Pondìlí 27. listopadu 1848

in Oberösterreich statt des ausgetretenen Abg. Hofer, ferner wurde vom Ministerium des Innern der Wahlact des Abg. Steidler für den Wahlbezirk Neunkirchen, statt des Abg. Staudenheim überschickt; diese Herren können demnach an der heutigen Verhandlung Theil nehmen, falls dieselben anwesend sind. Ein Gegenstand, den der Vorstand alsogleich erledigen zu müssen glaubte, war eine Eingabe der steirerischen Güterbesitzer um Bewilligung eines gerichtlichen Moratoriums. Dieses Gesuch ist am 5. November eingelangt, der Gegenstand wurde als so dringend und als mit Gefahr am Verzuge verbunden dargestellt, daß der Vorstand dasselbe sogleich dein Justizministerium abgetreten hat, in der Voraussicht, daß der Petitionsausschuß dasselbe in eben dieser Art behandelt hätte.

Ich glaube, daß die hohe Kammer diesen Vorgang für genehm halten wird. (Ruf Ja! Ja!) Als dringende Angelegenheiten haben sich auch dem Vorstande dargestellt, alle jene Fälle, wo Abgeordnete ihr Mandat zurückgelegt haben, nachdem der Vorstand die erledigten Wahlbezirke nicht durch längere Zeit wollte unvertreten lassen, der Vorstand hat sich demnach erlaubt gleich nach jeder solchen Rücklegung des Mandates das Ministerium des Innern wegen Abschreibung einer neuen Wahl anzugehen, und ich glaube, daß die hohe Kammer auch diesen Vorgang genehmigen wird, indem alle diese Zurücklegungen so unbedingt abgefaßt sind, daß dieselbe von der hohen Kammer wohl genehmigt worden wären. Diese Zurücklegungen sind folgende: Am 2. November Abg. Miron Czuverkovicz, am 5. November Abg. Joseph Doliak und Franz Slawik, am 8. November

Abg. Gschnitzer, am 14. November Abg. Georg Galler und Joseph Schlegel, am 19. November Abg. Adam Potocki. In allen diesen Fällen wurde das Ministerium des Innern angegangen neue Wahlen auszuschreiben.

Ferner ist am 26. November, das ist am gestrigen Tage, eine Mittheilung eingelangt, des Ministeriums des Innern, welches vorgelegt hat einen Bericht des Tiroler Guberniums, wo an die Stelle des resignierenden Abg. Ferdinand Stöckel in dein Wahlbezirke für den Innkreis das Gubernium sogleich eine neue Wähl ausgeschrieben hat. Er hat dieses Gesuch dem Gubernium überreicht, damit es der hohen Kammer vorgelegt werde. Das Gubernium hat diese Wahl gleich ausgeschrieben und das Ministerium des Innern ersucht um die nachträgliche Genehmigung dieses Actes. Endlich ist am 26. November auch vom Abg. Pillersdorff für den 1. Wahlbezirk der Stadt Wien sein Mandat zurückgelegt worden. Eben wurde mir zur Kenntniß gebracht, daß auch der Abg. Zdriszlaw Zamoyski für den Wahlbezirk Laszki in Galizien sein Mandat niedergelegt hat, ich habe jedoch das Gesuch noch nicht erhalten.  Diese Mandatniederlegungsgesuche liegen hier vor; wünscht die hohe Kammer die Gründe zu hören, die die Herren Abgeordneten zur Rücklegung ihrer Mandate bestimmt haben, so können diese Gesuche verlesen werden. (Ruf: Nein, nein.)

Es wäre demnach nur in Bezug auf den Abg. Stöckl, sodann Pillersdorff von mir der Antrag zu stellen, damit das Ministerium des Innern angegangen werde, auch wegen dieser zwei erledigten Wahlbezirke neue Wahlen vornehmen zu lassen. Wenn dagegen nichts eingewendet wird, so wird das Vorstandsbureau diese Ersuchschreiben erlassen. In Bezug auf den Abg. Zamoyski kann ich dieses noch nicht thun, nachdem ich das Gesuch noch nicht vorgelegt erhalten habe. Ferner wurden Urlaubsgesuche vorgelegt, es liegen deren 12 vor. Die meisten derselben sind von der Voraussetzung ausgegangen, daß der Zusammentritt der Kammer am 15. November stattfinden werde; es fehlen demnach bei den meisten dieser Urlaube nur noch einige Tage zum Ausgang der angesuchten Urlaubszeit, indessen da die Abwesenheit vom 22. an gerechnet wird, so will ich alle diese Urlaubsgesuche vornehmen lassen, der Herr Secretär Ullepitsch wird dieselben vorlesen (Nein!)

