Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.
Zweiundzwanzigste Sitzung des constituirenden Reichstages, am 16. August 1848.
Tagesordnung.
I. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 14.August.
II. Berichte über die Wahlen.
III. Berathung über den Antrag des Abg. Kudlich.
IV. Letzte Lesung der Geschäftsordnung.
V. Berathung über den vom Abg. Strasser wieder aufgenommenen Antrag des Abg. Seliger.
Vorsitzender: Präsident Schmitt.
Anwesende Minister: Doblhofs, Bach, Kraüß, Schwarzer, Hornbostel.
Anfang um halb 11 Uhr.
Präs. Zum Beginne der Sitzung ist die erforderliche Anzahl der Mitglieder vorhanden, und ich ersuche den Herrn Schriftf. Wiser das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen: (Schriftf. Wiser verliest das Protokoll vom 14ten.) Wenn die hohe Versammlung, nichts gegen die Fassung des Protokolls einzuwenden hat —
Abg. Violand. Ich erlaube mir nur eine Frage. Ich glaube verstanden zu haben: Es wurde der Antrag des Abg. Selinger mit Reklamation der Kammer angenommen." Darf ich bitten diese Worte noch einmal zu lesen? (Schriftf. Wiser liest die bezeichnete Stelle noch einmal).
Präs. Wenn sonst nichts gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern ist, so ersuche ich die hohe Versammlung, die Annahme des Protokolls durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Angenommen.) Der Hr. Abg. Trojan hat einen Urlaub auf drei Tage beim Vorstande angesucht, welchen er vom heutigen Tage angetreten hat, was ich somit zur Kenntniß der hohen Kammer bringe. Ein weiteres Urlaubsgesuch des Abg. Abraham Halpern aus Stanislawow in Galizien liegt vor, um einen vierwöchentlichen Urlaub. Schriftf. Ullepitsch. Vorerst mache ich die Bemerkung, daß bis zum heutigen Tage 366 Deputirte angemeldet sind, wovon 13 auf Urlaub gegangen und einer ist durch Krankhut verhindert, an den Verhandlungen Theil zu nehmen. (Liest das Urlaubsgesuch.)
Präs. Ist etwas über den angesuchten Urlaub zu erinnern? — Wenn die hohe Versammlung mit der Ertheilung des Urlaubes einverstanden ist, so wolle sie aufstehen. (Alles steht auf.) Der Urlaub ist als ertheilt anzusehen. Ein weiteres Urlaubsgesuch des Abg. Andreas Dziwakowski, aus Zydaczow in Galizien, um einen 14tägigen Urlaub, liegt vor. Ich ersuche den Herrn Schriftf. Ullepitsch es vorzulesen. (Schriftf. Ullepitsch liest es vor und es wird angenommen.) Ein weiteres Urlaubgesuch des Abg. Anton Hofer um einwöchentlichen Urlaub, welcher am 18. b. M. anzutreten ist. (Es wird nach Verlesung durch Herrn Schrifif. Ullepitsch angenommen) Ich ersuche den Herrn Schriftf. Streit die eingelangten Eingaben anzukündigen. (Schriftf. Streit verliest dieselben.) Diese Eingaben werden dein Petitionsausschusse zugewiesen werden. Bevor zu den Berichten über die Wahlen übergegangen wird, erlaube ich mir der hohen Kammer mitzutheilen, daß von einigen Herren Abgeordneten die Anfrage an den Vorstand gestellt wurde, ob nicht jene Reifekosten derjenigen Herren Abgeordneten, die ihre Domicilien in Wien haben, jedoch in anderen Orten außer ihren Domicilien gewählt worden sind, die Reisekosten in Bezug auf den vorgenommenen Wahlact ansprechen können. (Zeichen des Mißfallens.) Ich erlaube mir, daß dieser Gegenstand nicht im Vorstandsbureau zu erledigen, sondern in der hohen Kammer vorzulesen sei. Sollte Jemand das Wort darüber verlangen — (Niemand.) Ich werde mir somit die Frage erlauben, ob die Vergütung der Reisekosten für jene Herren Abgeordneten, welche an dem Orte der Wahl außerhalb ihres Domizils gewählt worden sind, von der hohen Kammer bewilliget werden wolle, und zwar für die Zu und Abreise. (Nein, nein.) Abg. S z ab e l. Es handelt sich hier um die Unterstutzungsfrage. (Ruf: Unterstützung!)
