Sobota 18. prosince 1886

Stenografická zpráva

o

VII. sezení IV. zasedání Českého sněmu z roku 1883. dne 18. prosince 1886.

Předseda: Jeho Jasnosť nejvyšší maršálek zemský Jiří kníže z Lobkowicz

Přítomni: Náměstek nejvyššího maršálka Dr. Waldert a poslanci v počtu k usnášení dostatečném.

Co zástupcové vlády: C. k. místodržitel Jeho Excel. Dr. Alfred svob. pan Kraus, c. k. místodrž. rada Kmoch.

Stenographischer Bericht

über die

VII. Sitzung der IV. Jahressession des böhm. Landtages v. Jahre 1883 am 18. Dez. 1886.

Vorsitzender: Se. Durchl. der Oberstlandmarschall Georg Fürst von Lobkowic.

Anwesende: der OberstlandmarschallStellvertreter Dr. Waldert und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excellenz der k. k. Statthalter Dr. Alfred Freiherr von Kraus, k. k. Statthalterei-Rath Kmoch.

Obsah:

Sdělení předsednictva.

Interpellace posl. Dra. Knotze a soudruhů.

Denni pořádek.

1.   První čtení zprávy zemského výboru v příčině zalesňování holých strání, č. sn. 150 č. t. XXXIII.

2.      Zpráva zemského výboru, kterouž se předkládá osnova zákona v příčině licentování býků plemenných, č. sn. 147 č. t. XXXI

3.   První čtení zprávy zemského výboru o žádosti obce Chebské za povolení k vybírání 3proc. dávky z nájemného, netišť. č. sn. 140.

4.      První čtení návrhu poslance Tausche a 51 soudruhů v příčině předložení zemských zákonů o scelování pozemků, č. sn. 145. č. t. XXVIII.

5.     Zpráva zemského výboru o žádostech obcí za povolení k vybírání poplatků domovských, č. sn. 148, č. t. XXXII.

6.     Druhé čtení několika zpráv komisí a sice: komise petiční o zprávě zemského výboru v příčině petice delegátů mimoňské okresní záložny hospodářské, aby ponechány byly jednotlivé fondy v dosavadní správě, netišť. číslo sněmu 143.

Inhalt:

Präsidialmittheilungen.

Interpellation des Abg. Dr. Knotz und Genossen.

Tagesordnung.

1.   (Erste Lesung des Landesausschußberichtes betreffend die Aufforstung kahler Lehneu. Ldtg. Z. 150, Druck Nr. XXXIII.

2.   Bericht des Landesausschußes, womit ber Ge setzentwurf betreffend die Licenzirung von Zuchstieren vorgelegt wird. Ldtg. Z. 147, Dr. -Nr. XXXI. )

3.     Erste Lesung des Landesausschußberichtes über das Gesuch der Gemeinde Eger um Bewilligung zur Einhebung einer 3Pretigen Miethzinsumlage (ungedr. ). Ldtg. Z. 140.

4.   Gifte Lesung des Antrages des Abg. Taufche und 51 Genossen, betreffend die Vorlage ber Landescommassationsgesetze Ldtg. Z. 140. Dr. Nr. XXVIII.

5.   -Bericht des Landesausschusses betreffend die Ge suche von Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Heimathstaxen Ldtg. Z. 148, Dr. Nr. XXXII.

6.   Zweite Lesung einiger Commissionsberichte u. z. ber Petitionscommifsson über den Landesausschußbericht betreffend bie Petition ber Delegirten der Bezirksvorschußkassa Niemes wegen Belassung der einzelnen Fonde in der bisherigen Verwaltung (ungedr. L. Z. 143. )

7.   Komise pro záležitosti okresní a obecní o žádostech osad Korejtka a Vražného (okresu Manetinského), za vyloučení z místní obce Pláne a za ustavení jako samostatných obcí, netišť. č. sn. 141.

8.   Komise pro záležitosti okresní a obecní o petici obchodnického spolku Merkuru a klubu samostatných obchodníků a průmyslníků v Praze, aby při povolení přirážky z nájemného v Praze osvobozeno bylo od dávky té nájemné z místností obchodních a průmyslových, netišť. č. sn. 142.

Sezení počalo o 11. hod. 15 min. dopoledne.

7.   Bericht der Kommission für Bezirks- und Ge meindeangelegenheiten über das Gesuch der Ortschaften Korejtko und Wražno (Bezirk Manetin) um Ausscheidung aus der Ortsgemeinde Planes und Konstituirung als selbstständige Gemeinde (ungedr. L. -Z. 141).

8.     Der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über hie Petition des kaufmännischen Vereines "Mercur" und des Clubs selbständiger Kaufleute und Industriellen in Prag um Befreiung des von Lokalitäten, welche zu Handels- und Industriezwecken dienen, entrichteten Miethzinses von der Zahlung der

Miethzinsumlage bei Bewilligung derselben in Prag (ungedr. L. -Z. 142. )

Beginn d. Sitzung um 11 Uhr 15 Min. Vorm.

Nejv. maršálek zem: Zahajuji schůzi.

Ich eröffne die Sitzung.

Jednací protokoly III. a IV. sezení ze dne 11. a 13. prosince t. r. byly po dobu předepsanou k nahlédnutí vyloženy.

Die Geschaftsprotokolle der III. und IV. Sitzung vom 11. und 13. Dezember sind während der vorgeschriebenen Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.

Činím dotaz, zda někdo stran znění těchto protokolů činí námitku.

