Ètvrtek 23. února 1933

Wir befürchten, daß weder der Justizminister noch der Berichterstatter, noch die Redner der èechischen Parteien alle Bezugsakten studiert haben, um zu einem objektiven Urteil zu gelangen. (Rùzné výkøiky.)

Der Berichterstatter hält es nicht einmal für notwendig, während der Wechselrede hier im Hause zu erscheinen, und während ein halber parlamentarischer Klub ausgeliefert werden soll, sich anzuhören, was die Auszuliefernden zum Auslieferungsbegehren und zum kommenden Prozeß zu sagen haben.

Geradezu mit frevelhaftem Leichtsinn haben die deutschen Regierungsparteien unbelastet durch jede Sachkenntnis, ihre Meinung über den Volkssport in breiter Öffentlichkeit mündlich und schriftlich kundgetan, mit dem einzigen Erfolg, daß sich darauf nicht nur der Innenminister sondern auch der Berichterstatter Ježek berufen konnte.

Aus Gesprächen mit Kollegen glaube ich entnehmen zu können, daß man selbst in den Kreisen der deutschen Oppositionsparteien mit wenigen Ausnahmen über unseren Verband nicht genügend informiert ist. Deshalb einige Worte über die Gründungsgeschichte, denn die Wahrheit schaut anders aus, als die Begründung des Brünner Fehlurteiles. Wir haben bei Wahlen in mehreren Gemeinden im Wahlkreise Ostrau die Wahrnehmung machen können, daß viele sozialdemokratische Stimmen abgegeben wurden, ohne daß die Partei dortselbst eine gewerkschaftliche oder politische Organisation hatte. Als wir der Sache nachgingen, stellte sich heraus, daß im Orte ein Arbeiterradfahrerverein besteht, dem zu Teil auch unsere Parteimitglieder angehörten. Wir beschlossen daher die Gründung eines eigenen Radfahrerverbandes, wie ihn nach uns auch die Christlichsozialen mit dem Sitz in Zittau, wahrscheinlich aus dem gleichen Grund errichteten. Aus dem Titel: "Verband für Radfahren, Spiel und Sport aller Art" ist die Gründungsursache zu ersehen. Zu gleicher Zeit begannen nicht nur die Mitglieder der Jugendverbandes Braunhemden zu tragen, sondern auch Parteigenossen. Daraus ergaben sich Anstände, weil es sich um das Tragen nicht bewilligter Verbandskleidung handelte. Staatliche Organe, Polizei, Gendarmerie und selbst Bezirkshauptleute gaben uns den Rat einen Verband zu gründen, dem eine Verbandskleidung bewilligt wird und wenn dies Braunh emden sind, dann könne das Tragen derselben keinem Anstand mehr unterliegen. Hier in den Amtskanzleien wurde der Gedanke des Volkssportverbandes mit dem Braunhemd in den Satzungen geboren, um dann seine Mitglieder im Gerichtssaal zu erledigen . . . . das freie Spiel der Kräfte. Es war mehr als natürlich, daß wir den in Gründung begriffenen Radfahrerverband erweiterten in einen Verband für Wandern und Sport aller Art. Einesteils deshalb, weil ein Wanderverein einen Wanderkittel oder ein Verbandskleid tragen kann, andererseits weil wir im Zeitalter des Sportes leben und ein Ministerim für körperliche Erizehung denselben zu fördern hat.

Wir hatten schon bei der Gründung nicht die geringste Ursache zu leugnen, daß sich der Verband in den Rahmen der Gesamtbewegung einzuordnen hat und ist dies keine Entdeckung des Staatsanwaltes, sondern üblich bei allen deutschen und èechischen Parteien, einerlei ob sie in der Regierung sitzen oder nicht. Wir nannten bewußt den Verband: Nationalsozialistischer Verband für Radfahren, Wandern und Sport aller Art. Und dann begann das Bewilligungsverfahren, ein Drehen im Kreise, denn 2 Landesbehörden, das Innenministerium, das Landesverteidigungsministerium und das Ministerium für Gesundheitswesen und körperliche Erziehung schoben sich den Akt zu und zweimal mußten wir einzelne Worte und Sätze ändern.

Wir wollten nur Leute ab 21. Lebensjahr aufnehmen und mußten über behördlichen Auftrag Jugend und Kinderabteilungen vorsehen. (Sehr richtig!) Nach seinem Entwurf durfte Volkssportler nie ein Angehöriger der nationalsozialistischen Bewegung werden. Das Wort Bewegung mußte wieder über behördlichen Auftrag in Partei umgewandelt werden.

