Pondìlí 21. srpna 1848

falsches Geld, eine falsche Wissenschaft, und auch ein falsches Leben, ein Leben, welches preisgegeben ist jedem herankommenden Stoße, wenn in einer Geldkrisis sich etwas ereignet was den Staat erschüttert. Ich glaube daher, daß es vorzugsweise. wichtig wäre in jetziger Zeit, daß wir eine reelle Münze hätten, und das kann nicht Metall sein, denn wenn jetzt die Staatsschulden oder die Noten der Nationalbank gegen Metall umgewechselt werden sollten, glaube ich, werden wir schwerlich den Schatz finden, der dieß bewerkstelligen könnte. Ich glaube vorzugsweise, wir brauchen eine Boden, Produkten und sogar Personenmünze, und Familien und Gemeinden, denen der Staat vorstrecken könnte. (Ruf zur Sache.)

Präs. Es scheint, daß diese Bemerkungen nicht zur Sache gehören.

Abg. Faschrank. Das ist sehr zur Sache gehörig. (Mehrere Stimmen: Nein! Andere: Ja! Fortfahren!) Ich glaube, das gehört zur Sache, wenn ich ein falsches System angreife, gehört es hierher; ich habe auch um gütige Nachsicht gebeten, ich bin kein Redner, ich bin nur ein Kritiker, und würde mir erlauben, den Bericht vom Ausschusse der Finanzen in seinen einzelnen Theilen zu kritisieren.

