Meine Damen und Herren! Was die zur Erörterung stehende Vorlage anlangt, so kann ich mich mit Rücksicht darauf, daß es sich neuerlich nur um die Verlängerung eines bestehenden Provisoriums handelt, sehr kurz fassen. Ich verweise auf die Erklärung, welche seinerzeit Koll. Simm namens meiner Partei im Hause abgegeben hat. Wir halten fest, daß es trotz aller großspurigen Ankündigungen eines neuen umfassenden Wohnungsgesetzes abermals nur zur Verlängerung des bestehenden Zustandes kommt. Im alten Österreich waren Provisorien der Dauerzustand. Die Èechoslovakei hat sich auch in dieser Hinsicht nicht entösterreichert.
Nun gestatten Sie, daß ich mich mit Dingen beschäftige, die hinter den Kulissen vorgehen. Eine neue Regierung ist in Bildung begriffen. Sie übernimmt nicht das beste Erbe, weder in wirtschaftlicher noch in politischer Hinsicht. Insbesondere die deutschèechische Frage ist ungeklärter denn je. Man sollte sich in Regierungskreisen endlich darüber im klaren sein, daß es sich hiebei um das Hauptproblem des Staates handelt. In diesem Augenblicke ist es wohl am nötigsten, ein ernstes Wort über das deutsch-èechische Problem zu sagen und die Erörterung hierüber nicht bloß Polizeiräten, Staatsanwälten und Kreisgerichten zu überlassen. (Souhlas na levici. - Posl. Krebs: So wird das nationale Problem nicht erledigt werden!) Sehr richtig.
Da man in Versammlungen und in der Presse angesichts der ungeheuren Nervosität der Regierungsvertreter und der Pressezensur nicht so Stellung nehmen kann, wie es notwendig wäre und wie es insbesondere in einer demokratischen Republik sein sollte, und da man auch im Gerichtssaale nicht dazu kommt, weil diesbezügliche Zeugenaussagen abgelehnt werden - (Posl. Krebs: Man braucht ja keine Zeugen, man hat ja Redaktionen!) sehr richtig, auch dazu werde ich sprechen - so nehme ich an, daß diese Möglichkeit wenigstens im Parlament geboten wird und ich hoffe, daß bei dieser Gelegenheit die Parlamentszensur nicht in Tätigkeit tritt. Ich werde heute unter anderem auch über den Volkssportprozeß sprechen. Ursprünglich hatten sämtliche deutsche Parteien, insoweit sie dem deutschpolitischen Arbeitsamt angehören, die Absicht, zu diesem Prozeß das Wort zu ergreifen, da die Erscheinungen und Vorfälle im Prozeß und das Brünner Urteil eine tiefgehende Erregung in der deutschen Bevölkerung auslösten. Wegen der Umbildung der Regierung werden die übrigen deutschen Parteien heute von einer Stellungnahme absehen und erst nach der im Gang befindlichen Neubildung der Regierung sowie nach Abgabe der Regierungserklärung zur Sache sprechen. Heute muß aber schon an die kommende Regierung die Frage gerichtet werden, ob sie das böse nationalpolitische Erbe ihrer Vorgängerin zu übernehmen gedenkt oder ob sie es zu liquidieren beabsichtige. (Sehr richtig!) Seit Monaten folgt ein Hochverratsprozeß dem anderen und in allen diesen Prozessen handelt es sich um Deutsche. Es erweckt nachgerade den Anschein, als ob es im Staate von deutschen Hochverrätern und Spionen nur so wimmle. Und wenn nicht die außenpolitische Lage derzeit ebenfalls so ungeklärt wäre, wie die innerpolitische, dann würde man es sich vielleicht überlegen, diesen Anschein in der Weltöffentlichkeit zu erwecken. Es werden jetzt noch Leute angeklagt, welche vor sechs bis sieben Jahren auf der Insel Rügen an einem Sommerlager teilnahmen (Hört! Hört!), an einem Sommerlager, dessen angeblich militärischen Charakter man jetzt entdeckte. Eines der Hauptkennzeichen dieses militärischen Charakters soll, wie ich von einem Rechtsanwalt erfuhr, allen Ernstes darin bestanden haben, daß die Teilnehmer sich um 6 Uhr morgens gemeinsam wuschen. (Smích na levici.) Aus einem derartigen Grund erfolgen Verurteilungen nach § 2 des Schutzgesetzes, wie es erst kürzlich im Fall Sedlaèek geschah, der unterdessen gedient und es zum Unterleutnant