und getan wurde, wieder nur Komödie war, dann, meine Herren, wäre es traurig um diesen Landtag bestellt, denn dann wäre es endlich an der Zeit, daß man an die Türe des Hauses, wo heute ohnedies noch keine Inschrift steht, anschreiben würde: Hier wird unter der Direktion des Statthalters Grafen Coudenhove und des Oberstlandmarschalles Fürsten Lobkowitz und unter gefälliger Mitwirkung Sr. Excellenz des Herrn Finanzministers alle Jahre einige Male vor dem versammelten Volke, besonders aber vor den Lehrern Komödie gespielt.
Das, meine Herren, habe ich Ihnen als Lehrer sagen wollen, und ich bin überzeugt, daß die maßgebenden Personen heute schon ganz bestimmt wissen, daß diese Vorlage vom Finanzminister nicht genehmigt werden wird.
Wozu, frage ich also, haben Sie denn heute und die ganze Tage und Wochen vorher, wozn haben sie im Dezember, wozu int Jahre 1901 Komödie gespielt?
Wenn der Finanzminister dem Votum des Landtages nicht entspricht, dann wäre es am allerbesten, daß der Landtag, der ohnedies für die Deutschen keinen Zweck hat, zugesperrt würde.
Auch hier denke ich wieder an eine Geschichte aus dem griechischen Altertum.
Alkibiades hatte einst einen Hund gekauft, der 700 Goldstücke kostete. Er war in politischen Dingen tätig, wollte aber die Aufmerksamkeit von sich ablenken; da ist er nun darauf verfallen, diesem kostbaren Hunde den Schwanz abzuhacken. Das Volk hielt ihn nun für einen Narren und dachte nicht an sein staatsgefährliches Tun.
Sehen Sie, meine Herren, dieser Schwanz des Alkibiadischen Hundes, das ist bei uns die Differenz zwischen 1 K 40 h und 2 K. Das ist dieser abgehauene Hundeschwanz, an den die Lehrer von ganz Böhmen denken sollen, damit sie auch merken, daß ihnen wieder einmal Komödie vorgespielt worden ist.
Ich schließe nun; Sie können aber überzeugt sein, daß den Lehrern, wenn sich dies tatsächlich derart verhält, nichts anderes übrig bliebe, als gerade so ultraradikal zu werden, wie es heute schon eine kleine Zahl von Lehrern ist. Alle, alle, die heute noch im gemäßigten Lager stehen, werden mit fliegenden Fahnen in das radikale Lager übergehen.
Das habe ich Ihnen nur jagen müssen. Und nun schließe ich mit dem Satze, das die Not nicht nur beten lehrt und die Hände falten, sondern auch die Fäuste ballen. (Lebhafter Beifall u. Heilrufe. Beglückwünschung. )
Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abg. Dr. Funke.
Abg. Dr. Funke: Hoher Landtag! letzt in vorgerückter Stunde, nach einer langdauernden, zum Teile sehr temperamentvoll gestalteten Debatte, die weitaus und weitab vom eigentlichen Gegenstande, den wir in Beratung zu ziehen haben, sich entfernte, ist es vielleicht schwer, wenn auch nur auf kurze Zeit, die Aufmerksamkeit des hohen Hauses für einen Redner noch in Anspruch zu nehmen.
Ich möchte aber das hohe Haus doch bitten, die wenigen Worte, die ich rein sachlich und zum Gegenstande zu sprechen habe, mit einiger Aufmerksamkeit zu versolgen.
Denn der Gegenstand, der in Verhandlung steht, ist außerordentlich wichtig und das Interesse, welches die weitesten Kreise in dieser Angelegenheit ergriffen und soviele mächtig bewegt hat, erfordert es, daß mit allem Ernste diese Angelegenheit erwogen, geprüft, und die Stellung, der Standpunkt des hohen Landtages als einer so hohen gesetzgebenden Körperschast richtig erfaßt und beurteilt wird.
Es soff durch Beschluß des Landtages jenes Votum, welches derselbe im vorigen Jahre gesaßt hat, nunmehr zur Ausführung gelangen und das feierliche Wort, welches der böhmische Landtag der Lehrerschaft Böhmens gegeben hat, soff nunmehr eiligelößt werden.