Daß wir die Gefahr des individuellen und Staatsbankrotts vor uns haben, ist ganz richtig; doch es handelt sich meines Erachtens im Finanzministerium weniger um die buchhalterische Richtigkeit der Ziffern von Einnahmen und Ausgaben, oder vielleicht um eine gute Finanzwirtschaft, als vielmehr um eine echte Finanzwissenschaft, diejenigen Fonds zum Wohle der Staatsbürger zu schaffen, daß ihnen die Mittel zur Befruchtung ihrer Arbeiten auf eine Weise geleistet werden, bei der die Freiheit des Menschen bis ins Innerste gewahrt wird; denn meiner Überzeugung nach kommt dem Finanzkünstler die hohe Macht zu, die Materie moralisch zu machen. Bis jetzt haben wir eine elende Finanzherrschaft und höchstens eine gute Wirtschaft, aber durchaus keine Finanzkunde, wie man den Menschen von Abgaben befreien kann. (Liest aus dem gedruckten Berichte des Finanzausschusses Seite 2 den 2. Absatz.) Dieß glaube ich verneinen zu müssen, daß man in einem durch Krieg verheerten Lande Hilfsquellen finden wird, um die unversehrten Provinzen zu schonen, dieß hielte ich für Barbarei, und um so mehr im gegenwärtigen Augenblicke, wo es heißt, daß es in Österreich seinen Befreier erhalte. (Liest Seite 2 den 2. Absatz.) Die Benützung des Staatskredits, dieß ist mir, ich bitte Sie, geehrte Herren, um Verzeihung, rein lächerlich, und ich muß mir die Frage erlauben, zu wem soll dieß ehrenwerthe Haus hier um Credit gehen, etwa zur k. k. privilegierten Privatnationalbank oder zum Stockjobber, oder zum Fabrikanten Liebig, der wegen Mangel an Münze dem Vernehmen nach seine eigenen Privatnoten emittiert hat, durch welche Veranlassung man vieles lernen konnte? (Liest weiter.) Ja wohl, darum muß dieses Engstem geradezu umgekehrt werden. (Liest weiter.) Ich leugne und protestire zur Ehre dieses Hauses, nachdem der Herr Finanzminister erklärt hat, daß wir Hypotheken hätten, um darauf Schulden machen zu können, daß wir als souveraines Volk um Credit den Privaten anflehen sollen, und noch dazu gegen Hypotheken! Wir haben nach der Erklärung des Ministeriums, daß man die geistlichen Güter verpfänden könne und wolle, so viel Hypothek, um augenblicklich die sogenannte Nationalbank gegen angemessene Entschädigung abzufertigen, selbe in die Regie des Staates zum wahren Wohl des Land, Handels und Gewerbsmannes zu übernehmen, und eine wertevolle und das Metall selbst im vollsten Maße übertreffende Grund, Bodenrund Produktenmünze in Umlauf setzen zu können. (Liest Seite 3 bis: "und durch die sorgfältigste Verminderung des Staatsaufwandes.") Dieß wurde im jetzigen Momente ohne einer Radikalcour den Staat nur noch mehr erschüttern. (Liest aus dem Vortrage des Finanzausschusses Seite 3, Absatz 2: "Der Credit der Nationalbank... und der Industrie vorbehalten werden.") Meine Herren! Sie werden mir erlauben, daß ich diese Bemerkungen des Ausschusses gleichsam als einen Probierstein betrachte, ob dieses Haus die nöthige moralische Kraft in sich trägt, nicht nur allein das Wort, die Freiheit, die Idee, sondern auch das Fleisch, die Materie, in Kraft zu fetzen, dos heißt, die Freiheit im wahren Sinne zu schaffen und das echte wahre Eigenthum personifizieren zu helfen. (Liest weiter Seite 3, Absatz 3.) Das alte machiavellistische Princip leuchtet in diesem Satze bei jedem Worte durch, so daß es aus Schonung für die Sache keine Erörterung von meiner Seite zulässt. (Liest Seite 4 — Absatz 2: "Entschieden muß der Ausschuß...........Erfüllung ihm immer heilig ist.") Es freut mich, daß der Ausschuß, nachdem er keinen Reformantrag gestellt hat, anerkennt, daß von der Hypothek zur Rettung des Staates und behufs seiner Freiheit nichts mehr vor der Hand verwendet werden soll. (Liest watet: "In Staats — Einrichtungen... eher geschwächt werden könnte.") Vertrauen auf die Kräfte Österreichs ist ein wichtiger Moment, die Vertheidigung aber erkläre ich zur Ehre unserer Versammlung als total unhaltbar, und das Wort eines Menschen oder einer Nation ohne die entsprechenden zweckmäßigen Thaten gab noch nie einen festen Glauben und des falschen haben wir bereits hinreichend. (Liest weiter: Seite 4, Absatz 2: "Ihr Ausschuß hat sich bei der Berathung.....in das Ausland aufzuheben.") Dieß alles ist bloß Beweis für die Richtigkeit, daß das bestehende System der alten Politik, der Kellerjustiz und dein falschen Eigenthums, der falschen Wissenschaft und dem falschen Gelde angehört. (Liest weiter Seite 5, Absatz 5: "Endlich hat sich ihrem Ausschüsse die Überzeugung aufgedrungen.... sowie ihrer Beziehungen zum Staate zu unterziehen.") Von der gehörigen Lösung dieser Frage hängt das Wohl und Wehe des Staates und seine Fortentwicklung ganz allein ab. (Liest weiter Seite 6: "Fünftens. Die benötigte.... herbeizuschaffen.") Durchaus nicht, denn dieß wäre eine Schmach. (Liest weiter Seite 6: "Achtens. Der Reichstag.....zu richten ist.") Dieses wäre meines Erachtens auch schädlicher, als wir wegen Mangel an Mitteln mit gar keiner Nation concurriren können. (Liest: "Zehntens. Dem Ministerium wird zugleich der Wunsch.....aufzuheben.") Wenn mein Vorschlag durchgeführt und die neue Wirtschaft eingeführt wird, dann mögen sich die Ausländer unsere Münzen holen, unser Credit würde sich nur dann glänzender erheben. (Liest: "Elftens. Der Reichstag.....in denselben zu Stande zu bringen".) Sehr wichtig und höchst zweckmäßig, insbesondere, wenn die ganze Revision vom Standpuncte des währen Rechtes geleitet wurde. Meine Herren! Sie sollten diese Puncte berücksichtigen, denn ich habe hier eine große Sammlung einzelner Finanzpläne, die alle dieses bestätigen, insbesondere habe ich hier den Entwurf eines Finanzsystems für Ungarn, der ganz die Wahrheit dessen, was ich gesagt habe, bestätiget, er lautet folgender Maßen: (Der Herr Sprecher will diesen Entwurf vorlesen, wird aber durch Unruhe der Versammlung daran gehindert.) Nachdem man diesen Vorschlag, den ich nur zur Prüfung, daß mein System ein richtiges ist, vortragen wollte, nicht mehr hören will, so glaube ich den Gegenstand genüg erläutert zu haben. Abg. Brestel. Ich will Sie nur im Kürzen auf den eigentlichen Gegenstand zurückführen, der unserer heutigen Verhandlung zu Grunde liegt. Es handelt sich durchaus nicht um ein neues Finanzsystem, es handelt sich durchaus nicht um die Regulirung unseres neuen Staatshaushaltes, denn diese fordert die größte, reiflichste Überlegung, die sorgsamste Beachtung aller einzelnen und Gesamtinteressen, so daß es ganz unmöglich gewesen wäre, binnen so kurzer Zeit eine Vorlage zu machen. Heute handelt es sich nur darum, Sorge zu tragen, daß der ganze Staatshaushalt nicht ins Stocken gerathe, in solang bis wir den neuen reguliert haben werden. Es handelt sich daher durchaus nur um provisorische Maßregeln. Wir erkennen durchaus nicht die Richtigkeit eines früheren Verfahrens, wir sind nicht gesonnen, das alte System fortzuführen, sondern es handelt sich um ein Provisorium, Vorsorge zu treffen, bis wir das neue System einzuführen im Stande sein werden. So