Zukunft keinem Räuber das Geraubte abnehmen kann, wenn wir diese Lasten dem Bauer ließen oder eine Entschädigung geben möchten. Noch Eins meine Herren. Sie werben schön alle die Erfahrung gemacht haben, vorzüglich in unserem so erfindungsreichen Jahrhunderte, das jede Erfindung, jedes neue Ereigniß über ein Gewerbe, Geschäft oder eine ganze Classe von Menschen hereinstürzt und sie um ihren Erwerb und Brot bringt. Nehmen Sie, meine Herren, wer vergütet bei dem Kriegsereignisse dem Landmann und Gutsherrn seine Scheuern und Wirtschaftsgebäude, die in Feuer und Rauch aufgehen? seine Felder, die abgemäht und von den Rossen zertreten werden? Niemand trägt auf Entschädigung an, meine Herren. Ich will nur das einzige Beispiel anfuhren, von der großen Erfindung der Eisenbahnen, ich will nur den speciellen Fall anführen, die Wirthshäuser auf der Brunnerstraße. Es mögen einige Wirthe verdient haben, aber es sind auch unschuldige darunter gewesen, es hat Einer das Gasthaus mit 20000 fl. gekauft, aber in einem Jahre war es 5000 fl. Werth, und es waren hypothetirte Schulden von Gläubigern und Waisen darauf, und es ist von Niemand auf Entschädigung angetragen worden, aber (Beifall), wie ich gehört, hat man auf Entschädigung angetragen für die Postmeister, weil sie reicher waren, und Einzelne sollen, sagt Fama, 60000 st. bekommen haben. Wollen wir denn ebenso handeln? Meine Herren, die Revolution ist gewiß in Wien eine neue Erfindung in diesem Jahrhunderte, ein neues Ereigniß, und wer hat angetragen auf Entschädigung für die Arbeiter, welche aus den Werkstätten entlassen worden sind? Ist das Entschädigung, wenn sie mit 25 kr. täglich arbeiten, und sich für ihr Gewerbe unfähig machen für die Zukunft? Und wer hat angetragen, daß die Armen entschädigt werden, wie viele sind am Bettelstab. und nur ihr inneres Gefühl sträubt sich dagegen, daß sie betteln gehen; und wer hat darauf angetragen, daß die Gewerbsleute, die Wiener Bürger eine Entschädigung bekommen? Wer hat den Fabrikanten die zerstörten Maschinen entschädigt? Der gute Wille vielleicht von Einzelnen, aber ich habe nicht gehört, daß hier auf Entschädigung ist angetragen worden, und wir wollen die Reichen entschädigen? Wahrscheinlich werden auch die Banguiers entschädigt werden müssen, die durch die Geldcourse so viel verloren haben. Meine Herren, ich werde Ihren nur noch sagen, daß es auch noch unpolitisch wäre, wenn wir hier eine Entschädigung aussprechen möchten. Die Frage ist genau, und ich glaube, es wird mir Niemand widersprechen, daß die Kaste, der wir die Entschädigung zollen wollen, gewiß uns nicht freundlich gewinnt ist. Meine Herren, das ist ein schlechter Feldherr, der seinen Seinden die Munition ac. hingibt, wenn man auch sagt, er sei ehrlich, so sagt man auch, er sei dumm. Meine Herren, ich will Ihnen noch beweisen, daß es eine Unmöglichkeit ist, zu entschädigen. Wer soll entschädigen? Dem Bauer, wenn er entschädigt, geschieht durchaus keine Wohlthat, und wenn wir das Wort Entschädigung aussprechen, so gestehen wir zu, daß der Bauer verdient hat, ein Sclave zu sein, nach dem Rechtsprincip, so geben wir zu, daß er mit Recht unterdrückt war. Und wie könnte er entschädigen? In einem Zeitraume von 2030 Jahren, also mit Geld, daß er jährlich mehr zahlen muß als jetzt; die Naturalleistungen und Robot werden in Geld verwandelt. Wie kann er das? er leistet sie lieber in Natur, denn jeder hat doch manchmal einige Tage im Jahre, wo er frei ist, in denen er sie leichter abarbeiten könnte. Meine Herren, ich will Sie nur aufmerksam machen, wir reden nicht allein vom Bauer, vom Häusler, von Innleuten, die mit der Robot gedrückt sind, vorzüglich in meiner Provinz in Mähren. Ferner ist noch zu bedenken, wir haben auch Häusler, wir haben auch Innleute, die mit Robot gedrückt sind, vorzüglich in meiner Provinz, in Mähren. Schon seit Jahren, seit zwei, drei Jahren und auch schon seit länger verdient sich ein fleißiger, arbeitsamer Mensch in den Gebirgen täglich, meine Herren! 