Daraus ergab sich das Dillemma:

1. Laut § 1 war der Verband ein unpolitischer.

2. Laut § 2 konnten Verbandsmitglieder nur Mitglieder der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei werden.

3. Laut § 3 konnten Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren aufgenommen werden. Diese nicht von uns, sondern von der Behörde verbrochenen Sinnwidrigkeiten waren Anlaß genug für den Staatsanwalt, um uns den Mißbrauch eines unpolitischen Vereines zu politischen Zwecken schon mit den Satzungen zu beweisen.

Ja er hat dann noch zwei falsche Behauptungen konstruiert:

1. Daß der nationalsozialistische Jugendverband aus dem Verband Volkssport entstanden ist und

2. daß auch der Jugendverband seinen Sitz in Fulnek hatte. Beides stimmt nicht. Der Jugendverband ist viel älter als der Volkssportverband, älter als der Staat, und hat seinen Sitz in Troppau, nicht in Fulnek. In manchen Orterten entstand ein Wettstreit zwischen Jugendverband und Volkssportverband um die Mitglieder. Um diesen zu beendigen, schloß der Jugendverband und Volkssportverband in aller Öffentlichkeit einen Vertrag, daß alle Leute unter 21 Jahren dem Jugendverband und nach 21 Jahren dem Volkssportverband anzugehören haben. Etwas ganz natürliches, üblich in jeder deutschen und èechischen Partei, daß ein Jugendlicher mit der Erreichung des Wahlalters sich politisch zu organisieren hat und falls er will, Volkssportmitglied werden kann. Von einem Zwangsübertritt kann keine Rede sein, sondern vom Austrit aus der Jugendbewegung, die vor Überaltung geschützt werden soll. Gerade dieser Vertrag bringt mich vor die Schranken des Gerichtes, weil wir einen bei allen politischen Parteien üblichen Brauch schriftlich festlegten.

Wir hatten das Recht, aber keine Verpflichtung, in Orten mit 20 Mitgliedern Ortsgruppen zu bilden und diese wieder in größere Organisationsverbände zus amenzuschließen und sie auf Kreis und Land zu beschränken. Die Satzungen sprechen von Bezirksverbänden, die einen Wahlkreis umfaßten und Gauverbänden, deren wir 2 hatten, einen für Böhmen und einen für Mähren-Schlesien. Die später nach den Ausrückungsvorschri ften geplante Unterteilung in Kameradschaften, Hundertschaften und Tausendschaften war lediglich für Festaufmärsche geplant, ist aber nicht in einem einzigen Fall in die Tat umgesetzt worden. Mehr als ein Jahr haben wir uns um die Bewilligung der einheitlichen Verbandskleidung und Fahne wegen bemüht. Die Verbandskleidung erhielten wir nach Monaten bewilligt, nachdem auch das Landesverteidigungsministerium seine Zustimmung gegeben hatte, während uns die Fahnen bis zur Verbandsauflösung deshalb nicht bewilligt wurden, weil sie das Hakenkreuz enthielten, mit der falschen Behauptung, daß dies ein Parteiabzeichen sei und deshalb nicht in den Fahnen eines unpolitischen Vereines geführt werden darf.

Wir hatten von allem Anfang an die Absicht, unsere Ortsgruppen und unseren Versammlungsschutz auf eine vereinsmäßige Grundlage zu stellen. Da in vielen Versammlungs- und Aufmarschbewilligungen der Einberufer nicht nur für die Aufrecherhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen hatte, sondern ihm aufgetragen war, diese Ordner auch kenntlich zu machen, bestand die Absicht, bige Vereinskleidung hiezu zu wählen. Kaum waren die ersten Versammlungen mit unseren Ordnern im Braunhemd vorbei, so stellte sich die böhmische Landesbehörde auf den Standpunkt, daß Mitglieder eines unpolitischen Vereines nicht Versammlungsschutz in einer politischen Versammlung übernehmen dürfen. Obwohl wir den Standpunkt vertreten, daß unsere Ordner im Braunhemd und auch Versammlungsteilnehmer im Braunhemd die politischen Versammlungen nicht als Volkssportler besuchen, sondern als Nationalsozialisten, wenn sie auch zugleich Mitglieder des Verbandes Volkssport sind, bestand die Behörde in Prag auf dem Verbot und waren wir gezwungen, auch unsererseits ein Verbot an unsere Kameraden hinauszusenden, laut welchem politische Versammlungen und Kundgebungen im Braunhemd nicht besucht werden dürfen.

