Pùvodní znìní ad 174/XXVI.
Interpellation
des Abgeordneten Kremser und Genossen an den Minister des Innern,
wegen Beschlagnahme der Sozialistischen Jugend.
In der Jänner-Nummer der Zeitschrift Sozialistische Jugend, welche in Teplitz-Schönau erscheint, wurden in dem Artikel Ein Soldatenbrief nachstehende Stellen konfisziert:
Schimpfwörter hageln auf einen nur so nieder, (Ein Schimpfwörterlexikon könnte man da anlegen.)
Und stolz sein, daß wir berufen wurden, dem Vaterlande zu dienen.
Ich kann schon gar nicht mehr den Tag erwarten, an dem ich mich meiner Zwangsjacke entledigen werde können.
Wir fragen den Herrn Minister, ob er diese Konfiskationspraxis billigt.
Prag, den 30. Jänner 1930.
Kremser,
Ing. Neèas, Taub, Katz, V. Beneš, Kaufmann, de Witte, Kirpal, Grünzner, Jaksch, Dietl, Hampl, Biòovec, Häusler, Macoun, Leibl, Roscher, Blatny, Schäfer, Müller, Heeger, Schweichhart, Hackenberg, Pohl.
Pùvodní znìní ad 174/XXVII.
Interpellation
des Abgeordneten Hugo Simm und Genassen an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Weihnachtsremunerationen an Mittelschulen.
Im Gegensatz zu den Beamten der sonstigen Staatsverwaltung sind die Professoren an Mittelschulen in der Praxis der Verteilung von Weihnachtsremunerationen stets übergangen worden. Einige Wochen vor Weihnachten 1929 erklärte zwar der damalige Finanzminister Dr. Vlasák einer bei ihm vorsprechenden Abordnung der tschechischen Mittelschullehrer, daß die Verteilung von Weihnachtsremunerationen in Zukunft nach allgemeinen alle berücksichtigenden Grundsätzen erfolgen wird, sodaß sich die Professoren an Mittelschulen der Hoffnung hingaben, desgleichen berücksichtigt zu werden. Schließlich vollführte sich aber die Verteilung auch diesmal in einer Weise, daß ihre Hoffnung enttäuscht wurde. Von den ca. 5000 deutschen und tschechischen Mittelschullehrer, Professoren und Direktoren sind nur hervorragenden mit einer Remuneration bedacht worden.
Dieser Weg ist, der Meinung der Interpellanten nach ungangbar, zudem das Prädikat hervorragend allzu dehnbar ist und auch die Qualifikation für die Klärung desselben keinen Maßstab abgeben kann, die Remuneration zuzuweisen, Wenn das Ministerium für Schulwesen dennoch nach seinem Erlasse vom 5. Dezember 1929, Z. 158650/II/29, in dem Sinne einer Auswahl die Landesschulräte für die Zuteilung von Remunerationen beauftragte, so mußten die Ergebnisse solche sein, welche erbittern. Nach den vorliegenden Nachrichten sind von 55 deutschen Mittelschulen an 41 dieser Anstalten dreimal ein Betrag von 1500 Kè, zweimal ein Betrag von 1200.- Kè, 35 mal ein Betrag von 800.- Kè, 2mal ein Betrag von 750.- Kè gezahlt worden. An 14 deutschen Anstalten wurde überhaupt keine Weihnachtsremuneration an Professoren oder Direktoren zur Verteilung gebracht. Von den 978 Lehreren an den 55 deutschen Mittelschulen haben somit lediglich 64 Personen, d. s. 7% eine Weihnachtsgabe erhalten. Das System, nach dem die Landesschulräte die Vorschläge leiteten ist unerkennbar. Die Landesschulräte haben nicht einmal im Sinne des Ministerialerlasses eine ausgezeichnete Qualifikation für die Zuteilung der Remunerationen gelten lassen. Das soziale Moment ist bei der Verteilung desgleichen nicht berücksichtigt worden. auch nicht in der Grenze augezeichnet qualifizierter, Professoren und Direktoren. So erhielt in einer Reihe von Fällen der Ledige etwas, der Verheiratete mit Kindern nichts, erhielt der Vermögende, jedoch nicht der Unbemittel te, erhielt der Dienstjüngere, aber nicht der Dienstältere.