Ich stelle die Anfrage, ob Jemand gegen den Wortlaut dieser Protokolle eine Einwendung erhebt.

Nachdem dies nicht der Fall ist, erkläre ich diese Protokolle für agnoscirt.

Prohlašuji tyto protokoly za schválené. Žádám by bylo slavnému sněmu sděleno, které spisy byly tiskem rozdány.

Ich ersuche, dem hohen Hause mitzutheilen. welche Druckschriften vertheilt worden sind.

Sněm. sekr. Höhm: Tiskem bylo rozdáno: čís. sněm. 107, 6. tisku XV. Zpráva z. výb. o stavu národ. školství v král. Českém roku 1886.

Čís. sněm. 144, č. tisku XXVII. Zpráva komise petiční o peticích občanů ve Voticích za ochranu v příčině povinností placení mýta na erární stanici mýtní na Táborské ulici ve Voticích.

Čís. sněm. 152, č. tisku XXXIV. Zpráva zemského výboru o udělení subvence zem. Pražské vychovatelně v Libni a okresní vychovatelně v Královských Vinohradech.

č. sněm. 155, č. tisku XXXVI. Zpráva zemského výboru o činnosti zemského archivu od roku 1875 do konce roku 1886.

Č. sněm. 163 č. tisku XXXVII. Zpráva zemského výboru o žádosti rady král. hlavního města Prahy za změnu §. 2. zákona ze dne 5. prosince 1874 č. 92 z. z. v příčině zřízení a vnitřního upravení knih pozemkových v království Českém.

Č. sněm. 164. č. tisku XXXVIII Zpráva komise rozpočtové o účetní závěrce fondu vyvazovacího za rok 1885.

Č. sněm. 165, č. tisku XXXIX. Zpráva komise rozpočtové o rozpočtu fondu vyvazovacího za rok 1887.

Č. sněm. 166, č. tisku XL Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o zprávě výboru zemského v příčině žádosti sboru obecních starších král. hlavního města Prahy za změnu §§. 38., 40. a 56. pražského obecního řádu.

Č. sněm. 172, č. tisku XLII. Zpráva komise rozpočtové o podporování pokračovacích škol průmyslových a kupeckých v roce 1886.

Č. sněm. 173, č. tisku XLVIII. Zpráva komise rozpočtové o žádostech okresních výborů v Dobříši a Selčanech za udělení zemské subvence na stavbu mostu přes Vltavu na Zrůbku aneb u Kamýku;

pak stenografická zpráva VI. sezení.

Na stole vyloženo několik exemplárů výroční zprávy reorganisované hospodářské školy v Klatovech za školní rok 1885 - 86.

Mezi sezením se rozdá:

Čís. sněm. 154, č. tisku XXX Zpráva výboru zemského v příčině upravení chorobnictví v království Českém.

Im Drucke wurden vertheilt:

L. -Z. 107, Druck - Nr. XV. L-A. -Bericht

über den Zustand des Volksschulwesens im Königr. Böhmen pro 1886.

L. -Z. 144, Druck-Nr. XXVII. Bericht der Petitions-Kommission über die Petitionen der Bürger in Wotic um Schutzmaßregeln rücksichtlich der Mauthpflicht auf der Aerarialmauthstation in der Taborstrasse zu Wotic

L. -Z. 152, Druck-Nr. XXXIV. Bericht des Landesausschußes über die Gewährung einer Landessubvention für die Prager Erziehungsanstalt in Lieben und die Bezirks-Erziehungsanstalt in den königlichen Weinbergen

L. -Z. 155, Druck-Nr. XXXVI. Bericht des Landesausschußes über die Thätigkeit des Landesarchives in der Zeit vom Jahre 1875 bis Ende 1886.

L. -Z. 163, Druck-Nr. XXXVII. Bericht des Landesausschußes über das Gesuch des Stadtrathes der königl. Hauptstadt Prag um Abänderung des §. 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1874. Z. 92. L. -G. -Bl. betreffend die Anlegung und die innere Einrichtung der Grundbücher im Königreiche Böhmen.

L. -Z. 164, Druck Nr XXXVIII. Bericht der Budget-Kommission über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes pro 1885.

L. -Z 165, Druck-Nr. XXXIX. Bericht der Budget-Kommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1887.

L -Z 166. Druck-Nr. XXXX. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über den Bericht des Landesausschußes bezüglich der von dem Stadtverordnetencollegium der königl. Hauptstadt Prag angestrebten Aenderung der §§. 38, 40 und 56 der Prager Gemeindeordnung.

L. -Z. 172. Druck-Nr. XXXXII. Bericht der Budget-Kommission betreffend die Subventionirung der gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen im Jahre 1886.

L. -Z. 173. Druck-Nr. XXXXIII. Bericht der Budget-Kommission über die Gesuche der Bezirksvertretungen Dobřiš und Selčan um Gewährung einer Landessubvention zum Baue einer Brücke über die Moldau in Zrůbek oder bei Kamaik, dann der stenografische Bericht der VI. Sitzung.

Am Tische liegen aus einige Exemplare des Jahresberichtes der landwirthschaftlichen Schule zu Klattau für das Schuljahr 1885-6. Während der Sitzung gelangt zur Vertheilung:

L. -Z. 154. Druck-Nr. XXX. Bericht des Landesausschußes über die Regelung der Siechenpflege im Königreiche Böhmen.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádám, by slavnému sněmu bylo sděleno, které zprávy zemského výboru byly z praesidia kommisím přikázány.

