Ètvrtek 10. srpna 1848

nicht umhin kann, das Recht aufzuheben, auf der ändern Seite es nicht dahin kommen lassen darf, daß diese wichtigen Functionen bis zur Zeit, wo er sie selbst übernimmt, in den Provinzen aufgehoben werden. Es ist dabei billig, daß der Staat bis zur Zeit, da er sie selbst übernimmt, die Herrschaften für die Fortübung dieser Functionen entschädige, die sie nicht mehr in der Eigenschaft als Privatberechtigte, sondern nur als Staatsbürger zum Besten des Staates leisten, und auch zu leisten haben. Und hier muß ich umgekehrt einen Antrag stellen, der zur Zufriedenstellung mehrerer Antragsteller eine Ausnahme auch von dem Grundsatze enthalten soll, daß alle bisherigen Feudalleistungen gänzlich mit uns aufhören sollen, eine Ausnahme, die das Bestedes Staates nöthig macht. Es ist bekanntlich die Bemerkung gemacht worden, daß diese Leistungen, im Verlaufe der Feudal Verhältnisse, theilweise von Feudalherren auf Anstalten der öffentlichen Wohlfahrt übertragen, zu öffentlichen Zwecken verwendet werden sind, wie zum Bestehen von Kirchen und Schulen. Dieses sonach gleich aufhören zu lassen, würde das Bestehen von Staatseinrichtungen beeinträchtigen. Auf der ändern Seite bin ich überzeugt, daß Diejenigen, welche bisher durch den Druck der Unterthanenschaft gelitten, welche durch das Wort das Sie aussprechen sollen, so Vieles und Großes erhalten, wenn es auch nur ein angebornes Recht ist, daß sie, sage ich, dankbar sein, daß sie einsehen werden, daß diese Anstalten nothwendig sind, daß der Staat nicht sogleich für neue sorgen kann, und daß jeder Bürger zum Ganzen Opfer bringen muß.

In Bezug auf die Pflichten der Herren muß ich aber noch auf einen wichtigen Punct kommen, warum ich mich dagegen erklärt habe, daß man augenblicklich erkläre, es habe zwischen Unterthan und Herrn jedes Verhältniß aufgehört, so zwar, daß auch der Herr zu gar nichts verpflichtet sei. Dieß scheint freilich ein Widerspruch, aber die provinziellen Verhältnisse sind ganz eigentümlicher Art, und der Staat, der nur im Großen seine Maßregeln treffen kann, um als Staat weiter zu dauern und um sich nicht in Kleinigkeiten zu verlieren, kann, indem er seine Maßregeln durchführen will, nicht auf einzelne Widersprüche Rücksicht nehmen. So drückend auch die Lasten sind, die durch Feudal Verhältnisse insgemein entstehen, so entwürdigend und kleinlich die Leistungen auch sein mögen, so sind doch auf dem Lande, namentlich in Galizien und Illyrien, und theilweise habe ich es auch in Böhmen vernommen, solche herkömmliche Wechselstellungen, wo das Entwürdigende und Drückende dieser Lasten von Seite der Unterthanen mehr in dem entwürdigenden Gefühle der Untertänigkeit als in dem drückenden Gefühle der Leistungen besteht. Es gibt ganze Distrikte, wo eigentlich der Unterthan durch die sogenannten Dienstbarkeiten, durch holzungsrechte mehr erhält, als er leistet.

Nun bei den Verhältnissen, wo wir wissen, daß namentlich in Galizien die Bauernverhältnisse auf daß Minimum des Vermögens basirt sind, würde es da im Interesse des Staates, ja der bisher Berechtigten sein, wenn der Bauer eine Beute der grässlichsten Noth, des Hungers, der Verzweiflung und ihrer Folgen würde? Die Erfahrung gewisser Provinzen zeigt es; auch das ist Gegenstand der öffentlichen Wohlfahrt.