In Mähren stellte sich die Landesbehörde zuerst auf den Standpunkt, daß politische Versammlungen wohl im Braunhemd besucht werden können, nicht aber mit Kappe und Gurt. Auch dieses Verbot gaben wir an unsere Gliederungen hinaus. Erst viel später hat die mährische Landesbehörde auch das Braunhemd für politische Kundgebungen aller Art verboten und unser diesbezügliches Verbotschreiben an alle Orte wurde restlos gehalten, wie dies der letzte völkische Tag in Zwittau gänzend bewiesen hat, wo bei dem vom Volkssport angemeldeten Aufmarsch Tausende im Braunhemd aufmaschierten und eine Stunde später bei der großen politischen Kundgebung am Marktplatz kein Braunhemd zu sehen war. (Sehr richtig!)

Beide Landesbehörden stellten sich auf den Standpunkt, daß kein Nationalsozialist ein Braunhemd tragen darf, sondern nur Volkssportkameraden, sodaß wir alle Träger von Braunhemden in den Verband aufnahmen und jedem eine Legitimation ausstellten, daß er laut behördlicher Bewilligung als Volkssportler das Braunhemd tragen darf.

Obwohl unsere eiserne Disziplin rückhaltslos von allen Behörden bei jedem Anlaß anerkannt wurde, obwohl wir immer und wiederholt die Beachtung der behördlichen Weisungen von unseren Mitgliedern verlangt haben, was alle unsere Rundschreiben beweisen, denn wir hatten weder Anlaß noch den Willen, unsere Leute mit den Behörden in Konflikt zu bringen, erfolgte das Braunhemdenverbot. Angeblich hat einer oder der andere Träger eines Braunhemdes das Verbot nicht beachtet. Uns sind derartige Fälle nicht bekannt und sie hätten nur zur Bestrafung des einzelnen oder zur Auflösung einzelner Gruppen führen können, zumal auch die Mitglieder der nationalsozialistischen Jugendverbände braune Hemden trugen, denen dies nicht verboten war.

Als auch das Tragen von weißen Hemden verboten und verfolgt wurde, war praktisch die Tätigkeit des Verbandes eingestellt und wiederholt haben wir die freiwillige Auflösung des Verbandes beraten und sie nur deshalb nicht durchgeführt, weil wir liquidieren und erst die Schulden des Verbandes bezahlen wollten. Die Auflösung des Verbandes traf uns daher nicht mehr in Tätigkeit, sondern in der Liquidation.

Im Laufe der Entwicklung hat es sich gezeigt, daß eine einheitliche Leitung von Fulnek aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich ist, weshalb ich die Leitung für Mähren und Schlesien übernahm und Krebs für Böhmen. Von dem Recht, Fachberater zu bestellen, machten wir beide Gebrauch. Die Leitung des Verbandes wurde aufgeteilt und zwar in Gebiete, die sich ungefähr mit den Wahlkreisen deckten und den in den Kreisgeschäftstellen tätigen Volkssportkameraden wurde die Überwachung der einzelnen Volkssportgruppen ihres Gebietes übertragen, um eine verantwortungsvolle Überwachung besser durchführen zu können. Die Wahl des Parteifüh rers Abg. Ing. Jung zum Verbandsobmann konnte nicht durchgeführt werden, weil inzwischen Braunhemden- und Aufmarschverbot kam und Abg. Jung sich mit Recht weigerte, einen in Liquidation befindlichen Verband zu übernehmen, sodaß ich bis zur Auflösung Obmann war.

Da wir in erster Linie propagandistisch zu wirken hatten, machten wir Aufmärsche, Umzüge und Bezirkstreffen aller Art, jedenfalls nichts anderea als die verschiedenen angeblich unpolitischen sozialdemokratischen Organisationen und jene rote Wehr, die heute noch in voller Ausrüstung und ohne bewilligte Einheitskleidung aufmarschiert.

Aufmarschverbot war für uns praktische Einstellung jeder Tätigkeit, verbot man uns doch Ausfahrt von 6 bis 10 Radfahrern ohne jede Einheitskleidung: Ausdrücklich sei gesagt, daß wir die Befolgung selbst der unsinnigsten behördlichen Verfügungen von unseren Gliederungen stets verlangt und sie nie zu einer ungesetzlichen Handlung aufgefordert haben, was alle unsere Rundschreiben beweisen, die die Behörde ja kennt. Daß wir eine propagandistische Waffe, ein dienendes Glied der Bewegung sein wollten, war jedem klar und wir haben dem Volkssport nie einen militärischen Charakter gegeben, sondern Zucht, Ordnung und Unterordnung verlangt.

