Nun frug es sich, ob die Baustellen, nämlich jene, welche die Gemeinde als solche verwendet wissen will, in den Regulirungsplan auszunehmen feien oder nicht. Nun allerdings waren darüber größere Debatten in dem Gremium der Starts halterei, aber man entschied endlich dahin, den An= trag der Stadtgemeinde zu genehmigen und in dieser Beziehung der Autonomie der Stadt Prag soviel Spielraum zu belassen, als eben zweckmäßig erschien. Denn es bandelte sich darum, was zweck mäßiger sei, ob eine Baustelle am Platze des ehe= maligen Neuthores oder eine Baustelle au dem Platze neben dem ehemaligen Poříčer Thore, und es wurden ebenfalls gewichtige Stimmen laut, welche sagten, es sei nicht billig und nicht zweck= mäßig, baß der untere Theil der Stadt Prag, nämlich die Schillingsgasse und deren Umgebung welche ebenfalls nicht sehr glücklich sanitär gele= gen ist, nicht auch zu einem grünen Platze kom= men soll.
Das entschieb und darnach wurde der Ent= wurf des Planes ber Gemeinde genehmigt. Ob nun hiebei die Staatsverwaltung wirklich ein Verschieben treffe, ob sie hiernach eine Ersatzpflicht, eine Verantwortung übernehmen soll, dad über= lasse ich ber weisen Beurtheilung des hohen Hau= ses. Ich halte deshalb den Staat keineswegs für
in irgend einer sei es rechtlicher, sei es moralischer Verantwortung.
Ich kann das hohe Haus versichern, daß ich es, mit der größten Freude begrüßen würde, wenn alle Grundstücke, welche von fortifikatorischen Werken herrühren, zu Parkanlagen verwendet Werden würden; aber nachdem eine so strikte Stipulation zwischen dem Finanzärare und der Gemeinde vorlag, glaubte die Statthalterei korrekt zu handeln, wenn sie den Regulirungsplan genehmigte.
Allerdings muß ich, hinweisend auf eine der Später beantragten Resolutionen noch bemerken, daß gegenwärtig zwei Verhandlungen in dieser Frage bei der Statthalterei anhängig sind, welche es allerdings wünschenswerth machen, daß ein kleiner Theil dieser Bauparzelle noch refervirt werde.
Erstens ist in Verhandlung die Errichtung eines Restaurationsgebäudes im Stadtparke, welches einen Flächenraum von 754D0 einnimmt; es istaber auch zweitens im Mittel liegend, das Landesgesetz vom 19. Mai 1876, mit welchem der Stadtgemeinde Prag die unentgeltliche Ueberlassung eines Areals von 13. 598DMtr., das ist 3781D0 von den ehemals fortifikatorischen Gründen oberhalb des Roßthores an die Gesellschaft des Museums für das Königreich Böhmen Behufs Aufführung eines monumentalen Museumgebäudes unter den zwischen der Stadtgemeinde und der Gesellschaft vereinbarten Bedingungen bewilligt wurde.
Beim Regulirungsplane wurden für das Museum blos 1447D0 refervirt; das Landesgesetz lautet auf 3781 D°. Allerdings ist dabei nicht ausgesprechen, wie viel als Baugrund und wie viel zu Anlagen verwendet werden sollen, aber nach den neuesten vorliegenden Akten hat sich der Architekt oder die Gesellschaft vorbehalten, einen gewissen Spielraum in Verwendung des Areals und in Verwendung der zu Anlagen bestimmten Fläche belassen. Es ist bal; er heute nicht ziffermäßig zu bestimmen, wie viel von jenen durch das Landesgesetz bewilligten 3781 D° verbaut werden wird und wie viel auf die Anlagen entfällt.
Hiernach glaube ich den Schluß ziehen zu sollen, daß 750D0 und hier vielleicht, ich weiß nicht, ob Taufend oder 1500 oder weniger D° von den zu Parkanlagen bewilligten Flächen entfallen werden und hienach wird es allerdings zweckmäßig fein, wenn rücksichtlich der Gruppe B, die im vorliegenden Plane längs der Mariengasse verzeichnet ist, irgend ein Spielraum gelassen wird, um dasjenige einzubringen, was durch die projektirten Bauten an Parkanlagen verloren geht. Ich glaube nur wiederholen zu müssen, daß weder die Stadtgemeinde Prag noch auch die Staatsverwaltung irgend eine Schuld trifft, wenn die diesen Regulirungsplan genehmigte. Was die weitere Folge der Disparität der Meinungen sein wird, kann ich in diesem Momente natürlich nicht ermessen; es ist
auch nicht meine Sache irgend wie eine Meinung abzugeben.
Oberstlandmarschall: Der. H. Berichterstatter hat das Wort.
Ref. Dr. Wiener: Die Kommission war bei der Berathung des vorliegenden Entwurfes in einer doppelten Verlegenheit. Erftens dadurch, daß die Stadtgemeinde einem Minimalpreis der Bauplätze, welche sie zur Veräußerung beantragt, nicht genannt hat, was ihr doch wahrhaftig nicht Schwer gewesen wäre. Wäre dieser Minimalpreis genannt Worden, so hätte § 105 der Gemeindeordnung für Prag vollkommen Anwendung gefunden und die Kommission hätte mindestens die Parzelle C, D, E, F zur Genehmigung der Veräußerung beantragen können.
