Ètvrtek 14. prosince 1848

Offizielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages 

 Sechzigste (VIII.) Sitzung des österreichischen konstituierenden Reichstages in Kremster am 14. Dezember 1848.

Tagesordnung.

I. Ablesung des Sitzungsprotokolles.

II. Berichte über Wahlakte.

III. Fortsetzung der dritten Lesung der Geschäftsordnung.

IV. Berichte des Petitionsausschusses.

Anfang um 9  3/4 Uhr. 

Vorsitzender: Präsident Smolka.

 Auf der Ministerbank.. Stadion, Krauß, Bruck, Thinnfeld.

Präs. Nach vorgenommener Zählung ist die zur Eröffnung der Sitzung, sowie auch zur Beschlußnahme erforderliche Anzahl Abgeordneter anwesend. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Der Herr Schriftführer Gleispach wird das Protokoll der letzten Sitzung verlesen.

Schriftführer Gleispach (verliest das Protokoll vom 11. December.)

Präs. Ist in Bezug auf die Fassung dieses Protokolls etwas zu bemerken?

Abg. Petranovich. Wegen der Interpellation in Bezug der Ernennung des Banus Jellachich zum Zivil und Militärgouverneur von Dalmatien muß ich bemerken, daß diese Interpellation nicht von sämmtlichen Deputierten aus Dalmatien gestellt wurde, da wenigstens ich für meine Person keinen Teil daran nehmen konnte. Ich bitte daher, das Protokoll in diesem Sinne berichtigen zu wollen.

Schriftf. Gleispach. Ich glaube mich nicht zu täuschen, daß die Stilisierung in der schriftlichen Interpellation derart lautet. (Ruf: Nein.)

Präs. Es könnte vielleicht heißen: "Mehrere Abgeordnete aus Dalmatien ".

Schriftf. Gleispach. Es würde sonach lauten: "Mehrere Abgeordnete von Dalmatien wegen Ernennung des u. s. w. "

Abg. Fischhof. Die Abgeordneten aus Dalmatien erklären, daß Alle, mit Ausnahme des Abgeordneten Petranovich, unterschrieben sind.

Abg. Petranovich. Der Abg. Androhviech hat auch nicht unterschrieben.

Abg. Ivichievich (in italienischer Sprache.) Der Abg. Androhviech ist nicht anwesend, wenn er da wäre, so hätte er vielleicht auch unterschrieben.

Abg. Strobach. Ich bin dafür, daß die Herren, wie sie in dem Protokolle unterschrieben sind, angeführt werden, dadurch wird der Zweifel behoben, ob es Alle sind, oder wie viele.

Präs. Wird dieser Antrag genehmigt? (Wird angenommen.) Es werden also aus der Interpellation die Namen abgeschrieben.  Wünscht noch Jemand etwas wegen der Fassung des Protokolls zu bemerken? Nachdem nichts weiter bemerkt wird, so erkläre ich das Protokoll als richtig aufgenommen, und es wird die Drucklegung veranlaßt werden.  Schriftführer Streit wird den Protest des Abg. Borkowski vorlesen.

Schriftf. Streit (liest.) "Protest.,,

"Da die ganz neuen, zu Kremsier ersonnenen Beschränkungen der Redefreiheit, welche in der Reichstagssitzung vom 11. Dezember in die schon zu Wien beim zweimaligen Lesen angenommene Geschäftsordnung, namentlich in den 10. Abschnitt aufgenommen wurden, die Verhandlungen der Willfür schlechter Absichten und der Intrige Preis geben, die zu Gunsten der Redner gefaßten §§. unbrauchbar machen, und auf diese Weise die Beratung fesseln, ja geradezu  da ohne freie Beratung jeder Reichstag nur ein Deckmantel des Absolutismus sein würde, und die Beschlüsse der Majorität unmöglich für den Ausdruck des Volkswillens gehalten werden könnten; da ich schließlich weder den konstituierenden, noch einen andern Reichstag für berechtigt halte, selbstmörderische Beschlüsse gegen das erste und heiligste Recht der Volksvertreter, gegen die ungehinderte und unbeschränkte Freiheit der Red zu fassen: so protestiere ich hiermit aus Achtung für die Geschichte gegen die, in der Reichstagssitzung vom 11. December in die Geschäftsordnung des konstituierenden Reichstages aufgenommenen Paragraphe.

Kremsier, den 12. Dec. 1848.

