Úterý 8. dubna 1924

Ich möchte für eine Antrag eintreten, dahingehend, daß der Staat gezwungen wäre, für seine Amtsräume selber Vorsorge zu treffen, für seine Beamten und Bediensteten Wohnräume aufzuführen. Aber mit diesem Mieterschutzgesetz hier wird wohl den Parteien, die gegenwärtig Wohnungsinhaber sind, gedient sein, aber jene, die tatsächlich die Wohnungsnot am eigenen Leibe spüren, denen wird eine neue Wohnung damit nicht geschaffen werden. Deshalb treten wir dafür ein und haben einen diesbezüglichen Resolutionsantrag eingebracht, auf dem Lande in Orten bis zu 3000 Einwohnern das Mieterschutzgesetz restlos aufzuheben. Die Aufhebung des Mieterschutzes hat sich sowohl in Ungarn bewährt, wie in Schweden, warum soll nicht endlich auch bei uns die Einsicht durchdringen, daß ein solcher Zwang gerade die gegenteilige Wirkung hat, als die, welche man erhofft? Aber das ist die Angst vor der Angst der Wohnparteien und man glaubt, wenn man dieses Gesetz aufhebt, dann würden auf einmal aus den Hausbesitzern eine Schar Bestien werden, die sich wie Hyänen auf ihre unliebsamen Mieter werfen würden, um sie zum Ausziehen zu zwingen. Es bestanden früher patriarchalische Verhältnisse und es wird sicherlich wiederum zw ischen Mietern und Vermietern ein anderes Verhältnis zurückkehren, als es heute ist. Denn jetzt besteht zwischen diesen beiden ein sehr gespanntes Verhältnis, einer ist bestrebt, dem anderen eins auszuwischen. Das Mieterschutzgesetz ist übrigens wirkungslos, denn wenn eine Partei den Zins nicht entrichter und nach dem Gesetz gezwungen wird, auszuziehen, wird der Räumungsauftrag paralysiert, weil in der Gemeinde kein Raum für die delogierte Partei aufzutreiben ist.

Aber mir scheint, dass hinter dem Mieterschutzgesetz nicht allein die Angst vor der Angst der Parteien steht, bei denen man oft den Eindruck erwecken möchte, als wäre der Hauseigentümer ein Diktator und Ausbeuter, ich glaube vielmehr, dahinter steckt die verschleierte Absicht, nach und nach das Privateigentum zu sozialisieren. Denn derzeit ist ja das Hauseigentum durch den Mieterschutz so weit aufgehoben, dass schon von einer Sozialisierung des Hausbesitzes gesprochen werden kann. Wer die Freiheit liebt, der muß auch eintreten für das freie Verfügungsrecht über das Privateigentum, denn nur dadurch wird es möglich, wieder Lust und Liebe zum Schaffen aufzubringen und nur dann wird man zu Neubauten schreiten können. Erst bis wir von allen Zwangsgesetzen und von allen Fesseln, die uns auferlegt sind, frei sein werden, wird eine größere Bautätigkeit kommen und damit die gänzliche Behebung der Wohnungsnot. Es ist klar, daß wir gegen den Antrag in dieser Form stimmen werden, dagegen für jene Anträge, die wir eingebracht haben betreffs Sicherung der Ausgedinge und Aufhebung des Mieterschutzes in Orten bis zu 3000 Einwohnern. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. dr. Lehnerta (viz str. 358 tìsnopisecké zprávy):

Geehrte Kollegen von deutscher Seite! Vor allem erkläre ich, dass ich heute weder im Interesse der Hausbesitzer noch der Mieter spreche, sondern als unparteiisch, sozial denkender Abgeordneter, wie es eigentlich ein jeder sollte. Wir haben in diesem Hause kaum die Rechte der Kritik; wir sprechen auch nur aus diesem Grunde. Wir wollen die Bevölkerung nicht im Glauben lassen, dass wir hier Gesetze mitbeschließen. Durch Sprachschwierigkeiten, Vorberatungen und Beschlüsse der Koalition, durch die ganze Verfassung, die ohne uns und mit bewußter Absicht zu unserer Mundtotmachung von einer nichtgewählten èechischen Körperschaft gemacht wurde, nehmen Sie von der Mehrheit sowohl den deutschen, als auch den gewöhnlichen èechischen Abgeordneten die Möglichkeit der Arbeit. Ja, für die deutschen Kollegen, die den Namen "Arbeit" auf ihre Fahne geschrieben haben, ist es überaus traurig, dass ihnen von der Mehrheit des Hauses das Arbeitsfeld verweigert wird. Aber daran ist nun einmal nichts zu ändern.