Es ist nötig, daß ein Verteilungsmodus in Hinkunft eingerichtet wird. durch dessen Anwendung die gezeichneten; Übelstände zu beheben sind. Der oberste Grundsatz muß der sein, die Notlage aller zu betrachten und die Weihnachtsremuneration als eine allen zukommende außerordentliche materielle Maßnahme einzurichten.
Die Interpellanten fragen den Herrn Minister, ob er bereit ist, diesfalls durch einen Erlaß eine Korrektur in Beziehung der Weihnachtsremuneration für das Jahr 1929 vorzunehmen und Bestimmungen zu schaffen, welche für die Zukunft jede ungerechte Praxis bei der Verteilung ausschaltet.
Prag, am 30. Jänner 1930.
Simm,
Geyer, Kasper, Köhler, Knirsch, Ing. Jung, Schubert, Hokky, Krebs, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Horpynka, Dobránsky, Dr. Schollich, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Holota, Witsch, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Szentiványi.
Pùvodní znìní ad 174/XXVIII.
Interpellation
des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen an den Minister des Innern
in der Angelegenheit der Forderung nach Beistellung von Dienstwohnungen für die Bezirkshauptmänner und für die Amtsdiener der Bezirksbehörden.
Bekanntlich fordern die politischen Behörden von den Gemeinden ihrer Standorte die Beistellung von Dienstwohnungen für den Bezirkshauptmann und für den Amtsdiener. Da die meisten Bezirksstädte diese Forderungen als gesetzlich nicht begründete zurückgewiesen haben, versucht nunmehr der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 7. Dezember 1929, Z. 3398/14 die angebliche Verpflichtung der Gemeindeo zur Beistellung der Dienstwohnungen aus dem Gesetze zu begründen. Diese Begründungen sind aber solcher Natur, daß man ihre Fehler ohne weiteres feststellen kann.
Nach § 1, Abs. 4 des Gesetzes vom 14. Juli 1927, Slg. No. 125 sind die Gemeinden nur verpflichtet, auf ihre Kosten die Amtsräume für die Bezirksbehörden, nicht auch Amts- oder Dienstwohnungen beizustellen. Das Ministerium des Innern vermeint allerdings, aus § 7 des bezogenen Gesetzes ableiten zu können, daß die den Bezirkshauptmännern und Amtsdienern bisher beigestellten Naturalwohnungen nunmehr den Charakter von Dienstwohnungen angenommen haben. § 7. Ab, 1, Schlußsatz, sagt nur, daß die dienstlichen Nebeneinnahmen (Dienstwohnung, Pauschale und dergl.) der Landes- und Bezirksbehörden durch besondere Vorschriften geregelt werden. Daraus folgt aber doch nicht, daß die Gemeinden der Standorte dieser Behörden zur Beistellung dieser Dienstwohnungen verpflichtet seien oder auch nur durch besondere Vorschriften (außer durch Gesetz) verpflichtet werden könnten, Bisher ist es nicht einmal einer politischen Behörde eingefallen, der Gemeinde ihres Standortes die Leistung des Amtspauschales zuzumuten. Mit genau demselben Rechte oder Unrechte könnte aber diese Zumutung an die Gemeinde gestellt werden, wie die Zumutung der Beistellung von Dientwohnungen für den Bezirkshauptmann und den Amtsdiener.
Die Beistellung von Amtswohnungen für die Bezirkshauptmänner und die Amtsdiener gehört nicht zu den den Gemeinden gesetzlich auferlegten Verpflichtungen und auch nicht zu den ihnen gesetzlich anvertrauten Aufgaben. Die Gemeinde kann und, darf daher für diesen Zweck keine Ausgaben vollziehen.
Die Interpellanten fragen den Herrn Minister, ob er sich schließlich zu diesem Gesichtspunkte bekennt und damit dann bereit wird, seinen Erlaß vom 7. Dezember 1929 Z. 3398/14 zu annullieren.
Prag, am 30. Jänner 1930.