Wenn der Staat sehe Bürger anerkennt, darf er keine Maßregeln treffen lassen, durch welche wirklich ein Theil der Bevölkerung einem absoluten Nothstande verfällt, denn wo der Hunger anfangt, hört die Menschheit auf. Daher muß ich mich für die augenblickliche Aufhebung der Rechte der Herren erklären — ohne ihrer Pflicht sie gleich zu entbinden. Das Privatrecht hat andere Normen als die staatliche Nothwendigkeit. Was das Jahrhundert verlangt, wird das künftige gerecht finden. Wir werden von der Nachwelt gerechtfertigt sein, wenn wir handeln wie wir müssen, das hat die Geschichte zu allen Zeiten gezeigt. Der Dichter sagte: "Es erben sich Gesetze und Rechte wie eine Krankheit fort," — so ist mit uns. Alle unsere Gesetze und Rechte sind viel zu alt, wir brauchen neue, wenn wir nicht im Conflict zu Grunde gehen wollen.

Eine weitere wichtige Frage wäre zu lösen: die Commission soll vom Reichstag zusammengesetzt werden, diese soll entsprechende Gesetzentwürfe, welche diese Bestimmungen betreffen, hierher vorlegen, und Mittel, ob und welcher Schadenersatz, und nach welchem Maßstabe er geleistet werden soll. Es ist die Ansicht geäußert worden, daß diese Arbeit den Provinziallandtagen überlassen bleiben soll.

Meine Herren! dagegen muß ich mich aussprechen. Es ist dieß ein Wendepunkt, an welchem der Reichstag angelangt ist, wo er entscheiden muß, ob er seine Aufgabe visavis dem Volke lösen oder ob er sie mit Schüchternheit zurückweisen wolle, ob et sich dem Vorwürft aussetzen will, daß er zu schüchtern war, die Lasten zu tragen, die ihm der Volkswille auferlegte. Er muß sie tragen, gerade so wie ein König seine Krone tragen muß, sei sie ihm auch noch so schwer.

Wir wissen wer wir sind, auf 50.000 ein Mann, wir wissen aber nicht, wer nach uns kömmt. Wissen wir, wie die Landtage zusammengesetzt sein werden? Wir haben ausdrücklich angenommen, daß wir überhaupt nicht bestimmen wollen, ob Landtage sein werden, ehe der Entwurf der Constitution vom Ausschuß vollendet ist. Wir haben ihm ganz freie Hand gelassen. Wie wollen wir Entschlüsse fassen über eine Sache über die wir noch in Zweifel sind? (Beifall.)

Wenn ich aus Erfahrung reden soll, in Bezug auf die Landtage, so haben wir nur eine Erfahrung, nämlich die, daß die Landtage ebenso eifrig waren die Freiheit gegenüber dem Fürsten zu vertheidigen, als dem Volke gegenüber zu beschranken.

Vergessen wir das nicht,— ferne sei es von mir, die theilweise schönen und rühmlichen Vorarbeiten, die einzelne Landtage gemacht haben, zu verdächtigen Sie haben ihr Urtheil und ihre Anerkennung in den Elaboraten, die sie hinterlassen haben, aber das muß ich doch bemerken, daß wir auf diesem Reichstage, zu welchem wir vom Volke gesendet wurden, in ganz ändern Verhältnissen stehen, als jene Provinziallandtage flehen.

Die alten Feudallandtage haben sich willkürlich verstärkt, sie haben es gewiß nach bester Einsicht mit dem besten Willen gethan, aber sie haben sich doch nur verstärkt, willkürlich verstärkt.

Ich glaube es läßt sich kein demokratischer Grundsatz nachweisen, nach welchem man einen Feudallandtag completiren könne.

