Zum Theil ist der Antrag des Hern Borrosch abgeändert worden, daß nämlich nur von Gefahren gesprochen werde, und davon denselben vorzubeugen.
Abg. Borrosch. Ich bin damit einverstanden.
Vicepräs. Nun erübrigt noch der Antrag von Abg. Klaudi, daß die Worte: "noch gefährlichere Elemente" weggelassen werden sollen. Wer für die Weglassung stimmt, den bitte ich aufzustehen. (Einstimmig für Weglassen.)
Vicepräs. Ich bitte daher dieses noch mal vorzulesen.
Abg. Umlauft. Dieser Satz lautet: "Denn nur dadurch, daß sich Sr, Majestät persönlich u. s. w."
Abg. Fischhof. Ich würde beantragen, daß wir statt "bedrohen würden" setzen sollten: "bedrohen könnten".
Abg. Hagenaner. Auch ich bin der Meinung, daß "bedrohen könnten" besser wäre als "bedrohen würden."
Abg. Umlauft. Ich würde mir diese Fassung vorzuschlagen erlauben. (Er liest seine vorgeschlagene Fassung vor.)
Abg. B o r r o s c h. Da bitte ich, bei ,,B e d r o h u n g" zu bleiben, denn eine Erschütterung wird leichter ertragen, und mit einer Bedrohung richtet man mehr aus.
Vicepräs. Es liegt noch ein Verbesserungsantrag vor, daß statt erschüttern "bedrohlich werden" gesetzt werbe. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, mögen aufstehen. (Mehrere Stimmen: Nochmals vorlesen.)
Der Absatz ist schon vorgelesen; wenn die Herren wünschen, daß er nochmals vorgelesen werden soll, so bitte ich, aufzustehen.
Abg. Umlauft. Der Ausdruck "b e d r o h e n" wird aufgenommen mit einem andern Hilfesatz: ,,Wir beschwören Ew. Majestät, hören Sie nicht auf den Rath falscher Rathgeber, sondern hören Sie die Stimme und Forderung ihrer treuen Völker."
Abg. Borrosch. Der frühere Satz ist nicht verlesen worden.
Abg. Umlauft. Ich habe gesagt, er wird revidirt und dann vorgelesen.
Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen in Betreff dieses Satzes? Da Niemand das Wort wünscht, so bitte ich, es durch Aufstehen erkennen zu geben, ob sie mit dieser Fassung einverstanden sind.
Abg. Borrosch. Ich bitte, daß der letzte Satz nochmals vorgelesen werde. (Wird vom Berichterstatter Abg. Umlauft vorgelesen.)
Abg. Borrosch. Ich würbe statt des Ausdruckes "hören Sie nicht auf falsche Rathgeber" in der Art sagen: "hören Sie nur auf die Stimme ihrer getreuen Räthe, welche allein die verantwortlichen Minister sein können." Ich glaube, dieß wäre ein passenderer Ausdruck.
Berichterst. Umlauft. Ich muß dagegen bemerken, daß wir eben die Fassung angenommen haben:
"es fordern die Völker Österreichs die Zurückkunft Sr. Majestät", es ist dieß daher eine Consequenz.
Abg. Strasser. Ich glaube "unverantwortlicher Räthe" statt "falscher" würde besser sein, denn es könnte auch so beschränkte Leute geben, die in der besten Meinung dem Kaiser den Rath geben, nicht nach Wien zurückzukehren; man muß nicht gleich absolute Bosheit voraussetzen, es kann auch aus Geistesbeschränktheit geschehen.
Ein A b g. Der Ausdruck ist nicht zu stark, der hier gebraucht wird.
Abg. Gleispach. Ich wurde statt "falscher," "unberufener" setzen.
V i c e p r ä s. Wünscht noch Jemand das Wort? denn sonst würde ich der Versammlung die Anträge zur Abstimmung bringen. Es liegen drei Anträge, vor: der Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch, sich der Worte zu bedienen:"wir beschwören, hören Sie auf die Stimme der getreuen Rathgebet".
Der Antrag des Abg. Strasser, statt dem Worte "falscher" das Wort "unverantwortlich" vor "Rathgeber" einzuschieben.
Dann der Antrag des Abg. Gleispach, der dahin geht, statt falsch: "unberufen" zu setzen.