Simm,
Szentiványi, Horpynka, Köhler, Nitsch, Schubert, Ing. Jung, Kasper, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Knirsch, Geyer, Dr. Schollich, Dr. Törköly, Fedor, Krebs, Dr. Jabloniczky, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Hassold, Dobránsky, Hokky.
Pùvodní znìní ad 174/XXIX.
Interpellation
des Abgeordneten Rudolf Kasper
und Genossen
an die Gesamtregierung
in Angelegenheit der Krise in der ostböhmichen Flachsindustrie.
Seit Jahren lastet auf der gesamten Textilindustrie dieses Staates eine verhängnisvolle Wirtschaftskrise, die gerade gegenwärtig wieder schlimmere Formen annimmt und die besonders bei den in dieser Industrie gezahlten niederen Löhnen Grund und Ursache zur grenzlosen Verelendung der gesamten Textilarbeiterschaft darstellt.
Besonders scharf tritt diese Krisenerscheinung in der Flachsindustrie zu Tage, die ihren ausgesprochenen Sitz in Ostböhmen hat. Alljährlich kommt es in dieser Industrie mit einer geradezu erschreckenden Regelmäßigkeit zu mehrmonatigen Stillständen in der Mehrzahl der Betriebe, während die übrigen starkt eingeschränkt arbeiten oder nur Kurzarbeit verrichten. Kaum 30% der vorhandenen Spindeln sind im Gange, wobei wohl kaum die Aussicht besteht, daß jemals wieder mehr als 50% in Betrieb kommen werden.
Die seit jeher gerade in der ostböhmischen Flachsindustrie gezahlten niederen Löhne ermöglichen es der Arbeiterschaft nicht, irgendwelche Rücklagen für noch schlechtere Zeiten zu schaffen.
Dazu gesellt sich die Mangelhaftigkeit des heutigen Gesetzes über die Arbeitslosenunterstützung, wodurch nur einem Teile der Arbeiterschaft der Anspruch auf Unterstützung und noch dazu - infolge der Höchstbezugsdauer von nur 13 Wochen - in einem völlig unzureichendem Maße gewährt wird. Daraus ergibt sich die überaus harte Tatsache, daß selbst der anspruchsberechtigte, d. h. organisierte Teil der Arbeiterschaft zumeist schon vor Einbruch der rauben Winterszeit mit seinen erhöhten Anforderungen ausgesteuert ist und dann völlig mittellos dasteht. Not und Elend sind somit jahraus, jahrein, ständiger Gast im Haushalt der ostböhmischen Textilarbeiterschaft.
Zu dieser materiellen Not gesellt sich jedoch auch noch die Sorge um die weitere Zukunft, handelt es sich doch bei einem Teil der stillgelegten Betriebe nicht nur um einen vorübergehenden Stillstand, sondern um eine dauernde Stillegung, ohne daß auch nur die geringste Aussicht auf eine neuerliche Betriebsaufnahme bestünde. So wurden in den letzten Jahren im Hohenelber Gebiete die Flachsspinnereien: W. Jerie, Hohenelbe, - Ferd. Böhm, Niederlangenau - Flachsindustrie Proschwitz und Döbernay dauernd stillgelegt, die vor dem Stillstand zusammen noch mehr als 900 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigten. Im Trautenauer Gebiete wurden die Flachsspinnereien Alois Haase in Parschnitz (mit 200 Arb.), Ignaz Ettrich in Bausnitz (mit 120 Arb.), gänzlich eingestellt.
Ein Unterkommen der dadurch arbeitslos gewordenen Menschen in anderen Betrieben ist nicht möglich, da nicht nur alle anderen Flachsspinnereien, sondern auch die Leinenwebereien, sowie auch die Leinengarnbleichen stark eingeschränkt arbeiten und andere Industrien insbesondere im Trautenauer Gebiete fast nicht vorhanden sind. Die dadurch alljährlich geschaffene große Zahl von Arbeitslosen, nicht zuletzt aber auch die lange Dauer der Arbeitslosigkeit, bedingen die dringende Notwendigkeit der Schaffung einer pflichtgemäßen Arbeitslosenversicherung.
Für die Übergangszeit erscheint die sofortige Novellierung und Erweiterung des bestehenden Gesetzes über die Arbeitslosenunterstützung und die Schaffung eines Gesetzes über besondere Krisenunterstützungen dringendst geboten, um zumindlest dem größten Elend entgegentreten zu können.