2 Kreuzer W. W., das ist factisch, meine Herren! es sind mehrere Herren in dieser Kammer, die mir Zeugniß geben könnten. Also 2 Kreuzer W W. das macht im Jahre 6 Gulden, wenn er nicht manchmal wo auf Taglohn um 4 Groschen arbeitet. Wie soll der die Entschädigung zahlen? Seine Robot beträgt jährlich 8, mit den Zinsüngen bis 9 Gulden. Repartiren Sie dies und schlagen Sie es zu Capital an, wie viel wird er zahlen müssen und wo wird er es hernehmen? Das ist unmöglich. Man sage mir nicht, den Häuslern werden wir die Ablösung schenken, aber der Bauer muß zahlen. Wenn es Einer mit Recht gezahlt hat, so muß auch der Andere mit demselben Rechte zahlen. Und überhaupt, meine Herren, so viele Vorsprecher waren schon da und haben behauptet, der Bauer widersetze sich sogar der Ablösung ohne Entschädigung. Nun gut, ist das der Fall, so überlasse man es seiner Willkür, wir werden sehen, ob er sich dazu bequemen wird. Ich glaube schwer, und wenn es einer thut, desto besser; und überhaupt verliert ja der Grundherr nichts dabei, wie gestern ein Redner sehr schön behauptet hat, er habe die Schuldigkeit genossen, er habe aber dafür Pflichten zu erfüllen gehabt, z. B. er mußte seine Unterthanen unentgeltlich curiren lassen. Diese Pflichten fallen ab, also müssen auch diese Lasten, die der Unterthan gegen ihn zu leisten hat, gänzlich abfallen. Auch hat mein Vorredner gesprochen, daß wir hier Richter in eigener Sache sind. Meine Herren! wer war denn jetzt immer Richter in eigener Sacht? waren es nicht die Grundherren mit ihren Patrimonialgerichten? Ich sage offenherzig, nehmen Sie dem Grundherrn Alles, lasserste ihm die Patrimonialgerichte, und er ist in 40 bis 60 Jahren auf derselben Stufe, wo er heute gestanden ist. (Murren.) Es ist bekannt, daß in ihren Gemeinden vor 40 und 60 Jahren die Leistungen nicht die Hälfte betragen haben. (Ob! oh!) Sie haben von der Grundherrschaft Zuflüsse bekommen, die hat man ihnen weggenommen, aber auf den eigenen Rechten hat man immer festgehalten. Wenn man diese Ungeheuern Lasten, wo Einem, wie gestern ein Redner bemerkt hat, schon der Athem ausgeht, wenn man sie nennt, wie erst wenn man erst eine oder die andere durchgehen wellte, um zu sehen, wo denn eigentlich am meisten gedrückt wird. Ich schließe mich daher dem Antrage des Cajetan N a g e l e gänzlich an, der dahin geht: "Ich schließe mich dem Antrage des Herrn Kudlich an. Nur sollen alle unter welchem Namen immer gearteten Geld, Natural und Rustical Leistungen, Jagdrechte von nun an ohne Entschädigung aufzuhören haben, weil diese Bezüge ohnedies auf kein gesetzliches Recht gegründet, sondern nur mit Zwang und Gewalt den Unterthanen abgedruckt wurden. Ich trage auch an, daß über Hefen Antrag durch Namenaufruf abgestimmt werde." Denn, meine Herren! derjenige, der auch gegen das Volk stimmen wird, kann wohlgemuth sein, es wird es ihm verzeihen, anders wird es aber mit denen sein, die anders stimmen, und sollte ja etwas geschehen, so find ihre Köpfe doch noch mehr werth, als die Anatomie dafür zahlt. (Zischen. Ruf zur Ordnung.)
Abg. Borrosch. Ich bitte den Herrn Präsidenten den Herrn Redner zur Ordnung zu verweisen.
Abg. Bittner. Also ich excusire mich. Ich habe noch das Wort, mich zu excusiren, das habe ich gethan, und trete daher ab. (Beifall von der Linken, Zischen von der Rechten.) Sine Stimme. Ich mache aufmerksam, daß die Gallerie durch Beifall.
Präs. Ich muß die Vorschrift der Geschäftsordnung wiederholt in Antrag bringen, daß weder ein Beifall noch Tadel gezollt werden sei, daß somit die freie Verhandlung weder durch die Gallerten noch durch die Journalisten gestört werde. Der Herr Abg. Wiser ist zunächst an der Reihe, das Wort zu ergreifen.
Abg. W i s e r. Ich bin in derselben Lage, wie mein geehrter Herr Vorredner, daß ich zum Theile die Ansicht des Antrages des Abg. Kudlich theile, und zum Theile ihr nicht beistimmen kann. Da die Geschäftsordnung nicht erlaubt, über den Antrag zu sprechen, so mußte ich mich entschließen, gegen den Antrag zu sprechen. Das was ich gegen den Antrag zu erinnern habe, besteht darin, daß, wie schon mehrere Herren Vorredner in Erwägung gezogen haben, das Princip der Entschädigung nicht gleichmäßig mit dem principe der Abschaffung gestellt wurde, und daß nach meiner Ansicht, selbst da wo eine Entschädigung, beantragt wurde, von dem Zeiträume der Abschaffung der Gierigkeit bis zu dem Zeitraume Ausführung der