Stenographisher Bericht
über die
III. Sitzung der zweiten Wahres - Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am
26. August 1868.
Stenografická zpráva
o
III. sezení druhého roèního zasedání snìmu
èeského od roku 1867, dne 26. srpna
1868.
Vorsitzender: Der Oberstlandmarschall Se. Durchlaucht Adolf Fürst von Auersperg.
Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Dr. Anton Banhaus und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.
Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltet Freiherr von Kellersperg und der k. k. Statthaltereirath Ritter v. Neubauer.
Beginn der Sitzung 11 Uhr.
Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže Adolf z Auerspergù.
Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. Antonín Banhans a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Od vlády: C. kr. místodržitel svobodný pán z Kellerspergù a c. k. rada místodržitelský rytíø z Neubauerù.
Poèátek sezení o 11. hod.
Oberstlandmarschall: Das Haus ist beschlußfähig, ich erkläre die Sitzung für eröffnet.
Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen vorzutragen:
Die Geschäftsprotokolle der Sitzung vom 22. August dieses Jahres sind geschäftsordnungsgemäß durch drei Tage in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegt gewesen. Ich stelle die Umfrage, ob Jemand in Bezug auf diese Protokolle eine Bemerkung zu machen hat. (Niemand meldet sich. )
Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoscirt.
Das Resultat der vorgenommenen Wahlen ist folgendes:
In die Budgetkommission wurden gewählt:
aus der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 54 Stimmzetteln Herr Prior Jaresch mit 54 Stimmen, Graf Hartig, Freiherr von -Bachofen, Fürstl, Schloßer, Dr. Daubek mit 53, Freiherr Adolf Riefe mit 52 Stimmen;
aus der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln die Herren: Ritter von Dotzauer, Dr. Tedesko, Wolfrum, Dr. Klier, Dr. Uchatzy, Friedrich Leeder und Dr. Bauhaus mit je 45 Stimmen;
aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln die Herren Dormitzer, Dr. Rziha, Schier, Steffenz, Dr. Richter, Dr. Wickert, Dr. Wiener, fämmtlich mit 21 Stimmen.
In die Kommission für die Vorlage, betreffend die Theilbarkeit der Gründe, wurden gewählt:
Aus der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 55 Stimmzetteln die Herren Krziwanek mit 55, Graf Morzin, Fürstl, Theumer Ernst, Dr. Daubek mit 44 Stimmen;
aus der Kurie der Städte bei Abgabe von 44 Stimmzetteln die Herren Neumann, Dr. Stamm, Dr. Knoll, Schröder, Löffler, sämmtlich einstimmig;
aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln die Herren Seifert, Kardasch, Wenisch mit je 21 Stimmen, Rasp und Stöhr mit je 20 Stimmen.
Ich ersuche die in die Budgetkommission gewählten Herren, nach der Sitzung sich zu konstituiren und mir das Resultat der Konstituirung bekannt geben zu wollen. Als Sitzungslokale weise ich der Budgetkommission das Bibliothekszimmer zu, gelegen hinter dem Sitzungssaale des Landesausschußes.
Ebenso wolle die Kommission für die die Theilbarkeit der Gründe zur Konstituirung schreiten und mir das Resultat bekannt geben. Als Kommissionslokal weise ich derselben das Bureau des Herrn Landesausschußbeisitzers Ritter von Kopetz zu, Departement Nr. 2, zweites Stockwerk.
Pan poslanec pro mìsta Vysoké Mýto, Skutè a Hlinsko, Šembera složil mandát; oznámiv to Jeho Exc. panu místodržiteli, požádal jsem jej, aby vypsal novou volbu.
Herr Landtagsabgeordnete Leitenberger, den die Einladung zum Landtage in Zürich getroffen hat, entschuldigt aus diesem Grunde und der Geschäfte wegen in telegrafischem Wege fein späteres Erscheinen im Landtage.