Das war die eine Verlegenheit. Die andere Verlegenheit war die, daß die Kommission einen bereits konfertirten Regulirungsplan vorgefunden hat und hier drängt sich die Frage auf, kann und soll man noch in einem solchen Regulirungsplane, welcher behördlich genehmigt ist, Etwas ändern.
Hier nun hat die Kommission geglaubt, daß streng genommen nur der öffentliche sanitäre Standpunkt eingenommen werden müsse. Und obgleich der Landessanitätsrath schon sich gegen die Verbanung der Gruppe A und B entschieden ausgesprochen hat, so hat doch die Kommission geglaubt, auch noch Vertrauensmänner und zwar Mitglieder des h. Landtages nach Zulaß der Geschäftsordnung als Sachverständige beizuziehen. Aber auch diese Sachverständigen haben sich vollständig einstimmigdafür erklärt, daß Baugruppe A und B der Verbanungunter gar keiner Bedingung unterzogen Werden dürfte, wenn nicht die Gesundheitsverhältnisse Prags sehr zum Schlimmen geändert werden Seilen. Unter diesen Umständen blieb der Kommission nichts anderes übrig, als zu beantragen, daß erstens, über die ganze Verhandlung hinweg gegangen werden müsse, weil der Minimalpreis für die einzelnen Gruppen gar nicht genannt ist; zweitens aber, daß man jedenfalls eine Resolution dahin beschließen möge, daß die Statthalterei gemeinschaftlich mit dem Landesausschuß dahin trachten soll, baß der nunmehr vorgelegte Regulirungsplan entsprechend geändert werde. Was die Ausführungen des H. Dr. Sladkowsky betrifft, so scheinen sie mir allerdings gewissermaßen berechtigt.
Die Stadtgemeinde hat zwar die sanitären Verhältnisse nicht genügend geprüft, aber sie kann sich immer darauf berufen, daß ungeachtet sie sie nicht geprüft, die Statthatterei ihr die Genehmigung dennoch ertheilt hat. Es Scheint mir also, wenn auch nicht vom Standpunkte der Pflicht, aber doch vom Standpunkte der Billigkeit vollkommen begründet, wenn man dem Antrage des H. Dr. Grégr beipflichtet, (Rufe: Bravo! Ganz richtig!) daß nämlich das hohe k. k. Aerar herangezogen
werde zur Beitragleistung. Se. Exz. der H. Statthalter sagte, die Statthalterei hat in doppelter Beziehung entschieden: erstens hat sie den Regulirungsplan aus dem Grunde genehmigt, weil nicht mehr als 11. 205 □0 zu Bauplätzen verwendet wurden, da handelt es sich um die Frage, in welcher Eigenschaft hat die h. Statthalterei entschieden, als Richter oder als Vertheidiger des einen Privatkontrahenten - denn das Finanzministerium ist ein Privatkontrahent im vorliegenden Falle - oder hat die Statthalterei entschieden als oberste Baubehörde des Landes, als jene Behörde, welche sich darum kümmern muß, das Nichts gebaut werden darf, was den sanitären Verhältnissen wiederspricht.
Ich glaube, daß die k. k. Statthalterei den Standpunkt nicht vollkommen richtig aufgefaßt hat, welchen sie hätte einnehmen sollen. Sie hat sich nämlich auf einen Kontrakt bezogen, der für sie nicht existent ist. Nehmen wir an, daß die Stadtgemeinde nicht mit dem Finanzministerium, Sondern mit A oder B den Kontrakt geschlossen hätte, so hätte gewiß die Statthalterei nicht gesagt: der Vertrag ist für die Statthalterei bindend, demnach mußten wir bewilligen, daß dort gebaut werde. WaS für den Privaten gilt, gilt auch für das Finanzministerium. Im Privatrechte ist das Finanzministerium allen übrigen Personen vollkommen gleichgestellt. (Rufe: Sehr wahr! Ganz richtig!) Nun sagt aber die Statthalterei, beziehungsweise Se. Exz. H. Statthalter, daß andererseits ja auch der Platz zweckmäßig gewählt worden ist. Also abgesehen davon, daß die Stadtgemeinde such genau nach dem Kontrakt gehalten hat, hat sie auch den Platz entsprechend gewählt.
Nun möchte ich einmal fragen, wer hat sich über die Zweckmäßigkeit ausgesprochen? Der Statthalterei lag damals, als dieser Gegenstand zur Berathung gelangte, nichts anders vor, als Parere des Landessanitätsrathes. Dieses Gutachten des Landessanitätsraches hat sich entschieden dahin ausgesprochen, daß die Gruppen A und B nicht Verbaut Werden dürfen, daß dies sehr unzweckmäßig sei. Die Statthalterei hat aber in ihrem Gremium doch keine Sachverständigen in diesem Fache. Die Statthaltereiräthe sind gewiß vorzügliche Beamte, aber sie in sanitärer Beziehung urtheilen zu lassen, scheint mir, geht doch nicht gut. Meines Wissens ist, so oft der Sanitätsrath sich gegen ein Projekt ausgesprochen, die Statthalterei diesem Votum beigetreten und ich kann mir auch nicht gut denken, daß die Statthalterei sich an das Votum jemandes, der als oberste Behörde in Landessanitätssachen berufen ist, nicht hält sondern das Gegentheil davon beschließt, was der Landessanitätsrath gesagt hat. Also es scheint mir, daß allerdings der Regulirungsplan nicht hätte genehmigt werden sollen.