viele schätzbare Bemerkungen früher gefallen sein mögen, so beziehen sie sich der Mehrheit nach nicht auf den Gegenstand, um den es sich hier handelt, und ich will selbst einige kurze Bemerkungen machen, da nun theilweise gegen den Ausschussbericht Einwendungen gemacht hat, und ich selbst Mitglied dieses Ausschusses bin, und zwar hat man die Haupteinwendung erhoben, daß der Ausschuß sich gegen eine Hypothek und für Kasseanweisungen erklärt hat. Meine Herren! Der Ausschuß hat sich einfach gegen jede Hypothek erklärt, aus dem praktischen Grunde, weil, wenn wir auch ein Anlegen mit Hypothek creiren, es nicht vorteilhafter ausfallen wird als ohne Hypothek. Das ist das praktische, durch die Erfahrung nachgewiesene Factum, welches sich hauptfachlich bei Gelegenheit der letzten Kasse Anweisungen, bei welchen die Saline Gmunden als Hypothek gegeben wurde, herausgestellt hat. Sie wurden doch nicht angenommen, weil sie einen zu geringen Curs im Verkehr hatten; das ist ein Factum. Wenn wir nun mit Hypothek ein Anlehen nicht vorteilhafter abschließen können, als ohne Hypothek, warum sollten wir uns die freie Disposition über die Staatsgüter benehmen? Es hat seinen Grund einfach darin: soll die Hypothek einen Werth haben, so muß am betreffenden Verfallstage die Hypothek einlangen und gerichtlich auf die Hypothek Beschlag genommen werden können. Sie sehen, gegenüber dein Staate ist eine solche Klage nicht gut möglich, und das ist die Ursache, warum auf die Hypothek kein besonderer Werth gelegt wird. Es würde der Ausschuß sehr gefehlt haben, wenn er in eine Hypothek eingewilligt hätte zu einer Zeit, wo es möglich ist mit Benützung des Staatskredits auf eine andere Weise Geld zu erlangen, da man sich dieses für den Fall der äußersten Noth aufheben muß, wo nicht durch Anlehen, sondern durch den Verkauf Gelder zu erzielen wären; aber man würde gefehlt haben, sich im gegenwärtigen Augenblicke die Dispositionen dieser Güter zu nehmen, und ich sage, es wäre ganz zwecklos, weil wir gar nichts oder so wenig damit erzielen würden, daß es gegen den Verlust der freien Disposition vollkommen verschwindet. — Auf die Bemerkung eines früheren Herrn Redners muß ich mich zugleich darauf berufen, daß wir nicht damit sagen wollten, als ob der Staat nicht das Dispositionsrecht über die geistlichen Güter hätte; wir haben uns nicht im mindesten darin eingelassen, und ich betrachte das Dispositionsrecht als vollkommen zu Recht bestehend, ich betrachte die geistlichen Guter schlechthin als Staatsgüter; aber es handelt sich nicht darum: haben wir ein Recht darauf oder nicht? sondern: liegt es in unserem Interesse über die Güter zu disponieren? Man hat auch über die Einlösung der Banknoten und für ihre Sicherstellung gesprochen, daß die Bank die Barzahlung aufzunehmen im Stande ist. Allerdings ist das eine der wichtigsten Sorgen, denn davon hängt unser öffentlicher Credit ab, aber das ist eine Sache, auf die wir jetzt unmöglich eingehen können. Wie gesagt, die ganze Maßregel ist nur ein Provisorium, erst bei der definitiven Regelung des Staatshaushaltes wird es sich darum handeln, welche Maßregel wir ergreifen, um den Gesammtcredit, also auch den Credit der Bank, die auf den Credit des Staates dasitzt ist, zu regeln. Eine feierliche Erklärung, die man auch proponirt hat, die hohe Versammlung sollte die gesamte österreichische Staatsschuld anerkennen, halte ich für überflüssig, denn meines Erachtens versteht es sich von seiest, daß der Staat die einmal überkam meine Schuld zu zahlen verpflichtet ist. Wir aber müssen berücksichtigen, daß wir nicht allein zur Zahlung dieser Schulden verpflichtet sind, diese Schul den sind nicht allein für die auf dem hohen Reichs' tage vertretenen Länder contrahart worden, fondein auch für andere Länder, theils für die italienischen Provinzen, theils für die Länder der ungarischen Krone, die mit uns gemeinsam verpflichtet sind zu zahlen, und wir können keine Erklärung geben, aus der man folgern könne, daß man diese Länder von der Bezahlung der auf sie entfallenden Quote an der Staatsschuld entbinde. (..Beifall.) Was den §. 7 der Kommission betrifft, der die Aufforderung enthält, daß man die Kräfte der wiederbesetzten Provinzen zur Bestreitung des erhöhten Militäraufwandes benutzen solle, so wurde nicht gemeint, daß man sie brandschatze, daß man förmliche Kriegschontributtonen erheben solle, sondern der Sinn dieses Satzes war der, daß man die regelmäßigen Einnahmen, die aus dieser Provinz kommen, herbeiziehen möge, die auch, da sie eine der reichsten der Monarchie ist, wesentlich genügen dürften zur Bestreitung des Militäraufwandes in den dortigen Gegenden. (.Beifall.) Zuletzt habe ich noch eine Sache zu bemerken, die mich persönlich betrifft. Ich war derjenige, der sich gegen alle und jede Benützung der Nationalbank erklärt hat, und ich glaube mich auch durchaus jetzt noch nicht dafür erklären zu können, daß dem Ministerium ein wenn auch noch so beschränkter Credit bei der Nationalbank eröffnet werde; denn, wie ein Redner vor mir bemerkt hat, haben wir 194 Millionen Banknoten im Umlauf, und das ist für unsere Verhältnisse eine sehr bedeutende Summe. Wenn man auch berücksichtiget, daß sie in Ungarn kursieren, so muß man auch Rücksicht nehmen, daß gegen die letzte Zeit Noten vom ungarischen Ministerium ausgegeben worden sind, und in diesem Falle entfallen für Österreich nicht 194, sondern 200 Millionen, eine bei unseren jetzigen Verhältnissen gewiß höchst bedeutende Summe. Ich muß sagen, ich wurde es vorgezogen haben, wenn man lieber Casseanweisungen mit einem Zwangskurs ertheilt hätte, nämlich, wenn wir einfach erklärt hätten, daß die vom Finanzministerium auszugebenden Cafeanweisungen von den Privaten in denselben Fällen angenommen werden müssen, in welchen sie zur Annahme von Banknoten verhalten sind. Ich glaube, dadurch wird Niemand in seinem Rechte gekränkt, denn der Credit der Bank beruht wesentlich auf dein Kredite des Staates, und ist nur dadurch sicher, daß die Schuld des Staates an die Bank sicher ist. Die Cafeanweisungen sind in demselben Verhältnisse als sicher zu betrachten wie die Banknoten, und da sie noch den Vortheil haben, daß sie dem Besitzer fortwährend Zinsen tragen, so wird jeder lieber eine solche Cafeanweisung nehmen, als eine Banknote, wenn er weiß, daß er sie jeder Zeit einzubringen im Stande ist. Ich habe mich daher gegen den Beschluß der Commission erklärt, und wäre dafür, daß man dem Finanzministerium Gelder nach dem bringenden Bedarfe dadurch verschaffe, daß man erkläre: die Privaten sind zur Annahme der verzinslichen Cafeanweisungen in denselben Fällen verpflichtet, in denen sie zu der Annahme von Banknoten verpflichtet sind. Dadurch erreichen wir das, daß wir erstens Casseanweisungen zu einem geringeren Zinse ausgeben können, was dem Gesammtstaate zu Nutzen kommt, wahrend sonst im gegentheiligen Falle die Zinsen ganz allein der Bank, einem Privatinstitute, zu Gute kommen würden. (Beifall.)

