Úterý 8. dubna 1924

Bei der Gelegenheit möchte ich noch Eines richtigstellen. Es wird immer behauptet: Weg mit der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen und das Wohnungselend ist sofort beseitigt. Da muß doch konstatiert werden, daß das Mieterschutzgesetz durchaus keine Anwendung auf Neubauten findet, so daß, wer sein Geld in Neubauten anlegen will, durchaus nicht gehindert ist, die Zinse nach seinem Belieben festzusetzen. Für alle neuen Wohnhnungen haben sich Mieter genug gefunden, die jeden verlangten Mietzins bezahlt haben, weil eben die Wohnungsnot so ungeheuer groß ist. Zur Verminderung des Risikos in Folge der Wertveränderung bei Neubauten haben gerade wir wiederholt darauf hingewiesen, daß es notwendig wäre, öffentliche Mittel bereitzustellen. Wir verkennen nicht, daß für jemand, der heute für eine halbe Million Wohnhäuser bauen läßt und es ändern sich die valutarischen Verhältnisse, das Risiko der Wertverminderung verhältnismäßig groß ist und es kann eintreten, daß dieser Besitz in einigen Jahren weniger wert ist. Gerade deshalb haben wir beim Bauförderungsgesetz gefordert welches Gesetz ja auch fast zur Gänze beseitigt und unmöglich gemacht worden ist durch die bürgerlichen Parteien dieses Hauses daß dieses Risiko zum Teil aus öffentlichen Mitteln getragen werde.

Der Herr Kollege Jos. Fischer sagt, es brauche nur das Zwangsgesetz zu fallen und es würden Wohnungen genug entstehen. Er sagte wörtlich: Der Hausbesitz muß rentabel sein, und zwar so rentabel, daß man Freude an dem Besitz haben kann. Das Wort Freude ist ein ungeheuer dehnbarer Begriff; es gibt viele kleine Häusler, die sehr froh wären, wenn sie eine Verzinsung ihres Besitzes von zwei bis drei Prozent erreichen würden. Aber Freude am Hausbesitz die kann auch erst dann so mancher haben, wenn die Vermietung ein lukratives Geschäft wird, und darüber hat freilich Kollege Jos. Fischer eine ganze andere Meinung als wir. Wir kämen da zu Mieten, welche kein Mensch zu erschwingen imstande wäre. Er ist auch gegen die Verwendung von staatlichen Mitteln zur Förderung der Bautätigkei und einer seiner Herren Kollegen hat dies in einem Zwischenruf zum Ausdruck gebracht: "Wir können es nicht bezahlen, bezahlen müssen es die Industriellen und die, die die Wohnungen brauchen!" Wir haben zur Wohnungsbaufrage einen ganz anderen Standpunkt, als ihn der Herr Kollege Jos. Fischer eingenommen hat. Wir haben klipp und klar ausgesprochen, daß wir selber sehr gerne bereit wären, durch eine Wohnbausteuer, ähnlich wie in Deutschland und in Wien, mit dazu beizutragen, daß Wohnungen geschaffen werden; aber es ist unbedingt notwendig, daß auch öffentliche Mittel hierzu bereitgestellt werden. Wir können darauf verweisen, daß gerade die große sozialistisch verwaltete Gemeinde Wien in Bezug auf die Wohnungserrichtung auch für unsere bürgerlichen Politiker beispielgebend sein könnte. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, in viel weiterem Sinne, als es Herr Dr. Lehnert angedeutet hat, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, um die Baugrundspekulation zu verhindern und in den Städten es unmöglich zu machen, daß deshalb keine Wohnungen errichtet werden können, weil der Baugrund zu teuer ist. Wir haben es inbezug auf die Bauförderung nicht an Vorschlägen fehlen lassen. Wenn trotzdem so wenig von dem, was wir verlangt haben, tatsächlich zur Durchführung gekommen ist, so ist das nicht unsere Schuld, sondern die Schuld der anderen Parteien, welche unsere Vorschläge leider immer mißachtet haben. Wenn es sich aber um die Bereitstellung vom Mitteln zur Bauförderung handelt, so müssen wir auf eines hinweisen: Da hat wohl doch die Masse der Bevölkerung, die in diesem Staate über vier Fünftel der gesammten Steuerlasten, 81%, indirekt aufbringt, auch das Anrecht, daß ein Teil dieser Mittel dazu verwendet wird, um jene brennende wirtschaftliche Frage, die heute für tausende Arbeiter die drückendste und schwerste Sorge bedeutet, endlich einer Lösung zuzuführen. Da muß weit mehr als der Grundbesitz und Hausbesitz die große Masse gerade in diesem Lande beitragen, wenn es sich um die Aufbringung und Bereitstellung staatlicher Mittel handelt.