Ullepitsch. Nachdem die gewöhnlichen Gründe der Urlaubsgesuche ohnehin bekannt sind, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen, der hohen Kammer bloß die Namen der Petenten und die Dauer des angesuchten Urlaubes bekannt zu geben. (Beistimmung.)

Die Urlaubsgesuche sind demnach folgende: Das des Abg. Dilewski, überreicht am 25. November l. J., auf die Dauer von 10 Tagen; das des Abg. Uchatzy, überreicht am 23. November l. I., auf 14 Tage; das des Abg. Kromer, überreicht am 21. November l. J., auf 12 Tage; das des Abg. Thiemann, überreicht am 21. November l. J., auf 14 Tage; das des Abg. Bernardelli, überreicht am 20. November l. J., auf 3 Wochen; das des Abg. Halpern, überreicht am 7. l. M., auf 4 Wochen, oder im schlimmsten Falle doch auf 10 Tage; das des Abg. Wörz, überreicht am 20. November l. I. auf 4 Wochen; das des Abg. Podlewski, überreicht am 31. October l. J., auf 14 Tage; das des Abg. Kautschitsch, überreicht am 20. November l. J, auf 30 Tage, vom Zeitpuncte der Zustellung an gerechnet; das des Abg. Pienczykowski, überreicht am 1. November l. J., auf 14 Tage; das des Abg. Turbo, überreicht am 1. November l. J., auf 4 Wochen und das des Abg. Festi, überreicht am 3. November, auf 14 Tage. Außerdem sind noch zwei Anzeigen, und zwar von Seite der Abg. Cavalcabó und Meindl eingelangt, denen zu Folge dieselben durch Krankheit verhindert sind, in der hohen Kammer zu erscheinen.

Präs. Verlangt Jemand über die angezeigten Urlaubsgesuche zu sprechen?

Mahalski. Ich muß die hohe Versammlung auf den Herrn Abg. Halpern aufmerksam machen, der sich gleich von Anbeginn des Reichstages, wenigstens in den ersten Tagen entfernt hat, und ich beantrage, daß er längstens in 8 Tage einzutreffen habe, widriges eine neue Wahl vorzunehmen wäre, welches ihm zur Kenntniß zu bringen sei.

Ullepitsch. Ich erlaube mir hier in Bezug auf dieses Urlaubsgesuch, und zwar lediglich in factischer Beziehung, beizufügen, daß der Abg. Halpern aus Krankheitsrücksichten die Urlaubsverlängerung ansucht, und daß sein dielfälliges Gesuch mit einem ärztlichen Zeugnisse belegt ist, welches, wenn es die hohe Versammlung wünscht, vorgelesen werden kann.

Präs. Wollen der Herr Abg. Mahalski mir Ihren Antrag schriftlich vorlegen?

G l e i s p ach. Ich erlaube mir die Bemerkung zu machen, daß meines Erachtens alle Urlaube vom Datum und nicht a die recepti gelten können, was bei dem Herrn Abg. Kautschitsch der Fall ist.

Präs. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so werde ich die Urlaubsgesuche mit Ausnahme

des Abg. Halpern, zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche die Urlaubsgesuche mit Ausnahme des, des Herrn Abg. Halpern genehmiget wissen wollen, ersuche ich auszustehen. (Majorität.) Die Urlaube sind bewilliget.

Bezüglich des Gesuches des Abg. Halpern, wurde vom Abg. Mahalski der Antrag gestellt, damit dein Abg. Halpern bedeutet werde, daß, wenn er nicht binnen 8 Tagen zurückkehre, eine neue Wahl ausgeschrieben wird. Wird dieser Antrag unterstützt? (Es geschieht.) und auch angenommen. (Majorität.) Es ist noch in Bezug aus die Bemerkung des Abg. Gleispach abzustimmen, nämlich darüber, ob dem Abg. Kautschitsch der 30tägige Urlaub vom Tage des gestellten Gesuches oder vom Tage der Einlangung des Gesuches bewilligt werden solle.

Abg. Placek. Der Abg. Gleispach meint, daß der Urlaub vom Tage des Ansuchens bewilligt werden solle. Das muß ich bestreiten, denn ein angesuchter Urlaub ist noch kein bewilligter. Erst nach der Einlangung dieses Gesuches wird der Urlaub ertheilt, und kann daher auch nur von da an gerechnet werden.

Abg. Ullepitsch. Zu der Bemerkung des Herrn Vorredners füge ich nur noch bei, daß der Herr Abg. Kautschitsch mit Rücksicht auf sein Domicil 84 Meilen von Kremsir entfernt ist, und daß bis die Expedition seines Gesuches erfolgt, und bis er sie empfängt, mit Hinblick auf den Antrag des Herrn Abg, Gleispach bereits ein großer Theil des angesuchten Urlaubes verstreichen würde, ehe derselbe vom Bittsteller angetreten werden könnte.