Das Votum, welches der hohe Landtag voriges Jahr gefaßt hat, entsprang nicht einem Angstgefühle vor der politischen Tätigkeit des Lehrerstandes. Stein! ES entsprang und entspringt jener Achtung und Anerkennung, welche dieser Stand mit vollem Rechte für sich in Anspruch nehmen kann, es entsprang auch der Überzeugung, daß der Stand, der so schwer und soviel arbeiten muß, dem die Kinder des Volkes anheimgegeben werden, der erziehlich wirkt, der einen so schweren und ernsten Beruf ausübt, auch materiell die entsprechende Stellung habe.
Das waren die Grundlagen und Ursachen, die uns bewogen haben und bewegen werden, auch uns, die wir mit dem Lehrer, mit der lugend, mit der Schule in vielfacher Berührung und in vielfacher Tätigkeit stehen.
Es sind auch noch die weitesten Kreise berührt, denn es handelt sich bei der Abstimmung und Votierung dieses Gesetzentwurfes, meine Herren, um große kulturelle Interessen, es handelt Sich um einen Standpunkt, welcher außerordentlich ungünstig ist, und das ist der Standpunkt und die Stellung der Gemeinde im Staate.
"Die Grundlage des freien Staates ist die freie Gemeinde. " Das ist jener Satz, welcher an der Spitze des provisorischen Gesetzes vom März 1849 steht, und das ist ein so wichtiges bedeutungsvolles Grundgesetz, baß, wenn es in seiner Wesenheit aufgefaßt und durchgeführt wird, ganz gewiß die Grundlage für die freiheitliche Entwicklung des Staates gibt.
Worin aber, meine Herren, besteht die Freiheit der Gemeinde?
Die Freiheit der Gemeinde besteht in dem Selbstbestimmungsrechte der Gemeinde. Das Selbstbestimmungsrecht ist nicht gleichbedeutend mit dem Selbstverwaltungsrechte. Das Selbstbestimmungsrecht, Autonomie genannt, besteht in der Festsetzung bestimmter und gewisser Einnahmen, welche in dem Verwaltungsgebiete einer Gemeinde zur Geltung zu kommen haben; nur darin ist die Autonomie gelegen, nicht in der Verwaltung und Selbstverwaltung und dennoch, wenn diese Autonomie zur Geltung gelangen soll, so darf sie nicht jene Beschränkung erfahren, die im Laufe der Zeit sich in außerordentlicher Weise geltend gemacht hat. Denn wir haben in letzter Zeit gesehen, daß selbst Männer, welche auf die Autonomie in ihren weiteren Beziehungen außerordentlich Gewicht legen, dennoch mit der Autonomie der Gemeinde in einen gewissen Widerspruch kommen, und daß man dort, wo es sich um das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde handelt, von einer gewissen Willkür sprechen muß.
Es sind das auch Anschauungen, die in diesem hohen Hanse und in den Kommissionsberichten niedergelegt sind, die ich aber nicht teile.
Es kann sich nicht um eine Willkür der Gemeinde dort handeln, wo das Gesetz der Gemeinde selbst das Selbstbestimmungsrecht einräumt, und es ist nicht gerechtfertigt und mit dem Wesen und den Grundsätzen des Selbstbestimmungsrechtes vereinbar, wenn eine Körperschaft, wie der hohe Landtag, rütteln will an jenem alten Grundsätze, der allein für die freie Entwicklung, für die Fortentwicklung und Förderung des Gemeinwesens von Wichtigkeit und Wesenheit ist.
Dort, wo das Gesetz selbst der Gemeinde das Selbstbestimmungsrecht einräumt, wie beispielsweise bei der Anstellung der Beamten in der Gemeinde und im Bezirk, da Sollte nicht in Solcher Weise gerüttelt werden, da Sollten nicht englische Schriftsteller, wie Bentham und John Stuart Mill aufgezeichnet werden, um dasjenige, was das Recht der Gemeinde ist, einzudämmen.
Und nun, meine Herren, hat im vorliegenden Falle sämtliche Gemeinden im Lande eine mächtige Bewegung ergriffen, denn dasjenige, was zum Leben einer Gemeinde wesentlich ist, was zur Förderung des Gemeinwesens dient, jene Mittel, welche eine Gemeinde unumgänglich notwendig bedarf, ist Zuerst Überlegung, Prüfung und Durchführung der Gemeinde selbst.