Präs Es dürfte vielleicht noch ein Redner die Rednerbühne betreten; es ist zwar heute die Sitzung um 5 Uhr Nachmittag, aber ich glaube, ein Herr Redner durfte noch sprechen. Ich ersuche den Abg. Neuwall.

Abg. Neuwall. Meine Herren, mit wenigen Worten nur werde ich Ihre Geduld und Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen. Es ist die Sache so erschöpfend behandelt und von allen Seiten so beleuchtet worden, und das Eine geht sicher hervor, daß die Staatsverwaltung, um in allen Zweigen nicht ins Stocken zu gerathen, unumgänglich nothwendig und sobald als möglich den Betrag von 20 Millionen braucht. Es kann sich also nur darum handeln, denselben schleunigst herbeizuschaffen. ich glaube die Finanzwissenschaft ist durchaus keine abstrafte, sie muß auf sicheren Daten beruhen, sie muß nach den Verhältnissen des Staatskredites, und des Geldmarktes geordnet werden; allein da jetzt diese Finanzoperation vorgenommen werden soll, so wird es das geeignetste sein, zu sehen, was ist in Nachbarländern geschehen, und wie haben diese getrachtet sich die nöthigen Geldmittel zu verschaffen? Sehen wir auf Preußen; Preußen, welches nur eine Staatsschuld von 140 Millionen hat, eine Staatsschuld, die nicht mehr ausmacht, als eine gewöhnliche zweijährige Staatsrevenue, während sie in Österreich eine siebenjährige Revenue ausmacht, so sehen wir, daß Preußen, um schnell zu Geld zu gefangen, bei seinen verhältnismäßig gegen uns brillanten Verhältnissen, sich bemüßigt gefunden hat, das Anlehen durch offene Konkurrenz zu bewerkstelligen, das sich hinter ein Zwangsanleihen gestellt hat. Der Erfolg war brillant, in Kurzem waren größere Sumirien gezeichnet und eingeflossen als die Staatsverwaltung bedurft hat. Dieser Fall ist analog mit dem unseren, und ich glaube, daß dieses Mittel das zweckmäßigste und angezeigteste wäre; und trenn Preußen so einen scharfen, so energischen Schritt gemacht hat, so können wir, die wir das Geld noch viel nötiger haben, unmöglich dahinter zurückbleiben, ein Anlehen zu einem bestimmten Curfe mit verhältnismäßig vorteilhaften Bedingungen der allgemeinen Concurrenz auszuschreiben, bis zu einem gewissen Termine wo es gebleckt sein muß, daß aber der Abgang davon nach Modalitäten wie in Preußen im Wege eines Zwanganflehens herbeizuschaffen sei, (Bravo.)