Alexander Dunin  Borkowski, 

Abg. für Lemberg. "

Es sind noch Mehrere unterschrieben, aber der Protest ist nur von dem einzigen Abg. Borkowski angemeldet, die Anderen können daher nicht berücksichtigt werden.

Präs. Vor dem Übergange zu den Gegenständen der Tagesordnung habe ich der hohen Kammer anzuzeigen, daß am 12. Vormittags alle Abteilungen die Beratung über die Grundrechte beendigt haben, und zwar in dem ursprünglich festgesetzten Termin von 14 Tagen. Es ist an demselben Tage Nachmittags der KonstitutionsAusschuß zusammengetreten, hat eben so auch gestern Beratungen gepflogen, und die Beschlüsse der Abteilungen in Erwägung gezogen. Der KonstitutionsAusschuß wird auch die folgenden Tage hindurch die Konstitution weiterhin, mit Rücksicht auf die Mitteilungen der Abteilungen in Erwägung ziehen, um sodann der hohen Kammer den modisierten Entwurf vorlegen zu können. Es hat auch der Herr Vorstand des Konstitutions-  Ausschusses die Herren Mitglieder ersuchen lassen, sich heute um 4 Uhr Nachmittags, sodann morgen und übermorgen jedes Mal um 9 Uhr Vormittags zu versammeln.

Abg. Feifalik. Ich bitte, heute um 4 Uhr Nachmittags, und die zwei folgenden Tage um 9 Uhr Vor, und um 4 Uhr Nachmittags.

Präs. Es haben ferner auch andere Herren Vorstände die Herren Mitglieder ersuchen lassen zu einer Zusammenkunft. Namentlich der Herr Vorstand des Ausschusses zur Prüfung beanstandeter Wahlen läßt ersuchen, am 15. und 16., d. i. morgen und übermorgen um 4 Uhr Nachmittags sich in dem bestimmten Lokale zu versammeln. Endlich der Herr Vorstand des staats und volkswirtschaftlichen Ausschusses ersucht, in dem zweiten Abteilungszimmer heute Nachmittag um 4 Uhr zusammenzutreten. Es haben während dieser Tage, an welchen in den Vormittagsstunden in den Abteilungen die Grundrechte verhandelt wurden, Nachmittag andere Ausschüsse gearbeitet, namentlich der Finanzausschuß welcher in Erwägung gezogen hat die Vorlage, welche der Herr Finanzminister am 4. d. M. der hohen Kammer vorgelegt hat. Der Finanzausschuß hat sich bereits auf einen Antrag geeinigt, und hat diesen Antrag dem Drucke übergeben. Es kann dieser gedrückte Antrag vielleicht schon morgen von den Herren im Redaktionszimmer der stenographischen Berichte erhoben werden. Wenn es am Schlüsse der Sitzung zur Festsetzung der Tagesordnung kommen wird, so kann sich die hohe Kammer darüber aussprechen, ob dieser Antrag gleich Montag auf die Tagesordnung zu setzen sei. Damit dieses vielleicht geschehen könne, und damit die Herren früher in die Kenntniß dieses Antrages kommen, ersuche ich die Herren, morgen und allenfalls übermorgen im Redaktionszimmer der stenographischen Berichte diese gedruckten Exemplare zu erheben. Es ist ein neugewählter Herr Abg. eingetroffen, nämlich der Herr Abg. Halter für Salzburg, gewählt statt des Herrn Abg. Gschnitzer. Es haben auch mehrere Herren Abg. ihre Mandate zurückgelegt, nämlich: der Herr Abg. Alois Fischer für das Salzbergische Flachland, welcher einen Ruf von der Regierung zur Leitung der Angelegenheiten in dieser Provinz erhalten hat. (Bravo.) Der Vorstand des Konstitutionsausschusses hat ersucht, statt des Herrn Abg. Fischer ein Mitglied für den KonstitutionsAusschuß zu wählen; ich bitte daher die Herren Abg. dieser Provinz, sich heute Nachmittags allenfalls um 3 Uhr hier zu versammeln, um ein Mitglied für den KonstitutionsAusschuß zu wählen. Es ist diese Zurücklegung des Mandates unbedingt, und wird demnach von dem Vorstande das Ministerium des Innern angegangen werden, eine neue Wahl für diesen Bezirk anzuschreiben. Ferner hat sein Mandat zurückgelegt der Abg. Joseph Cejka für den Wahlbezirk Neubidschow in Böhmen; auch diese Zurücklegung ist unbedingt. Weiterhin hat auch sein Mandat unbedingt zurückgelegt der Abg. Hamernik für den Wahlbezirk Neuhaus in Böhmen. Für diese beiden Bezirke wird ebenfalls die Ausschreibung neuer Wahlen veranlaßt werden. Weiterhin der Abg. Carl Hawliczek für Humpolec in Böhmen, mit dem Ersuchen, die Wahl sogleich ausschreiben zu lassen, was auch geschehen wird; jedoch mit der Bitte, seinen Sitz bis Ende dieses Jahres in der hohen Reichsversammlung einnehmen zu dürfen. Ich habe einen Urlaub bewilligt dem Herrn Abg. Motyka auf 8 Tage, vom 11. dieses Monats an gerechnet. Es liegt ein Urlaubsgesuch vor des Herrn Abg. Titus Dzieduszycki, welches zugleich eine Entschuldigung enthält, daß er bis nun noch nicht eingetroffen ist  und zwar Krankheitshalber. Dieses Urlaubsgesuch wurde gestellt bis zum 30. dieses Monats. Als Unterstützungsgrund wird angegeben: Krankheit. Diejenigen Herren, welche für die Bewilligung dieses Urlaubs sind, wollen auf stehen. (Majorität.) Der Urlaub ist bewilliget.  Als nächster Gegenstand erscheinen die Berichte über die Wahlakte. Der Berichterstatter der 1. Abteilung hat einen Vortrag zu halten.