Ich ersuche dem hohen Hause mitzutheilen, welche Landesausschußberichte den Kommissionen ex praesidio zugewiesen worden sind.

Sněmovní sekretář Höhm: Kommissi zemědělské a rozpočtové:

č. 151. Zpráva zemského výboru v záležitosti podporování chmelařského kursu pří zimní hospodářské škole v Rakovníku.

Kommissi zemědělské:

č. 167. Zpráva zemského výboru, kterouž se předkládá v posledním zasedání sněmu nevyřízená zpráva komise pro záležitosti zemědělské (č. 341) v příčině petice kuratoria hospodářských škol v Budějovicích za zřízení a vydržování dvou rolnických škol v Budějovicích, totiž s vyučovacím jazykem českým a německým.

Ex praesidio wurde zugewiesen und zwar der Landeskultur- und Budgetkommission:

L. -Z. 151. Bericht des Landesausschußes in Angelegenheit der Subventionirung des Hopfenkurses an der landwirtschaftlichen Winterschule in Rakonitz.

Der Landeskulturkommission:

L. -Z. 167. Bericht des Landesausschußes mit dem in der letzten Landtagssession nicht erledigten Berichte der Landescultur-Kommission (Z. 341) betreffend die Petition des Curatoriums der Ackerbauschule tu Budweis um Errichtung und Erhaltung zweier Ackerbauschulen in Budweis und zwar mit böhmischer und deutscher Unterrichtssprache.

Oberstlandmarschall: Ich glaube von der Mittheilung der Petitionen heute Umgang nehmen zu können.

Nezamýšlím dnešního dne dáti přečísti petice, jelikož se seznam petic nalezá v rukou pánů poslanců.

Konstatuji způsobilost slavného sněmu k uzavírání.

Ich konstatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses.

Von Seite des Herrn Abgeordneten Grafen Wilhelm Wolkenstein ist mir eine Zuschrift zugekommen, in welcher er sein Mandat niederzulegen erklärt.

Se strany pana hraběte Viléma Wolkensteina došel mne dopis, kterým ohlašuje, že skládá mandát poslanecký.

Ich ersuche diese Zuschrift zu verlesen.

Landtags-Sekretär Höhm (liest): Durchlauchtiger Fürst! Da ich in Böhmen nicht ansäßig bin und weinen Wohnsitz nach Tyrol verlegt habe, so sehe ich mich zu dem Entschluße veranlaßt, mein Mandat als Abgeordneter des hohen Landtages des Königreiches Böhmen niederzulegen. Ich gebe mir die Ehre dieß hiemit ergebenst zur Kenntniß Euer Durchlaucht zu bringen.

Genehmigen Euer Durchlaucht die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung Euer Durchlaucht ergebenster Diener

Wilhelm Graf Wolkenstein-Trostburg Trient, 15. Dezember 1886.

Oberstlandmarschall: Ich werde bezüglich der Neuwahl die nothwendige Mittheilung an die hohe Regierung veranlassen.

Zařídím stran vypsání nové volby dotýčné potřebné sdělení na slavnou vládu.

Von Seite des Herrn Abgeordneten Dr. Knotz und Genossen ist mir eine Interpellation an Se. Excell den Herrn Statthalter übergeben worden, welche ich zu verlesen bitte.

Landtagssekretär Höhm liest:

Interpellation des Abgeord. Dr. Knotz und Genossen an Se. Excellenz den Herrn Statthalter.

Der Justizministerial-Erlaß vom 23. Sept. l. J. welcher es unternimmt, die tschechische Sprache als innere Dienstsprache beim k. k. Oberlandesgerichte in Prag einzuführen und welcher in weiterer Konsequenz die Angehörigen des deutschen Volksstammes von der Erlangung von Richterstellen in Böhmen ausschließt, so wie das Vertrauen in die Objektivität der Rechtssprechung gefährdet, hat in der deutschen Bevölkerung Böhmens allgemeine Aufregung und einen gerechten Unwillen hervorgerufen, welcher in Resolutionen zahlreicher Stadtvertretungen, Vereine und Wählerversammlungen seinen Ausdruck fand. Die Regierungsorgane haben in vielen Fällen derartige Beschlüße der Gemeindevertretungen sistirt, Versammlungen, sogar auch Wählerversammlungen aufgelöst, hausig schon die Erwähnung und Besprechung dieses Erlasses verboten und deutsche Zeitungen aus Anlaß der Besprechung jenes Erlasses konsiscirt.

Durch diesen Vorgang wird das im Art. 13. des Staatsgrungesetzes vom 21. Dezember 1867. gewährleistete Recht der freien Meinungs-

äußerung verletzt, welches Jedermann, daher auch den Gemeinde- und Bezirksvertretungen zusteht, von politischen Vereinen überdieß im Grunde ihrer Statuten geübt wird und insbesondere Wählerversammlungen nicht abgesprochen werden kann, in welchen die Abgeordneten berechtigt sein müssen, alle Angelegenheiten zu besprechen, welche den Gegenstand parlamentarischer Berathung bilden.

Durch derartige polizeiliche Maßregeln, welche Beschlüsse betreffen, bei welchen ihrer Natur nach eine weitere Vollziehbarkeit ausgeschlossen ist, wird die Autorität der Regierung nicht gestärkt, wohl aber die Erbitterung, welche unter dem gegenwärtigen Regierungssysteme in dem deutschen Theile Böhmens besteht und zwar um so mehr gesteigert, als die bisherige Praxis im Einklange mit dem Staatsgrundgesetze solchen Besprechungen und Beschlüßen kein Hindernis entgegensetzte.