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß sich als Redner, und zwar für den Antrag, noch die Abg. Söhnen, Lasser, Dylewski und Szabel einschreiben ließen, dagegen aber Smolka. Nun die Sache ist dringend; es handelt sich darum, ob die Debatte morgen oder heute fortgesetzt werden solle.

Ein Abg. Damit sich nicht noch mehr Redner einschreiben lassen, beantrage ich den Schluß der Debatte.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß nach der Sachlage der Schluß der Debatte schwerlich ausgesprochen werden dürfte, indem der Antragsteller angegangen worden ist, daß er jeden einzelnen Absatz einen nach dein anderen vortrage, von dem Antrage, welcher den Gegenstand der übrigen Debatte bildet, sonst würden wir den Anforderungen der Geschäftsordnung nicht entsprechen, daß ein jeder Antrag, welcher aus mehreren Puncten besteht, Satz für Satz abgelesen und vorläufig in Berathung zu ziehen sei.

Abg. Rieger. Die Herren werden sich alle erinnern, daß bei der Wahl des Finanzausschusses nicht nach der Regel vorgegangen werden konnte. Im Drange der Umstände hat man es für nöthig gefunden, einen Finanzausschuss aus den Sectionen zu wählen, ohne daß man in den Sectionen den Entwurf des Finanzministeriums in Berathung nehmen konnte. Ich glaube, es wäre jetzt die Aussicht, das was wir früher versäumt haben nachzuholen. In diesem höchst wichtigen Gegenstande, glaube ich, sollten wie uns nicht überstürzen. Wir alle, meine Herren! haben in finanzieller Sache zu wenig Erfahrung; wir haben zu wenig Kenntnisse, indem unsere Vergangenheit nicht geeignet war, solche zu erwerben.