Das war bloß meine Ausicht, die vielleicht
nicht ganz richtig ist, (o ja!) aber von meinem Standpunkte aus, wenn ich bei der Entscheidung gewesen wäre, hatte ich mich unbedingt dem Votum des Landessanitätsrathes gefügt.
Denn, meine Herren, wir waren Mitglieder der Kommission und haben auch erklärt: Wir sind gerne bereit der Stadtgemeinde die Verbauung sämmtlicher Plätze zu überlassen, allein der Landessanitätsrath hat gesagt: nein, und die Vertrauensmänner, welche wir berufen haben, haben auch nein gesagt, weil es in sanitärer Beziehung schädlich ist; deshalb hat sich die Kommission diesem Votum gefügt. Das glaube ich, hatte die Statthalterei auch thun können und thun sollen. (Bravo! Bravo!)
Was Schließlich Seine Exzellenz wegen des Museums gesprochen, nun so unterliegt es keinem Zweifel, daß das Museum errichtet Werden kann, und wenn seiner Zeit ein dießfälliger Antrag von Seite der Stadtgemeinde gestellt wird, so wird diesem gewiß stattgegeben Werden. Denn durch dieses heutige Votum wird der Frage in gar keiner Weise präjudizirt, ob die Gruppe A und B nicht theilweise zur Verbauung gelangen dürfen.
Daher empfehle ich den Antrag der Kommission mit dem Zusatzantrage des Herrn Abgeordneten Dr. Grégr. (Bravo! Bravo!)
Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Abstimmung.
Ref. Dr. Wiener:
G e s e t z vom........
womit die Stadtgemeinde Prag zur Veräußerung einiger Bauplätze der ehemaligen fortifikatorischen, nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen Gründe ermächtigt wird.
lieber Antrag des Landtages meines Königreiches Böhmen finde Ich der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung zu ertheilen:
1.
Einige Theile der ehemals fortifikatorischen nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen, zwischen der verlängerten Bredanergaste und dem Wenzelsptatze gelegenen Gründstücke und zwar:
a) einen an das Haus Nr. 929-II. angrenzenden Theil von 39707 □ Mtr. der Parzelle Nr. 227 und 225 an den Besitzer des Hauses Nr. 929-II.,
b) einen an das Haus Nr. 928-II, angrenzenden Theil von 217597 □ Mtr. von der Parzelle Nr. 227 und 225 an den Besitzer des Hauses Nr. 928-II. und
c) einen an die Häuser Nr. 812-II. und 813-II. angrenzenden Theil von 931892 □ Mtr. von der Parzelle Nr. 225 an den Besitzer der Häuser Nr. 812-II. und 813-II.
aus freier Hand um den Kaufpreis von 41 fl. 70 kr. (vierzig ein Gulden 70 kr. ) für je einen Quadrat-Meter verkaufen zu dürfen.
Sněm. akt. Sládek:
Zákon
daný dne .......
kterýmž se městská obec pražská zmocňuje, aby prodati mohla některé stavební prostory z bývalých pozemků fortifikačních, nyní městské obci pražské náležejících.
K návrhu sněmu Mého královstí Českého vidí se Mi povolení dáti, aby městská obec pražská:
Některé dílce někdejších pozemků fortifikačních, nyní městské obci pražské patřících a mezi prodlouženou ulicí bredovskou a Václavským náměstím se nalezajících z volné ruky za trnovou cenu 41 zl. 70 kr., čtyryceti jeden zlatých 70 kr. za každý metr čtverečný prodati mohla a to:
a) od pozemků parc. č. 227 a 225 dílec 397. 07 m. s domem č. p. 929-II. hraničící majiteli domu č. p. 929-II,
b) od pozemků č. p. parc. 227 a 225 dílec 217. 597 m. s domem č. p. 928-II. hraničící, majiteli domu č. p. 928-II. a
c) od pozemku čís. 225 dílec 931. 892 m. s domy čís. p. 812-II. a 813-II. hraničící majiteli domů č. p. 812-II. a 813-II.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Ref. Dr. Wiener: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß dieses Gesetz auch in dritter Lesung angenommen werde.
Sněm. akt. Sládek: Činí se návrh, aby zákon též ve třetím čtění byl přijat co celek.
Oberstlandmarschatl: Wünscht Jemand das Wort ?
Žádá někdo za slovo ?
Ich bitte diejenigen, welche dem Gesetze end= giltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.
(Geschieht. )
Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Ref. Dr. Wiener: Der hohe Landtag wolle beschließen r
Ueber das Gesuch der Stadtgemeinde Prag um Bewilligung zum Verkaufe von Baustellen im "Ausmaße von 9200° Mtr. der ehemaligen for= tifikatorischen Gründe zwischen der Hybemergasse und dem blinden Thore wird schon wegen Abgang der Angabe eines Kaufpreises zur Tagesordnung geschritten.
Sněm. akt. Sládek: Přes žádost městské
obce pražské za povolení k prodeji stavenišť celkem ve výměře 9200 1m. - od někdejších fortifikačních pozemků mezi hyberňáckou ulicí a slepou branou se nalezajících přechází se k pořádku dennímu.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Autrage zustimmen, wollen die Hand er= heben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvednou ruku.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Ref. Dr. Wiener: Die 2. Resolution lautet:
Der hohe Landtag spricht die Ueberzeugung aus, daß aus sanitaren und Sonstigen öffentlichen Rücksichten die Verbauung der in dem vorgelegten Plane mit A und B bezeichneten Baufläche nicht für zulässig erkannt werden könne.