Präs Wird der Antrag unterstützt? (Nein.) Abg. Borrosch. Ich begreife in der That gar nicht, wie nur ein solcher Antrag gestellt werden kann, denn es ist doch bereits durch das Gesetz vorgesehen, daß wohl die Herreife zum Reichstage vergütet werbe, aber keine Reise in irgend einer Art die dem Wahlacte vorherging.
Vicepräs. Strohdach. Der Herr Borrosch fühlte sich veranlaßt, über den Grund des Antrages seine Meinung an den Tag zu legen. Ich habe diese Mittheilung an den Herrn Präsidenten gemacht, weil mir dießfalls einige Quittungen vorgelegt wurden, welche diesen Gegenstand betreffen, und weil sich das Vorstandsbureau nicht für competent erklärte, deßhalb wurde der Antrag an die hohe Kammer selbst gestellt,
Präs. Nachdem der Antrag keine Unterstützung gefunden hat, so glaube ich, daß derselbe als nicht unterstützt zu betrachten sei. Die Herren Abgeordneten aus Dalmatien haben die Wahlen für den Verfassung und Petitionsausschuß aus ihrer Mitte angezeigt, und ich ersuche den Herrn Schriftf. Streit. Schriftf. Streit. Für den Verfassungsausschuß würden gewählt: Petranovich, Plencowich, Filippi, in den Petitionsausschuß Paitoni.
Präs. An der Tagesordnung stehen nun die Berichte der Ausschüsse, lind zwar über die neu geprüften Wahlen. Ich ersuche daher die Herren Berichterstatter, die Rednerbühne zu betreten, und zwar, wenn Wahlacte vorliegen; also ich ersuche den Herrn Berichterstatter der I. Abtheilung zu referiren. (Berichterst. Violand berichtet über die geprüften Wahlacte des Joh. Durbasiewicz aus dem Wahlbezirke Gorlice in Galizien, und trägt im Namen der I. Abtheilung auf Gültigkeitserklärung dieser Wahl an. Diese Wahl wird von der Versammlung als gültig anerkannt. Der Berichterstatter der II. Abtheilung, Abg. Pribil. berichtet über die geprüften Wahlacte des Dr. Anton Beck für den Wahlbezirk Wittingau in Böhmen, welche Wähl auf Antrag dieser Abtheilung von der Versammlung als gültig anerkannt wird. — In der III., IV., V., VI., VII. Abth. wurden keine Wahlacte geprüft. —Berichterstatter der VIII. Abth., Abg. Lasser, berichtet über die geprüften Wahlacte des Abg. Hrn. Carl Zimmer für den Bezirk Tatschen in Böhmen, des Abg. Ouitensky für den Bezirk Leutomischel in Böhmen, des Hrn. I a c h i m o v i e z für den Wahlbezirk Przemisl (Land) in Galizien, welche Wahlen auf Antrag der Abtheilung von der Versammlung als gültig anerkannt wurden. — In der IX. Abth. wurden seine Wahlacte geprüfte.)
Präs. Der Abg. Zimmer bat eine Interpellation an den Hrn. Kriegsminister angemeldet, nachdem aber der Hr. Kriegsminister nicht anwesend ist—Minister des Innern, Doblhoff. Der Herr Kriegsminister ist verhindert, in der Versammlung zu erscheinen.
Präs. Ich bitte den Hrn. Abg. Zimmer, dieß zur Kenntniß zu nehmen. Minister des Innern, Doblhoff. Es ist Vorstellung des diplomatischen Corps bei Sr. Majestät dem Kaiser, wo der Hr. Kriegsminister gegenwärtig ist.
Präs. Das Finanzcomité hat dem Vorstande gemeldet, daß es mit dem Berichte zu Ende gekommen sei, und ich ersuche den Berichterstatter, der Kammer den Bericht vorzulesen. Minister des Innern, Doblhoff. Wenn keine weitere Interpellation angemeldet ist, so bitte ich um das Wort, um die in der vorigen Sitzung an mich gestellten Fragen des Abg. Löhn er zu beantworten. — Der Abg. Löhner hat folgende Fragen an mich gestellt: Welche Provinziallandtage sind seit dem März zusammengetreten, und welche sind noch beisammen? zu welchem Zwecke sind sie noch versammelt? kraft welcher Berufung sind sie beisammen? wie ist dabei die Volksvertretung berücksichtiget? wie verhalten sich ihre Beschlüsse zu jenen des Reichstages? Endlich ob das Ministerium einen Antrag oder einen Gesetzentwurf beabsichtigt, damit sie zum Schlüsse gelangen. "Wenn ich die Frage nicht richtig aufgefaßt haben sollte, so bitte ich, mich zu berichtigen.