Entschädigung stattfinde, keine Vorsorge getroffen worden ist. Es haben schon mehrere Herren Redner vom Herzen zum Herzen der hohen Versammlung gesprochen. Auch ich habe eben dasselbe gefühlt, ich habe mich ganz Ihnen angeschlossen und eben dieselbe Aufrichtigkeit getheilt, und ich möchte sagen, es ist mit schneidender Schärfe, mit durchdringendem Cynismus in dieser hohen Versammlung vorgetragen worden. Ich finde es auch ganz in der Ordnung, und es mögt die Stimme eines Jeden gehört werden, denn ich sehe voraus, daß ein Jeder in dieser hohen Versammlung das allgemeine Beste bewerkstelligen wolle. Ich glaube aber, daß ich diesem Gefühle nicht nachgeben muß; ich habe mir aber den Standpunct gestellt, daß man diesen Grundsatz nicht auf die Spitze treiben dürfe. Ich habe mir es zur Aufgabe gemacht: worauf Solle den eigentlich die ganze Frage beruhen? Und ich bin zurückgekehrt auf das, was mir als die Grundlage dieses Staates erscheine, und ich erkenne als die Grundlagen dieses Staates erstens die Familien und dann das Eigenthum. Es ist nach meiner Ansicht die Familie die. Duelle alles Eigenthums; das Eigenthum ist die Quelle aller Volkstugend; hinter dem Eigenthum erscheint der Fleiß mit seinem emsigen Händen. Die Absicht eines Jeden ist dahin gerichtet, Capitalien zu erwerben, nicht bloß des Egoismus halber, sondern nur der Familien wegen, um des Staates und — des allgemeinen Besten wegen. Ich sage daher, meine Herren! wer dieses Eigenthum angreift, der greift den ganzen Sinn an, welcher den Staat zu einem Ganzen verbindet, und im Gesamtvereine uns gleichsam durchglühen muß. Ich sage, das Eigenthum gleicht den Wässern, die so wohlthätig der Erde sind, und sich in einen Ocean vereinigen; sie durchsickern sie, die ganze Erde, um dann als reiner Duell hervorzugehen; sie nähren uns, vermehren unsere Beschäftigungen, und gestatten, uns und unseres Gleichen glücklich zu machen. Wer alle Quellen der Erde abgraben wollte, wer den Ocean ausschöpfen wollte, ich frage, meine Herren, würde der zu den Wohlthätern der Menschheit gehören? Und so sage ich, wie schon ein verehrter Herr Redner vor mir: Heilig sei das Eigenthum, und heilig bleibe es auch. Ich habe nun die Frage gestellt: sind die Gierigkeiten, um die es sich handelt, sind sie ein Eigenthum? Ich muß mich entschlossen und fest hierüber äußern: nach meiner Urüberzeugung find sie ein Eigenthum. Meine Herren! wir sind auf die Geschichte zurückgegangen, wir dürfen sie aber nicht zu Rathe ziehen; ich halte mich bei der Frage des Eigenthums an die Gegenwart, denn das Eigenthum ist eine Sache der Gegenwart und nicht der Vergangenheit. Ich habe mir es wohl überlegt, meine Erfahrungen sind mir dabei zu Hilfe gekommen; das Eigenthum dieser Gierigkeiten könnte mir nicht zweifelhaft sein, denn es wurde von den Berechtigten und von den Verpflichteten anerkannt. Man hat die Belastungen anerkannt, hat Güter Übernommen, man hat als Berechtigter die Güter gekauft, über die Zugehör sich erkundigt, und darnach den Preis gegeben. Was hat man von beiden Seiten gegeben? — Antwort: ein Eigenthum! — Und was für ein Eigenthum? — gerade das, was ich so hoch halte, nämlich das, was der Fleiß, die Thätigkeit zusammengelegt hatten. Der Landmann hat seinen Sparpfennig, den er seinem Schweiß abgerungen, als Preis der Sache gegeben. Der Andere, sei es nun Bürger, oder wie man ihn nennen wolle, den man als Capitalisten hinstellen mag, hat auch in der Mehrheit den Schweiß seines Fleißes, sein Eigenthum hingegeben, wag er oder seine Vorfahren errungen haben, und welches unter der Garantie der Gesetze auf jene gekommen ist. Diejenigen, welche gekauft haben, haben auf Grundlage der öffentlichen Bücher gekauft, die andern, die Verpflichteten, haben auf gleicht Weise, im Vertrauen auf die öffentlichen Bücher, übernommen. Der Bruder hat seine Geschwister nach diesen Grundsätzen hinausbezahlt, er hat das väterliche Gut vertheilt; er hat es geringer gegeben, weil die Last größer war, und wenn es jetzt der Last los werden sollte, ohne eine Entschädigung, ist sein Bruderherz nicht verpflichtet, den Geschwistern nachzuzahlen, was er ihnen damals nicht gegeben hat? Wenn es nun Eigenthum ist, wie ich meine Ansicht