Ich glaube, wir müssen durch gehörige Erwägung und durch Fleiß das ersetzen, was uns in dieser Angelegenheit an Kenntniß fehlt. Ich glaube, der Vorschlag des Finanzministeriums ist ein Gesetzentwurf, und zwar ein Gesetzentwurf um so mehr, daß er das Princip ausspricht und involvirt, worüber wir nicht so leicht hinweggehen können. Da er ein Gesetzentwurf ist, so muß er, bevor es zur Abstimmung kommt, dreimal gelesen werden. Ich glaube wir sollten die Zeit zwischen der dreimaligen Lesung damit ausfüllen, daß wir diesen Antrag an die Sectionen weisen, damit jedes Sektionsmitglied im Stande sei, sich genau in dieser Angelegenheit zu instruieren, und erst dann hier später seine Stimme abzugeben. Dadurch erreichen wir, daß wir erst nach reiflicher Erwägung und Überlegung zur Abstimmung kommen, und nicht geradezu in den Tag hinein, ohne die Sache früher gehörig geprüft zu haben. Das ist meine Ansicht.

Präs. Nun hat der Abg. Lasser das Wort.

Abg. Löhner. Ich glaube der Herr Finanzminister wird darüber am besten Auskunft geben. Finanzminister Krauß. Ich habe den Antrag, über welchen gegenwärtig berathen wird, vor mehr als 14 Tagen überreicht, und ich glaube, daß doch hinreichende Zeit gewesen wäre, sich mit dem Innern desselben und allem demjenigen bekannt zu machen, woraus der Antrag beruht. Ich glaube auch nicht, daß der Antrag, der gestellt worden ist, und wie ihn dann auch die Commission umgestaltet hat, ein Gesetzentwurf ist. Gesetze müssen allgemein kündgemacht werden; allgemein verbindlich sein. — In allem dem, was das Finanzministerium und überhaupt das Ministerium bisher von der hohen Versammlung in Anspruch genommen hat, ist nichts gelegen, was eine allgemeine Verbindlichkeit der Staatsbewohner in sich schließen würde. Es ist ein Vertrauensvotum, welches durch die Noth geboten, in Anspruch genommen ist; alle diese Verhandlungen würden eine ganz andere Richtung genommen haben, wenn es mir möglich gewesen wäre, den Staatsvoranschlag gegenwärtig schon vorzulegen. Das fühle ich am tiefsten, und bedaure es am meisten; es ist aber ein materielles Hinderniß, und das besteht in der Beschaffenheit der Arbeit selbst. Was konnte ich nun also anders thun, nachdem die Zeit drängte, als von der hohen Versammlung diejenigen Ermächtigungen zu erbitten, ohne welche es unmöglich ist, in constitutionellen Formen den Dienst in Ordnung zu erhalten, und darauf aufmerksam zu machen, wie bringend es ist, daß dieser Gegenstand bald zur Erledigung komme? Unsere Finanzeinrichtung ist so beschaffen, daß gegen Ende des Monats die Dispositionen für das ganze Land getroffen werden müssen, es müssen die Dotationen an die einzelnen Kassen ergehen, und wenn dieß nicht erfolgt, tritt Stockung im Dienste ein. Ich bin in einer solchen Lage, daß ich unumgänglich von der hohen Versammlung ermächtiget werde, den Credit zu benützen, und würde mir dieß versagt, so wäre ich nicht im Stande den Dienst in Ordnung zu führen, oder ich müßte — wozu ich mich durchaus nicht verstehen könnte — auf inconstitutionelle Art vorgehen. Ich habe bisher keine Einleitung getroffen, die nicht streng constitutionell gewesen wäre, und eben deßwegen halte ich uns nicht berechtigt, irgend eine Verfügung zu treffen, die sich entweder auf den Staatskredit bezieht, oder eine Belastung der Nation, solange die hohe Kammer hier vereiniget ist, ohne Ihre Zustimmung zu veranlassen. Aus diesem Grunde muß ich mich auf die wie detholle Bitte beschränken, daß der Gegenstand schlau neigst entschieden werde; ohne dieser schleunigen Entscheidung ist die Ordnung des Dienstes in Gefahr. Einer der Herren Redner hat mir zur Last gelegt, daß ich den Entwurf nicht früher vorgelegt habe. Ich habe, wie schon bemerkt, vor mehr als vierzehn Tagen es gethan, aber die hohe Versammlung ist noch nicht so lange versammelt, daß ich gleich in den ersten Tagen es hätte thun tonen. Dazu kommt noch eine andere Betrachtung, daß alle diese Maßregeln sehr innig zusammenhängen mit dem Zustande der Verhältnisse in Italien. Gestalten sich die Verhältnisse in Italien besser, so werden die zu er greifenden Maßregeln von einer anderen Art sein können. Nun zur Zeit als gerade die hohe Versammlung zusammentrat, war uns bekannt, daß in Italien größere Kriegsunternehmungen vorbereitet und ausgeführt werden. Als die hohe Reichsversammlung zusammen trat, war der Krieg in Italien noch in vollem Gange, es mußten damals noch große Kriegsrüstungen vor bereitet weiden, und man konnte sich damals noch nicht der Hoffnung hingeben, daß der Krieg schnell beendet werden würde. Hätte ich daher damals den Antrag auf Eröffnung eines außerordentlichen Kredits einbringen müssen, wäre ich gezwungen gewesen, viel größere Summen anzusprechen als es jetzt der Fall ist. Weil eben zu der Zeit die Vorbereitungen getroffen waren, um die Offensive in Italien zu ergreifen und Hoffnung auf entscheidende Ergebnisse geschöpft werden konnte, glaubte ich noch einige Zeit zuwarten zu sollen, und ich bin dadurch in die Lage gefetzt worden, nur einen mäßigen abgegrenzten Credit von der hohen Reichsversammlung in Anspruch nehmen zu können. Dieß war der Grund, warum ich nicht gleich in den ersten Sitzungen diese Vorlage gemacht habe; und ich wiederhole daher meine Bitte, daß dieser Gegenstand baldigst zur Entscheidung komme.

