezug auf das, was unter uns ist, ist, darum sollen wir nicht bloß die obern Schichten vertilgen, sondern auch die untersten, ich sage, wir müssen nicht bloß denjenigen, die über uns standen, ich möchte sagen, Abneigung zeigen, sondern auch denjenigen, die unter uns stehen, Zuneigung zeigen, die sie zu uns heraushebt, bei einer solchen Maßregel. Wenn aber eine solche Maßregel, die einer Classe von Menschen den Übergang zur Freiheit sehr theuer erscheinen lassen wird, nicht geeignet sein wird, zur Verschmelzung aller Stände so viel zu bezahlen, und wie ich glaube, nachdem die göttliche Freiheit uns allen geboren ist, so sollen wir auch die Geburtskosten zusammen zahlen, wenn wir alle an der Freiheit Theil nehmen wollen. Bei der Entlastung des Grund und Bodens ist zur Erhebung der Ökonomie etwas Wesentliches nothwendig: Geld. Bisher ist unserem Urbariahverhältnisse gar kein Geld zugeströmt. Die Kapitalisten haben ihr Geld in Staatspapieren, Bankaktien, Industrien angelegt; Niemand dachte daran, daß dem Landmann Kapitalien geboten werden sollten, um den Betrieb seiner Wirtschaft zu heben. Wenn selbst der Grund und Boden entlastet ist und ein neues agrarisches System eingeführt wird, so werden wir Pferde, Pflüge, Geschirre und anderes brauchen, das kostet Geld. Damit aber der Übergang ein leicht möglicher sei, darf man den Credit des Grund und Bodens nicht untergraben in einer Zeit, wo wir wünschen müssen, daß die Kapitalien der sichersten Basis, nämlich dem Gründ und Boden zuströmen. Wenn man aber alles Zutrauen, welches öffentlichen Büchern geschenkt wird, welches auf Landtafeln und Grundbüchern beruht, erschüttert, wird dem Credit wenig Vorschub geleistet, und es wäre daher dieses auch nicht klug. Wenn eine große. Maßregel durchgeführt wird, so können in der Regel die Früchte derselben nicht gleich der Gegenwart zu Güte kommen, die Früchte, welche ans der Umänderung unserer agrarischen Verhältnisse hervorgeht, werden von Jahr zu Jahr steigen, es möge nun die Entschädigung, in welchem Teilbetrage immer von jenem Theile. die dabei gewonnen. nämlich vom Staate, Berechtigten und Verpachteten gefordert werden, so muß sie in jene Theile, insofern die Verpflichteten dazu concurriren, in mehrere Jahresraten eingetheilt werden. Ich möchte lieber Raten, welche steigen, denn dann wird er mehr leiten können. Aus meinem aufgestellten Grundsatze, würden sich demnach folgende Folgerungssätze ergeben: Alle Arbeitsleistungen, natürliche und Geldabgaben und dritte gibt es nicht, welche der Besitzer eines Grundes in der Eigenschaft als Unterthan, Zehent oder Vogthold, seinem Grundherrn, Zehent oder Vogtherrn zu entrichten haben, werden sogleich gegen eine billige Entschädigung aufgehoben. Die Ausmittelung der Größe der Entschädigung und des Fonds, aus welchem sie vom Staate zu leisten ist. soll ein eigenes Reichsgesetz normieren, denn ich muß der Ansicht widersprechen, daß die ganze Regulirung den Provinziallandtagen überlassen bleiben soll. Das allgemeine Princip müssen wir hier im Reichstage festsetzen, sonst werden wir wieder eine Jacke bekommen, in der man nicht weiter fährt. als über eine Landesgrenze. Daß aber die Anwendung des hier ausgesprochenen Princips, die Durchführung davon nicht im Ganzen, sondern nur von den Provinzen geschehen könne, davon bin ich auch überzeugt. (Beifall. ) Bei der Umänderung der agrarischen Verhältnisse müssen wir aber auch darauf Rücksicht nehmen, daß wir ein Übergangsstadium denn doch werden zugestehen müssen, und besonders in jenen Gegenden, wo die Verkeilung der Grundstücke sich nicht ganz mit dem Betrieb einer