Anklageschrift und Auslieferungsbegehren ernennt mich auf Grund des militärischen Gutach tens zum Kommandanten im ganzen Staatsgebiet und zum Landeskommandanten. Willkürlich und in ganz bestimmter Absicht wird hier ein durch nichts begründeter Ausdruck geprägt, ein Titel verliehen, um damit den militärischen Charakter des Verbandes zu unterstreichen. Die Organe des Staates sollten sich schämen, derartige Mittel zu gebrauchen. Wenn Koll. Dr. Stránský behauptet, das Wort Kommandant sei richtig, weil kommandiert wurde, so stelle ich ausdrücklich fest, daß ich mich überhaupt nur 4mal an Aufmärschen anläßlich des völkischen Tages und an Bezirkstreffen beteiligt und daß ich daher nicht kommandiert habe.

Ich stelle weiters fest, daß in meiner Abwesenheit anläßlich der Auflösung des Volkssportverbandes in meiner Wohnung, wo sich die Verbandskanzlei befand, das ganze den Volkssportverband betreffende Material beschlagnahmt wurde und sich in den Händen der Behörden befindet. Da es sich um das ganze Material der Hauptleitung, also um die Verhandlungsschriften, Kassabücher, Korrespondenz handelt, müßte damit und nur damit der Beweis für die den Volkssport betreffenden Behauptungen erbracht werden. (Sehr richtig!)

Aber das ganze Material ist entlastend und nicht belastend. Es liefert den unumstößlichen Beweis, daß wir nicht einen Brief mit einer reichsdeutschen Stelle oder reichsdeutschen SAMännern gewechselt haben, dsß wir nicht einen Gamaschenknopf von Deutschland bezogen haben, daß unsere Bezugsquellen vielmehr Korwaczek, Leitmeritz, Hubetschek, Jogsdorf, Schestak, Brünn, Herlicžka, Mistek und Travnièek Troppau waren. Sie sehen, daß es sich um lauter slavische Namen handelt. Es ist ferner durch die Bücher erwiesen, daß wir nicht einen Pfennig Geld erhielten, daß wir nicht wie das "Èeské slovo" berichtet 70.000 Kè Vermögen, sondern mehr als 70.000 Kè Schulden haben. Woher nimmt der Staatsanwalt, woher nehmen die Sachverständigen die Grundlagen für ihre Menschenschicksale entscheidenden Behauptungen? Seit wann ist die Tat eines einzelnen genügender Beweis für Ziel und Zweck der Verbandsarbeit? Wann wurden militärische übungen von der Verbandsleitung angeordnet? Wir hatten nur 2 Hauptversammlungen in Anwesenheit behörlicher Vertreter. Wir haben nie eine Verbandssitzung gehabt. Herr Ježek hatte ja in Fulnek einen ausgezeichneten Zeugen, seinen Klubgenossen Rittergutsbesitzer Abg. Špaèek. Und nachdem wir in Fulnek gewissermaßen die Zentrale dieser aufrüherischen Bewegung haben, müßte Herr Abg. Špaèek die militärischen Übungen in seinen Wäldern beobachtet haben. Er müßte das ganze von der hohen Warte seines Schloßturmes beobachtet haben, und er wäre verpflichtet gewesen, schon vor 2 Jahren die Staatsgewalt aufzurufen, dieses Nest auszuheben. Aber auch die Post in Fulnek hatte Auftrag, die ganze Korrespondenz des Verbandes Volkssport zu beobachten und es ist dort so weit gegangen, daß man Briefe aufgemacht hat, darunter einen Brief an einen Getreidehändler, dem man 8.000 Kè entnommen, gestohlen und für sich behalten hat und der Berichterstatter des "Èeské slovo" sitzt früher im Kerker als wir. So sehen die Dinge in Wirklichkeit aus. Wie konnte ein geheimes Endziel festgelegt werden, wann ist es beraten worden? Wann habe ich wie behauptet wird, militärische Übungen angeordnet? Wo und wann habe ich sie geleitet? Einen einzigen Beweis und ich werde kein Wort zur Verteidigung sagen. Ganz abgesehen davon, daß ich vom Militär keine blasse Ahnung habe, ist genau das Gegenteil wahr - denn ich habe jede militärisch Spielerei verboten und sind mir Verbotsübertritte nie bekannt gewesen. Ich kenne fast keinen Volkssportführer außer Krebs in Böhmen, habe nie mit einem der Brünner Verurteilten in Volkssportangelegenheiten verhandelt.