Das vorliegende Gesetz - das hat schon ein geehrter Kollege von deutscher Seite vorhin ausgeführt - ist zu vergleichen mit einem Relikt aus der Kriegszeit, es wirkt wie ein von der Sintflut zurückgelassener Felsblock in der Kulturlandschaft. Es soll die bestehende Wohnungsnot lindern. Die Wohnungsnot wird solange nicht verschwinden, als die Zwangswirtschaft auf diesem Gebiete beibehalten wird. Alle Mühe, die man aufwendet, Palliativmittelchen zu ersinnen, um dem Übel beizukommen, können nur ein armseliges Ergebnis zeugen. Es ist, wie wenn man eine Wunde dadurch scheinbar heilt, daß man ein Pflaster über sie klebt. Nun haben freilich die Mehrheitsparteien den Zeitpunkt der Aufhebung der Wohnungszwangsbewirtschaftung verpaßt; damals hatte man nicht den Mut, den liebgewordenen Schlagworten entgegenzutreten und nun ist die Möglichkhkeit genommen, mit einem Schlage diese Zwangsbewirtschaftung aufzuheben. Man fristet sich von Jahr zu Jahr mit Provisorien fort. Aber das ist wie bei einem Staudamm, hinter dem die Wasser ständig zufließen und steigen. Man mag den Damm immer wieder erhöhen, endlicht kommt der Moment, wo er reißt, das Wasser braust darüber, und es tritt schließlich die Überflutung ein.

Das vorliegende Gesetz ist wohl ein Erfolg der èechischen sozialistischen Parteien innerhalb der Koalition, die durch die Spiritusaffäre ihr bei der Wählerschaft geschädigtes Ansehen mit einem kleinen Erfolg wieder in irgendwelcher Weise herstellen möchten. Sehr mager ist allerdings dieser Erfolg. Was hat man nicht alles für herrliche Pläne, insbesondere von den Nationalsozialisten èechischer Zunge schon entwickeln sehen, um dem Wohnungselend beizukommen! Ich erinnere nur an den Baudiktator Senator Klofáè, der Baugrund enteignen, Baumaterial zu Zwangspreisen kaufen, Leistungen und Löhne für Bauten zwangsweise festsetzen wollte. Was ist nun aus all diesen Fantasien geworden? Ach ja, zu solchen Aufgaben gehören andere Männer, kräftige, aber nicht bloß wohlgenährte. (Veselost na levici.) Wir habenin den meisten Bezirken nach dem Krieg eine Bevölkerungsabnahme, in den èechischen von 6, in den deutschen von 10% zu verzeichnen. Trotzdem also weniger Menschen vorhanden sind, sind der Wohnungen gegen früher zu wenig zu haben. Das wäre eigentlich ein Widerspruch in sich. Woher kommt das? In den großen Städten und Industriegebieten teilweise durch neuen Zuzug und durch Umwandlung von Wohnungen in Geschäftsräume; auf dem flachen Lande haben wir dieselben Verhältnisse. Dort herrscht ebenfalls Wohnungsnot. Das kann nur verursacht sein durch das fortgeltende Mieterschutzgesetz, u. zw. warum? Bei verringerter Familienmitgliederzahl, wenn die erwachsenen Kinder aus der Familie ausscheiden und einen eigenen Hau stand gründen, suchte man sich früher eine kleinere Wohnung. Das ist heute unmöglich, weil keine Wohnung frei wird, da überhaupt kein Wohnungsmarkt mehr besteht. Ich kenne selbst Witwen, die Mehrzimmerwohnungen nur deswegen weiterbehalten, weil einerseits der Mietzins im Verhältnis zur Verteuerung aller anderen Lebensbedürfnisse verhältnismäßig sehr gering ist, anderseits sie bei Aufgabe ihrer Wohnung wohnungslos würden. Auch der passive Widerstand des verärgerten Besitzers ist dem Angebot nicht günstig. Wir können in allen Dörfern nachweisen, dass so und so viele Wohnungen, wenn der Mieterschutz nicht bestünde, sicher vermietet würden, so aber sagt sich der Besitzer: Ehe ich mir den Ärger mit der Mietspartei auf mich nehme, da benütze ich diesen Teil der Wohnung selbst, den ich sonst vermieten würde. Nach dem Mindestmaße, das vom Gesetze zugelassen wird, müssen ihm diese Wohnungsbestandteile gelassen werden.