Darüber hinaus ist es ein Gebot der Stunde, besondere Schutzkommissionen zur Überwachung der Betriebsstillegungen zu errichten, um einseitigen, willkürlichen und plötzlichen Betriebseinstellungen vorzubeugen.
Unumgänglich notwendig aber ist die sofortige Bereitstellung einer produktiven Arbeitslosenfürsorge, sei es in Form von Notstandsarbeiten für die Übergangszeit oder durch die Bereitstellung von Mitteln und Möglichkeiten, um die stillgelegten Betriebe einer Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zuzuführen, bezw. die Niederlassung und Ansiedlung neuer Industrien zu fördern, um solcherart den arbeitswilligen Menschen Arbeit und Brot und vor allem eine dauernde Existenz zu bieten. Gilt es doch der herrschenden Not zu steuern und die Sorge der Arbeiterschaft um ihre weitere Zukunft zu bannen.
Als überaus dringende Notstandsarbeiten kämen eine ganze Reihe von Straßenregulierungen und Pflasterungen in Frage, umsomehr, als gerade im ostböhmischen Gebiete sehr viel an öffentlichen Arbeiten nachzuholen ist. Ebenso erscheint eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend geboten, was andererseits auch zur Hebung des gesamten Wirtschaftslebens beitragen würde. Im Zusammenhange damit wäre vor allem der von der Bahnverwaltung selbst schon seit längster Zeit in Aussicht gestellte und ungemein dringende Bahnhofsneubau in Trautenau zu erwähnen. Eine Wiederbelebung der stillgelegten Betriebe könnte durch entsprechende Berücksichtigung der Flachsund Leinenindustrie in der Handelspolitik gefördert werden. Durch den weiteren Ausbau des mangelhaften Verkehrswesens und durch verschiedene andere Maßnahmen in Form von Erleichterungen und Begünstigungen, wie sie anderen weniger bedürftigen Industrien zuteil wurde, könnte nicht nur eine Wiederaufnahme der Tätigkeit, sondern auch die Niederlassung anderer Industrien in dem wirtschaftlich zugrundegerichteten und vielfach brachliegenden ostböhmischen Industriegebiete erreicht werden.
Die unterfertigten Interpellanten stellen daher unter Hinweis auf das Vorhergesagte an die Gesamtregierung nachstehende Anfragen:
1. Ist sie bereit, das Ministerium für soziale Fürsorge zu beauftragen, ehestens einen Gesetzentwurf für eine Arbeitslosenversicherung auszuarbeiten und raschestens mit sofortiger Wirksamkeit eine für die Übergangszeit bestimmte Novellierung und weitere Ausgestaltung der heutigen Arbeitslosenunterstützung vorzunehmen?
2. Ist sie bereit, eine besondere Krisenunterstützung zu schaffen?
3. Ist sie geneigt, besondere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung weiterer Stillegungen zu erlassen, Schutzkommissionen zu errichten und Schutzfristen festzulegen, um dergestalt allen willkürlichen und einseitigen Betriebstillegungen wirkungsvoll vorzubeugen?
4. Ist sie dazu bereit, Mittel und Möglichkeiten zur Wiederbelebung der stillgelegten Betriebe, zur Ansiedlung neuer Betriebe bezw. Industrien und zur Durchführung von Notstandsarbeiten bereitzustellen?
Prag, den 28. Jänner 1930.
Kasper,
Krebs, Horpynka, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Hokky, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Fedor, Dr. Szüllö, Simm, Ing. Jung, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Geyer, Ing. Kallina, Schubert, Matzner.
Pùvodní znìní ad 174/XXX.
Interpellation
des Abgeordneten Hans Krampe und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge wegen der Behandlung der Kriegsbeschädigten beim Bezirksamt für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Teplitz.