Berichterstatter Přibyl. In der 1. Abtheilung der constituirenden Reichsversammlung wurde am 13. December 1848 der Wahlact des Reichstags Abg. Anton, richtiger Peter Bernatdelli aus dein Wahlbezirke Riva in Tirol geprüft. Zu der am 17. Juni 1848 zu Riva vorzunehmenden Wahl erschienen von den, aus der Gesamtbevölkerung des Wahlbezirkes Riva mit 54, 236 Seelen ernannten 111 Wahlmännern, ungeachtet der angeblich geschehenen Einladung, lediglich 72 Wahlmänner, daher keineswegs die im §. 48 der Wahlordnung vorgeschriebene, zur Vornahme einer gültigen Wahl erforderliche Anzahl von Wahlmännern. Nichts desto weniger wurde in Anbetracht des Kriegszustandes des Wahlbezirkes, welcher selbst bei einer neuerlichen Wahlausschreibung kein zahlreicheres Erscheinen der Wahlmänner hoffen ließ, mit 62 Stimmen gegen 8 beschlossen, die Wahl des Reichstagsabgeordneten sofort vorzunehmen, welche auch unter Beobachtung der §§. 50 und 51 der Wahlordnung vollzogen würde. Bei der 1. Abstimmung erhielt kein Wahlkandidat die absolute Stimmenmehrheit; bei der 2. würde dem Advokaten Dr. Bernardelli aus Trient von 72 Stimmenden die absolute Mehrheit mit 47 Stimmen zu Theil. Nach geschlossenem Wahlacte kamen fünf Wahlmänner von Volle di Ledro dazu, welche, als sie das Resultat der Wahl vernommen, ihre Stimmen nachträglich mittelst Protokolls dem Dr. Bernardelli aus Trient erteilten, wonach derselbe daher im Ganzen mit 52 Stimmen als gewählt erscheint. Da jedoch weder bei der ursprünglichen Wahlvornahme die erforderlichen 84 Wahlmänner anwesend waren, noch auch die Gesamtzahl der auf den Dr. Bernardelli gefallenen 52 Stimmen die absolute Stimmenmehrheit aller Wahlmänner von 56 Stimmen erreicht, überdies I4 Stimmzettel ausdrücklich auf den Namen Antonio Bernardelli lauten, während der in die Reichsversammlung berufene Reichstagsabgeordnete Peter Bernardelli heißt, und somit die Identität der Person des Gewählten in Frage gestellt ist, welcher Zweifel weder durch das Wahlprotokoll, noch durch die Gegenlisten, in welchen lediglich der Name Bernardelli ohne Vorname vorkömmt, behoben erscheint, so trägt die 1. Abtheilung in Würdigung dieser wesentlichen Wahlgebrechen e i n st i m m i g darauf an: die hohe Reichsversammlung wolle die Giftigkeit der Wahl des Reichstagsabgeordneten Dr. Anton, richtiger Peter Bernardelli aus dem Wahlbezirke Riva in Tirol für beanständet erklären, und diesen Wahlact an den Ausschuß zur Prüfung beanstandeter Wahlen, nach dem §. 5 der Geschäftsordnung verweisen.

Präs. Wünscht Jemand über den vorgetragenen Gegenstand zu sprechen?  Der Abg. Neuwall hat das Wort.