(Über diese Anträge wird nach der Reihe abgestimmt und keiner wird angenommen.)
Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Schlußsatz nochmals vorlesen zu wollen, damit der Absatz in seiner Gänze angenommen werde. (Der Berichterstatter liest ihn vor.)
Diejenigen Herren, welche sich für diese Fassung aussprechen wollen, wollen aufstehen. (Wird angenommen.)
Vicepräs. Ich erlaube mir, die hohe Versammlung zu fragen, ob diese Adresse noch einmal ganz vorgelesen, und als im Ganzen angenommen bestimmt werde.
Schrifft. Cavalcabó. Ich erlaube mir in Folge des Schlußsatzes der Adresse zur besseren Verständigung der Verhältnisse, in welchen sich unser gütiger Monarch in Innsbruck noch immer befindet, als Schluß noch Folgendes hinzufügen: "Die Segnungen der Freiheit werden den Völkern in den ihnen verbürgten und in jenem vollen Maße, auf welches sie als freie Völker ein unbestrittenes Recht haben, nie — ja nimmermehr zu Theil werden, so lange (Sure Majestät umgeben von unverantwortlichen Rathgebern, entfernt von Wien weilend, und in einer mit dem Wirken eines constitutionellen Thrones ganz unvereinbaren exceptionellen Stellung Ihrem treuen Volke gegenüber verharren.
Vicepräs. Wünscht noch Jemand das Wort?
Abg. Borrosch. Es ist schon abgestimmt.
Ein Abg. Es ist aber ein Zusatz.
Abg. Umlauft. Ich erlaube mir nur noch die Bemerkung, daß, falls dieser Zusatz geschieht, mehrere früher bereits angenommene Sätze geändert werben müssen, weil sie im Wesentlichen eines und dasselbe enthalten.
Schrifft. Cavalcabó. Ich glaube, daß dieser Zusatz sich ganz anschließt an den des Herrn Berichterstatters. Es dient bloß zur näheren Verständigung.
Abg. Borrosch. Ein Schlußsatz fehlt aber, und zwar der hier sehr ansehnlich unterstützt gewesene Antrag. Ich glaube, er würde am Schlusse ganz passen, nämlich, daß wir das Endergebniß unserer Beschlüsse wahren, und eine Verwahrung dagegen einlegen, daß aus dem Grunde der Freisinnigkeit der Beschlüsse auf unsere Unfreiheit bezüglich der Berathung könne geschlossen werben.
Vicepräs. Diejenigen Herren, welche sich für einen Schlußsatz dieses Inhaltes — über die Textirung wird erst später berathen werden — erklären, bitte ich durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Angenommen.)
Ich ersuche, wahrend dem dieser Antrag hier geschrieben wird, den Antrag des Herrn Abg. Cavalcabó zur Abstimmung zu bringen.
Wünschen die Herren, daß dieser Antrag vom Herrn Abgeordneten C a v a l c a b o noch einmal vorgelesen werbe. (Nein, Nein.) Die Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen es durch Ausstehen zu erkennen geben. (Wird nicht angenommen.)
Abg. Fürnkranz. Ich habe nur noch eine kleine Bemerkung gegen den Ausspruch des Herrn Abg. Borrosch, daß wir nicht glauben, daß unsere Beschlüsse einst angefochten werden könnten, sondern nur hinzudeuten, daß die Andern wissen, daß wir daran nicht einmal denken können, daß später unsere Beschlüsse angefochten werden können.
Vicepräs. Ich erlaube mir, zu bemerken, daß der Antrag schon beschlossen wurde. Es würde sich daher nur um die Textirung desselben handeln. Herr Abg. Borrosch wird den Schlußsatz in nach stehender Fassung vorlesen.
Abg. Borrosch. Ich muß davon abgehen, denn so eben ersehe ich aus der Vorlage der lithographirten Adresse, die ich gestern nicht einsehen konnte, und meine Täuschung nur in Folge der Debatte entstand, daß eigentlich streng genommen diese Deutung nicht zulässig ist, indem es hier heißt: "bevor der Reichstag seine Gesetze nicht festgesetzt hat, und daß höchst Sie vor Allem die Überzeugung gewinnen müssen, daß das freie Handeln der gesetzgebenden Versammlung in jeder Hinsicht gesichert ist". — Ich glaube, es läßt sich diese Stelle sogar in der freisinnigsten Auslegung deuten, und man müßte hier einen Zwang in jene Deutung bringen, wo dann der Antrag als eine Provocation erscheine und ich ihn zurücknehme.