Abg. Brestel. Ich bin der Ansicht, daß der Urlaub allerdings von dem Tage gezählt werden soll, wenn der Tag vor dem 22. war, oder wenn nicht in dem Urlaubsgesuche ausdrücklich angeführt wird, daß der Urlaub von dem und dem Datum angetreten werden dürfte. Für alle jene, deren Urlaube vor dem 22. datirt sind, lauft der Urlaub von 22. fort, weil sie von den früheren Tagen keinen Urlaub benötiget haben, für alle ändern vom Tage des Ansuchens, es wäre, sie hätten ausdrücklich den Datum angesetzt.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken. daß wir ohnehin nicht bestimmen können, von welcher Zeit anders der Urlaub zu lauten hätte, nachdem gar kein Datum beigesetzt ist. (Heiterkeit.)

Mayer. Ich hoffe, daß wir beim Beginne unserer neuen Arbeiten nicht neben der Geschäftsordnung noch eine Gerichtsordnung bekommen, nach der wir erst zählen müssen, ob ein Urlaub a die recepti oder vom Tage der Datierung des Gesuches, oder, wenn gar kein Datum da ist, von gar keiner Zeit lauten solle. Ich beantrage daher über diese hochwichtige Frage zur Tagesordnung überzugehen.

Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß der Gegenstand von selbst zur Abstimmung kommen mußte, da wir heute eigentlich keine Tagesordnung haben.

Mayer. Das heißt die Bestimmung der Tagesordnung. Eine Tagesordnung muß doch sein; der Übergang zur Tagesordnung ist nach der Gepflogenheit des Hauses, das Fallenlassen eines Gegenstandes, und diese Gepflogenheit ist noch nicht aufgehoben.

Gleispach. So sehr mein Antrag auch ins Lächerliche gezogen worden ist, so hat er doch eine praktische Seite und einen Sinn, denn es könnte ein Mißbrauch, wenn es auch hier nicht der Fall ist, aber es kann dadurch ein künftig daraus hervorgehender Mißbrauch im Voraus sanctioniren werden, es wäre denn doch eine solche Bestimmung nicht zu treffen.

Präs. Es hat der Herr Abg. Mayer den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt?

Lasser. Ich stelle den Antrag das Urlaubsgesuch des Abg. Kautschitsch zu bewilligen, und den Urlaub vom 22. November an zu rechnen.

Präs. Ich bitte mir diesen Antrag schriftlich vorzulegen.

Löhner. Herr Präsident, ich erlaube mir nur eine Ordnungsbemerkung: sobald der Antrag zum Übergang auf Tagesordnung gestellt ist, so muß er sogleich zur Abstimmung gebracht werden.

Präs. Er kommt vor allen übrigen zur Abstimmung, ich habe früher die Unterstützungsfrage gestellt, bin aber unterbrochen worden. (Präs. stellt die Unterstützungs- und Abstimmungsfrage, und der Antrag wird zahlreich unterstützt und mit großer Majorität angenommen.) Ich werde mir nun erlauben jene Gegenstände zur Verhandlung zu bringen, die die innere Organisation des Hauses und die ganze Geschäftsführung betreffen, welcher Organismus theils neu geschaffen, theils ergänzt werden muß, damit von dem hohen Haufe die ihm obliegenden Arbeiten in Angriff genommen werden können. Der wichtigste aus ihrer Mitte gewählte Ausschuß ist der Constitutionsausschuß, den ich so bald als möglich zusammenzutreten ersuche, damit er sich neu constituiren, damit er den Vorstand wählen könne. Wir haben nämlich im Konstitutionsausschüsse den Grundsatz angenommen, daß wir uns in Allem an die Vorschriften der Geschäftsordnung halten. Der Vorstand des ConstitutionsAusschusses wurde auf die Dauer von 4 Wochen gewählt. Die Zeit ist verflossen und ich ersuche demnach den Constitutionsausschuß zusammen zu treten, damit der Vorstand neu constituirt werde. So viel ich mich entsinne, war an die Stelle des zur Zeit beurlaubten Herrn Abg. Pinkas, welcher auch Referent für eine Abtheilung war, der Abg. Kautschitsch gewählt. (Nein!)

Ein Abg. Der Abg. Pinkas ist hier.

Ein anderer Abg. Kautschitsch war kein Substitut, er war selbstständig gewählt.

Präs. Ich erinnere mich, daß ein Substitut gewählt war.

Ein Abg. Es war Cavalcabó.