gebracht hat. Etwa 30 junge Volksgenossen haben aus diesem Anlaß noch die Anklage zu erwarten. Gegen 14 junge Leute wird soeben in Brünn unter dem Titel "Jungstu rm" ein Prozeß durchgeführt. Das Vergehen dieser jungen Leute hat mit Politik überhaupt nichts zu tun, sondern es besteht in jugendlicher Räuberromantik. (Posl. Krebs: Früher hätte ein solcher Prozeß abgebrochen werden müssen!) Jawohl, ich wollte gerade darauf verweisen. (Posl. Krebs: Kein Staat, der auf Reputation hält, hätte so etwas getan!) Früher ist man über derartige Dinge lächelnd zur Tagesordnung übergegangen, heute macht man eine Haupt- und Staatsaktion daraus und - das muß festgestellt werden - unter einem sozialdemokratischen Justizminister und nach sechsjähriger Beteiligung deutscher Parteien an der Regierung, einer Beteiligung, die mit einer vom Ministerpräsidenten Švehla abgegebenen Erklärung eingeleitet wurde, daß nunmehr Gleiche mit Gleichen über das Hauptproblem dieses Staates, das deutschèechische Problem, verhandeln werden.
Das Schutzgesetz, dieses ausgesprochene Ausnahmsgesetz, dessen Auswirkungen wir voraussahen, wird mit immer größerer Schärfe gegen alle Staatsfeinde gehandhabt. Und wer ist nicht schon alles Staatsfeind? Alles, was dem "Èeské slovo", der "Národní politika" und den übrigen Gouvernanten der Republik nicht in den Kram paßt, gehört unter diesen Sammelbegriff, der nachgerade alle Deutschen in diesem Staate, soweit sie dem Säuglingsalter entwachsen sind, umfaßt; und selbst die Säuglinge sind schon verdächtig, weil sie möglicherweise mit der Muttermilch auch die allgemeine Anschauung eingesogen haben können, daß die Deutschen gleichberechtigt sein sollen.
"Heutzutage über Hochverrat zu sprechen ist eigentlich ein Anachronismus. Zur Zeit des Absolutismus finden Sie in den Gesetzen hochnotpeinliche Hochverratsparagraphen, aber nicht in einer Zeit und in Ländern, wo ein bißchen Freiheit existiert. Hochverratsprozesse! Der Begriff existiert unter modern, konstitutionell und parlamentarisch denkenden Politikern gar nicht mehr." Wenn diese Worte in einer Zeitung abgedrückt würden, ohne daß man hinzufügte, wer sie geschrieben hat, so würden sie beschlagnahmt werden Diese Worte stammen vom Präsidenten Masaryk, der sie vor 23 Jahren als Reichsratsabgeordneter bei Besprechung des Agramer Hochverratsprozesses gebraucht hat. Und in dem Staate, an dessen Spitze Prof. Dr. Masaryk jetzt steht, sind Hochverratsprozesse das schon geradezu alltäglich gewordene Ereignis. Dazu kann man nur sagen: welch ein Anachronismus! Der bedeutendste aller derartigen Prozesse sowohl in den Zusammenhängen wie dem Umfang nach hat kürzlich in Brünn seinen vorläufigen Abschluß gefunden, besser gesagt, seine erste Etappe ist in erster Instanz beendet, denn außer den sieben Hauptangeklagten harren noch 256 der Anklage. Das sind weitaus mehr als seinerzeit im Agramer Hochverratsprozeß, zu welchem sich Reichsratsabgeordneter Prof. Dr. Masaryk, wie bereits angeführt, äußerte. Er sagte hierüber im Jahre 1909 im österreichischen Parlamente auch noch Folgendes: "53 Angeklagte, das macht, wenn sie die Familien hinzurechnen, 200 bis 300 Menschen, mit denen wiederum weitere hunderte Menschen inniger verbunden sind, so daß gewiß 1000 Menschen durch den Prozeß in Mitleidenschaft gezogen werden. Ich bitte, stellen sie sich nur die wirtschaftlichen Folgen dieses Prozesses vor! Die meisten Angeklagten sind schon wirtschaftlich ruiniert, denn sie sind schon über 9 Monate in Untersuchungshaft." Er sagt weiter: "Wenn wir uns nur die Tatsachen vergegenwärtigen, dann müssen wir uns fragen: Ja, was geht denn da in Kroatien vor? Wir, die wir hier auch Kroaten und Serben haben, die wir mitten im Nationalitätenkampfe stehen und Ruhe haben wollen, wir werden durch einen solchen Prozeß keineswegs beruhigt und die Leidenschaften werden dadurch entfesselt."