Welche Möglichkeiten der Beschaffung neuer Wohnungen hätte nicht ein großzügig durchgeführtes Siedlungswesen geboten! Dieser Staat hat doch tausende von Hektaren Land um einen Pappenstiel enteignet und man läßt in den Staatswaldungen Milionenbeträge zugrunde gehen, indem man Holz zum Verfaulen schlagen läßt. Man hat viele Milliarden zur Bauförderung in Prag, Königgrätz und anderen Städten herausgeworfen, ein Heer von Beamten für diese Zwecke eingestellt, aber wo sind die neugegründeten èechischen Dörfer - von deutschen wollen wir gar nicht reden? Wo sind die Gartenstädte und Arbeitersiedlungen auf enteignetem Grunde, von denen man nach dem Kriege träumte? Ich bin ein Anhänger der Bodenreform Damaschkes und glaube, dass auf seinen Grundsätzen fußend eine Erneuerung des Volkstums in körperlicher und seelischer Hinsicht möglich wäre. Aber was man hierzulande Bodenreform nennt, ist nichts anderes als eine Enteignung von Überbesitz zugunsten einer Kategorie von Spekulanten, die die nationalèechische Konjunktur auszunützen verstehen. Wo ist überhaupt in diesem Staate soziales Verständnis in der Gesetzgebung? Wo ist die Besteuerung des Grundes nach dem gemeinen Werte, wo die Begünstigung kinderreicher Familien, wo die Erfassung des arbeitslosen Einkommens, wo eine Junggesellenund Kinderlosensteuer? Statt dessen sehen wir überall die drückendsten Kopf- d. h. indirekten Steuern, besonders die ungerechteste von allen, welche alles zum Leben notwendige ins Ungemessene verteuert, die Umsatzsteuer.

Auf die einzelnen Paragraphe und Absätze dieses Machwerkes von Gesetz, in dem kein System und keine Folgerichtigkeit nachzuweisen ist, einzugehen, halte ich um so weniger für angebracht, als ja die löbliche Pìtka alle auch noch so begründeten Anträge vom unserer Seite als Luft behandelt. Wir wissen, daß der Mieterschutz im jetzigen Zeitpunkt nicht auf einmal aufgehoben werden kann. Wir wissen, daß vielleicht eine Erleichterung auf diesem Gebiete eintreten würde, wenn etappenweise auf mehrere Jahre hinaus die Mietpreise erhöht werden könnten, ohne daß von diesen Erhöhungen wieder der Staat und die öffentlichen Körperschaften durch die Hauszinssteuer die Hälfte für sich wegnehmen. Wir wissen, dass die Hauszinssteuer an und für sich eine vollkommen ungerechte Steuer ist und schon im alten Österreich gegenüber allen anderen Staaten viel zu hoch war. Aber wir haben keine Hoffnung, daß Anregungen, die wir in dieser Hinsicht vorbringen, von der verantwortlichen Mehrheit in Betracht gezogen würden.

Aus allen diesen Gründen lehnen wir die Verantwortung für die Folgen dieses sowie aller anderen Gesetze dieser Art ab und werden dagegen stimmen. (Souhlas na levici.)