Ich rede hier, hochverehrte Herren, nicht von jener Kontrolle, die außerordentlich notwendig ist, und anerkenne diese auch als richtig. Aber in jenen Fällen, wo es Sich um das Wohl der Gemeinde handelt, wo es sich darum handelt, jene Einrichtungen zu schaffen, welche mit der Entwicklung und Förderung des Gemeinwesens verbunden und welche zu dieser Entwicklung unumgänglich notwendig Sind, da müssen, meine Herren, die höheren Gewalten, die autonome sowohl als auch die Landesfürstliche Gewalt, zurücktreten. Hier ist es nicht die Willkür der Gemeinde, sondern hier ist es die Überzeugung von der Notwendigkeit der Mittel, damit die Gemeinde den großen Ausgaben, denen sie allein gerecht zu werden hat, auch gerecht werden kann.
Meine Herren! Wer die Entwicklung des Gemeinbewesen seit Bestehen der Gemeindeordnung, seit dem Jahre 1864 mit Aufmerksamkeit verfolgt, der wird gewiß zugeben und anerkennen müssen, welche außerordentliche Entwicklung unsere Gemeinwesen sowohl in Stadt als Land in diesem Lande genommen haben, der wird auch zugeben müssen, welche außerordentliche Anforderungen an die Gemeinden gestellt weiden, so daß die Gemeinden auch bestrebt sein müssen, Mittel und Wege zu schaffen, um diesen Aufgaben gerecht zu werden. Das sind nicht nur Aufgaben materieller Natur, das sind nicht allein Aufgaben wirtschaftlicher Natur, sondern denken Sie nur an die großen Aufgaben von kultureller Natur, denken Sie an die Entwicklung des Schulwesen.
Gehen Sie, meine geehrten Herren, durch Böhmen hin, sehen Sie sich die Schulpaläste an, die neu entstanden sind seit dem Bestehen des Reichsvolksschulgesetzes, gehen Sie in die Städte und selbst in die größeren Landgemeinden, und sehen Sie sich die sanitären und hygienischen Einrichtungen an.
Aber das sind Aufforderungen, welche an die Gemeinden gestellt werden, und welche nicht mit gewöhnlichen Mitteln erreicht werden können, und die Steuerträger allein können ja auch nicht immer und immer wieder bis zu einer Höhe hinauf in Anspruch genommen werden, welche als unerträglich bezeichnet werden muß.
Man mag über den Wert oder Unwert, über den moralischen Wert der indirekten Abgaben denken, wie man will, aber ich konstatiere eines, daß in dem freiesten Lande der Welt, in England, die indirekten Abgaben, die allergrößte Höhe erreicht haben.
Es ist in dem Berichte angeführt die herrschende Not, der obwaltende Zwang ist es, der hier spricht, und wenn die Gemeinden sich veranlaßt gesehen haben, die Steuerträger nicht in einer ungemessenen Weise in Anspruch zu nehmen, so gibt es kein anderes Mittel, als zu indirekten Abgaben zu Schreiten.
Aber hier ist, meine Herren, wieder das Aufsichtsrecht der höheren autonomen Behörde und das Aufsichtsrecht des Staates eingetreten.
Ich will nicht leugnen, daß meine Begriffe von der Autonomie der Gemeinde sehr festgegossene und sehr starre sind, wie ich sie
mir durch mehr als 30 jährige Erfahrung auf diesem Gebiete angeeignet habe, und daß ich von dieser meiner Überzeugung nicht lassen kann.
Wenn ich auch die höhere Autorität sowohl der autonomen als landesfürstlichen Organe anerkenne, so muß ich doch auch sagen, daß die Aussicht sehr häufig eine gewisse Bevormundung in sich enthält, die, wenn sie bloß formal ist, keine Bedeutung hat, wenn sie aber materiell ist, den Gemeinden zu großem Nachteile gereichen kann.
In der Bestimmung solcher indirekten Abgaben muß die Gemeinde selbst das richtige Urteil haben. Ich will zugeben, ich bin so außerdentlich milde in meinen Auffassungen, daß ich nicht milder sein kann, daß das Bedürfnis nachzuweisen ist, denn eine größere Wählerschaft -und wir haben Gemeinwesen von großem Umfange und wir schätzen und achten dieselben - es kann nicht jede Stadt eine Großstadt, eine Hauptstadt sein, aber mir wollen unsere heimischen Gemeinwesen bei ihren Bestrebungen unterstützen, mit allen Mitteln den Anforderungen der modernen Zeit gerecht zu werden. Aber, wir müssen das ja am besten selbst Zu beurteilen im Stande sein.
Soviel lokalen Patriotismus muß man doch denjenigen, welche an der Verwaltung der Gemeinwesen teilnehmen, zutrauen, daß sie weder direkt noch indirekt die Gemeinbürger in außerordentlicher und ungerechter Weise belasten werden.