Nachdem diese Maßregeln allgemein und gleichmäßig in verschiedenen Theilen des Landes getroffen werden, stellen die Unterzeichneten an den H. Statthalter die Anfrage:

Beruhen diese Maßregeln der Regierungsorgane auf einer allgemeinen Verfügung der Regierung und welche gesetzlichen Gründe können für eine solche Beschränkung der grundsätzlich gewährleisteten freien Meinungsäußerung in politischen Dingen eingeführt werden?

Prag am 18. Dezember 1886.

Dr. Knotz und Genossen:

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an Seine Excellenz den Herren Statthalter leiten.

Wir gehen zur Tagesordnung über.

Přejdeme k dennímu pořádku.

První předmět denního pořádku jest první čtení zprávy zemského výboru v příčině zalesňování holých strání.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Landesausschußberichtes betreffend die Aufforstung kahler Lehnen.

Zpravodajem jest přísedící zemského výboru hrabě Chotek.

Dávám panu zpravodaji slovo.

Přísedící zem. výboru hrabě Chotek:

Der hohe Landtag hat in seiner Session vom Jahre 1885 folgende Beschlüße gesaßt: (liest)

1. Der L. -A. wird aufgefordert, der Frage

der Aufforstung kahler Lehnen fortgesetzt seine Aufmerksamkeit zu schenken und wird

2. der vorläufige Bericht desselben über die Einbringung eines diesbezüglichen Gesetzentwurses genehmigend zur Kenntniß genommen.

Gleichzeitig hat der h. Landtag mittels einer Resolution die h. Regierung aufgefordert nach den bestehenden Gesetzen um die Interessen der Aufforstung die möglichste Sorge zu tragen und die schleunige Verfügung zu treffen damit im legislativen Wege die Bewaldung kahler Berge, Lehnen und Ufer im Königreiche Böhmen ermöglicht werde.

Letztere Resolution wurde der hohen Regierung zur Kenntnis gebracht.

Bezüglich der Aufforderung, welche an den Landesausschuß ergangen ist, hat der Landesausschuß eine Enquete-Kommission einberufen welche sich mit der Aufforstungsfrage beschäftigt hat.

Das Resultat der Berathung dieser Enguetekommission ist in dem vorliegenden Berichte dargelegt.

Ich glaube von der Verlesung desselben Umgang zu nehmen, nachdem der Bericht sich gedruckt in den Händen der Abgeordneten befindet und glaube lediglich nur zu dem Antrage des Landesausschusses übergehen zu können, welcher dahin geht:

Der hohe Landtag Wolle nachstehende Resolutionen beschließen:

1.   Die k. k. Regierung wird ersucht, die Durchführungsverordnung zu dem Reichsgesetze vom 30. Juni 1884 Nr. 117 R-G. -Bl., betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern, mit thunlichster Beschleunigung zu erlassen;

2.   Die k. k. Regierung wird ersucht, die Erlassung eines zeitgemäßen, dem heutigen Stande der Forstkultur entsprechenden Reichsforstgesetzes, welches lediglich die prinzipiellen Bestimmungen enthalten Würde, und gemäß welchem es den Landesgesetzgebungen überlassen bliebe, hiernach in den einzelnen Königreichen und Ländern ein passendes Landesforstgesetz zu beschließen, nunmehr ungesäumt zu veranlassen.

Der h. Landtag wolle ans Grund des §, 23. Abs. 2 und §. 24 des Reichsgesetzes vom 30. Juni I884 Nr. 117 R. -G-Bl. betreffend die Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern die Einsetzung einer Landeskommission für das Königreich Böhmen beschließen.

Slavný sněme račiž se usnésti na těchto resolucích:

1.   C. k. vláda se žádá, aby s všemožným urychlením vydala nařízení prováděcí k říšskému zákonu ze dne 30. června 1884 č. 117. říšsk. zák., jenž se týče opatření k neškodnému svádění horských vod.

2.   C. k. vláda se žádá, aby s všemožným urychlením k tomu účinkovala, aby byl vydán říšský zákon lesní poměrům časovým a nynějšímu stavu lesního hospodářství odpovídající, kterýž by obsahoval toliko zásadná ustanovení a podle kterého by bylo zůstaveno zemským zákonodárstvím, dle těchto ustanovení v jednotlivých královstvích a zemích se usnésti na vhodném zemském zákonu lesním.

Vys. sněme, račiž se usnésti na základě § 23. odst. 2. a § 24. říšs. zák. ze dne 30. června 1884 č. 117 říšsk. zák., jenž se týče opatření k neškodnému svádění horských vod, že se má zříditi v království Českém zemská komise.

Was die formelle Behandlung dieses Antrages anbelangt, so stelle ich den Antrag, daß dieser Landesausschußbericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werde.

Co se týče formálního jednání, činím návrh, aby se zpráva tato odkázala komisi pro záležitosti zemědělské zřízené, aby ji prozkoumala a o ní podala zprávu.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt Jemand das Wort?

Zemský výbor činí návrh, by zpráva byla odkázána komisi zemědělské.

Der Landesausschuß stellt den Antrag, es möge der Bericht der Landeskulturkommission zugewiesen werden.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s tímto návrhem, by vyzdvihli ruku. Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Příštím předmětem denního pořádku jest zpráva výboru zemského, kterouž se předkládá osnova zákona v příčině licentování býků plemenných.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung

ist der Bericht des Landesausschußes, mit

welchem ddr Gesetzentwurf betreffend die

Licenzirung von Zuchtstieren vorgelegt

wird.