ausgesprochen habe, wird man meinen, daß ich starr und unterbitterlich dabei stehen bleibe. Nein! das ist nicht mein Gedanke; denn selbst das Recht, so heilig es ist, kann doch in seiner Ausübung mit Harte verbunden sein. Es gibt noch andere Rücksichten, als die des strengen Rechts. Ich sage nun, dieses Eigenthum ist mit unseren jetzigen Verhältnissen nicht mehr vereinbar, es muß umgeändert, umgemodelt werden zum Besten Aller, und insbesondere zum Besten des Landwirthes, welcher eine sehr wichtige Grundlage des Staates bildet. Ist dieß richtig, so bietet sich uns auch die Art und Weise der Entschädigung dar. Das hat mich auf die Frage der Entschädigung geführt, die ich als eine Anforderung der Gerechtigkeit anseht, als einen wesentlichen Schutz des Eigenthums, auf dem unser Staatswesen beruht. Wenn wir hier das, was uns als Eigenthum erscheint, mit einem Federstrich vernichten, so würden wir die Thätigkeit, den Fleiß des Volkes selbst entmutigen; denn wer würde es wagen, künftighin daran zu denken, sein Capital anzuhäufen und etwas zu erwerben, worüber in der Zukunft Zweifel entstehen und die Frage aufgeworfen werden könnte, ob dieses oder jenes Eigenthum mit dem Gesammtwohl verträglich ist. Wir haben in neuester Zeit, wo Erfindungen sich die Hände reichen, und in einer von selbst fortschreitenden Rette die Menschheit beglücken, wir haben gesehen, daß das Eigenthum, als eine nicht verträgliche Sache, theilweise angesprochen werden mußte, um diese Erfindungen zur Wohlthat der Menschen werden zu lassen. Ich frage, was würde man sagen, wenn wir das, was der Entwicklung entgegensteht, vernichten und konfisciren wollten? Ich muß auch bemerken, daß diese Eigenthumsvernichtung insbesondere jene Stande treffen werde, die durch ihren Fleiß dazu beigetragen haben, den Stand der Dinge durchzuführen, wie wir ihn jetzt finden. Was die Entwicklung des Volkes betrifft, so muß ich bemerken: ich selbst bin gewählt von den Bewohnern einer Stadt, und ich kann daher über die Landbevölkerung mit aller Festigkeit und Unparteilichkeit sprechen. Ich werde mich begnügen, die Provinz Oberösterreich zu berühren, die ich sehr genau kenne. In Oberösterreich gibt es neunzehnhundert Domesticalherren, also auch 1900 Berechtigte, die ihre Anforderungen zu stellen haben an jene Gierigkeiten, um die es sich hier handelt. Diese Dominien sind von einer Kleinheit, die unglaublich ist; sie sind von einem Betrage unter 100 st., und steigen bis zu einem Betrage von mehr als 100.000 st.; das Zahlungsverhältniß neigt sich jedoch für die kleinen Besitzer, denn unter sechzehnhundert der kleinen Besitzungen ist der Werth unter 50.000 st. Ich weiß, daß diese Dominikalbesitze sich mehr in den Händen von Bürgerlichen, als der sogenannten privil, Stände befinden; der Werth dieser gesamten Realitäten beträgt ungefähr nach den Einlagen 26 Millionen, von Fideicommiß 5 Millionen und Lehen 297.000, Allodien 9,500.000, die Gemeinden 8,342.000, Priesterschaft 3,409.000, und einige kleinere Einlagen ohne Werth. Ich frage nun, wen wirb diese Confiscation dieses Eigentums treffen? die Besitzer eines kleinen Vermögens, und die Gemeinden selbst. Ich muß bemerken, auf diesen Realitäten beträgt der Schuldenstand 5,600.000 st. C. M., wovon 6 Millionen unbelastet sind, und 7 Millionen auf 20 Millionen entfallen, also naht ein Drittheil dieses Vermögens belastet ist. Dieß ist der zweite Coefficient jenes Verhältnisses des Nachtheiles, das diejenigen treffen wird, die Capitalien angelegt haben, wovon sie leben. Ein weiterer Umstand ist der, daß in Oberösterreich ein großer Theil des Zehentes, ich möchte es behaupten und als gewiß hinstellen, und ich werde nicht viel fehlen, sich in den Händen des Landwirthes befindet, indem dort in sich tief erstreckender Eigenschaft ein Theil des Zehentes erliegt. Es ist weiter Sitte und Gewohnheit dort, daß Auszügler, alte Leute vom Hause abtreten, und Haus und Gut dem jungen Manne übergeben, daß diese zum Fortbetriebe, zu ihrem Lebensunterhalte sich derlei Zehent vorbehalten; es ist weiter häufig, und ich habe viele derlei Heirathsverträge in Händen gehabt, wo die Witwe als Witwengehalt sich nichts anders als den Genuß solcher Zehente