In den Kreisen der Kriegsbeschädigten wird bittere Klage geführt über die Behandlung, die ihnen vom Vorstande des Kriegsbeschädigtenfürsorgeamtes in Teplitz zu teil wird. Sie werden daselbst überaus grob und unhöflich behandelt, angebrüllt und angeschnauzt. Dieses Amt sieht das Ziel der gesamten Amtsführung darin, den Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeit fortlaufend bei den einzelnen Kriegsbeschädigten herabzudrücken. Zu diesem Zwecke werden zahlreiche chikanöse Untersuchungen angeordnet, die fast immer mit einer Herabsetzung des Invaliditätsgrades enden. Zu 90% müssen die Betroffenen ihre frühere Invaliditätsgrenze im Rekurswege festsetzen lassen. Selbst Kriegsbeschädigte, die vermöge ihres Einkommens keine Invalidenrente beziehen, werden öfter zu solchen Untersuchungen vorgeladen, wodurch ihnen ein großer Arbeits- und Erwerbsverlust entsteht.
Die orthopädischen Hilfsmittel werden nur wiederwillig und im beschränkten Umgange den Invaliden ausgefolgt. So ersuchte am 28. Jänner 1. J. ein Kriegsinvalider, der wegen Verlust beider Füße zu 100% erwerbsunfähig ist, um Gummifüße für seine Prothesen, worauf er die Antwort erhielt: Das gibt es nicht. Saugen Sie den Staat nicht aus, denn ich maß das mitbezahlen.
Im Hinblicke auf die alljährlichen Ersparungen im Staatshaushalte in dem Kapitel Invalidenfürsorge, ist ein solches Vorgehen doppelt unwürdig.
Die Unterfertigten fragen deshalb den Herrn; Minister an:
1.) Sind Ihnen, Herr Minister, diese Zustände im Bezirksamte für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Teplitz bekannt?
2.) Was gedenken Sie zu tun, um eine würdigere Behandlung der Kriegsbeschädigten, die dem Fürsorgegedanken entspricht, beim Kriegsbeschädigtenfürsorge-Amte in Teplitz herbeizuführen?
Prag, am 30. Jänner 1930.
Krumpe,
Zajièek, Bobek, Oehlinger, Kunz, Greif, Fritscher, Slušný, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Nitsch, Dr. Gažík, Grebáè-Orlov, Macháèek, Onderèo, Dr. Polyák, Dr. Tiso, Dr. Mayr-Harting, Dr. Luschka, Scharnagl, Dr. Petersilka.
Pùvodní znìní ad 174/XXXI.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Georg Hanreich und Genossen
an den Minister des Innern betreffend die gesetzwidrige Verordnung des mährischen Landespräsidenten.
Der Verband der Apotheker in Nord- und Westböhmen hat beschlossen, die auf Rechnung des Heilfondes ausgestellten Rezepte nicht mehr ohne Barzahlung entgegenzunehmen. Die betreffenden Apotheker haben sich zu diesem Vorgehen dadurch gezwungen erachtet, weil bei der nachträglichen Verrechnung über die für den Heilfond ausgefolgten Medikamente sich die unliebsamsten Schwierigkeiten ergeben haben.
Obwohl das Vorgehen der Apotheker auch auf Grund von Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtshofes vollkommen gedeckt ist, hat der mährische Landespräsident sich für bemüssigt erachtet, in einer Verordnung, die auch sogar im Rundfunk verbreitet wurde, aufmerksam zu machen, daß im Gebiete von Mähren und Schlesien die Apotheker verpflichtet sind, Medikamente für Rechnung des Heilfondes auszufolgen und zu kreditieren Scheinbar wollte damit der mährische Landespräsident das Übergreifen der Bewegung aus Böhmen nach Mähren und Schlesien verhindern.
Mit Rücksicht auf die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes stellen die Gefertigten die Anfragen:
1.) Ist dem Herrn Minister des Innern die Verordnung des mährischen Landespräsidenten bekannt?
2.) Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen, daß diese Verordnung, welche den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, widerrufen wird?
Prag, am 31. Jänner 1930.
Dr. Hanreich,
Kasper, Ing. Jung, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Ing. Kallina, Dobránsky, Horpynka, Hokky, Fedor, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Krebs, Geyer, Dr. Hassold, Köhler, Knirsch, Schubert, Simm, Matzner, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly.
Pùvodní znìní ad 174 XXX/II.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Eisenbahnminister
wegen des Benehmens eines Bahnkassiers in Haida gegen das reisende Publikum.