Meine Herren! ES ist noch ein Maßstab, dem sich jeder unterwerfen wird, und dieser ist auch ein Richter, der untrüglich ist, das ist nämlich die öffentliche Meinung.
Wenn die Gemeinden höhere indirekte Bierabgaben, - um gleich zur Sache zu kommen, - festgestellt haben, wenn diese höheren Bierabgaben nach einer gewissenhaften, sehr genauen Prüfung des Landesausschusses auch wirklich zugestanden sind, dann muß man wohl sagen, daß das Bedürfnis vorhanden, aber daß es nicht nur vorhanden, Sondern, daß es auch nachgewiesen ist.
Nun aber haben wir in jüngster Zeit gesehen, daß gerade bei der Angelegenheit über den Entwurf des Landesausschusses, betreffend die Bierabgabe die Regierung
einen Standpunkt eingenommen hat, den ich als ganz unrichtig bezeichnen muß.
Das ist der Standpunkt, daß bei der Prüfung, betreffend die Einhebung einer Abgabe von geistigen Flüssigkeiten - im vorliegenden Falle Bier - erst der Perzentsatz der Gesamtumlage erhoben werden muß, und daß dieser Perzentsatz in Verbindung mit dein nachgewiesenen Bedürfnisse maßgebend sein soll für die Bewilligung.
Das ist vollständig unrichtig, das ist ein fiskalischer Grundsatz, wie er Unglückseliger und unrichtiger nicht gedacht werden kann. Aber es ist auch ein Grundsatz, der nur am grünen Tische entstehen konnte. Denn ein Mann, der in der Wirklichkeit des öffentlichen Lebens sich bewegt, der das Leben des Volkes, der das Gemeinwesen kennt, wird niemals zu einem solchen hörriblen Entschlüsse kommen, daß das GesamtUmlagenperzent einer Gemeinde maßgebend sein könnte für die Höhe einer Abgabe betreffs der geistigen Flüssigkeiten.
Meine Herren! Es kann eine Gemeinde minder Steuerkräftig sein und dann ist es unmöglich, daß die Verwaltung der Gemeinde eine hohe Summe von Gemeindezuschlägen votiert. Denn eine Verwaltung muß doch so gewissenhaft sein, um nicht die Umlage in einer solchen Weise zu erhöhen und zu vergrößern, daß sie von den Steuerträgern nicht mehr getragen werden kann.
Nachdem schon die Umlagen für das Land, die Bezirks- und Schulumlagen zu tragen sind, und diese ohnehin eine große Höhe haben, muß man sich wohl fragen, wie kann die Finanzverwattung gerade zu der Ziffer - es ist eine exorbitante, es ist eine außerordentliche Ziffer - von 125% bis 150% gelangen.
Meine Herren! Wenn wir das konkretisieren und annehmen: 55% Landesumlagen, und ich rechne nur 20 bis 30% Bezirksumlagen und 2 bis 5% Bettrag zu den Handelskammern, da, meine Herren, rechnen Sie sich aus, wie hoch die Summe sein muß für die Gemeindeumlage, um die Höhe von 125 oder gar 150% zu erreichen.
Ja, meine Herren, ich kenne einzelne Landgemeinden, die Umlagen in einer Höhe von 140 bis 150% zu zahlen haben. (Abg. Dr. Schücker ruft: Sogar 400%!)
Auch in Tirol haben sie größere Summen, aber, meine Herren, das sind nur einzelne Gemeinden, das kann doch nicht als Norm angenommen werden. Ich behaupte ferner, baß ein logischer Wiederspruch darin liegt, wenn die Regierung sagt: "Bei nachgewiesenen Bedürfnissen", und dabei den Perzentsatz von 120 bis 150% feststellt. Ja, meine Herren, wenn Das Bedürfnis nachgewiesen ist, - und das muß ja in jedem einzelnen Falle nachgewiesen werden, dann, meine Herren, ist der Perzentsatz der Umlagen ganz gleichgiltig. Ein Perzentsatz ist dann keine Unterlage, so darf keine Unterlage beschaffen sein, das ist ein ebenso unrichtiger als verderblicher Grundsatz.
Meine Herren! Die Regierung ist ja zurückgegangen, sie hat ja, um nicht zu Sagen, Ben Rückzug angetreten. Sondern - ich will in liebenswürdiger Weise sagen - die Regierung ist dem Lande entgegengekommen.