Sněm. akt. Sládek: Sněm vyslovuje přesvědčení, že ze zdravotních i z jiných veřejných ohledů nelze připustiti, aby plocha v plánu literami A a B poznamenaná zastavena byla.
O b e r s t l a n d m a r s ch a 11: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, Wollen die Hand er= heben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Ref. Dr. Wiener: Der Landesausschuß wird beauftragt, im Einvernehmen mit der k. k. Statt= halterei dahin zu wirken, daß der behördlich be= stätigte Regulirungsplan derart abgeändert werde, damit die Baufläche lit. A und B der Verbauung entzogen werde.
Sněm. akt. Sládek: Zemskému výborunařizuje se, ve srozumění s cís. kr. místodržitelstvím působiti k tomu, aby úředně schválený plán regulační změněn byl spůsobem tím, by plocha literami A a B naznačená vypuštěna byla z plochy té, která se zastaviti má.
O b e r s t 1 a n d m a r s ch a 11: Diejenigen, welche dem. Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Nun kommt die Resolution des Herrn Dr. Grégr zur Abstimmung.
Ref. Dr. Wiener: Mit Rücksicht auf den namhaften finanziellen Abgang, den die Prager Gemeinde dadurch erleidet, daß ihr nämlich un= möglich wird, die wertvolleren zu Baustellen geeigneteren Flächen der ehemaligen fortifikatorischen Gründe zwischen der Jerusalemsgasse und der verlängerten Hybernergasse zu veräußern oder Sonst
ertragsfähig zu machen, die k. k. Regierung anzugehen, sie möge von dem Kaufpreise, wie im Vertrage vom 1. Juni 1875 festgestellt wurde, eine entsprechende Ermäßigung zu Gunsten der Gemeinde zu erwirken.
Sněm. akt. Sládek: C. k. vláda budiž požádána, aby vzhledem k tomu, že obci pražské značná finanční ujma tím jest spůsobena, že nemůže plochu z bývalých fortifikačních pozemků mezi jerusalemskou a prodlouženou hybernskou ulicí ležící a lépe za staveniště se hodící, tudíž dráže odprodati aneb jinak zužitkovati, z kupní ceny ve smlouvě ze dne 1. června 1875 ustanovené přiměřené slevení ve prospěch obce pražské vymohla, bude-li za to žádati obec pražska.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Petition des Bezirksausschusses Unhoscht um Errichtung von Arbeitshäusern aus Landeskosten.
Berichterstatter ist der L. A. =Beisitzer Jahnl. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petiční komise o žádosti okresního výboru Unhoštského za zřízeni pracoven na náklad zemský.
Berichterst. Jahnl: Hoher Landtag!
Die angebliche Unmöglichkeit, eine große Anzahl von beschäftigungslosen aber gleichwohl arbeitsfähigen Armen aus den Mitteln der Hetmatsgemeinden zu versorgen, veranlaßt den Bezirksausschuß Unhoscht zur Einbringung einer Petition, in welcher gesagt wird: das Reichsheimatsgesetz vom 3. December 1863 überläßt es der Landesgesetzgebung, den Gemeinden die Versorgung ihrer Armen zu erleichtern. Eine Solche Erleichterung gewährten die §§ 27 und 28 des Armengesetzes vom 3. December 1868, indem sie anordnen, daß dort, wo die arbeitsfähigen Armen nicht von der Heimatsgemeinde durch Arbeit versorgt werden können, diesfallige Anstalten von dem Bezirke, resp. vom Laude errichtet worden können.
Da die Bezirke solche Anstalten angeblich nicht errichten können, indem ihnen ebenfalls die Mittel fehlen, so bittet der Unhoschter Bezirksausschuß:
Der hohe Landtag wolle beschließen, daß in jedem ehemaligen Kreise zur Beschäftigung der Arbeiter Arbeitshäuser auf Landeskosten errichtet und erhalten werden.
Die Petitionskommission sieht sich mit Rück-
sicht auf die kurze dem h. Landtage zngemessene Zeit veranlaßt, den Antrag zu stellen: der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition Nr. 41 des Unhoschter Bezirksausschusses um Errichtung von Arbeitshäusern auf Landeskosten sei dem L. =A. zur Erledigung zuzuweisen.
Sněm. akt. Sládek: Žádost okresního výboru Unhoštského za zřízení pracoven odevzdává se výboru zemskému, aby ji vyřídil.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stalo se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Peritionskommission wegen Erlassung einer Strompolizeiordnung auf dem Wottawaflusse. Berichterstatter ist Hr. Dr. Nittinger, ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš. zem.: Zprava petiční komise za vydání nového řádu poříčního na řece Votavě. Zpravodaj je p. Dr. Nittinger.
Zpravodaj Dr. Jos. Nittinger: Josef Furst, majitel mlýna v Hošticích na Otavě jménem svým a ostatních mlynářů na téže řece podal sem vloni i letos petici v ten smysl, aby konečně pro řeku Otavu vydán byl také říční řád jako pro ostatní řeky zemské. Důvody pro tuto petici jako vloni i letos jsou tytéž, že totiž voroplavba, která dříve jen na základě smluv na oné řece se konala, v nejnovější době od roku 1854 nařízením místodržitelství prohlášena byla za úplně svobodnou, že tedy takřka dnem i nocí voroplavba na této řece se koná, že voda tím mlynářům uchází a tím velké škody jim spůsobeny bývají. Petenti domáhají se toho, aby takový říční řád pro řeku Otavu vydán byl, hlavně z té příčiny, poněvadž vymýtěním lesů v posledních letech výška vody, ktera v jiných letech byla dosti hojná, valně se zmenšila.