Präs. Es ist richtig, und es muß nun an die Stelle des Abg. Kautschitsch, der auch Referent war, ein neuer Referent gewählt werden. Ich habe auch die Ehre gehabt ein Mitglied dieses Ausschusses zu sein, ich habe aber angesucht, so wie ich die Leitung des Hauses übernommen habe, damit ich von der Berichterstattung enthoben werden möchte. Es wurde gestattet und an meine Stelle der Abg. Ziemialkowski als Referent der neunten Abtheilung gewählt. Ich muß das hohe Haus bitten, damit ich von den Arbeiten im Constitutionsausschusse vor der Hand gänzlich befreit werden möchte,  indem ich nicht im Stande sein werde, bei beinahe ununterbrochen benötigter Anwesenheit des Präsidenten im Vorstandsbureau, zugleich auch den Arbeiten im Constitutionsausschusse gehörig zu obliegen.  Es würde demnach dann, wenn das hohe Haus sich mit meinem Antrage einigt, statt meiner aus den gallischen Abg. ein Mitglied für den Constitutionsausschuß zu wählen sein. Ich war auch Mitglied der Fünferkommission, welche den übrigen Theil der Constitution zu entwerfen hatte. Es wäre daher auch in diese ans den Mitgliedern des ConstitutionsAusschusses ein Mitglied zu wählen.

Palacki. Bei dieser Gelegenheit kann ich auch nicht unterlassen, in Erinnerung zu bringen, daß Herr Kautschitsch ebenfalls Mitglied des Constitution  Ausschusses ist, nachdem er nun einen einmonatlichen Urlaub erhalten hat, so wäre in Consequenz früherer Vorgänge ein Substitut für diesen Monat statt seiner in den Constitutionsausschuß, aus seiner Provinz zu wählen.

Präs. Ich glaube es wird in dieser Beziehung kein Anstand obwalten, weil es auch bei den früheren Vorgängen so gepflogen wurde, und ich ersuche die Herrn Abg. Illyriens daher zusammen zu treten, und ein den Abg. Kautschitsch stellvertretendes Mitglied für den Constitution Ausschuß zu wählen.

Plato. Ich erlaube mir dieselbe Bemerkung für den Abg. Türco, der auch Mitglied des ConstitutionsAusschusses ist und jetzt einen einmonatlichen Urlaub ansucht; und ich glaube, es wäre daher auch für diesen ein Mitglied aus der Provinz Südtirol zu wählen.

Präs. Es wären demnach zu wählen, die Substituten für die Herrn Abg. Kautschitsch, Turco und Smolka. Ich werde demnach ersuchen, damit die betreffenden Herrn Abg. der Provinzen Galizien, Illyrien und Tirol zusammentreten möchten, allenfalls heute Nachmittag, in den Localitäten, hier allenfalls die galizischen Abg., weil sie die Meisten sind, und die Anderen in dem anstoßenden Nebenzimmer, um die Wähl für den Constitutionsausschuß vorzunehmen, und dieses um 4 Uhr Nachmittag, damit der Constitution  Ausschuß morgen vollzählig zusammentreten könne.  Ich ersuche demnach die Mitglieder des ConstitutionsAusschusses morgen um 10 Uhr Vormittags zusammen zu kommen, um die abgängigen Referenten zu wählen, sich zu constituiren und den Vorstand zu wählen. Als der wichtigste Gegenstand erscheint die Berathung der Grundrechte, welche in den Sectionen vorgenommen werden soll, zufolge eines früheren Kämmerbeschlusses. Es ist demnach nöthig, nachdem die Zeit für die Sectionen am 26. October abgelaufen ist, daß neue Sectionen zusammengelost werden. Ich habe, um dieß vorzubereiten, die Namen aller Abg. aufschreiben, und nach den verschiedenen Gouvernements abtheilen lassen. Damit diese Bildung der Sectionen sobald als möglich erfolgen könnte, und nachdem es nicht nothwendig ist, daß alle Abg. zusammenkommen, so würde ich ersuchen, daß aus jedem Gouvernement eine Commission aus drei oder fünf Mitgliedern bestellt werde, welche die Verlosung vornimmt. Wenn dagegen keine Einsprache gemacht wird, so würde ich ersuchen, daß aus jedem Gouvernement drei Herren Nachmittag zusammenkommen.

Abg. Brestel. Ich würde einfach vorschlagen, daß drei Mitglieder gewählt würden, um die Besorgung zu übernehmen, es ist nicht nothwendig, daß 30 Mitglieder dort versammelt sind.

Abg. Rieger. Ich schlage vor, daß das Vorstandsbureau dasselbe übernehme.