Weiters sagt er: "Ich selbst habe mehrere Tage in Agram zugebracht und habe mir speziell auch den Prozess öfter angehört. Es fällt mir schwer, zu entscheiden: Ist das eine Operette, ist das eine Komödie, ist das eine Inquisition, ist das eine Tragikomödie, was im Gerichtssaal von Agram aufgeführt wird? Es sind die unglaublichsten Dinge, die ein juristischer Laie dort zu sehen und zu hören bekommt. Wundern Sie sich darum nicht, meine Herren, daß fast kein anständiges Blatt Europas diesen Prozeß nicht schon besprochen und auch verurteilt hat."
Und weiter: "Die Protokolle sind gefälscht: Fast alle Zeugen haben bisher konstatiert, daß sie nicht so gesprochen haben." (Posl. Horpynka: Solche Aussprüche bezeichnet jetzt das Staatsvolk als historische povídaèky!) Sehr richtig.
Setzen wir statt 53 jetzt 263, statt Kroaten Deutsche, statt Österreich-Ungarn Èechoslovakei, und der Volkssportprozeß, der Prozeß gegen die deutschen Nationalsozialisten, ist gekennzeichnet, gekennzeichnet mit den Worten Masaryk's. (Sehr richtig!) Ende laufenden Jahres wurde der im April 1929 genehmigte nationalsozialistische Verband "Volkssport" behördlich aufgelöst. Er befand sich bereits in Liquidation, da ihm seine Hauptaufgabe, diePropagandatätigkeit, durch die Verfolgungssucht der Behörden seit Monaten unmöglich gemacht worden war. Vier Wochen später wurde die Tätigkeit des nationalsozialistischen Jugendverbandes eingestellt. Die betreffende Zuschrift Zahl 114 vom 24. März l. J. der Polizeidirektion Troppau behauptet lediglich eine Übetretung der bewilligten Satzungen durch Errichtung von Kreisverbänden, die in den Satzungen vom 12. Dezember 1919 nicht vorgesehen waren, und durch Einführung einer Arbeitsordnung, in welcher der satzungsgemäße Überwachungsausschuß "Ältestenrat" genannt wird.
Wie man sieht, handelt es sich um recht harmlose Satzungsüberschreitungen, die in jedem größer werdenden Verbande, wenn er nicht alljährlich seine Satzungen ändern will, was bekanntlich auch Geld kostet, vorkommen. Der nationalsozialistische Jugendverband hatte jedoch vorher um Änderung seiner Satzungen angesucht. Er war aber abgewiesen worden. Von einer militärischen und staatsfeindlichen Betätigung, die im Volkssportprozeß behauptet wurde, steht in der Verfügung der Polizeidirektion Troppau, die den Verein seit 10 Jahren kennt, kein Wort.