Abg. Söhner. Ich bemerke nur, daß ich gefragt habe, zu welchem erklärten officiellen Zweck die Landtage beisammen sind. Minister des Innern, Doblhoff. Was Die erste Frage betresst, so sind seit dein 15. März in Mähren, Schlesien, Oberösterreich, Tirol, Steiermark, Kärnthen und Kram die Provinziallandtage zusammengetreten. Der Tiroler Congress hat sich am 12. Juli auf unbestimmte Zeit vertagt, der schlesische öffentliche Konvent hat sich am 20. Juli aufgelöst, die übrigen bestehen noch. Was den erklärten Zweck ihrer Verhandlungen betriffst, so ist derselbe theils die Erledigung jener Geschäfte und Angelegenheiten, welche den Provinzialständen nach der alten Verfassung obliegen; dann die nothwendige provisorische Regelung der Urbaraland bäuerlichen Verhältnisse, insbesondere bezüglich der Robot und des Zehents, welche solche Anstände besorgen lassen, daß nicht so lang zugewartet werden könnte, bis vom hohen Reichstage die betreffenden Gesetze erlassen werden; endlich das Bedürfnis rücksichtlich vieler dringender Gesetze, welche am Reichstage sehr bald in Angriff genommen werden müssen, Anträge und Entwürfe zu machen, kurz, um ein Material zu erhalten, welches den Commissionen, die die Entwurfe bezüglich dieser Gesetze auszuarbeiten haben werden, dienlich sein könnten, um sich in die Verhältnisse der einzelnen Provinzen besser hineindenken zu können. Was die Legitimation dieser Landtage betrifft, so beruht dieselbe auf ministeriellen Erlassen, welche zum Theile die Constituirung oder Zusammenstellung dieser Landtage betreffen, oder zum Theile die Säöffnung der Landtage zum Gegenstande haben. Zur Begründung dieser Ministerialerlasse erlaube ich mir aufmerksam zu machen, daß die Provinzialstände seit dem 15. März nicht ausdrücklich aufgehoben sind, sondern daß das Patent des 15. März ausdrücklich darauf hinweiset. Ich erlaube mir darauf aufmerksam zumachen, daß viele Gegenstände zu erledigen waren, die von permanenten Ausschüssen oder Verordneten nicht erlediget werden konnten, weil sie keine Berechtigung dazu hatten. Endlich erlaube ich mir noch darauf aufmerksam zu machen, daß das Bedürfnis ausgesprochen war, über viele Fragen, über Gemeindeordnung, über allfällige Bestimmungen der künftigen Provinzialstände, über Munizipalverfassung, über Ablösungsgrundsätze u. s. w. Anträge und Entwürfe zu haben, welche mit den Verhältnissen der einzelnen Provinzen in vollkommenem Einklänge stehen. Was die Frage bezüglich der Volksvertretung betrifft, die in diesem Landtage angenommen ist, so kann wohl von einer eigentlichheil Volksvertretung im wahren Sinne des Wortes und in der engen Bedeutung seine Rede sein; es ist die Grundlage eine überkommene, die auf der Gliederung nach Ständen beruht. Man war allerdings bedacht, den Bürgerstand sowohl als auch den Stand der Landgemeinden in diesen Landtagen gegen die frühere Verfassung mehr oder weniger vertreten zu lassen; der Maßstab aber ist ein außerordentlich verschiedener, denn während in Mähren bei den Landgemeinden nach einer Bevölkerung von 15,000 Einwohnern ein Abgeordneter gewählt worden ist, hat man in Oberösterreich im Ganzen nur sechs Abgeordnete des Bauernstandes wählen lassen. Sollte es vielleicht wichtig erscheinen, über diese Zusammensetzung eine Übersicht zu haben, so würde ich dieselbe verfassen lassen und dem Reichstage vorlegen, denn es würde zu weit führen, wenn ich die einzelnen Zusammenfetzungen mündlich vortragen wollte.