Noch auf eines möcht ich kurz hinweisen. In der Debatte ist angeführt worden, wie schrecklich es für den Hausherrn ist, wenn er Kinder hat, die sich verheiraten wollen und sie in dem elendsten Winkel des Hauses wohnen müssen. So wurde es wörtlich ausgedruckt. Wir sehen auch da zweierlei Menschen in der Auffassung des geschätzten Herrn Vorredners vom Bund der Landwi rte. Er sieht die Kinder des Hausherrn mit anderen Augen an als die Kinder der Mieter. Wir sehen in beiden Fällen nur Menschen, die Wohnungen brauchen, wie wir überhaupt, wenn wir an Wohnungsbau und Mieterschutzgesetz denken, vor allem an Menschen denken, denen wir wenigstens die notdürftigsten Wohnungen verschaffen wollen. Aber in der Ideologie des Herrn Fischer sind die Kinder des Hausherrn andere Menschen, besserer Qualität, als die der Mieter. Sonst könnte er nicht ausgerechnet bei der Eheschließung mit zweierlei Maß messen wollen. Während sonst immer, wenn es sich um andere Fragen handelt, seitens der bürgerlichen Abgeordneten nur von "Volksgenossen" geredet wird, für deren Wohl man einzutreten hat, werden hier Unterschiede zwischen den Menschen gemacht, differenziert man die Verhältnisse und konstruiert hier sofort zweierlei Menschen, von denen die einen, die Kinder der Besitzenden, ein Anrecht auf Wohnung haben sollen, während die anderen doch nur Plebs sind, die sich kümmern müssen, wie sie Wohnungen finden, vielleicht dadurch, daß sie so hohe Mieten zahlen, daß die Freude am Besitz, von welcher gesprochen wurde, so weit erhöht wird, daß die Kapitalien wieder in Wohnungsbauten angelegt werden.

Das Gesetz bringt Härten mit sich; wir sind die letzten, die das übersehen, und wir verlangen ja auch, daß für kleine Hausbesitzer, welche nur kleine einfache Wohnungen zu vermieten haben, welche nur von Arbeitern gemietet werden, Erleichterungen geschaffen werden. Wir wissen, daß diese unsere Anträge nicht angenommen werden, trotzdem es richtig und leicht durchführbar wäre, daß den armen kleinen Hausbesitzern während der Dauer des Mieterschutzgesetzes Erleichterungen verschafft würden. Es ist überhaupt in der sozialen Auswirkung auch dieses Gesetzes so, daß sich selbst zwischen den Besitzern große Unterschiede ergeben. Der Hausherr, der große schöne Räume zu vermieten hat, besonders in den Städten, der Erwerbsunternehmungen mit 10 Millionen Eigenkapital in seinem Hause aufnehmen kann, der Mieter mit 60.000 K Einkommen jährlich in seinen Wohnungen beherbergen kann, der kann eine weit höhere Zinssteigerung eintreten lassen, als der kleine Hausherr, der nur Arbeiterwohnungen zu vermieten hat. Wenn auch der Gedanke der Änderung dieser Gesetzbestimmung der ist, daß der reiche Mieter eine höhere Miete zahlen kann, so ist doch in der Auswirkung die Sache so, daß die Begünstigung dieses erhöhten Mietzinses nicht dem kleinen Hausherrn, sondern dem großen Hausherrn zu Gute kommt. Ähnlich wirkt sich jene Bestimmung des Gesetzes aus, daß Reparaturen, die notwendig sind, auf die Mieter überwälzt werden können. Es fragt sich nur, ob der ganz kleine Hausbesitzer überhaupt imstande ist, besonders bei den gegenwärtigen Geldverhältnissen, die Mittel aufzubringen, damit er das Gebäude entsprechend herrichten lassen kann. Wieder ist die Wirkung des Gesetzes so, daß der finanziell kräftigeere Hausbesitzer weit eher imstande ist, sich sein Gebäude herrichten zu lassen und die Kosten dieser Herrichtung sich von den Mietern, aufgeteilt auf eine Reihe von Jahren, bezahlen zu lassen, während der ärmste Besitzer das nicht kann. Also auch hier eine Differenzierung innerhalb der Besitzenden, die nach unserer Auffassung durchaus unsozial ist und die ebenfalls reformbedürftig wäre.