Vicepräs. Es ist bereits beschlossen, es handelt sich jetzt nur — (Unterbrechung.)
Abg. Borrosch. Wollen mir die Gewogenheit erweisen, Hochverehrter Herr Präsident, die hohe Versammlung müßte erst darüber entscheiden, ob sie darin wirklich einen genügenden Anlaß zu einem solchen Amendement erkenne.
Abg. Umlauft. Meines Wissens ist eben in der Voraussetzung, daß die Stylisirung des a. h. Handbillets, welche Hr. Abg. Borrosch angenommen hat, (Borrosch: Ja) auch dieser Beschluß der hohen Kammer beliebt worden. (Häufiges Ja.) Wenn nun diese Begründung hinwegfällt, dürfte es auch, glaube ich kein Anlaß sein, diesen Beschluß aufrecht zu erhalten; ich stelle daher den Antrag, daß es beim Schlusse dieser Adresse Genüge haben möge.
Abg. Löhner. Ich kann mich auch nur an den lithographirten Entwurf der Adresse, welchen die Commission gestern vorzulegen hatte, halten, aber es ist bekannt, daß die Kommission das Schreiben Sr. Majestät zur Disposition gestellt erhalten hatte; ich setze voraus, daß die Commission den Sinn und Inhalt des d. h. Handschreibens richtig aufgefaßt hat; ich erlaube mir die hohe Versammlung aufmerksam zu machen auf den eigentlichen Sinn des Einganges, wie er hier in den Commissional Entwurf enthalten ist: "daß Eure Majestät höchst Ihre Gegenwart oder die eines Alter Ego nicht für nöthig halten, bevor der Reichstag seine Gesetze nicht festgestellt hat, und das höchst Sie vor Allem die Überzeugung gewinnen müssen, daß das freie Handeln der gesetzgebenden Versammlung in jeder Hinsicht gesichert ist."
Bis dahin hat glaube ich Herr Borrosch recht; aber ich muß mich auf den Nachsatz berufen, der nun kommt, und indem es mir scheint, wenn man ihn mit dem Vordersatze vergleicht, das zu liegen, was ich gestern als eine Reservation bezeichnet habe: "weil Eure Majestät diesen Beweis väterlicher Vorsorge und Liebe ihren geliebten Unterthanen in der Bewahrung ihrer Rechte schuldig zu sein glauben." Es ist also glaube ich einfach, so zu verstehen, daß Se. Majestät sich vorbehalte, erst sich zu überzeugen, daß der Reichstag wirklich frei handle — warum? — weil er sich verpflichtet glaubt, erst von diesem Beweise es abhängig zu machen, ob er die bisherigen Rechte, seiner Völker in die von dein Reichstage neu zu constituirenden Rechte durch seine Bestätigung übergehen lassen soll oder nicht. Ich kann wenigstens diesen Nachsatz, die Cautel, warum dieses abgewartet werden soll, nur so verstehen, als die bisherigen Rechte so weit sie uns bekannt sind — und ich muß sagen, daß ich darin nur sehen kann, daß man sich vorbehalte erst später zu beurtheilen, ob die Facta und Beschlüsse des Reichstages mit der Idee, die man von der Freiheit in Innsbruck hat, übereinstimmen oder nicht.
Vicepräs. Ich glaube, meine Herren, die Frage kann offenbar keine andere sein, als ob es von diesem Beschlusse, daß der von Hrn. Abg. Borrosch in Antrag gebrachte Zusatz vorgelesen werde, "ein Abkommen erhalten soll, oder nicht. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß es davon abkomme, und daß daher kein weiterer Zusatz zu den letztem Satze der vom Herrn Abg. Umlauft in Antrag gebrachten Adresse gemacht werde, bitte ich dieß durch Aufstehen zu erkennen geben.
Abg. Löhner. Ich erlaube mir nochmals das Amendement vorzutragen, weil ein Mißverstand zu sein scheint; das Amendement ist eigentlich ein negatives.