Abg. Löhner. Ich bin damit zufrieden. Minister des Innern, Doblhoff. In Bezug auf das Verhältniß der Beschlüsse, welche bei den Provinziallandtagen gefaßt werden, zu jenen des Reichstages, so ist dieß ausgesprochener Maßen ein solches, wo die Provinzialhandstände durchaus nicht vorgreifen können, wo Berathungen lediglich in der Art angenommen sind, daß sie Entwürfe liefern, die als Materiale vorgelegt werden sollen. Es find auch alle Vorlagen, die bisher gemacht worden sind, in der Act erlediget worden, wenn auch mehrere Male der Wunsch geäußert wurde, daß eine definitive Erledigung stattfinden soll. Was die letzte Anfrage betrifft, ob das Ministeriurn einen Antrag oder einen Gesetzentwurf beabsichtige, damit die Provinziallandtage zum Schlüsse kommen, muß ich erklären, daß vor der Hand das Ministerium nicht die Absicht hegt, einen solchen Antrag zu stellen; wohl aber beabsichtiget das Ministerium, die Aufforderung an die Landtage zu richten, ihre Verhandlungen zu beendigen, und die Entwürfe, welche sie bisher gefaßt haben, dem Ministerium vorzulegen, damit sie dem Reichstage eingehändigt werden. (Beifall.) Bei dieser Gelegenheit muß ich noch auf einen anderen Gegenstand zurückkehren. Ich habe über eine frühere Interpellation, die Cholera betreffend, eine Auskunft ertheilt, die größere Beruhigung gewahrte, als ich gegenwärtig zu bestätigen in der Lage bin. Ich habe damals erklärt, dem Ministerium sei nichts bekannt, das unsere Grenzen von der Cholera überschritten worden wären. Nach dem seither eingelaufenen Berichten kann ich dieß leider nicht bestätigen, sondern muß vielmehr eröffnen, daß die asiatische Brechruhr unsere Grenzen wirklich überschritten habe, und zwar in der Bukowina. Wie aus den gegenwärtigen Vorlagen ersichtlich, so ist sie in Stücksicht der Stärke nicht so aufgetreten, wie es in der Moldau und Walachei der Fall war, sondern es scheint nur der Anfang zu sein. So sind z. B. in Czernowitz durch mehrere Tage nur 26 Erkrankungen vorgefallen, und von den Erkrankten nur 8 gestorben; in Tysmenitz (durchaus Grenzorte) sind 16 erkrankt, und hiervon 5 gestorben; in Seret sind 125 erkrankt, und 11 gestorben; in Sadagura sind 4 erkrankt und keiner gestorbenes ist bereits schon früher vom Ministerium die Aufforderung ergangen, daß Alles, was im Jahre 1847 bezüglich dieser Gefahr angeordnet worden ist, genau beobachtet und die dießfalls nöthigen Vorbereitungen und Vorsichten ergriffen werden sollen. Das gegenwärtige Ministerium hat die weiteren Vorkehrungen getroffen, daß das Lemberger Gubernium den Bedarf von Ärzten mittheilen solle, damit sie von hier sogleich dorthin abgehen können. Endlich ist für Schlesien die besondere Verfügung getroffen worden, daß ein Commissär daselbst beauftragt wird, sich über den Nahrungsstand der Provinz genau zu erkundigen und Erhebungen zu pflegen, und endlich alle diejenigen Vorsichtsmaßregeln in ärztlicher Beziehung zu ergreifen, die besonders dort, wo, wie wir wissen, die größte Noth herrscht, rätlich sein dürften.
Abg. Löhner. Auf die über meine Interpellation gegebene Auskunft des Ministeriums erlaube ich mir zwei Bemerkungen: Erstens, daß ich an den Herrn Minister die Bitte richte, er wolle, so weit die Verhandlungen bereits vorliegen, die darin gefaßten Beschlüsse der einzelnen Landtage auf den Tisch des Hauses niederlegen, da man den Schluß nicht absehen kann, mir aber es sehr wichtig scheint, daß die bereits gefaßten Beschlüsse der einzelnen Landtage zur Kenntniß des hohen Reichstages kommen; und zweitens, da in diesem Falle das Ministerium keinen Antrag zu stellen gedenkt, daß ich einen Antrag einreichen werde, auf Suspension der Landtage bis zum Schlüsse des Reichstagesminister des Innern, Doblhoff. Ich nehme gar keinen Anstand, die Actenstücke auf den Tisch des Hauses niederzulegen.