Abg. Pillerasdorf, Ich erlaube mir zu bemerken erstens liegt nicht ein Gesetzentwurf, weder von Seite des Ministeriums noch vom Finanzausschüsse vor, sondern es ist ein Antrag vom Ministerium auf die Bewilligung eines Kredits gemacht worden, und die Beschlüsse, welche als Erklärung über diesen Antrag gefaßt worden, find Gegenstand der Berathung des hohen Reichstages. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung verpflichten keineswegs den Gegenstand als Gesetzentwurf zu behandeln, Ebenso ist der Herr Abgeordnete im Irrthum befangen, daß der Gegenstand nicht in den Abtheilungen berathen worden sei. Nach der Geschäftsordnung muß jeder Gegenstand daselbst berathen werden, und das ist auch geschehen, denn man ist erst zur Wahl des Ausschusses geschritten, nachdem der Gegenstand berathen wurde. Die gewählten Abgeordneten der Abtheilungen waren in Folge dieser Wahl verpflichtet, dein Finanzausschüsse das mitzutheilen, was in dieser Abtheilung geschehen ist. So ist auch in allen Abtheilungen vorgegangen worden, und denselben ist eben so von ihren Abgeordneten das Ergebniß der Berathungen des Finanzausschusses vorgetragen worden. Ich habe noch gewünscht, die Abtheilung von der neuen Modification ihrer Anträge in Kenntniß zu setzen, und nur weil die Sitzung heute um eine Sturöde früher begann, konnte es nicht geschehen. Es unterliegt keinem Zweifel, lass eine reife Prüfung vorausgegangen ist, und daß die Versammlung in der Lage sein wird, über diesen Gegenstand mit voller Kenntniß zu urtheilen. Präs. Abg. Lasser hat das Wort. Abg. Lasser. Ich wünschte nur, daß heute die Fortsetzung der Berathung beschossen werde. Präs. Abg. Jonak hat das Wort. Abg. Jonak. Ich unterstütz: den Antrag des Abg. Sasser.

Präs Abg. Brestel hat das Wort.

Abg. Brestel. Ich wollte ganz einfach bemerken, was ein Redner vor mir bemerkt hat, daß es kein Gesetzentwurf, sondern bloß ein Vertrauensvotum fei, wobei nur ganz einfach ein Beschluß der Kammer erfordert würde; jetzt aber die Verhandlung fortzusetzen, würde ich nicht für ganz passend halfen; doch glaube ich, daß die Geschäftsordnung nicht so dringend fei, daß wir nicht heute Nachmittag mit diesem Gegenstande fortsetzen könnten; haben wir schon 14 Tage auf die Geschäftsordnung gewartet, so kennen wir noch mehrere Tage warten.

Präs. Abg. Szabel hat das Wort.

Abg. Szabel. Für diese Frage verzichte ich aufs Wort.