Vicepräs. Ja es ist ein negatives, weil es von dem Hrn. Berichterstatter gestellt wurde; ursprünglich brachte Herr Abg. Borrosch diesen Zusatz in Antrag und er wurde beschlossen, aber von Herrn Borrosch wieder zurückgenommen.
Abg. Borrosch. Nein, nicht zurückgenommen, nur angefragt.
Vicepräs. Weil nun schon ein Beschluß darüber vorliegt, so frage ich ob es bei Zurücknahme der Anfrage des Herrn Berichterstatters auch von dem früher gefaßten Beschlusse sein Abkommen erhalten soll? Ich ersuche daher die hohe Versammlung sie möge dieß durch Aufstehen zu erkennen geben.
Abg. Violand. Ich bitte ums Wort.
Ich glaube, es kann darüber gar nicht abgestimmt werden, und es bleibt nichts übrig als den Antrag des Herrn Abg. Borrosch zur Debatte zu bringen; er hat selbst seinen Antrag nicht zurückgenommen, er hat es ausdrücklich erklärt.
Vicepräs. Aber er hat erklärt, es lasse sich der Zusatz nicht in Einklang bringen mit der früheren Adresse.
Abg. Borrosch. Nicht unbedingt, sondern ich habe nur die hohe Versammlung gebeten, zu entscheiden ob sie nicht — es lag mir gestern kein lithographirtes Exemplar vor, und es ist allerdings zweideutig gestellt — ob sie darin wirklich einen genügenden Grund für meinen Antrag erkenne.
Vicepräs. Ich bringe daher den von dem Abg. Borrosch als Vorschlag gebrachten Antrag zur Abstimmung. Diejenigen Herren welche dafür sind, belieben aufzustehen.
Abg. Trojan. Ich bitte den Vorschlag mitzutheilen.
Abg. Borrosch. Ob in diesem Passus ein begründeter Anlaß vorhanden fei, um den Antrag zu stellen, oder ob hier vielleicht gewaltsam ein Sinn hineingelegt werde, in Folge dessen die Vollführung meines Antrages als eine Provokation erscheinen könnte.
Ein Abg. Es ist dieß eine schon entschiedene Sache, indem sich die Majorität dafür ausgesprochen hat, daß darüber zu debattiren sei.
Abg. Wisenauer. Ich erlaube mir zu bemerken, daß diese Ansicht der Majorität auf die Voraussetzung sich gründet, nämlich, daß in dem allerhöchsten Handschreiben Sr. Majestät ein Reservationspunkt zu finden sei. Nachdem wir aber die Überzeugung erlangt haben, daß dieß nicht der Fall sei, können wir auch einen andern Beschluß fassen. Ich bemerke, daß die Adresse ein Vertrauensvotum sein soll; wenn wir aber Vertrauen fordern, müssen wir auch Vertrauen geben.
Abg. Löhner. Ich mache den Vorschlag, die hohe Kammer hat in der früheren Abstimmung mit Majorität beschlossen, es sei eine Verwahrung in Bezug des vorausgesetzten Reservationspunktes einzulegen; am Schlüsse der Debatte aber hat sie eingesehen, daß dieß nicht der Fall sei. Ich bitte daher den Herrn Präsidenten, die Frage zu stellen: ob es bei der Verwahrung zu verbleiben habe, nachdem der Grund weggefallen ist.
Abg. Umlauft. Zur Unterstützung meines früheren Antrages, daß es nämlich von der Ausführung des gefaßten Beschlusses sein Abkommen haben möge, muß ich bemerken: Sowohl von der Commission, als auch von mir sind bei Verfassung des Entwurfs die Worte fortwährend in dem Sinne verstanden worden, als ob Se. Majestät nicht früher nach Wien zurückkommen gedenke, nicht früher diesen Beweis väterlicher Fürsorge und Liebe Ihren Völkern zu geben gesonnen sei, als bis Se. Majestät sich davon überzeugt hätte, daß das freie Handeln der gesetzgebenden Versammlung in jeder Hinsicht gesichert sei. Ich glaube, der hohen Versammlung wird noch so viel des Inhalts der Adresse erinnerlich sein, daß ihr gegenwärtig ist, daß wirklich in diesem Sinne durchgehends die Worte aufgefaßt und verstanden worden sind.