O petici vloni podané pod č. 50 týchž žadatelů usnesl se již slavný sněm v jednom z loňských sezení a sice v ten smysl, aby petice ta odkázána byla slavné vládě s tím doporučením, aby říční řád co nejdříve vydán byl. Jak ze spisů, do kterých komisi bylo volno nahlédnouti u zemského výboru, vychází na jevo, všimnula sobě skutečně vláda této petice, a byl též jakýsi návrh nového říčního řádu ministerstvu podán za tím účelem, aby vymoženo bylo nejvyšší schválení, aby ten říční řád v jednom z nejbližších zasedání sněmu podán byl k vyřízení zákonodárnímu. Dále vychází z téhož přípisu místodržitelského na jevo, že v tom pří-
padě, když voda pod normál klesne, obmezení voroplavby zákonem vysloveno býti může a nedá se také upříti, že jest zcela spravedlivé., aby s mlynáři na řece Otavě bylo právě tak nakládáno, jako na jiných řekách s nimi nakládáno jest, totiž, když voda pod obyčejnou míru klesne, aby právo jejich na dostatečné množství vody ku provozování jejich živností potřebné chráněno bylo. Z těch příčin, že tedy skutečně též činí se ze strany slavné vlády kroky, aby stížnostem petentů bylo odpomoženo, činí petiční komise návrh:
Slavný sněme, račiž petici č. 11. Josefa Fürsta a soudruhů postoupiti dodatkem k petici lonské č. 50 týchž žadatalů slavné vládě s žádostí, aby nový říční řád policie plavební pro veškeré řeky splavné v Čechách k nejvyššímu vyřízení zákonodárnému v nejbližsím zasedání sněmu byl podán.
Die Petitions-Kommission stellt den Antrag, der hohe Landtag wolle die Petition Nr. 11 des Josef Fürth und Genossen im Nachhange zur vorjährigen Petition Nr. 50 besselben Petenten der hohen Regierung mit dem Ersuchen abtreten, daß der Entwurf einer Strompolizeiordnung für fämmtliche Flüsse Böhmens dem Landtage in der nächsten Session zur legislatorischen Behandlung übergeben Werde.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí). Kteří jsou pro návrh, nechť zdvihnou ruku.
Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Gemeinde-Kommission betreffend die Regulirung der Braunau-Großdorfer Gemeindegrenzen,
Berichterstatter ist H. Dr. Hanisch.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti městské obce Broumova za upravení tamější obecní hranice.
Ref. Dr. Hanisch: Der Bericht ist ziemlich weitläusig und enthält insbesondere ganze Aktenanszüge. Bei der uns karg zugemessenen Zeit wird der h. Landtag vielleicht gestatten, daß ich nur in Kurzem die Hauptzüge der Verhandlung wiedergebe; zu Weiteren Aufklärungen bin ich selbstverständlich bereit und Werde ich mich bemühen, nachdem der Situationsplan der Stadt Braunau und der angrenzenden Gemeinde Großdorf so wie des Eifenbahnkörpers mit den eingestellten Gemeindegrenzen vorliegen, so viel als möglich den Fall auseinanderzusetzen, um den daraus resultirenden Antrag zu begründen.
Durch den Bau einer Eisenbahn, welche längs
der Braunauer Gemeindegrenzen aber auf Großdorfer Gemeindegebiete geführt Wurde, wurde die Stadt Braunau durch den Eisenbahnbamm geradezu gegen die Gemeinde Großdorf abgedammt, so daß Sich die Rothwendigkeit ergibt, daß die Stadt Braunau nicht nur alle lokalpolizeilichen Vorrichtungen daselbst übernimmt, sondern sie auch allein dort hinaus sich zu erweitern in der Lage ist.
Zur Erreichung dieses Zieles hat sie nun diejenigen Grundbesitzer, welche auf diesem Territorium diesseits des Eisenbahndammes Gründe hatten, zumeist dazu bestimmt, daß sie ihre Zustimmung zur Einbeziehung ihrer Gründe in die Stadt Braunauer Gemeindegrenzen gegeben haben.
Bei mehreren war dieß nicht gelungen, andere sind wieder zurückgetreten. Die Verhandlung wurde an die Bezirksvertretung im Sinne des § 4 der Gemeindeordnung geleitet und die Bezirksvertretung hat sich dagegen entschieden u. z. weil dermalen die Rothwendigkeit nicht vorliege und es nicht angehe, Privatrechte aus öffentlichen Rűcksichten hintanzusetzen. Der Rekurs an den LandesAusschuß blieb ohne Erfolg, es hat der L. -A. das Ansuchen abgelehnt insbesondere auch mit Rücksicht darauf, weil der Gemeindeausschuß in Großdorf einhellig gegen die beabsichtigte Grenzänderung protestirt hat u. s. w., u. s. w.; die Stadt Braunau hat ihr Begehren eventuell restringirt u. z. ein 2. und ein 3. Projekt hier einzeichnen lassen, die Linien sind in verschiedenen Farben eingezeichnet; über das 3. Projekt, welches das geringfügigste ist, hat die Bezirksvertretung gar nicht abgesprochen.
Die weitere Sachlage ergibt sich aus dem Antrage, respektive dessen Begründung.
Die Gemeinde-Kommission hat sich nun nach reiflicher Erwägung der Sachlage und der Kompetenzbestimmung des § 4 der Gemeindeordnung zu dem einhellig gefaßten Beschlusse geeinigt:
1. In Erwägung, daß die k. k. Statthaltern bezüglich der geltend gemachten öffentlichen Rücksichten nicht gehört wurde;
2. in Erwägung, daß die Bezirksvertretung inhaltlich des Protokolls lediglich über ein ad hoc übernommenes und erstattetes Referat, dessen Träger jedoch aus Befangenheitsgründen auf die Betheiligung an der Abstimmung verzichteten, also ohne eigentliche Vorberathung durch den Bezirksausschuß (§ 60 des Bezirksvertretungsgesetzes) beschlossen zu haben Scheint;
3. in Erwägung, daß Selbst der von der Bezirksvertretung gefaßte Ablehnungsbeschluß nach seiner im Protokoll enthaltenen Begründung die angestrebte Grenzerweiteruug bis zu dem Zeitpunkte aufgeschoben wissen will, wo deren Rothwendigkeit eintreten wird, die Stadt Braunau aber die eingetretene Rothwendigkeit behauptet;
4. in Erwägung, daß die Bezirksvertretung noch nicht über alle, von der Stadt Braunau Vor-
gebrachten Projekte abgesprochen hat, Wenn auch das zuerst vorgelegte Projekt, welches den Eisenbahnkörper als neue Grenzlinie bezeichnet, sich als das Natürlichste und Zweickmäßigste darzustellen Scheint, u. z. schon mit Rücksicht auf die voraussichtlich notwendig eintretende Erweiterung der Gemeindegrenzen bis einschließlich den Eisenbahnkörper und auf die Arbeiten zur Durchführung in der Aende= rung derselben;
5. in Erwägung, daß insbesondere die Er= füllung der Bitte um Abhaltung einer = mission von Seite des L. =A. bei der Wichtigkeit der Grenzerweiterung der Stadt Braunau als billige Rücksichtsnahme auf die Interessen eines grőßeren Städtewesens erscheint und
6. in endlicher Erwägung, daß event. die Frage im Gesetzgebungswege ihrer Löfung zugeführt werden kann, stellt die Kommission den Antrag: der hohe Landtag wolle die Petition der Stadt Braunau um Wiederaufnahme der Verhandlungen bezüglich der Regulirung der Gemeindegrenzen dem Landesans= schusse zur Würdigung und Erledigung, so wie zur Berichterstattung über das Verfügte zuweisen.
Sn. akt. Sládek: Komise činí návrh: Sl. sněme račiž petici města Broumova, aby obnoveno bylo jednání v příčině upravení pozemků mezi obcí Broumovem a Grossdorfem zemskému výboru přikázati, by byla zvlášť uvážena a vyřízena a aby o učiněném opatření zprávu podal.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, Wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stalo se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Gemeinde=Kommission bezüglich Aufhebung der Ku= ratet der Stadtgemeinde Bergreichenstein.
Berichterstatter ist der H. Landtagsabg. Wilheim Alter.
Nám. nejv. marš:. Zpráva téže komise obce Hor Kašparských za vyzdvižení tamního kuratoria.
Berichterst. Wilh. Alter: Einige Bürger von Bergreichenstein bitten in vorliegender Petition, daß die vom L. =A. mit Erlaß vom 20. Juni 1871 Z. 11541 zur Regelung der Gemeindevermögens= Verwaltung bestellte Kuratel nunmehr aufgehoben Werden möchte, nachdem sie die gestellte Aufgabe bis auf die Regulirung der Verhältnisse der brau= berechtigten Bürgerschaft und der Kleinhäusler ge= löst hat, und letztere Angelegenheiten ohnehin durch die bestehenden administrativen, behördlichen Ent= scheidungen geschlichtet find.
Nachdem zum Nachweis dieser Behauptung
keine weiteren Belege im Einschreiten vorliegen, so hat die Kommission für Bezirks= und Gemeinde? Angelegenheiten sich zu dem Beschlusse geeinigt, dem h. Landtage den Antrag zu stellen: es sei die Petition der Bürger von Bergreichenstein um Auf= hebung der verhängten Kuratel, dem L. =A. zur Amtshandlung zuzuweisen.
Sn. akt. Sládek: Komise činí návrh, aby petice městské obce Kašparských hor za zrušení ustanoveného kuratoria této obce přikázána byla výboru zemskému k úřednímu jednání.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ?
Žádá někdo za slovo? (Nikdo. )
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegeustand ist der Bericht der Gemeindekommission über die Ausscheidung der Gemeinde Tünscht aus dem Leitmeritzer und zu weisung zum Aussiger Gerichtsbezirke.
Berichterstatter ist der H. Landtagsabgeordnete Karl Ritter von Limbeck.
Nejv. marš. zem.: Zpráva téže komise o petici obce Tyništ za vyloučení z Litoměřického a přidělení k Ústeckému soudnímu okresu.
Berichterst. Ritter von Limbeck: Hoher Landtag !
Die Gemeinde Tünscht bittet um Ausscheidung aus dem Bezirke Leitmeritz und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Aussig. Bei der Kürze der Zeit, welche dem h. Landtage bemessen ist, glaube ich mich auf folgende Bemerkungen beschränken zu können. Die Kommission empfiehlt dem h. Landtage den Antrag, noch eine Erhebung zu pflegen u. z. in der Richtung, daß erhoben wird die Ent= fernung des Ortes Kleinpriesen von der Stadt Anssig. Das hat seinen guten Grund im Fot= genden:
Die Gemeinde Tünscht nämlich wünscht aus dem Bezirke Leitmeritz ausgeschieden und dem Be= zirke Aussig zugecheilt zu werden, weil, wie sie an= gibt, sie nach Aussig einen bequemeren und kür= zeren Weg, als nach Leitmeritz habe.
Die gepflogenen Erhebungen ergaben, daß die Gemeinde Tünscht nach Kleinpriesen am Elbestrom allerdings einen bequemen und sehr gut gangbaren Weg habe; wie weit aber Kleinpriesen von Aussig entfernt ist, dafür gibt es in den Erhebungen Weder einen Anhaltspunkt, noch wird sieser Grund bestimmt ausgesprochen, um beurteilen zu können, ob die Angabe der Gemeinde Tünscht, daß sie von Tünscht nach Aussig einen bequemeren Weg als nach
Leitmeritz habe, einer Berücksichtigung würdig sei. Aus diesem Grunde stellt die Kommission den Antrag, noch Erhebungen zu pflegen und ich glaube, aus Rücksicht auf die Kürze der Zeit, mich auf diese Bemerkungen beschränken zu können und nicht den ganzen Sachverhalt dem h. Landtage erst vorzulegen. Ich glaube also, den Antrag vorlesen zu dürfen. Er lautet: H. Landtag wolle beschließen: Der L. =A. wird beauftragt, noch die Entfernung von Kleinpriesen von der Station der Eisenbahn und des Dampfschiffes zu erheben.
Komise navrhuje: Slavný sněme račiž se usnésti na tom: zemskému výboru nařizuje se, aby ještě vyhledati dal vzdálenost Malého Března od stanice železniční a parolodní.
(Dr. Ruß meldet sich zum Wort. )
Oberstlandmarschall: Der Ldtgsabg. Dr. Ruß hat das Wort.
Abg. Dr. Ruß: Als Ueberreicher dieser Pet. bin ich verpflichtet, ein Paar Worte zu Gunsten derselben vorzutragen. Ich bin der Kommission sehr dankbar, daß sie auf den Antrag des L. =A. nicht eingegangen ist, über diese Pet. zur Tagesordnung überzugehen, weit die, wenn auch in der That berechtigten Bedenken, die sie anführt, dennoch einiger Würdigung werth sind. Die Gemeinde, um die es sich handelt, welche aus dem Leitmeritzer in den Bezirk Aussig übergehen will, ist eingeschult und eingepfarrt in eine Gemeinde, Welche im Ausfiger Bezirke liegt. Sie hat 2 1/8 Meilen Fußweg nach Leitmeritz, dem derzeitigen Gerichtsort, und hätte dann nur 1 Stunde bis zur Bahn und Elbe hinunter zu gehen. An der Bahn hat diese Gemeinde die Station der ö. N. =W. =Bahn in Großpriesen und gegenüber von Kleinpriesen, welches an demselben Ufer liegt, eine Dampfschiffstation, und ist der Verkehr überhaupt nach Ausfig gerichtet, welches mittelst der genannten Verkehrswege in 1/2 Stunde zu erreichen ist.
ES haben sich aber auch die Gemeindemitglieder in einer Versammlung einstimmig dafür ausgesprochen - und ich kann wohl sagen: einstimmig - denn in dieser Gemeinde, welche nur 26 Häuser hat, haben sich alle 24 erschienenen Gemeindemitglieder, die wohl auch alle die Wahlberechtigten und Steuerträger sind, dafür ausgesprochen. Die Bezirksgrenzen, wie sie heute bestehen, sind zu einer Zeit gesteckt worden, wo weder Eisenbahn noch Dampfschiff bestanden. Damals war es selbstverständlich, daß sie eingereiht wurden in einen Bezirk, dessen Gerichtsort sie auf einer bestehenden Straße erreichen konnten, während zum Elbthale auch keine Straße führte.
Ich glaube, daß die Gemeindemitglieder wohl am besten wissen müssen, wohin ihr ganzer sozialer und Geschäftsverkehr gravitirt und daß es in erster Linie darauf ankommt, wohin die Gemeiuden zugetheilt sein wollen, da wesentliche
Gründe dagegen seitens der Behörde nicht vorgebracht werden.
Es mag sein, daß diese Gemeinde nicht in der richtigen eindringlichen Weise ihre Petition vorgelegt hat, aber ich bin überzeugt, daß, wenn nun wohlwollend seitens der kompetenten Behörde entgegengekommen wird, das Resultat ein besseres sein wird und ich bitte den Landesausschuß nunmehr, in solcher Weise die Erhebungen zu erneuern.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? (Nikdo. )
Ich schreite zur Abstimmung und bitte diejenigen, welche dafür find, daß diese Petition dem Landesausschuß zugewiesen werde, die Hand zu erheben.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten, betreffend das Gesuch mehrerer Gemeinden um Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande und Konstituirung als setbstständige Gemeinden. Berichterstatter ist Hr. Dr. Hallwich.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti více obcí za vyloučení z dosavádního svazku obecního a ustavení co samostatné obce místní.
Ref. Dr. Hallwich: Wie alljährlich, legt der Landesausschuß dem h. Landtage auch in der gegenwärtigen Session eine Reihe von Petitionen vor, Petitionen einzelner Ortsgemeinden, betreffend die Ausscheidung derselben aus dem Verbande der mit ihnen zu einer Ortsgemeinde vereinigten Katastralgemeinden und deren Konstituirung als selbstständige Ortsgemeinden. Die Zahl dieser Petitionen ist eine ziemlich bedeutende; über jede derselben wurden amtliche Erhebungen gepflogen und Petitionen sammt. Erhebungen wurden vom Landesansschusse eingehend geprüft, auf Grund welcher Prüfungen er entsprechende Anträge stellte, die der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesen wurden.
Die Anträge der Kommission stimmen nun im Wesentlichen mit den Anträgen des Landesausschusses, u. zw. bis auf zwei Punkte, vollinhaltlich überein. Indem ich mir vorbehalte, falls dies gewünscht werden sollte, auf jeden Einzelnantrag der Komission in einer etwaigen Spezialdebatte ausführlich zurückzukommen, erlaube ich mir nur in Kürze eben die zwei Punkte zu berühren, in welchen die Kommissionsanträge mit denen des Landesausschusses nicht harmoniren.
Dahin gehört die Petition der Gemeinde Altschockau um Trennung von Groß = Bocken und Konstituirung als eigene Ortsgemeinde. Das Einschreiten der genannten Gemeinde wird von dem Gemeindeausschusse Groß=Bocken sowie von der Bezirkshauptmannschaft Teptitz nicht empfohlen, dagegen von der Bezirksvertretung wärmstens befürwortet, während die k. k. Statthalterei für den Fall, wie die Akten lauten, "als die Trennung vom h. Landesausschusse als wünschenswerth und vortheilhaft erkannt werden sollte, sich für dieselbe ausspricht, " jedoch mit dem Hinwiese auf die von der Bezirkshauptmanaschaft geltend gemachten Bedenken; die Entfernung der Gemeinde Alt=Zokau von ihrer bisherigen Schwestergemeinde Groß= Bocken beträgt mehr als 3/4 Meilen; die Ortschaft Alt=Zokan zählt 30 Häuser, in denselben 270 Einwohner, besitzt an beweglichem Vermögen 678 fl,, an unbeweglichem mehr als 5400 fl. und zahlt an Steuern 641 fl.
Ich gehe sogleich zu dem zweiten der Differenzpunkte über. Derselbe betrifft die Petition der Gemeinden Preschen und Briesen, Bezirk Teptitz, um Trennung und Konstituirung als selbstständige Ortsgemeinden. Hier erklärt sich die Bezirksvertretung und die Bezirkshauptmannschaft gegen die k. k. Statthalterei, aber gleichfalls für die Trennung beider Gemeinden u. zw. um mich kurz zu fassen, mit den Worten: sie erachte "mit Rücksicht auf den Grundbesitz, auf die Häuser= und Seelenanzahl, wie auch auf die hohe Steuerleistung der beiden Katastralgemeinden, sowie auch in Hinsicht darauf, daß sie sich bisher selbstständig verwalteten, " diese Trennung als empfehlenswerth. Die Gemeinden repräsentiren u. zw. Briesen nach dem Ausweise der Akten 39 Häuser und 209 Einwohner mit einer Steuerleistung von 2211 fl., während Preschen nach den Akten 31 Häuser, nach der offiziellen Volkszählung vom Jahre 1869 aber 53 Häuser und 180 Einwohner zählt und eine Steuerleistung von 1127 fl. aufzuweisen hat. Wie schon bemerkt, in dem einen wie in dem anderem Punkte glaubt die Kommission die Gewährung der ausgesprochenen Wünsche empfehlen zu sollen, ohne Gefahr für irgend welche private oder öffentliche Interessen und stellt daher die Kommission folgende Anträge (zunächst in positiver Richtung) (liest):
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Ortschaft Plauschnitz, Bezirk Lomnitz, wird die Ausscheidung aus dein bisherigen Gemeindeverbande mit Zdar und Konstituirung als Selbstständige Gemeinde bewilligt.
2. Den Ortschaflten: Deutschmannsdorf und Droschlowitz, Bezirk. Krumau, wird die Ausscheidung aus dem Verbande mit der Ortsgemeinde Höritz mit Rienmühle und Konstituirung als eigene Ortsgemeinden bewilligt.
3. Der Ortschaft Altschockau wird die Ausscheidung aus dem Verbande mit der Ortsgemeinde Großbocken und die Konstituirung als eigene Ortsgemeinde bewilligt.
4. Den Ortschaften Preschen und Briefen, Bezirk Bilin, um Ausscheidung aus dem beiderseitigen Gemeindeverbande und Konstituirung als selbstständige Ortsgemeinden wird bewilligt.
Sn. akt. Sládek (čte): Komise pro okresní a obecní záležitosti činí návrh:
Slavný sněme račiž se usnésti na tom:
1. Místu Ploučnicím v okresu Lomnickém svoluje se, aby od obce Žďárské se odloučiti a za samostatnou místní obec se utvořiti mohla.
2. Místům Teutschmannsdorfu a Drožlovicím v okresu Krumlovském povoluje se, aby oddělily se od obcí Hořic a Rienmůhle a utvořily se za obec samostatnou.
3. Místu Šakovu povoluje se, aby odloučilo se od obce Bukoviny a utvořilo se za obec samostatnou.