Abg. Neuwall. Ich glaube, eine ausgeprägte Regel des Wahlgesetzes, eine Norm, von der nicht abgegangen werden soll und darf, ist jene, daß drei Viertel der Wahlmänner bei dem Wahlacte versammelt sein sollen. Es sind 111 Wahlmänner in dem Bezirke gewählt gewesen, und nur 72 waren gleichzeitig bei der Wahl des Abgeordneten versammelt. Es waren also nicht drei Viertel der Wahlmänner dabei, sie konnten daher keine gültige Wahl vornehmen. In constitutionellen Staaten ist die Form auch eine Hauptsache (Ruf: O! O!); im Rechts, wie im constitutionellen Staatsleben sind Stoff und Form unzertrennlich verbünden, und verlangen eine gleich sorgfältige Beachtung; wenn man nicht an der Form festhält, so ist die Materie selbst in Gefahr gestellt. Nur die Form rettet die Wesenheit. Wir müssen an der Form festhalten, und dürfen nicht darüber hinweggehen, wir müssen die Ersten sein, welche die Form beobachten. Die Form ist aber hier wesentlich verletzt, eine Bestimmung des Wahlgesetzes ist ganz außer Acht gelassen, und ich glaube daher, da dieß so evident vorliegt, daß kein anderer Weg übrig bleibt, als die Wahl für ungültig zu erklären.

Präs. Der Abg. Jonak hat das Wort.

Abg Jonak. Ich habe gegen die Bemerkung des Abg. Neuwall nur zu erinnern, daß in sehr vielen Fällen die Kammer bereits von diesem Grundsätze abgegangen ist, und sich meiner Ansicht angeschlossen hat, daß das Erscheinen bei der Wahl ein freiwilliger Act der Wahlmänner ist, ein Wegbleiben der Wählenden kann dem Abg. nicht imputirt werden; ich kenne Wahlacte, wo wir Abg. zugelassen haben, welche nur 1 I Stimmen für sich gehabt haben. In dem betreffenden Falle von dem Grundsätze abzugehen, wäre eine offenbare Ungerechtigkeit gegenüber der Art und Weise, wie wir früher vorgegangen sind, ich unterstütze vielmehr den Antrag des Berichterstatters, daß dieser Fall an die Abtheilung für beanstandete Wahlen übergehen sollte.

Abg. Turco. Ich wollte nur das bemerken, was mein Vorredner bemerkt hat; sehr viele Wahlen sind in dieser hohen Versammlung als gültig anerkannt worden, wo nur die Hälfte der Wahlmänner erschienen waren  wir brauchen dießfalls nur die Wahlacten nachzusehen, es ist ein häufiger Fall gewesen, und ich weiß daher keinen Grund, warum man jetzt strenger verfahren wollte, als man früher verfahren ist. In dieser Beziehung glaube ich auch, daß die Wahl nicht einmal als beanständet erklärt werden könne. Die Wahl muß als gültig erklärt werden, wie alle früheren Wahlen, wo nicht alle Wahlmänner, d. h nicht drei Viertheile der Wahlmänner erschienen sind, und die dennoch als gültig erklärt wurden. Dann muß ich Sie, meine Herren, noch auf einen besonderen Umstand aufmerksam machen. Zum Wahlbezirke Riva gehören die Distrikte Tione und Contino, welche damals und zwar durch beinahe zwei Monate von italienischen Freischaren besetzt waren, daher war es eine reine Unmöglichkeit, daß die Wahlmänner sich nach Riva zur Wahl des Deputirten hätten begeben können. Jene, die nur konnten, sind auch richtig dazu gekommen, nämlich von den Dörfern, die nicht besetzt waren, und aus diesem Grunde glaube ich daher, daß die Wahl nicht als beanständet, aber wohl als gültig anzusehen sei, um so mehr, als beinahe alle die Wahlmänner, die erschienen sind, ihre Stimmen für den Dr. Bernardelli abgegeben haben.

Abg. Pretis. Ich wollte dasselbe bemerken, nämlich, daß damals der Bezirk von Contino mit Tausenden von Freischaren besetzt war, und deßhalb von dorther die Wahlmänner weder einberufen werden, noch erscheinen konnten; obgleich aber ein Theil des Bezirkes mit Freischaren besetzt war, so konnte man doch die Wahl nicht aufschieben. Ich glaube daher, wir sollen diesen Theil der Wahlmänner als zu jenem Bezirke gehörig ausscheiden. Zu dem würde der Herr Doktor Bernardelli jedenfalls die absolute Stimmenmehrheit von drei Viertteilen der Wahlmänner erhalten haben. Ich unterstütze daher den Antrag des Abg. Turco, daß die Wahl für gültig anerkannt werde.