4. Øeè posl. Wenzela (viz str. 364 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir haben heute eine ganze Fülle von Gedanken gehört, die sich lediglich mit den gegenwärtigen Verhältnissen auf dem Gebiete des Mieterschutzes befassen. Die Anschauungen über das Mieterschutzgesetz sind der Art, daß wohl niemand von der Überzeugung durchdrungen sein kann, daß eine Verschärfung welcher Art immer, keine Freiheit bringen kann. Wir finden heute zwischen Mietern und Hausbesitzern einen Zustand, der im Sinne einer freien Entwicklung zur Schaffung von Wohnungen durchhaus nicht günstig ist. Und wenn wir die eigentliche Ursache selbst prüfen, warum denn eine solche freie Entwicklung nicht möglich ist, so müssen wir zur Überzeugung kommen, daß eines der wichtigsten Probleme des Mieterschutzes, die wahre Bauförderung, nicht so ganz richtig aufgefaßt worden ist. Wir finden heute ganz gewaltige Gründe, die eigentlich das Bauen von Wohnungen unmöglich machen, wir finden, daß gerade die Gruppen der schaffenden Hände sich gegenwärtig in Knechtschaft befinden, wir finden ferner, daß der gesamte Bauhandwerkerstand und die Arbeiterschaft in dieser Richtung durch eine wuchernde Krankheit festgehalten ist, daß Hausbesitzer ebenso wie Mieterschaft unter diesen Verhältnissen leidet. Die gegenwärtige Unfreiheit und Knechtschaft des Handwerkstandes ist die verheerende Seuche, ist das fressende Gift, das dem gesunden, schaffenden Geist neue Häuser und Wohnungen zu bauen unmöglich macht; diese Knechtschaft besteht und hat ihre furchtbaren Wirkungen überall dort, insbesondere bei jenen Gruppen, die sich wünschen neue Wohnungen zu schaffen. Gerade die deutsche Hauptstelle für Wohnungs- und Siedlungsfürsorge in der Èechoslovakischen Republik gab in der letzten Zeit eine Denkschrift über Mieterschutz und Bauförderung heraus, die sich lediglich mit dem bestehenden Mieterschutz und der Bauförderung beschäftigt. Zu gleicher Zeit flatterten in diesem Hause zu tausenden von Exemplaren seitens des Haus- und Grundbesitzervereines in Preßburg an alle deutschen und èechischen Abgeordneten dieses Hauses verschiedene Denkschriften, auf alle Tische und Bänke. Die deutschen Hausbesitzervereine so wie auch die Mieterschutzvereine geben sich die größte Mühe, die politischen Parteien für die Bestrebungen zu gewinnen, den Mieterschutz so viel als möglich abzubauen oder aufrecht zu erhalten. Viele glauben heute, daß, wenn das Mieterschutzgesetz als solches abgebaut wird und wenn diese Fesseln für den Mieter und Hausbesitzer in dieser Form nicht mehr bestehen, so kommt, wie sie meinen, von morgen schon die Möglichkeit, daß in Hülle und Fülle neue Wohnräume geschaffen werden. Aber diese Voraussetzung ist wohl nicht ganz am Platze, ich möchte da vor allem anderen mit Nachdruck darauf verweisen, daß eigentlich der Kernpunkt der Frage und das Haupthindernis einer dem Baubedarf entsprechenden Bautätigkeit der herrschende Kapitalsmangel und die Abneigung der Geldinstitute ist, ihre Mittel der Bautätigkeit zur Verfügung zu stellen. Heute sagen mit Recht alle Baugenossenschaftler, es sei seitens der Regierung ganz ernstlich zu erwägen, in welcher Weise auf Sparkassen, Hypothekenbanken, Pfandbriefinstitute, Privatversicherungsanstalten und die sonstigen in Betracht kommenden Geldinstitute ein Druck ausgeübt werden könnte, um sie zu veranlassen, ausgiebigere Geldmittel als bisher dem Bau- und Hypothekarkredit zu Wohnungsbauten zuzuwenden und die Beleihungsgrenze entsprechend zu erhöhen. Gerade der von mir betonte Gedanke der deutschen Hauptstelle für Wohnungs- und Siedlungsfürsorge sagt ganz richtig, neben stärkerer Beteiligung der bisherigen Kreditquellen sei die Erschließung neuer Geldquellen ins Auge zu fassen. Und wenn wir wirklich alle die gegenwärtigen Bestrebungen der Baugenossenschaftler prüfen, wenn wir alle Bemühungen prüfen, die seitens des Staates durch Hergabe von ganz gewaltigen Krediten unternommen worden sind, so ist eigentlich in Wahrheit der Erfolg der Bautätigkeit ein minimaler, ja ich möchte sagen, daß alle Mühen in dieser Beziehung wirklich umsonst gewesen sind. Wir müssen uns, wenn wir dieser Frage einmal auf den Kern gehen wollen, vor allem anderen klar werden, daß wir die freie Entwicklung des Baues wirklich auf dem freien Boden erreichen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie gegenwärtig in der Èechoslovakei nicht allein der raffende Geist, sondern der schaffende Geist des gesamten Bauhandwerkertums sich frei entwickeln kann, und wie dieser schaffende Geist für die Wohnungserbauung gefördert wird; diese Frage ist sehr leicht zu beantworten. Soeben fragte ich den Herrn Justizminister, welche Stellung denn eigentlich die Regierung zur Schaffung eines Gesetzes zur Sicherung baurechtlicher Forderung einnimmt. Da wurde mir gesagt, daß vor allem das Handelsministerium als solches einen gegenteiligen Standpunkt einnimmt und glaubt, daß die Durchführung eines Gesetzes zur Sicherung baurechtlicher Forderungen unmöglich sei. Es ist eigentlich interessant, daß man ein solches Gesetz nicht zum Gegenstand eines Regierungsentwurfes macht, daß man nicht dem Hause gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo die Krise, die Baunot, herrscht, den praktischen Weg zeigt, wie die freie volkswirtschaftliche Entwicklung in dieser Richtung möglich wäre, ohne daß eine Verschärfung der Gesetze sowie heute oder in kurzer Zeit zum Ausdruck kommt.