Ich sende das voraus, weil es das Wesen dieses Prozesses als eines ausgesprochenen Tendenzprozesses beleuchtet. An die Auflösung und Einstellung schlossen sich hunderte von Hausdurchsuchungen bei Amtswaltern des Verbandes "Volkssport" und des Jugendverbandes. Hiebei wurde in Mähren-Schlesien und im größten Teile Böhmens nichts gefunden, was auch nur einigermaßen nach belastendem Material ausgesehen hätte. Ich stelle das nochmals fest, weil später im Widerspruch mit diesen Tatsachen verallgemeinert wurde. Weil die Hausdurchsuchungen nicht jene Ausbeute, die zum Verfahren ausreichte, ergaben, erhielt der Prager Polizeirat Dr. Preininger von dem Landespräsidium für Böhmen den Auftrag, nochmals Hausdurchsuchungen vorzunehmen, ein Vorgang, der in offenkundigem Widerspruch steht zu den Bestimmungen der Verfassung, wonach Hausdurchsuchungen nur auf Grund eines schriftlich begründeten richterlichen Auftrages zulässig sind. Ein Rechtsbruch bildete also den Anfang und eine Rechtsbeugung steht am Ende dieses Prozesses, der in einer demokratischen Republik abgeführt wurde, also in einem Staatswesen, das sich nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis meilenweit von einem absolutistischen Staate unterscheiden müßte. Und auch die wochenlangen Diätenfahrten des Herrn Dr. Preininger - so darf man sie wohl nennen - haben außer zwei Luftgewehren und einem alten Trommelrevolver keine Waffen zutage gefördert, mit welchen der von den Redaktionen und Schriftleitern für die allernächste Zeit befürchtete Anschlag gegen die Einheit des Staates hätte durchgeführt werden können, ein Anschlag, zu dessen Abwehr hoffentlich 127 Generäle, einige hundert Stabsoffiziere, einige tausend Offiziere und Unteroffiziere, 135.000 Soldaten sowie etliche 10.000 Gendarmen, Polizisten usw. ausreichen dürften, dies umso mehr, als die meisten der Beschuldigten und sämtliche bereits Verurteilten nicht gedient haben, also militärisch überhaupt nicht vorgebildet sind. Dies stelle ich fest, um darzulegen, in welcher Weise die Dinge aufgebauscht werden, die sich noch dazu unter den Augen der Behörden abgespielt haben und von diesen nicht gehindert wurden, weil man sie als lächerliche Geringfügigkeiten, Ausflüsse jugendlicher Romantik, jugendlichen Überschwanges, ansah. Will man diese Dinge verurteilen, so müßte man vorher auch alle Lichtspiele und Schauspiele romantischen Inhalts verbieten, alle Karl May-Bücher, Lederstrumpfgeschichten, alle Märchen- und Sagenbücher verbrennen, und selbst dann würde alles nichts nützen, denn Jugend bleibt Jugend und in ihrem Inneren blüht die Blume der Romantik. Gewisse Polizeiräte, Staatsanwälte, Schriftleiter und Politiker haben anscheinend vergessen, daß sie in ihrer Jugend "Räuber und Soldaten" spielten, was man heute ein "Geländespiel" nennt und was im 14. Lebensjahr der demokratischen Republik zum militärischen Kriegsspiel anvanciert ist.
Am 18. April 1929 genehmigte das Ministerium des Innern mit Zahl 12.771 die Satzungen des Verbandes "Volkssport, nationalsozialistischer Verband für Wandern, Radfahren, Spiel und Sport aller Art". Und in diesen Satzungen auch den § 4, der da lautet: "Mitglied kann ohne Unterschied des Geschlechtes jedermann werden, der Mitglied der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei und über 18 Jahre alt ist. In die Jugendabteilungen können Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, in die Kinderabteilung Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren aufgenommen werden." Kinder- und Jugendabteilungen waren, wie ausdrücklich bemerkt werden muß, von den Gründern nicht beabsichtigt, sondern wurden vom Ministerium des Innern gefordert. Mit Erlaß der Landesbehörde Brünn, Zl. 7250, vom 4. März 1930 und des Landesamtes Prag, Zl. 258.330/19 a 3877/9-1929, vom 15. Mai 1930 wurde dem Verband die Bewilligung zum Tragen einer einheitlichen Kleidung, also einer Uniform, erteilt. (Posl. Kasper: Nachher war alles ein Verbrechen!) Ich werde noch feststellen, was weiter geschah. Diese wurde zuvor vom Ministerium für nationale Verteidigung begutachtet und als Sportkleidung erklärt. Heute erhebt man ein großes Schreien über die verdammten Hakenkreuzler, die einen unpolitischen Verein politisierten, sogar Kinder zu ihrem abscheulichen Tun verführten und mit ihren Uniformen den Staat gefährdeten.