Am 21. Dezember 1929 wollte Frau Irma Kulka, wohnhaft in Haida, mit ihrer Tochter nach Tetschen fahren und verlangte bei der Bahnkassa eine ganze und eine halbe Fahrkarte zweiter Klasse nach Tetschen. Der Kassier schrie sie an; Die gebe ich Ihnen nicht! Auf die Frage warum, schrie er: Da hätten Sie müssen früher kommen. Die Dame war rechtzeitig am Bahnhof, eine der ersten Personen, die von der Kassa abgefertigt wurden, hinter ihr noch eine ganze Anzahl von Leuten, die Fahrkarten haben wollten. Der Kassier folgte nur ein einhalb Fahrkarten für dritte Klassen aus, wofür die Dame den Betrag von 14 K 10 h bezahlte. Die Reisende wollte sich noch vor Abgang des Zuges beim Stationsvorstand oder beim diensthabenden Beamten beschweren, fand aber die Kanzleien leer, Infolgedessen beschwerte sie sich erst nach ihrer Rückkehr nach Haida in der Verkehrskanzlei. Dort war der beanständete Kassier anwesend und, als er erfuhr, daß sich die Dame beschweren wolle, sie anschrie: Und wenn Sie mit ihrem ganzen deutschen Gefolge nach Königgrätz gehen, so werden Sie als Deutsche doch kein Recht dort finden! Die Dame brachte ihre Beschwerde mündlich vor und verlangte am nächsten Tage vom Bahnvorstande die Aufnahme eines Protokolles, was dieser jedoch verweigerte. Dabei sind schon mehrere Beschwerden über denselben Kassier eingelaufen.
Herr Max Sasum, Direktor der Firma Karl Schappel in Haida wurde ebenfalls in zwei Fällen von dem Kassier derartig grob behandelt, daß er an zuständiger Stelle sich über dieses Benehmen beschweren mußte. Auch ein Teplitzer Kaufmann hat sich über das Benehmen des Kassiers mündlich und schriftlich beim Stationsvorstand beschwert.
Da trotz der Beschwerden in Haida dieselben unerträglichen Verhältnisse weiterbestehen, muß man annehmen, daß der Kassier von seinem Vorgesetzten in seinem unhöflichen Benehmen gegen deutsche Reisende noch bestärkt wird.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Eisenbahnminister
1.) Ob er geneigt ist, die zahlreichen Beschwerden über den Eisenbahnkassier in Haida durch Vorladung der Zeugen genauestens untersuchen zu lassen?
2.) Ob er geneigt ist, nach durchgeführter Untersuchung den Kassier von seinem Dienstposten in Haida zu entfernen?
3.) Ob er geneigt ist, alle Bahnbeamten, die dienstlich mit dem Publikum zu verkehren haben, anzuweisen, sich allen Parteien gegenüber ohne Rücksicht auf die Nationalität derselben höflich und entgegenkommend zu benehmen?
Prag, am 31. Jänner 1930.
Horpynka,
Dr. Törköly, Szentiványi, Nitsch, Hokky, Geyer,
Dr. Holota, Dr. Szüllö, Dr. Schollich, Krebs, Kasper, Köhler, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Knirsch, Simm, Ing. Kallina, Dobránsky, Matzner, Dr. Hassold, Ing. Jung.
Pùvodní znìní ad 174/XXXIII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur betreffend die Errichtung einer Minderheitsbürgerschule in Požaha.
Auf der Bezirksstraße Fulnek-Troppau stoßen 4 Katastralgemeinden, Skøip, Luck, Altstadt und Brawin zusammen. Der Anteil der Katastralgemeinde Skøip heißt Požaha und hat 3 Häuser. Der Anteil der Gemeinde Luck heißt Kol. Luck und hat 2 Häuser. Der Anteil der Gemeinde Altstadt hat 17 Häuser. Der Anteil der Gemeinde Brawin heißt Ober-Neuhof und hat 10 Häuser. Für die Kinder dieser Kolonien wurde im Jahre 1909 in der Kol. Altstadt eine deutsche Volksschule errichtet und wird heute noch von 19 Kindern besucht. Die Kolonien der Gemeinden Altstadt, Brawin, Skøip und Luck sind bis auf 2 Familien nur von Deutschen bewohnt.