Statt des Herrn Dr. Rieger wird der Landesausschußbeisitzer Dr. Görner als Ordner des Hauses fungiren. In Druck wurden verteilt: -Bericht des Landesausschußes mit dein Antrage auf Annullirung des Landesgesetzes, betreffend die Trennung der Gemeinde Ober- und Nieder-Lichtenwald;
Regierungsvorlage:
a) Gesetz, wodurch die Bestimmungen der Landtagswahlordnung über die Ausschließung vom Wahlrechte und der Wählbarkeit zu Landtagsabgeordneten geändert werden:
b) Gesetz, wodurch die Bestimmungen für den Fall erlassen werden, wenn ein Landtagsabgeordneter zu einer Strafe verurtheilt wird oder in strafgerichtlicher Untersuchung sich befindet;
Regierungsvorlage:
Gesetz, betreffend die Aufhebung derjenigen in dem Gesetze vom 18. Jäner 1866 über die Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen in den Volks- und Mittelschulen Böhmens enthaltenen Bestimmungen, welche die Verpflichtung zur Erlernung beider Landessprachen aussprechen.
Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwurfe zur Abänderung des §. 77 des Gesetzes betreffend die Bezirksvertretung.
Ich ersuche, die eingelaufenen Petitionen bekannt zu geben.
Landtagssekräter Schmidt (liest: )
1. Abgeordneter Hr. Dr. Haßmann: Gesuch des Saazer Gemeindeausschußes um die Trennung des polytechnischen Institutes in ein deutsches und ein böhmisches;
2. Abgeordneter Hr. Dr. Roser: Gesuch der Gemeindevertretung Braunau um dasselbe;
3. Derselbe. Gesuch der Gemeinde Bodisch um Trennung der Naturalleistungen dieser Gemeinde von der Schule zu Wernersdorf und Zutheilung derselben zur eigenen Schule.
Oberstlandmarschall: Da die Wahl der Petitionskommission heute auf die Tagesordnung gesetzt ist, so werde ich mir erlauben, diesen Gegenstand der Petitionskommission zu übergeben.
4. Landtagssekräter Schmidt (liest: )Dr. Roser: Das Gesuch des Franz Kohlert in Ober-Døewic um Schutz gegen die bestandene Politzer Obrigkeit wegen Beschädigung seines Ackers durch den herrschaftlichen Wald.
Oberstlandmarschall: Wird ebenfalls der Petitionskommission übergeben.
5. Landtagssekretär Schmidt (liest): Abgeordneter Hr. Dr. Klier: Das Gesuch der Böhm. -Kamnitzer Bezirksvertretung um Abänderung des §. 66 des Bezirksvertretungsgesetzes.
Oberstlandmarschall: Dieser Gegenstand wird mit einer ähnlichen Vorlage des Landesausschußes in Verbindung gebracht werden.
6. Abgeordneter Hr. Wolfrum: Gesuch der Stadtvertretung von Aussig um Trennung des Polytechnikum. 8 in eine deutsche und eine böhmische Anstalt;
7. Abgeordneter Hr. Dr. Tedesko: Zu gleichem der Stadtgemeinde Oberleutensdorf;
8. Abgeordneter Hr. Ritter von Hasner: In gleichem des Stadtrathes Elbogen;
9. Abgeordneter Dr. Klier: Ingleichen der Stadt-Gemeinde Tetschen;
10. Derselbe: Ingleichen der Stadtgemeinde Böhm. -Kamnitz;
11. Abg. Hr. Dr. Haßmann: Gesuch des deutschen Lehrervereines in Saaz um Erhöhung der Gehalte der Volksschullehrer und Aufhebung des Schulgeldes.
Oberstlandmarschall: Ich werde dieses Gesuch ebenfalls der Petitions-Kommision zuweisen. L. Sekr. Schmidt (liest: )
12. Abg. Hr. Dr. Graf. Gesuch der StadtGemeinde Karlsbad um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und böhmische Anstalt;
13. Abg. Hr. Dr. Kittel: Ingleichen der Stadtgemeinde Eger;
14. Abg. Hr. Dr. Kiemann: Gesuch der Gemeinde Lichtenwalde in Trennung in zwei Gemeinden Ober- und Nieder-Lichtenwalde.
Oberstlandmarschall: Es liegt schon ein Antrag des Landesausschußes mit den bezüglichen Gesetz-Entwürfen vor.
L. Sekr. Schmidt (liest: )
15. Abg. Hr. Dr. Theumer: Gesuch mehrerer Gemeinden des Böhm. Aichaer Gerichtes und des Turnauer politischen Bezirkes um Zuweisung zum Niemeser Gerichts- und zum Böhm Leipaerpolitischen Bezirke.
Oberstlandmarschall: Ich werde dieses Gesuch ebenfalls der Petitions-Kommission zuweisen. L. Sekr. Schmidt (liest: )
16. Abg. Hr. Dr. Stengel: Gesuch der Stadt Liebenau um Zutheilung zum Bezirke Reichenberg.
Oberstlandmarschall: Ich werde es ebenfalls der Petitions-Kommission zuweisen. L. Sekr. Schmidt (liest: )
17. Abg. Hr. Rasp: Gesuch der Bezirks-Vertretung Plan um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und eine böhmische Anstalt;
18. Abg. Hr. Dr. Klepsch: Ingleichen der Gemeinde Warnsdorf;
19. Abg. Hr. Ritter v. Dotzauer. Gesuch des Centralcomités zur Beförderung der Erwerbsthätigkeit der böhm. Erz- und Riesengebirgsbewohner um Abschreibung eines im Jahre 1859 erhaltenen Vorschußes.
Oberstlandmarschall: Ich werde dieses Gesuch der Budget-Kommission zuweisen.
Sämmtliche Petitionen, welche die Trennung des polytechnischen Landes-Institutes in eine deutsche und eine böhmische Lehranstalt anstreben, werde ich mit dem gestern eingebrachten Antrage aus Revision des Statutes des polytechnischen Institutes bei dessen Behandlung in Verbindung bringen.
Wir kommen min zum ersten Punkte der Tages-Ordnung.
Die Wahlberichte.
Hr. Dr. Görner; darf ich bitten? Berichterst. Dr. Görner (liest): Hoher Landtag!
Zu der am 20. d. M. vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk Karlsbad und Joachimsthal sind von 697 Wählern 111 erschienen, von denen 101 für den Hr. JUDr. Lubert Graf, Landesadvokaten in Eger, und 10 für JUDr. Franz Kreith von Kräuterthal gestimmt haben. Da die Wahl vollkommen gesetzmäßig vor sich gegangen ist, beehrt sich der Landesausschuß die Wahlakten mit dem Antrage zu überreichen.
Der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn JUDr. Lubert Graf zum Abgeordneten der Städte Karlsbad und Joachimsthal agnosziren u. den Gewählten zum Landtage zulassen.
Snìm. sekretáø Schmidt (ète): Slavný snìme raèiž volbu dra. v, p. Luberta Grafa za poslance mìst Karlových Varù a Jáchymova za platnou uznati a zvoleného k snìmu pøipustiti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort ? (Niemand meldet sich. )
Ich bitte jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht). Er ist angenommen.
Ich werde mir erlauben, gleich die Angelobung vorzunehmen, zugleich jene des Herrn Richter, welcher gestern nicht angelobt hat.
Landtagssekr. Schmidt: Hr. Dr. Graf, Hr. Richter! (Beide treten zur Angelobung vor. )
Sie werden in die Hände Sr. Durchlaucht des Hr. " Oberstlandmarschalls als Landtagsabgeordnete an Eidesstatt geloben Sr. Majestät Treue, Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflicht.
Uèiníte co poslancové zemského smìmu v ruce J. V. nejvyššího p. maršálka na místì pøísahy slib, že chcete J. Velièenství vìrni, jeho poslušní býti, zákony zachovávati a povinnosti své vìrnì plniti.
Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, mir den Handschlag zu geben und zu sagen: Ich gelobe oder: slibuji.
Dr. Graf: Ich gelobe.
Richter: Ich gelobe.
Oberstlandmarschall: Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung: Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung des §. 1 der Gemeindewahlordnung für das Königreich Böhmen und die Gemeindeordnung für die Städte Prag und Reichenberg.
Ich bitte, stellt jemand den Antrag wegen der Behandlung der Regierungsvorlage? Herr Dr. Wiener hat das Wort.
Dr. Wiener: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle für die drei Regierungsvorlagen eine Commission aus 9 Mitgliedern und zwar durch jede der Curien 3 Mitglieder aus dem gesammten Landtage wählen.
Oberstlandmarschall: Darf ich bitten, den Antrag mir schriftlich zu geben?
Der Antrag lautet: "Der hohe Landtag wolle die Regierungsvorlagen einer Commission von 9 Mitgliedern zuweisen und in diese Commission durch jede Curie 3 Mitglieder aus dem gesammten Landtage wählen. "
Sekr. Schmid (ète): P. Dr. Wiener navrhuje, aby byla zvolena pro vládní pøedlohy komise 9 èlenù po 3 èlenech od každé kurie z celého snìmu.
Oberstlandmarschall: Ich werde diesen Antrag zur Unterstützung bringen. Ich bitte jene Herren, welche den Antrag unterstützen, sich erheben zu wollen. (Geschieht).
Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch
Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich).
Ich bitte jene Herren, welche den Antrag annehmen, aufstehen zu wollen.
(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zum dritten Punkte der Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfes betreffend die Einhebung der Musikalienpost. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Professor Schrott!
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Wiener hat sich das Wort noch erbeten.
Dr. Wiener: Die Durchführungsvorschrift zum Gebührengesetze über Tanzmusiken wurde vom Landesausschuße auf Grundlage jenes Entwurfes ausgearbeitet, welcher vom hohen Landtage am gestrigen Tage diskutirt wurde. Nun sind aber bei der gestrigen Sitzung so wesentliche Modifikationen in diesem Gesetzentwurfe eingetreten - ich verweise beispielsweise auf die paragraphe 4, 5 und 12 - daß es selbstverstandlich ist, es müsse auch die Vollzugsvorschrift diesen geänderten Bestimmungen angepaßt werden. Es scheint also nothwendig zu sein, daß diese Vollzugsvorschrift dem Landesausschuße zur nochmaligen Berathung zurückgewiesen werde.
Wird aber dieser Beschluß gefaßt, dann glaube ich, ist es auch zweckmäßig, daß mit der dritten Lesung des Gesetzes über die Gebühren von Tanzmusiken vorläusig inne gehalten werde, so lange nicht der Landesausschuß den Bericht über die Voll> zugsvorschrift vor das hohe Haus gebracht hat, weil es wohl nicht passend wäre, die Allerh. Sanktion für ein Gesetz anzusuchen, so lange nicht "die Vollzugsvorschrift wenigstens im hohen Landtage berathen worden ist.
Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen: "
Der hohe Landtag wolle beschließen: "'
a) die Durchführungsvorschrift zum TanzmusikGebührengesetze sei dem Landesausschuße zur nochmaligen Berichterstattung zurückzuweisen; b) es sei zur Wiedervorlage dieses Berichtes die dritte Lesung des Gesetzentwurfes über Gebühren für Tanzmusiken zu fistiren!
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Wiener stellt folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: a) Die Durchführungsvorschrift zum Tanzmusik-Gebührengesetze sei dem Landesausschuße zur nochmaligen Berichterstattung zurückzuweisen; b) es sei bis zur Wiedervorlage dieses Berichtes die dritte Lesung des Gesetzentwurfes über Gebühren für Tanzmusiken zu sistiren.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): Pan Dr. Wiener navrhuje: Slavný snìme raèiž uzavøíti:
a) pøedpis, jenž se týká provedení zákona o poplatcích z hudby, budiž odkázán zemskému výboru k opìtnému podání zprávy; b) tøetí ètení budiž odroèeno až dotud, pokud zpráva zemského výboru nebude podána.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, wird dieser Antrag unterstützt? - Er ist hinreichend unterstützt.
Wünscht Jemand von den Herren das Wort ?
Oberland. -Ger. -Rath R. v. Limbeck: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Herr v. Limbeck hat das Wort.
R. v. Limbeck: Ich bin aus mehrfachen Gründen ganz einverstanden damit, daß die Vollzugsvorschrist an den Landesausschuß zurückgewiesen werde. Ich kann jedoch nicht umhin die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß mit dem letzten Paragraphe. welcher dem Gesetze beigefügt wurde, die Durchführung des Gesetzes dem Minister des Innern übertragen winde. Daraus glaube ich die Aufmerksamkeit um so mehr lenken zu sollen, als im Landesausschuße bei Berathung der Durchführungsvorschrist, beziehungsweise Revision derselben, die Frage von selbst sich ergeben wird, ob eine Durchsührungsvorschrist überhaupt noch zu verfassen sei, oder ob nicht vielmehr dieselbe in die Competenz der h. Regierung falle.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? - Herr Graf Hartig!
Graf Hartig: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn in dritter Lesung das Gesetz nicht angenommen würde, daß, wenn ein ganz neuer Antrag gestellt würde, er ganz nutzlos wäre. Ich glaube, es würde angezeigt sein, zuerst die dritte Lesung des Gesetzes vorzunehmen, und dann erst die Durchsührungsvorschrift - wenn es möglich ist - nochmals der Berathung des Landesausschußes zu unterziehen.
Ich würde daher der Meinung sein, daß wir das Gesetz zuerst definitiv annehmen oder ablehnen und dann erst bestimmen sollten, was mit der Durchführungsvorschrift geschehen solle.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, stellen Excellenz einen Antrag?
Graf Hartig: Ich stelle den Antrag auf Vornahme der dritten Lesung.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Se. Exc., den Antrag schriftlich zu übergeben.
Fürstl: Ich habe denselben Antrag stellen wollen, jedoch mit der Veränderung, daß der Landesausschuß beaustragt werde sich mit der Regierung betreffs der Durchführungsvorschrift zu vereinbaren.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, mir den Antrag schriftlich zu übergeben.
Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich).
Ich erkläre die Debatte für geschlossen. Ich werde nun die Unterstützungsfrage stellen 1. über den Antrag Sr. Exe. Herrn Grafen Hartig; er lantet:
Das Gesetz über Tanzmusiken zuerst der dritten Lesung zu unterziehen und dann erst über die Durchführungsmodalitäten zu berathen.
Sekr. zem. sn. Schmidt (ète): Jeho Exc. hrabì p. Hartig èiní návrh: stran zákona o poplatku z hudby taneèní buï døíve pøedsevzato tøetí ètení a pak teprvé buï jednáno o pøedpisu, co se týèe provedení tohoto zákona.
Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die den Antrag unterstützen, sich erheben zu wollen. (Geschieht). Ist hinreichend unterstützt!
Nun kommt der Antrag des Herrn Fürstl: Das Gesetz in dritter Lesung anzunehmen und den Landesausschuß zu beauftragen, die Durchführungsvorschrift mit der hohen Regierung zu vereinbaren.
Sekr. zem. sn. Schmidt (ète): Pan Fürstl èiní návrh, aby se zákon v tøetím ètení pøijal a zemský výbor aby se pak s vysokou vládou o pøedpisu, co se týká provedení zákona, dorozumìl.
Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die den Antrag unterstützen, sich erheben zu wollen. (Geschieht). Ist hinreichend unterstützt.
Der Herr Berichteistatter hat das Wort.
Berichterstatter Dr. Schrott: Es ist richtig, daß die an dem Gesetzentwurse des Landesausschußes vorgenommenen Aenderungen auch einige Aenderungen in der Durchsührungsvorschrist bedingen.
Ich erlaube mir aber vor Allem darauf hinzuweisen, daß die vom hohen Landtage im Gesetzentwurse vorgenommenen Aenderungen die Grundlagen, auf welcher der Gesetzentwurs des LandesAusschußes basirt ist, nicht alterirt, sondern diese Grundlagen vollständig anerkannt haben.
Die Prinzipien, auf welchen der neue Gesetzentwurf basirt ist, sind zwei: Vorerst die Klassifizirung der Tanzmusikgebühren nach der Bevölkerungszahl der Ortsch´ten, statt der im alten Gesetze beliebten Eintheilung nach ihrer politischen Stellung, und der zweite Grundsatz des neuen Gesetzentwurfes ist der der Ausdehnung des besonderen Musikimpostes für Tanzmusikgebühren ohne Eintrittsgeld, wie derselbe nach dem bestehenden Gesetze in Prag, Smichov und Karolinenthal thatsächlich existirt, auch auf die Landgemeinden.
Diese beiden Prinzipien, welche sich in den §§. 3 und 6, ursprünglich 7, aussprechen, sind unveräubert vom hohen Landtage angenommen; auch das Ausmaß der Gebühren in allen Richtungen ist vom hohen Landtage unverändert gelassen worden.
Die im Gesetzentwurfe vom Landesausschuße vorgenommenen Aenberungen treffen lediglich das Beiwerk des Gesetzentwurfes und sind auch nur drei.
Die eine Aeuderung ist, daß überall dort, wo der Ausdruck »Gemeindevorstand« gebraucht ist, an die Stelle gesetzt werde »Gemeindevorsteher«; de zweite Aenderung ist die, daß den Wirthen gestattet sein soll, ihre Aumeldungen auch im Laufe des Jahres einzubringen und entlieh die dritte Aenderung ist die, daß der von dem Gesetzentwurfe dem Anzeiger von Uebertretungen zugesprochene Antheil am Strasbetrage nicht diesem, sondern dem LokalArmenfonde zugewiesen werden solle.
Ich habe bereits erwähnt, daß einige, obwohl nicht tiefgehende Aenderungen dadurch auch in der Durchführungsvorschrift nothwendig werden: diese Aenderungen treffen aber nur den formellen Vorgang. Ich habe diese Aenderungen auch bereits vollständig gemacht; es sind ihrer nicht viele und nicht tiefgehende. Allein da ich diese Aenderungen nur für mich allein und ohne Gremialberathung vorgenommen habe, so kann ich selbstverständlich einem Antrage, diese Aenderungen auch in der Gremialsitzung zu erörtern und zu besprechen, durchaus nicht entgegentreten. Was nun die einzelnen Auträge insbesondere betrifft, so unterscheiden sich dieselben namentlich dadurch, daß der Antrag des H. Dr. Wiener eine Verschiebung der dritten Lesung bis nach Vereinbarung der Durchführungsvorschrift im Landtage selbst bezweckt, während umgekehrt die Antrage Sr. Exe. des Hrn. Grafen Hartig und des Hrn. Fürstl dahin gehen, die dritte Lesung früher vorzunehmen und dann erst auf die Durchführungsvorschrift einzugehen. Dabei unterscheiden sich Weiter die Anträge Seiner Exc. des H. Gr. Hartig und des H. Fürstl dadurch, daß der erstere die Behandlung der Durchsührungsvorschrift dennoch haben will, aber erst nachdem das Gesetz in dritter Lesung etwa angenommen sein wird, während der Antrag des Herrn Fürstl jede weitere Ingercuz des Landtags auf die Durchführungsvorschrift beseitigt. In dieser Beziehung erlaube ich mir, bezüglich der formellen Behandlung bei der Abstimmung mich dahin auszusprechen, daß mir der Antrag des Hrn. Fürstl der weitgehendste zu sein scheint, weil, wenn dieser angenommen ist, von der Durchführungsvorschrift hier in dem Landtage überhaupt keine Rede sein kann.
Ich glaube daher, daß, wenn die Anträge zur Abstimmung kommen sollen, zuerst über den Antrag des Hrn. Fürstl abgestimmt werden soll, hienach erst über den Antrag Seiner Exc. des Hrn. Grafen Hartig und zuletzt über den Antrag des Dr. Wiener. Ich muß gestehen, daß mir die Annahme des Antrages des Herrn Fürstl der Sache am zweckmäßigsten zu entsprechen scheint; die Durchführungsvorschrift ist nicht ein integrirender Bestandtheil des Gesetzes. Daß der Landesausschuß die Durchführungsvorschrift überhaupt dem h. Landtag vorgelegt hat, hat seinen Grund nur darin, daß der Landesausschuß selbst in dieser rein administrativen Sache, ehe er die Vereinbarung mit der Regierung trifft, den Ausspruch des hohen Landtages vor sich haben wollte, ob der hohe Landtag mit den Anschauungen des Landesausschußes auch in dieser rein ausführenden administrativen Handlungsweise einverstanden sei. Also ist die Vorlage lediglich aus Achtung vor dem Votum des hohen Landtages geschehen. Die Absicht des Landesausschußes war dabei, wenn das Gesetz vom hohen Landtage angenommen sein wird, dasselbe der Regierung zur Erwirkung der Allerhöchsten Sankzien Sr. Majestät vorzulegen und gleichzeitig auch den von dem hohen Landtage gebilligten Entwurf der Durchführungs-Vorschrift zur weitern Vereinbarung vorzulegen. Dies war die Absicht des Landesausschußes, und es würde derselben durch den Antrag des Hrn. Fürstl vollkommen entsprochen, werden. Der hohe Landtag hätte mit der ganzen Arbeit der Durchführungsvorschrift, die denn doch am Ende nicht eine administrative Sache ist und nicht legislativ, gar nicht zu thun. Ich würde mich also in erster Linie für den Antrag des Hrn. Fürstl aussprechen.
Oberstlandmarschall: Diese Anschauung des Hrn. Berichterstatters ist auch die meine, und ich werde darnach vorgehen. Hat Jemand etwas einzuwenden? Se. Durchlaucht Fürst ColloredoMannsfeld hat das Wort
Fürst Colloredo-Mannsfeld: Ich ertaube mir nur beizufügen, daß der Antrag Sr. Erc. des Grafen Hartig in zwei Abtheilungen zur Abstimmung zu bringen wäre; denn mau kann mit dem ersten Theile desselben sehr gut einverstanden sein, ohne dem zweiten Theile beizustimmen.
Oberstlandmarschall: Ich werde dieser Ansicht stattgeben. Wünscht noch jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wir schreiten also zur Abstimmung über den Antrag des Hrn. Fürstl, das Gesetz in 3. Lesung anzunehmen und den LandesAusschuß zu beauftragen, sich über die DurchführungsVorschrift mit der hohen Regierung zu vereinbaren.
Sekr. snìm. z. dr. Schmidt (ète): Návrh posl. Furstla, aby se zákon ve tøetím ètìní pøijal, a zemský výbor poukázal, by se s vládou o pøedpisu, jenž se týká provedení téhož zákona, dorozumìl.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche mit dem Antrage übereinstimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist in der Minorität. Ich werde nun den Antrag Sr. Exc des Grafen Hartig in zwei Abtheilungen zur Abstimmung bringen.
Der Antrag lautet (liest): "Ich beantrage, das Gesetz über die Tanzmusiken zuerst der dritten Lesung zu unterziehen. " Das wäre der erste Absatz; der zweite Absatz heißt: "Und erst alsdann über die Durchführungs-Modalitäten zu beraten. "
Sekr. snìm. z. dr. Schmidt (ète): První odstavec návrhu jest: "Stran zákona o taneèní hudbì budiž døíve pøedsevzato tøetí ètení, " a druhý odstavec zní: "a pak teprv buï jednáno o pøedpisu provedení tohoto zákona. "
Oberstlandmarschall: Ich werde also den ersten Absatz des Antrages zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß das Gesetz über die Tanzmusiken zuerst der dritten Lesung unterzogen werde, sich zu erheben. (Geschieht. ) Es ist die Majorität. Ich werde selbstverständlich die dritte Lesung des Gesetzes auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen, da es nach der Geschäftsordnung nicht zulässig ist, dieselbe gleich vorzunehmen.
Ich bringe nun den 2. Theil von dem Antrage Sr. Exc. des Grafen Hartig zur Abstimmung, daß erst nach der 3. Lesung über die DurchführungsModalitäten zu berathen sei, und ersuche diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich erheben zu wollen. (Geschieht. ) Es ist die Majorität. Der Antrag ist angenomnen. Hiemit entfällt der Antrag des Herrn Dr. Wiener.
Die Berathung über diesen Gegenstand wird unterbrochen und wir schreiten zum nächsten Punkte der Tagesordnung: Bericht des Landesausschußes mit dem Entwurfe des Administrationsgesetzes für Landesflüsse im Königreiche Böhmen. Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Dr. Görner, den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Dr. Görner (liest): Hoher Landtag!
In der Landtagssitzung vom 21. März 1866 wurde der Laudesausschuß angewiesen, den Entwurf eines Administrationsgesetzes für Landesflüsse in der nächsten Session vorzulegen.
Dieser vom Landesausschuße vorberathene Gesetzentwurf wird dem hohen Landtage im Anschluße % zur weiteren Beschlußfassung mit nachstehender Erläuterung unterbreitet.
Der Landesausschuß hat bereits in dem an den hohen Landtag behufs der Bemessung der Wasserbaudotazion pro 1864 und die folgenden Jahre unterm 21. März 1864 Z. 2907 erstatteten Berichte die vielseitigen an den Landesfond gestellten Anforderungen in Betreff der Regulirung der Landesflüsse zur hohen Kenntniß gebracht.
Aus diesem Berichte geht hervor, daß an den Landesausschuß gleich im Beginne seiner-Wirksamkeit, von der k. k. Statthalterei Anträge bezüglich der Regulirung des Malè- und Adlerflußes, dann der Sazawa und der kleinen Elbe eingelangt sind.
Der Landesausschuß fand sich veøanlaßt, die Beschlußfassung über diese Regulirungsprojekte von dem Gutachten der für die Regelung des Landeskommunikazionswesens bestellte Enquete-Kommission abhängig zu erklären.
Die Anschauungen und Anträge dieser, aus den Vertretern aller Handelskammern Böhmens, der ökonomischen Gesellschaft, des Forstvereines und anderen Fachmännern zusammengestellten Kommission, sind bezüglich der Wasserkommunikazionen des Landes im kurzen Auszuge die Nachstehenden:
Die Enquete-Kommission hat den hohen Werth der im Lande bestehenden meist wasserreichen Flüsse einstimmig anerkannt, aber auch das Bedauern ausgesprochen, daß mit Ausnahme der schiffbaren Moldau von Krumau bis Melnik und der schiffbaren Elbe von Melnik bis an die sächsische Grenze, bei welchen Wasserstrassen übrigens auch noch viel zu wünschen erübrigt, die anderen Flüsse, als die floßbare Moldau von Hunwald bis Krumau, die Nežárka und Lužnic, so wie die Votava verhältnißmäßig sehr wenig beachtet, die nothdürftig floßbare kleine Elbe, die Beraun und Sazava, desgleichen der Malèund Adlerfluß, so wie der für die Flößung noch gar nicht vorgerichtete Eger- und Iserfluß bis zum Jahre 1863 gänzlich vernachlässiget worden sind.
Es sei nicht zu verkennen, daß das reiche und geografisch so wohlvertheilte Flußnetz Böhmens sich zu einem, für die Steigerung der Landesprodukzion segensreichen Strassennetze umstalten ließe und daß insbesondere die Vervollkommung der schiffbaren Moldau und Elbe in der Länge von 47 Meilen, dann die Fortsetzung, der Regulirung der 122 5/10 Meilen floßbaren und die Inangriffnahme der Floßbarmachung der 31 5/10 Meilen langen Flüsse, den Interessen des Landesverkehrs und der Volkswirtschaft überhaupt hochwichtige Dienste zu leisten im Stande wäre, abgesehen davon, daß durch den Vollzug dieser Flußregulirungen zugleich Hunderte von Jochen Landes vor der alljährigen Devastirung, wohl gar der gänzlichen Abströmung gerettet, aber auch Tausende von Jochen bereis devastirter Grundstücke wieder urbar und ertragfähig gemacht werden könnten.
Diese Uiberzeugung scheine in sachverständigen Kreisen auch getheilt zu werden; indem die Petizionen, Promemorien und Anträge der Handelskammern, als auch der forst- und landwirschschastlichen Vereine sämmtlich auf die dringende Notwendigkeit der Regulirung der Landesflüsse hingewiesen haben.
Die Enquete-Kommission hat daher auch in Anerkennung der großen Tragweite ausgedehnter Flußregulirungen im Lande beschlossen, durch Vermittlung des Landesausschußes dem hohen Landtage solgende Grundsätze zur Annahme und nach Umständen zur Bevorwortung bei der hohen Regierung zu empfehlen.
I. Nur jene Flüsse Böhmens wären als Reichskommunikazionen anzusehen, worüber internationale Verträge bestehen und nur in so weit dies der
II. Die Floß- und Schiffbarmachung der anderen Flüsse wäre im ganzen Reiche als eine Landessache zu betrachten, dabei aber die Regulirung zu anderen Privatzwecken auszuschließen.
III. Wäre behufs sukzessiver Floßbarmachung der Landesflüsse eine abgesonderte Jahresdotazion von 50 bis 60. 000 fl. aus Landesmitteln zu bewilligen.
IV. Wäre die geregelte Schiffbarmachung der Moldau von Melnik aufwärts zur Ermöglichung der Dampfschifffahrt bis nach Prag bei der hohen Regierung anzustreben.
V. Wäre bei dem hohen Landtage um die Einflußnahme auf die baldige Erlassung eines Wassergesetzes anzusuchen.
VI. Wurde über die Frage bezüglich der Bemauthung der Landesflüsse per majora beschlossen, sich für die allgemeine Einführung eines mässigen Wasserzolles auszusprechen, da dieser bei dem k. k. Verzehrungssteueramte am Vejton und an der Töpferwache in Prag für alles aus der oberen floßbaren Moldau, dann von der Malè, Nežárka und Lužnic,