Ich kann feststellen, daß gerade der Gedanke der Durchführung eines Gesetzes zur Sicherstellung baurechtlicher Forderungen durchaus kein neuer undurchführbarer Gedanke ist. Wir wissen, daß in Nord-Amerika seit vielen Jahrzehnten dieser Gedanke in gesetzlicher Form mit großem Erfolg angewendet wird (Hört!) und daß die systematische Sicherstellung baurechtlicher Forderungen grundlegend in der Art der Bautätigkeit gewirkt hat. Wenn heute ein Bau aufgeführt wird, hält es sehr schwer, von größeren Bankinstituten und Sparkassen die entsprechenden größeren Baukredite zu erhalten, weil man bekanntlich immer noch die Verluste des gegenwärtigen Preisabbaues, die da kommen könnten, im Auge behält. In Wahrheit sind wir gewiß alle der Überzeugung, daß eigentlich das Schwanken der Gestehungskosten eines Baues doch eigentlich aufgehört hat und daß wir auf einem gewissen festen Punkt stehen. Wir können feststellen, daß gerade dieser Gedanke der Sicherstellung ganz bestimmt möglich ist. Bekanntlich besteht bereits seit 1897 im Deutschen Reiche ein solches Gesetz zur Sicherstellung baurechtlicher Forderungen. Außerdem ist erst letzthin bei der Beratung des Gesetze wurfes zur Regelung der Binnenschiffahrt festgestellt worden, daß ber eits eine solche Möglichkeit im Deutschen Reiche bei den sogenannten Schiffsregistern besteht. Im Seeschiffahrtsgesetze ist ein Seeschiffsregister vorgesehen, das heißt jede Forderung, die bei der Erbauung eines Schiffes in Frage kommt, wird so ungefähr in der Art sichergestellt, wie man Grundbuchsforderungen auf einem Bau sicherstellen kann.

Von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir unsere praktischen Gedanken entwickeln und uns sagen: wenn derartige Gesetze bereits mit großem Erfolg in der freien Bauweise in Nord-Amerika bestehen, wenn derartige Gesetze jahrzehntelang im Deutschen Reiche wesentlich dazu beigetragen haben, die Wohnungsnot zu mildern und die Beschaffung der Kredite zu erleichtern, wenn ferner derartige Gesetze bei der Erbauung von Binnenschiffen und von Seeschiffen bestehen, warum soll es dann nicht möglich sein, nach dieser Richtung die Bauförderung hier zu Lande so zu betreiben, daß die Beschaffung der Kredite auf entsprechender sicherer Grundlage durchgeführt werden kann?