Wenn wir nun derselben zum Schlusse einen andern Sinn geben, so dürfte die frühere Textirung zu ändern sein.
Vicepräs. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß eine Verwahrung gegen den im Handschreiben Sr. Majestät vorkommenden Vorbehalt eingelegt werde, wollen aufstehen.
Mehrere Stimmen. Es ist schon abgestimmt.
Abg. Löhner. Ich bitte zu Protokoll zu nehmen, daß die hohe Kammer einen solchen Vorbehalt in die Worte Sr. Majestät nicht hineindeuten wolle, damit dieß historisch aufbewahrt sei. (Die Majorität unterstützt diesen Antrag.)
Vicepräs. Jetzt dürfte die Adresse ihrem ganzen Inhalte nach abzulesen sein, um als Ganzes zur Abstimmung zu kommen.
(Abg. Umlauft verliest nochmals die ganze verbesserte Adresse.)
"Euer Majestät!"
"Der von Euerer Majestät zur Constituirung "des Vaterlandes berufene Reichstag hat, im Vor"schritte zu seinen nächsten Ausgaben begriffen, durch, das Ministerium die höchst betrübende Mittheilung "empfangen, daß Euer Majestät Ihre oder die Gegenwart eines Stellvertreters in Wien nicht für "nothwendig erachten, infolange nicht der Reichstag "seine Gesetze festgestellt habe, und daß Sie vor "Allem die Überzeugung von der Sicherung des freien Handelns der gesetzgebenden Versammlung zu "gewinnen wünschten, weil Euer Majestät diesen "Beweis väterlicher Vorsorge und Liebe Ihren Volkern schuldig zu sein glauben."
"Eine solche Darlegung aus dem Munde des "constitutionellen Monarchen, in dem Augenblicke, "da alle Augen der österreichischen Volker in ernster "Erwartung hier her gerichtet sind, muß die Vertreter "Österreichs mit den bangsten Besorgnissen für das "Wohl, ja für den Bestand des Kaiserstaates er"füllen, und sie fühlen sich in der Ausübung ihrer "unverbrüchlichen Pflicht, wenn Sie Euerer Majestät die Überzeugung aussprechen, daß die geheiligte Person des Staatsoberhauptes nicht länger "mehr im Schwerpuncte der constitutionellen Monarchie, am Sitze der Reichsversammlung, an der "Spitze der Staatsgeschäfte entbehrt werden kann."
"Aus welchen Beweggründen auch sich Eure "Majestät zu der Entfernung aus Ihrer Residenz "bestimmt haben morgen: jetzt ist der Zeitpunct "gekommen, wo alle Interessen des Reiches und der "Krone in der einen Nothwendigkeit Ihrer Rückkehr "zusammenflieβen, — Ihrer Rückkehr an den Ort, "wo die von Euerer Majestat selbst berufenen Vertreter des einigen Volkes in dem Aufbau des neuen "constitutionellen österreichischen Kaiserstaates begriffen ,,sind, — an den Ort, wo die einzigen gesetzlichen "Rathgeber Euerer Majestat, die verantwortlichen "Minister, diesen Aufbau mitwirkend fordern."
"Diese Eintracht des Zusammenwirkens möge "Euerer Majestat auch Bürgschaft für dessen Freiheit "sein."
"Im Angesichte Österreichs, im Angesichte Deutschlands, ja im Angesichte Europas spricht es die Reichsversammlung einhellig aus, daß sie im vollen Bewußtsein der Freiheit die Constituirung des Vaterlandes berathet. Die Männer Österreichs, du das "Vertrauen des freien Volkes hierher gesendet hat, —,,sie würden es als einen Verrath an den Rechten "desselben ansehen, wenn sie an einem Orte verblieben, wo sie nicht der vollsten Freiheit der Berathung und des Handelns gewiß wären. Daß aber "die Reichsversammlung tagt, und aus ihrer Mitte "Abgeordnete aller Ländergebiete an Euere Majestät "zu dem Ende sendet, daß der constitutionelle Kaiser "durch seine unmittelbare Gegenwart dem ruhmvoll "begonnenen Verfassungswecke jene Weihe gebe, die "des Volkes treue Pietät aus seiner unmittelbaren "Gegenwart abzuleiten bereit ist, — dieß, Euer "Majestät, ist der sicherste Beweis, die unbestreitbare "Garantie, daß das freie Handeln der gesetzgebenden "Versammlung in jeder Hinsicht gesichert ist. Den "Dank hiefür zuerkennt die Reichsversammlung vor "Allem der bewundernswerten Mäßigung, Ordnungsliebe und Loyalität der Bevölkerung Wiens, so wie "der aufopfernden Hingebung der Nationalgarde."