Schriftf. Ullepitsch. Zu dem von den Herren Vorrednern bereits Gesagten glaube ich noch beifügen zu müssen, daß die hohe Kammer in allen derlei Fällen bei Beurtheilung der Gültigkeit eines Wahlactes immer als wesentlichen Moment den Umstand festgehalten hat, ob alle Wahlmänner von der vorzunehmenden Wahl verständigt worden sind oder nicht. In allen Fällen nun, wo die Verständigung der Wahlmänner als vorgenommen nachgewiesen erschien, hat die hohe Kammer bis nun die Gültigkeit des Wahlactes nicht von dem weiteren Umstände abhängig gemacht, daß bei der Wahl die in der provisorischen Wahlordnung geforderten vollen drei Viertheile der verständigten Wahlmänner erschienen sind, sondern es genügte, daß mit Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Wahlmänner auf den als Abgeordneten Gewählten die absolute Stimmenmehrheit fiel. Ich stelle daher mit Bezug auf das Gesagte an den Herrn Berichterstatter die Anfrage, ob durch den Wahlact erwiesen vorliege, daß alle Wahlmänner ordnungsmäßig von der Vornahme der Wahl verständigt würden?

Berichterstatter Přibyl. Es waren eigentlich 111 Wahlmänner; in dem Decrete an den Wahlkommissar ist ausdrücklich die Bemerkung enthalten, daß sämmtliche Wahlmänner verständigt worden sind, die Bestätigung darüber liegt nicht vor; auch waren nicht, wie ein Herr Abgeordneter bemerkt hatte, drei Viertheile der Wahlmänner, sondern lediglich 72 erschienen, während drei Viertheile 84 Wahlmänner betragen; fünf Wahlmänner sind später erschienen, und haben ihre Zustimmung zu der bereits vollzogenen Wahl nachgetragen.

Schriftf. U l l e p i t sch. Mit Rücksicht auf die Aufklärung des Herrn Berichterstatters, daß der Wahlact die ausdrückliche Bemerkung des Wahlkommissars enthalte, daß sämmtliche Wahlmänner von der Vornahme der Wahl ordnungsmäßig verständiget worden sind, und in consequenter Behandlung bereits vorgekommener gleicher Fälle, stelle ich daher den bestimmten Antrag auf Anerkennung der Gültigkeit dieser Wahl, und zwar um so mehr, als kein haltbarer Grund vorliegt, um den vorliegenden Wahlact einer strengeren Behandlungsweise zu unterziehen, als es bis nun in derlei gleichartigen Fällen geschehen ist.

Abg. P r e t i s. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß ich gesagt habe, Bernardelli habe die absolute Majorität von den drei Viertheilen der Wähler gehabt, nicht aber der Erschienenen, da 72 mehr als die Hälfte von den drei Viertheilen der Wähler sind, welche 84 ausmachen.

Abg. Strasser. Ich habe nur gegen die Anführung des Herrn Abg. Turco zu bemerken, daß es nicht richtig sei, daß der Distrikt Contino zwei Monate von italienischen Freischaren besetzt war. Es sind Freischaren dort gewesen, allein ihr Aufenthalt hat nicht länger, als ungefähr 14 Tage oder 3 Wochen gedauert.

Präs. Wünscht noch Jemand zu sprechen? Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, allenfalls das letzte Wort zu ergreifen.

Berichterstatter Přibyl. Ich habe nur auf die Bemerkungen, welche vorgebracht wurden, zu erwidern, daß die erwähnten Umstände nicht der einzige Grund waren, warum die Wahl für beanständet erklärt wurde; sondern es ist dieß namentlich jener Grund, daß von den 52 Stimmzetteln, welche Bernardelli zugekommen sind, kein Einziger den Namen Peter Bernardelli enthält, I4 hingegen ausdrücklich den Namen Anton Bernardelli enthalten, somit die Identität der Person des Gewählten und zum Reichstagsabgeordneten Berufenen nicht sichergestellt wurde, und dieser Umstand namentlich die Abtheilung bewogen hat, es nachträglich zu erheben und sicher zu stellen, ob Peter Bernardelli dieselbe Person fei, welcher die Wahlmänner ihr Vertrauen ertheilen wollten.