vorbehält. Ich habe mehrere derartige Petitionen, die den hohen Reichstag um Schutz in dieser Beziehung angehen, überreicht. Ich bin überzeugt, daß durch jene Maßregeln, die alle Entschädigung dieser Gierigkeiten aufheben wurden, eine bedeutende Classe jener Menschen, die im Alter nicht in der Lage sind, sich zu erhalten, an den Bettelstab gebracht werden, indem sie dadurch das verlieren, um was sie durch das ganze Leben sauer gearbeitet haben, und nur auf die Gnade und das Mitleid ihrer Nebenmenschen gewiesen würden. Ich sage nun, ist es nicht eine gleiche Anforderung des Rechtes und der Freiheit, ist es nicht eine Forderung der Allen gebührenden Gleichheit, daß wir einem Theile so viel Mitleid und Gefühl schenken als dem andern? (Beifall.) Diese Grunde bestimmen mich, und haben mich auch bestimmt, so weit von dem Kudlich'schen Antrage abzugehen, als die Entschädigungsfrage nicht gleichen Schritt mit der Frage und der Bestimmung der Abschaffung dieser Gierigkeiten hält. Noch erübrigt mir, darauf einzugehen, daß ich dafür große Sorge habe, daß, wenn man auf die Entschädigungsfrage eingeht, und dieselbe ausgesprochen hat, in dieser Zeit als diese Frage behandelt wird, auch die Entschädigung factisch verweigert wird; die Folge desselben wäre natürlich für einen bestimmten Zeitraum; aber ich sage, es ist eben so gefährlich, auch nur einen Augenblick die Frage des Eigenthums zu vernichten, und so zu sagen, dem Volkswillen ein augenblickliches Vergehen zu billigen, als es traurig ist für die Berichtigten, die unter einem Schütze der Gesetze stehen, dennoch für eine Zeit diesen Schutz entbehren zu müssen. Wer leben will, für den ist dieses auch eine Lebensfrage. Es ist nicht genug, daß man ihm drei, sechs bis neun Monate hinhält, und er nichts von seinem Eigenthums bezieht; er will leben, und hat auch das Recht, etwas davon zu beziehen. Ich fasse daher das Ganze dahin zusammen, daß ich jedenfalls dafür stimme, daß das Princip der Entschädigung einen gleichen Schritt halte mit jenem der Abschaffung der Gebühren, und daß dafür gesorgt werde, daß in der Zwischenzeit, wo die Entschädigungsfrage noch nicht erledigt werden sollte, für die längere Dauer dennoch für die Berechtigten eine gerechte Vorsorge getroffen werde.
Abg. Schuselka. Ich würde meinestheils in dieser Frage auf das Wort Verzicht geleistet haben, um wenigstens, was mich anbelangt, diese Verhandlung, die sich wirklich ins Maßlose ausdehnen zu wollen scheint, abzukürzen, aber ich habe nach reiflicher Überlegung dieses Sachverhältnisses, einen Grund aufgefunden, der mich über diese Verhandlung, die ich sonst als eine völlig unparlamentarische beklagen muß, einigermaßen tröstet. Es ist dieß folgender Grund: Es liegen uns für die nächsten Sitzungen keine eigentlichen, unser Hauptwerk betreffenden Materialien vor, wir besprechen gerade ferner in dieser Angelegenheit vorläufig einen Gegenstand, der unser Hauptwerk, nämlich die demokratische Verfassung betrifft, die wir bauen sollen. Es erscheint mir zweckmäßig und nützlich, daß wir uns bei dieser, gleichsam eine Vorverhandlung bildenden Debatte, gegenseitig kennen lernen, daß wir den Überblick der Kräfte und Richtungen bekommen, die sich hier versammelt haben; es dürfte dieß für unsere künftigen schweren Arbeiten von wesentlichem Nutzen sein. Gehe ich nun in diese Sache selbst näher ein, so muß ich mir erlauben, auf das uns vorliegende Materiale, nämlich auf die so zahlreichen Verbesserungen und Zusatzantrage einen Blick zu werfen, und dann bemerke ich, ich glaube es aussprechen zu müssen, daß sich eine Unzahl von Anträgen sehr leicht in bestimmte Kategorien bringen läßt, und vielleicht schon früher hätte vom Präsidium gebracht werden sollen, damit die Verhandlung, die, wie mehrere Redner bemerkt, größtenteils eine confuse zu sein scheint, eine geordnetere und zu einem rascheren Ziele führende geworden wäre oder werden würde. Betrachten Sie einmal alle diese Anträge näher, so sehen Sie, daß ein nicht unbeträchtlicher Theil bloß auf die Stylisirung und Fassung der Anträge sich bezieht, und es befinden sich darunter ganz unerhebliche Anträge, die eigentlich gar kein Gegenstand einer Debatte hätten sein sollen, und