"Unter diesen sichersten aller Garantien fordern "bis Völker Österreichs durch ihre in Wien Versammlung gelten Vertreter, als den von Euerer Majestät zu "gesicherten Beweis väterlicher Vorsorge und Liebe", die ungesäumte Rückkehr Euerer Majestät in Ihre "treue Residenz, indem sie nunmehr der bestimmten endlichen Erfüllung der bei so vielfachen Anlassen wiederholten Versprechungen zuversichtlich entgegensehen. Denn nur dadurch, daß sich Euer Majestät "persönlich an den Sitz des Reichstages und in "die Mitte Ihres verantwortlichen Ministeriums "begeben, kann jenen Gefahren des Mißtrauens, der, Verführung und Anarchie vorgebeugt werben, welche "die Krone und die Dynastie Euerer Majestät zu "bedrohen vermochten, — nur dadurch können die "Segnungen, welche das Vaterherz Euerer Majestät "Ihren Volkern zugedacht hat, im Strahle des Friedens und der Freiheit zur Reife kommen."
"Wir beschworen Euer Majestat! hören Sie "nicht den Rath falscher Rathgeber, — hören Sie die "Stimme, die Forderungen Ihrer treuen Volker!"
"Wien den "Im Namen des constituirenden Reichstags der Präsident."
Vicepräs. Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme der Adresse als ein Ganzes aussprachen, wollen aufstehen, (Alle stehen auf). Es dürften vielleicht noch einige Förmlichkeiten zur Sprache kommen, z. B. die kalligraphische Abschrift durfte wohl dem Vorstandsbureau zur Ausfertigung überlassen bleiben. Dann handelt es sich um eine Deputation; die Deputation soll nach dein §. 21 der Geschäftsordnung mit Beglaubigungsurkunden und der Adresse versehen sein; die Beglaubigungsurkunden durften wohl auch dem Vorstandsbureau zur Ausfertigung überlassen bleiben; die Verfassung einer eigenen Instruction dürfte wohl die Annahme von der hohen Kammer erwarten. Wünscht Jemand in dieser Beziehung das Wort?
Secretär Streit. Nachdem die hohe Versammlung die Adresse einstimmig angenommen hat, und nachdem die Adresse eine Staatsschrift ist, wie sie vielleicht selten wieder vorkommen dürfte, so beantrage ich, daß sich nicht allein vom Präsidenten und den Schriftführern, sondern von der ganzen Versammlung unterschrieben würde.
Vicepräs. Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, mögen aufstehen.
Abg. Borrosch. Er ist jetzt unterstützt worden, jetzt habe ich noch das Wort. Ich glaube nicht, daß eine Majorität, einen moralischen Zwang über eine Minorität ausüben dürfte.
Abg. K l a u d i. Ich erlaube mir dagegen zu bemerken, daß obwohl auch ich der Ansicht bin, daß eine Versammlung nur dann bestehen könne, wenn sie sich für die Dauer frei und ungehindert bewegen kann, wenn sie an gewisse Grundsatze gebunden und nach denselben handelt; wenn ich auch vollkommen die Ansicht zu meiner Überzeugung gemacht habe, daß die Versammlung jeden einzelnen Punkt nach Vorschrift der Geschäftsordnung vorzunehmen habe; wenn ich auch aus der Geschäftsordnung die Überzeugung erlangt habe, daß die Urkunde, welche die Reichsversammlung erläßt, bloß von dem Präsidenten und den Secretären der Reichsversammlung zu unterfertigen sei: so glaube ich, den Antrag des Herrn Schriftführers um so mehr unterstützen zu müssen, als dessen ganzer Antrag dahin geht, nachdrücklichst Sr. Majestät die Forderungen seines Volkes ans Herz zu legen, um jeder möglichen Folge der Nichtrückkehr zu steuern. Der Act der Reichsversammlung ist ein besonderer, der sich nicht aufschieben laßt, der Fall ist ein specieller; in Bezug auf die Geschäftsordnung ist seine Ausfertigung eine solche, welche sich nicht subsumiren läßt, der Eindruck ist ein specieller, und muß daher ein so imposanter sein, wie die Urkunde und der Act der Ausfertigung selbst; es dürfte daher die Wichtigkeit des Gegenstandes, welcher sich in der Folge sobald nicht ereignen dürfte der Grund sein, daß nicht bloß die gewöhnliche Unterschrift, sondern die eines jeden einzelnen, Mitgliedes der Kammer zu unterfertigen sei; in dieser Beziehung gibt es keinen moralischen Zwang, sondern es ist die heilige Pflicht eines jeden Abgeordneten, was in seiner Macht steht, möglichst hinzuwirken.