Präs. Ich bitte sich darüber auszusprechen, ob das Vorstandsbureau dasselbe übernehmen soll. (Ruf von allen Seiten: das Vorstandsbureau.) Es wird die Verlosung sowohl provinzenweise, als dann alle Provinzen zusammen heute Nachmittags vom Vorstandsbureau vorgenommen; dann wollen sich die Herren um 11 Uhr Früh versammeln, weil sich um 10 Uhr der Constitutionsausschuß versammelt; um 1 1 Uhr werden dann die Herren Abgeordneten wahrscheinlich schon die lithographirten Verzeichnisse erhalten, wo dann jeder Herr erfahren wird, in welche Abtheilung er gehört. Dann würde ich ersuchen, daß die Herren um 11 Uhr in den vorgerichteten Sektionszimmern zusammen tretend, ihre Vorstände wählen möchten, wenn das geschehen ist, so könnte auch zugleich mit der Berathung der Grundrechte angefangen werden. In dieser Beziehung habe ich noch zu erwähnen, daß wir in Wien alle Acten, so wie sie in den Sektionszimmern vorgefunden wurden, zusammengelegt und besonders gezeichnet haben. Wir werden die Acten, so wie sie bezeichnet im Sektionszimmer vorgefunden worden, wieder in das Sektionszimmer hinterlegen, wo dann die Vorstände der früheren Sectionen diese Acten zu ordnen haben werden.

In Bezug auf die Protokolle des ConstitutionsAusschusses habe ich zu bemerken, daß wir diese Protokolle nicht alle vorgefunden haben; es haben nämlich in der letzten Zeit, die Referenten, die Exzerpte machten, sie mit nach Hause genommen. Es sind nicht alle Protokolle vorhanden, ich würde diejenigen Herren ersuchen, welche solche Protokolle bei sich haben, selbe zurückstellen zu wollen an den Vorstand des ConstitutionsAusschusses.

Mittlerweile könnte die Fünferkommission sich befassen mit dem ersten Entwurf des anderen Theiles der Constitution, welcher sodann dem Constitutionsausschuß vorgelegt werden könnte. Bezüglich der Zeit, binnen welcher die Grundrechte in den Sectionen durchgearbeitet werden sollen, mache ich aufmerksam auf den Kammerbeschluß, nach welchem 14 Tage zu diesem Zwecke eingeräumt wurden. Ich mache demnach die Herren darauf aufmerksam, damit sie trachten, in dieser Zeit mit dieser Berathung zu Stande zu kommen. Die Herren Referenten werden sodann das Übrige den Sectionen mittheilen, was im Constitutionsausschuß in Bezug auf die Führung der Protokolle in den Sectionen und der Aufnahme der Bemerkungen der Sectionen beschlossen worden ist.

Neuwall. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß mit der größten Ungeduld die sämmtlichen Völker Österreichs auf das endliche Erscheinen der so lange verheißenen und so lange hinausgeschobenen Constitution warten. Ich glaube daher, und gewiß im Einverständnisse der hohen Versammlung den Antrag stellen zu dürfen, daß, nachdem die Grundrechte nur 30 Paragraphe haben, und sie der Mehrzahl von uns wenigstens aus eigenen Studien schon bekannt sein dürften, eine Frist von 8 Tagen zur Berathung in den Abtheilungen als vollkommen genügend festgesetzt und anerkannt werde, daß ferner nach dieser 8tägigen Frist, eine halb so lange für den Constitutionsausschuß festgesetzt werde, um die Abänderungen zu prüfen und neuerdings zu redigieren, und sodann vor die hohe Versammlung zu bringen.

Neumann. Ich würde den Antrag des Abg. Neuwall mit Modification unterstützen  ich wollte ihn eigentlich selbstständig stellen, allein der verehrte Herr Collegen ist mir zuvorgekommen,  daß acht Tage von dem Momente der Bildung der Abtheilungen an, zur Berathung in den Abtheilungen, und andere acht Tage zur neuerlichen Berathung in Schoße des Verfassung  Ausschusses bestimmt werden, so daß in Summa vom morgigen Tage an, 16 Tage der Aufgabe gewidmet werden, und nach deren Verlauf unmittelbar zur Vollberathung der Grundrechte geschritten werde, auf daß sich das Volk überzeuge, daß wir uns angelegentlich mit der Hauptaufgabe des constituirenden Reichstages befassen.