P r ä s. Nachdem die Debatte für geschlossen erklärt wurde, werde ich den Gegenstand zur Abstimmung bringen. Die Commission trägt darauf an, damit die Wahl für beanständet erklärt, und zur Prüfung an den Ausschuß, welcher zur Prüfung beanstandeter Wahlen zusammengesetzt ist, verwiesen werde. Gegen diesen Antrag liegen zwei Verbesserungsanträge vor. Es ist ein Antrag des Abg. Neuwall, der dahin geht, die Wahl sogleich als ungültig zu erklären; dann der Verbesserungsantrag der Abg. Turco und Ullepitsch, die Wahl sogleich als gültig zu erklären. Ich werde die Unterstützungsfrage stellen. Wird der Antrag des Abg. Neuwall, daß diese Wahl sogleich für ungültig erklärt werde, unterstützt? (Wird nicht unterstützt.) Wird der Antrag der Abg. Turco und Ullepitsch, diese Wahl sogleich für gültig zu erklären, unterstützt?

(Wird zureichend unterstützt.) Ich werde den Verbesserungsantrag der Abg. Turco und Ullepitsch vor dem Antrage der Kommission zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche dem Antrage, diese Wahl sogleich für gültig anzuerkennen, beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Wahl ist als gültig anerkannt. (Beifall.) Ich ersuche die Berichterstatter. der weiteren Abteilungen, zu referieren. (In den Abteilungen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 liegen keine Wahlakten zur Prüfung vor.)

Berichterst. Lumnicki. Wahlakt des Abg. Anton Sigmund H e l c e l.

Nachdem Herr Joseph Krzyzanowski, Reichstagsabgeordneter für den 3. Wahlbezirk in Krakau, sein Mandat zurückgelegt hatte, würde daselbst eine neue Wahl auf den 17. November 1848 ausgeschrieben und vollzogen, wobei Herr Anton Sigmund Helcel mit einer bedeutenden absoluten Majorität zum ReichstagsAbgeordneten gewählt würde. Von der 9. Abteilung wird einstimmig beantragt, diese Wahl als gültig zu erklären.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche die Wahl des Abg. Anton Sigmund Helcel als gültig anerkennen, wollen aufstehen. (Majorität) Die Wahl ist als unbeanständet erklärt.

Berichterst. L o m n i tz k i. (Bringt den Wahlakt des Abg. Michael Hankiewicz für den Wahlbezirk Radziechow in Galizien zum Vortrage. Die 9. Abteilung trägt darauf an, diesen Wahlakt der Abteilung für beanstandete Wahlen zuzuweisen, womit sich die hohe Kammer als einverstanden erklärt.  Der Berichterstatter zur Prüfung der beanstandeten Wahlen ist nicht anwesend.)

Präs. Der Abg. Fischer hat das Wort.

Abg. F i s c h e r. Meine Herren, Sie haben von dem Herrn Präsidenten vernommen, daß ich mein Mandat zurückgelegt habe. Ich bin heute hereingekommen, um Abschied zu nehmen. Ich kann Sie versichern, daß ich mit schwerem Herzen Sie verlasse, denn Sie schicken sich jetzt an, das große Gesetz zu beraten, unter dessen Schutz die Völker Österreichs ihre Zukunft verbringen werden. Mir ist es nicht gegönnt, daran Teil zu nehmen. Se. Majestät haben geruht, mich in eine Provinz zu schicken, welcher ich mein ganzes Leben zu weihen bereit bin. Es ist ein gutes und biederes Volk, zu dem ich geschickt werde, und ich hoffe mit meinem guten Willen auszureichen. Gerechtigkeit, Offenheit, Freiheit bis zum Rande des Gesetzes sollen mein Wahlspruch sein. (Beifall.) An Sie, meine Herren, habe ich nur eine Bitte: wenn Einer von Ihnen einmal an jener Stadt, an jenem Flecken, an jenem Dorf oder bei jener Hütte vorüber kommt, in welcher ich bin, und Sie wissen es __ daß Sie dann nicht vorüber gehen, ich werde Sie aufnehmen ohne Rücksicht der Zunge, als wenn Sie meine Brüder wären. (Anhaltender Beifall.)

Erlauben Sie mir noch, als Abgeordneter von Salzburg einige Worte an Sie richten zu dürfen. Sie werden in diesem Hause in kurzer Zeit die Beratung zu pflegen haben, ob Salzburg seine eigene Landesvertretung bekommen soll. Ich bitte Sie, mit diesem gedrückten Volke gerecht zu sein; hören Sie Einiges aus seiner Geschichte! Erschrecken Sie nicht, wenn ich weit aushöhle, ich werde ein ganzes Jahrtausend auf einmal überspringen.