Wenn wir einmal praktisch prüfen, aus wieviel Arbeiten der Handwerkergruppen eigentlich ein solcher Bau besteht, so müssen wir feststellen, daß bei einem Bau mit einer Bausumme von 700.000 K der eigentliche Betrag für den Bauunternehmer inklusive dem Grundbesitz, den Erd- und Baumeisterarbeiten nur 388.000 K beträgt. Dazu kommen dann die Stufenlieferung mit K 15.000, die Schmiedearbeiten mit 9000 K, die Zimmermannsarbeiten mit 63.000 K u. s. w. Bis die 18, 20 oder 22 Bauhandwerker diese einzelne beiten mit ihren Posten abgeführt haben, dann kommt die Bank und belehnt diese Arbeiten. Wenn logischer Weise dann die Spannung eintritt und der Bauunternehmer schlecht spekuliert oder der Kredit schwer zu beschaffenist bei teueren Bankzinsen, dann tritt gewöhnlich der Fall ein, daß die Bauhandwerker als solche für ihre Forderungen mit den Löhnen und Gestehungskosten nicht mehr sichergestellt sind. Wie ist es denn heute? Wenn heute ein Bau aufgeführt wird, so belehnt ihn bekanntlich die Bank nur dann, wenn das Erdgeschoß entsprechend in die Höhe gebaut ist, dann kommt so der erste, der zweite und der dritte Stock daran. So ähnlich belehnt man. Wir wissen ja aus der Darstellung unserer Baugenossenschaften, daß gerade die Beschaffungeines sicheren Kredites sehr schwer fällt. Durch das Gesetz zur Sicherstellung baurechtlicher Forderungen wäre aber die Kreditbeschaffung erleichtert, wenn eben jede einzelne Forderung der Bauhandwerker und Bauarbeiter entsprechend wie im Grundbuch im sogenannten Baubuch sichergestellt wäre. Dann wären nicht wie heute nur ein oder zwei oder drei Bankinstitute in der Lage, das Geld für den Gesamtbau aufzubringen, sondern es könnten sich 18 und 20 kleinere Geldinstitute an der Finanzierung des Baues beteiligen, darunter selbst die kleinsten Raiffeisenkassen, die kleinsten Kreditgenossenschaften und Sparkassen; ja sogar die Privatforderungen des Bauhandwerkers und Privatdarlehen wären leicht in ein em solchen Bau zu investieren, bis er eben fertig dasteht, denn ein altes kaufmännisches Sprichwort sagt ja: "Fertige Ware ist greifbar". Aber die Idee zur Schaffung einner Wohnung hat bei weitem nicht jenen Wert, als wenn die Baukredite gesichert sind. Man müßte natürlich im Prinzipe vor allem feststellen, daß es sich nicht um ein Gesetz handelt, wie man es etwa heute in den Zeitungen publiziert. Man darf nicht glauben, daß das Gesetz schon festgelegt ist, wenn man mit kurzen Schlagworten den Begriff der Sicherstellung baurechtlicher Forderungen im Gesetze festlegt. Die gesamte Bauhandwerkerschaft und vor allem der Reichsverband der Gewerbegenossenschaften, der Landesverband und die verschiedenen Bezirksverbände haben sich eingehend mit dieser Frage, mit dem Problem eines Gesetzes zur Sicherstellung baurechtlicher Forderungen beschäftigt. Wir müßten vor allem dieses Gesetz in seinen wesentlichen Abschnitten vor uns haben, erstens einmal die allgemeinen Sicherungsregeln, dann die dringliche Sicherung der Bauforderungen, die Art des Baubeginnes, die Art und Weise, wie die Baugläubiger sichergestellt werden, die Bauhypothek und die Baugeldhypothek, die Sicherheitsleistungen und Sicherstellungen. Die Errichtung von Baugeschworenenämtern wäre selbstverständlich eine außerordentlich wichtige Sache, weil sie schließlich die gegenseitigen Spannungen, die aus diesem Gesetze entstehen, leichter überbrücken könnten. Schließlich müßte die Art der Durchführung im wesentlichen festgelegt werden.

Das eigentliche Gesetz als solches wäre nur dann von Bedeutung, wenn es die Verpflichtung zur Verwendung der Baugelder, die gesetzliche Verpflichtung zur Führung des Baubuches enthielte, wenn festgestelt wäre, wie man bei Umbauten vorzugehen hat und wie vor allem die Strafbestimmungen diesem Gesetze entsprechend angewendet werden.