Secretär Streit. Auch ich bin dafür, daß durch eine Minorität kein Zwang eintreten könne, der Entwurf der Adresse hat aber der hohen Reichsversammlung einstimmig beliebt, und die Adresse wurde auch einstimmig genehmiget, es gibt also keine Minorität und ich glaube wir können erwarten, daß nachdem sich die Versammlung einstimmig dafür erklärt hat, sie auch jetzt keinen Anstand nehmen wird, dieselbe zu unterfertigen.
E i n A b g. Es muß doch der Umstand berücksichtiget werden, daß nicht alle Abgeordneten schreiben können. (Eine Stimme: Von 383 höchstens 30 nicht).
Vicepräs. Zur Ordnung!
Abg. Borrosch. In allen ändern Fällen natürlicherweise muß sich die Minorität der Majorität fügen, hier ist es aber auch ein in der Geschichte vielleicht nicht wiederkehrender exceptioneller Act, es ist daher zu berücksichtigen, daß einige Abgeordnete hier nicht anwesend sind, mehrere haben gegen einzelne Absätze desselben gestimmt; nun zweifle ich gar nicht, daß Alle unterfertigen werden, ich möchte aber wünschen, daß dieses Altes ein ganz freier Herzens ausdrucke und nicht aber eine durch die Majorität aufgezwungene Beschlußfassung sei; wir wollen einem Jeden das Verdienst eines freien Willens lassen.
Abg. Klaudi. Ich wollte nur früher bemerken daß für solche Mitglieder der Kammer, welche nicht schreiben können, auf alle in den Gesetzen und in der Praxis anerkannte Art gesorgt werden könne daß sie nämlich ihr gewöhnliches Handzeichen beisetzen und ein anderes Mitglied der Kammer — (Ruf: Abstimmen.)
Vicepräs. Ich bitte die Herren, welche wünschen, daß die Adresse von den Mitgliedern der Kammer selbst unterfertigt werde, wollen dieß durch Aufstehen anzeigen. (Überwiegende Mehrheit erhebt sich.)
Ich erlaube mir noch die Frage: Wünschen die Herren, daß eine Instruction ertheilt werde oder nicht? Diejenigen Herren, welche wünschen, daß eine Instruction ertheilt werde, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben auf Grundlage des §. 91 der Geschäftsordnung. Oder wünscht vielleicht Jemand das Wort zu ergreifen?
Ein Abg. Ich erlaube mir die Frage, um welche Zeit wir die Adresse zu unterschreiben haben.
V i c e P r ä s. Die Vorkehrung ist in der Art getroffen, daß das Papier zur Reinschrift der Adresse hier vorliegt, und es kann daher sogleich ein Bogen hier aufgelegt werden, um die Unterschriften aufzunehmen, welcher dann der kalligraphischen Abschrift beigefügt werden kann.
Ein Abg. Es fehlen Viele.
Abg. Löhner. Ich erlaube mir den Vorschlag zu machen, weil Einzelne von den Mitgliedern heute mehr in die Kenntniß des Kammerbeschlusses kommen dürften, der gefaßt worden ist, bis morgen nach der Sitzung den Termin für die Unterschriften festzusetzen.
Indem ich übrigens auch jetzt noch nach gefaßtem Beschlusse voraussetze, daß die Unterschrift ein Act des freien Willens ist, und wenn ein Einzelner nicht unterschreiben will, es weiter nicht berücksichtigt werden wirb. (Ruf: Versteht sich von selbst.) Vicepräs. Der Termin dürfte davon abhängen, wann die Deputation abgehen soll.