die, hätte das Präsidium auch nur activ einschreiten wollen, auch für die Schlußfassung und Fragestellung hätten vorbehalten werden sollen. Der bei weitem größere Theil beschäftigt sich mit Gegenständen, welche der Kommission, über deren künftige Creirung wir gewiß alle einverstanden sind, und von Anfang an einverstanden waren, eigentlich hätten vorbehalten bleiben sollen, da es offenbar ersichtlich werden müßte, man könne auf diese Detailfragen hier in einer Vollberathung nicht eingehen, und es wurde die Verhandlung geradezu, ich spreche ein strenges Wort aus, lächerlich machen, wenn wir, wo wir uns über das Princip aussprechen wollen, noch speciell z. B. darüber abstimmen wollten, ob das Hirschheu, der Bienenzehent und ähnliches aufhören soll. Obwohl nun diese Gegenstande für die Antragsteller sehr wichtig sein können, so hätten sie doch von dem Präsidenten gleich in vorhinein der Kommission vorbehalten werden sollen, die sich mit den einzelnen Gegenständen wird beschäftigen müssen, um darüber an die hohe Kammer Bericht zu erstatten, worauf hier noch ein Mal darüber verhandelt werden wird. Trennen wir diese Anträge auf diese Weite, so bleiben lediglich als eigentliche Anträge in diesem Gegenstände diejenigen, die sich mit dem Principe beschäftigen, und da treten wieder drei Kategorien hervor. Eine Kategorie der Anträge will die sofortige Aufhebung aller aus dem Unterthänigkeitsverbande und ähnlichen Instituten entspringenden Lasten und Leistungen. Ein anderer, zwar kleinerer Theil, will zwar auch die Aufhebung, aber nicht die sofortige, sondern erst durch ein zu erlassendes Gesetz einzuleitende Aufhebung. Ein dritter Theil endlich trägt darauf an, daß diese Lasten sogleich, ohne Entschädigung, aufgehoben, und daß dieses sogleich ausgesprochen werden soll; ein anderer Theil, daß die Entschädigungsfrage der Commission vorbehalten, also schiebend erhalten werden soll. Ich glaube, daß es nicht vergeblich gewesen ist, wenn ich diese Bemerkung für die zukünftige Fragestellung vorausgeschickt habe. Über das Princip nun, darüber nämlich, daß diese Unterthänigkeitslasten aufhören müssen, sind wir, wie mehrfach erwähnt, allgemein einverstanden; allein so erfreulich das ist, so betrübend drängt sich darum doch für jeden, der die Verhandlung über diesen Gegenstand angehört hat, eine Erscheinung auf, die auch sonst im menschlichen Leben häufig tiefbetrübend auftritt, es ist nämlich die Erscheinung, daß ein gar so gewaltiger Unterschied zwischen dem Erkennen und lebhaften Empfinden des Guten und Rechten ist, und zwischen der thatkräftigen und allenfalls auch mit Opfern verbundenen Ausführung des erkannten Guten. Es tritt die Erscheinung hervor, die traurige, daß eine gar so breite Kluft ist zwischen dem edlen begeisterten Gedanken, und zwischen der That, die diesen Gedanken lebendig machen soll. Als dieser Antrag zuerst in die hohe Versammlung gebracht wurde, da sprachen sich Alle herzlich dafür aus, sie jubelten diesem Antrag zu; damals war eine wirkliche Weihestunde für den Reichstag; der Genius der neuern Zeit war eingekehrt, und gewiß nicht auf uninteressante Weise hat er sich das jüngste Mitglied dieser Gesellschaft auserkoren, um durch ihn zu sprechen und diese Worte zu Ihren Herzen zu bringen. Hätten Sie damals Ihrem ersten Gefühle praktische Wesenheit gegeben, so hätten Sie das Princip unmittelbar ausgesprochen und dann der ernsten Besonnenheit, der gesetzgebenden Weisheit Raum gegeben, unmittelbar darauf entweder das Ministerium aufgefordert oder eine Commission eingefetzt, um das Praktische dieser Sache in möglichster Eile vorzunehmen. So würden Sie Millionen befriedigt, und den schönen Eindruck auf Ihr Bewußtsein sich verschafft haben, während er jetzt gelehnt und herabgestimmt, und Jeder so weit herabgestimmt wurde, daß die erste Begeisterung fast verschwunden ist. Sie haben es nicht gethan; — Sie haben es beim Alten gelassen, und die edle That ist dem edlen Gedanken nicht gefolgt. Die Folge davon war, daß der Genius von Ihnen wich, und dagegen die beängstigenden Geister der alten Zeit vor Ihnen auftauchten, und Ihnen Besorgnisse und Drohungen zuflüsterten, die, wie wir heute gehört haben, so weit gehen, daß man