Abg. S e l i n g e r. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir an den Herrn Minister des Innern, in Bezug auf die Cholera, die Anfrage zu stellen, ob unter den Aushalten, welche das Ministerium in solcher Beziehung zu treffen gedenkt, auch die Errichtung von Spitälern zu finden ist, wo bei der Behandlung der Kranken nach Prießnitz´s Methode vorgegangen werden soll. (Gelächter.) Meine Herren! ich bitte, der Gegenstand ist nicht lächerlich; es ist Thaisache, daß im Jahre 1831, wo dieser schlimme Gast schrecklich gehaust hat, Prießnitz so glücklich gewesen, daß kein einziger an der Cholera Erkrankter gestorben ist. Auch in Rußland hat man vergangenes Jahr die Erfahrung gemacht, daß dort, wo die Cholera nach Prießnitz'schen Grundsätzen behandelt wurde, der Erfolg äußerst glücklicher gewesen ist, und in jenen Fällen, wo — (Wird unterbrochen durch den Ruf: Herr Präsident, ist dieß eine Interpellation, die angemeldet ist oder nicht? denn in letzterem Falle ist es nicht gestattet) Minister des Innern, Doblhoff. In Beziehung auf Spitäler erlaube ich mir zu bemerken, daß allerdings an einigen Orten theils Vergrößerung, theils neue Spitäler nothwendig sein werden, besonders wird dieß in Wien der Fall sein, obschon man sich dießfalls sehr beschränken wird gegenüber dem Verhältnisse zu jenen Vorkehrungen, welche man im Jahre 1831 getroffen hat; denn es hat sich damals gezeigt, daß offenbar zu viel Localitäten für die Cholera eingerichtet worden sind, was theils zu unnützend Kosten, theils zur Beunruhigung des Publikums beigetragen hat. Rucksichtlich der Kaltwasserkur bemerke ich, daß nirgends eine bestimmte Courmethode angeordnet ist; und nachdem man allerdings sehr günstige Erfolge von der Behandlung der asiatischen Brechruhr in dem Jahre 1831 und 1836 erfahren hat, so wird es ganz gewiß in Anwendung kommen, und so viel ich mich erinnere, sind in den Berichten aus Lemberg und der Bukowina ein Paar Fälle angegeben, wo Heilungen mit der Kaltmasercour stattgefunden haben.
Präs. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, den Ausschussbericht über den Antrag des Herrn Finanzministers vorzutragen, weil ich bemerke, daß der Berichterstattet des Ausschusses zur Prüfung beanstandeter Wahlen keine Acten vorzutragen hat.
Abg. Pillerasdorf (als Berichterstatter des Finanzausschusses, liest von der Rednerbühne den Ausschussbericht:) Hohe Versammlung! Der von Ihren Abtheilungen gewählte Ausschuß zur Prüfung der Anträge des Ministeriums über die noch vor der Feststellung des nächsten Staatsvoranschlages erforderlichen Finanzmatzregeln hat vor Allem die Nothwendigkeit erkannt, den Herren Finanzminister in einer Besprechung des Gegenstandes um einige nähere Aufklärungen und Nachweisjungen über denselben anzugehen, und nach einer sorgfältigen Prüfung dieser Nachweisungen und Anträge mich beauftragt. Ihnen nachstehendes Gutachten über denselben vorzulegen. Der Herr Finanzminister hat in seinen Vorlagen zunächst den Zustand der Staatsfinanzen im Allgemeinen beleuchtet, dann die von dem Ministerium vor dem Zusammentritte des Reichstages ergriffenen Finanz Maßregeln gerechtfertigt, und schließlich die Anträge gestellt: Erstens, Das Ministerium zum Behufe der Bestreitung der durch die Einnahmen nicht bedeckten Staatsausgaben zur Hinkausgabe verzinslicher Kasseanweisungen, oder zur Aufnahme eines Staatsanlehnens, oder zur Benützung des Kredits der Nationalbank zu ermächtigen; Zweitens: zu gestatten, daß erforderlichen Falles das abzuschließende Anlehen mit einer Spezialhypothek an Staats oder geistlichen Gütern verbunden werde; Drittens: zu beschließen, daß über die Art der Vollziehung dieser Maßregel und über das Ergebniß derselben dem Reichstage seiner Zeit eine begründete Darstellung vorgelegt werden soll. Ihr Ausschuß hat dermal nur in so ferne in eine nähere Prüfung des Zustandes der Staatsfinanzen eingehen zu sollen geglaubt, als