Nach dem Untergange des weströmischen Reiches, und als die germanischen und sklavischen Staaten ansingen, sich zu bilden, stand die Gegend von Salzburg und um Salzburg unter der Herrschaft der fränkischen Könige aus dem Hause der Merovinger. Dieses Haus ließ seine weiten Ländereien durch Herzoge regieren. Auf dem bojarischen Herzogsstuhle daß damals das berühmte, aus den Urwäldern Germaniens hervorgegangene Geschlecht der Agitolfinger. Unter einem dieser fränkischen Könige und unter einem dieser bojarischen Herzoge kam ein frommer Priester in das Land Salzburg, um den Heiden das Evangelium zu verkünden. Es war der heilige Rupert aus königlichem Geblüte. Die Herzoge und alle die Großen, Reichen und Mächtigen des Landes wetteiferten mit einander, die Kirche von Salzburg zu beschenken, und so kam es, daß schon Rupert einer der größten Besitzer des ganzen Landes wurde. Seine Nachfolger fetzten das Erwerbsgeschäft mit eben so glücklichem Erfolge fort, besonders waren es die Majores domi, welche das Erzstift nicht blos mit Besitzungen beschenkten, sondern auch jene Rechte, Privilegien und Regalien verliehen, welche ihnen zum Ausgangspunkte zur Reichsunmittelbarkeit dienten. Im Jahre 800 hatte den bischöflichen Stuhl Bischof Arno inne. Er war ein Jugendgefährte und Freund Karls des Großen. Dieser erhob das Bistum zum Erzbistum, und verlieh ihm jene Immunitäten, welche die Reichsunmittelbarkeit zur augenblicklichen Folge hatten.

Von da an trat Salzburg in die Reihe der souveränen Fürstentümer ein, und erhielt sich bis zum Eintritte des gegenwärtigen Jahrhunderts.

Meine Herren, glauben Sie nicht, daß ein Land, welches durch ein volles Jahrtausend einen eigenen souveränen Fürsten hatte, im Stande sei, eine eigene Landesvertretung zu ertragen? Ich glaube wohl.

Ich fahre mit dem Eintritte des laufenden Jahrhunderts fort. Im Jahre 1803 wurde in Folge des Reichsdeputationsabschlusses das geistliche Fürstentum säkularisiert. Das Volk wurde natürlich nicht gefragt, es sah blos, wie sein Fürst an seinem Krummstabe das Land verlassen mußte, wie es der Stifter vor 1300 Jahren betrat. Das Land kam unter Österreich, und von diesem erhielt es der Großherzog von Toscana. Es war ein guter Fürst, Salzburg war glücklich unter ihm, und hatte den Trost der Selbstständigkeit. Allein schon nach drei Jahren wurde es dem Napoleon zur Verfügung gestellt, welcher es an Baiern übergab. Von diesem Augenblicke an hatte es seine Selbständigkeit verloren, es wurde eine bairische Provinz. Baiern hob die Verfassung auf, und regierte das Land durch seine Beamten. Im Jahre 1816 hatten wir das Glück, unter den Scepter Österreichs zurückzukehren es ist immerhin ein Glück, einem großen Staate anzugehören! (Beifall.) Allein wir mussten dieses Glück theuer bezahlen, damals war es, wo der große Königsschnitt am Lande erfolgte; Sie wissen wohl, meine Herren, was ein Kaiserschnitt ist, dieses Mal war es ein Königsschnitt, denn die Krone Baiern trennte die gesegnetsten Ebenen unseres Landes ab, behielt sie für sich, und überließ bloß den Rest an Österreich. Ei, meine Herren, was würden Sie wohl dazu sagen, wenn Ihnen so was widerführe? Denken Sie doch darüber nach, und Sie werden den Jammerschrei ermessen, den das Land ausgerufen hat. (Beifall.) Zudem wurde dem Lande die eigene Regierung entzogen, und es zu einem Kreise einer zwar höchst achtbaren Provinz, aber doch immerhin zu einem Kreise gemacht.

Meine Herren, seien Sie so gütig, das, was ich Ihnen über Salzburg erzählte, mit in die Wagschale zu legen, wenn Sie einst über das Schicksal dieses Landes berathen sollten. Eines noch. Als im Jahre 1816 Salzburg an Österreich siel, sicherte ihm Se. Majestät der in Gott ruhende Kaiser Franz die Wiederherstellung der Landesvertretung zu, und im Jahre 1828 hat er das Versprechen erneuert. Werden Sie, da wir nun in den constitutionellen Staat eingetreten sind, sich nicht verpflichtet halten, das kaiserliche Wort zu erfüllen? Ich hoffe es von Ihnen, ich hoffe es von Ihrer Gerechtigkeit.