Berichterstatter ist der H. Graf Chotek.

Dávám slovo panu zpravodajovi.

Posl. hrabě Chotek: Slavný sněme! V loňském zasedání slavný sněm usnesl se na osnově zákona tykajícího se chování a licentování plemenných býků.

Tato osnova zákona však nedošla nejvyššího schválení, a sice nebyla pro formální vadu k nejvyššímu schválení předložena, nýbrž zemskému výboru vrácena.

Zemský výbor, kterému tedy jest opětně předložiti osnovu slavnému sněmu, usnesl se však učiniti k osnově té zprávu a změniti osnovu tím spůsobem, že se nový návrh zákona slavnému sněmu předkládá, a sice zákona, který by se týkal pouze chování a licentování býků.

Tato zpráva, jakož i osnova zákona nalézají se v rukou ctěných pánů poslanců, pročež o důvodech dále se šířiti snad nemusím a činím pouze návrh:

Slavný snem, račiž se usnésti na předložení osnovy zákona a co se týče formálního jednání, činím návrh, aby se zpráva ta přikázala komisi zemědělské, aby o ní se radila a podala zprávu.

Der Landesausschuß beehrt sich einen Bericht betref. das Gesetz über Licentirung v. Zuchtstieren dem hohen Landtage vorzulegen und den Antrag zu stellen: der hohe Landtag wolle diesen Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten zur Vorberathung und Berichterstattung zuweisen.

Nejvyšší marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort? Der Landesausschuß beantragt die Verweisung an die Landeskulturkommission.

Zemský výbor navrhuje odkázání na komisi zemědělskou.

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. Angenommen.

Jest přijato.

Příštím předmětem denního pořádku jest první čtení zprávy zemského výboru o žádosti obci Chebské za povolení k vybírání 3 % dávky z nájemného.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Landesausschuß-

berichtes über das Gesuch der Gemeinde Eger um Bewilligung zur Einhebung einer 3perc. Miethzinsumlage. Berichterstatter ist Herr Dr. Škarda. Ich ertheile dem Herren Berichterstatter das Wort.

Zpravodaj Dr. Škarda: Jako mnohé obce vymohly sobě zákonné povolení, aby k uhražení obecního deficitu mohly vybírati přirážky k nájemnému, tak se toho domáhá také obec Chebská a zemský výbor prozkoumal všechny spisy jemu předložené a shledav, že usnesení stalo se správně, činí návrh, aby slavný sněm na dotyčném zákoně se ráčil usnésti.

Die Gemeindevertretung der Stadt Eger hat bei der Berathung über das Präliminare für das Jahr 1886 den Beschluß gesagt, daß zur Deckung des Deficit's eine 10 pCt. Umlage aus alle direkten Steuer und nebst dem eine 3 pCt. Miethzinsumlage eingehoben werde.

Dieser Beschluß wurde ordnungsmäßig kundgemacht und sind gegen denselben Einwendunge überreicht worden, welche aber sowohl von der Gemeindevertretung, als auch von der Bezirksvertretung abgewiesen wurden.

Der Landesausschuß fand auch keine Ursache den Einwendungen stattzugeben, vielmehr entschloß er sich das Ansuchen der Gemeinde dem hohen Landtage zur meritorischen Beschlußfassung vorzulegen. Ich bemerke nur noch, das der Entwurf des diesfälligen Gesetzes sich an den von der Gemeindevertretung vorgelegten Entwurf anlehnt und stelle in formeller Beziehung den Antrag, es möge der Bericht des Landesausschusses der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesen werden.

Činím formální navrh, aby zpráva zemského výboru byla předložena k úřadě a podání zprávy komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Der Landesausschuß beantragt die Verweisung an die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten.

Zemský výbor navrhuje odkázání záležitosti na komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Ich ersuche die Herren, welchen dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abgeordneten Tausche und 51 Genossen, betreffend die Vorlage des Landes-Kommassationsgesetze.

Příští předmět denního pořádku jest první čtení návrhu poslance Tausche a 51 soudruhů v příčině předložení zemských zákonů o scelování pozemků.

Ich ertheile dem Herrn Antragsteller das Wort.

Abg. Tausche: Hoher Landtag! Ich hatte, in der letzten Session mit einer Anzahl Gesinnungsgenossen die Ehre an Seine Excellenz den Herrn Statthalter eine Interpellation des Inhaltes zu richten, warum seitens der hohen Regierung die Landesgesetze, welche zu den Reichsagrargesetzen vom 7. Juni 1883 gehören, dem Landtage nicht vorgelegt wurden und wann dieselben eigentlich zu erwarten sind?

Seine Exlellenz der Herr Statthalter hat auf die Interpellation geantwortet. Ich werde mir erlauben einige wesentliche Stellen hier zur Verlesung zu bringen, weil ich dieselben zur Grundlage meiner Besprechung zu nehmen gedenke.

Seine Excellenz theilte uns mit, daß das Ackerbauministerium an den Landesausschuß für Böhmen herangetreten ist; - doch ich werde der Wichtigkeit der Mittheilung wegen die ganze Interpellationsbeantwortung zur Verlesung bringen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir den Herrn Redner zu unterbrechen und Folgendes zu bemerken

Das Verlesen von Schriftstücken ist in der Regel nicht gestattet, und eine ganze Interpellationsbeantwortung dürfte vielleicht etwas umfangreich sein. Ich nehme natürlich keinen Anstand, wenn es sich um die Mittheilung bestimmter Sätze aus dieser Interpellationsbeantwortung handelt, allein zur vollständigen Verlesung müsste ich nach der Geschäftsordnung die Zustimmung des hohen Hauses einhohlen.