Abg. Brestel. Es ist gerade nicht nothwendig, daß die Deputation unmittelbar die Adresse mitnimmt, wir können sie durch eine Staffete nachschicken (Ruf: Nein).
V i c e p r ä s. Meine Herren! wünscht die hohe Versammlung, daß die Deputation erst morgen nach der Sitzung abgehe, so bitte ich, es durch Aufstehen zu erklären. (Die Mehrheit erklärt sich dafür). Es wird daher die Adresse bis zu Ende der morgigen Sitzung hier vorliegen. Ich bitte die Herren Deputationsglieder sich im Bureau versammeln zu wollen, um die Zeit der Abreise zu besprechen, wo auch Mittheilungen werden gemacht werden vom Ministerium der Finanzen wegen der Freiwägen und der Vorschüsse. — Es ist noch nöthig, daß die Tagesordnung im Einverständnisse mit der hohen Kammer.
Kriegsminister Latour. Ich bitte um das Wort. Ich bin gestern interpellirt worden, wegen eines Vorfalles mit einem Officier auf der Hauptwache in der Burg. Ich habe den Officier selbst vernommen, und er hat zu seiner Entschuldigung vorgebracht, daß in seiner schriftlichen Instruction, wo die Fälle angegeben sind, in welchen die Hauptwache in der Burg ins Gewehr tritt, dieser Fall nicht vorkommt. Er hat ferner gesagt, daß die Abgeordneten beim Hinausgehen einzeln und mit Regenschirmen gegangen und nur bei der Rückkunft in corpore gekommen sind. Der Officier der Nationalgarde wäre avisirt gewesen, er aber nicht. Für die Zukunft ist die Einleitung getroffen, daß der Reichsversammlung die gebührenden Ehrenbezeugungen werden zu Theil werden. (Beifall.)
Ich habe ferner noch anzukündigen, daß Se. kaiserliche Hoheit, der Erzherzog Johann, sich in kürzester Zeit von Wien weg begeben werden, und ferner, daß das Ministerium die Verfügung getroffen hat, daß die Deputation des hohen Reichstages nach Innsbruck von einem Mitgliede des Ministeriums begleitet werde.
Vicepräs. Ich erlaube mir die Frage aus Anlaß der Bemerkung des Hrn. Ministers, ob es der hohen Versammlung nicht genehm wäre, eine Abschiedsvisite beim Erzherzog Johann vor seiner Abreise zu machen.
Abg. Neumann. Mittelst einer Deputation.
Vicepräs. Ich bitte dießfalls einen Antrag zu stellen. Wünscht Jemand einen Antrag zu stellen?
Abg. Klaudi. Ich glaube, das Vorstandsbureau wäre dazu am geeignetsten, die Abschiedsvisite zu machen.
Ein Abgeordneter. Die Vorstande der Abteilungen.
V i c e p r ä s. Es liegen zwei Anträge vor. Erstens der von Abg. Klaudi: daß der Vorstand des Reichstages beauftragt würde, diese Visite im Namen der Reichsversammlung abzustatten, und zweitens der Antrag: daß die Vorstände der Abtheilungen es thun sollen. (Viele rufen: Beide zugleich.)
Abg. Klaudi. Dem Antrage trete ich bei.
Vicepräs. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß der Besuch von den Vorstanden der Abtheilungen gemeinschaftlich mit dem Vorstande des Reichstages gemacht werden soll, belieben es durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Wird einstimmig angenommen.)
Ich bitte, bevor die Versammlung die Sitzung als aufgehoben erklärt, sich früher darüber zu äußern, ob Sie mit der morgigen Tagesordnung einverstanden ist. (Die Tagesordnung wird vorgelesen, und es lassen sich mehrere Rufe hören: Geschäftsordnung!)
Ich will mir erlauben, den Antrag zu stellen, es soll die Geschäftsordnung vorerst berathen werden, und dann die übrigen Anträge nach der Priorität folgen. (Die Versammlung ist mit dem Antrage einverstanden.)
Die morgige Sitzung ist daher auf zehn Uhr festgefetzt.
(Schluß der Sitzung ein Uhr Nachmittags.)