Im Jahre 1925 wurde in einem Privathause eine staatliche tschechische Minderheitsschule errichtet, obwohl es hier nur 2 tschechische Familien gibt, was auch der Besuch dieser Schule beweist. Sie wird jetzt von 4 Kindern besucht, die alle aus Mischehen der Kol. Brawin stammen und die in die nächste tschechisches Volksschule nach Luck näher hätten, als in diese Minderheitsschule. Man gab dieser Schule den Namen Požaha, trotzdem sie auf dem Territorium der Gemeinde Altstadt steht.
Am 4. Dezember 1929 wurde nun in der Kolonie Altstadt wieder unter dem Titel Požaha eine tchechische staatliche Minderheitsbürgerschule errichtet und mit der 1. Klassen eröffnet. Den Raum für diese Klasse hat man hiedurch gewonnen, daß man den tschechischen Minderheitsvolksschullehrer bei einer Privatpartei für einen hohen monatlichen Mietzins unterbrachte. Die Kinder für die Bürgerschule wurden aus folgenden, tschechischen Orten sichergestellt:
Viškovice, 12 km vom Schulort entfernt,
Hrabství, 7 km vom Schule entfernt,
Skøipov, 4,5 km vom Schulort entfernt.
Jakubšovice, 6 km vom Schulort entfernt,
Markersdorf 2,5 km von Schulort entfernt.
Ein regelmäßiger Besuch dieser Bürgerschule von diesen weit entfernten Orten ist in der guten Jahreszeit schön sehr schwierig, bei schlechter Jahreszeit vollständig unmöglich. Es kann also nur die Beförderung durch Autobusse und Wagen in Betracht kommen. Andererseits liegt Požaha ganz am Rande des Umkreises der in Betracht kommenden Gemeinden, so daß der Besuch immer an der Entfernung der Schüler von der Schule zu leiden haben wird. Hätte man wirklich nur die Möglichkeit Schulbildung zu vermitteln, im Auge gehabt, so wäre für die Bürgerschule die Gemeinde Skøip mit Rücksicht auf die zentrale Lage der richtige Standort gewesen. Da auch in der Folge die vollklassige Bürgerschule nicht in einem Privatgebäude wird untergebracht werden können, wird man zum Baue eines eigenen Schulgebäudes schreiten müssen und da auch für die Lehrerschaft in den kleinen Koloniehäuschen kein Unterkommen zu finden ist, werden auch Wohnungen gebaut werden müssen.
Sollte die Minderheitsbürgerschule in der deutschen Kolonie Altstadt trotz der hohen Kosten bestehen bleiben, dann sind in einer deutschen Gemeinde von 941 Einwohnern, in der bei den letzten Wahlen bloß 23 tschechische Stimmen abgegeben wurden, so unglaublich dies klingen mag, 5 Schulen und zwar 2 deutsche und 3 tschechische.
Dieser Zustand ist mit den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen und den sonst immer gepredigter. Sparmaßnahmen nicht in Einklang zu bringen, ist eine vollständig überflüssige Geldverschwendung, die nach der Sachlage nur erfolgt, um auf diesem ungewöhnlichen Wege die Tschechisierung dieses Gebietes und dieser Gemeinde zu fördern.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur die Frage, ob er bereit ist.
1.) diese Verhältnisse eingehend und unparteiisch untersuchen zu lassen und zu verfügen, daß die tschechische Minderheitsschule aus Požaha wieder entfernt wird?
2.) Für die Zukunft die Gründung solcher überflüssiger Minderheitsschulen im deutschen Sprachgebiete hintanzuhalten und entsprechende Weisungen an die zuständigen Stellen zu geben?
Prag, am 31. Jänner 1930.
Dr. Schollich,
Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Ing. Kallina, Kasper, Dobránsky, Knirsch, Dr. Jabloniczky, Geyer, Horpynka, Matzner, Dr. Hassold, Krebs, Ing. Jung, Köhler, Dr. Keibl, Fedor, Dr. Hanreich, Simm, Hokky, Dr. Szüllö, Dr. Törköly.