Und nun danke ich Ihnen, daß Sie mir so lange Ihre Aufmerksamkeit gegeben, und bitte Sie, auch das Wohl der Provinz Oberösterreich zu fördern, in welche ich heute noch abgehen werde. (Anhaltender Beifall.)

P r ä s. Vor dem Übergange zum nächsten Gegenstande erlaube ich mir, die Herren Abgeordneten, welche neu gewählt wurden, aber den Abtheilungen noch nicht zugelost sind, zu ersuchen, namentlich aber den Herrn Abg. Halter, Nachmittags in das Vorstandsbureaus zu kommen, um daselbst in Erfahrung zu bringen, welcher Abtheilung die Herren zugelost wurden.  Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheint die Fortsetzung der dritten Lesung der Geschäftsordnung; ich ersuche den Herrn Berichterstatter, zum Vortrage zu schreiten.

Abg. Mayer. In der letzten Sitzung sind zwei Anträge zur neuerlichen Berichterstattung an die Commission verwiesen worden, und zwar der des Herrn Abgeordneten für die Kleinseite von Prag, welcher dahin lautet: "Anträge, Motionen, welche zu Folge eines Ausschußberichtes oder auch durch Vollberathung zum Verhandlungsgegenstände der Kammer geworden sind, müssen bis zur endlichen Beschlußfassung an der Tagesordnung bleiben. " Dem Zwecke dieses Amendements entsprechend, beantragt die Commission, im §. 54 hinter den Worten: "Der Präsident bestimmt im Einvernehmen mit dem Reichstage am Schlusse jeder Sitzung die Tagesordnung" den Zusatz hinzuzufügen:,, auf welche vor Allem die noch unerledigten Geschäfte der vorigen Sitzung zu übertragen sind. "

Präs Wünscht Jemand über diesen Antrag und den Antrag des Abg. Borrosch zu sprechen? (Niemand.) Erklären sich der Herr Abg. Borrosch mit dem Antrage der Commission einverstanden, oder soll ich Ihren Antrag zur Abstimmung bringen?

Abg. Borrosch. Es genügt vollkommen, und entspricht dem Zwecke meines Antrages.

Präs. Nachdem kein Amendement vorliegt, außer dem Antrage der Commission, welcher dahin geht, damit der vom Berichterstatter eben vorgelesene Zusatz zum. §. 54 alter Fassung eingeschaltet werde, so ersuche ich diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage der Commission einverstanden sind, aufzustehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. M a y e r. Der zum §. 52 alter Fassung von der Commission beantragt gewesene Zusatz: "Ein von dem Reichstage abgelehnter Antrag darf nicht wieder vorgebracht werden" wurde ebenfalls über Beschluß des hohen Hauses der Commission zur weiteren Berichterstattung zurückgegeben. Die Commission erlaubt sich, zwischen den §§. 52 und 53 alter Fassung folgenden Zusatzparagraph zu beantragen: "Ein vom Reichstage verworfener Nebenantrag darf nur dann wieder zur Berathung kommen, wenn er vor der endgültigen Annahme des Hauptantrages schriftlich und von wenigstens 50 Mitgliedern unterzeichnet bei dem Präsidium eingereicht, und dessen Wiederaufnahme, nachdem einer der Antragsteller zur Begründung zugelassen worden, ohne Eröffnung einer Debatte von dem Reichstage beschlossen wurde. " Die Commission erachtet, den ausgesprochenen Ansichten so viel möglich zu genügen und die rechte Mitte eingehalten zu haben, daß einerseits nicht eine Unmöglichkeit herbeigeführt werde, insonderheit ein Amendement, welches bei einer oder der anderen Lesung eines Gesetzentwurfs abgelehnt gewesen, mehr vorbringen zu dürfen, und daß anderseits wiederholt abgelehnte Amendements oder sonstige Anträge, ohne eine besondere Modalität für deren Wiederaufnahme vorzuschreiben, nicht noch mal in die Verhandlung eingeworfen werden können.

Präs. (Liest den von der Commission beantragten Paragraph nochmals.)

Abg. Brestel. Ich möchte nur eine Interpellation an den Herrn Berichterstatter stellen, in Betreff der Fassung: wie er nämlich denkt, daß die Sache


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