furchtet, wenn wir in dieser Sache einen entschiedenen Schritt thun, würden wir die Gefängnisse eröffnen und die Räuber Diebe und Mörder herauslassen. (Beifall.) Das sind Schreckbilder, mit denen man in der schlimmen alten Zeit von der Freiheit abschreckte. Gott wollte es verhüten, daß wir in dieser neuen Zeit, wo wir ein neues Werk der Freiheit zu bauen berufen sind, uns durch solche Gespenster der Vergangenheit abschrecken lassen, zu thun, was das Herz uns als Recht, als Pflicht vorstellt. Das erste Hebel, welches sich im Laufe dieser ängstlichen Verhandlung von Tag zu Tag mehr herauf stellt, ist, daß man von der Voraussitzung ausgeht, es soll dein Bauer oder dem Landmann von uns eine Wohlthat erwiesen werden. Mehrere Redner haben dieß geradezu ausgesprochen, haben immer von wohlthätigen Geschenken gesprochen, die von diesem Saale aus dem Landvolke gemacht werden; es hat sich fast mit jedem Tage mehr hier in diesem Saale eine wahrhaft bureaukratische Stimmung geltend gemacht (von der Rechten: Oh! oh!), die darauf hindeutet, als ob wir hier als Behörde säßen, und sämmtliche Bauern mit Bittschriften vor der Thüre ständen. Es ist wirklich in dem Sinne gewirkt worden. Du Bauern sind hinausgeschoben worden. Man hat ihnen ganz nach dem alten Systeme gesagt: "Wartet noch ein wenig, kommt in vierzehn lagen wieder; das Verhältniß ist sehr schwierig, mir müssen es erst prüfen, das läßt sich nicht sogleich abmachen. "Gegen eine solche Auffassung muß entschieden protestirt werben, es handelt sich nicht um Wohlthaten, es handelt sich nur am die guten Rechte des Volkes. Sie haben die Volks Souveränität proklamier, und wir sind versammelt, um sie durch bleibende Gesetze zu schützen, und vor Eingriffen zu wahren. Nun bedenken Sie doch, meine Herren, daß gerade der Stand, von dem hier geredet wird, daß gerade der Stand des Landvolkes die überwiegend große Majorität des Volkes, des souveränen Volkes ausmacht, und diese überwiegend große Majorität des souveränen Volkes war bisher in einem ganz widerrechtlichen Zustande, unterthänig der bei weitem kleinern Minorität des Volkes. Unter solchen Verhältnissen also kann von Gnadenertheilung, von Geschenken nicht die Rede sein! Und wenn wir den gebildeten Ständen angehörend durch unsere hohen Bildung vielleicht etwas für das Landvolk thun können, wenn wir die Fürsprecher und Vertheidiger desselben sind können, so erweisen wir dem Volke dadurch keine Gnade, sondern erfüllen unsere Dankbarkeit diesem Volke gegenüber. — (Beifall.) Denn wenn es wahr ist, daß die gebildeten Stande die Blüthen vom Baume des Volkes sind, dann müssen wir uns der Wurzel erinnern, welche in schmutzigem Boden sich ausbreitet und uns ernährt. (Beifall.) Und so wenig als es Jemanden einfallen würde zu glauben, daß die Blüthe, indem sie blüht, der Wurzel eine Wohlthat erweise, sondern gerade umgekehrt, daß die im rauen Boden waltende und mit Füßen getretene Wurzel die Wohltäterin der Blüthe sei, (Beifall) eben so müssen Sie mir zu geben, daß das Landvolk, welches die Wurzel, die mit Füßen getretene Wurzel unseres Daseins ist, nicht von uns eine Gnade zu empfangen habe, sondern unsere Dankbarkeit. (Beifall.) Ich möchte mir erlauben, statt dieses in dieser Sache vielleicht etwas zu poetisch klingenden Gleichnisses ein anderes anzuführen, was unsere Stellung zum Landvolke deutlicher machen könnte. Wir Gebildeten befinden uns dem Landvolke gegenüber gerade in jener Siedlung, wie ein Sohn einer Bauernfamilie, den man in die Stadt geschickt, damiterstudire. So wie diese Familie sich Entbehrungen auferlegt, um ihren Sohn studiren zu lassen, weil sie sich freut, daß einer aus ihrem Haufe auf eine höhere Stufe der Bildung kommen soll, wie sie mit frommer Ehrfurcht auf ihn hinblickt, so arbeitet das Landvolk für uns Alle, verachtet auf alle höheren geistigen Genüsse des Lebens, damit wir für höhere Lebensaufgaben uns entwickeln und bilden können. (Beifall.) Wenn wir uns in diese Stellung denken, so werden wir uns erinnern, daß wir dem Volke dankbar sein müssen, und nicht vielleicht das Beispiel einzelner verworfener Söhne nachahmen dürfen, die wenn sie eine Kanzleifeder hinter dem Ohre stecken haben, auf den Stand, aus welchem