Man muß sich diese Dinge vor Augen halten, um das Wesen des Volkssportprozesses zu begreifen. Welche Wandlung in ein dreiviertel Jahren? Ihre Ursachen werde ich feststellen! Das heitere an der sonst so ernsten Sache ist, daß die Anregung zur Gründung des Verbandes Volkssport gar nicht aus unseren Reihen stammt, sondern von einer Amtsperson herrührt, die uns den Rat erteilte, um der Partei Scherereien zu ersparen. Und ich brauche nicht erst zu betonen, daß diese Amtsperson nicht Dr. Preininger geheißen hat.
Nun zum Prozeß selbst. Man mag mir entgegenhalten, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ich möchte aber wohl betonen, daß schließlich ein Urteil bereits gefällt wurde, und daß der allgemeine Eindruck im Sudetendeutschtum ohne Unterschied der Partei der war, daß es von einer unglaublichen Härte war. Dies kam in der ganzen sudetendeutschen Presse zum Ausdruck. (Posl. Knirsch: Sagen wir es gleich, daß es ein Justizmord war!) Sehr richtig, und in allen Zeitungen Österreichs und des Deutschen Reiches ebenfalls, selbst eine türkische Zeitung äußerte sich über diesen Prozeß. Es war eine Propaganda von riesenhaftem Ausmaße, allerdings nicht für den Staat, der in der Öffentlichkeit so gern seine innere Befriedung betont, und auch nicht für seine Rechtspflege.
Aus der Masse von 263 Angeklagten wurden ganz willkürlich 7 herausgegriffen. Die Anklageschrift des Prager Staatsanwaltes behauptete, daß Alexander Peter-Michel, Ing. Heider, Friedrich Palme, Peter Donnhäuser, Anton Schwab, Peter Illing und Adolf Metzner sich in den Jahren 1930, 1931 und 1932 in Prag, Aussig und anderen Orten Böhmens zu Anschlägen auf die Republik vereinigt haben, zu demselben Zwecke in unmittelbare oder mittelbare Verbindung mit fremden Faktoren getreten sind, daß sie weiters bewaffnete Kräfte sammelten, organisierten und ausbildeten, wodurch sie das Verbrechen des § 2 des Schutzgesetzes laut dessen erstem Strafsatz begingen. Die Hauptverhandlung ist beim Kreisgericht in Prag durchzuführen und es sind zu dieser als Zeugen Artur Mandl und Offiziere des Landesmilitärkommandos zu laden. Zu verlesen sind eine Reihe näher bezeichneter Strafanzeigen und Polizeiprotokolle sowie das bei den Beschuldigten beschlagnahmte Material. Soweit die Anklage. Die Begründung ist ein Kabinettstück. Sie äußert sich über die den 7 Angeklagten zur Last gelegten Dinge überhaupt nicht, sondern ergeht sich in allgemeinen Redensarten über den Verband Volkssport, der als unpolitischer Verein mit der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei zusammenarbeitete und dessen Angehörige Mitglieder dieser Partei sein mußten. Wie sie aus den Satzungsbestimmungen entnehmen, stand eben das in den bewilligten Satzungen, u. zw. im § 4. Daß diese Bestimmung im § 4 der Satzungen enthalten ist, scheint der Staatsanwalt nicht gewußt zu haben oder er wollte es nicht wissen.
Nun beschäftigt sich die Anklageschrift mit der Partei und behauptet, daß diese ihr Autonomieprogramm nur vorschützte, daß aber als wirkliches End- und Hauptziel nach dem "Kleinen Katechismus der sudetendeutschen Nationalsozialisten" sein soll: "Die Eingliederung der Èechoslovakischen Republik in das Gebilde der mitteleuropäischen Staaten, zu welchen Deutschland und Österreich gehören sollen, mit der endlichen Errichtung des nationalen und sozialen Staates, des sog. Dritten Reiches."