selbständigen Ökonomie in Einklang bringen läßt, wo Wälder oder Wiesenwachs bisher ganz gefehlt haben, was besonders in Galizien der Fall sein soll. Es wird daher als weiterer Folgesatz nöthig erscheinen, daß Holzungen und andere Servitutenrechte zwischen Obrigkeiten und Unterthanen entgeltlich aufzuheben, oder, wenn dieß aus höhern Rücksichten unmöglich ist, mittlerweile zu regeln feien. Ich komme nun auf den weitern Theil jener Verbindlichkeit, die auf Grund und Boden lasten, aber einen ganz andern Ursprung haben, nämlich den Ursprung der Theilung des Eigenthums, da wo Grund und Boden unter bestimmten Bedingungen gegen dauernde Leistungen und Abgaben hingegeben worden ist, wo das Vertragsverhältnis klar und bestimmt daliegt, wie bei uns in Böhmen und Mähren, wie dieß bei den Emphiteutisirungs  Verträgen der Fall ist, da meine Herren, sehe ich wohl auch die Notwendigkeit ein, daß die bleibenden Lasten als ablösbar erklärt werden müssen, da sehe ich aber keine Notwendigkeit ein, daß ein Dritter concuriren soll, ein Eigentumsvertrag und derartige Verträge dürfen nicht angetastet werden; ich spreche daher als weitere Grundlage dieses aus. (liest vor. )Ich erlaube mir daher als Inhalt meines Vertrages den Grundsatz und mehrere Folgesätze daraus zu Papier zu bringen. Ich glaube dem öfters ausgesprochenen Wunsche, daß wir hier nur Grundsätze aussprechen können, näher zu kommen. Ich glaubte auch einen Versuch machen zu dürfen, um uns aus dem Labyrinthe der vielen Amendements herauszuwinden. Ich bitte daher, dieß bloß als einen solchen Versuch anzusehen, und es mag dieß dann einer von den vielen Irrwegen sein, den wir dadurch betreten, indem wir dadurch doch auch der Wahrheit näher kommen. Wer viele Irrwege geht, weiß in Zukunft, wo er nicht mehr zu gehen hat. Wenn wir die Aufhebung des Unterethansverhältnisses als Willkürherrschaft, wenn wir die Entlastung des Grund und Bodens in der Allgemeinheit, wenn wir ferner die Gleichstellung des Grund und Bodens beschlossen haben werden, dann meine Herren, glaube ich, können wir auf der Gruft des Untertänigkeitsverhältnisses ganz ruhig unfern Freiheitsbaum pflanzen. Ich glaube aber, daß wir an dem Freiheitsbaume die schönsten Reiser: Gleichberechtigung, Wahrheit und Recht nicht fehlen lassen dürfen. Ich äppellire daher an die hohe Versammlung, über die Frage zu entscheiden, nicht nach geschriebenen, nicht nach historischen, sondern nach dem Rechte, was wir im Busen tragen, nach dem Rechte, was man Gewissen nennt; in dem Puncte und von diesem Gesichtspuncte aus, meine Herren! erkenne ich die Versammlung recht gerne als die berufene Juri, wenn jeder nach seinem eigenen Gewissen und Überzeugung spricht, und ich bin fest überzeugt, ohne daß wir einen Eid geleistet haben, daß Niemand durch etwas Anderes sich in seinem Ausspruche wird bestimmen lassen. Meine Herren, wenn wir so die Entscheidung fällen, haben wir nicht zu fürchten, daß bei unserem Freiheitsbaume, den wir pflanzen sollen, das dunkle Schwesterpaar der Maulwürfe, die Reaction und Demagogie, die Wurzel abfresse. Wir haben aber auch nicht zu fürchten, daß Donner und Hagel anderswo herkommen, als aus der Elektrizität; wir haben ferner nicht zu fürchten, daß Anarchie über uns hereinbrechen wird, wir werden uns brüderlich die Hände reichen, alle Classen der Gesellschaft werden versöhnt sein, und wir werden einen Bau aufführen, der auf dem Rechte beruht, und dadurch unterscheidet sich die Freiheit in allen ihren Formen vom Absolutismus, indem die erstere aus Recht, die letztere auf Gewalt gegründet ist. (Verlässt unter allgemeinem Beifall die Tribüne. )