Cajetan Mayer. Über die Formalitätsfrage, ob wir in Vollberathung oder in den Abtheilungen, in 8 oder 14 Tagen die Grundrechte berathen sollen, darüber haben wir schon in Wien sehr viel debattirt. dennoch sind wir noch nicht dazu gekommen, den Anfang zu machen. Ich glaube, wir beginnen mit der Arbeit selbst, so schnell als möglich, und jeder möge das Seinige dazu beitragen, daß sowohl in den Abtheilungen, als hier auf der Tribune so wenig als möglich unnütz Worte gesprochen werden; wir werden uns möglichst bestreben, aber ohne in einer bestimmten Zeit einen solchen Gegenstand hineinzuzwängen, in die Zwangsjacke von 8 oder 14 Tagen; wir werden uns bemühen und dem Volke Rechenschaft geben, wenn wir in 8 oder 14 Tagen nicht fertig werden; aber wir sollen uns in einer so wichtigen Frage nicht überstürzen. Halten wir unsere früheren, bei vollem Hause gefaßten Beschlüsse aufrecht, und gehen wir bald dahin, die Beschlüsse zu vollziehen. Ob in 8, 14 oder 16 Tagen brauchen wir nicht zu bestimmen, nur bitte ich im Interesse der guten Sache und der Wichtigkeit des Gegenstandes, wenn hier auf der Tribune debattirt wird, so wenig als möglich Amendements zu stellen, und daß sich alle Parteien in wenige Redner vereinigen. Bringen wir die Sache schnell vorwärts und richten wir uns nach der französischen und deutschen Versammlung, welche in diesem Puncte uns voranstehen. Gönnen Sie uns aber, daß wir in den Abtheilungen, wo jeder frei spricht, und auch der sein Wort gebraucht, der hier auf der Tribune es nicht vortragen könnte, daß wir dort frei so weit kommen, daß wir uns vereinen, und das fertige Werk so auf die Tribüne bringen, um den wichtigen öffentlichen Act abzukürzen.

Palacky. Ich wollte nur hinsichtlich des Urtheiles des Antrages des Abg. Neuwall die Bemerkung machen, daß auch der Constitutionsausschuß zu seinen Arbeiten ebenso wenigstens acht Tage brauchen dürfte, wie die Abtheilungen; wäre es auch nicht zu einem anderen Zwecke, so ist doch darauf Rücksicht zu nehmen, daß der gewählte Berichterstatter eben Zeit habe, seinen Bericht, der doch an die Kammer erstattet werden muß, abzufassen. Ich habe darauf antragen wollen, daß, so wie für die Beratungen in den Abtheilungen acht Tage, allenfalls zehn Tage bestimmt werden, es auch so bei dem Constitutionsausschusse nicht unter 10 Tagen sei.

Pribyl. Ich erlaube mir in dieser Beziehung auf einen, in der hohen Kammer gefaßten Beschluß aufmerksam zu machen, der zugleich auch als Norm für die künftige Tagesordnung gelten könnte und dahin lautet, daß 1. in solange die Constitution  Grundrechte nicht zur Vollberathung kommen, nur zweimal in der Woche, was allen falls modificirt werden könnte, eine öffentliche Vormittagssitzung, welche um 9 Uhr zu beginnen hätte, abgehalten werde; daß 2. sämmtliche Abtheilungen an den übrigen 4 Tagen jedes Mal zu gleicher Zeit, nämlich jede um 9 Uhr früh zusammen kommen, um vor Allem über die Grundrechte zu berathen; 3. daß alle besonderen Ausschüsse sich nach Erfordernis täglich nur Nachmittag um 5 Uhr zur Berathung zu versammeln haben.

Abg. Dzieduszycki. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.

Präs. Wird der Antrag aus den Schluß der Debatte unterstutzt? (Wird zureichend unterstützt.) Diejenigen Herren Abg., welche dafür sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Schluß der Debatte ist also angenommen. Es ist kein weiterer Redner vorgemerkt. Der Abg. Pribyl hat auf den in Bezug auf diesen Gegenstand bereits gefaßten Kammerbeschluss aufmerksam gemacht.

Ich konnte weiterhin auch nicht anders als mich an den Kammerbeschluß haltend beantragen, damit diese Berichterstattung über die Grundrechte in den Sectionen binnen 14 Tagen beendigt werde, indes haben die Abg. Neuwall, Neumann und Palacki Abänderungen beantragt.

(Die Herren Abg. Neuwall, Neumann und Palacki ziehen ihre Anträge zurück.)

Es verbleibt demnach in dieser Beziehung bei dem von mir angedeuteten Kammerbeschlusse.

Ich werde weiterhin bezüglich der weiteren Organisirung, behufs einer möglichst schnellen in Angriffnahme der dem hohen Hause vorliegenden Arbeiten auffordern, die Herren Vorstände des Petitionsrund Entschädigung  Ausschusses, des permanenten Finanz und volkswirtschaftlichen Ausschusses, der permanenten Commission zur Prüfung beanstandeter Wahlen, dann der über Antrag des Abg. Szazkiewicz zusammengesetzten Commission, behufs des Entwurfes des Gesetzes wegen Zusammensetzung eines, in jedem Gouvernements  Bezirke zu bestellenden Schiedsgerichtes, zur Schlichtung von Grundstreitigkeiten  ich fordere demnach die Herren Vorstände dieser Commissionen und Ausschüsse auf, sich ebenfalls mit den Mitgliedern dieser Commissionen und Ausschüsse zu verständigen, wann sie zusammen zu treten hätten, so wie über die Art und Weise, wie die vorliegenden Geschäfte weiter in Gang gebracht werden sollen. Ferner fordere ich die Schriftführer dieser Commissionen und Ausschüsse auf, sich ins Vorstandsbureau begeben zu wollen, nachdem feit dieser Zeit verschiedene Eingaben eingelaufen sind, welche diesen verschiedenen Commissionen und Ausschüssen zugewiesen wurden.