Ich habe diese Stelle wörtlich angeführt, um nachzuweisen, daß es sich um ein falsches Zitat handelt. Denn die betreffende Stelle auf Seite 12 der von mir verfaßten Flugschrift lautet wörtlich:"Eingliederung der Èechoslowakei in die mitteleuropäische Staatenbildung, damit sie mit dem Deutschen Reiche einschließlich Österreichs in Frieden und Freundschaft lebe. Kein Imperialismus! Wir wünschen die Èechen nicht zu beherrschen, sie sollen sich frei entwickeln können nach ihren Fähigkeiten, wir aber fordern für uns dasselbe." (Výkøiky posl. Krebse.) Das ist etwas anderes, als der Prager Staatsanwalt behauptet, der, nebenbei bemerkt, eine große geistige Bewegung, wie den deutschen Nationalsozialismus, nach einer einzigen kleinen Schrift, nach diesem Schriftchen (ukazuje spisek) beurteilen will, und diese Schrift, die übrigens der Zensur vorlag, absichtlich oder unabsichtlich mißversteht. Denn unmittelbar vorher auf Seite 11 ist die innerpolitische Aufgabe der Nationalsozialisten geschildert und an dieser Stelle steht unser aus 6 Punkten bestehendes Programm der nationalen Selbstverwaltung. In seinem Punkt 1 ist die von der Anklageschrift lediglich als Scheinziel hingestellte "Anerkennung des Sudetendeutschtums als eines organischen Bestandteiles des Staates (nach Masaryk), d. h. als einer den Èechen und Slovaken gleichberechtigten Nation" - wieder wortwörtlich zitiert - "enthalten". Man pflegt im allgemeinen Scheinziele nicht so ausführlich zu behandeln. Das in der Anklageschrift mit Mitteleuropa vermengte Dritte Reich kommt in diesem politischen Zusammenhang überhaupt nicht vor. Es findet sich vielmehr auf Seite 10 des "Kleinen Katechismus" bei Besprechung der Idee und führt dort den Namen "sogenanntes Drittes Reich". Aus dieser Betitelung und aus dem Zusammenhang ergibt sich ohneweiters, daß es sich um einen, den Zukunftsstaat der Marxisten ähnlichen staatlichen Idealzustand handelt, zu welchem das heutige Deutsche Reich gelangen soll. Denn irgendwo muß natürlich die Idee erprobt und vorgelebt werden. Der Abstecher des Herrn Staatsanwaltes ins Politische gleicht also einem Ritt ins romantische Land. Auf der vagen Annahme, die ich soeben schilderte, ist die Begründung der so schwerwiegenden Anklage aufgebaut. Denn nun beginnt der Herr Staatsanwalt weiter zu folgern und zu dichten. Das Programm der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei in der Èechoslovakischen Republik deckt sich nach ihm vollkommen mit jenem der reichsdeutschen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei. Deren Ziele sind großdeutsch und alldeutsch. Das ist in seinen Augen anscheinend nicht dasselbe. Die Verwirklichung ihres Zieles, der Vereinigung aller deutschen im dritten Reiche strebt sie nach seiner Ansicht in Etappen an. Ich möchte wissen, wo das alles zu lesen steht? Die dritte und letzte ist die Bildung des großdeutschen Staates. Dazu benützt sie alle Mittel, die gewaltsamen nicht ausgeschlossen ich zitiere abermals wörtlich - was durch die Errichtung der Angriffsabteilungen, die, militärisch ausgebildet und organisiert, als sogenannte Sturmabteilungen (SA) in Deutschland eine höhere Mannschaftszahl erreicht haben als die eigentliche deutsche Armee ... Ich will das besonders unterstreichen, weil der Zweck der Übung später noch sehr klar ersichtlich wird. (Výkøiky.)