Wir wehren uns dagegen, daß man uns unwahre Behauptungen aufstellen kann und daß man auf Grund derselben verurteilt wird, ohne daß sie der Ankläger beweisen muß, ohne daß uns das Recht und die Mögli chkeit der Widerlegung gegeben wird. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.)

Daß der Volkssport lediglich propagandistischen Zwecken gedient hat, weiß jeder Èeche, weiß jeder der Regierungsparteiler. Wir können unter Beweis stellen, daß wir den Verband schon längst auflösen wollten und nur der hohe Schuldenstand sollte erst zur Liqidation gebracht werden. Wir können unter Beweis stellen, daß Disziplinarwidrigkeiten, von denen sie bekannt würden, nicht gebilligt, sondern aufs schärfste verurteilt wurden.

Wenn die Èechen der in der nationaldemokratischen Partei revoltierenden Jugend eine Parallele ziehen würden zu gewissen Erscheinungen im eingeengten Gebiet der Volkssportkreise, dann würden sie der Wahrheit näher kommen als mit der sinnlosen und für die Machtmittel des Staates beschämenden Behauptung, daß der Volkssport militärischen Charakter hatte, mit Gewalt die Losreissung sudetendeutscher Gebiete beabsichtigte und daher eine ernstliche Gefahr für den Staat darstellt.

Wir möchten auch ausdrücklich einmal feststellen, daß nicht wir es waren, die die einheitlichen färbigen Hemden einführten, denn vor uns und nach uns trug und tragen die Angehörigen einer großen Zahl deutscher und èechischer Vereine, ja Parteien färbige Hemden, auch bei politis chen Kundgebungen, ohne daß die Behörden das sehen, eingreifen und die letzten Folgerungen wie bei uns ziehen.

Wir verlangen dies auch gar nicht und möchten uns nicht auf dasselbe niedrige Niveau wie jene Parteien begeben, die den Regierungsbütteldienst leisteten und nach Schutzgesetz und Pendrek riefen aus Brotneid über die Erfolge unserer Propaganda.

Wir stellen hier nur dasselbe fest, was wir beim Landespräsidenten in Brünn taten, wir verlangen keine Gnade, keine Bevorzugung, keine Duldung, sondern nur unser Recht. Wenn hier zwei dasselbe tun, ist es nicht einerlei. Dieser Grundsatz darf in einem Staat, der ein Rechtsstaat sein will, nicht gelten und die Behörden haben die staatliche und sittliche Pflicht, bei keinem Staatsbürger das Gefühl ungleicher und ungerechter Behandlung hoch kommen zu lassen.

Derselben gänzenden Disziplin, die man jetzt gern als geheime militärische Organisationsarbeit hinstellen möchte, verdanken es die Behörden, daß der grenzenlose Unwille über das uns und nur uns zugefügte Unrecht nicht elementaren Ausdruck fand. An unserer Ruhe, an unserer Disziplin ist jede Provokation der Behörde gescheitert, die scheinbar einige ungesetzliche Handlungen sehr gewünscht hätte zur Begründung ihres ungessetzlichen Vorgehens.

Diese Disziplin war so glänzend, daß sie nicht nur von Freund und Feind anerkannt wurde, sondern auch von den politis chen und Polizeibehörden. Jede für Kundgebung und Aufmärsche getroffene Vereinbarung wurde restlos gehalten und wenn sie da und dort überschritten wurde, so waren es übereifrige Gendarme, die dies taten und nicht die Volkssportler. Unsere Kundgebungen fanden immer in den Zentren unserer Siedlungsgebiete mitten in der sudetendeutschen Heimat statt, umjubelt von der heimischen Bevölkerung.

Die Bewegung, die den Geist der Wehrhaftigkeit in unserem Volk erhalten wissen will, die jeden Deutschen zu erziehen hat im Dienst um Heimat und Volk, eine Organisation, der die begeisterungsfrohe Jungend in hellen Scharen zuströmt, eine solche Bewegung marschiert. Sie kann mit Massen nicht wie eine Schleichpatrouille durch die Straßen ziehen, kann mit aufrechten Menschen nicht Fackelzüge veranstalten, sondern muß in geschlossenen Formationen durch den Gleichschritt auch den Gleichtakt der Herzen zum Ausdruck bringen, denn ein Glaube beherrs cht uns alle, ein Wille zeigt uns Weg und Ziel. Und nur auf dem Pflaster der Dörfer und Städte unserer deutschen Heimat hallt unser Schritt. Wessen Ruhe und Ordnung war gefährdet, wer konnte unsere Aufmärsche als Provokation auffassen?