Diese Frage konnte man gar nickt lösen. (Beifall )

Wir sind da, um dem Volke die Freiheit im Ganzen zu geben, huten wir uns, sie nicht an eine andere Versammlung zu weilen, die sie vielleicht zu schneiden würde zu einem Rock, in welchem weder Burger noch Bauer sich frei zu bewegen vermöchte. (Beifall) Und in dieser Hinsicht bin ich überzeugt, daß wie die Verhältnisse stehen, zu der Stunde des Tages, wie die Uhr unserer Monarchie zeiht, von einer Ablösung, die die Verpflichtungen leisten sollen, keine Rebe sein kann.

Ich kann mit nicht helfen, es gibt eine andere Konsequenz, der Gedanken, und eine andere der Dinge, und daher kommt es, daß die Konsequenz der Gedanken und die Consequenz der Dinge — und zu denen rechnet man das Volksgestühl — diametral auseinandergehen. — Man hat gesagt, dieses Gesetz seit ein Capitel des Communismus. Nun, meine Herren! ich will nicht leugnen, daß wenn man rein logisch argumentiert, man eine Menge böser Dinge aus einem solchen tiefen Eingriss reduciren kann. Aber die Wirklichkeit des Volksgefühls macht ganz anbete Unterschreibungen als wie im Privatrechte. Sie alle, die unter dem Wolfe gelebt haben, und jeder sind wir ein Stück Volk, höchstens durch unsere Muhe empor gehoben, wir Alle haben nicht vergessen, was mir als Kinder gelernt haben. Wir wissen als praktisches Beispiel, daß der Unterthan die Ehrlichkeitskregel ganz anders gegen seinen Gutsherrn, und ganz anders gegen seinen Bruder, den Bauer gehandhabt hat.

Und ich sage geradezu, Frankreich hat in einer viel stürmischeren Zeit, im Jahre 1790, ebenfalls die Verwandlung des Besitzstandes in noch viel gröberem Maße ausgeführt, ohne daß darum die Ehr furcht vor deren Eigenthum gelitten hätte. Die kommunistische Idee ist viel später entstanden, und so sage ich ganz ruhig, daß das, was wir heute dem Volke geben, in dem ursprünglichen Grundsatze das Gefühl eines wirklich fremden Eigenthums nicht er schüttere Ich bin überzeugt und äppellire ruhig an Ihr eigenes Gefühl, es wird nicht erschüttert.

Ich habe noch zwei Absätze hinzugesagt, die wohl unbedeutend sein mögen, aber sie scheinen mir auch solche zu sein, die beruhend auf manche Zweifel einwirken können. Es schönt mir durchaus nothwendig, daß man zugbleicher Zeit ausdrücklich da ist, daß die Kammer, die obenhin so viel zu leisten hat, vorn Ministerium diejenigen Gesetzentwütsee verlange, durch welche sowohl die erforderlichen Provisorien, als auch alle jene Gesetze vorbereitet werden, durch welche eine kräftige und neue Organisation dauernd bewirkt werden soll. Ich glaube und führe nur in, daß einige der Amendements, die gestellt worden sind, durch diesen Satz hier ihre Erledigung finden werden, und so scheint es mir nur roch nothwendig, daß die Kammer durch eine feierliche, ausdrückliche Ermächtigung dem Ministerium die Gewalt einräume, wenn in Streitfallen ein Detail oder eine Ausgleichung nothwendig ist, ein Provisorium zu treffen Dieses Provisorium können wir nicht entbehren denn wir leben nur in einem Provisorium, wir könnten nicht vermeiden, daß in allem und jedem, was wir mit unsern Händen berühren, Provisorien eintreten. Wir könnten das Neue nicht einführen, ohne das Alte abzuschaffen. Es muß in der Zwischenzeit auch irgend eine Regel gelten, und m Betracht, daß das Ministerium die ercutive Behörde ist, daß es nicht langet dauern kann, als es das Bertrauen der Kammer besitzt, daß es zulegt noch der hohen Kammer verantwortlich bleibt, kann sie wohl dem Ministerium die Anwetiung ertheilen, ein Provisorium für einzelne Falle zu treffen.