Was hat nun unsere Partei damit zu tun? Sie hat nach der Anklageschrift die Abzeichen, die Organisation, die Übungen und das Programm übernommen und sie in ihrem Bestandteil "Volkssport" verwirklicht, sie hat weiter nach reichsdeutschem Vorbild ihre Anhänger auf drei Gruppen verteilt, und zwar auf den Verband "Volkssport", den "Nationalsozialistischen Jugendverband" und den Verein "Wanderndes Jungvolk". Ich bitte, insbesondere den letzten Namen zu behalten. Er kommt in der Anklageschrift nur einmal vor, sonst überhaupt nicht. (Výkøiky.) An seine Stelle tritt dann plötzlich der "Nationalsozialistische Studentenbund". Dieser Verein, dessen Harmlosigkeit schon aus dem Umstande erhellt, daß weder seine Auflösung, noch die Einstellung seiner Tätigkeit erfolgte, wird plötzlich neben dem Verband "Volkssport" zum Hauptangeklagten, und zwar durch seine Sportabteilung, während andererseits wiederum der "N ationalsozialistische Jugendverband" vollkommen herausfällt und erst im Zusammenhang mit Donnhäuser wieder erscheint. Und da handelt es sich lediglich um eine Nachtwanderung des Gaues Eger, um den Gebrauch des Wortes "Hitlerjugend" in diesem Gau und um einen "Volkssport"-Bezirksappell, also eine Veranstaltung des Verbandes "Volkssport", von welcher nicht weiter gesagt ist, inwiefern sie den "Jugendverband" betrifft. Das ist alles, was die Anklageschrift über den angeblich militärischen und staatsgefährlichen "Nationalsozialistischen Jugendverband" und den Angeklagten Donnhäuser zu sagen weiß. Und dafür hat er zwei Jahre Staatsgefängnis erhalten. Von Schwab und Paliege weiß die Anklageschrift eigentlich überhaupt nichts zu vermelden, während der sechswöchigen Verhandlung hörte man ihre Namen überhaupt nicht. Das Endergebnis lautet: 12 und 15 Monate Staatsgefängnis. Kein Wunder, wenn darnach die über die übrigen Angeklagten verhängten Strafen so unerhört hoch ausfielen. Und kein Wunder, wenn in der ganzen Bevölkerung die Meinung verbreitet ist, daß das Urteil von Prag diktiert wurde. (Výkøiky.)
Die Anklageschrift stellt also ein ziemlich wüstes Gemenge dar, das von einer falschen Annahme ausgeht und sich nun bemüht, diese mit allen an den Haaren herbeigezogenen Behauptungen und Fehlschlüssen zu bekräftigen.
Die Verhandlung hätte, wie bemerkt, in Prag stattfinden sollen. Den Bemühungen der Verteidigung gelang es - trotz Sträubens des Justizministers, der dem Drängen der Nationaldemokraten unterlag - Brünn als Verhandlungsort durchzusetzen. Der Brünner Staatsanwalt, der anfänglich jede Verantwortung für die Anklageschrift von sich wies, hatte sich bald mit seiner Rolle als ihr Adoptivvater vertraut gemacht. Das Beweisverfahren zog sich durch 6 Wochen hin, weil es größtenteils erst ein Untersuchungsverfahren war. Die größte Rolle spielten nicht mehr die Akten der sieben Angeklagten, sondern jene anderer Beschuldigter, die vom Prager Staatsanwalt nicht angeklagt waren, weil das gegen sie vorliegende Material jedenfalls zu einer Anklage nicht ausreichte. Der Belastungszeuge Mandl ward trotz seines Schwures auf das Alte Testament zum Entlastungszeugen der Hakenkreuzler. Die Hauptpersonen dieser "Operette, Inquisition, Tragikomödie" - nach Masaryk wurden die beiden militärischen Sachverständigen. Ich war Maschineneinjähriger und nachher Maschinenbaueleve der Kriegsmarine und verstehe daher von militärischen Dingen nichts, weil mein Dienst in der Wartung von Maschinen bestand. Aber Militär- und Sportverein, bzw. Propagandaverein, kann ich doch unterscheiden. (Výkøiky: Ohne General zu sein!) Man hat mich taxfrei zum 128. General ernannt. Und da muß ich gestehen, daß ich anläßlich unserer Völkischen Tage den Verband "Volkssport" so ziemlich vollzählig sah - es war auch die einzige Gelegenheit, ihn vollzählig zu sehen - und daß ich dabei nicht den Eindruck von etwas Militärischem hatte. In Viererreihen zu marschieren ist doch nichts Militärisches. Die bei diesen Gelegenheiten anwesenden Regierungsvertreter und Gendarmen hatten diesen Eindruck sicherlich auch nicht, sonst hätten sie etwas derartiges gesagt. Fahnen besaß der "Volkssport" nie, trotzdem die Anklageschrift das behauptet, weil die Behörde ihm keine bewilligte. Fahnen besaß nur die Partei. Das Gleiche gilt vom Jugendverband, den ich ebenfalls bei den Völkischen Tagen und einigen Kreistreffen sah und der übrigens auch Mädchengruppen besaß, was doch kaum für seinen militärischen Charakter spricht. Deshalb halte ich das Gutachten der beiden militärischen Zeugen und Sachverständigen für unbegreiflich. Sie konnten doch kaum der Anschauung sein, daß die paar Mann in einigen wenigen Orten Böhmens, die im Rahmen des "Volkssport" einige Geländespiele abhielten, selbst nicht gedient hatten und daher von militärischen Dingen nichts verstanden, der èechoslovakischen Armee, Gendarmerie und Polizei je gefährlich werden konnten. (Výkøiky.) Aber das Gericht hat sich natürlich auf ihr Urteil gestützt. (Posl. Krebs: Die Justiz ist das Durchführungsorgan der militärischen Relationen geworden! - Výkøiky. - Místopøedseda Stivín zvoní.) Das Gericht stützt sich ausdrücklich auf diese militärischen Sachverständigengutachten und erklärt, daß es ihnen vollen Glauben beimesse.
Und unbegreiflich dünkt nicht nur mir, sondern dem gesamten Sudetendeutschtum der harte Urteilsspruch des Brünner Gerichtes, so daß allgemein die Anschauung verbreitet ist, daß äußere Einflüsse ihn mitbestimmt haben. "Die Polizei kann tun, was sie will, der Staatsanwalt ebenfalls, das Gericht tut, was Rechtens ist." Nach diesen Worten des Senatsvorsitzenden dürfte man mit einem anderen Urteile rechnen. Herausgekommen aber ist im verstärktem Maße das, was Präsident Masaryk als Reichsratsabgeordneter über den Agramer Hochverratsprozeß sagte.
Das ist der allgemeine Eindruck. Man wird - wie gesagt - das Gefühl nicht los, daß äußere Einflüsse das Urteil mitbestimmt haben. Das muß durchaus nicht so verstanden werden, als ob die Richter von irgendwoher einen Auftrag empfangen hätten. Aber der Prozeß wurde der Rechtspflege von der Verwaltung förmlich aufgezwungen. Staatsanwalt, Richter und die militärischen Sachverständigen waren Èechen, standen im geistigen Banne ihrer Presse und der von ihr verbreiteten Schauermärchen über die Hakenkreuzler, deren vermeintliche Richtigkeit durch die ständigen Vernaderungen uns feindlicher deutscher Zeitungen noch unterstützt wurde. Hiezu trat das völlige Unvertrautsein mit einer Bewegung und ihrer tragenden Idee. Es spricht aus der Tatsache, daß derjenige, der anklagte und diejenigen die richteten, von der Idee, die nach den Worten des Staatsanwaltes auf der Anklagebank saß, nichts als ein einziges Schriftchen in Kleinformat von 24 Seiten Stärke kannten. Darnach kann man natürlich nicht eine Millionenbewegung beurteilen. Sich durch Einvernahme von Zeugen unterrichten zu lassen, lehnte man ab, man hätte sich dann wenigstens der Mühe unterziehen sollen, die Verhandlungsschriften unserer Parteitage durchzulesen, sich ein Bild unserer Tätigkeit im Parlament, in den Gemeindestuben und in der Öffentlichkeit zu machen; und selbst dann ist ein Kreisgericht nicht befugt, über eine Idee und die in ihr dienende Bewegung ein Urteil zu fällen. Nicht einmal ein Staatsgerichtshof wäre es, der übrigens in diesem Staate gar nicht besteht. Über Wert oder Unwert von Ideen entscheidet die Geschichte. Sie versinken und vergehen, wenn sie vor ihr nicht mehr zu bestehen vermögen.