dieser zur Beurtheilung der vorliegenden Anträge festere Anhaltspunkte zu liefern geeignet ist. Eine gründliche Untersuchung des Staatshaushaltes in allen seinen Theilen wird ohnedies bei der so wünschenswerthen baldigen Vorlage des Staatsvoranschlages für das nächste Verwaltungsjahr eine Ihrer ersten und wichtigsten Aufgaben bilden, da es dem Reichstage zunächst zusteht, das Gleichgewicht in der öffentlichen Gebarung herzustellen, den Steuerpflichtigen die tunlichste Erleichterung zuzuwenden, und durch die Gründung einer festen Ordnung in den Staatsfinanzen jene Gefahren zu beseitigen, welche den öffentlichen und Privatwohlstand bedrohen, und die Macht und Stärke des Staates lähmen. Der Ausschuß war demnach zuförderst bemüht, das eigentliche Bedürfnisse zu ermitteln, dessen Sicherstellung unerläßlich ist. Die Aufklärungen des Herrn Finanzministers, wiewohl auf keine detaillirten Nachweisungen gestützt, weil er zu solchen in der Eventualität der Ereignisse keine sichere Grundlage zu finden glaubt, haben zu dem Ergebnisse geführt, daß für den Übernst des heurigen Verwaltungsjahres noch ein Abgang von sieben zehn Millionen zu erwarten sei, daß es jedoch sei, die zu schaffende Hilfe bis zu der Summe von 20 Millionen Gulden auszudehnen, um bei dem nahe bevorstehenden Eintritte des nächsten Verwaltungsjahres nicht eine neue Verlegenheit herbeizuführen. Ihr Ausschuß hofft zwar, daß diese Summe nicht ihre volle Verwendung finden wird; er stutzt diese Hoffnung auf den raschen und glücklichen Gang der Kriegsereignisse, welche in der letzteren Zeit durch die Anstrengungen unserer tapferen Armee und durch die klugen Operationen ihres würdigen Feldherrn erreicht worden sind; er stützt sich auf die Überzeugung, daß diese Ereignisse zur baldigen Zustandesbringung eines Friedens werden benützt wer, den, wobei ebenso die Ehre der Monarchie, wie ihre finanziellen und Handelinteressen die gebührende Beachtung finden werden; er findet endlich zu dieser Hoffnung Grunde in der Voraussetzung, daß jene fremden Machte, welche einen so ungerechten Angriff gegen Österreich unternommen haben, zum Ersetze der Kriegskosten werden verhalten werben können, und daß eben so auch die Hilfsquellen der wiederbesetzten Provinzen sorgfältig werden benutzt werden, um die Kräfte der übrigen Theile der Monarchie möglichst zu schonen, welche die Anstrengungen dieses Krieges bisher größtentheils getragen haben. Nichts bestes weniger glaubt Ihr Ausschuß nicht auf eine Beschränkung des begehrten Kredits antragen zu können, weil manche dieser Hoffnungen sich in ihrer Realisirung noch verzögern können, und weil in der Sicherstellung der Bedürfnisse des Staates nichts dem Zufalle überlassen werden darf. Zum Behufe der Aufbringung der bezeichneten Summe wurde Ihrem Ausschüsse von dem Finanzminister sowie dieser geehrten Versammlung bei der Vorlage der Anträge ausschließend die Benützung des Staatskredits als ein geeignetes Mittel namhaft gemacht. Jahr Ausschuß, welcher sich eine genau Nachweisung des öffentlichen Schuldenstandes nach allen seinen Kategorien vorlegen ließ, sieht darin mit tiefem Bedauern eine neue Vermehrung der schon zu einem so großen Umfange gediehernnen Staatsschuld, eine neue Belastung der Zukunft, eine behagenswerte Fortsetzung jenes unglücklichen Systems Welches durch die unausgesetzte Contrahirtung neuer Staatsanleiben den öffentlichen Haushalt der bedenklichten Zerrüttung, und den Staatskredit sowie bei öffentlichen und Privatwohlstand den größten Gefahren preisgegeben hat. Allein so sehr Ihr Ausschuß es beklagt, daß der Reichstag eine seiner, ersten Handlungen durch eine bleibende Vermehrung der Lasten des Staates zu bezeichnen bemüßiget, wird, so kann derselbe doch bei der kurzen Frist ,,welche für die Sicherstellung des Bedürfnisses gegeben ist, und in der Erwägung der druckenden Verhältnisse, in welchen sich Handel und Industrie so