Die deutschen Parteien nicht, denn ihnen machen wir das gleiche Recht nicht streitig, nur das Monopol auf die Straße, das wir niemandem zubilligen und von dem Recht auf die Straße müssen wir in steigendem Maß Gebrauch machen, wo die größten Säle nicht mehr hinreichen, die Massen zu fassen, die unseren Fahnen folgen.

Noch weniger aber können die Èechen in unseren Aufmärschen eine Provokation erblicken, da sie jahraus, jahrein mit ungeheuerem Aufwand und mit staatlicher Unterstützung ihre Aufmärsche ins deutsche Sprachgebiet verlegen und dabei als selbstverständlich voraussetzen, daß derartige Massendemonstrationen nicht als Provokation der einheimischen Bevölkerung empfunden werden. (Výkøiky posl. Kaspera.) Unser Aufmarsch in der deutschen Kurstadt Teplitz-Schönau ist Provokation, der Sokolaufmarsch in der alten Stauffenstadt Eger nicht und doch zeigt verstärktes Gendarmerie- und Polizeiaufgebot, daß selbst die Behörden ihn als solchen empfinden und ihn deshalb unter den Schutz ihrer Bajonette stellen. Mit den Worten Gleichheit. Recht und Freiheit wird auf diesem Gebiet Schindluder getrieben und das alles im Zeichen der Demokratie. Wir erklären Ihnen auch hier, daß wir das Recht auf die öffentlichen Kundgebugen uns ninht rauben lassen und daß die Straße frei werden muß auch für unsere Tausendschaften.

Was Sie dem Volkssportverband unmöglich machten durch seine Auflösung, werden Sie unserer mächtig anstrebenden Partei auf die Dauer nicht verbieten können. Unser Wille und das Gesetz der Zahl und die sieghafte Kraft der Idee ist stärker als ihre wesensfremden Paragraphen. Sie haben 3/4 Jahre gebraucht, um nach der praktischen Einstellung der Volkssportverbandtätigkeit den Verband selbst aufzulösen. Sie werden nochlänger brauchen, um sich von den mit den Verhaftungen verbundenen Blamagen zu erholen. Sie haben nichts gefunden, was den Verband und die Verbandstätigkeit belastet. Sie haben auf den Tausenden km Straßen im deutschen Gebiet eine leere Patronenhülse gefunden und möchten mit Hilfe von Tausenden Polizisten und Gendarmen einen Waffenfund und eine Verbindung mit der SA konstruieren. Nur eines haben Sie gefunden, eine feile und willfährige Presse, die seit Monaten in Deutschenhatz macht, bis Sie eine Auslieferungsmehrheit haben.

Im Brünner Prozeß wurde behauptet, der Verband "Volkssport" war gegliedert: Gruppe (kleinste Einheit) bestehend aus 5 bis 10 Mann, Trupp bestehend aus 3 Gruppen, Sturm bestehend aus 3 Trupps. Die Kommandanten hießen Gruppen-, Trupp- und Sturmführer mit Abkürzungen nach reichsdeutschen Muster Truf-Gruf-Stuf. Ich stelle fest, daß niemals von der Verbandsleitung eine solche Unterteilung beraten, geschweige denn beschlossen oder durchgeführt wurde. Ich habe aus den Prozeß akten hievon das erstemal Kunde. Der allfällige Entwurf eines Mitglieds oder einer Ortsgruppe kann schon deshalb nicht ernst genommen werden, weil er nicht im Verbande zur Durchführung gelangt ist. Die Verbandskleidung bestand aus Braunhemd, Kappe und Riemen mit 2 Dornschnallen. Jede andere Kleidung war streng verboten und ist dies immer wieder in den Rundschreiben festgelegt worden. Ich habe auch nie ein Mitglied in anderer Kleidung gesehen, sonst wäre ich eingeschritten. Übergriffe einzelner Personen oder Gruppen waren mir nicht bekannt. Die Verbandsleitung Fulnek hat nur die satzungnsemäß bewilligten Kleidungsstücke geliefert. Uniformappell wurde nie angeordnet, fand meines Wissens nie statt, zumal die Verbandsmitglieder keine Uniform haben durften. Chargenbezeichnungen wurden von der Verbandsleitung nicht eingeführt und von mir nie beobachtet. Das gleiche gilt für die sogenannte Adjustierung. Die Ablegung eines Eides ist nie von der Verbandsleitung verlangt worden und ist unsinnig.