Nach meiner Umfrage bei verschiedenen Verwaltungsstellen, insbesondere bei den Kammern, wurde mir mitgeteilt, daß schon die österreichische Regierung mit drei Entwürfen im Jahre 1899, 1906 und 1911 öffentlich aufgetreten ist. Die Entwürfe wurden jedoch abgelchnt, weil deren Konstruktion im Baugewerbe die Befürchtung hervorrief, daß die Baukredite unmöglich gemacht und die Bautätigkeit eingestellt werden würde. So war es zu der Zeit, wo die Spannungen immer stärker wurden, aber heute gerade, wo die Beschaffung der Baukredite die Kernfrage der ganzen Bauförderung bedeutet, sollte man sich mit diesem Problem ernster beschäftigen. Die deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei hat bereits durch ihren ersten Redner zu der Frage des Mieterschutzes Stellung genommen. Mein Kollege Abg. Simm hat bereits den Standpunkt, den die Nationalsozialisten von deutscher Seite nach dieser Richtung hin einnehmen, entsprechend gekennzeichnet. Ich hielt es für meine Pflicht, vor allem anderen zu der Frage der Bauförderung einiges hinzuzufügen, und ich möchte nur noch sagen, bevor man so mit einer Handbewegung und mit Leichtigkeit über das gegenwärtige Gesetz hinweggeht, daß man sich bewußt werden möge, daß, wenn die Frage des Mieterschutzes bald gelöst werden soll, man die Knechtschaft der Bauarbeiter und Bauhandwerker beseitigen muß, und dann, daß man die Regierung dazu drängen muß, ein Gesetz zu schaffen zur Sicherstellung der baurechtlichen Forderungen. (Potlesk na levici.)

5. Øeè posl. R. Fischera (viz str. 366 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Unsere Stellung zu der in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage hat gestern schon in ausführlicher Weise mein Kollege Hausmann gekennzeichnet. Wenn ich mich heute zu Worte gemeldet habe, geschah es, um die Ausführungen, die in der jetzigen Debatte gefallen sind, nicht unwidersprochen zu lassen. Es hat vor allen der Sprecher des Bundes der deutschen Landwirte, Koll. Jos. Fischer, die Vorlage als unvernünftig, unsozial und einseitig bezeichnet, aber nicht vielleicht aus dem Grunde, weil diese Vorlage den Mieterschutz verringert, ihn gegenüber den bisherigen Bestimmungen einengt, sondern er hat diesen Ausdruck gegenüber der Vorlage deshalb gewählt, weil das Gesetz nicht den Hausherrn, sondern die Mieter schützt. Er hat verlangt Schutz den Hausherren und nicht Schutz den Mietern und hat es als schwersten Fehler des Gesetzes bezeichnet, daß es so tiefe Eingriffe in das Privateigentum macht. Er hat nur vergessen hinzuzufügen "heiliges Privateigentum". Seine ganze Rede kann man mit drei Worten kennzeichnen: Schutz den Besitzern! Er hat nur Verständnis für die Sorgen der Hausherren, die er als vogelfrei bezeichnet - das ist sein wörtlicher Ausdruck - ihn drücken nicht die bangen Sorgen der Mieter, er sieht nicht die Menschen, welche heute in elenden Löchern wohnen, welche obdachlos sind, ihn bedrückt nur, daß es durch das Gesetz den Hausherren unmöglich gemacht ist, die Miete nach ihrem Belieben zu steigern. Er bezeichnet das Gesetz ausdrücklich als ein solches, durch das das Privateigentum schon "sozialisiert" worden wäre. Das Mieterschutzgesetz an sich ist ihm bereits Sozialisierung des Privateigentums. Wir müssen gestehen, wenn Koll. Jos. Fischer über die Sozialisierung derartige Ansichten hat, können wir ihm auf diesem Gebiete unmöglich folgen und müßten eine solche Sozialisierung auch auf anderen Gebieten nserer Volkswirtschaft ablehnen, trotzdem wir Sozi ldemokraten sind und er Vertreter einer bürgerlichen Partei ist. Vogelfrei ist nach seinen Begriffen der Hausherr, der Hausbesitzer, und er sagt weiter, die Gerichte - er macht diesen Vorwurf wahrscheinlich den deutschen Gerichtenverteidigen noch dazu nur die Mieter. Diese angebliche Verteidigung kann man nicht anders auslegen, als daß die deutschen Richter zugunsten der Mieter das Gesetz einseitig anwenden und nicht objektiv Recht sprechen, eine Sache, die die deutschen Richter selber mit dem Kollegen Jos. Fischer ausmachen mögen. Der Kollege Jos. Fischer sieht zum Unterschied von uns nicht das Wohnungselend; kein Wort in seiner ganzen langen Rede ist den Sorgen der Mieter gewidmet. Nach seiner Darstellung müßte jeder annehmen, daß es nichts nderes als eine Prestigefrage der sozialistischen Parteien ist, als eine Maßnahme, durch welche sie den Hausbesitzer ihre Macht fühlen lassen wollen, daß das Mieterschutzgesetz überhaupt noch besteht. Er verlangt auch die Aufhebung desselben generell für alle Orte und alle "städtischen Städte" - er hat diesen Unterschied von den Landstädten besonders betont - die nicht mindestens 3000 Einwohner zählen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Kollege Jos. Fischer macht sich wahrscheinlich selber keine Vorstellung darüber, was die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes nach sich ziehen würde. Ich will das nur ganz oberflächlich streifen. Die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes ist nicht nur eine Frage der Arbeiterschaft, sondern vor allem in den Städten auch eine solche des Gewerbestandes, und auch auf den Dörfern ist sie vielfach noch mehr als für den Arbeiter gerade für die Schichten wichtig, welche nicht unserer Partei anhängen, sondern heute noch den bürgerlichen Parteien ihre Stimmen geben. Diese müßten die Aufhebung des Mieterschutzes noch schwerer empfinden als der Arbeiter selber. Es ist dies eine Frage der Lehrer, eine Frage der Beamten, und schließlich und endlich handelt es sich nicht nur darum, ob die Menschen, die auf Grund der Aufhebung des Mieterschutzgesetzes delogiert werden, eine Wohnung finden, sondern es handelt sich auch um die Frage, wie alle diese Stände, Lehrer, Beamte u. s. w., die ungeheure Erhöhung der Mietzinse, die die Beseitigung des Mieterschutzes nach sich ziehen würde, ertragen könnten und mit welchen Mitteln sie einer solchen Verschlechterung ihres Lebensniveaus entgegentreten würden. Denn die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes würde ganz andere Folgen zeitigen, als sie die Aufhebung irgendeines anderen Zweiges der Zwangswirtschaft hatte. Auch Herr Kollege Dr. Lehnert, dessen Rede im allgemeinen doch nicht ein Playdoier für den Weiterbestand des Mieterschutzgesetzes war, sagte, es sei der richtige Zeitpunkt verpaßt worden, wo man das Mieterschutzgesetz hätte beseitigen können. Er giebt zu, daß der Mieterschutz nur ganz allmählich abgebaut werden kann. Wohnungen kann man nicht über Nacht schaffen, wie man etwa Lebensmittel herbeischaft, Wohnungen sind etwas, was sich erst nach Jahr und Tag in genügender Zahl erstellen läßt, weil an ihnen ununterbrochen gearbeitet werden muß. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)