Der Herr Kollege Jos. Fischer hat noch klipp und klar verlangt, daß das Mieterschutzgesetz falle. Er hat einen diesbezüglichen Antrag unterbreitet und er verlangt wörtlich "daß das frühere patriarchalische Verhältnis zwischen Hausherrn und Mieter wiederhergestellt werden möge". Da muß doch ein Wort zu dem Verhältnis zwischen Hausherrn und Mietern überhaupt gesagt werden. So wie früher immer das Wort geprägt wurde von dem Fabriksbesitzer, der Herr in seinem Betrieb sein muß, so prägt man heute das Wort vom Hausbesitzer, der Herr in senem Hause sein muß. Man will nicht einsehen und nicht zugeben, daß zwischen dem Hausherrn und dem Mieter doch ein Vertragsverhältnis besteht und daß derjenige, der die Wohnung bezahlt, und dafür, um wohnen zu können, oft einen ganz wesentlichen Teil seines Einkommens opfern muß, doch auch ein Recht haben muß, bei der Regelung dieses Vertragsverhältnisses mitzuwirken. Und es mutet ganz eigentümlich an, wenn gerade ein Vertreter des Bundes der Landwurte das Wort vom patriarchalischen Verhältnis in den Mund nimmt. Wir könnten ihn allzuleicht daran erinnern, daß in früherer Zeit, solange der Bauer unter der Last der Robot seufzte, dieses Wort nicht von den Bauern, sondern von den Bedrückern der Bauern, von den Adeligen angewendet wurde; dem Vertreter einer Partei, die dem Bauernbefreier Kudlich Denkmäler setzt, steht es schlecht an, von patriarchalischen Verhältnissen zu reden, wenn er heute zum Mieterschutzgesetz Stellung nimmt. Aber so wie sein Kollege Schubert im Sozialversicherungsausschuß Sturm läuft gegen die Sozialversicherung der Arbeiterschaft, so ist er es hier als der Vertreter des Bundes der Landwirte, der vor allem Stellung gegen das Mieterschutzgesetz nimmt, der jede Belebung der Bauförderung aus staatlichen Mitteln verwirft, der jede Möglichkeit, durch Bereitstellung öffentlicher Mittel wieder Wohnungen zu schaffen, ablehnt, und der jede Regelung des Mieterschutzes als eine unnötige Härte für den Besitzer beseitigt wissen will.

Ein bürgerlicher Vertreter der Èechen, ein Nationaldemokrat, hat gesagt, daß dieses Gesetz, anstatt ein Fenster aufzumachen, nur ein Loch aufreiße. Vom Standpunkt der Mieter aus betrachtet reißt dieses Gesetz kein Loch auf, sondern es verstopft noch die armseligen Öffnungen, welche es der Mieterschaft ermöglichten, unter dem Schutz dieses Gesetzes halbwegs leben zu können. Unsere Arbeit, unser Bemühen wird dahin gerichtet sein, dafür zu sorgen, daß die nächste Gesetzesvorlage wirkliche Fenster, weite und große Fenster bringe, durch welche Luft, Leben und Sonne auch in die Arbeiterfamilien einströmen kann. (Souhlas a potlesk na levici.)


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