Ebenso hat die Verbandsleitung nie Strafen eingeführt, am allerwenigsten solche, die in der Armee üblich waren. Ein Vergleich ist scon deshalb nicht möglich, weil die Zugehörigkeit zum Volkssport ein ganz freiwilliger ist, was man beim Militär nicht gut behaupten kann.

G radezu toll ist die Behauptung von der militärischen Ausbildung des Volkssportverbandes, die bestanden haben soll aus: Linienübungen - Kampfübungen, Ausbildung im Schießen (diese war geheim), Ausbild ung und Ausnutzung des Terains, Führerkurse für Truppenexerzieren-Geländespiele (mit Abschlußzeugnis), Dienstpläne - Relationen, und nun kam man zu dem Schluß: Der ausschließlich militärische Charakter des VS beruht: 1. in der Zusammenfassung der Stoßtruppen, Evidenz der Schwarz- und Zugslisten, Verzeichnis der Uniformstücke, 2. militarische Disziplin, Dienstordnung für Kommandaten - Strafgewalt, 3. Ausbildungsmethoden (theoretisch und praktisch) mit Zeugnis, 4. in der Kampfausbildung, 5. im Fahneneid, 6. in der gemeinsamen Uniform, 7. im Beitrittsalter von 21 Jahren. Hiezu noch Verbindungen mit dem Ausland.

Meine Herren! Ich war starr von Entsetzen, als ich all diese Behauptungen im Brünner Prozeß hörte. Um so weniger verständlich war und ist es mir, daß man nicht gestate, für so schwerwiegende Behauptungen Gegenbeweise zu bringen. Mit ruhigem Gewissen und mit vollem Bewustsein meiner Verantwortung vor der Geschichte unserer Bewegung kann ich nur hier als eine Wahrheit künden, daß ich als Obmann des Verbandes keine einzige Anordnung im Sinne der schweren Anschuldigungen getroffen habe, ja daß ich hievon nicht die geringste Kenntnis hatte, falls sie sich im geschilderten Sinne ergeben haben. Ich sage dies nicht so sehr zu meiner eigenen Verantwortung, sondern im Interesse aller Mitglieder, die im Sinne der Weisungen der einzig und allein verantwortlichen Leitung sich betätigten. Ich sage das auch deshalb, weil dann, falls die Behauptungen richtig sind und falls ich davon Kenntnis, ja sie angeordnet hätte, der Vorwurf als Haupträdelsführer und vor allem als Verführer der Jugend nicht unberechtigt wäre. Das bei mir beschlagnahmte Material der offiziellen Verbandsführung ist ab er nicht belastend sondern entlastend und selbst die Studie der Ausrückungsvorschriften, die nie zur Tat wurden, spricht nur von Festzügen, Begräbnissen, Gefallenenehrung.

Ich wied erhole: Der Verband Volkssport hatte die Aufgabe Radfahren, Spiel und Sport aller Art zu pflegen, wie dies auch durch Radfahrerwettspiele, Skiwettlauf, Wanderungen, Singgemeinden geschehen ist. Er hatte daneben den Zweck, werbend für die Bewegung aufzutreten und seine durchgreifende propagandistische Tätigkeit hat uns ja den Konkurrenzneid der deutschen Parteien und das Wutgeheul und die politischen Brunnenvergiftung der èechischen Presse gebra cht. Herr Justizminister Dr. Meissner, der in Spindlermühle weilt, während ein halber parlamentarischer Klub zur Auslieferung kommt, hat deziediert erklärt, daß nicht eine politische Gesinnung angeklagt wird, sondern bestimmte Straftaten. Der Brünner Staatsanwalt ist anderer Ansicht, er sagt: "die Idee ist angeklagt." (Výkøiky.) Und so wird es auch in unserem Prozeß sein, so muß es sein, wenn die Auslieferung ihren Endzweck erreichen soll.