Auch die Ursachen der Wohnungsnot sind ganz andere, als es Herr Kollege Jos. Fischer darzustellen beliebt hat. Er behauptet, die Hauptursache der Wohnungsnot sei die Landflucht, und er stellt die Sache so dar, als ob auf dem Lande keine Wohnungsnot bestehen würde, sondern als ob das Proletariat vom Land in die Großstädte abwandere und dadurch dort die Wohnungsnot entstünde. Wäre das richtig, dann müßte auf dem Lande keine Not, sondern Überfluß an Wohnungen herrschen. Es besteht aber die Wohnungsnot ganz allgemein, auch auf dem Lande, und nicht nur ich behaupte das, sondern auch der zweite deutsche Vorredner, Dr. Lehnert, hat das ebenfalls behauptet, und es läßt sich durch unzählige Beispiele beweisen, daß die Wohnungsnot in den industriellen Gemeinden, selbst auf den Dörfern, ebenso groß ist wie in den Städten, besonders in unseren deutschen Gegenden, wo verhältnismäßig viel weniger gebaut worden ist als in den èechischen Gebieten. Ich verweise z. B. auf Bilin, eine verhältnismäßig kleine deutsche Stadt. Es ist an dieser Stelle schon einmal konstatiert worden, daß dort solche Wohnungsverhältnisse bestehen, daß durch eine Untersuchungskommission, welche die Stadt entsendet hat, festgestellt worden ist, daß 67 Wohnungen zusammengerechnet über 700 Leute beherbergen. Es kommen dort auf eine Person zweieinhalb Kubikmeter Luftraum. Das alles berührt aber Herrn Kollegen Jos. Fischer nicht. Er sieht das alles nicht. Er sieht nicht, welch ungeheueres Kinderelend in diesen Wohnungen herrscht, er sieht nicht, daß es überhaupt unmöglich ist, die Menschen dort zu erziehen und zu bilden, kein Wort findet er, um diese Zustände zu geißeln und zu beseitigen. Er sieht nur den leidenden Hausherrn, dem es das Gesetz unmöglich macht, die Miete zu erhöhen.


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