Sie hat durch Seine Exzellenz den Herrn Statthalter erklärt, und zwar war es die Regierung und nicht der Herr Statthalter, welcher eine solche autoritative Erklärung abgegeben hat, da würde man ihm Unrecht tun. (Abg. Wolf ruft: Nur recht honigeln!)
Ich habe nicht notwendig zu honigeln; das sagt mir der gesunde Menschenverstand, weil ich weiß, daß der Statthalter für seine Person eine solche Zusage nicht machen kann, Ich bin überhaupt nicht der Mann, der jemandem Honig um den Mund schmiert; da irrt sich jener Herr, welcher das gesagt hat. Wenn ich mich auch in civilen Formen zu bewegen pflege, so glaube ich doch, daß mein Standpunkt der Mehrheit dieses hohen Hauses bekannt ist und daß die Aufrichtigkeit eine Eigenschaft ist. Von der ich jederzeit gegen Jedermann den höchsten Gebrauch gemacht
Die Statthaltereierklärung lautet bekanntlich:
"Die Regierung wird bei Ausübung ihres kompetenzmäßigen Zustimmungsrechtes zur Bewilligung von Bierauflagen für Gemeindezwecke auch während des Bestandes der Landesumlagen, bei nachgewiesenem Bedarfe und unter entsprechenden Berechtnahme auf Höhe der sonstigen Umlagenbelastungen der Gemeinde der Bewilligung von, das Maß
Von 2 Kronen per Hektoliter übersteigenden Bierauflagen nicht grundsätzlich entgegentreten. "
Also, ich bitte, meine Herren, es ist hier doch beides verbunden, und es ist immer noch der Grundsatz von der Regierung festgehalten, daß einerseits das Bedürfnis nachgewiesen sein muß und andererseits daß Rücksicht genommen wird auf das Perzent der Gesamtumlagen.
Und, meine Herren, dagegen kehre ich mich, dagegen wende ich mich entschiedenst, denn das wäre ein ungerechter Grundsatz, der niemals eine Berechtigung haben kann, wenn er in das praktische Leben übersetzt wird, und er wurde außerordentlich Vielen Gemeinden in der Weise Schaden, daß, wenn dieser Perzentsatz mit als Unterlage genommen werden muß, dieselben nie eine höhere Bierauflage erhielten, als zwei Kronen, und so könnten die Gemeinden den großen Ausgaben, welche sie zu erfüllen haben, nicht gerecht werden. Es ist vollständig richtig, was in einem allerdings akademischen Antrage ausgesprochen morden ist, in welchem "die Regierung aufgefordert wird. " Aber, meine Herren, ich glaube, wir sollen den Standpunkt festhalten, hier ganz bestimmt vorzugehen. Ich hebe auch hervor, und es ist dies heute auch von den Herren Abgeordneten Glöckner und Iro betont worden, daß die verlesene Erklärung eine Erklärung der Regierung ist.
Ja, meine Herren, ich achte eine Erklärung der Regierung, gewiß, ich habe die gebürende Achtung vor derselben. Aber Regierungen und Systeme sind wandelbar; das, was besteht, was allein besteht, was allein für uns Geltung hat, was uns allein Beruhigung zu verschaffen im Stande ist, ist das Gesetz. Darum ist es ganz richtig, was im Kommissionsantrage angedeutet ist, und es ist auch richtig, was der Herr Abg. Iro heute als Resolutionsantrag eingebracht hat. Ich glaube, daß auch der Abg. Brzorád in dieser Richtung einen Antrag eingebracht hat, der mir aber bis zur Stunde nicht bekannt ist. Wir wollen ein Gesetz, und ich möchte heute der Regierung gegenüber meine mahnende Stimme erheben, daß die Regierung nicht starr und streng auf dem Satze von 1 K 40 h bestehen möge.
Meine Herren! Es hat der Vertreter der Regierung heute gehört, was einem großen Teile dieses hohen Hauses imputiert
wird, daß eigentlich die ganze Angelegenheit eine abgekartete Komödie sein soll, und ich möchte die Regierung warnen, daß jemals von einem solchen Ausspruche wirklich Gebrauch gemacht werden könnte. 1 K 40 h soll der Standpunkt sein, aus dem dieses hohe Haus beharren soll, das hohe Haus wird aber voraussichtlich in Seiner entschiedenen Mehrheit auf dem Satze bestehen, welchen die Steuerkommission vorgeschlagen hat, nämlich auf dem Satze von 2 Kronen.
Und hiezu erlaube ich mir zu bemerken:
Die Regierung und der Staat werden die 60 h leichter entbehren, als sie das Krönland Böhmen entbehren kann.
Meine Herren, ich gehe nicht auf das politische Gebiet über, und ich vermeide jede Erkursion auf dieses Gebiet. Denn es hat mich von einem so hervorragenden Sozialpolitiker doch eigentümlich berührt, wenn er sich auf ein Gebiet verirrt hat, das seiner eigentlich nicht ganz würdig ist.
Meine Herren, wenn die deutschen Städte und die deutschen Gemeindewesen von jenen indirekten Abgaben, welche die èechischen Arbeiter in den deutschen Städten leisten, ihre Schulen bauen und erhalten sollten, meine Herren, - ich bitte nicht böse zu sein - da könnten wir unsere Schulen wohl zusperren. (Rufe: Sehr richtig!)
Und wenn der Herr Abg. Dr. Kramáø der Ansicht gewesen ist, daß die deutschen Städte kleine Gemeindeumlagen und große Bierabgaben haben, so hat er die Statistik nicht ganz genau verfolgt.
Er hat aber auch gar nicht darauf geachtet, daß es auch Gemeinwesen gibt, die nicht bloß Städte sind, um nur ein Beispiel anzuführen, nenne ich Aussig, das eine sehr große Arbeiterbevölkerung hat und bekanntlich sehr hohe Gemeindeumlagen, aber keine Bierumlage über 2 K besitzt, wie im Verzeichnisse des Landesausschusses zu sehen ist.
ES ist, dies zu sagen, weder gerecht noch würdig vom Herrn Dr. Kramáø. Weniger ernst genommen habe ich das, was ein sehr temperamentvoller geistlicher Redner dieses hohen Hauses heute gesprochen hat, er, der ein Mann des Friedens Sein soff, und dessen Pfarrgemeinde zumeist aus Deutschen besteht.
Wenn dieser geistliche Streiter - und vielleicht wäre es besser, wenn er diesen Streit wo anders hinverlegen würde alles Unglück in der Zentralisierung und in der hundertjährigen Germanisation erblickt, dann möchte man doch diesem geistlichen Herrn zu bedenken geben, daß er wahrscheinlich den Hauptteil seiner Bildung dem Teutschtume verdankt und daß er feinen Pfarrkindern hoffentlich Frieden predigen wird, nicht aber jenen Krieg, den er heute so temperamentvoll vertreten hat. Auch hier war dies durchaus nicht am Platze; die Angelegenheit, meine Herren, ist zu ernst und auch zu wichtig.
Sie schneidet in das Leben der Gemeinden ein und die Gemeindewesen müssen ihren Standpunkt wahren und sie werden ihn wahren. (Lebhafter Beifall).
Ich bin Bürgermeister einer deutschen Stadt und ich nehme Anteil an dem Leben und Wirken aller Gemeinwesen der deutschen und der èechischen und ich glaube auch, hier werden die deutschen und èechischen Gemeinden in diesem Punkte gewiß zusammengehen, wo es sich handelt, für die Autonomierechte der Gemeinden einzutreten in der Weise, daß Sie ihrer großen Ausgabe sich zu entwickeln, auszubreiten und vorwärts zu schreiten, erreicht werden können.
Sie können aber eine Beschränkung in der Einhebung der indirekten Abgaben nicht vertragen, sie würden dem Ruine entgegen gehen, und es ist das keine Redensart, die ich hier sage, wenn ich behaupte, daß die Gemeinden, die jetzt höhere Bierabgaben einheben, ein jährliches Einkommen von 20, 40 ja 60. 000 Kronen verlieren würden.
Wenn die Gemeinden aber in den Ausgaben vorwärts schreiten müssen, wenn meine Forderungen an sie herantreten, denen sie gerecht werden müssen, dann würde das Gemeindewesen stillstehen, wenn man ihnen nicht die Mittel zu ihrer Entwicklung bietet. Es wäre unmöglich anzunehmen, daß es weise Fürsorge der Regierung ist, welche die Autonomie in solcher Weise beschränkt, das wäre ein vollständiges Verkennen der Sachlage und der Grundsatz, welcher Geltung hat oder Geltung haben soll, daß die Grundlage des freien Staates die freie Gemeinde ist, er wäre untergraben, er wäre vernichtet.
Wir wollen das Gesetz und daran erlaube ich mir in einer etwas anderen Form als Bisher geschah, einen Resolutionsantrag anzufügen, der Landesausschuß habe in der nächsten Session dem hohen Landtage einen Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des § 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 1899 Nr. 97 L. -G. -Bl. in der Richtung vorzulegen, daß die Gemeinden berechtigt sind, bei nachgewiesenen Bedürfnisse die Abgabe von Bier bis zur Höhe von 3 K 40 h für das Hektoliter einzuheben.
Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich diesen Resolutions-Antrag aus dem Grunde in der Form stelle, weil wir ja das Gesetz vom 24. Oktober 1899 haben, welches überhaupt verschiedene Abgaben den Gemeinden zugesteht, darunter sind ebenso auch die Abgaben von geistigen Flüssigkeiten, es sind dort Landtaxen vorgesehen, die Hundesteuer und s. w.
Meine Herren, wer das Gesetz kennt, es ist in Abwesenheit der deutschen Abgeordneten zu Stande gekommen - wer das Gesetz praktisch kennt und es durchmachen muß und wer als Gemeindevorsteher oder Mitglied der Stadtverwaltung alle Behelfe beibringen muß, welche im Gesetze gefordert werden, der wird zum Schlusse kommen, daß, wenn alle Nachweise geliefert werden, welche in diesem Gesetze vom 24. Oktober 1899 aufgestellt sind, das Bedürfnis nachgewiesen ist, und daß diese Abgabe immer nur dann bewilligt wird, wenn das Bedürfnis wirklich auf Grund aller dieser sehr strengen Nachweise dargetan ist. Da brauchen wir keinen Perzentsatz und von diesem Standpunkte soll die Regierung nur gefälligst abgehen.
Ich halte dafür und die Kommission hat es auch angedeutet, und ich bin der Anschauung der Kommission, daß dies der richtige Weg ist, der Landesausschuß hat sich allerdings mit der Regierung ins Einvernehmen zu setzen, das hat er zu tun; aber jene Körperschaft, an welche sich der Landtag zu wenden hat, jene Körperschaft, welche der Landtag zu beauftragen hat, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, ist der Landesausschuß, und seine Sache ist es, sich mit der Regierung ins Einvernehmen zu setzen.
Ist dieses Gesetz, meine Herren, vom hohen Landtage, von der Regierung sanktioniert, dann können die Gemeinwesen im Königreiche Böhmen der Zukunft ruhiger entgegensehen als jetzt. Und darum empfehle ich, meine Herren, meinen bescheidenen Resolutionsantrag gütigst anzunehmen, selbstverständlich wenn derselbe verhandelt - der Antrag ist ja nur eventuell gestellt - wenn derselbe zur Abstimmung zu kommen Gelegenheit hätte. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen. )
Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Funke stellt nachfolgenden Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
"Der Landesausschuß hat in der nächsten Session dem hohen Landtage einen Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des 5. Absatzes des Gesetzes vom 24. Oktober 1899 Nro. 95 L. G. Bl. in der Richtung vorzulegen, daß die Gemeinden berechtigt sind, bei nachgewiesenem Bedürfnis die Abgabe von Bier bis zu der Höhe von 3 K 40 h für das Bier einzuheben. "
Ich bemerke, daß ich die Unterstützungsfrage stellen werde, und daß diese Resolution bei der Spezialbebatte nach den Resolutionen Zur Verhandlung und eventuellen Annahme kommen wird.
Ich ersuche die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.
Der Antrag ist hinreichend unterstützt.
Nyní pøichází ke slovu pan poslanec Hyrš.
Posl. Hyrš: Slavný snìme! Pøi rokování o zprávì berní komise rozpøedla se tak živá debata, že nemohu si dovoliti na pøání svých pøátel milou trpìlivost slavného snìmu více nadužívati.
Stojíme na zásadním stanovisku, aby se šetøilo drahým nám vymìøeným èasem a zároveò na zásadním stanovisku, abychom od slov pøešli také k èinùm. (Výbornì!) Nemíním tudíž, pánové, reagovati na mnohé a mnohé výhody, jimiž otázka tato dùkladnì byla osvìtlena, ale dovolím si pøece hlavnì na výroky pøedposledního øeèníka poukázati. My všichni potud, pokud máme èest zastupovati lid èeský v tomto slavném domì, zajisté byli jsme do hloubi duše své roztrpèeni výrokem, který uèinil pan posl. Hofmann, zajisté všichni diviti se musíme, že uèitel zpùsobem tak odvážným mùže sahati drsnou rukou svou na svaté city národa, a že mùže tak urážlivým zpùsobem mluviti o našem národním svìtci. Zajisté všichni z nás museli býti roztrpèeni a mám za to, že bylo by záhodno, abychom svým citùm zjednali tím zpùsobem prùchod, abychom mužem tímto naprosto opovrhovali.