Denn erst, wenn festgestellt ist, daß wir eine staatsgefährliche Gesinnug hegen und pflegen, kann aus dem Volkssport und Jugendverband eine staatsgefährliche Organisation militanten Charakters gefolgert werden, gesch affen zu dem Endzweck der gewaltsamen Losreissung des deutschen Siedlungsgebietes. Fällt die Voraussetzung weg, dann müßte man mit dem Volkssport ja jene deutschen und èechisch en Verbände vergleichen, deren militärische Ausbildung de facto bis zum Gebrauch von Infanteriegewehren und dem Studium von Maschinengewehren erfolgt und es sei nur auf die Skauts und die Sokols hingewiesen. Wenn Sie die durch nichts bewiesene Behauptung aufstellen, die SA im Deutschen Reiche sei eine Hilfsarmee der Reichswehr und dies zu einer Zeit, wo die Nationalsozialisten in der Opposition standen, wie erklären Sie den Karfreitag in München, wie das seinerzeitige Verbot der SA und die scharfe Einstellung aller Behörden vor allem der Reichswehr gegen die SA? Und wenn Sie behaupten wollen, daß es wenigstens jetzt so ist, ein halbes Jahr nach dem Brünner Urteil, dann erinnern Sie sich doch der rauschenden Festtage des Sokolkongresses, wo die Zusammenarbeit zwischen Sokol und Armee weit sichtbaren Ausdruck fand, vor den Vertreten des Auslandes genau so wie die panslavistische Idee durch die Huldigung der preussischen Wenden vor Masaryk, ohne daß ein einziger Teilnehmer von den deutschen Reichsstellen angeklagt worden wäre. Wir haben ei nmal gerufen: "Wir sind das Heer vom Hakenkreuz". Heute ist dies ein neuerliches Beweisstück für den militanten Charakter des Volkssportverbandes. Kennen Sie die Heilsarmee, haben Sie noch nie vom Heer der Arbeitslosen, von den Arbeiterbataillonen, von der Garde des Proletariats gehört? Der Verband hat sich parteipolitisch betätigt. Das tat der Verband nie, wohl aber seine Mitglieder, er war ein Glied der nationalsozialistischen Bewegung, nicht der Partei. Er hätte es tun können, denn er bestand ja nur aus Nationalsozialisten. Haben Sie noch nie einen Parteitag oder ein Parteifest deutscher und èechischer Parteien beobachtet? Dann hätten Sie dies schleunigst nachzutrtagen, weil Sie dort sehr wertvolle Beobachtungen über das Zusammenwirken politischer Organisationen und unpolitischer Vereine machen könnten. Wissen Sie, daß bei den sozialdemokratischen Parteitagen die unpolitischen Vereine wie Vertreter der Jugend, der Radfahrer und der Gewerkschaften Sitz und Stimme haben? Dagegen wehren wir uns mit aller Leidenschaft, daß man alle Machtmittel des Staates gegen uns einsetzt, weil wir die agilste aller sudetendeutschen Parteien sind und uns anschickten, die Führung und damit die Verantwortung vor Volk und Heimat zu übernehmen. Der große Krieg und die Nachkriegszeit haben bewiesen, daß die Menschen viel ertragen, Hunger, Not und Tod. Was sie aber auf die Dauer nicht ertragen, ist das Gefühl ungerechter Behandlung. Unsere Jugend darf nicht marschieren, uns knebeln Sie die Propaganda, und selbst die, die nach ihrer ganzen Vergangenheit und Ihrem Programm die politische Freiheit zu verfechten hatten, leisten der Reaktion Bütteldienste und sorgen dafür, daß die Zelte der Demokratie in Pankraz aufgeschlagen werden. Monate nach Auflösung des Volkssportverbandes, ein Jahr nach dem Aufmarschverbot beginnt Preini ngers wilde verwegene Jagd, sodaß man doch nur eines daraus schließen kann. Entweder verlangt Innlen- und Außenpolitik, vielleicht auch Frankreich den Prozeß oder aber ist es Aufgabe der Behörden, monatelang alles zu bewilligen und zu dulden, um dann die ganze Betätigung unter schwerste Strafsanktion zu stellen. Dieses an die Arbeit von Provokateuren erinnernde System ist es, was wir nicht nur ablehnen, sondern leidenschaftlich bekämpfen. Es ist Mitursache dafür, daß gerade jetzt der Zustrom in unseren Reihen anhält und sich von Tag zu Tag steigert. Wahr und klar liegt die Arbeit der letzten Jahrhre vor uns, nichts als die Wahrheit werden wir in dem Prozeß zu künden und zu verteidigen haben, gegen Lüge, Haß, Verleumdung und Niedertracht. Wahr und klar liegt unser innerpolitisches Wollen, liegt aber auch Sinn und Ziel des Verfolgungssystems vor den Augen der ganzen sudetendeutschen Õffentlichkeit. Das stärkt nicht nur die Reihen unserer Bewegung, sondern auch die Er kenntnis in unserem Volk, daß wir auf dem richtigen Weg sind, denn nur deshalb werden alle Machtmittel des Staates gegen uns und nur gegen uns eingesetzt. Von der Anklage den Volkssport betreffend bleibt ebenso wenig übrig als von der Anklage die Parteibewegung betreffend.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP