Pondìlí 16. bøezna 1863
Stenografická zpráva
XXXI. sezení druhého roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 16. bøezna 1863.
Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Albert hrabì Nostic.
Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského, Dr. V. Vaòka - a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Od vlády: Námìstek c. k. místodržícího Arnošt svobodny pán z Kellerspergù, pak c. k. místodržitelští radové Jan Neubauer a Vilém rytíø z Bachù. -
Poèátek sezení o 9 hod. 30 min.
Stenografischer Bericht
über die
XXXI. Sitzung der zweiten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 16. März 1863.
Vorsitzender: der Oberstlandmarschall Albert Graf Noftitz.
Gegenwärtig: der Oberstlandmarschall-Stell-vertreter Dr. W. Waòka und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.
Am Regierunastische: der k. k. Statthalterei Vice-Präsident, Ernst Freiherr von Kellersberg, dann die l. k. Statthaltereiräthe Johann Neubauer und Wilhelm Ritter v. Bach. ,
Beginn der Sitzung um 9 Uhr 30 Min.
Oberstlandmarschall: Nachdem die Geschäfts-protokolle der 26. und 27. Sitzung vom 7. und 10. März während der geschäftsordnungsmäßigen Zeit in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegen sind, stelle ich die Anfrage, ob Niemand in Bezug auf den Inhalt dieser Protokolle etwas zu bemerken hat? (Es meldet sich Niemand.) Nachdem Niemand etwas zu bemerken hat, so erkläre ich die Protokolle für agnoszirt. — In Druck sind heute vertheilt worden:
Antrag des Abgeordneten Klier und 57 Genossen wegen Herstellung eines Landungs- und Zollmanipulationsplatzes in Tetschen. Bericht der Budget-Kommission und Rechtfertigungsbericht des Vandes-Ausschuffes betreffend die außer dem Voranschlage von 1862 verausgabten Beträge; ferner ist mir eine Anzeige des Landes-Ausschusses zugekommen, daß die Neuwahl eines Ersatzmannes für den zweiten Landes -Ausschuß -Beisitzer aus der Kurie des Großgrundbesitzes vorzunehmen sei. Ich werde diese Anzeige des Landes-Ausschusses gleich zum Vortrag bringen.
Landtagssekretär Schmidt lieft:
Èís. 3116.
Slavný snìme!
Ponìvadž èlen snìmu pan J. U. Dr. a zemský advokát Karel Fischer na jaøe 1862 zemøel, uprázdnilo se místo náhradníka druhého pøísedícího zemského výboru pana Vácslava Bohuše rytíøe z Ottoschütz, jenž z kurie velkostatkáøe zvolen byl. —
Zemský výbor podává o tom zprávu Slavnému snìmu a žádá, by nová volba náhradníka téhož pana pøísedícího zemského výboru z kurie velkostatkáøù pøedsevzata byla.
Výbor zemský v království èeském.
V Praze dne 8. bøezna 1863.
Nejvyšší maršálek:
Nostic m. p.
Dr. Schmeykal m. p.
Nr. 3116.
Hoher Landtag!
Durch den im Frühjahre 1862 eingetretenen Todesfall des Landtagsmitgliedes Herrn J. U. Dr. und Landesadvokaten Karl Fischer wurde die Stelle eines Ersatzmannes des zweiten aus der Kurie der Großgrundbesitzer erwählten Landes-Ausschuß-Beisitzers Herrn Wenzel Bohuš Ritter von Ottoschütz erledigt.
Der Landes-Ausschuß erstattet hievon dem hohen Landtage mit dem Ersuchen die Anzeige, die Neuwahl eines Ersatzmannes dieses Herrn Landes-Aus-schuß-Beisitzers aus der Kurie der Großgrundbesitzer eintreten zu lassen.
Vom k. böhmischen Landes-Ausschuffe.
Prag am 8. März 1863.
Der Oberstlandmarschall:
Noftitz m. p.
Dr. Schmeykal m. p.
Oberstlandmarschall: Ich werde überhaupt für die jetzt vorzunehmenden Wahlen den nächsten Samstag bestimmen, und am nächsten Samstag werden sowohl die Reichsrathswahlen als auch die Wahl dieses Ersatzmannes auf die Tagesordnung kommen. Hievon setze ich die Versammlung gleich jetzt in Kenntniß.
Landtagssekretär Schmidt lieft den Einlauf.
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Došlé spisy
dne 13. a 14. bøezna 1863.
È. 731.
Posl. K. Faber podává žádost zastupitelstva obce Rataje (okr. Bechynský) o povolení odprodeje obecního lesního pozemku.
(Odevzdala se zemsk. výboru.)
È. 732.
Posl. K. Faber podává žádost osadníkù obce Chlum (okr. Sedlecký) o vylouèení z katastrální obce Starcova Lhota a o pøivtìlení ku katastrální obci Svoøiši neb Jistebnici.
È. 733.
Posl. Dr. Klaudy podává žádost obce Kamenické okresu Jièínského o povolení k prodeji pozemkù.
(Odevzdáno zemskému výboru.)
È. 734.
Posl. Dr. Wiese podává žádost 42 obci okresu Turnovského:
1. o opravu øádu volebního,
2. o vyzdvižení kontribuèenských sýpek,
3. o upravení honebního a propinaèního práva a
4. o vynášení èeských rozhodnutí od vyšších úøedních stolic.
ad 2. komisi o kontrib. sýpkách.
È. 735.
Posl. Jos Slavík podává zádost obce Øitky (okresu Litomyšlského) o osvobození z farního a školního desátku.
Nr. 736.
Abg. Suida überreicht die Eingabe der Gememdeglieder von Birkicht (Braunauer Bez.) um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Dittersbach.
È. 737.
Posl. Dr. Zátka podává žádost obce Baborovické a Dašenaké (v Hlubockém okresu) o vyvazení farních a školních povinností.
(Komisi o správì praes. zemského vyboru.)
Nr. 738.
Abg. Dr. Stamm überreicht die Eingabe des Bürgermeisteramtes zu Sonnenberg (Bez. Seba-stiansberg) um Bewilligung zur Einhebung eines Neukreuzers von jeder in Sonnenberg ausgeschänk-ten Maß Bier. L. A.
È. 739.
Posl. Krouský podává žádost obce Bøezo-vické okres Bìlský o vykoupení z roèních dávek ke škole Malé-Bezdìjické.
(Komisi praes. správy.)
Einlauf
vom 13. und 14. März 1863.
Nr. 731.
Abg. K. Faber überreicht die Eingabe der Gemeindevertretung von Rataj (Bez. Bechin) um Bewilligung zum Abverkaufe eines Gemeinde-Wahlgrundes.
(Dem Landes-Ausschusse übergeben.)
Nr. 732.
Abg. K. Faber überreicht die Eingabe der Gemeindeinsaffen von Chlum im Bez. Sedletz um Ausscheidung aus der Katastral-Gemeinde Lhota Starcowa und Einverleibung zur Kataftral-Gemeinde Swoøisch oder Jistebnitz.
Nr. 733.
Abg. Dr. Klaudy überreicht die Eingabe der Gemeinde Kamenic (Bez. Jièin) um Bewilligung zum Abverkaufe von Grundstücken.
(Dem Landes-Ausschusse übergeben.)
Nr. 734.
Abg. Dr. Wiese überreicht die Eingabe von 42 Gemeinden des Bezirks Turnau:
1. um Verbesserung der Wahlordnung,
2. um Aufhebung der Kontribut.-Schüttböden,
3. um Regelung des Jagd- und Propinations-rechtes und
4. um Hinausgabe böhmischer Erledigungen von Seite der höheren Instanzen.
ad 2. Kommission für Regelung der K. Schüttb.
Nr. 735.
Abg. Ios. Slawik überreicht die Eingabe der Gemeinde Øitky (Bez. Leitomischl) um die Ablösung des Pfarr- und Schulzehents.
È. 736.
Posl. Suida podává žádost osadníkù obce Bøezové (okres Brounov) vylouèení se svazku s obcí Dittersbach.
Nr. 737.
Abg. Dr. Zátka überreicht die Eingabe der Gemeinde Baurowitz und Kronfeldern (Bez. Frauenberg) um Ablösung der Giebigkeiten zur Pfarre und Schule.
(Kommission für Landes-Anssch..Präs.-Bericht.)
È 738.
Posl. Dr. Stamm podává žádost obecního úøadu Sunibergského (v okresu Bastianperském) o povolení k vybírání 1 kr. r. 6. z každého v Suniperku vytoèeného mázu piva. L. A.
Nr. 739.
Abg. Krauský überreicht die Eingabe der Gemeinde Zolldorf (Bez. Weißwasser) um Ablösung der jährlichen Giebigkeiten zur Schule Klein-Bösig.
(Kommission Lanbes-Aussch.Präs.- Bericht.)
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È. 740.
Posl. Jan Kratochvíle podává žádost pøedstavenstva obce Chotovinské (okres Táborský) o zøízeni živnostnického. spolku.
È. 741.
Posl. P. Matoušovský podává žádost obèanù Malo-Polenských v okresu Klatovském za vylouèení ze svazku s Polenskou.
È. 742.
Posl. Dr. Esop podává žádost obce Zboží s 7 jinými obcemi o rozdìlení kontrib. sýpky a fondu na jednotlivé obce.
(Komise pro kontribuèenské sýpky.)
È. 743.
Posl. Dr. Prachenský podává žádost rolníkù obce Velko-Bukovské v okresu Køivoklátském o vymožení jim od roku 1848 od panství Køivoklátského zadrženého døíví.
Nr, 744.
Abg. A. Rößler überreicht die Eingabe d,r Ver-. treter der Katastralgemeinde Stadic mit Hlinai im Bez. Aussig um Ablösung des Kirchen- und Pfarrzedents.
(Land.-Aussch.-Präs.Kommission.)
14. März 1863.
Nr. 745.
Nachtragsbericht der Kommission für die Ge-meindeordnung und Gememdewahlordnung. (Mitdem bezüglichen Gesetzentwurfe.)
È. 746.
Posl. Wenzig podává:
1. žádost zastupitelstva katastrální obce Plotíšfské za vybavení desátku.
2. žádost více gruntovníkfù obec Tøesovièské za vyvazení èinže obecní.
3. žádost obce Kuklenské zu rehabilitováni bývalých obci Kralové-Hradeckých.
È. 747.
Posl. Dr. Jos. Šícha podává žádost obcí Chlišfovské, Chroustovské a Zdeslavické (v Èás-lavsku) za vybavení desátku ke škole Chlišfovské.
(Praes. B.)
È. 748.
Posl. Met. Kulda podává žádost obce Krásné Hory (v kraji Táborském) za vymožení dìli-telnosti pozemkù, pak za opravení zákona co do stavení silnic.
Nr. 749.
Landes-Ausschuß erstattet Bericht über die Eingabe des k. k. Bezirksamtes Humpolec, betreffs eines Gemeindegrundtausches.
Nr. 740.
Abg. Joh. Kratochwile überreicht die Eingabe des Gemeindevorstandes zu Chotowin (Bez. Tabor) um Errichtung eines Gewerbevereins.
Nr. 741.
Abg. P. Matoušowský überreicht die Eingabe der Gemeinde Klein-Polenka (Bez. Klattau) um Ausscheidung aus dem Verbande der Gemeinde Pollin.
Nr. 742.
Abg. Dr. Esop überreicht die Eingabe der Gemeinde Zboží mit 7 anderen Gemeinden um Versteifung des Kontributionsfondes an die einzelnen Gemeinden.
(Kommission für Kontrib.-Fond.)
Nr. 743.
Abg. Dr. Prachenský überreicht die Eingabe der Grundbesitzer von Groß-Buková (Bez. Pürglitz) um die Erwirkung des ihnen seit dem Jahre 1848 von der Domäne Pürglitz vorenthaltenen Holzes.
C. 744.
Posl. A. Rössler podává žádost zastupitelstva katastrální obce Stadice a Hlíòon okresu Úsfského o vyvazení desátku ku . kostelu a škole.
(Z. v. praes. komise.)
14. bøezna 1863.
È. 745.
Dodateèní zpráva komise o øádu obecním a øádu volebním. (S návrhem zákona.)
Nr. 746.
Abg. Wenzig überreicht:
1. Eingabe der Gemeinde-Vertretung der Katastralgemeinde Plotišt um Zehentsablösung.
2. Eingabe mehrerer Grundbesitzer der Gemeinde Tøešowic um Ablösung des Gemeindezinses.
3. Eingabe der Gemeinde Kuklena um Rehabilitirung der ehemaligen Königgrätzer Gemeinden.
Nr. 747.
Abg. Dr. Jos. Šicha überreicht die Eingabe der Gemeinde Chlištow, Chroustow und Zdeslawic um Ablösung des Zedents zur Schule in Chlištow.
(Präs.-B.)
Nr. 748.
Abg. Met. Kulda überreicht die Eingabe der Gemeinde Schönberg um Ermöglichung der Theilbarkeit der Gründe und um Erlassung eines Gesetzes in Betreff des Straßenbaues. .
C. 749.
Zemský výbor podává zprávu o podání c. k. okres. úøadu v Humpolci týkající se smìny obecního pozemku.
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Nr. 750.
Landes-Ausschuß.-Bericht über die Eingabe der Stadtgemeinde Schlan um Bewilligung eines Bier-kreuzerzuschlages, für die Dauer von 5 Jahren.
Nr. 751.
Landes-Ausschuß-Bericht über die Eingabe der Stadtgemeinde Neuhaus um Erweiterung der EinHebung eines Bierkreuzerzuschlages auf 5 Jahre.
È. 753.
Posl. Jan Kratochvíle podává žádost obce Klenovické a 12 jiných obcí bývalého panství Sobìslavského:
1) Za rozdìleni kontrib. penìžního obilního fondu.
2) Za upravení honebního zákona.
3) Za upravení pomìrù øeky a potokù v obvodu bývalého panství Sobìslavského.
4) Za vyplacení náhrady za váleèná konání a nucenou pùjèku za francouzské války.
5) Za uspoøádání pomìrù týkající se hromádek na silnicích.
Nr. 754.
Antrag des Abg. Joh. Maresch und 39 Genossen, damit Erhebungen über die Noth der Volks-schullehrer in den Manufakturbezirken des nördlichen Böhmens gepflogen und der Landes-Ausschuß ermächtigt werde, in dringenden Fällen Unterstützungen aus dem Landesfonde zu gewähren.
È. 755.
Posl. Ptaèovský podává žádost mìsta Kutné Hory, by tomuto mìstu co majiteli dvou v zemských deskách zaznamenaných statkù právo volební do zemského snìmu v sboru velkostatkáøù vyhraženo bylo.
È. 756.
Posl. Dr. Klaudy podává žádost mìsta Železnice za upravení volebniho øádu.
È. 757.
Posl. Prof. Tonner podává žádost domkáøù obce Kvašòovic a 5 jiných obcí (okresu Horaž-ïovického) za vybavení ruèní roboty k faøe Kvašòovické.
L. A. Praes. komisi o návrzích zasedání roku 1861 posud nevypravených.
È. 758.
Posl. Dr. Kodým podává žádost obce Tismic v okresu èeskobrodském za povolení k odprodeji obecního domku a jednono dílce obecního pozemku. L. A.
È. 750.
Zpráva zemského výboru k Žádosti mìstské obce Slánské o povolení pøirážky z piva na pìt roku.
È. 751.
Zpráva zemského výboru k žádosti mìstské obce Jindøicho-Hradecké o prodloužení vybíráni pøirážky z piva na pìt rokù.
Nr. 753.
Abg. Joh. Kratochwil überreicht die Eingabe der Gemeinde Klenowic und 12 anderen Gemeinden der ehemaligen Herrschaft Sobìstau:
1) um Vertheilung des Kontrib.- und Getreidegeldfondes,
2) um Regelung des Jagdrechtes,
3) um Regelung der Nußnießungsrechte in Betreff des im Bereiche der ehemaligen Herrschaft Sobìstau befindlichen Flusses und der Bäche,
4) um Vergütungserfolgung des Zwangsanlehens aus den Zeiten des französischen Krieges,
5) um Regelung der Angelegenheiten hinsichtlich der Lieferung des Steinschotters für Straßen.
È. 754.
Návrh Posl. Jana Maresche a 39 soudruhù, by co do nouze národního uèitelstva v západních Cechách se vyšetøení stala, a zemský výbor splnomocnìn byl v neodkladných pøípadech udìlovati podpory z fondu zemského.
Nr. 755.
Abg. Ptaèowský überreicht das Ansuchen der Stadt Kuttenberg, damit dieser Stadtgemeinde als Besitzer 2 landtäflicher Güter das Wahlrecht zum Landtage in den Wahlförper des Großgrundbesitzes gewährt werde.
Nr. 756.
Abg. Dr. Klaudy überreicht die Eingabe der Stadt Eisenstadtel um Regelung der Landtagswahl-ordnung.
Nr. 757.
Abg. E. Tonner überreicht die Eingabe der Häusler der Gemeinde Kwašòowic und 5 anderer Gemeinden (Bez. Horaždowic) um Ablösung der zur Kwašòowicer Pfarre bisher zu leistenden Handrobot.
(Kommission in Betreff der aus der Landtagssession 1861 unerledigten Anträge.)
Nr. 758.
Abg. Dr. Kodym überreicht das Ansuchen der Gemeinde Tismic (Bez. Böhmisch-Brod) um Bewilligung zum Abvertäuf eines Gemeindehäuschens und einer Gemeindegrundparzelle. L. A.
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Posl. Dr. Elaudy podává žádost obcí okresu Jièínského o uvedení èeské øeèi pøi vyrozumnì-ních od vyšších soudních stolic.
Posl. Dr. Klaudy podává žádost obce Ra-dimské a 13 jiných obcí bývalého panství Radímského o upravení kontribuèenských sýpek.
(Komise pro kontrib. fond.)
Abg. Dr. Klaudy legt vor, das Ansuchen der Gemeinden des Jièiner Bezirkes, damit die Erledigung von den höheren Gerichtsinstanzen in böhmischer Sprache erfolge.
Abg. Dr. Klaudy übelleicht das Ansuchen der Gemeinde Radim und 13 anderer Gemeinden der ehemaligen Herrschaft Radim um Regelung der Kon-tributionsfonde.
(Kommission für Kontrib.Fonde.)
Oberstlandmarschall: Ich bitte den Herrn Referenten Dr. Görner.
Dr. Görner: §. 18.
Dr. Èupr: Bitte um's Wort.
Ich möchte mir erlauben, hier einen neuen § einzuschalten. Mein diesfälliger Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, unmittelbar nach §. 17 wird nachstehender neuer §. als §. 18 eingeschaltet und darnach auch die noch übrigen §§. modisicirt.
§. 18. Disciplin der Anstalt.
Die Strafen, welche in Uebertretungsfällen ge-gen Studirende in Anwendung gebracht werden können, sind folgende:
a) Die Rüge des Rektors unter vier Augen,
b) die öffentliche Rüge des Rektors vor den versammelten Hörern der einzelnen Klassen oder der ganzen Unterrichtsabtheilung,
c) Vorladung vor die Konferenz des ganzen Lehrkörpers,
d) Ausschluß von der Lehranstalt,
e) vollständige Relegirung von den Lehranstalten des Kaiserstaates.
Im Falle d) ist sogleich an den Landesausschuß, und im Falle e) durch den Landesausschuß an die Regierung Bericht zu erstatten.
Den Studenten bleibt es unbenommen, in den einzelnen Klassen oder Unterrichtsgruppen Ehrengerichte unter dem Vorsitze eines selbftgewählten Professors auf Grundlage einer jährlichen Wahl zu bilden. Der Zweck der Ehrengerichte ist, in vorkommenden Fällen ihre Mißbilligung über das Benehmen der einzelnen Kollegen in förmlicher Weise auszusprechen oder ihre Entfernung von der Lehranstalt zu beantragen.
Ueber alle ertheilten Strafen mit Ausnahme der unter a) bezeichneten, sowie über die Aussprüche des Ehrengerichtes werden Protokolle aufgenommen und von den bezüglichen Beschuldigten mit unterfertigl werden. Diese Protokolle bilden einen entscheidenden Einfluß auf die Bestimmung des Sittenkalküls, welcher in den Frequentations, Prüfungs- und Abgangszeugnissen enthalten ist. Der Lehrkörper wird innerhalb dieser Bestimmung eine specielle Disciplinar und Hausordnung erlassen.
§. 18. a èi. následující se podle toho ustanoví.
§. 18. Kázeò ústavu. Tresty, jež se mohou ukládati za pøestupky studujícím, jsou následující: a) soukromá dùtka rektora, b) veøejná dùtka rektora pøed schromáždìnými posluchaèi jednotlivých tøíd aneb jednotlivých odborù uèebních c) pohnání pøed konferencí celého uèitelstva, d) propuštìní z ústavu, e) relegace ode všech ústavù vyuèovacích v øíši.
V pøípadu d) podá se ihned zpráva k zemskému výboru, v pøípadì však e) zemským výborem k vládì.
Studujícím se nezapovídá v jednotlivých tøídách anebo odborech zaøizovati soudy èestné za pøedsednictví sobì vyvoleného profesora ústavu a na základì volby každoroèní. Úèel tìchto soudù jest, aby, když toho potøeba káže, dùt-klivì vyslovily hanu na jednotlivé kollegy aneb aby èinily návrh uèitelskému sboru na jejich propuštìní z ústavu. O všech jednotlivých trestech vyjímajíc dùtku pod a) naznaèenou jak o všech výrocích soudu èestného vedou se proto-kolly, ježto se podpisují též dotyèným obvinìncem. Tyto mají rozhodný vliv na ustanovení známky z mravù, ježto se uveøejní ve vysvìdèeních føekventaèních, zkušebních aneb ab-solutorních. Uèitelský sbor vydá v mezích tìchto ustanoveni podrobné poøádky školního domu a káznì se týkající.
Erlauben Sie mir, meine Herren, diesen meinen Antrag mit einigen Worten zu motiviren.
Es ist in diesem hohen Hause bereits auf die Wichtigkeit und die Schwierigkeit der Handhabung der Disciplin, insbesondere auf den höheren technischen Lehranstalten hingewiesen worden. Und in der . That kann man durch Princip- und Taktlosigkeit, namentlich in diesem Gebiete bedeutenden Schaden anrichten, dieß jedoch nicht blos an den technischen, sondern auch an höheren Lehranstalten überhaupt. Freilich sagt man, der gute Lehrer mache sich die Disciplin selbst und der beste Lehrer braucht gar keine, also sei es nicht nöthig Vorschriften deßfalls zu erlassen. Ich glaube aber, meine Herren, wir haben ja nicht immer für den Fall der besten Lehrer, sondern für alle Fälle vorauszusehen. Und es scheint mir, daß gewisse Zielpunkte und Mittel der Handhabung der Disciplin genau angegeben werden, damit auch der Schein jeder Willkürlichkeit und Ungleichheit in der Behandlung behoben werbe, damit Lehrer und Schüler in voraus wissen, woran sie sind, und damit in diesem Falle das Ansehen eines
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Landesgesetzes die Studirenden vor Ueberschreitungen hüte. Meines Wissens findet sich auch in alten organischen Statuten der höhern Lehranstalten immer ein Kapitel über die Disciplin. Nur in diesem unsern Statut findet man etwas dergleichen nicht; und das ist der Grund, warum ich nur erlaubt habe meinen Antrag vor das hohe Haus zu bringen. Ich bin dabei von folgenden Grundsätzen ausgegangen: So lange der Professor in seinem täglichen Verkehr mit den Studirenden dieselben warnt, rügt, sie zu größerem Fleiße oder zu besserem Lebenswandel anspornt, so lange, glaube ich, liegt in diesem Ver-fahren noch keine Strafe. Die Rüge wird erst meiner Ansicht nach in dem Augenblicke eine Strafe, und dieß für besser konstituirte Naturen eine empfindliche Strafe, wenn der betreffende Lehrer beim Lehrkörper oder beim Vorsteher der Anstalt den Schüler mit hinreichenden Gründen verklagt, und eine Vorladung vor den Rektor veranlaßt, damit dieser eben nur unter vier Augen blos vor Gott und seinem Gewissen seine Pflichten zu Gemüthe führt. Diese Privatlüge kann als erster Grad der Strafe einer höheren Lehranstalt angesehen werden, und eben deßwegen beantrage ich, daß dieselbe nicht zu Protokoll gebracht werde. Als höhere Strafen in fortschreitender Richtung erschienen mir sodann die Vorladungen und die motivirte Rüge vor der versammelten Klaffe oder vor der versammelten Unterrichtsabtheilung, vor der Konferenz des Lehrkörpers und sodann die Entfernung von der Lehranstalt und endlich die Relegation.
Andere Strafen zu beantragen, schien mir bei diesem Alter und bei dieser Vorbildung der Studirenden nicht angemessen. Ich lenke insbesondere die Aufmerksamkeit des hohen Hauses auf die hier beantragten Ehrengerichte. Die Institution der Ehrengerichte hat sich an höheren Lehranstalten des Auslandes und sonst unter den jungen Leuten und angehenden Männern sehr bewährt. Ich selbst kann aus eigener Erfahrung das beste Zeugniß diesfalls ablegen. Der junge Mensch gewinnt dadurch an sittlicher Haltung und Selbstbewußtsein, es bildet sich das, was der Franzose I' ésprit du corpz nennt. Dadurch wird auch der Handhabung der Disciplin der Lehr anstalt bedeutend unter die Arme gegriffen. Der Mensch, meine Herren, und insbesondere der junge Mensch ist so beschaffen, daß der Tadel desjenigen, den er selbst aus freier Wahl für den achtungswürdigsten erkannt hat, auf ihn einen tiefen, bleibenden und deßwegen wohlthätigen Einfluß üb. Wenn Se. Ercellenz Herr Graf Leo Thun gemeint hat, daß wegen der Zweisprachigkeit unseres Institutes viele Streitigkeiten zu Tage gefördert werden könnten, dann scheint mir die Errichtung solcher Ehrengerichte geradeaus Nothwendigkeit zu sein. Allerdings muß diese Errichtung in dem freien Entschlusse der Studirenden liegen und deßwegen habe ich nicht beantragt, daß dieselben errichtet werden müssen, sondern daß es den Studirenden selbst überlassen bleibe, solche Ehrengerichte selbst nach ihrem Entschlüsse und ihrem eigenen Takte zu bestimmen. Ebenso scheint mir es begründet, daß ich beantrage, daß die Strafen jedesmal zu Protokoll genommen werden sollen. Ich glaube, daß dies auch einen gewissen pädagogischen Grund für sich hat, denn, wenn die Strafen wirklich sittlich wirken sollen, wenn sie den sittigenden Werth behalten sollen, so müssen sie in solenner Art ertheilt weiden, und ich glaube, daß sonst die Sache einen praktischen Zweck hat. Und darum ersuche ich Sie, meine Herren, sehr im Interesse der guten Sache, diesen meinen Antrag anzunehmen.
Professor Skuherský: Diejenigen Bestimmungen, welche der Abgeordnete Herr Èupr hier im organischen Statut aufgenommen haben will, diese Bestimmungen existiren bereits vor langer Zeit und ich glaube, baß es gar nicht passend wäre, alle diese Bestimmungen so im Detail hier aufzunehmen. Ich glaube, baß dem Antrage des Abgeordneten Herrn Dr. Èupr vollkommen Genüge geleistet werden könnte dadurch, daß man im §. 18, wo es heißt: "Der Lehrkörper als solcher hat die Disciplin der Studirenden zu überwachen und hat das Recht, in Uebertretungsfällen gegen die Letzteren Disciplinarstrafen zu verhängen," daß man hier ganz einfach einfügt: gegen letztere Disciplinarstrafen "innerhalb der bestehenden Gesetze" zu verhängen. Ich wäre also dafür, daß dieser Antrag abgelehnt werde.
Graf Leo Thun: Ich erlaube mir den Antrag des Herrn Professor Skuherský, zu unterstützen, indem es mir rathsam erscheint, die näheren Bestimmungen über diesen Gegenstand einer späteren Verhandlung zu überlassen und nicht jetzt darüber abzustimmen.
Dr. Èupr: Ich erlaube mir nur die kurze Bemerkung, daß, wenn solche Gesetze schon bestehen, man darauf bestimmt hinweisen muß, auf diesen oder jenen bestehenden §., denn es handelt sich um ein organisches Statut, um ein Gesetz, und es scheint mir eine große Lücke, wenn man gar nicht darauf hinweist, daß solche Disciplinarstrafen bereits bestehen.
Oberstlandmarschall: Herr Direktor Lumbe.
Dr. Lumbe:.Ich bedauere, daß dieser Antrag des Herrn Prof. Èupr mir ganz neu ist, daß ich davon keine Kenntniß hatte. Er scheint mir in mancher Beziehung der Berücksichtigung nicht unwürdig.
Der erste Theil des Antrages, glaube ich, läßt sich mit dem Antrage des Herrn Prof. Skuherský vereinigen, denn es bestehen Disciplinarvorschriften, welche alljährlich auch im Programm abgedruckt sind, und die vom Jahre 1849 herrühren und bisher dem Bedürfnisse entsprochen haben. Wenn man auf diese zurückweist, so glaube ich, daß wir dem eisten Theil des Antrages des Prof. Èupr entsprechen.
Was aber seinen zweiten Antrag anbelangt, nämlich die Ehrengerichte, so scheint mir wirklich dieser Antrag der näheren Prüfung nicht unwürdig; nur glaube ich, daß es schwer ist, so unvorbereitet einen solchen Antrag annehmen zu können. Ich würde mir also vielleicht erlauben, gerade über diesen zweiten Theil, des Antrages des abgeordneten Herrn Professor Èupr den Wunsch auszusprechen, daß erst am Schlusse der Berathung man in der Lage ist,
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sich über die Sache näher zu besprechen. Ich bedauere nicht in der Lage zu sein, gleich darüber abzusprechen.
Oberstlandmarschall: Ich werde vielleicht, damit die Herren es noch besser auffassen, den Antrag noch einmal vorlesen lassen — bevor wir die Debatte fortsetzen.
Rufe: Nein, Nein.
Graf Clam-Martinitz: Es ist keine Zeit.
Oberstlandmarschall: Die Herren wollen nicht, daß vorgelesen werde —
Ich bitte diejenigen Herren, die wollen, daß der Antrag noch einmal vorgetragen wird, weil doch nicht alles vollständig vernommen sein dürfte — die Hand aufzuheben... Ich bitte aufzustehen... (Zählt.) Einundsiebenzig. Es ist die Minorität.
Wünscht noch jemand das Wort zu ergreifen — so werde ich dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort geben.
Dr. Görner: Ich will nur in Kurzem erwähnen, daß es mir auch zweckmäßiger scheint, den Antrag des Herrn Prof. Skuherský anzunehmen und wie Se. Ercellenz der Herr Graf Leo Thun bereits angetragen hat, das übrige der Entwickelung vorzubehalten. Es scheint mir auch zweckmäßig, daß vor allem die allgemeinen Gesetze berücksichtigt und auf-recht erhalten werden, indem, ich erwähne nur das Eine — wenn z. B. ein Hörer vom polyt. Institute von Prag religirt wird — eine Bestimmung, welche wir als Landesgesetz beschließen, wohl kaum auf ein Inftitut eines anderen Landes wirksam sein dürfte.
Wenn also Einer relegirt würde, so könnte er im Johanneum, welches ein eigenes polyt. Institut für Steiermark ist, wieder aufgenommen werden. — Wenn er aber in Folge allgemein bestehender Gesetze, welche für alle Institute gleichmäßig gelten, relegirt worden ist, so kann eine solche Aufnahme nicht stattfinden.
Oberstlandmarschall: Also ich bitte, wenn der Herr Dr. Lumbe einen Antrag zu stellen wünscht, ihn zu formuliren.
Prof. Sluherský: Ich glaube, daß der Herr Direktor Lumbe den Antrag stellen will, daß darüber erst am Schlusse debattirt wird, daher ist es ein Vertagungsantrag.
Oberstlandmarschall: Soviel ich verstanden habe, wünscht der Herr Direktor Lumbe, daß dieser zweite Absatz noch einmal dem Landtag zur Berathung zugewiesen werde und erst am Schlusse darüber abgestimmt werde — wir müssen aber hören, wie er formulirt wird. Uebrigens, da dieses nur den zweiten Punkt des Antrages betrifft, so können wir unterdessen in betreff des ersten Punktes in der Verhandlung fortschreiten. Ich werde deßhalb den ersten Punkt des Antrages des Herrn Dr. Èupr zur Unterstützungsfrage bringen. Ich bitte also diesen ersten Punkt vorzulesen.
Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen, unmittelbar nach §. 17 den nachstehenden §. als §. 18 einzuschalten und die Numerirung der folgenden §§. darnach zu modificiren. §. 18. Disciplin der Anstalt. Die Strafen, welchein Uebertretungsfällen gegen die Studirende in Anwendung gebracht werden können, sind folgende:a) Die Rüge des Rektors unter vier Augen, b) Die öffentliche Rüge des Rektors vor den versammelten Hörern der einzelnen Klassen oder der ganzen Unterrichtsabcheilung, c) Die Vorladung vor die Konferenz des ganzen Lehrkörpers, d) Die Ausschließung von der Lehranstalt. e) Die vollständige Relegirung von den Lehranstalten des Reiches. Im Falle d) ist sogleich dem Landesausschuß und im Falle e) durch den Landesausschuß zugleich der k. k. Regierung Bericht zu erstatten.
Slavný snìm raèiž uzavøíti:
Hned po §. 17. vøadiž se následující nový èlánek co §. 18. a èíslování následujících paragrafù podle toho se ustanoví.
§. 18. Kázeò ústavu. Tresty, jež se mohou ukládati za pøestupky studujícím, jsou následující: a) soukromá dùtka rektora, b) veøejná dùtka profesora pøed shromáždìnými posluchaèi jednotlivých tøíd aneb jednotlivých odborù uèebních, c) pohánìní pøed konferenci celého uèitelstva, d) propuštìní z ústavu, e) relegace ode všech ústavù vyuèovacích v øíši. V pøípadu d) podá se ihned zpráva k zemskému výboru, v pøípadì však e) zemským výborem k vládì.
Oberstlandmarschall: Wird dieses erste , Alinea unterstützt? Ich bitte die Herren, die es unterstützen, aufzustehen. — Nicht unterstützt. — Jetzt kommt der vertagende Antrag des Direktors Lumbe; ich werde ihn in Bezug auf das zweite Alinea zur Abstimmung bringen; da müssen wir das zweite Alinea zur Unterstützungsfrage bringen.
Landtagssekretär Schmidt liest: Den Studirenden bleibt es unbenommen, in einzelnen Klassen oder Unterrichtsgruppen Ehrengerichte unter dem Vorsitz eines selbstgewählten Professors auf Grundlage der jährlichen Wahl zu bilden. Der Zweck der Ehrengerichte ist vorkommenden Falls die Mißbilligung über das Benehmen einzelner Kollegen in förmlicher Weise auszusprechen oder ihre Entfernung von der Lehranstalt bei dem Lehrkörper zu beantragen. Ueber alle ertheilten Strafen mit Ausnahme der unter a) näher bezeichneten Rüge, sowie über die Aussprüche in den Ehrengerichten sollen Protokolle geführt und vom bezüglichen Beschuldigten mit unterfertigt werden. Diese Protokolle üben einen entscheidenden Einfluß auf die Bestimmung des Sittenkalküls, welcher in den Frequentations-, Prüfungs- und Abgangszeugnissen in Evidenz zu halten ist. Der Lehrkörper wird innerhalb dieser Bestimmung spezielle Disciplinar- und Hausordnungen zu erlassen haben.
Studujícím se nezapovídá v jednotlivých tøídách aneb odborech zaøizovati soudy èestné za pøedsednictvím sobì vyvoleného profesora ústavu a na základì volby každoroèní. Úèel tìchto soudù jest, aby, když toho potøeba káže, dùtklivì vyslovily hanu na jednotlivé kollegy, aneb èinily návrhy uèitelskému sboru na jejich propuštìní z ústavu. O všech jednotlivých trestech vyjímajíc dùtku pod a) naznaèenou, jak
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o všech výrocích soudu èestného, vedou se protokolly, jež se podpisuji dotyèným obvinìncem. Tyto máji rozhodný vliv na ustanoveni známky z mravù, ježto se uveøejni ve vysvìdèeních frekventaèních, zkušebních aneb v absolutoriích. Uèitelský sbor vydá v mezích tìch ustanovení, podrobné poøádky školního domu a káznì se týkající.
Oberstlandmarchall: Ich werde jetzt die Unterstützungsfrage stellen, wenn der Antrag hinreichend unterstützt ist, werde ich den Antrag des Dr. Lumbe zur Abstimmung bringen, welcher dahin geht, daß die Berathung über diesen Antrag vorläufig sistirt und erst bei der Schlußberathung des ganzen organischen Statuts wieder vorgenommen werden soll. Ich bitte die Herren, die den jetzt vorgelesenen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Hinreichend unterstützt.) Nun den Vertagungsantrag. —
Landtags-Sekretär Schmidt:.Antrag, daß das 2. Alinea des Antrags des Dr. Èupr am Schluß der Berathung über das organische Gesetz berathen werde.
Návrh, aby se porada a uzavøení 2. odstávce návrhu dra. Èupra odroèilo až na konci porady o statutu tomto.
Oberstlandmarschall: Bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben, — wird unterstützt. — Ich bitte die Herren, die für den Antrag sind, aufzustehen. (Zählt: 52) Minorität.
Nun muß ich den Antrag Èupr's selbst zur Abstimmung bringen, nachdem der Antrag: die Berathung zu verschieben, gefallen ist.
Ich bitte nun über das zweite Alinea des Antrages des Herrn Abg. Èupr abzustimmen, und diejenigen Herren, die für die Annahme des zweiten Alinea sind, aufzustehen. — Minorität. Also geben wir zu §. 18 über. — Ich bitte den §. 18 zu lesen.
Berichterstatter Görner lieft §.18: Der Lehrkörper als solcher hat die Disciplin der Studirenden zu überwachen und hat das Recht, in Uebertretungs-fällen gegen die Letzteren Disciplinarftrafen zu verhängen. Derselbe hat Gesuche der Studirenden in Angelegenheiten der Aufnahme oder von Prüfungen zu erledigen, oder höheren Orts einzubegleiten, die Vorschläge bezüglich der Befreiung von der Zahlung des Unterrichtsgeldes, der Ertheilung von Preisen und Prämien an den Landesausschuß zu erstatten und die jährlichen Preisaufgaben auszuschreiben.
Der Lehrkörper hat ferner über Antrag des Professors und vorbehaltlich der Bestätigung des Landes-ausschusses die Assistenten auf je 2 Jahre zu ernennen, mit den für eine Dozentur sich Meldenden die Habilitationsakte vorzunehmen, sowie bei Besetzung der Lehrkanzeln dem Landesausschusse Vorschläge zu machen.
Endlich hat der Lehrkörper in seinen Sitzungen seine Wahrnehmungen über den Fleiß und den wissenschaftlichen Fortschritt der Zöglinge zu Protokoll zu geben und alle jene Umstände in Berathung zu ziehen und darüber, wenn nöthig, auch an die vorgesetzten Behörden, jedoch nur durch den Landesausschuß Anträge zu stellen, wenn auch die Leistungen der Anstalt fördernd einzuwirken geeignet wären.
Sekretáø Schmidt ète: Sbor uèitelsky, co takový, má bdíti nad kázní studujících a jest oprávnìn, podrobiti je za pøestupky trestùm disciplinárním.
Dále má žádosti studujících v záležitostech pøijmutí neb zkoušek vyøíditi, neb k vyššímu místu je dopraviti, taktéž má uèiniti k zemsk. výboru návrhy stran osvobozeni od platu školního, jakož i stran udìlování cen a odmìn; taktéž má vypsati každoroènì úlohy cenné.
Uèitelsky sbor má dále k návrhu profesora, jehož se to tyká, právo jmenovati assistenty vždy na dva roky, ponechávaje ovšem potvrzení zemskému výboru; má s tìmi, kteøí se o docenturu hlásí, habilitaci provésti, jakož i pøi obsazování vyuèovacích míst zemskému výboru návrhy pøedkládati.
Koneènì má sbor uèitelsky v sezeních svých pozorování svá v pilnosti a vìdeckém pokroku posluchaèù do protokolu zanésti a veškeré okolnosti, jež by èinnosti ústavu prospìšny bytí mohly, v poradu vzíti a v nich, je-li toho tøeba, pøedstaveným úøadùm avšak jedinì prostøedkem zemsk. výboru návrhv èiniti.
Berichterstatter Görner: Mit dem Amendement des Herrn Prof. Sluherský habe ich mich bereits als einverstanden erklärt.
Bürgermeister Pštros: Dovoluji si ponavrhnout, aby se k prvnímu odstavci pøidalo po slo-vích "trestùm disciplinárním v mezích øádu disciplinárního od zemského výboru stvrzeného."
Ich beantrage, es soll im ersten Alinea nach den Worten "gegen die Letzteren Disciplinarstrafen zu verhängen", zugesetzt werden: "innerhalb der vom Landesausschusse genehmigten Disciplinarordnung", weil ich glaube, daß dadurch allen Wünschen vollkommen entsprochen wird; denn es heißt hier einfach "Disciplinarstrafen", wer aber die diesfällige Ordnung festzusetzen hat, ist nicht ausgedrückt, und ich erlaube mir mein Amendement dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen.
Prof. Skuherský: Ponìvadž se mnì návrh p. purkmistra lépe líbí nežli mùj, beru návrh svùj nazpìt.
Jelinek: Ercellenz, ich bitte ums Wort. Es hat neulich der Herr Regierungskommissär das Recht der Regierung gewahrt in Beziehung auf die Aufsicht, indem sich die hohe Regierung das Bestimmungsrecht des Rektors wahrte. Ich glaube, es dürfte in Ordnung sein, daß die Festsetzung der Disciplinarordnung für die Studirenden an höheren technischen Lehranstalten ebenso dem Einfluß der hohen Regierung nicht entzogen werde; wir haben im wesentlichen gleiche Bestimmungen über die Disciplin an der Technik, wie sie an der Universität existiren; ich halte es also nicht für zweckmäßig, eine ungleichartige Behandlung in dieser Angelegenheit eintreten zu lassen, und folglich, da Herr Skuherský sein Amen-bement zurückgezogen hat, wo nach dem Amendemet
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es beißen soll "Discivlinarstrafen nach Maßgabe der bestehenden Verordnungen", so erlaube ich mir dies Amendement als das meinige wieder aufzunehmen.
Prof. Herbst: Ich bitte ums Wort. Ich möchte mich auch dem Antrage anschließen, welcher früher vom Prof. Skuberský gestellt, und jetzt vom Prof. Jelinek wieder aufgenommmen wurde. Die Disciplinarordnung an einer höheren Lehranstalt, wie es die Technik ist, scheint mir offenbar Gegenstand der Gesetzgebung zu sein, und ist auch als solche in unseren Gesetzen anerkennt. Die Disciplinarordnung für die Universitäten, ebenfalls vom Jahre 1849, an welche sich auch, wie mir scheint, die für die hiesige technische Lehranstalt bestehende Disciplinarordnung anschließt, ist als förmliches Gesetz kundgemacht worden, und ich muß bekennen, sie ist auch ein ganz gutes Gesetz; sie hat sich vorzüglich bewährt. Im Laufe der 13 Jahre, seit welchen sie besteht, hat sich niemals ein Bedürfniß nach einer Abänderung oder Erweiterung derselben gezeigt. Sie hat vor allen den Vorzug, daß sie nicht zu kasuistisch ist, sondern dem Ambitrium, dem gerechten und billigen Ermessen der mit der Handhabung Beauftragten ein weites Feld offen läßt. Und so wie die mit der Handhabung Beauftragten, so haben auch jene, welche die Disciplinarordnung zunächst betrifft, nämlich die Studenten bisher keine Ursache gehabt, ein anderes Gesetz sich zu wünschen. Daraus geht aber hervor, daß die disciplinäre Behandlung der Studirenden an höheren Lehranstalten, seien sie Universitäten oder technische höhere Schulen, offenbar ein Gegenstand der Gesetzgebung sei. Ohne deshalb darauf einzugehen, wie ein solches Gesetz zu Stande kommen soll, scheint mir der Ausdruck vollkommen entsprechend, der vom Prof. Skuherský zuerst beantragt wurde und dem ich mich anschließe, um so mehr, weil in der That keine Veranlassung vorbanden ist, dießfalls vielleicht einen Konflikt herbeizuführen.
Wenn man den Landesausschuß einfach mit dem Entwürfe einer Disciplinarordnung beauftragen würde, so würde die Frage entstehen, ob nicht die Disciplinarordnung selbst nur im Wege der Gesetzgebung, wenn auch der Landesgesetzgebung, zu Stande kommen soll. Und ich muß diese Ansicht im vollen Maße theilen; denn auch an sich, abgesehen von der Bedeutung für die Studienanstalt als solche, enthält sie eine Strafgewalt und zwar eine mitunter sehr empfindliche Strafgewalt; eine Ausschließung von allen Lehranstalten z. B. kann doch offenbar nur durch Gesetze und nicht im administrativen Wege bestimmt werden.
Graf Leo Thun. Wenn ich vorhin den ersten Antrag des Prof. Skuherský unterstützt habe, so glaube ich mich doch jetzt wieder seiner Ansicht anschließen zu sollen, da mir der Antrag des Hrn. Bürgermeisters Pštroß zweckmäßiger erscheint. Es ist ein sonderbarer Zufall, wenn ,ch bei diesem An lasse dem Prof Herbst entgegentrete, da er der Disciplinarverordnung vom Jahre 1849 ein Kompliment gemacht hat. Mir scheint, daß doch nicht die Ansicht die vollkommen richtige sei, daß die disciplinäre Ordnung an einer Anstalt lediglich Sache der allgemeinen Staatsgesetzgebung sei. Ich glaube, jeder Autorität, welche berechtigt ist, eine Anstalt zu leiten, steht auch zu, einen gewissen Einfluß auf die Disciplinarvorschriften zu üben; wenn die technische Anstalt also der Leitung des Landesausschuffes untersteht, so glaube ich, daß nicht in Abrede gestellt werden könne, daß der Landesausschuß berechtigt sein muß, disciplinäre Vorschriften zu erlassen. Allerdings wird er bei der Erlassung auf die bestehenden Gesetze Rücksicht zu nehmen haben und es wird sich, wenn von ihm dergleichen Vorschriften erlassen werden, die Frage erheben können, in wie weit er diese Gesetze beachtet habe. Aber das ist doch unzweifelhaft, daß er innerhalb des Rahmens der jetzt bestehenden Disciplinarordnung nähere Vorschriften erlassen kann. Es ist z.B. bereits beiden frühern §§ die Frage von Ehren-Gerichten angeregt worden, welche ebenfalls Angelegenheiten der Disciplinarordnung sind, und man wird nicht in Abrede stellen können, daß es Sache des Landesausschusses sein werde, über deren Einfühlung zu verhandeln. Mir schien also der An trag des Abgeordneten Skuherský keineswegs so verstanden werden zu können, als ob durch den Hinweis auf die zu erlassende Disciplinarvorschiift die allgemein geltenden Gesetze, insofern sie strafrechtlicher Natur sind, derogirt werden könnten; aber es ist doch diese Bedeutung der Sache beizulegen, daß auf die weitere Entwickelung der Disciplinarvorschriften mittelst vom Landesausschusse zu erlassenden Anordnungen hingewiesen wird.
Bürgermeister Pštroß. Se. Erzell. Graf Thun hat zum Theil das erwähnt, was ich berühren wollte gegen den Antrag des Hrn. Prof. Herbst. Wenn ich das in meinem Amendement ausgelassen habe, "nach Maßgabe der bestehenden Gesetze", so geschah es aus dem Grunde, weil ich das als selbstverständlich gehalten habe, daß der hohe Landesausschuß, wenn ihm etwas zur Beschlußfassung übertragen wird, sich gewiß nur innerhalb der bestehenden Gesetze bewegen wird. Ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn es zur Beruhigung beitragen sollte, ich durchaus leine Einwendung zu erheben hätte, wenn zu meinem Amendement nach den Worten: "vom hohen Landesausschusse" noch eingeschloffen werde: "innerhalb der bestehenden Gesetze."
Prof. Jelinek. Erzellenz, ich erlaube mir gegen die Bemerkung des Hrn. Bürgerm. Pštroß zu erwiedern, daß er ja dadurch seinem Antrag gerade die Spitze abbreche; wenn er sagt: "innerhalb der . bestehenden Gesetze," so bleibt eigentlich nichts übrig, als daß zu den bestehenden Vorschriften etwas hinzugefügt oder etwas weggelassen werde; das ist doch eine Aenderung des bestehenden Gesetzes, es müßte also allerdings diese Sache der Schlußfassung der obersten Behörde unterzogen werden. Ich bemerke, baß in der bis jetzt bestehenden Disciplinarordnung für das technische Institut als Strafen vorkommen: "Wegweisung von der Lehranstalt auf ein Jahr, oder auf immer." jedoch ist in diesem Falle die Anzeige an den Unterrichtsminister zu erstatten; oder
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die Wegweisung von sämmtlichen technischen Lehr-anstalten. Ueber diesen letztern Punkt kann der Lehrkörper des Institutes gar nicht selbstständig beschließen, fondern er muß den Antrag an das Unterrichts-ministerium oder an das Staatsministerium stellen. Ich glaube, wir sind in dieser Sache gar nicht kompetent, diese Verordnungen durch ein einfaches Landes-gesetzt aufzuheben.
Herbst: Ich muß auch auf der Ansicht, die früher hier ausgesprochen wurde, beharren, und kann nicht umhin zu bemerken, daß ich unmittelbar bei der Handhabung der Disciplin-Ordnung vom Jahre 1849 durch viele Jahre betheiligt war und mitunter unter sehr schwierigen Verhältnissen. Und ich kann weiter nicht umhin, mein Kompliment, welches jener Ordnung gemacht wurde, aufrecht zu erhalten. Denn es ist etwas ganz anderes, wenn man eine Sache anzuwenden berufen ist, als wenn man sie in höchster Instanz erst beurtheilt. — Wenn der Beisatz gemacht wird "innerhalb der bestehenden Gesetze eine Disciplinarvorschrift zu erlassen," so ist damit der Sache nicht nur die Spitze abgebrochen, sondern es bleibt von ihr überhaupt gar nichts übrig. — Denn das ist dann die Sache des Lehrkörpers, nicht des Landesausschusses. Es ist die Sache jenes, der die Disciplinar-Gewalt übt, die speziellen Disciplinar-Vorschriften zu erlassen und nur der Lehrkörper ist berufen und berechtigt, die Disciplinar-Ordnung zu handhaben. Auch halte ich den Lehrkörper mit seinem Rektor für viel geeigneter dazu, als den Landesausschuß. Denn, meine Herren, um eine Disciplinar-Vorschrift zu handhaben, muß man mit den Studenten leben und ein Herz für sie haben; man muß nicht allgemeine legislative Vorschriften erlassen, — und sonach halte ich es für das allerbeste, daß die Disciplinarordnung in die Hand des Lehrkörpers selbst gelegt werde und dem Lehrkörper anheim gegeben werde, die näheren Bestim-mungen über die Disciplin zu erlassen, nicht aber dem Landesausschuffe.
Es bleibt nur die Alternative übrig: man meint entweder solche Vorschriften, welche über die bestehenden Gesetze hinausgehen und in deren Rahmen nicht mehr passen; dazu ist der Landesausschuß nicht berechtigt, weil er keine gesetzgebende Gewalt hat; — oder man meint die nähere Ausführung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, und das fällt in die Exekutive, und damit, mit der Exekutive sind in dem gegebenen Falle die Professoren oder der Lehrkörper und der Rektor selbst betraut; darein soll sich meines Erachtens auch der Landesausschuß nicht mischen; — sonst würde in das Institut das bureau-fratische Element hinein gebracht; — und wenn dieses überall schlecht ist, so ist es gegenüber den Studenten am allerwenigsten am Platze. Und aus diesem Gesichtspunkte würde ich glauben, es soll der Lehrkörper selbst die Disciplin üben, der Landesausschuß aber hat damit nichts zu thun. (Bravo links. — Rufe: Schluß!)
Oberstlandmarschall: Graf Leo Thun und Herr Direktor Lumbe haben sich um das Wort gemeldet. Der Schluß der Debatte ist aber begehrt und so muß ich darüber abstimmen lassen.
Ich bitte also jene Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, aufzustehen. (Wird angenommen.)
Nun habe ich das Haus zu befragen, ob es einverstanden ist, daß den beiden sich früher angemeldeten Herren Rednern das Wort ertheilt werde.
Rufe: Ja, Ja.
Oberstlandmarschall: Also ich bitte Herrn Grafen Thun, das Wort ergreifen zu wollen.
Graf Leo Thun: Ich theile vollkommen die Ansicht, die der Herr Professor Herbst für die zweckmäßigste hält, nämlich in Disciplinarsachen dem Lehrkörper möglichst freien Spielraum zu lassen. Aber mir scheint, hier handelt es sich nicht um die Ausführung dieser Disciplin und deren Handhabung, sondern um die Frage der Erlassung von Disciplinarvorschriften. Diese Vorschriften werden innerhalb der bestehenden Gesetze gewiß am zweckmäßigsten vom Lehrkörper ausgehen und angeregt werden. Allein das Statut dann und darf nicht so gestellt werden, daß dem Lehrkörper die Berechtigung gegeben werde, statutarische Bestimmungen im Institute zu treffen. Diese werden doch nur von jener Autorität ausgehen können, welche als die leitende gesetzlich aufgestellt ist. Und das ist im vorliegenden Falle meines Erachtens der Landesausschuß.
Aus diesem Grunde also, glaube ich, möge dem Landesausschusse allerdings die Berechtigung eingeräumt werden, die statutarische Entwickelung der Disciplinarvorschrift zu erlassen, bin aber vollkommen einverftanden damit, daß der Landesausschuß nicht bureaufratisch vorgehen solle. Er wird nicht anders vorgehen sollen, als über Vorschlag des Lehrkörpers; er wird die Initiative des Lehrkörpers zu benützen haben.
Oberstlandmarschall: Herr Direktor Lumbe.
Direktor Lumbe: Ich kann mich nur dem Antrage des Herrn Vorredners Prof. Herbst anschließen; denn auch an unserer Lehranstalt, wie ich mich auf das Zeugniß meiner Herren Kollegen berufen kann, haben die gesetzlich bestehenden Disciplinarvorschriften, welche wir bisher veranlasst haben, vollkommen hingereicht, um die Disciplin aufrecht zu erhalten, und es ist wiederholt schon darauf hingewiesen worden, daß sie Bestimmungen enthalten, welche sich auf das ganze Reich beziehen, namentlich die Ausschließung von allen technischen Lehranstalten, welche der hohe Landtag selbst nicht zu erlassen im Stande wäre; es muß jedenfalls die hohe Regierung damit einverstanden sein und ihre Zustimmung dazu geben. Was die zweite Entwickelung anbelangt, nämlich die Ausführung einerseits und anderseits auch, ich möchte sagen, ein gewisses Hausrecht, das der Landesausschuß und der Lehrkörper ausüben, das, glaube ich, dann immer nur Gegenstand des Lehrkörpers sein und die Beschlüsse, welche der Lehrkörper zu fassen berechtigt ist, werden ja jedesmal dem Landesausschusse durch das Protokoll der Sitzung mitgetheilt; sollte also etwas vorkommen, was ihm auffällt, so kann er als oberste Behörde noch immer
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seine Vorkehrungen treffen und sich mit dem Lehrkörper ins Einvernehmen setzen. Ich habe vorzüglich den Fall der Ehrengerichte, welche der Abg. Herr Prof. Èupr vorgeschlagen hat, im Auge; diese Ehrengerichte scheinen mir wirklich ein Institut zu sein. welches dem Zwecke der besseren Handhabung der Disciplin, die an der technischen Lehranstalt beson-ders schwierig ist (Heiterkeit im Centrum), vollkommen entsprechen dürfte. Es handelt sich darum, den besseren Geist der Studirenden zu beleben und namentlich auf ihr Ehrgefühl zu wirken und dies würde durch diese Ehrengerichte ausgeführt werden. Nun, das wäre eine Einrichtung, welche der Lehrkörper selbst treffen könnte, und der hohe Landesausschuß wird gewiß keinen Anstand nehmen, dazu seine Zustimmung zu geben, wenn er von der Einführung erfährt. Ich glaube, daß es zweckmäßig wäre, beim Antrage des Abg. Herrn Prof. Herbst zu bleiben.
Oberstlandmarschall: Bitte, Herr Berichterstatter!
Berichterstatter Dr. Görner: Ich habe bereits im Eingange der Debatte mich dem Antrage des Herrn Prof. Skuherský angeschlossen, und daher ihn zum Antrage des Berichterstatters und somit des Lan-desausschusses gemacht. — Ich habe in der ganzen Debatte keine Gründe gefunden, welche mich bestimmt hätten, gegenwärtig anderer Meinung zu sein. Wenn Se. Ercellenz der Herr Graf Leo Thun anführt, daß es sich hier nicht um die Ausübung dieser Disciplinargewalt, sondern um die Vorschriften darüber handelt, so bin ich der Meinung, daß da nicht der Landesausschuß das Statut mach, konsequenter Weise die ganze Angelegenheit dem hohen Landtage vorbehalten bleiben müßte, niemals konnte dieses aber dem Landesausschusse überlassen werden. Es scheint mir aber viel zweckmäßiger, wenn schon in dieser Beziehung allgemeinere Vorschriften bestehen, für welche ich mich auch vorhinein erklärt habe, daß innerhalb dieser allgemeinen Vorschriften dem Lehrkörper die freie Disposition gestattet werde. — Dem Landesausschuß bleibt ja immer noch die Oberaufsicht vorbehalten, wenn diese Gesetze verletzt werden — daher empfehle ich dieses Amendement der Annahme des hohen Hauses.
Oberstlandmarschall: Nachdem der Herr Berichterstatter dem Amendement sich angeschlossen und es zu seinem Antrag gemacht hat — so bildet das Amendement des Herrn Prof. Skuherský, welches von diesem zurückgenommen wurde — von einem andern Abgeordneten aufgenommen — einen inte-grirenden Bestandtheil des Paragrafs. — Es handelt sich also nur um einen Abänderungsantrag, nämlich um den des Herrn Abg. Pšlroß, den ich zur Vorlesung und Unterstützung und Abstimmung bringen werde.
Landtagssekretär Schmidt lieft: Im ersten Absatze ist nach dem Worte "Disciplinarstrafen" einzuschalten — "nach Maßgabe der vom Landesausschusse innerhalb der dießfalls bestehenden Gesetze genehmigten Disciplinarordnung."
V 1. odstavci §. 18. má se po slovech, — trestu disciplinárního — pøidat — dle øádu disciplinárního od zemského výboru v mezích stávajících zákonù pøijmutích.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Er ist unterstützt.
Ich werde also die Abstimmung vornehmen.—
Ich bitte diejenigen Herren, die für das Amendement sind, aufzustehen. (Zählt.) Achtundsechzig.
Ich werde die Gegenprobe machen.
Ich bitte diejenigen Herren, die gegen das Amendement sind, aufzustehen. (Zählt...)
Das Amendement ist verworfen.
Dr. Görner: Ich werde mir jetzt erlauben den §. zu lesen mit dem Amendement. (Lieft:) "Der Lehrkörper als solcher bat die Disciplin der Studirenden zu überwachen, innerhalb der bestehenden Gesetze und hat das Recht in Uebertretungsfällen gegen die letzteren die Disciplinarstrafen zu verhängen"... u. s. w., wie es im 3. weiter lautet.
Sekretáø Schmidt ète: Sbor uèitelský co takový má bdít nad kázní studujících v mezích stávajících zákonù a jest oprávnìn atd. jak v paragrafu . . .
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für die Annahme des §. 18 sind, wie er jetzt vorgelesen wurde und wie er in der Vorlage in den drei Alineas lautet, die Hände aufzuheben. (Angenommen.)
Dr. Görner lieft:
§. 19. Rechte und Pflichten des Rektors.
Der Rektor führt den Vorsitz bei den regelmäßigen Sitzungen, er unterfertigt die Zeugnisse, Absolutionen, so wie alle ämtlichen Eingaben, er beruft die Mitglieder des Lehrkörpers zu außerordentlichen Sitzungen, sorgt für die Ausführung der, vom Lehrkörper gefaßten Beschlüsse und repräsentirt die Lehranstalt nach Außen.
Der Rektor hat das Recht, Beschlüsse des Lehrkörpers zu siftiren, jedoch muß er das in derselben Sitzung, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, erklären, welche Erklärung sammt dem Majoritätsbeschlusse durch das Protokoll höheren Orts vorzulegen ist.
Jede schriftliche Eingabe des Rektors muß in einer Sitzungen des Lehrkörpers vorgelegt und von dem Rektor und dem rangältesten ordentlichen Professor unterfertigt werden. Gegenstände untergeordneter Art erledigt der Rektor selbstständig, berichtet aber darüber in der nächsten Sitzung unter Vorlage des Gestionsprotokolls.
In Verhinderungs- oder Erkrankungsfällen vertritt den Rektor derjenige Professor, welcher im vorhergehenden Jahre diese Würde bekleidete; im ersten Jahre der älteste ordentliche Professor.
Sekretáø Schmidt ète:
Rektor pøedsedá v pravidelných zasedáních uèitelského sboru, povolává èleny jeho k mimoøádným schùzím, podpisuje vysvìdèeni, absolutoria jakož i veškerá podání sboru uèitelského,
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pøihlíží k tomu, aby usnesení sboru se provedla, a zastupuje ústav v pomìrech zevnitøních.
Rektoru pøísluší právo zamítnouti rozhodnutí uèitelského sboru, musí to však oznámiti v tomtéž sezení, v kterémž rozhodnutí to se stalo, a toto oznámení spolu s usnešením vìtšiny spùsobem protokolu vyššímu místu pøedložiti.
Každé písemné podání rektorovo musí se pøedložiti pøi sedìni uèitelskému sboru a musí podepsáno býti od rektora, pak od øádného pro iesora dle stupnì nejstaršího. Pøedmìty podøízenìjšího druhu vyøizuje rektor sám, podá však o tom v nejbližším sedìni zprávu, pøedkládaje zároveò jednací protokol.
Onemocní-li rektor neb nemùželi pro jinou pøíèinu úøadovati, zastupuje jej profesor, jenž v pøedešlém roce tuto dùstojnost zastával, v 1. roce nejstarší øádný profesor.
Oberstlandmarschall: Wenn niemand das Wort ergreift, so bitte ich die Herren, die für diesen §. sind, die Hand aufzuheben. — (Majorität.)
Prof. Skuherský: Ich werde um's Wort bitten. — Nachdem ich glaube, daß mein Antrag nur zu einer zeitraubenden Debatte Anlaß geben würde, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß in diesem organischen Statut die Bestimmung aufgenommen werde, welche meiner Ansicht nach und ich glaube nach der Ansicht eines jeden Fachmannes — eine nothwendige Konsequenz des Fachschulsystems sein muß, für welche sich das hohe Haus bereits entschieden hat; nämlich die Bestimmung: daß jede Fachabtheilung ihren eigenen Vorstand habe, der vom Lehrkörper gewählt wird, und welcher mit allen an einer oder der anderen Fachabtheilung wirkenden Lehrern in steter Wechselbeziehung bleibt und auch diese wirkenden Lehrer nöthigen Falles zur Berathung zusammenrufen könne, zur speziellen Konferenz. — Diese Einrichtung hat bereits an allen besseren Instituten des Auslandes Platz gegriffen, sogar auf einem Institute in Oesterreich, dem Steiermärkischen Johanneum in Gratz. — Es können in dieser speziellen Konferenz solche Angelegenheiten berathen werden, welche untergeordneter Natur sind, und die gerade nur eine Fachabtheilung betreffen, ohne für andere Fachabcheilungen von Interesse zu sein; es können selbst Anträge vorberathen werden für den Lehrkörper. Es würde daher die spezielle Konferenz mehr ein berathender Körper sein. In wiefern auch so eine spezielle Konferenz Beschlüsse fassen sollte, würde meiner Ansicht nach durch eine besondere Instruktion zu regeln sein. Diese Fachschul-Vorstände weiden z. B. am Polytechnikum in Zürich durch den Lehrkörper auf 2 Jahre gewählt, von dem schweizerischen Ministerium des Unterrichtes bestätiget; in Karlsruhe vom Lehrkörper auf 10 Jahre gewählt und auf bestimmte Zeit bestätigt; in Stuttgart auf ein Jahr und vom Könige bestätigt. — In dem Organisirungsplane des steiermärker Johanneums in Gratz ist der Antrag gestellt, der vom Staatsministerium genehmigt wurde, daß ein solcher Fachschul vorstand auf 3 Jahre gewählt und vom Landesausschusse bestätiget wird. Dabei will ich zur Beruhigung von einigen Herren erwähnen, daß der Kostenpunkt um seinen Kreuzer erhöht wird, indem es eigentlich nur die Pflicht des ordentlichen Professors ist, diese Stelle anzunehmen. Ich erlaube mir daher dem hohen Hause folgenden Antrag als §. 20 vorzuschlagen: "Die Vorstände der Fachabtheilungen und Wirkungskreis derselben: Jede der 4 Fachabtheilungen hat einen besonderen Vorstand, welcher aus der Mitte der an der betreffenden Fachabtheilung wirkenden ordentlichen Professoren, vom Lehrkörper alljährlich gewählt und vom Landesausschusse be-stätiget werden. — Der Vorstand einer Fachabthei-lung hat mit sämmtlichen an seiner Fachabtheilung wirkenden Lehrern in steter Wechselbeziehung zu bleiben, und kann dieser erforderlichen Falles und zu einer gemeinschaftlichen Berathung eine spezielle Konferenz versammeln. — Das Nähere über die Obliegenheiten und den Wirkungskreis dieser Vorstände und der Spezialkonferenzen werden durch besondere Instruktionen bestimmt.
§. 20. Pøednosty odborù vyuèovacích a jich pùsobnost. Každý ze stávajících 4 odborù vyuèovacích má zvláštního pøednostu, který ze støedu profesorù øádných v tomtéž odboru vyuèovacích, od sboru uèitelského se voli a výborem zemským potvrdí. Pøednosta odboru vyuèovacího má v vzájemném spojení býti s veškerými uèiteli odboru svého, kteréž, je-li toho potøeba, také k spoleèné poradì svolati mùže. Povinnost a pùsobnost tìch pøednostù a porad v odborech ustanoví se podrobnì dle zvláštních instrukcí.
Prof. Jelínek: Ich erlaube mir diesen Antrag der Annahme des hohen Hauses zu empfehlen. Wie Prof. Skuherský dies erwähnt hat, besteht eine ähnliche Einrichtung an den ausgezeichnetsten Instituten des Auslandes. Ich möchte zur Unterstützung nur noch hinzufügen, daß nach der angenommenen Be-stimmung der Lehrkörper des Instituts aus ziemlich vielen Personen bestehe.
Ein großer Körper bewegt sich ziemlich schwerfällig. Es ist zweckmäßig, daß bei den Fragen, die eine Fachabtheilung insbesondere betreffen, diese Fach-abtheilung eine besondere Berathung pflege, um so mehr, als die Lehrgegenstände, die am technischen Institute gelehrt werden, doch verschiedener Natur sind. Die Fragen, die den Chemiker interessiren, sind ganz verschiedener Natur als jene, die z. B. den Mechaniker oder Mathematiker interessiren, und auch diese Disciplin wird durch solche Fachvorstände wesentlich erleichtert. Aus allen diesen Gründen empfehle ich den Antrag der Annahme der hohen Versammlung.
Berichterstatter Görner: Ich muß mich diesem Antrage ebenfalls anschließen, weil er sehr zweckmäßig erscheint. Nur erlaube ich mir eine kleine Abänderung. Es heißt hier nämlich: "der Vorstand jeder Fachabtheilung, welcher aus der Mitte u. s. w."
Wenn es da heißt, der Vorstand wirb aus der
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Mitte der ordentlichen Professoren gewählt, dann bin ich ganz einverstanden; (Skuherský ruft: Ja wohl!) aber Fachabcheilungen umfassen auch außerordentliche Professoren und honorirte Dozenten (Skuherský: Ja wohl!)
Berichterstatter Görner: Dann bin ich voll. kommen damit einverstanden.
Oberstlandmarschall: Nachdem niemand das Wort ergreift, werde ich die Unterstützungsfrage stellen, und bitte jene Herren, die den eben besprochenen Antrag des Prof. Skuherský) unterstützen, die Hand zu erheben — (wird unterstützt). Wünscht die Versammlung, daß ich ihn noch einmal vorlese? — (Rufe: Nein 1) So werde ich zur Abstimmung schreiten und bitte jene Herren, die für die Annahme dieses formulirten Antrages sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)
Berichterstatter Görner (lieft): §.20 jetzt 21. Oekonomische Leitung.
"Die ökonomische Leitung besorgt ein Institutsverwalter, welcher vom Landesausschusse ernannt wird, und dessen' Gehalt und Dienstesverrichtung durch eine besondere Instruktion vom Landesausschusse geregelt wird."
Hier ist ein Amendement vorliegend vom Hof-rath Taschet, daß im 8- 20 der Zusatz beigefügt werde: "zur Festsetzung der Gehalte ist jedoch die Zustimmung des Landtages nothwendig."
Nachdem der Landesausschuß ebenfalls nicht der Meinung war, daß er selbst die Gehalte bestimme, sondern daß sie jährlich durch das Präliminare festgestellt werden, so fällt die Intention des Landesausschusses mit diesem Antrage zusammen, und ich mache ihn daher zu dem meinigen.
Landtagssekretär Schmidt lieft den Antrag,... "k ustanovenl platù je potøební schválení snìmu."
Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)
Berichterstatter Görner (lieft): §.21 jetzt 22.
Rang der Professoren:
Die Professoren des polytechnischen Institutes haben den Rang von Universitätsprofessoren in der Art, daß dort, wo sie mit diesen zusammentreffen, sowie auch bei allfälligen Uebelsetzungen, das relative Dienstalter entscheidet. In corpore folgt der technische Lehrkörper unmittelbar jenem der Philosophischen Fakultät, und geht jenem der Oberrealschulen und Obergymnasien vor.
Landtagssekretär Schmidt: §. 22. Hodnost profesorù.
Profesoøi polytechnického ústava mají hodnost universitních, a sice rozhoduje tam, kde se s nimi setkávají, jakož i v pøípadech pøesazování pomìrné stáøí ve službì.
Co sbor následuje polytechnický sbor uèitelský bezprostøednì po sboru profesorù filosofické fakulty, a má pøednost pøed sbory vyšších gymnasií a vyšších reálních škol.
Oberstlandmarschall: Herr Graf Thun hat das Wort.
Graf Leo Thun: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen: Das hohe Haus wolle beschließen, der §. 21 werde aus dem Entwurfe des Statutes ausgeschieden, der Landesausschuß jedoch beauftrag, die geeigneten Schritte zu thun, damit den Professoren des reorganisirten Institutes der ihnen gebührende Rang im Sinne des obigen §. gesichert werde.
Der hohe Landtag wolle hieraus entnehmen, baß ich keineswegs etwas gegen die meritorischen Bestimmungen dieses §. einzuwenden habe. Ich glaube nur, daß sich darüber Zweifel aufwerfen ließen, ob das organische Statut oder vielmehr dessen verfassungsmäßige Behandlung der geeignete Weg sei, um diesen Bestimmungen die gesetzliche Geltung zu verschaffen, weil es disputabel sein kann, ob überhaupt der Rang der Professoren, welcher nicht nur mit Beziehung auf die Professoren anderer Anstalten in Böhmen, sondern in der ganzen Monarchie setzgestellt werden soll, durch ein Landesgesetz geregelt werden könne. Ich besorge also, daß dieser §. der weiteren Behandlung des Statutes Schwierigleiten bieten könnte, und halte es daher für zweckmäßiger, baß die Verhandlung über diesen Gegenstand von dem Landesausschusse in abgesondertem Wege gepflogen werde.
Prof. Sluherský: Ich muß den Antrag Seiner Ercellenz vollständig unterstützen, und zwar glaube ich, daß nicht der Rang festgesetzt werben oll, weil überhaupt der Rang von dem abhängt, was einer kann und leistet. (Unruhe links.)
Oberstlandmarschall (läutet).
Dr. Görner: Meine Herren! Ich glaube, daß es ziemlich gleichgiltig ist, ob dies im Statut gerade gesagt oder nicht separat ausgeführt wird. Ich glaube aber, wenn das Statut vollständig sein soll, gehört auch dieses in dasselbe und was die allgemeine Geltung anbelangt, so ist, wenn Se. Majestät es sanktionirt haben wird, dasselbe für das ganze Land giltig und doch hauptsächlich für unser Land. Wenn Herr Prof. Skuherský meint, daß sich der Rang nach dem Wissen richtet, dann müßte man die einzelnen Fakultäten der Universität auch scheiden. Wie dies aber gehen dürfte, ist schwer zu sagen; daher verharre ich bei dem Antrage des Landesausschusses. (Bravo links.)
Freiherr v. Kellersberg: Ich möchte auch vom Standpunkte der Regierung den Antrag Sr. Ercellenz des Grafen Leo Thun unterstützen. Ich fürchte, es könnte, nach dem wie der §. hier im Statut aufgenommen ist, der Zweifel entstehen, ob dieß im Wege der Landesgesetzgebung normirt werden kann, denn es ist da nicht bloß die Rede von den Professoren der Polytechnik. sondern auch von den Rangverhältnissen der Universitätsprofessoren, in dem in dem Absatze, "sowie auch bei allfälligen Uebersetzungen das relative Dienstalter entscheidet," jedenfalls nicht nur die Professoren der Polytechnik, sondern auch die der Universität betheiligt sind. Was den letzten Absaß betrifft, so scheint die Rangordnung sich auf die feierlichen Auf-üae beziehen zu sollen. Da nun dürfte der Zweifel
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vorkommen, ob das nicht Sache der Exekutive ist Visher hat die Bestimmung des Ranges der Behörden und Korporationen der Lehranstalten bei feierlichen Aufzügen der exekutiven Behörde zuge-standen. So haben wir erst in diesem Jahre Fäll gehabt, wo ich in der Lage war, die Platze zu be-stimmen, die der hohe Landtag und der Landes ausschuß bei feierlichen Aufzügen in der Kirche ein zunehmen haben. Ich habe darüber — wie natür-lich — sonst den Herrn Oberstlandmarschall gefrag, und wir sind in unserer Ansicht übereingekommen aber es wurde der Rang von mir aus sirirt. Ich glaube daher wirklich, daß es vorsichtigt ist, um Schwierigkeiten zu vermeiden, nach dem Antrage Sr. Ercellenz des Grafen Leo Thun diesen §. auszu-lassen, und im Sinne des Antrages den Landesausschuß zu beauftragen, die geeigneten Schritte zu thun, daß in dem Sinne dieser Anordnung (§. 21) der Rang der Professoren des polytechnischen Institutes durch die Regierung bestimmt werde.
Oberstlandmarschall: Ich werde, nachden Niemand das Wort ergreift, zur Abstimmung schreiten. Ich werde den Antrag des Grafen Leo Thun nachdem er ein ablehnender ist, da er darauf hingeht den §. zu streichen, nicht zur Abstimmung bringen ich wenigstens muß ihn als einen Ablehnenden be-trachten, ich bitte ihn zu lesen.
Landtagssekretär Schmidt (lieft): Der hohe Landtag wolle beschließen: §. 21 werde aus dem organischen Statut ausgeschieden; der Landesausschuß jedoch beauftragt, die geeigneten Schritte zu thun, damit den Professoren des reorganisirten Institutes der ihnen gebührende Rang im Sinne des obigen §. gesichert werde.
Oberstlandmarschall: Dieser Antrag ist ein ablehnender und er dann nur in der Art und Weise zur Abstimmung gebracht werden, daß man über den Antrag abstimme. Und wenn über diesen Antrag Niemand stimmen wird, so wird er selbstverständlich ausgeschieden, und dann wird erst der 2. Theil des Antrages zur Berathung kommen: was soll dann geschehen.?
Clam-Martinitz: Ich erlaube mir nur, auf einen Präzedenzfall aufmerksam zu machen. Es ist in der vorigen, Sitzung über den Antrag des Hrn. Abgeordneten Èupr zur Abstimmung geschritten worden, welcher auch auf die Absehung eines Alineas ging.
Oberstlandmarschall: Ja, eines Alineas!
Clam-Martinitz: Ja, man kann hier eben das machen, was man mit einem Alinea macht, das ist dasselbe, wie wenn man auch Alineas zur Abstimmung bringt. Wenn der Antrag Èupr's angenommen wird, so soll geschäftsordnungsmäßig der Abanderungsantrag zur Abstimmung kommen. Nur solche Anträge, welche auf Absehung eines Ganzen sich beziehen, z. B. eines ganzen Gesetzentwurfes, können nicht abgestimmt werden, denn da dürfte die Abstimmung sehr schwer werden, wenn man sich zu ängstlich auf die Ausschließung von solchen An trägen halten sollte.
Graf Leo Thun: Ich glaube, daß nach demWortlaute jenes §., wenn ich mich recht erinnere, nur "lediglich ablehnende Anträge" nicht zur Abstimmung kommen. Nachdem aber mein Antrag ein nicht lediglich ablehnender ist, sondern dahin geht. daß die meritorischen Bestimmungen des §. nur in einer anderen Form beschlossen' werden sollen, so glaube ich, daß er allerdings nicht nach jenem §. der Geschäftsordnung behandelt werden kann.
Oberstlandmarschall: Ich muß ihn als einen solchen betrachten. Einzelne Alineas zu streichen ist ja zulässig, denn sonst dürfte am Ende kein Amendement überhaupt gestellt werden. Das Amendement besteht ja darin, daß einzelne Alineas geändert, weggelassen u. s. w. werden. Ich glaube, baß liegt nur in der Macht der Versammlung, jeden ablehnenden Antrag dadurch zum Beschluß zu erheben, daß sie den ursprünglichen Antrag nicht annimmt; und ich kann nach meiner Ansicht nach der Geschäftsordnung nur so vergehen.
Jelinek: Vielleicht dürfte der Intention Sr. Ercellenz des Hrn. Grafen Thun Genüge geleistet werden, wenn sein Antrag erst beim §. 25, also beim Schluß des §. zur Abstimmung kommt, wo der Landesausschuß mit der Durchführung dieses Statuts beauftragt wird. Dabei könnte allenfalls auch der Antrag ertheilt werden, sich bei der Regierung zu verwenden mit der Bitte, um die Feststellung eines gesetzlichen Ranges der Professoren des technischen Instituts, und ich möchte noch auf einen andern Punkt aufmersam machen. — Wir haben uns bereits einer kleinen Unterlassungssünde schuldig gemacht. — Es wird nothwendig sein den Zeugnissen, die von der neuorganisirten Anstalt ausgefertigt werden, die Eigenschaft der Staatsgiltigkeit, die sie bisher besessen haben, auch fernerhin zu wahren, und dieß dürfte ebenfalls in diesem Schluß-§. mit hineingenommen werden.
Oberstlandmarschall: Ich werde den §., wie er hier in dem Statut ist, zur Abstimmung bringen, und bitte jene Herren, welche die Ablehnung desselben wünschen, dagegen zu stimmen. Ich bitte also jene Herren, welche für diesen §. sind, die Hand aufzuheben. (Minorität.) Er ist also abgelehnt. — Nun können wir den Zusatzantrag. Sr. Ercellenz des Hrn. Grafen Leo Thun zur Abstimmung bringen, der nämlich lautet:
Landtagssekretär Schmidt (liest): Damit der Landesausschuß die geeigneten Schritte thue, daß den Professoren des reorganisirten Instituts der ihnen gebührende Rang im Sinne des obigen §. gesichert werde.
Slavný snìm raèiž uzavøíti, by zemskému výboru bylo naøízeno, aby uèinil pøimìøená opatøení, by profesorùm reorganizovaného ústavu, hodnost jim pøislušící ve smyslu døívìjšího §. pojištìna byla.
Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben. (Wird annommen.)
Dr. Görner (liest:) §. 22 jetzt 23. (Rufe: Nein, 22.)
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Oberstlandmarschall: Ja, jetzt §. 22., die §§-Zahl kommt nun wieder in die Ordnung. —
Dr. Görner (lieft): Das Verhältniß des polytechnischen Institutes zum Landesausschusse.
Das polytechnische Institut des Königreiches Böhmen, welches aus dem Landesfonde unterhalten wird, untersteht unmittelbar dem Landesausschusse des Königreiches.
Insbesondere aber hat der Landesausschuß das Recht der Bestätigung des vom Lehrkörper erwählten Rektors, sowie der Ernennung des Institutsverwalters, der Ernennung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren unter Vorbehalt der Bestätigung Sr. Majestät, der Zulassung und Ernennung der Dozenten, Lehrer und Beamten, der Werkmeister und der niederen Diener des Institutes, der Bestätigung der vom Lehrkörper gewählten Assistenten, der Befreiung vom Unterrichtsgelde; Preise und Prämien; der obersten Entscheidung in allen Angelegenheiten administrativer und ökonomischer Natur, endlich der Einsichtsnahme in die Leistungen des Instituts und der Ergreifung aller jener Maßregeln, welche geeignet sind, das Gedeihen und den ebrenvollen Ruf des Instituts zu befördern.
Tajemník z. s. Schmidt: §. 22. Pomìr polytechnického ústavu k zemskému výboru.
Potytechnicky ústav království Èeského, jenž se ze zemského fondu vydržuje, podléhá bezprostøednì král. zemskému výboru. Zvláštì oprávnìn jest zemský výbor k potvrzení rektora od sboru uèitelského zvoleného, pak k jmenování správce ústavu, k jmenováni øádných, i mimoøádných profesorù, ponechávaje jich stvrzení J. Velièenstvu, k pøipuštìni a jmenování docentu, uèitelù a úøedníkù, strojmistra a nižších sluhù ústavu, k potvrzení assistentù od uèitelského sboru zvolených, k sproštìní od školního platu, cen a odmìn, k nejvyššímu rozhodování u veškerých administrativních i hospodáøských záležitostech, koneènì k dohlídce na èinnost ústavu a k uchopení se veškerých prostøedkù smìøujících k tomu, aby blaho a èestné jméno ústavu se, šíøilo.
Dr. Èupr: Ich bitte ums Wort. — Ich habe in dem vorliegenden Entwurfe ursprünglich nirgends eine Beziehung zum Landtage selbst gefunden und das war, meine Herren, der eine Gegenstand, über den ich bei der Generaldebatte sprechen wollte. Seit-her haben mehrere der Hrn. Redner diesen Gegenstand hervorgehoben und in näherer Beleuchtung begrün-det; ich glaube daher auf die weitere Erörterung nicht eingehen zu müssen und bemerke bloß, daß ich glaube, daß der hohe Landtag sich ebenfalls um das fernere Schicksal einer Landesanstalt interessire, zumal sie mit Fächern und Disciplinen zu thun hat, die mit dem öffentlichen Leben im innigen Zusammenhange stehen, mit jenem öffentlichen Leben, um das wir uns alle interessiren. — Ich erlaube mir sonach den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen, am Schlusse des §. 22 sollen die Worte beigefügt werden: der Landesausschuß hat diesfalls jährlich einen Bericht dem Landtage vorzulegen.
Slavný snìm raèiž uzavøíti: "zemský výbor má každoroène podati o vìci té zprávu snìmu zemskému."
Oberftlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Ich bitte, Herr Direktor Lumbe.
Direktor Lumbe: In dem 2. Alinea des §. (Rufe: laut, nahlas) ist die Anordnung enthalten, daß die Professoren vom Landesausschusse ernannt und von Seiner Majestät bestätigt werden; dieser Antrag ist von der jetzt bestehenden Art und Weise, wie die Professoren ihr Amt erlangen, wesentlich verschieden, denn früher wurde ein Vorschlag verfaßt, welcher dann Seiner Majestät zur Ernennung vorgelegt wurde. Ich glaube, daß nach den bestehenden Gesetzen, die jetzt gehandhabt werden, dieser 8. eine wesentliche Aenderung, ich möchte sagen, im Rechte der Krone ist, und ich würde unbedingt dafür einstehen, daß die Professoren von Sr. Majestät ernannt, vom Landesausschusse aber der Vorschlag gemacht werde.
Ich enthalte mich einer nähern Begründung, weil ich glaube, daß, wenn dieses Institut wesentlich Gutes fördern soll, es selbstverständlich ist. —
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Dr. Rieger haben das Wort gewünscht?
Dr. Rieger: Ich wollte gegen den Antrag des Abg. Dr. Èupr die Bemerkung machen, daß es sich ja von selbst versteht, daß der Landesausschuß — und es ist schon oft gesagt worden, — für Alles und Jedes, was er thut, dem Landtage verantwortlich ist, und daß er gehalten wird und gehalten werden kann, dem Landtage Bericht zu erstatten und Alles zu rechtfertigen, was er gethan und was er verfügt hat. Dazu ist jährlich wesentlich die Debatte über das Budget da, dazu ist das Recht jedes einzelnen Abg., den Landesausschuß und Sr. Ercellenz den Herrn Oberstlandmarschall zu interpelliren, und dazu ist das Recht eines jeden Abg., Anträge zu stellen auf eine Rüge dessen, was der Landesausschuß gethan hat.
Daß man aber bei jedem einzelnen Paragraf immer und immer wieder die Kompetenz des Landtages , das gut zu heißen, oder nicht gut zu heißen, was der Landesausschuß thut, ins Gesetz genommen haben will, das scheint mir wirklich des Guten zu viel zu sein; weil es sich von selbst versteht. Bisher hat im Verlaufe dieser Debatte Herr Dr. Taschek das Amt eines Grenzberichtigungskommissärs für den Landesausschuß versehen (Heiterkeit), und nun.will es ihm im letzten Augenblicke noch Herr Dr. Èupr streitig machen. (Große Heiterkeit.) Ich glaube, man könnte es schon dabei belassen. — Was übrigens die Ernennung der Professoren durch den Landesausschuß betrifft, so war man der Ansicht, daß es sich um eine Landes, und nicht um eine Staatsanftalt handelt.
Wenn die Anstalt aus Staatsmitteln dotirt würde, so würde es sich von selbst verstehen, daß die Professoren von Sr. Majestät ernannt würden. Da aber diese Anstalt eine pure Landesanstalt ist, und aus
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Staatsmitteln kein Heller dafür ausgegeben wird, so versteht es sich von selbst, daß die Ernennung der Professoren innerhalb der Autonomie des Landes geschehen solle. — Sie steht also offenbar nur dem hohen Landtage selbst zu.
Wenn der hohe Landtag sich die Ernennung selbst vorbehalten wird — so habe ich von meinem Standpunkte nicht das Geringste dagegen; wenn der hohe Landtag das für zweckmäßig hält — ich würde es für unzweckmäßig halten und für unerhört, daß eine legislatorische Körperschaft sich selbst die Exeku-tive vorbehält — aber wie gesagt, wenn der hohe Landlag es für zweckmäßig hält — habe ich nichts dagegen. — Daß man aber bei einer Landesanstalt die Ernennung der Professoren dem Ministerium oder respektive Sr. Majestät überträgt — das, glaube ich, ist nicht berechtigt.
Prof. Brlnz: Ich bitte ums Wort. — Daraus, daß die Anstalt, welche gegründet werden soll, aus Landesmitteln erhalten wird und lediglich aus Landesmitteln, folgt noch nicht die Nothwendigkeit, daß entweder der Landesausschuß oder der Landtag die Ernennung der Professoren haben muß; — denn auch neben dem Lande, nicht blos neben dem Staats-ganzen steht die Regierung. Meines Erachtens wäre eine Ernennung von Professoren auch für die reinen Landesanstalten durch die Regierung möglich. — Ich will damit noch nicht gesagt haben, daß sie durch die Regierung geschehen soll. Es ist mir nur um das Princip zu thun — wenn in dem gegebenen Falle die Ernennung der Professoren durch den Landtag oder den Landesausschuß erfolgen müßte — dann hätte das Land gar leine Regierung mehr.
Prof. Jelinek: Was den zweiten Theil der Bemerkung des Herrn Dr. Rieger anbelangt, so glaube ich nach der Ausführung des Herrn Prof. Brinz kein Wort hinzufügen zu sollen.
Es handelt sich nicht um eine Rechtsfage sondern um eine Zweckmäßigkeits- und Billigkeitsfrage. In dieser Hinsicht bin ich vollkommen der Ansicht des Herrn Dr. Rieger, daß dem Lande, beziehungsweise dem Landesausschuß, der nothwendige Einfluß gewahrt werden müsse auf die Besetzung der Lehrkanzeln, welcher Einfluß nicht in dem Maße gewahrt würde, wenn die Professoren von der Regierung ernannt würden. Was aber den ersten Theil der Bemerkung des Herrn Dr. Rieger anbelangt, so muß ich sagen, ich habe sie mit schmerzlichem Bedauern vernommen. Bei jeder Frage, die in diesem Hause an uns herantritt, kommt der Landesausschuß mit der Bemerkung, daß ein solcher Antrag ein Mißtrauensvotum involvire, besonders in dieser Angelegenheit, wo Herr Dr. Rieger selbst zugestanden hat, es handle sich um etwas ganz Selbstverständliches, Einfaches, will man ein Mißtrauensvotum in dem Antrag des Herrn Abgeordneten Èupr sehen. Ich finde meinerseits den Antrag des Herrn Abgeordneten Èupr vollkommen zweckmäßig und sachgemäß, und zwar aus dem Grunde, weil man nicht einer zufälligen Debatte über einen oder den andern Punkt des Domeftikalfondes es vorbehalten soll, ein Urtheil über die organische Thätigkeit einer großen Lehranstalt zu fällen, welche eben nur möglich zu fällen ist, wenn man einen klaren Einblick in die Gebarung und die Wirk-samkeit des ganzen Instituts hat. Ein solcher Einblick kann nur geschaffen werden, wenn dem hohen Hause ein gedruckter umständlicher Bericht, lein Rechenschaftsbericht, nein, sondern ein Bericht vorliegt, nach welchem das hohe Haus in der Lage ist, ein Urtheil über die Leistungen der Lehranstalt zu fällen. Schon jetzt besteht die Uebung, daß alljährlich die technische Studiendirektion einen ähnlichen Bericht dem hohen Ministerium vorlegt, und ich glaube, im letzten Jahre hat die Studiendirektion des Politechnikums diesen Ausweis über die Leistung der Lehranstalt gleichfalls dem hohen Landesausschusse unterbreitet. Dieser Bericht jedoch bleibt dann in den Aktenbündeln liegen und das Land, welches jetzt verpflichtet werden soll, eine Summe von mehr als 100.000) fl. für die Lehranstalt zu opfern, weiß eigentlich doch nicht, was an der Lehranstalt geleistet wird. Ich bin der Meinung, daß die Berichte von den einzelnen Professoren, von den Vorständen der einzelnen Fachabtheilung, an den Landesausschuß gelangen, daß diese Berichte dem Berichte des Landesausschusses zu Grunde zu legen seien, welcher dann in Druck zu legen und unter die Mitglieder des hohen Hauses zu vertheilen wäre. Ob sich darüber eine Debatte entspinnen wird oder nicht, ist eine ganz andere Frage. (Rufe: Schluß.)
Oberstlandmarschall: Herr Graf Leo Thun. Bitte die Herren, die für Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)
Graf Leo Thun: Ich glaube, es ist nichts nachtheiliger für die Berathungen einer solchen Versammlung, als wenn subjektive Elemente in dieselbe hineingeworfen werden, und ich werde mich bemühen den vorliegenden Gegenstand mit Beseitigung aller subjektiven Beziehungen zu besprechen. Was den ersten Punkt anbelangt, nämlich die Frage, ob ein jährlicher Belicht an den Landtag erstattet werden soll, so müßte ich aus dem eben erwähnten Grunde bedauern, wenn man diese Frage aus dem Standpunkte eines Mißtrauensvotums betrachten würde; allein ich glaube, an und für sich muß wohl zugestanden werden, daß die Vermehrung periodischer Berichtsetstattungen eben keine wünschenswerthe Sache sei. So oft der Landtag es für nothwendig findet, über einen Gegenstand der Administration vom Landesausschusse Bericht zu erhalten, wird er es fordern können; ich glaube aber nicht, daß es angemessen sei, die Fälle zu häufen, in denen der Landesaussuß jährlichen Bericht erstatten muß und dadurch die jährliche Beschäftigung des Landtages, die wahrscheinlich immer für die ihm zu Gebote stehende Zeit eine gehäufte sein wird, ohne Noth zu vermehren. Aus diesem Grunde kann ich mich nicht für den Antrag des Herrn Èupr aussprechen. Was den zweiten bei diesem §. angeregten Ge-genstand betrifft, so ist er wirklich von Bedeutung und mir scheint, daß es wünschenswerth ist, daß wir uns vor allem diese Bedeutung klar machen. Was für ein Unterschied soll darin liegen, ob es heißt:
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"die Professoren werden vom Landesausschusse ernannt vorbehaltlich der Bestätigung Sr. Majestät" oder ob es heißt: "sie werden von Sr. Majestät ernannt." Der bloße Umstand, ob ein Dekret hier oder dort aufgestellt wird, ist offenbar eine unbedeutende Formsache. Die Wesenheit der Frage, scheint mir, kann nur darin liegen, daß in dem einen Falle, nämlich wo die Ernennung vom Landesausschusse abhängt, aber der Bestätigung Sr. Majestät unterliegt, allerdings dafür Vorsorge getroffen worden ist, daß nicht Personen angestellt werden, deren Anstellung die Regierung und Se. Majestät selbst für unzweckmäßig erkennt. Weiter gebt aber diese Vorsorge nicht. Wird aber die Ernennung Sr. Majestät vorbehalten, so ist die Bedeutung die, daß auch Jemand ernannt werden kann, welcher vom Landesausschusse nicht vorgeschlagen worden ist, Jemand, welchen der Landesausschuß an diese Stelle nicht gesetzt zu sehen wünscht. Darum handelt es sich also, ob die Einrichtung so getroffen werden soll, daß das geschehen könne oder nicht geschehen könne. Diese Frage hat meines Erachtens eine doppelte Seite, eine rechtliche und eine der Zweckmäßigkeit. Was die rechtliche Frage anbelangt, so bin ich mit der Ansicht des Prof. Brinz vollkommen einverstanden, daß es nicht einen inneren Widerspruch enthalte, daß an einer .lediglich aus Landesmitteln dotirten Anstalt, gleichwohl die Wahl, das Ernennungsrecht Sr. Majestät vorbehalten bleibe; vielmehr muß man selbst das zugestehen, daß die bisherige Uebung allerdings diese war. Ich bin nicht in der Lage, genauere Aufschlüsse darüber zu geben, wie diese Uebung entstanden ist, allein die Thatsache ist die, daß es die bisherige Uebung ist, also das, was bisher als zurechtbestehender Zustand anerkannt werden muß, das unterliegt keinem Zweifel. Was aber die Zweckmäßigkeit anbelangt, so muß man sich abermal klar machen, was die Bedeutung der Sache ist, und ich werde nicht in Abrede stellen, daß es sogar gewisse Rücksichten gibt, die geltend gemacht werden können für die Zweckmäßigkeit einer solchen Einrichtung. Bei jeder Lehranstalt nämlich liegt das Gedeihen der Anstalt vor Allem darin, daß lediglich die wissenschaftliche Tüchtigkeit des Mannes neben den nochwendigen Eigenschaften seines Charakters für die Wahl zu einer Lehrstelle entscheide.
Es ist eine unbestreitbare Thatsache, daß je enger der Kreis ist, in welchem die entscheidende Behörde steht, desto leichter sich eine gewisse Geneigtheit geltend macht, nur auf die Person eben aus dem Kreise, in dem sie sich bewegt, Rücksicht zu nehmen. Das Uebel besteht in allen Ländern. Das ist nicht etwa eine Unart eines einzelnen Landes, sondern eine mehr oder weniger in der menschlichen Natur begründete. In allen topografischen Abgränzungen hat man eine gewisse Vorliebe für den nächst stehenden Kreis, für die Lanbestinder. Insofern hat es vom wissenschaftlichen Standpunkte einen gewissen Vortheil, daß die Wahl der Personen einer Behörde, oder einer Person anheimgestellt werde, welche über alle solche Rücksichten erhaben ist. Trotz dieser Bemerkungen kann ich nicht umhin, mich für den vorliegenden §. auszusprechen. Ich habe in den Worten, die ich mir in der Generaldebatte erlaubt habe, meine prinzipiellen Anschauungen dahin ausgesprochen, daß ich es für zweckmäßig und wünschenswerth halte, daß Anstalten höheren Ranges nicht lediglich in der Hand der Regierung seien, sondern, um einen belieb-ten Ausdruck zu gebrauchen, möglichst einer autonomen Leitung, d. h. einer außer der Regierung stehenden selbstständigen Autorität übergeben werden.
Das wesentlichste der Leitung einer solchen Anstalt ist ohne Zweifel die Anstellung der Lehrer, und dieser Einfluß wird natürlich großentheils zerstört, wenn sogar die Möglichkeit stattfindet, daß Personen an der Anstalt angestellt werden, welche dieser leitenden Autorität nicht geeignet erscheinen. Ich bin also aus diesen prinzipiellen Gründen der Meinung, daß es konsequenter ist, und auch zweckmäßiger ist, die Ernennung der Professoren dem Landesausschusse, vorbehaltlich der Bestätigung Sr. Majestät, zu übertragen.
Berichterstatter Görner: Ich möchte mich nur auf die Worte berufen, welche ich schon vorgestern gesprochen habe, nämlich, daß es gewiß dem Landesausschusse nicht beifällt, irgend wie sich gekränkt zu erachten, wo der h. Landtag ihm Pflichten, die, wie ich damals bemerkt habe, mit Rechten immer verbunden sind, von seinen Schultern nimmt; und daher halte ich es nicht für ein Mißtrauensvotum, welches der Landtag dem Landesausschusse gibt, wenn er gewisse Kompetenzen für sich vorbehält, oder wenigstens über gewisse Angelegenheiten sich die Einsicht, welche ihm zwar von Seite des Landesausschusses nie, auch bei dieser Stylisirung des §. in Abrede gestellt wurde, vorbehält.
Was den zweiten Punkt anbelangt, hat Se. Excellenz Herr Graf Thun die Sache klardargelegt, und ich kann nur erwähnen, daß der Landesausschuß glaubte, eben das Recht des hohen Landtages und des Landes insoweit zu wahren, daß er diese Stylisirung und Abänderung des gegenwärtigen Paragrafen beantragt hat.
Oberstlandmarschall. Es sind zu dem vorliegenden §. zwei Anträge gestellt, u. z. ein Abänderungsantrag vom Hrn. Direktor Lumbe, und ein Zusatzantrag vom Hrn. Dr. Èupr. Ich werde vorerst den Abänderungsantrag zur Unterstützungsfrage und Abstimmung bringen.
Landtagssekretär Schmidt lieft: Die Ernennung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren erfolgt über Vorschlag des Landesausschusses von Sr. Majestät.
Jebo Velièenství jmenuje øádné i mimoøádne profesory k návrhu zemského výboru.
Oberstlandmarschall. Wenn das Amendement angenommen wird, so müßte dann nur der Satz im §. weggelassen werden: "die Ernennung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren."— Ich bitte die Herren, die dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben. (Wird unterstützt.)
Ich bitte die Herren, die das jetzt unterstützte Amendement zum Beschluß zu erheben wünschen, die Hand aufzuheben. (Minorität.)
Oberstlandmarschall: Also werde ich den
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§. in der Art und Weift, wie er lautet und vorliegt, zur Abstimmung bringen. — Ich, bitte die Herren. die für das 1. und 2. Alinea, daher für den gesammten Inhalt des §. 22 sind, die Hände aufzuheben. (Angenommen.)
Jetzt ist der Zusatzantrag des Dr. Èupr zur Unterstützungsfrage und Abstimmung zu bringen.
Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen, am Schluß des §. 22 sollen folgende Worte hinzugefügt werden: "der Landesausschuß hat diesfalls jährlich einen Bericht an den hohen Landtag vorzulegen.
Slávny snìm raèiž uzavøít ku konci §. 22.stujtež následující slova: Zemský výbor podává o vìci této roèní zprávu ku snìmu.
Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Er ist unterstützt. Ich bitte über den Antrag abzustimmen und die Herren, die für die Annahme desselben sind, die Hand aufzuheben. — Es ist offenbar die Minorität. Es sind kaum 50.
Dr. Görner liest §. 23:
"Die Jahresgehalte der ordentlichen Professoren werden nach 3 Rangstufen mit 2000 fl., 2500 fl. und 3000 fl. festgesetz.
Dem Landesausschusse wird jedoch das Recht eingeräumt, zur Erhaltung und Gewinnung ganz besonderer Kapazitäten zu den Lehrkanzeln auch außerordentliche Personalzulagen zu bewilligen.
Die Vorrückung in diese Gehalte wird nach dem absoluten Dienstalter in der Art und Weise festgesetzt, daß diese vorruckungsfähigen Professoren nach 10 Dienstjahren aus der niedersten Gehaltsstufe in die nächsthöhere von 2500 fl. und nach 20 Jahren in die höchste Gehaltsstufe von 3000 fl. zu gelangen haben.
Die an einer Universität oder einem andern technischen Institute in dem Range eines ordentlichen Professors zurückgelegten Dienstjahre sind beim Uebertritte an das technische Institut zu Prag in Anrechnung zu bringen. Der alljährlich gewählte Rektor bezieht neben seinem Gehalte eine jährliche Funktionszulage von 1000 fl." In diesem Absätze werden nach den schon gefaßten Beschlüssen des hohen Landtages einige Abänderungen vorzunehmen sein. Ich bitte die Herren darauf Rücksicht zu nehmen.
"B. Die Jahresgehalte der außerordentlichen Professoren werden nach 2 Kategorien und in jeder Kategorie nach Rangstufen derart festgesetzt, daß für die erste Kategorie 1000 fl., 1200 fl. und 1400 st. und für die zweite 600 fl., 700 fl. und 800 fl. bestimmt werden, wobei der Landesausschuß das Recht hat, bei besonderer Tüchtigkeit auch außerordentliche Zulagen zu bewilligen. Bezüglich der Vorrückung in die höhere Gehaltskategorie gilt der Grundsatz wie bei den ordentlichen Professoren." Jetzt wird wieder der Beisatz kommen: "Ernennung und Remunerirung der honorirten Dozenten, sowie die Anstellung und Besoldung der Assistenten, Lehrer und Werkmeister wirb dem Landesausschusse überlassen und demselben auch freigestellt, den Dozenten und Lehrern statt Remunerationen die EinHebung von Kollegiengeldern zu bewilligen."
Dr. Görner: Hier wird nach dem letzhin vom hohen Landtage gefaßten Beschlusse eine Aenderung vorzunehmen sein; nämlich die: "außerordentliche Professoren 2. Kategorie sind verworfen." Ich bitte also diese Aenderung vorzunehmen. Hiezu ist ein Amendement vorliegend, vom Abg. Dr. Taschek und zwar: Zu Alinea 2, welches lautet. "Dem Landesausschusse wird jedoch das Recht eingeräumt, zur Erhaltung und Gewinnung ganz besonderer Kapazitäten zu den Lehrkanzeln auch außerordentliche Personalzulagen zu bewilligen", wäre beizufügen: "mit Vorbehalt der Genehmigung durch den hohen Landtag"; (Rieger: Bravo!) in dem 5. Alinea nach den Worten: "Die Jahresgehalte der außerordentlichen Professoren werden nach drei Rangstufen mit soviel festgesetzt, wobei der Landesausschuß das Recht hat, außerordentliche Zulagen zu bewilligen" — werde der Zusatz: "mit Vorbehalt der Genehmigung des hohen Landtages" beigesetzt. Ich schließe mich, wie ich schon erwähnt habe, diesem Antrage an.
Sekretáø Schmidt ète: Roèní platy øádných profesorù ustanovují se dle tøí stupòù hodnosti na 2000 zl. 2500 zl. a 3000. zl. r. è. Zemskému výboru ponechává se však právo k udržení a získání zvláštì výteèných sil uèebných též mimoøádné osobní pøídlatky povolovati.
Postupování dle tohoto služného ustanovuje se dle absolutního stáøí ve službì tím spùsobem, že profesor k postoupení schopný vždy po 10 letech v hodnosti øádného technického profesora . pøimìøenì odbytých, nabude práva na systemisované služné, tak že profesoøi k postoupeni schopní po 10 rocích služby z nejnižšího stupnì služného 2000 zl. v nejbližší vyšší 2500 zl. a po 20 rocích v nejvyšší stupeò služného 3000 zl. postoupiti mají. Léta, na nìkteré universitì neb jiném polytechnickém ústavu v hodnosti øádného profesora strávená, mají se pøi vstoupení na polytechnický zemsky ústav v Praze v služebná léta poèítati. Každoroènì zvolený rektor obdrží mimo své služné roèní úøední pøíplatek 1000 zl.
B. Roèní služné mimoøádných profesorù ustanovuje se dle dvou tøíd, a v každé tøídì dle stupnì v tom spùsobu, Že pro první tøídu se ustanovuje 1000 zl. 1200 zl. a 1400 zl., pøi èemž zemskému výboru ponecháno jest právo pro zvláštní pøièenlivost mimoøádné pøíplatky povolovati. Co se týèe postoupení ve vyšší tøídu platu, má zde táž zásada místa, jako u øádných profesorù. Jmenování a odmìnìni placených docentù a placení assistentù, uèitelù a strojmistrù ponecháno jest zemskému výboru, jemuž i na vùli dáno jest, docentùm a uèitelùm místo remunerací povoliti vybírání kollejního platu.
(Na to ète návrh poslance Taška:) Aby v druhém odstavci po slovech "mimoøádné osobní pøíplatky" se vøadila slova "schválením snìmu."
Èupr: Gestatten Sie, meine Herren, bevor ich zu diesem so wichtigen §. mich wende, daß ich auf
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einen in diesem hohen Hause bereits angenommenen Grundsatz im Betreff des Schulwesens zurückkomme, welcher uns eben deßwegen gebieterisch entgegen zu treten geeignet sein dürfte. — Es hat nämlich das verehrte Mitglied dieses Hauses, der Herr Abgeordnete für Semil und Eisenbrod, bei Gelegenheit der Debatte über die Volksschulen den Grundsatz in etwas drastischer Weise ausgesprochen, daß die Eltern für den Unterricht ihrer Söhne eben so gut zu sorgen haben, wie für deren Schuhwerk. — Nun, das hohe Haus hat diesen Grundsatz in der Art aufgenommen, daß mein Antrag, das Schulgeld solle auf die Steuerpflichtigen repartirt werden, verworfen, und der der Kommission angenommen worden ist, nämlich daß das Schulgeld von den Zahlungspflichtigen zu zahlen sei. Dieser Grundsatz hat auch in der neuesten Debatte Se. Ercellenz Herr Graf Leo Thun bedeutungsvoll unterstützt. Nun, meine Herren, ich acceptire ihn auch; aber ich will nicht eine einseitige, sondern eine konsequente Durchführung desselben. Sehen wir nun zu, wie wir mit diesem von uns angenommenen Grundsatze bei der jetzigen Debatte fertig werden. Der Landesausschuß legt uns hier einen Entwurf zur Gründung einer technischen Hochschule vor, mit einer jährlichen Auslage von 108.000 fl., und wenn man auf die hier ebenfalls besprochenen Personalzulagen Rücksicht nimmt, fällt der Betrag noch höher aus; — ferner ist hier das Baupräliminare besprochen, welches eine halbe Million beansprucht, und wir wissen, daß bei einem Baupräliminar die wirkliche Auslage gewöhnlich das selbe übersteigt. — Und dieses alles soll vom Landesfonde ausgezahlt werden.
Oberstlandmarschall: Ich muß mir erlauben, den Herrn Redner zu fragen, ob dieses für diesen. §. wesentlich ist?
Èupr: Es ist wesentlich. Ercellenz, und ich werde sogleich auf die Besoldung kommen. Ich habe mir nur diese Digression erlaubt, um sodann meinen Worten einen größeren Nachdruck zu verleihen. Ich Frage nur, ob wirklich der Landesfond bloß aus den Beiträgen Jener besteht, welche ihre Söhne Hudiren lassen, oder ob auch aus den Beiträgen der Steuerpflichtigen, die ihrer Pflicht betreffs des Unterrichtes ihrer Söhne bereits nachgekommen sind? und ob der Landesfond nicht aus solchen Beiträgen besteht, welche auch eine jede Landgemeinde leisten muß? Wie kommen diese dazu, daß sie in Prag eine Hochschule bauen sollen; nachdem doch der Grundsatz angenommen wurde, daß die Steuerpflichtigen auf die Volksschulen nicht beizutragen haben? Nun wird man mir hier einwenden, der Unterricht an der technischen Lehranstalt wird eben durch die Schulgelder bezahlt, und es hat Se. Ercellenz Herr Graf Leo Thun in der vorigen Debatte darauf hingewiesen, daß diese Unterrichtsgelber bedeutend gesteigert werden könnten, um eben die Steuerpflichtigen zu schonen in dieser Beziehung. Nun, Se. Ercellenz war allerdings Minister des Gesammtunterrichtes in Oesterreich, und ich muß bekennen, daß ich seinen, hier ausgesprochenen Ansichten größtentheils hohe Anerkennung gezollt habe; aber unterrichtet hat der Herr Unterrichtsmimster gewiß nicht; er hat namentlich nicht in Böhmen unterrichtet, sonst hätte er gewiß gesehen, daß unsere. Studirenden arm, sehr arm sind und daß die Erhöhung des Schulgeldes so viel heißt, als die Hälfte von unseren Technikern und anderen Studirenden von den Schulen auszuschließen. Es scheint mir, daß die Schulgelder nicht hinreichen werden, um die Gehalte, von welchen in diesem §. gesprochen wird, zu decken, und dies umsoweniger, wenn man darauf Rücksicht nimmt, daß auch noch von Preisen, Stipendien, Remunerationen, Pensionen, Personalzulagen und auch davon gesprochen wird, daß diese Schulgelder den einzelnen Professoren überlassen werden können; es bleibt also diese Auslage rein für den Landesfond. Nun kann weiter eingewendet werden: ja, es handelt sich bei der Gründung dieser Anstalt, also auch bei der Besoldung der Lehrer um. Belebung und Hebung der Industrie eines ganzem Landes. Nun, um darauf zu kommen und zu zeigen --------------(unverständlich wegen andauernder Unruhe) frage ich, ist denn das Interesse der Volksschulen nicht auch ein Interesse des Landes? Ist denn die Hebung der Sittlichkeit der niederen Volksmassen nicht auch wichtig für das Land und namentlich in der gegenwärtigen Zeit, wo der Schlagschatten des immer mehr um sich greifenden Pauperismus mit seinem sozialistischen Gefolge hereinragt-so daß diese Uebelstände nur durch den Unterricht in der Schule beseitigt werben können? —
Oberstlandmarschall: Aber ich bitte nur zur Sache zu kommen. Sie sind bei der Generaldebatte.
Dr. Èupr: Ich will dadurch beweisen, daß das Interesse der Volksschulen (Rufe aus dem Centrum: aber Volksschulen!) eben so wichtig ist, wie das Interesse der zu errichtenden polytechnischen Anstalt ; und daß wir somit einerseits die Schulen gründen a conto der Steuerpflichtigen, andererseits aber Schulen von gleich großer Wichtigkeit auf Kosten der Zahlungspflichtigen aushalten wollen, das scheint mir ein Problem, und Niemand wird in diesem h. Hause die gehörige Lösung desselben zu geben im Stande sein. — (Unruhe.) — Nun, ich will Sie, meine Herren, nicht weiter beunruhigen mit diesem Problem; (einzelne Bravo) ich wollte dasselbe nur als einen Druckapparat auf die darzulegende Sache verwenden. (Heiterkeit.) Ich gehe nun zum §. selbst über.
Meine Herrn! Die Schulen eines Landes, eines Reiches bilden einen gewissen Organismus, sie ergänzen sich wechselseitig, gerade so, wie die einzelnen Theile der Wissenschaft. Nun ist es eine bekannte Sache, daß auf den Organismus nichts nachtheiliger wirke, als eine ungleiche Vertheilung der treibenden Kräfte; wenn der eine Theil des Organismus verhätschelt und der andere vernachlästigt wird. Nun, von diesem Standpunkte der organischen Wechselseitigkeit der Schulen eines ganzen Landes, so wie zugleich vom Standpunkte des Interesses des Landesfondes, der jetzt immer mehr in Anspruch
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genommen wird, im Interesse der gesammten Steuerkraft des Landes finde ich eben als Abgeordneter eines Landbezirkes, daß die hier proponirten Ge. halte denn doch etwas zu hoch gegriffen seien, (Oho!) nicht als ob ich diese Gehalte den bezüglichen Professoren nicht gönnen wollte...; ich bitte sehr, mich in diesem Punkte nicht mißverstehen zu wollen; ich wünschte, daß wir allgemein in der Lage wären, diese Gehalte noch höher zu stellen; aber so lange es Lehrer gibt, die bei Weitem nicht so gestellt sind, so lange es Lehrer der Universität, Gymnasiallehrer gibt, die sich einer Staatsprüfung zu unterziehen haben, so lange diese Lehrer mit 6—800 fl., im besten Falle mit 900 sich begnügen müssen, so lange selbst Universitätsprofessoren, von denen die Ansicht herrscht, daß sie den technischen Vorgehen, geringer besoldet sind, so lange finde ich, daß diese Gehalte zu hoch gegriffen, oder.....daß eben die Gehalte der Universitätsprofessoren und der Gymnasial- und Realschullehrer zu niedrig gegriffen sind und es ist das also jedenfalls in Mißverhältniß. Nun wird man freilich meinen, die Industrie lohnt ihre Jünger besser, so mancher Commis hat unter Umständen mehr Gehalt, als ein Professor. — Nun, meine Herren, auch die Advokatie, auch die praktische Ausübung der Medizin, auch die Unternehmung von Privatschulen und anderen Sachen, die mit Schulen in Verbindung stehen, bringen dem Unternehmer mehr, als dem bezüglichen Professor, und doch war man nie in Verlegenheit bei der Wahl eines ober des andern Professors. Das Geheimniß liegt darin, daß der wahre Lehrer dem innern Drange folgt (bedeutende Unruhe) und die Befriedigung dieses inneren Dranges höher anschlägt, als den äußern Vortheil. Damit will ich nicht gesagt haben, (steigernde Unruhe) daß eben die Gehalte sie nicht sollen anständig leben lassen. Ich wollte nur den heikelen Gegenstand berühren, ich wollte leinen Antrag stellen, ich überlasse das der Weisheit des h. Hauses und bringe nur den Gedanken in Erwägung, ob es nicht besser wäre, die Professoren der künstigen Technik gerade so zu stellen in Betreff der Gehalte wie die Professoren an den Universitäten. Ich glaube, daß der Gedanke, den Se. Ercellenz der Herr Graf Leo Thun angeregt hat, baß das Unterrichtsgeld höher gegriffen werden sollte, ganz unpraktisch ist für Böhmen, und daß ihn das hohe , Haus nicht besonders fördern wird. Da soll man lieber das Schulgeld in seiner dermaligen Höbe verwenden zur Aneiferung der bezüglichen Professoren und man svstemisire die Gehalte, wie die der Prosessoren der Universitäten, das erfordert die Gleichmäßigkeit der Anstalten, es erfordert das der gesammte Organismus der Schulen des Landes. Dixi.
Dr. Rieger: Ich kann mich den Sparsamkeitsanschauungen des Herrn Prof. Èupr durchaus nicht anschließen. Seine Ansichten, daß die Volksschule und die polyt. Lehranstalt des Landes nach gleichen Grundsätzen behandelt werden sollten, sind durchaus nicht richtig. — Die Volksschule und das, was sie bietet — die nothwendigen Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, die gehören, ich möchte sagen, — dazu, um einen Menschen zu bilden, wie ihn überhaupt die gegenwärtige Gesellschaft erheischt. Es ist so zu sagen nothwendige Ingredienz eines Menschen ... diese Elemente des Wissens zu besitzen. Bei einer professionellen Lehranstalt, bei einer höheren Lehranstalt — von dem Range der Polytechnik ist es ganz anders. Da kommen wesentlich ganz andere Rücksichten in Frage. Die polyt. Lehranstalt hat mehr als irgend etwas Einfluß auf die Hebung der Steuerkraft des Landes, auf die Hebung des allgemeinen Wohlstandes, und das Land bringt das, was es für die polyt. Lehranstalt ausgibt, auf einem andern Wege zehn fach wieder herein. Es ist nur eine nützbringende Anlage des Kapitals. Meine Herren, übrigens müssen Sie auch das berücksichtigen, daß die Steuerzah-lenden und namentlich diejenigen, welche viel Steuer zahlen, aus einer solchen Anstalt wesentliche Vortheile erhalten: der Fabrikant, der viel Steuer zahlt, bekommt von dem polyt. Institute seine Chemiker, seine Mechaniker. Wenn er sie nicht von hier bekommt, so muß er sie von dem Auslande beziehen und sie doppelt, ja dreifach theuerer bezahlen, weil sie ihr eigenes Vaterland nicht gern verlassen, um im fremden Lande ein unsicheres Brod zu finden; ein hiesiger aber wird selbst bei einem geringeren Gehalte im Lande lieber bleiben, als daß er ein unsicheres Brod in der Fremde sucht. In dieser Beziehung gewinnen die Industriellen; aber auch der Oekonom gewinnt wesentlich. Für die Leitung seiner ökonomischen und industriellen Anlagen — für seine Zuckerfabriken, seine Oelpressen, für seine Spiritusbrennereien — für die Regelung der Drainagen bekommt er Ingeniure, ebenso für die Regelung der Wiesen u. s. f. Wenn alle diese Leute auf unserer eigenen Anstalt gebildet werden, wenn wir solche Leute zur eigenen Disposition haben, so profitiren wir alle, die wir mehr Steuer zahlen, dadurch, daß wir sie billiger bekommen, da wir sie sonst aus dem Auslande sehr theuer nehmen müssen. — Also, meine Herren, Sie sehen, daß diese Anstalt eine ganz andere Stellung hat, als die Voltsschule. Nun, was das hohe Schulgeld betrifft, so mußte doch der Herr Dr. Èupr bedenken, daß, wenn der Staat die Gehalte der Universitätsprofessoren heute reguliren würde, er sie wahrscheinlich viel höher stellen würde, als sie jetzt gegenwärtig gestellt sind. Meine Herren, zur Zeit, als Maria Theresia die Lieutenants mit 21 Gulden besoldet hat, mit der Bemerkung, damit sie anständig leben und sich eine Equipage halten können, war es eine ganz andere Sache; aber heut zu Tage wird ein Professor mit 2000 Gulden, wenn Sie mir erlauben, das zu sagen, leine großen Sprünge machen können. Ich berufe mich auf die Herren Professoren von der Universität, die hier im Hause sitzen, ob man mit 2000 Gulden so glänzend, so splendid und luxuriös leben kann. Ich glaube, es sind heut zu Tage bei der Entwerthung des Geldes, bei der großen Theuerung der Quartiere, bei den großen Lasten und Abzügen, die jeder Gehalt zu erfahren hat. bei der Theuerung aller Lebensbedürfnisse 2000 Gulden geradezu nothwendig, um nur halbwegs an-
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ständig dem Range eines Universitäts- oder polytechnischen Professors gemäß existiren zu können. Aber ich bemerke eines, meine Herren; in diesem Projekte sind Kollegiengelder für die Professoren der polytechnischen Lehranstalt nicht aufgenommen; wenn das hohe Haus, meine Herren, der Ansicht huldigt, daß es zweckmäßig wäre, die Kollegiengelder auch den technischen Professoren zu geben, dann wäre ich vollkommen damit einverstanden, daß die Gehalte wieder in entsprechendem Maße herabgesetzt werden, und erst dann, sage ich, würbe der Professor der technischen Lehranstalt den Professoren der Universität gleichgestellt sein; wenn aber die Professoren der Universität 1000 Gulden oder noch viel höhere Summen aus dem Kollegiengelde beziehen können, muß man den Professoren der polytechnischen Lehranstalt, welche dieses Recht nicht haben auf die Kollegiengelder, dafür entsprechende Gehalte geben. Das, glaube ich, sind die wesentlichen Umstände, welche das hohe Haus bestimmen dürften, sich dafür auszusprechen, baß die Gehalte so belassen werden, wie sie beantragt worden sind. Ich bemerke nur noch, daß die Gehalte, abgesehen von den gegenwärtigen Geld-und finanziellen Umständen, von der gegenwärtigen Theuerung der Lebensbedürfnisse in unserem Lande, nicht zu hoch sind, wenn man sie vergleicht mit den Gehalten in anderen Länderen. — Meine Herren, es ist Thatsache, und ich habe sie selbst öfters konstatirt auf meinen Reisen, daß man in Belgien, in der Schweiz, in Frankreich billiger leben kann, als in Prag. Nun aber, meine Herren, haben wir an fremden Anstalten viel höhere Gehalte; sie haben z. B. an dem schweizerischen Polytechnikum in Zürich Gehalte von 4—5000 Francs und die Professoren haben außerdem 2/3, der sämmtlichen Kollegiengelder; in Karls-ruhe haben die Professoren Gehalte von 3600 Gulden Rheinisch, und in ähnlicher Weise — ich will Sie nicht mit der Aufzählung behelligen — geschieht das an anderen Lehranstalten. Meine Herren, man sah Mittelschulen, wo die Professoren 2000 fl. Gehalte beziehen, fast durchgehends in Deutschland. Sie werden mir zugeben, daß man für einen Professor, der sich strenge der Wissenschaft widmen soll., und der im Grunde, was auch der Herr Dr. Èupr sagen mag, einem Professor am Gymnasium nicht gleich gestellt werden kann; denn so ausgezeichnete Professoren es hie und da am Gymnasium gibt, so gibt es gewiß auch solche, die nur sehr mediocre Kenntnisse haben, aber vielleicht für ihre Stellung vollkommen genügen. Aber mit so mediocren Leuten kann sich eine technische Lehranstalt nicht begnügen; wir müssen Leute von ausgezeichneter Kapacität haben; von einem bloßen Drange wird Niemand leben, auch ein Professor der technischen Lehranstalt nicht, von jenem Drange, auf den sich Dr. Èupr berufen hat. Er ist Mensch und muß einen Gehalt neben jenem inneren Drange auch noch haben. (Heiterkeit.) Aber meine Herren! ich bemerke noch das. daß die Sache sich gerade aus Rücksicht auf jenen Drang wesentlich anders stellt, wenn wir auf die Universitäten Rücksicht nehmen und auf die technischen Lehranstalten. An der Universität widmet sich jemand, ich möchte sagen, mit besonderer Passion der Philosophie oder Philologie oder sonst einem andern Gegenstande, das ist eben der pure wissenschaftliche Drang; aber es findet sich auch nicht leicht jemand, der ihn in Versuchung bringt, diesen inneren Drang gewissermaßen zu überwältigen, und einem größern Gebalte nachzugehen. Aber anders ist es bei Professoren an technischen Lehranstalten; wenn ein Professor auch den Beruf aus innerem Drange gewählt hat, und er ist ein ausgezeichneter Chemiker geworden, und sie be-solden ihn mit 2000 fl., dann wird ein Fabrikant kommen, wie wir es hier in Prag erlebt haben, wo der Fabrikant Dormitzer seinen Chemiker mit 12.000 Gulden jährlich besoldet, und wird sagen: Sie, Herr, ich gebe Ihnen 12.000 fl., kommen Sie zu mir. Was werden wir dann, meine Herren, sagen?
Ebenso, wenn wir einen tüchtigen Mechaniker, einen Mann der Maschinenkonstrunion gewonnen haben für unsere Lehranstalt und er eine ausgezeichnete Kapacität ist, und es kommt ein Fabrikant und macht ihm eine solche Anerbietung, da, meine Herren! ist es, zumal wenn er verheiratet ist und eine Familie hat, schwer, solchen Versuchungen auszuweichen; also derlei Versuchungen, das Feld der Wissenschaft zu verlassen um des praktischen Vortheils willen, kommen bei einem Philosophen, Philologen, und selbst bei einem Rechtslehrer nicht vor.
Also Sie müssen gerade praktischen Professoren größere Gehalte geben, damit sie nicht die Wissenschaft verlassen, um eben pure Praktiker und Geldmenschen zu werden. Das sind die Gründe.—
Herbst: Nach dem, was Dr. Rieger gesagt hat, habe ich wohl nur weniges beizufügen; ich wollte eben auch hervorheben zunächst, daß von absolut zu großen Gehalten, bezüglich der hier für die Professoren beantragten, wohl keine Rede sein kann; Gehalte von 2000, 2500 und 3000 fl. für Professoren an technischen Hochschulen sind wahrhaft keine derartigen Gehalte, daß man von einer außerordentlichen Höhe sprechen kann.
Es ist das überhaupt eine eigenthümliche Erscheinung in Oesterreich, daß man den Werth des Unterrichtes, wie auch Se. Ercellenz Graf Thun auseinandergesetzt hat, materiell so gering anschlägt, und es zeigt sich das in doppelter Richtung. Man ist gewohnt, wenig dafür zahlen zu wollen, daher das niedere Schulgeld in Oesterreich; aber eben deshalb ist man auch gewohnt von der Voraussetzung auszugehen, es solle denjenigen wenig gezahlt werden, die den Unterricht ertheilen, und nur dadurch wird erklärlich, wie man den Gehalt von 3000 fl., den höchsten, den ein solcher Mann überhaupt in seinem ganzen Leben erreichen kann, allzuhoch findet, während man es ganz erklärlich findet, daß Beamte in gewissen Stellungen weit höhere Gehalte bekommen, die für Männer der Wissenschaft, die ihr ganzes Leben der Wissenschaft widmen, nach diesem Voranschlage als etwas unerreichbares erscheint.
Anderwärts hat man, meine Herren, diese Ansicht nicht; und ich erinnere z. B. nur an den Fall,
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daß, wie Savigny, Professor in Berlin, zum Minister ernannt wurde, er sich ausbedungen hat, daß er den doppelten Gehalt, wie ihn die Minister sonst bekommen, erhalten müsse, sonst nehme er den Mi-nisterposten nicht an. Daraus läßt sich wohl schließen, daß er sich als Professor gerade auch nicht schlecht stand. (Heiterkeit.) Nun scheint mir aber, daß sowie man nicht auf das Vorurtheil eingehen soll, das Unterrichtsgeld solle immer so niedrig bleiben, man sich ebenso auch mit dem Gedanken vertraut machen muß, daß, wenn man eine technische Hochschule gründen soll, man die Professoren dann auch entsprechend dotiren muß.
Zu dem, was Herr Dr. Rieger gesagt bat in Bezug auf die Möglichkeit des Verlassens des Standes, will ich noch Eines hinzufügen: Es ist nicht nur die Möglichkeit gegeben, daß ein solcher Mann seinen Stand verläßt, um in's praktische lieben zurückzutreten; er kann auch seinen inneren Drang nach Lehrthätigkeit befriedigen und, wenn er wirklich ein bedeutender Mann ist, in'S Ausland gehen, wo man nicht anstehen wird, ihm den verdienten Gehalt zu geben. Und gerade das gereicht Oesterreich nicht zur Ehre, daß so viele vorzügliche Männer, welche den technischen Lehrfächern sich widmen, bisher genöthigt und veranlaßt waren, ihre Dienste dem Auslande zu widmen. Die Namen sind zu bekannt, als daß ich sie speciell hier anführen müßte.
Es kann also davon, daß diese Gehalte absolut zu hoch wären, nicht die Rede sein. Wenn man das Jemand, der nicht in Oesterreich lebt, und an die österreichischen Anschauungen nicht gewohnt ist, sagt, so würde er es gar nicht begreifen können.
Es ist auch angeführt worden der Vergleich mit der Universität, und es ist behauptet worden, daß relativ zu den Bezügen an der Universität die Professorengehalte zu hoch seien. Ich muß das in Abrede stellen, obschon es gar nichts entscheiden würde.
Wenn es der Fall wäre, so wäre es kein Grund, baß das Land, wenn es Gehalte bestimmt, sie nicht bestimmen könnte, ohne aus die Verhältnisse Anderer Rücksicht nehmen zu müssen. Bei Bestimmung der Gehalte der Landesbeamten sind nicht nothwendig die Bezüge der gleichartigen Staatsbeamten zum Maßstabe zu nehmen. Aber es ist auch jene Anschauung durchaus keine richtige. Die Bestimmung der Gehalte an den Universitäten ist eben einerseits keine absolute, sondern sie fällt auch mit dem System der Berufung zusammen, so daß es möglich ist, daß die Gehalte weit höher sind als die systemmäßigen; andererseits hängen aber die an der Universität systemisirten Minimalgehalte, was nicht zu übersehen ist, mit der Institution der Kollegiengelder zusammen. Diese an technische Lehranstalten zu übertragen, würde aber meines Erachtens sehr unzweckmäßig sein, denn das System der Lernfreiheit ist Grundbedingung der Kollegiengelder, und dieses kann nur in beschränkter Weise an einer Anstalt in's Leben treten, wo eben die Hauptsschlichen Fächer große Anstalten, Kabinete, Laboratorien und dergleichen voraussetzen, welche dem Privatdocenten oder einem überzählig eintretenden, außerordentlichen Professor nicht zu Gebote stehen. — Wo keine Wahl zwischen Docenten ist, bat das System der Kollegien-gelder keine Bedeutung und in den technischen Lehranstalten ist die Durchführung der Ermöglichung einer solchen Wahl mit Ausnahme der doppel-sprachlichen Vortrage weder beabsichtigt noch besonders thunlich. Wenn man aber das System der Kollegiengelder an den technischen Lehranstalten nicht einführen kann, dann sind die Gehalte, wie sie hier systemisirt werden, in der That solche, wie sie die Stellung der technischen Lehranstalt den Universitäten gegenüber nur als wünschenswerth erscheinen läßt, und es läßt sich daher aus diesem Gesichtspunkte gegen die höheren Gehalte nach meinem Erachten nichts einwenden. Ich glaube also, daß bei aller Rücksicht auf das Interesse der Steuerpflichtigen und mit gewissenhafter Erwägung aller Verhältnisse doch kein Grund vorhanden ist, an diesem, meiner Ansicht nach, sehr bescheidenen Ausmaße der Gehalte irgend etwas mäckeln zu wollen.
Rufe: Schluß! Schluß der Debatte!
Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzubeben. (Der Schluß wird angenommen.)
Dr. Görner: Nach den schlagenden Gründen und der vortrefflichen Vertheidigung des Landesausschußamrages, dürfte mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als mich jeder anderweitigen Begründüng zu enthalten. (Bravo! Výbornì!)
Oberstlandmarschall: Nachdem lein Abänderungsantrag gestellt ist, so werde ich den ursprünglichen §. 23, so wie er hier steht, mit dem Amendement des Herrn Hofraths Taschek, welchen der Herr Berichterstatter zu dem seinigen gemacht hat und welcher in diesem §. sub alinea 2 und 5 einbezogen wird, zur Abstimmung bringen. Ich bitte also die Herren, welche für die Annahme dieses §. zugleich mit dem Amendement des Herrn Hofraths Taschek, welchen der Herr Berichterstatter zu dem seinigen gemacht hat, sind, die Hand aufzuheben. (Wird angenommen.)
Dr. Görner lieft: §. 24. Pensionen.
Die Pensionirung der ordentlichen und außer ordentlichen Professoren erster Rangstufe und ihrer Wittwen erfolgt nach dem für die Prager Universität geltenden Pensionsnormale. Außerordentliche Professoren zweiter Kategorie, Dozenten und Lehrer haben auf eine Pension nur dann Anspruch, wenn der Landesausschuß ihnen die Pensionsfähigkeit ausdrücklich zugesteht.
Die Pensionirung des Kustos, Bibliothekars, der Kanzleibeamten, der Werkmeister und Diener erfolgt nach den für die Landesbeamten und Diener bestehenden Pensionsnormen.
Landtagssekretär Schmidt liest: §. Výslužný plat.
Pensionování øádných a mimoøádných profesorù první tøídy a jejich vdov dìje se dle pravidel, kteráž na ten èas výslužnému pro universitu pražskou platnost mají. Mimoøádní
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profesoøi druhé tøídy, docenti a uèitelové mají právo na výslužný plat jen tenkráte, jestli jim zemský výbor právo toto zøejmé pøiøknul.
Pensionováni kustoda, knihovníka a úøedníkù kanceláøských, strojmistrù a sluhù dìje se dle pravidel, týkajících se výslužného platu zemských úøedníkù a sluhù.
Dr. Görner: Zu diesem §. habe ich bloß zu erwähnen, daß eine allerhöchste Entschließung dem Landesausschusse nachträglich mitgetheilt worden ist, wo Se. Majestät verfügt hat, daß die Professoren an den technischen Instituten mit denen der Univer-sität auch in der That gleichgestellt worden sind, daß sie also schon mit dem 30. Dienstjahre in den Vollbezug ihres Gehaltes als Pension einzutreten haben. Es ist hier jedoch beigefügt worden: "Bezüglich der aus dem Domestikalfonde dotirten Prager Oberrealschule und rücksichtlich des Direktors und Lehrkörpers des technischen Institutes in Prag wird der Erlaß mitgetheilt, wobei es selbstverständlich ist, daß obgedachte allerhöchste Entschließung vom 11. Dezember 1862 für den hohen Landtag mit Hinblick auf die durch die Landesordnung für Böhmen verfassungsmäßige Kompetenz nicht bindend sein kann." Also es ist nur dann bindend, wenn der hohe Landtag es beschließt. Dasselbe ist bereits in den §. aufgenommen worden, daß die Pensionirung der Professoren sich nach dem Pensionsnormale der Prager Universität zu lichten habe und daß der Erlaß für diese besteht.
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so bitte ich die Herren, welche für die Annahme dieses §. sind, die Hand aufzuheben. Wird angenommen.
Dr. Görner (liest): §. 25. Der Landesausschuß wirb mit der Durchführung dieses Statutes in Gemäßheit des beigegebenen Lehrplanes beauftragt.
Landtagsselretär Schmidt: Zemskému výboru ukladá se provedení tohoto statutu dle pøiloženého rozvrhu uèbního.
Oberftlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Ich bitte also jene Herren, welche für die Annahme dieses §. sind, die Hand aufzuheben.
Wird angenommen.
Oberstlandmarschall: Nun sind wir mit dem eigentlichen organischen Statut und zwar mit der ersten Lesung fertig, und werden zur Behandlung derjenigen Anträge schreiten, welche der Landesausschuß rücksichtlich der von ihm getroffenen Verfügungen stell. Es handelt sich noch darum, daß sich das Haus schlüßig macht, ob es auch in die Berathung des Lehrplanes eingehen will.
Skuherský: Ich würde mir erlauben dem hohen Hause vorzuschlagen, daß wir hierein nicht eingehen, sondern daß derselbe eu bloc angenommen werde.
Görner: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß der Lehrplan, namentlich die ersten §§., gar nichts anderes ist, als die Ausführung dessen, was bereits im Statut im Allgemeinen mitgetheilt ober enthalten ist. So ist z. B. der §. 1 nichts anderes als eine Ausführung der bereits im §. 4 und §. 5 festgesetzten Doktrinen und Disciplinen. Es Handel sich blos bezüglich des Lehrpersonales; bezüglich des Lehrpersonales aber dürfte wahrscheinlich auch beliebt werden, daß, nachdem sich der hohe Landtag ohnehin vorbehalten hat, die Besoldung derselben, in dieser Beziehung ohnehin ein Vortrag noch erstattet werden muß, um dieses noch separat vor der Durchführung zu regeln, weil eben mit der Besoldung auch die Ernennung des ganzen Personals zusammenhängt, und der letzte §. enthält eben nur daß es nicht als Landesgeseh von Seite des hohen Landtages berathen wird, sondern dem Landesausschusse vorbehalten werde, jeweilige Einzelheiten im Lehrplan abzuändern, wo allenfalls Dozenten beizugeben oder wegzunehmen seien, da dieses dem hohen Land tag ohnehin in der Budget-Berathung vorgelegt werden muß.
Oberstlandmarschall: Es ist der Antrag gestellt, den Lehrplan, welcher nur eine detaillirte Ausführung dessen enthält, was der hohe Landtag durch Beschluß festgestellt hat, en bloc anzunehmen. Wird der Antrag unterstützt? (Ist unterstützt.) Ich bitte daher diejenigen Herren, welche für diesen An-trag sind, die Hand aufzuheben. (Majorität.)
Herr Hofrath Taschek hat das Wort begeehrt.
Hofrach Taschek: Ich kann nur voraussezzen, daß der hohe Landtag die Absicht habe, das neue Statut sobald als möglich ins Leben treten zu lassen, und in dieser Richtung es angezeigt sein dürste, vielleicht schon jetzt theilweise Aenderungen eintreten zu lassen, neue Lehrkanzeln wenigstens einzelnweise einzuführen. Wenn nun dies der Fall sein soll, so glaube ich auf den Umstand Bedacht nehmen zu müssen, daß nach dem Geiste dieses Statuts der Lehrkörper gewissermaßen der wissenschaftliche Beirath des Landesausschusses werden soll, und mit vollem Rechte. Bis zu dem Zeitpunkte aber, wo die Anstalt organisirt werden soll, glaube ich, wäre es nothwendig, ein anderes Institut, eine Aushilfe für diesen Zeitpunkt ins Leben zu setzen, denn es ist in der Natur der Dinge begründet, daß, wenn eine Körperschaft gänzlich aufgelöst, beziehungsweise neu organisirt werden soll, die aufzulösende in Bezug auf die Maßregeln, die für die neu einzusetzende in Anwendung gebracht werden sollen, nicht ganz unbefangen um den entsprechenden Beirath gefragt werden kann. Ich kann mir daher nicht wohl denken, daß, wenn es sich um die Einführung neuer Lehrfächer, so weit es gegenwärtig möglich sein wird, vor dem Inslebentreten des Institutes handelt, der gegenwärtisse Lehrkörper mit Erfolg um eine Auskunft von Seiten des Landesausschusses befragt werden könnte. In dieser Richtung würde ich mir daher erlauben, dem hohen Landtage folgenden Vorschlag zu machen: "Bis zur vollständigen Durchführung der Organisation des polytechnischen Institutes wird ein Komité aus sechs Vertrauensmännern und drei Ersatzmännern vom Landtage eingesetzt, welches vom Landesausschusse vor Erledigung aller wissenschaftlichen Fragen, vor Einführung und Besetzung neuer
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Lehrkanzeln, um sein Gutachten zu befragen ist. Die Bildung des Komite's erfolgt durch die drei Kurien in der Art, daß jede Kurie bei gänzlich unbeschränk-ter passiver Wahlfäbigkeit zwei Mitglieder wählt." Dieses Komite wäre also derjenige Körper, der nach meinem Da fürhalten in allen diesen Fällen dem Landesausschusse ein votum informativum abzugeben hätte, und dessen Amt mit der Organisirung, beziehungsweise mit dem Inslebentreten dieses Instituts von selbst wieder zu erlöschen hat.
Dr. Görner: Sie werden es wohl begreiflich finden, daß ich als Berichterstatter des Landesausschusses nicht in der Lage bin, nach einmaligem Anhören dieses Antrages ihm entweder zuzustimmen oder denselben der Ablehnung anzuempfehlen.—Ich würde mir daher den Antrag erlauben, — daß dieser Antrag dem Landesausschusse zur Berathung mitgetheilt wird und daß bei der dritten Lesung des Statuts auch dieser Antrag mitberathen werde — weil es eine Uebergangsbestimmung betrifft, die nicht mit dem organischen Ganzen unbedingt zusammenhängt.
Oberstlandmarschall: Ich werde also den Antrag des Herrn Dr. Taschek zur Unterstützungs-frage bringen. Ich bitte diejenigen Herren, die ihn unterstützen, die Hand aufzuheben. (Ist unterstützt.) Sind der Herr Antragsteller einverstanden mit diesem Antrag?
Dr. Taschek: Ich trete dem Antrage des Herrn Berichterstatters vollkommen bei.
Oberstlandmarschall: Also ich werde den Antrag zur Abstimmung bringen. Der gemeinschaftliche Antrag des Berichterstatters und des Antragstellers ist, daß der Landesausfchuß sich vorbehält, bei der dritten Lesung des Statuts über denselben zu verhandeln.
Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, die Hände aufzuheben. (Majorität.)
Nun handelt es sich um den zweiten Theil des Berichtes des Landesausschusses, welcher eine Rechtfertigung derjenigen Verfügungen enthält, die der Landesausschuß mittlerweile im Interesse des Unterrichtes und der Verbesserung des Instituts getroffen hat.
Graf Leo Thun: Ich möchte darauf aufmerksam machen, meines Erachtens sind im ersten Theile noch einige Punkte, über die beschlossen werden muß. — Seite 10 haben wir vier Anträge.
Dr. Rieger: Ich wollte an Eure Ercellenz die Anfrage stellen, ob es nicht zweckmäßig wäre, daß im gegenwärtigen Augenblicke die Sitzung auf eine halbe Stunde unterbrochen werde, weil dieser Antrag doch noch einige Zeit in Anspruch nimmt
Oberstlandmarschall: Die zu verlesenden sind noch Anträge, die zum Statut gehören und die mir früher entfallen sind, die werde ich noch zur Erledigung bringen.
Dr. Görner lieft: Der hohe Landtag wolle:
1. Das über die Organisation des polytechnischen Institutes vorgelegte organische Statut sammt dem beigegebenen Lehrplane genehmigen. (Das ist bereits angenommen.)
2. Der Landesausschuß mit der Durchführung betraut. (Das ist auch schon vom Landtage beschlossen.)
3. Die vollständige Abtrennung der deutschen Oberrealschule von dem polytechnischen Institute beschließen und dem Landesausschusse die Durchführung im Einvernehmen mit der k. k. Behörde auftragen.
Der 4. Punkt ist bereits früher erledigt, ich glaube bei §. 17.
Oberstlandmarschall: Der zweite Punkt ist bereits ebenfalls in einem §. beschlossen worden, es handelt sich also bloß um den dritten Punkt, um die Abtrennung der deutschen Oberrealschule. Ich bitte diesen Punkt auch bömisch zu lesen.
Sekretáø snìmu Schmidt ète: 3) na úplné odlouèení nìmecké vyšší reálky od ústavu polytechnického se usnesti a zemskému výboru uložiti, aby odlouèení to ve srozumìní s c. k. úøady provedl.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort zu ergreifen? (Niemand meldet sich.) Ich bitte die Herren, die für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Majorität.) Jetzt werde ich die Sitzung auf eine Stunde unterbrechen.
Dr. Èupr: Ich bitte, Ercellenz, ich habe noch einen Antrag, den letzten. Ich möchte gerne beantragen, daß die Gemeinde Prag für das neue Gebäude etwas thue, ich habe im ganzen Entwurfe keine Beziehung gefunden zur Prager Gemeinde. Der Landtag von Niederösterreich hat eben diese Tage einen Antrag zum Beschlusse gebracht, in Wien großartige Schulen zu errichten, nämlich ein Obergymnasium und eine Oberrealschule, unter der Bedingung, daß die Gemeinde selbst das Gebäude dazu gibt und auch die ganze Einrichtung. Die Gemeinde hat immer zunächst mit Rücksicht auf die Söhne, welche Unterricht genießen, und mit Rücksicht auf die Fremden, welche in der Gemeinde Geld cirkuliren lassen, den größten Vortheil von der Schule. Die Prager Gemeinde hat seit Jahren vom jetzigen polytechnischen Institut bedeutenden Nutzen gezogen und ich glaube, daß sie sich herbeilassen könnte zu irgend einem Beitrag.
(Unruhe, Präsident läutet.)
Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir den Redner überhaupt darauf aufmerksam zu machen, daß obnehin der Antrag auf die definitive Durchführung über Bewilligung der Geldmittel erst in einer späteren Session vor den Landtag kommen muß, und daß es sich da um die verschiedenen Quellen und die Deckung der Geldmittel mit handeln wird. Denn es ist jetzt vorläufig über die Geldmittel, die zum in das Leben Rufen votirt werden sollen, gar nichts gesprochen. Ich glaube, daß bei dieser Gelegenheit vielleicht der Antrag zur Erledigung Kommen wird.
Èupr: Dann behalte ich mir meinen Antrag vor.
Unterbrechung auf eine Stunde, — nach dieser Unterbrechung:
Berichterstatter Görner liest: Hoher Landtag! Nachdem der Landesausschuß, um den Fortschritten der Wissenschaft und den Bedürfnissen der Schüler Rechnung zu tragen, auf eigene Verantwortung manche
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Einrichtungen provisorisch theils getroffen, theits vorbereite bat, da die Durchführung der neuen Organisation kaum innerhalb eines Jahres vollständig möglich sein dürfte, und der Landesausschuß hiebei wenigstens dieser Organisation vorzuarbeiten für seine Pflicht hielt, so werden diese Schritte hiemit unter Einem gerechtfertigt.
Die Professoren des polytechnischen Institutes Herr Dr. Koøistka, Jelínek und Stuherský brachten unterm 22. März v. I. beim Direktorate schriftlich mehrere Anträge zur Anbahnung der dringend nöthigen Reformen in dem Unterrichte am Institute ein, welche in der Hauptsache zum Zwecke hatten:
1. Trennung der Physik von der Mechanik, Vermehrung der Stundenzahl des Vortrages der Ersteren und Theilung des Unterrichtes in 2 Ab-theilungen wegen der großen Schülerzahl, wobei in der einen die deutsche, in der andern die böhmische Sprache als Unterrichtssprache einzuführen sei.
2. Theilung des Unterrichtes für Elementarmathematik in zwei Abtheilungen, ebenfalls wegen der großen Schülerzahl (230) nach deutscher und böhmischer Unterrichtssprache.
3. Theilung der Vorträge der Mechanik in zwei Jahrgänge, den ersten für den theoretischen, den zweiten für den angewandten Theil.
4. Theilung der Vorträge der Baukunst eben auch in zwei Jahrgänge, für Hochbau, Wasser- und Straßenbau.
5. Errichtung eines Lesezimmers bei der Institutsbibliothek für die Studirenden.
Zugleich wurden die nöthigen Lehr- und Die-nersräfte vorgeschlagen, die die Durchführung dieser Vorschläge nöthig machten, nämlich 2 Docenten je einen für Physik und Elementarmathematik, 2 Affistenten für Mechanik und Baukunst, einen Bibliotheks-sfriptor und einen Schuldiener.
Begründet wurden diese Anträge damit, daß die definitive Organisation des polytechnischen Institutes von dem damals nicht sichergestellten Zeitpunkte des Zusammentrittes des hohen Landtages, sodann von der hohen Genehmigung abhänge, daher in allernächster Zukunft nicht zu erwarten sei; daß ein Uebergang von dem dermaligen Zustande des Institutes zu demjenigen, welcher durch die neue Organisation angestrebt wird, wünschenswerth, ja nothwendig sei, und daß gewisse Veränderungen in den bisherigen Institutseinrichtungen allgemein gewünscht und wie sich auch die Organisirung der Anstalt künf-tighin gestalten möge, ohne allen Zweifel ins Leben treten werden; daß endlich durch diese Anträge wenigstens die bereits an allen technischen Instituten der österreichischen Monarchie adoptirten Fortschritte auch an dem hiesigen Institute zur Geltung gelangen sollen.
Ueber diese Anträge wurde am 28. März 1862 von dem Lehrkörper des polytechnischen Instituts eine Berathung gepflogen, bei welcher mit Ausnahme des Herrn Professor Wersin, der sich gegen alle diese Anträge mit Ausschluß des auf Einrichtung eines Lesezimmers bei der Institutsbibliothek erklärte, der gesammte Lehrkörper diese Anträge mehr oder weniger nothwendig anerkannte, und dieselben mit einigen Modifikationen angenommen wurden.
Das Direktorat, welches diese Anträge an den Landesausschuß vorlegte, hält in seiner Aeußerung für den wichtigsten Antrag den auf Trennung der Lehrkanzel der Physik von der Mechanik und Vermehrung der Vortragsstunden für erstere von 3 auf 5 wöchentlich, fügt jedoch bei, daß Professor Wersin sich schon früher bereit erklärt habe, die 3 Vorlesestunden der Physik auf 5 Stunden wöchentlich unentgeltlich zu erhöhen. Diese Vermehrung der Stunden sei als absolut nothwendig einzuführen.
Was die Trennung der Vorlesungen mit Einführung von deutscher und böhmischer Vortragssprache anbelangt, so berühre dieser Vorschlag eine der wichtigsten Prinzipienfragen, nämlich die Art der Anwendung beider Landessprachen an der Anstalt.
Eine jede neue Einrichtung in dieser Beziehung könne leicht als ein Präjudiz angesehen werden und könne auch eine solche provisorische Einrichtung bei der zu erwartenden Reorganisirung Schwierigkeiten herbeiführen.
Das Direktorat sei so lange nicht in der Lage, einen begründeten Vorschlag diesfalls zu unterbreiten, als der Landesausschuß sich nicht über die Grundsätze der Anwendung der beiden Landessprachen bei dem technischen Unterrichte ausgesprochen haben werde.
Der Antrag auf Trennung der Mechanik in zwei Jahrgänge sei unläugbar ein Fortschritt in den wichtigsten Einrichtungen der Anstalt und bahne die Organisation an, weil die Studirenden in einem Jahre die Masse des Vorgetragenen nicht aufzufassen und zu verarbeiten im Stande seien und alle Lehranstalten sowohl in Oesterreich als im Ausland diese Einrich-tung bereits haben.
Die Ausführung dieser Maßregel unterliege auch keinen Schwierigkeiten.
Bezüglich der Trennung des Lehrfaches der Baukunst schon im nächsten Schuljahre (1862/3) glaubt das Direktorat, daß es für dieses Jahr unzweckmäßig sei, doch sei es möglich und zweckmäßig, dieselbe 1863/4-durchzuführen.
Endlich betreffend den Antrag auf Einrichtung eines Lesezimmers bei der Bibliothek des Institutes erklärt die Direktion dieses sehr wünschenswert, da diese Benützung der Bibliothek, wie selbe am Institute zu Wien und am Johanneum zu Gratz besteht, von den Studirenden sehr angestrebt und von der öffentlichen Meinung getragen werde, indem es hiedurch den fleißigen Hörern möglich werde, sich in den Zwischenstunden von einem Vortrage zum andern ohne Zeitverlust nützlich zu beschäftigen, dem ganz Mittellosen aber ein warmer lichter Raum für keine Studien gewährt werde.
Nachdem der Landesausschuß schon früher wegen Mangel an Räumlichkeiten und namentlich zur Erlangung nöthiger Zeichensäle die im Institute befindlich gewesenen Wohnungen des Direktionsleiters und des Herrn Professors Balling gekündigt und denselben statt dieser systenmäßig eingeräumt gewe-
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Senen Wohnungen ein Quartiergeld zu bewilligen beschlossen hatte, wurde vor Allem eine Lokaltommission unter Leitung des Referenten zur Sicherftellung der zur Durchführung dieser Vorschläge nöthigen Lokalitäten im Institutsgebäude vorgenommen, welche ergab, daß bei einer zweckmäßigen Eintheilung der bereits vorhandenen und die mittlerweile freiwerdenden vorgenannten Wohnungen zur Durchführung sämmtlicher Erweiterungsanträge des Unterrichtes, sowie zur Errichtung eines Lesezimmers der nöthige Raum vorhanden ist und daß es nur einiger Adaptirungen bedarf, welche theilweise durch die große Zahl der Schüler und die durch selbe bedingte Erweiterung namentlich der Zeichensäle ohnehin hätte stattfinden müssen.
Zugleich wurde vom Direktorate und dem Lan-desarchitekten der Kostenüberschlag sowohl bezüglich der bei Durchführung dieser Vorschläge nöthigen Lehrkräfte und Lehrmittel, als auch bezüglich der nöthigen Adaptirungen abgefordert.
Von dem Direktorate wurden in seiner Eingabe vom 22. August 1862 als nothwendig dargestellt
2) eine neue Lehrkraft für die Physik mit einer
Remuneration von 600 fl.
nebst einem Uebersiedlungsbetrage für diese
in Professor Zenger gefundene von Wien pr 100 fl.
b) für die Parallelklasse der Elementarmathematik mit böhmischer Unterrichtssprache,
c) ein Schuldiener und ein Hausknecht,
d) ferner je ein Adjunkt für den zweiten Jahrgang der Mechanik und Baukunde.
Alle diese werden zu einem jährlichen Kostenbetrage von 3770 fl. 85. kr. bis 4015 fl. 85 kr. öfterr. Währ. veranschlagt.
Ebenso wurden die Adaptirungskosten vom Architekten Brust ein für allemal mit 2721 fl. 73 1/2 fr. veranschlagt.
Der Landesausschuß hat nach diesen gemachten Elbebungen, in Würdigung der Wichtigkeit der angeführten Gründe und der Disciplinen wegen der großen Anzahl der Schüler, sowie insbesondere auch in Anerkennung, wie wünschenswerth es sei, durch diese Einrichtungen die Organisirung selbst anzubahnen, in seiner Sitzung vom 17. September 1862 den Beschluß dahin gefaßt:
1. Daß die Physik vom Schuljahre 1863 an deutsch, wie bisher vom Professor Wersin, jedoch statt in 3, in 5 Stunden wöchentlich vorgetragen werde;
2. daß zugleich mit Rücksicht auf den Zuhörerandrang und um der sprachlichen Gleichberechtigung Rechnung zu tragen, von diesem Schuljahre angefangen, ein Parallelkurs für Physik mit böhmischer Sprache zu eröffnen sei, hiezu ein Docent in der Person des l. l. Gymnasialprofessors Wenzel Zenger zu berufen und bei dem hohen t. l. Staatsministerium die Staatsgiltigkeit der Zeugnisse desselben zu erwirken wäre;
3. daß aus gleichen Gründen auch für die Elementarmathematik ein Parallelkurs mit böhmischer Vortragssprache zu eröffnen und hiezu ebenfalls über Vorschlag des Professorenkollegiums ein Docent zu bestellen und für denselben gleichfalls die Staatsgiltigkeit seiner Zeugnisse zu erwirken ist;
4. daß ein Schuldiener mit den üblichen Systemal-Bezügen und ein Hausknecht oder Haus-diener mit einem Wochenlohne von 5 fl. zu ernennen wäre;
5. daß bei der Bibliothek ein Lesezimmer zu adaptiren und die Leitung dem Professor Balling unter Beigebung seines Adjunkten Stolba gegen eine noch zu beschließende Remuneration — zu übergeben, endlich
6. wegen Theilung der Vortrage der Mechanik und Baukunst in zwei Jahrgänge dem hohen Land-tage die Anträge zu unterbreiten, und
7. die Adaptirung der Lokalitäten zu veranlassen sei.
Die gefaßten Beschlüsse wurden auch soweit ausgeführt, daß ein Schul- und Hausdiener ernannt, Professor Zenger mit der Docentur der Physik, u. z., nachdem Hr. Professor Wersin erklärt hatte, daß er 5 Stunden wöchentlich über Physik zu lesen nicht im Stande sei, sowohl in deutscher und böhmischer Sprache gegen Jahresremuneration von 800 fl. ö. W. betraut wurde.
Zur Besetzung der Lehrkanzel für böhm. Elementarmathematik wurde der Konkurs von Seiten des polytechnischen Direktorates ausgeschrieben.
In Folge dieses Konkurses wurde von Seiten des Lehrkörpers und Direktorates vor Allem als eine besondere Kapacität in diesem Fache Herr Skøiwan, dermalen Direktor einer öffentlichen Realschule in Wien, empfohlen und als der Tauglichste anerkannt.
Da derselbe jedoch die Bedingung stellte, blos als, wenn auch provisorischer, doch ordentlicher Professor dieses Gegenstandes angestellt zu werden, es jedoch dem Landesausschusse im Interesse der Wissenschaft und des Institutes zweckmäßig erschien, eine so tüchtige Kraft der Anstalt nicht entgehen zu lassen, so wurde I. Skøiwan als ordentlicher Professor für die Lehrtanzlei der Elementarmathematik mit dem systemisirten geringsten dermaligen Professorengehalte von 1050 fl. nebst 210 fl. Zulage aufgenommen und es stellt der Landes-Ausschuß nach dieser Mit-theilung nachstehende Anträge:
I. Der hohe Landtag wolle die vorerwähnten Verfügungen des Landesausschusses genehmigen.
II. Die von Seite des Lehrkörpers und Direktorates vorgeschlagene Trennung der Mechanik in zwei Jahrgänge, für allgemeine und angewandte Mechanik, sowie der Baukunde ebenfalls in zwei Jahrgänge für Hochbau und Straßen und Wasserbau beschließen, und den Landesausschuß mit der Durchführung, sowie mit der Anstellung zweier hiezu nothwendigen Adjunkten beauftragen.
Wegen der Eröffnung des Lesezimmers bei der Bibliothek sind noch Verhandlungen mit dem Lehrkörper und Direktorate im Zuge.
Bezüglich des zweiten Antrages dürfte jedoch der Antrag vollständig entfallen, nachdem vorläufig wenigstens beschlossen wurde den Landesausschuß mit
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der Durchführung zu betrauen, d,e Prinzipien aber, welche im zweiten Antrage aufgenommen erscheinen, im neuen Organisationsstatut anerkannt sind.
Oberstlandmarschall: Ich würde vorschlagen natürlich den Antrag auch in böhmischer Sprache vorzulesen, aber erst von dort angefangen, wo gesagt wird, was der Landesausschuß verfügt hat und welche Anträge er darauf gründet, damit wir die Begründung nicht erst noch einmal hören müssen. Sind die Herren damit einverstanden? (Ja.)
Tajemník Schmidt ète: Po tomto vyšetøení a v uvážení dùležitosti uvedených dùvodù a potøeby rozdìlení jistých pøedmìtù vyuèovacích pro velký poèet žákù, jakož i zvlášté v uznáni toho, kterak jest vìcí žádoucí, aby se tìmito zaøízeními organisaci samé dráha klestila, usnesl se zemský výbor ve svém sezení dne 17. záøí 1862 na tom:
1. že se má fysika ob školního roku 1863 jako posud nìmecky pøednášeti prof. Wersinem, avšak místo 3 hodin o hodin týdnì;
2. že se má zároveò, pøihlížejíc k návalu posluchaèù, jakož i k provedení rovnoprávnosti jazykové otevøíti poèátkem tohoto Školního roku parallelní bìh pro fysiku s vyuèovací øeèí èeskou, k èemuž se má povolati docent v osobì c. k. gymnasialního profesora Václava Zengra a má se vymoci na veleslavném c. k. státním ministerstvu státní platnost jeho vysvìdèení;
3. že se z tìchže dùvodù má také pro elementární matematiku bìh parallelní s vyuèovací øeèí èeskou otevøíti, a má se pro ni rovnìž k návrhu sboru profesorùv docent ustanoviti jakožto pro nìho vymoci státní platnost jeho vysvìdèení;
4. že má býti ustanoven školní sluha s obyèejným øádným platem a podomek èili domovní sluha s týdenní mzdou 5 zlatých;
5. že se má zøíditi pøi knihovnì èítárna, jejíž správa odevzdána budiž prof. Ballingovi a jeho adjunktovi Štolbovi na remuneraci, o které se uèiní usnesení; koneènì
6. že se mají v pøíèinì rozdìlení pøednášek o strojnictví a o stavitelství ve dva roèníky podati slavnému snìmu návrhy, a
7. že se má upravení místností pøesevziti. Usnešení tato byla také na tolik provedena,
že najati jsou sluha školní a sluha domovní, a že pøednášky o fysice a to v øeèi nìmecké i èeské svìøeny jsou profesoru Zengrovi za roèní remuneraci 800 zl r. è., a to proto, ponìvadž se p. prof. Wersin prohlásil, že není s to, aby o fysice 5 hodin týhodnì pøednášel.
K obsazení místa uèitelského pro èeské pøednášky o elementární matematice vypsán øeditelstvím ústavu polytechnického konkurs.
Uèitelstvo a øeditelstvo uznalo následkem tohoto konkursu za nejschopnìjšího pana J. Skøivana, nyní øeditele veøejné reálky ve Vídni a odporuèilo jej pøedevším co zvláštní kapacitu v tomto oboru.
Že se ale týž pan Skøivan jen pod tou výminkou v toto místo uèitelské uvoliti prohlásil, když jmenován bude profesorem, by provisorním, tož pøedce øádným, zemskému výboru pak v prospìchu vìdy a ústavu pøimìøeným býti se vidìlo, aby takovéto síly pro ústav získal; byl J. Skøivan øádným profesorem pro elementární matematiku s nyní nejmenším øádným platem 1050 zl. s pøídavkem 210 zl. jmenován. — a zemský výbor èini po tomto oznámení následuiiící návrhy:
Slavný snìm raèiž
I. opatøeni prvé uvedená schváliti;
II. usnesti se na tom, že se maji dle návrhu uèitelstva i øeditelstva pøednášky o strojnictví rozdìliti ve dva roèníky, totiž v mechaniku všeobecnou a stavitelství strojù, jakož i stavitelství všeobecné rovnìž ve dva roèníky, totiž ve stavitelství pozemní, a stavitelství vodní i silnièní, — a raèiž slavný snìm výboru zemskému uložiti, aby to provedl a dva k tomu potøebné adjunkty jmenoval.
Stran zøízení èítárny pøi knihovnì není ještì vyjednávání s uèitelstvem pøivedeno ku konci.
Oberstlandmarschall: Wenn niemand das Wort ergreift, werde ich die Anträge des Landes-ausschusses zur Abstimmung bringen. Bitte jene Herren, die mit den Anträgen des Landesausschusses übereinstimmen, die Hand zu erheben. (Angenommen.)
Graf Leo Thun: Ich erlaube mir noch einen dritten Antrag vorzuschlagen, welcher so einfach ist, daß er einer weiteren Begründung nicht nöthig hat,, nämlich: "Das hohe Haus wolle beschließen, der Landesausschuß wird ermächtigt bis zur definitiven Einführung dieses Statutes im Sinne desselben und im Geiste der Gleichberechtigung (výbornì) an der polytechnischen Lehranstalt provisorisch jene Reformen einzuführen, die durch die Unterrichtszwecke geboten, nach den gegenwärtig geltenden Gesetzen zulässig, und nach Maßgabe der zu Gebote stehenden Mittel und Räumlichkeiten schon jetzt durchführbar sind." Ich glaube, es bedarf keiner weiteren Begründung; es ist einfach der Wunsch, baß das zur Zeit geschieht, was, ohne nach irgend einer Seite zu verstoßen, geschehen kann.
Ich werde mir nur nach Abstimmung über diesen Antrag noch einmal das Wort erbitten, um noch auf einen früheren Punkt mit einigen Worten zurück zukommen.
(Sekretáø snìmu Schmidt ète: Slavný snìme raèiž uzavøíti: Zemskému výboru udìluje se moc, až do skuteèného v život uvedení tohoto statutu v platný ústav zemský ve smìru téhož statutu a v duchu rovnoprávnosti prozatím všechny opravy provésti, kteréž úèel vyuèování vymáhá, kteréž nynìjšími zákony dovoleny jsou, a dle prostøedkù a místností po ruce jsoucích už nyní se provésti dají.
Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzu-heben. (Wild unterstützt.)
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Ich bitte nun darüber abzustimmen und diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben.
Dr. Stamm (einfallend): Ich glaube, nach der Geschäftsordnung kann ein Gesetz erst dann als angenommen betrachtet werden, wenn es durch die 3. Lesung gegangen ist. Dieser Antrag aber setzt das Gesetz schon als angenommen voraus. Ich glaube also, daß er erst dann zum Beschlusse erhoben werden könnte, wenn die 3. Lesung des Gesetzes vorüber ist, und würde daher beantragen, daß bis dahin die Abstimmung über denselben vertagt werde.
Oberstlandmarschall: Wird der Antrag, daß die Abstimmung über den Antrag des Hrn. Grafen Thun bis nach der 3. Lesung des Gesetzes zu vertagen sei, unterstützt? Ich bitte die Herren, die denselben unterstützen, die Hand zu erheben. (Wird unterstützt.)
Ich werde also diesen vertagenden Antrag zuerst zur Abstimmung bringen. Ich bitte jene Herren, die für den Antrag sind, daß die Abstimmung über den Antrag des Hrn. Grafen Thun bis nach der 3. Lesung des Gesetzes zu vertagen sei, die Hand aufzuheben. (Zählt.) Ich bitte die Hände einen Moment oben zu behalten. So geht es nicht. Ich bitte die Herren, die dafür sind, aufzustehen. (Zählt 78.) Ich muß die Gegenprobe machen, weil ich die Zahl der Anwesenden nicht genau weiß. Ich bitte die an-deren Herren sich zu erheben. (Zählt 90.)
Also der Antrag, die Berathung zu verschieben, ist abgelehnt; folglich werde ich den Antrag des Gf. Leo Thun zur Abstimmung bringen, und bitte die Herren, die ...
Dr. Rieger (einfallend): Ich bitte ihn noch einmal vorzulesen.
Landtagssekretär Schmidt lieft denselben deutsch und böhmisch (wie oben).
Oberlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für diesen Antrag sind, dieß durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Zählt 96.) Es ist die Majorität.
Graf Leo Thun: Ich würde mir erlauben, noch zurückzukommen auf einen Punkt, welchen der Landesausschuß in dem ersten Theile seines Berichtes Seite 10 gemacht hat. Es heißt nämlich der Landesausschußbericht: "der hohe Landtag wolle beschließen 4. den gegenwärtig bestehenden Vorbereitungsjahrgang aufzuheben." Der Berichterstatter hat bei Vorlesung des Berichtes erwähnt, es wäre keine Abstimmung nöthig, weil diese Bestimmung bereits in dem Statute aufgenommen ist. Wenn der Landesausschuß es so verstanden hat, daß dieser Vorbereitungskurs aufhören soll, sobald das neue Statut ins Leben tritt, so habe ich weiter nichts dagegen einzuwenden. Ich erlaube mir nur auf den dritten Punkt aufmerksam zu machen. Gegenwärtig, wie der Herr Berichterstatter dargelegt hat, wird der Vorbereitungsjahrgang aus dem Studienfonde bezahlt, hingegen wird aus dem Landesfonde ein Theil der Kosten der Realschule bestritten. Es, ist nun über den dritten Punkt dieses Antrages des Landesausschusses die vollständige Abtrennung der deutschen Oberrealschule vom polytechnischen Institute beschlossen worden, und hierüber sind mit der Regierung Verhandlungen zu führen. Insofern glaube ich, daß diese beiden Dinge in Zusammenhang stehen und es wird vielleicht die Regierung sich nicht darauf einlassen, die Kosten für die Bestreitung des Vorbereitungskurses noch fortzuzahlen, wenn sie vollständig die Kosten für die Realschule übernehmen muß. Also scheint mir das der Sinn des Antrages zu sein, daß unabhängig von der Frage der Durchführung des Statuts der Vorbereitungsjahrgang aufzuheben sei, wenn die Verhandlungen über die Ausgleichung der Kosten der Realschule mit der Regierung durchgeführt werden. Indessen, ich habe nicht die Absicht, in dieser Beziehung einen eigenen Antrag zu stellen. Wenn der Landesausschuß es nicht für nöthig erachtet, daß über diesen Punkt ein spezieller Beschluß gefaßt werden soll, so will ich leine Einwendung erheben. Ich wünsche nur daß, nachdem dies im Bericht als spezieller Antrag aufgenommen worden ist, Klarheit darüber hergestellt werde, ob derselbe eines Beschlusses bedarf oder nicht.
Dr. Görner: Ich glaube, daß wenn einmal das Statut beschlossen ist, und wenn dasselbe genehmigt wird, sogleich mit dem Ansuchen um die Genehmigung, sowohl die Unterhandlung bezüglich der Abtrennung der Oberrealschule von dem polytechnischen Institute, als auch die Aufhebung des bestandenen Vorbereitungsjahrganges angebahnt werden wird; weil ja Seme Majestät, wie in dem Berichte steht, ausdrücklich herabgelangen ließ, daß mit der Vornahme der Organisation des polytechnischen Institus die Frage wieder in Anregung zu bringen sei. Was die Trennung der Oberrealschule vom polytechnischen Institute betrifft, so würde daher dieses nicht früher geschehen können, und auch nicht früher zugegeben werden, bevor nicht das Statut genehmigt ist. Ist aber das Statut genehmigt, so ist auch der Vorbereitungsjahrgang unter Einem aufgehoben, und es scheint mir daher nicht mehr nöthig, einen separaten Beschluß des hohen Hauses darüber einzuholen. Sollte jedoch das hohe Haus es wünschen, so ist darin gewiß kein Anstand.
Oberstlandmarschall: Nachdem der Herr Graf Thun keinen Antrag gestellt hat, so entfällt, wenn Niemand das Wort begehrt, jede weitere Verhandlung über diesen Gegenstand, und wir werden nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung über gehen. Bitte Herrn Dr. Pinlas.
Dr. Pinkas (als Berichterstatter lieft den Bericht des Landesausschusses wegen Ankaufs der Hollar'schen Kupfelstichsammlung — deutsch. Landtags-selretär Schmidt böhmisch).
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Èíslo 329 snìm. Nr. E. 836.
Slavný snìme!
Zemský výbor má za to, že koná povinnost nìžné úcty k vlastenskému talentu a že se peèuje o pìstování umìní, obraceje pozornost slavnéno snìmu k umìleckým plodùm Èecha Václava Hollara, jenž v Praze narozen a vychován, v 17. vìku viast svou musel opustiti, a jenž si co mìdirytec v Anglicku a v Hollandsku prácemi svými získal nejvyššího uznáni mužù souvìkých, jakož i potomstva umìní milovného, tak že v Anglicku jakož i v Nìmecku kritika o prácech Hollarových v spùsobu svém zcela zvláštních, chvalnì se pronášela, i Hollarovy mìdirytiny pilnì se sbíraly a za velké ceny kupovaly.
Upomínka na Václava Hollara a práce jeho umìlecké nezanikla ve vlasti Hollarovì, aè se v ní pražádné sbírky výtvorù Hollarových nenalézá; ano vlast jeho poukázána jest k tomu, aby se z pochvalných dìl o Hollarovi v cizozemsku vyšlých dovìdìla, že Èech Hollar byl v 17. vìku nejvýteènìjším mìdirytcem a že se sbírka jeho mìdirytin co soukromý majetek Jejího Velièenstva králové Viktorie nachází ve Vindsoru.
Kustosem c. k. knihovny vídeòské, panem Wussinem, dovìdìl se zemský výbor, že zemøelý již obchodník ve vìcech umìleckých, Weber v Bonnu nad Rýnem, obìtavou pilnosti pøi dražbách v Hollandsku a v Anglicku docílil znamenité sbírky dìl Hollarových, a že by lze bylo tuto sbírku za cenu pomìrnì levnou naší vlasti získati.
V uvážení, že jest zastupitelstvo zemské k tomu povoláno, aby upomínky historické pìstovalo, smysl pro umìní oživovalo, a zájmùm duchovním rovnìž tak jako zájmùm hmotným péèi a èinnost svou vìnovalo, obrátil se zemský výbor k dru. Antonínu Jindøichovi Springerovi, profesoru dìjepisu umìní na vysokých školách Bonnských, co k Èechovi rozenému, s tou žádostí, aby Hollarovu sbírku, v Bonnu na prodej se nalézající náležitì skoumal i aby zároveò s druhým ještì znalcem o ní a o její cenì své dobré zdání projevil a eventuelnì aby také koupi oné sbírky uzavøel, avšak s vyhražením schváleni slavného snìmu, jehož by se prostøedkem zemského výboru mìlo vymoci.
Profesor Springer, pro èeskou vlast svou vždy vøele zaujatý, uèiniv tomuto vyzvání ochotnì zadost, proskoumal peèlivì sbírku tu, z 2819 listù záležející, a porovnal ji se seznamy dìl Hollarových, jak to na jevo vychásí z jeho, zde sub % pøiloženého dobrého zdání, s kterým král. pruský tajný rada zdravotní Wolf, sám
Nr. E. 329 Ldtg. Nr. E. 836.
Hoher Landtag!
Der Landesausschuß glaubt eine Pflicht der Pietät für vaterländisches Talent, wie für Pflege der Kunst zu erfüllen, indem er des hohen Landtages Aufmerksamkeit auf die künstlerischen Leistungen Wenzel Hollar's, eines Böhmen, lenkt, welcher in Prag geboren und erzogen, im 17. Jahrhunderte sein Vaterland hat verlassen müssen, und als Kupferstecher sich in England und Holland durch seine Leistungen die höchste Anerkennung seiner Zeitgenossen .-, wie der kunstsinnigen Nachwelt errungen hat; so daß in England wie in Deutschland kritisch rühmende Beurtheilungen der in ihrer Weise ganz eigentbümlichen Leistungen Hollar's erschienen und Hollar's Kupferstiche mit Emsigkeit gesammelt und zu hohen Preisen bezahlt worden sind.
Die Erinnerung an Wenzel Hollar und seine Kunstleistungen ist in Hollar's Vaterlande wachgeblieben, während dasselbe einer Sammlung von Hollar's Schöpfungen durchaus entbehrt und darauf angewiesen ist, aus rühmenden Werken, welche über Hollar im Auslande erschienen sind, zu erfahren, daß der Böhme Hollar der anerkannteste Kupferstecher des 17. Jahrhunderts gewesen, daß eine Sammlung seiner Kupferstiche sich als Privateigenthum Ihrer Majestät der Königin Viktoria zu Windsor befindet.
Durch den l. k. Bibliotheks-Custos zu Wien, Herrn Wussin, gelangte der Landesausschuß zur Kenntniß, daß der bereits verstorbene Kunsthändler Weber zu Bonn am Rhein mit aufopfernder Emsigkeit auf Auktionen in Holland und England eine bedeutende Sammlung Hollar'scher Werke zu Stande gebracht habe, und diese dermal um verhältnißmäßig billigen Preis unserem Vaterlande gewonnen werden könnte.
Erwägend, daß es in der Mission der Landes. Vertretung liege, historische Erinnerungen zu Pflegen, den Kunstsinn zu beleben, und geistige Interessen gleichmäßig wie materielle in den Bereich seiner Sorgfalt und Wirksamkeit zu ziehen, hat der Landesausschuß den an der Universität Bonn weilenden Professor der Kunstgeschichte Dr. Anton Heinrich Springer als gebornen Böhmen angegangen, jene zu Bonn verkäufliche Hollarsammlung genau zu prüfen, und im Vereine mit einem zweiten Sach-kundigen ein Gutachten über dieselbe und derselben Preiswürdigkeit abzugeben, eventuell auch den Ankauf jener Sammlung vorbehaltlich der durch den Landesausschuß einzuholenden Genehmigung des hohen Landtages zum Abschlusse zu bringen.
Dieser Aufforderung hat der für sein Vaterland Böhmen stets warm fühlende Professor Springer bereitwilligst entsprochen, indem derselbe die aus 2819 Blättern bestehende Sammlung sorgfältig prüfte, und mit den bestehenden Katalogen über Hollar's Werke verglich, wie sich aus dem von demselben abgegebenen hier sig. % zuliegenden Gutachten ergibt,
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majitel znamenité sbírky mìdirytin, dle pøíloh-sub. •//. úplnì souhlasí.
Profesor Springer, veden sám vøelým pøáním, aby se Hollarovy sbírky co dùstojné památky po tomto vlasteneckém umìlci pro Cechy získalo, a znaje oceniti úplnost a dobrou zachovalost mìdirytin sbírky této, smluvil se, jak z pøílohy •///. vysvitá, s nynìjší vlastnicí její, paní vdovou Webrovou, o výminkách koupì v ten spùsob, že dotèená paní vdova prodá sbírku tu za 5000 pruských tolarù, a to tak, aby se jí pøi odebraní sbírky hotovì zaplatilo pouze 2000 tolarù, ostatních 3000 tolarù ale že se ji má zapraviti ve tøech lhùtách zároveò s úroky 5%, pri èemž se paní vdova Webrova k zachování výminek tìchto až do 31. bøezna 1863 zavazuje.
Zemský výbor, uváživ, že mimo tuto sbírku Hollarovu, jižto se vyrovná pouze podobná sbírka ve Vindsoru, není žádné jiné sbírky takové, a uváživ, že kdyby se rytiny té sbírky jednotlivì odprodaly, nikdy více pøíležitost taková k získaní tak zajímavé památky umìní vlasteneckého pro Èechy by se nevyskytla; èiní, zøetel bera na dùvody, v dobrém zdání znalcù uvedené, návrh:
Slavný snìm raèiž zmocniti zemský výbor k zakoupení sbírky mìdirytin Václava Hollara, ve vlastnictví paní vdovy Viléminy Webrové v Bonnu se nacházející za 5000 tolarù, a to tak, že se jí má pøi odebrání sbírky hotovì zaplatiti 2000 tolarù, ostatních 3000 tolarù ale že se ji má zapraviti ve tøech roèních lhùtách zároveò s úroky 5%; spolu pak raèiž slavný snìm ustanoviti, že má sbírka tato na bezpeèné avšak veškerým pøátelùm umìní pøístupné místo býti uložena.
Zároveò oznamuje se slavnému snìmu ku schváleni, že se výbor vidìl pohnuta, panu profesoru Springrovi v Bonnu zvláštním, veškerými èleny zemského výboru podepsaným pøipisem vzdát diky za horlivost a péèi, kterou osvìdèil k tomu cíli, aby své èeské vlasti usnadnil získání tohoto zajímavého pokladu umìleckého.
Zemský výbor v království Èeském
v Praze, dne 24. ledna 1863.
Nejvyšší maršálek zemský:
Nostic v. r.
Dr. Pinkas v. r.
welchem der königl. preußische geheime Sanitätsrath Wolf, selbst Besitzer einer bedeutenden Kupferstichsammlung, laut Beilage sig. .//. vollkommen beitrat.
Professor Springer bat, getragen von dem lebhaften Wunsche, jene Hollarsammlung als würdiges Denkmal dieses vaterländischen Künstlers für Böhmen gewonnen zu sehen, in Würdigung der Vollständigkeit der Sammlung und der vortrefflichen Erhaltung der in derselben befindlichen Kupferstiche die Bedingungen des Ankaufes mit der dermaligen Eigenthümerin Frau Witwe Weber, wie in der Beilage ersichtlich, dahin vereinbart, daß die Sammlung für den Preis von 5000 Thaler preußisch Kurant verlauft wird, hievon jedoch bei Uebernahme des Werkes blos 2000 Thaler baar zu bezahlen und die weiteren 3000 Thaler in drei Jahres-Terminen neben laufender 5pct. Verzinsung zu berichtigen sind, und Frau Witwe Weber bis zum 31; März 1863 verpflichtet bleibt, diese Bedingungen einzuhalten.
Nachdem außer dieser verkäuflichen Hollarsammlung, welche bloß in der zu Windsor befindlichen einen ebenbürtigen Rivalen hat, keine weitere existirt, und im Falle dieselbe zum Einzelnverlaufe käme, die Gelegenheit nie vorkommen dürfte, ein so interessantes Denkmal vaterländischer Kunstleistung für Böhmen zu gewinnen, unterbreitet der Landesausschuß mit Bezugnahme auf die in dem sachverständigen Gutachten entwickelten Nachweise den Antrag:
Hoher Landtag wolle den Landesausschuß er mächtigen, die zu Bonn im Besitze der Frau Witwe Wilhelmine Weber befindliche Sammlung Wenzel Hollar'scher Kupferstiche um den Preis von 5000 Thaler, wovon 2000 Thaler bei Uebernahme der Sammlung baar zu zahlen, weitere 3000 Thaler in drei gleichen Jahresraten neben 5pct. Verzinsung zu berichtigen sein werden, anzukaufen, und diese Sammlung sorgfältig und sicher, jedoch allen Kunstfreunden zugänglich, aufbewahren zu lassen.
Zugleich wird hohem Landtage zu genehmi-gender Kenntnißnahme angezeigt, daß der Landesausschuß sich verpflichtet gehalten habe, dem Herrn Professor Springer zu Bonn in besonderer, von dem gesammten Landesausschusse unterzeichneter Zuschrift für den Eifer und die Umsicht zu danken, welche derselbe bethätigte, um seinem Vaterlande Böhmen die Erwerbung dieses interessanten Kunstschatzes zu ermöglichen.
Vom königl. böhmischen Landesausschusse
Prag, den 24. Jänner 1863.
Der Oberstlandmarschall:
Noßih m. p.
Dr. Pinkas m. p.
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Zemský výbore království èeského!
Nejvyšší pan maršálek zemský obrátil se ke mnì jménem zemského výboru v království Èeském s tou žádostí, abych o sbírce dìl Holarových, v soukromém majetku zde se nacházející, o její cenì a jejím objemu podal co znalec své dobré zdání.
Vždy hotov k službám vlasti své, kteréž se i v cizinì cítím duchovnì zavázaná, užívám pøíležitosti, vyzváním nejvyššího maršálka zemského mnì poskytnuté, tím radostnìji, ponìvadž se nadìji, že mohu takto k získání díla v pravdì umìleckého spolupùsobiti.
Mám za to, že mi netøeba k tomu poukazovati, že ctí zemì èeská jenom samá sebe, uvádìjíc èinnost jednoho svých nejzdárnìjších a nejznamenitìjších synù pozdìjším pokolením opìt v živou upomínku, a že splácí pouze dluh, bohužel dávno zapomenutý, anaž Václavu Hollarovi, jednomu z nejslovutnìjších umìlcù a nejpøednìjších mìdirytcù, obíráním a zachováním jeho rytin v nìkterém veøejném ústavu v jeho rodišti zøídí dùstojný pomník.
V Praze nemá zùstati jméno Hollarovo pouhým prázdným jménem, a každému pøíteli umìní má se poskytnouti možnost, aby Hollarovo umìlecké pùsobení náležitì a dùkladnì mohl poznati.
Aby se toho dosáhlo, k tomu naskytuje se nyní nejlepší ano jediná pøíležitost.
Umìlecké výtvory Hollarovy, v soukromném vlastnictví na prodej zde se nalézající, jsou dle mého úsudku, jemuž zajisté žádný znalec nebude odporovati, nejen tou nejlepší veøejnou sbírkou rytin Hollarových v Evropì, nýbrž jest sbírka ta též ta jediná, která jest relativnì nejúplnìjší, kteréžto vùbec nyní ještì lze získati, tak že, když se pøíležitosti této k nabytí toho díla neužije, Cechy bezpochyby nikdy více nebudou s to, aby se mohly honositi úplnì sbírkou Hollarovou.
Sbírka tato podniknuta i provedena obchodníkem ve vìcech umìleckých, Heømanem Webrem, bohužel pøíliš èasnì zesnulým, s takovou obìtavostí a nadšenou horlivostí, jakéž jenom pravá láska k umìní jest schopna.
Pan Weber, jak to všichni, kdož blíže s nim obcovali, dosvìdèují, nebyl obchodníkem v rytinách v obyèejném toho slova smyslu.
Vynikaltì znamenitì v umìni mìdirytectví a spojoval s podivuhodnou bystrozrakostí ve svém oboru také vážnou mysl umìleckou, ten nejjemnìjší vkus a bohaté vìdecké vìdomosti, proto také jeho sbírky dìl jednotlivých mistrù,
Königl. böhmischer Landesausschuß!
Der Herr Oberstlandmarschall hat im Namen des königl. böhmischen Landesausschusses die Bitte an mich gerichtet, über das hier im Privatbesitze befind-liche Hollar'sche Werk, seinen Werth und seinen Umfang ein fachgemäßes Gutachten einzusenden.
Stets bereit, meinem Vaterlande, dem ich auch in der Ferne mich geistig verbunden fühle, zu dienen, ergreife ich die mir durch die Aufforderung des Herrn Oberstlandmarschalls gebotene Gelegenheit um so freudiger, als ich hoffe, auf diese Art an der Begründung eines wahrhaft patriotischen Werkes mitwirken zu können.
Ich darf es wohl unterlassen, darauf hinzuweisen, daß Böhmen nur sich selbst ehrt, wenn es die Thätigkeit eines seiner tüchtigsten Söhne den späteren Geschlechtern wieder in lebendige Erinnerung bringt, und nur eine leider zu lange vergessene Schuld abträgt, wenn es Wenzel Hollar, einem der interessantesten Künstler und bedeutendsten Kupferstecher des 17. Jahrhunderts durch Sammlung und Aufbewahrung seiner Stiche in einem öffentlichen Institute in seiner Vaterstadt ein würdiges Denkmal stiftet.
In Prag soll Hollar's Name lein leeres Wort bleiben, in Prag vorzugsweise, wenn nicht allein, soll jedem Kunstfreunde die Möglichkeit geboten werden, sich von Hollars künstlerischem Wesen und Wirken eine vollständige und genaue Kenntniß zu verschaffen.
Dieses zu erreichen, ist jetzt die beste, ja ich muß sagen, die einzige Gelegenheit vorhanden.
Das hier im Privatbesitze befindliche und verkäufliche Wert Hollar's ist nach meinem Urtheile, welches lein Kundiger Lügen strafen wird, nicht allein die beste, offene Sammlung Hollar scher Stiche, die in Europa existirt, sie ist auch die einzige relativ vollständige, die überhaupt noch gegenwärtig acquirirt werden kann, so daß, wenn dieser Anlaß, das Werk zu erwerben, versäumt wird, Böhmen höchst wahrscheinlich niemals in die Lage kommen wird, sich des Besitzes einer kompletten Hollar-Sammlung rühmen zu können.
Das Werk wurde von dem leider viel zu früh verstorbenen Kunsthändler Hermann Weber angelegt und mit einer Aufopferung und einem enthusiastischen Eifer, wie ihn nur echte Kunstliebe kennt, gesammelt.
Herr Weber war, wie alle, die ihm näher gestanden haben, bezeugen werden, nicht ein Kupftrstichhändler im gewöhnlichen Sinne des Wortes.
Ihn zeichnete außer einem tiefen Verständnisse der Kupferstecherkunft und einem bewunderungswürdigen scharfen Blicke in seinem Fache auch ein ernster artistischer Sinn, feinster Geschmack und reiche wissenschaftliche Kenntnisse aus; daher denn auch
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jeho sbírka Van Dykových podobizen, Rem-brandtových rytin leptaných, dosáhly tak obecné a zasloužené znamenitosti. Jakož pak Weber na základì úplné sbírky dìl Van Dykových seBtavil kritický seznam, tak též zamýšlel uèiniti v pøíèinì sbírky rytin Hollarových.
První základ ke sbírce uèinil Weber zakoupením Hollarových mìdirytin ze známé sbírky Verstolkovy, pak cestoval po Anglicku a domáhal se pøi všech dražbách tìch nejpìknìjších rytin.
Pøítel jeho, pan profesor Heimsoeth, veliký znatel umìní, vypravuje o nìm, že náruživosti jeho nebylo nic pøíliš drahého, a jeho sbírka že se podobá témìø pravému pokladu, ze samých perel umìleckých utvoøenému. Kdyby ho smrt v kvìtu jeho vìku nebyla zmaøila, nemìla by pouze literatura umìní o vzorný seznam více, nýbrž také ona "koruna všech sbírek Hollarových," v zámku Vindsorském v soukromém vlastnictví J. V. králové Viktorie se nacházející, nemìla by sobì rovné.
Také ve svém nynìjším stavu jest Webrova sbírka rytin Hollarových tak bohatá, že se s ní, vyjmouc sbírku Vindsoru, co do bohatství a krásy jednotlivých rytin žádná jiná sbírka nedá porovnati.
K žádosti zemského výboru podrobil jsem sbírku Webrovou náležité a peèlivé zkoušce, pomocí známého seznamu Partheyova prohlídl jsem ji list za listem, a jsem tudíž oprávnìn k odùvodnìní mého úsudku, který pronáším co znalec.
Dílo celé skládá se z 2819 listù, v nì poèítajíc rozlièné varianty jednotlivých listù.
Úplnost díla ale není tou nejznamenitìjší jeho vlastností. Zvláštní vnady dodává mu výborná zachovalost a krása jednotlivých listù. 0 jich vìtší èásti mohlo by se mysliti, že vyšlo pøímo z lisu.
Zde se nachází celá øada rytin, v seznamu Partheyovì se nenacházejících, i aè se tu nenalézají jednotlivé vzácnosti, n. p. nìkolik vyobrazení lastur (srov. seznam Partheyùv è. 2187 i èísla další v seznamu Webrovì obsaženy pouze: zevinutec tigrový (è. 2194), ostranka skalní (è. 2206) a hlavatice (2214), mùže se za to sbírka honositi opìt jinými velkými vzácnostmi, jako malým pohledem na Londýn pøed požárem atd. Nejvìtší znamenitosti nabývá ale sbírka Webrova za tou pøíèinou, že z velkého poètu rytin posud neznámé a také v seznamu Partheyovì neuvedené varianty (tak zvané otisky, v rozlièných dobách a s rozliènými poznámkami uèinìné) jsou tu spojeny. Tím se stává sbírka ta pro každého, jenž Hollara dùkladnì chce studovat, zrovna nevyhnutelnì potøebnou, a musí, kdekoliv
seine Sammlungen einzelner Meister, seine Sammlung Van Dyt'scher Portraite, Rembrandt'scher Radirungen, eine so allgemeine und eine so wohlverdiente Berühmtheit erlangten. Was er mit dem größten Erfolge für Van Dyk gethan hatte, auf Grundlage einer kompletten Sammlung einen rai-sonnirenden Katalog zu schreiben und zu veröffentlichen, das beabsichtigte er auch mit Hollar.
Den ersten Grund zur Sammlung legte Weber durch den Ankauf der Hollar'schen Kupferstiche in der bekannten Verstolk'schen Kollektion; dann bereifte er England, und stritt sich in allen Auktionen um die schönsten Eremplare.
Leidenschaftlich wie er war, erzählt sein Freund, der überaus kunstverständige Professor Heimsöth, wurde ihm nichts zu theuer und seine Sammlung bald ein wahrer Schatz, aus lauter Kunstperlen gebildet.
Hätte ihn nicht der Tod in der Blüthe seiner Jahre weggerafft, so besäße nicht allein die Kunstliteratur einen Musterkatalog mehr, sondern auch die "Krone aller Hollar-Sammlungen" jene im Schlosse Windsor im Privatbesitze I. M. der Königin Viktoria einen ebenbürtigen Rivalen.
Auch in ihrem gegenwärtigen Zustande ist die Weber'sche Sammlung Hollar'scher Stiche so reich, daß sich mit ihr mit Ausnahme der Windsor-Kollektion keine andere an Reichthum, an Schönheit der einzelnen Blätter messen kann.
Ich habe auf den Wunsch des Landesausfchusses die Weber'sche Sammlung der genauesten und sorgfältigsten Prüfung unterzogen, mit Hilfe des bekannten Kataloges von Parthey Blatt für Blatt untersucht und bin daher wohl berechtigt, mein Urtheil als ein sachverständiges zu behaupten.
Das Werk zählt 2819 Blätter, die verschiedenen Zustände einzelner Blätter mit eingerechnet.
Die große Vollständigkeit des Werkes ist noch bei weitem nicht die rühmenswertheste Eigenschaft desselben. Was ihm einen besondern Reiz verleiht, ist die treffliche Erhaltung, die Schönheit der einzelnen Blätter. Von der Mehrzahl möchte man glauben, daß sie unmittelbar von der Hand des Druckers kömmt.
Eine ganze Reihe von Blättern, welche im Kataloge Parthey's fehlen, ist hier vorhanden, und wenn einzelne Raritäten, wie z. B. mehrere Abbildungen von Muscheln vermißt werben (vgl. Parthey Nr. 2187 ff.); bei Weber sind nur die Tiegerporzellanschnecke (Nr. 2194), das Brandhorn (Nr. 2206) und das Dickhorn (Nr. 2214) verzeichnet,) so darf es sich dagegen wieder anderer großer Seltenheiten, wie der kleinen Ansicht von London vor dem Brande u. s. w. rühmen. Die größte Bedeutung gewinnt Weber's Sammlung aber durch den Umstand, daß von einer großen Zahl von Blättern bisher unbekannte und auch bei Parthey nicht erwähnte Barianten (sogenannte Zustände, mit verschiedenen Adressen u. s. w.) vereinigt sind. Dadurch wird sie für Jedermann, der Hollar genauer studiren will, geradezu unentbehrlich und muß, wo sie aufgestellt sein
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bude vystavena, na' pøátele umìní z dalších kruhù velkou pøitažlivou moc pùsobiti.
Dle nejlepšího vìdomí a svìdomí podávám úsudek, že Webrova sbírka rytin Hollarovýcb nejlépe k tomu se hodí, aby co dùstojný pomník Hollarùv k jeho památce v Praze byla uložena.
Kdyby nynìjší vlastnice této sbírky, paní vdova Webrova, jenom prospìch penìžitý mìla na zøeteli, dala by bezvýmineènì pøednost prodeji dražebnímu po jednotlivých kusech pøed prodejem všech najednou.
Nejmenší suma, kterou by tím spùsobem vytìžila, èinila by asi 8000 tolarù.
Paní vdova Webrova zdìdila však šastným spùsobem mysl ideální po svém manželi.
Z nìžné úcty pro pùvodce sbírky jest hotova, celé to dílo co celek prodati, pøedpokládajíc, že zùstane vždycky pohromadì a že nikdy nebude roztroušeno.
Také v ní byla vznikla myšlénka, že Hol-larovo rodištì jest místo pro sbírku to nejpøíhodnìjší, a na to berouc zøetel, neodhodlala se k tomu, aby prodáním sbírky po jednotlivých kusech vìtšího zisku dosáhla.
Cena 5000 tolarù paní vdovou žádaná jest velmi levná, za kterouž aby zemský výbor sbírku zakoupil, co nejsnažnìji radím. Nad míru velké úèastenství, jaké ve vìci této beru, pøesvìdèení, že zakoupením Webrovy sbírky Praha o výteèný, o jediný toho druhu poklad umìlecký bude obohacena, jest pøi tom mým vodítkem.
Nabízeje zemskému výboru i na dále ještì ochotnost svou k prospìšnému v té vìci vyjednávání, dìkuji mu, že si na mne pøi té pøíležitosti co na syna èeského vzpomnìl, a trvám
Dr. Antonín Sprínger v. r.,
øádný profesor dìjin umìní na Rýnských
vysokých školách Bedøicho-Vilémských.
V Bonnu, 2. ledna 1863.
wird, auf Kunstfreunde aus den weitesten Kreise-eine große Anziehungskraft üben.
Nach bestem Wissen und Gewissen gebe ich mein Urtheil dahin ab, daß die Weber'sche Sammlung, Hollar'scher Kupferstiche sich auf das vortrefflichste dazu eignet, als ein würdiges Denkmal Hollar's zu seiner Erinnerung in Prag bewahrt zu werden.
Wenn der gegenwärtige Besitzer der Sammlung, die Frau Witwe Weber nur auf den materiellen Vortheil Bedacht nähme, so würde sie unbedingt den Einzelnverkauf auf einer Auktion dem Verkaufe an bioc vorziehen. Das Mindeste, was sie auf diese Art erzielen würde, wäre die Summe von ca. 8000 Thalern.
Auf die Frau Witwe Weber ist aber glückli-cherweise der ideale Sinn ihres Gatten übergegangen. Aus Pietät für den Schöpfer der Sammlung ist sie bereit, das ganze Wert als eine Einheit zu veräußern, unter der Voraussetzung, daß dasselbe stets beisammen bleibt und niemals zerstreut wird.
Auch sie wurde von dem Gedanken lebhaft angeregt, daß in Hollar's Vaterstadt der passendste Platz für die Sammlung sich findet und mit Rücksicht darauf verzichtet sie auf die Aussicht, durch eine Auktionirung der Sammlung einen größeren Gewinn zu erzielen.
Der von der Frau Witwe Weber. geforderte-Preis von 5000 Thalern ist ein ganz billiger, auf welchen einzugehen ich dem böhmischen Landesausschusse auf das dringendste rathe. Das überaus große Interesse, das ich an der Sache selbst nehme, die Ueberzeugung, daß durch den Ankauf der Weber'schek Sammlung Prag um einen köstlichen, um einen einzigen Kunstschatz bereichert wird, ist dabei mein Leitstern.
Indem ich dem Landesausschusse noch meine fernere Bereitwilligkeit, die Verhandlungen zu unterstützen, ausspreche, und ihm danke, daß er mich bei dieser Gelegenheit zu Böhmens Söhnen zählte, verharre ich,
Dr. Anton Springer m. p.,
ordentlicher Professor der Kunstgeschichte an der
Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität.
Bonn, am 2. Jänner 1863.
Co pøítel umìní a co sbìratel obcoval jsem blíže se zvìènìlým obchodníkem ve vìcech umìleckých, Heømanem Webrem, pokud žil v Kolínì a pozdìji v Bonnu. Byl jsem v Amsterdamu, když ze znamenité a velmi bohaté i dra-honcenné sbírky Verstolkovy nabyl Weber díla Hollarova, byl jsem pozdìji èasto svìdkem jeho radosti, když pøi dražbách v Nìmecku a zvláštì v Anglicku zakoupil, by i s velkými obìtmi penìžitými, jednotlivé jemu scházející rytiny
Dem verewigten Kunsthändler Hermann Weber habe ich, so lange er in Cöln und später in Bonn gelebt, als Kunstfteund und als Sammler nahe gestanden. Ich war in Amsterdam, als er aus der berühmten und überaus reichen und kostbaren Sammlung Verstoll's das Hollar'sche Werk erwarb, ich war später sehr oft Zeuge seiner Freude, wenn er in Auktionen n Deutschland und ganz insbesondere in England ihm fehlende Blätter von W. Hollar, wenn auch mit großen Geldopfern, erstanden, und
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Václava Hollara, a tak jsem na své vlastni oèi vidìl, jak sbírka, krásná i bohatá povstala i rostla,
Úsudek pana profesora Springra o významu a. cenì sbírky mohu toliko z plného pøesvìdèení úplnì stvrditi.
Jindøich Wolff v. r.
Med. Dr., král. tajný rada zdravotní.
V Bonnu, 14. ledna 1863.
so habe ich die schöne und reiche Sammlung entstehen und wachsen gesehen.
Das Urtheil des Herrn Professors Springer über die Bedeutung und den Werth der Sammlung kann ich aus voller Ueberzeugung nur vollkommen bestätigen.
Heinrich Wolff m. p. Med.. Dr., königl. geheimer Sanitätsrath.
Bonn, am 14. Jänner 1863.
Ctìný pane profesore!
K Vašemu laskavému dotazu osvìdèuji se timto, že jsem ochotna prodati dílo Hollarovo, kterého se mi z pozùstalosti mého zesnulého muže, obchodníka ve vìcech umìleckých, Heømana Webra, dostalo. Abych uzavøení smlouvy kupní urychlila, dovoluji si nyní již èiniti tyto návrhy:
1. Dílo Hollarovo prodáno bude tak, jak Vámi v prosinci minulého roku bylo proskoumáno.
2. Kupní cena jest pìt tisíc tolarù. Z tìchto zaplatiž se mi 2000 tolarù pøi odebrání díla a ostatní v roèních lhùtách po 1000 tolarech, tak že za tøi léta po odevzdáni díla kupní cena bude zapravena.
3. Z èásti kupní ceny, pøi odebrání díla nezapravené, placeny buïtež ode dne odebrání díla 5% úroky.
4. Jistina i úroky buïtež vypláceny v Bonnu prodavatelce v pruské minci ražené s vylouèením penìz papírových nebo jiných ekvivalentech.
5. Kupující jest povinen jmenovati plnomocníka, jemuž v osmi týchdnech po uzavøené trhové smlouvì dílo to v bytu prodavatelky musí býti odevzdáno.
Dokládám ještì, že se až do prvního dubna tohoto roku cítím zavázánu k dodržení tìchto nabídnutí a trvám v plné úctì
Vašemu Blahorodí oddaná
Vilémka Webrova roz. van der Kolk.
V Bonnu, 8. ledna 1863.
Aèkoliv paní Vilémka Webrova k prodeji díla Hollarova jest uprávnìna, aniž by svoleni tøetí osoby potøebovala, tímto pøece co vedlejší poruèník obou dìtí nezletilých po Webrovi po-
Geehrter Herr Professor!
Auf Ihre gefällige Anfrage erkläre ich mich zum Verlaufe des Werkes Hollar bereit, welches mir aus dem Nachlasse meines verstorbenen Mannes, des Kunsthändlers Hermann Weber zugefallen ist. Um den Abschluß des Kaufvertrages zu beschleunigen, erlaube ich mir schon jetzt folgende Borschläge zu machen:
1. Das Werk Hollar wird, so wie es von Ihnen im Dezember vorigen Jahres durchgesehen worden ist, verlauft.
2. Der Kaufpreis beträgt fünf Tausend Thaler. Von denselben werden zwei Tausend Thaler bei Ablieferung des Wertes und der Ueberrest in Jahresraten von Ein tausend Thalern gezahlt, so daß drei Jahre nach Uebergabe des Werkes der Kaufpreis abgetragen sein wird.
3. Die bei Uebergabe des Werkes nicht bezahl-ten Raten des Kaufpreises werden vom Tage der Uebergabe an mit fünf Von Hundert verzinst.
4. Kapital und Zinsen werden der Verkäuferin in preußischer, klingender Münze mit Ausschluß jedes Papiergeldes oder sonstiger Aequivalente, in Bonn ausgezahlt.
5. Der Käufer ist verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu ernennen, welcher sich binnen acht Wochen nach geschlossenem Kaufvertrag das Werk in der Wohnung der Verkäuferin überliefern lassen muß.
Ich füge noch hiezu, daß ich. mich bis zum ersten April dieses Jahres für gebunden, an die obigen Vorschläge halte und bleibe mit aufrichtiger Hochachtung
Euer Hochwohlgeboren ganz ergebenste
Wilhelmine Weber, geb van der Kolk.
Bonn, den 8. Jänner 1862.
Obschon Frau Wilhelmine Weber zum Verkaufe der Wertes Hollar berechtiget ist, ohne die Zustimmung irgend eines Dritten zu bedürfen, so erkläre ich dennoch als Nebenvormund der beiden Weber'-
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zùstalých k pøání pana profesora Springra výslovnì osvìdèuji, že s prodajem díla Hollarova pod výminkmi zpøedu udanými jsem srozumìn.
Perthes v. r.,
profesor.
V Bonnu, 8. ledna 1863.
schen Unmündigen, auf den Wunsch des Herrn Professor Springer ausdrücklich, daß ich mit dem Verkaufe des Werkes Hollar unter den vorstehenden Bedingungen einverstanden bin.
Perthes, m. p. Professor.
Bonn, den 8. Jänner 1863.
Während des Lesens Unruhe links. Präsident läutet.
Oberstlandmarschalj: Ich werde die Herren bitten, ein wenig ruhig zu sein. da der Herr Berichterstatter seine Stimme enorm anstrengen muß. (Nach dem Lesen.) Eingeschrieben sind als Redner gegen den Antrag des Landesausschusses der Herr Abgeordnete Sadil; für den Antrag Graf Franz Thun. Ich bitte nun den Redner gegen den Antrag, das Wort zu ergreifen.
Sadil: Ich glaube, es wird nicht nöthig sein in dieser Angelegenheit, meine Herren, viele Worte zu machen. Der Landesfond ist überbürdet, das Vollseuszt unter einer Masse von Steuern und Abgaben jeder Art, und die Anforderungen an unsern Landesseckel mehren sich in so furchtbarer Weise, daß ich glaube, daß schon hierin eine ernste Mahnung an uns liegt, einen jeden solchen Antrag einer strengen Prüfung zu unterziehen. Ich meines theils würde es für eine Verhöhnung des allgemeinen Wohlstandes halten, wenn in einer Zeit, wo jeber Erwerb stockt, wo Hundert Tausende unserer Brüder am Hundertuche verzweifelt nagen, und wo noch so viel, so unendlich viel des Nöthigen zu schaffen übrig bleibt, wenn ich in einer solchen Zeit für einen Anlauf von Kupferstichen stimmen sollte. Ich bin daher prosaisch genug, unbedingt mich gegen diesen Antrag zu erklären, und schlage vor: der hohe Landtag wolle beschließen, es sei über den Antrag des Landesausschuffes, 5000 Thaler in Silber zum Ankauf von Kupferstichen zu bewilligen, zur Tagesordnung zu übergehen. (Links: Bravo! Centrum: pst!)
Graf Franz Thun: Ich halte es für eine Gewissenspflicht, daß jedes Mitglied des hohen Hauses nur dort rede, wo er zum Reden, ich möchte sagen, durch seine Stellung gezwungen ist, ober dort, wo er, wenn nicht mit Sicherheit, so doch mit großer Wahrscheinlichkeit hoffen zu können glaubt, zur Klärung des auf der Tagesordnung befindlichen Gegenstandes etwas beitragen zu können; dazu beitragen zu können, damit dieser Gegenstand in einer dem Interesse des Friedens, der Einigkeit und der Eintracht beider Volksstämme entsprechender (Links: Oho!) oder unmittelbar dem praktischen Nutzen und der Ehre des Vaterlandes fördernden Weise erledigt wird. (Centrum: výbornì!) Denn, meine Herrn, ich weiß sehr wohl, unsere Zeit ist sehr kostbar und dies nach zwei Richtungen hin: Einmal ist sie uns zu kurz zugemessen, um auch nur mit der Hälfte der vielen überaus wichtigen Angelegenheiten, die noch erledigt werden sollen, fertig werden zu können, und zweitens betragen nur die Diäten, welche alle Abgeordneten des hohen Hauses zu beziehen haben, auch jene, die dieß nicht wollen, oder die, da ihnen der Landtag gar leine Auslagen verursacht, eigentlich gar keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, betragen nur diese Diäten nach der Berechnung eines meiner verehrten Herren Kollegen per Minute 13 Gulden, per Stunde der Sitzung 80 und per fünfstündige Sitzung 3900 Gulden. (Steigende Unruhe links, výbornì! im Centrum.) Ich habe mich daher auch, so viel ich nur vermochte, bisher des Wotes enthalten und selbst dort aufs Wort verzichtet, wo ich mir nachträglich, ich gestehe es offen, darüber die bittersten Vorwürfe gemacht habe. weil ich mir nachträglich bei ruhiger Ueberlegung gestehen mußte. daß ich damals denn doch einige Hoffnung hätte haben können, eine von beiden Seiten verbitterte und, auf den Standpunkt einer bloßen Parteidemonstration herabgezogene Sache noch in das richtige Geleise einer ruhigen Debatte zurückzuführen. (Links Lärm und Rufe: zur Sache! výbornì! im Centrum.) Obschon, ich also weiß, daß das Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen aber Gold" vorzugsweise auf diese Versammlung anwendbar ist, so glaube ich doch diesmal ihre Geduld auf einige Zeit in Anspruch nehmen zu sollen. Es ist bekannt, daß ich mich von jeher nach meinen besten Kräften für den Aufschwung der Kunst in meinem Vaterlande interessirt habe. Obwohl ich mir nun in diesem Augenblicke, wo meine besten Jahre wohl schon hinter mir liegen und wo ich vielleicht nicht mehr so weit von der Grenze der Lebensdauer, die Menschen gewöhnlich zugemessen ist, entfernt bin, gestehen muß, daß die Resultate meines Strebens nur sehr unbedeutend waren, so könnte doch mein Schweigen bei diesem Gegenstande vielleicht als Beweis der Gleichgiltigkeit für die Kunst, für den Aufschwung der Kunst in meinem Vaterlande ausgelegt werden, und das ist ein Verdacht, gegen den ich mich verwahren möchte. Dem früheren Regierungssystem, ich meine nicht das, welches vor beiläufig 10) Jahren an der Tagesordnung war, sondern das System, welches in den 50 bis 100 Jahren vor diesen letzten 10 Jahren geherrscht hat, ist mehrfach vorgeworfen worden, daß es. ganz einseitig den Aufschwung der materiellen Interessen befördert habe, daß es über die geistigen Interessen dagegen hinweggegangen sei, für Wissenschaft und Kunst gar Nichts gethan habe, und daß das, was damals für die
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Kunst eben geschehen sei, nur auf Wien beschränkt wurde. Das mag einige wohlthäthige Wirkung gehabt haben; denn diesem Umstande verdanken wir es wohl, daß sich Private zusammengeschart haben, wie es denn auch bekannt ist, daß die Anstalten und die Sammlungen für Kunst und Wissenschaften, die wir jetzt in Prag besitzen, fast nur durch Privatsubskriptionen begründet werden, und auch jetzt noch durch Privatbeiträge erhalten werden. (Výbornì, Bravo! im Centrum.) Auf diese Periode ist eine zweite gefolgt; wo die Gefahr der ärgsten Centralisation, jener französischen Centralisation, die das gesammte geistige Leben im Mittelpunkt des Reiches koncentrirt und dieser das Absterben desselben auf allen Punkten zur Folge hat, wenigstens sehr nahe lag. (Sehr gut! im Centrum.) Wenn diese Centralisation nicht noch größere Fortschritte gemacht hat, so lag der Grund darin, daß in einzelnen Ländern das Gefühl der Au-tonomie eben noch lebte, und daß durch Privatbestrebungen doch vieles für Kunst und Wissenschaft geschehen war, was sich nicht ungeschehen machen ließ — so ist dieß ferner nach meiner Ueberzeugung ein Verdienst einiger damals der Regierung betheiligter und deßhalb seitdem fortwährend verunglimpfter Männer, welche trotz der mannigfachen Schwierigkeiten in ihrer Stellung treu und mit wahrer Aufopferung ausgeharrt haben, weil sie die Ueberzeugung hatten, in derselben denn doch sehr viel Gutes stiften und manches Uebel hintanhalten zu können, weil sie ferner sich für spätere Zeiten rüsten zu sollen glaubten, weil sie ferner, wenn ich nicht irre, doch auch für das geistige Leben in den einzelnen Ländern wirken und ein noch strafferes Anziehen der Centralisation vielleicht hintanhalten zu können glaubten. Ueber diese Gefahr sind wir jetzt hinaus. In dem Umstande aber, daß der erste Akt, durch welchen nicht nur mit einem nach meiner Meinung auch historisch unberechtigten Absolutismus, sondern auch mit dem Systeme der Centralisation principiell gebrochen wurde, glaube ich, denn doch das Oktoberdiplom war, glaube ich die Ursache zu erblicken, warum gerade dies Diplom so vielen Bewohnern nicht nur Böhmens, sondern auch der anderen Länder der österreichischen Monarchie noch so theuer ist. Jetzt richten sich alle Blicke hoffnungsvoll auf die Landesautonomie; von der Landesautonomie erwartet man nicht nur materielle Fortschritte, man erwartet von ihr auch ein regeres geistiges Leben mit Bezug auf Wissenschaft und Kunst. Meine Herren, daß die Pflege der Kunst überaus wichtig ist, daß die Kunst, wenigstens innerhalb gewisser Grenzen, auch Landessache ist, darüber glaube ich in dieser hohen Versammlung keine Worte verlieren zu sollen: Die Kunst ist die edelste Blüthe des menschlichen Geistes; Staaten und Länder, welche im Fortschritte oder Kunst zurückbleiben, machen auch Rückschritte in der Stufenleiter der Kulturstaaten. Die Kunst veredelt und erhebt nicht nur den menschlichen Geist durch ihre selbstständigen Werke, sie hat auch wesentlich materielle Früchte zur Folge; nur die Kunst kann den Erzeugnissen vieler Industriezweige jenen Adel verliehen, welcher sie in den Stand setzt, mit jenen anderer Länder auf dem großen Welt-markte erfolgreich zu konkuniren. Nach der Anhäufung , von Kunstwerken, nach dem Werthe der Kunstsammlungen richtet sich auch der Fremdenzug, richten sich auch die bedeutenden materiellen Vortheile, die er denjenigen Ländern bringt, auf welchen er sich am meisten koncentrirt. Ich brauche nicht Paris und Lon-don zu citiren, Städte, die außer den außerordentlichen Kunstschätzen, die sie besitzen und sie in der liberalsten Weise Allen zugänglich machen, auch noch ganz andere Anziehungskräfte haben. Nein; ich will nur das kleine Dresden nennen, das noch immer "das deutsche Athen" heißt. Ich will München nennen, das vor der Regierung Sr. Majestät des Königs Ludwig so zu sagen fast nur seinen eigenen Bewohnern bekannt war; ich will das in einer sandigen Wüste liegende Berlin nennen, welches außer seinen Kunstsammlungen, die es allerdings in bester Weise in Evidenz zu halten versteht, wohl nur sehr wenig Anziehungskraft hat — ich will Nürnberg und die belgischen Städte nennen. Meine Herren! auch Prag war einst eine wahre Pflegestätte der Kunst und dieses in verschiedenen Perioden — ich brauche nicht erst die Namen Karl IV., Ferdinand I. und Rudolf II. zu nennen, die Ihnen bekannt und noch theuer sein werden.
Wir haben noch manche Denkmäler, die laut von dem Glanze, von der, großen Kunstentwickelung der damaligen Zeit reden, die allen Stürmen der Zeit, allen Perioden des Vandalismus, die über sie hinweggegangen sind, getrotzt haben. Die Denkmäler sind aber alle untransportabel, es sind Denkmäler der Architektur; Prag hat überdieß in seltener Weise und noch immer mehr, als andere Städte, seinen reizenden, seinen mittelalterlichen Charakter bewahrt, der sehr häusig vielmehr von den glücklichen Gruppen einzelner relativ minderbedeutender architektonischer Elemente herrührt, als gerade von einzelnen klassischen Bauwerken. Daß dieses der Fall ist, ist allerdings nicht das Verdienst der letzten Generationen, auch nicht das Verdienst der jetzigen Generation, leider müssen wir sagen, daß eine überaus große Zahl, ja die Mehrzahl der Bewohner, selbst aus den gebildeten Klassen gar nichts weiß, was, welchen Schatz sie besitzt, dieß häusig erst nach längerer Abwesenheit oder durch Fremde erfährt. Peccatur intra muros et extra. Ja es ist auch hier sehr viel gesündigt worden und zwar bis in die jüngste Zeit. Ich brauche nur an den Umbau des Innern des altstädter Rathhauses, an die Regulirung. einzelner Häuser und ganzer Häusergruppen zu erinnnern, bei der wirklich das Prinzip der langweiligen architektonischen Nüchternheit, welche die Architektur der Neuzeit noch beherrscht, allein maßgebend war; ich brauche nur auf das bekannte Ereigniß des letzten Sommers hinzuweisen, wo der denn doch auch als selbstständiges Werk der Renaissance wertvolle schöne Brunnen auf dem Altstädter Ringe, der zur Konformation des ganzen Platzes wesentlich beigetragen hat, beseitigt wurde. Es ist wirklich die höchste Zeit, daß wir den Kunstsinn und die Kunstliebe anzuregen überall
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trachten, daß wir mit aller Kraft, die uns zu Gebote steht, darauf hinwirken, daß der herrliche alterthümliche Charakter, den Prag jetzt besitzt, im vollen Maße erhalten werde, daß jeder Giebel, jeder Dachvorsprung, jedes steile Dach mit aller Pietät geschont werde; daß namentlich die reizende Unregelmäßigkeit der Straßen und Plätze, welche eben daher rührt, weil sie geworden, gewachsen und nicht nach dem Lineal und Zirkel gemacht sind, gewahrt bleibe. Einmal, meine Herren, war aber Prag auch reich an transportablen Kunststücken, reich an eigentlichen Kunstsammlungen. Wem, der Böhmen als sein Va-terland liebt, der in Prag seine Vaterstadt, oder wenig-stens die herrliche Hauptstadt unseres herrlichen Landes verehrt, blutet nicht das Herz, wenn er bedenkt, was für Verluste wir in dieser Beziehung erlitten haben. Die Ungunst der Zeit hat uns fast alles entrissen; sehr wenige von diesen Schätzen befinden sich auch nur im Innern der Oesterreichischen Monarchie; die meisten haben Kriegsereignisse und räuberische Einfälle nach auswärts entführt. Ich will nur zwei Verluste erwähnen, die sich, so zu sagen, erst seit Menschengedenken ereignet habe: den Verlust der herrlichen Ueberreste der rudolfinischen Kunstsammlung, die unter dem Kaiser Josef, gewiß ohne auch nur zu ahnen, was sie enthielten, um einen Spottpreis an den Meistbietenden verkauft wurden, um die Räumlichkeiten, in denen sie untergebracht waren, für die Unterbringung des Militärs herzurichten; Ueberreste, unter welchen sich unter anderen der herrliche Torso des Ilioneus befand, der jetzt, wenn nicht den Hauptschatz, so doch einen der Hauptschätze der Glyptothek in München bildet und beiläufig vor 50 Jahren noch als ein unbeachtetes Steinmetzmaterial im Hofe eines hiesigen Steinmetzers lag; ferner die Kunstsammlung, namentlich die unübertroffene Kupferstichsammlung des verstorbenen unvergeßlichen Vaterlands- und Kunstfreundes Grafen Franz Sternberg, eine Kupferstichsammlung, die beiläufig vor 40 Jahren um einen Spottpreis hier zu haben war, und im Lizitationswege nach allen Weltgegenden verstreut wurde. An eigentlichen Kunstsammlungen steht also Prag — ich muß es leider gestehen — jetzt wohl so ziemlich hinter allen Städten gleicher Größe zurück. Allerdings trachtet die Gesellschaft der patriotischen Kunstfreunde dadurch, daß sie Privatgemälde zur Verwahrung übernimmt, diese wenigstens dem Publikum und den Kunstfreunden zugänglich zu machen; allerdings besteht hier noch die Graf Erwein Noftitz-sche Sammlung, welche eine Reihe ganz ausgezeichneter mittelalterlicher Gemälde enthält; allerdings hat endlich Fürst Rohan eine Sammlung von Gemälden lebender Meister geschaffen, die ähnlichen Sammlungen anderer Städte würdig zur Seite steht: an allen anderen Sammlungen fehlt es uns aber zur Gänze. Wir haben leine Antiken-Sammlung, wir haben nicht einmal eine ordentliche Sammlung von Gypsabgüssen, wir haben keine Waffensammlung, wir haben leine Kostumsammlung, wir haben kaum die nöthigen Werke über solche Gegenstände; wir haben endlich gar keine Kupferstichsammlung, wenigstens keine, die praktisch benutzbar und dem Publikum zugänglich wäre. Jeder, der sich in seinem Leben irgendwie, wenn auch nur mittelbar mit der Bildung von Künstlern abgegeben hat, weiß, was es heißt, in dieser Richtung zu wirken und aller Behelfe entblößt zu sein. Die Gesellschaft patriotischer Kunstfreunde, welches Unternehmen nur durch Subskriptionen erhalten wird, thut was möglich ist; die Einnahmen sind aber so gering, daß sie sich eigentlich eben nur auf die Bezahlung der Professoren beschränken muß. Jetzt, meine Herren, bietet sich die erste Gelegenheit, eine Kupferstichsammlung für das Land zu erwerben, eine Sammlung, die fast sämmtliche Blätter eines im 17. Jahrhunderte sehr hoch geschätzen Meisters, dazu eines geborenen Böhmen umfaßt. Ich will gar nicht läugnen, daß die Acquisition dieser Kupfer-Achsammlung allerdings den Bedürfnissen an Lehrmitteln, dessen ich vorher erwähnt habe, nicht abhelfen kann; das kann überhaupt nicht leicht eine Sammlung. Ich will überdies gar nicht läugnen, daß diese Sammlung, wenn Sie wollen, mehr ein kunsthisto-risches Interesse hat, als ein praktisch-künstlerisches. Dessen ungeachtet glaube ich aber doch, diese Samm-lung als eine überaus werthvolle, als eine für unser Vaterland ganz besondere bezeichnen zu sollen. Was den Werth der Sammlung betrifft, so liegt uns ein Zeugniß vor, dessen Kompetenz wohl Niemand in Abrede stellen wird, das Zeugniß eines Böhmen, Professors Springer, der sich unter den Kunstgelehrten von ganz Deutschland einen ehrenwerthen Namen erworben hat. In allen solchen Fällen, wo es sich um den Kunstwerth einer Sache handelt, muß man auf Autoritäten komprsmittiren. Ich bin fest überzeugt, daß Professor Springer für den Werth der Sammlung nie mit dem Gewicht seiner Autorität eingetreten wäre, vor dem Landtag in der Deffentlichkeit, wenn er nicht sicher wäre, sein Zeugniß auch überall vor allen Kunstkennern vertreten zu können.
Herr Prof. Springer erklärt, daß der Werth der Sammlung einmal in der außerordentlichen Vollständigkeit liegt, indem diese Sammlung den größten Theil der Werke Hollar's umfaßt, und in dieser Beziehung vielleicht nur einer Sammlung, der der Königin von England nachsteht; er findet den Werth feiner in der außerordentlichen guten Erhaltung der meisten Blätter; er findet ihn ferner in den verschiedenen Varianten oder Zuständen, nämlich Abdrücken von einer und derselben Platte in verschiedenen Zuständen ihrer Erhaltung, die für den Kunstkenner überaus schätzenswerth und belehrend sind.
Es ist die Sammlung überdies nach Prof. Springer's Angabe überaus billig. Der Preis, der für diese aus 2819 Blättern bestehende Sammlung verlangt wird, beträgt 5000 Thaler, was nach dem gegenwärtigen Stande des Agio mit Zuschlag des selben beiläufig 8620 fl. ausmacht oder per Blatt ungefähr 3 fl.
Wenn man bedenkt, daß sehr mittelmäßige Kupferstiche per Blatt mit 3 fl. bezahlt werden, daß aber bei schönen Abdrücken, nämlich bei Varianten
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oder den ersten Abdrücken der Werth eines Blattes manchmal Hunderte Thaler beträgt, so ist das wirklich ein Preis, der meiner Ansicht nach als ein entschieden billiger bezeichnet werden muß.
Herr Prof. Springer sagt selbst, daß bei der lizitatorischen Veräußerung der Sammlung sehr leicht 8000 Thaler dafür erhalten werden könnten, und daß dieser lizitatorischen Veräußerung eigentlich nur die Pietät der Wittwe des Besitzers entgegensteht, welche die Sammlung, die ihr Mann mit unendlicher Mühe durch sein ganzes Leben zusammengebracht und zu einem Ganzen vereinigt hat, eben auch bleibend als ein Ganzes erhalten wissen will.
Der Preis wird noch billiger, wenn wir die Zahlungsmodalitäten betrachten — es werden nur 3000 fl. augenblicklich verlangt, und der Ueberreft in dreijährigen Raten zu 1000 fl. Das sind die Gründe, die, wie es mir scheint, entschieden für die Acquisition der Sammlung sprechen.
Ich weiß sehr gut, welche Einwendungen man dagegen machen kam. Die erste Einwendung ist der Stand unseres Budgets, das zwar kein Deficit, daß aber auch lein Ueberwiegen der Einnahmen über die Ausgaben nachweist; ferner die Rücksicht auf die Masse der übergroßen und unvermeidlichen Auslagen, die uns noch zum. Besten des Landes bevorstehen. Als zweiter Grund dagegen könnte angeführt werden, daß es wohl nicht dringend ist, gerade in der ersten Session oder in der ersten Hälfte derselben auch schon etwas für die Kunst zu thun.
Nun, meine Herren, was das Budget betrifft, so ist es mir durch die Berathungen im Landesausschusse sehr wohl bekannt. Troß dem aber muß ich mich für den Anlauf der Sammlung aussprechen. Wir erwerben um verlangtem Preis ein Objekt, das mehr werth ist, als der Preis, den wir für dasselbe geben. Es ist gewiß, daß, wenn sich das Land dieses Objektes dann wieder entäußern wollte, was allerdings wohl kaum in Aussicht steht, gewiß wenigstens derselbe, wahrscheinlich aber ein noch höherer Preis erzielt werden könnte. Wir machen da also, um in der gewöhnlichen Sprache zu reden, sogar ein gutes Geschäft. Die Summe ist aber an sich nicht groß. Sie ist so klein, daß sie in Rücksicht auf die uns bevorstehenden Auslagen für verschiedene andere Zwecke, wie für den Bau der Technik, für die Dotirung derselben, für den Bau einer neuen Gebäranstatt, für die Zunahme der Findelverpftegstosten, welche ganz unvermeidlich ist, wenn es bei der bis-herigen Findelverpstegung überhaupt bleiben solle, gar nicht in Anschlag zu bringen ist, daß sie zu diesen Auslagen so gut wie nichts beitragen würde. Es ist überdieß eine Summe, die nicht mehr beträgt als der siebentägige Betrag der Diäten der sämmtlichen Landtags-Deputirten. Der Redner vor mir hat gesagt, es wäre im jetzigen Augenblicke fast eine Verhöhnung der öffentlichen Meinung, wenn man bei den dem Lande bevorstehenden Lasten, und der Noch, die ohnehin bereits herrscht, auch noch für die Kunst Geld hinaus geben wollte. Ich kann mich der Meinung nicht anschließen, ich glaube gerade, es ist Pflicht des Landtages zu zeigen, daß ihm nicht nur die Förderung der materiellen Interessen am Herzen liege, daß die Landesvertretung den Vorwurf, den man dem frühern Systeme gemacht hat, nicht verdient, daß sie auch für das historische Interesse, auch für den Aufschwung der Kunst des Landes etwas zu thun gedenke; ich muß auch noch auf die Dringlichkeit zurückkommen, da glaube ich nur hervorheben zu müssen, daß es bei der Entscheidung über die Dringlichkeit doch vorzüglich darauf ankommt, ob ein Gegenstand bereits auf der Tagesordnung steht oder nicht. Ist der Gegenstand bereits auf der Tagesordnung, so scheint es mir unabweisliche Pflicht des Landtages zu sein, bei dessen Erledigung eben alle Interessen des Landes und auch die Interessen der Ehre des Landes in die allergenauste Erwägung zu ziehen. Hier handelt es sich aber überdies wirklich auch noch in anderer Beziehung um eine Dring-lichkeitsache, es handelt sich hier um die Benützung einer Gelegenheit zur Acquirirung einer Kunstsammlung, die einmal versäumt nie wiederlehren wird. Wenn diese Sammlung Hollar'scher Kupferstiche einmal in andere feste Hände gelangt ist, wird die Gelegenheit, eine Sammlung von Werken unsers Landsmannes Hollar für das Land zu erwerben, entweder nie wiederkehren, oder eine solche Sammlung doch nur mit viel größeren Kosten erworben werden können. Ich muß noch bemerken, daß Hollar im Auslande einer der gesuchtesten Kupferstecher des 17. Jahrhunderts ist, daß seine Werke in allen Ländern, namentlich in denen, die dem Zweige der Kupferstechertunst ihre Aufmerksamkeit zuwenden, wie in England und in Holland, überaus geschätzt sind, daß von Hollar'schen Stichen dagegen in der Oesterreichischen Monarchie nur wenig existirt. So viel ich weiß, enthält die Sammlung des Erzherzogs Karl verschiedene Blätter, eben so die Kupferstichsammlung der Universitätsbibliothek in Wien. So viel mir bekannt ist existirt aber gerade in Böhmen, in seinem Vaterlande gar nichts von seinen Werken, oder doch höchstens h,e und da nur einzelne Blätter; eine Sammlung seiner Stiche ist in Böhmen nirgends vorhanden. Mir scheint es also fast eine Ehrensache für das Land, nachdem uns Gelegenheit geworden, eine fast vollständige Sammlung der Werke eines berühmten, aus diesem Lande stammenden Künstlers zu erwerben, es scheint mir, sage ich, fast eine Ehrensache für den Landtag, diese Gelegenheit nicht von der Hand zu weisen, sondern diese Sammlung im Interesse der vaterländischen Kunst für das Land zu erwerben. Ich unterstütze daher aus voller Ueberzeugung den Antrag des Landesausschusses, und bitte den hohen Landtag, den Beschluß zu fassen: die Hollar'schen Kupferstiche unter den angegebenen Bedingungen anzukaufen. Das Land würde hiedurch in den Besitz einer Kupferstichsammlung gelangen, die für dasselbe um so werthvoller wäre, weil sie fast alle Werke eines böhmischen, im Auslande hochgeschätzten, hier aber fast unbekannten Künstlers enthält; der Landtag würde hiedurch zugleich das Gedächtniß eines im Auslande hochgeschätzten, in seiner Heimat
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fast unbekannten, vaterländischen Künstler ehren. Der Landtag würde überdies eben hiedurch schon in der ersten Sitzung den Beweis geben, daß ihm auch die Kunst am Herzen liege, daß er auch für die Kunst etwas zu thun gesonnen sei. (Bravo! Výbornì!)
Oberstlandmarschall: Es haben sich weiter als Redner vormerken lassen: Gegen den Antrag Herr David Kuh, Herr Prof. Brinz, für den Antrag Dr. Rieger und ferner noch gegen den Antrag Stradal. Ich bitte also Herrn Kuh das Wort zu ergreifen.
Kuh: Daß der Landesausschuß unter den Aufgaben, die ihm obliegen, auch noch die Sorge für die Förderung der Kunst übernimmt, ist durchwegs zu billigen. Die Förderung der Kunst ist eine Landesangelegenheit. Die Kunst wirkt nicht nur veredelnd auf die Geister, sie dient auch dem höhern materiellen Wohl, der feinern Industrie. Es handelt sich nur um die Frage, wie soll bei uns die Kunst gefordert werden? Nun praktisch wird vom Landesausschusse die Frage also gelöst: Vor allem kaufen wir eine Sammlung, eine Kupferstichsammlung an. Nun, da meine ich, auf diese Weise könnte jeder Millionär, der auch kein kunstverständiger wäre, die Kunst außerordentlich fördern; es wäre ein Leichtes mit seinem Gelde Sammlungen anzukaufen. Und doch weiß jeder, der mit diesen Gegenständen sich einigermaßen beschäftigt bat, daß das Sammeln, ja daß der intelligente Ankauf von Sammlungen ein sehr schwieriges Geschäft ist. Mit dem Gelde allein richtet man es nicht aus. Es scheint also, wie man sagt, daß es sich hier einfach nur darum handelt, daß ein Kunstdenkmal erhalten werden solle, es handelt sich, wie man weiter sagt, um ein vaterländisches Kunstdenkmal, und da möchte ich immer mit vollem Herzen zustimmen, wenn es gilt ein vaterländisches Denkmal zu erhalten. Dann darf uns lein Preis zu hoch sein, wenn es gilt ein vaterländisches Kunstdenkmal neu zu erwerben. Nun, meine Herren, obgleich von einer vaterländischen Kunstlei-stung und von einem vaterländischen Künstler in der Vorlage die Rede ist, so ist das noch nicht so ganz richtig. Der Künstler ist ein Produkt seiner Zeit und seines Volkes und nur in so fern gehört er seinem Volle an, als er durch die Studien, die er der heimischen Bildung, der heimischen Kunst und seiner eigenen Umgebung verdankt, das geworden ist, wofür er gilt. Hollar aber hat sich als junger Mann nach Frankfurt gewendet, bat erst dort die Kupferstecherlunst bei Merlan erlernt, er hat sie in Eng-land betrieben, und ist dann daselbst ein englischer Kupferstecher geworden. Das ist nicht zu läugnen. Und wenn Hollar auf einem Schiffe geboren wäre, so hätte das Schiff, nachdem er ein Künstler gewor-den wäre, nicht zu ihm sagen können: "Du Hollar, du und deine Kunstwerke gehören mir an." — (Allgemeines Gelächter.) Hier im vorliegenden Falle haben wir eine andere Frage. Man stellt uns vor, es solle hier eine Kupferstichsammlung angekauft werden, um die Kunst zu unterstützen, um Kunstdenkmale zu erhalten. Beides geschieht nicht dadurch.
Wenn wir die Kunst fördern wollen, dann müsen wir vor allem die lebenden Künstler unterstützen, und dann frage ich: Was hat Führich, Levi, Pollak, standler, was Hellich, was Èermák und andere echt vaterländische Künstler vom Vaterlande genossen? Bewiß sehr wenig.
Es gibt heimische Künstler, die jetzt noch darben, die dürfen mit Recht Unterstützung vom Vaterlande mehr erwarten, die sie wirklich ihrer Umgebung, dem Studium, das sie hier genoffen haben, ihre ganze Kraft verdanken, die also wirklich unserem Vaterlande angehören, sie müssen erhalten werden, wenn die Kunst erhalten werden soll. Ich kann mir nicht denken, daß Hollar, wenn er heute leben möchte, der Vorlage zustimmen würde, daß er, der in Noth und Hunger gestorben ist, sagen würde: "Ihr habt Recht, kauft diese Sammlung, kauft diese alten Kunstsachen an. Es gibt Leute, die mich für einen guten und tüchtigen Künstler halten, aber es gibt auch wieder andere, welche Kupferstecher, wie z. B. Albrecht Dürrer, Van Dyck, Rembrandt u. s. w. für noch weit höher und tüchtiger halten." Aber wie er auch immer über den Kunstwerth der Sammlung denken würde, er möchte nie der Vorlage zustimmen und sagen: "Kauft an, um die Kunst zu ehren." Um die Kunst zu ehren, soll man vor allem die Jünger der Kunst unterstützen. Das Polytechnikum ist heute berathen worden. Wen hat man befragt bei der Berathung des Entwurfes? Die beimischen Professoren. Haben Sie bei dem Antrag auf Anlauf der Hollar'schen Sammlung heimische Künstler befragt? Ich hörte nur, daß man einen sehr tüchtigen Kunstkenner, Professor Springer in Bonn, freilich einen Sohn des Landes, vor dem ich übrigens alle Hochachtung habe, befragt hat; die heimischen Künstler aber, welche am meisten berücksichtigt werden sollen, welche, da die Zeiten schlecht sind, wenig Beschäftigung haben, sind nicht befragt worden. Soll irgend etwas schon in der ersten Hälfte der Session für die Erhaltung der Kunstdenkmäler geschehen, so glaube ich, kann man das Geld weit besser verwenden, um der heimischen Kunst Unterstützung zu gewähren. Unterstützen Sie den Bau des Domes. Hier kann man das Geld gut verwenden, aber eine Sammlung, die nicht einmal organisch zu Stande kommen und nicht einmal eingefügt werden kann, für eine solche Sammlung habe ich wirklich wenig Sinn und Interesse. Das ist ja eine Sammlung, die allein, ohne verglichen zu werden, da steht, sie fügt sich nirgends organisch ein. Eine derartige Sammlung schafft auf öffentliche Kosten kein Kunstverständiger an, er fügt nur organisch ein, damit das Ganze durch den Vergleich an instructivem Interesse gewinnt und Kunstjünger, die erst dann daraus lernen können, an sich zieht. Diesen wird man nun freilich sagen: "hier sind Hollar'sche Werte".
Damit aber ist Punktum, damit hat Ziel und Zweck ein Ende. Jetzt weiß er, daß Hollar ein englischer Kupferstecher ist, der in Frankfurt eine Kunst gelernt und in England sie ausgeübt hat. Hollar ist aber hier geboren worden, seine Wiege stand
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hier; daß er hier geboren wurde, das ist das Verdienst seines Vaters, und daß seine Wiege hier stand, das Verdienst des Tischlers, der sie gezimmert (große Heiterkeit), aber nicht das des Landes, in dem sie gestanden. Das Recht geboren zu weiden hat jeder noch vor seiner Geburt. Aber dadurch allein wird die Kunst in keinem Lande gefördert, daß man anerkennt, es sei dort die Wiege eines Künstlers gestanden. (Heiterkeit.) Und darum beantrage ich, wenn schon dießmal ein Anfang geschehen, und wenn die Kunst noch in der heurigen Session gefördert werden soll, verwenden Sie, meine Herren, dieses Geld für den Ausbau oder vielmehr für die Erhaltung und Restaurirung des Domes, hier werden die heimischen Künstler, ja auch die heimischen Hand-werker Beschäftigung finden, und so die heimische Kunst gefördert und veredelt werden.
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rieger.
Dr. Rieger: Meine Herren, so sehr ich den Anschauungen des Grafen Thun in Bezug auf diese Frage beistimme, so muß ich doch mit aller Entschiedenheit den Standpunkt desavouiren, von dem aus er diese Frage behandelt hat. Meine Herren, Herr Graf Thun hat die Sache auf das Feld der großen Politik geführt, er hat dabei über Oktoberdiplom und Februarpatent, von Centralisation und Richtcentra-lisation gesprochen: das ist hier nicht die Frage. (Bravo links.) Es handelt sich darum, ob wir ein Kunstwerk anschaffen sollen, von dem wir glauben, daß der Mann, der das Kunstwerk geschaffen hat, eine Zierde und Ehre des Landes bildet, und um nichts weiter. (Stürmisches Bravo links.) Meine Herren, noch viel entschiedener muß ich mich dagegen Verwahren, daß der Abg. Herr Graf Thun in der Weise gesprochen hat, als würde durch diesen Anlauf die Eintracht unter den beiden Nationalitäten des Landes irgendwie gefördert (Bravo links) und durch den Richtankauf die Eintracht unter den beiden Nationalitäten des Landes gestört. (Abermals stürmisches Bravo links.) Meine Herren, beschließen Sie, was Sie wollen in dieser Frage, das hat auf die Frage der Eintracht der beiden Nationaktäten gar keinen Einfluß. (Stürmisches Bravo links.) Meine Herren, ich fasse die Sache von einem ganz anderen Standpunkte auf. Was auch der Abg. Hr. David Kuh gesagt hat; ich glaube, wer sich in der Kunstgeschichte auskennt, der wird wissen, daß Hollar wirklich einer der größten Meister in der Kupferstecherlunst, der größte Kupferstecher seiner Zeit gewesen ist; wer sich in der Kunstgeschichte auskennt, wird wissen, daß Hollar von allen Kunstkennern aller Nationalitäten dafür erkannt worden ist, daß seine Werke um hohen Preis im Auslande angekauft werben; ich weiß es positiv, daß es in England, Deutschland und anderwärts förmliche Hollarmanen gibt, die Werke von Hollar mit großen Opfern ankaufen und Sammlungen anlegen.
Meine Herren! Wenn wir eine Kunstsammlung anlegen wollen für unser Land, so müssen wir irgendwo den Anfang machen; mit dem Einsticken geht es nicht; dieses Einfügen in Etwas, was noch nicht besteht, kann ich mir nicht denken. Das ist gerade so, wie die Definition der Kanone, wo Jemand gesagt hat: "Die Kanone ist ein Loch, wo man Erz herum gibt." (Heiterkeit.) Wenn man eine Kunstsammlung machen will, so muß man irgendwo anfangen, und dann dazu geben nach und nach, und ich glaube, wir können keinen besseren Anfang machen, als wenn wir die Werke eines Mannes ankaufen, der in diesem Fache unbedingt der größte Künstler unseres Vaterlandes ist. Das aber Hollar der Sohn unseres Vaterlandes ist, daß, glaube ich, wird nicht bezweifelt. Ist es auch wahr, daß Hollar, der bekanntlich ein Protestant war, in den Wirren jener Zeit gezwungen, sein Vaterland zu verlassen, so blieb er doch ein Sohn unseres Vaterlandes, auf den wir mit Recht jederzeit stolz sein können und stolz sein müssen ohne Unterschied, ob er die böhmische Sprache zu seiner Muttersprache gehabt habe oder die deutsche. Meine Herren! das ist so oft gesagt, das ist von der anderen Seite dieses hohen Hauses so oft betont worden, daß wir in dieser Beziehung auf einem Boden stehen müssen und daß wir Alle ehren müssen ohne Unterschied, welche Sprache sie gesprochen haben. (Bravo! links.)
Also ist demnach Hollar in der Jugend aus dem Lande gewiesen, ist aber doch ein Sohn unseres Landes und Stolz unseres Landes. Ich, meine Herren! habe mir immer etwas darauf zu Gute gehalten, daß der große Rafael Mergs ein Böhme war, denn er ist bekanntlich in Aussig geboren. Ich habe nicht darnach gefragt, was er für eine Sprache gesprochen. Gewiß hat er nicht böhmisch gesprochen, aber ich thue mir etwas darauf zu Gute, daß Rafael Mergs ein Böhme war. Also, wenn mir jemand den Vorschlag machen würde, die Werke eines Rafael Mergs, wenn sie zu haben wären, um 5000 Thaler oder 5000 fl. für unsere vaterländischen Sammlungen anzukaufen, so würde ich unbedingt dafür stimmen. Meine Herren! Die Hinweisung auf die gegenwärtige Noth im Lande, das sind, ich möchte sagen, Redensarten. Zu allen Zeiten hat man geklagt über den Nothstand und zu allen Zeiten wird man darüber klagen. Es wird zu allen Zeiten Leute geben, die Noth haben und Unterstützung bedürfen, daß man aber deshalb nichts für höhere Interessen des Landes thun sollte, daß kann ich nicht begreifen.
Meine Herrn! Wo Kunst und Wissenschaft nicht geehrt werden — wer Kunst und Wissenschaft nicht ehrt, der wird auch sein Land kaum heben, und wer die großen Männer seines Vaterlandes nicht ehrt, der ist solcher Männer auch nicht werth und das Land ist ihrer nicht werth, wenn es sie nicht zu ehren weiß. — Daß ein Land die Männer, die ihm Ehre schaffen, ehrt — das ist die beste Art das Land zu befruchten und neue große Männer hervorzurufen.
Das ist der Weg, auf dem sich England bewegt. Ich kenne kein Land, das seine Männer so zu ehren weiß, wie England es thut. — In England habe ich das gesehen, mit welcher Pietät es die Werke einer Künstler aufzukaufen sucht, mit welcher Pietät
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es sie verwahrt und vor aller Welt zur Aufstellung bringt. Und wir? Meine Herren, seit einer langen Reihe von Jahren ist das Land Böhmen durch seine selbst gewählten Vertreter repräsentirt — traurige Zeiten sind über unser Vaterland hinweggegangen. — Was Böhmen in früherer Zeit an Kunst besessen hat, ist durch Kriege zerstört und in das Ausland geschleppt worden. Wenn wir die Produkte unserer Künstler sehen wollen, müssen wir nach Dresden und anderen Städten des Auslandes gehen. Nun, meine Herren, ist die Zeit gekommen, wo endlich auch das Volk von Böhmen, ohne Unterschied der Natio-nalität, wieder an sich selbst denken kann, daß wir auch die höheren Interessen im Auge behalten, und in dieser Beziehung stimme ich dem Herrn Grafen Thun vollständig bei, daß wir diese Sitzung nicht verstreichen lassen, ohne ein Zeichen unseres Interesses für die Kunst an den Tag zu legen. Meine Herren, die Kunst ist allerdings ein wesentlich geistiges Interesse, aber, meine Herren, der Mensch lebt nicht bloß vom Brod, sondern auch vom Worte Gottes und das Wort Gottes in diesem Sinn ist mir nicht bloß die Lehre der Religion und Moral, es ist für mich auch alles, was den Menschen über die Materie erhebt, was ihn menschlicher, größer macht (Bravo), und dahin gehört wesentlich die Kunst. Wenn wir immer nur bei jeder Gelegenheit die materiellen Interessen betonen und immer darauf hinweisen, dann werden wir zuletzt doch im Schlamme des Materialismus versinken. — Aber abgesehen davon, daß hier wesentlich das geistige, moralische Interesse in Frage kommt, so habe ich Sie, meine Herren, daran zu erinnern, daß die Kunst jederzeit auch ein wesentlicher Hebel des materiellen Wohlstandes jedes Landes ist, ich erinnere Sie, meine Herren, nur an Frankreich. Worin liegt die Größe der französischen Industrie heut zu Tage? Wesentlich in der Geschmacksbildung; in allen Dingen ist der Engländer dem Franzosen vorangekommen, in der Billigkeit seiner Erzeugnisse, in der Kunst der Maschine, aber im Geschmack bat er ihn noch nicht überholt, da auch er sich seine Muster ausleihet, und worin hat das seinen Grund? Wesentlich darin, daß der große König Ludwig der Vierzehnte enorme Summen auf die Kunst und den Ankauf von Kunstwerken verwendet und dadurch der französischen Nation Gelegenheit gegeben hat, den Kunst-geschmack auszubilden. Ein Gleiches ist geschehen im Nachbarlande. Sie werden mir alle zugeben, daß der baierische Stamm bis zu König Ludwig nicht in der ersten Reihe der deutschen Stamme war in Beziehung auf geistige Begabung, geistige Bildung, (Unruhe links), ich sage: "nicht in erster Reihe." — Nun, meine Herren, sehen Sie Baiern an, welchen Fortschritt es gemacht hat in der Industrie und namentlich in der Kunstindustrie, wesentlich deshalb, weil König Ludwig für die Kunst Sorge trug. Er ist dafür v,el angefeindet worden, aber die Resultate davon sind für das Land sehr heilsam. Also die Anschaffung von Kunstwerken und das zur Anschauung Bringen derselben ist ein wesentliches Mittel, die Volksbildung und auch die Industrie, den materiellen Wohlstand zu heben, und von diesem Standpunkte aus bitte ich Sie die Frage zu erwägen. Meine Herren, es ist wohl Niemand eingefallen, hier den Hollar mit van Dyck oder mit Dürer in Vergleich zu bringen. Ich überlasse es jedem, wen von diesen drei Künstlern er für den höchsten halten will, aber ich halte das für eine müßige Frage. Als jemand die Frage aufwarf, ob Schiller oder Göthe ein größerer Ruhm für die Deutschen sei, und als diese Frage zu Göthe zur Entscheidung kam, sagte Göthe darauf: "Sie sollen froh sein, daß sie zwei solche Kerle haben," und das, meine Herren, bitte ich Sie im Auge zu behalten. Wir sollen froh sein, daß wir solche Kerle haben und sollen sie nicht mit Dürer in Vergleich bringen. Also, meine Herren, ich bitte-Sie, im Interesse der Kunst und im Interesse dessen, daß der hohe Landtag hier sich veranlaßt gefunden hat, zu erklären, daß er auch das höhere moralische und künstlerische Interesse in seinen künftigen Be-schlußfassungen nicht außer Acht lassen wird, für den Antrag des Landesausschusses zu stimmen. Ich bitte Sie dafür zu stimmen, wenn Sie die großen Männer unseres Landes ehren wollen und ihre Kunstdenkmäler erhalten wollen; wenn Sie aber uns auf diesem Weise hier auf dieser Seite des Hauses einen Gefallen damit thun wollen, oder wenn Sie glauben, damit bloß das nationale Interesse zu fördern, dann bitte ich Sie, nicht dafür zu stimmen.
Graf Franz Thun: Ich bitte um's Wort zu einer persönlichen Bemerkung, mit Bezug auf das, was Dr. Rieger über meine Rede gesagt hat. Es ist möglich, daß der Eingang derselben vielleicht zu breit war, — und jeden darauf gerichteten Vorwurf hätte ich gerne stillschweigend hingenommen. Ich muß aber bemerken, daß ich das Oktober-Diplom bloß erwähnt habe, als ich darauf aufmerksam machte, daß die Gefahr der Centralisation vorbei ist, und man eben jetzt auch das, was für die Kunst geschehen soll, vom Lande, von der Autonomie desselben erwarten muß. Ich muß mich ferner vorzüglichst dagegen verwahren, daß ich diesen Gegenstand irgendwie auf das nationale Feld gespielt habe. (Výbornì!) Ich bitte, meine Herren, zu bedenken, daß ich im Eingange lediglich gesagt habe, ich halte es für eine Gewissenspflicht zu schweigen, wo der Redner zu reden nicht entweder gezwungen ist, ober durch seine Rede das friedliche Zusammenwirken beider Vollsftämme oder das beste des Landes in anderer Beziehung, oder die Ehre des Landes fördern zu können glaubt. Das heißt doch wahrlich nicht, die Sache auf das nationale Feld spielen! Das wird mir immer vollkommen fremd sein. Ich bin ein geborner Böhme, liebe beide Bruderstämme mit gleicher Liebe und mir geht das Beste des gesammten Landes, ohne alle Rücksicht auf die Nationalität über alles. In dieser Beziehung, muß ich mich also gegen die Worte des Dr. Rieger auf das Feierlichste verwahren.
(Rufe: Schluß der Debatte!)
Brinz: Die Worte des Herrn Dr. Rieger haben nach meinem Ermessen Eindruck gemacht, nicht
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bloß auf die Geister, sondern auch auf die Gemüther in diesem Saale. Wenn ich nun aber meinerseits Hegen den Antrag des Landesausschusses von vornherein nicht auch gewisse, ich glaube, gesunde und Hegründete Motive gehabt hätte, so würde ich auf das Wort verzichten. Aber selbst nach dem, was gesagt worden ist, scheinen sie mir immer noch etwas Beherzigungswerthes zu haben, und ich erlaube mir, sie mitzutheilen, auf daß Sie ganz sine ira et studio, auch eine entgegengesetzte Ansicht noch vernehmen. Die Frage, um die es sich handelt, ist genauer betrachtet, eine doppelte, eine Frage des Patriotismus und eine Frage der Kunst. Verwahrungen in der Richtung, als ob nicht auch wir patriotische Gefühle für das Land hätten, sind schon genug eingelegt worden; aber mir hat von Anfang geschienen, daß, wenn man Männer, die in Böhmen geboren, etwas Großes geleistet haben, ehren will, und wenn man das mit Konsequenz und mit Zusammenhang thun will, es sich nicht bloß darum handelt, bloß in diesem Augenblicke etwas in dieser Richtung zu thun, sondern daß man auch entschlossen sein muß im Zusamenhange und für alle Zukunft in derselben Richtung zu handeln.
Mir ist aus dem Berichte diese Entschlossenheit, die Entschlossenheit zu einer solchen Konsequenz nicht entgegengetreten.
Wenn Herr Dr. Rieger hier einleitete, und wenn die Majorität dieses Landtages wirklich schon in diesem Augenblicke entschlossen ist, ein Nationalmuseum auf Kosten des Landes anzulegen, und vielleicht in Anknüpfung an diese erste Aktion alljährlich nicht blos 5000 Thaler, sondern es wird sich, wenn man diesem Bedürfnisse folgt, natürlich ein viel größerer Aufwand als nothwendig herausstellen, soviel alljährlich auszugeben, ich, meine Herren! bin der letzte, der dagegen stimmen wird; nur glaube ich, wird es gut sein, hier gleich vom ersten Anfange an, nicht wie ein weniger ernster und gewissenhafter Haushalter, da jetzt wohl in diesem Augenblicke vielleicht zufällig die Gelegenheit geboten ist, sein Geld gleich hinzulegen, sondern nach einem vorher bemessenen und festgesetzten Wirchschaftsplane zu handeln. Die andere Seite der Frage ist eine Frage der Kunst, und da muß ich nun schon auch bekennen, daß ich, der ich vom Anfange ohneweiters für den Antrag des Landesausschusses war, jetzt durch die Lösung der Biografie von Hollar auf andere Gedanken gekommen bin, auf den Gedanken, daß wenn wir etwas in der Kunst zu thun haben, das Erste den Personen und nicht irgend einem Gemälde oder Kupferstiche oder einer Kunstsammlung zuzuwenden wäre. Das sind meine Ansichten, aber wie gesagt, ich habe sie nur vorgetragen, um den Standpunkt zu rechtfertigen, von dem ich glaube, daß er von manchen getheilt wird. (Rufe: Schluß!)
Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte verlangt worden, ich bitte jene Herren, die für den Schluß sind, die Hand zu erheben. — (Majorität.) — Angenommen.
Vorgemerkt ist noch gegen den Antrag Herr Stradal. Wünschen Sie das Wort zu ergreifen?
Strabal: Ich will nur eine ganz kurze Bemerkung machen.
Oberstlandmarschall: Nachdem nur ein Red-ner gegen den Antrag noch vorgemerkt ist, so sind Sie der Generalredner.
Dr. Stradal. Ich werde, meine Herren, die Hollar'sche Sammlung nicht ohne Noth noch theuerer machen. Ich habe nur einzelne nüchterne Bedenken gegen die Sache, daß in dem Berichte des Dr. Springer uns bemerkt wird, es könne die Witwe Weber unbedingt 8000 Thaler dafür erlangen, wenn sie es einzeln verkauft, daß sie es aber aus Pietät für uns um 5000 Thaler hergeben will. In dieser Antwort liegt mir ein Bedenken, daß diese Sammlung vielleicht die 5000 Thaler wirtlich nicht werth ist.
Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte begehrt worden; ich kann Niemandem mehr das Wort ertheilen, außer dem Herrn Berichterstatter.
Berichterstatter Dr. Pinkas: Vor allem muß ich denn doch das etwas auffallende Bedenken des Dr. Stradal berichtigen.
Die Witwe Weber hat, wie der Bericht des kunstverständigen Professors Springer angibt, für die Sammlungsmühen ihres verstorbenen Gatten die Pietät, daß sie dieselbe lieber billiger verkauft, um das ganze Werk beisammen zu behalten, wenn der böhmische Landtag ihr die Garantie gewahrt, daß das Vaterland Böhmen die Schöpfungen dieses böhmischen Künstlers ehren und den Einzelnverkauf nicht hervorrufen wirb. Ich bitte den Herrn Dr. Stradal die Umsicht und Sorgfalt des Landesaus-schusses nicht zu verkennen, welcher alle Vorlagen gedruckt vorlegt, damit sie ein jeder sehr bequem lesen kann.
Was übrigens den Kern der Frage betrifft, so würde es wirklich von mir gefehlt sein, wenn ich mit meinem kläglichen Organ länger das Haus belästigen wollte. (Allgemeine Heiterkeit.)
Nachdem mein geehrter Freund Rieger mit so beredten Worten den Antrag befürwortet hat, so muß ich gestehen, bleibt mir nur übrig auszurufen: Der Landesausschuß kann sich glücklich schätzen, baß er diesen "Kerl" hat, der für ihn spricht. (Allgemeine lang andauernde Heiterkeit.)
Meine Herren! ich will durch Erwiederung der wirtlich sonderbaren Bedenken des Herrn David Kuh die Stimmung des Hauses nicht, im Interesse dieser Frage um keinen Preis, verbittern und verdüstern; ich glaube, wenn es sich darum handelt, daß das erstemal an den Kunstsinn unseres Gesammtvaterlandes ein Appell erschallt, wird dieser Appell kein vergeblicher sein, man wird uns nicht sagen können: der böhmische Landesausschuß hat die Reliquien eines seiner Künstler mit Vernachlässigung von sich gewiesen. Lassen Sie die Gebeine unseres Landsmannes in England ruhen und gönnen Sie seinem geistigen Wirken ein Asyl in seinem Vaterlande.
Oberstlandmarschall: Es liegt nur ein An trag nebst dem Antrage des Landesausschusses und dieser ist der Antrag zur Tagesordnung zu überge-
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hen, den ich daher zur Unterstützung und Abstimmung bringen muß.
Landtagssekretär Schmiedt: Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei über den Antrag des Landes-Ausschusses zum Ankaufe der Hollar'schen Kupferstichsammlung 5000 Thaler in Silber aus dem Landesfonde zu bewilligen, zur weitern Tagesordnung zu übergehen.
Slavný snìm raèiž uzavøíti, pøes návrh zemského výboru, aby se zakoupila sbírka Hollárových rytin do mìdi, ma se povolit z fondu zemského 5000 tol. stø., a se pøejde k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Er ist unterstützt. Ich werde ihn daher zur Abstimmung bringen. Ich bitte die Herren, welche dafür sind, daß über den Antrag des Landesausschusses zur Tagesordnung übergangen werde, aufzustehen. Es ist offenbare Minorität.
Also werde ich den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung bringen. Ich bitte die Herren, die für den Antrag des Landesausschusses sind, da kein weiterer Antrag vorliegt, die Hand aufzuheben. (Majorität.) Ich werde die Sitzung für heute schließen. Ich bitte die Herren die Einladungen zu den Kommissionen zu hören; und dann werde ich die Ehre haben, den Herren gleich die Tagesordnung für die nächste Woche vorzutragen; weil dies zur Orienti-rung der Herren nothwendig ist, wenn wir täglich Sitzungen halten, nicht die Tagesordnung von Tag zu Tag, sondern gleich auf längere Zeit zu bestimmen.
Die Einladungen sind: Heute Montag 7 Uhr Abends die Strassenbau-Konkurrenz-Kommissions-Sizzung; die Budgetkommission wird auf heute Abends 6 Uhr zur Sitzung eingeladen. Der Gegenstand des Findelhauses und die Errichtung der Seiden-Manufaktur-Fabrik bei Schmidberg. Kommissions - Bericht zur Vorberathung der Regierungs-Vorlage über die Grundbuchsordnung wird für heute Montag 6 Uhr Abends zur Besprechung eingeladen. Die nächste Tagesordnung ist der Schluß der heutigen Tagesordnung, der Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwürfe zur Regelung des Findelwesens, Landesausschußbericht über das Ansuchen der Stadtgemeinde Karolinenthal um Bewilligung zur EinHebung von Gemeindeumlagen. Regierungs-Vorlage über die Bauordnung. Bericht der Budgetkommission über das Grundentlastungs-Budget. Antrag des Abgeordneten Stöhr in Betreff der Aufhebung der Wuchergesetze. Der Antrag des Abgeordneten Sadil wegen Regelung des Vereinsgesetzes. Antrag des Abgeordneten Klier und Genossen um die Herstellung eines Landungsund Zollmanipulationsplatzes am Elbeufer. Antrag des Abgeordneten Kuh wegen Regelung der Kultusordnung für Israeliten, sämmtliche Anträge zur Begründung.
Belicht der Budgetkommission über die außer dem Voranschlage gemachten Auslagen und hierauf Bericht der Kommission über das Gemeindegesetz und Gemeindewahlordnung zur Bezirksvertretung. Samstag werden, wie ich bereits erwähnte, die Wahlen jedenfalls bei Beginn der Sitzung, und zwar zum Reichsrath und eines Ersatzmannes in den Landesausschuß auf die Tagesordnung kommen. Nächste Siz-zung morgen 9 Uhr.
Schluß der Sitzung 3 1/4 Uhr.
Dr. Obst,
Verifikator.
Karl Ritter v. Limbeck,
Verificator.
V. Seidl,
Verificator.
Druk der Hofbuch druckerei von Gottlieb Haffe Zohne.