Präs. Ich erlaube mir die Verhandlung auf einen Augenblick zu unterbrechen, um die angemeldeten Interpellationen in Vollzug setzen zu lassen. Es liegt hier eine Interpellation vor, angemeldet vom Abg. Sterz an die Herren Minister des Krieges und der Arbeiten.

Sterz. Herr Minister des Krieges. Ich kenne eine Hofkriegsrats  Verordnung vom Jahre 1829, Z. 711, mit der deutlichsten Bestimmung, daß die Einwohner Schlesiens am Lande in 4 Jahren nur Ein Jahr Militär Bequartirung zu leisten haben. Allein seit der Dauer und dem Erlasse dieser Verordnung, durch 19 Jahre, wurde diese Verordnung nie beachtet, ja selbst bei Vorladungen und durch Bitten niemals in Ausführung gebracht, und die Dörfer meines Wahlbezirkes waren stets durch halbjährige Abwechslung mit Militär betheiligt. Ich erlaube mir daher die Frage an den Herrn Kriegsminister, ob Sie dieser h. Verordnung Ihrer Vorgänger für die Zukunft Geltung zu verschaffen gesonnen sind. Doblhoff. Das ist eigentlich ein Gegenstand, der das Ministerium des Innern betrifft, indem es die Vertheilung des Militärs auf dem Lande und die Einquartierung desselben anbelangt. Es ist mir von dieser Verordnung des Hofkriegsrates, von dieser ziemlich alten Verordnung nichts bekannt. Ich werde diesem Gegenstande nachforschen, und in soweit, als es ein Privilegium ist, das sich rechtfertigen läßt, können Sie überzeugt sein, daß man demselben, als einer Bestimmung, die getroffen worden ist, nachkommen wird; indessen mache ich darauf aufmerksam, daß es ein Privilegium, so viel mir scheint, ist, welches doch immer begründet sein muß, auf eigene Verhältnisse, oder auf Concessionen, die diesem Lande gemacht worden sind. Sterz. Nach diesem Befehle des Hofkriegsrates glaube ich, daß die zwei Regimenter, die Schlesien zu bequartiren hat, unmittelbar in der ganzen Provinz vertheilt werden sollen; aber ich habe Nachricht, daß das nicht der Fall ist, und daß sie bloß in den Dörfern um Troppau bequartirt sind, und die schlesischen Landestheile, welche seit dem 30 jährigen Kriege, mit Ausnahme des Cholerakordons, keinen Soldaten gesehen, glauben, daß hier eine Ausmittelung zu treffen möglich wäre, und daß die Beaukartierung vertheilt werde in der ganzen Provinz. Kriegst. Labour. Mir ist persönlich von dieser Verordnung nichts bekannt. Ich werde nachforschen lassen, um auch meinerseits hierüber die nöthige Aufklärung geben zu können. Abg. Sterz. Ich erlaube mir nun an den Herren Minister der Arbeiten die Frage zu stellen, ob die bei der mit Ende Juli dieses Jahres stattgefundenen Limitationsverhandlung wegen Schotterungsmaterials für die Chausseen des österreichischen Staates die Bewilligung den Contrarenten ertheilt, oder zurückgehalten wurde. Ich motiviere meine Frage dadurch, indem ich mit fester Überzeugung fühle, daß die bei dem früheren Verwaltungssystem üblich gewesenen Licitationsbedingnisse nie geeignet waren den armen Landmann in eine Lage zu versetzen, um sich durch Zufuhr eines Beschotterung  Materiales ein Geld zu verdienen. Daran knüpfe ich noch die Frage, ob für die Zukunft bei Limitationen, Straßeneinräumer  Strecken, kürze Distanzen in Ausruf gebracht werden und ob auch der Landbewohner ohne großen Vadiums  Erlag zur Limitation aufgenommen werden wird. Arbeitsminister Schwarzer. Ich bin nur im Stande auf den letzten Theil dieser Interpellation zu antworten, da der erste Theil das Handelsministerium betrifft; ich werde aber sogleich nachforschen und das Nähere an die Hand geben. In Bezug auf den zweiten Theil der Frage kann ich erwidern, daß es als Grundsatz festgestellt worden ist, bei allen Verpachtungen von Arbeiten, feien es Beschotterungen, feien es Strassen oder Eisenbahnarbeiten von dem bisher befolgten Grundsatze, die Arbeiten an große Bauunternehmer zu überlassen, so viel als möglich abzugehen, (Bravo) und auf kleinere Partieführer Rücksicht zu nehmen (Bravo), in Bezug auf das Vadium und die sonstigen Sicherstellungen wurden mehrere Beschränkungen und Nachsehungen, in Vorschlag gebracht, damit eben der kleine Unternehmer in Stand gefetzt werde. sich bei diesen Arbeiten zu betheiligen; dieses hat bereits bei den Eisenbahnarbeiten auf dem Semmering stattgefunden, wo bei einer Strecke von zwei Meilen drei Unternehmer aus dem Bauernstände, die alle Bedingungen erfüllen, aufgenommen worden sind. Derselbe Grundsatz ist auch bei kleineren Gewerbsunternehmen, Schlossern, Tischlern, Zimmerleuten durchgeführt worden, welche bei den hiesigen Bauten beschäftigt worden sind. Es sind die großen Bauunternehmer nicht mehr so berücksichtiget worden wie früher, sondern es ist gewöhnlich an die Innungen, an die Mittel die Aufforderung ergangen, man möge in Gesellschaften durch Assoziation zusammentreten, und möge die nöthigen Kautionen für die gehörigen Vorräte leisten, wonach es ihnen überlassen worden ist, aus ihrer eigenen Mitte sich die erforderlichten Aufseher aufzustellen. (Bravo von der Rechten, Zischen von der Linken. )

Präsident. Ferner hat der Abgeordnete Lohner eine Interpellation an den Minister des Inneren angemeldet, L ö h n e r. Ich erlaube mir, ehe ich an den Herrn Minister des Inneren meine Anfrage stelle, wenige Worte vorauszuschicken: ich bin durchaus nicht der Meinung, daß der Grundsatz gelten sollte, der Exekutivbehörde Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Es ist gewiß ein augenblickliches Bedürfniß Execntivbehörden ohne Schwierigkeiten zu bewilligen. Allein ich glaube, daß wird die Controller unserem Lande schuldig sind, daher habe ich mich nicht widersetzt, allein ich glaube es meinen Committenten schuldig, die Ansage zu stellen, ob das Ministerium geneigt fei, diejenigen Acten uns vorzulegen, ans welchen wir ersehen können, wie viele Rekrutierungen seit den Märztagen ausgeschrieben wurden, und was das Resultat war, endlich wie viel von diesen Truppen nach Italien geschickt worden feien. Es ist mir nämlich zur Kunde gekommen, daß einmahl in Böhmen im Mai, eine Recrutirung ausgeschrieben worden. Es sind damals auf eine Stadt von circa 4500 Menschen Bevölkerung das Verlangen gestellt worden, 10 Mann zu stellen, wovon 6 abgestellt worden sind. Diese Recrutirung ist im Monate Mai geschehen, allein vor vier Wochen soll eine Recrutirung ausgeschrieben worden sein, und zwar für die Bezirke Schlückenan, Ruinburg und Rütteldorf. Daß dieselbe Stadt die 6 Männer gestellt hat, zu einer neuen Stellung von 19 Männern verhalten worden, das gibt also 25 Mann auf 4500 Einwohner. Ich bin also der Meinung, daß, da mir diese Nachricht nur privative zugekommen ist, ich erst dann einen geeigneten Antrag stellen kann, wenn in Bezug auf die Recrutirung bereits die Actenstücke auf dein Tische des Hauses niedergelegt sein werden, woraus das Resultat erhellet. Minister Doblboff. Es hat hier gar keine Schwierigkeit, daß diese Acten vorgelegt werden, indessen muß dieser Ausweis erst zusammen gestellt werden, und auf den Punct zu antworten, der den Gegenstand betrifft, wohin diese Truppen beordert worden seien, so dürfte er wohl mit zu großen Schwierigkeiten verbunden sein, als daß letztere so bald erhoben werden könnten. Löhner. Ich habe weiteres noch eine zweite Interpellation an den Minister des Innern, und zwar: einen Nachtrag zu der von mir bereits gestellten Interpellation wegen der noch in Thätigkeit sich besinnenden Provinziallandtage. Ich habe hier die mährischständische Brennerzeitung, in dieser ist Folgendes enthalten: "Entwurf eines provisorischen Jagdgesetzes für Mähren, wo es im § 1 heißt: "Das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden hört mit 19. August auf. " Und das letzte ist: "Dieses Gesetz soll bis zur Erlassung eines desiniti ven Gesetzes durch die constitutionelle Regierunggultig sein. " Ich stelle nunmehr die Frage an den Herrn Minister, ob dieser Entwurf ihm vorgelegt, und ob bei dieser Gelegenheit eine Bestätigung desselben erwirkt worden ist? In welcher Weise diese Bestätigung gegeben worden ist, und in welcher Art das Ministerium diese Forderung dieses historischen Landtages, wenn er auch durch demokratische Elemente verstärkt wurde, mit den Ansprüchen dieses constitutionellen Reichstages vereinigen zu können, geglaubt hat. Minister Doblhoff. Dieser Entwürft ist dem Ministerium des Innern überreicht worden, und eine Bestätigung kann nur nach den Grundsätzen, die ich bereits entwickelt habe, ohne ein Gesetz, welches aus dem Reichstage hervorgehen soll, geschehen, und in diesem speciellen Falle als ein Provisorium angesehen werden, damit jene Reibungen und Feindseligkeiten, welche aus der Aufrechthaltung der alten Jagdgesetze unvermeidlich sind, hinkangehalten werden, folglich als ein Provisorium, wodurch die Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit gefördert wird, was leider nicht in allen Provinzen, wie in Mähren, vorgenommen worden ist. Ich muß mich übrigens auf dasjenige berufen, was ich neulich gesagt habe, indem ich dargestellt habe, von welchem Gesichtspuncte das Ministerium überhaupt die Provinziallandtage betrachtet, die nach verschiedenen Grundsätzen sich gebildet haben, um gleichfalls Vorlage ihrer Arbeiten zu machen, um daß wir nun diese Landtage, die bereits zusammengetreten sind, bestehen lassen wollen und können. Übrigens muß ich noch auf das aufmerksam machen, daß wir eben erklärt haben, daß die Vorlagen uns zuzusenden seien, und daher die Landtage ausgefordert wurden, ihre Arbeiten zu beschließen. Auch in Steiermark ist der Landtag bereits aufgelöst, und ich glaube in Linz ist es in Kurzem zu erwarten.

Löhner. Ich kann mich hiermit nicht zufrieden stellen, und werde deshalb später einen eigenen Antrag vor die Kammer bringen. Doblhoff. Ich glaube, daß das Ministerium um säweniger sich dazu berufen fühlt, in dieser Sache neuerdings entscheidend aufzutreten, als der Herr Interpellant schon damals in dieser Beziehung einen Antrag anmeldete.

Präs. Abg. Hawelka hat eine Interpellation. Hawelka. Zu den gerechten Wünschen der Neuzeit gehört oben an, der Wunsch, daß der Wirkungskreis der Behörden und die Pflichten der selben unter sich festgestellt werde, und insbesondere alle heterogenen Elemente, welche nicht zur Wesenheit gehören, ausgeschieden werden. Ich will's versuchen, es durch ein Beispiel deutlicher zu machen. Es ist eine gerechte Forderung der Neuzeit, daß die administrativen Geschäfte von der Justiz getrennt werden. Ist dieses keine gerechte Forderung, dann erkläre ich es als ein unabweisliches Postulat, daß aus den Geschäftsprotokollen einer öffentlichen Behörde alle Privatgeschäfte, Privatspekulationen, Privatgewerbe ausgeschieden werden. Was die alte Zeit verbrochen hat, möge vergessen sein, in der Neuzeit tröstet mich der Gedanke, daß die Übelstände vor der Öffentlichkeit verschwinden; aber ich erhielt gestern ein Zeitungsblatt, es ist eine Nummer des Freimütigen, da sehe ich einen neuen Beweis, wie man Privatspekulationen, Privatgewerbe in das Geschäftsprotokoll einer öffentlichen Behörde hineinnimmt. Es ist das Kreisschreiben eines k. k. Kreisbeamten aus Böhmen, und lautet: An die Herren Amts und Magistratsvorsteher: Ein wohlgetroffenes Portrait Seiner Durchlaucht des Fürsten Windischgrätz (Gelächter) ein Bedürfniß für seine Verehrer (allgemeines Gelächter) u. s. w. Ich mag nicht untersuchen, ich will nicht erörtern, welche Tendenz dieses Kreisschreiben verfolgt, ob ihm eine freisinnige oder reaktionäre Absicht zu Grunde liegt; auch will ich nicht erwähnen, daß dieses Kreisschreiben schnurstracks der öffentlichen Meinung der Majorität entgegen lauft. Ich hätte auch nichts dagegen gehabt, wenn irgend eine Gesellschaft, etwa 67 Gutgesinnte, ein solches Circulare erlassen hätten; aber daß eine öffentliche Behörde zum Trassanten, oder, um mich geschäftsmäßig auszudrücken, zum Kolporteur eines Privatunternehmers, eines Bilderkrämers sich herbeilässt, das, glaube ich, ist nicht in der Ordnung. Ich hege die Zuversicht, daß dieses Verfahren des k. k. Kreisamtes ohne Vorwissen unsers Ministeriums, ja sogar ohne Vorwissen des Landespräsidiums in Böhmen geschah. Aber um so mehr suhle ich mich verpflichtet auf die Abstellung solcher Unflüge in den untern Regionen zu dringen. Darum erlaube ich mir die Frage zu stellen, ob der Herr Minister dieses Verfahren des k. k. Kreisamtes zu Chrudim missbillige, und wenn wie ich es hoffe, der Ausspruch auf Mißbilligung ausfällt, ob der Herr Minister geneigt sein wird, diesem Verfahren, diesem Unflüge für alle Zukunft zu steuern. (Beifall. )

Minister Doblhoff. Ich gebe Ihnen dießfalls nur die Erklärung, daß ich glaube, daß das Kreisamt sich in eine Sache eingelassen hat, die ihm gar nicht gebührt, da es einen Gegenstand als ältlich behandelt hat, der gar nicht als ältlich zu betrachten ist. Ich kann diesen Vorgang nicht billigen, und werde die dielfälligen Bemerkungen an das Kreisamt ergehen lassen. (Beifall. )

Präs. Abg. Umlauft hat das Wort. Umlauft. Ich ergreife mit schmerzlicher Betrübnis heute wieder das Wort, um noch einmal auf die unglücklichen Ereignisse des vorgestrigen Tages zurückzukommen, worüber der Herr Minister gestern so gütig war einige Aufschlüsse zu geben. Ich kann mich mit diesen Aufschlüssen und Erklärungen nicht zufrieden stellen. Es hat sich, wie wir gehört haben, vorgestern der Sicherheitsausschuss in Wien aufgelöst. Dadurch ist ein Bollwerk der Freiheit gefallen. Um so mehr halte ich es für die Pflicht des Reichstages, da wir jeden Deputirten das Recht zuerkennen, im Namen des letzten Winkels unseres Reiches an das Ministerium Forderungen und Anfragen zu stellen, um so mehr halte ich es für die Pflicht des Reichstages, die Comune Wien, die Stadt in welcher gegenwärtig der Reichstag tagt, im Auge zu behalten. Es ist ein wichtiger Moment; es ist gestern das erste Mal in den Mauern Wiens Blut von Bürgerhänden vergossen worden; es ist ein wichtiger Moment um so mehr, als dieses unter dem Einflusse einer Bürgerbehörde geschehen ist. Am 13. März hat der Kaiser das Wort gesprochen: Ich lasse nicht schießen auf mein Volk, und unter dem Einflüsse einer Bürgerbehörde wurde geschossen auf dieses Volk.  Wir haben von jeher den Grundsatz desavouiert, daß man irgend wohin auf der Spitze der Bajonneten Ruhe bringen kann; die Ruhe wird nimmermehr mit der Spitze der Bajonneten gebracht; und ist es Ruhe, so ist es die Ruhe des Todes, und diese können wir wohl nicht wollen, da wir das Leben, die Freiheit der Bewegung wollen. Übrigens habe ich noch einen besondern Grund, warum ich eben diese Sache nochmals zur Sprache bringe.

Dieselbe Behörde, von der es sich hier handelt, hat in einem ihrer Plackte ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das dem Kaiser und dem hier tagenden Reichstage verpfändete Wort, hauptsächlich das Motiv sei, warum sie die Ruhe und Sicherheit hier aufrecht erhalten müsse. Ja! aber es kann nicht auf inconstitutionellem Wege geschehen, des Reichstag kann nimmermehr der Vorwand sein, daß Volksrechte verletzt werden. Ich muß das wiederholen, was gestern so ausführlich von Herrn Abg. Violand gesagt wurde: Ich finde nicht, daß der Zeitpunct geeignet war, mit solcher Macht und auf eine solche Weise gegen die Arbeiterdbevölkerung einzudringen, auf eine Art, daß Fliehende nicht geschont worden sind, Kinder nicht geschont worden sind. Ich war Zeuge, daß Verwundete zum größten Theil vom Rücken verwundet waren, das ist das Zeugniß, daß es keineswegs der Fall der Notwehr war. Ich war ferner Zeuge, wie an demselben Tage Abends Menschen auf der Straße verhaftet wurden, bloß weil sie sich ein freies Wort über diesen Vorgang erlaubten. Ich frage, ob das nicht Gefährdung des freien Wortes, der freien Persönlichkeit war? ich frage, ob wir das Recht des freien Wortes so verstehen, daß man auf der Straße verhaftet werden darf, wenn man dem Volke eine missliebende Äußerung macht! (Allgemeiner Beifall, mitunter Zischen. )

Präs. Ich ersuche die Gallerien, sich jedes Beifalls zu enthalten, und verweise an die Geschäftsordnung.

Umlauft. Noch mehr, meine Herren, wir haben von einer Entrüstung, von einer allgemeinen Entrüstung gehört über ein Placat, welches ich augenblicklich zu unterschreiben bereit bin, worin nicht das geringste Verwerfliche, Verbrecherische vorkömmt. Ich frage von welcher Behörde kam diese Entrüstung? von derjenigen, welche auf unvolkstümlicher Basis beruht.  Wir haben gehört, es fei Ruhe in Wien eingetreten;  diese Ruhe ist am vorgestrigen Abende noch durch den Mord eines Bürgers besiegelt worden. Ich finde also, daß diese Ruhe, deren man uns versichert hat, nicht eingetreten ist, sie wird nicht eintreten, so lange nicht die Beruhigung der Gemüther, durch eine ausdrückliche, beruhigende Erklärung von diesem Orte ausgeht. Wir haben namentlich aber gehört, welche Gerüchte, die auch hier im Hause schon besprochen und angeregt worden sind, über den weitern Bestand der akademischen Legion in der Stadt kursieren. Wir haben gesehen, wie man diese Gerüchte dazu benützt um die größte Aufregung unter die Classen, welche eben dazu bestimmt sein sollen um die Ruhe und Ordnung in der Stadt aufrecht zu erhalten, selbst hervorzurufen, (Zischen im Centrum) dieß bestimmt mich die Fragen an das hohe Ministerium zu richten. 1. Hat das Ministerium Kenntniß, wer am vorgestrigen Tage mittelbar oder unmittelbar, Befehl zum Einschreiten, zum Schießen und Einhauen gegeben hat, und wenn es diese Kenntniß hat, ob es bereits schon Schritte gethan, um denjenigen, der sich dessen schuldig gemacht, zur Verantwortung zu ziehen? 2. Was hat das Ministerium gethan und veranlaßt, um also gleich eine neue, volksthümliche Behörde für Wien zu schassen. (Zischen rechts und im Centrum. ) Bereits gestern haben wir gehört, daß das Finanzministerium darauf gedrungen hat, der Gemeindeausschuss möge diejenige Berathung vollziehen, zu deren Behufe er zusammengesetzt worden ist, nämlich die Grundlage der künftigen Gemeindeordnung für Wien vorzulegen. Ich frage ob es möglich sein wird, daß eine unserem volkstümlichen Interesse entsprechende Gemeindeordnung zu Stande gebracht werden kann, von einer Behörde, welche auf so unvolkstümliche Weise zusammengesetzt ist. Ich frage, ob es möglich ist, daß da sich ein Grundsatz geltend machen kann, der denjenigen ähnlich ist, zu Folge dessen wir hier berufen sind. Wir sind hier zusammenberufen ohne allen Census; diese Kommunalbehörde ist auf einen großen Census zusammengesetzt; ich frage, wäre es nicht zweckmäßiger, wenn augenblicklich eine neue Berufung stattfände, zu neuen Volksvertretern, welche im Sinne unserer demokratischen Volksvertretung, welche in unserem Sinne, den Entwurf für Wien dem Ministerium zur Beschlußnahme vorlegen. Und endlich 3. frage ich das Ministerium: ob dasselbe gedenkt die Aufrechthaltung der akademischen Legion als Grundsatz seiner Politik anzuerkennen? (Stürmischer Beifall. ) Wir haben es hier so vielfältig laut und klar ausgesprochen, daß die akademische Legion sich hochverdient gemacht um die Freiheit unseres Vaterlandes (Beifall), daß sie sich unsterblichen Ruhm auf ihrem Haupte gesammelt hat (Beifall), und wir müssen daher die Beruhigung dem Volke geben, daß diese Schutzwehr der Freiheit nimmermehr werde gefährdet werden. (Großer Beifall. ) Doblhoff. Ich kann auf die vielen Anklagen, die einer Behörde gemacht worden sind, welche auf der Wahl einer Kommune beruht, nicht mit jener Ausführlichkeit und mit jener Lebhaftigkeit antworten als sie gemacht worden sind. (Bravo rechts. ) Ich kann, wo keine Untersuchungen, keine Erhebungen, keine Beweise für solche Anklagen vorliegen, nur meine persönliche Überzeugung aussprechen, denn ich wage niemals Anschuldigungen, und zwar verbrecherische, Jemanden, weder einer einzelnen Person noch viel weniger einer Corporation zu machen, bevor ich nicht ein vollkommenes richterliches Substrat vorliegen habe. (Großer Beifall rechts. ) Meine eigene Überzeugung ist die, daß, so viel mir die Männer von so vielen Seiten bekannt sind, aus denen dieser unpopulär genannte Gemeindeausschuss besteht, daß ich diese Männer als Ehrenmänner kennen gelernt habe, so wie es im Allgemeinen der Charakter der Wiener Bürger ist. (Beifall rechts. ) Ich habe, so viel ich Gelegenheit gehabt habe, die Anordnungen, vielmehr die Mitwirkung zur Erhaltung der Ruhe und Sicherheit in Wien anbelangt, nichts bemerken können, welches ein Provozieren von gewalttätigen Schritten andeuten, oder irgend einen Anhaltspunct liefern konnte, dieses voraus zu fetzen. Leider ist Blut geflossen, ich bedauere es sehr, aber dieses Blut möge nicht allein der Nationalgarde zur Last