Když v tomto smìru mùže intelligent, který zasedá v øadách našich, takovým zpùsobem jako uèitel mluviti o druhé národnosti, jak mùže takový èlovìk pùsobiti ve škole i mezi lidem, když tolik zášti chová proti nám a hledí stále záš proti druhému kmeni mezi podrostem i dorostem i mezi spoleèností rozšiøovati. Pøimlouvám se za to, by naši páni uèitelé potud, pokud nepodají sobì ještì pøes hlavy naše ruce ke spoleèné nìjaké práci a organisaci, náležitì si to rozmyslili, bude-li tato spojitost sloužiti k dobru našeho národa èili nic. Abych tedy slib svùj dovršil, dovoluji si sdìliti, že z té pøíèiny, aby zemské finance opravdu a skuteènì sanovány byly, budeme hlasovati pro zavedeni dávky zemské. (Pochvala. )
Nejvyšší maršálek zemský: Není žádný øeèník více v generální debatì zapsán a prohlašuji generální debatu za ukonèenou.
Es ist kein Redner mehr für die Generaldebatte zum Worte gemeldet, und erkläre ich die Debatte für geschlossen.
Die Zeit ist schon so weit vorgeschritten, daß ich zum Schlusse der Sitzung schreiten werde.
Èas tak daleko pokroèil, že pøikroèím k ukonèení sezení.
Pan posl. Šastný podal návrh s pøiloženou osnovou zákona.
Žádám, by návrh ten byl pøeèten.
Co se týká osnovy zákona, podotýkám, že bude tiskem rozdána.
Der Herr Abg. Šastný hat einen Antrag eingebracht mit einem beigelegten Gesetzentwurfe; ich lasse den Antrag verlesen, und bemerke, daß der Gesetzentwurf im Drucke verteilt worden wird.
Snìmovní sekretáø Höhm ète: Návrh poslance Alfonse Šastného a soudruhù, v pøíèinì zøizování pokraèovacích škol hospodáøských.
Slavný snìme, raèiž se usnésti na následující osnovì zákona:
Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího øádu.
Ich werde den Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.
Die Landes-Kultur-Kommission hält Sitzung heute nach der Landtagssitzung.
Komise pro záležitosti zemìdìlské koná schùzi dnes po sezení snìmu.
Komise pro práce veøejné koná schùzi dnes po sezení snìmu.
Die Kommission für öffentliche Arbeiten hält Sitzung heute nach der Landtagssitzung.
Die Schul-Kommission hält Sitzung morgen um 9 Uhr Vormittag.
Komise školská koná schùzi zítra o 9. hod. dopolední.
Komise pro vládní pøedlohu v pøíèinì trvání mandátu rady zemìdìlské koná schùzi zítra o pùl 10. hod dopolední.
Die Kommission für die Regierungsvorlage, betreffend die Mandatsdauer des Landeskulturrates hält Sitzung morgen um 1/2 10 Uhr Vormittag.
Der Legitimations-Ausschuß hält Sitzung morgen um 1/2 11 Uhr Vormittag.
Výbor legitimaèní koná schùzi zítra o pùl 11. hod. dopolední.
Die nächste Sitzung findet statt morgen Dienstag, den 22. Juli, um 11 Uhr Vormittag.
Pøíští sezení se bude odbývati v úterý, dne 22. èervence, o 11. hod. dopolední.
Auf die Tagesordnung setze ich die Fortsetzung des eben abgebrochenen Gegenstandes und dann die unerledigten Gegenstände der heutigen Tagesordnung.
Na denní poøádek kladu pokraèování pøedmìtu, který jsme dnes nedokonèili a pak ostatní pøedmìty dnešního denního poøádku.
Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
Prohlašuji schùzi za skonèenu.
Schluß der Sitzung um 5 Uhr 45 Min. Nachmittag.
Schùze skonèena v 5 hodin 45 min. odpol.
Verificatoren:
- Verifikatoøi:
Milner.
Josef Hofmann. Štolc.
Praha, - Rohlíèek & Sievers - Prag.