Wenn es der Herr Abgeordnete wünscht, werde ich diese Frage dem hohen Hause vorlegen.

Abg. Tausche: Ich begnüge mich mit einigen Sätzen.

Es wurde dem Landesausschusse mitgetheilt, daß die hohe Regierung erst dann geneigt fei, die betreffenden Vorlagen im Landtage einzubringen, wenn von berufener Seite im Lande der Wunsch nach denselben ausgesprochen sein wird

Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, daß vorerst eine kommissionelle Berathung nothwendig sei, zu welcher Vertreter des Landesausschusses und des Landeskulturrathes zugezogen worden sollen, sowie daß diese Berathung aus dem Grunde noch nicht stattgefunden hat, weil sowohl der Landesausschuß wie das Präsidium des Landeskulturrathes im schriftlichen Wege erklärten, daß es noch nicht für zeitgemäß zu halten ist, - das Durchführungsgesetz für Böhmen zu verlangen. Als Grund wurde angeführt, daß die Anlegung der Grund-bücher noch eine nicht abgeschlossene Operation sei, und daß die erst hiedurch anzubahnende Klarstellung der Gemeinde- und gemeinschaftlichen Eigenthumsrechte hierauf von Einfluß fei, daher die Vorlagen vorläufig noch nicht eingebracht werden mögen; beziehungsweise in eine Behandlung des Komassationsgesetzes noch nicht eingegangen werden könne.

Schließlich wurde abermals in der Interpellationsbeantwortung betont, daß erst wenn im Lande selbst von berufoner Seite anerkannt und ausgesprochen worden ist, alsdann, der für die Entwickelung der Agrarverhältnisse in dieser Richtung angemessene Zeitpunkt gekommen sein wird.

Nun, ich bin nicht Jurist, ich verstehe nichts vom Staatsrechte, aber es liegt vielleicht nahe zu untersuchen, ob, wenn ein Reichsgesetz erlassen ist, das ausdrücklich für Böhmen bestimmt ist, es da nun noch der Wohlmeinung gewisser Körperschaften im Lande bedarf, damit die Regierung zur Vorlage betreffender Landesgesetze schreiten könne.

Ich glaube vielmehr, die Regierung hätte die Pflicht, sobald das Reichsgesetz sankcionirt war, die Durchführungsgesetze dem Landtage vorzulegen. Es steht dem Landtage ja dann immer noch frei, vielleicht die Behandlung aufzuschieben, oder sie ganz abzulehnen, oder wenn wirklich Hindernisse für die Kommassation vorhanden wären, also zum Beispiel wenn die Anlage der Grundbücher nicht fertig ist, in solange noch zu warten, bis diese Hindernisse beseitigt sind.

Im Reichsgesetze ist jedoch kein Wort zu

finden, daß es erst eines Votums des Landtages bedürfen würde, damit die betreffenden Landesgesetze zur Vorlage gelangen. Jedoch hat auch die hohe Regierung ihre Anschauung geändert. In der Interpellationsbeantwortung ist immer die Rede davon, daß Landesausschuß und Landeskulturrath ihre Wohlmeinung auszudrücken haben.

Wir können aber soeben in den Blättern lesen, daßj seitens des galizischen Landesausschusses ebenfalls an die Regierung das Ansinnen gestellt wurde, nun die Landesgesetze dem Landtage vorzulegen. Das Ackerbauministerium hat jedoch dem galizischen Landesausschusse darauf geantwortet, daß es wohl bereit sei an die gedachten Vorarbeiten zu schreiten, jedoch erst, sobald nur der Landtag selbst den Wunsch darnach geäußert haben wird. Nun erscheint also der Landtag hier wieder als die kompetente Stelle, welche sich für die Vorlage auszusprechen hat.

Was nun das Hindernis betrifft, welches im vorigen Jahre in der Interpellationsbeantwortung von Seiner Excellenz angeführt wurde, nämlich die noch nicht abgeschlossene Operation der Grundbücher, so hat sich die Sache zum Günstigen gewendet, denn wie ich mich an kompetenter Stelle, beim Oberlandesgerichte selbst, erkundigt hak, ist die Grundbuchsanlage für den städtischen und rustikalen Besitz in ganz Böhmen beendet, nur in zwei Gemeinden Příbram und Birkenberg ist dieselbe einer lokalen Angelegenheit wegen noch nicht abgeschlossen; ebenso steht die Landtafel noch aus; jedoch, meine Herren, sollten auch noch einige Jahre vorübergehen, ehe auch diese Grundbuchsarbeiten zu Ende geführt werden, so darf man schon jetzt die Landesgesetze für Kommassation in Angriff nehmen. Denn, meine Herren, wir wissen ja, wieviel Jahre, ja mitunter ein Dezennium vergehen, ehe ein Gesetz in diesem hohen Hause spruchreif wird, ehe es sanktioniert wird, ehe es aus diesem Saale ins Volk hinaustritt zur Benützung der Interessenten (Sehr richtig!). Das Hindernis, welches also noch im Wege steht, ist zum größten Theil geschwunden, und nachdem der hohe Landtag als jene Stelle erscheint, welche den Wunsch nach einem Commassationsgesetze auszusprechen hat, so waren die Unterlagen für meinen Antrag gegeben, daß der h. Landtag beschließe, es seien seitens der hohen Regierung die bezüglichen Vorlagen in der nächsten Session einzubringen.