Ich muß noch auf etwas aufmerksam machen, was mobil nicht bisher gehört, was ich aber nicht übergeben zu dürfen glaube Mehrere haben schon einen Zweifel erhoben gegen die Arbeit, welche wir der Commission auftragen wollen, da ein detaillierter Gesäßentwurf in seinem ganzen Umfange der Versammlung zur Entscheidung vorgelegt waren soll; man konnte einwenden, wir kenn n nicht die Provinzialverhältnisse Meine Herren, wobei sind wir denn als aus den Provinzen? warum haben uns die Provinzen mit ihrem Vertrauen beehrt, als daß wir die Provinzialverhältnisse kennen und daß wir sie vertreten? warum sollen die Provinziallandtage eine bessere Kenntniß haben als hier der allgemeine Landtag, der Reichstag? Sind wir nicht auf Fünfzig« tausend, ein Mann? und sollten wir nicht aus jeder Provinz auch solche Bergtreter finden, die im Stande sind, mit ihren Kenntnissen den Reichstag so zu unterstützen, und in der Kommissohn eben so viel zu leisten, als die Provinzialhandstände, um so mehr, als bei dieser Partei gegen Partei steht, was wohl zu bemerken ist? Wenn wir die Ablösungsfrage der Robot von den etnielnen Provinziallandtagen berathen lassen wollen, fuhren wir zwei feindliche Heere gegen einander, das Heer der Berechtigten und das Heer der Verpflichteten. Bei uns hier ist es anders; für jede Provinz sind die Vertreter der andern unparteiische Richter, freundliche wohlwollende Richter, nicht mit dem eigenen Wunsche, nicht von Mitleidenschaft bedrückt, denn was von Einem gilt, gilt nicht da vom Andern. Wir werden die Lasten jeder Provinz durch bedeutende Majorität der ändern zur vollen unparteiischen Entscheidung bringen.

Ich bin der Meinung, daß die Reichsversammlung nach diesem nichts Anders zu thun habe, als daß sie jetzt sogleich beschließe, diesen oder einen andrem zum Beschluß gewordenen Antrag dem Volke Österreichs durch eine feierliche Proclamation kund zu geben als den Aufgang der neuen Senne über der neuen Erde. (Der Antrag wird unterstützt.)

Vicepräs. Nun folgt der Antrag des Abg. Helfert (allgemeiner Ruf: Morgen). Wünscht der hohe Reichstag, daß wir heute die Sitzung für geschlissen erklären, so bitte ich dieß durch Aufstehen erkennen zu geben. (Angenommen.) Ich litte die Herren, noch eine Weile zu warten, damit wir die Tagesordnung und die weiteren Geschäfte besorgen können. Es liegen hier noch drei Verbesserungsanträge vor, deren Drucklegung ich veranlassen werde. Diejenigen Herren, welche die stenographischen Protokolle zu redigieren haben, wollen nach der Sitzung über die Anträge und Mobilitäten mit dem Herrn Secretär Wieset sich ins Einvernehmen fetzen, damit die Drucklegung schnell vor sich gehen kann. Die. Tagesordnung für morgen dürfte ganz ähnlich sein, wie die des heutigen Tages: es durfte zuerst die Lesung des Protokolles der heutigen Sitzung geschehen; zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist die Berichterstattung der Wahlacte; dritter Gegenstand, Fortsetzung der Berathung über den Kudlich'schen Antrag; vierter Gegenstand die letzte Lesung der Geschäftsordnung, und fünftens die Berathung über den Antrag des Abg. Selinger. Wenn eine hohe Versammlung mit der projektierten Tagesordnung einverstanden ist, bitte ich es durch Aufstehen anzuzeigen. (Angenommen.) Die morgige Sitzung wird um 10 Uhr abgehalten werden, und ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung um halb 3 Uhr.)


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