Abg. Borrosch. Ich wollte bloß sagen, das ich bereits vor drei Wochen einen finanziellen Antrag habe vorlegen wollen, um der entsetzlichen Gelbnote, welche in den Fabrikbezirken herrscht, und dem Ruine der Industrie durch Abstellung jener nachtheiligen Maßregeln abzuhelfen, welche in der letzten Zeit des abgelaufenen Staatsregimentes hervorgerufen wurden.

Ich wollte nur, da jede Debatte sollte abgeschnitten werden, wenn ich recht verstanden habe, ohne daß ich irgendwie die schnelle Erledigung des Vertrauungsvotums zu verhindern beabsichtige (denn es handelt sich hier um den nervum rerum), jene Theile meines Antrages in die Debatte einzuflechten, welche geeignet sind, ohne im mindesten die jetzige Maßregel zu lahmen, wohltätig in jener Beziehung ein.. zuwirken, (Abg. Löhner will sprechen, wird aber vom Präsidenten unterbrochen.) Präs. Ich glaube, daß Sie ums Wort gebeten haben über die Zwischenfrage, da muß ich noch vor der Hand ".mehrere Anträge zur Sprache bringen: Der Antrag des Abg. Hein geht dahin, es möge die Verhandlung für geschlossen erklärt werden. Abg. Rieger wünscht, daß der Entwurf über diese Gegenstände vorläufig an die Abheilung zu verweisen sei, damit er dort noch besprochen werden könne.

Abg. Lasser. Ich ziehe meinen Antrag zurück.

Abg. Rieger Ich werde meinen Antrag gleichfalls in der Form zurückziehen, wie ich ihn gestellt habe, erlaube mir aber noch zu bemerken, daß man mir gesagt hat, daß das Vorliegende kein Gesetzentwurf sei; ich erlaube nur auch zu bemerken, es ist noch das Princip ausgesprochen worden, daß die Staatsgüter und besonders die Klostergüter als Hypothek gegeben werden können.

Abg. Löhner. Ich protestire gegen den Vorgang, ich protestire dagegen, daß Jemand spricht.

Abg. Riege r. Ich motiviere bloß meinen abgeänderten Antrag; ich glaube es ist das Princip ausgesprochen worden, daß die Klostergüter zu Staatszwecken verwendet werden können, also ist es ein wirkliches Gesetz, und es ist davon abzugehen, und nur für den Fall, daß die Berathung noch einen oder mehrere Tage fortdauern sollte, bitte ich auch daß dieser Gegenstand in den Sectionen zur Besprechung gelange, weil jene Section, deren Mitglied ich zu sein die Ehre habe, seit mehreren Tagen keine Sitzung gehalten hat, und jene Sitzung, wo die Ausschußmitglieder gewählt wurden, eine halbe Stunde dauerte. Für den Fall also, daß die Bereihung dieses Gegenstandes noch länger fortdauern sollte, beantrage ich, daß jeden Tag dieser Gegenstand in der Section zur Sprache gelange, was bis jetzt wenigstens in jener Section nicht der Fall war. Preis. Es ist ließ ein eventueller Antrag, falls die Ausschusssitzung stattfindet. Ich erlaube mir vor allem ändern den Antrag des Abg. H ein zur Sprache zu bringen; er geht dahin, daß die Debatte über den Hauptgegenstand selbst diesmal für geschlossen erklärt werte. Diejenigen Herren, welche diesen Antrag zu unterstützen wünschen, wollen aufstehen. (Der Antrag wird genügend unterstützt.) Da der Antrag genügend unterstützt wird, so muß ich ihn auch zur Abstimmung bringen. Diejenigen Hern, welche wünschen, daß die Verhandlung über den an der Tagesordnung stehenden Gegenstand, nämlich über den Bericht des Finanzausschusses, für geschlossen erklärt werde, wollen aufstehen. (Majorität ist dafür.) Daher dürften nur jene Herren noch sprechen, welche eingeschrieben sind. Ich glaube die heutige Sitzung dürfte jetzt zu beenden sein, und es wurde vom Abg. Brestel der Antrag gestellt, daß in der Abendsitzung statt der Lesung der Geschäftsordnung die Fortsetzung der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses erfolge. Ich bitte jene Herren, welche sich dafür aussprechen, dieß durch Ausstehen zu erkennen zu geben. (Majorität ist dafür.) Ich erkläre die gegenwärtige Sitzung für geschlissen. Die Abendsitzung ist um 5 Uhr. 

(Schluß der Sitzung um 1/3 auf 2 Uhr.)


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