wie die meisten Erwerbezwäge befinden, gleichfalls ,nur den Antrag stellen, daß die benötige Summe durch die Benutzung des öffentlichen Kredits sichergestellt werde. Dabei erachtet derselbe aber, daß dem Ministerium schon dermal nachdrücklich zu empfehlen wäre, jede weitere Vermehrung der Staatsschuld zu vermeiden, und durch die sorgfältigste Verminderung des Staatsaufwandes, sowie durch eine kluge Benützung des, ausgedehnte Hilfsquellen darbietenden Staatsvermögens, an Liegenschaften, Forderungen und Gerechtsamen nach einem festen Plane dahin zu wirken, daß die Staatsschuld allmälig getilgt und die damit verbundene Last vermindert werde. Unter den drei angedeuteten Mittel zur Benutzung des Staatskredits, nämlich: der Hinkausgabe verzinslicher Casseannweisungen, der Aufnahme eines Ahnlehms, oder der Contrahirtung eines weiteren Vorschusses der Nationalbank, glaubt Ihr Ausschuß sich auch nach den von dem Herrn Finanzminister erhaltenen Aufklärungen unbedingt gegen das letzte erklären zu müssen. Der Credit der Nationalbank, welcher durch die priviligirte Stellung dieses Institutes zur Grundlage und zum Regulator des gesamten öffentlichen und Privatkredits geworben ist, fordert die behutsamste Schonung, und die Kräfte dieser vorzugsweise zur Beförderung des allgemeinen Verkehres gegründeten Anstalt sollen zunächst der Unterstützung der Unternehmungen des Handels und der Industrie vorbehalten werden. Ihr Ausschuß, welchem eine nähere Einsicht in die Gebarung dieses Institutes als ein unabweisbares Bedürfnis erscheint, kann daher nicht zustimmen, daß denselben neue Verpflichtungen auferlegt, oder die künftige Regelung seines Zustandes durch neue Verwicklungen erschwert werde. Gegen die Ausgabe von Kassescheinen haben sich Ihrem Ausschusse zwar die Bedenken aufgedrungen, ob sich bei dem gesunkenen Vertrauen ein zureichender Begehr nach folgen Kreditspapieren äußern werde, um das ausgewiesene Bedurfniß zu bedecken, allein da der Finanzminister begründete Hoffnungen darüber zu nähren scheint, so findet der Ausschuß in jenem Zweifel keinen zureichenden Grund, um die Anwendung dieses Mittels zu beanstäntigen. Nur glaubt derselbe sich entschieden dagegen aussprechen zu müssen, daß mit der Creirung des neuen Kreditspapiere ein Zwangsumlauf, oder die gezwungene Annahme bei Zahlungen öffentlicher Kassen, oder ihre gezwungene Verwanzung in den Provinzen verbunden werbe. Auch die Vermittlung der Bank bei ihrer Hinkausgabe wäre auszuschließen, soweit der Credit der Bank durch ihre eigenen Mittel dabei in Anspruch genommen wird. Die Gründe des ersten Vorbehaltes liegen in dem Wunsche, Alles zu vermeiden, was zu Besorgnissen der Emission eines Papiergeldes führen könnte, jene des zweiten aber in den Rücksichten, welche für die Schonung des Kredites der Bank in ihren Verbindungen mit dem Staate geltend gemacht worden sind. Gegen die Ermächtigung des Ministeriums zu dem dritten Wege, nämlich zu der Aufnahme einer Staatsanleihe für die ganze oder für die nach der Deckung eines Theiles der Bedürfnisse durch Kassescheine noch erübtigenbe Summe des Bedarfes kann Ihr Ausschuß nach dem Vorausgeschickten keinen Anstand erheben. Nur wäre dabei der Wunsch auszusprechen, daß das zu schließende Anlehen im Wege der Konkurrenz überlassen, und daß bei den hinauszugebenden Staatsschuldverschreibungen eher auf einen höheren Zinsenfuß, als auf einen bedeutenden Verlust gegen den Nennbetrag des Kapitales eingegangen werde. Entschieden muß der Ausschuß jedoch widerraten, daß den neuen Schuldverschreibungen eine Spezialhypothek durch Staatsoder geistliche Güter zugewiesen werde. Solche specielle Verpfändungen stören nicht nur den Charakter der Einheit in dem Staatsschuldenwelfen, sondern beeinträchtigen auch die Rechte der frühern Staatsgläubiger, und können selbst nicht dazu beitragen, das Vertrauen in die so begünstigten Staatspapiere zu erhöhen. Dieses