259. Císař Rudolf II. nařizuje Melicharovi z Rechenberka, hejtmanu hrabství Kladského, aby od stavů zvyupomínal na tři léta povolenou berni ročních 1200 tolarů a dvojnásobnou daň z lánů.
V ŘEZNĚ. 1594, 6. července. —Současný opis ve. a k. společ. financ, arch. ve Vídni. "Böhmen. Gedenkbuch, 1594—95".
Wir haben aus deim vom 15. Juni nächstverschienen uns zu Händen unserer beheimbischen Kammer gethanen gehorsamen Bericht, wasgestalt du auf unsern gnädigisten Befehl und auf unsere fernere Ratification die Stand der Grafschaft Glatz dahin behandlet, dass sie für diejenige Contribution, so vermüg jüngstes Landtagsentschluss von etlichen unterschiedlichen namhaft gemachten Sorten in den Kreisen und Städten unsers Königreichs Beheimb eingenommen und gereicht wird, im Pausch daselbst jährlichen, und jedes Jahrs besonders, die drei Jahr hinumb 1200 Thaler allweg auf den Termin Martini baar auszuzahlen bewilligt. Und weil dann aus deinem Bericht auch sonst zu verstehen, dass angeregte Soiten dort im gebirgigen Kreis wenig ertragen würden, also lassen wir es bei solcher deiner Abhandlung mit Gnaden verbleiben, dir ferner hiemit gnädiglich befehlend, du wollest nunmehr von amtswegen verordnen und darob sein, dass solche 1200 Thaler für angeregte Contribution zum bestimmten Termin, die in obgedachtem beheimischen Landtagsentschluss ausgemessen, drei Jahr hinum ausgezahlet, desgleichen auch die doppelten Hubengelder sonderbar von ihnen ohne Abgang erlegt werden, wie du dann gehorsamist zu thun würdest wissen. Daran vollbringst du etc. Geben Regensburg den 6. Juli anno 1594. An Hauptmann zu Glatz Melchiorn von Rechenberg.