Pùvodní znìní ad 174/XXXIV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen
an den Finanzminister
betreffend die Besetzung der Direktorstellen an Tabakfabriken.
Die deutschen Staatsbürger klagen mit Recht darber, daß sie bei Besetzung der einzelnen Stellen in den staatlichen Ämtern zurückgesetzt und nicht nach dem prozentuellen Anteil an der Zusammensetzung der Bevölkerung berücksichtigt werden. Besonders kraß liegen die Verhältnisse u. a. bei der tschechoslovakischen Tabakregie, wie folgender Ausweis aufzeigt:
In der III. Gehaltsstufe gibt es 6 Stellen, welche durchwegs von Angehörigen der tschechischen Nationalität bekleidet werden.
In der IV. Gehaltsstufe gibt es unter 17 Beamten einen einzigen Deutschen.
Die Direktorstellen in den Tabakfabriken sind wie folgt besetzt:
In Böhmen: |
I. Vorstand: |
II. Vorstand: |
Budweis................ |
Tscheche |
Tscheche |
Sedlec................. |
Tscheche |
Tscheche |
Pisek.................. |
Tscheche |
Tscheche |
Tabor.................. |
Tscheche |
Tscheche |
Tachau............... |
Tscheche |
Tscheche |
Joachimsthal........... |
Tscheche |
unbesetzt |
Landskron.............. |
Tscheche |
Deutscher |
In Mähren: |
||
Göding................. |
Tscheche |
Tscheche |
Iglau.................. |
Tscheche |
Tscheche |
Neu-Titschein.......... |
Tscheche |
Deutscher |
Sternberg.............. |
Tscheche |
Deutscher |
Zwittau................ |
Tscheche |
Deutscher |
Bautsch................ |
Tscheche |
Deutscher |
In der Slowakei: |
||
Kaschau.............. |
Tscheche |
unbesetzt |
Pressburg.............. |
Tscheche |
Tscheche |
Smolnik................ |
Tscheche |
Deutscher |
Mukaèevo.............. |
Tscheche |
Deutscher |
Banska Štiavnica...... |
Tscheche |
Tscheche |
Spiská Bìlá............ |
Tscheche |
Tscheche |
Tabakeinlöseamt in: |
||
Komoru................ |
Tscheche |
Deutscher |
Nove Zámky............ |
Tscheche |
Tscheche |
Naï Tarkaný.......... |
Tscheche |
Tscheche |
Das deutsche Volk in der Tschechoslowakei bildet rund 1/3 der Bevölkerung. Es muß daher mit vollem Recht verlangt werden, daß auch die leitenden Beamten bei den Tabakfabriken nach dem gleichen Schlüssel besetzt werden, wie auch die übrigen Beamtenstellen in den Fabriken dem Nationalitätenschlüssel der betreffenden Stadt, wo die Fabrik steht, anzugleichen sind. Man wird wohl kaum behaupten können, daß unter den deutschen Beamten der Tabakregie nicht genügend fähige und anspruchsberechtigte Anwärter auf leitende Posten vorhanden sind, obwohl die Jahre über seit dem Umsturze viele noch sehr rüstig und durchaus dienstfähige Beamte in Pension geschickt wurden und zwar nur deshalb weil sie Deutsche waren. So wurden z. B. in Sternberg im Jahre 1925 die Obersekretäre Heinrich Frank, Viktor Zopp und Sekretär Franz Schinzel im Alter von 50-55 Jahren abgebaut.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Finanzminister, ob er bereit ist,
1.) aufzuklären, wieso unter den Direktoren und Direktorstellvertretern der Tabakfabriken so wenig deutscher Nationalität sind und
2.) zu veranlassen, daß hier ehestens Wandel geschaffen und die Deutschen nach dem Bevölkerungsschlüssel berücksichtigt w erden?
Prag, am 31. Jänner 1930.
Dr. Schollich,
Ing. Kallina, Szentivány, Nitsch, Dr. Holota, Horpynka, Matzner, Dr. Hassold, Köhler, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Geyer, Dobránsky, Kasper, Dr. Törköly, Fedor, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Krebs, Simm, Knirsch, Ing. Jung, Hokky.