Vertrauen entspringt aus der Überzeugung, daß die Kräfte des Staates zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten hinreichen, und daß ihre Erfüllung ihm immer heilig ist. In Staatseinrichtungen, wo die frei gewählten Vertreter des Volkes an den wichtigsten Handlungen der Regierung Theil nehmen, sie prüfend functioniren, und die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen verbürgen, bedarf es keiner ändern Sicherstellung, denn das Wort einer Nation und das allgemeine Gefühl, daß Pflicht und Ehre es fordern, dieses gewissenhaft zu lösen, werden immer die wirksamsten Garantien bleiben, deren Werth durch die Beifügung eines materiellen Pfandes eher geschwächt werden könnte, Ihr Ausschuß hat sich bei der Berathung dieses wichtigen Gegenstandes auch noch in dem einstimmigen Wunsche vereinigt, daß der Reichstag den Beschluß fassen möge das Ministerium aufzufordern, in der kürzesten Frist das in der neuern Zeit verhängte Verbot der Silberausfuhr in das Ausland aufzuheben. Zu diesem Antrage findet sich der Ausschuß nicht nur durch die Zusicherung des Finanzministers bestimmt, daß derselbe demnächst diesen Gegenstand dem Reichstage zur Berathang vorlegen werde, sondern auch durch die Überzeugung gedrängt, daß das bestehende Geldausfuhrverbot dem Staatskredite eine empfindliche Wunde geschlagen hat, störend und lähmend auf den Handel und Verkehr eingewirkt, und von dem Auslande sowie von dem in so innigem Verbände mit Österreich stehenden Deutschland als eine feindselige Maßregel der österreichischen Regierung betrachtet wird. Endlich hat sich Ihrem Ausschusse die Überzeugung aufgedrungen, daß sich dem Reichstage bald die mannigfaltigsten Fragen von der größten Wichtigkeit in Beziehung auf den Staatshaushalt, den öffentlichen Credit und das Verhältniß der Bank zum Staate und zu der Nation ergeben werden. Um diese Fragen gründlich, mit der erforderlichen Sachkenntnis und in der kürzesten Zeit lösen zu können, erkannte der Ausschuß als das geeignete Mittel, wenn der hohe Reichstag die Zusammensetzung einer besonderen Finanzkommission aus seiner Mitte beschließt, welche sich mit allen Zweigen des Staatshaushaltes vertraut zu machen, alle Materialien zu sammeln, und die Vorarbeiten zu übernehmen hätte, um dem Reichstage die. Vorschlage zur Regelung der finanziellen Verhältnisse der Monarchie zur Befestigung des Staatskredites und zur Feststellung des damit in so innigem Zusammenhange stehenden Kredites der Nationalbank so wie ihrer Beziehungen zum Staate zu unterziehen. Der von Ihnen gewählte Ausschuß faßt daher sein Gutachten in folgenden Anträgen zusammen Der Reichstag beschließt über die Anträge des Ministeriums: Erstens. Dem Ministerium wird zur Bestreitung des außerordentlichen Staatsaufwandes, welcher in dem noch erübrigenden Abschnitte des gegenwärtigen Verwaltungsjahres eintreten kann, ein Credit von zwanzig Millionen Gülden eröffnet. Zweitens. Diese Summe kann entweder durch die Hinkausgabe verzinslicher Kasseanweisungen, oder durch die Aufnahme eines Staatsanflehens, oder durch die Anwendung beider Mittel nach dem Verhältnisse des eintretenden Bedarfes und der sich ergebenden Vortheile aufgebracht werden. Drittens. Im Falle der Anwendung des ersteren Weges darf kein Zwang zur Annahme der Kasseanweisungen gegen Private und eben so wenig eine Vermittlung der Nationalbank bei der Hinkausgabe derselben eintretensviertens. Im Falle der Aufnahme eines Staatsanflehens ist den hinauszugebenden Staatsschuldverschreibungen keine Spezialhypothek aus dem Staatsvermögen zuzuweisen, und es ist bei der Aufnahme möglichst dahin zu wirken, daß dasselbe durch Subskription oder im Wege der Konkurrenz mit. Benützung von Anträgen auf Teilbeträge der Anleihe aufgebracht werde, und daß ein erhöhter Zinsenfuß der auszugebenden Schuldverschreibungen der Hinkausgabe derselben mit einem Verluste an ihrem Nennwerte vorgezogen werde,