fallen. Die Nationalgarde hat geschossen, nachdem auf sie geschossen worden war. (Beifall rechts. ) Das Blut mag auf Andere fallen, welche die Arbeiter zum Theil irregeführt haben (Beifall rechts), so lange nicht das Alles auf eine Weise mir gegeben wird, daß ich wirklich einschreiten kann, so lange werde ich die Nationalgarde vertheidigen mit meinem Blut. (Großer Beifall rechts. ) Es sind mir drei Fragen gestellt worden. Wer hat den Befehl zum Einhauen oder zum Schießen gegeben? Es ist gar kein Befehl gegeben worden, die Behörden haben nur erst um 9 Uhr Kenntniß erhalten, mir ist es zuerst kundgemacht worden, und ich habe es gleich allen anderen Behörden, dem Sicherheitsausschüsse, dem Gemeindeausschusse, der Stadthauptmannschaft und dem Commando der Nationalgarde mitgetheilt, daß die Arbeiter beabsichtigen, in Massen in die Stadt zu rücken, und habe daher an alle diese die Meldung ergehen lassen, Alles was in ihrem Wirkungskreise liegt, vorzukehren. In Folge dessen sind auch die verschiedenen Exekutivkräfte thätig geworden und sind am Eingange der Jägerzeile mit den anziehenden Arbeitern zusammengetroffen. Die näheren Umstände über dieses Zusammentreffen und die Veranlassung eines Kampfes wird durch die Erhebung des Tatbestandes mit der größten Genauigkeit angegeben werden. Zum Schießen aber hat man erst dann begonnen, nachdem auf die Nationalgarde geschossen worden ist.  Was die Bildung einer neuen Kommunalbehörde betrifft, so bin ich gerade, ehe ich hierher gekommen bin, von einer Eingabe oder vielmehr Pro memoria des Gemeindeausschusses überrascht worden, worin mir derselbe seinen. Beschluß von gestern mittheilt, daß er noch heute einen Wahlmodus, den er verfaßt hat, aus dem Entwurfe einer neuen Gemeindeordnung berathen, und dem Ministerium vorlegen wird, um sogleich die Wahl nach dem genehmigten Wahlmodus einleiten zu können: sorglich früher, bevor noch der ganze Entwurf berathen und dem Ministerium vorgelegt ist. Gewiss ist die Art des Wahlmodus nach den mir bekannten §§. über die Wahlordnung eine solche, daß sie für eine Kommunalbehörde auf einer ganz breiten, und zwar volkstümlichen Grundlage beruht, gewiß ist es daß, wenn diese §§. angenommen sind, auch die übrigen in Pausch und Bogen angenommen werden, folglich gleich nach der Wahl der neue Gemeinderats zusammentreten werde, wo es ihm dann freisteht, die Abänderungen, die ihm nach seiner neuen Erscheinung noch nöthig scheinen werden, beim Ministerium in Anregung zu bringen. Was endlich die dritte Frage, die Aufrechthaltung der akademischen Legion betrifft, so bitte ich die akademische Legion selbst zu fragen, wie wir mit einander stehen.  (Stürmischer und anhaltender Beifall. ) Abg. H e i n. Nachdem die Interpellationen bereits eine Stunde gedauert haben, trage ich auf die Tagesordnung an. (Viele Stimmen: Ja. Ja!) Goldmark. Herr Präsident! Ich glaube, wenn in der Beantwortung der Interpellation ein theilweiser Vorwurf vorkömmt, daß der Interpellant darauf antworten muß. Es ist nicht das Recht irgend eines Mitgliedes, dieses Recht dem Interpellanten zu entziehen. P r ä s. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß nach der Geschäftsordnung eine Antwort auf eine Interpellation gestattet ist, keineswegs aber eine Antwort auf die Antwort einer Interpellation. Ich werde also den Antrag zur Tagesordnung über zu gehen, zur Abstimmung bringen. Umlauft. Es ist hier  (unterbrochen durch den Ruf: "Zur Tagesordnung! Zur Tagesordnung!") Es ist Jedem gestattet worden, ich muß auch auf demselben Rechte bestehen, wenn es auch nicht in der Geschäftsordnung steht. Ich sage dem Herrn Minister. He in. Wird sich der Herr Umlauft dem Rufe zur Tagesordnung fügen?! Ich bitte, Herr Präsident, ihn zur Ordnung zu weisen. (Viele Stimmen O! O!) (Andere Stimmen: Zur Abstimmung!)

Präs. Ich bitte, die Herren, welche wünschen, daß zur Tagesordnung übergegangen werde, aufzustehen. (Die Majorität erhebt sich. ) Umlauft. So muß ich dagegen protestiren.

Präs. Nunmehr wäre zur Ankündigung und Motivirung der Anträge überzugehen. Wünscht der Abg. Löhner von seinem Prioritätsrechte Gebrauch zu machen?

Löhner. Ich bitte es noch bis morgen zu verschieben. Die hohe Versammlung wird bemerkt haben, daß ich nicht im Stande bin, laut genug zu sprechen.

Präs. Das Recht trifft nunmehr den zweiten Antrag des Abg. Sidon. (Sidon lehnt es ab. )

Secret. Streit. Es kommen dann noch mehrere Anträge des Abg. Forster ? dann der Antrag des Abg. Reimershophehr auf Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit.


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