sie hervorgegangen sind, mit vornehmet Geringschätzung herabblicken. Einen Theil dieser Undankbarkeit aber würden wir dadurch begehen, wenn wir hier, wie fast jeden Tag geschieht, den Bauer zur Geduld ermahnen, wenn gesagt wird: "Sie haben so längs gewartet, sie können auch noch länger warten. "Im Namen des Landvolkes, im Namen Derer, die ich vertrete, muß ich das Umgekehrte behaupten: Eben darum, weil sie solang gewartet haben, sollen sie nicht mehr länger warten! Es ist überhaupt, wenn wir nach den Ereignissen, die wir erlebt, und die uns hier versammelt haben, von Geduld sprechen wollen, so ist dieß höchst sonderbar, und es wäre etwas, wodurch wir unfern Ursprung verleugnen würden. Denken sie sich den Fall, wie ihn der Abg. Haimerl den Bauern sagt: sie sollen frei werden nach und nach; wie, wenn in den Märztagen den Wienern auch gesagt worden wäre: Habt Geduld, ihr sollt frei werden, ihr sollt Preßfreiheit bekommen, bis wir ein Gesetz gemacht haben; ihr sollt Volksbewaffnung bekommen, bis wir ein Gesetz gemacht haben, überhaupt Freiheit bekommen, bis wir eine Constitution gemacht haben. (Beifall.) Es ist so gesagt worden; aber die Wiener, und unter diesen alle Vertreter der Provinzen, sind auf dem Platze geblieben, und haben gesagt: Auf der Stelle wollen wir frei sein! und wir hatten recht, und der Bauer hat dasselbe Recht, wie wir es damals hatten. Soll nun der Bauer auf die Freiheit warten, bis das Gesetz fertig ist? soll er die Lasten tragen, bis die Gesetze fertig sind? Wenn wir dieses verfügen könnten, so müßten uns die Bauern den Vorwurf machen, den sie auch schon gemacht haben, daß die höhern. Stände die Freiheit nur für sich wollen, daß alle Revolutionen und Reformen zum Vortheile der ohnehin schon privilegirten Stände sind, und daß die untern Stände immer in ihrer trostlosen Lage verbleiben. Sie hätten recht, wenn sie dieß sagten. Die jetzigen Reformen müssen allgemein sein, sie müssen noch tiefer hinunter als bloß auf den Bauernstand, sie müssen sich auf den tief gedrückten und Mißhandlungen preisgegebenen Arbeiterstand erstrecken, sie müssen allgemein humane Reformen sein. In dieser Beziehung werden wir daher ebenso debattiren müssen in Betreff der Arbeiter, wie wir es jetzt in Betreff der Bauern thun. (Beifall.) Überhaupt steht es uns in dieser Reichsversammlung nicht gut, wenn wir zur Geduld ermahnen, hier in dieser Reichsversammlung, die das Product einer so stürmischen Ungeduld ist. Sie wissen es, meine Herren, wie dieser Reichstag zu Stande gekommen ist, Sie wissen es, wie dem Ministerium mitten in der Nacht mit bewaffneter Hand zu Leibe gegangen wurde, um diesen Reichstag zu Stande zu bringen. (Beifall.) Ich glaube nicht, daß diese Anführung irgend Jemand aus uns mißbilligen könnte, denn sonst müßte er auf seinen Sitz hier verzichten. (Beifall.) Ohne jene stürmische Ungeduld hätten wie wohl einen Reichstag hier in der Reitschule, aber daneben vielleicht im Rittersaal auch eine erste Kammer, welche die Beschlüsse der zweiten schulmeistern, und das Flügelroß der Volkssouveränität mit einem aristokratischen Kappzaume zu Schanzen reiten würde. Unterlassen wir es daher. Denen, deren Lage so gedrückt ist, Geduld zu predigen, es wäre himmelschreiend, wenn wir sagen möchten: habt Geduld! wir, die wir hier in solcher Bequemlichkeit, mit so verschwenderischer Pracht, durch freigebige Unterstützung von Seite des Staates, sitzen und uns wahrhast nicht allzu sehr anstrengen durch eine dreistündige Sitzung. Es wäre himmelschreiend, wenn wir den Bauern hinausrufen möchten: habt Geduld! zahlt noch, bis wir in aller Bequemlichkeit mit dem Gesetze fertig sein werden. (Beifall.) Man weist auf die Schwierigkeiten hin, nämlich der Abg. Haimerl hat darauf hingewiesen, daß in allen Provinzen die Verhältnisse so außerordentlich verwirrt seien, und man nicht so leicht darüber hinausgehen könne. Der Abg. Helfert hat sogar ausgesprochen, es verrathe eine merkwürdige Unkenntnis der Sache, wenn man glaube, darüber so leicht hinwegkommen zu können. Nun, selbst auf die Gefahr hin, daß ich dieser merkwürdigen Unkenntniß geziehen werde, will ich behaupten: man kommt darüber sehr leicht weg, wenn man sich nicht ängstlich