Ich frage aber, ob es denn nicht noch andere Ursachen, andere Erscheinungen gibt, wel-

che dafür sprechen, daß der Zeitpunkt angemessen sei, mit der Agrargesetzgebung in dieser Richtung vorzugehen. Ich glaube ja, daß es solche Ursachen gibt. Der jetzige Zeitpunkt erscheint mir nämlich auch deshalb angemessen zu sein, weil die mißliche Lage der Landwirthschaft uns gebieterisch auffordert, Mittel aufzusuchen, welche im Stande find, eine Produktionssteigerung, eine höhere Ertragsfähigkeit eine billigere Produktion von Grund und Boden herbeizuführen, alle jene Mittel aufzusuchen, welche dazu fuhren, daß die durch die schwere Konkurrenz, welche unsere Landwirthschaft kämpft, geschlagenen Wunden wieder geheilt werden, und daß insbesondere der gefährdete bäuerliche Besitz erhalten, und für die Zukunft gesichert werde. (Sehr richtig!)

Meine Herren! Es wäre sehr verlockend, daraus einzugehen, welche außerordentlichen Vortheile in land- und volkswirthschaftlicher Hinsicht die Commassation, die Arrondirung im Gefolge hat, um zu zeigen, daß auch in staatswirthschaftlicher Hinsicht die Nothwendigkeit vorliege, die unwirthschaftliche Gemenglage des Grund und Bodens zu beseitigen.

Ich thue dies aus dem Grunde nicht, weil es in diesem hohen Hause sehr viele Mitglieder gibt, welche sich der Bedeutung der Commassation vollkommen bewußt sind, und die auch bei der Behandlung des Commassationsgesetzes im Reichsrathe durch ihre Abstimmung Zeugnis dafür gegeben haben, daß das Gesetz auch für Böhmen eine Nothwendigkeit ist.

Es sei mir gestattet, gerade von dieser Stelle aus, weil die Commassation gleichsam zum erstenmale nach Fertigstellung des Reichsgesetzes im Landtag zur Sprache kommt, eines Mannes mit Anerkennung zu gedenken, der nicht nur aus das Zustandekommen des Reichskommassationsgesetzes einen besonderen Einfluß genommen hat, sondern dem wir es auch verdanken, daß das Gesetz seinem Inhalte nach ein so gutes und zweckmäßiges geworden ist. Es ist das der hochverehrte Herr Abg. Dr. Žák, der, wie wir alle wißen, im Reichsrathe mit großer Sachkenntnis und Hingebung mitgearbeitet hat (Bravo!), und wenn ich den Namen dieses Herrn Abgeordneten nenne, sa mochte ich mir gleichzeitig erlauben, einige Gründe, die er dazumal ins Feld geführt hat, heute gleichsam als Befürwortung meines Antrages zu nehmen.

Herr Dr. Žák sagt in seinem Berichte zum Commassationsgesetz, wo er von dem Nutzen dieser bekannten drei zusammenhängenden Reichs-

gesetze spricht, und den Zweck betont, der allen diesen Vorlagen innewohne, und sich dahin zusammenfassen laßt, gewisse agrarische Uebelstände zu beseitigen und notorische Hindernisse der allgemeinen Entwicklung der Land- und Forstwirthschaft aus dem Wege zu schaffen, hiedurch aber die wirthschaftliche Unabhängigkeit des Einzelnen zu sichern, die höchste und leichteste Ausnützung des Bodens anzubahnen, das Gemeindevermögen sicher zu stellen und einer rationellen Verwaltung und intensiven Ausnutzung zuzuführen; und dort wo H. Dr. Žák davon spricht, daß der Staat die Pflicht hat, dieses Gesetzgebungswerk zu fördern, und daß es auch von großem staatswirthschaftlichem Nutzen sei, wenn die Commassation eingeführt, würde, sagt er folgende Worte:

"Der Staat hat aber nicht blos das Recht, sondern auch die Pflicht jene Uebelstände zu saniren, welche auf die Land und Forstwirthschaft, auf den gesammten Volkswohlstand, auf die Gemeinde- und socialen Verhältnisse und aus die agrarische Rechtsordnung einen nachtheiligen Einfluß üben, weil der Staat das Recht und die Pflicht hat, sich die Bedingungen seiner eigenen Macht auf allen Gebieten und vorzugsweise auf dem hochwichtigen Gebiete der Land- und Forstwirthschaft zu schaffen und zu sichern. "

Nun, meine Herren, wie steht es denn bei uns mit der Commassation? Wir schreiten da erst anderen Landern nach. In Mähren wurde bereits im Jahre 1884 ein Commassationsgesetz erlassen und dasselbe ist bereits seit diesem Jahre sanktionirt, dort hat es nicht erst der Aufforderung des Landtages oder des Landesausschusses bedürft, sondern die Regierung hat aus freien Stücken dem mährischen Landesaus schuß, beziehungsweise der eingangs genannten Kommission das Gesetz vorgelegt; sie hat es mit dieser Kommission durchberathen, hat es sodann im Landtage eingebracht, und es war Knall und Fall fertig.