Endlich ersuche ich auch die Commission bezüglich der Prüfung der Reichstags Rechnungen zusammen zu treten, nachdem spätere Reichstagsrechnungen auch schon vorliegen.  Ich übergehe nun zur Festsetzung der Tagesordnung.

Was die Festsetzung der Tagesordnung anbelangt, so werden Sie, meine Herren, einsehen, daß vorzüglich daran liegt, damit die Constitution sobald als möglich zur Vollberathung kommen könne, und ich habe alles vorgetragen und festgesetzt, was uns zu diesem Zwecke führen kann, es werden aber wenigstens zwei vielleicht auch drei Wochen vergehen, bis die Constitution, bezüglich die Grundrechte, zur Vollberathung gebracht werden können. Mittlerweile wäre die Zeit zu Folge des bereits von mir angedeuteten Kammerbeschlusses in zwei öffentlichen Sitzungen wöchentlich, mit ändern dringenden Geschäften auszufüllen. In dieser Beziehung werde ich Ihnen, meine Herren, einige Gegenstande vortragen, und Sie werden sich sodann mit mir bezüglich der Festsetzung der Tagesordnung vereinbaren.

Wenn ich von dringenden Geschäften, welche vorzunehmen wären, spreche, und die dritte Lesung der Geschäftsordnung vorschlage, so wird Ihnen dieses sonderbar vorkommen. Meine Herren, ich halte die dritte Lesung der Geschäftsordnung für sehr nöthig. Es haben sich in der Praxis Übelstande herausgestellt, denen abgeholfen werden könnte, und ich glaube, wenn wir die dritte Lesung der Geschäftsordnung vornehmen, werden wir diese Übelstände beseitigen, wodurch wir Wochen, ja Monate in der Debatte ersparen können. Ich würde demnach beantragen, als einen Gegenstand der nächsten Tagesordnung die dritte Lesung der Geschäftsordnung. Ferner die dritte Lesung des Gesetzes wegen neuer Wahlen für die Mitglieder, welche Staatsämter angenommen haben. Dieses könnte bei der dritten Lesung der Geschäftsordnung vorgenommen werden, nachdem beantragt würde, daß dieses Gesetz als 7. Paragraph in die Geschäftsordnung aufgenommen werde. Bezüglich der beantragten dritten Lesung der Geschäftsordnung, habe ich,  nachdem wenige Exemplare derselben vorrätig sind, namentlich keine zufolge der zweiten Lesung amendirte die Drucklegung von 500 solcher amendiäter Exemplare veranlaßt, diese werden nächster Tage, vielleicht Morgen schon vertheilt werden können. Als andere Gegenstände, welche auch vorgenommen werden könnten, wäre die Prüfung und der Vortrag neuer Wahlacten. Es sind bezüglich der neu gewählten Herren Abgeordneten bereits mehrere Wahlacte vom Ministerium des Innern eingesendet worden. und wenn die Sectionen gebildet sein werden, so werden wir diese Wahlacte den betreffenden Sectionen zuweisen, die könnten dort berathen werden und zum Vortrage kommen.

Abg. Rieger. Es sind auch noch alte Wahlacte da.

Präs. Ja, es sind auch noch einige alte Wahlacte vorhanden. Endlich sind Acten über beanstandete Wahlen eingesendet worden, diese könnten vielleicht auch vorgetragen werden, so wie es bis nun gebräuchlich war, immer vor dem Übergange zur festgesetzten Tagesordnung. Sodann war in letzter Zeit auf der Tagesordnung gewesen und als dringend bezeichnet, das Gesetz wegen Unverletzlichkeit der Deputierten und wegen Hinkanhaltung gewaltsamer Störungen des Reichstages. Auch war an der Tagesordnung die Prüfung der Reichstagsrechnungen, auf welche von Seiten der Liquidastur gedrungen wird, weil ohne diese die weiteren Rechnungen nicht abgeschlossen werden können. Es hat auch der Herr Abg. Demel, welcher zum Berichterstatter über diesen Gegenstand gewählt wurde, bereits angezeigt, daß er in der Lage ist, seinen Vortrag zu halten. Ferner liegt ein Commissionsbericht vor, über eine beantragte Aushülfe von zwei Millionen für die notleidenden Industriedistrikte; endlich könnte der Vortrag des Petitionsausschusses auf die Tagesordnung gestellt werden. Es sind dieß sechs Gegenstände, die ich Ihnen vorschlage; ich bitte sich darüber abzusprechen:

1. Die dritte Lesung der Geschäftsordnung.

2. Bericht über beanstandete Wahlen.

3. Die dritte Lesung des Gesetzes wegen neuerlicher Wahl jener Deputirten, welche ein Staatsamt angenommen haben.

4. Bericht über die Reichstagsrechnungen.

5. Commissionsbericht wegen Aushilfe von zwei Millionen für Industriebezirke.

6. Petitionen.

Nun würde ich noch ersuchen, damit die Herren sich darüber aussprechen, ob es bei dem Kammerbeschlusse bleiben soll, daß immer der erste Tag der Woche zum Vortrage der Petitionen verwendet werde.

Löhner. Ich erlaube mir, die hohe Kammer noch aufmerksam zu machen, auf einen Gesetzesentwurf, der schon lange der hohen Kammer vorgelegt worden ist, und auf dessen Beendigung gewiß Millionen Herzen ungeduldig warten. Es ist ein Gesetz, meine Herren! dessen Anwendung in das Fleisch und Blut einer jeden Familie, eines jeden Vaters, eines jeden Sohnes eingreift, es ist das Recrutirungsgesetz. Meine Herren! es ist nicht umsonst, zweimal vom Abgeordneten hier auseinander gesetzt worden, wie furchtbar und unverträglich das bisherige Recrutirungsgesetz mit den Segnungen der Freiheit fei, die wir wenigstens in der Zukunft für uns sicher zu besitzen glauben. Ich glaube, meine Herren! ich brauche hier nicht erst daran zu erinnern, wie nöthig, wie doppelt nöthig ein neues Recrutirungsgesetz ist, wo Österreich sich nach mehr als einer Seite zu neuen Kriegen rüstet, vielleicht auch rüsten muß. Ich bitte daher die hohe Kammer wolle beschließen, daß auch dieses Gesetz auf die Tagesordnung komme, und damit wir im Stande sind, in den verhältnismäßig wenigen Sitzungen, die uns nach dem Kammerbeschlusse freistehen  es sind im Ganzen 6 regelmäßige Sitzungen  diese Geschäfte zu beendigen, so wolle die hohe Kammer beschließen, daß ausnahmsweise, entweder für den Bericht des Petitionsausschusses oder für den des Recrutirungsgesetzes eine außerordentliche Sitzung angeordnet werde, sonst, meine Herren, würden wir nicht fertig werden. In drei Wochen müssen die Grundrechte auf' s Neue berathen werden.

Abg. Rieger. Ich wollte nur die Bemerkung machen, daß es herkömmlich ist, den Wahlacten die erste Stelle einzuräumen, wie es der Gegenstand auch verdient, weil ja die Constituirung der Kammer das erste Anliegen derselben sein muß.

Präs. Wenn sonst Niemand das Wort verlangt, so werde ich beantragen: 1. Lesung des Protokolls. 2. Sodann den Vortrag über die Wahlacte. 3. Ferner die Reichstagsrechnungen, ein Gegenstand, der gleich erledigt werden kann, und falls die dritte Lesung der Geschäftsordnung vorginge, könnte er leicht aufgehalten werden. 4. Dritte Lesung der Geschäftsordnung.

Abg. Hein. Ich schlage statt dessen das Recrutirungsgesetz vor. Wir haben uns so lange mit einer mangelhaften Geschäftsordnung begnügt, daß man ein wichtigeres Gesetz vorausgehen lassen sollte.

Präs. Es wird der Antrag gestellt, das Recrutirungsgesetz als 4. Gegenstand zu nehmen.

Klaude. Ich würde mich vollkommen mit dein Antrage einverstanden erklären und sehne mich so sehr wie jeder andere darnach, daß in dem Rekrutierungswesen eine Änderung und zwar eine zeitgemäße auf constitutioneller Basis beruhende Änderung eintreten möge, und wir haben alle gewiß die Erfahrung gemacht, daß so lange wir auch die Geschäftsordnung an sich berathen haben mögen, daß es vorläufig noththue, einige Hauptübelstände abzuschaffen, um so schnell als möglich mit ändern wichtigen Dingen zu Ende zu kommen, ich glaube, daß es genug ist, in dem Recrutirungsgesetz welches so außerordentlich wichtig ist, alle jene Änderungen vorgenommen zu haben, die den, schnelleren Gang der Debatte, deren frühern Schluß, so wie die schleunigste Erledigung des Gegenstandes herbeiführen, ich trage


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