In Galizien wird eben au die Commassation gegangen, indem der Landtag den Wunsch aussprechen dürfte, es möge das Landesgesetz vorgelegt werden. Der Landesauschuß von Galizien hat sich bereits im vorigen Jahre geeinigt, daß die Regierung dasselbe zur Vorlage bringe. Meine Herren, es wäre doch ein kurioses Bild, wenn in dem Lande, wo sich die agrikolen Zustände aus der niedrigsten Stufe befinden, mit der Commassation früher angefangen werden sollte, als in jenem Lande (Böhmen), wo sie sich aus der höchsten Stufe befinden. (Hört, Hört! links).

In Niederösterreich wurde soeben im Landtag der Antrag gestellt, die Regierung sei auszufordern, das Gesetz vorzulegen.

Und nun, glaube ich, meine Herren, ist es an der Zeit, daß auch Böhmen an die Reihe kömmt. (Bravo!) Aber werfen wir doch einen Blick hinaus in die Nachbarstaaten.

In Deutschland ist man auf diesem Gebiete weit voran; Preußen hat Gesetze für die Gemeinheitstheilung, Separation und die Zusammenlegung der Grundstücke feit bereits mehr als 60 Jahren! Und in Preußen wurde dieses Gesetz mit unbestrittenem Erfolge durchgeführt.

Es beziffert sich die Area, welche in Preußen bereits commassirt ist, auf 20 Milionen Hektar gleich einen Flächenraum von circa 3000 Quadratmeilen. Aber jene Summen, welche daraus resultiren, daß diese ungeheuere Fläche vom Flurzwange und von von den Servituten befreit ist, gehen gewiß in die Hunderte von Millionen und lassen sich nur schwer berechnen.

In Sachsen, meine Herren, ist bereits die Hälfte den ganzen landwirthschaftlichen Area der Commassation unterzogen und den Schätzungen nach ist der Wert von Grund und Boden zwischen 30 und 50 Prc. gestiegen.

In Bayern, in Würtemberg, in Hessen, in Baden geht man seit dem vorigen Jahre fast zu gleicher Zeit daran, durch größere gesetzgeberische Maßregeln die Commassation und die Arrondirung zu fordern und insbesondere die zweckmäßige Regelung der Feldwege anzubahnen.

Meine Herren! Als Preußen im Jahre 1866 Cur- Hessen erwarb, führte es sofort sein Commassationsgesetz ein und man sollte es nicht glauben, wie allseitig, wie freudig die gesammte Landwirthschaft dieses Gesetz begrüßte und es sofort in Angriff nahm und zur Durchfiihrung brachte, so dass man nicht genug geschulte Beamte, nicht genug Geometer hatte, um alle Bedürfnisse der Gemeinden zu befriedigen. Heute ist in Curhessen die Commassation zum größten Theile durchgeführt.

Nur wir, meine Herren, sind zurückgeblieben. Von Seiten der Großgrundbesitzer wird wohl auf die Arrondirung ihrer Besitzungen hingearbeitet; aber was die Commassation betrifft, so konnten wir bis jetzt nur von Mähren hören, dass dort einige Gemeinden eine sreiwillige Commassation durchgeführt haben.

Die unwirthschaftliche Gemengslage, ie Dismembration von Grund und Boden ist in den letzten Jahrzehnten eine viel ärgere und nachtheiligere geworden, nachdem die Parcellirung

der Wirtschaften und überhaupt die Parcellirung von Grund und Boden eine größere geworden ist. Ist es jedoch ein Gebot volkswirthschaftlicher Wichtigkeit, einen gesunden, kräftigen, wohlhabenden Bauernstand zu erhalten, der ja die Wurzel des Volksbaumes ist, ist es ein volkswirthschaftliches Gebot, dass man insbesondere die Grundwirthschaften mittlerer Größe zu erhalten trachten müße, dann, meine Herren, wird die Commassation daraus von dem segensreichsten Einflusse sein. Ich will hier nicht erörtern, in welcher Weise die Commassation mit der Freitheilbarkeit zusammenhängt; es schließt die eine nicht die andere aus; im Gegentheile, es ist die Commassation theiweise von die Freitheilbarkeit bedingt.

Aber Eines möge hervorgehoben werden, das ist die außerordentlich große Werthsteigerung, welche Grund und Boden durch Arrondirnug und durch Commassation erfährt, und diese Werthsteigerung steht in Verbindung mit größerer Creditfähigkeit der Grundstücke, beziehungsweise ihres Besitzers, und das, glaube ich, ist heute leider ein Factor, auf welchen unsere Grundbesitzer den allergrößten Werth zu legen bemüßigt sing. (Richtig!)

Es wäre außerordentlich verlockend, hier im hohen Landtage ein Bild zu geben, inwiefern nützlich in wirthschaftlicher Richtung die Arrondirung und Commassirung ist.

Es ist ja bekannt, daß sich der Flurzwang, die Dreifelderwirthschaft, die Hintanhaltung der Viehweide nur dann vollkommen und ganz befeitigen laßt, wenn der Besitz des Landwirthes in größeren Flächen beisammen liegt.

Es ist bekannt, daß sich manche wirthschaftliche Arbeiten nur dann rationell ausführen lassen, insbesondere Ackerbestellung und Meliorationen, wenn der Besitz in größeren Stücken vorhanden ist. (Richtig!).

Ich will nicht darauf eingehen, welche Ersparnisse an Arbeit, an Zeit, und anderem Regieaufwand gemacht Werden könnten, wie auch durch die unzähligen überflüssigen Ränder und Raine, welche die kleinen Parcellen begrenzen, eine Verschwendung an Boden stattfindet.


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